GEBIET DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft Vorrichtungen, die den Strom von
Brennluft in eine Brennkraftmaschine steuern, üblicherweise
als Drosselklappen-Gehäuseanordnungen bezeichnet, und
insbeondere Drosselklappen dieser Vorrichtungen.
HINTERGRUND UND ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Typischerweise werden die Hauptbestandteile dieser
Vorrichtungen wie z.B. die Gehäuse, Klappen und Wellen aus
geeigneten Metallen hergestellt, und die Wellen werden oft an
den Gehäusen mittels metallischer Lager wie z.B. Kugellager
gelagert. Die Hauptbohrung durch das Gehäuse wird durch
Bearbeitung auf den richtigen Durchmesser gebracht. Die
Klappe wird entweder spanabhebend bearbeitet oder gestanzt und
muß dann beim Einbau auf die Welle individuell eingestellt
werden, um einen richtigen Sitz sicherzustellen.
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Um gleichzeitig die erwünschten Drosselungseigenschaften zu
erreichen und eine durchgehend einwandfreie Funktion
sicherzustellen, ist es erforderlich, daß die Bohrungs- und
Klappengeometrie und -konstruktion exakt, starr und
dimensionsmäßig stabil sind. Im Leerlauf der Brennkraftmaschine
muß das Spiel zwischen Klappe und Bohrung ziemlich klein
sein; ein typischer radialer Spalt zwischen der Klappe und
der Bohrung hat einen Flächenbereich, der einem Loch von
ungefähr 0,10" Durchmesser entspricht. Bisher war es
übliche Auslegungspraxis, die Drosselklappe nicht zylindrisch
auszubilden, wobei eine bevorzugte Fonn elliptisch ist.
Herstellungstoleranzen müssen eng eingehalten werden, und
die Auswirkung von thermischen, chemischen und/oder
mechanischen Interaktionen, die im Betrieb angetroffen werden
können, müssen so gering wie möglich gehalten werden. Somit
fallen erhebliche Kosten bei der Herstellung von
Drosselklappengehäusen von Kraftfahrzeug-Brennkraftmaschinen an,
und dies ist ein Bereich, in dem bedeutende
Kostenersparnisse durch innovative Technik erzielt werden können.
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Die vorliegende Erfindung stellt eine neue Technik dar, die
Verbesserungen und beträchtliche Kostenersparnisse durch
neue Drosselklappenkonstruktionen mit sich bringt. Eine
Drosselklappe gemäß der vorliegenden Erfindung kann in
kreisförmiger Form so hergestellt werden, daß sie die
gleichen oder noch bessere Drossel- und Funktionseigenschaften,
wie sie von vorbekannten nicht kreisförmigen Klappen
besessen werden, erreicht, ohne daß viele der Kosten anfallen,
die bei der Herstellung, dem Zusammenbau und der
Einstellung der vorbekannten Klappen unvermeidlich waren.
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Kurz und etwas allgemein gesagt, besitzt eine Drosselklappe
gemäß einem Aspekt der Erfindung einen starren
Hauptklappenkörper, der entweder aus Metall oder einem
Kompositmaterial (Kunststoff) bestehen kann und der eine elastische
Dichtung um zumindest einen Hauptteil seines äußeren Randes
aufweist, wobei der radial äußerste Abschnitt der Dichtung
auf einem Kreis liegt, dessen Durchmesser im wesentlichen
gleich dem der kreisförmigen Bohrung des
Drosselklappengehäuses ist, innerhalb der sich die Drosselklappe in der
Drosselklappen-Gehäuseanordnung befindet. Eine elastomere
Dichtung wird durch Einsatzgießen auf den äußeren Rand des
Hauptklappenkörpers aufgebracht.
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Außerdem bietet die Verwendung einer elastomeren Dichtung
die Möglichkeit, den Drosselklappenkörper durch Gießen
eines Kompositmaterials herzustellen, so daß eine
Bearbeitung der Drosselklappenbohrung unnötig ist. Die Herstellung
des Hauptklappenkörpers durch Gießen eines
Kompositmaterials ermöglicht es, die Klappe und Welle in einfacher
Weise
zusammenzubauen, und ermöglicht ferner eine einfache
Herstellung der Welle.
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Die Kreisform für den radial äußersten Teil der Klappe in
Verbindung mit seiner Elastizität bietet eine größere
Toleranz für die üblichen Abmessungsabweichungen, die bei der
Massenproduktion von Drosselklappengehäusen auftreten.
Außerdem wird die Reibwirkung zwischen der Klappe und der
Wand der Bohrung des Drosselgehäuses weniger ausgeprägt, da
die erste Berührung zwischen den beiden auf kleineren
Radien bezüglich der Welle, gesehen entlang der Wellenachse,
erfolgt.
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Die GB 2 093 955 A offenbart eine
Drosselklappen-Gehäuseanordnung für eine Brennkraftmaschine zum wahlweisen
Drosseln des Stroms von Brennluft in die Brennkraftmaschine,
mit einem Drosselklappengehäuse, das eine kreisförmige
Durchgangsbohrung eines vorgegebenen Querschnittsbereichs
aufweist, einer Klappe, die in der Durchgangsbohrung
angeordnet und an dem Gehäuse gelagert ist, um um eine zur
Durchgangsbohrung quer verlaufende Achse in Drehrichtung
positioniert werden zu können, und einem Anschlag, der den
Leerlauf der Brennkraftmaschine dadurch bestimmt, daß er
die Klappe an einer bestimmten Stelle in Richtung einer
größer werdenden Drosselung der Durchgangsbohrung durch die
Klappe anhält, wobei die Klappe einen Hauptklappenkörper
eines relativ starren Materials und eines Flächenbereichs
aufweist, der kleiner als der vorgegebene
Querschnittsbereich ist, sowie ein Umfangsdichtungsmittel, das an
zumindest einem Hauptteil des radial äußeren Randes des
Hauptklappenkörpers angeordnet ist und sich in Umfangsrichtung
darum erstreckt, wobei das Dichtmittel einen elastischen
radial äußeren Abschnitt aufweist, dessen radial äußerster
Abschnitt auf einem Kreis liegt, dessen Durchmesser im
wesentlichen gleich dem der kreisförmigen Durchgangsbohrung
ist, und das Dichtmittel mit der Durchgangsbohrung so
zusammenwirkt,
daß die Klappe um die Achse in Richtung einer
größer werdenden Drosselung verstellt werden kann, um den
Strom der Brennluft in die Brennkraftmaschine zunehmend zu
drosseln, bis der Anschlag die Klappe an einer weiteren
Drosselung des Brennluftstroms hindert, zu welchem
Zeitpunkt das Dichtmittel einen Brennluftstrom ermöglicht, der
ausreicht, um die Brennkraftmaschine mit der
Soll-Leerlaufdrehzahl zu betreiben, wobei das Dichtmittel ein
elastomeres Material aufweist, das mit dem radial äußeren Rand des
Hauptklappenkörpers verbunden ist, der radial äußere
Abschnitt des Dichtmittels ein radial äußerer Abschnitt des
elastomeren Materials ist, das elastomere Material einen
radial inneren Abschnitt aufweist, der radial innerhalb des
radial äußeren Abschnitts des elastomeren Materials
angeordnet ist und der gegenüber diesem eine größere Dicke hat,
der Hauptklappenkörper eine oder mehrere Öffnungen in
seinem radial äußeren Rand aufweist, ein Abschnitt des
elastomeren Materials in der einen Öffnung oder in den mehreren
Öffnungen angeordnet ist, die Öffnungen in einem Abschnitt
des Hauptklappenkörpers vorgesehen sind, der gegenüber
einem unmittelbar radial nach innen kontinuierlichen
Abschnitt des Hauptklappenkörpers eine verringerte Dicke hat,
der Abschnitt verringerter Dicke des Hauptklappenkörpers
von Nuten auf gegenüberliegenden Seiten gebildet wird und
der radial innere Abschnitt des elastomeren Materials die
Nuten ausfüllt und mit dem unmittelbar radial einwärts
kontinuierlichen Abschnitt des Hauptklappenkörpers auf beiden
Seiten des Hauptklappenkörpers im wesentlichen fluchtet.
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Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß daß der
Abschnitt des elastomeren Materials, der in der einen Öffnung
oder in den mehreren Öffnungen angeordnet ist, das eine Nut
ausfüllende elastomere Material mit dem die andere Nut
ausfüllenden elastomeren Material verbindet und daß das die
eine Nut ausfüllende elastomere Material auch mit dem die
andere Nut ausfüllenden elastomeren Material verbunden ist,
und zwar dadurch, daß ein Abschnitt des radial inneren
Abschnittes des elastomeren Materials radial außerhalb
jenseits der Öffnungen angeordnet ist.
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Die Erfindung ist ferner dadurch gekennzeichnet, daß daß
das Dichtmittel in Umfangsrichtung um den gesamten radial
äußeren Rand des Hauptklappenkörpers verläuft.
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Die Erfindung ist ferner dadurch gekennzeichnet, daß beide
Nuten in Umfangsrichtung um den gesamten Umfang des
Hauptklappenkörpers kontinuierlich ausgebildet sind und von dem
elastomeren Material vollständig ausgefüllt sind.
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Die Erfindung ist ferner dadurch gekennzeichnet, daß der
radial äußere Abschnitt des elastomeren Materials zwischen
denjenigen Abschnitten des elastomeren Materials, die die
Nuten ausfüllen, im wesentlichen axial zentriert ist.
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Die Erfindung ist ferner dadurch gekennzeichnet, daß die
Klappe an einer Welle angebracht ist, die an dem
Drosselklappengehäuse drehbar gelagert ist, ein Hebel an der Welle
außerhalb der Durchgangsbohrung angeordnet ist und der
Hebel eine Anlage besitzt, der so angeordnet ist, daß er zum
Herstellen des Leerlaufes der Brennkraftmaschine sich an
den Anschlag anlegt.
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Ferner ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß der
Anschlag eine einteilige und nicht verstellbare Anformung
des Drosselklappengehäuses ist.
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Außerdem ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die
Welle einen einteiligen Kopf aufweist, der sich außerhalb
der Durchgangsbohrung befindet, wobei der Hebel ein
getrenntes Teil ist, das ein Loch aufweist, über das er auf
die Welle paßt, und Haltemittel, die an der Welle außerhalb
der Durchgangsbohrung angeordnet sind, um den Hebel axial
zwischen dem Kopf und den Haltemitteln festzuhalten.
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Weitere Merkmale, Vorteile und vorteilhafte Auswirkungen
der Erfindung ergeben sich für den Fachmann beim Studium
der folgenden Beschreibung und der Ansprüche. Zeichnungen
sind beigefügt und zeigen die Prinzipien der Erfindung
anhand von gegenwärtig bevorzugten Ausführungsbeispielen, die
die zur Zeit für am besten gehaltenen Methoden zur
praktischen Umsetzung der verschiedenen Aspekte der Erfindung
darstellen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Fig. 1 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung
eines ersten Ausführungsbeispiels einer
Drosselklappen-Gehäuseanordnung nach der Erfindung;
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Fig. 2 ist eine vergrößerte Draufsicht auf eines der
Teile der Fig. 1 allein;
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Fig. 3 ist eine vergrößerte fragmentarische
Querschnittsansicht in Richtung der Pfeile 3-3 in Fig. 2;
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Fig. 3A ist eine fragmentarische Draufsicht auf ein
abgewandeltes Ausführungsbeispiel des Elementes;
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Fig. 4 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung
eines zweiten Ausführungsbeispiels der
Drosselklappen-Gehäuseanordnung nach der Erfindung;
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Fig. 4A ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht
eines der Elemente der Fig. 4 allein;
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Fig. 4B ist eine fragmentarische Ansicht einer
Abwandlung.
BESCHREIBUNG DES BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELS
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Die in Explosionsdarstellung in Fig. 1 gezeigte
Drosselklappen-Gehäuseanordnung 10 weist auf: ein
Drosselklappengehäuse 12; eine Drosselklappe 14; eine Welle 16; einen
Hebel 18; eine Mutter 20; eine Federführung 22; eine
Torsionsrückholfeder 24; zwei Lager 26; einen Drosselklappen-
Stellungsfühler (TPS) 28; zwei Befestigungsschrauben 30 für
den Drosselklappen-Stellungsfühler; Befestigungsschrauben
32 für die Drosselklappe; und eine Madenschraube 34.
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Die Lager 26 passen in die gegenüberliegenden Enden einer
guerverlaufenden Bohrung 36, die in Querrichtung eine
kreisförmige Durchgangsbohrung 38 schneidet, über die
Brennluft einer Brennkraftmaschine (nicht gezeigt)
zugeführt wird, wenn die Drosselklappen-Gehäuseanordnung an der
Brennkraftmaschine in Betrieb ist. Im zusammengebauten
Zustand ist die Welle 16 an dem Drosselklappengehäuse 12 über
die Lager 26 so gelagert, dar eine Nut 40 an der Welle in
der Durchgangsbohrung 38 angeordnet ist, so daß die
Drosselklappe 14 ebenfalls in der Durchgangsbohrung 38
angeordnet werden kann, um in der Nut zu sitzen und an der Welle
mittels der Schrauben 32 befestigt zu werden, die durch
Löcher 42 in der Klappe verlaufen und in Löcher 44 in der
Welle eingeschraubt sind.
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Die Welle 16, der Hebel 18 und die Mutter 20 bilden eine
Wellenanordnung auf folgende Weise: Das linksseitige Ende
der Welle 16 bei Betrachtung der Fig. 1 weist einen
einstückig angeformten kreisförmigen Kopf 46 auf, dessen
Durchmesser größer als der eines Loches (ohne
Bezugszeichen) im Hebel 18 ist, durch das die Welle verläuft. Um die
Welle und den Hebel drehfest zu verbinden, sind das Loch in
dem Hebel, durch das die Welle verläuft, und derjenige
Abschnitt der Welle, der unmittelbar neben dem Kopf 46 liegt,
miteinander verkeilt. Der Rest der Welle, der rechts von
dieser Keilverbindung liegt, mit Ausnahme des entfernten
Endes und desjenigen Abschnitts, der dieselbe Erstreckung
wie die Nut 40 an, ist kreisförmig ausgebildet. Die Mutter
20 wird auf das rechtsseitige Ende der Welle und an der Nut
40 vorbei aufgeschoben, bis er an einer Seite des Hebels 18
anliegt. Da die andere Seite des Hebels an dem Kopf 46
anliegt, ist der Hebel auf der Welle zwischen dem Kopf 46 und
der Mutter 20 axial gehalten. Dies bildet dann die
Wellenanordnung.
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Nun wird die Wellenanordnung in das Drosselklappengehäuse
eingebaut, indem das rechtsseitige Ende der Welle 16 durch
die Federführung 20 und die Rückholfeder 24 geführt und in
das linksseitige Lager 26 eingesetzt wird. Die Welle wird
dann durch die Bohrung geführt, bis das rechtsseitige Ende
aus der entfernten Seite des Drosselklappengehäuses
austritt. Wenngleich die folgende Befestigung der
Drosselklappe 14 an der Welle 16 verhindert, daß die
Wellenanordnung aus dem Drosselklappengehäuse abgezogen werden
kann, kann es dennoch wünschenswert sein, eine zweite
Mutter (nicht gezeigt) auf das vorstehende Ende der Welle zu
schieben, um die Wellenanordnung in jedem Fall an dem
Drosselklappengehäuse zu halten.
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Ein Drosselklappen-Stellungsfühler 28 wird nun auf das
vorstehende Ende der Welle 16 gesetzt und an dem
Drosselklappengehäuse durch Schrauben 30 befestigt. Da die Drehung der
Drosselklappenwelle mit dem Eingangsglied des
Drosselklappen-Stellungsfühlers gekoppelt sein muß, kann das Ende der
Welle, das in dem Drosselklappen-Stellungsfühler angeordnet
ist, eine geeignete Formschlußverbindung mit dem
Eingangsglied des Drosselklappen-Stellungsfühlers haben,
vorausgesetzt, das letztere besitzt eine Formschlußverbindung. In
jedem Fall muß Vorsorge getroffen werden, daß die Welle mit
dem Drosselklappen-Stellungsfühler funktionsmäßig so
gekoppelt ist, daß der letztere ein elektrisches Signal
erzeugen kann, das die Drehstellung der Drosselklappenwelle
darstellt.
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Die Rückholfeder 24 besitzt Enden 48 und 50 für den
Eingriff mit dem Drosselklappengehäuse 12 bzw. dem Hebel 18,
um den Hebel und somit die Welle und die Drosselklappe
entgegen dem Uhrzeigersinn bei Betrachtung von der
Hebelseite des Drosselklappengehäuses aus elastisch vorgespannt
wird. Die Leerlaufstellung wird durch Anlage des Hebels an
dem nahen vorstehenden Ende der Madenschraube 34 bestimmt,
nachdem die letztere in eine Gewindebohrung 52 im
Drosselklappengehäuse 12 eingeschraubt wurde. In der
Leerlaufstellung verläuft die Drosselklappe 14 im wesentlichen
senkrecht zur Achse der Durchgangsbohrung 38. Wenn der
Hebel 18 im Uhrzeigersinn bei Betrachtung von der Hebelseite
des Drosselklappengehäuses aus betätigt wird, öffnet die
Klappe zunehmend die Drosselbohrung; die Feder 24 bewegt
jedoch den Hebel und die Drosselklappe in ihrer
Leerlaufstellung zurück, nachdem die auf den Hebel ausgeübte
Öffnungskraft aufgehoben worden ist.
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Die Fig. 2 und 3 zeigen Einzelheiten der Klappe 14. Die
Klappe 14 besteht aus einem Hauptklappenkörper 54 und einer
elastomeren Dichtung 56, die sich in Umfangsrichtung
vollständig um den radial äußeren Rand des Hauptklappenkörpers
erstreckt. Sowohl der Hauptklappenkörper 54 wie auch die
Dichtung 56 haben in der Ebene eine Kreisform, wobei die
letztere in Form eines einzelnen kreisförmigen Ringteils
vorgesehen ist.
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Der Hauptklappenkörper 54 ist eben ausgebildet und hat eine
im wesentlichen gleichförmige Dicke mit Ausnahme an dem
kreisförmigen radial äußeren Rand. Dieser letztere Bereich
weist eine Zone 58 verringerter Dicke auf, welche durch
symmetrische Nuten 60 und 62 auf gegenüberliegenden Seiten
gebildet wird. Ein Muster von Öffnungen in Form von
gleichmäßig beabstandeten Durchgangsbohrungen 64 ist in der Zone
58 vorgesehen. Der Hauptklappenkörper kann aus Metall durch
herkömmliche spanabhebende Bearbeitungs- oder
Stanzverfahren hergestellt werden oder er kann aus Kompositmaterial
gegossen werden.
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Die Dichtung 56 kann in vorteilhafter Weise so hergestellt
werden, daß elastomeres Material durch Einsatzgießen an dem
Hauptklappenkörper 54 angebracht wird. Es gibt eine Reihe
von Materialien, die für die Dichtung 56 geeignet sind;
"Viton" besitzt besonders wünschenswerte Eigenschaften. Die
Summe aus der Dicke der Zone 58 und des elastischen
Materials, die die Zone bedeckt und die Nuten 60 und 62
ausfüllt, ist gleich der Nenndicke des Hauptklappenkörpers, so
daß die Dichtung mit den gegenüberliegenden Seiten des
Hauptklappenkörpers fluchtet. Das elastomere Material füllt
außerdem die Löcher 64 zur Herstellung einer mechanischen
Verriegelung.
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Jenseits des radial äußeren Randes des Hauptklappenkörpers
hat das elastomere Material eine solche Form, daß sein
radial äußerer Rand eine zentral angeordnete Lippe 66 bildet.
Der radial äußerste Abschnitt der Lippe 66 ist eine
kreisförmige Fläche 68, die auf einem Durchmesser der Klappe
liegt, welcher im wesentlichen gleich dem Durchmesser der
kreisförmigen Wand der Durchgangsbohrung 38 des
Drosselklappenkörpers ist. Die Formgebung der Lippe hat - wie am
besten in Fig. 3 zu sehen ist - den Vorteil einer
einwandfreien Zusammenwirkung mit der Wand der Durchgangsbohrung
38 für den Bereich von Herstellungstoleranzen, die bei der
Massenproduktion der Drosselklappen-Gehäuseanordnungen
anzutreffen sind. Wo immer eine tatsächliche Berührung
stattfindet, läßt sich eine Dichtwirkung ohne zu große
Reibwirkung erzielen. Da ferner die Lippe kreisförmig
ausgebildet ist, erfolgt die Berührung, die bei einer Betätigung
der Klappe in Schließrichtung auftritt, entlang von
Umfangsbereichen, die unmittelbar neben den Lagerstellen der
Welle liegen, und falls eine Reibkraft auftritt, greift sie
an der Welle auf einem wirksamen Radius an, der minimal
gehalten wird und daher ein geringeres Reibmoment auf die
Drosselklappe ausübt. Das Ziel der Auslegung ist es, daß
die Drosselklappe im wesentlichen ungefähr unter einem
rechten Winkel zur Achse der Durchgangsbohrung 38 verläuft,
wenn sie sich in der Leerlaufstellung befindet, was
bedeutet, dar die Klappe innerhalb + 2º bezüglich eines rechten
Winkels zur Bohrungsachse befindet. Die Teile haben unter
Berücksichtigung der Toleranzen solche Abmessungen, daß der
wirksame offene Strömungsquerschnitt für die Leerlaufluft
im wesentlichen gleich der eines kleinen Loches ist, wie
bereits oben erwähnt wurde.
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Andere Formen von Öffnungen in dem Hauptklappenkörper zur
mechanischen Verriegelung mit dem elastomeren
Dichtungsmaterial sind ebenfalls möglich. Fig. 3A zeigt ein Muster von
radialen Zähnen 70 mit Hinterschneidungen 72. Das
elastomere Material wird durch Einsatzgießen auf den äußeren Rand
des Hauptklappenkörpers aufgebracht, um die Zähne
einzuschließen und mit den Hinterschneidungen zu verriegeln.
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Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
Drosselklappen-Gehäuseanordnung, und die gleichen Bezugszeichen
aus Fig. 1 werden zur Bezeichnung gleicher Teile verwendet.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 4 unterscheidet sich von
dem der Fig. 1 hinsichtlich der Konstruktion der
Drosselklappe 14 und der Welle 16. Die Welle 16 besitzt einen
nicht kreisförmigen Querschnitt, wobei ein sechseckiger
Querschnitt dargestellt ist. Der Kopf 46 ist in der Welle
16 einstückig ausgebildet, und das Loch in dem Hebel 18,
durch das die Welle verläuft, ist ebenfalls sechseckig
ausgebildet. Die Mutter 20, der Hebel 18 und die Welle 16
bilden eine Wellenanordnung in der gleichen Weise, wie dies
für den Fig. 1 beschrieben wurde, und sie wird mit dem
Drosselklappenkörper in der gleichen Weise wie für die Fig.
1 beschrieben, zusammengebaut mit der Ausnahme, daß eine
zweite Mutter 20' an dem entfernten Ende eingesetzt wird.
Die Fig. 4 zeigt ferner den Einsatz einer Wellendichtung 74
für den Ausgleich des nicht kreisförmigen Querschnitts der
Welle.
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Die Klappe 14 der Fig. 4 besteht aus einem gegossenen
Hauptklappenkörper aus Kompositmaterial mit einer
sechseckigen Hülse 76, durch die die Welle 16 verläuft, nachdem
die Drosselklappe in der Durchgangsbohrung 38 des
Drosselklappengehäuses angeordnet wurde. Auf diese Weise wird die
Drosselklappe automatisch mit der Welle formschlüssig
verbunden, wenngleich es wünschenswert sein kann, außerdem
Befestigungsschrauben 32 zu verwenden. Wenn Schrauben nicht
verwendet werden, muß die Mutter 20' verwendet werden. Die
Klappe der Fig. 4 besitzt ferner eine einsatzgegossene
Dichtung 54, jedoch eine, die in Umfangsrichtung
diskontinuierlich ausgebildet ist, um die Enden der Hülse 76
aufnehmen zu können. Bei beiden Ausführungsbeispielen
erstrecken sich die Dichtungen nichtsdestoweniger in
Umfangsrichtung um einen Großteil des radial äußeren Randes des
Hauptklappenkörpers.
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Ein besonderer Vorteil einer nicht kreisförmigen Gestalt
der Welle 16 besteht darin, dar die Welle in
wirtschaftlicher Weise aus herkömmlichem Stangenmaterial hergestellt
werden kann. Kreisförmige Wellen erfordern üblicherweise
eine teuerere Bearbeitung.
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Die Fig. 4B zeigt eine Abwandlung des
Drosselklappengehäuses, bei der die Verstellschraube 34 und das Loch 52
durch einen einstückig angeformten Leerlauf-Anschlag 78 für
den Hebel 18 ersetzt werden. Da die vorliegende Erfindung
die Möglichkeit bietet, die Abdichtung der Drosselklappe in
der Bohrung des Drosselklappengehäuses präzise zu steuern,
kann der Leerlaufanschlag einteilig mit dem
Drosselklappengehäuse ausgebildet werden, was die Wirtschaftlichkeit der
Herstellung, des Zusammenbaues und der Kalibrierung der
Drosselklappen-Gehäuseanordnung weiter erhöht. Der
dargestellte Leerlaufanschlag 78 hat die Form eines Vorsprungs,
und der Betrag, um den er von dem Drosselklappengehäuse
absteht, bestimmt die Leerlaufstellung der Klappe.