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DE60003687T2 - Geschirrspülmaschine mit verbesserter architektur - Google Patents

Geschirrspülmaschine mit verbesserter architektur Download PDF

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DE60003687T2
DE60003687T2 DE60003687T DE60003687T DE60003687T2 DE 60003687 T2 DE60003687 T2 DE 60003687T2 DE 60003687 T DE60003687 T DE 60003687T DE 60003687 T DE60003687 T DE 60003687T DE 60003687 T2 DE60003687 T2 DE 60003687T2
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dishwasher
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Electrolux Zanussi SpA
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  • Washing And Drying Of Tableware (AREA)
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Geschirrspülmaschine, vorzugsweise, aber nicht ausschließlich, für den Hausgebrauch.
  • Die typische Architektur einer Maschine der oben genannten Art ist allgemein bekannt und umfasst in einem äußeren Gehäuseaufbau einen Waschbehälter, der in den meisten Fällen aus rostfreiem Stahl besteht und eine offene vordere Seite aufweist, so dass die Waschladungsteile bequem ein- und wieder ausgeladen werden können. Derartige Waschladungsteile werden generell auf zwei oder mehr Halterungen angeordnet, die sich horizontal verschieben lassen, und werden durch einige drehende Sprüharme besprüht. Die oben zitierte vordere Seite des Waschbehälters der Maschine ist so ausgelegt, dass sie durch eine Tür verschlossen werden kann, die an deren unterem Rand schwenkbar angebracht ist. Durch die innere Fläche einer solchen Tür kann der Benutzer dann Zugriff auf eine Einrichtung zum Verspenden des Wasch- und Spülerzeugnisses (d. h. Waschmittel, Spülhilfsmittel und dergleichen) erhalten.
  • Während sich die Leistungsfähigkeit von Geschirrspülmaschinen hinsichtlich der Reinigungseffektivität, der Effizienz beim Verbrauch von Energie und Wasser sowie der Lärmerzeugung während des Betriebs verglichen mit den ersten Modellen solcher Maschinen, die auf dem Markt vor etwa 40 oder 50 Jahren erschienen sind, deutlich verbessert haben, ist die Architektur aktueller Geschirrspülmaschinen bis heute hingegen im wesentlichen dieselbe geblieben.
  • Nach bestem Wissen des Anmelders gibt es im Moment keine Geschirrspülmaschinen auf dem Markt, die dafür bekannt sind, dass sie eine Architektur aufweisen, die eventuell einen Bezugspunkt für die vorliegende Erfindung bilden könnte. Es erscheint jedenfalls angebracht, in diesem Zusammenhang auf einige Vorschläge für sozusagen unkonventionelle Ausgestaltungen hinzuweisen, z. B. konstruktive Lösungen, von denen jedoch bekannt ist, dass sie niemals in die Praxis umgesetzt werden konnten.
  • DE-A-2 820 778 offenbart eine Maschine, die durch Funktionsblöcke gebildet wird, die alle aus einem geformten thermoplastischen Material hergestellt sind. Zwei solcher Funktionsblöcke bestehen aus einem Paar Schubladen, die über einander angeordnet und so ausgelegt sind, dass sie mit den Waschladungsteilen beladen werden können. Diese Schubladen können sich bezüglich des Waschbehälters der Maschine einzeln, d. h. völlig unabhängig voneinander, verschieben. Wenn sich die Schubladen in ihrer zurückgezogenen Position befinden, schließen ihre vorderen Wände die offene vordere Seite des Waschbehälters. Zu jeder der Schubladen gehört ein drehender Sprüharm und eine röhrenförmige Verbindung, die mit einem Bajonettverbindungselement mit einem Wasserzufuhrkanal verbunden werden kann, der ausserhalb des Waschbehälters vorgesehen ist. Es sollte schließlich darauf hingewiesen werden, dass bei dieser Waschmaschine die Position der Verspender für die Wasch- und Spülhilfsmittel auf der Steuerschalttafel liegt, sie sich über der offenen vorderen Seite des Waschbehälters befindet.
  • Das italienische Gebrauchsmuster Nr. 140 081 offenbart wiederum eine Geschirrspülmaschine, in der die Waschladungsteile durch drei Halterungen gehalten werden, die über einander angeordnet sind und sich horizontal durch die offene Vorderseite des Waschbehälters so verschieben lassen, dass sie völlig unabhängig voneinander sind. Der einzige architektonische Unterschied, den man hier im Vergleich zur einer traditionellen Geschirrspülmaschine ausmachen kann, besteht darin, dass die an der höchsten Position, d. h. auf den anderen (Halterungen), befindliche Halterung fest mit der vorderen Platte verbunden ist, die sich daher auch bezüglich des Waschbehälters so verschieben lässt, dass sie seine Vorderseite teilweise verschießen kann. Die beiden anderen Halterungen, die aus dem Waschbehälter sogar getrennt voneinander entfernt werden können, befinden sich hinter einer traditionellen Ladetür, die schwenkbar entlang des unteren Randes angebracht und so ausgelegt ist, dass sie den übrigen Teil der offenen Vorderseite des Waschbehälters verschließen kann. Es lassen sich keine weiteren innovativen Merkmale in diesem Patent finden, soweit es die Architektur der Maschine betrifft, wobei ihr besonders hervorgehobener Zweck gerade einmal darin besteht klarzustellen, dass die problematischsten Waschladungsteile in der Tat auf die obere Halterung geladen und durch weniger intensive Wasserstrahlen besprüht werden.
  • In US-A-2 668 091 kann der Waschbehälter einer Geschirrspülmaschine, die konstruiert ist, um unter eine Arbeitsplatte oder eine Küchenwaschbeckenarbeitsplatte eingebaut zu werden, durch deren obere Seite beladen werden, die ausgelegt ist, um mittels einer Klappe verschlossen zu werden, die schwenkbar längs der horizontalen Achse angebracht ist. Neben der sich für den Benutzer aus der Notwendigkeit ergebenden Unbequemlichkeit, dass die mit den Waschladungsteilen zu beladenden Halterungen durch die offene obere Seite des Waschbehälters hindurch angehoben und abgesenkt werden müssen, erscheint eine Maschine dieser Art aufgrund der Tatsache wenig verlässlich, dass sie vollständig auf Schienen in horizontaler Richtung verschiebbar ist, die am Schrank befestigt sind, der das Küchenwaschbecken trägt.
  • Die in IT-A-761 058 offenbarte Geschirrspülmaschine ist dadurch gekennzeichnet, dass sie mit einer kleinen wasserdichten Kammer versehen ist, die sich innerhalb des Waschbehälters zu dem Zweck befindet zu ermöglichen, dass „eine kleine Menge an Waschladungsteilen, wie zum Beispiel die von einem durchschnittlichen Haushalt zum Frühstück verwendeten, getrennt gewaschen werden kann". Eine solche Funktion der kleinen wasserdichten Kammer ist, während sie sicherlich mitte der Sechziger Jahre plausibel war, mit dem momentanen Drang hin zu einer Reduzierung des Energie- und Wasserverbrauchs unvereinbar, so dass man dazu neigt, Waschzyklen nur auszuführen, wenn die Geschirrspülmaschine bis zu ihrem vollen Fassungsvermögen beladen ist.
  • Es ist daher die Hauptabsicht der vorliegenden Erfindung, eine Geschirrspülmaschine zur Verfügung zu stellen, die eine Architektur aufweist, welche definitiv innovativ ist und zudem ein Niveau an Komfort bietet, das viel größer ist als das traditioneller Maschinen, während die Leistungs- und Effizienzfähigkeiten sichergestellt werden, die vollständig mit den neusten am stärksten fordernden Umweltschutzregularien und -richtlinien übereinstimmen.
  • Die Merkmale der Maschine, die dies ermöglicht, und weitere zu erreichende Ziele sind in den anliegenden Ansprüchen wiedergegeben.
  • Kennzeichen und Vorteile der vorliegenden Erfindung lassen sich jedenfalls leichter aus der Beschreibung erkennen, die unten anhand eines nicht beschränkenden Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen angegeben ist, in denen:
  • 1 eine dreidimensionale Ansicht im Querschnitt entlang eine Ebene in Tiefenrichtung einer ersten Ausführungsform einer Geschirrspülmaschine ist;
  • 2 zu 1 ähnlich ist und eine zweite Ausführungsform der Geschirrspülmaschine zeigt;
  • 3 die Ansicht einer dritten und komplexeren Ausführungsform ist, wobei die Geschirrspülmaschine als eine Ansicht gezeigt ist, die denen ähnlich ist, welche in den obigen Figuren zu sehen sind, die jedoch in einen modernen Küchenschrank eingebaut ist.
  • Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine vom sogenannten freistehenden Typ und umfasst ein äußeres Gehäuse 100, das im wesentlichen die Form eines Parallelepipeds aufweist, der auf herkömmliche Weise aus bemaltem Stahlblech hergestellt ist und ein Gehäuse 1 einschließt. Dieses Gehäuse 1, welches vorzugsweise aus dem strukturellen, d. h. selbsttragenden Typ nach der vorliegenden Erfindung ist, kann aus einer Metalllegierung, wie zum Beispiel rostfreiem Stahl, oder einem thermoplastischen Material gefertigt sein, wie zum Beispiel Polypropylen, das mit Kalziumcarbonat und anderen Zusätzen gefüllt ist, die ausgelegt sind, um seinen Oberflächenglanz zu verstärken. Im letzteren Fall ist das Gehäuse 1 vorzugsweise aus einem einstückigen Aufbau gefertigt, zum Beispiel durch eine Spritzgusstechnik. Das Gehäuse 1 ist jedenfalls eine wasserdichte Ausführung und bildet einen wesentlichen Teil des Waschbehälters der Maschine, der im weiteren genauer erläutert wird. Er besteht aus zwei Abteilen 2, 3 mit einer im wesentlichen horizontalen Trennwand 4, deren vorderer Rand nach unten umgefalzt ist.
  • Die vordere Seite des Gehäuses 1 ist offen, da sie so ausgelegt ist, dass die Halterungen 7, 8, 9, die zum Halten der Waschladungsteile vorgesehen sind, während der Belade- und Entla devorgänge hindurchgeführt werden können. Die obere Halterung 7 und die mittlere Halterung 8 können mittels von an sich bekannten Verschiebe- oder Rolleinrichtungen (nicht gezeigt) entlang geeigneter Führungen (auch nicht gezeigt), die an den Seitenwänden des Abteils 2 des Gehäuses 1 vorgesehen sind, mit Hilfe geeigneter vorderer Handgriffe oder Griffe 10, 11 verschoben werden, die für diesen Zweck vorgesehen sind. Gemäß eines wesentlichen erfindungsgemäßen Merkmals ist die untere Halterung 9 wiederum mit einer Tür 12 zusammengefügt, deren innere Fläche so bemessen ist, dass sie außerdem den vorderen Abschnitt (bulk) der anderen zwei Halterungen 8, 9 unterbringen kann, so dass sie in der Lage ist, die gesamte durch die offene Vorderseite 6 des Gehäuses 1 gebildete Öffnung zu verschließen. Die Kopplung zwischen der unteren Halterung 9 und der Tür 12 ist so gehalten, dass diese beiden Teile der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine bei ihren horizontalen Verschiebebewegungen bezüglich des Gehäuses 1 miteinander integral gemacht werden, d. h. sie können mit Bezug auf das Gehäuse gemeinsam horizontal verschoben werden, um dessen Vorderseite 6 zu öffnen und zu schließen – siehe Doppelpfeil X in 1. Die oben erwähnte Kopplung ermöglicht zudem natürlich, wenn die Tür 12 vollständig geöffnet ist, dass die Halterung 9 in vertikaler Richtung entlang der inneren Fläche 13 angehoben und abgesenkt werden kann – siehe Pfeil Y bzw. Pfeil Z in 1. Diese vertikalen Verschiebungen der Halterung 9 können durch den Benutzer von Hand ausgeführt werden, sie werden jedoch vorzugsweise durch geeignete Mechanismen herbeigeführt, die in der Tür 12 vorgesehen sind, die jedoch nicht in den beiliegenden Zeichnungen aus Gründen der Einfachheit gezeigt sind, da sie den Fachleuten allgemein bekannt sind, und sie können zum Beispiel selbstausgleichende Gasfedern oder einen Schrittmotor und eine zugehörige Schneckenschraube umfassen.
  • Ein weiteres wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung liegt in der Anwesenheit eines Körpers 15, der im wesentlichen die Form einer Pfanne oder dergleichen aufweist und vorzugsweise aus einem Stück besteht, d. h. integral mit (oder jedenfalls fest verbunden mit) der inneren Fläche 13 der Tür 12 ist und der vorgesehen ist, um eine Vielzahl von Funktionen auszuführen.
  • Zunächst sind auf seinen Seitenwänden herkömmliche Roll- oder Schiebeeinrichtungen (der Einfachheit halber nicht gezeigt) vorgesehen, die in Verbindung mit auf den Seitenwänden des Abteils 3 vorgesehenen Führungen (auch nicht gezeigt) die Halterung der Tür 12 durch das Gehäuse 1 sicherstellen und ermöglichen, dass sie in der zuvor erwähnten Weise in die durch den Pfeil X gezeigten Richtungen verschoben werden können.
  • Als zweites bildet der pfannenartige Körper 15 natürlich wenn die Tür 12 sich in der geschlossenen Position befindet, einen Teil des Waschbehälters der Geschirrspülmaschine, während der übrige Teil durch das Gehäuse 1 von der Oberseite des oberen Abteils 2 zur in einer bestimmten Höhe der Wände des unteren Abteils 3 liegenden Umfangsdichtung 16 gebildet wird und so ausgelegt ist, dass er den abschließenden Rand 17 des pfannenartigen Körpers 15 unterbringen kann. Zu diesem Zweck umfasst der Boden des letzteren die Öffnungen (nicht gezeigt) zum Befüllen und Auslassen der Waschflüssigkeit und trägt, neben anderen Dingen, wenigstens einen der drehenden Sprüharme 19, die ausgelegt sind, um die Flüssigkeit während der Betriebszyklen der Maschine auf die Waschladungsteile zu sprühen.
  • Um die Beschreibung der in 1 gezeigten Geschirrspülmaschine abzuschließen, sollte die Anwesenheit zweier weiterer drehender Sprüharme 20, 21 zur Kenntnis genommen werden, die über traditionelle Rohre 22, 23 gespeist werden, die die Waschflüssigkeit transportieren, und die ausgelegt sind, um die Flüssigkeit auf die Waschladungsteile zu sprühen, die auf die obere Halterung 7 bzw. die mittlere Halterung 8 geladen wurden. Aus der Veranschaulichung, die in derselben Figur zu sehen ist, kann außerdem leicht entnommen werden, wie die Trennwand 4 mit ihrer vorderen Kante 5 vorgesehen ist, so dass sie auch als Abtropfpfanne oder ähnliche Anordnung fungiert.
  • Aus 2 erkennt man zunächst, dass zur größeren Bequemlichkeit hier dieselben Bezugszeichen verwendet wurden wie in 1, um die verschiedenen Teile der Geschirrspülmaschine anzudeuten. Die grundlegende Unterschied liegt hier in der Tatsache, dass diese besondere Ausführungsform so ausgelegt ist, dass sie in ein geeignetes Abteil eines Küchenschranks 200 eingebaut werden kann. Aufgrund der Tatsache, dass das Gehäuse 1 selbsttragend ist, wie es bereits zuvor in dieser Beschreibung erwähnt wurde, benötigt diese Geschirrspülmaschine kein äußeres Gehäuse, so dass sie für dieselben Abmessungen des Aufnahmeabteils des Küchenschranks verglichen mit herkömmlichen Maschinen praktisch ein größeres Nutzvolumen bietet.
  • Die Tür 12 der Maschine ist in herkömmlicher Weise mit einer gut bekannten äußeren Dekorationsplatte 201 ausgestattet.
  • Weiter ist bei der in 2 gezeigten Ausführungsform die Position der Trennwand 4 im Inneren des Gehäuses 1 wieder so, dass nur die Halterungen 7, 9 und die entsprechenden drehenden Sprüharme 20, 19 tatsächlich in diesem untergebracht werden können. Die untere Halterung 9 ist zudem so konstruiert, dass sie besonders ausgelegt werden kann, um ziemlich groß bemessene Teile, einschließlich Pfannen und Töpfe, Ofenbleche und Roste sowie Pfannenhalterungen von Gaskochtöpfen und dergleichen zu halten.
  • Schließlich ist auch die in 3 gezeigte Ausführungsform zum Einbau in ein geeignetes Abteil in einem Küchenschrank 300 konstruiert, wobei man erkennt, dass wieder dieselben Bezugszeichen verwendet wurden wie in den 1 und 2, um die verschiedenen Teile der Geschirrspülmaschine anzudeuten, wobei die folgenden Besonderheiten ersichtlich werden:
    • – die nominale Breite L1 der Geschirrspülmaschine ist fraglos größer als bei beiden zuvor beschriebenen Ausführungsformen und der Allgemeinheit der traditionellen Maschinenkonstruktionen, z. B. 90 oder 120 cm statt 45 oder 60 cm;
    • – mit der inneren Fläche der Tür 12a sind zwei Halterungen 9, 9a in derselben Weise verbunden, wie es für die einzelne Halterung 9 bei den zuvor betrachteten Ausführungsformen beschrieben wurde;
    • – in der Absicht sicherzustellen, dass die Waschladungsteile, die auf die Halterungen 9, 9a geladen wurden, tatsächlich in effektiver Weise besprüht werden können, gehört zu jeder solchen Halterung ein entsprechender drehender Sprüharm (nicht gezeigt), die durch den Boden pfannenartigen Körpers 15a in einer Weise gestützt werden, wie es schon mit Bezug auf die in 1 gezeigte Ausführungsform beschrieben wurde;
    • – die innere Unterteilung des Gehäuses wird mittels einer vertikalen Trennwand 4b herbeigeführt, die die im wesentlichen horizontale Trennwand 4a nach oben verlängert, so dass das obere Abteil 2a eine Breite L2 aufweist, die erkennbar kleiner ist als die Breite L1 der Maschine (z. B. L2 = 0.5 L1);
    • – das zweite Abteil 3a des Gehäuses der Maschine erhält auf diese Weise die Form eines „L", da sein unterer Abschnitt in etwa die Breite L1 und sein oberer Abschnitt die Breite L1 – L2 aufweist. Auf diese Weise ist die Halterung 9a, die praktisch unterhalb des Abteils 2a liegt, ausgelegt, um Geschirr, Teller und andere mittelgroße Waschladungsteile zu halten, während die Halterung 9 ausgelegt ist, um auch Waschladungsteile zu halten, die sogar sehr groß sein können.
  • Man wird zu schätzen wissen, dass die vorliegende Erfindung mit einer Anzahl weiterer Varianten ausgeführt werden kann, wie zum Beispiel (nicht abschließend) die folgenden:
    • – die in 3 gezeigte Ausführungsform kann so konstruiert werden, dass sie sich zur freistehenden Einrichtung unter Hinzufügen eines äußeren Gehäuses eignet, das dem ähnlich ist, das allgemein mit 100 in der Ansicht von 1 angedeutet ist;
    • – die in 1 gezeigte Ausführungsform kann wiederum so konstruiert werden, dass sie für das Einbauen in einen Küchenschrank geeignet ist, wie zum Beispiel in den, der allgemein mit 200 in 2 gezeigt wird, indem man das äußere Gehäuse 100 von der Maschine entfernt.
  • In allen Fällen können die Vorteile der vorliegenden Erfindung wie folgt zusammengefasst werden:
    • – die innere Anordnung des Gehäuses bietet ein große Maß an Flexibilität, soweit sowohl die Abmessungen (Breite) verschiedener Modelle der Geschirrspülmaschine als auch die Arten und Form der Teile betroffen sind, die mit der Maschine selbst gewaschen werden können;
    • – durch Schließen der Tür der Maschine, was durch Drücken der Tür in horizontaler Richtung erfolgt, werden alle Halterungen, die zuvor veranlasst wurden, aus der offenen Vorderseite des Gehäuses herauszuragen, damit die Waschladungsteile bequem darauf geladen werden konnten, gleichzeitig und gemeinsam veranlasst, sich in ihre geschlossene Position zurückzuverschieben;
    • – Beladen und Entladen der Waschladungsteile, einschließlich der schwereren und/oder größeren, die auf den Halterungen der Maschine, insbesondere den unteren, angeordnet werden können, erzeugt keine Unbequemlichkeiten beim Benutzer;
    • – der Grad, zu dem die unteren Halterungen einfach aus dem Waschbehälter herausgezogen werden können, erleidet keine der typischen Beschränkungen, die man normalerweise bei derzeitigen Geschirrspülmaschinen erfährt, da dies nicht auf der inneren Fläche der Maschinentür statt findet;
    • – die Möglichkeit, das äußere Gehäuse zu beseitigen und, bei einigen Ausführungsformen der Maschine, die Herstellungskosten der Waschmaschinen und die Zahl von deren Bestandteilen zu reduzieren, ermöglicht es auch, dass das Nutzvolumen der Maschine, d. h. die Menge der Waschladungsteile, die in de Maschine zum Waschen eingeladen werden können, zu einem gewissen Grad erhöht werden kann;
    • – da sich die Tür der Maschine nur in horizontaler Richtung bewegt, besteht bei den eingebauten Versionen kein Bedarf mehr, dass ihre äußeren Dekorationsplatten kürzer gefertigt werden als die Tür selbst, um jede mögliche Wechselwirkung mit dem Sockel der Maschine zu vermeiden;
    • – in den Fällen, in denen das Gehäuse der Maschine und/oder die innere Fläche der Tür jeweils aus einem einzelnen Stück aus geformtem thermoplastischen Material gefertigt sind, wird die oben erwähnte Reduzierung in der Zahl der Teile und in den Herstellungskosten der Geschirrspülmaschine noch augenfälliger.

Claims (9)

  1. Geschirrspülmaschine, vorzugsweise zur Verwendung im Haushalt, umfassend: ein stationäres Gehäuse (1) mit einer offenen vorderen Seite (6), um ein Beladen und Entladen der Waschladungsteile zu ermöglichen, wenigstens zwei Strukturen (7, 8, 8; 9a), die ausgelegt sind, um die Waschladungsteile zu halten, und die mit Bezug auf das Gehäuse horizontal zwischen einer zurückgezogenen und einer ausgezogenen Position verschoben werden können, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine (9; 9a) der Haltestrukturen bei ihren horizontalen Verschiebebewegungen integral mit einer Tür (12) ist, welche ausgelegt ist, um die vordere Seite (6) des Gehäuses (1) zu schließen, und welche eine innere Fläche (13) aufweist, die den vorderen Abschnitt von wenigstens einer weiteren der übrigen Haltestrukturen unterbringen kann, um diesen zu veranlassen, sich von einer ausgezogenen zu einer zurückgezogenen Position zurückzuverschieben, wenn die Tür (12) geschlossen wird.
  2. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei der Haltestrukturen (9, 9a) so ausgelegt sind, dass sie sich zusammen mit der (12) verschieben, und zueinander in einer Seite-an-Seite-Anordnung vorgesehen sind.
  3. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Förderung der Bequemlichkeit beim Einladen oder Ausladen der Waschladungsteile wenigstens eine (9) der Strukturen, die sich zusammen mit der Tür (12) horizontal verschieben können, so ausgelegt ist, dass sie sich im wesentlichen in vertikaler Richtung der inneren Fläche (13) der Tür (12) bewegt.
  4. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zum Sicherstellen einer solchen vertikalen Verschiebung der die Waschladung tragenden Struktur (9) auf der inneren Fläche (13) der Tür (12) Führungsschienen und wenigstes eine selbstausgleichende Gasfeder vorgesehen sind.
  5. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zum Sicherstellen einer solchen vertikalen Verschiebung der die Waschladung tragenden Struktur auf der inneren Fläche (13) der Tür (12) Führungsschienen und wenigstes ein Servomechanismus, beispielsweise von der einen Schrittmotor und eine Schneckenschraube umfassenden Art, vorgesehen sind.
  6. Geschirrspülmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Körper (15) von dem unteren Abschnitt der inneren Fläche (13) der Tür (12) ins Innere des Gehäuses (1) erstreckt, der eine im wesentlichen pfannenartige oder ähnliche Form aufweist, die den Boden des Waschbehälters der Maschine bildet, wobei die übrigen Wände des Waschbehälters durch die Wände des Gehäuses (1) gebildet werden.
  7. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens die innere Fläche (13) der Tür (12) und der pfannenartig geformte Körper (15) integral als einstückige Konstruktion, vorzugsweise aus thermoplastischem Material geformt, hergestellt sind.
  8. Geschirrspülmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) als einstückige Konstruktion, zum Beispiel aus durch Spritzgießen ausgebildetem Material, hergestellt ist und weiter von der strukturellen, d. h. selbsttragenden Art ist, so dass die Maschine kein strukturelles äußeres Gehäuse benötigt.
  9. Geschirrspülmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Innern des Gehäuses (1), vorzugsweise integral mit diesem, eine im wesentlichen horizontale Wand (4) vorgesehen ist, die das Gehäuse in zwei Abteile (2, 3) unterteilt und aufgrund ihrer Lage über der die Waschladung tragenden Struktur (9), die so ausgelegt ist, dass sie sich zusammen mit der Tür (12) verschiebt, im wesentlichen als Abtropffläche für die Waschladungsteile fungiert, die auf den Haltestrukturen (7, 8) darüber angeordnet sind.
DE60003687T 1999-06-01 2000-04-18 Geschirrspülmaschine mit verbesserter architektur Expired - Lifetime DE60003687T2 (de)

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