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DE69903081T2 - Skischuh - Google Patents

Skischuh

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DE69903081T2
DE69903081T2 DE69903081T DE69903081T DE69903081T2 DE 69903081 T2 DE69903081 T2 DE 69903081T2 DE 69903081 T DE69903081 T DE 69903081T DE 69903081 T DE69903081 T DE 69903081T DE 69903081 T2 DE69903081 T2 DE 69903081T2
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DE
Germany
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reinforcement
heel
sole
ski boot
plastic material
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DE69903081T
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English (en)
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Cesare Cagliari
Claudio Franco
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Lange International SA
Original Assignee
Lange International SA
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Publication date
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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen alpine Schischuh.
  • Die ersten Schischuhe aus Leder waren verhältnismässig biegsam. Sie boten einen guten Komfort und erlaubten dank der Nachgiebigkeit ihrer Sohle ein bequemes Marschieren. Um eine gute Übertragung der Kräfte zwischen dem Fuss und dem Schi zu gewährleisten, das heisst, um das Verformungsvermögen des Schuhs zu verringern, wurden die Sohle und der Schaft immer steifer gemacht, wodurch das Marschieren immer unbequemer wurde. Mit dem Erscheinen von Schuhen aus Kunststoff hat der Schaft, aber ganz besonders die Sohle, eine Steifheit erhalten, welche ein ausgezeichnetes Interface zwischen Fuss und Schi mittels der Schibindung gewährleistet, jedoch ein normales Marschieren schwierig macht, weil sich die Sohle in Höhe des Metatarsus-Phalangen-Gelenks überhaupt nicht biegen kann.
  • Seit einigen Jahren sucht man das Marschieren mit aus Kunststoff bestehenden alpinen Schischuhen durch verschiedene Massnahmen zu erleichtern. Im Patent EP 0 664 969 wird vorgeschlagen, eine biegsame Zone vorzusehen, welche ein Scharnier im Metatarsus-Phalangen-Bereich der steifen Sohle bildet, und die Schuhschale in Höhe dieses Gelenkbereichs in zwei gelenkige Teile zu unterteilen, welche ausserdem durch eine Vorrichtung verbunden sind, mit der das Gelenk zwischen diesen Teilen blockiert werden kann.
  • Ein nach demselben Prinzip aufgebauter Schuh ist auch aus dem Patent US 5 572 806 bekannt und unterscheidet sich von dem vorhergehenden dadurch, dass die Blockierungsvorrichtung in der Dicke der Sohle verschiebbar montiert ist. Derartige Schuhe haben keine wirkliche Biegsamkeit, welche ein natürliches Abrollen des Fusses beim Marschieren erlauben würden. Ausserdem sind sie, was das Marschieren anbelangt, schwer und weniger komfortabel.
  • Ein anderer Vorschlag, das Problem ohne die Notbehelfe der oben erwähnten Massnahmen zu lösen, wird in den Patenten FR 2 130 644 und WO-A-97 35494 beschrieben und besteht aus einer Art Hilfsgehäuse, in welchem ein Schuh mit biegsamem Schaft und biegsamer Sohle eingeschlossen ist.
  • Schischuhe für den Langlauf sind sicherlich in Höhe des Metatarsus-Phalangen-Bereichs biegsam, um ein Abrollen des Fusses mit geringstem Widerstand zu erlauben. Diese Schuhe sind jedoch nur vorn befestigt, so dass die Sohle keine Längssteifigkeit zu haben braucht, wie das bei Sohlen von Schischuhen in einer konventionellen Schibindung mit Vorderbacken und Fersenautomatik der Fall ist, bei Sohlen also, die hinreichend steif sein müssen, um den von der Bindung ausgeübten Längsschub und den vom Bremspedal ausgeübten vertikalen Druck auszuhalten.
  • Heutzutage möchten Personen, die Schilaufen als Freizeitsport ausüben, auf dem Markt einen leichten und komfortablen Schuh finden, der sowohl ein leichtes Marschieren als auch Schilaufen unter guten Bedingungen erlaubt, wenn der Schuh mittels einer konventionellen Bindung am Schi befestigt ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen diese Erwartung erfüllenden alpinen Schischuh zu schaffen.
  • Der alpine Schischuh nach der Erfindung hat einen biegsamen Schaft in Form eines den Fuss umhüllenden Stiefels, eine Armierung in Form einer Wiege, die sich seitlich von der Ferse bis zum vorderen Ende des Schuhs um den unteren Teil des Schafts herum erstreckt und eine teilweise durchbrochene Sohle, einen mit einer hinteren Trittfläche versehenen Absatz, einen mit einer vorderen Trittfläche versehenen Vorderteil, zwei sich vom Bereich der Fusswölbung bis zum Knöchelbereich erstreckende Seitenteile und einen hinteren Teil aufweist, der den oberen Bereich der Seitenteile mit dem Absatz verbindet, so dass an jeder Seite des Schafts ein aus dreieckförmigen Teilen zusammengesetztes System gebildet wird, wobei die Seiten dieser Armierung ebenfalls durchbrochen sind, sowie eine Manschette, die auf den Seitenteilen der Armierung angelenkt ist und den oberen Teil des Schafts umgibt, und ist dadurch gekennzeichnet, dass die Armierung am biegsamen Schaft durch ein biegsames Kunststoffmaterial unlösbar befestigt ist, welches um die Armierung herum verspritzt ist und die durchbrochenen Bereiche der Armierung durchsetzt, um an dem biegsamen Schaft sowohl unten als auch an den Seiten zu haften.
  • Das um die Armierung herum verspritzte biegsame Kunststoffmaterial bildet also eine Sohle unter der Armierung. Diese Sohle ist ausserdem im allgemeinen mit zwei verhältnismässig harten Gummiplatten versehen, welche unter dem Absatz bzw. unter dem vorderen Sohlenteil befestigt sind, wobei das verspritzte biegsame Kunststoffmaterial eine elastische stossdämpfende Schicht bildet.
  • Gemäss einer Ausführungsform der Erfindung haben die Seitenteile der Armierung jeder einen Lappen, wobei sich beide Lappen über den unteren Teil des Spanns in Richtung aufeinander zu erstrecken und dazu bestimmt sind, eine sie verbindende Spannvorrichtung aufzunehmen.
  • Die Armierung kann einen verdünntes Teil aufweisen, der gegenüber dem die Sohle, den Absatz und den Vorderteil des Fusses bildenden Teil zurückversetzt und durchbrochen ist, so dass das verspritzte biegsame Kunststoffmaterial nicht den dickeren unteren Teil der Armierung bedeckt.
  • Die Zeichnungen zeigen beispielsweise eine Ausführungsform der Erfindung.
  • Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht des noch nicht mit Schnallen und Beinriemen versehenen Schuhs.
  • Fig. 2 ist eine auseinandergezogene Darstellung der Fig. 1, ohne das um die Armierung herum verspritzte biegsame Material.
  • Der in der Zeichnung dargestellte Schuh besteht im wesentlichen aus einem biegsamen Schaft 1, einer Armierung 2 und einer Manschette 3, die auf der Armierung an zwei im Knöchelbereich liegenden Punkten 4 und 5 angelenkt ist.
  • Der biegsame Schaft 1 ist sehr schematisch in Form eines geschlossenen Stiefels dargestellt. In Wirklichkeit ist dieser Stiefel auf der Vorderseite offen und wird mit zwei Klappen und eventuell einer über dem Spann verlaufenden Lasche geschlossen. Der Schaft 1 kann aus einem biegsamen, mit einer inneren Polsterung verkleideten Kunststoff oder aus mit einem Kunststoffmaterial imprägnierten Gewebe oder irgendeinem anderen Material bestehen.
  • Die Armierung wird vorzugsweise aus Polyuretan, wie die Schalen bekannter Schischuhe, hergestellt. Die Armierung besteht aus einer Wiege für den Schaft 1. Diese Wiege erstreckt sich seitlich um den unteren Teil des Schafts vom Absatz bis zum vorderen Ende des Schuhs und hat zwischen dem mit einer Trittfläche 8 versehenen Absatz 7 und einem ebenfalls mit einer Trittfläche 10 versehenen vorderen Teil 9 eine durchbrochene Sohle 6. Die Trittflächen 8 und 10 sind dazu bestimmt, die hinteren bzw. die vorderen Elemente einer Schibindung aufzunehmen. Der vordere Teil 9 hat ausserdem einen vertikalen verstärkten abgerundeten Bereich 11, der dazu bestimmt ist, die Auflage der Vorderbacken einer vorderen Bindung aufzunehmen. Die durch die Armierung gebildete Wiege hat auf beiden Seiten eine mit Löchern 13 durchbrochene Seitenwand 12. Der durchbrochene Teil ist ein wenig dünner als der untere Rand der Armierung.
  • Die Armierung 2 hat ferner zwei aufsteigende Seitenteile 14 und 15, die sich von der dem Fussgewölbe entsprechenden Bereich in Richtung auf den Knöchelbereich und nach hinten erstrecken, wo sie auf einen hinteren Teil 16 treffen, welcher sich über dem Schuhrücken erstreckt und die beiden Seitenteile 14 und 15 in dem den Absatz einschliessenden Bereich der Armierung verbindet. Der Rand der Wiege. die Seitenteile 14 und 15 und der hintere Teil 16 bilden an beiden Seiten des Schuhs ein dreieckförmiges System, das dem Schuh die für eine gute Schiführung erforderliche Steifheit verleiht. Die Gelenkpunkte 4 und 5 liegen in den Seitenteilen 14 und 15. Die Armierung hat ferner zwei Lappen 17 und 18, die sich von den Seitenteilen 14 bzw. 15 über den unteren Teil des Spanns in Richtung aufeinander zu erstrecken und dazu bestimmt sind, eine Schliess- und Spannschnalle aufzunehmen. Die Armierung 2 hat ausserdem hinten eine Lasche 19, die sich nach hinten biegen kann und dazu bestimmt ist, sich im Bereich der Achilles-Sehne zwischen die Manschette 3 und den Schaft 1 zu schieben.
  • Nachdem der Schaft 1 in die Armierung eingesetzt worden ist, werden die Armierung und der Schaft fest miteinander verbunden, indem ein biegsames Kunststoffmaterial 20 um das wiegenförmige Teil der Armierung herum gespritzt wird, derart, dass dieses Kunststoffmaterial 20 sowohl die durchbrochenen Bereiche 13 der Seitenteile der Armierung 2 als auch die Sohle 6 durchsetzt und dadurch einen Gürtel um die Armierung bildet. Der Schaft 1 und die Armierung 2 werden auf diese Weise im gesamten Fussbereich vollkommen miteinander verbunden. Beim Kunststoffmaterial 20 handelt es sich z. B. um poriges Polyurethan. Wie aus Fig. 1 zu ersehen, erstreckt sich das Kunststoffmaterial 20 auch unter die Armierung, insbesondere in den mittleren Bereich, wo es eine gewisse Nachgiebigkeit aufrechtzuerhalten erlaubt, was das Marschieren erleichtert.
  • Die Manschette 3 ist ebenfalls durchbrochen und vorn mit einem Paar von Lappen 21, 22 versehen, welche den Schaft umgeben und dazu bestimmt sind, eine Schnalle aufzunehmen. Im oberen Teil hat die Manschette 3 zwei Schlitze 23 und 24, die dazu bestimmt sind, einen Riemen aufzunehmen, insbesondere einen Riemen, der durch ein VELCRO-System (eingetragenes Warenzeichen) geschlossen wird und in bekannter Weise zur Abstützung des Schienbeins dient.
  • Der Schuh ist ferner in bekannter Weise mit einem Absatzplättchen 25 und einem Vorderplättchen 26 versehen, die beide aus Gummi bestehen.
  • Es sind zahlreiche Ausführungsvarianten des beschriebenen Schuhs möglich, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. So kann insbesondere die Armierung 2 durch Mehrfach-Spritzen hergestellt werden, derart, dass sie im mittleren Bereich flexibel wird, um das Marschieren zu erleichtern. Sie kann zum selben Zweck transversal ausgesparte Bereiche haben. Die Armierung 2 kann ferner vorspringende Teile haben, welche das Kunststoffmaterial nach unten durchsetzen, so dass das Absatzplättchen 25 und das Vorderplättchen 26 ersetzt werden; diese durch das Kunststoffmaterial dringenden Teile können unter der Sohle vorstehen und so Stollen bilden.
  • Das Kunststoffmaterial 20 kann ein Dämpfungsmaterial sein.

Claims (5)

1. Alpiner Schischuh mit einem biegsamen Schaft (1) in Form eines den Fuss umhüllenden Stiefels, mit einer Armierung (2) in Form einer Wiege, die sich seitlich von der Ferse bis zum vorderen Ende des Schuhs um den unteren Teil des Schafts herum erstreckt und eine teilweise durchbrochene Sohle (6), einen mit einer hinteren Trittfläche versehenen Absatz (7), einen mit einer vorderen Trittfläche versehenen Vorderteil (9), zwei, sich vom Bereich der Fusswölbung bis zum Knöchelbereich erstreckende Seitenteile (14, 15) und einen hinteren Teil (16) aufweist, der den oberen Bereich der Seitenteile mit dem Absatz verbindet, so dass an jeder Seite des Schafts ein aus dreieckförmigen Teilen zusammengesetztes System gebildet wird, wobei die Seiten dieser Armierung ebenfalls durchbrochen sind (13), sowie mit einer Manschette (3), die auf den Seitenteilen der Armierung angelenkt ist und den oberen Teil des Schafts umgibt, dadurch gekennzeichnet, dass die Armierung unlösbar am biegsamen Schaft durch Kunststoffmaterial (20) befestigt ist, welches um die Armierung herum verspritzt ist und die durchbrochenen Bereiche der Armierung durchsetzt, um an dem biegsamen Schaft sowohl unten als auch an den Seiten zu haften.
2. Alpiner Schischuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenteile (14, 15) der Armierung jeder einen Lappen (17, 18) aufweisen und sich beide Lappen über den unteren Teil des Spanns in Richtung aufeinander zu erstrecken und dazu bestimmt sind, eine sie verbindende Spannvorrichtung aufzunehmen.
3. Alpiner Schischuh nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sohle ausserdem mit zwei Platten (25, 26) versehen ist, welche unter dem Absatz bzw. unter dem vorderen Teil der Sohle befestigt sind.
4. Alpiner Schischuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Armierung (2) vorspringende Teile aufweist, welche das Kunststoffmaterial nach unten durchsetzen.
5. Alpiner Schischuh nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erwähnte Kunststoffmaterial (20) ein dämpfendes Material ist.
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