DE2754519A1 - Befestigungsmittel, insbesondere krallenplatte, zur verbindung von holzbauteilen - Google Patents
Befestigungsmittel, insbesondere krallenplatte, zur verbindung von holzbauteilenInfo
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Description
Automated Building Components, Inc. - «
Miami, FIa., V.St.A.
Befestigungsmittel, insbesondere Krallenplatte, zur Verbindung von
Holzbauteilen
Die Erfindung betrifft Verbindungsmittel in Form von Krallenplatten zur Verbindung von Holzbauteilen, insbesondere von
unter einem Winkel zueinander angeordneten Holzbauteilen zur Herstellung eines Rahmens für ein Möbelstück, sowie die damit
hergestellten Verbindungen.
Es sind bereite zahlreiche Arten und Formen von Befestigungsmitteln zur Verbindung von Holzbauteilen vorgeschlagen und
verwendet worden. Beispielsweise ist in der US-PS 3 4-27 O55
ein Eckverbindungsmittel beschrieben, das unter Bildung planer Plattenteile abgebogen ist, aus denen jeweils Zähne
bzw. Krallen für das Eintreiben in die die Stoßverbindung bildenden Bauteile ausgestanzt sind. Gemäß dieser Patentschrift
sind die Krallen so ausgebildet, daß ihre Länge von der Basis der Platte in Richtung auf die Biege- oder Knickstelle
fortlaufend abnimmt. Durch diese Form der Krallen wird eine Verformung des Befestigungsmittels beim Ansetzen an die Bauteile
der Verbindung vermieden. Ein spezieller Nachteil dieses Verbindungsmittels besteht jedoch in dem vergleichsweise
dünnen Metallblech, aus dem dieses Verbindungsmittel hergestellt ist und das nötig ist, um das Biegen der Platte
zum Eintreiben der Krallen beider Plattenteile in die zu ver-
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bindenden Bauteile zu ermöglichen. Bei den in der Möbelindustrie angewandten Stoßverbindungen besteht jedoch ein Bedarf für eine sehr starke, tragende Verbindung, die ein
wesentlich dickeres Metallblech erfordert. Eine andere Verbindungsplatte bzw. ein anderer Verbinder für unter einem
Winkel zueinander angeordnete Elemente ist in der US-PS 3 305 252 beschrieben. Die Platte gemäß dieser Patentschrift
ist so gebogen und geschnitten, dafi sie plane Plattenteile mit daraus ausgestanzten Zähnen oder Krallen bildet, die sich
in eine gemeinsame Richtung erstrecken, wobei die Platte gegen die Ecke getrieben wird und die Krallen jedes Plattenteils gleichzeitig in die die Verbindung bildenden Bauteile
eingetrieben werden. Das labringen einer Platte dieser Art ist an schwer zugänglichen Verbindungen, beispielsweise an
den Ecken einer Möbelkonstruktion, besonders schwierig. Außerdem werden dabei die drei Elemente der Verbindung
gleichzeitig miteinander verbunden. Dieser Umstand schließt die Verwendung dieser Verbinderart aus, wenn zunächst Bauteile in einer gemeinsamen Ebene miteinander vereinigt und
anschließend die zusammengefügten Bauteile an einem oder mehreren weiteren Bauteilen, etwa einer Möbelkonstruktion,
befestigt werden sollen.
Obgleich auch andere Arten von Verbindern bzw. Krallenplatten entwickelt und angewandt wurden, eignet sich, soweit bekannt,
keines dieser Elemente besonders gut für die Herstellung von Verbindungen bzw. Stößen zwischen unter einem Winkel zueinander
angeordneten Bauteilen, nämlich an schwer zugänglichen Innen- und Außenecken· In der Höbelindustrie besteht somit
ein besonderer Bedarf für den Ersatz der bisherigen Stoßverbinderelemente durch eine Krallenplatte, die auch an
schwer zugänglichen Stellen leicht anbringbar ist.
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Aufgabe der Erfindung ist damit die weitgehende Milderung und/oder Ausschaltung der geschilderten und anderer Probleme
bei Verbindern für die Stoßverbindung von unter einem Winkel zueinander angeordneten Bauteilen durch Schaffung eines zweckmäßigen
und verbesserten Verbindungsmittels in Form einer Krallenplatte für die Verbindung solcher Winkel-BauteiIe
unter Gewährleistung verschiedener Vorteile bezüglich Konstruktion und Anbringungsart gegenüber den bisherigen Befestigungsmitteln
dieser Art.
Dieses Verbindungsmittel soll dabei leicht und einfach an
den Bauteilen der Stoßverbindung anbringbar sein und eine Konfiguration besitzen, die seine Anbringung sowohl an Innenais
auch an Außenecken einer Verbindung bzw. eines Stoßes zuläßt.
Dieses Verbindungsmittel soll außerdem zwei verschiedene Arten von materialeinheitlich aus ihm ausgestanzten Zähnen
bzw. Krallen zur Anbringung in zwei verschiedenen Ebenen der Verbindungsbauteile aufweisen, wobei die Krallen des einen
Plattenteils nach Fertigungsstraßenverfahren, etwa mittels Hochleistungspressen, in den einen Verbindungeteil und die
Krallen des anderen Plattenteils mit Hilfe anderer, geeigneter Werkzeuge bei der Fertigstellung der Verbindung in
den anderen Verbindungsteil eingetrieben werden können.
Diese Krallenplatte soll sich dabei speziell für den Bau von Rahmen für Möbelstücke eignen.
Die Erfindung bezweckt damit auch die Schaffung einer zweckmäßigen
und verbesserten Verbindung, insbesondere Stoßverbindung, zwischen unter einem Winkel zueinander angeordneten
Holzbauteilen.
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Die genannte Aufgabe wird durch die in den beigefügten
Patentansprüchen gekennzeichneten Merkmale gelöst.
Mit der Erfindung wird also ein Befestigungsmittel bzw. eine Krallenplatte speziell zur Verbindung von zueinander
abgewinkelten Bauteilen sowohl an Innen- als auch an Außenseite der durch diese Bauteile gebildeten Stoßverbindung und
insbesondere zur Verwendung beim Möbelbau geschaffen. Diese Krallenplatte besteht aus einer flachen Metallblechplatte, die
unter Bildung von zwei oder mehr unter einem Winkel zueinander liegender Plattenteile abgebogen ist. Aus jedem Plattenteil
sind Zähne oder Krallen ausgestanzt, die in die Bauteile der Verbindung eintreibbar sind. Erfindungsgemäß werden zur Herstellung
der Verbindung zwei verschiedene Krallenarten verwendet. Die eine Krallenart, im folgenden als gerade Krallen
bezeichnet, besteht aus langgestreckten, nagelartigen, aus einem Plattenteil ausgestanzten Krallen, die senkrecht von
diesem Plattenteil abstehen und unmittelbar in einen oder mehrere Bauteile der Verbindung eintreibbar sind. Die andere
Krallenart umfaßt eine Anzahl von langgestreckten, aus einem oder mehreren Plattenteilen ausgestanzten Krallen mit
abgewinkelten Schaft- und Spitzenteilen, die zur einen Seite des Plattenteils hin ragen. Der Schaft ist dabei insbesondere
so ausgestanzt, daß er unter Festlegung eines Einschlußwinkels vom betreffenden Plattenteil absteht, während die
Spitze abgebogen und zum Eintreiben durch den durch die ausgestanzte Kralle gebildeten Schlitz hindurch gerichtet
ist. Diese zweite Krallenart wird im folgenden als gebogene Kralle bezeichnet. Infolge dieser Ausbildung stellt die
Plattenfläche an der von den gebogenen Krallen abgewandten Seite somit eine ebene Fläche dar, die an einen der zu verbindenden
Bauteile angesetzt werden kann, bevor die Spitzenteile der Krallen durch die Schlitze hindurch in den Bauteil
eingetrieben werden.
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Erfindungsgemäß sind die ersten bzw. geraden Krallen nur in
den Plattenteilen ausgebildet, die in einer gemeinsamen Ebene liegen. Diese Krallen eignen sich insbesondere für das Eintreiben
nach maschinellen Verfahren, bei denen dieses Eintreiben normalerweise nur in einer einzigen Ebene möglich
ist. Infolgedessen kann ein vollständiger, in einer einzigen Ebene liegender Rahmen durch Eintreiben der geraden Krallen
der in gleicher Ebene liegenden Plattenteile in die, durch die in gleicher Ebene angeordneten Bauteile gebildete Stoßverbindung
hergestellt werden, während der (die) andere(n) Plattenteil(e) vom Rahmen abstehen, um später mit Hilfe der
gebogenen Krallen an den anderen Bauteilen der Verbindung befestigt zu werden. Ersichtlicherweise können bisher übliche
Krallenplatten, z.B. der Art gemäß der US-PS 2 877 520, zur Verbindung der in einer Ebene liegenden Rahmenteile an den
Stellen des Rahmens angewandt werden, an denen keine unter einem Winkel anzubringenden Verbindungsteile vorgesehen
sind. Auf diese Weise können Kombinationen aus üblichen Krallenplatten oder Verbindern und erfindungsgemaßen Krallenplatten
angewandt werden, wo immer dies möglich ist, um einen dreidimensionalen Holzrahmen herzustellen.
Ein spezieller Vorteil der erfindungsgemaßen Krallenplatte
besteht darin, daß die zu verbindenden Bauteile vor ihrer Verbindung flächig oder bündig gegen die die gebogenen Krallen
aufweisende Fläche des betreffenden Plattenteils an der von diesen Krallen abgewandten Seite angesetzt werden können.
Hierdurch wird eine genaue Ausrichtung der Verbindungsbauteile in ihrer endgültigen Lage vor ihrer endgültigen
gegenseitigen Befestigung gewährleistet. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Krallenplatte besteht darin,
daß die Kraft zum Eintreiben der Krallen unmittelbar auf den Bauteil und nicht unter einem Winkel dazu oder schräg zur
Stoßverbindung ausgeübt werden kann.
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Die Erfindung sieht verschiedene Abwandlungen der Krallenplatt enkonfiguration vor. Grundsätzlich umfaßt jedoch jede
Abwandlung eine Anzahl von Plattenteilen, wobei diese Zahl wiederum von der jeweiligen Stoßverbindung, an welcher die
Platte angebracht wird, sowie davon abhängt, ob die Krallenplatte innen- oder außenseitig an der Verbindung angebracht
werden soll. Im allgemeinen ist einer der Plattenteile mit geraden Zähnen versehen, so daß die Krallenplatte nach
üblichen Arbeitsgängen, z.B. mit Hilfe von Hochleistungspressen, an einem Verbindungsteil oder Rahmen anbringbar
ist. Die im anderen Plattenteil oder in den anderen Plattenteilen vorgesehenen gebogenen Krallen werden dann mit Hilfe
eines geeigneten Werkzeugs, beispielsweise eines kraftbetätigten Werkzeugs, oder von Hand in einen oder mehrere der
anderen Verbindungsteile eingetrieben. Zudem brauchen die Plattenteile nicht jeweils die gleichen Abmessungen zu besitzen, vielmehr können einzelne Plattenteile dieser Krallenplatten länger oder breiter sein als andere Plattenteile derselben Krallenplatte, d.h. sie können über die Ränder der
benachbarten Plattenteile hinausragen, wie dies in Abhängigkeit von der betreffenden Stoßverbindung nötig ist. Beispielsweise kann eine Krallenplatte einen ersten, länglichen
Plattenteil mit Krallen zur Verbindung von zwei oder mehr in einer Ebene liegenden Bauteilen und einen vom ersten Plattenteil abgebogenen zweiten Plattenteil zur Befestigung eines
dritten Bauteils an der Stoßverbindung aufweisen. Dieser letztgenannte, die gebogenen Krallen enthaltende Plattenteil kann
andere Abmessungen, d.h. etwa eine im Vergleich zur Länge des ersten Plattenteils verkleinerte Breite besitzen.
Im folgenden sind bevorzugte Aueführungsformen der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
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Pig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Beispiels für einen Möbelrahmen zur Veranschaulichung verschiedener
Befestigungselemente bzw. Krallenplatten gemäß der Erfindung,
Fig. 2 eine Vorderansicht des hinteren Rahmen^jteils des
Möbelrahmens gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Rückseitenansicht des vorderen Rahmenteils
des Rahmens gemäß Fig. 1,
Fig. 4 eine in vergrößertem Maßstab gehaltene, perspektivische Teilseitenansicht der inneren Ecke einer Stoßverbindung,
bei welcher die Bauteile der Verbindung durch eine innenseitige Krallenplatte gemäß der Erfindung
miteinander verbunden sind,
Fig. 4a eine etwas verkleinerte perspektivische Darstellung
der bei der Verbindung gemäß Fig. 4 verwendeten Krallenplatte,
Fig. 4b eine perspektivische Teilansicht der Außenseite der Stoßverbindung nach Fig. 4, bei welcher die Bauteile
mittels einer außenseitigen Krallenplatte gemäß der Erfindung miteinander verbunden sind,
Fig. 5 und 5a perspektivische Teilansichten von Innenbzw.
Außenseite einer ähnlichen Verbindung ait daran angebrachten inneren und äußeren Krallenplatten,
Fig. 6 eine perspektivische Teilansicht der Innenseite einer Stoßverbindung zur Veranschaulichung einer
anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Krallenplatte,
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Fig. 7 eine perspektivische Teilansicht einer Stoßverbindung zur Veranschaulichung einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Krallenplatte,
Fig. 8 und 8a perspektivische Teilansichten zweier Stoßverbindungen
mit daran angebrachten Krallenplatten gemäß weiteren Ausführungsformen der Erfindung,
Fig. 9 bis 15 perspektivische Teilansichten verschiedener
Stoßverbindungen beim Rahmen gemäß Fig. 1 unter Verwendung von erfindungsgemäßen Krallenplatten, wobei
diese Verbindungen in Fig. 1 entsprechend den Fig. 9 bis 15 bezeichnet sind,
Fig. 16aund 16b Teilschnittansichten einer gebogenen
Kralle vor bzw. nach dem Eintreiben in einen Holzbauteil und
Fig. 17 eine perspektivische Teilansicht eines GehrStoßes
unter Verwendung einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Krallenplatte.
In Fig. 1 ist ein Möbelrahmen 10 dargestellt, der einen vorderen Rahmen FF mit einer Leiste 12, welche sich über die
Gesamtlänge des Möbelstücks erstreckt, und einen hinteren Rahmen RF mit oberen und unteren Leisten 14- bzw. 16 umfaßt,
die sich ebenfalls über die Gesamtlänge des Möbelstücks erstrecken und die durch mehrere lotrechte Streben 18 miteinander
verbunden sind. Seitenleisten 20 verbinden die betreffenden Enden von vorderer und hinterer Leiste 12 bzw.
16 miteinander. Spannstäbe oder Latten 22, die über den Rahmen auf Längsabstände verteilt sind, erstrecken sich
zwischen vorderer und unterer hinterer Leiste.
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Gemäß den Fig. 2 und 3 können die vordere und die untere
hintere Leiste 12 bzw. 16 jeweils aus einer Anzahl getrennter Holzbauteilstücke bestehen, beispielsweise aus den Stücken
16a der unteren hinteren Leiste 16 und den Stücken 12a der vorderen Leiste 12. Diese getrennten Stücke 12a und 16a
können dabei zur Bildung der fertigen Leiste zweckmäßig durch Verbinder- bzw. Krallenplatten 24 endweise miteinander
verbunden sein, bei denen aus einer Blechplatte zahlreiche langgestreckte, nagelartige Krallen ausgestanzt sind, die
von der einen Plattenseite abstehen und in die Bauteile der Stoßverbindung eintreibbar sind. Die Krallenplatten 24 sind
dabei auf beiden Seiten der Bauteile der verschiedenen Stoßverbindungen angebracht. Indem für die vordere und die hintere
Leiste einzelne Holzstücke verwendet werden, die endweise miteinander verbunden werden, lassen sich anderweitig für
die Möbelherstellung nicht geeignete Holzbauteile verwenden, wodurch die Menge an überschüssigem Abfallholz vermindert
wird und die Herstellungskosten für das Möbelstück gesenkt werden. Die Krallenplatten 24 können von der in der
US-PS 2 877 520 beschriebenen Art sein. Ersichtlicherweise können solche Krallenplatten an allen nötigen Stellen
angebracht werden, und die Zahl der die vordere oder die untere hintere Leiste bildenden Bauteile kann größer oder
kleiner sein als beim speziell dargestellten Beispiel. Der Möbelrahmen 10 weist außerdem an seinen beiden Enden je
einen etwa lotrechten Pfosten (stump) 26 auf, der an den Enden der vorderen Leiste und an den vorderen Enden der
Seitenleisten 20 befestigt ist. Arm(lehnen)stücke 28 verbinden die Oberseiten der Pfosten 26 und die endseitigen lotrechten
Streben 18 des hinteren Rahmens RF.
Die verschiedenen Stoßverbindungen gemäß Fig. 1, z.B. zwischen Pfosten und Seitenstück und/oder vorderer Leiste,
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zwischen Seitenstück und/oder hinterer Leiste und Strebe 18, zwischen jeder Latte 22 und der vorderen oder hinteren
Leiste sowie zwischen den Streben 18 und der oberen hinteren Leiste 14, können jeweils unter Verwendung einer der verschiedenen, im folgenden zu beschreibenden Krallenplatten hergestellt sein. Der Grundbauteil der erfindungsgemäßen
Krallenplatte ist eine Verbinderplatte mit zwei oder mehr unter einem Winkel zueinander angeordneten Plattenteilen und zwei
Arten von Krallen an diesen Plattenteilen. Diese Ausbildung ist in einer speziellen Ausführungeform in Fig. 4a näher
veranschaulicht. Gemäß Fig. 4a ist eine Blechplatte 30
um eine Biegelinie 32 unter Bildung zweier abgewinkelter Plattenteile 34- und 36 abgebogen, aus denen jeweils eine
Krallenart ausgestanzt ist. Aus dem Plattenteil 34 sind
langgestreckte, nagelartige Krallen 40 auegestanzt, die von der einen Seite des Plattenteils JA senkrecht zu diesem abstehen. Bei der dargestellten Ausführungsform sind die Krallen in längsverlaufenden Reihen ausgestanzt, wobei die von
den ausgestanzten Krallen ausgehenden Schlitze der Platte in jeder Reihe in gleiche Richtung verlaufen. Die Schlitze in
benachbarten Reihen gehen dagegen in entgegengesetzten Richtungen von den Krallen ab. Die Krallenkonfiguration und
das Schema oder Muster der Krallen in der Platte können der Konstruktion gemäß der US-PS 2 877 520 entsprechen. Die zweite
Gruppe von Krallen, die beispielsweise aus dem Plattenteil 36 ausgestanzt sind, umfaßt eine Anzahl von Krallen 42, die
gegeneinander abgewinkelte Schaft- und Spitzenteile 44 bzw. 46 aufweisen. Der Schaft 44 steht dabei vom Plattenteil 36
an der Seite ab, die von der Fläche abgewandt ist, welche an ein Bauteil der Stoßverbindung angesetzt wird, so daß er
unter einem Einschlußwinkel e von diesem Plattenteil hinwegragt (vergl. Fig. 16a). Der Spitzenteil 46 ist unter Festlegung eines Einschlußwinkels mit dem Schaft 44 abgebogen und
über den vom Ausstanzen der Kralle zurückbleibenden Schlitz
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gerichtet, um durch diesen Schlitz hindurch eingetrieben zu werden. Infolge dieser Ausbildung ist die Plattenfläche an
der von der gebogenen Kralle 42 abgewandten Seite zur Herstellung einer flächigen Anlage gegen einen Bauteil der
Stoßverbindung flach ausgelegt.
Die im folgenden zu beschreibenden Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Krallenplatte weisen jeweils im einen
Plattenteil eine Gruppe von geradem Zahnen, wie die Zähne
40, und in einem oder mehreren, gegenüber diesem Plattenteil abgewinkelten Plattenteilen gebogene Zähne, wie die Zähne 42,
auf. Dabei wird jede Stoßverbindung zwischen zwei oder mehr, in einer einzigen Ebene liegenden Bauteilen mittels des
die geraden Zähne 40 aufweisenden Plattenteils 34 hergestellt, wobei ein oder mehrere abgewinkelte Bauteile
der Stoßverbindung die gebogenen Zähne 42 aufnehmen. Bei der Herstellung von flachen Rahmen, beispielsweise der Rahmen
RF gemäß Fig. 1, werden die Krallenplatten derart ausgerichtet,
daß die Plattenteile 34 in einer Ebene parallel zur Ebene des Rahmens liegen, so daß die geraden Zähne 40
dieser Plattenteile in einem einzigen Preßvorgang gleichzeitig eingetrieben werden können.
In Fig. 4 ist eine Stoßverbindung aus drei Verbindungsbauteilen dargestellt, beispielsweise in Form der Seitenleiste
20, des Pfostens 26 und der vorderen Leiste 12 des Möbelstückrahmens gemäß Fig. 1. Die Teile der Verbindung sind
dabei mittels einer inneren Krallenplatte 30a miteinander verbunden, die einen Plattenteil 34a und einen rechtwinklig
dazu abgebogenen Plattenteil 36a aufweist. Der Plattenteil 34a ist mit geraden Krallen 34a versehen, die in die vordere
Leiste 12a und den Pfosten 26a eingetrieben sind. Der Platten^·
teil 36a umfaßt gebogene Krallen 42a, deren Spitzen in die Seitenleiste 20a eintreibbar sind. Ersiehtiicherweiee wer-
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den dabei zunächst die geraden Krallen 40a der Krallenplatte 30a mit Hilfe einer geeigneten Presse o. dgl. in die vordere
Leiste 12a und den Pfosten 26a eingetrieben. Anschließend werden die Spitzenabschnitte der gebogenen Krallen 42a
durch die zugeordneten Schlitze hindurchgetrieben, um in die Seitenleiste 20a eingetrieben zu werden, worauf Seitenleiste
20a und vordere Leiste 12a sowie Pfosten 26a gegeneinander befestigt sind. Offensichtlich können die Krallen
jedoch auch in umgekehrter Anordnung auf den Plattenteilen vorgesehen sein. Dies bedeutet, daß die geraden Krallen 40a
vom Plattenteil 36a abstehen können, während die gebogenen
Krallen 42a am Plattenteil 34a vorhanden sind. In diesem
Fall werden die geraden Krallen 40a des Plattenteils 36a zuerst, beispielsweise mittels einer geeigneten Presse,
in die Seitenleiste 20a eingetrieben, worauf die Spitzenabschnitte 46a der gebogenen Krallen 42a durch die betreffenden
Schlitze hindurch in die Innenfläche von vorderer Leiste 12a und Pfosten 26a eingetrieben werden.
Fig. 4b zeigt eine ähnliche Stoßverbindung wie Fig. 4, jedoch am gegenüberliegenden Ende des Rahmens gemäß Fig. 1,
wobei die Rahmenbauteile mittels einer Krallenplatte 30a'
miteinander verbunden sind, die bei der dargestellten Ausführungsform im wesentlichen rechtwinklig zueinander abgebogene
Plattenteile 34a1 und 36a' aufweist. Die geraden
Krallen 40a1 sind dabei im Plattenteil 34a1 vorgesehen.
Die gebogenen Krallen 42a1 stehen anfänglich von der vom
Plattenteil 34a1 abgewandten Fläche des Plattenteils 36a'
ab. Bei dieser Ausführungsform der Krallenplatte werden die Krallen 40a' zuerst mittels einer geeigneten Presse oder dgl.
in die Vorderseiten von vorderer Leiste 12a1 und Pfosten
26a' eingetrieben. Bei diesem Eintreiben liegt ersichtlicherweise die Innenfläche des Plattenteils 36a1 flächig an der
Seitenfläche von Pfosten 26a1 und Seitenleiste 20a* an, so
daß die Spitzenabschnitte der gebogenen Krallen 42a' durch
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die betreffenden Schlitze hindurch in die zugeordneten Bauteile
eingetrieben werden können.
In Fig. 5 ist eine Krallenplatte 30b zur Verbindung von
drei unter einem Winkel zueinander angeordneten Bauteilen dargestellt. Bei dieser Stoßverbindung kann es sich beispielsweise
um eine andere Ausführungsform der Verbindung zwischen vorderer Leiste 12b, Pfosten 26b und Seitenleiste
20b handeln. Bei dieser Ausführungsform trägt der Plattenteil 34b die in die Leiste 12b und den Pfosten 26b einzutreibenden
geraden Krallen40b. Der Plattenteil 34b weist
eine Verlängerung 50 auf, die in der Ebene des Plattenteils
34b liegt, sich über diesen hinaus erstreckt und in den Pfosten 26b eingetriebene Krallen 40b trägt. Der Plattenteil
36b ist mit gebogenen Krallen 42b versehen, die anfänglich von seiner vom Plattenteil 34b ausgehenden Seite nach außen
ragen. Sobald die Krallen 40b des Plattenteils 34b in Leiste 12b und Posten 26b eingetrieben worden sind, werden die
Spitzenabschnitte der gebogenen Krallen 42b des Plattenteils 36b durch die entsprechende, beim Ausstanzen der Krallen
zurückbleibenden Schlitze hindurch in die Seitenleiste 20b eingetrieben. Ersichtlicherweise könnte dabei der Plattenteil
36b die geraden Krallen enthalten, während die Plattenteile 34b und 50 die gebogenen Krallen tragen.
Bei der Stoßverbindung gemäß Fig. 5 ist eine Krallenplatte an der Innenfläche der Bauteile angebracht, während die
ähnliche Stoßverbindung gemäß Fig. 5a mittels einer an den Außenflächen angebrachten Krallenplatte hergestellt ist.
Die Krallenplatte 30b1 gemäß Fig. 5a. besteht aus zueinander
rechtwinklig angeordneten Plattenteilen 34b1 und 36b1. Bei
dieser Ausführungsform weist der Plattenteil 34b' eine in derselben Ebene liegende Verlängerung 52 auf, die über die
Oberkante des Plattenteils 36b1 hinausragt. Die von den
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Plattenteilen 54b1 und 52 abstehenden geraden Krallen 40b1
sind in vordere Leiste 12b1 und in den Pfosten 26b1 eingetrieben. Die gebogenen Krallen 42b* des Plattenteils 36b*
stehen anfänglich von der Seite des Plattenteils 36b* ab,
die von den Plattenteilen 34b1 und 52 abgewandt ist. Nachdem
die geraden Krallen der Plattenteile 34b1 und 52 in die
vordere Leiste 12b1 und den Pfosten 26b' eingetrieben worden
sind, werden die Spitzen der gebogenen Krallen 42b* durch die betreffenden, zugeordneten Schlitze hindurch in die Seitenleiste 20b* eingetrieben, worauf die Bauteile 12b', 20b* und
26b* fest miteinander verbunden sind.
Fig. 6 zeigt eine andere Aueführungsform einer Krallenplatte 30c zur Verbindung der Bauteile einer Stoßverbindung.
Bei diesem Ausführungsbeispiel kann die Stoßverbindung aus vorderen Leisten 12c, einem Pfosten 26c, einer Seitenleiste
20c und einer Strebe 60 bestehen, die mit ihrem unteren Ende gegen die Oberkante der Seitenleiste 20c angesetzt und hinter
dem Pfosten 26c angeordnet ist. Die Krallenplatte 30c weist einen Plattenteil 34c auf, der praktisch senkrecht zu einem
anderen Plattenteil 36c abgebogen ist. Der Plattenteil 34c besitzt eine solche Srstieckung, daß er die inneren Stirnflächenteile des Endes der vorderen Leiste 12c und das
untere Ende des Pfostens 26c überlappt. Der Plattenteil 36c erstreckt sich in lotrechter Richtung über ein so großes
Stück, daß er die inneren End- bzw. Stirnflächen von Seitenleiste 20c und Strebe 60 überlappt. Aus dem Plattenteil 34c
sind die geraden Krallen 40c sind die geraden Krallen 40c ausgestanzt, die von seiner vom Plattenteil 36c abgewandten
Fläche nach außen ragen und in die Innenflächen von vorderer Leiste 12c und Pfosten 26c eingetrieben sind. Der Plattenteil 36c weist gebogene Krallen 42c auf, die so ausgestanzt
sind, daß sie anfänglich von der nahe dem Plattenteil 34c befindlichen Seite des Plattenteils 36c nach außen ragen. Zur
Anbringung der Krallenplatte 30c an der Stoßverbindung werden
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zunächst die geraden Krallen 40c in die Bauteile 12c und 26c eingetrieben, so daß diese miteinander verbunden sind. Nachdem
die Seitenleiste 20c und die Strebe 60 stumpf gegeneinander und gegen die Außenfläche des Plattenteils 36c angesetzt
worden sind, werden die Spitzen der gebogenen Krallen 42c durch die jeweiligen Schlitze hindurch in die Bauteile
20c und 60 eingetrieben, worauf die Bauteile 12c, 26c, 20c und 60 der Stoßverbindung fest miteinander verbunden sind.
Fig. 7 zeigt eine Stoßverbindung aus drei im wesentlichen
senkrecht zueinander angeordneten Verbindungsbauteilen, beispielsweise in Form eines Pfostens 26d, eines Armlehnenteils
28d und einer Armstrebe 68 eines Möbelstückrahmens, ähnlich demjenigen gemäß Fig. 1. Die zu verbindenden Bauteile
sind dabei mit Hilfe einer an ihren Innenflächen angesetzten Krallenplatte 3Od fest miteinander verbunden. Die Krallenplatte
3Od umfaßt einen Plattenteil 34-d sowie einen Plattenteil
36d, der praktisch senkrecht zu der dem Plattenteil 34d
einschließenden Ebene abgebogen ist. Ein weiterer Plattenteil 38d ist praktisch senkrecht zu den Plattenteilen 3^d und
36d abgebogen, so daß die Krallenplatte im wesentlichen rechtwinklig zueinander stehende Plattenabschnitte 3^d, 36d
und 38d aufweist. Der Plattenteil 34d ist an seiner von den Plattenteilen 36d und 38d abgewandten Seite mit ausgestanzten,
geraden Krallen 4Od besetzt, die in den Bauteil 36d eingetrieben sind. Die Plattenteile 36d und 38d tragen
jeweils eine Anzahl von gebogenen Krallen 42d, die so ausgestanzt sind, daß sie anfänglich von den dem Plattenteil
34d benachbarten Flächen dieser Plattenteile nach außen ragen. Zur Herstellung der Stoßverbindung werden die geraden Krallen
4Od des Plattenteils 34-d in die Innenfläche des Pfostens
26d eingetrieben. Anschließend werden die Spitzenteile der gebogenen Krallen 42d beider Plattenteile 36d und 38d durch
die betreffenden Schlitze hindurch in die jeweiligen Bauteile 28d und 68 der Stoßverbindung eingetrieben, so daß
die innenseitige Krallenplatte 3Od die rechtwinklig zuein-
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ander angeordneten Bauteile 26, 28 und 68 fest miteinander verbindet.
In Fig. 8 ist eine Stoßverbindung aus drei im wesentlichen rechtwinklig zueinander stehenden Elementen dargestellt,
beispielsweise die in Fig. 1 bei "Fig. 8" angedeutete Stoßverbindung aus der Strebe 18e, der Seitenleiste 2Oe
sowie der unteren hinteren Leiste 16e. Die Bauteile dieser Stoßverbindung sind mittels einer Krallenplatte 3Oe miteinander
verbunden, die einen praktisch senkrecht zu einem Plattenteil 36e abgebogenen Plattenteil 34e aufweist. Ein
Plattenteil 38e ist praktisch senkrecht bzw. rechtwinklig zum Plattenteil 36e abgebogen, während ein weiterer Plattenteil
39e praktisch senkrecht zu den Plattenteilen 34e und
36e abgebogen ist, so daß die Plattenteile 38e und 39e im wesentlichen in einer Ebene liegen. Der Plattenteil 34e
weist an seiner dem Plattenteil 36e nahegelegenen Seite gerade abstehende, ausgestanzte Krallen 4Oe auf, die in
eine Seitenfläche der Strebe 18e eingetrieben sind. Der Plattenteil 36e ist mit gebogenen Krallen 42e versehen,
die so ausgestanzt sind, daß sie ursprünglich an der vom Plattenteil 34e abgewandten Seite des Plattenteils 36e
nach außen ragen. Die Plattenteile 38e und 39e sind jeweils mit ausgestanzten, gebogenen Krallen 42e versehen,
die anfänglich von den dem Plattenteil 36e und 34e nahegelegenen Seiten der Plattenteile 38e bzw. 39e abstehen. Zur
Anbringung dieser Krallenplatten an der Stoßverbindung werden zunächst die geraden Krallen 4Oe des Plattenteils
34e in eine Seitenfläche der Strebe 18e eingetrieben, wobei die Fläche des Plattenteils 36e an der anderen Seitenfläche
der Strebe 18e anliegt. NacMem die Plattenteile 38e und 39e sowie die Verbindungsbauteile 16e und 2Oe stumpf
gegeneinander angesetzt worden sind, werden die Spitzen der gebogenen Krallen 42e der betreffenden Plattenteile 36e, 38e
und 39e durch die zugeordneten Schlitze hindurch in die Strebe
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809829/0623
18e, die untere hintere Leiste 16e bzw. die Seitenleiste 2Oe eingetrieben, worauf die rechtwinklig zueinander stehenden
Bauteile der Stoßverbindung endgültig gegeneinander befestigt sind.
Gemäß Fig. 8a können zwei Verbindungsbauteile der rechtwinklig zueinander angeordneten Teile einer Stoßverbindung mit einem
dritten Bauteil verbunden werden, der mit Hilfe nicht dargestellter Mittel an den beiden anderen Bauteilen angebracht
ist. Bei dieser Ausführungsform sind die Plattenteile 34-e1,
36e' und 39e' ähnlich angeordnet und mit ähnlichen Krallen versehen, wie dies in Verbindung mit der Krallenplatte gemäß
Fig. 8 beschrieben ist. Bei dieser Ausführungsform weist jedoch die Krallenplatte einen Plattenteil 7Oe' auf, der
im wesentlichen senkrecht zum Plattenteil 39e' abgebogen ist und außerdem in einer Ebene mit dem Plattenteil 36e' liegt.
Der Plattenteil 7Oe' ist mit ausgestanzten, gebogenen Krallen 4-2e' versehen, die anfänglich von seiner vom Plattenteil
39e' abgewandten Seite abstehen. Die Krallenplatte 3Oe1
wird ähnlich angewandt wie die Krallenplatte 3Oe gemäß Fig. 8, wobei die Spitzen der gebogenen Krallen 4-2e' des
Plattenteils 7Oe1 durch die betreffenden Schlitze hindurch
in den Bauteil 2Oe' eingetrieben werden, so daß die Strebe 18e' und die Leiste 2Oe' fest miteinander verbunden sind,
während die Leiste 16 mit Hilfe anderer, nicht dargestellter Mittel mit diesen Teilen verbünden ist.
Fig. 9 zeigt eine Stoßverbindung beispielsweise zwischen der oberen hinterwen Leiste 14-f und einer endseitigen Strebe
18f, wobei die Bauteile dieser Stoßverbindung mittels einer Krallenplatte 3Of miteinander verbunden sind. Die Krallenplatte
3Of weist einen Plattenteil 34-f und einen Plattenteil
36f auf, die praktisch rechtwinklig zueinander abgebogen sind. Ein anderer Plattenteil 38f ist so abgebogen,
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daß er praktisch senkrecht bzw. rechtwinklig zu den die Plattenteile 36f und 34-f einschließenden Ebenen liegt,
so daß rechtwinklig zueinander angeordnete Plattenteile vorhanden sind. Der Plattenteil 34-f ist mit geraden, in
die Verbindungsbauteile 14f und 18f eintreibbaren Krallen 4Of versehen, während die Plattenteile 36f und 38f mit
gebogenen Krallen 42f versehen sind, die anfänglich an ihren einander nahegelegenen Seiten nach außen ragen.
Zur Anbringung der Krallenplatte 3Of werden die geraden
Krallen 4Of zunächst in die Bauteile 14f und 18f der Stoßverbindung
eingetrieben. Die Innenflächen der Plattenteile 36f und 38f liegen dabei flächig an den Innenflächen der
Bauteile 14f bzw. 18f an. Anschließend werden die Spitzen der gebogenen Krallen 42f durch die jeweiligen Schlitze
hindurch die Bauteile 14f bzw. 18f eingetrieben, so daß die Krallenplatte 4Of die Bauteile 14f und 18f miteinander
verbindet.
In Fig. 10 ist eine Stoßverbindung aus zwei Verbindungsbauteilen dargestellt, beispielsweise in Form der unteren
hinteren Leiste 16g und der Strebe 18g eines dem Rahmen gemäß Fig. 1 entsprechenden Möbelstückrahmens. Die Bauteile sind
dabei mittels einer Krallenplatte 30© miteinander verbunden,
die einen Plattenteil 34-g und einen praktisch senkrecht
dazu abgebogenen Plattenteil 36g aufweist. Der Plattenteil 34g ist im wesentlichen L-förmig, während der Plattenteil
36g vom oberen Abschnitt des Plattenteils 3^g nach rückwärts
abgebogen ist. Der Plattenteil 34-g ist mit geraden Krallen
4Oe versehen, die so ausgestanzt sind, daß sie sich in dieselbe Richtung erstrecken wie der Plattenteil 36g und sowohl
in die Leiste 16g als auch in die Strebe 18g eintreibbar sind. Der Plattenteil 36g weist eine Anzahl von gebogenen
Krallen 42g auf, die so ausgestanzt sind, daß sie anfänglich an der vom Verbindungsbauteil 18g abgewandten Seite nach
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außen ragen. Zur Herstellung der Stoßverbindung werden die geraden Krallen 40g des Plattenteils 34g in die Innenflächen
von Leiste 16g und Strebe 18g eingetrieben. Sodann werden die Spitzen der gebogenen Krallen 42g des Plattenteils
36g durch die zugeordneten Schlitze hindurch in die eine Seitenfläche der Strebe 18g eingetrieben, so daß die
Krallenplatte 30g die untere hintere Leiste 16g und die
Strebe 18g fest miteinander verbindet.
Fig. 11 veranschaulicht eine weitere Stoßverbindung aus zwei Verbindungsbauteilen, beispielsweise in Form einer
unteren hinteren Leiste 16h und einer Latte 22h des Mobelstüderahmens
gemäß Fig. 1. Diese Bauteile sind dabei mittels einer Krallenplatte 3oh aneinander befestigt, die einen
Plattenteil 34h und einen weiteren Plattenteil 36h aufweist,
welcher praktisch senkrecht bzw. rechtwinklig zu. ersterem gebogen ist. Der Plattenteil 34h weist an seiner vom Plattenteil
36h abgewandten Seite nach außen ragende, gerade Krallen 40h auf, die in die untere hintere Leiste 16h eintreibbar
sind. Der Plattenteil 36h weist eine Anzahl von gebogenen Krallen 42h auf, die nach dem Ausstanzen anfänglich von
seiner von der Latte 22h abgewandten Seite nach außen ragen. Zur Befestigung der Krallenplatte an der Stoßverbindung
werden die geraden Krallen 40h des Plattenteile 34h in die Innenfläche der unteren hinteren Leiste 16h
eingetrieben. Sodann werden die Spitzen der gebogenen Krallen 42h des Plattenteils 36h durch die betreffenden
Schlitze hindurch in die Seitenflächaider Latte 22h eingetrieben,
so daß die Krallenplatte 30h die untere hintere
Leiste 16h und die Latte 22h aneinander befestigt.
Noch eine weitere Stoßverbindung ist in Fig. 12 dargestellt, die aus zwei in einer gemeinsamen Ebene liegenden Verbindungsbauteilen besteht, beispielsweise einer Strebe 18i und einer
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oberen hinteren Leiste 14i des Möbelstückrahmens gemäß
Fig. 1. Diese Bauteile sind dabei mittels einer Krallenplatte 3Oi verbunden, die einen Plattenteil 34-i sowie
einen weiteren Plattenteil 36i aufweist, welcher praktisch
senkrecht zu der den Plattenteil 34-i enthaltenen Ebene
abgebogen ist. Der Plattenteil 34i weist einen längeren Schenkel 72 auf, von welchem der Plattenteil 36i an einer
Biegelinie 32i abgeht. Der Plattenteil 34i ist an seiner dem Plattenteil 36i nahegelegenen Fläche mit ausgestanzten,
geraden Krallen 4Oi versehen, die in die Innenfläche der
Verbindungsbauteile 14i und 18i eintreibbar sind. Der Plattenteil 36i enthält eine Anzahl von gebogenen Krallen 42i,
die so gestanzt sind, daß sie anfänglich von seiner von der Strebe 18i abgewandten Seite nach außen abstehen. Zur
Anbringung dieser Krallenplatte an der Stoßverbindung werden die geraden Krallen 4Oi des Plattenteils 34i in die Innenfläche
von Leiste 14i und Strebe 18i eingetrieben. Die Spitzen der gebogenen Krallen 14i des Plattenteils 4Oi werden
sodann durch ihre zugeordneten, vom Ausstanzen zurückbleibende Schlitze hindurch in die Seitenfläche der Strebe
18i eingetrieben, so daß die Krallenplatte 3Oi die Verbindungsbauteile
14i und 18i fest miteinander verbindet.
Fig. 13 zeigt eine weitere Stoßverbindung aus zwei unter
einem Winkel zueinander angeordneten Bauteilen, z.B. einer Seitenleiste 2Oj und einer hinteren Strebe 18j des Möbelstückrahmens
gemäß Fig. 1. Die Verbindungsbauteile sind dabei mittels einer Krallenplatte 3Oj miteinander verbunden,
die einen Plattenteil 34g sowie einen anderen Plattenteil
36j aufweist, der praktisch senkrecht bzw. rechtwinklig
zu der den Plattenteil 34j einschließenden Ebene abgebogen
ist. Der Plattenteil 34j ist mit geraden Krallen 4Oj versehen,
die so ausgestanzt sind, daß sie in dieselbe Richtung weisen wie der Plattenteil 36j, und welche in die Seitenflächen
der Verbindungsbauteile I83 und 2Oj eintreibbar sind.
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Der Plattenteil 36j trägt eine Anzahl von gebogenen Krallen
42j, die wiederum anfänglich von seiner vom Plattenteil 34 j
abgewandten Seite nach außen ragen. Bei der Anbringung der Krallenplatte 34j an der Stoßverbindung werden die geraden
Krallen 4Oj des Plattenteils 34j zuerst in die Außenflächen der Verbindungsbauteile 18j und 2Oj eingetrieben. Die Spitzen
der gebogenen Krallen 42j des Plattenteils 36j werden sodann durch ihre zugeordneten Schlitze hindurch in die Unterseiten
der Bauteile 18 j und 2Oj eingetrieben, so daß diese durch die Krallenplatte 30j fest miteinander verbunden sind.
Fig. 14 zeigt noch eine weitere Stoßverbindung zwischen zwei unter einem Winkel zueinander angeordneten Verbindungsbauteilen, beispielsweise einem Pfosten 26k und einer Seitenleiste
2Ok des Möbelstückrahmens gemäß Fig. 1. Diese Bauteile sind dabei mittels einer Krallenplatte 30k miteinander
verbunden, die einen Plattenteil 34k und einen anderen
Plattenteil 36k aufweist, der praktisch senkrecht zu der den Plattenteil 34k enthaltenen Ebene abgebogen ist. Der
Plattenteil 34k weist gerade, von seiner vom Plattenteil 36k abgewandten Seite abstehende Krallen 40k auf, die in die
Innenfläche des Pfostens 26k eintreibbar sind. Der Plattenteil 36k ist mit einer Anzahl von gebogenen Krallen 42 versehen,
die so ausgestanzt sind, daß sie wiederum anfänglich von der dem Plattenteil 34k nahegelegenen Seite nach außen
ragen. Zur Anbringung der Krallenplatte 30k an der Stoßverbindung werden die geraden Krallen 40k des Plattenteils
34k in die Innenfläche des Pfostens 26k eingetrieben. Anschließend werden die Spitzen der gebogenen Krallen 42k des
Plattenteils 36k durch die betreffenden Schlitze hindurch in die Oberseite der Seitenleiste 20k eingetrieben, so daß
Seitenleiste 20k und Pfosten 26k durch die Krallenplatte 30k fest miteinander verbunden sind.
- 27 809829/0623
-27- 275A519
Bei der Stoßverbindung gemäß Fig. 15 dient eine Krallenplatte
3Qm zur Verbindung von zwei unter einem rechten
Winkel stumpf zusammengesetzten Bauteilen, beispielsweise einer unteren hinteren Leiste 16m und einer Strebe 18m
des Möbelstückrahmens gemäß Fig. 1. Die Krallenplatte 3Qm weist wiederum einen Plattenteil 34m und einen Plattenteil
36m auf, der praktisch senkrecht bzw. rechtwinklig zur Ebene des Plattenteils 34a abgebogen ist. Der Plattenteil
36m steht mit verringerter Breite vom oberen Abschnitt des Plattenteils 34m ab. Letztererist mit geraden Krallen
40m versehen, die von seiner dem Plattenteil 36m nahegelegenen
Seite nach außen ragen und in die Innenflächen der Bauteile 16m und 18m eintreibbar sind. Der Plattenteil 16m
ist mit einer Anzahl von gebogenen Krallen 42m versehen, die nach dem Ausstanzen anfänglich an seiner vom Plattenteil
34m abgewandten Seite nach außen ragen. Zur Anbringung der Krallenplatte 3om an der Stoßverbindung werden zunächst
die geraden Krallen 40m des Plattenteils 34m in die Innenflächen von Leiste 16m und Strebe 18m eingetrieben. Anschließend
werden die Spitzen der gebogenen Krallen 42m im Plattenteil 36m durch ihre zugeordneten Schlitze hindurch
in die eine Seitenfläche der Strebe 18m eingetrieben, so daß die Verbindungsbauteile 16m und 18m durch die Krallenplatte
30m fest miteinander verbunden sind.
Aus der vorstehenden Beschreibung geht somit hervor, daß zur Befestigung der Holzbauteile einer speziellen Stoßverbindung
eine Reihe von Krallenplatten vorgesehen werden kann, die jeweils zwei oder mehr Plattenteile aufweisen,
wobei in dem einen Plattenteil gerade Krallen und im anderen Plattenteil bzw. in den anderen Plattenteilen abgewinkelte
Krallen vorgesehen sind. Gemäß Fig. 17 sieht die Erfindung auch eine Krallenplatte 70 vor, die gegeneinander abgewinkelte
Plattenteile 72 und 74 zur Verbindung von unter einem Winkel zueinander angeordneten Verbindungsbauteilen
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76 und 78 aufweist. Dabei enthält jeder Plattenteil 72 und
74- abgewinkelte Krallen 4-2n der in den Fig. 16a und 16b dargestellten
Art, wobei diese Krallen 4-2n anfänglich von der
anderen Seite des betreffenden Plattenteils nach außen ragen. Nach Anbringung der Krallenplatte an den Außenflächen der
gegeneinander angesetzten Bauteile 76 und 78 können die
Spitzen der Krallen 42n durch die jeweiligen Schlitze hindurch in die betreffenden Holzbauteile eingetrieben werden, so
daß die Krallenplatte 70 die Bauteile 76 und 78 fest miteinander
verbindet.
Selbstveräbändlich kann die Erfindung in anderen speziellen
Ausführungsformen realisiert werden, ohne daß vom Rahmen und Grundgedanken der Erfindung abgewichen wird. Aus diesem
Grund sollen die vorstehend dargestellten und beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung in jeder Hinsicht nur als
beispielhaft und keinesfalls als die Erfindung einschränkend angesehen werden, vielmehr soll die Erfindung alle innerhalb
des erweiterten Schutzumfangs liegenden Änderungen und Abwandlungen mit umfassen.
Zusammenfassend wird mit der Erfindung also ein Verbindungsmittel bzw. eine Krallenplatte in Form einer Metallblechplatte
geschaffen, die unter Bildung von zwei oder mehr zueinander abgewinkelten, planen Plattenteilen gebogen ist.
Aus dem einen Plattenteil sind zahlreiche langgestreckte, nagelartige Krallen ausgestanzt, die in den einen der miteinander
zu verbindenden Bauteile eintreibbar sind. Jeder andere Plattenteil enthält eine Anzahl von länglichen
Krallen, die jeweils aus zueinander abgewinkelten Schaft-
und Spitzenabschnitten bestehen. Die Schaftabschnitte
ragen dabei unter Festlegung eines Einschlußwinkels mit dem betreffenden anderen Plattenteil von diesen nach außen.
Die Spitzenabschnitte gehen jeweils vom betreffenden Schaftabschnitt in Richtung auf den Plattenteil, aus dem die
809829/0623 - 29 -
betreffende Kralle auegestanzt ist, nach unten ab, wobei
sie so gerichtet sind, daß sie durch die jeweils zugeordneten Schlitze hindurch in einen anderen der miteinander
zu verbindenden Bauteile eintreibbar sind. Je nach der Orientierung der Krallen in den Plattenteilen werden dabei
innenseitige und außenseitige Erallenplatten gebildet.
809829/0623
Leerse ite
Claims (12)
- Pat entansprücheM.JBefestigungsmittel, insbesondere Krallenplatte, zur Verbindung von zueinander abgewinkelten Holzbauteilen, dadurch gekennzeichnet, daß die Krallenplatte (z.B. 30) eine flache Metallblechplatte aufweist, die unter Bildung von zwei planen Plattenteilen (z.B. 34, 36) umgebogen ist, welche in zwei einander schneidenden Ebenen liegen und einen Einschlußwinkel bilden, daß aus dem einen Plattenteil eine erste Gruppe von länglichen, nagelartigen Krallen (z.B. 40) ausgestanzt ist, die von der einen Seite dieses Plattenteils unter Festlegung einer Anzahl länglicher Schlitze in diesem Plattenteil abstehen und in den einen Holzbauteil eintreibbar sind, und daß aus dem anderen Plattenteil eine zweite Gruppe von länglichen Krallen (z.B. 42) ausgestanzt ist, die unter Festlegung einer Anzahl von länglichen Schlitzen im zweiten Plattenteil von dessen einer Seite abstehen und jeweils zueinander abgewinkelte Schaft- und Spitzenabschnitte (z.B. 44 bzw. 46) aufweisen, von denen die Schaftabschnitte vom zweiten Plattenteil unter Bildung809829/0823 V ORIGINAL INSPECTEDeines Einschlußwinkels mit diesem abstehen und die Spitzenabschnitte von den Schaftabschnitten in Richtung auf den zweiten Plattenteil abgehen und so gerichtet sind, daß sie durch die Schlitze, aus denen diese Krallen ausgestanzt sind, hindurch in den anderen Holzbauteil eintreibbar sind.
- 2. Krallenplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Gruppen von Krallen von entgegengesetzten Seiten der Krallenplatte abstehen.
- 3· Krallenplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Plattenteil an einer Seite der den anderen Plattenteil enthaltenden Ebene liegt, daß die Krallen der ersten Gruppe vom ersten Plattenteil auf derselben Seite der erstgenannten Ebene wie der zweite Plattenteil abstehen und daß die Krallen der zweiten Gruppe vom zweiten Plattenteil von der gegenüber dem ersten Plattenteil entgegengesetzten Seite der zweiten Ebene abstehen.
- 4-. Krallenplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß Jeder Plattenteil an einer Seite einer den anderen Plattenteil enthaltenden Ebene liegt, daß die Krallen der ersten Gruppe vom ersten Plattenteil von der gegenüber dem zweiten Plattenteil entgegengesetzten Seite der ersten Ebene abstehen und daß die Krallen der zweiten Gruppe vom zweiten Plattenteil an derselben Seite der zweiten Ebene wie der erste Plattenteil nach außen ragen.
- 5· Krallenplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie unter Bildung eines dritten planen Plattenteils gebogen ist, der in einer dritten, die erste und die zweite Ebene schneidenden Ebene liegt, und daß aus dem dritten Plattenteil eine dritte Gruppe von Krallen unter Zurücklassung einer Anzahl von Schlitzen im dritten Plattenteil so ausge-809829/0623 " 5 "stanzt ist, daß diese Krallen von der einen Seite dieses Plattenteils abstehen und in einen dritten Holzbauteil eintreibbar sind.
- 6. Krallenplatte nach Anspruch 5t dadurch gekennzeichnet, daß die Krallen der dritten Gruppe dieselbe Konfiguration besitzen wie die Krallen der ersten oder der zweiten Gruppe.
- 7« Krallenplatte nach Anspruch 5t dadurch gekennzeichnet, daß die Krallen der dritten Gruppe zueinander abgewinkelte Schaft- und Spitzenabschzftte aufweisen, von denen die Schaftabschnitte vom dritten Plattenteil unter Bildung eines Einschlußwinkels mit diesem abstehen, und daß die Spitzenäbschnitte von den Schaftabschnitten in Richtung auf den dritten Plattenteil abgehen und so gerichtet sind, daß sie durch die beim Ausstanzen der Krallen zurückbleibenden Schlitze hindurch in den dritten Holzbauteil eintreibbar sind.
- 8. Krallenplatte nach Anspruch 7t dadurch gekennzeichnet, daß jeder Plattenteil an der einen Seite der den anderen Plattenteil enthaltenden Ebene liegt, daß die Krallen der ersten Gruppe vom ersten Plattenteil an derselben Seite der ersten Ebene wie der zweite Plattenteil abstehen, daß die Krallen der zweiten Gruppe vom zweiten Plattenteil auf der gegenüber dem ersten Plattenteil entgegengesetzten Seite abstehen und daß die Krallen der dritten Gruppe von derselben Seite des dritten Plattenteils wie der erste und der zweite Plattenteil abstehen.
- 9. Krallenplatte nach Anspruch 5t dadurch gekennzeichnet, daß die drei Plattenteile jeweils rechtwinkelig zueinander angeordnet sind.809829/0823
- 10. Krallenplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beim Ausstanzen der ersten und zweiten Gruppen von Krallen in der Platte zurückbleibenden Schlitze in gleiche Richtungen verlaufen.
- 11. Krallenplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenteile um eine im wesentlichen parallel zur Schnittlinie zwischen den Ebenen verlaufende Biegelinie herum gebogen sind und daß der eine Plattenteil in Richtung der Biegelinie eine größere Länge besitzt als die anderen Plattenteile in derselben Richtung.
- 12. Krallenplatte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Krallenplatte vom Ausstanzen der Krallengruppe aus dem einen Plattenteil zurückbleibenden Schlitze parallel zur Biegelinie verlaufen.13· Vorrichtung zur Herstellung einer Stoßverbindung, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit einem zweiten Holzbauteil verbindbarer Holzbauteil und eine flache Metallblechplatte vorgesehen sind, die unter Bildung zweier planer, in zwei verschiedenen, einander schneidenden und einen Einschlußwinkel bildenden Ebenen liegender Plattenteile umgebogen ist, daß aus dem einen Plattenteil eine erste Gruppe von länglichen, nagelartigen Krallen ausgestanzt ist, die von der einen Seite dieses Plattenteils abstehen und in den Holzbauteil eingetrieben sind, wobei diese Erallen im zugeordneten Plattenteil eine Anzahl von länglichen Schlitzen zurücklassen, daß aus dem zweiten Plattenteil unter Zurücklassung einer Anzahl länglicher Schlitze in iHiti eine zweite Gruppe von länglichen Krallen auegestanzt ist, die von der einen Seite dieses Plattenteils abstehen und zueinander abgewinkelte Schaft- und Spitzen-809829/0623abschnitte aufweisen, von denen die Schaftabschnitte unter Bildung eines Einschlußwinkels mit dem zweiten Plattenteil von diesem abstehen, und daß sich die Spitzenabschnitte von den betreffenden Schaftabschnitten in Richtung auf den zweiten Plattenteil erstrecken, wobei sie so gerichtet sind, daß sie durch die vom Ausstanzen herrührenden Schlitze hindurch in einen zweiten Holzbauteil eintreibbar sind.14-. Stoßverbindung zwischen Holzbauteilen, dadurch gekennzeichnet, daß zwei unter einem Winkel zueinander angeordnete Holzbauteile und eine flache Metallblechplatte vorgesehen sind, die unter Bildung zweier planer, in getrennten, einander schneidenden und einen Einschlußwinkel bildenden Ebenen liegender Plattenteile umgebogen ist, daß aus dem einen Plattenteil eine erste Gruppe länglicher, nagelartiger Erallen ausgestanzt ist, welche von der einen Seite dieses Plattenteils abstehen und in den einen Holzbauteil eingetrieben sind, wobei die Krallen beim Ausstanzen eine Anzahl länglicher Schlitze im betreffenden Plattenteil zurücklassen, daß aus dem zweiten Plattenteil eine zweite Gruppe länglicher Erallen ausgestanzt ist, die unter Zurücklassung einer Anzahl länglicher Schlitze im zweiten Plattenteil von dessen einer Seite abstehen, daß die Erallen der zweiten Gruppe gegeneinander abgewinkelte Schaft- und Spitzenabschnitte aufweisen, von denen letztere von den Schaftabschnitten ausgehen und in den zweiten Holzbauteil eingetrieben sind, und daß die Schaftabschnitte praktisch in der zweiten Ebene liegen, wenn die Spitzenabschnitte voll in den zweiten Holzbauteil eingetrieben sind.809829/06*3 , 6 _
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| Date | Code | Title | Description |
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| 8128 | New person/name/address of the agent |
Representative=s name: HENKEL, G., DR.PHIL. FEILER, L., DR.RER.NAT. HAENZ |
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
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