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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein rohrförmiges Leitungselement, das
einen starren Längsabschnitt
und einen flexiblen Längsabschnitt
umfasst.
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Es
sind beispielsweise solche Elemente bekannt, die rohrförmige Elemente
zum Verbinden von zwei thermoplastischen Leitungen oder von einer thermoplastischen
Leitung mit einem Rohrstutzen bilden. Ein solches Element ist zum
Beispiel dafür
bestimmt, in die Kraftstoffzufuhrleitung eines Fahrzeugs eingesetzt
zu werden, um den Rohrstutzen des Tanks mit der Leitung zu verbinden,
die an das Kraftstoffeinspritzsystem in den Brennkammern des Motors
angeschlossen ist.
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In
einer derartigen Anwendung muss das Leitungselement, dass die Verbindung
der thermoplastischen Leitung mit dem Rohrstutzen des Tanks sicher
stellt, eine dichte Verbindung erzeugen, die reißfest und vergleichsweise elastisch
ist, um zu verhindern, dass die Beanspruchungen und Vibrationen, denen
die Verbindung während
des Fahrzeugbetriebs unterliegt, Leckflüssigkeiten oder gar einen Bruch
der Verbindung nach sich ziehen. Außerdem sind die Montagezeiten
in der Automobilindustrie hoch und die Verbindung der Leitung mit
dem Rohrstutzen muss folglich schnell ausgeführt werden, ohne dass für die Ausführung eine
anspruchsvolle Werkzeugausrüstung
notwendig ist.
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Um
diese Anforderungen zu erfüllen,
ist es bekannt, zwischen dem Rohrstutzen und der Leitung einen flexiblen
Abschnitt, der aus einer Hülse
aus Elastomer geformt ist, zwischenzuschalten. Dazu wird ein starrer
Abschnitt, der aus einem Ansatzstück gebildet ist, der einen
ersten aufzunehmenden Abschnitt mit Sägezähnen und einen zweiten, koaxialen aufzunehmenden
Abschnitt in Form eines Rohrstutzens umfasst, vorab auf die Leitung
montiert, indem der Sägezahnabschnitt
mit Kraft in ein Leitungsende eingefügt wird. In Anbetracht der
Beanspruchungen, die auf dem Spiel stehen, kann diese Betätigung nicht
manuell ausgeführt
werden und wird mittels eines dazu geeigneten Werkzeugs ausgeführt. Anschließend wird
der aufzunehmende Rohrstutzenabschnitt in ein Ende der flexiblen
Hülse eingesetzt,
um die herum eine Metallschelle angebracht wird, um sie auf dem
Rohrstutzenabschnitt einzuspannen. Die so ausgestattete Lei tung
kann dann an einem Fahrzeug an dem Montageband montiert und an den
Rohrstutzen des Tanks oder eines anderes Fahrzeugelements angeschlossen
werden. Dieser Vorgang wird von einer Bedienperson manuell durchgeführt, die das
freie Ende der flexiblen Hülse
auf den Rohrstutzen des Tanks steckt und sie mit Hilfe einer Spannschnelle
auf dem Rohrstutzen einspannt. Die so erreichte Verbindung genügt hinreichend
den vorab genannten Anforderungen. Der Aufbau der so hergestellten
Verbindung ist jedoch vielschichtig und erfordert eine relativ hohe
Teilanzahl (vier Teile: einen festen Abschnitt, eine flexible Hülse und
zwei Spannschellen). Dies setzt kostspielige Montagevorgänge voraus
und erschwert die Verwaltung der Lagerbestände. Darüber hinaus entspricht die minimale
Länge der
Verbindung im Wesentlichen der Länge
der flexiblen Hülse,
das heißt
der Summe der Länge
des Rohrstutzens des Tanks, der Länge des Rohrstutzens des Ansatzstücks und
des Abstands, der den Rohrstutzen des Tanks vom Rohrstutzen des
Ansatzstücks
trennt. Diese Länge
erschwert das Einführen der
Verbindung in die Kraftfahrzeuge, in denen der für Komponente verfügbare Raum
immer mehr verringert wird. Außerdem
ist die Verbindung verhältnismäßig schwer,
was im Gegensatz zur aktuellen Tendenz der Automobilindustrie steht,
in der die Hersteller darauf hinarbeiten, die Gewichte von Kraftfahrzeugen
zu verringern, um deren Kraftstoffverbrauch zu begrenzen.
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Gemäß der Erfindung
wird ein Leitungselement vorgeschlagen, das eine Längsachse
umfasst, entlang der aufeinander folgend ein rohrförmiger starrer
Abschnitt und ein rohrförmiger
flexibler Abschnitt verlaufen und einstückig ausgebildet sind, wobei
der starre Abschnitt ein Ende umfasst, das eine im Wesentlichen
radiale Fläche
zum Verbinden mit einem Endabschnitt des flexiblen Abschnitts und,
im Bereich der radialen Verbindungsfläche, Mittel hat, die eine zusätzliche
Fläche
zum Verbinden mit dem Endabschnitt des flexiblen Abschnitts definieren,
wobei mindestens ein Abschnitt der zusätzlichen Verbindungsfläche im Wesentlichen
parallel zur Längsachse
verläuft.
Die Mittel zum Definieren einer zusätzlichen Verbindungsfläche umfassen
Lamellen, die im Wesentlichen parallel zur Längsachse des Leitungselements
verlaufen, in den Endabschnitt des flexiblen Abschnitts eingebettet
sind und den flexiblen Abschnitt in radialer Richtung verstärken.
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Die
Mittel, die eine zusätzliche
Verbindungsfläche
definieren, ermöglichen
die Verstärkung
der Verbindung zwischen dem starren Abschnitt und dem flexiblen
Abschnitt, was sowohl auf die Reißfestigkeit parallel zur Längsachse
als auch auf transversale Biegebeanspruchungen zutrifft, wobei diese
Beanspruchungsfestigkeit insbesondere durch den Abschnitt der zusätzlichen
Kontaktfläche
verbessert wird, die im Wesentlichen parallel zur Längsachse des
Leitungselements verläuft.
Das Leitungselement ist zudem einfach gebaut, handlich und verhältnismäßig leicht.
Des Weiteren kann das Leitungselement durch das Zwei-Komponenten-Spritzgießen kostengünstig hergestellt
werden.
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Die
Lamellen ermöglichen,
den Widerstand des flexiblen Abschnitts gegenüber dem Druck des Fluids zu
erhöhen,
das in dem Kreislauf zirkuliert, in dem das Leitungselement eingeführt ist,
wobei eine hinreichende Flexibilität des fexiblen Abschnitts erhalten
bleibt.
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Gemäß einer
speziellen Anwendung bildet das Leitungselement ein rohrförmiges Element
zum Verbinden einer thermoplastischen Leitung mit einem Rohrstutzen,
wobei der starre Abschnit einen mit äußeren Stufen versehenen aufzunehmenden
Abschnitt umfasst, um in die Leitung und eine einstückig mit
dem Ende des starren Abschnitts ausgebildete Schulter eingeführt zu werden,
der auf der vom aufzunehmenden Abschnitt abgewandten Seite eine Fläche hat,
welche die radiale Fläche
zum Verbinden mit dem flexiblen Abschnitt bildet, wobei der flexible Abschnitt
aus einer flexiblen Hülse
gebildet ist, die dazu vorgesehen ist, den Rohrstutzen auf der vom starren
Abschnitt abgewandten Seite aufzunehmen. Es ist daher möglich, die
Anzahl der Teile, die zum Verbinden einer Leitung mit einem Rohrstutzen
notwendig sind, zu begrenzen, was sich auf ein rohrförmiges Verbinddungselement
und möglicherweise
einen Spannring, der das Einspannen des Rohrstutzens in der fexiblen
Hülse ermöglicht,
begrenzt. Die Gewichte der auf diese Weise erreichten Verbindung sind
ebenfalls begrenzt. Die Länge
der Verbindung entspricht bis dahin der Länge des Rohrstutzens, zu der
der Abstand, der den Rohrstutzen des starren Abschnitts vom rohrförmigen Verbindungsabschnitt trennt,
dazukommt. Die Verbindung hat folglich eine relativ geringe Länge.
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Gemäß einem
speziellen Merkmal zufolge hat die flexible Hülle an ihrer Außenseite
mindestens eine reliefförmige
Markierung zum Positionieren einer Spannschelle, wobei die Markierung
beispielsweise eine Nut oder ein ringförmiger Wulst ist. Die Positionierungsmarkierung
ermöglicht
der Bedienperson, die für
die Montage der flexiblen Hülse
auf den Rohrstutzen beauftragt ist, die Spannschelle genau auf dem
Abschnitt der Hülse
anzubringen, der um den Rohrstutzen herum verläuft.
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Andere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden beim Lesen der Beschreibung
deutlich, die speziellen, unbegrenzten Ausführungsarten der Erfindung folgt.
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Es
wird auf die beigefügten
Zeichnungen verwiesen, von denen:
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1 eine
Halbschnittansicht längs
eines Leitungselements ist, das ein rohrförmiges Element zum Verbinden
einer Leitung mit einem Rohrstutzen bildet, entsprechend einer ersten
Ausführungsart
der Erfindung,
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2 eine
zur 1 analoge Ansicht eines rohrförmigen Verbindungselements
entsprechend einer zweiten Ausführungsart
ist,
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3 eine
zur 1 analoge Ansicht eines rohrförmigen Verbindungselements
entsprechend einer dritten Ausführungsart
ist,
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4 eine
Endansicht des starren Abschnitts des rohrförmigen Verbindungselements
entsprechend der dritten Ausführungsart
ist,
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5 eine
Längsschnittansicht
des starren Abschnitts entsprechend dieser dritten Ausführungsart
ist,
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6 u. 7 teilweise
geschnittene Seitenansichten eines rohrförmigen Verbindungselements
entsprechend Ausführungsabwandlungen sind,
in denen die flexible Hülse
auf der Innenseite einer Membran vorgesehen ist,
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8 eine
zur 1 analoge Ansicht eines Leitungselements entsprechend
einer vierten Ausführungsart
ist, bei der das Leitungselement zwei thermoplastische Leitungen
miteinander verbindet,
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9 u. 10 zur 1 analoge
Ansichten von Ausführungsabwandlungen
eines starren Abschnitts des Leitungselements entsprechend der vierten
Ausführungsart
sind.
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Unter
Bezugnahme auf die 1 bis 3 bildet
das Leitungselement entsprechend der drei ersten Ausführungsarten
der Erfindung ein rohrförmiges
Verbindungselement, allgemein mit 1 bezeichnet, das dazu
vorgesehen ist, das Verbinden einer thermoplastischen Leitung C
mit einem Rohrstutzen T, ebenfalls aus Thermoplast, zu ermöglichen,
und enthält
in an und für
sich bekannter Weise einen zylindrischen, rohrförmigen Abschnitt T1, der ein
freies Ende hat, das mit einem äußeren Wulst
T2 versehen ist. Die Leitung C und der Rohrstutzen T sind in der 1 als
Strich-Zweipunkt-Linie dargestellt.
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Das
rohrförmige
Verbindungsstück 1 hat eine
Längsachse 2 entlang
der sich aufeinanderfolgend ein starrer Abschnitt 3 und
eine flexible Hülse 4, die
koaxial zum starren Abschnitt 3 und einstückig mit diesem
ausgebildet ist, erstrecken.
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Der
starre Abschnitt 3 ist rohrförmig und umfasst einen aufzunehmenden
Abschnitt 5, der außen mit
ringförmigen,
sägezahnartigen
Stufen 6 versehen ist. Der aufzunehmende Abschnitt ist
dazu vorgesehen, in die Leitung C eingeführt zu werden. Der starre Abschnitt 3 ist
hier gerade, könnte
jedoch selbstverständlich
auch gebogen sein.
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Ein
Ende 7 des starren Abschnitts 3, der von dem Ende
abgewandt ist, mit dem der aufzunehmende Abschnitt 5 dazu
vorgesehen ist, in die Leitung C eingeführt zu werden, bildet eine
Schulter. Die Schulter 7 hat auf der vom aufzunehmenden
Abschnitt 5 abgewandten Seite eine radiale Fläche 8,
die mit einem Endabschnitt 11 der flexiblen Hülse 4 eng
zusammenwirkt, um eine radiale Fläche zum Verbinden des starren
Abschnitts 3 mit der flexiblen Hülse 4 zu bilden.
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Der
starre Abschnitt 3 umfasst im Bereich der radialen Verbindungsfläche 8 ferner
Mittel 9, die eine zusätzliche
Fläche 10 definieren
und mit dem Endabschnitt 11 der flexiblen Hülse 4 eng
zusammenwirken, um eine zusätzliche
Verbindungsfläche zu
bilden. Wenigstens ein Teil der zusätzlichen Verbindungsfläche 10 verläuft parallel
zur Längsachse 2.
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Die
flexible Hülse 4 ist
dazu vorgesehen, den Rohrstutzen T auf der vom Endabschnitt 11 und
vom starren Abschnitt 3 abgewandten Seite aufzunehmen.
Die flexible Hülse 4 ist
zu den Figuren gerade dargestellt, könnte aber selbstverständlich auch
gebogen sein.
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Das
rohrförmige
Verbindungselement wird hier durch ein Zwei-Komponenten-Spritzgießen hergestellt.
Der starre Abschnitt 3 besteht zum Beispiel aus einem für die Durchführung des
Verfahrens veränderten
Polyamid und die flexible Hülse
besteht aus Elastomer, wie zum Beispiel Carboxyliertem Nitril-Butadien-Kautschuk (XNBR),
um zwischen dem Polyamid des starren Abschnitts 3 und dem
Elastomer der flexiblen Hülse 4 im
Bereich der radialen Verbindungsfläche 8 und der zusätzlichen
Verbindungsfläche 10 eine
chemische Verbindung herzustellen. Andere Herstellungsverfahren,
die im Bereich der Verbindungsflächen 8, 10 eine
Verbindung zwischen dem starren Abschnitt 3 mit dem Endabschnitt 11 erzielen,
können
zum Beispiel wie ein Spritzgießverfahren
verwendet werden, wobei zuvor ein Haftmittel auf den starren Abschnitt
aufgetragen wird. Für
den starren Abschnitt und die flexible Hülse können auch andere Materialien
verwendet werden, für
die letzte insbesondere ein Fluor-Karbon-Kautschuk (FPM) oder ein
Hydrierter Nitrilkautschuk (HNBR).
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In
Verbindung mit den 1 bis 3 werden
jetzt verschiedene Ausführungsarten
des rohrförmigen
Verbindungselements und vor allem Mittel beschrieben, die eine zusätzliche
Verbindungsfläche 10 umgrenzen.
Die Elemente, die identisch oder ähnlich zu den zuvor beschriebenen
sind, tragen in der Beschreibung dieser Ausführungsarten das gleiche Bezugszeichen.
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Unter
Bezugnahme auf die 1 wird die zusätzliche
Verbindungsfläche 10 durch
die Oberfläche
eines Kranzes 9 definiert, der sich auskragend von der
radialen Verbindungsfläche 8 erstreckt.
Der Kranz 9 hat eine Zentralachse, die mit der Längsachse 2 zusammenfällt, und
ist hier, parallel zur Zentralachse, 5 mm lang.
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Der
Kranz 9 ist in das Material eingebettet, das den Endabschnitt 11 der
flexiblen Hülse 4 bildet.
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Um
die flexible Hülse 4 herum
verläuft
auf der Außenseite
eine Nut 12. Die Nut 12 wird während der Einspritzung der
flexiblen Hülse 4 erzeugt.
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Wenn
der Rohrstutzen T in die flexible Hülse 4 eingeführt wird,
behält
das freie Ende T2 des Rohrstutzens einen Abstand vom freien Rand
des Kranzes 9, so dass die Verbindung eine gewisse Flexibilität behält. Wenn
der Rohrstutzen T so positioniert ist, verläuft die Nut 12 im
Bereich des zylindrischen Abschnitts T1 des Rohrstutzens.
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Eine
in der Nut 12 angebrachte Spannschelle S, vor Befestigung
in 1 als Strich-Zweipunktlinie dargestellt, befindet
sich dann in einer idealen Position, um eine wirksame Justierung
der flexiblen Hülse 4 auf
dem Rohrstutzen T sicherzu stellen.
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Unter
Bezugnahme auf die 2 sind die Mittel zum Definieren
einer zusätzlichen
Verbindungsfläche 10 aus
einem Kranz 9 mit einer der Längsachse 2 entsprechenden
Zentralachse gebildet, der zum Teil in das Material, das den Endabschnitt 11 der
flexiblen Hülse 4 bildet,
derart eingebettet ist, dass die zusätzliche Verbindungsfläche 10 durch
die äußere Fläche des
Kranzes 9 gebildet wird.
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Der
Kranz 9 hat einen freien Rand 13, der im Endabschnitt 11 radial
auskragend eine freie Stufe bildet. Diese Stufe verstärkt die
Verbindung des starren Abschnittes 3 mit der flexiblen
Hülse,
indem sie ein Hindernis bildet, das dem Herausreißen des
starren Abschnitts 3 aus der Hülse 4 entgegenwirkt.
Auf diese Weise entsteht zwischen dem starren Abschnitt 3 und
der flexiblen Hülse 4 eine
mechanische Verbindung.
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Mit
Bezug auf die 3 bis 5 wird die zusätzliche
Verbindungsfläche 10 durch
die äußere Umhüllung der
Lamellen 9 gebildet, die parallel zur Längsachse 2 und eingebettet
in das Material sind, das den Endabschnitt 11 der flexiblen
Hülse 4 bildet. Die
Lamellen verstärken
den Endabschnitt 11 der flexiblen Hülse 4 in Querrichtung.
Wenn die flexible Hülse 4 den
Rohrstutzen T aufnimmt, verläuft
der Wulst T2 beabstandet vom freien Ende der Lamellen. Die Lamellen
ermöglichen
so, den Widerstand des Endabschnitts 11 gegen den Druck
des Fluids zu erhöhen,
das in dem Kreislauf zirkuliert, in dem das ringförmige Verbindungselement
eingeführt
ist, und diesen an die Druck- und Temperatureigenschaften dieses
Fluids anzupassen.
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Hier
werden vier Lamellen 9 gezeigt, die in Winkelabständen von
90 ° symmetrisch
angeordnet sind, wobei natürlich
eine unterschiedliche Anzahl Lamellen und/oder eine asymmetrische
Anordnung dieser vorgesehen werden kann, um das rohrförmige Verbindungselement
an besondere Festigkeits- oder Flexibilitätsbeanspruchungen anzupassen.
Die äußeren Stufen
können
gleichermaßen
auf den Lamellen 9 vorgesehen werden, um in dem Material
des Endabschnitts 11 so vorzukragen, dass sie einem Herausreißen des
starren Abschnitts 3 entgegenwirken.
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Zwei
ringförmige
Wülste
verlaufen parallel um die Außenfläche der
flexiblen Hülse 4 und
bilden Positionierungsmarkierungen einer Spannschelle.
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In
einer besonders vorteilhaften Abwandlung ist die flexible Hülse 4 im
Innern mit einer Membran, in den 6 und 7 mit 14 bezeichnet,
versehen.
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Die
Membran 14 verläuft
quer in der flexiblen Hülse 4 und
wird hier einstückig
mit der flexiblen Hülse
beim Spritzgießen
derselben hergestellt. Die Membran 14 wird aus XNBR hergestellt
(oder aus einem anderen, wie bereits erwähnten Kautschuk), damit sie
zwischen einem Ruhezustand (in den 6 und 7 gezeigt),
in dem die Membran 14 die flexible Hülse 4 verschließt und einem
Verformungszustand, in dem die Membran 14 eine Öffnung begrenzt,
verformbar ist.
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In 6 verläuft die
Membran 14 angrenzend an den starren Abschnit 3,
so dass, wenn das Verbindungselement 1 einmal mit dem Kreislauf
verbunden ist, die Membran durch das Fluid, das in der Hülse 4 in
Richtung E zirkuliert, in ihren Verformungszustand und, so bald
wie das Fluid in die entgegengesetzte Richtung strömt, in ihren
Ruhezustand gebracht wird, wobei die Membran dann die flexible Hülse verschließt, um ein
Rückschlagventil
zu bilden.
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In 7 erstreckt
sich die Membran 14 auf der von dem starren Abschnitt 3 abgewandten
Seite der flexiblen Hülse 4,
so dass, wenn der Rohrstutzen T in die flexible Hülse 4 eingeführt wird,
der Rohrstutzen die Membran verformt und die Leitung der Hülse öffnet, wobei
die Verformung über
die Elastizitätsgrenze
der Membran 14 hinaus gehen kann.
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Die
Membran funktioniert als Verschluss für die Hülse, um zu vermeiden, dass
Partikel in die Leitung eindringen, bevor diese mit dem Rohrstutzen verbunden
ist. Diese Funktion ist besonders für den Fall interessant, in
dem das rohrförmige
Verbindungselement 1 dazu vorgesehen ist, in die Kraftstoffzufuhrleitung
eines Fahrzeugs eingeführt
zu werden, wobei die Gefahr besteht, dass solche Partikel die Einspritzdüsen des
Kraftstoffkreislaufs verstopfen. Anstatt einer Membran kann auch
eine einfache zerreißbare
Membran vorgesehen werden.
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Die
Hülse 4 kann
ferner ein stufenförmiges Innenrelief
aufweisen, das vorzugsweise einstückig mit der Hülse ausgebildet
ist, und dabei ein Hindernis bildet, das dem Herausreißen des
Rohrstutzens aus der Hülse
entgegenwirkt. Die Hülse 4 kann
außerdem
eine innere ringförmige
Lippe umfassen, die als Lippendichtung dient und die Dichtheit der
Verbindung verstärkt.
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Unter
Bezugnahme auf die 8 bis 10 ist
das allgemein mit 1 bezeichnete Leitungselement entsprechend
der vierten Ausführungsart
dazu vorgesehen, die Verbindung von zwei thermoplastischen Leitungen
miteinander zu erlauben (Leitungen C in der 8, C und
C' in der 9,
C und C'' in der 10).
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Wie
in den vorherigen Ausführungsarten
hat das Leitungselement 1 eine Längsachse 2, einen starren
Abschnitt 3 umfassend einen aufzunehmenden Abschnitt 5 und
eine Schulter 7, die eine radiale Fläche 8 zum Verbinden
mit einem Endabschnitt 11 eines von einer Hülse 4 gebildeten
flexiblen Abschnitts, und hier als Kranz ausgebildete Mittel 9 hat, die
eine zusätzliche
Verbindungsfläche 10 begrenzen,
von der sich ein Abschnitt parallel zur Längsachse 2 erstreckt.
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In
dieser vierten Ausführungsart
umfasst das Leitungselement 1 einen zweiten starren Abschnitt, der
mit einem zweiten Endabschnitt 11 der Hülse 4 einstückig ausgebildet
ist, der sich nach der von dem oben erwähnten ersten Endabschnitt 11 abgewandten
Seite erstreckt.
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Der
zweite starre Abschnitt ist hier einstückig mit der Hülse 4 ausgebildet,
und der erste starre Abschnitt ist nach dem bereits erwähnten Verfahren ausgebildet.
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In
der 8 ist der zweite starre Abschnitt mit 3 bezeichnet
und ist mit dem zuvor beschriebenen identisch.
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In
der 9 trägt
der zweite starre Abschnitt das Bezugszeichen 3' und umfasst
eine Ringnut 16', die
auf einer Seite des Endes 15' des
starren Abschnitts 3' verläuft und
zur Längsachse 2 zentriert
ist. Die Ringnut 16' hat
Quermaße,
die denen der Leitung C' entsprechen,
so dass die Leitung C' in
der Ringnut 16' aufgenommen
und durch Rotation verschweißt werden
kann. Andere für
das Rotationsschweißen geeignete
Formen können
verwendet werden.
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Der
starre Abschnitt 3' umfasst
auf der von der Seite des Endes 15' abgewandten Seite ein Ende 7', das auf dem
betroffenen Endabschnitt 11 der Hülse 4 eine radiale
Verbindungsfläche 8' bildet.
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Im
Bereich der radialen Verbindungsfläche 8' verläuft ein koaxialer Kranz 9'. Der Kranz 9' ist in den Endabschnitt 11 der
betroffenen Hülse 4 eingebettet und
umgrenzt auf dem betroffenen Endabschnitt 11 eine zusätzliche
Verbindungsfläche 10'. Ein Teil der zusätzlichen
Verbindungsfläche 10' verläuft parallel zur
Längsachse 2.
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In
der 10 ist der zweite starre Abschnitt mit dem Bezugszeichen 3'' bezeichnet und umfasst Einrastmittel
der bekannten Art, die dazu vorgesehen sind, mit einer Stufe der
Leitung C'' zusammenzuwirken.
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Der
starre Abschnitt 3'' umfasst ein
Ende 7'', das auf dem
betroffenen Endabschnitt 11 der Hülse 4 eine radiale
Verbindungsfläche 8'' aufweist.
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Ein
Kranz 9'' erstreckt sich
ausgehend von der radialen Fläche 8'' parallel zur Längsachse 2. Der Kranz 9'' ist in dem betroffenen Endabschnitt 11 eingebettet
und bildet eine zusätzliche
Verbindungsfläche 10'', von der ein Teil parallel zur
Längsachse 2 verläuft.
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Selbstverständlich ist
die Erfindung nicht auf die beschriebenen Ausführungen begrenzt. Es können Ausführungsabwandlungen
eingebracht werden, ohne dass der Rahmen der Erfindung, wie durch
die Ansprüche
definiert, überschritten
wird.