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Die
Erfindung betrifft einen Gegenstandsträger des Korbtyps, der aus Pappe
ausgebildet ist, wobei der Träger
ausgestaltet ist, eine Vielzahl von Gegenständen, wie beispielsweise Flaschen,
aufzunehmen, sowie einen Zuschnitt zum Ausbilden des Trägers.
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Üblicherweise
umfasst ein Träger
des Korbtyps für
Flaschen eine zentrale (mittlere) Trennstruktur, die eine Griffstruktur
enthält,
mittels der der Träger
angehoben und getragen werden kann, und die Flaschen sind in Reihen
auf beiden Seiten der zentralen Trennstruktur angeordnet. Häufig sind
die Flaschen durch querverlaufende Trennwandflächen voneinander getrennt,
die sich von jeder Seite der mittleren Trennstruktur zu der benachbarten
Seitenwand des Trägers
erstrecken. Somit sind bei dieser Art der Anordnung die Flaschen
in individuellen Zellen des Trägers
untergebracht, obgleich derartige Zellen nicht immer notwendig sind.
Ein derartiger Träger
wird in der US-Patentschrift 3,411,663 beschrieben.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird eine neue interne Trennstruktur bereitgestellt, die
Einsparungen hinsichtlich der Menge der verwendeten Pappe bei dem
Aufbau des Trägers
erlaubt, jedoch ebenso eine feste innere Trennstruktur bereitstellt.
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Ein
Aspekt der Erfindung stellt einen Gegenstandsträger des Korbtyps bereit, der
ausgestaltet ist, eine Vielzahl von Gegenständen, wie beispielsweise Flaschen,
aufzunehmen, umfassend eine Bodenwand, gegenüberliegende Seitenwände und Endwände, eine
interne bzw. innere mittlere Trennstruktur und Griffmittel, mittels
derer der Träger
angehoben und getragen werden kann, wobei die Gegenstände auf
beiden Seiten der mittleren Trennstruktur des Trägers aufgenommen werden können, wobei eine
Befestigungsklappe, die gelenkig an die mittlere Trennstruktur angebracht
ist, an eine der Endwände des
Trägers
befestigt ist, um eine Verbindung zwischen der mittleren Trennstruktur
und dieser Endwand zu erzeugen, wobei die mittlere Trennstruktur aus
einer ersten und einer zweiten mittleren Trennwandfläche ausgebildet
ist, die entlang einer ersten Faltlinie gelenkig miteinander ver bunden
sind, wobei die erste Faltlinie von der Endwand relativ zu einer zweiten
Faltlinie in das Innere des Trägers
versetzt ist, über
die die Befestigungsklappe gelenkig an die erste oder an die zweite
mittlere Trennwandfläche angebracht
ist.
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Vorzugsweise
ist die erste Faltlinie zwischen gegenüberliegenden Endkanten der
besagten ersten oder zweiten mittleren Wandfläche angeordnet, und vorzugsweise
ist die zweite Faltlinie entlang einer der gegenüberliegenden Endkanten der
besagten mittleren Trennwandfläche
angeordnet.
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Vorzugsweise
verlaufen die erste und die zweite Faltlinie parallel zueinander.
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Gemäß einem
optionalen Merkmal dieses Aspekts der Erfindung stellen die erste
und die zweite mittlere Wandfläche
jeweils einen querverlaufenden Trennstreifen bereit, um die mittlere
Struktur mit den Seitenwänden
zu verbinden.
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Gemäß einem
optionalen Merkmal dieses Aspekts der Erfindung ist die erste mittlere
Wandfläche
eine durchgehende Wandfläche,
die sich zwischen der gegenüberliegenden
Trägerwand
erstreckt, und die zweite mittlere Wandfläche weist eine geringere Höhe als die
zweite mittlere Wandfläche auf.
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Ein
zweiter Aspekt der Erfindung stellt einen Zuschnitt zum Ausbilden
eines Gegenstandsträgers des
Korbtyps bereit, wobei der Zuschnitt eine Reihe von Hauptwandflächen umfasst,
die eine mit der anderen gelenkig verbunden sind, um die Seitenwandflächen und
die Endwandflächen
des Trägers,
einen Boden und eine Griffstruktur auszubilden, und wobei der Zuschnitt
an einem Ende davon eine erste und eine zweite mittlere Wandfläche umfasst,
um eine mittlere Trennstruktur des Trägers auszubilden, wobei wenigstens
eine Wandfläche
der ersten und der zweiten mittleren Wandfläche eine Befestigungsklappe
aufweist, die gelenkig an ein Ende der ersten mittleren Trennwandfläche angebracht
ist, wobei die erste und die zweite mittlere Trennwandfläche entlang einer
ersten Faltlinie gelenkig miteinander verbunden sind und wobei die
erste Faltlinie von der Endwandfläche relativ zu einer zweiten
Faltlinie in das Innere des Trägers
versetzt ist, über
die die Befestigungsklappe gelenkig an eine Wandfläche der
ersten und der zweiten mittleren Trennwandfläche angebracht ist.
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Vorzugsweise
verläuft
die erste Faltlinie zwischen gegenüberliegenden Endkanten der
ersten und der zweiten mittleren Wandfläche und die zweite Faltlinie
verläuft entlang
einer Kante der gegenüberliegenden
Endkanten der besagten mittleren Trennwandfläche.
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Vorzugsweise
verlaufen die erste und die zweite Faltlinie parallel zueinander.
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Gemäß einem
optionalen Merkmal dieses Aspekts der Erfindung stellen die erste
und die zweite mittlere Wandfläche
jeweils einen querverlaufenden Trennstreifen bereit, um die mittlere
Struktur mit den Seitenwänden
zu verbinden.
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Gemäß einem
optionalen Merkmal dieses Aspekts der Erfindung ist die erste mittlere
Wandfläche
eine durchgehende Wandfläche,
die sich zwischen der gegenüberliegenden
Endwand erstreckt, und die zweite mittlere Wandfläche weist
eine geringere Höhe
als die erste mittlere Wandfläche
auf.
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Beispielhafte
Ausführungsformen
der Erfindung werden nachstehend lediglich beispielhaft unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben.
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Die 1 und 2 zeigen
Draufsichten eines nicht gefalteten einzelnen Pappzuschnitts, aus dem
ein Flaschenträger
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ausgebildet wird.
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Die 3–7 zeigen
aufeinander folgende Schritte beim Ausbilden des Trägers aus
dem Zuschnitt der 1 und 2.
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8 zeigt
den fertig gestellten und aufgerichteten Träger vor dem Laden von unten.
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9 zeigt
den fertig gestellten und beladenen Träger.
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Die 10 und 11 zeigen
Draufsichten eines nicht gefalteten einzelnen Pappzuschnitts, aus dem
ein weiterer Träger
gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ausgebildet wird.
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Die 12–16 zeigen
aufeinander folgende Schritte beim Ausbilden des Trägers aus
dem Zuschnitt der 10 und 11.
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17 zeigt
den fertig gestellten Träger
des Zuschnitts von 10 von unten, und zwar bevor
die Bodenwandflächen
geschlossen und miteinander verriegelt werden.
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18 zeigt
den fertig gestellten und beladenen Träger, der aus dem Zuschnitt
von 10 ausgebildet worden ist.
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Detaillierte
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
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Wie
sich den Zeichnungen und insbesondere den 1 und 2 entnehmen
lässt,
wird ein Flaschenträger „C" aus einem einzelnen
Zuschnitt 10 aus Pappe oder einem anderen geeigneten faltbaren Bahnmaterial
ausgebildet und dieser ist dazu ausgestaltet, sechs Flaschen „B" aufzunehmen (9),
die in zwei Reihen zu je drei Flaschen angeordnet sind. Selbstverständlich kann
in anderen Ausführungsformen
der Träger
aus zwei oder mehr Zuschnitten ausgebildet werden und kann dazu
ausgestaltet sein, eine andere Anzahl von Flaschen zu halten, die
in einer alternativen Array-Struktur angeordnet sind, und zwar ohne
den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.
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Der
Gegenstandsträger
umfasst eine Vielzahl von Wandflächen,
die gelenkig miteinander verbunden sind, um die gegenüberliegenden
Seiten, Enden und den Boden auszubilden. In dieser Ausführungsform
umfasst der Träger
eine erste Seitenwandfläche 12,
an deren unterer Kante gelenkig eine Hauptbodenwandfläche 14 angebracht
ist. Die Bodenwandfläche 14 ist
entlang der Faltlinie 16 gelenkig mit der Seitenwandfläche 12 verbunden.
Um den Boden des Trägers
zu vervollständigen,
wenn der Träger
ausgebildet wird, wird die freie Kante der Bodenwandfläche 14 an
einen Bodenbefestigungsstreifen 18 befestigt. Dies wird
getan, nachdem der Träger
mit Flaschen beladen worden ist. Der Bodenstreifen 18 ist
gelenkig an die untere Kante einer zweiten gegenüberliegenden Seitenwandfläche 20 des
Trägers
entlang einer Faltlinie 22 angebracht.
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Ein
Ende des Trägers
wird durch die Endwandflächen 50 bzw. 52 bereitgestellt.
Die Endwandfläche 50 ist
entlang der Faltlinie 54 gelenkig an die Zwischenwandfläche 56 angebracht,
was eine abgeschrägte
Eckenwandfläche
zwischen der Seitenwandfläche 12 und
der Endwandfläche 50 bereitstellt.
Die Wandfläche 5b ist
entlang der Faltlinie 58 gelenkig an die Seitenwandfläche 12 angebracht.
Ein Mittelwandflächenstreifen
bzw. mittlerer Wandflächenstreifen 60 kann
bereitgestellt sein, der entlang der Faltlinie 66 gelenkig
an die gegenüberliegende Endkante
der Endwandfläche 50 angebracht
ist.
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Gleichermaßen ist
die Endwandfläche 52 entlang
der Faltlinie 68 gelenkig an die Zwischenwandfläche 70 angebracht,
was eine weitere abgeschrägte
Eckenwandfläche
des Trägers
zwischen der Seitenwandfläche 20 und
der Endwandfläche 52 bereitstellt.
Die Wandfläche 70 ist
entlang der Faltlinie 72 gelenkig an die Seitenwandfläche 20 angebracht.
Entlang der gegenüberliegenden
Kante davon ist die Endwandfläche 52 entlang
der Faltlinie 76 gelenkig an die mittlere Struktur angebracht.
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Das
gegenüberliegende
Ende des Trägers wird
durch Endwandflächen 82 bzw. 84 bereitgestellt. Die
Endwandfläche 82 ist
entlang der Faltlinie 8b gelenkig an die Zwischenwandfläche 88 angebracht, was
eine abgeschrägte
Eckenwandfläche
zwischen der Seitenwandfläche 20 und
der Endwandfläche 82 bereitstellt.
Die Wandfläche 88 ist
entlang der Faltlinie 90 gelenkig an die Seitenwandfläche 20 angebracht.
Entlang deren gegenüberliegender
Kante ist die Wandfläche 82 entlang
der Faltlinie 92 gelenkig an eine angrenzende Endwandfläche 84 angebracht. Gleichermaßen ist
die Endwandfläche 84 entlang
der Faltlinie 94 gelenkig an die Zwischenwandfläche 96 angebracht,
so dass eine abgeschrägte
Eckenwandfläche
zwischen der Seitenwandfläche 12 und
der Endwandfläche 84 bereitgestellt
ist. Die Wandfläche 96 ist
entlang der Faltlinie 98 gelenkig an die Seitenwandfläche 12 angebracht.
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In
anderen Ausführungsformen
fehlen die Zwischenwandflächen 56, 70, 88, 96,
so dass der Träger
mit im Wesentlichen rechteckigen Ecken bereitgestellt ist.
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Die
mittlere Struktur wird durch die erste mittlere Wandfläche 74 bereitgestellt,
die entlang der Faltlinie 80 gelenkig an die zweite mittlere
Wandfläche 78 angebracht
ist, und bildet einen Teil der zentralen inneren bzw. internen Struktur
des Trägers
unterhalb der Griffstruktur H. In einer Klasse von Ausführungsformen
erfolgt der Aufbau der mittleren Wandflächen 74 bzw. 78 folgendermaßen:
Die
mittlere Wandfläche 74,
die einen integralen Griffwandflächenabschnitt 74a umfasst,
an den gelenkig eine verstärkende
Griffwandfläche 100 entlang
der Faltlinie 102 angebracht ist, wird in eine flächenberührende Beziehung
mit dem Wandflächenabschnitt 74a gefaltet.
Aus diesen beiden Wandflächen
wird die Handöff nung 104 angrenzend
der oberen Kante der verstärkten
Wandfläche 74 ausgestanzt.
Um Unterteilungen bzw. Trennungen zu erzeugen, die teilweise eine
Reihe von individuellen Zellen des Trägers definieren, wird ein Paar
von querverlaufenden Trennwandflächen 81 und 83 aus
der mittleren Hauptwandfläche 74 ausgestanzt
und entlang der Faltlinien 87 bzw. 91 gelenkig
an diese angebracht. Die gegenüberliegenden
Enden der querverlaufenden Trennwandflächen werden durch eine gemeinsame
Verankerungswandfläche 85 entlang
der Faltlinie 89 miteinander verbunden.
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Eine
oder mehrere Befestigungsklappen sind bereitgestellt und gelenkig
mit der ersten mittleren Wandfläche 74 verbunden.
In dieser Ausführungsform
sind zwei Befestigungsklappen 114 und 116 entlang
der Faltlinien 118 bzw. 120 an beabstandeten Stellen
gelenkig mit der äußeren Endkante
der mittleren Hauptwandfläche 74 verbunden.
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Die
zweite mittlere Wandfläche 78 ist
entlang der Faltlinie 80 gelenkig an die mittlere Wandfläche 74 angebracht,
wobei die Faltlinie 80 zwischen den Faltlinien 118 und 120 verläuft, jedoch
longitudinal (von dem Zuschnitt) von diesen beabstandet ist. Indem
die Faltlinie 80 beispielsweise in das Innere der ersten
mittleren Wandfläche
versetzt wird, wird die Möglichkeit
geschaffen, die Breite der zweiten mittleren Wandfläche zu reduzieren,
um somit die Menge des erforderlichen Pappmaterials zu vermindern.
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Um
weitere Unterteilungen bzw. Trennungen zu erzeugen, die teilweise
die andere Reihe von individuellen Zellen des Trägers definieren, wird ein Paar von
querverlaufenden Trennwandflächen 122, 124 aus
der zweiten mittleren Wandfläche 78 ausgestanzt
und entlang der Faltlinien 126 bzw. 128 gelenkig
mit dieser verbunden. Die gegenüberliegenden Enden
der querverlaufenden Trennwandflächen
werden durch eine gemeinsame Verankerungswandfläche 130 entlang der
Faltlinie 132 miteinander verbunden.
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In
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung werden die Flaschen, um zu verhindern, dass
einzelne Flaschen aus dem Träger
entnommen werden, durch Abdeckwandflächen zurückgehalten, die abgenommen
werden können,
nachdem der komplette Träger
erworben worden ist. Die Abdeckwandflächen dienen außerdem dazu,
die Flaschen staubfrei zu halten.
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Eine
Griffstruktur H (9) ist bereitgestellt und umfasst
eine integrale Deckenwandfläche 24, die
die flaschenaufnehmenden Zellen entlang einer Seite der Griffstruktur
H abdeckt, jedoch eine Reihe von Öffnungen S1,
S2, S3 umfasst,
durch die Halsabschnitte der Flaschen abstehen, die in diesen Zellen aufgenommen
sind. Die Deckenwandfläche 24 ist entlang
einer zerbrechlichen Kerbelinie 26 gelenkig an die Seitenwandfläche 12 angebracht
und integral mit einer Griffwandfläche 28 ausgestaltet
und entlang der Faltlinie 30 gelenkig an diese angebracht.
Ferner können
eine erste und eine zweite Griffverstärkungsklappe 32 und 34 umfasst
werden, die entlang der Kerbelinien 35 bzw. 36 gelenkig
mit der Griffwandfläche 28 verbunden
sind. Somit kann im Gebrauch die Deckenwandfläche 24 entlang der
zerbrechlichen Kerbelinie 26 weggerissen und zumindest
teilweise abgenommen werden, um zu ermöglichen, dass die Flaschen
in den darunter liegenden Zellen aus dem Träger entnommen werden. Die Griffwandfläche 28 kann
Grifföffnungen
HH umfassen, die durch gelenkig angebrachte Griffklappen 32 und 34 mit
zusammenpassenden bzw. ausgerichteten Öffnungen verstärkt sind.
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Ferner
kann eine zweite integrale Deckenwandfläche 38 umfasst werden,
die die flaschenaufnehmenden Zellen an der gegenüberliegenden Seite der Griffstruktur
H abdeckt und eine Reihe von Öffnungen
S4, S5, S6 umfasst, durch die Halsabschnitte der Flaschen
abstehen, die in diesen Zellen aufgenommen sind. Die Deckenwandfläche 38 ist
entlang einer zerbrechlichen Kerbelinie 40 gelenkig an
die Seitenwandfläche 20 angebracht
und ist integral mit einer zweiten Griffwandfläche 42 ausgestaltet
und entlang der Kerbelinie 44 gelenkig mit dieser verbunden.
Somit kann im Gebrauch die Deckenwandfläche 38 entlang der
zerbrechlichen Kerbelinie 40 weggerissen und zumindest
teilweise abgenommen werden, um zu ermöglichen, dass Flaschen in den
darunter liegenden Zellen aus dem Träger entnommen werden. Die Griffwandfläche 42 umfasst
Grifföffnungen
HH und wird durch eine Griffklappe 46 verstärkt, die
entlang der Faltlinie 48 gelenkig angebracht ist. Die Grifföffnungen
in der Griffklappe 46 werden in Passung mit den Grifföffnungen
HH gebracht, wenn die Griffstruktur H ausgebildet wird.
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Um
den vollständigen
Träger
in einem flachen, zusammengelegten Zustand aus dem Zuschnitt auszubilden,
ist eine Reihe von aufeinander folgenden Falt- und Klebearbeitsschritten
notwendig, wie sich dies den 2, 3, 4, 5, 6 und 7 entnehmen
lässt.
Obgleich einige dieser Arbeitsschritte dem Fachmann bekannt sind,
wird in diesem besonderen Fall zunächst die Griffverstärkungswandfläche 46 um
die Faltlinie 48 gefaltet und in flächenberührender Beziehung mit der Griffwandfläche 42 befestigt.
Gleichermaßen
werden die Griffstrukturverstärkungswandflächen 32 und 34 gefaltet
und in einer flächenberührenden
Beziehung mit der Griffwandfläche 28 befestigt.
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Gleichermaßen wird
die Verstärkungswandfläche 100 um
die Faltlinie 102 gefaltet und in einer flächenberührenden
Beziehung mit dem oberen Wandflächenabschnitt 74a der
mittleren Hauptwandfläche 74 befestigt,
so dass sich der Zuschnitt in einem teilweise gefalteten Zustand
befindet, wie dieser in 3 dargestellt ist.
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Wie
sich dies 4 entnehmen lässt, wird die
zweite mittlere Wandfläche 78 um
die Faltlinie 80 in eine flächenberührende Beziehung mit der mittleren
Wandfläche 74 nach
innen gefaltet, um die Befestigungsklappen 114, 116 freizulegen.
Die Befestigungsklappen werden sodann mittels Klebstoff oder anderer
geeigneter bekannter Mittel an die Endwandfläche 82, 84 befestigt.
In dieser Ausführungsform wird
Klebstoff auf Bereiche G aufgebracht, umfassend die Verankerungswandfläche 130 bzw.
die Befestigungsklappen 114 und 116.
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Die
mittlere Wandflächenstruktur 74, 78 wird um
die Faltlinie 68 nach innen gefaltet, wodurch die gemeinsame
Verankerungswandfläche 130 anhaftend
an der Seitenwandfläche 20 befestigt
wird, und die Verankerungslaschen 114, 116 werden
in einer flächenberührenden
Beziehung mit der Endwandfläche 84 befestigt.
Gleichermaßen
wird die Endwandstruktur 50, 60 um die Faltlinie 54 in
eine flächenberührende Beziehung
mit der Seitenwandfläche 28 nach
innen gefaltet. Der teilweise zusammengebaute Zuschnitt befindet
sich sodann in dem in 5 dargestellten Zustand.
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Die
gegenüberliegenden
Enden des Zuschnitts werden miteinander befestigt. Wie sich 6 entnehmen
lässt,
wird Klebstoff sodann auf Bereiche G aufgebracht, umfassend die
oberen Teile der Verstärkungswandflächen 32, 34;
den mittleren Wandflächenstreifen 60 und
die Verankerungsfläche 130.
Anschließend,
wie dies in 7 dargestellt ist, wird der
teilweise ausgebildete Träger
um die nunmehr zentrale Faltlinie 92 gefaltet, um die Teile
auf beiden Seiten der zentralen Faltlinie 92 in eine flächenberührende Beziehung
zu bringen, wodurch die Verankerungswandfläche 130 anhaftend
an die Seitenwandfläche 12 befestigt
wird; die Griffverstärkungswandflächen 46, 32, 34 aneinander
befestigt werden und der mittlere Wandflächenstreifen 60 anhaftend
an die freiliegende Seite der Endwandfläche 52 befes tigt wird.
Der Träger
befindet sich sodann in einem flachen, zusammengelegten Zustand,
aus dem dieser für
ein Beladen aufgerichtet werden kann.
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Das
Beladen wird durch eine relative vertikale Bewegung zwischen den
Flaschen und dem Träger
während
einer gemeinsamen Vorwärtszuführbewegung
erreicht, wie dies wohlbekannt ist, wodurch der Träger aufgerichtet
wird, indem die gegenüberliegenden
Seiten und Enden getrennt werden, wie dies in 8 dargestellt
ist, und die Flaschen in deren jeweilige Zellen durch die Öffnungen
S1, S2, S3, S4, S5 und
S6 durch den offenen Boden des Trägers eingebracht
werden. Anschließend
wird die Bodenwandfläche 14 nach
oben gefaltet, um die unteren Enden der Flaschenzellen zu schließen, und
die freie Kante der Bodenwandfläche 14 wird
in einer überlappenden
Beziehung mit der freien Kante des Befestigungsstreifens 18 befestigt,
um den Boden des Trägers
auszubilden. Somit ist der beladene Träger vollständig, wie dies in 9 dargestellt
ist.
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Um
auf den Inhalt des Trägers
C zuzugreifen, können
die Deckenwandflächen 24 und 38 entfernt
werden, indem entlang der zerbrechlichen Faltlinien 26 und 40 gezogen
wird, um die Flaschen freizulegen. Bei diesem Vorgang wird jedoch
nicht die Integrität
des Trägers
zerstört,
so dass leere Flaschen in dem Träger
zu einer Verkaufsstelle zurückgebracht werden
können.
Optional dient der obere Teil 74a der mittleren Trennstruktur
als ein Griff.
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Der
in den 10 bis 18 dargestellte Träger des
Korbtyps weist bis auf die nachstehend beschriebenen Unterschiede
einen vergleichbaren Aufbau zu dem vorstehend beschriebenen Träger auf.
Die gleichen Teile werden mit gleichen Bezugsziffern unter Verwendung
der Vorziffer „2" oder in einigen
Fällen
der Vorziffer „3" anstatt der Vorziffer „1" in den 1–9 verwendet.
Lediglich die Unterschiede werden detaillierter beschrieben.
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Die
Bodenwandflächen 214 und 218 umfassen
bekannte Verriegelungsmittel und aufgrund des Fehlens von oberen
Wandflächen 24, 38 (bei
der vorstehenden Ausführungsform)
wird der Träger
gemäß der 10 bis 18 von
oben beladen, nachdem die Bodenwandflächen 214 und 218 in
eine überlappende
Beziehung gebracht worden sind und miteinander verriegelt worden
sind. Die einzigen weiteren bedeutenden Unterschiede zusätzlich zu
den Änderungen
der Abmessungen bestehen darin, dass die Griffstruktur keine Verstärkungswandflächen, wie
die Wandflächen 32, 34 und 46 gemäß der vorstehenden Ausführungsform
aufweist und dass keine Deckenabdeckwandflächen (wie beispielsweise die Wandflächen 24, 38)
vorhanden sind, um das obere Ende des Trägers zu verschließen.
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Die
mittlere Trennstruktur ist der mittleren Trennstruktur gemäß der ersten
Ausführungsform ähnlich und
ist mit einer mittleren Wandfläche 274 bereitgestellt,
die einen integralen Griffwandflächenabschnitt 246 umfasst,
an den gelenkig eine Verstärkungsgriffwandfläche 242 entlang
der Faltlinie 27b angebracht ist, die in eine flächenberührende Beziehung
mit dem Wandflächenabschnitt 246 gefaltet
ist. Aus diesen beiden Wandflächen
ist eine Handöffnung
angrenzend der oberen Kante der verstärkten Wandfläche 274 ausgestanzt.
Um Trennungen bzw. Unterteilungen zu erzeugen, die teilweise eine
Reihe von individuellen Zellen des Trägers definieren, ist ein Paar
von querverlaufenden Trennwandflächen 281 und 283 aus
der mittleren Hauptwandfläche 274 ausgestanzt
und entlang der Faltlinien 287 bzw. 291 gelenkig
mit dieser verbunden. Die gegenüberliegenden
Enden der querverlaufenden Trennwandflächen sind durch eine gemeinsame
Verankerungswandfläche 285 entlang
der Faltlinie 289 miteinander verbunden.
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Eine
oder mehrere Befestigungsklappen sind bereitgestellt und gelenkig
mit der ersten mittleren Wandfläche 274 verbunden.
In dieser Ausführungsform
sind zwei Befestigungsklappen 314 und 316 gelenkig
mit der äußeren Endkante
der mittleren Hauptwandfläche 274 an
beabstandeten Stellen entlang der Faltlinien 318 bzw. 320 verbunden.
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Die
zweite mittlere Wandfläche 278 ist
entlang der Faltlinie 280 gelenkig an die mittlere Wandfläche 274 angebracht,
wobei die Faltlinie 280 zwischen Faltlinien 318 und 320 angeordnet
ist, jedoch longitudinal (hinsichtlich des Zuschnitts) von diesen versetzt
ist. Indem die Faltlinie 280 beispielsweise in die erste
mittlere Wandfläche
nach innen versetzt wird, wird die Möglichkeit geschaffen, dass
die Breite der zweiten mittleren Wandfläche reduziert wird, um somit
die Menge der benötigten
Pappe zu vermindern.
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Um
weitere Unterteilungen bzw. Trennungen zu erzeugen, die teilweise
die andere Reihe von individuellen Zellen des Trägers definieren, ist ein Paar von
querverlaufenden Trennwandflächen 322, 324 entlang
der Faltlinien 326 bzw. 328 aus der zweiten mittleren
Wandfläche 278 ausgestanzt
und gelenkig mit dieser verbunden. Die gegenüberliegenden Enden der querverlaufenden
Trennwandflächen
werden durch eine gemeinsame Verankerungswandfläche 330 entlang der
Faltlinie 332 miteinander verbunden.
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Der
Träger
wird auf eine ähnliche
Art und Weise wie der Träger
gemäß der ersten
Ausführungsform
ausgebildet, wobei die zweite mittlere Wandfläche 278 nach innen
gefaltet wird und mittels Klebstoff oder anderer geeigneter bekannter
Mittel an die erste mittlere Wandfläche 274 befestigt,
wie dies in den 11 und 12 dargestellt
ist, um die Befestigungsklappen 314 und 316 freizulegen.
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Anschließend wird
die mittlere Trennstruktur entlang der Faltlinie 276 nach
innen gefaltet, um in einer flächenberührenden
Anordnung mit der Seitenwandfläche 220 angeordnet
zu werden, und die Griffwandfläche 242 wird
an diese befestigt, und zwar auf eine ähnliche Art und Weise wie bei
der ersten Ausführungsform,
wie dies in 13 dargestellt ist.
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Anschließend werden
die Seiten und die Enden des Gegenstandsträgers ausgebildet, wobei die Befestigungsklappen 314, 316 an
die Endwandfläche 282 befestigt
werden, wie dies in den 14 und 15 dargestellt
ist. Die Endwandfläche 252 wird an
die Endwandfläche 251 befestigt,
wie dies in 1b dargestellt ist, so
dass sich der Träger
in einem flachen, zusammengelegten Zustand befindet, wodurch dieser
dazu bereit ist, an einen Endverbraucher geliefert zu werden.
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Um
den Aufbau des Trägers
abzuschließen, wie
dieser in den 17 und 18 dargestellt
ist, werden die Seiten und die Enden getrennt, Gegenstände werden
in den Träger
geladen und die Bodenwand wird ausgebildet.
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Die
vorliegende Erfindung und deren bevorzugte Ausführungsform betreffen eine Anordnung
für das
Bereitstellen eines kostengünstigeren
Korbträgers.
Es ist jedoch vorstellbar, dass die Erfindung auf eine Vielzahl
von Trägern
angewendet werden kann und nicht auf solche des Korbtyps beschränkt ist,
wie diese vorstehend beschrieben worden sind, und daher bei zahlreichen
Anwendungen verwendet werden könnte,
wie beispielsweise einer Schachtel des Umwickeltyps oder einer vollständig umschlossenen Schachtel.
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Man
wird erkennen, dass die hierin verwendeten Richtungsangaben, wie
beispielsweise Decke" Boden" Ende" Seite" innen" außen" oben" und unten" die jeweiligen Wandflächen nicht
auf eine derartige Orientierung beschränken, sondern lediglich dazu dienen,
diese Wandflächen
voneinander zu unterscheiden. Jedwede Bezugnahme auf eine gelenkige Verbindung
sollte nicht derart ausgelegt werden, dass diese sich notwendigerweise
auf eine einzelne Faltlinie bezieht. In der Tat ist es vorstellbar,
dass eine gelenkige Verbindung aus einem oder mehreren der folgenden
Elemente ausgebildet werden kann, ohne den Schutzumfang der Erfindung
zu verlassen: eine Kerbeline, eine Bruchlinie oder eine Faltlinie.
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Man
sollte erkennen, dass zahlreiche Änderungen innerhalb des Schutzumfangs
der vorliegenden Erfindung vorgenommen werden können. Beispielsweise kann die
Größe und die
Form der Wandflächen
der Öffnungen
angepasst werden, um Gegenstände
mit einer anderen Größe oder
einer anderen Form aufzunehmen, und alternative Decken- und Bodenverschlussstrukturen
können
verwendet werden. Die Schachtel kann mehr als einen Gegenstand in
unterschiedlichen Anordnungen aufnehmen.