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Die vorliegende Erfindung betrifft eine in eine
Wellpappemaschine eingebaute rotierende Schneidevorrichtung
bzw. Trommelschere zum Durchführen von Schlitz- oder
Schneidearbeitsgängen an einer fortlaufend
hindurchlaufenden Wellpappebahn nahezu unter einem rechten Winkel dazu.
Beschreibung des Stands der Technik
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Ein Beispiel einer Trommelschere nach dem Stand der
Technik ist in den Fig. 4 bis 7 dargestellt. Die
Trommelschere ist eine Vorrichtung zum Schneiden einer in
einem vorhergehenden Fertigungs-Schritt in einer
Weilpappemaschine kontinuierlich hergestellten Wellpappebahn
17 oder zum Schlitzen derselben in der Breiten- oder
Querrichtung der Bahn; sie wird hauptsachlich bei einer
Auftragsanderung betrieben und dient zur Durchführung
des Umstellens der Einstellung, wie Breitenanderung von
Trimm-Säumen 21 oder Bögen 20.
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Im folgenden sind der allgemeine Aufbau und die
Funktionsweise einer Trommelschere nach dem Stand der
Technik beschrieben. Gemäß Fig. 4 ist eine
Messertrommel 2 mit einem an ihr befestigten Messer 1 mit ihren
beiden Enden im Rahmen 4a und 4b, die von den gegenüber
liegenden Quer-Enden der Vorrichtung lotrecht
hochstehend angeordnet sind, über Lager 3a bzw. 3b drehbar
gelagert, wobei an das Außenende ihrer Welle an der einen
Seite eine Welle 6 über eine elektromagnetische
Kupplungsbremse 5 angekoppelt ist. Auf der Welle 6 ist eine
Riemenscheibe 7 montiert, die über einen endlosen, um sie
herumgelegten Synchronisier(zahn)riemen 11 mit einer
Riemenscheibe 10 verbunden ist, die an einer
Übertragungswelle 8 oder einer Welle 8 eines als getrennte
Antriebseinheit dienenden Motors 9 befestigt ist.
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Eine Amboß- oder Gegentrommel 22 ist ferner an ihren
gegenüberliegenden Enden mittels Lagern 23a und 23b
parallel zur Messertrommel 2 in den Rahmen 4a bzw. 4b
drehbar gelagert. An der einen Seite der Gegentrommel
22 ist eine Riemenscheibe 24 befestigt, die über einen
Riemen 25 mit einer Riemenscheibe 27 auf einer im
Rahmen 4a drehbar gelagerten Welle 26 verbunden ist.
Die Welle 26 ist dabei über eine elektromagnetische
Kupplungsbremse 28 mit einem Schritt(schalt)motor 29
verbunden. Mit der Bezugsziffer 12 ist ein endloses
Körperband bezeichnet, das in Gleitberührung mit den
Außenumfangsflächen von Messertrommel 2 und
Gegentrommel 22 gelangt und um mehrere Walzen 14 herumgelegt ist,
deren gegenüberliegende Wellenenden in den Rahmen 4a
und 4b drehbar gelagert sind. Es ist zu erwähnen, daß
die Breite des Bands 12 gleich groß oder etwas größer
ist als die Breite des Messers 1 an der Messertrommel
2 und daß die Anordnung so getroffen ist, daß das Band
12 mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit (einer
Durchlaufgeschwindigkeit der Wellpappebahn 17) (um)laufen
kann, weil ein an einem Wellenende der Walze 14
vorgesehenes Zahnrad 15 mit einem an der Welle 8 des
Antriebsmotors 9 befestigten Zahnrad 16 kämmt. Die
Oberfläche der Gegentrommel 22 besitzt die Konfiguration
gemäß Fig. 5, wobei - wie dargestellt - in einem in
Fig. 6 gezeigten abgewickelten Zustand ein mittlerer
Abschnitt eines elastischen Körpers 30 an einem Teil der
Umfangsfläche so entfernt ist, daß die Breite des
entfernten Teils sich von einem über die Gesamtbreite
verlaufenden Abschnitt S auf ein vorbestimmtes Maß So
verkleinert und dabei eine Stufe (eine Ausnehmung und
ein Steg) geformt ist.
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Durch variable Einstellung der Phasenbeziehung
zwischen dem Messer 1 der Messertrommel 2 und der
Gegentrommel 22 werden somit zwei Arten von in Fig. 7
dargestellten Schneidarbeiten ermöglicht. Wenn
insbesondere die Gegentrommel 22 mit dem Messer 1 in einer
Position A gemäß Fig. 6 in Eingriff oder Anlage kommt,
ist ein Schneiden über die Gesamtbreite möglich; wenn
sie in einer Position B gemäß Fig. 6 mit dem Messer 1
in Eingriff kommt, können dagegen an (in) den
gegenüberliegenden Endabschnitten der Breite der
Wellpappebahn 17 Schlitze (Einschnitte) einer Länge entsprechend
einem Maß Po in Fig. 6 geformt werden. In Fig. 6 ist
der einem Maß P entsprechende Abschnitt ein an der
Zylinder- bzw. Mantelfläche der Gegentrommel 22
geformter ausgesparter Abschnitt, wobei in diesem
Zwischenraum keine Klemmkraft (Scherkraft) zwischen
dem Messer 1 und der Gegentrommel 22 erzeugt wird, so
daß auch kein Schneiden erfolgt. Durch zweckmäßige
variable Einstellung der Position B, in welcher die
Gegentrommel 22 mit dem Messer 1 in Eingriff gelangt,
kann ferner die dargestellte Trommelschere Schlitze
einer willkürlichen oder beliebigen Länge von Null bis
zu einem Maximum (W-So)/2 an den gegenüberliegenden
Quer-Enden der Wellpappebahn 17 schneiden bzw.
einstechen.
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Im folgenden ist die Arbeitsweise der bisherigen
Trommelschere gemäß Fig. 4 beschrieben. Für die
Anfangseinstellung der Trommelschere wird zunächst die
elektromagnetische Kupplungsbremse 28 angeschaltet;
sodann werden die Gegentrommel 22 durch Ansteuerung des
Schrittmotors 29 gedreht und eine Phase für Eingriff
(oder Anlage) mit dem Messer (schrittweise) eingestellt,
wobei in diesem Zustand die Bremse der Kupplungsbremse
betätigt und dadurch die Gegentrommel 22 in einer
festen Stellung gehalten wird.
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Anschließend werden die Phase des Messers 1 an die
durchlaufende Wellpappebahn 17 angepaßt und die
elektromagnetische Kupplungsbremse 5 angeschaltet (connected).
Die Rotationscharakteristik der Messertrommel 2 ist
derart, daß sie durch Betätigen (Anschalten oder
Abschalten) der elektromagnetischen Kupplungsbremse 5 in einem
vorbestimmten Takt gedreht oder angehalten werden kann.
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Fig. 9 ist eine schematische Seitenansicht einer in
der nächsten Stufe angeordneten Schlitz/Kerbeinheit
(slitter-scorer); Fig. 8 ist eine schematische
Draufsicht an einer lotrecht der Fig. 9 entsprechenden
Position, in der gleichen Zeichnungsebene gesehen,
zur Darstellung eines bearbeiteten Zustands einer
Wellpappebahn. Eine Schlitz/Kerbeinheit P ist eine
Vorrichtung zur Ausbildung vorbestimmter Kerblinien K und
Längs-Schnittschlitze S an einer durchlaufenden
Wellpappebahn 17 gemäß Fig. 8 mittels darin vorgesehener
Kerbwalzen 31 und Schlitzmesser 32; durch zweckmäßige
Wahl einer Wellpappebahnbreite W in Beziehung zu einer
erforderlichen Erzeugnisbogenbreite Wo kann die
Herstellung einer Vielzahl von Bögen (Mehrbogenherstellung)
gleichzeitig stattfinden (Fig. 8 veranschaulicht den
Fall der Herstellung von zwei Bögen).
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Zur Verkürzung der für das Umstellen bei einer
Auftragsänderung erforderlichen Zeit sind zudem häufig
zwei Schlitz/Kerbeinheiten Pa und Pb, in der
Laufrichtung der Bögen aufeinander ausgerichtet, eingebaut.
Dabei wurde die Gesamtbreite W der erwähnten
herzustellenden Wellpappebahn etwas größer eingestellt als
die Breite Wo für die erzeugten Bögen; die
gegenüberliegenden Quer-Endabschnitte, an denen Fehler wie
Verschiebung beim Ankleben der ursprünglichen Papierbahnen oder
-bögen, Ausquetschen von Leim und dgl. auftreten können,
werden in einer Bandform (ab)geschnitten und als Trimm-
Säume (Abfall) 21 in jeweilige Beschnitt- oder
Trimmschächte 33 eingesaugt und (weiter) verarbeitet. Die
bisherige Trommelschere wurde als solche für das
Beschneiden der Vorderenden der Trimmsäume 21b an der Seite
des neuen Auftrags betrieben, was sich hauptsächlich
beim Umstellen der Schlitz/Kerbeinheiten Pa und Pb
entsprechend der Auftragsänderung als erforderlich
erweist, d.h. bei einer Änderung der Be- oder
Verarbeitung der Trimm-Säume 21 , die in Abhängigkeit von einer
Breite W der hergestellten Wellpappebahn und einer
Breite Wo der erzeugten Bögen gebildet werden bzw.
anfallen.
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Im folgenden ist eine Einstellungsänderung an einer
bisherigen Trommelschere kurz beschrieben. Eine
Besäumungsposition aufgrund einer Auftragsänderung wird als
Signal von einer nicht dargestellten Auftragsänderung
Steuereinheit in die in einem Bereitschaftszustand
befindliche Schlitz/Kerbeinheit Pb übertragen; neben der
Lageneinstellung eines Besäumungs oder Trimmschachts
33b werden verschiedene Einstellungen entsprechend
einem neuen Auftrag ausgeführt, wobei gleichzeitig in
einer Trimm-Schneidevorrichtung (Trommelschere) eine
relative Winkelstellung der Gegentrommel 22 in bezug
auf die Stellung des Messers 1 eingestellt wird, um
Schlitz(ungs)längen an den gegenüberliegenden
Quer-Enden der Wellpappebahn entsprechend dem neuen Auftrag
einzustellen.
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Sodann werden die Messertrommel 2 und das
elastische Körperband 12 mit einem vorbestimmten, an den
Durchlauf der laufenden Wellpappebahn 17 angepaßten
Zeit-Takt in entgegengesetzten Richtungen gedreht,
wobei Besäum- oder Trimm-Schnittkerben in den gewünschten
Positionen geformt werden. Danach werden die genannten
Kerbpositionen zu der in einem Bereitschaftszustand
befindlichen Schlitz/Kerbeinheit Pb übertragen; in einer
vorbestimmten Stellung werden zunächst die Kerbwalzen
31b und anschließend die Schlitzmesser 32b in Eingriff
gebracht, worauf sequentiell Arbeitsgänge entsprechend
dem neuen Auftrag durchgeführt werden. In der Schlitz/-
Kerbeinheit Pa, die entsprechend dem alten Auftrag mit
einem vorbestimmten Zeit-Takt arbeitet, werden
andererseits beim Ankommen des Vorderendes der
Wellpappebahn gemäß dem neuen Auftrag die (gegenseitigen)
Eingriffe der Kerbwalzen 31a und der Schlitzmesser 32a
sequentiell aufgehoben. Weiterhin werden neue
Beschnitt-Säume 21b, die von der entsprechend dem neuen
Auftrag hergestellten Wellpappebahn 17 anfallen,
jeweils durch zwei neu eingestellte Trimmschächte 33b
angesaugt und abgeführt und nach dem Zerkleinern durch
eine im Durchgang angeordnete Schneid-Gebläseeinheit 34
weiterverarbeitet.
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Die bisherige Trommelschere wies den (die) oben
beschriebenen Aufbau und Betriebsweise auf. Sie besaß nur
zwei Funktionen, nämlich Schlitzen (Längsschneiden)
über eine willkürliche Länge an den gegenüberliegenden
Quer-Enden (d.h. Längsrändern) einer durchlaufenden
Wellpappebahn oder vollständiges Durchschneiden der Bahn
über ihre Gesamtbreite. Bei der Einstellung für eine
Zwei- bzw. Doppelbogenherstellung gemäß Fig. 8 kann
mithin eine Spezifikation nur in einem begrenzten Maße
stabil oder zuverlässig umgestellt werden, so daß nur
eine Besäum- oder Trimmbreite an den Quer-Enden als
Ergebnis einer Auftragsänderung geändert wird; dies bedeutet,
daß ein Bogentrenn-Schnittschlitz eine kontinuierliche
Form besitzt, so daß auch dann, wenn ein solcher Schlitz
als Folge einer Änderung einer Bogenbreite
diskontinuierlich oder unterbrochen wird, die Schnittlängen der
beiden parallel zueinander laufenden Bögen jeweils gleich
sind, oder nur eine Bogenart aus einer einzigen Bahn
hergestellt werden kann (nicht näher dargestellt).
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Bei Änderung einer Spezifikation entsprechend einer
Auftragsänderung kommt es jedoch häufig vor, daß nicht
nur Abmessungen in der Breiten- oder Querrichtung der
Bögen 20 geändert werden, sondern auch Schnittlängen
LT und LD von zwei parallel laufenden Bögen, wie in
Fig. 3 gezeigt, willkürlich oder beliebig geändert
werden. Wenn bei der Doppelbogenherstellung zur Herstellung
von zwei parallelen Bögen aus einer einzigen
Wellpappebahn die Schnittlängen der parallel laufenden Bögen
voneinander verschieden sind, würde sich eine
Laufstrecke eines Bogens an der einen Seite ändern und
jeweils auf verschiedene Trommelscheren 35a und 35b
übertragen, wobei (die Bahn) an einer Schnittstelle
(cut-off) D in der stromabseitigen oder nachgeschalteten
Stufe in vorbestimmte Längen geschnitten werden würde.
Im Fall einer Änderung der Spezifikation, wie z.B. in
Fig. 3 dargestellt, würde daher ein diskontinuierlicher
Abschnitt X im zentralen Schnittschlitz verbleiben, so
daß bei der Änderung der Laufstrecke (Trennung in obere
und untere Strecken) an der Schnittstelle D in der
nachgeschalteten Stufe, was dann vorgenommen wird, wenn die
Stücke der erwähnten, parallel laufenden Bahnen
voneinander verschieden sind, häufig Störungen dahingehend
auftreten können, daß nicht nur der erwähnte
diskontinuierliche Abschnitt bricht oder reißt und zu
unannehmbaren Papier- oder Pappebögen führt, sondern auch die
Bruchstücke der Bögen von den nachgeschalteten
Fördereinrichtungen (Transportwalzen) gefangen werden und zu
einem Blockieren führen.
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Aus den angegebenen Gründen wurde bei der bisherigen
Trommelschere bei einer Änderung der Position des
Bogentrenn-Schnittschl itzes entsprechend einer
Auftragsänderung ein Verfahren angewandt, bei dem die vorderen und
hinteren Wellpappebahnen einmal über die Gesamtbreite
hinweg geschnitten und getrennt werden und damit eine
Beschädigung der Bögen am genannten diskontinuierlichen
Abschnitt X vermieden wird. Nachteilig an diesem
Verfahren ist jedoch, daß die Begrenzung oder Erfassung des
nachlaufenden Endes des Bogens gemäß dem vorherigen
Auftrag und des Vorderendes des Bogens gemäß dem neuen
Auftrag vorübergehend aufgehoben wird, was zu einer
Zickzackbewegung der Bögen 20 und zu einer Änderung
oder Schwankung der Fördergeschwindigkeit führen würde.
Demzufolge wird die Genauigkeit einer Schnittlänge und
dgl. unzuverlässig, was eine Hauptursache für zahlreiche
Störungen darstellt, die in der Zeitspanne, bevor sich
die Laufbedingungen der Bögen stabilisieren, auftreten
können.
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Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die
beschriebene Trommelschere nach dem Stand der Technik nur zwei
Arten von Schneidarbeitsgängen auszuführen vermag,
nämlich Einstechen von Schlitzen in der Querrichtung eines
Bogens (einer Bahn) an den gegenüberliegenden
Quer-Enden einer Wellpappebahn oder vollständiges (Durch-)-
Schneiden der Bahn über die Gesamtbreite des Bogens.
Obgleich somit die Trommelschere unter eingeschränkten
Bedingungen stabil zu arbeiten vermag, etwa dann, wenn
nur die Besäum- oder Trimmbreiten entsprechend einer
Auftragsänderung geändert werden, ergab sich bei der
Herstellung von mehreren Bögen, z.B. von zwei (mehreren)
Bogenarten aus einer einzigen Wellpappebahn dann, wenn
die Bogenbreiten entsprechend einer Auftragsänderung
geändert werden und auch die Bogenlängen verschieden sind,
ein Nachteil insofern, als am Umstellungspunkt zwischen
neuem und vorhergehendem Auftrag (bzw. Los) die
Schlitzposition in der Breiten- bzw. Querrichtung des Bogens
verschoben wird, so daß ein diskontinuierlicher
Abschnitt entsteht; die Bögen können daher aufgrund der
Trennung der Bogenlaufstrecken in obere und untere
Strecken an der Schnittstelle in der nachgeschalteten
Stufe brechen oder reißen und demzufolge unannehmbar
werden. Ferner besteht eine Hauptursache für
verschiedene Störungen darin, daß die Bruchstücke der Papier-
bzw. Pappebögen den Spalt zwischen Förderwalzen in der
nachgeschalteten Stufe blockieren und damit zu einem
Festgehen (der Walzen) führen können.
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Auch wenn der Bogen als Gegenmaßnahme für das
genannte Problem im Bereich der Auftragsumstellung
vollstänin der Querrichtung (durch)geschnitten wird, werden zwar
die Nachteile eines Bruchs oder Reißens am Schlitzbereich
und dgl. ausgeschaltet, doch werden dabei das
nachlaufende Ende des Bogens nach dem vorhergehenden
Auftrag und das Vorderende des Bogens nach dem neuen
Auftrag (halterungs)frei, so daß die Transportbedingungen
instabil werden. Demzufolge ergab sich dabei der Nachteil,
daß getrennte (neue) Probleme, wie Zickzackbewegung oder
Änderung einer Laufgeschwindigkeit (Länge), auftreten,
die zu einer Beeinträchtigung der Genauigkeit der
Schnittlänge an der Schnittstelle in der
nachgeschalteten Stufe führen.
Abriß der Erfindung:
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist damit die
Schaffung einer verbesserten Trommelschere, die von den
geschilderten Mängeln der bisherigen Trommelschere frei
ist.
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Eine spezifischere Aufgabe dieser Erfindung ist die
Schaffung einer Trommelschere, die auch dann, wenn zwei oder
mehr Arten von Bögen unterschiedlicher Schnittlängen aus
einer einzigen Bahn hergestellt werden, Auftragsänderungen
übergangslos zu berücksichtigen vermag, ohne daß es nötig
wäre, eine Bahn über ihre Gesamtbreite perfekt bzw.
vollständig zu schneiden.
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Noch eine andere spezifische Aufgabe dieser
Erfindung ist die Schaffung einer Trommelschere, bei welcher
eine Beeinträchtigung einer Schnittlänge, durch
Instabilität des Durchlaufs von Bögen bei Auftragsänderung
verursacht, vermieden werden kann.
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Gegenstand dieser Erfindung ist eine Trommelschere
zur Durchführung von Schlitz- oder
Schneidarbeitsgängen an einer durch eine Wellpappemaschine
kontinuierlich hergestellten Wellpappebahn nahezu unter einem
rechten Winkel zur Laufrichtung der Wellpappebahn,
welche Trommelschere umfaßt: eine Messertrommel mit einem
über nahezu die Gesamtbreite der Außenumfangsfläche
der Trommel hinweg an dieser befestigten Messer, eine
Andruckeinrichtung, die längs der Breiten- oder
Querrichtung der Wellpappebahn in eine Anzahl von Sektionen
unterteilt und so ausgebildet ist, daß die jeweiligen
Sektionen einzeln hoch- und herabgefahren werden können,
und ein endloses, elastisches Körperband, das für
Bewegung mit einem vorbestimmten Zeittakt gegenüber
der durchlaufenden Wellpappebahn angetrieben wird.
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Wenn bei der Erfindung die Maße der Besäum- oder
Trimmbreiten an den gegenüberliegenden Seitenkanten einer
Wellpappebahn entsprechend einer Auftragsänderung
geändert worden sind, oder im Fall der Änderung der
Bogenbreiten bei einer Mehrbogenherstellung zum Herstellen
einer Anzahl von Bögen unterschiedlicher Schnittlängen,
können deshalb, weil die Schnittschlitze in der
Breitenbzw. Querrichtung des Bogens nur an den erforderlichen
Abschnitten geformt werden können (geformt zu werden
brauchen), auch dann, wenn neue und alte Bögen nicht
entsprechend der Auftragsänderung perfekt getrennt sind
oder werden, wie dies beim Stand der Technik der Fall
ist, Nachteile, wie Bruch bzw. Reißen der Bögen an der
Stelle der Umstellung einer Spezifikation (oder
Herstellungsvorgabe), vermieden werden. Die Bögen können
demzufolge stabil (zuverlässig) transportiert werden;
ferner können Störungen, wie Blockieren oder Festgehen,
ausgeschaltet werden.
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Die obigen sowie weitere Aufgaben, Merkmale und
Vorteile dieser Erfindung ergeben sich noch deutlicher
aus der folgenden genauen Beschreibung einer bevorzugten
Ausführungsform derselben anhand der beigefügten
Zeichnungen.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen:
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In den beigefügten Zeichnungen zeigen:
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Fig. 1(a) eine Querschnitt-Vorderansicht einer
bevorzugten Ausführungsform einer Trommelschere gemäß
der vorliegenden Erfindung,
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Fig. 1(b) einen lotrechten Schnitt längs der Linie E-E
in Fig. 1(a), in Richtung der Pfeile gesehen,
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Fig. 2 eine schematische Darstellung zur Erläuterung
eines Bearbeitungszustands (machining condition)
einer Wellpappebahn,
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Fig. 3 eine schematische Darstellung zur Erläuterung
der Nachteile einer Trommelschere des bisher
bekannten Typs,
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Fig. 4(a) eine Querschnitt-Vorderansicht einer
Trommelschere nach dem Stand der Technik,
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Fig. 4(b) einen Schnitt längs der Linie F-F in Fig. 4(a),
in Richtung der Pfeile gesehen,
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Fig. 5 eine perspektivische Darstellung einer
Gegentrommel nach dem Stand der Technik,
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Fig. 6 eine Abwicklung einer Außenumfangsfläche
dieser Gegentrommel,
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Fig. 7 eine schematische Darstellung zur Erläuterung
eines Bearbeitungszustands einer Wellpappebahn,
in der Fig. 6 entsprechenden Position
dargestellt,
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Fig. 8 eine schematische Darstellung eines Kerb- und
Schnittzustands bei einer Wellpappebahn und
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Fig. 9 eine schematische Darstellung eines
Bearbeitungsprozesses an einer Wellpappebahn sowie einer
Laufstrecke einer Wellpappebahn.
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform:
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Im folgenden ist die vorliegende Erfindung anhand
einer bevorzugten Ausführungsform, wie in den Fig. 1 und
2 dargestellt, im einzelnen beschrieben. Zunächst
sollen Konstruktion und Arbeitsweise einer Trommelschere
gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
anhand der Fig. 1 und 2 erläutert werden.
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Gemäß Fig. 1 sind die gegenüberliegenden Enden einer
Messertrommel 2 mit einem daran befestigten Messer 1
mittels Lagern 3a und 3b in Rahmen 4a bzw. 4b, die
lotrecht an den gegenüberliegenden Seitenkanten bzw.
Rändern der Vorrichtung angeordnet sind, drehbar
gelagert, wobei am äußersten Ende an der einen Seite eine
Welle 6 über eine elektromagnetische Kupplungsbremse 5
angeschlossen ist. Auf der gleichen Welle 6 ist eine
Riemenscheibe 7 montiert, die mittels eines um sie
herumgelegten, endlosen Synchronisierriemens 11 mit
einer Riemenscheibe 10 gekoppelt ist, die ihrerseits
an einer nicht dargestellten Verbindungswelle oder
einer Welle 8 eines Motors 9 befestigt ist, der als
unabhängige Antriebseinheit dient. Ferner ist ein
endloses, elastisches Körperband 12 um eine Anzahl
von Walzen 12 herumgelegt, die parallel zur genannten
Messertrommel 2 angeordnet sind und bei denen die
gegegenüberliegenden Enden ihrer Wellen über Lager 13a und
13b in den Rahmen 4a bzw. 4b drehbar gelagert sind.
Die Breite des elastischen Körperbands 12 ist gleich
groß oder etwas größer als die Breite des Messers 1
an der Messertrommel; das Band 12 ist so ausgebildet,
daß es mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit (einer
Laufgeschwindigkeit der Wellpappebahn 17) bewegbar ist,
indem ein fest an einem Ende der Welle der Walze 14
befestigtes Zahnrad 15 mit einem Zahnrad 16 kämmt, das
an der genannten Verbindungswelle oder der Welle 8 des
Antriebsmotors 9 befestigt ist. In der genannten Figur
ist mit der Bezugsziffer 18 eine Andruckeinrichtung
bezeichnet, bei welcher jeweilige Sektionen, die über
die Breiten- bzw. Querrichtung der Wellpappebahn 17
(in Einheiten) unterteilt sind, durch
Ausfahr/Einfahrbetätigung von Zylindern 19, wie Hydraulikzylindern,
die fest an den Bodenflächen dieser Sektionen
angebracht sind, einzeln hochgefahren oder herabgefahren
werden können.
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Im folgenden ist die Arbeitsweise erläutert.
Beispielsweise bei der Anfangseinstellung der
Trommelschere, wie in Fig. 2 gezeigt, in Ubereinstimmung
mit Schlitzen in der Breiten- bzw. Querrichtung der
Wellpappebahn, welche (Einstellung) als Folge einer
Verschiebung der Position des oberen/unteren
Trennschnittschlitzes in der Laufrichtung des Bogens bzw. der Bahn
entsprechend einer Auftragsänderung nötig wird, werden
vorbestimmte Zylinder 19 für Einstellung vorgeschoben
(ausgefahren), wobei die an den Zylinderköpfen
befestigten Sektionen der Andruckeinrichtung 18
hochgefahren und in Gleitberührung mit der Unterseite des
umlaufenden elastischen Körperbands 12 gebracht
werden. Es ist darauf hinzuweisen, daß die Sektionen der
Andruckeinrichtung 18 an der Stelle, an welcher kein
Schnittschlitz nötig ist, in einem
Bereitschaftszustand in der herabgefahrenen Position gehalten werden.
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Wenn als nächstes die elektromagnetische Kupplungs
bremse 5 für Anschaltung betätigt wird, um die Phase
des Messers 1 an die durchlaufende Wellpappebahn 17
anzupassen, können Schlitze vorbestimmter Längen in
gewünschten Positionen eingestochen werden. Insbesondere
wirkt auf die zwischen dem elastischen Körperband 12
und der Messertrommel 2 laufende Wellpappebahn 17 eine
Klemm- und Schneidekraft des Messers 1 nur in dem
Abschnitt oder Bereich (Abschnitt der Breite), in welchem
die Andruckeinrichtung 18 hochgefahren und angestellt worden
ist, während in dem Bereich, in welchem die
Andruckeinrichtung 18 in die herabgefahrende Position gestellt ist,
aufgrund der Verformung (des Ausweichens) des
elastischen Körperbands 12 keine Schneidekraft einwirkt.
Demzufolge wird die Wellpappebahn 17 in einem Zustand
gehalten, in welchem Schlitze in der Breiten- oder
Querrichtung nur in den nötigen Bereichen geformt werden; sie wird
somit der nachgeschalteten Stufe insgesamt in Form von
kontinuierlichen bzw. zusammenhängenden Wellpappebögen
20 zugeführt. Wenn alle Zylinder 19 entsprechend der
Breiteder Wellpappebahn 17 zum Anpressen betätigt
und alle Andruckplatten 18 auf die in Fig. 1
gezeigte Weise hochgefahren und angestellt sind, wird auch
ein vollständiges bzw. durchgehendes Schneiden über
den Gesamtbereich in der Breiten- bzw. Querrichtung
möglich, so daß die Vorrichtung schnell auf ein
unerwartetes Vorkommnis, wie Herstellung unannehmbarer
Pappebögen, anzusprechen vermag.
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Bezüglich des Steuerverfahrens für das elastische
Körperband 12 ist das in Fig. 1(a) veranschaulichte
Verfahren so ausgelegt, daß die Welle 8 und die Walze 14
über die Zahnräder 15 und 16 unmittelbar (miteinander)
gekoppelt sind, wobei das Band 12 ständig eine
Umlaufbewegung ausführt; es sind jedoch auch andere Verfahren
denkbar, bei denen das Band 12 nur unmittelbar vor dem
und nach dem Zeitpunkt des Schneidens angetrieben wird,
indem eine nicht dargestellte Kupplung zwischen der
Welle 8 und der Walze 14 vorgesehen wird. Ebenso ist
die Hoch- und Herabfahreinrichtung für die
Andruckeinrichtung 18 nicht auf die dargestellten Zylinder 19
beschränkt.
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Wie sich aus der obigen Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsform ergibt, bietet die vorliegende
Erfindung, wie sie oben beschrieben ist, bauliche und
funktionelle Merkmale dahingehend, daß die
Schnittschlitze in der Breiten- oder Querrichtung der Bögen,
die bei einer Auftragsänderung nötig werden, in
willkürlichen oder beliebigen Positionen geformt werden
können, wobei auch im Fall, daß zwei oder mehr Arten
von Bögen unterschiedlicher Schnittlängen aus einer
einzigen Wellpappebahn erzeugt werden sollen, eine
Auftragsänderung stufenlos auch dann vorgenommen
werden kann, wenn die Bahn nicht perfekt bzw.
vollständig über den gesamten Bereich in der Breiten- bzw.
Querrichtung geschnitten ist oder wird, wie dies beim
Stand der Technik der Fall ist. Da ferner die neuen
und die alten Bögen nicht (voneinander) getrennt sind,
kann ein Blockieren oder Festgehen in der nächsten
Stufe, das möglicherweise bei einer schnellen
Auftragsänderung oder einer Auftragsänderung für zerbrechliche
Bögen auftreten könnte, vermieden werden; außerdem
kann auch eine Zickzackbewegung des nachlaufenden
Endes des alten Bogens und des Vorderendes des neuen
Bogens, durch ein Schneiden über die Gesamtbreite bei
der Auftragsänderung herbeigeführt, ausgeschaltet werden.
Darüber hinaus kann bei einer Auftragsänderung eine
mangelhafte Genauigkeit einer Schnittlänge, durch
Instabilität (Unsicherheit) der Bewegung eines
Bogens bzw. einer Bahn herbeigeführt, vermieden werden.