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DE69915981T2 - Justierbares Fundament für Maschineneinheiten auf Schiffen - Google Patents

Justierbares Fundament für Maschineneinheiten auf Schiffen Download PDF

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DE69915981T2
DE69915981T2 DE69915981T DE69915981T DE69915981T2 DE 69915981 T2 DE69915981 T2 DE 69915981T2 DE 69915981 T DE69915981 T DE 69915981T DE 69915981 T DE69915981 T DE 69915981T DE 69915981 T2 DE69915981 T2 DE 69915981T2
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DE
Germany
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sleeve
deck
sleeves
upper sleeve
ship
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE69915981T
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DE69915981D1 (de
Inventor
Pertti Uolevi Reunanen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kongsberg Maritime Finland Oy
Original Assignee
Kamewa Finland Oy
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Publication date
Application filed by Kamewa Finland Oy filed Critical Kamewa Finland Oy
Publication of DE69915981D1 publication Critical patent/DE69915981D1/de
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Publication of DE69915981T2 publication Critical patent/DE69915981T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63BSHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; EQUIPMENT FOR SHIPPING 
    • B63B3/00Hulls characterised by their structure or component parts
    • B63B3/14Hull parts
    • B63B3/70Reinforcements for carrying localised loads, e.g. propulsion plant, guns

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Conveying And Assembling Of Building Elements In Situ (AREA)
  • Application Of Or Painting With Fluid Materials (AREA)
  • Foundations (AREA)
  • Butt Welding And Welding Of Specific Article (AREA)
  • Clamps And Clips (AREA)

Description

  • Diese Erfindung bezieht sich auf ein justierbares Fundament/einen justierbaren Sockel (im Folgenden als justierbares Fundament bezeichnet), um eine Maschineneinheit wenigstens in der richtigen Höhenposition an Bord eines Schiffs auszurichten; das Fundament umfasst zueinander in der vertikalen Richtung teleskopisch einstellbare Ausrichtelemente für jede bestimmte Befestigungshalterung der Maschineneinheit, wobei die Ausrichtelemente sowohl hinsichtlich einer externen lasttragenden Unterlage als auch zueinander mit Verbindungen so starr blockierbar sind, dass die Befestigungshalterung der Maschineneinheit an den Ausrichtelementen befestigt werden kann. Die Erfindung bezieht sich ebenfalls auf ein Verfahren zum Aufbauen der Maschineneinheit wenigstens in ihrer richtigen Höhenposition an Bord eines Schiffs unter Verwendung eines Fundaments der beschriebenen Art. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf die Befestigung von Maschineneinheiten an Bord von Schiffen, auf deren Decks und/oder Deckaufbauten.
  • Winden werden unter Zwischenschaltung einer Ankerwinde, die die Ankerkette aufnimmt, zum Anheben und Ablassen des Ankers eines Schiffs, wie auch zum Aufwickeln und Anziehen der Haltetaue eines Schiffs verwendet, d. h. bei dem Festmachen des Schiffs. Zur Befestigung und zum Aufnahme der auf die Winden wirkenden Anspannung sind die Winden mit nach unten zeigenden Befestigungshalterungen versehen, und an dem Ende dieser Grundplatten sind flache Flansche angeordnet, die mittels eines an dem Deck angeschweißten Fundaments an dem Schiffsdeck gesichert sind. Während des Betriebs sind die Winden hauptsächlich Horizontalkräften ausgesetzt, die maximal in der Größenordnung von 6500 kN liegen, und sehr oft Kräften in der Größenordnung von 300–4400 kN. Zusätzlich zu diesen Antriebskräften, welche quer zu den Windenachsenanordnungen verlaufen, sind die Winden aufgrund des Windes und der Wellen beträchtlichen zusätzlichen Kräften ausgesetzt, welche parallel und/oder nicht parallel zu den Antriebskräften verlaufen können, und demzufolge zum Beispiel parallel zu den Windenachsenanordnungen oder in eine andere Richtung orientiert sein können. Die Winden sind an der Schiffsdecks-Oberflächenplatte gesichert, welche auf einige unterschiedliche Arten verstärkt sein kann und im Allgemeinen nicht gerade, sondern gewollt sowohl geneigt als auch konvex verläuft. Weiter ist die Deckplatte immer etwas wellenförmig, zum Beispiel aufgrund der darunter vorgesehenen Verstärkungen und deren Verschweißungen mit der Deckplatte. In der vertikalen Richtung ist für die Winden eine hohe Aufbaugenauigkeit erforderlich, in welchem Fall die Abweichung der effektiven Grundplatte der Installationsflansche hinsichtlich der ebenen Oberfläche unterhalb von 0,1 mm/m liegen muss, wobei manchmal lediglich eine Abweichung von 0,05 mm/m erlaubt ist. Demzufolge kann die endgültige Positionierung der Winden nur auf dem fertiggestellten Deck des Schiffs erfolgen. Eine gleiche oder fast gleiche Aufbaugenauigkeit ist ebenfalls oft für andere Maschineneinheiten an Bord von Schiffen erforderlich, wie z. B. für den Ruderantrieb, mögliche Hilfsmaschinen und Lenkmotoren, Stabilisatorvorrichtungen und Ähnliches. Diese sind ebenfalls aufgrund ihres Betriebs und der Effekte von Wind und Wellen beträchtlichen Horizontalkräften ausgesetzt.
  • Die herkömmlichste Art, eine Winde zu sichern und auszurichten, ist die Verwendung von auf die Schiffsdeckoberfläche geschweißten Fundamenten, welche Fundamente aus Blechstreifen gebildet sind, die seitlich in einer verschachtelten Weise angeordnet und an das Deck geschweißt sind, so dass die nach oben zeigenden Kanten dieser Streifen mit einem ge schweißten Trägerteil versehen sind, welches in Größe und Form zu dem Flansch der Winden-Befestigungshalterung korrespondiert, und an welches Teil der Flansch in einer normalen Art mit Bolzen befestigt wird. Alternativ kann entweder eine Blechplatte verwendet werden, die größer ist, als die gesamte Winde, oder es können Blechplatten verwendet werden, die nur etwas größer als die Winden-Installationsflansche sind, wobei die Platte/Platten so an das Deck geschweißt sind, dass der Installationsflansch daran mit Bolzen gesichert wird. Das Trägerteil und jeweils die Blechplatte müssen woanders als an Bord so maschinell bearbeitet werde, dass sie bei den Installationsflanschen eine ebene Form aufweisen, und nach dieser maschinellen Bearbeitung müssen sie an dem Schiffsdeck befestigt werden, weswegen es schwierig ist, sogar nur in etwa parallele Oberflächen für die Befestigungshalterungen einer Winde oder einer anderen Maschineneinheit zu erhalten. Da die Winden-Befestigungsbolzen nicht in allen Fällen so ausgelegt sein können, alle auf die Winde wirkenden Horizontalkräfte aufzunehmen – d. h. in Bezug auf die Bolzen Scherkräfte –, muss der Winden-Installationsflansch oft an einer Kante gestützt werden, wodurch eine genügende Stärke der Befestigung gegen Horizontalkräfte gesichert wird, indem ein Gegenstück an die Installationsflanschkante entweder an das Fundament oder jeweils an die Blechplatte oder das Schiffsdeck geschweißt wird. Im Fall der Blechplatten kann das Schweißen zum Beispiel die auf der Deckplatte vorgesehene Farbschicht zerstören, welche Farbschicht dann erneuert werden muss. Diese Zusatzarbeit führt zu beträchtlichen Extraausgaben. In beiden Fällen muss eines der beiden folgenden Verfahren angewandt werden, um die Winde in der richtigen Höhe auszurichten. Die erste Alternative ist es, die Höhen der an das Deck geschweißten Fundamente und/oder die Höhen der Installationsstellen der Installationsflansche an der Blechplatte zu messen, wonach separate Füllstücke individuell gefertigt werden, die zwischen jedem In stallationsflansch und Fundament oder Blechplattenträger eingesetzt werden. Dieses Verfahren ist extrem langsam, benötigt einige Schritte der Anpassung und Herstellung, und wird demzufolge teuer. Eine andere Alternative ist es, die Maschineneinheit, wie z. B. eine Winde, an dem bestimmten Platz auf zubauen und sie in der richtigen Höhe abzustützen, wonach um jeden Installationsflansch eine Gießform angebracht wird und zwischen die Fundamente oder Blechplattenträger und den Installationsflansch wie auch innerhalb der Form eine bestimmte Plastikmasse eingegossen wird, die schnell verkeilt, wie es zum Beispiel in der Patentanmeldung FI-750857 dargestellt ist. In diesem Fall liegt das Problem in der komplizierten Art des Haltens der Maschineneinheit in der richtigen Höhe, der mühsamen Herstellung der Gießform und der Tatsache, dass es im kalten Winterwetter, zum Beispiel in Finnland, schwierig ist, eine genügend hohe Temperatur zu erhalten, die für die Polymerisation der flüssigen Gießplastikmasse benötigt wird; ein anderer Nachteil von erstarrtem Plastik ist seine ungenügende Stärke. Demzufolge werden in beiden Alternativen Füller verschiedener Dicken unter den Installationsflanschen eingebracht, wobei nur das Füllermaterial und dessen Herstellungstechnik unterschiedlich sind. Offensichtlich benötigen die beschriebenen Sicherungs- und Ausrichtungsverfahren für Winden nach dem Stand der Technik viel Zeit und führen zu hohen Kosten.
  • Das Patent FI-87,947 beschreibt ein einstellbares Installationselement einer Maschinen-Grundplatte, das in Industriefabriken verwendet wird, bei dem die Installationsschrauben der Maschinen-Befestigungshalterungsflansche an einer Trägerschraube befestigt sind, die in die Bodenplatte geschweißt wird. Die Trägerschrauben können erst dann an die Bodenplatte geschweißt werden, nachdem die Höhe der Maschine eingestellt wurde, was bedeutet, dass das Schweißen an Bord eines Schiffes die Oberflächenbehandlung der Deckplatte und möglicherweise auch die darunter vorgesehene Verstärkung zerstören würde, d. h. die Farbschicht, welche wieder aufgebracht werden müssten. Der beschriebene Aufbau ermöglicht nur das Tragen des Maschinengewichts in der vertikalen Richtung, aber er widersteht den hohen horizontalen Kräften nicht, die von Schiffswinden oder anderen Maschineneinheiten erzeugt werden. Weiter ist der Aufbau unter anderem aus Korrosionsgründen nicht für die Verwendung in Schiffen geeignet. Die Patentbeschreibung EP-0,210,354 A1 beschreibt eine justierbare Maschineninstallationsvorrichtung, bei der unterhalb der Flansche der Maschinenbefestigungshalterungen eine Trägerplatte angeordnet ist, wobei die Höhe dieser Platte mittels einer Justierschraube eingestellt werden kann, die zwischen der Trägerplatte und der Bodenplatte vorgesehen ist. Nachdem die Maschinenhöhe eingestellt ist, werden flache Eisen in die Trägerplatte und die Bodenplatte geschweißt, so dass die Trägerplatte und die Bodenplatte permanent aneinander gesichert sind und die vorgenommene Höheneinstellung nicht geändert werden kann. Das Schweißen der flachen Eisen an die Bodenplatte kann nur nach der Einstellung der Maschinenhöhe ausgeführt werden, wodurch das Schweißen an Bord eines Schiffs die Oberflächenbehandlung der Deckplatte und möglicherweise auch die darunter befindliche Verstärkung zerstören würde, d. h. die Farbschicht, welche erneuert werden müssten. Der beschriebene Aufbau ist nur zum Tragen des Maschinengewichts in der vertikalen Richtung ausgelegt. In dem Patent DE-34 02 752 ist eine Maschinengrundplatte beschrieben, die in Industriefabriken verwendet werden kann, bei der zwischen der mittels der Flansche der Maschinen-Befestigungshalterungen gebildeten Grundplatte und dem Installationsboden zwei Ausrichtelemente angeordnet sind, die in einer wechselseitigen teleskopischen Weise arbeiten, wie zum Beispiel Röhren, Stäbe oder Profile, sowie ein ebenes Einstellteil, das an dem Installationsflansch befestigt werden kann. Die zu installierende Maschine wird mittels eines Krans in der richtigen Höhe gehalten, wonach alle drei Ausrichtteile, die bis dahin einzeln vorgesehen wurden, zusammengeschweißt und an die Grundplatte geschweißt werden, in welchem Fall die vorgenommene Höheneinstellung nicht geändert werden kann. Das Schweißen der drei Ausrichtteile an die Grundplatte kann nur ausgeführt werden, nachdem die Höhe der Maschine eingestellt ist, weswegen das Schweißen an Bord eines Schiffs die Oberflächenbehandlung der Deckplatte und möglicherweise auch die darunter befindliche Verstärkung zerstören könnte, d. h. die Farbschicht, welche wieder aufgebracht werden müssten.
  • Demzufolge ist es die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe, ein justierbares Fundament anzugeben, das an Bord von Schiffsdecks für Maschineneinheiten verwendet werden kann, wie zum Beispiel für Winden und Ähnliches, welches Fundament im Vorhinein fertiggestellt werden kann, wobei das Fundament als solches fertig zur Verwendung für die Ausrichtung der Maschineneinheit in einer hohen Genauigkeit wenigstens in Bezug auf deren Höhenposition ist. Eine andere dieser Erfindung zugrunde liegende Aufgabe ist es, ein Fundament der beschriebenen Art anzugeben, welches zusätzlich zu dem Gewicht der Maschineneinheit auch die Horizontalbelastungen aufnehmen kann, die während des Betriebs der Maschineneinheit und durch den Einfluss der Umgebung erzeugt werden, und welche Belastungen über die Maschinen-Befestigungshalterungen auf die Fundamente und weiter auf die Schiffsdeckaufbauten gerichtet sind. Eine dritte dieser Erfindung zugrunde liegende Aufgabe ist es, ein Fundament der beschriebenen Art anzugeben, welches Fundament die Sicherung der Maschinen-Befestigungshalterungen in einer solchen Art ermöglicht, dass diese hinsichtlich horizontaler Kräfte unbeweglich sind, ohne dass die Oberflächenbehandlung des Deckaufbaus während des Installationsvorgangs beschädigt werden muss. Eine vierte dieser Erfindung zugrunde liegende Aufgabe ist es, ein Fundament der beschriebenen Art anzugeben, welches Fundament es ermöglicht, auch die Ausrichtung der Maschineneinheit in den horizontalen Positionen vorzunehmen, wenn dies nötig ist. Eine fünfte dieser Erfindung zugrunde liegende Aufgabe ist es, ein praktikables Verfahren zur Ausführung der Ausrichtung der Maschineneinheiten, wie zum Beispiel Winden und Ähnliches, die auf Schiffsdecks gesichert werden sollen, wenigstens in Bezug auf die Höhenposition mit so wenig und so einfachen Arbeitsschritten wie möglich und mit der benötigten hohen Genauigkeit anzugeben. Weiter ist es eine sechste dieser Erfindung zugrunde liegende Aufgabe, ein Fundament der beschriebenen Art anzugeben, welches es ermöglicht, einzelne Teile der Maschineneinheit, die in unterschiedlichen Höhen angeordnet sind – wie zum Beispiel zwei Hilfsmaschineneinheiten, die an den selben Motor angeschlossen werden sollen – so an dem Deck zu sichern, dass die Hilfsmaschineneinheiten, zum Beispiel eine Ankerwinde und eine Festmachwinde, mit der Motorantriebswelle verbunden werden können, wenn dies nötig ist. Eine noch weitere dieser Erfindung zugrunde liegende Aufgabe ist es, ein Fundament der beschriebenen Art und ein Verfahren anzugeben, wodurch eine ökonomisch vorteilhafte Sicherung und Höhenausrichtung der Maschineneinheit sowohl an äußeren Schiffsdecks als auch an anderen Decks ausgeführt werden kann, wie benötigt.
  • Die zuvor beschriebenen Nachteile und Probleme werden durch das justierbare Fundament nach der Erfindung, welches durch den kennzeichnenden Teil des angefügten Patentanspruchs 1 gekennzeichnet ist, und mittels des Verfahrens zum Justieren einer Maschineneinheit, das durch die Spezifizierung in dem kennzeichnenden Teil des angefügten Patentanspruchs 11 gekennzeichnet ist, eliminiert und die zuvor definierten Aufgaben werden dadurch erreicht.
  • Der essentiellste Vorteil der Erfindung ist es, dass hierdurch das Sichern des Fundaments für die Schiffsmaschineneinheits-Befestigungshalterungen in einem frühen Stadium des Herstellungsprozesses ermöglicht wird, zum Beispiel, wenn das Schiff noch in Abschnitte unterteilt ist, oder in anderen geeigneten Situationen, so dass das Fundament zur gleichen Zeit, wie das Schiffsdeck und dessen Verstärkungen, oberflächenbehandelt werden kann, wie zum Beispiel angestrichen werden kann. Der untere Teil des Fundaments nach der Erfindung, welcher typischerweise mittels Schweißen an den Schiffsdeckaufbauten gesichert ist, muss an keinem Teil notwendigerweise maschinell bearbeitet werden, nachdem er an dem Deck angeschweißt wurde, sondern es genügt, die oberen Teile des Fundaments zu bearbeiten, die mit den Maschineneinheits-Befestigungshalterungen verbunden werden, was in der Fabrik erfolgt, die das Fundament herstellt. Ein anderer Vorteil der Erfindung ist es, dass die Ausrichtung des Flansches jeder Maschineneinheits-Befestigungshalterung in der benötigten, vorbestimmten Höhe durch sehr einfache Maßnahmen ausgeführt werden kann, während die Fundamente die Maschineneinheit an Stelle halten, in welchem Fall es nicht nötig ist, die Maschineneinheit mittels einer externen Vorrichtung zu tragen, wobei die Genauigkeit der Installation nicht durch irgendwelche vertikalen Lücken oder die Flexibilität des Aufbaus beeinträchtigt werden kann. Das Schweißen der teleskopisch beweglichen Fundamentteile aneinander entlang einer beträchtlichen Länge, wenn diese geeignet abgemessen und ausgelegt sind, erzeugt einen starken und korrosionsbeständigen Fundamentaufbau, welcher auch andere Bedingungen der gewünschten Benutzung erfüllt. Weiter wird in der Ausführungsform der Erfindung der Maschineneinheits-Installationsflansch wenn nötig an einer Stelle unbeweglich gesetzt, indem jegliches Spiel der Sicherungsbolzen und ihrer Löcher eliminiert wird, so dass es bei der Installation der Maschineneinheit nicht nötig ist, dass das Gegenstück überhaupt angeschweißt werden muss, oder das Gegenstück alter nativ an einem Punkt angeschweißt wird, wo das Schweißen die Oberflächenbehandlung der Deckaufbauten nicht beschädigt. Ähnlich kann das Fundament nach dieser Erfindung immer so ausgelegt sein, dass es hinsichtlich der darauf gerichteten Lasten ausreicht, und so, dass die Lasten in einem genügend großen Bereich des Schiffsdecks verteilt sind. Ein noch anderer Vorteil der Erfindung ist es, dass bei dem beschriebenen Fundament eine Möglichkeit vorgesehen werden kann, eine horizontale Platzjustierung, d. h. Positionierung, vorzunehmen, wenn dies nötig ist, wobei diese sogar ohne zusätzliche Teile vorgesehen werden kann, wenn die benötigte Justierungsspanne klein genug ist, oder indem ein Hilfsteil nach der Erfindung verwendet wird, wenn eine große Justierungsspanne benötigt wird.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Bezug auf die beigefügten Zeichnungen detaillierter beschrieben.
  • 1 zeigt eine Gesamtdarstellung einer Kombination von Ankerwinde und Winde mit Motor, die auf einem Schiffsdeck angeordnet werden sollen, von hinten gesehen, in der Richtung I der 2.
  • 2 zeigt eine Gesamtdarstellung einer Kombination von Ankerwinde und Winde, die auf einem Schiffsdeck angeordnet werden sollen, von vorne gesehen, in der Richtung II der 1.
  • 3 zeigt eine detaillierte Darstellung einer ersten bevorzugten Ausführungsform des Fundaments nach der Erfindung in einem Vertikalschnitt, entlang der Ebene III-III der 2.
  • 4 zeigt eine detaillierte Darstellung einer zweiten Ausführungsform des Fundaments nach der Erfindung in einem Vertikalschnitt, in einer zur 3 ähnlichen Darstellung.
  • 5 zeigt eine detaillierte Darstellung einer dritten Ausführungsform des Fundaments nach der Erfindung, das ein Gegenstück und eine horizontale Justierung umfasst, in einem Vertikalschnitt, in einer zur 3 ähnlichen Ansicht.
  • 6 zeigt eine detaillierte Darstellung einer vierten Ausführungsform des Fundaments nach der Erfindung, das eine horizontale Justierung umfasst, dargestellt bei den Fundaments-Justierungsschritten vor dem Zusammenschweißen der oberen Hülse und unteren Hülse des Fundaments, in einer Seitenansicht, in der Richtung IV von 1.
  • 7 zeigt eine detaillierte Darstellung einer fünften Ausführungsform des Fundaments nach der Erfindung, von hinten dargestellt, in der Richtung V der 2 und 8.
  • 8A8C zeigen jeweils einen horizontalen Querschnitt des in 3 gezeigten Fundaments, entlang der Ebene X-X der 3, das Fundament der 4, entlang der Ebene XI-XI der 4, und das Fundament der 7, entlang der Ebene VI-VI der 7.
  • 9 zeigt eine detaillierte Darstellung einer sechsten bevorzugten Ausführungsform des Fundaments nach der Erfindung, das ein optionales Gegenstück und Fundamentsträger umfasst, in einer Seitenansicht, in der Richtung VII der 1, und deswegen in einer ähnlichen Ansicht, wie das in 2 auf der linken Seite darge stellte Fundament.
  • 10 stellt das in der 8 gezeigte Fundament in einer Ansicht von oben in der Richtung VIII der 2 und 8 dar.
  • 11A11D zeigen jeweils eine erste, zweite, dritte und vierte Ausführungsform der nur in der oberen Hülse des Fundaments angeordneten Gegenstücke in einer Ansicht von oben, in der Richtung IX der 5.
  • 12 zeigt eine detaillierte Darstellung einer siebten bevorzugten Ausführungsform des Fundaments nach der Erfindung, das ein Gegenstück und eine große horizontale Justierung umfasst, mit einer Abdeckplatte, in einem vertikalen Querschnitt in einer ähnlichen Ansicht wie in 5.
  • 13 zeigt die in 12 gezeigte Abdeckplatte als ein separates Teil dargestellt, in einer Ansicht von oben, in der Richtung XII der 12.
  • 14 zeigt eine detaillierte Darstellung einer achten bevorzugten Ausführungsform des Fundaments nach der Erfindung, das ein Gegenstück und eine horizontale Justierung mit einer Abdeckplatte umfasst, in vertikalem Querschnitt gesehen, in einer zu 5 ähnlichen Ansicht.
  • Diese Erfindung bezieht sich auf ein justierbares Fundament, insbesondere zum Ausrichten von Maschineneinheiten in Schiffen, und insbesondere auf Schiffsdecks, wenigstens in der korrekten Höhenposition HH. Wenigstens die äußeren oder oberen Decks von Schiffen, manchmal auch die unteren Decks, sind ty pischerweise etwas konvex und in Richtung der Kanten geneigt, um das darauf fallende Wasser abzuleiten. Zusätzlich hierzu können die Decks auch in anderen Richtungen geneigt und/oder konvex sein. Schiffsdecks und andere Deckaufbauten sind aus Metall hergestellt, typischerweise aus Stahl, woran die in dieser Beschreibung beschriebenen Maschineneinheiten, wie zum Beispiel Ankerwinden, Winden, Ruderantriebe, andere Stellglieder, Hebezeug, Hilfsmaschinen, Steuermotoren, Stabilisatorvorrichtungen und Ähnliches, befestigt sind. Der Deckaufbau 22 in einem Schiff umfasst typischerweise eine Oberflächenplatte des Decks 21 und Träger 23, welche unterhalb der Oberflächenplatte angeordnet und daran angeschweißt oder angenietet oder auf sonstige Weise daran befestigt sind, und welche den Aufbau stabilisieren und versteifen. Natürlich wird die Verwendung von ähnlichen Trägern unterhalb des Decks 21 angeordnet auf der Seite der Maschineneinheit als Verstärkung durch nichts verhindert. Jedoch ist dies auf den äußeren, offenen Decks von Schiffen nicht gebräuchlich, welche insbesondere die Unterlage bilden, auf deren Oberfläche die Fundamente 30 nach dieser Erfindung befestigt werden sollen. In dieser Beschreibung wird hauptsächlich die Winde betrachtet, aber dieselben Prinzipien der Erfindung können natürlich auch angewandt werden, wenn andere Maschineneinheiten auf dem Schiffsdeck gesichert werden sollen. 12 stellen beispielhaft eine Kombination von Ankerwinde und Trossenwinde dar. Die dargestellte Maschineneinheit umfasst einen Motor M1, und eine Ankerwinde M2 und eine Trossenwinde M3, die von dem Motor angetrieben werden, wobei die Details dieser Baugruppen hier nicht erläutert werden müssen. Typischerweise sind die Bodenteile der Maschineneinheit M1–M3 mit Befestigungshalterungen 20 versehen, aber die Erfindung kann unabhängig von dem Ort der Befestigungshalterungen an der Maschineneinheit, sowie unabhängig von ihrer Position und ihrer Art implementiert werden. Demzufolge ist die folgende Beschreibung diesbezüglich nur beispielhaft und nicht als die möglichen Anwendungen der Erfindung beschränkend zu sehen. Die Maschineneinheit ist mit wenigstens drei, aber allgemein mit vier oder mehr Befestigungshalterungen 20 versehen, die voneinander beabstandet sind, und für jede klar eigenständige Befestigungshalterung ist ein Fundament vorgesehen, vorteilhafterweise ein Fundament nach der Erfindung. Naturgemäß kann das Fundament hinsichtlich des Gehäuses 31 der Maschineneinheit in jeglicher beliebiger Art ausgestaltet sein. Der Ort der Fundamente auf den verschiedenen Punkten des Schiffsdecks wird entsprechend des allgemeinen Design-Prozesses bestimmt.
  • Für jede bestimmte Maschineneinheits-Befestigungshalterung 20 umfasst ein Fundament 30 teleskopisch bewegbare Hülsen, die zueinander vertikal verschiebbar sind, wobei die Hülsen mittels Verbindungen 14, 15, 35a, 35b sowohl zu dem Schiffsdeck/den Schiffsdecksaufbauten als auch zueinander so fest sicherbar sind, dass jede der Maschineneinheits-Befestigungshälterungen an den Hülsen gesichert werden kann, wobei vorgesehen ist, dass an der Maschineneinheit keine nicht benötigten Befestigungshalterungen vorgesehen sind. Das Fundament 30 nach der Erfindung umfasst zwei ineinander verschachtelte unterstützende Hülsen, die in der Verschieberichtung D1 teleskopisch beweglich sind, wobei die Verschieberichtung hauptsächlich die vertikale Richtung ist, und wobei die beiden Hülsen eine untere Hülse 2 oder 7 und eine obere Hülse 1 oder 6 sind. Die untere Hülse 2, 7 ist zum Beispiel mittels einer Verbindungsschweißnaht 14 oder einer ähnlichen Verbindung permanent mit dem Schiffsdecksaufbau 22 verbunden, der die Unterlage bildet. Die untere Hülse 2, 7 ist während der Herstellung des Schiffsdecksaufbaus 22 vor dessen Oberflächenbehandlung zum Beispiel mit einer Verbindungsschweißnaht 14 entweder mit dem Schiffsdeck 21 verbunden, wie in den Zeichnungen, oder möglicherweise auch mit einem anderen Deckaufbau. Die unteren Hülsen sind so an den vorbestimmten Punkten des Decks 21 be festigt, dass die unteren Hülsen 2, 7 in der Endposition des Decks hauptsächlich wenigstens etwas in der vertikalen Richtung von dem Deck hervorstehen. Auf diese Weise bilden die unteren Hülsen den Strukturteil des Schiffsdecks 21.
  • Hier bedeutet die vertikale Richtung die Richtung, die parallel zu der effektiven Richtung der Schwerkraft verläuft, oder die ungefähr in der effektiven Richtung der Schwerkraft verläuft, welche ein wenig oder sogar beträchtlich von der Richtung des Decks abweichen kann, das die sichernde Unterlage bildet. In diesem Fall kann die teleskopische Verschieberichtung D1 in Bezug auf die Normale der Deckoberfläche, die an dem fraglichen Punkt gebildet wird, einen kleineren Winkel bilden. 1 zeigt die Abweichung T der Krümmung und/oder Neigung des Decks von der Horizontalen, wodurch ein Faktor entsteht, der eine Justierbarkeit erforderlich macht. Abhängig von dem Betrag der Abweichung T und der Größe des Abstandes 39 der unteren Hülse und der oberen Hülse können die unteren Hülsen 2, 7 entweder rechtwinklig zu der Oberfläche des Decks 21 angeordnet sein oder davon abweichen, um einen Zustand zu erreichen, in dem die Verschieberichtungen D1, die von den oberen Hülsen definiert wird, die hauptsächlich an der Maschineneinheit befestigt sind und ohne beträchtliche Richtungsunterschiede in den unteren Hülsen platziert werden, in der oben definierten Art genauer vertikal sein würde. Die in der nachfolgenden Beschreibung verwendeten Begriffe „obere" und „untere" beziehen sich auf die Anordnung in Bezug auf die oben definierte Vertikalrichtung, wobei die Vertikalrichtung zu der teleskopischen Verschieberichtung D1 korrespondiert. Zusätzlich zu dem Deck kann die zur Befestigung dienenden Unterlage einer einigen Maschineneinheit M1–M3, wie zum Beispiel einer Winde, auch eine Wand sein, in welchem Fall eine unterschiedliche Art von Fundament verwendet werden muss. Um die durch die Justierbarkeit nach der Erfindung erzielten Vorteile zu erreichen, muss wenigstens ein wesentlicher Teil der Befestigungshalterungsflansche 3 der Maschineneinheit M1–M3 nach unten ausgerichtet sein, was bedeutet, dass sie in der Vertikalrichtung gehalten werden.
  • Die obere Hülse 1, 6 umfasst zunächst in ihrem oberen Teil Mittel zum Sichern der Maschineneinheit an den Befestigungshalterungen 20, wobei die Mittel allgemein in dem Flansch 2 vorgesehene und sich dadurch erstreckende Bolzenlöcher umfassen, und weiter Bolzen und Nüsse oder korrespondierende Befestigungselemente 4, die in die Löcher der oberen Hülse eingesetzt werden. Es existieren auch andere Arten der Befestigung, aber da Befestigungsverfahren in dem Stand der Technik bekannt sind und sich die Erfindung nicht darauf bezieht, wird die Befestigung hier nicht detaillierter beschrieben. Um den Flansch 3 der Befestigungshalterungen zu sichern, ist der obere Teil der oberen Hülse 1, 6 mit einem horizontalen Materialstück 16 versehen und auf dessen Oberseitenoberfläche 18 mit einem ebenen Bereich W, dessen Größe und Form wenigstens ähnlich zu dem Flansch 3 der Maschineneinheits-Befestigungshalterung 20 ist, und das an die Löcher oder Ähnliches des Befestigungselements 4 angepasst ist. Das horizontale Materialstück 16, das den oberen Teil der oberen Hülse 1, 6 bildet, und die obere Hülse, d. h. wenigstens der Bereich, der teleskopisch in die untere Hülse 2, 7 eingesetzt ist oder in einer nachfolgend beschriebenen Weise darin eingebettet ist, bilden ein geeignetes einheitliches vorgefertigtes Strukturelement. Das bedeutet, dass die obere Hülse und ihr horizontales Materialelement 16 entweder aus einem einheitlichen Materialstück oder aus mehreren Stücken gebildet sind, oder vor dem Zusammenstellen des Fundaments durch Schweißen oder anderweitig an die Unterseite der Maschineneinheit befestigt sind, zum Beispiel aus einer röhrenförmigen oberen Hülse und aus einem Materialelement 16, die mittels einer Verbindungs schweißnaht 17 verbunden sind. Auf diese Weise ist die obere Hülse 1, 6 ein Teil, das fertiggestellt ist, bevor das Fundament unter der Winde befestigt wird. In der in 14 gezeigten Ausführungsform umfasst die obere Hülse 1 in ihren unteren Teilen eine Führung 9, durch die das Schraubenelement 5 eingeführt wird, und die das untere Ende 28 des Schraubenelements hält. Die Führung 9 ist zum Beispiel mittels radialer Halterungen 10 an den Wänden der oberen Hülse befestigt.
  • Die obere Hülse 1, 6 nach der Erfindung umfasst ein durch deren oberen Teil verlaufendes vertikales Schraubenelement oder -elemente 5, oder ein Element oder einen Aufbau, das/der in einer ähnlichen Weise funktioniert, wie das Schraubenelement, wobei sich der Aufbau oder die Aufbauten von der Außenseite P1 der oberen Hülse in die Innenseite P2 der unteren Hülse und in Richtung des Deckaufbaus 22 erstreckt/erstrecken. Das Schraubenelement und/oder die Schraubenelemente 5 umfassen Höhenjustierschrauben, die durch das Gewindeloch 26 verlaufen, das in dem horizontalen Materialelement 16 der oberen Hülse vorgesehen ist, und an ihrem oberen Kopf eine Griffstelle 27 für einen Schraubenschlüssel aufweisen. Die Griffstelle 27 muss zur Drehung R freiliegen, wenn die obere Hülse 1, 6 eingebaut und in die untere Hülse 2, 7 eingesetzt ist, und wenn die. Maschineneinheit, wie zum Beispiel eine Winde, an den Flanschen 3 des horizontalen Materialelements 16 der oberen Hülse gesichert ist. Das untere Ende 28 der Schraubenelemente 5 wird frei drehbar gegen den von der unteren Hülse 2, 7 definierten Bereich gehalten, hauptsächlich gegen die parallel zu dem Deck 21 verlaufende Oberfläche, zum Beispiel durch das Deck selbst, oder durch ein Gegenstück 12, das zum Beispiel mittels Schweißen an dem Deck befestigt ist. Die Drehung R der Höhenjustierschraube um ihre Mittelachse 29 hebt oder senkt die obere Hülse in Bezug auf die untere Hülse in der Verschieberichtung D1. Jedes Fundament 30 kann mehrere Höhenjustierschrauben umfassen, aber momentan wird es als vorteilhafte Alternative betrachtet, jedes Fundament mit nur einer Höhenjustierschraube zu versehen.
  • Weiter umfasst die obere Hülse 1, 6 des Fundaments 30 nach der Erfindung, wenn dies nötig ist, in der Umgebung ihrer Kante an einem Punkt, in dem die Kante 33 des Flansches 3 der Befestigungshalterung befestigt wird, wenn die Maschineneinheits-Befestigungshalterung an der oberen Hülse befestigt ist, wenigstens einen Gegenvorsprung 19, der sich von dem planen Bereich W nach oben ausdehnt. Der plane Bereich W der oberen Hülse ist dafür vorgesehen, die untere Oberfläche des Flansches 3 der Befestigungshalterung 20 aufzunehmen und so den Flansch 3 und den Teil des Gewichts F3 der Maschineneinheit abzustützen, der auf das Fundament fällt. Um zu verhindern, dass sich die Maschineneinheit M1–M3 nach dem Aufbau und der Ausrichtung verschiebt oder lockert, insbesondere in Fällen, in denen sie einer hohen Antriebskraft F1 ausgesetzt ist, wird der Flansch schon während der Montage gegen den Gegenvorsprung 19 angeordnet. In dieser Ausführungsform wird die Kante 33 des Befestigungshalterungs-Flansches 3 gegen die Kante 34 des Gegenvorsprungs gehalten. 3 und 4 zeigen Ausführungsformen ohne den Gegenvorsprung und 5 und 11A zeigen Ausführungsformen mit einem Gegenvorsprung 19, welcher geeignet ist, zum Beispiel die Winden-Antriebskraft F1 aufzunehmen, da er den Flansch der Befestigungshalterung 20 nur an einer Kante 33 hält. 11B zeigt einen Gegenvorsprung 19, der den Flansch 2 an zwei Kanten 33 hält, 11C zeigt einen Gegenvorsprung 19, der den Flansch 3 an drei Kanten 33 hält, und 11D zeigt einen Gegenvorsprung 19, der den Flansch an vier Kanten 33 hält. Auf diese Weise verhindern die in 11B11D gezeigten Gegenvorsprünge auch, dass sich der Flansch in andere horizontale Richtungen verschiebt, d. h. aufgrund der Kräfte F2. Die unterschiedlichen Fundamente 30, die an ein und derselben Maschineneinheit vorgesehen sind, können unterschiedliche Arten von Gegenvorsprüngen umfassen, oder ein Teil der Fundamente kann mit Gegenvorsprüngen versehen sein, während ein anderer Teil nicht damit versehen ist.
  • Die teleskopisch justierbare obere Hülse 1, 6 umfasst zwei voneinander beabstandete Wände 25a2 , 25b2 und eine Wand 25c2 , die transversal zu den anderen beiden Wände verläuft, oder alternativ nur zwei Wände, zum Beispiel in einer L- oder T-Form, und in ähnlicher Weise umfasst die untere Hülse 2, 7 wenigstens zwei voneinander beabstandete Wände 25a1 , 25b1 und eine Wand 25c1 , die transversal zu den anderen beiden Wänden verläuft, wobei wenigstens die Wände der inneren Hülse 1, 7 im Wesentlichen parallel zu der teleskopischen Verschieberichtung D1 verlaufen. Jede Wand 25a1 , 25b1 , 25c1 der unteren Hülse steht der korrespondierenden Wand 25a2 , 25b2 , 25c2 der oberen Hülse gegenüber, d. h. die Wände liegen paarweise nebeneinander. Diese Art von Ausführungsform ist in den 7 und 8C dargestellt. Vorteilhafterweise bilden die Wände in der oberen Hülse eine umschlossene Rahmenwand 25d2 und in der unteren Hülse eine umschlossene Rahmenwand 25d1 , wie in den 34 und 8A8B dargestellt. Jetzt bilden die Rahmenwände 25d1–2 der oberen Hülse und der unteren Hülse röhrenförmige Profile und die Form ihres Querschnitts kann dreiecksförmig, rechteckig, quadratisch, kreisförmig, oval oder ähnlich sein. In 8A und 8B sind nur quadratische röhrenförmige Profile dargestellt, aber die in vertikalen Querschnitten abgebildeten Ausführungsformen können beliebige der oben angegebenen Formen darstellen. Auch in diesem Fall sind wenigstens die Wände 25d2 der inneren Hülse 1, 7 notwendigerweise parallel zu der teleskopischen Verschieberichtung D1, wohingegen die Wände 25d1 der äußeren Hülse 2, 6 auch in anderen Positionen angeordnet sein können, wie in 14 gezeigt. Neben der Verwendung von geeigneten Rohrrohlingen, die hauptsächlich verwendet werden, wenn die unteren und oberen Hülsen einen runden Querschnitt aufweisen, können die Rahmenwände 25d1–2 zum Beispiel durch das Verschweißen von geeigneten Blechelementen hergestellt werden, in welchem Fall geeignete winkelförmige Röhrenprofilelemente für die untere Hülse 2, 7 und die obere Hülse 1, 6 des Fundaments erhalten werden. Die röhrenförmigen Profile können aus parallelen Wänden gebildet werden, zunächst zumindest für die innere Hülse, aber auch für die äußere Hülse 2, 6, wie es in 36 und 12 gezeigt ist, oder alternativ aus Wänden, die in Richtung des Decks 21 auseinandergezogen sind, wie in 14. Die äußere Hülse, in diesem Fall die untere Hülse, korrespondiert zu einer Keilform, die entweder symmetrisch oder asymmetrisch sein kann, und/oder die Wände können gebogen sein. Die untere Hülse 2 entsprechend der 14 ist dahingehend vorteilhaft, dass sie die Lasten auf einen weiteren Bereich des Decks verteilt. Wie schon beschrieben wurde, wird die untere Hülse zusammen mit der Herstellung des Decks fertig gestellt, um einen Teil des Decks zu bilden, um diese die obere Hülse aufzunehmen, die innerhalb oder um die untere Hülse angeordnet ist, und die obere Hülse wird fertig gestellt, um an der Maschineneinheits-Befestigungshalterung befestigt zu werden, damit diese innerhalb oder um die untere Hülse aufgebaut werden kann, so dass sie sich zueinander in einer teleskopischen Verschieberichtung D1 bewegen können. Unabhängig von dem Herstellungsverfahren sind die röhrenförmigen Profile, welcher Ausdruck sich auf alle möglichen Formen der unteren Hülse und der oberen Hülse bezieht, die die Form einer umschlossenen Rahmenwand aufweisen, am vorteilhaftesten wenigstens auf äußeren Schiffsdecks, da die fertiggestellten Fundamente mit ihnen geschlossen und relativ glatt ausgeführt werden, in welchem Fall das Risiko von Korrosion nur gering ist. Die Rahmenwände der oberen Hülse und der unteren Hülse, welche Wände allgemein mit dem Bezugszeichen 25 versehen sind, sind so ausgelegt, dass sie Dimensionen aufweisen, die Kräfte F1, F2 eines bestimmten Betrags in verschiedenen Horizontalrichtungen aufzunehmen, die durch die Verwendung der Maschineneinheit und durch Wind und Wellen hervorgerufen werden, wie auch natürlich die Kraft F3, die durch das Gewicht der Maschineneinheit bewirkt wird. In 4 sind die transversalen Abmessungen A6 der oberen Hülse 6 in Richtung des Decks größer, als die korrespondierenden transversalen Abmessungen A7 der unteren Hülse 7, in welchem Fall sich die obere Hülse auf der unteren Hülse bewegt. Als eine Alternative können die transversalen Abmessungen A1 der oberen Hülse 1 in der Richtung des Decks kleiner sein, als die korrespondierenden transversalen Abmessungen A2 der unteren Hülse 2, in welchem Fall sich die obere Hülse innerhalb der unteren Hülse bewegt, wie in 3 und 57 dargestellt.
  • Zwischen der oberen Hülse und der unteren Hülse befindet sich entweder ein kleiner oder ein großer Abstand 39; in dem ersten Fall ist die Größe wenigstens 0,5 mm, vorteilhafterweise innerhalb des Bereichs von 1 mm–5 mm, wodurch die Justierung oder Ausrichtung der Höhenpositionen HH der oberen Hülse 1, 6 mittels eines Schraubenelements 5 ermöglicht wird, wie es zuvor beschrieben wurde, ohne dass ein starker Widerstand zwischen den Hülsen auftritt. Als ein Ergebnis der teleskopischen Aufnahme der unteren Hülse 2, 7 und der oberen Hülse 1, 6 erlaubt ein so kleiner Abstand auch, dass die freie Kante der äußeren Hülse 2 oder 6 und die äußere Oberfläche der inneren Hülse 1 oder 7 nach der Ausrichtung des Fundaments 30, d. h. nachdem die Höhenjustierung ausgeführt wurde, direkt mittels einer geschlossenen Schweißnaht 15 miteinander verbunden werden. Um dies auszuführen, werden die Hülsenoberflächen so angeordnet, dass sie geeignet miteinander verschweißt werden können. In einer anderen Alternative ist der Abstand zwischen der oberen Hülse und der unteren Hülse wenigstens 4 mm, aber typischerweise innerhalb des Bereichs von 5 mm–20 mm, obwohl der Abstand 39 auch auf die Größe von 50 mm oder sogar 100 mm ausgedehnt werden kann, wenn dies nötig ist, wie es in 1213 gezeigt ist. In diesem Fall wird um die innere Hülse 1 oder 7 ein Bund 32 verwendet, dessen äußere Abmessungen K1 größer als der äußere Durchmesser K2 der äußeren Hülse 2 oder 6 und die Größe der Lücke 39 zusammen ist, und dessen innere Abmessungen K3 nahe an der äußeren Durchmesser K4 der inneren Hülse 1 oder 7 ist, d. h. um eine Lücke von wenigstens 0,3 mm, aber nicht mehr als 5 mm größer als dieser. Vor dem Aufbau der Hülsen in einer ineinander verschachtelten Weise wird der Bund 32 frei beweglich um die innere Hülse angeordnet und nach der gegenseitigen Höhenpositionierung, d. h. der Justierung der Hülsen, wie auch nach der horizontalen Ausrichtung D2, wird der Bund mittels geschlossener Schweißnähte 35a und 35b sowohl an die innere Hülse 1, 7 als auch die äußere Hülse 2, 6 geschweißt, wie in 14 dargestellt. Auch in diesem Fall wird ein geschlossenes Fundament der oben beschriebenen Art erhalten, da sich der Bund während der horizontalen Ausrichtung zusammen mit der inneren Hülse bewegt, aber kontinuierlich von der äußeren Hülse abfällt, und auf diese Weise einen dazwischen gelassenen großen Abstand bedeckt, und gegen die freie Kante der äußeren Hülse angeordnet ist oder angeordnet werden kann. Daraus folgend ist der Bund an der Entfernung von nur einem kleinen Abstand angeordnet, der für das Verschweißen beider Hülsen benötigt wird, wodurch diese beiden geschlossenen Schweißnähte ausgeführt werden können. Die Hülse 32 kann auch mit einer geschlossenen Schweißnaht 35b an die Platte 8 geschweißt werden, die an der oberen Kante der unteren Hülse 2, 7 vorgesehen ist, welche Platte von der Kante der unteren Hülse hervorsteht und so breit ist, dass die äußere Kante 11 des Bundes sich unabhängig von der Position des Bundes immer auf der Platte befindet, wie in 12 dargestellt. Die Platte 8 ist in der unteren Hülse im Zusammenhang mit deren Herstellung angeordnet und bildet ein Strukturteil der unteren Hülse; demzufolge bedeutet das Ausführen einer geschlossenen Schweißnaht in der unteren Hülse sowohl ein Schweißen an diese Platte als auch an die Hülse ohne die Platte. Durch das Ausführen dieses Verfahrens kann das Schweißen immer in einer flach aneinanderstoßenden Position ausgeführt werden. Die geschlossene Schweißnaht 35a ist von derselben Art wie schon zuvor beschrieben.
  • Wenn nötig, können zumindest zwischen der unteren Hülse 2, 7 und dem umgebenden Deck 21 eine oder mehrere untere Stützen 40a40c vorgesehen sein, die mittels vorgefertigter Verbindungsschweißnähte 42 permanent daran befestigt sind, wobei die unteren Stützen einen Strukturteil der unteren Hülse und des betroffenen Schiffsdecks bilden, ähnlich zu der unteren Hülse 2, 7. In alleiniger Verwendung bildet diese Art von unterer Stütze eine geneigte Verstärkung, die die Last auf einen größeren Bereich verteilt und als solche bekannt ist. Wenn es ausgehend von den oberen Hülsen 1, 6 nötig ist, stehen nach der Erfindung eine oder mehrere obere Stützen 13a13c vorteilhafterweise so weit ab, wie das horizontale Materialelement. Nach der Erfindung sind die unteren Stützen 40a40c und die oberen Stützen 13a13c im Wesentlichen parallel zu der teleskopischen Verschieberichtung D1 ausgerichtet und nebeneinander liegend angeordnet und sind dadurch in der Verschieberichtung D1 so ausgestaltet, dass sie sich in der Verschieberichtung des Decks unabhängig von der teleskopischen Verschieberichtung und der Anordnung der obere Hülse in jedem Fall in einer verschachtelten Weise ausdehnen. Um dies zu realisieren, werden sowohl die unteren Stützen als auch die oberen Stützen aus einem geeigneten Blechmaterial gefertigt, an den äußeren Kanten des Fundaments und seitwärts gegen das Deck 21 angeordnet und zum Beispiel daran verbindungsangeschweißt 42. Diese Bereiche der unteren Stütze 40a40c und der oberen Stütze 13a13c, die als ein Ergebnis der teleskopischen Verschachtelung angepasst sind, sind nach der Ausrichtung der oberen Hülse dazu geeignet, mittels einer Stützschweißnaht 41 oder Stützschweißnähten 41 zusammengeschweißt zu werden. Die Verwendung der oberen Stütze 13a13c bewirkt deutliche zusätzliche Stabilisierung und Steifigkeit der oberen Hülse 1, 6 in allen Fällen, indem die geneigte Verstärkung so weit ausgedehnt wird, wie die obere Hülse oder ihr Oberteil. Ein besonderer Vorteil wird erhalten, wenn als Verlängerung der oberen Kante der oberen Stütze 13a und/oder 13b und/oder 13c und gleichzeitig der Kante des planaren Bereichs W der oberen Oberfläche 18 des Materialelements 16 ein Gegenvorsprung 19 angeordnet ist, wie es deutlich in den 910 gezeigt ist. Jetzt werden die auf die Maschineneinheit M1–M3 gerichteten Lasten neben der Aufnahme über zusammengeschweißte Hülsen auch direkt über die obere Stütze und die untere Stütze von einem großen Bereich des Decks 21 aufgenommen.
  • In Vorbereitung der horizontalen Ausrichtung der Maschineneinheit D2 umfasst das Fundament auch Mittel zur horizontalen Ausrichtung, welche Mittel zusammen mit einem Abstand 39 verwendet werden, der eine horizontale Verschiebung der oben beschriebenen Art erlaubt. Die Mittel zur horizontalen Ausrichtung können zunächst horizontale Justierschrauben 37 umfassen, die durch die äußere der Hülsen 2 oder 6 der ineinander verschachtelten unteren Hülse oder oberen Hülse durch die dadurch verlaufenden Gewindelöcher verlaufen. Der zuvor beschriebene Bund 32 ist bei seiner Verwendung im Zusammenhang mit in der beschriebenen Art angeordneten Justierschrauben geeignet. Zweitens können die Mittel zur horizontalen Justierung aus ineinander verschachtelten Ansätzen 36, die an der Oberfläche der äußeren der Hülsen 2 oder 6 der unteren Hülse oder der oberen Hülse befestigt sind, wobei die Ansätze von der freien Kante der äußeren Hülse, entweder der unteren Hülse oder der oberen Hülse, entsprechend der Länge der inneren der Hülsen 1 oder 7 hervorstehen, und aus horizontalen Justierschrauben 38 bestehen, die in Gewindelöcher eingeführt sind, die die Ansätze 36 durchlaufen. Ein Fundament 30 umfasst wenigstens drei horizontale Justierschrauben, die in Richtungen angeordnet sind, die zu den radialen Positionen korrespondieren. Allgemein ist die Anzahl der horizontalen Justierschrauben vier und in jedem Fall wird die Justierung durch sie ausgeführt, indem die auf einer Seite oder Seiten des Fundaments befindlichen Justierschrauben angezogen und die gegenüberliegenden Justierschrauben losgedreht werden, in welchem Fall die obere Hülse 1, 6 in Bezug auf die untere Hülse 2, 7 in der Horizontalrichtung D2 verschoben wird. Die horizontalen Justierschrauben 37, 38, wie zum Beispiel die Schrauben, die die äußere Hülse direkt durchlaufen, können nach der Justierung an ihrer Stelle verbleiben oder auch entfernt werden, um eine glattere Oberfläche des Fundaments zu erhalten.
  • Mögliche Ansätze 36 und die sich darin befindlichen Schrauben sind vorteilhafterweise so angeordnet, dass sie entfernt werden können und entfernt werden. Die Löcher von entfernten horizontalen Justierschrauben 37 und die von den entfernten Ansätzen hinterlassenen Aperturen werden durch Füllschweißnähte geschlossen, nachdem die untere Hülse und die obere Hülse wenigstens teilweise mit einer geschlossenen Schweißnaht 15, 35a, 35b zusammengeschweißt sind.
  • Die Fundamente 30 der zuvor beschriebenen Art sind an den Schiffsdecksaufbauten und Maschineneinheiten in einer solchen Weise gesichert, wie es nachfolgend beschrieben wird, und die Fundamente werden justiert und mittels Schweißnähten entsprechend der folgenden Beschreibung arretiert. Im Zusammenhang mit der Herstellung des Schiffsdecksaufbaus, wie zum Beispiel eines Schiffsabschnitts oder -elements, oder im Zusammenhang mit der Herstellung auf dem Schiff, werden die unteren Hülsen 2, 7 des Fundaments 30 vor der Oberflächenbehandlung an durch den Ort der Befestigungshalterungen 20 der Maschineneinheit, wie zum Beispiel einer Winde, bestimmte Punkte durch Verbindungsschweißnähte 14 so angeschweißt, dass sie in ihrer endgültigen Position des Decks wenigstens etwas hauptsächlich in der vertikalen Richtung hervorstehen. In dem Fall, dass in dem Fundament eine untere Stütze und/oder eine obere Stütze benötigt werden, werden die unteren Stützen 40a40c durch Verbindungsschweißnähte 42 sowohl an die äußere Oberfläche der unteren Stützen 2, 7 als auch an das Deck 21 des Schiffs geschweißt, und zwar im Zusammenhang mit der Herstellung des Schiffsdecksaufbaus vor der Oberflächenbehandlung, d. h. im gleichen Abschnitt, wie die Sicherung der unteren Hülsen. Danach erfolgen die Oberflächenbehandlung des Schiffsdecks, eines Deckelements oder eines Schiffsbereichs und gleichzeitig die Oberflächenbehandlung von möglichen unteren Stützen A-40c, zum Beispiel mit geeigneten Farben. Die oberen Kanten der unteren Hülse und der unteren Stützen können ohne Oberflächenbehandlung belassen werden oder sie können von der aufgebrachten Oberflächenbehandlung bereinigt werden, um eine hohe Qualität für die geschlossenen Schweißnähte und Stützschweißnähte zu sichern. Da die geschlossenen Schweißnähte und Stützschweißnähte später mit einer Distanz/Distanzen H1, H2 von dem Schiffsdeck 21 ausgeführt werden, können sie die Schiffsdecks-Oberflächenbehandlung an keinem Ort beschädigen.
  • Die oberen Hülsen 1, 6 werden mittels Befestigungselementen 4 an die Höhenflansche 3 der Maschineneinheits-Befestigungshalterungen 20 befestigt und die oberen Hülsen werden ausgerichtet zu den unteren Hülsen 2, 7 in einer mit diesen verschachtelten Weise aufgebaut. Naturgemäß ist es möglich, in einer umgekehrten Reihenfolge vorzugehen, d. h. zunächst die oberen Hülsen in den unteren Hülsen zu installieren und danach die Maschineneinheit an den oberen Hülsen zu befes tigen. In diesem Zustand weist die obere Hülse typischerweise keine Oberflächenbehandlung auf, wie zum Beispiel Farbe, aber sie kann ebenfalls oberflächenbehandelt sein, und die Maschineneinheit M1–M3 wird in einer vorläufigen Position auf das Schiffsdeck gesetzt. Danach werden die Flansche der Maschineneinheits-Befestigungshalterungen in die vorbestimmten Höhen HH justiert, indem die in die oberen Hülsen geschraubten Schraubenelemente 5 gedreht werden, was verständlich ist, da die Schraubenelemente hinsichtlich des Schiffsdecks 21 an einem festen Punkt gehalten werden, in welchem Fall die Schraubenelemente an ihrem Platz verbleiben, während sie rotieren, wodurch die oberen Hülsen in der teleskopischen Verschieberichtung D1 nach oben und unten verschoben werden, wie es benötigt ist, ohne sich zu drehen. Die nicht drehende Ausgestaltung der oberen Hülse ergibt sich aus der Tatsache, dass diese an dem Befestigungshalterungsflansch befestigt ist. Wenn es nötig ist, werden die Flansche 3 der Maschineneinheits-Befestigungshalterungen in der horizontalen Richtung D2 an die vorbestimmten Punkte gesetzt, indem die mit Gewinden versehenen horizontalen Justierschrauben 37 oder 38 durch die äußeren Hülsen 2, 6 oder durch deren mögliche Verlängerungen 36 gedreht werden, so dass diese Schrauben in einer zuvor in dieser Beschreibung beschriebenen Weise in die äußere Oberfläche der Hülsen 1, 7 eindringen. Umfasst der Aufbau diese Verlängerungen 36, so werden sie vor dem Aneinanderschweißen der oberen Hülse und der unteren Hülse entfernt. In der Praxis müssen diese Justierungen natürlich einige Male und möglicherweise in einer unterschiedlichen Reihenfolge ausgeführt werden, um eine gewünschte Genauigkeit für die Orte der Maschineneinheitsteile M1, M2, M3 zueinander und zu anderen Zielen, die nicht in der Zeichnung dargestellt sind, zu erhalten.
  • Nachfolgend werden die obere Hülse 1, 6 und die untere Hülse 2, 7 entlang der freien Kante der äußeren Hülse 2 oder 6 zusammengeschweißt, d. h. es wird zwischen der freien Kante und der äußeren Oberfläche der inneren Hülse 1 oder 7 eine geschlossene Schweißnaht erzeugt. In dem Fall, dass das Fundament 30 einen Bund 32 umfasst, werden eine weitere geschlossene Schweißnaht 35a zwischen der äußeren Oberfläche des Bundes und der äußeren Oberfläche der inneren Hülse 1, 7 und eine andere geschlossenen Schweißnaht 35b zwischen der äußeren Oberfläche des Bundes 32 und der äußeren Oberfläche der äußeren Hülse 2 oder 6 oder der Verlängerung der äußeren Hülse ausgeführt. Auf diese Weise wird eine genaue vertikale Position erhalten, um sowohl das vertikale Gewicht F3 der Maschineneinheit und die horizontalen Kräfte F1, F2 für jeden Sicherungspunkt der Maschineneinheit, z. B. für die Befestigungshalterungen, effektiv aufzunehmen. Nachdem die obere Hülse und die untere Hülse zusammengeschweißt wurden, wird die Oberfläche und/oder Kante der oberen Stütze 13a13c, die möglicherweise mit der oberen Hülse 1, 6 verbunden ist, mittels einer Stützschweißnaht 41 an die Oberfläche und/oder Kante der unteren Stütze 40a40c und/oder an die Kante angeschweißt. Diese Art von Anordnung nach der Erfindung ist sehr vorteilhaft, da sich die geschlossenen Schweißnähte 15 oder 35a, 35b und die Stützschweißnaht 41 in einer Entfernung eines ersten und jeweils eines zweiten Intervalls H1, H2 von der oberen Oberfläche des Decks 21 befinden, in welchem Fall die Oberflächenbehandlung der Deckaufbauten 22 in keinem Fall aufgrund der durch das Schweißen verursachten Hitze beschädigt wird. Demzufolge ist es ausreichend, dass nach dem Zusammenschweißen der oberen Hülse und der unteren Hülse und nach dem Aneinanderschweißen möglicher unterer Stützen und oberer Stützen nur die obere Hülse mit ihren oberen Trägerelementen oberflächenbehandelt wird – es sei denn, sie wurden schon früher oberflächenbehandelt – wie auch die geschlossene Schweißnaht 15, 35a, 35b zwischen den Hülsen und die mögliche Stützschweißnaht 41 und die Bereiche des Fundaments 30, die benachbart zu diesen Schweiß nähten angeordnet sind.
  • Als eine am meisten vorteilhafte Ausführungsform für das Fundament 30 wird ein Fundament betrachtet, bei dem die untere Hülse 2, 7 und die untere Hülse 1, 6 mit umschlossenen Rahmenwänden 25d1–2 versehen sind, die obere Hülse 1, 6 ohne Öffnungen mit ihrem horizontalen Materialelement 16 verbunden ist, und der gesamte von der unteren Hülse und der oberen Hülse zusammen definierte Raum von den Schweißnähten 15; 35a, 35b, von anderen Arten von Schweißnähten, wie zum Beispiel Dichtschweißnähten der horizontalen Justierschraubenkanten oder -löcher oder mittels beliebiger anderer Mittel geschlossen ist. Es ist dienlich, die freie Kante der äußeren Hülse 2, 6 mit einer Apertur zu versehen, die das Eindringen der inneren Hülse 1, 7 ermöglicht, wobei die Apertur im Falle der 14 von dem Schiffsdeck 21 weg gerichtet ist, bei welcher Apertur die geschlossenen Schweißnähte 15; 35a, 35b zwischen den Hülsen ausgeführt wird. Der Rest der äußeren Hülse kann in einer sehr freien Weise ausgeführt sein, ohne die Stärke des Fundaments zu stören, so lange die äußere Hülse Raum für die Bewegung der inneren Hülse in der teleskopischen Verschieberichtung D1 und für eine mögliche Justierung in der horizontalen Richtung D2 aufweist. Auf diese Weise können die ineinander verschachtelten Hülsen entweder ähnliche oder unterschiedliche Formen aufweisen.

Claims (15)

  1. Ein justierbares Fundament, um eine Maschineneinheit wenigstens in der richtigen Höhenposition (HH) in einem Schiff auszurichten, das Fundament (30) umfasst Ausrichtelemente für jede bestimmte Maschineneinheits-Befestigungshalterung (20), welche Ausrichtelemente durch Verbindungen (14, 15; 35a, 35b) sowohl hinsichtlich einer externen lasttragenden Unterlage als auch zueinander starr blockierbar sind und eine obere Hülse (1, 6) und eine untere Hülse (2, 7) umfassen, die ineinander geschachtelt und in einer teleskopischen Verschiebungsrichtung (D1) in Bezug zueinander vertikal bewegbar sind, wobei die obere Hülse in ihrem Oberteil Mittel zur Befestigung der Maschineneinheit an den Befestigungshalterungen umfasst, die untere Hülse (2, 7) durch eine vorgefertigte Verbindungsschweißnaht (14) oder eine gleichartige Verbindung permanent an dem Schiffsdeckaufbau (22) befestigt ist, der die Unterlage bildet, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Hülse (1, 6) in einem oberen Bereich der oberen Hülse mit einem Gewindeloch (26) und einer Justierschraube (5) oder -schrauben für die vertikale Höhe versehen ist, welche einen oberen Kopf mit einer Griffstelle (27) und ein unteres Ende (28) aufweisen und welche das Gewindeloch durchdringen, wobei sich die Schraube/Schrauben von der Oberseite (P1) der oberen Hülse in die Innenseite (P2) der unteren Hülse und in Richtung des Deckaufbaus gegen eine Oberfläche ausdehnen.
  2. Ein justierbares Fundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschineneinheits-Befestigungshalterungen (20) Flansche (3) umfassen, die ein Ausmaß und eine Form aufweisen, und das Oberteil der oberen Hülse (1, 6) ein horizontales Materialelement (16) mit einem planen Bereich (W) auf dessen oberer Oberfläche (18) umfasst, der ein Ausmaß und eine Form aufweist, die wenigstens gleich zu dem Ausmaß und der Form des Flansches (3) sind; und dass die obere Hülse (1, 6) wenn nötig auch wenigstens einen sich von dem planen Bereich (W) nach oben ausdehnenden Gegenvorsprung (19) umfasst, der in dem Bereich seiner Kante an einer Stelle angeordnet ist, an der die Kante (33) des Flansches (3) der Befestigungshalterung angeordnet ist, wenn die Befestigungshalterung an der oberen Hülse befestigt ist, in welchem Fall die Kante (33) der oberen Hülse an der Kante (34) des Gegenvorsprungs anliegt.
  3. Ein justierbares Fundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Hülse (2, 7) ein Bauteil des Schiffsdecks (21) bildet; und dass ein das Oberteil der oberen Hülse (1, 6) bildendes horizontales Materialelement (16) und die Hülse zusammen ein vorgefertigtes Bauelement sind.
  4. Ein justierbares Fundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Hülse (1, 6) und die untere Hülse (2, 7) wenigstens zwei Gruppen von gegenüberliegenden Wänden (25a1–2 , 25b1–2 ) und eine quer zu den beiden Gruppen verlaufende Gruppe von Wänden (25c1–2 ) aufweist, wobei von den Wänden die innersten im wesentlichen parallel zu der teleskopischen Verschiebungsrichtung (D1) verlaufen; dass die Wände sowohl in der oberen Hülse als auch in der unteren Hülse umschließende Rahmenwände (25d1–2 ) bilden, in welchem Fall die Rahmenwände (25d1–2 ) der oberen Hülse und der unteren Hülse röhrenförmig mit einem dreieckigen, viereckigem, kreisförmigem oder ovalen Querschnitt sind; und dass die Rahmenwände (25) der oberen Hülse und der unteren Hülse Dimensionen aufweisen, die bestimmte durch die Verwendung der Maschinen und durch Wind und Wellen hervorgerufene Kräfte (F1, F2) in verschiedenen horizontalen Richtungen aufnehmen können.
  5. Ein justierbares Fundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindelöcher (26) in einem horizontalen Materialelement (16) der oberen Hülse vorgesehen sind, die Griffstelle (27) an einen Schraubenschlüssel angepasst ist, und das untere Ende (28) innerhalb des durch die untere Hülse (2, 7) definierten Bereichs frei drehbar gegen eine parallel zu dem Deck (21) verlaufende Oberfläche oder ein Gegenstück (12) gelagert ist, in welchem Fall die Drehung (R) der Höhenjustierschraube um ihre Mittelachse (29) die obere Hülse in der Verschiebungsrichtung (D1) in Bezug auf die untere Hülse anhebt oder absenkt; und dass jedes Fundament eine Höhenjustierschraube umfasst.
  6. Ein justierbares Fundament nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Hülse (6) Querabmessungen (A6) in Richtung des Decks aufweist, die größer als korrespondierende Querabmessungen (A7) der unteren Hülse (7) sind, in welchem Fall sich die obere Hülse außerhalb der unteren Hülse bewegt, oder alternativ die obere Hülse (1) Querabmessungen (A1) in Richtung des Decks aufweist, die kleiner als korrespondierende Querabmessungen (A2) der unteren Hülse (2) sind, in welchem Fall sich die obere Hülse innerhalb der unteren Hülse bewegt; und dass zwischen der oberen Hülse und der unteren Hülse ein Abstand (39) von wenigstens 0,5 mm besteht.
  7. Ein justierbares Fundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenn nötig eine oder mehrere untere Stützen (40a40c) wenigstens zwischen der unteren Hülse (2, 7) und dem umgebenden Deck (21) vorgesehen sind, die durch vorgefertigte Verbindungsschweißnähte (42) permanent an der unteren Hülse und dem Deck befestigt sind, und so die untere Hülse und das Bauelement des Schiffsdecks bilden; und dass wenn nötig eine oder mehrere obere Stützen (13a13c) aus der oberen Hülse (1, 6) hervorstehen, und die unteren Stützen und die o beren Stützen im wesentlichen parallel zu der teleskopischen Verschiebungsrichtung (D1) verlaufen, nebeneinander angeordnet sind und sich verschränkend in der Verschiebungsrichtung des Decks ausdehnen.
  8. Ein justierbares Fundament nach Anspruch 4 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass zum Erreichen der Ausrichtbarkeit in der horizontalen Richtung (D2) eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: – ein Abstand (39) zwischen der oberen Hülse und der unteren Hülse liegt innerhalb des Bereichs von 1 mm–5 mm, wodurch eine direkte Schweißbarkeit zwischen der oberen Hülse und der unteren Hülse ermöglicht wird; oder – ein Abstand (39) zwischen der oberen Hülse und der unteren Hülse beträgt wenigstens 4 mm, und das Fundament umfasst weiter um die innere Hülse (1 oder 7) mit einem Außendurchmesser (K4) einen Bund (32) mit einer Öffnung mit einem Innendurchmesser (K3), der größer als der Außendurchmesser (K4) der inneren Hülse ist, und einem Außendurchmesser (K1), der größer als die Summe eines Außendurchmessers (K2) der äußeren Hülse (2 oder 6) und des Abstands (39) ist, wobei der Bund geeignet ist, sowohl an die obere Hülse als auch an die untere Hülse geschweißt zu werden.
  9. Ein justierbares Fundament nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Hülse (2, 7) und die obere Hülse (1, 6), oder der Bund (32) eine freie Kante(n) und eine äußere Oberfläche aufweist, welche nach der Ausrichtung durch eine geschlossene Schweißnaht (15) oder durch geschlossene Schweißnähte (35a, 35b) zusammengeschweißt werden; dass die einander gegenüberliegenden Bereiche der unteren Stütze (40a40c) und der oberen Stütze (13a13c) nach der Ausrichtung durch eine Stützschweißnaht (41) zusammengeschweißt werden; und dass die geschlossene(n) Schweißnaht/-nähte (15; 35a, 35b) und die Stützschweißnaht (41) jeweils in einem ersten und einem zweiten Abstand (H1, H2) von der oberen Oberfläche des Decks angeordnet sind.
  10. Ein justierbares Fundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Fundament zum Erreichen der Ausrichtbarkeit der Maschineneinheit in der horizontalen Richtung (D2) weiter horizontale Justiermittel umfasst, welche umfassen: – horizontale Justierschrauben (37), die in Gewindelöcher eingesetzt sind, die durch die äußere Hülse (2 oder 6) der ineinander geschachtelten unteren Hülse und oberen Hülse verlaufen, oder – horizontale Justierschrauben (38), die in Gewindelöcher eingesetzt sind, die durch Ansätze (36) verlaufen, die an der Oberfläche der äußere Hülse (2 oder 6) der ineinander geschachtelten unteren Hülse und oberen Hülse befestigt sind und sich von der unteren Hülse oder der oberen Hülse über die Länge der inneren Hülse (1 oder 7) ausdehnen; und dass die horizontalen Justierschrauben und möglichen Ansätze entfernbar und Öffnungen durch Füllschweißnähte schließbar sind, nachdem die untere Hülse und die obere Hülse durch eine geschlossene Schweißnaht wenigstens teilweise zusammengeschweißt sind.
  11. Ein Verfahren zum Ausrichten einer Maschineneinheit wenigstens in ihrer richtigen Höhenposition in einem Schiff unter Verwendung eines Fundaments (30), das Ausrichtelemente (1, 2; 6, 7) für jede bestimmte Befestigungshalterung (20) der Maschineneinheit umfasst, welche Ausrichtelemente gegenseitig teleskopisch vertikal verschiebbar sind, und an welchen Ausrichtelementen die Befestigungshalterung der Maschineneinheit befestigt werden kann, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: {A} vorsehen von an eine lasttragende Unterlage geschweißten unteren Hülsen (2, 7); {B} vorsehen von oberen Hülsen (1, 6), die geeignet sind, in einer ineinander geschachtelten Weise in Bezug auf die unteren Hülsen wenigstens in der teleskopischen Verschiebungsrichtung (D1) verschoben zu werden; {C} befestigen der Befestigungshalterungen (20) mit Flanschen (3) an den oberen Hülsen (1, 6), und ineinander geschachteltes montieren der oberen Hülsen mit den unteren Hülsen (2, 6); {D} justieren der Maschineneinheit in einer Höhe; und {E} zusammenschweißen der oberen Hülse (1, 6) und der unteren Hülse (2, 7) entlang einer freien Kante einer der Hülsen, um eine genaue vertikale Position zu erhalten, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Verfahren weiter zum Erhalt eines horizontale Kräfte (F1, F2) aufnehmenden Fundaments: {A} das Schweißen (14) der unteren Hülsen zusammen mit der Herstellung des Schiffsdeckaufbaus (22), vor einer Oberflächenbehandlung, an bestimmten Stellen des Decks (21) und im wesentlichen in einer vertikal vorstehenden Weise in Bezug auf die Endposition des Decks ausgeführt wird; {B} die oberen Hülsen (1, 6) in ihrem oberen Bereich mit Gewindelöchern (26) und einer Justierschraube oder -schrauben (5) für die vertikale Höhe versehen sind, die jeweils einen oberen Kopf mit einer Griffstelle (27) und ein unteres Ende (28) aufweist und das Gewindeloch von oberhalb des oberen Bereichs in Richtung des Decks durchdringt; {D} die Flansche (3) in bestimmten Höhen (HH) durch drehen der Schraubenelemente (5) an ihrer Griffstelle ausgerichtet werden, wobei die unteren Enden gegen eine feste Oberfläche hinsichtlich des Schiffsdecks (21) gelagert sind; und {E} das Zusammenschweißen (15; 35a, 35b) von oberer Hülse und unterer Hülse in einem ersten Abstand (H1) von dem Schiffsdeck ausgeführt wird.
  12. Ein Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass es weiter die folgenden Schritte umfasst: {D2} positionieren der Flansche (3) der Maschineneinheits-Befestigungshalterungen an in der horizontalen Position (D2) definierten Stellen durch drehen von mit Gewinden versehenen horizontalen Justierschrauben (37 oder 38), die durch die untere Hülse und/oder die obere Hülse oder durch deren mögliche Ansätze (36) eingesetzt sind, wobei die Schrauben gegen eine äußere Oberfläche der oberen Hülsen oder jeweils unteren Hülsen gelagert sind; und {D3} entfernen von wenigstens der möglichen Ansätze (36), bevor die oberen und unteren Hülsen zusammengeschweißt werden.
  13. Ein Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass es weiter die folgenden Schritte umfasst: {A2} schweißen von möglichen unteren Stützen (40a40c) sowohl an eine äußere Oberfläche der unteren Hülsen (2, 7) als auch an das Schiffsdeck (21) im Zusammenhang mit der Herstellung der Schiffsdeckaufbauten vor der Oberflächenbehandlung; und {F} schweißen einer Oberfläche und/oder Kante der oberen Stütze (13a13c), die möglicherweise mit der oberen Hülse (1, 6) verbunden ist, an eine Oberfläche und/oder Kante der unteren Stütze in einem zweiten Abstand (H2) von dem Schiffsdeck, nachdem die oberen und unteren Hülsen zusammengeschweißt sind.
  14. Ein Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass es weiter die folgenden Schritte umfasst: {A3} ausführen einer Oberflächenbehandlung des Schiffsdecks, Schiffsdeckelements oder Schiffsabschnitts, nachdem die unteren Hülsen (2, 7) und ihre möglichen unteren Stützen (40a40c) mit dem Deck (21) und/oder mit anderen Deckaufbauten (22) zusammengeschweißt sind; und {G} ausführen einer Oberflächenbehandlung der oberen Hülse (1, 6), der geschlossenen Schweißnaht (15; 35a, 35b) zwischen den Hülsen und von der möglichen oberen Stütze und Stützschweißnaht (41), nachdem die oberen und unteren Hülsen zusammengeschweißt sind, und nachdem die mögliche untere Stütze mit der möglichen oberen Stütze zusammengeschweißt ist.
  15. Ein Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass in der unteren Hülse (2, 7) und in der oberen Hülse (1, 6) umschließende Rahmenwände (25d1–2 ) verwendet werden; dass die obere Hülse (1, 6) ohne Öffnungen mit ihrem horizontalen Materialelement (16) verbunden ist und dass der gesamte durch die untere Hülse und die obere Hülse zusammen gebildete Raum durch die Schweißnähte (15; 35a, 35b), andere Schweißnähte oder durch andere Mittel geschlossen ist.
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