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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Geschirrspülmaschine,
vorzugsweise, aber nicht ausschließlich, für den Hausgebrauch.
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Die typische Architektur einer Maschine
der oben genannten Art ist allgemein bekannt und umfasst in einem äußeren Gehäuseaufbau
einen Waschbehälter,
der in den meisten Fällen
aus rostfreiem Stahl besteht und eine offene vordere Seite aufweist,
so dass die Waschladungsteile bequem ein- und wieder ausgeladen
werden können.
Derartige Waschladungsteile werden generell auf zwei oder mehr Halterungen
angeordnet, die sich horizontal verschieben lassen, und werden durch
einige drehende Sprüharme
besprüht.
Die oben zitierte vordere Seite des Waschbehälters der Maschine ist so ausgelegt,
dass sie durch eine Tür
verschlossen werden kann, die an deren unterem Rand schwenkbar angebracht
ist. Durch die innere Fläche
einer solchen Tür kann
der Benutzer dann Zugriff auf eine Einrichtung zum Verspenden des
Wasch- und Spülerzeugnisses (d.
h. Waschmittel, Spülhilfsmittel
und dergleichen) erhalten.
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Während
sich die Leistungsfähigkeit
von Geschirrspülmaschinen
hinsichtlich der Reinigungseffektivität, der Effizienz beim Verbrauch
von Energie und Wasser sowie der Lärmerzeugung während des Betriebs
verglichen mit den ersten Modellen solcher Maschinen, die auf dem
Markt vor etwa 40 oder 50 Jahren erschienen sind, deutlich verbessert
haben, ist die Architektur aktueller Geschirrspülmaschinen bis heute hingegen
im wesentlichen dieselbe geblieben.
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Nach bestem Wissen des Anmelders
gibt es im Moment keine Geschirrspülmaschinen auf dem Markt, die
dafür bekannt
sind, dass sie eine Architektur aufweisen, die eventuell einen Bezugspunkt
für die
vorliegende Erfindung bilden könnte.
Es erscheint jedenfalls angebracht, in diesem Zusammenhang auf einige
Vorschläge
für sozusagen
unkonventionelle Ausgestaltungen hinzuweisen, z. B. konstruktive
Lösungen,
von denen jedoch bekannt ist, dass sie niemals in die Praxis umgesetzt
werden konnten.
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DE-A-2 820 778 offenbart eine Maschine,
die durch Funktionsblöcke
gebildet wird, die alle aus einem geformten thermoplastischen Material
hergestellt sind. Zwei solcher Funktionsblöcke bestehen aus einem Paar
Schubladen, die über
einander angeordnet und so ausgelegt sind, dass sie mit den Waschladungsteilen
beladen werden können.
Diese Schubladen können
sich bezüglich
des Waschbehälters
der Maschine einzeln, d. h. völlig
unabhängig voneinander,
verschieben. Wenn sich die Schubladen in ihrer zurückgezogenen
Position befinden, schließen
ihre vorderen Wände
die offene vordere Seite des Waschbehälters. Zu jeder der Schubladen gehört ein drehender
Sprüharm
und eine röhrenförmige Verbindung,
die mit einem Bajonettverbindungselement mit einem Wasserzufuhrkanal
verbunden werden kann, der ausserhalb des Waschbehälters vorgesehen
ist. Es sollte schließlich
darauf hingewiesen werden, dass bei dieser Waschmaschine die Position
der Verspender für
die Wasch- und Spülhilfsmittel
auf der Steuerschalttafel liegt, sie sich über der offenen vorderen Seite
des Waschbehälters
befindet.
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Das italienische Gebrauchsmuster
Nr. 140 081 offenbart wiederum eine Geschirrspülmaschine, in der die Waschladungsteile
durch drei Halterungen gehalten werden, die über einander angeordnet sind und
sich horizontal durch die offene Vorderseite des Waschbehälters so
verschieben lassen, dass sie völlig
unabhängig
voneinander sind. Der einzige architektonische Unterschied, den
man hier im Vergleich zur einer traditionellen Geschirrspülmaschine
ausmachen kann, besteht darin, dass die an der höchsten Position, d. h. auf
den anderen (Halterungen), befindliche Halterung fest mit der vorderen
Platte verbunden ist, die sich daher auch bezüglich des Waschbehälters so
verschieben lässt,
dass sie seine Vorderseite teilweise verschießen kann. Die beiden anderen
Halterungen, die aus dem Waschbehälter sogar getrennt voneinander
entfernt werden können, befinden
sich hinter einer traditionellen Ladetür, die schwenkbar entlang des
unteren Randes angebracht und so ausgelegt ist, dass sie den übrigen Teil
der offenen Vorderseite des Waschbehälters verschließen kann.
Es lassen sich keine weiteren innovativen Merkmale in diesem Patent
finden, soweit es die Architektur der Maschine betrifft, wobei ihr
besonders hervorgehobener Zweck gerade einmal darin besteht klarzustellen,
dass die problematischsten Waschladungsteile in der Tat auf die
obere Halterung geladen und durch weniger intensive Wasserstrahlen
besprüht
werden.
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In US-A-2 668 091 kann der Waschbehälter einer
Geschirrspülmaschine,
die konstruiert ist, um unter eine Arbeitsplatte oder eine Küchenwaschbeckenarbeitsplatte
eingebaut zu werden, durch deren obere Seite beladen werden, die
ausgelegt ist, um mittels einer Klappe verschlossen zu werden, die schwenkbar
längs der
horizontalen Achse angebracht ist. Neben der sich für den Benutzer
aus der Notwendigkeit ergebenden Unbequemlichkeit, dass die mit
den Waschladungsteilen zu beladenden Halterungen durch die offene
obere Seite des Waschbehälters
hindurch angehoben und abgesenkt werden müssen, erscheint eine Maschine
dieser Art aufgrund der Tatsache wenig verlässlich, dass sie vollständig auf
Schienen in horizontaler Richtung verschiebbar ist, die am Schrank
befestigt sind, der das Küchenwaschbecken
trägt.
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Die in IT-A-761 058 offenbarte Geschirrspülmaschine
ist dadurch gekennzeichnet, dass sie mit einer kleinen wasserdichten
Kammer versehen ist, die sich innerhalb des Waschbehälters zu
dem Zweck befindet zu ermöglichen,
dass „eine
kleine Menge an Waschladungsteilen, wie zum Beispiel die von einem
durchschnittlichen Haushalt zum Frühstück verwendeten, getrennt gewaschen
werden kann". Eine
solche Funktion der kleinen wasserdichten Kammer ist, während sie
sicherlich mitte der Sechziger Jahre plausibel war, mit dem momentanen Drang
hin zu einer Reduzierung des Energie- und Wasserverbrauchs unvereinbar,
so dass man dazu neigt, Waschzyklen nur auszuführen, wenn die Geschirrspülmaschine
bis zu ihrem vollen Fassungsvermögen
beladen ist.
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Es ist daher die Hauptabsicht der
vorliegenden Erfindung, eine Geschirrspülmaschine zur Verfügung zu
stellen, die eine Architektur aufweist, welche definitiv innovativ
ist und zudem ein Niveau an Komfort bietet, das viel größer ist
als das traditioneller Maschinen, während die Leistungs- und Effizienzfähigkeiten
sichergestellt werden, die vollständig mit den neusten am stärksten fordernden
Umweltschutzregularien und -richtlinien übereinstimmen.
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Die Merkmale der Maschine, die dies
ermöglicht,
und weitere zu erreichende Ziele sind in den anliegenden Ansprüchen wiedergegeben.
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Kennzeichen und Vorteile der vorliegenden Erfindung
lassen sich jedenfalls leichter aus der Beschreibung erkennen, die
unten anhand eines nicht beschränkenden
Ausführungsbeispiels
mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen angegeben ist, in denen:
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1 eine
dreidimensionale Ansicht im Querschnitt entlang eine Ebene in Tiefenrichtung
einer ersten Ausführungsform
einer Geschirrspülmaschine
ist;
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2 zu 1 ähnlich ist und eine zweite Ausführungsform
der Geschirrspülmaschine
zeigt;
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3 die
Ansicht einer dritten und komplexeren Ausführungsform ist, wobei die Geschirrspülmaschine
als eine Ansicht gezeigt ist, die denen ähnlich ist, welche in den obigen
Figuren zu sehen sind, die jedoch in einen modernen Küchenschrank
eingebaut ist.
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Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine vom
sogenannten freistehenden Typ und umfasst ein äußeres Gehäuse 100, das im wesentlichen
die Form eines Parallelepipeds aufweist, der auf herkömmliche
Weise aus bemaltem Stahlblech hergestellt ist und ein Gehäuse 1 einschließt. Dieses
Gehäuse 1, welches
vorzugsweise aus dem strukturellen, d. h. selbsttragenden Typ nach
der vorliegenden Erfindung ist, kann aus einer Metalllegierung,
wie zum Beispiel rostfreiem Stahl, oder einem thermoplastischen
Material gefertigt sein, wie zum Beispiel Polypropylen, das mit
Kalziumcarbonat und anderen Zusätzen
gefüllt
ist, die ausgelegt sind, um seinen Oberflächenglanz zu verstärken. Im
letzteren Fall ist das Gehäuse 1 vorzugsweise
aus einem einstückigen Aufbau
gefertigt, zum Beispiel durch eine Spritzgusstechnik. Das Gehäuse 1 ist
jedenfalls eine wasserdichte Ausführung und bildet einen wesentlichen
Teil des Waschbehälters
der Maschine, der im weiteren genauer erläutert wird. Er besteht aus
zwei Abteilen 2, 3 mit einer im wesentlichen horizontalen
Trennwand 4, deren vorderer Rand nach unten umgefalzt ist.
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Die vordere Seite des Gehäuses 1 ist
offen, da sie so ausgelegt ist, dass die Halterungen 7, 8, 9, die
zum Halten der Waschladungsteile vorgesehen sind, während der
Belade- und Entla devorgänge
hindurchgeführt
werden können.
Die obere Halterung 7 und die mittlere Halterung 8 können mittels
von an sich bekannten Verschiebe- oder Rolleinrichtungen (nicht
gezeigt) entlang geeigneter Führungen
(auch nicht gezeigt), die an den Seitenwänden des Abteils 2 des
Gehäuses 1 vorgesehen
sind, mit Hilfe geeigneter vorderer Handgriffe oder Griffe 10, 11 verschoben
werden, die für
diesen Zweck vorgesehen sind. Gemäß eines wesentlichen erfindungsgemäßen Merkmals
ist die untere Halterung 9 wiederum mit einer Tür 12 zusammengefügt, deren
innere Fläche
so bemessen ist, dass sie außerdem
den vorderen Abschnitt (bulk) der anderen zwei Halterungen 8, 9 unterbringen
kann, so dass sie in der Lage ist, die gesamte durch die offene
Vorderseite 6 des Gehäuses 1 gebildete Öffnung zu
verschließen.
Die Kopplung zwischen der unteren Halterung 9 und der Tür 12 ist so
gehalten, dass diese beiden Teile der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine
bei ihren horizontalen Verschiebebewegungen bezüglich des Gehäuses 1 miteinander
integral gemacht werden, d. h. sie können mit Bezug auf das Gehäuse gemeinsam
horizontal verschoben werden, um dessen Vorderseite 6 zu öffnen und
zu schließen – siehe
Doppelpfeil X in 1.
Die oben erwähnte
Kopplung ermöglicht
zudem natürlich,
wenn die Tür 12 vollständig geöffnet ist,
dass die Halterung 9 in vertikaler Richtung entlang der
inneren Fläche 13 angehoben
und abgesenkt werden kann – siehe
Pfeil Y bzw. Pfeil Z in 1.
Diese vertikalen Verschiebungen der Halterung 9 können durch
den Benutzer von Hand ausgeführt
werden, sie werden jedoch vorzugsweise durch geeignete Mechanismen
herbeigeführt,
die in der Tür 12 vorgesehen
sind, die jedoch nicht in den beiliegenden Zeichnungen aus Gründen der
Einfachheit gezeigt sind, da sie den Fachleuten allgemein bekannt
sind, und sie können
zum Beispiel selbstausgleichende Gasfedern oder einen Schrittmotor
und eine zugehörige
Schneckenschraube umfassen.
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Ein weiteres wichtiges Merkmal der
vorliegenden Erfindung liegt in der Anwesenheit eines Körpers 15,
der im wesentlichen die Form einer Pfanne oder dergleichen aufweist
und vorzugsweise aus einem Stück
besteht, d. h. integral mit (oder jedenfalls fest verbunden mit)
der inneren Fläche 13 der
Tür 12 ist
und der vorgesehen ist, um eine Vielzahl von Funktionen auszuführen.
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Zunächst sind auf seinen Seitenwänden herkömmliche
Roll- oder Schiebeeinrichtungen (der Einfachheit halber nicht gezeigt)
vorgesehen, die in Verbindung mit auf den Seitenwänden des
Abteils 3 vorgesehenen Führungen (auch nicht gezeigt)
die Halterung der Tür 12 durch
das Gehäuse 1 sicherstellen und
ermöglichen,
dass sie in der zuvor erwähnten Weise
in die durch den Pfeil X gezeigten Richtungen verschoben werden
können.
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Als zweites bildet der pfannenartige
Körper 15 natürlich wenn
die Tür 12 sich
in der geschlossenen Position befindet, einen Teil des Waschbehälters der
Geschirrspülmaschine,
während
der übrige
Teil durch das Gehäuse 1 von
der Oberseite des oberen Abteils 2 zur in einer bestimmten
Höhe der
Wände des
unteren Abteils 3 liegenden Umfangsdichtung 16 gebildet
wird und so ausgelegt ist, dass er den abschließenden Rand 17 des
pfannenartigen Körpers 15 unterbringen
kann. Zu diesem Zweck umfasst der Boden des letzteren die Öffnungen
(nicht gezeigt) zum Befüllen
und Auslassen der Waschflüssigkeit und
trägt,
neben anderen Dingen, wenigstens einen der drehenden Sprüharme 19,
die ausgelegt sind, um die Flüssigkeit
während
der Betriebszyklen der Maschine auf die Waschladungsteile zu sprühen.
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Um die Beschreibung der in 1 gezeigten Geschirrspülmaschine
abzuschließen,
sollte die Anwesenheit zweier weiterer drehender Sprüharme 20, 21 zur
Kenntnis genommen werden, die über
traditionelle Rohre 22, 23 gespeist werden, die
die Waschflüssigkeit
transportieren, und die ausgelegt sind, um die Flüssigkeit
auf die Waschladungsteile zu sprühen,
die auf die obere Halterung 7 bzw. die mittlere Halterung 8 geladen
wurden. Aus der Veranschaulichung, die in derselben Figur zu sehen
ist, kann außerdem
leicht entnommen werden, wie die Trennwand 4 mit ihrer
vorderen Kante 5 vorgesehen ist, so dass sie auch als Abtropfpfanne
oder ähnliche
Anordnung fungiert.
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Aus 2 erkennt
man zunächst,
dass zur größeren Bequemlichkeit
hier dieselben Bezugszeichen verwendet wurden wie in 1, um die verschiedenen
Teile der Geschirrspülmaschine
anzudeuten. Die grundlegende Unterschied liegt hier in der Tatsache,
dass diese besondere Ausführungsform
so ausgelegt ist, dass sie in ein geeignetes Abteil eines Küchenschranks 200 eingebaut
werden kann. Aufgrund der Tatsache, dass das Gehäuse 1 selbsttragend
ist, wie es bereits zuvor in dieser Beschreibung erwähnt wurde,
benötigt
diese Geschirrspülmaschine
kein äußeres Gehäuse, so
dass sie für dieselben
Abmessungen des Aufnahmeabteils des Küchenschranks verglichen mit
herkömmlichen
Maschinen praktisch ein größeres Nutzvolumen
bietet.
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Die Tür 12 der Maschine
ist in herkömmlicher Weise
mit einer gut bekannten äußeren Dekorationsplatte 201 ausgestattet.
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Weiter ist bei der in 2 gezeigten Ausführungsform
die Position der Trennwand 4 im Inneren des Gehäuses 1 wieder
so, dass nur die Halterungen 7, 9 und die entsprechenden
drehenden Sprüharme 20, 19 tatsächlich in
diesem untergebracht werden können.
Die untere Halterung 9 ist zudem so konstruiert, dass sie
besonders ausgelegt werden kann, um ziemlich groß bemessene Teile, einschließlich Pfannen
und Töpfe,
Ofenbleche und Roste sowie Pfannenhalterungen von Gaskochtöpfen und
dergleichen zu halten.
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Schließlich ist auch die in 3 gezeigte Ausführungsform
zum Einbau in ein geeignetes Abteil in einem Küchenschrank 300 konstruiert,
wobei man erkennt, dass wieder dieselben Bezugszeichen verwendet
wurden wie in den 1 und 2, um die verschiedenen Teile
der Geschirrspülmaschine
anzudeuten, wobei die folgenden Besonderheiten ersichtlich werden:
- – die
nominale Breite L1 der Geschirrspülmaschine ist fraglos größer als
bei beiden zuvor beschriebenen Ausführungsformen und der Allgemeinheit
der traditionellen Maschinenkonstruktionen, z. B. 90 oder 120 cm
statt 45 oder 60 cm;
- – mit
der inneren Fläche
der Tür 12a sind
zwei Halterungen 9, 9a in derselben Weise verbunden, wie
es für
die einzelne Halterung 9 bei den zuvor betrachteten Ausführungsformen
beschrieben wurde;
- – in
der Absicht sicherzustellen, dass die Waschladungsteile, die auf
die Halterungen 9, 9a geladen wurden, tatsächlich in
effektiver Weise besprüht
werden können,
gehört
zu jeder solchen Halterung ein entsprechender drehender Sprüharm (nicht
gezeigt), die durch den Boden pfannenartigen Körpers 15a in einer
Weise gestützt
werden, wie es schon mit Bezug auf die in 1 gezeigte Ausführungsform beschrieben wurde;
- – die
innere Unterteilung des Gehäuses
wird mittels einer vertikalen Trennwand 4b herbeigeführt, die
die im wesentlichen horizontale Trennwand 4a nach oben
verlängert,
so dass das obere Abteil 2a eine Breite L2 aufweist, die
erkennbar kleiner ist als die Breite L1 der Maschine (z. B. L2 =
0.5 L1);
- – das
zweite Abteil 3a des Gehäuses der Maschine erhält auf diese
Weise die Form eines „L", da sein unterer
Abschnitt in etwa die Breite L1 und sein oberer Abschnitt die Breite
L1 – L2
aufweist. Auf diese Weise ist die Halterung 9a, die praktisch unterhalb
des Abteils 2a liegt, ausgelegt, um Geschirr, Teller und
andere mittelgroße
Waschladungsteile zu halten, während
die Halterung 9 ausgelegt ist, um auch Waschladungsteile
zu halten, die sogar sehr groß sein
können.
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Man wird zu schätzen wissen, dass die vorliegende
Erfindung mit einer Anzahl weiterer Varianten ausgeführt werden
kann, wie zum Beispiel (nicht abschließend) die folgenden:
- – die
in 3 gezeigte Ausführungsform
kann so konstruiert werden, dass sie sich zur freistehenden Einrichtung
unter Hinzufügen
eines äußeren Gehäuses eignet,
das dem ähnlich
ist, das allgemein mit 100 in der Ansicht von 1 angedeutet ist;
- – die
in 1 gezeigte Ausführungsform
kann wiederum so konstruiert werden, dass sie für das Einbauen in einen Küchenschrank
geeignet ist, wie zum Beispiel in den, der allgemein mit 200 in 2 gezeigt wird, indem man
das äußere Gehäuse 100 von
der Maschine entfernt.
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In allen Fällen können die Vorteile der vorliegenden
Erfindung wie folgt zusammengefasst werden:
- – die innere
Anordnung des Gehäuses
bietet ein große
Maß an
Flexibilität,
soweit sowohl die Abmessungen (Breite) verschiedener Modelle der Geschirrspülmaschine
als auch die Arten und Form der Teile betroffen sind, die mit der
Maschine selbst gewaschen werden können;
- – durch
Schließen
der Tür
der Maschine, was durch Drücken
der Tür
in horizontaler Richtung erfolgt, werden alle Halterungen, die zuvor
veranlasst wurden, aus der offenen Vorderseite des Gehäuses herauszuragen,
damit die Waschladungsteile bequem darauf geladen werden konnten, gleichzeitig
und gemeinsam veranlasst, sich in ihre geschlossene Position zurückzuverschieben;
- – Beladen
und Entladen der Waschladungsteile, einschließlich der schwereren und/oder
größeren, die
auf den Halterungen der Maschine, insbesondere den unteren, angeordnet
werden können,
erzeugt keine Unbequemlichkeiten beim Benutzer;
- – der
Grad, zu dem die unteren Halterungen einfach aus dem Waschbehälter herausgezogen werden
können,
erleidet keine der typischen Beschränkungen, die man normalerweise
bei derzeitigen Geschirrspülmaschinen
erfährt,
da dies nicht auf der inneren Fläche
der Maschinentür statt
findet;
- – die
Möglichkeit,
das äußere Gehäuse zu beseitigen
und, bei einigen Ausführungsformen
der Maschine, die Herstellungskosten der Waschmaschinen und die
Zahl von deren Bestandteilen zu reduzieren, ermöglicht es auch, dass das Nutzvolumen
der Maschine, d. h. die Menge der Waschladungsteile, die in de Maschine
zum Waschen eingeladen werden können,
zu einem gewissen Grad erhöht
werden kann;
- – da
sich die Tür
der Maschine nur in horizontaler Richtung bewegt, besteht bei den
eingebauten Versionen kein Bedarf mehr, dass ihre äußeren Dekorationsplatten
kürzer
gefertigt werden als die Tür
selbst, um jede mögliche
Wechselwirkung mit dem Sockel der Maschine zu vermeiden;
- – in
den Fällen,
in denen das Gehäuse
der Maschine und/oder die innere Fläche der Tür jeweils aus einem einzelnen
Stück aus
geformtem thermoplastischen Material gefertigt sind, wird die oben
erwähnte
Reduzierung in der Zahl der Teile und in den Herstellungskosten
der Geschirrspülmaschine
noch augenfälliger.