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Die Erfindung betrifft einen Kasten für Flaschen, wobei der Kasten eine Manschette
für die Wiedergabe von gedruckten Sachen hat, die um die Außenfläche des Kastens
angebracht ist. Derartige Kästen werden aus Karton- oder Plastikmaterial hergestellt.
Die Erfindung ist insbesondere in Bezug auf wiederstandsfähige Plastikkästen zum
Tragen von Bierflaschen verwendbar. Typischerweise enthält ein derartiger Kasten
vier paralelle Reihen von je 6 Flaschen.
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Die Außenflächen derartiger Flaschenkästen zeigen oft ein Markenzeichen zur
Bewerbung des Produktes mit den darin befindlichen Artikeln, die sich in den Kästen
befinden. Die vorliegende Erfindung möchte eine Kasten-Manschette zur Verfügung
stellen, die zum Auftragen von Zweitdruck-Material dient, beispielsweise als
Werbematerial oder zur markenmäßigen Kennzeichnung, um die Wandbeschriftung,
die unmittelbar auf den Kasten gedruckt wurde, zu überdecken.
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US-A-437 36 27 betrifft einen Plastikkasten, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1,
der zur Aufnahme von 6 Flaschen verwendbar ist und der eine Außenmanschette aus
Kartonmaterial in einer ringsum einschließenden Anordnung um die Außenhülle des
Kastens beinhaltet. Die Manschette wird entweder durch Verschlußlaschen befestigt,
die in hierfür zur Verfügung stehenden entsprechenden Verschlußöffnungen gedrückt
werden, die in den Seitenwänden des Kastens ausgeformt sind, oder durch Zungen,
die in Schlitze greifen, die in den Seitenwandflächen des Kastens angebracht sind.
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In der vorliegenden Erfindung bringt eine Manschette Verschlußklappen dazu, in
Grifföffnungen einzugreifen, die durch einen Kasten zur Verfügung gestellt werden.
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Demzufolge wird ein Kasten für Flaschen zur Verfügung gestellt, wobei der Kasten
eine Manschette in rinsgum einschließender Anordnung über die Außenfläche des
Kastens beinhaltet, wobei die Manschette faltbare Verschlußmittel zum
zusammenwirkenden Verschließen mit komplementären Mitteln beinhaltet, die durch
den Kasten vorgesehen sind, um die Manschette in Position zu halten, das
Kastenverschluß-Mittel eine zentrale faltbare Klappe beinhaltet, dadurch
gekennzeichnet, daß die zentralen Klappen so dimensioniert sind, um durch eine
Grifföffnung in den Kasten hineinzupassen und die Randklappen relativ zu den
zentralen Klappen faltbar sind und dazu dienen, ein Herausrutschen der
Kastenverschluß mittel aus der Kastengrifföffnung zu verhindern.
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Somit ist die Kasten-Manschette sicher über einen Kasten durch Verriegelung der
Manschette an den Grifföffnungen in dem Kasten angebracht. Die Manschette stellt
das erwünschte Ergebnis der Präsentation von Zweitdruck-Informationen über die
Information, die auf dem Kasten aufgebracht ist, zur Verfügung, wobei diese
Zweitinformation mit zufriedenstellender und sicherer Weise angebracht ist, jedoch
trotzdem eine Entfernung derselben auf Grund der Art der Manschette gestattet.
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Gemäß einem Merkmal der Erfindung kann die Manschette zwei oder mehr ähnliche
Abschnitte enthalten, die im wesentlichen in ihrer Struktur identisch sind und die
zusammengehalten werden, um eine Manschette zu formen.
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Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung kann jeder Manschettenabschnitt ein
Kastenverschlußmittel beinhalten.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung können alle Abschnitte zur Bildung
der Manschette zunächst aus einem einzigen Blattmaterial ausgestanzt sein und die
Abschnitte können zerbrechlich mit angrenzenden Abschnitten in dem Blattmaterial
verbunden sein.
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Demzufolge gestattet dieser Aspekt der Erfindung der zusammengefallenen
Manschette aus einem Blattmaterial ausgestanzt zu werden, dessen Breite ungefähr der
Länge irgendeines Abschnittes entspricht, das die Manschette bildet. Somit können die
Abschnitte voneinander abgebrochen werden und können miteinander verbunden
werden, um eine aufgerichtete Kasten-Manschette zu bilden, ohne das man sehr große
Blattmaterialien verwenden muß und dementsprechend groß dimensionierte
Verarbeitungsmaschinen wie Blattschneide-Apparate.
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In Konstruktionen, in denen die Manschette zwei oder mehr ähnliche Abschnitte
beinhaltet, können die Manschettenabschnitte zerbrechlich entlang ihrer oberen Kante
miteinander verbunden sein.
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Eine erfindungsgemäße Ausführungsform einer Kasten-Manschette wird nachstehend
beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben, in denen:
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Figur 1 eine schematische aufgerichtete Ansicht einer ungeformten Kasten-Manschette
gemäß der Erfindung zeigt;
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Figur 2 eine perspektivische Ansicht einer Kasten-Manschette in einer geformten
Struktur zeigt;
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Figur 3 eine Kastenmanschette gemäß der Erfindung zeigt, die auf einen
Gegenstandsbehälter, nämlich einen Kasten, aufgesetzt wurde; und
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Figur 4 die gleiche perspektivisch aufgerichtete Zeichnung einer Kasten-Manschette
auf einem Kasten wie in Figur 3 zeigt, jedoch dort Kasten-Manschetten-
Befestigungsmittel in die Grifföffnungen des Kastens eingefügt sind.
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Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ist eine Kasten-Manschette 1 zu ersehen, die
aus Papp- bzw. Pappendeckel oder ähnlichem faltbarem Papierbahnmaterial besteht,
und die zwei entsprechende Abschnitte 2 und 3 beinhaltet, die jeweils zwei
Hauptwandflächen umfassen. Die Ksten-Manschette beinhaltet 4 Wandflächen 10, 12,
14 und 16. Abschnitt 2 beinhaltet Wandflächen 10 und 12, die faltbar entlang
Faltregion 28 angelenkt sind, während Abschnitt 3 Wandflächen 14 und 16
beinhaltet, die faltbar entlang Faltregion 24 angelenkt sind. Beide Abschnitte 2 und 3
enthalten ferner jeweils eine Lasche 30 bzw. 32, wobei die Laschen dazu verwendet
werden, um Abschnitte 2 und 3 miteinander zu verkleben. In diesem speziellen
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Verschlußeinrichtung, um Abschnitte 2 und
3 miteinander zu befestigen, eine Verklebung in Kombination mit Laschen, jedoch ist
beabsichtigt, daß irgendeine bekannte Wandflächen-Befestigungseinrichtung oder
Hilfsmittel verwendet werden können. Die Laschen 30 und 32 sind faltbar entlang
Faltregion 26 und 22 an Wandflächen 12 bzw. 14 angelenkt.
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Die Kasten-Manschette enthält ferner zwei ineinander greifende Kasten-
Verschlußmittel 36 und 38. Das ineinander greifende Verschlußmittel 36 beinhaltet
Klappen 40, 42 und 44, während Verschlußmittel 38 Klappen 50, 52 und 54
beinhalten. Die Klappen 42 und 44 sind faltbar an gegenüberliegenden Enden der
Klappe 40 miteinander verbunden und Klappe 40 ist faltbar an Wandfläche 14 entlang
Drehbefestigung 46 verbunden. Klappe 52 und 54 sind faltbar an gegenüberliegenden
Enden von Klappe 50 verbunden und Klappe so ist faltbar an Wandfläche 12 entlang
Drehbefestigung 56 verbunden.
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In Fig. 1 wird die Kasten-Manschette in zusammengefallener Form gezeigt, wobei die
2 Abschnitte 2 und 3 miteinander entlang einer längs verlaufenden, zerbrechlichen
Kerblinie 20 verbunden sind, während Figur 2 die Kasten-Manschette in einer
vollständig aufgerichteten Stellung zeigt. Kasten-Manschette 1 kann aus einem
einzigen Blatt aus Pappmaterial ausgestanzt werden, das eine Länge hat, die ungefähr
der Hälfte der Gesamtlänge der Wandflächen 10, 12, 14 und 16 vom flachen
Endpunkt zu Endpunkt entspricht. Die zerbrechliche Kerblinie kann gebrochen
werden, so daß Trennabschnitte 2 und 3 getrennt werden; die Laschen 30 und 32
können mit Wandflächen 16 und 10 verklebt werden und Biegeregionen 22, 24, 26
und 28 können gebogen werden, um eine aufgerichtete Kasten-Manschette einer
geradlinigen Form, wie in Figur 2 gezeigt, zu bilden.
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In Figur 3 ist die Kasten-Manschette 1 über eine Kiste C aufgesetzt, jedoch wurden
die Kasten-Verschlußvorrichtungen 36 und 38 nicht in eine Verschlußposition
gebracht. Figur 4 zeigt die Kasten-Verschlußvorrichtung eingefügt in die Griff-
Öffnungen A1 und A2 des Kastens C. Die Verschlußvorrichtung stellt dadurch Mittel
zur Verfügung, durch die die Manschette unterstützt wird und mit dem Kasten
gesichert wird. Wie in Figur 4 gezeigt, sind Klappen 52 und 54 in einer annähernd
senkrechten Position zu Klappe 50 gefaltet. Die Länge der Klappen 52 und 54 ist
größer als die vertikale Höhe der Öffnung A2 und Klappen 54 und 52 wirken somit
zur Absicherung der Kasten-Manschette an dem Kasten. Klappe 50, wie gezeigt, ist
etwas kleiner als die Breite der Öffnung A2 und gestattet daher der gesamten
Verschlußvorrichtung 38 in Öffnung A2 eingefügt zu werden. Entsprechend kann
Verschlußvorrichtung 36 in die Öffnung A1 eingefügt werden und Vorrichtung 36
dient ebenso zum Verschließen der Kasten-Manschette an Kasten C.