DE19503420A1 - Rundfunkempfänger zum Empfang und zur Wiedergabe von digital codierten Verkehrsmeldungen - Google Patents
Rundfunkempfänger zum Empfang und zur Wiedergabe von digital codierten VerkehrsmeldungenInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Rundfunkempfänger nach der
Gattung des Hauptanspruchs.
Mit dem Radio-Daten-System (RDS) wird eine zusätzliche und
unhörbare Übermittlung von digitalen Daten parallel zu
Rundfunkprogrammen in einem Datenkanal ermöglicht.
Spezifikationen des Radio-Daten-Systems für UKW-Hörfunk sind
unter anderem in der Druckschrift Tech. 3244-E, März 1984
der europäischen Rundfunk-Union (EBU) festgelegt.
Rundfunkempfänger mit geeigneten RDS-Decodern können
übermittelte Daten zusätzlich zum Rundfunkempfang mit dem
selben Empfangsteil aufnehmen und decodieren. Die
Datenübertragung erfolgt in 32 Gruppen zu jeweils 108 Bit,
wobei jeder Gruppe ein bestimmter Dienst zugewiesen wird.
Die Gruppe 8a ist zur Übertragung von digital codierten
Verkehrsmeldungen vorgesehen.
Der Aufbau und die Codierung dieser Verkehrsmeldungen sind
in dem Normvorschlag ALERT C, November 1990, herausgegeben
vom RDS ATT ALERT Consortium, im einzelnen festgelegt. Die
wesentlichen Elemente einer Verkehrsmeldung sind dabei der
Ort des Geschehens (Location) und das Ereignis (Event).
Diese Angaben sind katalogisiert, das heißt, daß jedem
verkehrsrelevanten Ort und jedem verkehrsrelevanten Ereignis
ein eindeutiger Code zugewiesen ist. Die Verkettung der Orte
in der Ortstabelle entlang existierender Straßen gibt den
Verlauf wieder. Außer den üblichen Einrichtungen eines
Empfangsgerätes mit einem RDS-Decoder sind zur Nutzung des
Verkehrsmeldungskanals TMC (Traffic Message Channel)
Einrichtungen zur Decodierung, zur Speicherung, zur
Weiterverarbeitung und zur Ausgabe der Verkehrsmeldungen
erforderlich.
Wegen der beschränkten Datenmenge von 108 Bit pro normaler
Verkehrsmeldung können nur wenige Informationen übertragen
werden, aus denen mit Hilfe relativ umfangreicher Tabellen
im Empfänger die Verkehrsmeldung decodiert und zur Ausgabe
aufbereitet wird. Diese Tabellen enthalten ortsbezogene und
ereignisbezogene Daten. So sind zu einer Decodierung einer
digital codierten Verkehrsmeldung unter anderem ein
Ortscode, ein Ortstyp (Punktgebiet, Straßensegment), eine
Referenz zu einem vorhergehenden Punkt, eine Referenz zu
einem nachfolgenden Punkt und andere Daten erforderlich.
Zur Ausgabe einer Verkehrsmeldung sind dann weitere
ortsbezogene Daten erforderlich, wie beispielsweise der Typ
einer Straße, gegebenenfalls ein spezifischer Name der
Straße, der Name des Ortes, ein zweiter Name des Ortes und
gegebenenfalls die geographischen Koordinaten.
Demnach kann eine digital codierte Verkehrsmeldung nur
decodiert werden, wenn der Ortscode und die zugehörigen
Angaben in der Liste im Empfänger vorhanden sind. Es sind
damit sehr große Datenmengen erforderlich, wenn alle
Verkehrsmeldungen decodierbar und wiedergebbar sein sollen.
Dieses gilt um so mehr, je größer das von einem einheitlichen
standardisierten System erfaßte Gebiet ist, beispielsweise
der größte Teil Europas.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen
Rundfunkempfänger zum Empfang und zur Wiedergabe von digital
codierten Verkehrsmeldungen anzugeben, der in verschiedenen
Gebieten benutzt werden kann, ohne daß die zur Decodierung
und zur Wiedergabe erforderlichen Daten für alle
theoretischen Betriebsorte des Rundfunkempfängers
gespeichert sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
empfangenen digital codierten Verkehrsmeldungen einer
Einrichtung zur Decodierung der Verkehrsmeldungen zuführbar
sind, wobei zur Decodierung der Verkehrsmeldungen
erforderliche ortsbezogene Daten auf einem austauschbaren
Datenträger gespeichert sind, daß aus den decodierten
Verkehrsmeldungen Wiedergabedaten ableitbar sind, wobei zur
Ableitung der Wiedergabedaten erforderliche weitere
ortsbezogene Daten auf dem austauschbaren Datenträger
gespeichert sind, und daß die Wiedergabedaten einer
Wiedergabeeinrichtung zuführbar sind.
Der erfindungsgemäße Rundfunkempfänger kann in verschiedenen
Ländern zum Empfang und zur Wiedergabe von digital codierten
Verkehrsmeldungen verwendet werden, wobei lediglich der die
Daten des betreffenden Landes enthaltende Datenträger
einzusetzen ist. Der Datenträger kann in Form einer üblichen
Chipkarte oder anderer Speicherkarten, beispielsweise nach
dem ISO-7816-Standard, ausgeführt sein. Der erfindungsgemäße
Rundfunkempfänger hat weiterhin den Vorteil, daß bei
Änderungen der ortsbezogenen Daten, beispielsweise durch
Neubau von Straßen oder Autobahnanschlußstellen eine
preiswerte Aktualisierung möglich ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Rundfunkempfänger kann die
Wiedergabe durch eine Sprachausgabe, durch schriftliche
Anzeige oder durch eine graphische Darstellung im Sinne
einer Landkarte erfolgen. Bei der Sprachausgabe und bei der
schriftlichen Anzeige ist durch geeignete Speicherung und
Auswahl auch eine Wiedergabe in verschiedenen Sprachen
unabhängig von dem jeweils befahrenen Gebiet möglich.
Bei einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Rundfunkempfängers ist vorgesehen, daß zur Decodierung der
Verkehrsmeldungen und zur Ableitung der Wiedergabedaten
erforderliche Algorithmen und ereignisbezogene Daten in
einem Speicher im Rundfunkempfänger abgelegt sind. Diese
Daten erfordern an sich keine Aktualisierung oder Anpassung
an verschiedene Länder bzw. geographische Gebiete, ihre
Speicherung innerhalb des Rundfunkempfängers vermindert
jedoch den erforderlichen Speicherplatz auf dem
austauschbaren Datenträger.
Ein austauschbarer Datenträger für einen erfindungsgemäßen
Rundfunkempfänger kann derart ausgebildet sein, daß die
ortsbezogenen Daten und die weiteren ortsbezogenen Daten in
einem Festwertspeicher abgelegt sind. Es kann jedoch auch
vorgesehen sein, daß die ortsbezogenen Daten und die
weiteren ortsbezogenen Daten in einem nichtflüchtigen
wiederbeschreibbaren Speicher abgelegt sind. Dadurch kann
eine einmal erworbene Chipkarte von Zeit zu Zeit
aktualisiert werden.
Trotz ständiger Fortschritte bezüglich der Speicherdichte
wird die Speicherkapazität von austauschbaren Speichern in
absehbarer Zeit begrenzt oder relativ teuer sein. Ein
Benutzer, insbesondere ein Autofahrer, der keine weiten
Fahrten unternimmt, ist häufig nicht an einer Decodierung
aller Verkehrsmeldungen interessiert, die ein ganzes Land
betreffen. Dazu kann gemäß einer Weiterbildung des
austauschbaren Datenträgers vorgesehen sein, daß die im
Speicher abgelegten Daten ein von den Ländergrenzen, nach
welchen ortsbezogene Datenbanken eingeteilt sind,
abweichendes geographisches Gebiet betreffen.
Zu einer Decodierung und zur Ableitung von Wiedergabedaten
ist es vorteilhaft, wenn auf dem austauschbaren Datenträger
je Ort mindestens ein Ortscode, ein Ortstyp, Referenzen auf
benachbarte Orte, bei punktförmigen Orten Referenzen zu
einem zugehörigen Straßensegment, ein Ländercode, ein Code
derjenigen Datenbasis desjenigen Landes, auf welches sich
die vorgenannten Codes beziehen, ein Straßenname, eine
Straßenbeschreibung, Zusatzbeschreibungen zum Ortstyp, Namen
des Ortes und gegebenenfalls Namen weiterer Orte gespeichert
sind.
Eine Anzeige in Form einer Landkarte kann dabei dadurch
ermöglicht werden, daß ferner die geographischen Koordinaten
der Orte gespeichert sind.
Ein erstmaliges oder ein wiederholtes Beschreiben eines
austauschbaren Datenträgers kann derart erfolgen, daß von
einer zentralen Datenbank, die für mehrere Gebiete
aktualisierte Daten enthält, Daten abgefragt und gemäß einer
Eingabe, die ein ausgewähltes Gebiet kennzeichnet,
ausgewählt werden und daß die ausgewählten Daten in den
Speicher des austauschbaren Datenträgers eingeschrieben
werden. Die zentrale Datenbank kann beispielsweise sämtliche
Ortslisten in Europa enthalten. Durch eine Eingabe eines
ausgewählten Gebietes über ein Auswahlmenü können somit
Datenträger hergestellt werden, die beispielsweise eine
Decodierung und Wiedergabe von Verkehrsmeldungen eines von
einem Autofahrer häufig befahrenen Gebietes ermöglichen, das
durchaus zu mehreren Ländern gehören kann.
Eine andere vorteilhafte Weiterbildung des austauschbaren
Datenträgers ermöglicht eine besonders günstige Ausnutzung
der vorhandenen Speicherkapazität dadurch, daß in einer
ersten auf dem austauschbaren Datenträger gespeicherten
Tabelle zu jeweils einer Ortsangabe außer den zur
Decodierung erforderlichen Daten ein oder mehrere
Identifizierer abgelegt sind und daß für jeweils einen
Identifizierer in einer zweiten auf dem austauschbaren
Datenträger gespeicherten Tabelle die weiteren ortsbezogenen
Daten abgelegt sind. Diese enthalten vorzugsweise mindestens
einen Ortsnamen. Dabei kann es durchaus vorteilhaft sein,
nur einmal auftretende Ortsnamen direkt in der ersten
Tabelle abzulegen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
anhand mehrerer Figuren dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines erfindungsgemäßen
Rundfunkempfängers,
Fig. 2 eine schematische Darstellung zum Beschreiben eines
austauschbaren Datenträgers und
Fig. 3 ein weiteres Blockschaltbild eines erfindungsgemäßen
Rundfunkempfängers mit einer Ortsliste enthaltenden
Chipkarte.
Das Ausführungsbeispiel ist zwar als Blockschaltbild
dargestellt. Dieses bedeutet jedoch nicht, daß es auf eine
Realisierung mit Hilfe von einzelnen den Blöcken
entsprechenden Schaltungen beschränkt ist. Der
Rundfunkempfänger ist vielmehr in besonders vorteilhafter
Weise mit Hilfe von hochintegrierten Schaltungen
realisierbar. Dabei können digitale Signalprozessoren
eingesetzt werden, welche bei geeigneter Programmierung die
in den Blockschaltbildern dargestellten
Verarbeitungsschritte durchführen.
Fig. 1 zeigt einige zur Erläuterung der Erfindung
erforderliche Baugruppen eines Rundfunkempfängers und im
gestrichelt umrahmten Teil zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens dienende Baugruppen. Die zu
empfangenden Signale werden über eine Antenne 1 einem
Empfangsteil 2 zugeführt, an dessen Ausgang ein RDS-Decoder
3 und ein Audio-Verstärker 4 mit einem Lautsprecher 5
angeschlossen sind.
Die Decodierung und Wiedergabe der digital codierten
Verkehrsmeldungen wird von einem Mikrocomputer 11 gesteuert.
Dieser ist mit einem Speicher 12 verbunden, in welchem
ereignisbezogene und sprachrelevante Daten und Algorithmen
abgelegt sind. Dem Mikrocomputer 11 sind Ausgangssignale des
RDS-Decoders 3 zuführbar. Ferner ist der Mikrocomputer 11
über eine Schnittstelle 13 mit einem
Karten-Schreib/Lesegerät verbunden, was in Fig. 1 nicht
gesondert dargestellt ist. In dem Lesegerät wird die
Verbindung mit einem Speicher 14 auf einer Chipkarte 15 über
eine ebenfalls auf der Chipkarte befindliche Schnittstelle
16 hergestellt.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine
Sprachausgabe vorgesehen, wozu im Mikrocomputer 11 digitale
Sprachsignale synthetisiert werden, die über einen
Digital/Analog-Wandler 17 dem Audio-Verstärker 4 zugeführt
werden. Außerdem können die Verkehrsmeldungen und weitere
Informationen, beispielsweise die Art der Selektion der
Verkehrsmeldungen mit Hilfe einer Anzeigevorrichtung 18
(Display) dargestellt werden, die über einen Display-Treiber
19 an den Mikrocomputer 11 angeschlossen ist.
Der Speicher 14 kann als Nur-Lese-Speicher (ROM) ausgeführt
sein, so daß der Benutzer bei Änderungen eine neue Chipkarte
15 erwerben muß, oder als jeweils neu zu beschreibender
nichtflüchtiger Schreib/Lese-Speicher. Dieser kann dann bei
Änderungen der ortsrelevanten Daten oder bei einer Änderung
des den Benutzer interessierenden Gebiets mit neuen Daten
beschrieben werden.
Die mit einer digital codierten Verkehrsmeldung übertragenen
Orts- und Ereignis-Codes sind sprachenunabhängig. So
bezeichnet beispielsweise ein Code 101 das Ereignis eines
Staus und ein Code 4711 beispielsweise den Ort Köln. In
Decodiertabellen in den Speichern 14 und 12 sind daher die
zu den Codes entsprechenden Repräsentanten in einer
spezifischen Landessprache gespeichert. Die Ereignisse sind
sprachenabhängig und länderunabhängig, da die Ereignisse
europaweit einheitlich normiert sind, beispielsweise
101 = Stau = Traffic Jam. Die Ortsnamen wiederum sind
länderabhängig, das bedeutet, daß ein Ortscode in Frankreich
einen anderen Ort zeigt als der gleiche Code in Deutschland.
Unterschieden werden die Orte durch die Länderkennung, die
im Radio-Daten-System separat übertragen wird.
Die im Speicher 14 der Chipkarte 15 gespeicherten Daten sind
nach Gesichtspunkten der Decodierung und der Wiedergabe der
Verkehrsmeldungen aufgeteilt. Die zur Decodierung einer
Verkehrsmeldung erforderlichen Daten sind in folgender
Tabelle zusammengefaßt, wobei Loc. = Location für Ort steht:
Mit diesen Informationen ist eine nach dem ALERT-Standard
codierte Information decodierbar. Bei der Codierung werden
beispielsweise ein Ortscode, eine Angabe über die Länge
eines Ereignisses (beispielsweise Staulänge 20 km) und über
die Richtung dahingehend ausgewertet, daß beispielsweise die
betroffene Autobahn, ein Abschnitt dieser Autobahn mit
Richtungsangabe, zwei Anschlußstellen, an denen sich das
Ereignis befindet und das Ereignis selbst feststehen,
beispielsweise die Information:
A7, Kassel Richtung Hannover, zwischen ,Hildesheim und Laatzen, Ereignis.
A7, Kassel Richtung Hannover, zwischen ,Hildesheim und Laatzen, Ereignis.
Dabei wurden innerhalb der digital codierten Verkehrsmeldung
der Ortscode Hildesheim und das Ausmaß sowie die Richtung
empfangen und die weiteren Angaben der Tabelle entnommen.
Nach der beschriebenen Decodierung liegt diese Information
jedoch noch in Form von Codes vor, die zu Zwecken der
Ausgabe in geschriebenen oder gesprochenen Text umgewandelt
werden. Dazu greift der Mikrocomputer 11 auf eine ebenfalls
im Speicher 14 abgelegte Liste der folgenden Art zu:
Die damit gewonnenen Daten können dann für eine optische
oder akustische Verkehrsmeldungsausgabe verwendet werden,
gegebenenfalls auch zur Bildschirm-Darstellung einer
Landkarte mit Hilfe der Koordinaten.
Wie beschrieben ist jeder Ort (Location) durch einen
Ländercode (Country Code), eine Datenbasisnummer und einen
Ortscode (Loc.-Code) sowie durch seine Referenzen eindeutig
definiert. Ortslisten, die mit der Datenbasisnummer
adressiert sind, entstehen durch Zusammenfassen von Orten.
Eine Chipkarte kann nun grundsätzlich Teile verschiedener
Ortslisten enthalten, so daß die Erzeugung individueller
Karten möglich wird. Dabei wird der Inhalt einer Chipkarte
während der Herstellung der Chipkarte festgelegt und in
einem Festwertspeicher der Chipkarte abgelegt.
Alternativ können Chipkarten mit wiederbeschreibbaren
Speicher verwendet werden. Die Karte kann dann vom
Hersteller mit einem Datensatz beschrieben oder auch ohne
Inhalt verkauft werden. Geeignete Diensteanbieter können das
Neubeschreiben der Chipkarten vornehmen. Ein
Ausführungsbeispiel einer Einrichtung dazu ist in Fig. 2
schematisch dargestellt. In einem Rechner 21 werden alle zur
Zusammenstellung der Ortslisten erforderlichen Daten
gespeichert und verwaltet. Eine Aktualisierung ist durch
eine Datenfernübertragung 22 zu einer zentralen Stelle
möglich, welche alle Ortslisten, gegebenenfalls länderweise,
verwaltet. Mit Hilfe einer Bedieneinheit 23 kann die
gewünschte Auswahl vorgenommen werden, wobei die Bedienung
durch Eingaben anhand von Auswahlmenüs erfolgt. Die
ausgewählten Daten werden dann einer Programmierstation 24
zum Einschreiben der ausgewählten Daten in den Speicher der
Chipkarte 15 zugeführt.
Von dem Rundfunkempfänger sind in Fig. 3 nur Teile und
Funktionen dargestellt, die zur Erläuterung der Erfindung
erforderlich sind. Einer
Verkehrsmeldungsverarbeitungseinrichtung 31 werden bei 32 von
einem nicht dargestellten RDS-Decoder die Signale der Gruppe
8a zugeführt. Gemäß der obengenannten ALERT-Spezifikation
enthalten diese Daten im wesentlichen Angaben über den Ort,
die Art, die voraussichtliche Dauer, die Größe und die
Richtung eines Ereignisses. Diese Angaben werden in der
Einrichtung 31, die vorzugsweise in Form eines
Mikrocomputers oder eines digitalen Signalprozessors
realisiert ist, decodiert und selektiert. Eine Selektion
findet entsprechend den über eine Eingabeeinheit 33
zugeführten Selektionskriterien statt, so daß beispielsweise
nur diejenigen Verkehrsmeldungen wiedergegeben werden, die
den eingegebenen Straßenabschnitt in einer eingegebenen
Richtung betreffen.
Bereits zur Decodierung der Verkehrsmeldungen sind in einer
Ortsliste 35 abgelegte Daten erforderlich, beispielsweise
die dem in der Verkehrsmeldung genannten Ort nächstgelegenen
Orte im Verlauf einer Straße und die Zugehörigkeit zu einem
Gebiet. Diese und weitere Angaben sind in einer Ortsliste
auf einer Chipkarte 34 abgelegt und können wie andere,
später beschriebene Informationen mit Hilfe einer im
Empfänger vorhandenen Leseeinrichtung gelesen werden. In dem
dargestellten Beispiel ist erkennbar, daß der Ort Nr. 4711
zu einem Gebiet 2009 gehört und daß die benachbarten Orte
4710 und 4712 sind. Außerdem sind in der Ortsliste 35
Identifizierer enthalten, welche zum Auslesen der Ortsnamen
und anderer Bezeichnungen aus der Tabelle 38 dienen. So kann
beispielsweise der Identifizierer 15 das Wort Köln und der
Identifizierer 81 das Wort Nord bedeuten. Durch die
Verwendung der Identifizierer, die vorzugsweise eine
konstante Stellenzahl aufweisen, wird in einem erheblichen
Umfang Speicherplatz eingespart.
Die derart decodierten Verkehrsmeldungen werden einer
Einrichtung 36 zur Sprachsynthese zugeführt, deren
Ausgangssignale über den Digital/Analog-Wandler 17 und den
Audio-Verstärker 4 dem Lautsprecher 5 zugeführt werden. Die
Einrichtung 36 kann in vorteilhafter Weise ebenfalls mit
Hilfe eines digitalen Signalprozessors realisiert werden,
dem ein Programm 37 zur Verfügung steht. Die zur
Sprachsynthese notwendigen Daten werden aus der Tabelle 38,
die auf der Chipkarte 34 gespeichert ist, einer
Ereignissatzliste 42, einer Trägersatzliste 43 und einer
Segmentbibliothek 44 zugeführt. Die Synthese erfolgt dann in
derjenigen Sprache, in welcher die Ereignissatzliste 42, die
Trägersatzliste 43 und die Segmentbibliothek 44 erstellt
sind. Sprachsynthese-Verfahren sind an sich bekannt. Ein
besonders auf die Ausgabe von codierten Verkehrsmeldungen
zugeschnittenes Verfahren ist in der gleichzeitig von der
Anmelderin eingereichten Patentanmeldung "Verfahren und
Einrichtung zur Ausgabe von digital codierten
Verkehrsmeldungen mittels synthetisch erzeugter Sprache"
beschrieben.
In der Tabelle 38 befinden sich außer den verbalen
Ortsbezeichnungen auch Ziffern, wie beispielsweise im
Zusammenhang mit der Anschlußstelle 15. Da es naturgemäß
wichtig ist, die Nummer einer Anschlußstelle in der Sprache
zu hören, in der der übrige Teil der Ausgabe erfolgt, ist in
der Tabelle 38 die Zahl 15 als Zahl abgelegt. Bei der
Sprachsynthese wird auf einen besonderen Teil der
Segementbibliothek 44 zurückgegriffen, in welchem die
Aussprache der Zahlen in der jeweiligen Sprache des
Empfängers abgelegt sind. Ferner befinden sich in der
Tabelle 38 die Ortsnamen in üblicher Schrift, damit mit
Hilfe der Chipkarte 34 auch eine optische Sprachausgabe
erfolgen kann.
Claims (10)
1. Rundfunkempfänger zum Empfang und zur Wiedergabe von
digital codierten Verkehrsmeldungen, die Ortsangaben und
Ereignisangaben enthalten, dadurch gekennzeichnet,
- - daß die empfangenen digital codierten Verkehrsmeldungen einer Einrichtung zur Decodierung der Verkehrsmeldungen zuführbar sind, wobei zur Decodierung der Verkehrsmeldungen erforderliche ortsbezogene Daten auf einem austauschbaren Datenträger gespeichert sind,
- - daß aus den decodierten Verkehrsmeldungen Wiedergabedaten ableitbar sind, wobei zur Ableitung der Wiedergabedaten erforderliche weitere ortsbezogene Daten auf dem austauschbaren Datenträger gespeichert sind, und
- - daß die Wiedergabedaten einer Wiedergabeeinrichtung zuführbar sind.
2. Rundfunkempfänger nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Decodierung der Verkehrsmeldungen
und zur Ableitung der Wiedergabedaten erforderliche
Algorithmen und ereignisbezogene Daten in einem Speicher im
Rundfunkempfänger abgelegt sind.
3. Austauschbarer Datenträger für einen Rundfunkempfänger
nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die ortsbezogenen Daten und die weiteren ortsbezogenen
Daten in einem Festwertspeicher abgelegt sind.
4. Austauschbarer Datenträger für einen Rundfunkempfänger
nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die ortsbezogenen Daten und die weiteren ortsbezogenen
Daten in einem nichtflüchtigen wiederbeschreibbaren Speicher
abgelegt sind.
5. Austauschbarer Datenträger nach einem der Ansprüche 3
oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die im Speicher
abgelegten Daten ein von den Ländergrenzen, nach welchen
ortsbezogene Datenbanken eingeteilt sind, abweichendes
geographisches Gebiet betreffen.
6. Austauschbarer Datenträger nach einem der Ansprüche 3
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß je Ort mindestens ein
Ortscode, ein Ortstyp, Referenzen auf benachbarte Orte, bei
punktförmigen Orten Referenzen zu einem zugehörigen
Straßensegment, ein Ländercode, ein Code derjenigen
Datenbasis desjenigen Landes, auf welches sich die
vorgenannten Codes beziehen, ein Straßenname, eine
Straßenbeschreibung, Zusatzbeschreibungen zum Ortstyp, Namen
des Ortes und gegebenenfalls Namen weiterer Orte gespeichert
sind.
7. Austauschbarer Datenträger nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß ferner die geographischen Koordinaten
der Orte gespeichert sind.
8. Verfahren zum Speichern von ortsbezogenen Daten und
ortsbezogenen weiteren Daten auf einem austauschbaren
Datenträger nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß von einer zentralen Datenbank, die für
mehrere Gebiete aktualisierte Daten enthält, Daten abgefragt
und gemäß einer Eingabe, die ein ausgewähltes Gebiet
kennzeichnet, ausgewählt werden und daß die ausgewählten
Daten in den Speicher des austauschbaren Datenträgers
eingeschrieben werden.
9. Austauschbarer Datenträger für einen Rundfunkempfänger
nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß in einer ersten auf dem austauschbaren Datenträger
gespeicherten Tabelle zu jeweils einer Ortsangabe außer den
zur Decodierung erforderlichen Daten ein oder mehrere
Identifizierer abgelegt sind und daß für jeweils einen
Identifizierer in einer zweiten auf dem austauschbaren
Datenträger gespeicherten Tabelle die weiteren ortsbezogenen
Daten abgelegt sind.
10. Austauschbarer Datenträger nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die weiteren ortsbezogenen Daten
mindestens einen Ortsnamen enthalten.
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