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DE69812744T2 - Haushaltgeschirrspülmaschine - Google Patents

Haushaltgeschirrspülmaschine

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Publication number
DE69812744T2
DE69812744T2 DE1998612744 DE69812744T DE69812744T2 DE 69812744 T2 DE69812744 T2 DE 69812744T2 DE 1998612744 DE1998612744 DE 1998612744 DE 69812744 T DE69812744 T DE 69812744T DE 69812744 T2 DE69812744 T2 DE 69812744T2
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DE
Germany
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upper wall
washing
recess
door
domestic dishwasher
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Application number
DE1998612744
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English (en)
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DE69812744D1 (de
Inventor
Daniele Favaro
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Electrolux Zanussi Elettrodomestici SpA
Electrolux Zanussi SpA
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Electrolux Zanussi Elettrodomestici SpA
Electrolux Zanussi SpA
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Publication date
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Publication of DE69812744T2 publication Critical patent/DE69812744T2/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/42Details
    • A47L15/44Devices for adding cleaning agents; Devices for dispensing cleaning agents, rinsing aids or deodorants
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/42Details
    • A47L15/4251Details of the casing
    • A47L15/4257Details of the loading door
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47L15/42Details
    • A47L15/4293Arrangements for programme selection, e.g. control panels; Indication of the selected programme, programme progress or other parameters of the programme, e.g. by using display panels

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  • Table Devices Or Equipment (AREA)
  • Types And Forms Of Lifts (AREA)
  • Iron Core Of Rotating Electric Machines (AREA)
  • Detergent Compositions (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Haushaltsgeschirrspülmaschine mit einer vorderen Ladetür.
  • Haushaltsgeschirrspülmaschinen sind bekanntermaßen mit im wesentlichen standardisierten Gesamtabmessungen versehen, d. h. mit einer Breite, die entweder etwa 60 cm oder etwa 45 cm beträgt, und einer Höhe, die entweder etwa 90 cm oder etwa 85 cm beträgt.
  • In jedem Fall umfassen Haushaltsgeschirrspülmaschinen ein äußeres Gehäuse, in dem ein Waschbehälter aus Metall und/oder Kunststoff in seinem Innern untergebracht ist, wobei der Behälter vorne offen und so eingerichtet ist, dass er über das Zwischenlegen einer Dichtung mit Hilfe einer Tür geschlossen werden kann, welche an ihrer unteren Seite schwenkbar auf einer horizontalen Achse angebracht ist, wie es zum Beispiel in GB-B-2166790 und dem italienischen Gebrauchsmuster Nr. 221 380 und der entsprechenden GB-A-2238576 beschrieben ist, wobei letztere sich insbesondere mit einer Geschirrspülmaschine für den Einbau beschäftigt.
  • Die Ladetür weist einen hohlen Aufbau auf und nimmt neben verschiedenen Steuer- und Regulierungsmitteln, Verspendemittel für die Wasch- und Spülmittel und -hilfsmittel mit zugehörigen Kabelbäumen auf, die durch entsprechende Öffnungen erreichbar sind, die geeignet in einem Mittelabschnitt der Innenfläche der Tür vorgesehen sind, wie es zum Beispiel in US-A-5330102 beschrieben ist. Gemäß diesen Lösungen lassen sich jedoch solche Wasch- und Spülhilfenverspender praktisch schlecht und unbequem durch den Benutzer erreichen, während sowohl die Fertigung als auch das Zusammensetzen der gesamten Maschine sich als unerwünscht kompliziert herausstellen.
  • In Anbetracht der Minderung der Nachteile einer solchen schlechten Zugängigkeit der Wasch- und Spülverspendeeinrichtungen, d. h. um es für den Benutzer bequemer zu machen, auf die Verspendeeinrichtungen zuzugreifen, wurde eine Lösung vorgeschlagen, die verlangt, dass die Verspendeeinrichtungen unterhalb der Steuer- und Regulierungsmittel in einem oberen Abschnitt der Tür untergebracht werden, welcher entsprechend vergrößert ist und zum Innern des Waschbehälters hin vorsteht. In diesem Fall entsteht jedoch recht offensichtlich der Bedarf, mit den größeren Platzanforderungen durch den vergrößerten Abschnitt aufgrund seiner erhöhten Tiefenabmessung (und möglicherweise auch Höhenabmessung) geeignet umgehen zu müssen, wodurch sich der Nutzraum reduziert, der im Innern des Waschbehälters tatsächlich zu Verfügung steht. Dies wiederum reduziert auf unerwünschte Weise die Beladungskapazität der Maschine.
  • Es wurde auch eine Lösung vorgeschlagen, wie sie zum Beispiel in EP-A-0671143 beschrieben ist, die verlangt, dass die Steuereinrichtungen und Hilfsmittelverspender im Außengehäuse der Maschine in dessen Vorderer Position enthalten sind, die zwischen dem Waschbehälter und der Arbeitsplatte der Maschine liegt. Gemäß dieser Lösung sind die Wasch- und Spülhilfeverspendeeinrichtungen herausziehbare Schubladen.
  • Da andererseits die Arbeitsplatte einer Geschirrspülmaschine gewöhnlich vorne um ein paar Zentimeter vorsteht, bedeckt sie im wesentlichen die schubladenartigen Verspendeeinrichtungen, sogar dann, wenn letztere sich in ihrer herausgezogenen Position befinden, wodurch sie unbequem oder sogar schlecht sichtbar und durch den Benutzer erreichbar sind. Dieselben Überlegungen gelten natürlich für die Steuereinrichtungen.
  • Aus FR 25936997 ist eine Geschirrspülmaschine bekannt, die eine Tür aufweist, die an ihrem oberen Abschnitt einen Bedienfeldaufbau umfasst, der Wasch- und Spülhilfeverspendemittel aufnimmt; diese Einrichtungen sind jedoch in der Herstellungsphase kompliziert und schwer erträglich und während des Betriebs aufgrund der moderaten Dicke der oberen Tür unzuverlässig, in der sie befestigt werden.
  • Daher betrifft die vorliegende Erfindung insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine der bevorzugten Art, in der der obere Abschnitt der Ladetür im wesentlichen durch einen kastenartigen Bedienfeldaufbau gebildet wird, der wenigstens die Hauptsteuer- und Regulierungseinrichtungen der Maschine aufnimmt, wie es zum Beispiel in dem oben zitierten italienischen Gebrauchsmuster Nr. 221 380 beschrieben ist.
  • Der Hauptzweck der vorliegenden Erfindung ist es, eine Geschirrspülmaschine der oben erwähnten Art zur Verfügung zu stellen, bei der wenigstens die Hauptsteuer- und Regulierungseinrichtungen sowie die Wasch- und Spülhilfeverspendeeinrichtungen in einer bequem erreichbaren Position an der vorderen Ladetür gruppiert sind, ohne dass dies zu einem wesentlichen Abnehmen der Beladungskapazität der Maschine beiträgt.
  • Erfindungsgemäß werden diese und andere Ziele durch eine Haushaltsgeschirrspülmaschine erreicht, wie sie im unabhängigen Anspruch dargelegt ist.
  • Die Erfindung eignet sich insbesondere zur Anwendung bei einer Geschirrspülmaschine mit einer Höhenabmessung von etwa 90 cm. Sie lässt sich jedoch auf für Geschirrspülmaschinen mit einer anderen Höhe anwenden.
  • Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Die Erfindung lässt sich besser und klarer aus der Beschreibung verstehen, die unten nicht einschränkend beispielhaft mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen angegeben ist, in denen
  • - Fig. 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Geschirrspülmaschine ist, bei der die Ladetür teilweise geöffnet ist, wobei die Arbeitsplatte der Maschine aus Gründen der Klarheit in einer abmontierten, d. h. entfernten, Position gezeigt ist;
  • - Fig. 2 bis 4 schematische Ansichten entsprechender Varianten der in Fig. I gezeigten Ausführungsform der Geschirrspülmaschine sind;
  • - Fig. 5 eine schematische, vergrößerte Schnittansicht des oberen Vorderteils der in Fig. 1 gezeigten Geschirrspülmaschine mit geschlossener Ladetür ist.
  • Mit besonderem Bezug auf die Fig. 1 bis 5 lässt sich erkennen, dass die erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine hauptsächlich ein äußeres Gehäuse 1 enthält, das mit zwei gegenüberliegenden Seitenwänden 2 und außerdem mit einer nach vorne vorstehenden Arbeitsplatte 3 darauf versehen ist.
  • Das äußere Gehäuse 1 nimmt ein im wesentlichen parallelepipedförmigen Waschbehälter 4 auf, dessen Vorderseite offen ist und über das Einbringen einer Dichtung 5 mit Hilfe einer Tür 6 geschlossen werden kann, die auf ihrer Unterseite mit dem äußeren Gehäuse um eine horizontale Achse schwenkbar angeordnet ist. In dem unten beschriebenen Beispiel ist die Geschirrspülmaschine vom sogenannten "Einbau"-Typ, wobei die Außenfläche der Tür vollständig mit einer dekorativen Deckplatte 7 bedeckt ist.
  • In für sich bekannter Weise weist die Tür 6 auf ihrer Oberseite einen im wesentlichen kastenförmigen Bedienfeldaufbau 8 auf, der vorzugsweise aus Kunststoff besteht und in dem wenigstens die Hauptsteuer- und Regulierungseinrichtungen der Maschine untergebracht sind. Solche Einrichtungen sind allgemein durch 9 angedeutet, umfassen vorzugsweise Druckknopfeinrichtungen und sind beim Öffnen der Tür 6 entsprechend an der oberen Oberfläche des kastenförmigen Bedienfeldaufbaus 8 zugänglich. Wenn die Tür geschlossen wird, werden die Einrichtungen 9 hingegen durch die hervorstehende Arbeitsplatte 3 verdeckt.
  • Der Waschbehälter 4 weist eine im wesentlichen ebene obere Wand 10 auf, deren vordere Kante 11 so gehalten ist, dass sie wenigstens eine Vertiefung (bei 12 angedeutet) bezüglich der vorderen Kante 13 der Seitenwände 2 enthält. In bevorzugter Weise erstreckt sich diese Vertiefung 12 in voller Breite zwischen den Seitenwänden 2, und die Wand 10 weist eine wesentliche Dicke (von z. B. einigen Zentimetern) auf, die das Einbauen einiger Einrichtungen ermöglicht, die im weiteren genauer beschrieben werden.
  • In dem zwischen den Seitenwänden 2 eingefassten Abschnitt steht der kastenförmige Bedienfeldaufbau 8 in zum Innern des Waschbehälters 4 hin vor, wobei die Vertiefung 12 der oberen Wand 10 so ausgelegt ist, dass sie einen entsprechenden oberen Abschnitt des Bedienfeldes aufnehmen kann, wenn die Tür 6 geschlossen wird. Dies macht es möglich, dem Bedienfeldaufbau 8 ein besonders großes (d. h. größer als normal) Nutzvolumen zu verleihen, ohne dass die Notwendigkeit besteht, dass das innere Volumen des Waschbehälters 4 entsprechend verkleinert werden muss. Wie deutlich aus der Illustration von Fig. 5 hervorgeht, liegt bei geschlossener Ladetür 6 der obere Abschnitt des Bedienfeldes 8 in der Tat über der inneren Fläche des Waschbehälters und ist teilweise in der Vertiefung 12 der oberen Wand 10 untergebracht. Erfindungsgemäß kann daher für dieselbe innere Abmessung wie im Falle einer Geschirrspülmaschine mit traditionellem Bedienfeldaufbau dem Bedienfeldaufbau 8 ein zusätzliches Volumen verliehen werden, das durch die Seitenwände 2, die Dicke der oberen Wand 10 und die Tiefe der Vertiefung 12 beschränkt ist. Anders ausgedrückt, das zusätzliche Volumen ist gleich dem Volumen der Vertiefung 12.
  • Gemäß einem Merkmal der vorliegenden Erfindung kann man einen nützlichen Vorteil aus dem zusätzlichen oben angeführten Volumen ziehen, indem man den Bedienfeldaufbau 8 auch dazu verwendet, darin Wasch- und/oder Spülhilfeverspendemittel unterzubringen, wobei die Verspendemittel, die von jeder für die gedachte Anwendung und Absicht geeigneten Art sein können, allgemein in den Figuren durch 14 angedeutet sind. Bevorzugt sind die Verspendemittel 14 von der Art, die mit Füllklappen auf der Oberseite versehen ist, so dass sie leicht und bequem für den Benutzer zugänglich sind, sobald die Tür 6 geöffnet wird, wie es in Fig. 1 gezeigt ist.
  • Bevorzugt kann der Bedienfeldaufbau 8 weiter auch ein Verriegel- und Lösemechanismus für die Tür 6 aufnehmen, der allgemein bei 15 in den Figuren angedeutet ist und zum Beispiel von der in GB-B-2238576 beschriebenen Art sein kann.
  • In jedem Fall sind alle oben genannten operativen Bestandteile der Maschine vorteilhafter Weise in dem Bedienfeldaufbau 8 gruppiert, der separat vorab zusammengesetzt und getestet werden kann.
  • Wie schon vorher im Rahmen dieser Beschreibung erwähnt, kann die obere Wand 10 des Waschbehälters eine wesentliche Dicke aufweisen und wenigstens zum Teil aus Kunststoff bestehen. Als Ergebnis kann die Wand so gefertigt sein, dass sie wenigstens eine Vertiefung und/oder einen Hohlraum enthält, der ausgelegt ist, um im wesentlichen weitere optionale Komponententeile der Maschine unterzubringen.
  • Zum Beispiel kann die untere Fläche der Wand 10 eine Vertiefung 16 enthalten, in der wenigstens ein drehender Hilfssprüharm 17 untergebracht werden kann, ohne dass er ins Innere des Waschbehälters 4 zu einem wesentlichen Grad hineinragt.
  • Alternativ oder ergänzend hierzu kann wenigstens eine Sprühdüse 18 in Entsprechung mit der Wand 10 vorgesehen sein, wobei die Düse einen Wasserstrahl ins Innere des Waschbehälters sprühen und mit einem entsprechenden Wasserversorgungskreislauf verbunden werden kann, dessen Endabschnitt 19 sich durch den Raum erstreckt, der in (dem Bereich) der größten Gesamtdicke der Wand 10 umfasst ist.
  • Sollte die Geschirrspülmaschine mit einem (für sich bekannten und daher nicht gezeigten) Trocknungssystem der Art versehen sein, die wenigstens Dampfkühler zur Entfernung des sich im Waschbehälter 4 entwickelnden Dampfes aufweist, kann der Dampfkühler in vorteilhafter Weise in Entsprechung mit einer entsprechenden Vertiefung 20 in der Wand 10 angeordnet sein.
  • Man wird zu schätzen Wissen, dass die oben beschriebene Geschirrspülmaschine Gegenstand zahlreicher Modifikationen sein kann, ohne dabei vom Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen, die in den Ansprüchen definiert ist.
  • Zum Beispiel können andere operativen Bestandteile teile als die oben beschriebenen in Entsprechung mit der Wand 10 angeordnet sein. Weiter kann dieselbe Geschirrspülmaschine von einem anderen Typ sein, zum Beispiel vom sogenannten freistehenden Typ, der in Fig. 2 gezeigt ist, d. h. ohne vordere dekorative Deckplatte 7. In diesem Fall können die Steuer- und Regulierungseinrichtungen 9 der Maschine auf der Vorderseite Bedienfeldaufbaus 8 zugänglich sein, welcher außerdem mit einem Griff 21 zum Betätigen des Verriegelungs- und Lösemechanismus 15 der Tür 6 versehen werden kann.
  • Alternativ kann die Geschirrspülmaschine vom Einbau-Typ sein, der in Fig. 3 gezeigt ist, bei dem die äußere Fläche der Tür 6 nur teilweise durch eine dekorative Deckplatte 7 unterhalb des Bedienfeldes 8 bedeckt ist. In diesem Fall kann der Bedienfeldaufbau 8 für dieselbe Gesamtgröße eine noch größere Tiefe aufweisen und damit ein noch größeres Volumen bereitstellen, das ausgelegt ist, um die entsprechenden erfindungsgemäßen Bestandteile aufzunehmen.
  • Wenigstens die obere Wand 10 des Waschbehälters 4 kann natürlich von traditioneller Art sein, die aus Blechmaterial besteht, wie es in Fig. 5 gezeigt ist, wobei ein vorderes Querstück 22 zum Zwecke der Versteifung und Stützung vorgesehen und zum Beispiel aus Kunststoffmaterial mit einer größeren Dicke als die Wand selbst gefertigt ist. In einem solchen Fall, ist die Vertiefung 12 auf der vorderen Kante des Querstücks 22 vorgesehen.

Claims (6)

1. Haushaltsgeschirrspülmaschine, das ein äußeres Gehäuse (1) mit zwei vertikalen Seitenwänden umfasst und welches einen im wesentlichen parallelepipedförmigen Waschbehälter (4) aufnimmt, der eine offene Vorderseite aufweist, die mittels einer an dem äußeren Gehäuse (1) schwenkbar angebrachten mit Wasch- und Spülhilfeverspendemitteln (4) versehenen Tür (6) verschlossen werden kann, wobei die Tür an ihrem oberen Abschnitt einen Bedienfeldaufbau (8) aufweist, der die Wasch- und Spülhilfeverspendemittel (14) sowie die Hauptsteuer- und Regulierungseinrichtungen (9) der Geschirrspülmaschine aufnimmt, dadurch gekennzeichnet, dass der Waschbehälter (4) eine obere Wand (10) aufweist, die relativ zu den Seitenwänden (2) angeordnet ist, dass eine Vertiefung (12) zwischen der vorderen Kante (11) der oberen Wand (10) und den vorderen Kanten (13) der Seitenwände (12) definiert wird, wobei die Vertiefung (12) so angepasst ist, dass sie, wenn die Tür (6) verschlossen ist, einen entsprechenden oberen Abschnitt des Bedienfeldaufbaus (8) aufnehmen kann, der zum Innern des Waschbehälters (4) hin vorsteht.
2. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Wand (10) des Waschbehälters (4) so gefertigt ist, dass sie wenigstens eine weitere Vertiefung (16; 20) enthält, die so angepasst ist, dass sie im wesentlichen weitere optionale Komponententeile (17; 18; 19) der Maschine aufnehmen kann.
3. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Wand (10) des Waschbehälters (4) auf seiner unteren Seite wenigstens einen Hohlraum (16) umfasst, in welchem wenigstens ein drehender Sprüharm (17) angeordnet ist, wobei dieser Hohlraum die weitere Vertiefung bildet.
4. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass in Entsprechung mit der oberen Wand (10) des Waschbehälters (4) wenigstens eine Sprühdüse (18) vorgesehen ist, die so angepasst ist, dass sie einen Wasserstrahl in Richtung auf das Innere desselben Behälters leiten kann, und die mit einem entsprechenden Wasserversorgungskanal verbunden ist, dessen Anschlussabschnitt (19) sich in den Raum erstreckt, der in der größten Gesamtdicke der oberen Wand umfasst ist.
5. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach Anspruch 2, umfassend ein Trocknungssystem von der Art, die wenigstens einen Dampfkühler aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Dampfkühler in der oberen Wand (10) des Waschbehälters (4) angeordnet ist.
6. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach Anspruch 1, bei der die obere Wand (10) des Waschbehälters (4) einen Abschnitt mit einer Dicke und wenigstens ein vorderes Versteifung- und Haltequerstück mit einer Dicke größer als die des besagten Abschnitts aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (12), die zur Aufnahme eines entsprechenden Abschnitts des Bedienfeldaufbaus (8) angepasst ist, auf der vorderen Kante des Querstücks (22) vorgesehen ist.
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Representative=s name: GROSSE, SCHUMACHER, KNAUER, VON HIRSCHHAUSEN, 8033