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DE102006043974A1 - Wasserführendes Haushaltsgerät mit einem Reinigungsmitteldosiersystem - Google Patents

Wasserführendes Haushaltsgerät mit einem Reinigungsmitteldosiersystem Download PDF

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DE102006043974A1
DE102006043974A1 DE102006043974A DE102006043974A DE102006043974A1 DE 102006043974 A1 DE102006043974 A1 DE 102006043974A1 DE 102006043974 A DE102006043974 A DE 102006043974A DE 102006043974 A DE102006043974 A DE 102006043974A DE 102006043974 A1 DE102006043974 A1 DE 102006043974A1
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DE
Germany
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detergent
cartridge
dishwasher according
door
dishwasher
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102006043974A
Other languages
English (en)
Inventor
Egbert Classen
Helmut Jerg
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority to DE102006043974A priority Critical patent/DE102006043974A1/de
Priority to PL07803082T priority patent/PL2066221T3/pl
Priority to PCT/EP2007/059074 priority patent/WO2008034705A1/de
Priority to US12/311,097 priority patent/US9345381B2/en
Priority to EP07803082.2A priority patent/EP2066221B1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein wasserführendes Haushaltsgerät, insbesondere eine Haushalt-Geschirrspülmaschine, ein Reinigungsmitteldosiersystem (10) aufweisend, wobei das Reinigungsmitteldosiersystem (10) einen Reinigungsmittelspender (11) mit einem Aufnahmeraum (15) zur Aufnahme wenigstens einer Kartusche (50) aufweist, wobei die Kartusche (50) zur Bevorratung wenigstens einem Reinigungsmittel ausgebildet ist. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die bevorratbare Menge an Reinigungsmittel größer als die für einen Spülzyklus benötigte Menge ist und der wenigstens eine Aufnahmeraum (15) derart ausgebildet ist, dass bei teilweise geöffneter Tür (3) des wasserführenden Haushaltsgeräts wenigstens eine Kartusche (50) in den wenigstens einen Aufnahmeraum (15) einbringbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein wasserführendes Haushaltsgerät nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Die Mehrzahl der derzeit im Einsatz befindlichen Haushalts-Geschirrspülmaschinen besitzt eine Zugabevorrichtung zur Aufnahme eines oder mehrerer Reinigungsmittel, welche im Verlauf eines Spülzyklus der Spülflotte zum Reinigen des in der Geschirrspülmaschine einsortierten Spülguts zugegeben werden. Üblicherweise wird das in der Zugabevorrichtung bevorratete Reinigungsmittel während des Spülzyklus vollständig in den Spülraum abgegeben und der darin umgewälzten Spülflotte beigemischt. Die Zugabevorrichtung ist von ihrer Größe her derart bemessen, dass gerade die für einen Spülzyklus benötigte Menge an Reinigungsmitteln eingefüllt werden kann. Der Benutzer der Geschirrspülmaschine ist deshalb gezwungen, zum Beginn jedes Spülzyklus die für den Spülzyklus benötigte Menge an Reinigungsmittel in die Zugabevorrichtung einzufüllen. Diese Handhabung ist für den Benutzer der Geschirrspülmaschine unbequem. Darüber hinaus besteht bei derartigen Geschirrspülmaschinen das Problem, dass die Menge an in die Zugabevorrichtung eingefüllten Reinigungsmitteln von Benutzer zu Benutzer, aber auch von Spülgang zu Spülgang variieren kann. Eine nicht korrekt dosierte Menge an Reinigungsmittel kann einerseits zu unbefriedigenden Spülergebnissen führen, wenn die Reinigungsmittel zu gering dosiert wurden, und andererseits eine Verschwendung an Reinigungsmitteln und damit eine Belastung der Umwelt zur Folge haben, wenn eine zu große Menge an Reinigungsmitteln dosiert wurde.
  • Zugabevorrichtungen, welche die darin gespeicherte Menge an Reinigungsmitteln auf einmal der Spülflotte zusetzen, lassen weiterhin die Durchführung komplexerer Spülprogramme nicht zu. So kann es beispielsweise in bestimmten Situationen sinnvoll sein, das Reinigungsmittel zu verschiedenen Zeitpunkten der Spülflotte zuzudosieren. Zugabevorrichtungen, welche zur Aufnahme einer einzigen Reinigungsmittel-Dosis ausgebildet sind, können derartige komplexe Spülzyklen nicht unterstützen.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein wasserführendes Haushaltsgerät anzugeben, welche diesen beschriebenen Nachteil nicht aufweist und bequem zu dienen ist. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, entsprechende Hilfsmittel bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Wasserführendes Haushaltsgerät mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen.
  • Ein erfindungsgemäßes wasserführendes Haushaltsgerät, insbesondere eine Haushalt-Geschirrspülmaschine, umfasst ein Reinigungsmitteldosiersystem, wobei das Reinigungsmitteldosiersystem einen Reinigungsmittelspender mit einem Aufnahmeraum zur Aufnahme wenigstens einer Kartusche aufweist, wobei die Kartusche zur Bevorratung wenigstens einem Reinigungsmittel ausgebildet ist. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die bevorratbare Menge an Reinigungsmittel größere als die für einen Spülzyklus benötigte Menge ist und der wenigstens eine Aufnahmeraum derart ausgebildet ist, dass bei teilweise geöffneter Tür des wasserführenden Haushaltsgeräts wenigstens eine Kartusche (50) in den wenigstens einen Aufnahmeraum einbringbar ist. Dabei kann Reinigungsmittelsdosiersystem bspw. zur Anordnung angrenzend an einen Spülraum der Geschirrspülmaschine im Inneren der Geschirrspülmaschine oder zwischen Innen- und Außentür einer Geschirrspülmaschinentür ausgebildet sein. Das Reinigungsmittelsdosiersystem ist zur Bevorratung von wenigstens einem Reinigungsmittel ausgebildet, die in einer oder einer Vielzahl von auswechselbaren Kartuschen sein können, wobei die bevorratete Menge jedes Reinigungsmittels größer als die für einen Spülzyklus benötigte Menge ist. Reinigungsmittel, bspw. flüssige Reinigungsmittel, können Zusammensetzungen einer Vielzahl von Substanzen sein oder alternativ Reinigerkomponenten sein, wie z.B. einzelne Enzyme. Das Reinigungsmitteldosiersystem stellt im Wesentlichen genau die Menge an Reinigungsmittel bereit, die für einen Spülzyklus notwendig ist, wobei das Reinigungsmitteldosiersystem im Bereich einer den Spülraum verschließenden Tür angeordnet ist. Hierzu weist das Reinigungsmitteldosiersystem eine Verbindung mit der Geschirrspülmaschinensteuerung auf.
  • Die Erfindung ermöglicht es einem Benutzer, das Reinigungsmittel in das Reinigungsmitteldosiersystem zuzugeben, wenn die Tür um lediglich einen geringen Winkel gegenüber ihrer senkrechten Verschlussposition verschwenkt ist. Unter einem geringen Winkel ist hierbei ein Winkel zu verstehen, der ausreichend ist, so dass die Stirnseite der Tür für den Benutzer sichtbar und zugänglich wird, bspw. 10°–30°. Im Gegensatz zum Stand der Technik ist es nicht notwendig, die Tür vollständig zu verschwenken und in eine horizontale Lage zu verbringen, in welcher der Auszug eines unteren Geschirrkorbs möglich ist. Durch die Bestückungsöffnung an der Stirnseite der Tür können keine Verunreinigungen beim Einsortieren von verschmutztem Spülgut in den Bereich des Reinigungsmitteldosiersystems vordringen. Damit bestehen geringere Anforderungen an die Abdichtung des Reinigungsmitteldosiersystems gegenüber Verschmutzungen. Weiterhin ist die Nutzbarkeit für den Nutzer der Geschirrspülmaschine verbessert, da er das Befüllen und Entleeren des Reinigungsmitteldosiersystems in einer stehenden Position vollziehen kann.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der wenigstens eine Aufnahmeraum eine Einschuböffnung für wenigstens eine Kartusche im Bereich einer Innenseite oder einer Blende der Tür aufweist. Alternativ kann eine Einschuböffnung auch an Seitenkanten der Tür angeordnet sein, die nur bei geöffneter Tür zugänglich sind. So kann eine Bestückung des Reinigungsmittelspenders im Bereich der Innentür oder im Bereich einer Blende der Tür erfolgen. Bei geschlossener Tür ist damit die Anordnung des erfindungsgemäßen Reinigungsmitteldosiersystems im Bereich der Tür von außen nicht erkennbar. Eine optische Beeinträchtigung der Außentür ist damit nicht verbunden.
  • Der Reinigungsmittelspender ist vorzugsweise in einem oberen Drittel der Tür angeordnet und stellt den Aufnahmeraum für wenigstens eine Kartusche mit den Reinigungsmitteln bereit. Insbesondere ist der Reinigungsmittelspender des Reinigungsmitteldosiersystems in einem gegenüber der Mitte der Tür seitlichen Abschnitt angeordnet. Hierdurch ergibt sich kein räumlicher Konflikt mit der üblicherweise mittigen Anordnung des Schlosssystems zum Verschließen der Tür der Geschirrspülmaschine mit dem Behälter. Weiterhin können in der anderen Hälfte der Stirnseite der Tür Bedienelemente angeordnet sein.
  • In einer Ausführungsform umfasst der Reinigungsmittelspender einen Deckel, der in einer geschlossenen Position in der Ebene der Stirnseite der Tür angeordnet ist und um eine, in der Ebene der Stirnseite gelegene, Achse verschwenkbar ist, um den Aufnahmeraum zum Einfüllen bzw. Entnehmen der Kartusche frei zu geben. Durch das Vorsehen eines Deckels wird verhindert, dass unbeabsichtigt Verunreinigungen oder Feuchtigkeit in den Aufnahmeraum gelangen und ggf. in die, die Reinigungsmittel bevorratende, Kartusche gelangen. Andrerseits sorgt der Deckel für ein einheitliches Erscheinungsbild der Stirnseite der Tür.
  • Zweckmäßigerweise ist an dem Deckel ein Mitnehmer ausgebildet, der bei einer in dem Aufnahmeraum angeordneten Kartusche in Wirkverbindung zu dieser bringbar ist, so dass die Kartusche bei geöffnetem Deckel aus dem Aufnahmeraum leicht anhebbar ist und bei geschlossenem Deckel die Kartusche in eine vorbestimmte Position bringbar ist. Neben seiner Schutzfunktion übernimmt der Deckel damit die Aufgabe, die Kartusche beim Öffnen des Deckels zur leichteren Entnahme anzuheben, so dass wenigstens eine Kartusche eine dem Benutzer entgegenkommende Bewegung ausführt. Andererseits wird der Deckel dazu verwendet, eine Sollposition wenigstens einer Kartusche in dem Aufnahmeraum des Reinigungsmittelspenders herzustellen.
  • Ein zum Spülraum des wasserführenden Haushaltsgeräts gerichteter Abschnitt des Reinigungsmitteldosiersystems weist eine Wäremisolierung auf, welche einen Wärmestrom vom Spülraum in Richtung des Reinigungsmitteldosiersystems begrenzt. Vorteilhafterweise wird durch dieses Vorgehen die Langzeitstabilität des in dem Reinigungsmitteldosiersystem bevorrateten Reinigungsmittels sichergestellt. Damit können solche Reinigungsmittel zum Einsatz kommen, welche temperaturempfindliche Substanzen aufweisen. Die Wärmeisolierung in dem zum Spülraum der Geschirrspülmaschine gerichteten Abschnitt unterbindet bzw. begrenzt übermäßig starke Temperaturschwankungen der in dem Reinigungsmitteldosiersystem bevorrateten Reinigungsmittel. Diese Vorgehensweise ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die bevorratete Menge an Reinigungsmittel für eine sehr große Gesamtanzahl an Spülzyklen ausgelegt ist. Aufgrund des integralen Bestandteils des erfindungsgemäßen Reinigungsmitteldosiersystems der Geschirrspülmaschine kann die Isolierung auf die, von der Geschirrspülmaschine durchführbaren Spülzyklen und die dabei auftretenden Temperaturverläufe, angepasst werden. Insbesondere können hierbei Abschnitte unterschiedlicher Isolationsfähigkeit vorgesehen sein.
  • Die Isolation kann durch ein in dem Abschnitt angeordnetes Gasvolumen gebildet sein. Eine Herstellung ist durch das aus dem Stand der Technik bekannte Gasinnendruckverfahren (GID) möglich, beim dem ein Gashohlraum in den aus einem spritzfähigen Material, z.B. Kunststoff, hergestellten Abschnitt eingeschlossen wird. Die Isolation kann auch durch ein in dem Abschnitt angeordnetes Isolatormaterial gebildet sein. Dieses Isolatormaterial kann zusätzlich zum Material des Gehäusebauteils vorhanden sein. Das Gehäusebauteil kann auch durch das Isolatormaterial gebildet sein.
  • Der Reinigungsmittelspender oder wenigstens eine in die Aufnahme eingesetzte Kartusche verfügen über zumindest einen mit dem Spülraum in operativer Verbindung stehenden Auslass, über den eine festgelegte Menge an Reinigungsmittel der Spülflotte während eines Spülzyklus zuführbar ist. Der zumindest eine Auslass ist in einer Ausführungsform an einem Gehäuseabschnitt des Reinigungsmittelspenders vorgesehen, der in Schwerkraftrichtung unterhalb des Aufnahmeraums angeordnet ist. Es kann hierbei eine Anzahl an Auslässen vorgesehen sein, die der Anzahl der in der Kartusche bevorrateten Reinigungsmittel oder der Anzahl von, Reinigungsmittel aufnehmenden, Kammern der Kartusche entspricht.
  • Dem zumindest einen Auslass ist ein Verschluss zum Öffnen und Verschließen des Auslasses zugeordnet, um eine Zugabe- und/oder Dosierung des Reinigungsmittels aus wenigstens einer Kartusche in den Spülraum bewirken zu können. Weiter kann der Reinigungsmittelspender zumindest eine Dosierkammer aufweisen und der zumindest eine Auslass des Reinigungsmittelspenders in die zumindest eine Dosierkammer münden, wobei der Verschluss in der Dosierkammer angeordnet ist. Damit ist durch den Verschluss die Zugabe von Reinigungsmittel in die Spülkammer beeinflussbar. Insbesondere ist ein selektives Zudosieren verschiedener Reinigungsmittel zu unterschiedlichen Zeitpunkten möglich, wenn jedem Reinigungsmittel oder jeder Kammer wenigstens einer Kartusche ein eigener Auslass samt Verschluss zugeordnet ist.
  • Die Zugabe und/oder Dosierung wenigstens eines Reinigungsmittels kann durch eine Pumpe vorgenommen werden. In einer alternativen Ausgestaltung kann die Vorrichtung zur Abgabe wenigstens eines Reinigungsmittels durch Schwerkraftwirkung und zur Dosierung über eine festlegbare Auslaufzeit ausgebildet sein.
  • Wenigstens ein in wenigstens einer Kartusche befindliches Reinigungsmittel kann in flüssiger und/oder gelförmiger Form vorgehalten werden. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass sämtliche für einen Reinigungszyklus notwendigen Reinigungsmittel in der Kartusche vorgehalten und flüssig und/oder gelförmig sind. Das Vorsehen weiterer Reinigungsmittelzugaben, neben dem erfindungsgemäßen Reinigungsmitteldosiersystem, ist damit entbehrlich.
  • Ferner gehört zur Erfindung eine Kartusche.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine mit einem Reinigungsmitteldosiersystem, welches in der Tür der Geschirrspülmaschine angeordnet ist,
  • 2 einen Schnitt durch ein in der Tür der Geschirrspülmaschine angeordnetes Reinigungsmitteldosiersystem, und
  • 3 ein Ausführungsbeispiel einer Kartusche zur Verwendung in dem Reinigungsmitteldosiersystem der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine 1, die eine verschwenkbar an einem Gehäuse 2 gelagerte Tür 3 aufweist. Die Tür 3 ist in der Figur, um einen geringen Winkel verschwenkt, geöffnet. In einem durch die Tür 3 verschließbaren Spülraum 4 sind in bekannter Weise Geschirrkörbe angeordnet, von denen in der Figur lediglich ein oberer Geschirrkorb 5 sichtbar ist. Ein Reinigungsmitteldosiersystem 10, umfassend einen Reinigungsmittelspender 11 und eine Kartusche 50, welche zumindest zwei getrennt voneinander bevorratete Reinigungsmittel enthält, ist in der Tür 3 der Geschirrspülmaschine angeordnet.
  • Das Bestücken des Reinigungsmittelspenders 11 mit der Kartusche 50 erfolgt von einer Stirnseite 8 der Tür her. Die Öffnung zum Bestücken des Reinigungsmittelspenders 11 kann dabei im Bereich einer Blende der Geschirrspülmaschine oder der Innentür der Tür angeordnet sein. Der Vorteil der Anordnung des Reinigungsmitteldosiersystems 10 in der Tür 3, mit der Möglichkeit, dieses von oben zu bestücken, besteht in einem bequemeren Einsetzen und Entnehmen der Kartusche für den Benutzer. Wie aus der 1 gut ersichtlich ist, erfolgt die Bestückung in einem seitlichen Abschnitt der Stirnseite 8 der Tür 3. Dadurch ist es nicht notwendig, das üblicherweise mittig angeordnete Schlosssystem zum Verriegeln der Tür mit dem Gehäuse der Geschirrspülmaschine 1 konstruktiv anders gegenüber herkömmlichen Geschirrspülmaschinen auszuführen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ebenfalls Bedienelemente, an der Stirnseite 8 der Tür 3 anzuordnen. Hierdurch ergibt sich im Bereich der Außentür der Tür 3 einheitliches Erscheinungsbild.
  • In der Querschnittsdarstellung der 2 ist die Ausgestaltung des Reinigungsmitteldosiersystems 10 genauer dargestellt. Es ist ein Schnitt durch die Tür 3 der in 2 gezeigten Geschirrspülmaschine dargestellt. Der Reinigungsmittelspender 11 ist zwischen einer Blende 34 und einer Innentür 28 angeordnet. Die Blende 34 grenzt in bekannter Weise an eine von außen für den Benutzer sichtbare Außentür 29 an. Der Reinigungsmittelspender 11 verfügt im Bereich seiner Stirnseite über einen Deckel 14, der verschwenkbar an einem Gehäuse 12 des Reinigungsmittelspenders 11 gelagert ist. Der Deckel 14 weist zwei Rasthaken auf, von denen derjenige, welcher der Verschwenkachse näher gelegen ist (Bezugszeichen 16), in einen an der Kartusche 50 angeformten Vorsprung 56 eingreift. Beim Öffnen des Deckels 14 bewirkt dies ein leichtes Anheben der Kartusche 50 zur leichteren Entnahme für den Benutzer. Der von der Verschwenkachse weiter entfernt liegende Rasthaken 17 dient zum Verrasten des Deckels 14 mit dem Gehäuse 12.
  • Beim Verschließen des Deckels 14 und eingesetzter Kartusche 50 wird diese durch den Deckel 14 und die Relativbewegung des Rasthakens 16 und Vorsprungs 56 an der Kartusche 50 nach unten gedrückt, so dass in dem Reinigungsmittelspender 11 vorgesehene Kanülen 21 in der Kartusche 50 korrespondierend angeordnete Verschlüsse durchstoßen. Unterhalb der Kanülen 21 ist jeweils eine Dosierkammer 20 angeordnet, die mit korrespondierenden Auslässen 19 mit dem Spülraum 4 in Verbindung steht.
  • In jeder der Dosierkammern 20 ist ein Verschluss angeordnet (nicht dargestellt), welcher z.B. aus einer in der Dosierkammer 20 beweglich gelagerten Dichtung und einem Antriebsmechanismus für die Dichtung besteht. Die Dichtung ist derart geformt, dass diese zwischen einer den zugehörigen Auslass verschließenden und den Auslass freigebenden Stellung bewegbar ist. Zu diesem Zweck kann die Dichtung mit einem, mit einem Ventilbetätigungshebel in Wirkverbindung stehenden, Ventilstößel verbunden sein. Bei Betätigung des Ventilbetätigungshebels wird die Dichtung von dem Auslass weg entfernt. Wird der Ventilbetätigungshebel in seine Ausgangsstellung zurück bewegt, so wird durch eine zwischen einer Gehäuseabdeckung und einem an dem Ventilstößel vorgesehenen Widerlager eingespannten Feder eine Rückstellkraft aufgebaut, welche die Dichtung innig an den Auslass anlegt.
  • Befindet sich die Dichtung in ihrer Öffnungsstellung, so kann das in einer zugeordneten Kammer befindliche Reinigungsmittel aufgrund der Schwerkraft oder einer aktiven Fördereinrichtung, wie z.B. einer Pumpe, durch die Kanüle 21 in die Dosierkammer 20 und über den Auslass 19 in den Spülraum gelangen.
  • Das Fördern des Reinigungsmittels kann dabei entweder ausschließlich unter Ausnutzung der Schwerkraft erfolgen. Die Fördereinrichtung, insbesondere die Ausgestaltung der Dichtung kann jedoch auch nach dem Prinzip einer Pumpe aufgebaut sein, so dass durch einen entsprechenden Unterdruck Reinigungsmittel aus der Reinigungskammer in die Dosierkammer 20 und durch einen entsprechenden Überdruck aus der Dosierkammer 20 in den Spülraum gefördert werden.
  • Die mit dem Bezugszeichen 13 gekennzeichnete Gehäusewand des Reinigungsmittelspenders kann zur Begrenzung eines Wärmestroms vom Spülraum in Richtung des Reinigungsmitteldosiersystems 10 bzw. der in der Kartusche 50 befindlichen Reinigungsmittel mit einer Isolation ausgestattet sein.
  • Eine beispielhafte Ausgestaltung der Kartusche 50 ist in 3 dargestellt. Die Kartusche 50 weist beispielhaft fünf Kammern 51a, 51b, 51c, 51d und 51e auf, zur Aufnahme jeweils eines Reinigungsmittels oder eines Reinigungsmittelgemisches. Die Größe der einzelnen Kammern 51a bis 51e ist dabei bevorzugt entsprechend dem während einer vorgegebenen Anzahl an Spülzyklen notwendigen Volumen dimensioniert. Bevorzugt ist das Volumen der verschiedenen Reinigungsmittel in den Kammern 51a bis 51e derart bemessen, dass nach einer bestimmten Anzahl an Spülzyklen, bevorzugt zwischen 20 und 40, weiter bevorzugt ca. 30, sämtliche der Kammern 51a bis 51e vollständig entleert sind. Jede der Kammern 51a bis 51e ist mit einem öffenbaren Verschluss 25a bis 25e in Form einer Membran, einer Folie oder eines Elastomers versehen. Der Verschluss schließt die einzelnen Kammern 51a bis 51e dichtend ab, so dass während der Lagerung und des Transports der Kartusche 50 kein Reinigungsmittel aus diesen entweichen kann. Beim Einsetzen der Kartusche 50 in den Reinigungsmittelspender 11 werden die Verschlüsse von den korrespondierend in dem Reinigungsmittelspender 11 angeordneten Kanülen 21 (vgl. 2) durchstochen, so dass nach Maßgabe einer entsprechenden Dosiervorrichtung Reinigungsmittel in den Spülraum zugegeben werden kann.
  • Die Kartusche ist bevorzugt aus einem Kunststoff gefertigt und weist eine Breite B von ca. 200 mm, eine Höhe H von ca. 125 mm und eine Tiefe von ca. 25 mm auf. Bei diesen Abmaßen lässt sich das Volumen der verschiedenen Kammern derart bemessen, dass die gewünschten 20 bis 40 Spülzyklen mittels einer Kartusche durchführbar sind.
  • Neben den Kammern 51a bis 51e verfügt die Kartusche 50 über eine weitere Kammer 52, welche mit einem oder mehreren Belüftungskanälen 53 in Verbindung steht. Der oder die Belüftungskanäle 53 ihrerseits weisen eine Verbindung zu den verschiedenen Kammern 51a bis 51e auf. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass mit zunehmender Entleerung der Kammern 51a bis 51e sich kein Unterdruck in diesen aufbauen kann, wodurch das Zugeben von Reinigungsmitteln erschwert oder verfälscht würde. Die Belüftungskanäle 53 befinden sich bevorzugt in einem Deckel 54, welcher nach dem Befüllen der einzelnen Kammern 51a bis 51e mit den jeweiligen Reinigungsmitteln auf das Gehäuse der Kartusche aufgebracht ist. Der Deckel 54 kann ein Überdruckventil 55 aufweisen, welches gegebenenfalls bei bestimmten Reinigungsmittelkomponenten notwendig ist.
  • Da die in der Kartusche 50 enthaltenen Reinigungsmittel erst nach und nach im Rahmen einer Mehrzahl von Spülzyklen dem Spülraum, genauer der in dem Spülraum umgewälzten Spülflotte, zudosiert werden, sind diese mit jedem Spülzyklus beträchtlichen absoluten Temperaturen und Temperaturschwankungen ausgesetzt. Um zu verhindern, dass die Eigenschaften der Reinigungsmittel sich aufgrund dessen mit der Zeit verändern, kann zumindest eine zum Spülraum hin gerichtete Gehäusewand der Kartusche 50 aus einem isolierenden Material gefertigt sein oder aber mit einer Isolation 33 umgeben sein. Hierdurch wird ein Wärmestrom vom Spülraum in Richtung des Reinigungsmitteldosiersystems bzw. der in der Kartusche bevorrateten Reinigungsmittel begrenzt, so dass die Langzeitstabilität der verwendeten Reinigungsmittel gewährleistet ist. Die Isolation 33 kann durch ein in dem betreffenden Gehäuseabschnitt der Kartusche angeordnetes Gasvolumen gebildet sein. Dieses die Isolation erzeugende Gasvolumen kann im Rahmen der Fertigung des Deckels bzw. der Kartusche eingebracht werden. Das hierbei verwendete Verfahren ist als Gasinnendruckverfahren (GID) bekannt.
  • Neben der Aufnahme für die Kartusche kann der Reinigungsmittelspender 11 eine weitere Kammer zur Aufnahme eines festen Reinigungsmittels aufweisen (nicht dargestellt). Bei dem festen Reinigungsmittel kann es sich beispielsweise um einen 3-in-1-Tab handeln, welcher in die weitere Kammer eingelegt wird, wenn in dem Aufnahmeraum 15 keine oder eine leere Kartusche 50 enthalten ist. Das Vorsehen der weiteren Kammer zur Aufnahme eines festen Reinigungsmittels ermöglicht es, die Geschirrspülmaschine auch dann zu nutzen, wenn die Kartusche 50 leer ist und keine gefüllte Kartusche verfügbar ist.
  • Das Reinigungsmitteldosiersystem kann zur Detektion einer leeren oder nahezu leeren Kartusche über Mittel zur Abfrage des Füllstandes der Reinigungsmittel in der Kartusche verfügen. Erreicht das Reinigungsmittel in einer oder mehreren der Kammern der Kartusche einen vorgegebenen Füllstand, z.B. wenn eine vorgegebene Anzahl an Spülzyklen noch möglich ist, so kann dies dem Nutzer über ein optisches Signal dargestellt werden. Die Anzeigevorrichtung kann sich in bekannter Weise z.B. an der Außenseite der Tür, z.B. der Blende, befinden.
  • Die Abfrage des Füllstandes kann auf optische, kapazitive oder akustische Weise erfolgen. Bei einer optischen Abfrage könnte in die Kartusche ein Lichtleiter eingebracht sein, der über eine in dem Reinigungsmittelspender vorhandene Lichtquelle den Füllstand abfragt. Bei einer kapazitiven Abfrage kann das in der Kartusche vorhandene Reinigungsmittel als Dielektrikum herangezogen werden. Eine akustische Kupplung kann z.B. unter Ausnutzung des Piezo-Ultraschallprinzips erfolgen. Alternativ kann ein Zählwerk zum Zählen der bereits durchlaufenen Spülzyklen einer vollen Kartusche eingesetzt werden. Zur Erkennung einer neuen Kartusche können diese mit einem durch die Geschirrspülmaschine oder den Reinigungsmittelspender auslesbaren Transponder versehen sein. Alternativ kann ein anderer Code, z.B. ein Bar-Code an der Kartusche angebracht sein. Das Einlesen des Codes kann beim Einsetzen der Kartusche in den Reinigungsmittelspender erfolgen.
  • Die vorliegende Erfindung schafft eine Geschirrspülmaschine, welche die Handhabung für ihren Benutzer erleichtert.
  • 1
    Geschirrspülmaschine
    2
    Gehäuse
    3
    Tür
    4
    Spülraum
    5
    Geschirrkorb
    8
    Stirnseite der Tür
    10
    Reinigungsmitteldosiersystem
    11
    Reinigungsmittelspender
    12
    Gehäuse
    13
    Gehäusewand
    14
    Deckel
    15
    Aufnahmeraum
    16
    Rasthaken
    17
    Rasthaken
    19
    Auslass
    20
    Dosierkammer
    21
    Kanüle
    25a–25e
    Membran
    28
    Innentür
    29
    Außentür
    34
    Blende
    50
    Kartusche
    51a–51e
    Kammer für Reinigungsmittel
    52
    Kammer für Entlüftung
    53
    Belüftungskanal
    54
    Deckel
    55
    Überdruckventil
    56
    Vorsprung
    H
    Höhe
    B
    Breite

Claims (19)

  1. Wasserführendes Haushaltsgerät, insbesondere eine Haushalts-Geschirrspülmaschine, ein Reinigungsmitteldosiersystem (10) aufweisend, wobei das Reinigungsmitteldosiersystem (10) einen Reinigungsmittelspender (11) mit einem Aufnahmeraum (15) zur Aufnahme wenigstens einer Kartusche (50) aufweist, wobei die Kartusche (50) zur Bevorratung wenigstens eines Reinigungsmittel ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die bevorratbare Menge an Reinigungsmittel größere als die für einen Spülzyklus benötigte Menge ist und der wenigstens eine Aufnahmeraum (15) derart ausgebildet, dass bei teilweise geöffneter Tür (3) des wasserführenden Haushaltsgeräts wenigstens eine Kartusche (50) in den wenigstens einen Aufnahmeraum (15) einbringbar ist.
  2. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Aufnahmeraum (15) eine Einschuböffnung für wenigstens eine Kartusche (50) im Bereich einer Innenseite oder einer Blende der Tür (3) aufweist.
  3. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsmittelspender (11) des Reinigungsmitteldosiersystems (10) in einem oberen Drittel der Tür (3) angeordnet ist.
  4. Geschirrspülmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsmittelspender (11) gegenüber der Mitte der Tür (3) seitlich versetzt angeordnet ist.
  5. Geschirrspülmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsmittelspender (11) einen Deckel (14) umfasst, der in einer geschlossenen Position in der Ebene einer Stirnseite (8) der Tür (3) angeordnet ist und um eine in der Ebene der Stirnseite (8) gelegene Achse verschwenkbar ist.
  6. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Deckel (14) ein Mitnehmer ausgebildet ist, der bei einer in dem Aufnahmeraum angeordneten Kartusche (50) in Wirkverbindung zu dieser bringbar ist.
  7. Geschirrspülmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein zum Spülraum (4) der Geschirrspülmaschine (1) gerichtete Gehäusewand (13) des Reinigungsmitteldosiersystems (10) oder des Reinigungsmittelspenders (119 eine Wärmeisolierung aufweist.
  8. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Wärmeisolierung durch ein Gasvolumen gebildet ist.
  9. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Wärmeisolierung durch ein Isolatormaterial gebildet ist.
  10. Geschirrspülmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsmittelspender (11) oder wenigstens eine in den Aufnahmeraum (15) eingesetzte Kartusche (50) über zumindest einen mit dem Spülraum in operativer Verbindung stehenden Auslass (19) verfügt, über den eine festgelegte Menge an Reinigungsmittel der Spülflotte vor und/oder während eines Spülzyklus zuführbar ist.
  11. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Auslass (19) an einem Gehäuseabschnitt des Reinigungsmittelspenders (11) vorgesehen ist, der in Schwerkraftrichtung unterhalb des Aufnahmeraums (15) angeordnet ist.
  12. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzahl an Auslässen (19) vorgesehen ist, die der Anzahl der in wenigstens einen Kartusche (50) bevorrateten Reinigungsmittel oder der Anzahl von Reinigungsmittel aufnehmenden Kammern wenigstens einer Kartusche (50) entspricht.
  13. Geschirrspülmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem zumindest einen Auslass (19) ein Verschluss zum Öffnen und Verschließen des Auslasses (19) angeordnet ist.
  14. Geschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Auslass (19) des Reinigungsmittelspenders (11) in zumindest eine Dosierkammer (20) mündet, die dem Reinigungsmittelspender (11) zugeordnet ist.
  15. Geschirrspülmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Pumpe zur Zugabe und/oder Dosierung des wenigstens einen Reinigungsmittel vorgesehen ist.
  16. Geschirrspülmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsmittelspender (11) zur Abgabe wenigstens eines Reinigungsmittels durch Schwerkraftwirkung ausgebildet ist
  17. Geschirrspülmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsmittelspender (11) zur Dosierung über eine festlegbare Auslaufzeit ausgebildet ist.
  18. Geschirrspülmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in wenigstens einer eingesetzten Kartusche (50) befindliche Reinigungsmittel flüssig und/oder gelförmig sind.
  19. Kartusche nach einem der vorherigen Ansprüche.
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