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DE69928863T2 - Verfahren und Vorrichtungen zur Aussendung von zellularen Dienstinformationen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtungen zur Aussendung von zellularen Dienstinformationen Download PDF

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DE69928863T2
DE69928863T2 DE69928863T DE69928863T DE69928863T2 DE 69928863 T2 DE69928863 T2 DE 69928863T2 DE 69928863 T DE69928863 T DE 69928863T DE 69928863 T DE69928863 T DE 69928863T DE 69928863 T2 DE69928863 T2 DE 69928863T2
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DE
Germany
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data
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service
base station
Prior art date
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DE69928863T
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DE69928863D1 (de
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Hisaya Osakafu Fukuda
Akihiro Osakafu Suzuki
Tomohiko Osakafu Taniguchi
Akira Hyogoken Nohara
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Panasonic Corp
Original Assignee
Matsushita Electric Industrial Co Ltd
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Publication date
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Publication of DE69928863T2 publication Critical patent/DE69928863T2/de
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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Technologie zum Senden/Empfangen von digitalen Daten zwischen einer Basisstation und einem bewegliches-Objekt-Endgerät und insbesondere ein Verfahren zum Senden/Empfangen von digitalen Daten, eine zum Senden/Empfangen von digitalen Daten verwendete Basisstationseinheit und eine zum Senden/Empfangen von digitalen Daten verwendete bewegliches-Objekt-Endgeräteinheit, mit denen aus Dienstinformationen, die von der Basisstation verbreitet werden, Informationen erfasst werden können, die von einem bewegliches-Objekt-Endgerät benötigt werden.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Als Technologie zum Senden/Empfangen von digitalen Daten bei der Übertragung mit einem Nachrichtensatelliten (CS) oder einem Fernmeldesatelliten (BS) und beim digitalen Bodenwellen-Rundfunk werden Dienstinformationen von einer Basisstation (Rundfunkstation) zu bewegliches-Objekt-Endgeräten, die sich in deren Versorgungsbereich befinden, unter Verwendung eines vorgegebenen Rundfunkkanals verbreitet.
  • Darüber hinaus beschreibt die japanische Patentanmeldung Nr. Hei7-154350 ein Multiplex-Übertragungsverfahren, bei dem Multiplex-Daten übertragen werden, nachdem Ortsnetzkennzahlen, wie etwa Postleitzahlen, an die Multiplex-Daten auf der Rundfunkstationsseite angehängt worden sind, um Übertragungszielgebiete von Gebietsinformationen, wie etwa Werbesendungen, die eng mit Gebieten verbunden sind, zu begrenzen; eine Ortsnetzkennzahl eines Installationsgebiets eines Multiplex- Rundfunkempfängers als Identifikationsnummer (ID) des Empfängers in einem Speicher auf der Empfängerseite registriert wird; die Ortsnetzkennzahl der empfangenen Multiplex-Daten, die mit einer Datengewinnungsschaltung getrennt werden, und die ID in dem Speicher miteinander verglichen werden; und nur dann, wenn entschieden wird, dass sie miteinander übereinstimmen, ein Bild, das den Multiplex-Daten entspricht, an einem Bild-Empfänger angezeigt wird.
  • Da jedoch bei dem Verfahren zum Senden/Empfangen von digitalen Daten des Standes der Technik die Basisstation unter Verwendung eines vorgegebenen Rundfunkkanals verschiedene Arten von Dienstinformationen verbreitet, ist es für das mit den Dienstinformationen versorgte bewegliches-Objekt-Endgerät schwierig, aus den verschiedenen Arten von Dienstinformationen nur die Dienstinformationen zu erfassen, die das bewegliches-Objekt-Endgerät tatsächlich benötigt.
  • Bei dem in der japanischen Patentanmeldung Nr. Hei7-154350 beschriebenen Multiplex-Übertragungsverfahren, das die Gebiete beschränkt, ist es ebenfalls nicht möglich, nur die von einem Nutzer gewünschten Informationen zu erfassen.
  • Die Patentanmeldung WO-A-9524808 schlägt eine Lösung für dieses Problem vor und beschreibt ein System, bei dem eine Basisstation eine Nachricht an Mobiltelefon-Nutzer sendet, die geografische Koordinaten umfasst, damit ein Mobiltelefon Nutzdaten nur dann empfangen kann, wenn sich das Mobiltelefon in einem von den Koordinaten definierten Gebiet befindet.
  • Die Patentanmeldung WO-A-9528810 schlägt eine Basiseinheit vor, die Dienstinformationen sendet, wobei der Kopf der Nachricht Identifikationsinformationen des Dienstes aufweist.
  • Kurze Darstellung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung will das vorgenannte Problem lösen, und Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum Senden/Empfangen von digitalen Daten, eine zum Senden/Empfangen von digitalen Daten verwendete Basisstationseinheit und eine zum Senden/Empfangen von digitalen Daten verwendete bewegliches-Objekt-Endgeräteinheit zur Verfügung zu stellen, mit denen Informationen, die ein bewegliches-Objekt-Endgerät benötigt, aus Dienstinformationen, die von der Basisstation verbreitet werden, erfasst werden können.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft somit ein in den beigefügten Ansprüchen definiertes Verfahren zum Senden/Empfangen von digitalen Daten zwischen einer Basisstation und einem bewegliches-Objekt-Endgerät, das an einem beweglichen Objekt installiert ist, das sich einem Versorgungsgebiet befindet.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft außerdem eine in den beigefügten Ansprüchen definierte Basisstationseinheit, die zum Senden/Empfangen von digitalen Daten zwischen einer Basisstation und einem bewegliches-Objekt-Endgerät verwendet wird, das an einem beweglichen Objekt installiert ist, das sich einem Versorgungsgebiet befindet.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft außerdem eine in den beigefügten Ansprüchen definierte bewegliches-Objekt-Endgeräteinheit, die zum Senden/Empfangen von digitalen Daten zwischen einer Basisstation und einem bewegliches-Objekt-Endgerät verwendet wird, das an einem beweglichen Objekt installiert ist, das sich einem Versorgungsgebiet befindet.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist ein Blockdiagramm, das den Aufbau einer Basisstationseinheit und einer bewegliches-Objekt-Endgeräteinheit zeigt, die bei einem Verfahren zum Senden/Empfangen von digitalen Daten nach einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
  • 2 ist ein Diagramm, das eine Datenstruktur zeigt, die zwischen der Basisstation und dem bewegliches-Objekt-Endgerät, die in 1 gezeigt sind, verwendet wird.
  • 3 ist ein Diagramm, das einzelne Identifikationseinheiten für Identifikationsinformationen in der in 2 gezeigten Datenstruktur zeigt.
  • 4 ist ein Diagramm, das den Inhalt der einzelnen Identifikationseinheiten von 3 zeigt.
  • 5 ist ein Diagramm, das ein Beispiel zeigt, in dem ein Teil der in 3 gezeigten Identifikationseinheiten maskiert wird.
  • 6 umfasst Diagramme, die den Inhalt von Berechtigungsinformationen in der in 2 gezeigten Datenstruktur zeigen.
  • 7 ist ein Ablaufdiagramm, das ein Datenverarbeitungsverfahren in Datenerkennungsmitteln in dem in 1 gezeigten bewegliches-Objekt-Endgerät zeigt.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Nachstehend werden Ausführungsformen beschrieben, die ein Verfahren zum Senden/Empfangen von digitalen Daten, eine Basisstationseinheit und eine bewegliches-Objekt-Endgeräteinheit gemäß der vorliegenden Erfindung umfassen.
  • Ausführungsform 1
  • Bei einem System zum Senden/Empfangen von digitalen Daten nach der ersten Ausführungsform wird eine Adresse, die Identifikationsinformationen zum Empfangen von Diensten aufweist, auf einer Empfangs-Endgerätseite festgelegt. Hingegen wird auf einer Basisstationsseite eine Datenbank (DB) gehalten, die verschiedene Arten von Dienstinformationen, wie etwa Landkartendaten, Verkehrsinformationen, Streckenführungsinformationen, Gebietsinformationen, Nachrichten, Wettervorhersage und E-Mails, aufweist. Durch Hinzufügen von Kopfinformationen, die aus Identifikationsinformationen, die Dienstziel-Nutzer festlegen können, und aus Berechtigungsinformationen bestehen, die das Verfügbarkeitsniveau von Daten festlegen, zu den Dienstinformationen können speziellen Teilnehmern Datendienste zur Verfügung gestellt werden.
  • 1 ist ein Blockdiagramm, das den Aufbau einer Basisstationseinheit und einer bewegliches-Objekt-Endgeräteinheit zeigt, die zum Senden/Empfangen von digitalen Daten bei der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
  • In der Figur bezeichnet das Bezugssymbol 10 eine Basisstationseinheit (nachstehend einfach als Basisstation bezeichnet), die auf dem Boden errichtet ist, und das Bezugssymbol 20 bezeichnet ein Fahrzeug-Endgerät als bewegliches-Objekt-Endgeräteinheit, die an einem beweglichen Objekt installiert ist. Das System zum Realisieren des Verfahrens zum Senden/Empfangen von digitalen Daten nach der ersten Ausführungsform besteht aus der Basisstation 10, einem oder mehreren Fahrzeug-Endgeräten 20 und einem oder mehreren stationären Endgeräten, die auf dem Boden aufgestellt sind (nicht dargestellt). Zu den beweglichen Objekten gehören Kraftfahrzeuge, Züge, Schiffe, Flugzeuge usw., aber bei dieser ersten Ausführungsform wird ein Kraftfahrzeug als Beispiel genommen.
  • Die Basisstation 10 besteht aus einer Dienstinformationen-DB 1, Datenerzeugungsmitteln 2 und Datensendemitteln 3.
  • Die Dienstinformationen-DB 1 ist eine Datenbank, die verschiedene Arten von Dienstinformationen hält, wie etwa Landkarteninformationen, Verkehrsinformationen, Gebietsinformationen (wie etwa Parkplätze, Tankstellen, Restaurants, Einrichtungen in der näheren Umgebung und Veranstaltungen), allgemeine Informationen (wie etwa Nachrichten und Wettervorhersagen), Nachrichteninformationen (Sprache, Text), direkte Ansichten (Stehbilder, Bewegtbilder), Internet (E-Mails, Nachrichten, World Wide Web (WWW)), Werbeanzeigen und Software.
  • Die Datenerzeugungsmittel 2 gewinnen die Dienstinformationen, die einen Inhalt haben, der von der Dienstinformationen-DB 1 gesendet werden soll, und erzeugen zu übertragende Daten dadurch, dass sie zu den gewonnenen Dienstinformationen Identifikationsinformationen, die Dienstziel-Nutzer festlegen, und Berechtigungsinformationen, die das Verfügbarkeitsniveau angeben, als Kopfinformationen hinzufügen. Einzelheiten der Datenstruktur werden später unter Bezugnahme auf die 2 bis 6 beschrieben.
  • Die Datensendemittel 3 senden die zu übertragenden Daten, die von den Datenerzeugungsmitteln 2 erzeugt werden, von einer Sende-Antenne 31 digital zu dem Fahrzeug-Endgerät 20. Hierbei kann eine Rundfunk-Übertragungseinheit, die beim digitalen Bodenwellen-Rundfunk, digitalen Satellitenrundfunk oder dergleichen zum Einsatz kommt, als Kommunikationsmittel bei der Übertragung verwendet werden.
  • Das Fahrzeug-Endgerät 20 besteht aus Datenempfangsmitteln 4, Operationseingabemitteln 5, Datenerkennungsmitteln 6, Datenspeichermitteln 7 und Datenausgabemitteln 8.
  • Die Datenempfangsmittel 4 sind eine Einheit zum Empfangen der von der Basisstation 10 gesendeten Daten.
  • Die Operationseingabemittel 5 sind eine Eingabe-Einheit, die für Operationen zum Entscheiden, ob der Rundfunkdienst empfangen wird oder nicht, oder zum Wählen einer Kategorie von gewünschten Daten verwendet wird. Als Operationseingabemittel 5 werden Eingabe-Einheiten, wie etwa Spracheingabe und Fernbedienung, verwendet.
  • Die Datenerkennungsmittel 6 bestehen aus einer Kopfinformationen-Gewinnungseinheit 66 und einer Dienstziel-Entscheidungseinheit 67, die in 1(b) gezeigt sind. Die Kopfinformationen-Gewinnungseinheit 66 gewinnt Kopfinformationen aus den empfangenen Daten, die von den Datenempfangsmitteln 4 empfangen werden. Die Dienstziel-Entscheidungseinheit 67 vergleicht eine dem Fahrzeug-Endgerät 20 zugewiesene Adresse mit den Identifikationsinformationen, die in den Kopfinformationen enthaften sind, die mit der Kopfinformationen-Gewinnungseinheit 66 gewonnen werden, und entscheidet, ob es die Dienstziel-Daten sind oder nicht, oder beurteilt das Verfügbarkeitsniveau der Daten durch Überprüfen der Berechtigungsinformationen oder beurteilt den Inhalt der empfangenen Daten durch Überprüfen des Datenidentifikationskopfes.
  • Die Datenspeichermittel 7 sind eine Einheit zum Speichern von Daten aufgrund der Entscheidung der Datenerkennungsmittel 6. Die Datenspeichermittel 7 können aus einem Aufzeichnungsmedium, wie etwa einem Flash-Speicher, einer Festplatte und einer optischen Platte, bestehen. Oder sie können ein interner Speicher der Datenerkennungsmittel 6 sein.
  • Die Datenausgabemittel 8 geben Daten aufgrund der Entscheidung der Datenerkennungsmittel 6 aus. Die Datenausgabemittel 8 bestehen aus einer Anzeige, einem Lautsprecher oder dergleichen.
  • Nachstehend wird eine Datenstruktur beschrieben, die beim Senden/Empfangen von digitalen Daten bei der ersten Ausführungsform verwendet wird. Die 2 bis 6 sind Diagramme, die die Datenstruktur zeigen. Die Datenstruktur, die beim Senden/Empfangen von digitalen Daten bei der ersten Ausführungsform verwendet wird, besteht aus Kopfinformationen 30 und Dienstinformationen 40, wie in 2 gezeigt.
  • Bei der ersten Ausführungsform bestehen die Kopfinformationen 30 aus Adress-Kopfinformationen 32 und Berechtigungs-Kopfinformationen 33.
  • Die Adress-Kopfinformationen 32 sind Identifikationsinformationen zum Festlegen des Fahrzeug-Endgeräts 20 als Dienstziel-Nutzer. Hier bestehen die Adress-Kopfinformationen 32 als Identifikationsinformationen aus einer Sendequellen-Endgerätadresse 34 und einer Sendeziel-Endgerätadresse 35 an einem Empfangs-Endgerät. Die Sendequellen-Endgerätadresse 34 entspricht einer Adresse eines Endgeräts, das Informationen für die Basisstation 10 bereitstellt, und die Sendeziel-Endgerätadresse 35 entspricht einer Adresse eines anderen Endgeräts, das beispielsweise von dem Endgerät festgelegt wird, das die Informationen für die Basisstation 10 bereitstellt.
  • Die Berechtigungs-Kopfinformationen 33 sind Informationen, die das Verfügbarkeitsniveau der bereitgestellten Dienstinformationen in dem Fahrzeug-Endgerät 20 als Dienstziel-Nutzer festlegen. Hier bedeutet Verfügbarkeitsniveau beispielsweise, dass nur die bereitgestellten Dienstinformationen genutzt werden dürfen, dass sie in Speichermitteln gespeichert werden dürfen oder dass die Nutzungszeit für die Dienstinformationen begrenzt wird.
  • Außerdem bestehen bei der ersten Ausführungsform die Dienstinformationen 40 aus einem Datenidentifikationskopf 42 und Daten 43.
  • Der Datenidentifikationskopf 42 weist Datenerkennungsinformationen für die Daten 43 auf. Die Datenerkennungsinformationen bestehen beispielsweise aus Punkt-Informationen, Teilungsinformationen und teilverfügbaren Informationen. Die Punkt-Informationen sind Informationen, mit denen das Fahrzeug-Endgerät 20, das die Dienste empfängt, Daten, die einen beliebigen Punkt oder ein beliebiges Gebiet betreffen, aus den Daten 43 erfassen kann. Insbesondere kann eine Codezahl, die Landkartendaten, Verkehrsinformationen, Streckenführungsinformationen, Gebietsinformationen (wie etwa Parkplätze, Tankstellen, Restaurants, Einrichtungen in der näheren Umgebung und Veranstaltungsinformationen), angibt, als Punkt-Informationen verwendet werden. Die Teilungsinformationen sind Informationen, die angeben, dass die Daten 43 der Dienstinformationen 40 eine Vielzahl von geteilten Daten aufweisen. Damit können an der Basisstation 10 Dienstinformationen mit einer großen Kapazität dadurch an das Endgerät gesendet werden, dass sie in mehrere Einzeldaten geteilt werden. Am Endgerät können durch Analysieren der Teilungsinformationen die geteilten Daten vorübergehend in den Speichermitteln gehalten werden, bis alle Daten erfasst sind, und es kann eine Datenwiedergabe-Verarbeitung durchgeführt werden, wenn alle Daten erfasst worden sind. Dadurch können Dienstinformationen mit einer großen Kapazität bereitgestellt werden. Die teilverfügbaren Informationen sind Informationen, die angeben, dass die Wiedergabe-Verarbeitung für einen Datenteil, der keinen Fehler enthält, durchgeführt werden kann, auch wenn ein Teil der Daten 43 Fehler enthält und nicht alle Daten 43 wiedergegeben werden können. Somit kann das Endgerät den Inhalt der Daten 43 vorläufig bestätigen, oder gegebenenfalls kann das Endgerät die gewünschten Informationen nur von dem Datenteil erhalten, der keinen Fehler enthält. Auch wenn die bereitgestellten Daten 43 geteilte Daten aufweisen und ein Teil der Daten 43 Fehler enthält, die nicht wiedergegeben werden können, kann das Endgerät unter Verwendung der Teilungsinformationen zusammen mit den teilverfügbaren Informationen zumindest die Zusammenfassung aller Daten erfassen, indem es den Datenteil, der keinen Fehler enthält, verwendet. Wenn in diesem Fall ein Fehler gefunden wird, wenn alle Daten erfasst sind, werden die Daten korrigiert und angezeigt. Oder die Daten können nacheinander in der Reihenfolge des Empfangs angezeigt werden.
  • Die Daten 43 umfassen Daten, die tatsächlich für das Endgerät bereitgestellt werden, und sie entsprechen verschiedenen Arten von Informationen, wie etwa Landkartendaten, Verkehrsinformationen, Gebietsinformationen (wie etwa Parkplätze, Tankstellen, Restaurants, Einrichtungen in der näheren Umgebung und Veranstaltungen), allgemeine Informationen (wie etwa Nachrichten und Wettervorhersagen), Nachrichteninformationen (Sprache, Text), direkte Ansichten (Stehbilder, Bewegtbilder), Internet (E-Mails, Nachrichten, World Wide Web (WWW)), Werbeanzeigen und Software.
  • In 2 sind als Identifikationsinformationen, die in den Adress-Kopfinformationen 32 enthalten sind, die Sendequellen-Endgerätadresse 34 und die Sendeziel-Endgerätadresse 35 angegeben, und nachstehend wird ein Beispiel für die Identifikationsinformationen beschrieben, die für das Fahrzeug-Endgerät besonders wichtig sind. 3 zeigt ein Beispiel für eine Datei-Gestaltung der Identifikationsinformationen, die in den Adress-Kopfinformationen 32 enthalten sind. Wie in 3 gezeigt, weist die Datei-Gestaltung der Identifikationsinformationen, die in den Adress-Kopfinformationen 32 enthalten sind, einen Gebiets-Identifikationsteil, einen Fahrzeugtyp-Identifikationsteil, einen Fahrzeug-Identifikationsteil und einen Nutzer-Identifikationsteil auf. Der Gebiets-Identifikationsteil besteht aus Ländern, Präfekturen und Gemeinden. Der Fahrzeugtyp-Identifikationsteil besteht aus Fahrzeugherstellern, Fahrzeugtypen und Jahresmodellen. Der Fahrzeug-Identifikationsteil besteht aus Nummernschild-Informationen. Der Nutzer-Identifikationsteil besteht aus Endgerät-Identifikationsnummern (Endgerät-IDs) und Nutzer-IDs.
  • 4 ist ein Diagramm, das ein Beispiel für eine Datei-Gestaltung zeigt, bei der die Dateien der entsprechenden Identifikationsteile im Einzelnen dargestellt sind. Wie in der Figur gezeigt, ist als Landescode im Gebiets-Identifikationsteil das Zahlenzeichen 1 Japan zugeordnet, das Zahlenzeichen 2 ist Argentinien zugeordnet, das Zahlenzeichen 3 ist Kroatien zugeordnet, usw. Ähnlich sind Präfektur-Codes, Gemeinde-Codes, Fahrzeughersteller-Codes, Nutzer-IDs und dergleichen entsprechend unterteilt und codiert.
  • Nachstehend wird ein Beispiel beschrieben, in dem ein Teil der Identifikationsinformationen maskiert wird, um einer bestimmten Fahrzeug-Endgerät-Gruppe eine Empfangsberechtigung für die Dienstinformationen zu erteilen. 5 ist ein Diagramm, das eine Datei-Gestaltung zeigt, bei der ein Teil der Identifikationsinformationen maskiert ist. 5(a) zeigt die Situation, wo die entsprechenden Identifikationsteile der Identifikationsinformationen nicht maskiert sind. Dem Gebiets-Identifikationsteil ist die Codezahl 10110111 zugeordnet, dem Fahrzeugtyp-Identifikationsteil ist die Codezahl 11100101 zugeordnet, dem Fahrzeug-Identifikationsteil ist die Codezahl 1001101101 zugeordnet, und dem Nutzer-Identifikationsteil ist die Codezahl 11011011 zugeordnet. In einem Maskierungsbeispiel 1 zum Senden von Reparatur-Informationen über liegengebliebene Fahrzeuge werden die Codezahlen des Gebiets-Identifikationsteils und des Nutzer-Identifikationsteils alle gelöscht, wie in 5(b) gezeigt. Dann bestehen die gültigen Identifikationsinformationen aus dem Fahrzeugtyp-Identifikationsteil und dem Fahrzeug-Identifikationsteil, wodurch Informationen, die nur auf bestimmte Fahrzeugtypen oder Fahrzeuge zielen, für das Fahrzeug-Endgerät 20 bereitgestellt werden, sodass die Reparatur-Informationen zu den liegengebliebenen Fahrzeugen für die bestimmten Fahrzeugtypen oder Fahrzeuge bereitgestellt werden.
  • In einem Maskierungsbeispiel 2 zum Senden von Rückruf-Informationen über bestimmte Fahrzeugtypen werden der Gebiets-Identifikationsteil, der Fahrzeug-Identifikationsteil und der Nutzer-Identifikationsteil alle gelöscht, wie in 5(c) gezeigt. Dann bestehen die gültigen Identifikationsinformationen aus dem Fahrzeugtyp-Identifikationsteil, wodurch Informationen, die nur auf bestimmte Fahrzeugtypen zielen, für das Fahrzeug-Endgerät 20 bereitgestellt werden, sodass die Rückruf-Informationen für die bestimmten Fahrzeugtypen bereitgestellt werden.
  • Nachstehend wird ein konkretes Beispiel für die Berechtigungs-Kopfinformationen 33 in der in 2 gezeigten Datenstruktur beschrieben. 6 ist ein Diagramm, das ein Beispiel für eine Daten-Gestaltung für die Berechtigungs-Kopfinformationen 33 zeigt. Hier bestehen die Berechtigungs-Kopfinformationen 33 aus einem Zeitraum-Wert und einem Nutzungswert, wie in 6(a) gezeigt. Der Zeitraum-Wert gibt einen Zeitraum an, in dem die Dienstinformationen verfügbar sind, und er kann als Wert 0 festgelegt werden, der angibt, dass die Dienstinformationen nur an dem festgelegten Tag genutzt werden können, der Wert 1 gibt an, dass sie 3 Tage genutzt werden können, der Wert 2 ist für 7 Tage, der Wert 3 für einen Monat, usw. Der Nutzungswert gibt als Nutzungsart für die Dienstinformationen die Berechtigung für die Alleinnutzung, die Berechtigung zum Speichern oder dergleichen an. Der Nutzungswert kann beispielsweise als Wert 0 festgelegt werden, der die Nutzungsberechtigung ohne Begrenzung angibt, der Wert 1 gibt die Berechtigung zum Speichern an, der Wert 2 gibt an, dass die Daten gespeichert werden können und mit der Begrenzung genutzt werden dürfen (wenn der Nutzungszeitraum endet, können die Daten nicht mehr genutzt werden oder sie werden aus der Speichereinheit gelöscht), der Wert 3 gibt an, dass die Daten nicht gespeichert werden können (die Daten dürfen nur beim Empfang ausgegeben werden), usw. Der Zeitraum-Wert und der Nutzungswert können durch Festlegen der Codezahlen festgelegt werden, wie in 6(b) gezeigt.
  • Nachstehend wird die Funktionsweise der Basisstationseinheit 10 und des Fahrzeug-Endgeräts 20 beschrieben, die den vorstehenden Aufbau haben.
  • Zunächst lesen die Datenerzeugungsmittel 2 in der in 1 gezeigten Basisstation 10 vorgegebene Dienstinformationen aus der Dienstinformationen-DB 1 aus und fügen Kopfinformationen zu diesen ausgelesenen Dienstinformationen hinzu, um die Dienstinformationen von der Basisstation 10 zu senden. Als Kopfinformationen sind die Adress-Kopfinformationen 32, die Berechtigungs-Kopfinformationen 33 sowie der Datenidentifikationskopf 42 als Datenerkennungsinformationen der Daten 43 enthalten, wie in 2 gezeigt. Außerdem wird, wenn die Informationen für eine bestimmte Fahrzeug-Endgerätgruppe bereitgestellt werden, ein Teil der Identifikationsinformationen maskiert, wie in 5 gezeigt. Die Übertragungsdaten, die von den Datenerzeugungsmitteln 2 erzeugt werden, werden an die Datensendemittel 3 gesendet, und die empfangenen Übertragungsdaten werden mit den Datensendemitteln 3 codiert/komprimiert sowie in Pakete zerlegt (gemultiplext), sodass ein digitales Kommunikationssignal entsteht. Eine Trägerwelle wird mit dem digitalen Kommunikationssignal moduliert und die Trägerwelle wird mit dem digitalen Kommunikationssignal überlagert, sodass ein Sendesignal entsteht. Dieses Sendesignal wird unter Verwendung eines Rundfunkkanals von der Sende-Antenne 31 zum Fahrzeug-Endgerät 20 gesendet.
  • Die von der Basisstation 10 gesendeten Daten werden von der Empfangsantenne 41 empfangen, die an dem in 1 gezeigten Fahrzeug-Endgerät 20 angebracht ist. Nachstehend wird die Datenverarbeitung im Fahrzeug-Endgerät 20 unter Bezugnahme auf das in 7 gezeigte Ablaufdiagramm beschrieben. In der Figur erfolgt die Empfangsverarbeitung der Daten, die mit der Empfangsantenne 41 empfangen werden, im Schritt S1. Diese Daten-Empfangsverarbeitung wird von den Datenempfangsmitteln 4 durchgeführt, und das empfangene Sendesignal wird demoduliert, um ein digitales Signal zu erhalten, und das erhaltene digitale Signal wird getrennt. Nachdem die Kopfinformationen mit der Kopfinformationen-Gewinnungseinheit 66 in den Datenerkennungsmitteln 6 gewonnen worden sind, werden die gewonnenen Kopfinformationen zu der Dienstziel-Entscheidungseinheit 67 gesendet. In der Dienstziel-Entscheidungseinheit 67 erfolgt die Datenverarbeitung nach den folgenden Verfahren.
  • Zunächst erfolgt im Schritt S2 die Analysenverarbeitung der Adress-Kopfinformationen, und im Schritt S3 wird entschieden, ob die empfangenen Daten an sich selbst adressiert sind. Bei der Entscheidung wird die Endgerätadresse, die im Fahrzeug-Endgerät 20 sich selbst zugewiesen wird, mit der Sendeziel-Endgerätadresse 35 in den Adress-Kopfinformationen 32 verglichen. Wenn sie miteinander übereinstimmen, wird entschieden, dass die empfangenen Daten die Daten sind, die an das Fahrzeug-Endgerät 20 adressiert sind, und dann geht die Verarbeitung zum nächsten Schritt. Wenn jedoch die Endgerätadresse, die sich selbst zugewiesen wird, und die Sendeziel-Endgerätadresse 35 in den Adress-Kopfinformationen 32 nicht miteinander übereinstimmen, geht die Verarbeitung vor den Schritt S1 zurück und bleibt dort stehen, bis die nächsten Daten empfangen werden.
  • Im Schritt S4 wird entschieden, ob festgelegt ist, dass die empfangenen Daten zurückgewiesen werden sollen oder nicht. Diese Entscheidung erfolgt so, dass die Wiedergabe-Verarbeitung von Daten für die von einem bestimmten Endgerät bereitgestellten Informationen nicht durchgeführt wird. Die Sendequellen-Endgerätadresse 34 in den Adress-Kopfinformationen 32 wird mit der Adresse des Endgeräts verglichen, das so eingestellt ist, dass es den Empfang ablehnt. Wenn sie nicht miteinander übereinstimmen, wird entschieden, dass die Informationen Informationen sind, die den Empfang nicht ablehnen sollen, und dann geht die Verarbeitung zum nächsten Schritt S5. Wenn jedoch die Sendequellen-Endgerätadresse 34 in den Adress-Kopfinformationen 32 mit der Adresse des Endgeräts, das so eingestellt ist, dass es den Empfang ablehnt, übereinstimmt, geht die Verarbeitung vor den Schritt S1 zurück und bleibt dort stehen, bis die nächsten Daten empfangen werden. Hierbei kann die Adresse des Endgeräts, das so eingestellt ist, dass es den Empfang ablehnt, jederzeit von den Operationseingabemitteln 5 eingegeben werden. Oder die die von den Operationseingabemitteln 5 eingegebene Endgerät-Quellenadresse kann vorher in einem internen Speicher der Datenerkennungsmittel 6 gehalten werden und kann bei der Entscheidung der Ablehnungseinstellung im Schritt S4 an den internen Speicher verwiesen werden.
  • Im Schritt S5 wird die Analysenverarbeitung der Berechtigungs-Kopfinformationen 33 durchgeführt. Dann wird im Schritt S6 entschieden, ob die Daten genutzt werden dürfen oder nicht, und wenn die Daten genutzt werden dürfen, geht die Verarbeitung zum nächsten Schritt S7. Wenn die Daten nicht genutzt werden dürfen, geht die Verarbeitung vor den Schritt S1 zurück und bleibt dort stehen, bis die nächsten Daten empfangen werden. Die Entscheidung, ob die Daten genutzt werden dürfen oder nicht, erfolgt aufgrund des Nutzungswerts in den Berechtigungs-Kopfinformationen 33.
  • Im Schritt S7 wird die Gültigkeitsdauer für die Daten analysiert, und wenn sie in der Gültigkeitsdauer liegen, geht die Verarbeitung zum nächsten Schritt S8. Wenn die Gültigkeitsdauer schon endet, geht die Verarbeitung vor den Schritt S1 zurück und bleibt dort stehen, bis die nächsten Daten empfangen werden. Die Gültigkeitsdauer für die Daten wird aufgrund des Zeitraum-Werts in den Berechtigungs-Kopfinformationen 33 entschieden.
  • Im Schritt S8 wird entschieden, ob die Speicherung der Daten zugelassen wird oder nicht. Wenn die Datenspeicherung zugelassen wird, wird im Schritt S9 ein Datenspeicherungsflag auf 1 gesetzt. Wenn jedoch die Datenspeicherung nicht zugelassen wird, wird im Schritt S10 das Datenspeicherungsflag auf 0 gesetzt. Die Entscheidung, ob die Datenspeicherung zugelassen wird oder nicht, erfolgt aufgrund des Nutzungswerts in den Berechtigungs-Kopfinformationen 33.
  • Im Schritt S11 wird die Analysenverarbeitung des Datenidentifikationskopfes 42 in den Dienstinformationen 40 durchgeführt. Durch Analysieren der Datenerkennungsinformationen des Datenidentifikationskopfes 42 können Arten oder Inhalte der Daten 43 erfasst werden.
  • Dann wird im Schritt S12 durch Analysieren der Datenerkennungsinformationen des Datenidentifikationskopfes 42 entschieden, dass die Daten 43 Daten sind, die für einen Nutzer notwendig sind oder nicht. Wenn die Daten 43 Daten sind, die für einen Nutzer notwendig sind, geht die Verarbeitung zum nächsten Schritt S13. Wenn die Daten 43 Daten sind, die für einen Nutzer nicht notwendig sind, geht die Verarbeitung vor den Schritt S1 zurück und bleibt dort stehen, bis die nächsten Daten empfangen werden.
  • Im Schritt S13 werden die Datenerkennungsinformationen des Datenidentifikationskopfes 42 analysiert, und es wird überprüft, ob Teilungsinformationen in den Datenerkennungsinformationen enthalten sind, wodurch entschieden wird, ob die Daten 43 geteilte Daten sind oder nicht. Wenn entschieden wird, dass die Daten 43 keine geteilten Daten sind, geht die Verarbeitung zum nächsten Schritt S14. Wenn entschieden wird, dass die Daten 43 geteilte Daten sind, geht die Verarbeitung zum Schritt S19.
  • Im Schritt S19 wird eine Zwischenspeicherverarbeitung der Daten 43 durchgeführt und die Daten 43 werden in den Datenspeichermitteln 7 zwischengespeichert.
  • Dann wird im Schritt S20 aufgrund der im Datenidentifikationskopf 42 enthaltenen Teilungsinformationen entschieden, ob alle geteilten Daten erfasst sind oder nicht. Wenn alle Daten erfasst sind, geht die Verarbeitung zum nächsten Schritt S14, und wenn noch nicht alle Daten erfasst sind, geht die Verarbeitung vor den Schritt S1 zurück und bleibt dort stehen, bis die nächsten Daten empfangen werden. Wenn im Schritt S20 der Datenidentifikationskopf 42 Teilnutzungsberechtigungs-Informationen für die geteilten Daten enthält, geht die Verarbeitung zum Schritt S14, auch wenn noch nicht alle Daten erfasst sind.
  • Im Schritt S14 wird entschieden, ob die Daten 43 eine Vielzahl von Inhalten aus den Datenerkennungsinformationen im Datenidentifikationskopf 42 enthalten oder nicht. Wenn entschieden wird, dass die Daten 43 Daten sind, die eine Vielzahl von Inhalten enthalten, geht die Verarbeitung zum Schritt S15, und die Trennungsverarbeitung der Daten 43 wird durchgeführt.
  • Nachdem im Schritt S16 das Datenspeicherungsflag auf 1 gesetzt worden ist, werden im Schritt S17 die Daten 43 im internen Speicher der Datenerkennungsmittel 6 oder der Datenspeichermittel 7 gespeichert.
  • Dann wird im Schritt S18 die Wiedergabe-Verarbeitung der Daten 43 durchgeführt, die im internen Speicher der Datenerkennungsmittel 6 oder der Datenspeichermittel 7 gespeichert sind. Durch Durchführen der Datenwiedergabe-Verarbeitung werden wiedergegebene Daten mit einer Anzeige oder einem Lautsprecher in den Datenausgabemitteln 8 ausgegeben, wodurch der Nutzer des Fahrzeug-Endgeräts 20 die Dienstinformationen als Bild oder Sprache erhalten kann. In dem Fall, dass die Daten eine Nutzungsdauerbegrenzung haben, erfolgt die Wiedergabe-Verarbeitung, wenn die Daten innerhalb der Nutzungsdauerbegrenzung liegen.
  • Bei der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird das Senden/Empfangen von digitalen Daten in der vorstehend beschriebenen Weise realisiert. Dienstinformationen, die von der Basisstation 10 bereitgestellt werden, werden gesendet, nachdem Kopfinformationen mit Identifikationsinformationen zu den Dienstinformationen hinzugefügt worden sind, und die Identifikationsinformationen werden in dem Fahrzeug-Endgerät 20, das die gesendeten Daten empfängt, analysiert, wodurch nur die Daten, die das Endgerät selbst benötigt, empfangen werden und eine Wiedergabe-Verarbeitung realisiert wird. Daher ist ein bewegliches-Objekt-Endgerät, das Dienstinformationen empfängt, in der Lage, aus den verschiedenen Arten von Dienstinformationen nur die Informationen zu erfassen, die das Endgerät tatsächlich benötigt, auch wenn die Basisstation 10 unter Verwendung eines vorgegebenen Rundfunkkanals verschiedene Arten von Dienstinformationen verbreitet.
  • Bei der ersten Ausführungsform ist zwar das Beispiel beschrieben worden, dass die Identifikationsinformationen einen Gebiets-Identifikationsteil, einen Fahrzeugtyp-Identifikationsteil, einen Fahrzeug-Identifikationsteil und einen Nutzer-Identifikationsteil aufweisen, aber es können auch andere Identifikationselemente hinzugefügt werden. Natürlich können Identifikationsinformationen mit einem einzigen Identifikationsteil oder einer Kombination aus den einzelnen Identifikationsteilen erzeugt werden. Oder es kann ein Datendienst für einen bestimmten Nutzer durch Erzeugen verschiedener Muster von Identifikationsinformationen durch Maskieren eines Teils der Identifikationsinformationen erzeugt werden, wie in 5 gezeigt.

Claims (4)

  1. Verfahren zum Senden/Empfangen von digitalen Daten zwischen einer Basisstation und einem bewegliches-Objekt-Endgerät, das an einem beweglichen Objekt installiert ist, das sich in einem Versorgungsbereich befindet, wobei die Basisstation die Daten sendet, nachdem Kennungsinformationen in den Kopfinformationen von Dienstinformationen, die unter Verwendung eines Rundfunkkanals für das bewegliches-Objekt-Endgerät bereitgestellt werden, hinzugefügt worden sind, und das bewegliches-Objekt-Endgerät eine Adresse hat, die die empfangenen Kennungsinformationen angibt, und die Basisstation weiterhin die Kennungsinformationen durch Angeben der Adresse analysiert und eine Erkennung ermöglicht, ob die Dienstinformationen für das bewegliches-Objekt-Endgerät selbst bereitgestellt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisstation die Daten sendet, nachdem Datenerkennungsinformationen, die sich auf die Dienstinformationen beziehen, weiterhin in den Kopfinformationen der für das bewegliches-Objekt-Endgerät bereitgestellten Dienstinformationen hinzugefügt worden sind, das bewegliches-Objekt-Endgerät die Datenerkennungsinformationen analysiert und eine Erfassung der erforderlichen Informationen aus den Dienstinformationen, die für das Endgerät selbst bereitgestellt werden, ermöglicht, wobei die Datenerkennungsinformationen Punktinformationen, mit denen das bewegliches-Objekt-Endgerät Daten, die sich auf einen beliebigen Punkt oder Bereich beziehen, aus den Dienstinformationen erfasst; Teilungsinformationen, die angeben, dass die von der Basisstation gesendeten Dienstinformationen eine Vielzahl von geteilten Daten umfassen; und teilverfügbare Informationen, die angeben, dass die Wiedergabe-Verarbeitung für einen Datenteil der Dienstinformationen, der keinen Fehler enthält, auch dann durchgeführt werden kann, wenn ein Teil der Dienstinformationen Fehler enthält und nicht alle Dienstinformationen wiedergegeben werden können, umfassen, und das bewegliches-Objekt-Endgerät die Dienstinformationen, die Navigationsinformationen sind, die sich auf einen beliebigen Punkt oder Bereich beziehen, unter Verwendung der Punktinformationen erfasst, für die Datenwiedergabe-Verarbeitung so lange auf Empfang bleibt, bis alle Daten aufgrund der Teilungsinformationen erfasst sind, und eine Wiedergabe-Verarbeitung der teilverfügbaren Dienstinformationen auch dann durchführt, wenn ein Teil der Dienstinformationen fehlt, wenn der Inhalt der teilverfügbaren Informationen zeigt, dass sie wiedergegeben werden können.
  2. Verfahren zum Senden/Empfangen von digitalen Daten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenerkennungsinformationen Informationen sind, die angeben, dass eine Vielzahl von Dienstinformationen enthalten sind, und das bewegliches-Objekt-Endgerät die Datenerkennungsinformationen analysiert und eine Datenverarbeitung durchführt, nachdem es eine Trennungsverarbeitung der Dienstinformationen durchgeführt hat.
  3. Basisstation, die zum Senden/Empfangen von digitalen Daten zwischen einer Basisstation und einem bewegliches-Objekt-Endgerät verwendet wird, das an einem beweglichen Objekt installiert ist, das sich in einem Versorgungsbereich befindet, wobei die Basisstation durch digitale Datenübertragung unter Verwendung eines Rundfunkkanals Dienstinformationen für das bewegliches-Objekt-Endgerät bereitstellt, mit: Datensendemitteln zum Senden von Dienstinformationen zu dem bewegliches-Objekt-Endgerät; einer Dienstinformationen-Datenbank, die verschiedene Arten von Dienstinformationen hält, die für das bewegliches-Objekt-Endgerät bereitgestellt werden; und Datenerzeugungsmitteln zum Erzeugen von Dienstinformationen, die von den Datensendemitteln gesendet werden, durch Hinzufügen von Kennungsinformationen enthaltenden Kopfinformationen zu Daten, die aus der Dienstinformationen-Datenbank ausgelesen werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenerzeugungsmittel Datenerkennungsinformationen-Hinzufügungsmittel zum Hinzufügen, in Kopfinformationen der für das bewegliches-Objekt-Endgerät bereitgestellten Dienstinformationen, von Datenerkennungsinformationen aufweisen, mit denen das bewegliches-Objekt-Endgerät erforderliche Informationen aus den bereitgestellten Dienstinformationen erfassen kann, wobei die Datenerkennungsinformationen Punktinformationen, mit denen das bewegliches-Objekt-Endgerät Daten, die sich auf einen beliebigen Punkt oder Bereich beziehen, aus den Dienstinformationen erfasst; Teilungsinformationen, die angeben, dass die von der Basisstation gesendeten Dienstinformationen eine Vielzahl von geteilten Daten umfassen; und teilverfügbare Informationen, die angeben, dass die Wiedergabe-Verarbeitung für einen Datenteil der Dienstinformationen, der keinen Fehler enthält, auch dann durchgeführt werden kann, wenn ein Teil der Dienstinformationen Fehler enthält und nicht alle Dienstinformationen wiedergegeben werden können, umfassen.
  4. Bewegliches-Objekt-Endgeräteinheit, die zum Senden/Empfangen von digitalen Daten zwischen einer Basisstation und dem bewegliches-Objekt-Endgerät verwendet wird, das an einem beweglichen Objekt installiert ist, das sich in einem Versorgungsbereich befindet, wobei die Basisstation durch digitale Datenübertragung unter Verwendung eines Rundfunkkanals Dienstinformationen für das bewegliches-Objekt-Endgerät bereitstellt, mit: Datenerkennungsmitteln zum Analysieren von Datenerkennungsinformationen, die in den Kopfinformationen der Dienstinformationen von der Basisstation hinzugefügt werden und eine Erfassung von erforderlichen Informationen aus den für das Endgerät bereitgestellten Dienstinformationen ermöglichen, wobei die Datenerkennungsinformationen Punktinformationen, mit denen das bewegliches-Objekt-Endgerät Daten, die sich auf einen beliebigen Punkt oder Bereich beziehen, aus den Dienstinformationen erfasst; Teilungsinformationen, die angeben, dass die von der Basisstation gesendeten Dienstinformationen eine Vielzahl von geteilten Daten umfassen; und teilverfügbare Informationen, die angeben, dass die Wiedergabe-Verarbeitung für einen Datenteil der Dienstinformationen, der keinen Fehler enthält, auch dann durchgeführt werden kann, wenn ein Teil der Dienstinformationen Fehler enthält und nicht alle Dienstinformationen wiedergegeben werden können, umfassen, und wobei das bewegliches-Objekt-Endgerät die Dienstinformationen, die Navigationsinformationen sind, die sich auf einen beliebigen Punkt oder Bereich beziehen, unter Verwendung der Punktinformationen erfasst, für die Datenwiedergabe-Verarbeitung so lange auf Empfang bleibt, bis alle Daten aufgrund der Teilungsinformationen erfasst sind, und eine Wiedergabe-Verarbeitung der teilverfügbaren Dienstinformationen auch dann durchführt, wenn ein Teil der Dienstinformationen fehlt, wenn der Inhalt der teilverfügbaren Informationen zeigt, dass sie wiedergegeben werden können.
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