DE69903341T2 - Unterboden mitspurweitenänderung - Google Patents
Unterboden mitspurweitenänderungInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Fahrgestell mit veränderbarer Spurweite.
- Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Raupen-Fahrgestell, beschreibend die Träger- und Antriebsbasis von Arbeitsmaschinen, wie Gesteinsbohrer, Förderwagen, Krane, Bagger, Erdbaumaschinen und andere. Es sind heute Fahrgestelle mit veränderbarer Spurweite bekannt, welche einen Hauptrahmen enthalten, in der Lage, einen oberen Teil der Arbeitsmaschine zu tragen, sowie einen ersten und einen zweiten Unterrahmen oder Holme, die jeder an einer jeweiligen seitlichen Flanke des Hauptrahmens angeordnet sind, und welche jeweilige Antriebsraupen des Fahrgestells tragen.
- Bei den bekannten Fahrgestellen ist, um die Raupenhalter- Unterrahmen dem Hauptrahmen zuzuordnen, an dem Hauptrahmen vorgesehen, dass er entsprechend jeder der genannten seitlichen Flanken einen ersten und einen zweiten Sitz zur gleitbaren Aufnahme von entsprechenden ersten und zweiten Trägerelementen aufweist, die sich von dem jeweiligen Raupenhalter-Unterrahmen aus erstreckt.
- Die genannten Raupenhalter-Unterrahmen werden bewegt zwischen einer ersten Position mit reduzierter Spurweite - besonders geeignet zum Transport der Maschine mit dem Fahrgestell -, in welcher die genannten ersten und zweiten Unterrahmen an die jeweilige Flanke herangeführt sind und die jeweiligen Trägerelemente in den jeweiligen Sitzen liegen, und einer zweiten Position mit verbreiteter Spurweite - besonders geeignet für die Arbeitsgänge der Maschine -, in welcher wenigstens einer der genannten ersten und zweiten Unterrahmen von der jeweiligen Flanke entfernt ist und das jeweilige Trägerelement sich nach ausserhalb des jeweiligen Sitzes erstreckt.
- Bei den bekannten Fahrgestellen sind Mittel zum Blockieren der Gleitbewegung des jeweiligen Trägerelementes in der entsprechenden reduzierten oder verbreiterten Position vorgesehen. Nach einem bekannten Typ von Fahrgestell werden diese Blockiermittel durch Zapfen beschrieben, die in eine geeignete, in dem Sitz vorgesehene Bohrung eingesetzt werden, sowie in entsprechende Bohrungen, die in das Profil der Trägerelemente eingearbeitet sind, und zwar solche, die das Blockieren des entsprechenden Trägerelementes in der Position der reduzierten Spurweite oder der verbreiterten Spurweite erlauben.
- Um diese Feststellarbeiten auszuführen, ist der direkte manuelle Eingriff durch Personal erforderlich, und zwar zusätzlich zu der Verwendung von Hilfsausrüstungen zum Herausziehen und Stützen des Fahrgestells während der Einstellphasen.
- Diese Arbeit ist durch das Personal schwierig und unvorteilhaft auszuführen und hat einen beachtlichen Arbeitsaufwand zu Folge. Ausserdem müssen für deren Durchführung spezielle und Hilfsausrüstungen vorgesehen werden, welche Ausrüstungen auch bestimmte wirtschaftliche Kosten darstellen und die Notwendigkeit fordern, entsprechende Lager- und Transporträume vorzusehen.
- Ein zusätzliches Problem, das bei den bekannten Fahrgestellen mit veränderbarer Spurweite des oben erwähnten Typs festgestellt werden konnte, betrifft die Tatsache, dass, um einen leichten Zusammenbau, Ausbau sowie die Bewegungen des Herausziehens und Einschiebens in deren jeweilige Sitze zu erlauben, die Abmessungen der Trägerelemente ein gewisses Spiel im Verhältnis zu dem Sitz aufweisen müssen, in den sie eingeschoben sind. Dies lässt jedoch das Problem mit der Vibration und dem nicht stabilen Zustand der Maschine entstehen, die während ihres Betriebes ein solches Fahrgestell montiert hat.
- Dieses Problem tritt natürlich auf eine besonders deutliche Weise im Falle von Gesteinsbohrern hervor, bei denen die beachtliche Höhe an der mit Raupen versehenen Trägerbasis einen verstärkenden Faktor des Spiels bildet und die daraus sich ergebende Nickschwingung daher erhebliche Probleme in Bezug auf den Betriebszustand und die Lebensdauer der Maschine verursacht. Solch eine Nickschwingung ist auf jeden Fall bei allen Maschinen bedeutend, wie zum Beispiel bei Kränen, Baggern, Brechern usw.
- Das bekannte Dokument US-A3 712 398, welches die in dem Oberbegriff des Anspruches 1 erwähnten Eigenschaften enthält, beschreibt ein Raupenfahrzeug mit einer hydraulisch zu betätigenden Vorrichtung zum Wechseln der Spurweite, in welchem eine spezifische und umfangreiche Schutzvorrichtung vorgesehen ist, um die Holme oder Trägerelemente, welche die Raupenketten tragen, in dem Zustand der verbreiterten Spurweite zu halten. Solche Sicherheitsvorrichtungen enthalten einen kastenförmigen Support, welcher in seinem Inneren auch ein Lager hat, an das eine Achse angeschlossen ist, die einen Exzenter zum Halten und Sichern des entsprechenden Holmes oder Trägerelementes in der Position der verbreiterten Spurweite trägt. Zu dem Zweck, die Position der verbreiterten Spurweite des Fahrgestells zu sichern, wird ein Hebel in die Bohrung des Exzenters eingesetzt und letzterer von Hand gedreht, bis er durch die Vertiefung der unteren Sehne geht und in den Klemmabschnitt des Holmes oder Trägerelementes greift und in Sicht der Exzentrizität des Exzenters festgeklemmt wird.
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Fahrgestell in Übereinstimmung mit den Eigenschaften wie in Anspruch 1. Nach einem ersten Aspekt wird insbesondere ein Fahrgestell mit veränderbarer Spurweite vorgesehen, enthaltend einen Hauptrahmen, der erste und zweite sich gegenüberliegende Flanken beschreibt, sowie einen ersten und einen zweiten Unterrahmen, jeder zum Tragen von entsprechenden Antriebsmitteln des Fahrgestells, jedes angeordnet entsprechend zu einer jeden der genannten ersten und zweiten Flanken des Hauptrahmens, wobei der genannte Hauptrahmen an einer jeden der genannten ersten und zweiten Flanken wenigstens einen entsprechenden Sitz zur gleitenden Aufnahme eines entsprechenden Trägerelementes aufweist, das sich von dem jeweiligen Unterrahmen aus erstreckt, und wobei Mittel zum Bewegen der genannten ersten und zweiten Unterrahmen vorgesehen sind, und zwar zwischen wenigstens einer ersten Position mit reduzierter Spurweite, in welcher die genannten ersten und zweiten Unterrahmen an die jeweilige Flanke herangeführt und die jeweiligen Trägerelemente in die jeweiligen Sitze zurückgezogen sind, und einer zweiten Position mit verbreiterter Spurweite, in welcher wenigstens einer der genannten ersten und zweiten Unterrahmen von der jeweiligen Flanke entfernt ist und das zweite Trägerelement sich ausserhalb des jeweiligen Sitzes erstreckt.
- Vorteilhafterweise ist vorgesehen, dass das Fahrgestell mit Mitteln zum Blockieren der Gleitbewegung der jeweiligen Trägerelemente in dem entsprechenden Sitz versehen ist, enthaltend eine erste schräge Fläche, angeordnet im Inneren des jeweiligen Sitzes, und eine zweite schräge Fläche, angeordnet entsprechend zu dem Aussenprofil des jeweiligen Trägerelementes und mit der genannten ersten schrägen Fläche zusammenarbeitend, um das Trägerelement in dem jeweiligen Sitz zu befestigen.
- Eine solche Konfiguration der Blockiermittel erlaubt es, das Blockieren der Gleitbewegung der Trägerelemente innerhalb der jeweiligen Sitze zu erreichen, ohne die Notwendigkeit, Arbeitskräfte zum Feststellen der genannten Trägerelemente in ihrer Position einsetzen zu müssen. Somit ist eine erhebliche Reduzierung der Einstellzeiten erreicht.
- Dank der Tatsache, dass die Trägerelemente in den jeweiligen Sitzen befestigt sind, erlaubt solch eine Konfiguration ausserdem, das zwischen den Trägerelementen und den entsprechenden Sitzen vorhandene Spiel zu vermeiden, wodurch die Probleme der Vibration und der mangelnden Stabilität, die bei Fahrgestellen nach der bekannten Technik festgestellt wurden, überwunden werden. Die Unteransprüche beziehen sich auf besondere und vorteilhafte Ausführungsarten.
- Weitere technischen Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen deutlicher aus der nachstehenden, detaillierten Beschreibung hervor, die unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen gemacht wurde, welche eine rein als Beispiel gedachte und nicht begrenzende Ausführung darstellen, und von denen - Abb. 1 eine Ansicht von oben und mit Teilen im Schnitt von einer vorgezogenen Ausführung des Fahrgestells nach der vorliegenden Erfindung zeigt;
- - Abb. 2 zeigt einen Schnitt der vorgezogenen Ausführung des Fahrgestells im Zustand der geschlossenen oder reduzierten Spurweite;
- - Abb. 3 zeigt einen Schnitt der vorgezogenen Ausführung des Fahrgestells im Zustand der verbreiterten Spurweite;
- - Abb. 4 zeigt einen Schnitt nach der Linie IV-IV aus Abb. 3 von einem ausziehbaren Trägerelement mit einer Frontalansicht des entsprechenden Sitzes;
- - Abb. 5 zeigt einen Längsschnitt von einem Detail der Mittel zum Anhalten des Ausziehens nach der vorliegenden vorgezogenen Ausführungsform des Fahrgestells;
- - Abb. 6 zeigt eine Ansicht von unten von einem Detail betreffend den Bereich der genannten Mittel zum Anhalten des Ausziehens nach der vorliegenden vorgezogenen Ausführungsform des Fahrgestells;
- - Abb. 7 und 8 zeigen eine Seitenansicht und eine Ansicht von oben des keilförmigen Elementes nach der vorliegenden vorgezogenen Ausführungsform des Fahrgestells;
- - Abb. 9 zeigt einen Schnitt von einem Detail nach der vorliegenden vorgezogenen Ausführungsform des Fahrgestells in einem Zustand des Einschubs des genannten keilförmigen Elementes.
- Unter Bezugnahme auf die Abb. 1 kann beobachtet werden, dass eine vorgezogene Ausführung 10 des Fahrgestells mit veränderbarer Spurweite im wesentlichen einen Hauptrahmen 12 enthält, welcher in der Mitte ein fünftes Rad (Drehplatte) 13 hat, und zwar zum Kuppeln des oberen Teils der das vorliegende Fahrgestell verwendenden Maschine, welcher Hauptrahmen 12 erste und zweite Flanken 14, 16 beschreibt, die einander gegenüberliegen, und an einem jeweiligen der genannten ersten und zweiten sich gegenüberliegenden Flanken 14, 16 des Hauptrahmens 12 mit einem ersten und einem zweiten Unterrahmen 18, 20 verbunden ist, jeder zum Tragen von entsprechenden Antriebsmitteln in Form von jeweiligen, ringförmig geschlossenen Raupen 22, 24 auf geeigneten Rollen 21, 23, 25, 27, die an den Unterrahmen 18, 20 des Fahrgestells vorgesehen sind.
- Wie in Abb. 1 gezeigt ist, weist der oben erwähnte Hauptrahmen 12 entsprechend einer jeden der ersten und zweiten Flanken 14, 16 jeweilige erste und zweite Sitze 26, 28, 30, 32 (in Strichlinie in Abb. 1 gezeigt) zur gleitenden Aufnahme von entsprechenden ersten und zweiten Trägerelementen 34, 36, 38, 40 auf, die sich von dem jeweiligen Raupenhalter-Unterrahmen 18, 20 aus erstrecken. Die genannten ersten und zweiten Sitze 26, 28, 30, 32 und die genannten ersten und zweiten Trägerelemente 34, 36, 38, 40 befinden sich in Längsrichtung in einem Abstand voneinander.
- Insbesondere, wie auch der folgenden Abb. 4 entnommen werden kann, die sich auf ein Detail des Fahrgestells bezieht, an welchem der genannte Sitz 26 angeordnet ist, weist jeder Sitz einen viereckigen Schnitt auf, enthaltend eine obere Wand 261, eine untere Wand 262 und zwei sich gegenüberliegende und entsprechend voneinander abstehende Seitenwände 263, 264, während jedes Trägerelement 34 wiederum ein viereckiges Kastenprofil aufweist, ebenfalls gebildet durch eine obere Wand 341, eine untere Wand 342 und zwei sich gegenüberliegende und entsprechend voneinander abstehende Seitenwände 343, 344. Die Gesamtabmessung des genannten Trägerelementes ist solche, die es diesem erlaubt, in den entsprechenden gleitenden Aufnahmesitz 26 eingeschoben und in diesem montiert zu werden.
- Wie die Abb. 1 zeigt, ist jedes Trägerelement 34, 36, 38, 40 an ein Ende 34a, 36a, 38a, 40a des jeweiligen Unterrahmens 18, 20 angeschlossen, von welchem aus es sich überstehend erstreckt, und endet an der gegenüberliegenden Seite mit einem freien Ende 34b, 36b, 38b, 40b zum Einschieben in den jeweiligen Sitz 26, 28, 30, 32.
- Es sind Mittel vorgesehen, die aktiviert werden können, um die Bewegung der genannten Unterrahmen 18, 20 im Verhältnis zu dem Hauptrahmen 12 zu steuern. Solche Mittel sind insbesondere vorgesehen zum Verschieben der genannten ersten und zweiten Unterrahmen 18, 20 zwischen einer ersten Position mit reduzierter Spurweite (gezeigt in Abb. 2), in welcher die genannten ersten und zweiten Unterrahmen 18, 20 an die jeweilige Flanke 14, 16 herangeführt sind und das jeweilige Trägerelement 34, 36 in die jeweiligen Sitze 26, 28 eingeschoben sind, und einer zweiten Position mit verbreiterter Spurweite (gezeigt in Abb. 3), in welcher wenigstens einer der genannten ersten und zweiten Unterrahmen 18, 20 von der jeweiligen Flanke 14, 16 fort bewegt wird und das jeweilige Trägerelement 34, 36 sich ausserhalb des jeweiligen Sitzes 26, 28 erstreckt. Man könnte sich auch vorstellen, die betreffende Ausführung an einem Fahrgestell anzubringen, bei welchem die Arbeitspositionen der genannten Unterrahmen gegenüber den extremen Positionen Zwischenposition sind.
- Wie die vorgenannte Abb. 1 schematisch zeigt, sind die genannten Mittel zum Verbreitern und zum Verengen der genannten Unterrahmen in Form von jeweiligen ersten und zweiten Hydraulikzylindern 42, 44 ausgebildet, angeordnet in axial verschiebbarer Weise im Inneren der Sitze und der Trägerelemente, welche die jeweiligen Enden 42a, 42b, 44a, 44b zum Anschliessen an die entsprechenden Elemente (nicht ausdrücklich in den Abbildungen gezeigt) zum Verbinden und Befestigen der sich gegenüberliegenden Unterrahmen 18, 20 miteinander aufweisen.
- Unter Bezugnahme auf die folgende Abb. 2 kann beobachtet werden, dass die vorliegende Ausführung des Fahrgestells vorteilhafterweise geeignete Mittel enthalten, die in der Lage sind, das Herausziehen des jeweiligen Trägerelementes 34, 36 aus dem entsprechenden Sitz 26, 28 zu blockieren, welche Mittel zum Blockieren des Herausziehens eine erste schräge Fläche 46, 48 enthalten, angeordnet im Inneren des jeweiligen Sitzes 26, 28, sowie eine zweite schräge Fläche 50, 52, die entsprechend zu dem äusseren Profil des jeweiligen Trägerelementes 34, 36 positioniert ist und mit der genannten ersten schrägen Oberfläche 46, 48 zusammenarbeitet, um, wenn sich das jeweilige Trägerelemente 34, 36 ausdehnt (nach aussen, wie in Abb. 3 gezeigt), das Trägerelement 34, 36 selbst in dem jeweiligen Sitz 26, 28 zu befestigen, das heisst zu einer entsprechenden Anschlagfläche hin und an dieser (in den Abb. 2 und 3 mit 54 und 56 bezeichnet) an der gegenüberliegenden Wand des entsprechenden Sitzes 26, 28, wobei das Beseitigen des vertikalen Spiels der herausgezogenen Trägerelemente 34, 36 im Verhältnis zu den jeweiligen Sitzen 26, 28 erreicht wird.
- Das Vorsehen einer zweiten schrägen Fläche zum Blockieren der Gleitbewegung, wie auch zum Beseitigen des Spiels des Trägerelementes innerhalb des jeweiligen Sitzes, an dem äusseren Profil des jeweiligen Trägerelementes erlaubt es, die mittlere Vertiefung des genannten Trägerelementes frei von jeder Behinderung zu lassen und, wie gezeigt, die Enden zum Befestigen der jeweiligen Hydraulikzylinder zu dem entsprechenden Unterrahmen hin auszufahren, was die Arbeiten zum Befestigen der genannten Enden an den Unterrahmen erheblich erleichtert.
- Wie die genannten Abb. 2 und 3 in einer vorgezogenen, jedoch nicht ausschliesslichen Weise zeigen, wird die genannte zweite schräge Fläche an der äusseren Oberfläche 50, 52 durch eine progressive, nach unten gerichtete Erweiterung des Querschnitts des jeweiligen Trägerelementes 34, 36 beschrieben.
- Wie die vorgenannten Abb. 2 und 3 ebenfalls zeigen, ist die genannte erste schräge Fläche 46, 48 an der unteren Seite oder Wand des jeweiligen Sitzes 26, 28 vorgesehen, während die genannte zweite schräge Fläche 50, 52 an der unteren Seite oder Wand des jeweiligen Trägerelementes 34, 36 vorgesehen ist.
- Ausserdem ist die erste schräge Fläche 46, 48 eines jeden Sitzes in der Nähe des äusseren Randes des jeweiligen Sitzes 26, 28 angeordnet, während die genannte zweite schräge Fläche 50, 52 an dem Trägerelement in der Nähe des freien Endes des jeweiligen Trägerelementes 34, 36 vorgesehen ist, was es erlaubt, eine maximale Ausdehnung des Trägerelementes ausserhalb des entsprechenden Sitzes zu erreichen.
- Ausserdem bringt die obige Anordnung auch den Vorteil mit sich, dass auf diese Weise in dem ausgedehnten oder erweiterten Zustand wie in Abb. 3 der vertikale Druck des genannten Trägerelementes 34, 36 nach oben gegen den vorderen Bereich 54, 56 der oberen Wand des jeweiligen Sitzes 26, 28 erfolgt.
- Die erste schräge Fläche 46, 48 weist eine Winkelposition im Verhältnis zur Horizontalen auf, die zwischen 1º und 20º liegen kann. Dank der Tatsache, dass er eine bescheidene Reaktion in horizontaler Richtung vorsieht, erlaubt es dieser Winkel, die genannten Trägerelemente mit einem geringen Druckwert im Inneren der genannten hydraulischen Mittel 46 in dem Zustand der verbreiterten Spurweite, und zwar mit einem beachtlichen Vorteil im Hinblick auf den geringeren Verschleiss des hydraulischen Antriebssystems. Es konnte weiter festgestellt werden, zumindest theoretisch, dass dieses Winkelintervall es auch erlauben könnte, das System nicht übermässig zu beanspruchen und auf jeden Fall einen Kontaktdruck zu erhalten, der ausreichend ist, einen geeigneten Kontakt zum Vermeiden des Spiels zwischen dem Trägerelement und dem entsprechenden Sitz zu erreichen.
- In einer vorgezogenen Weise, wie die Abbildungen zeigen, weist die genannte erste schräge Fläche 46, 48 eine Winkelposition im Verhältnis zu der Horizontalen entsprechend 4º bis 6º auf, was auch das Ausführen der nachstehend beschriebenen Montagearbeiten erleichtert. Die betreffenden Mittel zum Blockieren des Herausziehens der Trägerelemente könnten zum Blockieren des Rücklaufs der herausgezogenen Träger benutzt werden, jedoch zu diesem Zweck und wegen der konstruktiven Einfachheit sind nach einem weiteren vorteilhaften Aspekt geeignete Mittel vorgesehen, um den Rücklauf des jeweiligen Trägerelementes 34, 36 in den entsprechenden Sitz 26, 28 zu blockieren.
- Wie deutlich die Abb. 3 zeigt, sind die genannten Mittel zum Blockieren des Rücklaufs in Form einer ersten schrägen Fläche 58, 60 ausgelegt, angeordnet im Inneren des Sitzes 26, 28, und einer zweiten schrägen Fläche 62, 64, die an das jeweilige Trägerelement 34, 36 angearbeitet ist und mit der genannten ersten Fläche 58, 60 in dem Sitz 26, 28 zusammenarbeitet, um, wenn das jeweilige Trägerelement 34, 36 in den Sitz 26, 28 eingetreten ist (wie in Abb. 2 gezeigt), das Trägerelement 34, 36 selbst in dem jeweiligen Sitz 26, 28 zu blockieren, das heisst zu einem entsprechenden Anschlagbereich oder Anschlagfläche 54', 56' hin und an dieser und so das Auffangen des vertikalen Spiels der herausgezogenen Trägerelemente in den jeweiligen Sitzen an den Öffnungen zum Einschieben in die Sitze zu erreichen, wenn das genannte Fahrgestell eine reduzierte Spurweite hat. Wie in Abb. 3 gezeigt, ist die erste schräge Fläche 58, 60 in dem jeweiligen Sitz 26, 28 an der unteren Seite des Sitzes 26, 28 vorgesehen und die an das jeweilige Trägerelement 34, 36 angearbeitete genannte zweite schräge Fläche 62, 64 an der unteren Seite desselben Trägerelementes 34, 36, und zwar auf solche Weise, dass (wie in Abb. 2 gezeigt) das genannte Trägerelement 34, 36 nach oben gedrückt wird.
- Eine vorgezogene Neigung für die genannten schrägen Flächen 58, 60 zum Festklemmen der Trägerelemente bei der Schliesswirkung der Unterrahmen an dem Hauptrahmen liegt zwischen 35º und 80º, vorzugsweise zwischen 40º und 60º. Diese beachtliche Neigung erlaubt es einerseits, das Spiel im Schliesszustand der Unterrahmen mit einem kurzen Hub und einer reduzierten Abmessung aufzufangen, und es ist gleichzeitig erlaubt, die entsprechenden Trägerelemente schnell und unter geringem Kraftaufwand freizugeben, wenn mit einer entgegengesetzten Bewegung die Öffnungswirkung erfolgt, das heisst die Trägerelemente nach ausserhalb der jeweiligen Sitze herausgezogen werden.
- Die erste schräge Fläche 58, 60 in dem Sitz 26, 28 befindet sich in der Nähe der Eintrittsöffnung des Sitzes 26, 28 zur Aufnahme des Trägerelementes 34, 36, während die genannte zweite, an das jeweilige Trägerelement 34, 36 angearbeitete schräge Fläche 62, 64 an dem Ende 34a, 36a des genannten Trägerelementes 34, 36 angeordnet ist, welches sich von dem entsprechenden Unterrahmen 18, 20 aus erstreckt.
- Nach einem weiteren vorteilhaften Aspekt der vorliegenden vorgezogenen Ausführungsform, und wie in den genannten Abb. 2, 3 und in den folgenden Abb. 4 und 5 gezeigt ist, ist die jeweilige erste schräge Fläche 46, 48 zum Blockieren des Herausziehens des jeweiligen Trägerelementes 34, 36 an einem jeweiligen Keilelement 66, 68 erhalten, welches auf lösbare Weise und durch geeignete Mittel im Inneren des jeweiligen Sitzes 26, 28 befestigt ist. Wie in kombinierter Weise aus den Abb. 4 und 8 ersehen werden kann, erstreckt sich die erste schräge Fläche 46, 48 über die gesamte Breite des jeweiligen Sitzes 26, 28, und die genannten zweite schräge Fläche 50, 52 erstreckt sich über die gesamte Breite des jeweiligen Trägerelementes 34, 36. Diese Auslegung gewährleistet einen sicheren Kontakt zwischen den genannten Flächen, und dank der weiten Kontaktfläche einen entschiedenen geringeren Grad der spezifischen Belastung oder des Druckes zwischen den sich im Kontakt befindlichen Flächen.
- Die genannten Mittel zum Befestigen des Keilelementes 66, 68 auf lösbare Weise enthalten, wie in den Abb. 3, 4, 5, 7 und 8 gezeigt, einen verlängerten Bolzen 70, 72, welcher in eine erste Vertiefung 74, 76 entsprechend einer Oberfläche des genannten Sitzes 26, 28 eingesetzt wird, sowie in eine zweite Vertiefung 78, 80, die in dem genannten Keilelement 66, 68 an der Oberfläche zum Verbinden mit der genannten Oberfläche für die erste Vertiefung 74, 76 in dem genannten Sitz 26, 28 vorgesehen ist. Wie die Abb. 4 und 6 zeigen, ist der Bolzen 70 mit Hilfe einer geeigneten Platte 69 eingesetzt gehalten, die auf lösbare Weise durch Schrauben 69' und 69" befestigt ist.
- Unter Bezugnahme auf die Abb. 2 kann ebenfalls beobachtet werden, dass das betreffende Keilelement mit seiner oberen Spitze eine Gleitposition für die untere Fläche des jeweiligen Trägerelementes beschreibt, welches bei diesen Bewegungen des Herausziehens und des Rücklaufs auch auf gleitende Weise durch die untere Wand des entsprechenden Sitzes gestützt wird, welcher das freie Ende des Trägerelementes hält.
- Wie in den genannten Abbildungen gezeigt, ist vorteilhafterweise auch die in dem Sitz 26, 28 vorgesehene erste schräge Fläche 58, 60 zum Blockieren des Rücklaufs des jeweiligen Trägerelementes 34, 36 an dem genannten Keilelement 66, 68 angeordnet und ist in Längsrichtung zu der genannten ersten Fläche 46, 48 zum Blockieren der Ausdehnung des Trägerelementes 34, 36 nach aussen ausgerichtet, die eine entgegengesetzte Neigung aufweist. Wie in kombinierter Weise den Abb. 4 und 8 entnommen werden kann, erstreckt sich auch die genannte erste schräge Fläche 58, 60 in dem Sitz 26, 28 über die gesamte Breite des jeweiligen Sitzes 26, 28, wie sich auch die genannte zweite und an das Trägerelement 34, 36 angearbeitete schräge Fläche 62, 64 über die gesamte Breite des jeweiligen Trägerelementes 34, 36 erstreckt.
- Nach einem weiteren vorteilhaften Aspekt sind Mittel zum Einstellen der vertikalen Position der genannten ersten schrägen Fläche 46, 48 vorgesehen. Ebenfalls vorgesehen sind Mittel zum Einstellen der Neigung der genannten ersten schrägen Fläche 46, 48.
- Die genannten Mittel zum Einstellen der Höhenposition der genannten ersten schrägen Fläche 46, 48 enthalten, wie auch unter Bezugnahme auf die Abb. 3 und 6 deutlich wird, eine erste und eine zweite Serie von Gewindestiften 82, 84 und 86, 88, in Längsrichtung in einem Abstand voneinander angeordnet, welche in entsprechende Bohrungen eingesetzt sind, vorgesehen in dem vorderen abgesenkten Teil der unteren Wand 262 des entsprechenden Sitzes 26, und die beweglich sind in beiden Richtungen, um gegen die untere Seite des genannten Keilelementes 66, 68 zu drücken, welches dem oberen für den Eingriff mit dem jeweiligen Trägerelement 34, 36 gegenüberliegt. Die Verwendung von wenigstens einer Stellschraube könnte notfalls ausreichend sein.
- Die genannten Mittel zum Einstellen der Höhenposition des Keiles sehen ebenfalls Mittel zum Einstellen der vertikalen Position der genannten ersten schrägen Fläche 62, 64 zum Blockieren des Rücklaufs der genannten herausgezogenen Trägerelemente in den jeweiligen Sitz 26, 28 vor.
- Wenn die genannten ersten und zweiten Serien von Stiftschrauben 82, 84 und 86, 88 in beiden Richtungen auf voneinander unterschiedliche Weisen betätigt werden, wird eine Einstellung der Neigung der genannten ersten schrägen Fläche 46, 48 erhalten. Man könnte sich auch vorstellen, notfalls wenigstens eine Stellschraube zu benutzen, die exzentrisch gegen die Seite des genannten Keilelementes 66, 68 drückt, welche entgegengesetzt zu der ist, die mit dem jeweiligen Trägerelement 34, 36 im Eingriff ist.
- Da die entsprechenden, an den sich gegenüberliegenden Flanken 14, 16 des genannten Hauptrahmens 12 vorgesehenen Sitze 26, 28, 30, 32, wie deutlich als Strichlinie in Abb. 1 gezeigt ist, zueinander ausgerichtet und in gegenseitiger Verbindung miteinander hergestellt, durch eine jeweilige, in Querrichtung verlängerte Aufnahmevertiefung beschrieben werden, ist es möglich Mittel vorzusehen, die in der Lage sind, in der Position, in welcher die herausziehbaren Trägerelemente in den entsprechenden Sitz zurück gelaufen sind, gleichzeitig die vertikale Position der freien Enden 34,b, 36b der Trägerelemente 34, 36 innerhalb der sich gegenüberliegenden Sitze 26, 28 des Hauptrahmens 12 einzustellen.
- Die genannten Mittel zum gleichzeitigen Einstellen der vertikalen Position der freien Enden 34b, 36b der genannten Trägerelemente 34, 36 in der zurückgezogenen Position in den sich gegenüberliegenden Sitzen 26, 28 des Hauptrahmens 12 enthalten eine mittlere Platte 90 zum Stützen der genannten freien Enden 34b, 36b der genannten Trägerelemente, sowie Mittel zum Verschieben der genannten Platte 90 vertikal in beiden Richtungen in Form von wenigstens einer Stellschraube 92, 94, die gegen die Fläche der genannten Platte 90 drückt, die sich auf der entgegengesetzten Seite von der befindet, welche die freien Enden 34b, 36b der genannten Trägerelemente 34, 36 stützt. Die genannte mittlere Platte 90 im Inneren der die sich gegenüberliegenden Sitze 26, 28 des Hauptrahmens bildenden Vertiefung ist auf solche Weise positioniert, dass die freien Enden 34b, 36b gegen eine gegenüberliegende Oberfläche in dem Sitz 26, 28 gedrückt werden. Um es zu ermöglichen, dass die freien Enden des entsprechenden Trägerelementes in der Rücklaufphase leicht auf die genannte mittlere Platte 90 ansteigen, ist jedes Trägerelement, wie in Abb. 5 gezeigt, mit einer Abschrägung versehen, die mit der Bezugsnummer 93 bezeichnet ist.
- Aus der obigen Beschreibung ist es möglich zu entnehmen, dass die Einstellung der Stiftschrauben zum Einstellen der Endkeile und der mittleren Platte 90 durch den Hersteller nach dem Ausrüsten des Fahrgestells vorgenommen werden kann und wird, ohne dass der Benutzer in irgend einer Weise einzuwirken hat, um die genannten verbreiterten und reduzierten Positionen des Fahrgestells vorzusehen, wie dies bei der bekannten Technik der Fall ist, abgesehen von einer geeigneten Steuerung der betreffenden Hydraulikzylinder zum Verbreitern oder Verengen der Spurweite.
- Nach einem zusätzlichen vorteilhaften Aspekt (s. besonders Abb. 5, 7, 8) sind Mittel zum Schmieren der genannten ersten und zweiten schrägen Flächen 46, 48, 50, 52 zum Blockieren des Herausziehens des jeweiligen Trägerelementes aus dem entsprechenden Sitz 26, 28 vorgesehen. Die genannten Mittel zum Schmieren der genannten ersten und zweiten schrägen Flächen 46, 48, 50, 52 enthalten eine Anzahl von Schmierkanälen 96, 98 an der genannten ersten schrägen Fläche 46, 48. Die Schmierkanäle enthalten wenigstens einen ersten, längsverlaufenden Hauptkanal, zu welchem sich querverlaufend eine Anzahl von Nebenkanälen 98 erstreckt. Eine geeignete Schmierbüchse 99, die durch eine Schutzkappe 100 verschlossen ist, wird zum Einfüllen von Schmiermittel in eine mittlere Position des genannten längsverlaufenden Kanals 96 benutzt.
- Das vorliegende System zum Blockieren des Gleitens der ausziehbaren Trägerelemente des Fahrgestells ist auf eine schnelle und leichte Weise eingerichtet, wie mit Hilfe der nachstehenden Abb. 9 gezeigt werden kann. Um den Keil zu positionieren, der die Blockierfläche in der entsprechenden Aufnahme 26' trägt, die durch den unteren vorderen Abschnitt des Sitzes 26 beschrieben wird, wird das hintere Ende des Keils an den Rand des Sitzes 26 gelegt und der Rücklauf des entsprechenden ausziehbaren Trägerelementes 34 eingeleitet, welches den genannten Keil nach innen mitzieht, bis er in den Anschlag an die genannte Schulter 26" gelangt. An diesem Punkt genügt es, den entsprechenden Bolzen einzusetzen und in seiner Position zu befestigen. Die reduzierte Stärke des Keils erlaubt die leichte Ausführung der genannten Arbeiten.
- Mit der vorliegenden Ausführung wird somit ein Keilelement vorgesehen, das in der Lage ist, gleichzeitig als Anhalt- oder Anschlagelement für das entsprechende Trägerelement zu wirken, sowie als ein Element zum Beseitigen des Spiels zwischen dem Trägerelement und dem jeweiligen Sitz. Insbesondere kann auch anerkannt werden, dass das Vorsehen der genannten schrägen Flächen zum Blockieren der entsprechenden Trägerelemente im Zustand der verbreiterten Spurweite am Eingang der entsprechenden Sitze und an den freien Enden des entsprechenden Trägerelementes gegenüber den Fahrgestellen nach der bekannten Technik für die gleiche Spurweite einen geringeren Überstand erlaubt, welcher eine geringere Biegebelastung des Trägerelementes ermöglicht.
- Diese Wirkung des Blockierens und Reduzierens der Biegebelastungen, erreicht mit Hilfe der vorgenannten schrägen Flächen zum Festklemmen der entsprechenden Trägerelemente im Zustand der verbreiterten Spurweite ist ausserdem vorteilhaft dadurch, dass auch das Vermeiden jedes horizontalen Spiels erlaubt ist, das zwischen den ausziehbaren Trägerelementen und dem entsprechenden Sitz auftreten kann, wenn das Fahrgestell für einen Richtungswechsel gesteuert wird.
- Es muss auch hervorgehoben werden, dass man sich vorstellen kann, für die vorliegende Erfindung ausziehbare Trägerelemente und entsprechende Sitze zu verwenden, die einen anderen als einen viereckigen Querschnitt haben, zum Beispiel einen kreisförmigen, trapezförmigen oder vieleckigen Querschnitt.
Claims (33)
1. Fahrgestell (10) mit veränderbarer Spurweite, enthaltend
einen Hauptrahmen (12), der erste und zweite sich
gegenüberliegende Flanken (14, 16) beschreibt, einen
ersten und zweiten Unterrahmen (18, 20), jeder zum
Tragen von entsprechenden Antriebsmitteln (22, 24) des
Fahrgestells, jedes an einer jeweiligen der genannten
ersten und zweiten Flanken (14, 16) des Hauptrahmens
(12) angeordnet, wobei der genannte Hauptrahmen (12)
an einer jeden der genannten ersten und zweiten Flanken
(14, 16) wenigstens einen jeweiligen Sitz (26, 28, 30, 32)
zur gleitenden Aufnahme eines entsprechenden
Trägerelementes (34, 36, 38, 40) aufweist, das sich von
dem jeweiligen Unterrahmen (18, 20) aus erstreckt, und
wobei Mittel in Form von jeweiligen Hydraulikzylindern
(42, 44) vorgesehen sind, um die genannten ersten und
zweiten Unterrahmen (18, 20) zwischen wenigstens einer
ersten Position mit reduzierter Spurweite, in welcher die
genannten ersten und zweiten Unterrahmen (18, 20) an
die jeweiligen Flanken (14, 16) herangeführt und die
jeweiligen Trägerelemente (34, 36, 38, 40) in die
jeweiligen Sitze (26, 28, 30, 32) zurückgelaufen sind, und
einer zweiten Position mit verbreiterter Spurweite, in
welcher wenigstens einer der genannten ersten und
zweiten Unterrahmen (18, 20) von der jeweiligen Flanke
(14, 16) entfernt ist und das jeweilige Trägerelement (34,
36, 38, 40) sich ausserhalb des jeweiligen Sitzes (26, 28,
30, 32) erstreckt, wobei das Fahrgestell Mittel zum
Blockieren der Gleitbewegung der jeweiligen
Trägerelemente (34, 36, 38, 40) im Inneren des
entsprechenden Sitzes (26, 28, 30, 32) enthält, bestehend
aus einer ersten schrägen Fläche (46, 48), die im Inneren
des jeweiligen Sitzes (26, 28) angeordnet ist, und einer
zweiten schrägen Fläche (50, 52), angeordnet an dem
äusseren Profil des jeweiligen Trägerelementes (34, 36)
und mit der genannten ersten schrägen Fläche (46, 48)
zusammenarbeitend, um das Trägerelement in dem
jeweiligen Sitz (26, 28) festzuklemmen; wobei das
Fahrgestell dadurch gekennzeichnet ist, dass es zum
Halten der Trägerelemente (34, 36, 38, 40) in der Position
der verbreiterten Spurweite ausschliesslich enthält:
- die genannte erste schräge Fläche (46, 48), die im
Verhältnis zur Horizontalen eine Winkelposition hat, die
zwischen 1º und 20º liegt;
- die genannte erste schräge Fläche (46, 48) und die
genannte zweite schräge Fläche (50, 52), die sich über die
gesamte Breite des jeweiligen Sitzes (26, 28) erstrecken,
und
- einen Druckwert in den genannten Hydraulikzylindern,
der ausreicht, um die genannten Trägerelemente in dem
genannten Zustand der verbreiterten Spurweite zu halten.
2. Fahrgestell nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass jedes Trägerelement (34, 36, 38,
40) mit einem Ende (34a, 36a, 38a, 40a) an einen
jeweiligen Unterrahmen (18, 20) angeschlossen ist und
sich von diesem aus überstehend erstreckt, wobei es mit
einem freien Ende (34b, 36b, 38b, 40b) zum Einschieben
in den jeweiligen Sitz (26, 28, 30, 32) endet.
3. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
genannte erste schräge Fläche (46, 48), angeordnet in dem
jeweiligen Sitz (26, 28, 30, 32), und die genannte zweite
schräge Fläche (50, 52) an dem äusseren Profil des
jeweiligen Trägerelementes (34, 36, 38, 40) auf solche
Weise ausgerichtet sind, dass sie die Gleitbewegung des
jeweiligen Trägerelementes (34, 36, 38, 40) in dem
entsprechenden Sitz (26, 28, 30, 32) blockieren, wenn
sich das jeweilige Trägerelement (34, 36, 38, 40) nach
aussen hin ausdehnt.
4. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der
genannte Hauptrahmen (12) an einer jeden der genannten
ersten und zweiten Flanken (14, 16) jeweilige erste und
zweite Sitze (26, 28, 30, 32) aufweisen, und zwar zur
gleitenden Aufnahme des jeweiligen ersten und zweiten
Trägerelementes (34, 36, 38, 40), das sich von dem
Raupenhalter-Unterrahmen (18, 20) aus erstreckt, wobei
die genannten ersten und zweiten Sitze (26, 28, 30, 32)
und die genannten ersten und zweiten Trägerelemente
(34, 36, 38, 40) in Längsrichtung einen Abstand
voneinander haben.
5. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder
Sitz (26, 28, 30, 32) einen viereckigen Querschnitt
aufweist und jedes Trägerelement (34, 36, 38, 40) ein
viereckiges, kastenförmiges Profil hat.
6. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste
schräge Fläche (46, 48) in der Nähe des äusseren Randes
des jeweiligen Sitzes (26, 28) angeordnet ist.
7. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
genannte zweite schräge Fläche (50, 52) in der Nähe des
freien Endes des jeweiligen Trägerelementes (34, 36)
vorgesehen ist.
8. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
genannte erste schräge Fläche (46, 48) an der unteren
Wand des jeweiligen Sitzes (26, 28) vorgesehen ist, und
dass die genannte zweite schräge Fläche (50, 52) an der
unteren Seite des jeweiligen Trägerelementes (34, 36)
vorgesehen ist, und zwar auf solche Weise wirkend, dass
das genannte Trägerelement (34, 36) nach oben gedrückt
wird.
9. Fahrgestell nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die genannte erste schräge Fläche
(46, 48) im Verhältnis zu der Horizontalen eine
vorgezogene Winkelposition entsprechend 4º bis 6º
aufweist.
10. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
genannte zweite schräge Fläche (50, 52) durch eine
allmähliche Erweiterung nach unten des Querschnitts des
jeweiligen Trägerelementes (34, 36) beschrieben wird.
11. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel
zum Einstellen der vertikalen Position der genannten
ersten schrägen Fläche (46, 48) vorgesehen sind.
12. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel
zum Einstellen der Neigung der genannten ersten
schrägen Fläche (46, 48) vorgesehen sind.
13. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es
Mittel zum Blockieren des Rücklaufs des jeweiligen
Trägerelementes (34, 36) in den entsprechenden Sitz (26,
28) enthält, wobei die genannten Mittel zum Blockieren
des Rücklaufs in Form einer ersten schrägen Fläche (58,
60), angeordnet im Inneren des Sitzes (26, 28), und einer
zweiten schrägen Fläche (62, 64) ausgelegt sind, die an
das jeweilige Trägerelement (34, 36) angearbeitet ist und
mit der genannten ersten Fläche (58, 60)
zusammenarbeitet, um, wenn das jeweilige Trägerelement
(34, 36) in den Sitz (26, 28) eintritt, das Trägerelement
(34, 36) selbst in dem jeweiligen Sitz (26, 28)
festzuklemmen.
14. Fahrgestell nach Patentanspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, dass die genannte erste schräge Fläche
(58, 60) in dem Sitz (26, 28) in der Nähe des Eintritts in
den genannten Sitz (26, 28) zur Aufnahme des
Trägerelementes (34, 36) angeordnet ist.
15. Fahrgestell nach Patentanspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die genannte, an das jeweilige
Trägerelement (34, 36) angearbeitete zweite schräge
Fläche (62, 64) in der Nähe des Endes (34a, 36a) des
genannten Trägerelementes (34, 36) angeordnet ist, das
sich von dem j eweiligen Unterrahmen (18, 20) aus
erstreckt.
16. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche von 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
dass die genannte erste schräge Fläche (58, 60) in dem
Sitz (26, 28) sich über die gesamte Breite des jeweiligen
Sitzes (26, 28) erstreckt.
17. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche von 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die genannte zweite schräge Fläche (62, 64), die an
das Trägerelement (34, 36) angearbeitet ist, sich über die
gesamte Breite des jeweiligen Trägerelementes (34, 36)
erstreckt.
18. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche von 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
dass die erste schräge Fläche (62, 64) in dem jeweiligen
Sitz (26, 28) an der unteren Wand des Sitzes (26, 28)
vorgesehen ist, und dass die genannte, an das jeweilige
Trägerelement (34, 36) angearbeitete zweite schräge
Fläche (62, 64) an der unteren Seite desselben
Trägerelementes (34, 36) vorgesehen ist, und zwar auf
solche Weise wirkend, dass das genannte Trägerelement
(34, 36) nach oben gedrückt wird.
19. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche von 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
dass Mittel zum Einstellen der vertikalen Position der
genannten ersten schrägen Fläche (62, 64) in dem
jeweiligen Sitz (26, 28) vorgesehen sind.
20. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
jeweilige erste geneigte Fläche (46, 48) zum Blockieren
des Herausziehens des jeweiligen Trägerelementes durch
ein jeweiliges Keilelement (66, 68) beschrieben wird,
wobei Mittel zum Befestigen des genannten
Keilelementes (66, 68) in dem jeweiligen Sitz (26, 28)
vorgesehen sind.
21. Fahrgestell nach Patentanspruch 20, dadurch
gekennzeichnet, dass die genannten Mittel zum
Befestigen des genannten einen, die erste schräge Fläche
(46, 48) beschreibenden Keilelementes (66, 68) geeignet
sind, das genannte Keilelement (66, 68) auf lösbare Weise
im Inneren des jeweiligen Sitzes (26, 28) zu befestigen.
22. Fahrgestell nach Patentanspruch 21, dadurch
gekennzeichnet, dass die genannten Mittel zum
Befestigen des Keilelementes (66, 68) auf eine lösbare
Weise einen verlängerten Bolzen (70, 72) enthalten,
welcher in eine erste Vertiefung (74, 76) an einer
Oberfläche des genannten Sitzes (26, 28) eingesetzt wird,
sowie in eine zweite Vertiefung (78, 80), die an dem
genannten Keilelement (66, 68) vorgesehen ist, und zwar
entsprechend zu der Fläche zum Verbinden mit der
genannten Fläche für die erste Vertiefung (74, 76) des
genannten Sitzes (26, 28).
23. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche von 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
dass die genannte erste schräge Fläche (58, 60),
angeordnet im Inneren des Sitzes (26, 28) zum Blockieren
des Rücklaufs des jeweiligen Trägerelementes (34, 36), an
dem genannten Keilelement (66, 68) positioniert und in
Längsrichtung zu der genannten ersten Fläche (46, 48)
zum Blockieren des Herausziehens des Trägerelementes
(34, 36) ausgerichtet ist, welche zu dieser eine
entgegengesetzte Neigung aufweist.
24. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden Ansprüche
von 11 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die
genannten Mittel zum Einstellen der Höhenposition der
genannten ersten schrägen Fläche (46, 48) und/oder der
genannten ersten schrägen Fläche (58, 60) wenigstens
eine Stiftschraube (82, 84, 86, 88) zum Einstellen
enthalten, die in beiden Richtungen beweglich ist und
gegen die Seite des genannten Keilelementes (66, 68)
drückt, die sich entgegengesetzt von der zum Verbinden
mit dem genannten Trägerelement (34, 36) befindet.
25. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche von 12 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
dass die genannten Mittel zum Einstellen der Neigung der
genannten ersten schrägen Fläche wenigstens eine
Stiftschraube (82, 84, 86, 88) zum Einstellen enthalten,
die exzentrisch gegen die Seite des genannten
Keilelementes (66, 68) drückt, welche entgegengesetzt zu
der liegt, die mit dem jeweiligen Trägerelement (34, 36)
im Eingriff ist.
26. Fahrgestell nach einem der vorstehenden Patentansprüche
24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass es eine erste
und eine zweite Serie von Stiftschrauben (82, 84, 86, 88)
zum Einstellen enthält, die innerhalb des Sitzes (26, 28) in
Längsrichtung einen Abstand voneinander haben.
27. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche von 2 bis 26, dadurch gekennzeichnet,
dass die entsprechenden, an den sich gegenüberliegenden
Flanken (14, 16) des genannten Hauptrahmens (12)
vorgesehenen Sitze (26, 28) aus einer jeweiligen, in
Querrichtung verlängerten Aufnahmevertiefung bestehen,
wobei Mittel zum gleichzeitigen Einstellen, in der in den
jeweiligen Sitz eingeschobenen Position, der vertikalen
Position der freien Enden (34b, 36b) der Trägerelemente
(34, 36) vorgesehen sind, die sich in die
gegenüberliegenden Sitze (26, 28) des Hauptrahmens (12)
erstrecken.
28. Fahrgestell nach Patentanspruch 27, dadurch
gekennzeichnet, dass die genannten Mittel zum
gleichzeitigen Einstellen der vertikalen Position der freien
Enden (34b, 36b) der genannten Trägerelemente (34, 36)
in der in die gegenüberliegenden Sitze (26, 28) des
Hauptrahmens (12) eingeschobenen Position wenigstens
eine mittlere Platte (90) zum Stützen der genannten freien
Enden (34b, 36b) der genannten Trägerelemente (34, 36)
enthalten, sowie Mittel zum vertikalen Verschieben der
genannten Platte (90) in beiden Richtungen, und zwar in
Form von wenigstens einer Stellschraube (92, 94), die
gegen die Fläche der genannten Platte (90) drückt, die auf
der anderen Seite der Fläche zum Stützen der freien
Enden (34b, 36b) der genannten Trägerelemente (34, 36)
liegt.
29. Fahrgestell nach einem der vorstehenden Patentansprüche
27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte
mittlere Platte (92) im Inneren der die entgegengesetzten
Sitze (26, 28) des Hauptrahmens bildenden Vertiefung auf
solche Weise positioniert ist, dass sie die freien Enden
(34b, 36b) gegen die entgegengesetzte Oberfläche in dem
Sitz (26, 28) drückt.
30. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel
zum Schmieren der genannten ersten und zweiten
schrägen Flächen (46, 48, 50, 52) zum Blockieren des
Herausziehens des jeweiligen Trägerelementes aus dem
entsprechenden Sitz (26, 28) vorgesehen sind.
31. Fahrgestell nach Patentanspruch 30, dadurch
gekennzeichnet, dass die genannten Mittel zum
Schmieren der genannten ersten und zweiten schrägen
Flächen (46, 48, 50, 52) eine Anzahl von Schmierkanälen
(96, 98) an der genannten ersten schrägen Fläche enthält.
32. Fahrgestell nach Patentanspruch 31, dadurch
gekennzeichnet, dass die genannten Schmierkanäle
wenigstens einen längsverlaufenden Hauptkanal (96)
enthalten, zu welchem querverlaufend sich eine Anzahl
von Nebenkanälen (98) erstreckt.
33. Fahrgestell nach einem jeden der vorstehenden
Patentansprüche von 14 bis 33, dadurch gekennzeichnet,
dass die vorgezogene Neigung der genannten schrägen
Flächen (58, 60) zum Festklemmen der Trägerelemente
im Schliesszustand der Unterrahmen an dem
Hauptrahmen zwischen 35º und 80º liegt, vorzugsweise
40º bis 60º.
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