DE2211218A1 - Elektrische Verbindungsvorrichtung - Google Patents
Elektrische VerbindungsvorrichtungInfo
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- Connections Effected By Soldering, Adhesion, Or Permanent Deformation (AREA)
Description
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München 71,
Melchiorstr. 42 7.3.1972
Unser Zeichen: A- 12 423
PLESSEY HANDEL UND INVESTMENTS A.G. CH-6300 Zug
Gartenstrasse 2 Schweiz
Elektrische Verbindungsvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine elektrische Verbindungsvorrichtung sowie
ein Verfahren zu ihrer Herstellung, wobei sich die Verbindungsvorrichtung zur elektrischen Verbindung von Gruppen elektrischer
Kontakte eignet, die auf elektrisch isolierenden Platten oder dergleichen angeordnet sind.
Bei bekannten elektrischen Verbindungsvorrichtungen ist es üblich,
eine Vielzahl von übereinander angeordneten elektrisch isolierenden Leisten vorzusehen, die auf jeder Seite einen Satz elektrischer
Kontakte tragen, die an die Elemente oder Geräte angeschlossen sind und die Herstellung elektrischer Verbindungen erleichtern. Die
elektrischen Verbindungen zwischen gegenüberliegenden Gruppen elektrischer Kontakte, die den angrenzenden isolierenden Leisten zugeordnet
sind, kann auf verschiedene Weise erreicht werden, z.B. indem eine Gruppe elektrischer Leiter eines gedruckten Schaltkreises,
die auf einem flexiblen Träger angeordnet sind, an einem Ende an
Lh/fi die
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ORIGiNAL fNSPECTED
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die Kontakte der gedruckten Schaltung angelötet sind, die auf einer elektrisch isolierenden Platte angeordnet sind, wobei
ferner die Gruppen elektrischer Kontakte der flexiblen Träger, die den benachbarten elektrisch isolierenden Platten zugeordnet
sind, mit Hilfe von einer oder mehr federnden Klammern elektrisch leitend zusammengeklemmt sind. Im allgemeinen eigen sich die bekannten
elektrischen Verbindungsvorriditungen aufgrund der Toleranzen
ihrer einzelnen Teile nicht zur Verbindung elektrischer Kontakte mit Abständen von z.B. weniger als 0,75 mm.
Gemäß der Erfindung ist nun eine elektrische Verbindungsvorrichtung
vorgesehen zur Verbindung einer ersten Reihe elektrischer Kontakte mit einer zweiten Reihe elektrischer Kontakte, die im Abstand und
im wesentlichen parallel zu der ersten Reihe angeordnet sind, wobei erfindungsgemäß ein Träger aus einem elastischen elektrisch
isolierenden Material vorgesehen ist und eine Vielzahl von im wesentlichen C-förmiger elektrisch leitender Elemente um den Träger
angeordnet und an ihm befestigt sind, die in Längsrichtung des Trägers in Abständen angeordnet sind, die gleich den Abständen der
elektrischen Kontakte der genannten Reihen sind.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich zum Verbinden elektrischer
Kontakte, deren Abstände kleiner als z.B. 0,025 mm sind.
Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß um den Träger aus dem elastischen elektrisch isolierenden Material
eine Schraubenlinie aus einem elektrisch leitenden Material in Längsrichtung des Trägers gebildet und an. ihm befestigt wird,
wobei die Steigung der Schraubenlinie gleich der Teilung bzw. gleich dem Abstand der elektrischen Kontakte dieser Reihen sind,
wobei ferner jede Windung der Schraubenlinie vollständig abgetrennt wird, um eine Vielzahl von im wesentlichen C-fönnigen elektrisch
leitenden Elemente zu bilden, die im Abstand in Längsrichtung des Trägers angeordnet sind.
Zweckmäßigerweise sind die erste und die zweite Reihe von Kontakten
- 2 - auf
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auf übereinander abgeordneten elektrisch isolierenden Leisten angebracht,
wobei eine Verbindungseinrichtung zwischen der ersten und der zweiten Kontaktreihe so angeordnet ist, daß die C-förmigen
Elemente mit den Kontaktreihen übereinstimmen bzw. flüchten, wobei ferner wenigstens eine federnde Klammer zum Zusammenklemmen
der isolierenden Leisten und der elektrischen Verbindungseinrichtung vorgesehen ist.
Beispielsweise Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend
anhand der Zeichnung im einzelnen erläutert, in der
Fig. 1 bis 5 schematisch verschiedene Stufen bei der Herstellung
einer erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungsvorrichtung zeigen.
Fig. 6 zeigt schematisch im Seitenschnitt eine teilweise fertiggestellte
erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung.
Fig. 7a und 7b 2eigen im Längs- und im Querschnitt einen Teil der Verbindungsvorrichtung nach den Fig. 1 bis 6.
Fig. 8 zeigt auseinandergezogen ein weiteres Teil der erfindungsgemäßen
Vorrichtung.
Fig. 9 zeigt in Seitenansicht eine Verbindungsvorrichtung nach der
Erfindung.
In der ersten Herstellungsstufe wird ein Träger aus einem elastischen
elektrisch isolierenden Material verwendet, dessen Länge wenigstens gleich der Länge einer Fläche eines Substrates für die elektrischen
Kontakte ist, mit denen elektrische Verbindungen hergestellt werden sollen. Der Träger hat vorzugsweise kreisförmigen Querschnitt, obwohl
auch andere Querschnitte, z.B. ein quadratischer oder rechteckiger Querschnitt verwendbar sind. Der Durchmesser des Trägers
ist in der Praxis nicht kritisch, bei einer elektrischen Verbindungsvorrichtung zur Verbindung von Kontakten mit einem Abstand
- 3 - in
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in der Größenordnung von etwa 0,5 nun, liegt dieser Durchmesser
jedoch zweckmäßigerweise in der Größenordnung von etwa 3 mm.
Die nächsten Verfahrensstufen sind in den Figuren 1 bis 5 gezeigt.
In Fig. 1 ist eine schraubenlinienförmige Nut 1 in den Umfang des Trägers 2 über seine gesamte Länge in irgendeiner bekannten
Art und Weise geschnitten. Die Steigung der Nut 1 ist gleich dem Abstand zwischen den Mitten der elektrischen zu verbindenden
Kontakte. Die Breite der Nut 1 liegt in der Größenordnung von der Hälfte des Abstandes der Kontaktmitten und ihre Tiefe
ist vorzugsweise gleich oder kleiner als die Hälfte ihrer Breite.
Ein Draht 3 aus einem elektrisch leitfähigen Material und einem Durchmesser, der etwa der Breite der Nut 1 entspricht, wird dann
durch irgendwelche geeigneten Mittel an einem Ende des Trägers befestigt und um diesen so herumgewickelt, daß er in der Nut 1
liegt, wie in Fig. 2 dargestellt ist. Das freie Ende des Drahtes
3 wird dann in geeigneter Weise am anderen Ende des Trägers 2 befestigt.
Der Draht 3 wird dann an dem Träger 2 über seine gesamte Länge dauerhaft befestigt, wie in Fig. 3 oder 4 gezeigt ist.
Bei der Befestigungsweise nach Fig. 3 werden längs verlaufende Nuten 4 im Umfang des Trägers 2 über dessen gesamte Länge nach
irgendeiner bekannten Weise hergestellt, ehe der Draht aufgewickelt wird. Ein geeigneter Klebstoff 5 wird dann in die Nuten
4 an geeigneten Stellen längs der Länge des Trägers 2 eingebracht,
so daß nach dem Aufwickeln des Drahtes und nach der Aushärtung des Klebstoffes 5 der Draht 3 dauerhaft an diesen Stellen am
Träger 2 befestigt ist.
Bei der Befestigungsmethode nach Fig. 4 sind der Träger 2 und der Draht 3 teilweise in einen Block 6 aus einem elektrisch
- 4 - isolierenden
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isolierenden Material eingebettet, z.B. einem Harz auf Epoxy-Basis,
das vor der Aushärtung flüssig ist, um den Bock 6 zu bilden. Die Gestalt des Blockes 6 wird durch eine Form 7 bestimmt.
In der Praxis wird die Form 7 so gewählt, daß die gesamte Länge des von Draht umwickelten Teiles des Trägers 2 in
der Form aufgenommen werden kann, wobei der Träger 2 in der gewünschten Position angeordnet und gehalten werden kann, so lange
das Material, in das er eingebettet wird, in seinem anfänglichen flüssigen Zustand ist. Solange das letztere flüssig ist, füllt
es infolge der Kapilarwirkung teilweise die Lücken zwischen
den aufeinanderfolgenden Windungen des Drahtes 3 aus.
Diese Befestigungsweise kann noch unterstützt werden durch die Verwendung eines hohlen Trägers 2, der offene Enden hat. Bei
dieser Ausführungsform fließt das Material solange es flüssig ist in die Bohrung des hohlen Trägers 2 an dessen offenen Enden
hinein, wodurch Teile der Wand des hohlen Trägers vollständig eingebettet werden und ein noch besserer Halt des Trägers auf
dem Block 6 erreichbar ist.
Wenn das Material ausgehärtet ist und den Block 6 gebildet hat,
wird die Form 7 entfernt.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Draht 3 durch Ultraschallbindung an den Träger 2 zu befestigen.
Anstelle der Nut 1 können auch 2 Drähte mit annähernd gleichem Durchmesser aber aus unterschiedlichen Materialien verwendet werden,
wobei sich einer der Drähte zur Bildung der C-förmigen elektrisch leitenden Elemente eignet, wie nachfolgend beschrieben
wird. Bei dieser Methode werden die beiden Drähte an einem Ende des Trägers 2 befestigt und dann gleichzeitig um den Umfang und
in Längsrichtung des Trägers 2 so gewickelt, daß die Windungen der beiden Drähte aneinander liegen. Die freien Enden der Drähte
werden dann am anderen Ende des Trägers 2 befestigt. Aufeinander-
- 5 - folgende
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folgende Windungen des Drahtes, aus dem die C-förmigen Teile gebildet
werden, sind daher immer durch eine Windung des anderen Drahtes getrennt. Die Summe der Durchmesser der beiden Drähte
sollte daher gleich dem Abstand zwischen den Kontaktmitten sein. Der andere Draht wird so ausgewählt, daß er vorzugsweise chemisch
auf- und herausgelöst werden kann, nachdem die Drähte dauerhaft am Umfang des Trägers befestigt worden sind, beispielsweise nach
der in Fig. 3 gezeigten Weise. Der zur Befestigung verwendete Klebstoff und das Material des Trägers 2 sind in diesem Fall
so gewählt, daß sie durch den chemischen Prozess nicht beeinflußt werden.
Nach einer weiteren bevorzugten Methode wird die Schraubenlinie aus dem elektrisch leitfähigen Material um und längs des Trägers
2 durch selektiven Niederschlag eines elektrisch leitenden Materials auf dem Umfang des Teiles 2 gebildet. Der Niederschlag
kann in irgendeiner bekannten Weise erfolgen. Der selektive Niederschlag wird erreicht durch eine Maske auf dem Umfang des
Trägers 2, die nur einen schraubenlinienformigen Streifen mit der gewünschten Breite und Steigung freiläßt. Andererseits kann
die gesamte Umfangsfläche freibleiben und dem Niederschlagsverfahren ausgesetzt werden, worauf durch eine maschinelle Bearbeitung
die Schraubenlinie gebildet wird indem das unerwünschte elektrisch leitende Material entfernt wird.
Nach dem Anbringen des Drahtes wird jede Windung der Schraubenlinie
vollständig getrennt, um eine Vielzahl von im wesentlichen C-förmiger elektrisch leitender Elemente zu formen. Dies kann auf
verschiedene Weise erreicht werden, beispielsweise so wie in den Figuren 5a und 5b gezeigt ist, wobei ein längsverlaufender radialer
Schlitz 8 in den Träger 2 und dadurch durch jede Windung der Schraubenlinie in irgendeiner geeigneten Weise eingeschnitten
wird, so daß die C-förmigen Elemente 9 gebildet werden. Die Gestalt des Schlitzes ist nicht wesentlich, er kann beispielsweise
V-förmig sein, vorausgesetzt, daß die Windungen der Schrauben-
- 6 - linie
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linie vollständig getrennt sind.
Andererseits kann jede Windung der Schraubenlinie vollständig getrennt werden indem durch eine geeignete maschinelle Bearbeitung
die Teile des Trägers 2 und der Schraubenlinie links von der gestrichelten Linie 10 in Fig. 5a entfernt werden.
Bei der Ausführungsform der elektrischen Verbindungseinrichtung nach den Figuren 5a und 5b werden durch eine Kraft in Richtung
der Pfeile X die C-förmigen Teile 9 und der Spalt zwischen den freien Enden der benachbarten Teile 9 etwas geschlossen, wobei
die natürliche Federung oder Nachgiebigkeit des darunterliegenden elastischen Trägers 2 es ermöglicht, daß die Teile 9 ihre
ursprüngliche Form wieder annehmen, wenn die Kraft entfernt wird.
Eine elektrische Verbindungsvorrichtung mit einem Träger mit quadratischem Querschnitt ist in Fig. 6 dargestellt. Bei dieser
Vorrichtung wird eine unterbrochene schraubenlinienförmige Nut um und in Längsrichtung des Trägers 2 ausgebildet, d.h. die
Tiefe der Nut ist so gewählt, daß die Nut nur in den Ecken des Trägers 2 ausgebildet wird. Wenn der Draht 3 um und längs des
Trägers gewickelt wird, liegt er so in der Nut, daß ein Spalt 18 zwischen jeder Fläche des Trägers und dem Draht vorhanden
ist. Durch Verwendung eines elastischen elektrisch leitenden Materials wie z.B. Beryllium-Kupfer für den Draht 3, ermöglichen
die Spalte 18, daß der Draht 3 im Betrieb zusammengedrückt werden kann.
Die Befestigung des Drahtes 3 auf dem quadratischen Träger 2 und die Trennung der Drahtwindungen kann in irgendeiner der
oben beschriebenen Arten erfolgen.
In den Figuren 7a und 7b ist eine elektrische Verbindungsvorrichtung
dargestellt, die die Einrichtung nach den Fig. 5a und 5b verwendet. Bei dieser Vorrichtung ist die elektrische Ver-
- 7 - bindungs-
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bindungseinrichtung unter Druck zwischen zwei übereinander angeordneten
elektrisch isolierenden Leisten 11 beispielsweise einer Speicheranordnung eingebracht worden, und sie wird verwendet, um
die elektrischen Kontakte, z.B. die Kontakte 4, 5 und 6 auf den beiden Leisten 11 zu verbinden, die im Falle einer Speicheranordnung
an die Speicherelemente angeschlossen sind und die Bildung von elektrischen Verbindungen mit diesem erleichtern. In
der Praxis sind die elektrischen Kontakte im allgemeinen Kontakte einer gedruckten Schaltung, die im Falle einer Speicheranordnung
einen Abstand zwischen den Kontaktmitten von weniger als etwa 0,75 mm aber mehr als etwa 0,03 mm haben. Die erfindungsgemäße
Verbindungsvorrichtung kann jedoch zur Verbindung von Kontakten benutzt werden, deren Abstand größer als 0,75 mm oder kleiner
als 0,03 mm ist. In Fig. 7a sind drei C-förmige leitende Teile 9a, 9b und 9c dargestellt, die entsprechend zur Verbindung der
Kontaktpaare 4, 5 und 6 benutzt werden. Um eine einwandfreie Verbindung herzustellen ist es wesentlich, daß die Kontakte einer
der Leisten 11 versetzt bezüglich der Kontakte der anderen Leiste 11 sind und zwar um eine Hälfte der Steigung der Drahtschraubenlinie.
Kleine Abweichungen, die in der Praxis hinsichtlich der Höhen der elektrischen Kontakte auftreten, können durch die Elastizität
des Trägers 2 ausgeglichen werden, der es außerdem ermöglicht, daß die Verbindungseinrichtung sich dem Profil der Leisten 11
anpaßt, auch z.B. dann wenn diese gebogen oder gekrümmt sind.
Eine genaue Übereinstimmung der C-förmigen Verbindungsglieder
mit den elektrischen zu verbindenden Kontakten kann durch geeignete Arretier- oder Paßeinrichtungen erreicht werden, die
mit dem Träger 2 und den Leisten 11 verbunden sind, auf denen die Kontakte sitzen. Eine seitliche Toleranz zwischen den einzelnen
Teilen der Anordnung von etwa + 0,05 mm ist z.B. bei Kontaktenfculässig
oder möglich die in Abständen von etwa 0,5 mm oder größer angeordnet sind, während bei Kontakten, die in Inter-
- 8 - vallen
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vallen von z.B. 0,03 mm angeordnet sind, die Toleranz nicht grosser
sein sollte als etwa 0,0075 mm. Die Arretiereinrichtungen können in verschiedener Weise ausgebildet sein, beispielsweise
wie sie in Fig. 8 gezeigt sind. Diese Halteeinrichtung ist zweckmäßigerweise an jedem Ende des Trägers vorgesehen und sie umfaßt
ein Teil 12 das an dem Träger befestigt ist oder einen Teil von diesem bildet und zwei Löcher 13 aufweist, wobei ferner
zwei Stifte 14 vorgesehen sind, von denen je einer an einem Ende jeder der beiden Leisten 11 befestigt ist. Die Stifte 14 werden
in die Löcher 13 eingeschoben, wenn die Verbindungseinrichtung zwischen die Leisten 11 eingebracht wird, wodurch die C-förmigen
Elemente der elektrischen Verbindungseinrichtung genau mit den elektrischen Kontakten auf den Leisten 11 übereinstimmen.
Die Kontaktkraft zwischen den einzelnen Teilen kann, wie Fig. 9
zeigt, durch zwei Blattfedern 15 erzeugt werden, die außerdem verhindern, daß sich die Vorrichtung hin- und herbewegt.
Wie Fig. 9 zeigt, kann eine der Leisten 11 eine sogenannte Abnahmeleiste
. mit Anschlußstiften 16 sein, die mit den elektrischen Kontakten 17 der Leiste verbunden sind. In der Praxis ist jeder
Kontakt 17 zweckmäßigerweise mit einer auf der Leiste ausgebildeten gedruckten Leitung verbunden, die sich senkrecht zur Ebene
der Zeichnung erstreckt. Die Anschlußstifte sind in der Rückseite der Leiste eingesetzt und stellen durch die Leiste hindurch einen
Kontakt mit den gedruckten Leitungen her, wobei ein Anschlußstift
einer gedruckten Leitung und damit einem elektrischen Kontakt 17 zugeordnet ist. Die Lage der Anschlußstifte längs der Anschlußdrähte
ist von Draht zu Draht versetzt, so daß der Abstand zwischen ihnen groß genug ist, so daß z.B. der Draht 19 an den entsprechenden
Anschlußstiften in üblicher Weise, z.B. durch Löten, durch Anklemmen oder Umwickeln befestigt werden kann. Anstatt Anschlußstifte
zu verwenden, können die Anschlußdrähte auch mit einem flexiblen Drahtstreifen verbunden werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist leicht montierbar und demontierbar.
Die Spannung, mit der die Vorrichtung belastbar ist,
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Αύ
hängt von dem Abstand der Kontakte und dem verwendeten Isoliermaterial
ab. Bei den üblichen Materialien und bei Kontaktabständen von etwa 0,003 mm können Spannungsdifferenzen in der Größenordnung
von etwa 50 Volt zwischen benachbarten Leitern angelegt werden.
Für die Kontakte wird zweckmäßigerweise ein übliches Material
verwendet. Die C-förmigen Elemente können aus Gold oder aus einem mit Gold platierten Material bestehen.
- 10 - Patentansprüche
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Claims (19)
- A 12 423Patentans ρ r Ü c h eElektrische Verbindungsvorrichtung zum Verbinden von elektrischen Kontakten einer ersten Kontaktreihe mit entsprechenden elektrischen Kontakten einer zweiten Kontaktreihe, die im Abstand und im wesentlichen parallel zu der ersten Reihe angeordnet ist, gekennzeichnet durch einen Träger (2) aus einem elastischen elektrisch isolierenden Material; einer Vielzahl von im wesentlichen C-förmigen elektrisch leitenden Elementen (9), die um den Träger herum angeordnet und an ihm befestigt sind, daß ferner die C-förmigen Elemente (9) in Längsrichtung des Trägers (2) in Abständen angeordnet sind, die gleich den Abständen der elektrischen Kontakte der beiden Kontaktreihen sind.
- 2. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch g e k e η η zeichnet , daß jedes der Elemente(9) in einer schraubenlinienförmigen Nut (1) im Umfang des Trägers (2) angeordnet ist, und daß die Steigung der Nut (1) gleich der Teilung der elektrischen Kontakte auf den Kontaktreihen ist.
- 3. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß der Träger 2 wenigstens eine längs verlaufende Nut (4) in seinem Umfang hat, daß ferner jedes der Elemente(9) durch einen Klebstoff (5) in der oder den längs verlaufenden Nuten (4) befestigt ist.
- 4. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß der Träger (2) und die Elemente(9) teilweise in einen Block (6) aus einem elektrisch isolierenden Material eingebettet sind.- 11 -209838/0901A 12 423
- 5. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet , daß der Träger (2) hohl ausgebildet und mit offenen Enden versehen ist, daß ferner ein Teil der Wand des hohlen Trägers über dessen gesamte Länge in den elektrisch isolierenden Bbck (6) eingebettet ist.
- 6. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß der Träger (2) Kreisquerschnitt hat.
- 7. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzei chnet , daß der Träger (2) quadratischen Querschnitt hat und daß die Elemente (9) in einer unterbrochenen schraubenlinienförmigen Nut angeordnet sind, die nur in den Eckabschnitten des Trägers (2) ausgebildet ist.
- 8. Verfahren zur Herstellung einer elektrischen Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß auf einem Träger aus einem elastischen elektrisch isolierenden Material ein elektrisch leitendes Material in Schraubenlinienform längs des Trägers angeordnet und an ihm befestigt wird, wobei die Steigung der Schraubenlinie gleich der Teilung der elektrischen Kontakte der Kontaktreihen ist; daß ferner jede Windung der Schraubenlinie (3) vollständig durchgetrennt wird, um eine Vielzahl von im wesentlichen C-förmigen elektrisch leitenden Elementen zu bilden, die längs des Trägere (2) im Abstand angeordnet sind.
- 9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Umfang des Trägers über im wesentlichen sein« gesamte Länge eine schraubenlinienförmige Nut ausgebildet wird, daß ferner ein Draht aus einem elektrisch leitfähigen- 12 209838/0901A 12 423Material so um den Träger gewickelt wird, daß er in der Nut liegt; daß die freien Enden des Drahtes an gegenüberliegenden Enden des Trägers befestigt werden und daß der schraubenlinienförmige Draht an dem Träger befestigt wird.
- 10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß gleichzeitig zwei Drähte, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen und im wesentlichen denselben Durchmesser haben, so auf den Umfang des Trägers gewickelt werden, daß die Windungen der beiden Drähte aneinander anliegen, wobei die Summe der Durchmesser der beiden Drähte gleich dem Abstand zwischen den elektrischen Kontakten der Kontaktreihen ist, daß ferner die freien Enden der Drähte an gegenüberliegenden Stirnseiten des Trägers befestigt werden und daß wenigstens einer der beiden Drähte am Umfang des Trägers befestigt wird und daß der andere Draht wieder vom Träger entfernt wird.
- 11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet , daß im Umfang des Trägers längs verlaufende Nuten über seine im wesentlichen gesamte Länge ausgebildet und ein Klebstoff in diese ι Nuten eingebracht wird, durch den der schraubenlinienförmige Draht an dem Träger befestigbar ist.
- 12. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger und der schraubenlinienförmige Draht teilweise in einen Block aus einem elektrisch isolierenden Material eingebettet werden, wobei dieses Material solange es flüssig ist in die Lücken zwischen aufeinanderfolgenden Windungen des schraubenlinienförmigen Drahtes durch Kapillarwirkung eindringt.- 13 -209838/0901A 12 423
- 13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem hohlen Träger mit offenen Enden das flüssige Material von den offenen Enden her in das hohle Innere des Trägers einfließt, wodurch ein Teil der Wand des Trägers vollständig in den Block (6) eingebettet wird.
- 14. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der schraubenlinienförmige Draht durch Ultraschall an dem Träger befestigt wird.
- 15. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Umfang des Trägers durch eine Maske abgedeckt wird, wobei ein schraubenlinienförmiger Streifen des Umfangs frei bleibt, daß ferner eine Schicht aus einem elektrisch leitenden Material auf dem freibleibenden Teil des Umfangs niedergeschlagen wird und daß die Maske entfernt wird.
- 16. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schicht aus einem elektrisch leitenden Material auf der gesamten Umfangsfläche des Trägers niedergeschlagen wird und daß selektiv ein Teil des elektrisch leitenden Materials entfernt wird, um eine elektrisch leitende schraubenlinienförmige Schicht zu bilden.
- 17. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet , daß jede Windung der Schraubenlinie vollständig durchgetrennt wird, indem ein längs verlaufender radialer Schlitz (8) im Umfang des Trägers ausgebildet wird.
- 18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Kontakte der Kontaktreihen auf übereinander angeordneten elektrisch isolierenden Leisten angebracht sind, dadurch- 14 20Ö838/0901A 12 423gekennzeichnet , daß der Träger (2) mit den C-förmigen Elementen (9) zwischen den Kontaktleisten (11) so angeordnet ist, daß die Elemente (9) mit den Kontakten (4, 5, 6) der Kontaktleisten (11) fluchten, und daß wenigstens eine federnde Klammer (15) zum Zusammenklemmen der Kontaktleisten (11) und des Trägers (2) vorgesehen ist.
- 19. Vorrichtung nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (12, 13, 14) an jedem Ende der Kontaktleiste (11) und des Trägers (2) zum fixieren der Elemente (9) mit den Kontakten (4, 5, 6) der beiden Kontaktleisten (11) .- 15 -209838/0901Leerseite
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