DE69216754T2 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Nagelplatte - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer NagelplatteInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Nagelverbinders mit einer Platte und zumindest einem langgestreckten Element, das durch Zusammenschweißen des Elements und der Platte an einer Kontaktstelle durch ausreichendes Erhitzen des Elements und der Platte, um das Verschmelzen deren Materialien an der Kontaktstelle zu bewirken, an der Platte befestigt wird und von dieser vorsteht.
- Ein solches Nagelelement dient zum Zusammenhalten von nagelbaren Bauelementen, wie hölzernen Teilen, Rahmen usw. Ein bekanntes Nagelelement ist zum Beispiel aus einer Platte ausgebildet, aus welcher die langgestreckten Elemente durch deren teilweises Ausstanzen und deren Biegen erhalten werden, bis sie in einem Winkel relativ zu der Oberfläche der Platte stehen. In Abhängigkeit von ihrer beabsichtigten Verwendung können diese Nägel an einer oder beiden Seiten der Platte spitz sein. Gegebenenfalls kann die Platte mit einer Aussparung um ihre Mitte herum versehen sein.
- Es ist ein Nagelelement aus der deutschen Patentanmeldung DE-A-3 518 811 bekannt, wobei die langgestreckten Elemente zu beiden Seiten einer flachen Platte angeschweißt sind. Mit der Erfindung wird nun beabsichtigt, das Nagelelement, das gemäß der deutschen Patentanmeldung vorgeschlagen wird, in einer einfacheren und weniger kostspieligen Weise herzustellen.
- Zu diesem Zweck ist das Verfahren nach einer Ausführungsform der Erfindung durch folgende Schritte gekennzeichnet:
- ein Streifen des Plattenmaterials wird einer Schweißstation zugeführt, an welcher das Schweißen bewirkt wird;
- eine Mehrzahl von Elementen wird entlang einer Länge des Streifens und in Kontakt mit diesem im Abstand voneinander angeordnet, während eine Elementenkontaktstelle entlang einer Länge des Elements in Kontakt mit der Platte derart positioniert wird, daß das Element in einem Winkel zu der Platte und von einander gegenüberliegenden Oberflächen derselben sich erstreckt; und
- der Streifen wird geschnitten, um eine Länge der Platte zu bestimmen.
- Bei einer anderen Ausführungsform ist das Verfahren durch folgende Schritte gekennzeichnet:
- zumindest ein Strang von Elementmaterial wird zugeführt, von welchem eine Mehrzahl der Elemente gebildet wird, wobei ein vorlaufendes Ende des Strangs seinerseits ein vorlaufendes Ende des jeweiligen Elementes ist;
- ein nachlauf endes Ende der jeweiligen Elemente wird gleichzeitig mit dem Schneiden und Formen eines vorlaufenden Endes eines nächsten der Elemente geschnitten und geformt; und
- eine Elementenkontaktstelle wird entlang einer Länge des Elements in Kontakt mit der Platte derart positioniert, daß das Element in einem Winkel zu der Platte und von einander gegenüberliegenden Oberflächen vor oder nach dem Schneidschritt sich erstreckt.
- Die langgestreckten Elemente können dann an den seitlichen Rand der Platte geschweißt werden und, wenn die Platte mit der obigen Aussparung versehen ist, gleichzeitig mit dem seitlichen Rand dieser Aussparung verbunden werden.
- Darüberhinaus ist mit dem vorgeschlagenen Verfahren nur eine Schweißung pro langgestrecktem Element erforderlich, um zwei Nägel mit der Platte zu verbinden, die von beiden Seiten der Platte vorstehen. Bei einer besonders einfachen Ausführungsform kann die Wärme, die zur Herstellung der Verbindung erforderlich ist, durch elektrisches Widerstandsschweißen durch Anbringen einer elektrischen Schaltung zwischen dem langgestreckten Element und der Platte erzeugt werden.
- Die Erfindung betrifft auch ein Nagelelement, das mittels des Verfahrens gemäß der Erfindung erhalten wird. Das Nagelelement unterscheidet sich von dem aus der DE-A-3 518 811 bekannten Nagelelement dadurch, daß zumindest ein langgestrecktes Element an einer Stelle zwischen seinen Enden an einen Rand des plattenförmigen Körpers gesetzt ist.
- Insbesondere ist hierbei der seitliche Rand des plattenformigen Körpers und bei einer weiteren Ausführungsform eine Verbindung mit dem Rand einer Aussparung betroffen, welche um die Mitte des plattenförmigen Körpers herum vorgesehen sein kann.
- Die Enden des langgestreckten Elements, die von dem plattenförmigen Körper abgewandt sind, sind abgeschrägt. Diese Abschrägung stellt sicher, daß sich das langgestreckte Element biegt, wenn es in das nagelbare Material hineingeschlagen wird, so daß eine größere Adhasion erreicht werden kann.
- Die obigen und weiteren Eigenschaften werden aus der folgenden Beschreibung unter Verwendung von Figuren von zwei Beispielen der Ausführungsformen deutlich.
- In den Zeichnungen zeigen:
- die Figuren 1 und 2 jeweils eine perspektivische Draufsicht eines Verfahrens zum Herstellen eines Nagelelements gemäß der Erfindung.
- In den Figuren gibt das Bezugszeichen 1 den plattenförmigen Körper an, der bei beiden Ausführungsformen aus Fig. 1 und 2 aus einem langen Strang an schweißbarem Material, zum Beispiel Metall, erhalten wird, der von einer Rolle 2 abgewickelt wird. Das Abwickeln erfolgt durch Führen des Streifens durch den Klemmspalt eines Paares von Rollen 3, die mittels eines in der Zeichnung nicht gezeigten Antriebs angetrieben werden, um den Streifen in die Richtung des Pfeils P1 vorzuschieben.
- Eine Anzahl von langgestreckten Elementen werden aufrechtstehend gelagert in einem Paar von Haltern 4 gehalten, wobei ein Endteil 6 des U-förmigen Halters 4 in der Nähe des seitlichen Randes 7 des Streifens 1 liegt.
- Durch Vereinzeln und Führen eines langgestreckten Elements auf den seitlichen Rand 7 des Streifens 1 zu kann eine Stelle des langgestreckten Elements 5 in Position an dem seitlichen Rand des Streifens 1 durch Verbinden mit einer elektrischen Schaltung 8 verschweißt werden. Zu diesem Zweck ist eine elektrische Schaltung mit einer Stromquelle 9 ausgebildet, welche einerseits über die Leitungen 10 mit einem langgestreckten Element 5 und andererseits mit dem seitlichen Rand 7 des Streifens 1 verbunden ist. Durch Bewegen des Streifens 1 jedesmal in Stufen um einen Paßabstand a kann der obige Vorgang an einem oder zwei Rändern des Streifens 1 wiederholt werden, so daß ein Streifen mit Nagelelementen geschaffen wird, wie auf der rechten Seite in Fig. 1 gezeigt ist. Durch Schneiden des Streifens 1 auf Länge werden Elemente erhalten, welche zum Befestigen an nagelbare Elemente geeignet sind, zum Beispiel hölzerne Bauelemente.
- Es wird angemerkt, daß die Enden der langgestreckten Elemente 5 abgeschrägt sind, wobei die Fläche der Abschrägung wie erforderlich hergestellt werden kann und von der gewünschten Befestigung des nagelbaren Bauelements abhängig ist. Die Abschrägung stellt eine Abweichung in der Ausgangsposition der langgestreckten Elemente 5 relativ zu dem plattenförmigen Körper 1 sicher, wenn sie in das nagelbare Material eingeschlagen werden. Natürlich kann das Ende jedes langgestreckten Elements auch wie ein normaler Nagel zugespitzt sein.
- Es ist auch möglich, die langgestreckten Elemente 5 aus einem längsgeteilten Element zusammenzusetzen, wobei die Teilungsf läche durch die Mitte des Elements 5 verläuft, so daß, wenn es in das nagelbare Material eingeschlagen wird, das Element dazu neigt, nachzugeben, was ebenfalls die Adhäsion verbessert.
- Fig. 2 zeigt eine alternative Ausführungsform der Herstellung eines Nagelelements gemäß der Erfindung. Hierbei werden die langgestreckten Elemente nicht über einen Halter 4 zugeführt, sondern sie werden vielmehr aus einem längeren Draht 11 erhalten, welcher von einer Rolle 12 abgewickelt wird. Durch Durchschneiden (siehe Pfeil 13) wird am unteren Ende des Drahtes 11 ein langgestrecktes Element 5 erzeugt, das in der gleichen Weise wie in Fig. 1 mit dem seitlichen Rand 7 des Streifens 1 verschweißt werden kann. Ein Draht 11 kann auch von einer Rolle 12' abgewickelt werden, wobei, wenn jeweils der Draht durchgeschnitten ist, das langgestreckte Element 5' an der Oberfläche des Streifen positioniert wird und mittels einer elektrischen Schaltung verschweißt wird. Diese Positionierung selbst ist aus der DE-A-3 518 811 bekannt. Die Länge des langgestreckten Elements 5' kann gleich der Hälfte des langgestreckten Elements 5 oder größer oder kleiner sein. Weiterhin ist es gemäß der Erfindung möglich, ein plattenförmiges Material zu verwenden, das mit Aussparungen in der Nähe der Mitte des plattenförmigen Materials jeweils in Paßabständen a versehen ist. Dies ist jedoch nicht weiter in der Figur gezeigt. Das langgestreckte Element 5¹, welches von einer Rolle 12¹ abgewickelt wird, kann dann in analoger Weise wie die langgestreckten Elemente 5, welche von der Rolle 12 abgewickelt werden, in Position an dem Rand der Aussparung (nicht gezeigt) in einer solchen Weise verschweißt werden, daß das betreffende langgestreckte Element 5¹ an beiden Seiten des plattenförmigen Körpers 1 vorsteht. Dies vermeidet die Anbringung einer Schweißverbindung an beiden Seiten des plattenförmigen Körpers für dieselbe Funktion. Das Schneiden entlang des Pfeils 13 kann ebenfalls in einer Abschrägung derart erfolgen, daß das gewünschte Abbiegen erfolgt, wenn das Element in das nagelbare Material eingeschlagen wird. Das endgültige Nagelelement wird durch Abschneiden in einer Schneidrichtung 15 endbearbeitet, hier mittels eines feststehenden unteren Messers 16 und eines oberen Messers 18, das von einem Zylinder 17 bewegt wird. Die Länge des plattenförmigen Körpers ist von der beabsichtigten Verwendung abhängig.
- Es ist deutlich, daß die Längen der plattenförmigen Körper voneinander abweichen können, und daß der Abstand zwischen den langgestreckten Elementen während der Durchführung des Vorgangs variiert werden kann.
- Es ist gleichfalls möglich, für eine oder mehrere Reihen, die auf dem plattenförmigen Körper zur Verstärkung hergestellt werden sollen, danach die Rolle abzuwickeln.
- Obwohl die obige Ausführungsform die Herstellung eines Nagelelements aus Metall betrifft, kann es auch aus anderen Materialien, zum Beispiel Kunststoffen, hergestellt werden.
- Die Erfindung ist nicht auf die oben beschriebene Ausführungsform begrenzt.
Claims (6)
1. Verfahren zum Herstellen eines Nagelverbinders, mit
einer Platte (1) und zumindest einem langgestreckten Element
(5), das durch Zusammenschweißen des Elements (5) und der
Platte (1) an einer Kontaktstelle durch ausreichendes Erhitzen
des Elements und der Platte, um das Schmelzen von deren
Materialien an der Kontaktstelle zu bewirken, an der Platte (1)
befestigt wird und von dieser vorsteht, wobei die Platte (1)
aus einem Plattenmaterial hergestellt ist, gekennzeichnet durch
folgende Schritte:
ein Streifen des Plattenmaterials wird einer
Schweißstation (9) zugeführt, an welcher das Schweißen bewirkt
wird;
eine Mehrzahl der Elemente (5) wird entlang einer Länge
des Streifens und in Kontakt mit diesem im Abstand voneinander
angeordnet, während eine Elementenkontaktstelle entlang einer
Länge des Elements an der Platte zum Kontakt derart
positioniert wird, daß das Element in einem Winkel zu der
Platte und von einander gegenüberliegenden Oberflächen
derselben sich erstreckt; und
der Streifen wird geschnitten, um eine Länge der Platte zu
bestimmen.
2. Verfahren zum Herstellen eines Nagelverbinders, mit
einer Platte (1) und zumindest einem langgestreckten Element
(5), das durch Zusammenschweißen des Elements (5) und der
Platte (1) an einer Kontaktstelle durch ausreichendes Erhitzen
des Elements und der Platte, um das Schmelzen von deren
Materialien an der Kontaktstelle zu bewirken, an der Platte (1)
befestigt wird und von dieser vorsteht, gekennzeichnet durch
folgende Schritte:
zumindest ein Strang (11) von Elementenmaterial wird
zugeführt, von welchem eine Mehrzahl der Elemente (5) gebildet
wird, wobei ein vorlauf endes Ende des Strangs seinerseits ein
vorlaufendes Ende des jeweiligen Elementes ist;
ein nachlauf endes Ende der jeweiligen Elemente wird
gleichzeitig mit dem Schneiden und Formen eines vorlaufenden
Endes eines nächsten der Elemente geschnitten und geformt; und
eine Elementenkontaktstelle wird entlang einer Länge des
Elements in Kontakt mit der Platte derart positioniert, daß das
Element in einem Winkel zu der Platte und von einander
gegenüberliegenden Oberflächen vor oder nach dem Schneidschritt
sich erstreckt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch
den Schritt, bei dem der Kontakt zwischen der
Elementenkontaktstelle und der Platte (1) an einem seitlichen
Rand (7) der Platte bewirkt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 und/oder 2, gekennzeichnet
durch folgende Schritte:
eine Aussparung wird durch die Platte hindurch vorgesehen;
und
der Kontakt zwischen der Elementenkontaktstelle und der
Platte wird an einem seitlichen Rand der Aussparung bewirkt.
5. Verfahren nach Anspruch 1 - 4, gekennzeichnet durch den
Schritt, bei dem ein elektrischer Strom (8, 9, 10) durch das
Element und die Platte an der Kontaktstelle hindurchgeleitet
wird, um das Schweißen zu bewirken.
6. Nagelverbinder, mit einer Platte (1) und zumindest
einem langgestreckten Element (5), das an der Platte (1)
befestigt ist, wie nach Anspruch 1 oder 2 hergestellt, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest ein langgestrecktes Element (5)
an einer Stelle zwischen seinen Enden an einem Rand der Platte
(1) angeordnet ist, wobei das Ende oder jedes Ende des
langgestreckten Elements (5) asymmetrisch abgeschrägt ist.
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