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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Technologie zum Senden/Empfangen
von digitalen Daten zwischen einer Basisstation und einem bewegliches-Objekt-Endgerät und insbesondere
ein Verfahren zum Senden/Empfangen von digitalen Daten, eine zum
Senden/Empfangen von digitalen Daten verwendete Basisstationseinheit
und eine zum Senden/Empfangen von digitalen Daten verwendete bewegliches-Objekt-Endgeräteinheit,
mit denen aus Dienstinformationen, die von der Basisstation verbreitet
werden, Informationen erfasst werden können, die von einem bewegliches-Objekt-Endgerät benötigt werden.
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Hintergrund
der Erfindung
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Als
Technologie zum Senden/Empfangen von digitalen Daten bei der Übertragung
mit einem Nachrichtensatelliten (CS) oder einem Fernmeldesatelliten
(BS) und beim digitalen Bodenwellen-Rundfunk werden Dienstinformationen
von einer Basisstation (Rundfunkstation) zu bewegliches-Objekt-Endgeräten, die
sich in deren Versorgungsbereich befinden, unter Verwendung eines
vorgegebenen Rundfunkkanals verbreitet.
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Darüber hinaus
beschreibt die japanische Patentanmeldung Nr. Hei7-154350 ein Multiplex-Übertragungsverfahren,
bei dem Multiplex-Daten übertragen
werden, nachdem Ortsnetzkennzahlen, wie etwa Postleitzahlen, an
die Multiplex-Daten auf der Rundfunkstationsseite angehängt worden
sind, um Übertragungszielgebiete
von Gebietsinformationen, wie etwa Werbesendungen, die eng mit Gebieten
verbunden sind, zu begrenzen; eine Ortsnetzkennzahl eines Installationsgebiets
eines Multiplex- Rundfunkempfängers als
Identifikationsnummer (ID) des Empfängers in einem Speicher auf
der Empfängerseite
registriert wird; die Ortsnetzkennzahl der empfangenen Multiplex-Daten,
die mit einer Datengewinnungsschaltung getrennt werden, und die
ID in dem Speicher miteinander verglichen werden; und nur dann,
wenn entschieden wird, dass sie miteinander übereinstimmen, ein Bild, das
den Multiplex-Daten entspricht, an einem Bild-Empfänger angezeigt wird.
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Da
jedoch bei dem Verfahren zum Senden/Empfangen von digitalen Daten
des Standes der Technik die Basisstation unter Verwendung eines vorgegebenen
Rundfunkkanals verschiedene Arten von Dienstinformationen verbreitet,
ist es für
das mit den Dienstinformationen versorgte bewegliches-Objekt-Endgerät schwierig,
aus den verschiedenen Arten von Dienstinformationen nur die Dienstinformationen
zu erfassen, die das bewegliches-Objekt-Endgerät tatsächlich benötigt.
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Bei
dem in der japanischen Patentanmeldung Nr. Hei7-154350 beschriebenen
Multiplex-Übertragungsverfahren,
das die Gebiete beschränkt,
ist es ebenfalls nicht möglich,
nur die von einem Nutzer gewünschten
Informationen zu erfassen.
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Die
Patentanmeldung WO-A-9524808 schlägt eine Lösung für dieses Problem vor und beschreibt
ein System, bei dem eine Basisstation eine Nachricht an Mobiltelefon-Nutzer
sendet, die geografische Koordinaten umfasst, damit ein Mobiltelefon Nutzdaten
nur dann empfangen kann, wenn sich das Mobiltelefon in einem von
den Koordinaten definierten Gebiet befindet.
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Die
Patentanmeldung WO-A-9528810 schlägt eine Basiseinheit vor, die
Dienstinformationen sendet, wobei der Kopf der Nachricht Identifikationsinformationen
des Dienstes aufweist.
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Kurze Darstellung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung will das vorgenannte Problem lösen, und
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum Senden/Empfangen
von digitalen Daten, eine zum Senden/Empfangen von digitalen Daten
verwendete Basisstationseinheit und eine zum Senden/Empfangen von
digitalen Daten verwendete bewegliches-Objekt-Endgeräteinheit
zur Verfügung
zu stellen, mit denen Informationen, die ein bewegliches-Objekt-Endgerät benötigt, aus
Dienstinformationen, die von der Basisstation verbreitet werden,
erfasst werden können.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft somit ein in den beigefügten Ansprüchen definiertes
Verfahren zum Senden/Empfangen von digitalen Daten zwischen einer
Basisstation und einem bewegliches-Objekt-Endgerät, das an einem beweglichen
Objekt installiert ist, das sich einem Versorgungsgebiet befindet.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft außerdem eine in den beigefügten Ansprüchen definierte
Basisstationseinheit, die zum Senden/Empfangen von digitalen Daten
zwischen einer Basisstation und einem bewegliches-Objekt-Endgerät verwendet
wird, das an einem beweglichen Objekt installiert ist, das sich einem
Versorgungsgebiet befindet.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft außerdem eine in den beigefügten Ansprüchen definierte
bewegliches-Objekt-Endgeräteinheit,
die zum Senden/Empfangen von digitalen Daten zwischen einer Basisstation
und einem bewegliches-Objekt-Endgerät verwendet wird, das an einem
beweglichen Objekt installiert ist, das sich einem Versorgungsgebiet
befindet.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist ein Blockdiagramm, das den Aufbau
einer Basisstationseinheit und einer bewegliches-Objekt-Endgeräteinheit
zeigt, die bei einem Verfahren zum Senden/Empfangen von digitalen
Daten nach einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
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2 ist
ein Diagramm, das eine Datenstruktur zeigt, die zwischen der Basisstation
und dem bewegliches-Objekt-Endgerät, die in 1 gezeigt sind,
verwendet wird.
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3 ist
ein Diagramm, das einzelne Identifikationseinheiten für Identifikationsinformationen
in der in 2 gezeigten Datenstruktur zeigt.
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4 ist
ein Diagramm, das den Inhalt der einzelnen Identifikationseinheiten
von 3 zeigt.
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5 ist ein Diagramm, das ein Beispiel zeigt,
in dem ein Teil der in 3 gezeigten Identifikationseinheiten
maskiert wird.
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6 umfasst Diagramme, die den Inhalt von
Berechtigungsinformationen in der in 2 gezeigten
Datenstruktur zeigen.
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7 ist
ein Ablaufdiagramm, das ein Datenverarbeitungsverfahren in Datenerkennungsmitteln
in dem in 1 gezeigten bewegliches-Objekt-Endgerät zeigt.
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Detaillierte
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
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Nachstehend
werden Ausführungsformen beschrieben,
die ein Verfahren zum Senden/Empfangen von digitalen Daten, eine
Basisstationseinheit und eine bewegliches-Objekt-Endgeräteinheit gemäß der vorliegenden
Erfindung umfassen.
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Ausführungsform 1
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Bei
einem System zum Senden/Empfangen von digitalen Daten nach der ersten
Ausführungsform
wird eine Adresse, die Identifikationsinformationen zum Empfangen
von Diensten aufweist, auf einer Empfangs-Endgerätseite festgelegt. Hingegen
wird auf einer Basisstationsseite eine Datenbank (DB) gehalten,
die verschiedene Arten von Dienstinformationen, wie etwa Landkartendaten,
Verkehrsinformationen, Streckenführungsinformationen,
Gebietsinformationen, Nachrichten, Wettervorhersage und E-Mails, aufweist.
Durch Hinzufügen
von Kopfinformationen, die aus Identifikationsinformationen, die Dienstziel-Nutzer
festlegen können,
und aus Berechtigungsinformationen bestehen, die das Verfügbarkeitsniveau
von Daten festlegen, zu den Dienstinformationen können speziellen
Teilnehmern Datendienste zur Verfügung gestellt werden.
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1 ist ein Blockdiagramm, das den Aufbau
einer Basisstationseinheit und einer bewegliches-Objekt-Endgeräteinheit
zeigt, die zum Senden/Empfangen von digitalen Daten bei der ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
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In
der Figur bezeichnet das Bezugssymbol 10 eine Basisstationseinheit
(nachstehend einfach als Basisstation bezeichnet), die auf dem Boden
errichtet ist, und das Bezugssymbol 20 bezeichnet ein Fahrzeug-Endgerät als bewegliches-Objekt-Endgeräteinheit,
die an einem beweglichen Objekt installiert ist. Das System zum
Realisieren des Verfahrens zum Senden/Empfangen von digitalen Daten
nach der ersten Ausführungsform
besteht aus der Basisstation 10, einem oder mehreren Fahrzeug-Endgeräten 20 und
einem oder mehreren stationären
Endgeräten, die
auf dem Boden aufgestellt sind (nicht dargestellt). Zu den beweglichen
Objekten gehören
Kraftfahrzeuge, Züge,
Schiffe, Flugzeuge usw., aber bei dieser ersten Ausführungsform
wird ein Kraftfahrzeug als Beispiel genommen.
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Die
Basisstation 10 besteht aus einer Dienstinformationen-DB 1,
Datenerzeugungsmitteln 2 und Datensendemitteln 3.
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Die
Dienstinformationen-DB 1 ist eine Datenbank, die verschiedene
Arten von Dienstinformationen hält,
wie etwa Landkarteninformationen, Verkehrsinformationen, Gebietsinformationen
(wie etwa Parkplätze,
Tankstellen, Restaurants, Einrichtungen in der näheren Umgebung und Veranstaltungen),
allgemeine Informationen (wie etwa Nachrichten und Wettervorhersagen),
Nachrichteninformationen (Sprache, Text), direkte Ansichten (Stehbilder,
Bewegtbilder), Internet (E-Mails, Nachrichten, World Wide Web (WWW)),
Werbeanzeigen und Software.
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Die
Datenerzeugungsmittel 2 gewinnen die Dienstinformationen,
die einen Inhalt haben, der von der Dienstinformationen-DB 1 gesendet
werden soll, und erzeugen zu übertragende
Daten dadurch, dass sie zu den gewonnenen Dienstinformationen Identifikationsinformationen,
die Dienstziel-Nutzer festlegen, und Berechtigungsinformationen,
die das Verfügbarkeitsniveau
angeben, als Kopfinformationen hinzufügen. Einzelheiten der Datenstruktur
werden später
unter Bezugnahme auf die 2 bis 6 beschrieben.
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Die
Datensendemittel 3 senden die zu übertragenden Daten, die von
den Datenerzeugungsmitteln 2 erzeugt werden, von einer
Sende-Antenne 31 digital zu dem Fahrzeug-Endgerät 20.
Hierbei kann eine Rundfunk-Übertragungseinheit,
die beim digitalen Bodenwellen-Rundfunk, digitalen Satellitenrundfunk
oder dergleichen zum Einsatz kommt, als Kommunikationsmittel bei
der Übertragung
verwendet werden.
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Das
Fahrzeug-Endgerät 20 besteht
aus Datenempfangsmitteln 4, Operationseingabemitteln 5, Datenerkennungsmitteln 6,
Datenspeichermitteln 7 und Datenausgabemitteln 8.
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Die
Datenempfangsmittel 4 sind eine Einheit zum Empfangen der
von der Basisstation 10 gesendeten Daten.
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Die
Operationseingabemittel 5 sind eine Eingabe-Einheit, die
für Operationen
zum Entscheiden, ob der Rundfunkdienst empfangen wird oder nicht, oder
zum Wählen
einer Kategorie von gewünschten Daten
verwendet wird. Als Operationseingabemittel 5 werden Eingabe-Einheiten,
wie etwa Spracheingabe und Fernbedienung, verwendet.
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Die
Datenerkennungsmittel 6 bestehen aus einer Kopfinformationen-Gewinnungseinheit 66 und einer
Dienstziel-Entscheidungseinheit 67, die in 1(b) gezeigt sind. Die Kopfinformationen-Gewinnungseinheit 66 gewinnt
Kopfinformationen aus den empfangenen Daten, die von den Datenempfangsmitteln 4 empfangen
werden. Die Dienstziel-Entscheidungseinheit 67 vergleicht
eine dem Fahrzeug-Endgerät 20 zugewiesene
Adresse mit den Identifikationsinformationen, die in den Kopfinformationen
enthaften sind, die mit der Kopfinformationen-Gewinnungseinheit 66 gewonnen
werden, und entscheidet, ob es die Dienstziel-Daten sind oder nicht,
oder beurteilt das Verfügbarkeitsniveau
der Daten durch Überprüfen der
Berechtigungsinformationen oder beurteilt den Inhalt der empfangenen
Daten durch Überprüfen des
Datenidentifikationskopfes.
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Die
Datenspeichermittel 7 sind eine Einheit zum Speichern von
Daten aufgrund der Entscheidung der Datenerkennungsmittel 6.
Die Datenspeichermittel 7 können aus einem Aufzeichnungsmedium,
wie etwa einem Flash-Speicher, einer Festplatte und einer optischen
Platte, bestehen. Oder sie können
ein interner Speicher der Datenerkennungsmittel 6 sein.
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Die
Datenausgabemittel 8 geben Daten aufgrund der Entscheidung
der Datenerkennungsmittel 6 aus. Die Datenausgabemittel 8 bestehen
aus einer Anzeige, einem Lautsprecher oder dergleichen.
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Nachstehend
wird eine Datenstruktur beschrieben, die beim Senden/Empfangen von
digitalen Daten bei der ersten Ausführungsform verwendet wird.
Die 2 bis 6 sind Diagramme,
die die Datenstruktur zeigen. Die Datenstruktur, die beim Senden/Empfangen
von digitalen Daten bei der ersten Ausführungsform verwendet wird,
besteht aus Kopfinformationen 30 und Dienstinformationen 40,
wie in 2 gezeigt.
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Bei
der ersten Ausführungsform
bestehen die Kopfinformationen 30 aus Adress-Kopfinformationen 32 und
Berechtigungs-Kopfinformationen 33.
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Die
Adress-Kopfinformationen 32 sind Identifikationsinformationen
zum Festlegen des Fahrzeug-Endgeräts 20 als Dienstziel-Nutzer.
Hier bestehen die Adress-Kopfinformationen 32 als Identifikationsinformationen
aus einer Sendequellen-Endgerätadresse 34 und
einer Sendeziel-Endgerätadresse 35 an
einem Empfangs-Endgerät.
Die Sendequellen-Endgerätadresse 34 entspricht
einer Adresse eines Endgeräts,
das Informationen für
die Basisstation 10 bereitstellt, und die Sendeziel-Endgerätadresse 35 entspricht
einer Adresse eines anderen Endgeräts, das beispielsweise von
dem Endgerät
festgelegt wird, das die Informationen für die Basisstation 10 bereitstellt.
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Die
Berechtigungs-Kopfinformationen 33 sind Informationen,
die das Verfügbarkeitsniveau
der bereitgestellten Dienstinformationen in dem Fahrzeug-Endgerät 20 als
Dienstziel-Nutzer festlegen. Hier bedeutet Verfügbarkeitsniveau beispielsweise, dass
nur die bereitgestellten Dienstinformationen genutzt werden dürfen, dass
sie in Speichermitteln gespeichert werden dürfen oder dass die Nutzungszeit für die Dienstinformationen
begrenzt wird.
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Außerdem bestehen
bei der ersten Ausführungsform
die Dienstinformationen 40 aus einem Datenidentifikationskopf 42 und
Daten 43.
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Der
Datenidentifikationskopf 42 weist Datenerkennungsinformationen
für die
Daten 43 auf. Die Datenerkennungsinformationen bestehen
beispielsweise aus Punkt-Informationen, Teilungsinformationen und
teilverfügbaren
Informationen. Die Punkt-Informationen sind Informationen, mit denen das
Fahrzeug-Endgerät 20,
das die Dienste empfängt,
Daten, die einen beliebigen Punkt oder ein beliebiges Gebiet betreffen,
aus den Daten 43 erfassen kann. Insbesondere kann eine
Codezahl, die Landkartendaten, Verkehrsinformationen, Streckenführungsinformationen,
Gebietsinformationen (wie etwa Parkplätze, Tankstellen, Restaurants,
Einrichtungen in der näheren
Umgebung und Veranstaltungsinformationen), angibt, als Punkt-Informationen
verwendet werden. Die Teilungsinformationen sind Informationen,
die angeben, dass die Daten 43 der Dienstinformationen 40 eine
Vielzahl von geteilten Daten aufweisen. Damit können an der Basisstation 10 Dienstinformationen
mit einer großen
Kapazität
dadurch an das Endgerät
gesendet werden, dass sie in mehrere Einzeldaten geteilt werden.
Am Endgerät
können durch
Analysieren der Teilungsinformationen die geteilten Daten vorübergehend
in den Speichermitteln gehalten werden, bis alle Daten erfasst sind,
und es kann eine Datenwiedergabe-Verarbeitung durchgeführt werden,
wenn alle Daten erfasst worden sind. Dadurch können Dienstinformationen mit
einer großen
Kapazität
bereitgestellt werden. Die teilverfügbaren Informationen sind Informationen,
die angeben, dass die Wiedergabe-Verarbeitung für einen Datenteil, der keinen
Fehler enthält,
durchgeführt
werden kann, auch wenn ein Teil der Daten 43 Fehler enthält und nicht
alle Daten 43 wiedergegeben werden können. Somit kann das Endgerät den Inhalt
der Daten 43 vorläufig
bestätigen,
oder gegebenenfalls kann das Endgerät die gewünschten Informationen nur von
dem Datenteil erhalten, der keinen Fehler enthält. Auch wenn die bereitgestellten
Daten 43 geteilte Daten aufweisen und ein Teil der Daten 43 Fehler enthält, die
nicht wiedergegeben werden können, kann
das Endgerät
unter Verwendung der Teilungsinformationen zusammen mit den teilverfügbaren Informationen
zumindest die Zusammenfassung aller Daten erfassen, indem es den
Datenteil, der keinen Fehler enthält, verwendet. Wenn in diesem
Fall ein Fehler gefunden wird, wenn alle Daten erfasst sind, werden
die Daten korrigiert und angezeigt. Oder die Daten können nacheinander
in der Reihenfolge des Empfangs angezeigt werden.
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Die
Daten 43 umfassen Daten, die tatsächlich für das Endgerät bereitgestellt
werden, und sie entsprechen verschiedenen Arten von Informationen, wie
etwa Landkartendaten, Verkehrsinformationen, Gebietsinformationen
(wie etwa Parkplätze,
Tankstellen, Restaurants, Einrichtungen in der näheren Umgebung und Veranstaltungen),
allgemeine Informationen (wie etwa Nachrichten und Wettervorhersagen),
Nachrichteninformationen (Sprache, Text), direkte Ansichten (Stehbilder,
Bewegtbilder), Internet (E-Mails, Nachrichten, World Wide Web (WWW)), Werbeanzeigen
und Software.
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In 2 sind
als Identifikationsinformationen, die in den Adress-Kopfinformationen 32 enthalten
sind, die Sendequellen-Endgerätadresse 34 und die
Sendeziel-Endgerätadresse 35 angegeben,
und nachstehend wird ein Beispiel für die Identifikationsinformationen
beschrieben, die für
das Fahrzeug-Endgerät
besonders wichtig sind. 3 zeigt ein Beispiel für eine Datei-Gestaltung der Identifikationsinformationen,
die in den Adress-Kopfinformationen 32 enthalten sind.
Wie in 3 gezeigt, weist die Datei-Gestaltung der Identifikationsinformationen, die
in den Adress-Kopfinformationen 32 enthalten sind, einen
Gebiets-Identifikationsteil, einen Fahrzeugtyp-Identifikationsteil,
einen Fahrzeug-Identifikationsteil und einen Nutzer-Identifikationsteil
auf. Der Gebiets-Identifikationsteil besteht aus Ländern, Präfekturen
und Gemeinden. Der Fahrzeugtyp-Identifikationsteil besteht aus Fahrzeugherstellern,
Fahrzeugtypen und Jahresmodellen. Der Fahrzeug-Identifikationsteil
besteht aus Nummernschild-Informationen. Der Nutzer-Identifikationsteil
besteht aus Endgerät-Identifikationsnummern
(Endgerät-IDs)
und Nutzer-IDs.
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4 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel für eine
Datei-Gestaltung zeigt, bei der die Dateien der entsprechenden Identifikationsteile
im Einzelnen dargestellt sind. Wie in der Figur gezeigt, ist als
Landescode im Gebiets-Identifikationsteil das Zahlenzeichen 1
Japan zugeordnet, das Zahlenzeichen 2 ist Argentinien zugeordnet,
das Zahlenzeichen 3 ist Kroatien zugeordnet, usw. Ähnlich sind
Präfektur-Codes, Gemeinde-Codes,
Fahrzeughersteller-Codes, Nutzer-IDs und dergleichen entsprechend
unterteilt und codiert.
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Nachstehend
wird ein Beispiel beschrieben, in dem ein Teil der Identifikationsinformationen
maskiert wird, um einer bestimmten Fahrzeug-Endgerät-Gruppe
eine Empfangsberechtigung für
die Dienstinformationen zu erteilen. 5 ist
ein Diagramm, das eine Datei-Gestaltung zeigt, bei der ein Teil
der Identifikationsinformationen maskiert ist. 5(a) zeigt die Situation, wo die entsprechenden Identifikationsteile
der Identifikationsinformationen nicht maskiert sind. Dem Gebiets-Identifikationsteil ist
die Codezahl 10110111 zugeordnet, dem Fahrzeugtyp-Identifikationsteil
ist die Codezahl 11100101 zugeordnet, dem Fahrzeug-Identifikationsteil
ist die Codezahl 1001101101 zugeordnet, und dem Nutzer-Identifikationsteil
ist die Codezahl 11011011 zugeordnet. In einem Maskierungsbeispiel
1 zum Senden von Reparatur-Informationen über liegengebliebene Fahrzeuge
werden die Codezahlen des Gebiets-Identifikationsteils und des Nutzer-Identifikationsteils
alle gelöscht,
wie in 5(b) gezeigt. Dann bestehen
die gültigen
Identifikationsinformationen aus dem Fahrzeugtyp-Identifikationsteil
und dem Fahrzeug-Identifikationsteil,
wodurch Informationen, die nur auf bestimmte Fahrzeugtypen oder
Fahrzeuge zielen, für
das Fahrzeug-Endgerät 20 bereitgestellt
werden, sodass die Reparatur-Informationen
zu den liegengebliebenen Fahrzeugen für die bestimmten Fahrzeugtypen
oder Fahrzeuge bereitgestellt werden.
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In
einem Maskierungsbeispiel 2 zum Senden von Rückruf-Informationen über bestimmte
Fahrzeugtypen werden der Gebiets-Identifikationsteil, der Fahrzeug-Identifikationsteil
und der Nutzer-Identifikationsteil alle gelöscht, wie in 5(c) gezeigt. Dann bestehen die gültigen Identifikationsinformationen
aus dem Fahrzeugtyp-Identifikationsteil, wodurch Informationen,
die nur auf bestimmte Fahrzeugtypen zielen, für das Fahrzeug-Endgerät 20 bereitgestellt
werden, sodass die Rückruf-Informationen
für die
bestimmten Fahrzeugtypen bereitgestellt werden.
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Nachstehend
wird ein konkretes Beispiel für die
Berechtigungs-Kopfinformationen 33 in der in 2 gezeigten
Datenstruktur beschrieben. 6 ist ein
Diagramm, das ein Beispiel für
eine Daten-Gestaltung für
die Berechtigungs-Kopfinformationen 33 zeigt. Hier bestehen
die Berechtigungs-Kopfinformationen 33 aus einem Zeitraum-Wert
und einem Nutzungswert, wie in 6(a) gezeigt.
Der Zeitraum-Wert gibt einen Zeitraum an, in dem die Dienstinformationen
verfügbar
sind, und er kann als Wert 0 festgelegt werden, der angibt, dass
die Dienstinformationen nur an dem festgelegten Tag genutzt werden
können,
der Wert 1 gibt an, dass sie 3 Tage genutzt werden können, der
Wert 2 ist für
7 Tage, der Wert 3 für
einen Monat, usw. Der Nutzungswert gibt als Nutzungsart für die Dienstinformationen
die Berechtigung für
die Alleinnutzung, die Berechtigung zum Speichern oder dergleichen
an. Der Nutzungswert kann beispielsweise als Wert 0 festgelegt werden,
der die Nutzungsberechtigung ohne Begrenzung angibt, der Wert 1
gibt die Berechtigung zum Speichern an, der Wert 2 gibt an, dass
die Daten gespeichert werden können
und mit der Begrenzung genutzt werden dürfen (wenn der Nutzungszeitraum endet,
können
die Daten nicht mehr genutzt werden oder sie werden aus der Speichereinheit
gelöscht), der
Wert 3 gibt an, dass die Daten nicht gespeichert werden können (die
Daten dürfen
nur beim Empfang ausgegeben werden), usw. Der Zeitraum-Wert und der
Nutzungswert können
durch Festlegen der Codezahlen festgelegt werden, wie in 6(b) gezeigt.
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Nachstehend
wird die Funktionsweise der Basisstationseinheit 10 und
des Fahrzeug-Endgeräts 20 beschrieben,
die den vorstehenden Aufbau haben.
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Zunächst lesen
die Datenerzeugungsmittel 2 in der in 1 gezeigten
Basisstation 10 vorgegebene Dienstinformationen aus der
Dienstinformationen-DB 1 aus und fügen Kopfinformationen zu diesen
ausgelesenen Dienstinformationen hinzu, um die Dienstinformationen
von der Basisstation 10 zu senden. Als Kopfinformationen
sind die Adress-Kopfinformationen 32,
die Berechtigungs-Kopfinformationen 33 sowie der Datenidentifikationskopf 42 als
Datenerkennungsinformationen der Daten 43 enthalten, wie
in 2 gezeigt. Außerdem
wird, wenn die Informationen für
eine bestimmte Fahrzeug-Endgerätgruppe
bereitgestellt werden, ein Teil der Identifikationsinformationen
maskiert, wie in 5 gezeigt. Die Übertragungsdaten,
die von den Datenerzeugungsmitteln 2 erzeugt werden, werden
an die Datensendemittel 3 gesendet, und die empfangenen Übertragungsdaten
werden mit den Datensendemitteln 3 codiert/komprimiert
sowie in Pakete zerlegt (gemultiplext), sodass ein digitales Kommunikationssignal
entsteht. Eine Trägerwelle
wird mit dem digitalen Kommunikationssignal moduliert und die Trägerwelle
wird mit dem digitalen Kommunikationssignal überlagert, sodass ein Sendesignal
entsteht. Dieses Sendesignal wird unter Verwendung eines Rundfunkkanals von
der Sende-Antenne 31 zum Fahrzeug-Endgerät 20 gesendet.
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Die
von der Basisstation 10 gesendeten Daten werden von der
Empfangsantenne 41 empfangen, die an dem in 1 gezeigten Fahrzeug-Endgerät 20 angebracht
ist. Nachstehend wird die Datenverarbeitung im Fahrzeug-Endgerät 20 unter
Bezugnahme auf das in 7 gezeigte Ablaufdiagramm beschrieben.
In der Figur erfolgt die Empfangsverarbeitung der Daten, die mit
der Empfangsantenne 41 empfangen werden, im Schritt S1.
Diese Daten-Empfangsverarbeitung
wird von den Datenempfangsmitteln 4 durchgeführt, und
das empfangene Sendesignal wird demoduliert, um ein digitales Signal
zu erhalten, und das erhaltene digitale Signal wird getrennt. Nachdem
die Kopfinformationen mit der Kopfinformationen-Gewinnungseinheit 66 in
den Datenerkennungsmitteln 6 gewonnen worden sind, werden
die gewonnenen Kopfinformationen zu der Dienstziel-Entscheidungseinheit 67 gesendet.
In der Dienstziel-Entscheidungseinheit 67 erfolgt die Datenverarbeitung
nach den folgenden Verfahren.
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Zunächst erfolgt
im Schritt S2 die Analysenverarbeitung der Adress-Kopfinformationen,
und im Schritt S3 wird entschieden, ob die empfangenen Daten an
sich selbst adressiert sind. Bei der Entscheidung wird die Endgerätadresse,
die im Fahrzeug-Endgerät 20 sich
selbst zugewiesen wird, mit der Sendeziel-Endgerätadresse 35 in den Adress-Kopfinformationen 32 verglichen.
Wenn sie miteinander übereinstimmen,
wird entschieden, dass die empfangenen Daten die Daten sind, die
an das Fahrzeug-Endgerät 20 adressiert
sind, und dann geht die Verarbeitung zum nächsten Schritt. Wenn jedoch
die Endgerätadresse,
die sich selbst zugewiesen wird, und die Sendeziel-Endgerätadresse 35 in den
Adress-Kopfinformationen 32 nicht miteinander übereinstimmen,
geht die Verarbeitung vor den Schritt S1 zurück und bleibt dort stehen,
bis die nächsten
Daten empfangen werden.
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Im
Schritt S4 wird entschieden, ob festgelegt ist, dass die empfangenen
Daten zurückgewiesen werden
sollen oder nicht. Diese Entscheidung erfolgt so, dass die Wiedergabe-Verarbeitung von
Daten für die
von einem bestimmten Endgerät
bereitgestellten Informationen nicht durchgeführt wird. Die Sendequellen-Endgerätadresse 34 in
den Adress-Kopfinformationen 32 wird
mit der Adresse des Endgeräts verglichen,
das so eingestellt ist, dass es den Empfang ablehnt. Wenn sie nicht
miteinander übereinstimmen,
wird entschieden, dass die Informationen Informationen sind, die
den Empfang nicht ablehnen sollen, und dann geht die Verarbeitung
zum nächsten Schritt
S5. Wenn jedoch die Sendequellen-Endgerätadresse 34 in
den Adress-Kopfinformationen 32 mit der Adresse des Endgeräts, das
so eingestellt ist, dass es den Empfang ablehnt, übereinstimmt,
geht die Verarbeitung vor den Schritt S1 zurück und bleibt dort stehen,
bis die nächsten
Daten empfangen werden. Hierbei kann die Adresse des Endgeräts, das
so eingestellt ist, dass es den Empfang ablehnt, jederzeit von den
Operationseingabemitteln 5 eingegeben werden. Oder die
die von den Operationseingabemitteln 5 eingegebene Endgerät-Quellenadresse
kann vorher in einem internen Speicher der Datenerkennungsmittel 6 gehalten
werden und kann bei der Entscheidung der Ablehnungseinstellung im
Schritt S4 an den internen Speicher verwiesen werden.
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Im
Schritt S5 wird die Analysenverarbeitung der Berechtigungs-Kopfinformationen 33 durchgeführt. Dann
wird im Schritt S6 entschieden, ob die Daten genutzt werden dürfen oder
nicht, und wenn die Daten genutzt werden dürfen, geht die Verarbeitung zum
nächsten
Schritt S7. Wenn die Daten nicht genutzt werden dürfen, geht
die Verarbeitung vor den Schritt S1 zurück und bleibt dort stehen,
bis die nächsten
Daten empfangen werden. Die Entscheidung, ob die Daten genutzt werden
dürfen
oder nicht, erfolgt aufgrund des Nutzungswerts in den Berechtigungs-Kopfinformationen 33.
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Im
Schritt S7 wird die Gültigkeitsdauer
für die Daten
analysiert, und wenn sie in der Gültigkeitsdauer liegen, geht
die Verarbeitung zum nächsten
Schritt S8. Wenn die Gültigkeitsdauer
schon endet, geht die Verarbeitung vor den Schritt S1 zurück und bleibt
dort stehen, bis die nächsten
Daten empfangen werden. Die Gültigkeitsdauer
für die
Daten wird aufgrund des Zeitraum-Werts in den Berechtigungs-Kopfinformationen 33 entschieden.
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Im
Schritt S8 wird entschieden, ob die Speicherung der Daten zugelassen
wird oder nicht. Wenn die Datenspeicherung zugelassen wird, wird
im Schritt S9 ein Datenspeicherungsflag auf 1 gesetzt. Wenn
jedoch die Datenspeicherung nicht zugelassen wird, wird im Schritt
S10 das Datenspeicherungsflag auf 0 gesetzt. Die Entscheidung, ob
die Datenspeicherung zugelassen wird oder nicht, erfolgt aufgrund des
Nutzungswerts in den Berechtigungs-Kopfinformationen 33.
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Im
Schritt S11 wird die Analysenverarbeitung des Datenidentifikationskopfes 42 in
den Dienstinformationen 40 durchgeführt. Durch Analysieren der Datenerkennungsinformationen
des Datenidentifikationskopfes 42 können Arten oder Inhalte der
Daten 43 erfasst werden.
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Dann
wird im Schritt S12 durch Analysieren der Datenerkennungsinformationen
des Datenidentifikationskopfes 42 entschieden, dass die
Daten 43 Daten sind, die für einen Nutzer notwendig sind
oder nicht. Wenn die Daten 43 Daten sind, die für einen Nutzer
notwendig sind, geht die Verarbeitung zum nächsten Schritt S13. Wenn die
Daten 43 Daten sind, die für einen Nutzer nicht notwendig
sind, geht die Verarbeitung vor den Schritt S1 zurück und bleibt
dort stehen, bis die nächsten
Daten empfangen werden.
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Im
Schritt S13 werden die Datenerkennungsinformationen des Datenidentifikationskopfes 42 analysiert,
und es wird überprüft, ob Teilungsinformationen
in den Datenerkennungsinformationen enthalten sind, wodurch entschieden
wird, ob die Daten 43 geteilte Daten sind oder nicht. Wenn
entschieden wird, dass die Daten 43 keine geteilten Daten
sind, geht die Verarbeitung zum nächsten Schritt S14. Wenn entschieden
wird, dass die Daten 43 geteilte Daten sind, geht die Verarbeitung
zum Schritt S19.
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Im
Schritt S19 wird eine Zwischenspeicherverarbeitung der Daten 43 durchgeführt und
die Daten 43 werden in den Datenspeichermitteln 7 zwischengespeichert.
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Dann
wird im Schritt S20 aufgrund der im Datenidentifikationskopf 42 enthaltenen
Teilungsinformationen entschieden, ob alle geteilten Daten erfasst sind
oder nicht. Wenn alle Daten erfasst sind, geht die Verarbeitung
zum nächsten
Schritt S14, und wenn noch nicht alle Daten erfasst sind, geht die
Verarbeitung vor den Schritt S1 zurück und bleibt dort stehen,
bis die nächsten
Daten empfangen werden. Wenn im Schritt S20 der Datenidentifikationskopf 42 Teilnutzungsberechtigungs-Informationen
für die
geteilten Daten enthält,
geht die Verarbeitung zum Schritt S14, auch wenn noch nicht alle
Daten erfasst sind.
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Im
Schritt S14 wird entschieden, ob die Daten 43 eine Vielzahl
von Inhalten aus den Datenerkennungsinformationen im Datenidentifikationskopf 42 enthalten
oder nicht. Wenn entschieden wird, dass die Daten 43 Daten
sind, die eine Vielzahl von Inhalten enthalten, geht die Verarbeitung
zum Schritt S15, und die Trennungsverarbeitung der Daten 43 wird
durchgeführt.
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Nachdem
im Schritt S16 das Datenspeicherungsflag auf 1 gesetzt
worden ist, werden im Schritt S17 die Daten 43 im internen
Speicher der Datenerkennungsmittel 6 oder der Datenspeichermittel 7 gespeichert.
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Dann
wird im Schritt S18 die Wiedergabe-Verarbeitung der Daten 43 durchgeführt, die
im internen Speicher der Datenerkennungsmittel 6 oder der
Datenspeichermittel 7 gespeichert sind. Durch Durchführen der
Datenwiedergabe-Verarbeitung werden wiedergegebene Daten mit einer
Anzeige oder einem Lautsprecher in den Datenausgabemitteln 8 ausgegeben,
wodurch der Nutzer des Fahrzeug-Endgeräts 20 die Dienstinformationen
als Bild oder Sprache erhalten kann. In dem Fall, dass die Daten
eine Nutzungsdauerbegrenzung haben, erfolgt die Wiedergabe-Verarbeitung,
wenn die Daten innerhalb der Nutzungsdauerbegrenzung liegen.
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Bei
der ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird das Senden/Empfangen von digitalen
Daten in der vorstehend beschriebenen Weise realisiert. Dienstinformationen,
die von der Basisstation 10 bereitgestellt werden, werden
gesendet, nachdem Kopfinformationen mit Identifikationsinformationen
zu den Dienstinformationen hinzugefügt worden sind, und die Identifikationsinformationen werden
in dem Fahrzeug-Endgerät 20,
das die gesendeten Daten empfängt,
analysiert, wodurch nur die Daten, die das Endgerät selbst
benötigt,
empfangen werden und eine Wiedergabe-Verarbeitung realisiert wird.
Daher ist ein bewegliches-Objekt-Endgerät, das Dienstinformationen
empfängt,
in der Lage, aus den verschiedenen Arten von Dienstinformationen
nur die Informationen zu erfassen, die das Endgerät tatsächlich benötigt, auch
wenn die Basisstation 10 unter Verwendung eines vorgegebenen
Rundfunkkanals verschiedene Arten von Dienstinformationen verbreitet.
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Bei
der ersten Ausführungsform
ist zwar das Beispiel beschrieben worden, dass die Identifikationsinformationen
einen Gebiets-Identifikationsteil, einen Fahrzeugtyp-Identifikationsteil,
einen Fahrzeug-Identifikationsteil und einen Nutzer-Identifikationsteil aufweisen,
aber es können
auch andere Identifikationselemente hinzugefügt werden. Natürlich können Identifikationsinformationen
mit einem einzigen Identifikationsteil oder einer Kombination aus den
einzelnen Identifikationsteilen erzeugt werden. Oder es kann ein
Datendienst für
einen bestimmten Nutzer durch Erzeugen verschiedener Muster von Identifikationsinformationen
durch Maskieren eines Teils der Identifikationsinformationen erzeugt
werden, wie in 5 gezeigt.