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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Haushaltsgeschirrspülmaschine mit einer vorderen
Ladetür.
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Haushaltsgeschirrspülmaschinen sind bekanntermaßen mit im wesentlichen standardisierten
Gesamtabmessungen versehen, d. h. mit einer Breite, die entweder etwa 60 cm oder etwa 45
cm beträgt, und einer Höhe, die entweder etwa 90 cm oder etwa 85 cm beträgt.
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In jedem Fall umfassen Haushaltsgeschirrspülmaschinen ein äußeres Gehäuse, in dem ein
Waschbehälter aus Metall und/oder Kunststoff in seinem Innern untergebracht ist, wobei der
Behälter vorne offen und so eingerichtet ist, dass er über das Zwischenlegen einer Dichtung
mit Hilfe einer Tür geschlossen werden kann, welche an ihrer unteren Seite schwenkbar auf
einer horizontalen Achse angebracht ist, wie es zum Beispiel in GB-B-2166790 und dem
italienischen Gebrauchsmuster Nr. 221 380 und der entsprechenden GB-A-2238576
beschrieben ist, wobei letztere sich insbesondere mit einer Geschirrspülmaschine für den
Einbau beschäftigt.
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Die Ladetür weist einen hohlen Aufbau auf und nimmt neben verschiedenen Steuer- und
Regulierungsmitteln, Verspendemittel für die Wasch- und Spülmittel und -hilfsmittel mit
zugehörigen Kabelbäumen auf, die durch entsprechende Öffnungen erreichbar sind, die
geeignet in einem Mittelabschnitt der Innenfläche der Tür vorgesehen sind, wie es zum
Beispiel in US-A-5330102 beschrieben ist. Gemäß diesen Lösungen lassen sich jedoch solche
Wasch- und Spülhilfenverspender praktisch schlecht und unbequem durch den Benutzer
erreichen, während sowohl die Fertigung als auch das Zusammensetzen der gesamten
Maschine sich als unerwünscht kompliziert herausstellen.
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In Anbetracht der Minderung der Nachteile einer solchen schlechten Zugängigkeit der
Wasch- und Spülverspendeeinrichtungen, d. h. um es für den Benutzer bequemer zu machen,
auf die Verspendeeinrichtungen zuzugreifen, wurde eine Lösung vorgeschlagen, die
verlangt, dass die Verspendeeinrichtungen unterhalb der Steuer- und Regulierungsmittel in
einem oberen Abschnitt der Tür untergebracht werden, welcher entsprechend vergrößert ist
und zum Innern des Waschbehälters hin vorsteht. In diesem Fall entsteht jedoch recht
offensichtlich der Bedarf, mit den größeren Platzanforderungen durch den vergrößerten Abschnitt
aufgrund seiner erhöhten Tiefenabmessung (und möglicherweise auch Höhenabmessung)
geeignet umgehen zu müssen, wodurch sich der Nutzraum reduziert, der im Innern des
Waschbehälters tatsächlich zu Verfügung steht. Dies wiederum reduziert auf unerwünschte
Weise die Beladungskapazität der Maschine.
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Es wurde auch eine Lösung vorgeschlagen, wie sie zum Beispiel in EP-A-0671143
beschrieben ist, die verlangt, dass die Steuereinrichtungen und Hilfsmittelverspender im
Außengehäuse der Maschine in dessen Vorderer Position enthalten sind, die zwischen dem
Waschbehälter und der Arbeitsplatte der Maschine liegt. Gemäß dieser Lösung sind die
Wasch- und Spülhilfeverspendeeinrichtungen herausziehbare Schubladen.
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Da andererseits die Arbeitsplatte einer Geschirrspülmaschine gewöhnlich vorne um ein paar
Zentimeter vorsteht, bedeckt sie im wesentlichen die schubladenartigen
Verspendeeinrichtungen, sogar dann, wenn letztere sich in ihrer herausgezogenen Position befinden, wodurch
sie unbequem oder sogar schlecht sichtbar und durch den Benutzer erreichbar sind.
Dieselben Überlegungen gelten natürlich für die Steuereinrichtungen.
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Aus FR 25936997 ist eine Geschirrspülmaschine bekannt, die eine Tür aufweist, die an
ihrem oberen Abschnitt einen Bedienfeldaufbau umfasst, der Wasch- und
Spülhilfeverspendemittel aufnimmt; diese Einrichtungen sind jedoch in der Herstellungsphase kompliziert
und schwer erträglich und während des Betriebs aufgrund der moderaten Dicke der oberen
Tür unzuverlässig, in der sie befestigt werden.
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Daher betrifft die vorliegende Erfindung insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine
der bevorzugten Art, in der der obere Abschnitt der Ladetür im wesentlichen durch einen
kastenartigen Bedienfeldaufbau gebildet wird, der wenigstens die Hauptsteuer- und Regulierungseinrichtungen
der Maschine aufnimmt, wie es zum Beispiel in dem oben zitierten
italienischen Gebrauchsmuster Nr. 221 380 beschrieben ist.
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Der Hauptzweck der vorliegenden Erfindung ist es, eine Geschirrspülmaschine der oben
erwähnten Art zur Verfügung zu stellen, bei der wenigstens die Hauptsteuer- und
Regulierungseinrichtungen sowie die Wasch- und Spülhilfeverspendeeinrichtungen in einer bequem
erreichbaren Position an der vorderen Ladetür gruppiert sind, ohne dass dies zu einem
wesentlichen Abnehmen der Beladungskapazität der Maschine beiträgt.
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Erfindungsgemäß werden diese und andere Ziele durch eine Haushaltsgeschirrspülmaschine
erreicht, wie sie im unabhängigen Anspruch dargelegt ist.
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Die Erfindung eignet sich insbesondere zur Anwendung bei einer Geschirrspülmaschine mit
einer Höhenabmessung von etwa 90 cm. Sie lässt sich jedoch auf für
Geschirrspülmaschinen mit einer anderen Höhe anwenden.
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Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Die Erfindung lässt sich besser und klarer aus der Beschreibung verstehen, die unten nicht
einschränkend beispielhaft mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen angegeben ist, in
denen
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- Fig. 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform
der Geschirrspülmaschine ist, bei der die Ladetür teilweise geöffnet ist, wobei die
Arbeitsplatte der Maschine aus Gründen der Klarheit in einer abmontierten, d. h.
entfernten, Position gezeigt ist;
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- Fig. 2 bis 4 schematische Ansichten entsprechender Varianten der in Fig. I
gezeigten Ausführungsform der Geschirrspülmaschine sind;
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- Fig. 5 eine schematische, vergrößerte Schnittansicht des oberen Vorderteils der in
Fig. 1 gezeigten Geschirrspülmaschine mit geschlossener Ladetür ist.
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Mit besonderem Bezug auf die Fig. 1 bis 5 lässt sich erkennen, dass die
erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine hauptsächlich ein äußeres Gehäuse 1 enthält, das mit zwei
gegenüberliegenden Seitenwänden 2 und außerdem mit einer nach vorne vorstehenden
Arbeitsplatte 3 darauf versehen ist.
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Das äußere Gehäuse 1 nimmt ein im wesentlichen parallelepipedförmigen Waschbehälter 4
auf, dessen Vorderseite offen ist und über das Einbringen einer Dichtung 5 mit Hilfe einer
Tür 6 geschlossen werden kann, die auf ihrer Unterseite mit dem äußeren Gehäuse um eine
horizontale Achse schwenkbar angeordnet ist. In dem unten beschriebenen Beispiel ist die
Geschirrspülmaschine vom sogenannten "Einbau"-Typ, wobei die Außenfläche der Tür
vollständig mit einer dekorativen Deckplatte 7 bedeckt ist.
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In für sich bekannter Weise weist die Tür 6 auf ihrer Oberseite einen im wesentlichen
kastenförmigen Bedienfeldaufbau 8 auf, der vorzugsweise aus Kunststoff besteht und in dem
wenigstens die Hauptsteuer- und Regulierungseinrichtungen der Maschine untergebracht
sind. Solche Einrichtungen sind allgemein durch 9 angedeutet, umfassen vorzugsweise
Druckknopfeinrichtungen und sind beim Öffnen der Tür 6 entsprechend an der oberen
Oberfläche des kastenförmigen Bedienfeldaufbaus 8 zugänglich. Wenn die Tür geschlossen
wird, werden die Einrichtungen 9 hingegen durch die hervorstehende Arbeitsplatte 3
verdeckt.
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Der Waschbehälter 4 weist eine im wesentlichen ebene obere Wand 10 auf, deren vordere
Kante 11 so gehalten ist, dass sie wenigstens eine Vertiefung (bei 12 angedeutet) bezüglich
der vorderen Kante 13 der Seitenwände 2 enthält. In bevorzugter Weise erstreckt sich diese
Vertiefung 12 in voller Breite zwischen den Seitenwänden 2, und die Wand 10 weist eine
wesentliche Dicke (von z. B. einigen Zentimetern) auf, die das Einbauen einiger
Einrichtungen ermöglicht, die im weiteren genauer beschrieben werden.
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In dem zwischen den Seitenwänden 2 eingefassten Abschnitt steht der kastenförmige
Bedienfeldaufbau 8 in zum Innern des Waschbehälters 4 hin vor, wobei die Vertiefung 12 der
oberen Wand 10 so ausgelegt ist, dass sie einen entsprechenden oberen Abschnitt des
Bedienfeldes
aufnehmen kann, wenn die Tür 6 geschlossen wird. Dies macht es möglich, dem
Bedienfeldaufbau 8 ein besonders großes (d. h. größer als normal) Nutzvolumen zu
verleihen, ohne dass die Notwendigkeit besteht, dass das innere Volumen des Waschbehälters 4
entsprechend verkleinert werden muss. Wie deutlich aus der Illustration von Fig. 5
hervorgeht, liegt bei geschlossener Ladetür 6 der obere Abschnitt des Bedienfeldes 8 in der Tat
über der inneren Fläche des Waschbehälters und ist teilweise in der Vertiefung 12 der
oberen Wand 10 untergebracht. Erfindungsgemäß kann daher für dieselbe innere Abmessung
wie im Falle einer Geschirrspülmaschine mit traditionellem Bedienfeldaufbau dem
Bedienfeldaufbau 8 ein zusätzliches Volumen verliehen werden, das durch die Seitenwände 2, die
Dicke der oberen Wand 10 und die Tiefe der Vertiefung 12 beschränkt ist. Anders
ausgedrückt, das zusätzliche Volumen ist gleich dem Volumen der Vertiefung 12.
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Gemäß einem Merkmal der vorliegenden Erfindung kann man einen nützlichen Vorteil aus
dem zusätzlichen oben angeführten Volumen ziehen, indem man den Bedienfeldaufbau 8
auch dazu verwendet, darin Wasch- und/oder Spülhilfeverspendemittel unterzubringen,
wobei die Verspendemittel, die von jeder für die gedachte Anwendung und Absicht geeigneten
Art sein können, allgemein in den Figuren durch 14 angedeutet sind. Bevorzugt sind die
Verspendemittel 14 von der Art, die mit Füllklappen auf der Oberseite versehen ist, so dass
sie leicht und bequem für den Benutzer zugänglich sind, sobald die Tür 6 geöffnet wird, wie
es in Fig. 1 gezeigt ist.
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Bevorzugt kann der Bedienfeldaufbau 8 weiter auch ein Verriegel- und Lösemechanismus
für die Tür 6 aufnehmen, der allgemein bei 15 in den Figuren angedeutet ist und zum
Beispiel von der in GB-B-2238576 beschriebenen Art sein kann.
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In jedem Fall sind alle oben genannten operativen Bestandteile der Maschine vorteilhafter
Weise in dem Bedienfeldaufbau 8 gruppiert, der separat vorab zusammengesetzt und
getestet werden kann.
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Wie schon vorher im Rahmen dieser Beschreibung erwähnt, kann die obere Wand 10 des
Waschbehälters eine wesentliche Dicke aufweisen und wenigstens zum Teil aus Kunststoff
bestehen. Als Ergebnis kann die Wand so gefertigt sein, dass sie wenigstens eine Vertiefung
und/oder einen Hohlraum enthält, der ausgelegt ist, um im wesentlichen weitere optionale
Komponententeile der Maschine unterzubringen.
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Zum Beispiel kann die untere Fläche der Wand 10 eine Vertiefung 16 enthalten, in der
wenigstens ein drehender Hilfssprüharm 17 untergebracht werden kann, ohne dass er ins Innere
des Waschbehälters 4 zu einem wesentlichen Grad hineinragt.
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Alternativ oder ergänzend hierzu kann wenigstens eine Sprühdüse 18 in Entsprechung mit
der Wand 10 vorgesehen sein, wobei die Düse einen Wasserstrahl ins Innere des
Waschbehälters sprühen und mit einem entsprechenden Wasserversorgungskreislauf verbunden
werden kann, dessen Endabschnitt 19 sich durch den Raum erstreckt, der in (dem Bereich) der
größten Gesamtdicke der Wand 10 umfasst ist.
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Sollte die Geschirrspülmaschine mit einem (für sich bekannten und daher nicht gezeigten)
Trocknungssystem der Art versehen sein, die wenigstens Dampfkühler zur Entfernung des
sich im Waschbehälter 4 entwickelnden Dampfes aufweist, kann der Dampfkühler in
vorteilhafter Weise in Entsprechung mit einer entsprechenden Vertiefung 20 in der Wand 10
angeordnet sein.
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Man wird zu schätzen Wissen, dass die oben beschriebene Geschirrspülmaschine
Gegenstand zahlreicher Modifikationen sein kann, ohne dabei vom Umfang der vorliegenden
Erfindung abzuweichen, die in den Ansprüchen definiert ist.
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Zum Beispiel können andere operativen Bestandteile teile als die oben beschriebenen in
Entsprechung mit der Wand 10 angeordnet sein. Weiter kann dieselbe
Geschirrspülmaschine von einem anderen Typ sein, zum Beispiel vom sogenannten freistehenden Typ, der in
Fig. 2 gezeigt ist, d. h. ohne vordere dekorative Deckplatte 7. In diesem Fall können die
Steuer- und Regulierungseinrichtungen 9 der Maschine auf der Vorderseite
Bedienfeldaufbaus 8 zugänglich sein, welcher außerdem mit einem Griff 21 zum Betätigen des
Verriegelungs- und Lösemechanismus 15 der Tür 6 versehen werden kann.
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Alternativ kann die Geschirrspülmaschine vom Einbau-Typ sein, der in Fig. 3 gezeigt ist,
bei dem die äußere Fläche der Tür 6 nur teilweise durch eine dekorative Deckplatte 7
unterhalb des Bedienfeldes 8 bedeckt ist. In diesem Fall kann der Bedienfeldaufbau 8 für dieselbe
Gesamtgröße eine noch größere Tiefe aufweisen und damit ein noch größeres Volumen
bereitstellen, das ausgelegt ist, um die entsprechenden erfindungsgemäßen Bestandteile
aufzunehmen.
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Wenigstens die obere Wand 10 des Waschbehälters 4 kann natürlich von traditioneller Art
sein, die aus Blechmaterial besteht, wie es in Fig. 5 gezeigt ist, wobei ein vorderes
Querstück 22 zum Zwecke der Versteifung und Stützung vorgesehen und zum Beispiel aus
Kunststoffmaterial mit einer größeren Dicke als die Wand selbst gefertigt ist. In einem
solchen Fall, ist die Vertiefung 12 auf der vorderen Kante des Querstücks 22 vorgesehen.