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DE69112923T2 - Verfahren zum Herstellen einer Halbleiteranordnung und Vorrichtung zum Durchführen dieses Verfahrens. - Google Patents

Verfahren zum Herstellen einer Halbleiteranordnung und Vorrichtung zum Durchführen dieses Verfahrens.

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DE69112923T2
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DE
Germany
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conductors
anvil
embossing
conductor
angle
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DE69112923T
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Kempen Johannes Martinus A Van
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Koninklijke Philips NV
Original Assignee
Philips Electronics NV
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Publication date
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    • H10W72/5449
    • H10W90/756
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T29/00Metal working
    • Y10T29/49Method of mechanical manufacture
    • Y10T29/49002Electrical device making
    • Y10T29/49117Conductor or circuit manufacturing
    • Y10T29/49121Beam lead frame or beam lead device

Landscapes

  • Lead Frames For Integrated Circuits (AREA)
  • Pressure Welding/Diffusion-Bonding (AREA)
  • Forging (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Halbleiteranordnung, die aus Metallstreifen gebildete Leiter hat, einen auf einem der Leiter vorhandenen Halbleiterkristall, der mindestens ein Halbleiterschaltelement umfaßt, und elektrisch leitende Verbindungen vom Kristall zu den Leitern, mit welchem Verfahren die Leiter aus einem Metallstreifen gestanzt werden und die Enden der Leiter anschließend zwischen zueinander parallelen Flächen eines Ambosses und eines in einer sich quer zur Amboßfläche bewegenden Prägestempels geprägt werden, um Unregelmäßigkeiten zu entfernen, woraufhin die leitenden Verbindungen durch Ultraschallschweißen an den Leiterenden befestigt werden.
  • Ein solches Verfahren ist beispielsweise aus der japanischen Patentanmeldung (Kokai) JP-A-1192155 bekannt, die in Pat. Abstr. of Japan, Bd. 13, Nr. 483 (E-839) S. 161 offengelegt und veröffentlicht worden ist. Bei der Herstellung von Leiterplatten aus einem Metallstreifen wird das gewünschte Leitermuster durch Stanzen mit Hilfe eines Schneidwerkzeugs erhalten, das sich entlang des Randes eines "Ambosses" bewegt. Ein unerwünschter Nebeneffekt ist, daß plastische Verformung des Materials, in Abhängigkeit von der Dicke und Härte des Materials, an der Oberseite, wo das Schneidwerkzeug in das Metall eindringt, zu abgerundeten Kanten führt, und an der Unterseite zu hervorstehenden Rändern oder Graten, während die Oberfläche zwischen den Rändern nicht eben ist, sondern schräge Facetten aufweist.
  • Um diese nachteiligen Nebeneffekte zu vermeiden, werden die Teile der Leiterplatte, an denen später bestimmte Bearbeitungen ausgeführt werden sollen, insbesondere die Enden der Leiterzungen, an denen die Anschlußleiter zum Kristall durch Ultraschallschweißen (oder Bonden) angebracht werden sollen, von den beschriebenen Unregelmäßigkeiten durch eine Kaltprägebearbeitung befreit. Hierbei ergibt sich eine ebene und polierte Oberfläche.
  • Dies bringt jedoch das Problem mit sich, daß die beim Prägen in dem Material auftretenden Spannungs- und Druckkräfte zu Verformung sowohl der Ober- als auch der Unterseite der Leiterenden führen. Demzufolge liegt nach der Bearbeitung das bearbeitete Leiterende nicht mehr in der gleichen Ebene wie der übrige Abschnitt der Leiterzunge, sondern bildet damit einen Winkel. Dieser Winkel ist derart, daß das geprägte Leiterende den Heizblock nicht berührt, sondern geringfügig nach oben hervorsteht, wenn die Leiterzungen zum Bonden, wie üblich, mit dem ungeprägten Abschnitt gegen den Heizblock der Ultraschall-Bondvorrichtung geklemmt werden. Das bedeutet nicht nur, daß das Leiterende nicht auf die erforderliche Temperatur gebracht wird, sondern auch, daß das hervorstehende Leiterende als Dämpfungsglied für die Ultraschallenergie wirkt. Die hat zur Folge, daß die Verbindung mit dem Kristall nicht oder nur unvollkommen zustande kommt.
  • Der Erfindung liegt unter anderem die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu verschaffen, mit dem die beschriebenen Nachteile vermieden oder zumindest verringert werden können.
  • Die Erfindung beruht unter anderem auf der Erkenntnis, daß die Aufgabe dadurch gelöst werden kann, daß die Stempelfläche des Prägestempels und ein Abschnitt der Amboßfläche in geeigneter Richtung abgeschrägt sind.
  • Erfindungsgemäß wird ein Verfahren der eingang erwähnten Art dadurch gekennzeichnet, daß die Amboßfläche am Ort des zu prägenden Leiterendes sowie die dazu parallele Stempelfläche des Prägestempels in bezug auf den angrenzenden horizontalen Abschnitt der Amboßfläche nach unten geneigt sind.
  • Die erfindungsgemäße Maßnahme hat zur Folge, daß das Leiterende nach dem Prägen praktisch in einer Ebene mit dem übrigen Abschnitt der Leiterzunge liegt oder damit einen Winkel bildet, dessen Richtung der des Winkels, der ohne Implementierung der Erfindung erhalten wird, entgegengesetzt ist. Daher berührt das geprägte Zungenende während des Bondens den Heizblock über seine gesamte Länge, wenn der nicht-geprägte Abschnitt der Zunge gegen den Heizblock geklemmt wird. Somit nimmt das Zungenende die zum Bonden benötigte Temperatur an, während Energieverluste durch Dämpfung nicht mehr auftreten.
  • In der Praxis hat gezeigt, daß im allgemeinen ein Abschrägungswinkel von mindestens 0,5º und höchstens 5º die besten Ergebnisse liefert.
  • Die Erfindung betrifft außerdem eine Vorrichtung zum Ausführen des erfindungsgemäßen Verfahrens. Die erfindungsgemäße Vorrichtung, mit einem Amboß und einem Prägestempel zum Prägen der Enden von Leitern einer Leiterplatte, ist dadurch gekennzeichnet, daß die Amboßfläche zwei aneinandergrenzende ebene Abschnitte hat, so wie in Anspruch 3 spezifiziert. Eine bevorzugte Ausführungsform wird nach Anspruch 4 beansprucht.
  • Es sei bemerkt, daß ein Amboß und ein Prägestempel mit abgewinkelten Flächen aus JP-A-61012052 bekannt sind. Sowohl der dort beschriebene Amboß als auch die Stempelfläche enthalten einen horizontalen Teil, während in der vorliegenden Erfindung dies nur für den Amboß gilt. Außerdem ist in der vorliegenden Erfindung der horizontale Tel des Ambosses eben statt versenkt. Die Prägevorrichtung dieser Veröffentlichung hat zur Aufgabe, eine Leiterzunge nach dem Bonden zu biegen, um die Winkelstreuung der Leiterzungen zu verringern, während in der vorliegenden Erfindung die Prägevorrichtung zur Aufgabe hat, den Leiterzungen vor dem Bonden einen geeignet gerichteten Winkel zu geben.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine Draufsicht einer mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Halbleiteranordnung,
  • Fig. 2 einen Querschnitt eines Leiterzungenendes nach dem Stanzen,
  • Fig. 3A und 3B schematisch zwei Schritte einer Prägebearbeitung der Zungenenden nach dem heutigen Stand der Technik,
  • Fig. 4 schematisch ein Zungenende während der erfindungsgemäßen Prägebearbeitung, und
  • Fig. 5 und 6 schematisch zwei Schritte der Ultraschallschweißbearbeitung für ein mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestelltes Zungenende.
  • Die Zeichnung ist schematisch und nicht maßstabsgetreu. Gleiche Teile haben in den verschiedenen Ausführungsformen im allgemeinen gleiche Bezugszeichen.
  • Fig. 1 zeigt eine Draufsicht einer durch Verwendung der Erfindung hergestellten Halbleiteranordnung 1. Diese Anordnung umfaßt aus Metallstreifen hergestellte Leiter 2A bis 2I und einen auf einem der Leiter 2C vorhandenen Halbleiterkristall 3. In der Zeichnung sind der Deutlichkeit halber nur neun Leiter 2 dargestellt, aber in der Praxis sind im allgemeinen mehr Leiter vorhanden. Der Kristall 3 umfaßt mindestens ein Halbleiterschaltelement, in der Praxis im allgemeinen eine integrierte Halbleiterschaltung. Elektrisch leitende Verbindungen 4A-4I, beispielsweise in Form von Metalldrähten, bilden die Verbindungen zwischen dem Kristall 3 und den Leitern 2.
  • Die Leiterzungen 2 werden durch Ausstanzen aus einem Metallstreifen, beispielsweise aus Kupfer, mit einem sich entlang eines Ambosses bewegenden Schneidwerkzeug hergestellt. Wie oben beschrieben, bewirkt plastische Verformung hierbei abgerundete Kanten an der Oberseite und hervorstehende Ränder oder Grate an der Unterseite sowie schräge Facetten. Siehe Fig. 2, in der ein Querschnitt eines ausgestanzten Zungenendes 2Ea gezeigt wird.
  • Um das anschließende Bonden der Verbindungsdrähte 4 mit den Zungenenden gut verlaufen zu lassen, müssen diese Unregelmäßigkeiten beseitigt werden. Hierfür wird eine Kaltprägebearbeitung ausgeführt. Fig. 3A und 3B zeigen zwei Schritte des Verfahrens, bei dem dies nach dem heutigen Stand der Technik erfolgt. Die Leiter 2 mit den Enden 2a werden auf eine ebene Oberfläche 5 eines Ambosses 6 gelegt. Die Enden 2a werden dann zwischen den zueinander parallelen Oberflächen 5 und 7 des Ambosses 6 und des sich in einer Richtung quer Amboßfläche 5 zur bewegenden Prägestempels 8 geprägt, siehe Fig. 3A.
  • Hierbei werden die Leiterenden 2a durch die sowohl an der Ober- als auch an der Unterseite auftretenden Spannungs- und Druckkräfte plastisch verformt. Dadurch liegen die Leiter 2 und das Ende 2a nach dem Prägen nicht mehr in einer Ebene, sondern bilden miteinander einen Winkel, wie in Fig. 3A gezeigt wird.
  • Nach dem Prägen werden die Leiter 2 von einem Klemmglied 11 gegen die ebene Oberfläche des Heizblocks 10 der Bondvorrichtung gepreßt, wobei der Block von einem Heizelement 9 auf die zum Bonden gewünschte Temperatur gebracht wird. In Fig. 3B ist zu erkennen, daß das Ende 2a dann einen nach oben gerichteten Winkel aufweist. Es wird die erforderliche Temperatur dann nicht erreichen und wirkt außerdem als Dämpfungsglied für die beim Bonden zugeführte Ultraschallenergie. Dadurch wird das Bonden erheblich erschwert, was zu einer oder mehr schlechten Verbindungsstellen führt.
  • Ein in der Praxis manchmal angewendeter Trick ist das Umdrehen der Leiterplatte vor dem Prägen. Dies beseitigt die genannten Nachteile jedoch nicht. Außerdem bleiben in diesem Fall die Grate und Facetten an der Oberseite erhalten, so däß das Zungenende beim Prägen nicht über seine gesamte Oberfläche poliert wird. Dies führt beim Bonden zu Problemen, wahrend auch bei der Herstellung bestimmter lichtempfindlicher Einrichtungen wie PRS (Pattern Recognition Systems) Probleme mit der Reflexion von Licht auftreten.
  • Erfindungsgemäß kann die beschriebene Aufgabe dadurch gelöst werden, daß dafür gesorgt wird, daß die Amboßfläche 5 am Ort des zu prägenden Leiterendes 2a sowie die dazu parallele Stempelfläche 7 des Prägestempels 8 in bezug auf den angrenzenden horizontalen Abschnitt der Amboßfläche 5 nach unten geneigt sind.
  • Dies wird in Fig. 4 gezeigt, wo zu erkennen ist, daß die Amboßfläche 5 in zwei Abschnitte 5A und 5B unterteilt ist, wobei der Abschnitt 5A mit dem angrenzenden Abschnitt 5B einen nach unten gerichteten Winkel α bildet. Die Stempelfläche 7 liegt parallel zu dem Abschnitt 5A und bildet somit mit dem Abschnitt 5B einen Winkel α und mit der Bewegungsrichtung des Prägestempels 8 einen Winkel 90º-α.
  • In diesem Fall zeigt sich, daß eine plastische Verformung des Materials unter Einfluß der ausgeübten Spannungs- und Druckkräfte auftritt, wodurch das Leiterende 2a nach dem Prägen mit dem übrigen Abschnitt der Leiterzunge 2 entweder einen Winkel bildet, dessen Richtung der des Winkels, der ohne Implementierung der Erfindung erhalten wird, entgegengesetzt ist, oder nahezu in einer Ebene mit dem ungeprägten Abschnitt 2 liegt.
  • Der Hauptunterschied zu dem bekannten Verfahren wird in den Fig. 5 und 6 dargestellt. In Fig. 5 ruht die Leiterzunge (2, 2a) auf der ebenen Oberfläche des Heizblocks 10 der Bondvorrichtung. Wenn jetzt die Leiterzunge 2 von dem Klemmglied 11 auf den Heizblock 10 geklemmt wird (siehe Fig. 6), wird auch das Ende 2a über seine gesamte Länge gegen den von dem Heizelement 9 erwärmten Block 10 gepreßt und auf die richtige Temperatur gebracht. Da das Zungenende 2a den Block 10 über dessen gesamte Oberfläche berührt, tritt keine Dämpfung der über die Bondvorrichtung 12 zugeführten Ultraschallenergie 13 auf (siehe Fig. 6), so daß der Draht 14 mit dem Zungenende 2a eine gute Verbindung bilden kann.
  • Ein wichtiger Vorteil der Erfindung ist dabei, daß das (anfänglich) federnde Pressen automatisch den Nachteil von Unregelmäßigkeiten in der Klemmplatte 11 und in der Dicke und dem Material der Leiterzungen (2, 2a) beseitigt.
  • Der gewünschte Wert für den Winkel α hängt unter anderem von der Breite und Höhe der Leiterenden und der Härte des Materials ab. Es hat sich gezeigt, daß ein Winkel α von mindestens 0,5º und höchstens 5º im allgemeinen zufriedenstellende Ergebnisse liefert.
  • Die Erfindung ist oben hauptsächlich im Zusammenhang mit einem einzigen Leiterende beschrieben worden. Natürlich wird im allgemeinen die Bearbeitung gleichzeitig für alle Leiterzungen der Leiterplatte erfolgen.
  • Die Erfindung betrifft außerdem eine Vorrichtung zum Ausführen des erfindungsgemäßen Verfahrens. Die erfindungsgemäße Vorrichtung, mit einem Amboß und einem Prägestempel zum Prägen der Enden von Leitern einer Leiterplatte, ist dadurch gekennzeichnet, daß die Amboßfläche zwei aneinandergrenzende ebene Abschnitte hat, so wie in Anspruch 3 spezifiziert.

Claims (4)

1. Verfahren zur Herstellung einer Halbleiteranordnung (1), die aus Metallstreifen (2A-2I) gebildete Leiter hat, einen auf einem der Leiter (2C) vorhandenen Halbleiterkristall, der mindestens ein Halbleiterschaltelement umfaßt, und elektrisch leitende Verbindungen vom Kristall zu den Leitern (2), mit welchem Verfahren die Leiter (2) aus einem Metallstreifen gestanzt werden und die Enden (2a) der Leiter anschließend zwischen zueinander parallelen Flächen eines Ambosses und eines in einer sich quer zur Amboßfläche bewegenden Prägestempels geprägt werden, um Unregelmäßigkeiten zu entfernen, woraufhin die leitenden Verbindungen (4A-4I) durch Ultraschallschweißen an den Leiterenden befestigt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Amboßfläche (5A) am Ort des zu prägenden Leiterendes (2A) sowie die dazu parallele Stempelfläche (7) des Prägestempels (8) in bezug auf den angrenzenden horizontalen Abschnitt (5B) der Amboßfläche (5) unter einem spitzen Winkel (α) nach unten geneigt sind.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte Winkel (α) mindestens 0,5º und höchstens 5º beträgt.
3. Vorrichtung zum Ausführen des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einem Amboß (6) und einem Prägestempel (8) zum Prägen der Enden (2a) von Leitern (2) einer Leiterplatte, dadurch gekennzeichnet, daß die Amboßfläche (5) zwei aneinandergrenzende flache Abschnitte (5A, 5B) hat, einen horizontalen Abschnitt (5B) und einen nach unten geneigten Abschnitt (5A), mit einem spitzen Winkel (α) in bezug auf den horizontalen Abschnitt (5B), und die gesamte Prägefläche (7) des Prägestempels (8) parallel zu dem nach unten geneigten Abschnitt (5A) verläuft.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte Winkel (α) mindestens 0,5º und höchstens 5º beträgt.
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