-
Diese
Erfindung bezieht sich auf eine verbrennbare Feststoffzusammensetzung
mit einem ersten Anteil, der aus städtischem Feststoffmüll besteht,
mit einem zweiten Anteil, der aus einem elastomeren Material besteht,
und mit einem dritten Anteil, der aus einem nichtelastomeren polymeren
Material besteht.
-
Bisher
wurden viele Verfahren zum Zerstören
und/oder zum wenigstens teilweisen Wiedergewinnen von städtischem
Feststoffmüll
aus gebrauchten Reifen und Kunststoffverpackungsmaterialien vorgeschlagen.
-
Das
Problem ist jedoch aufgrund der Tatsache sehr komplex, da sich die
Art und die Zusammensetzung der Abfälle von Ort zu Ort und von
Tag zu Tag sowie aufgrund des Vorhandenseins eines leicht verderblichen
organischen Anteils ändern.
-
Bei
einigen der bis heute vorgeschlagenen Verfahren wird die leicht
verderbliche organische Phase aus den Feststoffprodukten entfernt,
die dann getrocknet, zerkleinert und agglomeriert werden. Insgesamt
wird diese Agglomeration durch Kompression zu Körnern oder Ziegeln durchgeführt.
-
Nach
Auffassung der Anmelderin besteht ein Nachteil dieser Verfahren
darin, dass sich der Heizwert des erhaltenen verbrennbaren Feststoffmaterials
von Charge zu Charge ändert.
Ein weiterer Nachteil ist, dass bestimmte Arten von Kesseln und
Brennern, beispielsweise die mit sofortiger Verbrennung, nicht mit
einem Brennstoff beschickt werden können, der zu Körnern oder
Ziegeln zusammengeballt ist. Ein weiterer Nachteil besteht darin,
dass die Herstellung der Körner
und der Ziegel einige Schritte aufweist, beispielsweise den Kompressionsschritt,
zu dem ein bestimmter Energieaufwand und somit ein Kostenanstieg
gehören,
die die oben erwähnten
Verfahren unwirtschaftlich machen.
-
Die
EP-A-0 191 691 offenbart eine Vorrichtung zum Behandeln eines Feststoffrest- oder Industriemülls mit
ersten Mahleinrichtungen, magnetischen Trenneinrichtungen, ersten
Siebeinrichtungen, deren Siebgüter zu
zweiten Mahleinrichtungen geführt
werden, Trocknungseinrichtungen mit einem Heißlufterzeuger, Schwerkrafttrenneinrichtungen,
Zyklontrenneinrichtungen, zweiten Siebeinrichtungen und Granulatpresseinrichtungen.
Die Vorrichtung wird für
die Herstellung von Granulatfeststoffbrennstoffen verwendet, deren
Heizwert modifiziert werden kann, indem das Sieb der ersten und
zweiten Siebeinrichtung geändert
wird. Wenn er vorhanden ist, wird Kautschuk aus den Feststoffen
entfernt, da er als für
die Herstellung von Granulatfeststoffbrennstoffen ungeeignetes Material
angesehen wird.
-
Es
wurde nun eine verbrennbare Zusammensetzung gefunden, die erzeugt
werden kann, wobei die Agglomeratbildung vermieden wird.
-
In
einem ersten Aspekt bezieht sich die Erfindung auf eine verbrennbare
Feststoffzusammensetzung nach dem Anspruch 1.
-
Der
erste aus städtischem
Feststoffmüll
bestehende Anteil wird geeignet zerkleinert und gesondert getrocknet,
bis er einen Feuchtegehalt von ≤ 10%
hat. Vorzugsweise werden auch die beiden anderen Anteile geeignet
zerkleinert. Die Menge eines jeden der drei Anteile ist nicht kritisch
und ändert
sich entsprechend dem vorher für
die Zusammensetzung dieser Erfindung ausgewählten Heizwert.
-
Typische
Beispiele für
elastomere Materialien, die für
die Herstellung der Zusammensetzung dieser Erfindung zweckmäßig sind,
sind ausgemusterte Reifen.
-
Typische
Beispiele für
nichtelastomere polymere Materialien, die sich für die Herstellung der Zusammensetzung
dieser Erfindung eignen, sind die Verpackungen und die Umhüllungen
aus thermoplastischen und/oder wärmehärtbaren
Materialien. Typische Beispiele für thermoplastische Materialien,
die im Verpackungsbereich verwendet werden, sind PE, LDPE, HDPE,
PP, PET, Polystyrol, Ethylen/α-Olefin-C4-C12 Copolymere,
Vinylpolymere und -copolymere und dergleichen.
-
Es
gibt keine speziellen Grenzen für
die Prozentsatzverhältnisse
dieser Anteile. Diese Verhältnisse werden
hauptsächlich
abhängig
vom Heizwert bestimmt, der für
die brennbare Zusammensetzung dieser Erfindung vorher ausgewählt wird.
Typischerweise soll die Zusammensetzung dieser Erfindung 40 bis
80 Gewichtsprozent städtischen
Feststoffmüll,
10 bis 50 Gewichtsprozent elastomeres Material und 10 bis 50 Gewichtsprozent
nichtelastomeres polymeres Material aufweisen. Vorzugsweise soll
sie 60 bis 80 Gewichtsprozent städtischen
Feststoffmüll,
10 bis 30 Gewichtsprozent eines elastomeren Materials und 10 bis
30 Gewichtsprozent eines nichtelastomeren polymeren Materials aufweisen.
-
Gewöhnlich liegt
die mittlere Größe von städtischem
Feststoffmüll
in der verbrennbaren Zusammensetzung dieser Erfindung bei ≤ 60 mm und
vorzugsweise bei ≤ 25
mm. Die mittlere Größe des elastomeren Materials
liegt bei ≤ 10
mm, vorzugsweise bei ≤ 5
mm und besonders bevorzugt bei ≤ 1
mm. Die mittlere Größe des nichtelastomeren
polymeren Materials liegt bei ≤ 40
mm und vorzugsweise bei ≤ 15
mm.
-
Vorzugsweise
beträgt
die Schüttdichte
der brennbaren Zusammensetzung dieser Erfindung ≤ 0,4 g/cm3.
Besonders bevorzugt liegt sie zwischen 0,3 und 0,1 g/cm3.
-
Der
Heizwert der verbrennbaren Zusammensetzung dieser Erfindung wird
vom Fachmann abhängig von
den Wärmeanforderungen
der verwendeten Anlage dadurch gewählt, dass die Gewichtsmenge
eines jeden Anteils entsprechend seinem eigenen Heizwert geeignet
ausgewählt
wird.
-
Insgesamt
liegt er bei 4000 bis 6000 Kcal/kg. Bevorzugt liegt er bei 4500
bis 5500 Kcal/kg.
-
Die
Erfinder haben erkannt, dass die verbrennbare Feststoffzusammensetzung
dieser Erfindung besonders vorteilhaft ist, wenn die mittlere Größe des elastomeren
Materials etwa 1 mm beträgt,
weil sie so dazu verwendet werden kann, auch Sofortverbrennungsanlagen
zu beschicken. Dies sind Anlagen, bei denen der Brennstoff nahezu
vollständig
in einer sehr kurzen Zeit, gewöhnlich
in weniger als 10 Sekunden, vorzugsweise in weniger als 3 Sekunden
verbrannt wird.
-
Zu
dem Verfahren dieser Erfindung gehört auch die Zerkleinerung des
städtischen
Feststoffmülls
nach der Separierung des leicht verderblichen organischen Anteils
sowie der Eisen- und Aluminiummaterialien.
-
Zu
ihr gehört
ferner die Zerkleinerung der Kunststoffmaterialien vorzugsweise
zusammen mit dem städtischen
Feststoffmüll.
-
Der
städtische
Feststoffmüll
und zerkleinerte Kunststoffmaterialien werden zu einem Heißlufttrockner geführt und
dann zu einer Mahleinrichtung, wo sie eine weitere Zerkleinerung
erfahren.
-
Die
Reifen werden ihrerseits zerkleinert und das Eisenmaterial entzogen.
Im Falle von großen
Reifen wird bevorzugt, vor dem Zerkleinern den Wulst zu entfernen.
-
Das
Verfahren zur Herstellung der verbrennbaren Feststoffzusammensetzung
dieser Erfindung umfasst die folgenden Schritte:
- a)
städtischer
Feststoffmüll
wird zur Entfernung
a1) des verderblichen
organischen Anteils durch Sieben,
a2)
des Eisenmaterials mittels eines Magnetseparators und
a3) von Aluminium mittels eines Wirbelstrommagneten
behandelt,
- b) der auf diese Weise erhaltene Anteil an städtischem
Feststoffmüll
wird zerkleinert,
- c) ein aus einem nichtelastomeren polymeren Material bestehendes
Abfallmaterial wird zerkleinert,
- d) die obigen Anteile von zerkleinertem städtischem Feststoffmüll und zerkleinertem
nichtelastomerem polymerem Material werden getrocknet, bis ihr Feuchtegehalt
10% oder weniger beträgt,
- e) die obigen Anteile werden zu Stückchen zerkleinert,
- f) ein elastomeres Material wird in Stückchen zerkleinert und jegliches
zugehöriges
Eisenmaterial entzogen, und
- g) die obigen Stückchen
aus städtischem
Feststoffmüll,
nichtelastomerem polymerem Material werden miteinander vermischt.
-
Die
Erfindung wird nun im Einzelnen unter Bezugnahme auf die Figuren
und die folgenden Beispiele erläutert.
-
1 ist
ein Ablaufdiagramm, das eine Ausgestaltung des Verfahrens zur Herstellung
der verbrennbaren Feststoffzusammensetzung nach der Erfindung zeigt,
und
-
2 ist
ein Arbeitsschema des Ofens, in dem Verbrennungsversuche mit der
verbrennbaren Feststoffzusammensetzung nach der Erfindung ausgeführt wurden.
-
Der
Ofen von 2 hat einen Beschickungseinlass 1,
eine Fluidbettprozess-Luftverteilungskammer 2,
eine Fluidbett-Prozesszone 3, eine Kühlzone 4, einen Zyklon 6,
der mit einem Einlass 5 versehen ist, einen Einlass 7 zu
einem Rezyklisierungskanal 8, einen Auslass 9 aus
dem Rezyklisierungskanal, einen Auslass für die Abführung von Aschen und einen
feuerfesten Mantel 11.
-
Die
folgenden Beispiele sollen die Erfindung erläutern, ohne sie in irgendeiner
Weise zu beschränken.
-
Beispiel 1
-
A) Behandlung von städtischem
Feststoffmüll
-
Städtischer
Feststoffmüll
(USW) wird in Trichter abgegeben, die mit mechanischen gummierten
Blättern
versehen sind und auf ein Förderband
gefördert,
welches ihn zu der ersten Zerreißmaschine und dann zu einem
Sieb transportiert. Der verderbliche organische Anteil, der etwa
50% des in den Trichter abgegebenen USW bildet, und die Eisenmaterialien,
die durch das Sieb hindurch gegangen sind, fallen auf ein Förderband, auf
dem ein magnetischer Separator angeordnet ist, um die Eisenmaterialien
zu separieren, während
das verderbliche organische Material zu einer geeigneten Sammelstation
gefördert
wird.
-
Der
auf dem Sieb zurückbleibende
USW-Anteil wird zu einem anderen Förderband geführt, über dem ein
Magneteseparator für
Eisenmaterialien und ein Wirbelstromseparator für Aluminium installiert sind,
die beispielsweise aus einem Förderband
bestehen, auf das der zu behandelnde Strom eingespeist wird und
das mit einer Kopfscheibe versehen ist, die ein Permanentmagnetsystem
mit seltener Erde hat. Dieses System induziert Wirbelströme, die
in der Lage sind, die nicht magnetischen Leitermaterialien vorübergehend
zu magnetisieren und die deshalb die Einwirkungen eines Magnetfelds
fühlen
können.
Die Aluminiumfragmente werde längs
gegen eine geeignete Prallplatte geworfen und fallen in einen Trichter,
der sie auf ein Förderbandsystem abführt, das
sie zu einer geeigneten Station transportiert.
-
Der
USW, der von der verderblichen organischen Phase sowie von dem Eisen-
und Aluminiummaterial befreit ist, unterliegt einer Handsortierung,
die das Ziel hat, von dem im Wesentlichen trockenen und verbrennbaren
Anteil sowohl den restlichen organischen Ausschuss, die unerwünschten
Anteile, die optional noch in dem USW vorhanden sind, zu entfernen.
Nach dieser Sortierung wird der USW zu einer Messerzerkleinerungsvorrichtung
befördert,
die aus zwei mit geringer Geschwindigkeit gegeneinander drehenden
Wellen bestehen, die mit dicken Blättern versehen sind, die vorzugsweise
mit tüllenförmigen Ansätzen ausgerüstet sind, die
aus Stahlscheiben gezogen sind, die ein Stück mit den Wellen bilden und
den Greifvorgang des Materials ermöglichen und erleichtern.
-
Bei
diesem Zerkleinerungsschritt kann das nichtelastomere polymere Material
(das hauptsächlich
aus PET und PE besteht) und aus der im folgenden Absatz B beschriebenen
Vorbehandlung kommt, dem USW zugesetzt werden.
-
Das
zerkleinerte Material wird einem Trocknertrichter zugeführt, der
in seinem Endteil einen Siebabschnitt hat. Der Trockner besteht
vorzugsweise aus einem Zylinder, der um eine nahezu horizontale
Achse rotiert und in den Luft im Gleichstrom eingeblasen wird, die
mittels eines geeigneten Brenners erhitzt wird. Die Wände des
Anfangsteils des Trockners bestehen aus einer nicht perforierten
Platte, um das Trocknen zu erleichtern, während die Wände des Endteils perforiert
sind, um als Sieb zu wirken und um das Material mit einer Größe zu separieren,
die kleiner ist als ein vorgegebener Wert, beispielsweise 30 mm.
-
Das
durch die Sieblöcher
(kleinere Größe) hindurchgehende
Material kann zusammen mit Papier und Kunststoffmaterialien noch
unerwünschte
restliche organische Substanzen und inerte Substanzen enthalten. Um
das Papier und die Kunststoffmaterialien von den restlichen organischen
Substanzen und den inerten Substanzen zu trennen, wird ein Luftklassierer,
der nur leichteste Substanzen ansaugt, die gerade in einem beträchtlichen
Ausmaß aus
Papier und Kunststoffmaterialien bestehen, auf dem Band angeordnet,
das das Material mit kleiner Größe zu einer
geeigneten Station fördert.
-
Das
Material, das nicht durch die Sieblöcher (größere Größe) hindurch geht, wird zu
einer Hammermühle
gefördert,
wo es mit dem Material zusammengebracht wird, das mit Hilfe des
Luftklassierers gewonnen wurde.
-
Die
Hammermühle
besteht aus einer festen Kammer, die mit einer Welle mit horizontaler
Achse versehen ist, an der Stahlhämmer befestigt sind, während innerhalb
der Kammer ein fest stehendes Gegenhammerwerk aufgenommen ist.
-
Ein
mit Öffnungen
mit vorgegebenen Abmessungen versehener Rost ermöglicht die Abführung lediglich
des gemahlenen Materials aus der Mühle, das eine Größe hat,
die kleiner ist als die Abmessungen der Öffnungen des Rostes. Das abgeführte Material
wird auf ein Förderband
gefördert,
das es zu einem Schwingsieb trägt,
welches die Aufgabe hat, sicher zu stellen, dass ein Material mit
homogener Größe abgegeben
wird. Der dünnste,
von dem Schwingsieb abgehende Anteil geht durch die folgende Mischstufe
hindurch, die im folgenden Abschnitt D dieses Beispiels beschrieben
ist, während
der gröbere
Anteil rezyklisiert wird, indem er wieder zu der Mühle geschickt
wird.
-
B) Behandlung des nichtelastomeren
polymeren Materials
-
Das
nichtelastomere polymere Material kann dem USW in der Messerzerkleinerungsvorrichtung
zugegeben werden oder getrennt der gleichen Behandlung unterworfen
werden, der der USW von dem Zerkleinerungsschritt aus bis zum Ende
der im Abschnitt A beschriebenen Behandlung unterliegt.
-
C) Behandlung des elastomeren
Materials (ausgemusterte Reifen)
-
Die
großen
Reifen werden zunächst
von den Wulststahlkabeln befreit und dann wie Autoreifen behandelt.
-
Die
Behandlung weist die Reduzierung in Stücke durch Abscheren von Hand
auf. Diese werden dann zu einem Vorzerkleinerer zur Reduzierung
auf Stücke
von 5 bis 6 cm und zu einem Granulator zur Reduzierung in Stücke, die
kleiner als etwa 2 cm sind, gefördert.
-
Die
so erhaltenen Körner
werden von Eisen befreit und wie im folgenden Abschnitt D beschrieben
verwendet.
-
D) Mischen
-
Die
Materialien, die wie in den vorhergehenden Abschnitten A (Kunststoffmaterialien)
und C oder A (ohne Kunststoffmaterialien), B und C beschrieben behandelt
wurden, werden mit vorgegebenen Verhältnissen gemischt, um einen
verbrennbaren Feststoff mit einem Feuchtegehalt von ≤ 10% und einem
vorgewählten Heizwert
zu erhalten.
-
Beispiel 2
-
Für die Verbrennungsversuche
wird vorher ein Fluidbettofen in Rezyklisierungsbauweise verwendet, der
in der Lage ist, feste Brennstoffe (Kohlenstaub), Feststoffabfall,
teigige Abfälle
(Industrie- und Stadtschlämme)
und verschiedene Flüssigkeiten
(Raffinerieschlämme,
gebrauchte Öle
und abgeführte
Lösungsmittel)
zu verbrennen.
-
Der
Ofen ist schematisch in 2 gezeigt.
-
Die
verbrennbare Feststoffzusammensetzung der Erfindung wurde dem Ofen
mittels eines pneumo-mechanischen Systems zugeführt. Der Schlackeaustrag, der
periodisch diskontinuierlich ausgeführt wurde, erfolgte mittels
einer Extraktions-Archimedesschnecke.
-
Das
Fluidbett besteht aus Rauchgasen und Feststoffteilchen der verbrennbaren
Feststoffzusammensetzung der Erfindung, die mit einem Sandsubstrat
und den erzeugten Aschen vermischt ist. An der Oberseite des Ofens
von 2 erfolgt eine Trennung von Feststoffen-Rauchgasen
mit Hilfe eines horizontalen Zyklons. Die abgetrennten Feststoffe
werden am Ofenboden zurückgeführt, während die
Rauchgase zur Konvektionszone geführt werden.
-
Die
primäre
Verbrennungsluft wird von einem ersten Gebläse zusammen mit den heißen Rückführrauchgasen
angesaugt und zur Verbrennungskammer geführt, während Sekundärluft über dem
dichten Bett mit Hilfe eines zweiten Gebläses zugeführt wird.
-
Die
Verbrennungsanlage wird auf einem geringen Unterdruck gehalten,
indem die Ansaugung eines dritten, Rauchgase abziehenden Gebläses moduliert
wird, welches die Rauchgase zu der Reinigungszone leitet.
-
Die
Wärmerückgewinnung,
die mittels einer Zwangszirkulation von Wasser in die Konvektionszone, die
für eine
Rauchgasauslasstemperatur von 250°C
ausgelegt ist, und mittels natürlicher
Konvektion in den Trennwänden
der Verbrennungskammer durchgeführt
wird, ermöglicht
die Erzeugung von gesättigtem
Dampf bei einem Druck von 10 bar.
-
Die
Betriebsbedingungen des Dampfsystems wurden durch den Dampfsammlerpegel,
der auf die Wasserzuführkapazität wirkt,
und durch die Systemdrucksteuerung eingestellt, die auf die Einstellvorrichtung des
erzeugten Dampfes wirkt.
-
Der
Fluidbettofen hat die folgenden Parameter
-
Die
von dem Wärmerückgewinnungsbereich
kommenden Rauchgase wurden in eine Kühlwassersäule (Abschreckreaktor) eingeführt. Die
Säule in
Verdampfungsbauweise wurde im Gleichstrom betrieben, da die Rauchgase
und das Wasser im Boden der Vorrichtung eingeführt wurden und zur Oberseite
strömten.
-
Die
Einführung
des Wassers erfolgte mittels einer Zerstäuberdüse und die Temperatur des von
dem Abschreckreaktor abgehenden Stroms wurde automatisch dadurch
gesteuert, dass die Wassermenge geändert wurde, die in die Säule gefüllt wurde.
-
Die
abgekühlten
Rauchgase wurden nach bekannten Techniken behandelt.
-
Der
Anlagenbetrieb wurde kontinuierlich wie folgt gesteuert und eingestellt:
- – die
Verbrennungstemperatur wurde durch Ändern des Primärluftdurchsatzes
und des Rückführdurchsatzes
der heißen
Rauchgase eingestellt;
- – der
Restsauerstoffgehalt in den aus dem Ofen abgehenden Rauchgasen wurde
durch Justieren des Sekundärluftdurchsatzes
eingestellt;
- – das
Fluidbett wurde auf einem leichten Unterdruck durch Modulieren der
Ansaugung des Rauchgasabzuggebläses
gehalten;
- – die
Betriebsbedingungen des Dampfsystems wurden durch den Dampfsammlerpegel,
der auf den Speisewasserdurchsatz wirkt, und durch die Systemdrucksteuerung
eingestellt, die auf die Einstellvorrichtung des erzeugten Dampfes
wirkt.
-
Es
wurden zwei Verbrennungsversuche ausgeführt, der erste mit einem Luftüberschuss
von 55% und der zweite mit einem Luftüberschuss von 45%.
-
Während des
Zeitraums zwischen zwei Verbrennungsversuchen für die verbrennbare Feststoffzusammensetzung
der Erfindung wurde die Anlage mit Hilfe eines herkömmlichen
Brennstoffs (Dieselöl)
auf Temperatur gehalten.
-
Während des
Zeitraums der Ausführung
der Versuche wurden 13 Tonnen brennbare Feststoffzusammensetzung
der Erfindung verbrannt (191,6 kg/h im ersten Versuch und 227,8
kg/h im zweiten Versuch), die die folgende Zusammensetzung und die
folgenden Eigenschaften hat:
- a) 70 Gewichtsprozent
städtischer
Feststoffabfall behandelt wie im Beispiel 1A) beschrieben
- b) 15 Gewichtsprozent nichtelastomeres polymeres Material, das
wie in Beispiel 1B) beschrieben behandelt wurde
- c) 15 Gewichtsprozent elastomeres Material von ausgemusterten
Reifen, die wie in Beispiel 1C) beschrieben behandelt wurden
-
Die
Temperatur der Anlage wurde auf 600°C gebracht und das Bett in bekannter
Weise fluidisiert.
-
Dann
wurde die verbrennbare Feststoffzusammensetzung dieser Erfindung
eingebracht und die Betriebsbedingungen so festgelegt, dass die
Temperatur am Auslass des Ofens auf etwa 850°C gehalten wird, was zu einer
mittleren Temperatur des Betts von 810°C äquivalent ist.
-
Es
hat sich als ratsam erwiesen zu verhindern, dass Rauchgase aus dem
Kessel in Kontakt mit dem Zuführsystem
kommen können,
um zu vermeiden, dass der Gegendruck, der in der Leitung eingestellt
ist, und die in den Rauchgasen vorhandene Feuchte die verbrennbare
Zusammensetzung der Erfindung auf den mechanischen Fördereinrichtungen
und insbesondere in den fördernden
Luftfiltern verdichten.
-
Bei
dieser Anordnung wurde die Verbrennung stabil und konstant gehalten
und es ergaben sich während
der vorher festgelegten Zeit (37,5 h) keine merkbaren Probleme.
-
Der
zweite Versuch wurde unter den gleichen Bedingungen ausgeführt, mit
der Ausnahme, dass die Temperatur am Auslass aus dem Ofen 900°C, die mittlere
Temperatur des Betts 860°C
und die Versuchsdauer 22 h betrug.
-
Vergleichsbeispiel
-
Unter
Verwendung der gleichen Verbrennungsanlage wurden zwei Vergleichsversuche
mit pulverisierter Kohle vom Typ Venezuela durchgeführt, die
die folgenden Eigenschaften hat:
-
Bei
dem ersten Versuch (49,5 h) betrug die Überschussluft 40%, bei dem
zweiten Versuch (46,5 h) 45%.
-
Insgesamt
wurden 32 t Kohle verbrannt.
-
Die
Betriebsbedingungen entsprachen denjenigen, wie sie für die verbrennbare
Zusammensetzung der Erfindung verwendet wurden, mit der Ausnahme,
dass nach dem Erkennen, dass die Verbrennung in der Bettzone eingeschlossen
bleibt, wo die Temperaturen über
900°C lagen,
die Temperatur am Ofenauslass reduziert wurde (auf etwa 780°C), wobei
bei dieser Betriebsweise die Temperatur auf etwa 925°C gehalten
wurde.
-
Der
zweite Versuch mit Kohle wurde wie der vorherige ausgeführt, mit
der Ausnahme, dass die Temperatur am Ofenauslass etwa 800°C und die
Betttemperatur etwa 890°C
betrug und eine geringere Kohlemenge (etwa 10 bis 15% weniger) zugeführt wurde.
-
Der
Vergleich der bei den in Beispiel 2 und dem Vergleichsbeispiel gesammelten
analytischen Daten hat gezeigt, dass
- – der SO2-Gehalt der Rauchgase, die aus der Verbrennungskammer
strömen,
etwa 700 mg/Nmc für
Kohle und etwa 300 mg/Nmc für
die verbrennbare Zusammensetzung der Erfindung bei einer günstigen
Reduzierung von mehr als 50% ist,
- – der
Gehalt an Stickoxyden ausgedrückt
als NO2 etwa 250 mg/Nmc für Kohle
und etwa 150 mg/Nmc für die
verbrennbare Zusammensetzung nach der Erfindung ist,
- – Kohle
eine höhere
Menge verbrannter Substanzen ergibt,
- – der
Salzsäuregehalt
in den ungereinigten Rauchgasen etwa 5 mg/Nmc bei den Versuchen
mit Kohle und etwa 150 mg/Nmc bei den Versuchen mit der verbrennbaren
Zusammensetzung nach der Erfindung beträgt; andererseits ist der letztere
Wert niedriger als der im Hinblick auf die Art der Materialien erwartete, die
zur Erzeugung der verbrennbaren Zusammensetzung der Erfindung verwendet
wurden,
- – Konzentrationswerte
der Schwermetalle in den Rauchgasen, die in den Schornstein abgehen,
der Erwartung hinsichtlich der Art der Materialien entsprachen mit
Ausnahme einer wesentlichen Reduzierung des Chrompegels für die verbrennbare
Zusammensetzung der Erfindung und eine damit einhergehende Erhöhung des
Zinkpegels, hauptsächlich
aufgrund der Präsenz
des Reifenmaterials, wobei jedoch günstigere Werte erreicht werden
können,
indem erforderliche Maßnahmen
bei der Herstellung der verbrennbaren Feststoffzusammensetzung der
Erfindung getroffen werden.
-
Es
stellte sich heraus, dass der Wirkungsgrad der thermischen Rückgewinnung,
die mit den beiden Brennstoffen während der Versuche erreicht
wird, im Wesentlichen vergleichbar ist. Er betrug 78 bis 79% für Kohle
und 76 bis 77% für
die verbrennbare Zusammensetzung der Erfindung.