DE69104793T2 - Schauvorrichtung aus Elementen mit in einer Fläche änderungsfähigen, relativen Positionen. - Google Patents
Schauvorrichtung aus Elementen mit in einer Fläche änderungsfähigen, relativen Positionen.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Schauvorrichtung aus einheitlichen Elementen mit in einer Fläche änderbaren relativen Positionen.
- Die Erfindung ist insbesondere bestimmt für das Zurschaustellen oder Ausstellen von Fotographien, Ansichtskarten und/oder Zeichnungen. Das Zurschaustellen und/oder Ausstellen solcher Elemente kann zu kommerziellen Zwecken und/oder einfach zu dekorativen Zwecken erfolgen.
- Es gibt eine bestimmte Anzahl von bekannten Mitteln, um gleichzeitig Fotographien zur Schau zu stellen, wie einfache Rahmen mit Unterrahmen, Tafeln mit mehreren Stellen, Alben und andere dreidimensionale Vorrichtungen.
- In allen diesen bekannten Fällen ist es nicht möglich, eine Zusammenstellung von Fotographien einfach zu ändern, d.h., die relative Position der Fotos untereinander zu ändern, da es im allgemeinen erforderlich ist, jede Fotographie aus ihrer Halterung oder aus ihrer Stelle herauszunehmen, um sie anders anzuordnen und/oder sie an einer anderen Stelle wieder zu befestigen.
- Aus diesem Grunde schlägt der Erfinder vor, diese Nachteile mit einer Vorrichtung zu beheben, die es ermöglicht, gleichzeitig mehrere Fotographien zur Schau zu stellen oder auszustellen und dabei eine relative Bewegbarkeit untereinander gewährleistet derart, daß es möglich ist, nach Belieben die Gesamtheit der Fotos umzugruppieren, ohne jedes von ihnen herausnehmen und wieder einzufügen zu müssen.
- Die Vorrichtung gemäß der Erfindung wird durch das allgemein bekannte Spiel "Taguin" angeregt. Ausgehend vom Spiel "Taguin" ist auch ein Puzzle-Spiel erdacht worden, wie im Dokument FR-A- 765605 beschrieben. Wenn indesssen die vorstehend angeführten Spiele die Zielsetzung haben, ausgehend von Einzelteilen, die für sich ohne Bedeutung und ohne Interesse sind, eine Gesamtheit wiederherzustellen, ermöglicht es im Gegensatz dazu die Vorrichtung gemäß der Erfindung, eine Zusammenstellung aus einheitlichen Elementen zur Schau zu stellen.
- Die Schauvorrichtung aus Elementen mit in einer Fläche änderbaren relativen Positionen gemäß der Erfindung ist in bekannter Weise mit einem Grundrahmen von allgemein rechteckiger Form und mehreren rechteckigen Unterrahmen versehen, die untereinander identisch sind und nebeneinander im Grundrahmen voneinander lösbar angebracht sind, wobei die Abmessungen dieser Unterrahmen so gewählt sind, daß sie die Gesamtheit der freien Oberfläche des Grundrahmens mit Ausnahme einer Oberfläche, die dem Platz eines Unterrahmens entspricht, abdecken, um das Versetzen dieser Unterrahmen zu ermöglichen. Diese Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß jeder Unterrahmen durch ein Tragelement gebildet ist, welches lösbar am Grundrahmen angebracht ist und an welchem ein Schutzelement befestigt ist, wobei letzteres und das Tragelement vorgesehen sind, um eines der zur Schau zu stellenden Elemente in sichtbarer Weise aufzunehmen und zu halten.
- Somit ist es nicht nur möglich, nach Belieben eine Zusammensetzung zum Vergnügen oder aus irgendeinem anderen Grunde zu modifizieren; es ist vielmehr auch möglich, die Zusammensetzung spielerisch zu modifizieren. Außerdem ist es denkbar, die Vorrichtung gemäß der Erfindung zu verwenden, um ganz zufällige Zusammensetzungen zu erhalten, wobei als vereinbart gilt, daß dies eine Bedeutung aufgrund des individuellen Charakters jeder Fotographie darstellen kann im Gegensatz zum Spiel "Taguin", dessen ganze zufällige Zusammensetzung eine zu zerstörende Ausgangsposition ist.
- Gemäß einer Ausführung, bei welcher die Unterrahmen beispielsweise mit seitlichen Schiebemitteln nach Art von Nut und RIppen versehen sind, weisen zwei zusammenstoßende Seiten jedes Unterrahmens jeweils eine Nut auf, die durch eine Folge von feinen Rippen gebildet wird, die wechselweise auf einem oberen Niveau und einem unteren Niveau der Schnittfläche der betrachteten Seite angebracht sind, während die beiden anderen Seiten jeweils eine Rippe aufweisen, die im wesentlichen in der Mitte der Schnittfläche der betrachteten Seite angeordnet ist. Vorzugsweise ist mindestens eine der Rippen mit wenigstens einem Ausschnitt versehen.
- Vorteilhafterweise ist wenigstens der mittlere Teil der Oberseite des Schutzelementes durchsichtig oder mit einer Aussparung versehen, wobei das zur Schau zu stellende Element durch den durchsichtigen Teil oder die Aussparung des Schutzelementes sichtbar ist.
- Gemäß einer ersten Ausführungsform der vorstehend angeführten Art ist das Schutzelement durch einen Deckel gebildet, der wenigstens teilweise durchsichtig oder mit einer Aussparung versehen ist und Mittel zum lösbaren Anbringen aufweist, die mit am Tragelement angebrachten Verbindungsmitteln zusammenwirken, wobei das zur Schau zu stellende einheitliche Elemente zwischen dem Tragelement und dem Deckel angeordnet ist.
- Jedoch ist eine bevorzugte Ausführungsform dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzelement einen in das Tragelement einsetzbaren Boden und einen wenigstens teilweise durchsichtigen oder mit einer Aussparung versehenen Deckel aufweist, der lösbar am Boden anbringbar ist, wobei das zur Schau zu stellende Element zwischen dem Boden und dem Deckel angeordnet ist.
- In diesem Fall ist der Deckel so angeordnet, daß er auf oder in den Boden des Schutzelementes auf- bzw. einsteckbar oder vorteilhaft am Boden des Schutzelementes schwenkbar angebracht ist.
- Vorzugsweise weist jeder Unterrahmen wenigstens ein Teil in Form eines Vorsprunges oder einer Ausnehmung auf, um das Handhaben des Unterrahmens bei dessen Bewegung zu erleichtern.
- Zusätzlich, jedoch nicht notwendigerweise, kann ein zusätzliches Verriegelungselement angeordnet sein, um in lösbarer Weise die freie Stelle zu verschließen und nach Belieben die Gesamtheit der Unterrahmen zu verriegeln und zu entriegeln, wobei dieses zusätzliche Element beispielsweise mit einer Rippe, die auf einer einzigen seiner Seiten angeordnet ist, und eine Nut, die an der dieser Seite gegenüberliegenden Seite angebracht ist, versehen sein kann.
- Wenn die Erfindung auch insbesondere für das Zurschaustellen von einheitlichen Elementen in Form von Fotographien bestimmt ist, kann es sich auch um Zeichnungen, Ansichtskarten oder andere dekorative oder nicht-dekorative Elemente handeln.
- Die Erfindung wird im Zusammenhang mit der folgenden Beschreibung, die sich auf die beigefügten Zeichnungen bezieht, ohne weiteres zu verstehen sein, wobei noch andere Einzelheiten erkennbar werden. Es zeigen:
- Fig. 1 in auseinandergezogener Darstellung wesentliche Elemente einer Vorrichtung gemäß der Erfindung,
- Fig. 2 die Draufsicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung nach dem Zusammensetzen der verschiedenen Elemente,
- Fig. 3 die Draufsicht eines Tragelementes für ein Schutzelement gemäß der Erfindung,
- Fig. 4 eine Halbansicht von unten (nach Umdrehen) des Elementes der Fig. 3,
- Fig. 5 die Ansicht gemäß Pfeil F5 der Fig. 3,
- Fig. 6 den Schnitt gemäß VI-VI der Fig. 3,
- Fig. 7 die Draufsicht eines Bodens, der in das Element der Fig. 3 - 6 einsteckbar ist,
- Fig. 8 den Schnitt gemäß VIII-VIII der Fig. 7,
- Fig. 9 eine Halbansicht von unten des Elementes der Fig. 7,
- Fig. 10 im Schnitt ein Detail des Zusammenfügens eines Haltelementes und des Bodens der Ausführungsform der vorangegangenen Figuren,
- Fig. 11 die Draufsicht eines schwenkbaren Deckels zum Abdeckens des Bodens der Fig. 7 - 10,
- Fig. 12 die Ansicht gemäß Pfeil F12 der Fig. 11,
- Fig. 13 den Schnitt gemäß XIII-XIII der Fig. 11,
- Fig. 14 im Schema ein Detail des Gelenkes zwischen dem Boden und dem Deckel der vorangegangenen Figuren,
- Fig. 15 die Draufsicht eines zusätzlichen Verriegelungselementes,
- Fig. 16 die Ansicht gemäß Pfeil F16 der Fig. 15,
- Fig. 17 den Schnitt gemäß XVII-XVII der Fig. 15,
- Fig. 18 und 19 Details von zwei anderen möglichen Ausführungsformen gemäß der Erfindung.
- Die Vorrichtung gemäß der Erfindung weist einen Grundrahmen 1 (Fig. 1 und 2) auf, in welchem nebeneinander mehrere Unterrahmen 2 von gleichen Dimensionen angeordnet sind.
- Die Dimensionen des Grundrahmens und jedes Unterrahmens sind derart, daß die Gesamtheit der freien Oberfläche des Grundrahmens durch die Unterrahmen besetzt ist mit Ausnahme des Platzes eines Unterrahmens. Dazu ist es ausreichend, daß jede der Abmessungen eines Unterrahmens in der entsprechenden Dimension der freien Oberfläche des Grundrahmens aufgeht.
- Der eine rechteckige Form aufweisende Grundrahmen könnte selbstverständlich auch quadratisch sein, während jeder Unterrahmen vorzugsweise die Form eines Quadrates aufweist. Während die Fig. 1 einen Grundrahmen von quadratischer Form zeigt, zeigt die Fig. 2 einen rechteckigen Grundrahmen.
- Der Grundrahmen weist einen Boden 3 und vier Seiten 1a, 1b, 1c und 1d (Fig. 1) auf, deren beiden aneinanderstoßenden Seiten 1a und 1b mit einer inneren Rippe und deren beiden anderen Seiten 1c und 1d mit einer Nut für das Verschieben der Unterrahmen 2 versehen sind.
- Jeder Unterrahmen 2 weist ein Tragelement 2a und ein Schutzelement, welches von einem Boden 2b gebildet wird, sowie einen Deckel 2c auf. (Die Fig. 1 zeigt die Gesamtheit dieser Elemente).
- Das Tragelement 2a ist in den Fig. 3 - 6 detaillierter dargestellt.
- Das Tragelement 2a, welches hier in seiner Mitte eine Aussparung aufweist, was nicht erforderlich ist, weist an zwei aneinanderstoßenden Seiten Rippen 4a, 4b und an seinen beiden anderen Seiten Nuten 5a, 5b auf. Die Rippen und die Nuten eines Elementes wirken mit jeweils den Nuten bzw. den Rippen der angrenzenden Elemente und/oder mit den Nuten bzw. Rippen des Grundrahmens 1 zusammen.
- Um die Formgebung zu erleichtern - aber diese Anordnung ist ebenfalls nicht erforderlich - sind die Nuten 5a, 5b vorteilhaft in drei Teilen 5'a, 5''a, 5'''a und 5'b, 5''b, 5'''b abwechselnd im oberen und im unteren Teil ausgebildet (vgl. vor allem Fig. 5).
- Die Rippen 4a, 4b sind mit einem Ausschnitt 6a, 6b versehen, von welchem nachfolgend die Rede sein wird, derart, daß jede Rippe 4a, 4b aus zwei Teilen 4'a, 4''a und 4'b, 4''b besteht. Gemäß der dargestellten Art der Ausführung kann auch anhand der Fig. 3 und 4 festgestellt werden, daß man praktisch ohne Unterbrechung vom Teil 4''a der Rippe 4a einer Seite zum Teil 4'b der Rippe 4b der anstoßenden Seite gelangt. In gleicher Weise gelangt man vom oberen Teil 5'a der Nute 5a einer Seite zum entsprechenden Teil 5'''b der Nut 5b der anstoßenden Seite. Das Element 2a ist außerdem mit einem Umfangsrand 7 versehen (Fig. 3), von dem im folgenden auch noch die Rede sein wird.
- Die Fig. 7 - 10 zeigen das Element 2b, welches den Boden eines Schutzelementes bildet.
- Dieses Element 2b ist oberseitig im wesentlichen flach und andererseits an seiner Unterseite mit einer Randleiste 8 versehen (Fig. 8 - 10), die bereichsweise leichte Vorsprünge 9 aufweist.
- Die Vorsprünge 9 rasten unter dem Umfangsrand 7 des Elementes 2a ein, wobei dieser Umfangsrand 7 dafür eine zweckentsprechende Form aufweist, wie dies speziell die Fig. 10 zeigt.
- Die Fig. 11 - 13 zeigen insbesondere den Deckel 2c, der gelenkig am Elemenet 2b angebracht ist.
- Dazu ist der Deckel 2c an einem Umfangsrand 10 (Fig. 12, 13, 14) mit Durchbrechungen 11 versehen, die im Zusammenwirken mit Vorsprüngen 12, die am Element 2b angebracht sind (Fig. 7 und 14) ein Drehgelenk bilden. Fig. 14 zeigt im übrigen den Deckel 2c in geschlossener Position ausgezogen und in offener Position strichpunktiert.
- Der Deckel 2c kann außerdem durch andere Mittel wie Vorsprünge und Durchbrechungen oder jede andere Rastvorrichtung am Element 2b gehalten sein, die beispielsweise an der der Gelenkseite abgekehrten Seite vorgesehen ist.
- Der Deckel 2c ist im übrigen oberseitig mit Vorsprüngen 13 versehen (Fig. 11 - 14), um das Handhaben der Unterrahmen 2, die durch das Zusammenfügen der Elemente 2a, 2b, 2c gebildet werden, zu erleichtern.
- In den Fig. 15, 16 und 17 ist ein zusätzliches Verriegelungselement 14 dargestellt (auch in den Fig. 1 und 2 sichtbar).
- Dieses Element 14 ist so aufgebaut, daß es dem Element 2a ähnlich ist; es ist jedoch mit einer einzigen Rippe 15, die zwei Teile 15' und 15'' aufweist, die durch einen Ausschnitt 16 getrennt sind, und mit einer einzigen Nut 17 versehen, die drei Teile 17', 17'', 17''' aufweist und an der Seite angeordnet ist, die der mit der Rippe 15 versehenen Seite gegenüberliegt.
- Um das Einsetzen und das Herausnehmen dieses Elementes 14 zu erleichtern, ist die Nut 17 weniger ausgeprägt als die der Elemente 2a, während die beiden anderen Seiten weder Rippe noch Nut aufweisen (lediglich einen Ausschnitt 18) an einer der freien Seiten).
- Die Verwendung der Vorrichtung ist ohne weiteres zu verstehen, wobei jeder Unterrahmen 2 wie beschrieben zusammengesetzt und dann in den Grundrahmen 1 eingesetzt wird (Fig. 1 und 2).
- Vor dem Einsetzen erhalten wenigstens einige der Unterrahmen 2 eine Zeichnung oder eine Fotographie oder eine Ansichtskarte oder ein anderes zur Schau zu stellendes Element, welches zwischen dem Boden 2b und dem Deckel 2c angeordnet wird, wobei letzterer aus einem durchsichtigen Material besteht oder auch noch in seinem mittleren Teil mit einer Aussparung versehen ist. In Fig. 2 sind die zur Schau zu stellenden Elemente schematisch dargestellt und mit dem Bezugszeichen 19 versehen.
- Wie insbesondere die Fig. 2 zeigt, kann es vorteilhaft sein, das Öffnen des Deckels 2c und/oder die Herausnahme der Elemente 2b, 2c nur zuzulassen, wenn die Einheit 2a, 2b, 2c sich auf einer der Seiten der leeren Stelle befindet.
- Man versteht auch, daß man zum Einsetzen der Elemente 19 die Einheit 2b, 2c, die eine Kassette bildet, von ihrem Tragelement 2a mit Hilfe insbesondere der Aussparungen 6a, 6b, mit denen das Element 2a versehen ist, abnimmt, wobei das Öffnen der Kassette beispielsweise entsprechend der gewählten Art der Ausführung, nur nach dem Abnehmen der Einheit 2b, 2c ausgeführt werden kann.
- Indessen kann jede Kassette 2b, 2c vereinfacht werden, wie dies die Fig. 18 und 19 zeigen.
- Tatsächlich kann man gemäß einer anderen Art der Ausführung einen Deckel 2''c und einen Boden 2''b verwenden, die einfach ineinandergesteckt sind, wie dies die Fig. 18 zeigt.
- Gemäß einem weiteren noch einfacheren System kann ein Deckel 2''c direkt auf ein Element 2''a aufgesteckt sein (Fig. 19), welches dann verglichen mit dem vorbeschriebenen Element 2a etwas über seine Nuten und seine Rippen hochgezogen ist. In Fig. 19 sind zwei Elemente nebeneinander dargestellt. In diesem Fall kann man außerdem Greifmittel vorsehen, um den Deckel 2''c leicht abnehmen zu können.
- Wenn das Aufstecken des Deckels 2'c oder 2''c hier am Element 2'b bzw. 2''a erfolgt, kann das Aufstecken auch bei diesen Elementen beispielsweise in der Art, die in der Fig. 10 in Bezug auf die Elemente 2a und 2b dargestellt ist, erfolgen. In all diesen Fällen ist selbstverständlich, wie dies die Fig. 14, 18 und 19 zeigen, ein Zwischenraum für das zur Schau zu stellende Element zwischen dem Deckel 2c, 2'c, 2''c und dem Element, an welchem er befestigt wird, nämlich jeweils 2b bzw. 2'b bzw. 2''a, vorgesehen.
Claims (11)
1. Schauvorrichtung aus Elementen (19) mit in einer Fläche
änderbaren relativen Positionen, die mit einem Grundrahmen (1)
mit einer allgemein rechteckigen Form und mehreren rechteckigen
Unterrahmen (2) versehen ist, die untereinander identisch und
nebeneinander im Grundrahmen gegeneinander bewegbar angebracht
sind, wobei die Abmessungen dieser Unterrahmen (2) so gewählt
sind, daß sie die Gesamtheit der freien Oberfläche des
Grundrahmens (1) mit Ausnahme einer Oberfläche, die dem Platz eines
Unterrahmens entspricht, abdecken, um das Versetzen dieser
Unterrahmen zu ermöglichen, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
Unterrahmen (2) durch ein Tragelement (2a, 2''a) gebildet ist,
welches bewegbar im Grundrahmen (1) angebracht ist und an
welchem ein Schutzelement (2b, 2c; 2'b,m 2'c; 2''c) befestigbar
ist und letzteres und das Tragelement vorgesehen sind, um eines
der zu präsenetierenden Elemente (19) in sichtbarer Weise nach
Belieben aufzunehmen und zu halten.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher die Unterrahmen (2)
seitlich mit Schiebeführungen in Form von Rippen (4a, 4b) und
Nuten (5a, 5b) versehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
einanderstoßende Seiten jedes Unterrahmens jeweils eine Nut
(5a, 5b), die durch eine Folge von dünnen Rippen gebildet wird,
die wechselweise auf einem oberen Niveau (5'a, 5'''a, 5'b,
5'''b) und auf einem unteren Niveau (5'', 5''b) der
Schnittfläche der betrachteten Seite angebracht sind, aufweisen, während
die zwei anderen Seiten jeweils eine Rippe (4a, 4b) aufweisen,
die im wesentlichen in der Mitte der Schnittfläche der
betrachteten Seite angeordnet sind.
3. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Rippen (4a, 4b)
wenigstens einen Ausschnitt (6a, 6b) aufweist.
4. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 - 3, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens der mittlere Teil der Oberseite des
Schutzelementes (2b, 2c; 2'b, 2'c; 2''c) durchsichtig oder mit
einer Aussparung versehen ist, wobei das zu präsentierende
Element (19) durch den durchsichtigen Teil oder die Ausnehmung des
Schutzelementes sichtbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schutzelement durch einen Deckel (2'c) gebildet ist, der
wenigstens teilweise durchsichtig oder mit einer Aussparung versehen
ist, welcher Mittel zum lösbaren Anbringen aufweist, die mit am
Tragelement (2'a) angebrachten Verbindungsmitteln
zusammenwirken, wobei das zu präsentierende Element (l9) zwischen dem
Tragelement (2'a) und dem Deckel (2'c) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schutzelement einen einsetzbaren Boden (2b, 2'b) im Tragelement
(2a) und einen wenigstens teilweise durchsichtigen oder mit
einer Aussparung versehenen Deckel (2c, 2'c) aufweist, der
lösbar am Boden anbringbar ist, wobei das zu präsentierende
Element (19) zwischen dem Boden und dem Deckel angeordnet ist.
7. Vorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Deckel (2'c) so angeordnet ist, daß er am oder im Boden
(2'b) des Schutzelementes einsteckbar ist.
8. Vorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Deckel (2c) am Boden (2b) des Schutzelementes schwenkbar
angebracht ist.
9. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 - 8, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Unterrahmen (2) wenigstens ein Teil (13) in
Form eines Vorsprunges oder einer Ausnehmung aufweist, um das
Handhaben des Unterrahmens bei dessen Bewegung zu erleichtern.
10. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 - 9, dadurch
gekennzeichnet, daß sie mit einem zusätzlichen
Verriegelungselement (14) versehen ist, welches so angeordnet ist, daß es in
lösbarer Weise die freie Stelle verschließt, um nach Belieben
die Gesamtheit der Unterrahmen zu verriegeln und zu entriegeln.
11. Vorrichtung gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
das Zusatzelement (14) eine Rippe (15), die auf einer einzigen
seiner Seiten angeordnet ist, und eine Nut aufweist, die auf
der letzterer gegenüberliegenden Seite angeordnet ist.
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