-
GEGENSTAND DER ERFINDUNG
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Montieren bzw.
Anbringen eines Halbleiterelements auf einer Schaltungsplatine,
welches zum elektrischen Verbinden von hervorstehenden Elektroden,
d.h. Löthöckern bzw.
Bumps, an dem Halbleiterelement mit Elektroden auf der Schaltungsplatine verwendet
wird, und betrifft weiterhin eine Halbleitereinrichtung, die ein
Halbleiterelement besitzt, welches auf der Schaltungsplatine gemäß dem Verfahren
montiert worden ist.
-
STAND DER TECHNIK
-
Das
US-Patent 4,661,192 offenbart in der veröffentlichen Beschreibung ein
Verfahren zum Bilden von Löthöckern an
einem Halbleiterelement durch Nagelkopfbonding bzw. Nadelkopfkontaktierung
sowie ein Verfahren zum Bonden bzw. Kontaktieren des Halbleiterelements.
Diese bekannten Verfahren werden nachstehend erläutert.
-
Gemäß 25 wird
von einer Entladeelektrode (Brenner) 17 aus eine Hochspannung
von mehreren tausend Volt an das vordere Ende 16a eines Gold-
bzw. Au-Drahtes 16, der sich vom vorderen Ende einer Kapillare 15 aus
erstreckt, angelegt. Während
ein Entladestrom zwischen dem Brenner 17 und dem vorderen
Ende 16a des Drahtes fließt, wird der Draht 16 an
seinem vorderen Ende 16a auf eine hohe Temperatur gebracht
und dann geschmolzen, wodurch ein Goldkügelchen 18 entsteht,
wie es in 26 gezeigt ist. Das Kügelchen 18 wird
durch die Kapillare 15 auf einer Elektrode 3a eines
Halbleiterelements 3 angebracht, wodurch der untere Teil 19 eines
Löthöckers bzw.
ein unterer Löthöckerabschnitt 19 gebildet
wird, wie es in 27 dargestellt ist. Danach wird
die Kapillare 15, wie in 28 dargestellt, nach
oben gezogen und über
dem unteren Löthöckerabschnitt 19 in
einer Schleife so verfahren, dass der Draht 16 fest an
dem unteren Löthöckerabschnitt 19 anhaftet.
Anschließend
wird der Draht durchtrennt. Auf diese Weise wird ein Löthöcker 20 gebildet.
-
Ein
Halbleiterelement 3, welches die Löthöcker 20 aufweist,
die in der vorstehend erläuterten Weise
hergestellt worden sind, wird gegen eine Bühne 14 gepreßt, die
eine flache bzw. ebene Fläche
aufweist, wie es in 29 gezeigt ist. Hierdurch werden die
vorderen Endabschnitte der Löthöcker 20 flachgedrückt. Anschließend wird,
wie es in 30 wiedergegeben ist, das Halbleiterelement 3 mit
den abgeflachten Löthöckern 20 in
Kontakt mit einem leitfähigen
Kleber 6 gebracht, der auf eine Bühne 5 aufgebracht
worden ist, um den leitfähigen
Kleber 6 auf die abgeflachten Löthöcker 20 zu übertragen.
In 31 ist das Halbleiterelement 3, welches
die Löthöcker 20 besitzt,
auf die der leitfähige
Kleber 6 übertragen
worden ist, gegenüber
Elektroden 2 auf einer Schaltungsplatine 1 ausgerichtet
und fixiert, wodurch das Halbleiterelement elektrisch mit der Schaltungsplatine 1 verbunden
ist.
-
Wie
vorstehend erläutert
worden ist, werden im Stand der Technik das Halbleiterelement 3 und
die Schaltungsplatine 1 nur durch den leitfähigen Kleber 6,
der auf die Löthöcker 20 des
Halbleiterelements 3 übertragen
worden ist, miteinander verbunden bzw. kontaktiert. Daher besitzt
die Kontaktierung bzw. Verbindung zwischen dem Halbleiterelement 3 und
der Schaltungsplatine 1 nur eine Bond- bzw. Kontaktfestigkeit im Bereich der
vorderen Enden der Löthöcker 20 des
Halbleiterelements 3, und der leitfähige Kleber 6 zeigt
eine Festigkeit, die den geringen Wert von 1 bis 2,0 g an jedem
kontaktierten bzw. verbundenen Abschnitt aufweist, da nur eine kleine
Menge des leitfähigen
Klebers 6 verwendet wird, um den spezifischen Volumenwiderstand
bzw. den spezifischen Durchgangswiderstand zu verringern. Dadurch
entstehen Unannehmlichkeiten der Art, dass die kontaktierten Teile
bei einer Wellung der Schaltungsplatine 1 oder durch Beanspruchung
während
des Aushärtens
des leitfähigen
Klebers 6 Risse bekommen, dass der Verbindungswiderstandswert
ansteigt und dass es zum Lösen
der Kontaktierung an den kontaktierten Teilen kommt.
-
Ein
Verfahren gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 ist aus der US-A-5,210,938
bekannt.
-
OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
-
Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, ein Verfahren
zum Anbringen eines Halbleiterelements auf einer Schaltungsplatine bereitzustellen, bei
dem die Verbindungszuverlässigkeit
und die Verbindungsfestigkeit der Kontaktierung zwischen dem Halbleiterelement
und der Schaltungsplatine verbessert sind und bei dem der Verbindungswiderstandswert
auf einem niedrigen Niveau stabilisiert ist, und weiterhin eine
Halbleitereinrichtung bereitzustellen, die ein Halbleiterelement
aufweist, welches auf einer Schaltungsplatine nach dem Verfahren
angebracht worden ist.
-
Um
die vorstehende Aufgabe zu lösen,
wird gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung ein Verfahren zum Anbringen
eines Halbleiterelements auf einer Schaltungsplatine bereitgestellt, welches
die folgenden Schritte enthält:
Aufbringen
eines isolierenden Klebers, der die Eigenschaft hat, dass er beim
Abbinden schrumpft, mindestens auf einer der einander gegenüberliegenden Flächen der
Schaltungsplatine und des Halbleiterelements;
Ausrichten der
Schaltungsplatine und des Halbleiterelements, so dass eine Elektrode
auf der Schaltungsplatine mit einer vorspringenden Elektrode auf
dem Halbleiterelement übereinstimmt;
Verbinden
der Gegenflächen
der Schaltungsplatine und des Halbleiterelements durch den isolierenden Kleber;
und
Abbinden bzw. Härten
des isolierenden Klebers, so dass die Elektrode auf der Schaltungsplatine
und die vorspringende Elektrode auf dem Halbleiterelement durch
das Schrumpfen des isolierenden Klebers elektrisch so miteinander
verbunden werden, dass das Halbleiterelement und die Schaltungsplatine
in einem verbundenen Zustand fixiert sind;
wobei das Verfahren
dadurch gekennzeichnet ist, dass es folgenden weiteren Schritt enthält:
nach
dem Fixieren der Schaltungsplatine und des Halbleiterelements Einspritzen
eines Harzdichtungsmittels bzw. Abdichtharzes in die Lücke zwischen
der Schaltungsplatine und dem Halbleiterelement vom seitlichen Ende
aus und auf den benachbarten Teil des Halbleiterelements auf der
Schaltungsplatine,
wobei das Einspritzen des Harzdichtungsmittels
in die Lücke
zwischen der Schaltungsplatine und dem Halbleiterelement umfasst:
Verbringen
der Schaltungsplatine und des Halbleiterelements in einen druckreduzierten
Zustand, in dem der Druck niedriger ist als der Atmosphärendruck, nach
ihrem Fixieren;
Aufbringen des Harzdichtungsmittels auf den
gesamten Umfang des Halbleiterelements entlang des seitlichen Endes
und auf den benachbarten Teil des Halbleiterelements im druckreduzierten
Zustand, um die Lücke
abzudichten, und
erneutes Verbringen der Schaltungsplatine
und des Halbleiterelements in den Atmosphärendruck, so dass das auf das
seitliche Ende und auf den benachbarten Teil aufgebrachte Harzdichtungsmittel
infolge eines Druckunterschieds in die Lücke eindringt.
-
Bei
einer Halbleitereinrichtung gemäß einem zweiten
Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Halbleiterelement nach
obigem Bestückungsverfahren
entsprechend dem ersten Aspekt auf eine Schaltungsplatine montiert
worden.
-
Nach
dem dem ersten Aspekt entsprechenden Verfahren zum Bestücken einer
Schaltungsplatine mit einem Halbleiterelement und der dem zweiten Aspekt
entsprechenden Halbleitereinrichtung werden Halbleiterelement und
Schaltungsplatine mittels eines Isolierklebemittels miteinander
verbunden und damit im Vergleich zum Stand der Technik starr miteinander
verbunden, wobei die Verbindung nur über die vorspringende Elektrode
des Halbleiterelements und die Elektrode auf der Schaltungsplatine
erreicht wird. Daher ist der Verbindungswiderstandswert an der vorspringenden
Elektrode des Halbleiterelements und der Elektrode der Schaltungsplatine
verringert und weniger variabel, während die Verbindungsfestigkeit
gleichzeitig hoch ist, so dass eine sehr zuverlässige Verbindung hergestellt
wird.
-
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
-
Die
genannten und weitere Aspekte und Merkmale der vorliegenden Erfindung
werden aus nachstehender Beschreibung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen deutlich.
Hierbei ist
-
1 eine
Schnittansicht, die den Aufbau einer Halbleitereinrichtung bei einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wiedergibt;
-
2 eine
schematische Darstellung eines Schrittes eines Herstellungsprozesses
für die
in 1 gezeigte Halbleitereinrichtung, insbe sondere des
Zustands, in dem ein leitfähiger
Kleber auf die vorspringenden Elektroden eines Halbleiterelements aufgetragen
wird;
-
3 eine
schematische Darstellung eines Schrittes des Herstellungsprozesses
für die
in 1 gezeigte Halbleitereinrichtung, insbesondere
des Zustands, in dem ein isolierender Kleber auf eine Schaltungsplatine
aufgetragen wird;
-
4 eine
Schnittansicht eines modifizierten Beispiels der in 1 gezeigten
Halbleitereinrichtung;
-
5 eine
Schnittansicht eines weiteren modifizierten Beispiels der in 1 gezeigten
Halbleitereinrichtung;
-
6 eine
Schnittansicht noch eines modifizierten Beispiels der in 1 gezeigten
Halbleitereinrichtung;
-
7 eine
schematische Darstellung eines Zustandes, in dem ein Teil des Halbleiterelements der
in 1 gezeigten Halbleitereinrichtung entfernt bzw.
abgenommen ist;
-
8 eine
schematische Darstellung eines Schrittes des Herstellungsprozesses
bei einem modifizierten Beispiel der in 1 gezeigten
Halbleitereinrichtung;
-
9 eine
schematische Darstellung eines Schrittes des Herstellungsprozesses
für das
modifizierte Beispiel der in 1 gezeigten
Halbleitereinrichtung, insbesondere eines auf die Darstellung von 8 folgenden
Schritts;
-
10 eine
schematische Darstellung eines Schrittes des Herstellungsprozesses
für das
modifizierte Beispiel der in 1 gezeigten
Halbleitereinrichtung, insbesondere eines auf die Darstellung von 9 folgenden
Schrittes;
-
11 eine
schematische Darstellung eines Schrittes des Herstellungsprozesses
für das
modifizierte Beispiel der in 1 gezeigten
Halbleitereinrichtung, insbesondere eines auf die Darstellung von 10 folgenden
Schrittes;
-
12 eine
schematische Darstellung eines Schrittes des Herstellungsprozesses
für das
modifizierte Beispiel der in 1 gezeigten
Halbleitereinrichtung, insbesondere eines auf die Darstellung von 11 folgenden
Schrittes;
-
13 eine
Schnittansicht des modifizierten Beispiels der in 1 gezeigten
Halbleitereinrichtung;
-
14 eine
schematische Darstellung des Zustandes, in dem ein Abdichtharz in
die in 1 gezeigte Halbleitereinrichtung eingespritzt
wird;
-
15 eine
schematische Darstellung, die den Aufbau einer Vorrichtung zum Einspritzen
des Abdichtharzes in die in 1 gezeigte
Halbleitereinrichtung wiedergibt;
-
16 eine
schematische Darstellung des Zustandes, in dem das Abdichtharz in
die in 1 gezeigte Halbleitereinrichtung eingespritzt
wird;
-
17 eine
Schnittansicht der in 1 gezeigten Halbleitereinrichtung
mit eingespritztem Abdichtharz während
der Beschichtung mit einem wärmeabstrahlenden
Harz;
-
18 eine
Schnittansicht der in 1 gezeigten Halbleitereinrichtung
in dem Zustand, in dem ein zweites Abdichtharz eingespritzt wird;
-
19 eine
Schnittansicht der in 1 gezeigten Halbleitereinrichtung
in dem Zustand, in dem das zweite Abdichtharz eingespritzt wird;
-
20 ein
Flussdiagramm eines Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Verfahrens zum
Bestücken
einer Schaltungsplatine mit einem Halbleiterelement;
-
21 eine
Draufsicht auf eine Anordnung eines rechteckförmigen isolierenden Klebers,
wenn das Abdichtharz in die in 1 gezeigte
Halbleitereinrichtung in eine Richtung eingespritzt wird;
-
22 eine
Draufsicht auf eine Anordnung eines elliptischen isolierenden Klebers,
wenn das Abdichtharz in die in 1 gezeigte
Halbleitereinrichtung in eine Richtung eingespritzt wird;
-
23 eine
Schnittansicht der Halbleitereinrichtung des Ausführungsbeispiels
mit einem anderen Aufbau ohne Verwendung eines leitfähigen Klebers;
-
24 eine
Schnittansicht der Halbleitereinrichtung des Ausführungsbeispiels
mit noch einem anderen Aufbau, wobei ein sphärisches bzw. kugelförmiges Halbleiterelement
verwendet wird;
-
25 eine
schematische Darstellung eines Schrittes des Verfahrens zum Erzeugen
einer hervorstehenden Elektrode an einer Elektrode eines Halbleiterelements,
wobei insbesondere das vordere Endteil einer Kapillare gezeigt ist;
-
26 eine
schematische Darstellung eines Schrittes des Verfahrens zum Erzeugen
der hervorstehenden Elektrode an der Elektrode des Halbleiterelements,
wobei insbesondere der Zustand wiedergegeben ist, in dem eine Kugel
an dem vorderen Ende der Kapillare erzeugt wird;
-
27 eine
schematische Darstellung eines Schrittes des Verfahrens zum Erzeugen
der hervorstehenden Elektrode an der Elektrode des Halbleiterelements,
wobei insbesondere der Zustand wieder gegeben ist, in dem die Kugel
der 26 auf die Elektrode an dem Halbleiterelement
gepresst bzw. gedrückt
wird;
-
28 eine
schematische Darstellung eines Schrittes des Verfahrens zum Erzeugen
der hervorstehenden Elektrode an der Elektrode des Halbleiterelements,
wobei insbesondere der Zustand wiedergegeben ist, in dem die hervorstehende
Elektrode an der Elektrode des Halbleiterelements gebildet wird;
-
29 eine
schematische Darstellung eines Schrittes des Verfahrens zum Erzeugen
der hervorstehenden Elektrode an der Elektrode des Halbleiterelements,
wobei insbesondere der Zustand wiedergegeben ist, in dem die vorspringenden
Elektroden auf eine einheitliche Höhe gebracht werden;
-
30 eine
schematische Darstellung eines Schrittes des Verfahrens zum Erzeugen
der hervorstehenden Elektrode an der Elektrode des Halbleiterelements,
wobei insbesondere der Zustand wiedergegeben ist, in dem ein leitfähiger Kleber
auf die hervorstehenden Elektroden aufgetragen wird;
-
31 eine
schematische Darstellung einer bekannten Halbleitereinrichtung.
-
BESTE AUSFÜHRUNGSART
DER ERFINDUNG
-
Ein
Verfahren zum Montieren eines Halbleiterelements auf einer Schaltungsplatine
(Bestückungsverfahren)
gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung sowie eine Halbleitereinrichtung, die
ein Halbleiterelement aufweist, welches nach dem Verfahren auf einer Schaltungsplatine
montiert worden ist, werden nachstehend unter Bezugnahme auf die
Zeichnungen, in denen gleiche Bauteile jeweils mit dem gleichen
Bezugszeichen bezeichnet sind, beschrieben.
-
1 zeigt
eine Halbleitereinrichtung 100, bei der ein Halbleiterelement 103 auf
einer Schaltungsplatine 101 nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
des Bestückungsverfahrens
montiert worden ist. Das Bestückungsverfahren
zum Erzeugen der Halbleitereinrichtung 100 wird nachstehend erläutert.
-
Ähnlich wie
bei dem bekannten Halbleiterelement, das unter Bezugnahme auf 25 bis 29 erläutert worden
ist, ist eine hervorstehende Elektrode 104 als Bump oder
Löthöcker an
einer Elektrode 103a des Halbleiterelements 103 ausgebildet.
Die hervorstehenden Elektroden 104 werden gegen eine ebene
Fläche
einer Bühne
gedrückt
bzw. gepresst, so dass die vorderen Endabschnitte der hervorstehenden
Elektroden flachgedrückt
werden und gleichzeitig, von einer Oberfläche des Halbleiterelements 103 aus
betrachtet, auf eine einheitliche Höhe gebracht werden. Die hervorstehenden
Elektroden 104 sind vorzugsweise durch Metallisieren oder
herkömmliche
Nagelkopfkontaktierung unter Verwendung eines Drahts aus Au, Ni,
Al, Cu oder Lötmaterial
hergestellt worden, wie es bereits beschrieben worden ist. Das Herstellungsverfahren
ist nicht auf die vorstehenden Ausführungen beschränkt.
-
Wie
in 2 und im Schritt 1 von 20 (in der
Zeichnung mit „S" bezeichnet) angegeben,
wird jeder vordere Endabschnitt der hervorstehenden Elektroden 104 des
Halbleiterelements 103 in Kontakt mit einem leitfähigen Kleber 106 gebracht,
der auf die ebene Fläche
der Bühne
aufgebracht worden ist, wodurch der leitfähige Kleber 106 auf
die vorderen Endabschnitte übertragen
wird. Der leitfähige Kleber 106 kann
aus einem beliebigen Füllmaterial, das
Leitfähigkeit
besitzt, hergestellt sein, beispielsweise aus Silber, Gold oder
dergleichen, ist aber nicht auf diese Materialien beschränkt.
-
Andererseits
wird, wie in 3 und im Schritt 2 von 20 gezeigt,
beim Herstellen der Halbleitereinrichtung 100 gemäß dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
ein in Wärme
aushärtender
isolierender Kleber 107 auf einer Gegenfläche 101a,
die dem Halbleiterelement 103 gegenüberliegt, an einer Stelle aufgebracht,
die keine Berührung
mit Elektroden 102 hat, die mit den hervorstehenden Elektroden 104 zu verbinden
sind. Im konkreten Fall kann der isolierende Kleber 107 beispielsweise
ein Harz aus der Epoxidreihe, aus der Silikonreihe, aus der Polyimidreihe usw.
sein, sofern er in Wärme
schrumpft und aushärtet.
Wie noch näher
beschrieben wird, wird der isolierende Kleber 107 15 Minuten
bis 2 Stunden lang, vorzugsweise eine Stunde lang, auf 60 bis 200°C und im Falle
des Harzes aus der Epoxidreihe auf 120°C erwärmt, damit er zusammen mit
dem leitfähigen
Kleber 106 der hervorstehenden Elektroden 104 aushärtet und
schrumpft. Weil der isolierende Kleber 107 auf der Schaltungsplatine 101 an
der Gegenfläche 103b des
Halbleiterelements 103 anhaften muss, um so die Gegenflächen 101a und 103b zu
verbinden, wenn das Halbleiterelement 103 auf der Schaltungsplatine 101 angeordnet
wird, sollte der isolierende Kleber 107 außerdem als
Vorsprung auf der Schaltungsplatine 101 gebildet werden,
wie in 3 gezeigt, wenn sich der isolierende Kleber 107 im
flüssigen
Zustand befindet. Aus diesem Grund besitzt der isolierende Kleber 107 eine
Viskosität
von 4 bis 300 Pas, vorzugsweise 30 Pas, wenn er flüssig ist.
-
Bei
der Beschreibung des Ausführungsbeispiels
ist als Beispiel für
das Halbleiterelement 103, auf das der isolierende Kleber 107 aufgebracht
wird oder an dem er anhaftet, ein Chip gewählt, jedoch ist es nicht darauf
beschränkt
und kann auch ein Wafer sein, bevor aus diesem ein Chip geschnitten
worden ist.
-
Ein
Beispiel für
die physikalischen Eigenschaften des isolierenden Klebers 107,
der aus einem Harz der Epoxidreihe gebildet ist, wird nachstehend
erläutert.
Der isolierende Kleber 107 härtet bei 30-minütigem Erwärmen auf
120°C aus.
Der Wärmeausdehnungskoeffizient
liegt bei 29 × 10–6/°C, der Elastizitätsmodul
bei 10,5 GPa, der Glasübergangspunkt
bei 113°C,
die Kontaktierungsfestigkeit bei 88,26 N und die Abbindebeanspruchung
bei 882,6 × 106 Pa.
-
Die
Härte-
bzw. Abbindebeanspruchung, die auf das Halbleiterelement 103 einwirkt,
wenn der isolierende Kleber 107 abgebunden hat und geschrumpft
ist, beinhaltet das Risiko der Beschädigung des Halbleiterelements 103.
Auch wenn die Abbindebeanspruchung je nach Dicke und Größe des Halbleiterelements 103,
Material und Breite des Drahtes sowie Dicke, Größe und Material der Schaltungsplatine 101 unterschiedlich
ist, beschädigt
eine Abbindebeanspruchung zwischen 392,3 × 106 und 1176,8 × 106 Pa niemals das Halbleiterelement, wenn das
Halbleiterelement aus 0,4 mm dickem Silizium mit 10 mm im Quadrat
und die Schaltungsplatine aus 0,8 mm dickem Glasepoxidharz hergestellt
sind. Das heißt
mit anderen Worten, wenn der verwendete isolierende Kleber 107 nach
dem Abbinden und Schrumpfen mit der genannten Abbindebeanspruchung
auf das Halbleiterelement 103 und die Schaltungsplatine 101 einwirkt,
kann eine Beschädi gung des
Halbleiterelements 103 und der Schaltungsplatine 101 vermieden
werden.
-
Im
Schritt 3 von 20 werden die hervorstehenden
Elektroden 104 des Halbleiterelements 103 auf
die Elektroden 102 der Schaltungsplatine 101 ausgerichtet
und anschließend
durch den leitfähigen
Kleber 106 auf den Elektroden 102 auf der Schaltungsplatine 101 angebracht.
Nach dem Ausrichten verbindet der dazwischenliegende isolierende Kleber 107 die
Gegenfläche 101a der
Schaltungsplatine 101 mit der Gegenfläche 103b des Halbleiterelements 103 zwischen
Halbleiterelement 103 und Schaltungsplatine 101.
-
Anschließend werden
im Schritt 4 von 20, der
durch den parallelen Abbindevorgang verlangt wird, das Halbleiterelement 103 und
die Schaltungsplatine 101, d.h. der leitfähige Kleber 106 und
der isolierende Kleber 107, in dem gleichen Vorgang durch
Erwärmen
und Abbinden des isolierenden Klebers 107 und des leitfähigen Klebers 106 in einem
Härteofen
oder durch ein Wärmewerkzeug
mit Heizeinrichtung, das zumindest das Halbleiterelement 103 oder
die Schaltungsplatine 101 erhitzt, abgebunden bzw. gehärtet. Als
Ergebnis davon wird die in 1 gezeigte
Halbleitereinrichtung 100 erhalten. Dabei sind die Schaltungsplatine 101 und
das Halbleiterelement 103 nicht nur vorübergehend, sondern durch das
Abbinden des leitfähigen
Klebers 106 und des isolierenden Klebers 107 dauerhaft
miteinander verbunden.
-
Bei
dem Ausführungsbeispiel
beträgt
die Erwärmungstemperatur
im Härteofen
im Falle eines Harzklebers aus der Epoxidreihe 120 ± 10°C. Der leitfähige Kleber 106 und
der isolierende Kleber 107 werden unter den gleichen Bedingungen
gehärtet bzw.
abgebunden.
-
Im
Schritt 4 wird es so eingerichtet, dass der isolierende
Kleber 107 früher
abbindet und schrumpft als der leitfähige Kleber 106. Der
Grund für
diese zeitliche Abstimmung liegt darin, dass bei einem früheren Abbinden
des leitfähigen
Klebers 106 in einem Zustand, in dem die hervorstehenden
Elektroden 104 und die Elektroden 102 auf der
Schaltungsplatine 101 nicht kontaktiert sind, ein fehlerhafter
Kontaktierungszustand nach dem Abbinden und Schrumpfen des isolierenden
Klebers 107 nicht mehr reparabel ist. Das Abbinden erfolgt
beispielsweise mit der zeitlichen Abstimmung, dass der isolierende
Kleber 107 innerhalb von 25 Minu ten und der leitfähige Kleber 106 innerhalb
von 40 Minuten bei der Abbindetemperatur von 100°C abbinden und schrumpfen oder
dass der isolierende Kleber 107 innerhalb von 20 Minuten und
der leitfähige
Kleber 106 innerhalb von 35 Minuten bei der Abbindetemperatur
von 120°C
abbinden und schrumpfen oder dass der isolierende Kleber 107 innerhalb
von 10 Minuten und der leitfähige
Kleber 106 innerhalb von 20 Minuten bei der Abbindetemperatur
von 150°C
abbinden und schrumpfen.
-
Damit
der isolierende Kleber 107 in der vorstehend erläuterten
zeitlichen Abfolge vor dem leitfähigen
Kleber 106 abbindet und schrumpft und um auch die hervorstehenden
Elektroden 104 mit den Elektroden 102 auf der
Schaltungsplatine 101 durch den isolierenden Kleber 107,
der früher
abgebunden hat und geschrumpft ist, sicher zu kontaktieren, ohne dass
es zu Beschädigungen
wie Rissen oder dergleichen im Halbleiterelement 103 kommt,
wird der isolierende Kleber 107 verwendet, der die oben
angegebenen physikalischen Eigenschaften hat. Um den zeitlichen
Versatz des Abbindens sicherzustellen, wird außerdem der isolierende Kleber 107 so
eingestellt, dass er eine Gelierungszeit und eine Abbindezeit besitzt,
die vor denen des leitfähigen
Klebers 106 liegen. Weiterhin wird der isolierende Kleber 107 so eingestellt,
dass er bei einer geringeren Temperatur abbindet, damit das Halbleiterelement 103 durch
sein Abbinden und Schrumpfen nicht beschädigt wird. Die unterschiedliche
Gelierungs- und Abbindezeit bei dem isolierenden Kleber 107 und
dem leitfähigen Kleber 106 ist
bedingt durch unterschiedliche Bestandteile. Das heißt, dass
der isolierende Kleber 107 abbindet, wenn eine darin enthaltene
Klebekomponente abbindet, während
der leitfähige
Kleber 106 trocknet und fest wird, wenn eine darin enthaltene
Lösungsmittelkomponente
wie BCA (Butylcarbitolacetat) verdunstet. Das Vorhandensein/Nichtvorhandensein
der Lösungsmittelkomponente
ist ein Grund für
den Unterschied in der Gelierungszeit und der Abbindezeit.
-
Die
Abbindebeanspruchung, die auf das Halbleiterelement 103 und
die Schaltungsplatine 101 einwirkt, d.h. die innere Beanspruchung, ändert sich mit
der Abbindetemperatur und liegt beispielsweise bei 490,3 × 106 Pa bei 100°C für 30 Minuten, 882,6 × 106 Pa bei 120°C für 30 Minuten und 1520,0 × 106 Pa bei 150°C für 15 Minuten. Daher ist nicht
nur ein zeitlicher Versatz beim Abbinden erfor derlich, sondern die
Abbindebeanspruchung sollte, wie bereits erwähnt, bei 392,3 × 106 bis 1176,8 × 106 Pa
liegen.
-
Da
das Halbleiterelement 103 und die Schaltungsplatine 101 durch
den isolierenden Kleber 107 sowie den leitfähigen Kleber 106 miteinander
verbunden sind, wird die Verbindungsfestigkeit zwischen der Schaltungsplatine 101 und
dem Halbleiterelement 103 infolge des Abbindens und Schrumpfens des
isolierenden Klebers 107 im Vergleich zum Stand der Technik
trotz der Beanspruchung erhöht,
die auf den verbundenen Abschnitt zwischen den hervorstehenden Elektroden 104 und
den Elektroden 102 der Schaltungsplatine 101 infolge
unterschiedlicher Wärmeausdehnungskoeffizienten
der Schaltungsplatine 101 und des Halbleiterelements 103 sowie
infolge einer Wellung der Schaltungsplatine 101 ausgeübt wird.
Demzufolge ist der Verbindungswiderstand zwischen den hervorstehenden
Elektroden 104 und den Elektroden 102 der Schaltungsplatine 101 verringert und
weniger variabel, während
das Halbleiterelement 103 und die Schaltungsplatine 101 gleichzeitig
stabil und mit hoher Zuverlässigkeit
bei großer
Verbindungsfestigkeit kontaktiert sind.
-
Auch
wenn nach der vorstehenden Beschreibung der isolierende Kleber 107 auf
die Schaltungsplatine 101 aufgebracht wird, um den Herstellungsprozess
zu vereinfachen, kann der isolierende Kleber 107 auch auf
die Gegenfläche 103b des
Halbleiterelements 103 oder auf beide Gegenflächen 101a und 103b von
Schaltungsplatine 101 und Halbleiterelement 103 aufgebracht
werden.
-
Obwohl
der isolierende Kleber 107 an nur einem Punkt zwischen
dem Halbleiterelement 103 und der Schaltungsplatine 101 aufgebracht
wird, wie in 1 dargestellt, ist die vorliegende
Erfindung nicht hierauf beschränkt,
und der isolierende Kleber 107 kann bei einer größeren Fläche des
Halbleiterelements 103 auch an mehreren Punkten aufgebracht werden
wie bei den Halbleitereinrichtungen 115, 116, die
in 5 und 6 gezeigt sind. Wenn der isolierende
Kleber 107 an zwei oder mehr Punkten aufgebracht wird,
wird die Menge an isolierendem Kleber 107, die auf einmal
aufgebracht wird, verringert, so dass Schwankungen in der Aufbringmenge
reduziert werden, wodurch ermöglicht
wird, eine konstante Menge des isolierenden Klebers 107 aufzubringen. Wenn
das Halbleiterelement 103 auf der Schaltungsplatine 101 montiert
wird, wird verhindert, dass der isolierende Kleber 107 auf
die Elektroden 102 der Schaltungsplatine 101 gelangt.
-
Wenn
das Halbleiterelement 103 und die Schaltungsplatine 101 miteinander
verbunden werden wie in 1, 5 und 6 gezeigt,
treten die folgenden Effekte auf, wenn der isolierende Kleber 107 so
aufgebracht wird, dass er an keiner der Elektroden 103a des
Halbleiterelements 103 und der Elektroden 102 der
Schaltungsplatine 101 anhaftet. In dem Fall, dass das Halbleiterelement 103 als
fehlerhaft erkannt wird, nachdem es auf die Schaltungsplatine montiert
worden ist, kann der isolierende Kleber 107 aus einem Harz
der Epoxidreihe, welcher nicht an mindestens einer der Elektroden 102 auf
der Schaltungsplatine 101 haftet, durch Erwärmen des schadhaften
Halbleiterelements auf ca. 200 bis 230°C, also eine Temperatur, die
nicht niedriger ist als die Glasübergangstemperatur
des isolierenden Klebers, erweicht werden, um die Kontaktierungsfestigkeit
zu verringern. Der isolierende Kleber 107 kann dann von
der Schaltungsplatine getrennt werden, und das Halbleiterelement 103 kann
nach etwa 15 Sekunden von der Schaltungsplatine 101 abgenommen
werden. Somit kann die Schaltungsplatine 101 weiter verwendet
und ein intaktes Halbleiterelement 103 darauf montiert
werden.
-
Obwohl
der vorstehende Effekt verloren geht, kann der isolierende Kleber 107 auch
so aufgebracht werden, dass er wie bei der Halbleitereinrichtung 110 von 4 an
der Elektrode 102 der Schaltungsplatine 101 oder
sowohl an der Elektrode 103a des Halbleiterelements 103 als
auch an der Elektrode 102 der Schaltungsplatine 101 haftet.
-
Nach
obiger Beschreibung befindet sich der isolierende Kleber 107 in
flüssigem
Zustand. Jedoch kann der isolierende Kleber auch zu einem Pellet oder
einem Film gegossen werden, wodurch die Menge des isolierenden Klebers 107,
die zugeführt wird,
weniger unterschiedlich ist. Es kann eine gleichbleibende Menge
isolierender Kleber 107 zugeführt werden.
-
Dabei
ist der isolierende Kleber 107, der in die Form eines Pellets
oder eines Films gebracht worden ist, vorzugsweise rechteckig oder
elliptisch in einer Ebene, bei der das Verhältnis von Länge zu Breite nicht kleiner
1 ist. Wie noch näher
erläutert wird,
wird ein erstes Abdichtharz 161 in einen Spalt zwischen
dem Halb leiterelement 103 und der Schaltungsplatine 101 eingespritzt,
wie in 14 gezeigt, nachdem das Halbleiterelement 103 und
die Schaltungsplatine 101 durch den isolierenden Kleber 107 aneinander
befestigt worden sind. Wenn das erste Abdichtharz 161 in
den Spalt von einer Seitenendfläche
und einem an das Halbleiterelement 103 angrenzenden Abschnitt 206 aus
in eine Richtung eingespritzt wird, wie durch die Pfeile 201 in 21 und 22 angezeigt,
werden am hinteren Endabschnitt 202 des isolierenden Klebers 107 in
Einspritzrichtung des Pfeils 201 Luftblasen erzeugt, was
zur Bildung eines kleberfreien Teils führt. Um Luftblasen auszuschließen, wird
der isolierende Kleber 107 deshalb stromlinienförmig zur
Einspritzrichtung und außerdem
in einer Ebene angeordnet, bei der das Verhältnis der Breitseite 204 in
Einspritzrichtung des Pfeils 201 zur Längsseite 203 senkrecht
zur Einspritzrichtung nicht kleiner als 1 ist.
-
Die
vorstehende Bedingung eines Längen/Breiten-Verhältnisses
von nicht kleiner 1 kann auch auf eine ebene Form des aufgebrachten
isolierenden Klebers 107 angewendet werden, wenn der isolierende
Kleber 107 in flüssiger
Form vorliegt. Weil es erforderlich ist, dass der pellet- oder filmförmige isolierende
Kleber 107 auf der Schaltungsplatine 101 die Gegenfläche 103b des
Halbleiterelements 103 berührt, wenn das Halbleiterelement 103 auf
der Schaltungsplatine 101 montiert wird, wird die Höhe des pellet-
oder filmförmigen
isolierenden Klebers 107 von der Gegenfläche 101a der
Schaltungsplatine 101 aus so gewählt, dass eine Berührung möglich ist. Beispielsweise
ist das Pellet oder der ebene Film kleiner als der Abstand zwischen
den Elektroden 103a des Halbleiterelements 103,
das in 1 gezeigt ist, und hat eine Höhe, die dem Abstand zwischen
dem Halbleiterelement 103 und der Schaltungsplatine 101 entspricht,
d.h. eine Höhe
von 20 bis 200 μm
und geringfügig
mehr.
-
Wenn
ein pellet- oder filmförmiger
isolierender Kleber 107 verwendet wird, werden die nachgenannten
Effekte erzielt. Wie bereits erläutert
worden ist, werden bei Verwendung von flüssigem isolierendem Kleber 107 der
Aufbringvorgang für
den isolierenden Kleber 107 und der Montagevorgang für das Halbleiterelement 103 auf
der Schaltungsplatine 101 getrennt ausgeführt wie
in Schritt 2 und 3 von 20. Bei
Verwendung von pellet- oder filmförmigem isolierendem Kleber 107 dagegen
kann dieser, weil er fest ist, zwischen der Schaltungsplatine 101 und dem Halbleiterelement 103 angeordnet
werden, während der
vorgenannte Montagevorgang ausgeführt wird.
-
Auch
wenn nach obiger Beschreibung der isolierende Kleber 107 unmittelbar
auf die Gegenfläche 103b des
Halbleiterelements 103 aufgebracht wird, wie im folgenden
noch dargestellt wird, kann auch ein isolierendes Harz 153,
z.B. ein Harz aus der Epoxidreihe, vorab auf der Gegenfläche 103b des Halbleiterelements 103 ausgebildet
werden, wodurch ein Halbleiterelement 150 gebildet wird,
und anschließend
das Halbleiterelement 150 mittels des isolierenden Klebers 107 mit
der Schaltungsplatine 101 verbunden werden. Im einzelnen
wird das Halbleiterelement 103 gemäß 8 auf einem
Drehtisch 151 fixiert, nachdem die hervorstehenden Elektroden 103a des
Halbleiterelements 103 gebildet worden sind. Das isolierende
Harz 153 wird ungefähr
mittig auf die Gegenfläche 103b des
Halbleiterelements 103 aufgebracht, und der Drehtisch 151 wird
in Pfeilrichtung gedreht. Dadurch wird das isolierende Harz 153 durch
die Zentrifugalkraft verteilt, wie in 9 gezeigt,
so dass die Gegenfläche 103b des
Halbleiterelements 103 und die Elektroden 103a im
Umkreis der hervorstehenden Elektroden 104 von dem isolierenden
Harz 153 bedeckt werden. Jedoch bleibt das vordere Ende
der hervorstehenden Elektroden 104 frei von dem isolierenden
Harz 153. Das isolierende Harz 153 wird dann abgebunden.
Nach dem Abbinden werden die vorderen Endabschnitte der hervorstehenden
Elektroden 104 gegen ein Basismaterial 152, welches
eine ebene Fläche
aufweist, gepresst, wie in 10 und 11 gezeigt,
wodurch sie flachgedrückt
und als Kontaktierungsfläche
freigelegt werden. Anschließend
werden der leitfähige
Kleber 106, wie bereits erwähnt und in 12 und 13 gezeigt,
auf die vorderen Endabschnitte der hervorstehenden Elektroden 104 aufgebracht
und der isolierende Kleber 107 zwischen dem Halbleiterelement 150 und
der Schaltungsplatine 101 angeordnet, wodurch das Halbleiterelement 150 mit
der Schaltungsplatine 101 verbunden wird. Die so hergestellte
Halbleitereinrichtung wird die in 13 gezeigte
Halbleitereinrichtung 155.
-
Wie
vorstehend erläutert
worden ist, schützt das
isolierende Harz 153, wenn es auf der Gegenfläche 103b des
Halbleiterelements 103 ausgebildet worden ist, das Halbleiterelement 103 und
darüber hinaus
die Elektroden 103a im Umkreis der hervorstehenden Elektroden 104,
macht das Halbleiterelement gleichzeitig hervorragend feuchtigkeitsbeständig, nachdem
es auf der Schaltungsplatine 101 montiert worden ist, und
verhindert, dass die Elektroden 103a des Halbleiterelements 103 korrodieren.
Bei der Halbleitereinrichtung 155 kann der Vorgang des Einspritzens
und Abbindens des isolierenden Harzes in einen Spalt zwischen der
Schaltungsplatine 101 und dem Halbleiterelement 103 wirksam
unterbleiben.
-
Während das
isolierende Harz 153 kein Material wie Siliciumoxid oder
dergleichen enthalten muss, das die Wärmeausdehnung des isolierenden Harzes 153 steuert,
wird es, wenn es ein solches Material enthält, hinsichtlich seiner Bestandteile
annähernd
gleich dem isolierenden Kleber 107, wodurch die Beanspruchung
an der Verbindungsstelle zwischen dem isolierenden Harz 153 und
dem isolierenden Kleber 107 reduziert wird.
-
Bei
jeder der vorstehend beschriebenen Halbleitereinrichtungen 100, 110, 115, 116, 155 wird das
erste abdichtende Harz 161 in den Spalt zwischen dem Halbleiterelement
und der Schaltungsplatine eingespritzt, beispielsweise in der in 14 oder im
Schritt 5 von 20 gezeigten Weise. Das Einspritzen
des ersten Abdichtharzes 161 kann bei der Halbleitereinrichtung 155 unterbleiben,
wie vorstehend erläutert.
Der Vorgang der Einspritzung des ersten Abdichtharzes 161 wird
nun anhand der Halbleitereinrichtung 100 als Beispiel erläutert.
-
Bei
einem Einspritzverfahren wird das erste Abdichtharz 161 durch
eine Harzeinspritzeinrichtung 171 von der Seitenendfläche der
Halbleitereinrichtung 100 und einem der Abschnitte in der
Nähe der Seitenendfläche aus
eingespritzt, wie mit Bezugszeichen 206 in 14 angezeigt.
-
Vorzugsweise
wird der Druck im Innenraum einer Arbeitskammer 173 durch
eine Luftaustrag- bzw. Luftabsaugeinrichtung 172 auf einen
Wert, der niedriger ist als der Atmosphärendruck, abgesenkt, nachdem
die Halbleitereinrichtung 100 in die Kammer 173 eingebracht
worden ist, deren Druck mit der Luftabsaugeinrichtung 172 auf
einen Wert abgesenkt werden kann, der niedriger ist als der Atmosphärendruck.
In dem druckreduzierten Zustand wird das erste Abdichtharz 161 von
der Seitenendfläche
und dem angrenzenden Abschnitt 206 der Halbleitereinrichtung 100 aus
durch eine Harzzuführeinrichtung 174 auf
die Schaltungsplatine 101 entlang der vier Seiten der Halbleitereinrichtung 100 aufgebracht,
wie es durch die Pfeile angezeigt wird. Nachdem das Aufbringen beendet
ist, wird der Innenraum der Kammer 173 wieder auf Atmosphärendruck
gebracht. Dabei befindet sich der Lückenabschnitt zwischen dem Halbleiterelement 103 und
der Schaltungsplatine 101, der durch das erste Abdichtharz 161 abgedichtet
worden ist, welches entlang der vier Seiten der Halbleitereinrichtung 100 aufgebracht
worden ist, weiterhin in einem druckreduzierten Zustand. Infolge der
Druckdifferenz dringt das erste Abdichtharz 161, welches
entlang der vier Seiten aufgebracht worden ist, in den Spalt ein,
wie es in 16 gezeigt ist, wodurch der
Spalt gefüllt
wird. Die Menge des ersten Abdichtharzes 161, das zu diesem
Zeitpunkt aufgebracht wird, ist so gewählt, dass der Spalt zwischen dem
Halbleiterelement 103 und der Schaltungsplatine 101 abgedichtet
wird, wodurch das Eindringen von Feuchtigkeit und Korrosion verhindert,
die thermische Beanspruchung verringert und die Zuverlässigkeit
der Verbindung sichergestellt werden.
-
Nach
dem vorstehend beschriebenen Einspritzverfahren kann das Abdichtharz
in kürzerer
Zeit in den Spalt eingespritzt werden, als es nach dem Verfahren
des Aufbringens des isolierenden Abdichtharzes von dem Seitenendteil
des Halbleiterelements 103 und dem angrenzenden Abschnitt 206 aus bei
Atmosphärendruck
der Fall ist. Sogar wenn das Halbleiterelement 103 eine
Größe von 15 × 15 mm oder
mehr hat, kann das Abdichtharz in kurzer Zeit auf einfache Weise
eingespritzt werden.
-
Die
Halbleitereinrichtung, bei der die Lücke, wie beschrieben, mit dem
ersten Abdichtharz 161 gefüllt worden ist, kann in der
in 17 gezeigten Weise mit einem wärmeabstrahlenden Harz 163 versehen
werden, um die gesamte Oberfläche
der Halbleitereinrichtung abzudecken. In diesem Fall besitzt das wärmeabstrahlende
Harz 163 eine Wärmeleitfähigkeit
im Bereich von 0,2 bis 2 W/mk und vorzugsweise von 1 W/mk oder größer, um
die durch die Halbleitereinrichtung erzeugte Wärme effektiv abzustrahlen. Wenn
in dem ersten Abdichtharz 161 Aluminiumoxid oder ein ähnlicher
metallischer Füller
mit guter Wärmeleitfähigkeit
enthalten ist, kann die Wärmeabstrahleffizienz
des Halbleiterelements 103 auch ohne das wärmeabstrahlende
Harz 163 verbessert werden. Wenn ein metallischer Füller verwendet
wird, wird er mit einer Harzbeschichtung versehen, um seine Leitfähigkeit
auszuschalten.
-
Anstelle
des Verfahrens des Einspritzens des Abdichtharzes kann das Halbleiterelement 103 auch
durch Abdecken der Halbleitereinrichtung 100 beispielsweise
mit einem zweiten Abdichtharz 162 abgedichtet werden, wie
in 18 und 19 gezeigt.
Das zweite Abdichtharz 162 befindet sich vorzugsweise in
Filmform oder in flüssigem
Zustand. 18 zeigt das Harz in flüssigem Zustand,
während 19 einen
Harzfilm wiedergibt. Nachdem die Halbleitereinrichtung 100 in
der Kammer 173 in druckreduziertem Zustand erwärmt worden
ist, wird die gesamte Fläche
des Halbleiterelements 103 mit dem zweiten Abdichtharz 162 bedeckt.
Die Arbeitskammer 173 wird dann wieder auf Atmosphärendruck
gebracht und das zweite Abdichtharz 162 abgebunden, wodurch
die Halbleitereinrichtung 100 abgedichtet ist.
-
Im
Vergleich zu dem Verfahren des Aufbringens und Einspritzens des
isolierenden Abdichtharzes bei Atmosphärendruck von der Seitenendfläche und
dem angrenzenden Abschnitt 206 des Halbleiterelements 103 aus
kann das zweite Abdichtharz somit in kürzerer Zeit in Form eines Blattes
oder eines Bogens aufgebracht werden, was auch für größere Halbleiterelemente 103 geeignet
ist.
-
Ähnlich wie
bei Verwendung des ersten Abdichtharzes 161 kann zusätzlich das
wärmeabstrahlende
Harz 163 vorgesehen werden, oder es kann ein Aluminiumoxidfüller oder
dergleichen in das zweite Abdichtharz 162 gegeben werden.
-
Das
erste Abdichtharz 161 und das zweite Abdichtharz 162 sind
vorzugsweise aus der Epoxid- oder der Acrylreihe und vorzugsweise
aus einem Material, das eine Epoxidkomponente enthält. Das
erste Abdichtharz 161 und das zweite Abdichtharz 162 können ein
thermoplastisches Harz sein und sind nicht auf ein in Wärme aushärtendes
Harz beschränkt.
-
Bei
den vorstehend beschriebenen Halbleitereinrichtungen 100, 110, 115, 116 und 155 sind
die hervorstehenden Elektroden 104 über den leitfähigen Kleber 106 mit
den Elektroden 102 auf der Schaltungsplatine 101 verbunden.
Jedoch ist der leitfähige Kleber 106 nicht
unbedingt erforderlich. 23 gibt eine
Halbleitereinrichtung 211 wieder, bei der das Halbleiterelement 103 und
die Schaltungsplatine 101 nur durch den isolierenden Kleber 107 miteinander verbunden
sind, ohne dass der leitfähige
Kleber 106 verwendet wird. Weil der isolierende Kleber 107 Schrumpfeigenschaften
besitzt, werden das Halbleiterelement 103 und die Schaltungsplatine 101 zueinander
gezogen, wenn sie über
den isolierenden Kleber 107 verbunden werden, so dass die
hervorstehenden Elektroden 104 an die Elektroden 102 der Schaltungsplatine 101 anstoßen und
mit ihnen elektrisch verbunden werden.
-
Auch
wenn das Halbleiterelement 103 und die Schaltungsplatine 101 im
obigen Fall nur durch den isolierenden Kleber 107 aneinander
befestigt sind, werden die hervorstehenden Elektroden 104 über den
isolierenden Kleber 107 sicher mit den Elektroden 102 auf
der Schaltungsplatine 101 verbunden. Es ist jedoch besser,
den leitfähigen
Kleber 106 mitzuverwenden, um die Verbindungszuverlässigkeit weiter
zu erhöhen,
wie es vorstehend erläutert
worden ist.
-
Obwohl
das Halbleiterelement 103 bei dem vorstehenden Beispiel
flach ist, ist das Bestückungsverfahren
nicht auf dieses Beispiel beschränkt,
sondern auch auf ein sphärisches
bzw. kugelförmiges Halbleiterelement 213 anwendbar,
wie in 24 gezeigt. Eine Halbleitereinrichtung 215 wird
mit dem kugelförmigen
Halbleiterelement erhalten, das unter Einsatz des vorstehenden Ausführungsbeispiels
des Bestückungsverfahrens
auf der Schaltungsplatine montiert worden ist.
-
Obwohl
die vorliegende Erfindung anhand des bevorzugten Ausführungsbeispiels
und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen vollständig beschrieben
worden ist, ist zu bemerken, dass verschiedene Abwandlungsmöglichkeiten
für den Fachmann
erkennbar sind. Derartige Abwandlungen sind als im durch die angefügten Ansprüche definierten
Schutzumfang der vorliegenden Erfindung enthalten anzusehen, sofern
sie nicht davon abweichen.