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Die
Erfindung betrifft ein wasserführendes Haushaltsgerät nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Die
Mehrzahl der derzeit im Einsatz befindlichen Haushalts-Geschirrspülmaschinen
besitzt eine Zugabevorrichtung zur Aufnahme eines oder mehrerer
Reinigungsmittel, welche im Verlauf eines Spülzyklus der Spülflotte
zum Reinigen des in der Geschirrspülmaschine einsortierten Spülguts zugegeben
werden. Üblicherweise
wird das in der Zugabevorrichtung bevorratete Reinigungsmittel während des
Spülzyklus
vollständig
in den Spülraum
abgegeben und der darin umgewälzten
Spülflotte
beigemischt. Die Zugabevorrichtung ist von ihrer Größe her derart
bemessen, dass gerade die für
einen Spülzyklus
benötigte
Menge an Reinigungsmitteln eingefüllt werden kann. Der Benutzer
der Geschirrspülmaschine
ist deshalb gezwungen, zum Beginn jedes Spülzyklus die für den Spülzyklus
benötigte
Menge an Reinigungsmittel in die Zugabevorrichtung einzufüllen. Diese
Handhabung ist für
den Benutzer der Geschirrspülmaschine
unbequem. Darüber
hinaus besteht bei derartigen Geschirrspülmaschinen das Problem, dass
die Menge an in die Zugabevorrichtung eingefüllten Reinigungsmitteln von
Benutzer zu Benutzer, aber auch von Spülgang zu Spülgang variieren kann. Eine
nicht korrekt dosierte Menge an Reinigungsmittel kann einerseits
zu unbefriedigenden Spülergebnissen
führen,
wenn die Reinigungsmittel zu gering dosiert wurden, und andererseits
eine Verschwendung an Reinigungsmitteln und damit eine Belastung der
Umwelt zur Folge haben, wenn eine zu große Menge an Reinigungsmitteln
dosiert wurde.
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Zugabevorrichtungen,
welche die darin gespeicherte Menge an Reinigungsmitteln auf einmal der
Spülflotte
zusetzen, lassen weiterhin die Durchführung komplexerer Spülprogramme
nicht zu. So kann es beispielsweise in bestimmten Situationen sinnvoll
sein, das Reinigungsmittel zu verschiedenen Zeitpunkten der Spülflotte
zuzudosieren. Zugabevorrichtungen, welche zur Aufnahme einer einzigen
Reinigungsmittel-Dosis ausgebildet sind, können derartige komplexe Spülzyklen
nicht unterstützen.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein wasserführendes
Haushaltsgerät
anzugeben, welche diesen beschriebenen Nachteil nicht aufweist und
bequem zu dienen ist. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, entsprechende
Hilfsmittel bereitzustellen.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Wasserführendes
Haushaltsgerät
mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben
sich aus den abhängigen
Patentansprüchen.
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Ein
erfindungsgemäßes wasserführendes Haushaltsgerät, insbesondere
eine Haushalt-Geschirrspülmaschine,
umfasst ein Reinigungsmitteldosiersystem, wobei das Reinigungsmitteldosiersystem einen
Reinigungsmittelspender mit einem Aufnahmeraum zur Aufnahme wenigstens
einer Kartusche aufweist, wobei die Kartusche zur Bevorratung wenigstens
einem Reinigungsmittel ausgebildet ist. Die Erfindung ist dadurch
gekennzeichnet, dass die bevorratbare Menge an Reinigungsmittel
größere als
die für
einen Spülzyklus
benötigte
Menge ist und der wenigstens eine Aufnahmeraum derart ausgebildet
ist, dass bei teilweise geöffneter
Tür des
wasserführenden
Haushaltsgeräts
wenigstens eine Kartusche (50) in den wenigstens einen
Aufnahmeraum einbringbar ist. Dabei kann Reinigungsmittelsdosiersystem
bspw. zur Anordnung angrenzend an einen Spülraum der Geschirrspülmaschine
im Inneren der Geschirrspülmaschine
oder zwischen Innen- und Außentür einer Geschirrspülmaschinentür ausgebildet
sein. Das Reinigungsmittelsdosiersystem ist zur Bevorratung von
wenigstens einem Reinigungsmittel ausgebildet, die in einer oder
einer Vielzahl von auswechselbaren Kartuschen sein können, wobei
die bevorratete Menge jedes Reinigungsmittels größer als die für einen Spülzyklus
benötigte
Menge ist. Reinigungsmittel, bspw. flüssige Reinigungsmittel, können Zusammensetzungen
einer Vielzahl von Substanzen sein oder alternativ Reinigerkomponenten
sein, wie z.B. einzelne Enzyme. Das Reinigungsmitteldosiersystem
stellt im Wesentlichen genau die Menge an Reinigungsmittel bereit,
die für
einen Spülzyklus
notwendig ist, wobei das Reinigungsmitteldosiersystem im Bereich
einer den Spülraum
verschließenden
Tür angeordnet ist.
Hierzu weist das Reinigungsmitteldosiersystem eine Verbindung mit
der Geschirrspülmaschinensteuerung
auf.
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Die
Erfindung ermöglicht
es einem Benutzer, das Reinigungsmittel in das Reinigungsmitteldosiersystem
zuzugeben, wenn die Tür
um lediglich einen geringen Winkel gegenüber ihrer senkrechten Verschlussposition
verschwenkt ist. Unter einem geringen Winkel ist hierbei ein Winkel
zu verstehen, der ausreichend ist, so dass die Stirnseite der Tür für den Benutzer
sichtbar und zugänglich
wird, bspw. 10°–30°. Im Gegensatz
zum Stand der Technik ist es nicht notwendig, die Tür vollständig zu
verschwenken und in eine horizontale Lage zu verbringen, in welcher
der Auszug eines unteren Geschirrkorbs möglich ist. Durch die Bestückungsöffnung an
der Stirnseite der Tür
können
keine Verunreinigungen beim Einsortieren von verschmutztem Spülgut in
den Bereich des Reinigungsmitteldosiersystems vordringen. Damit
bestehen geringere Anforderungen an die Abdichtung des Reinigungsmitteldosiersystems
gegenüber
Verschmutzungen. Weiterhin ist die Nutzbarkeit für den Nutzer der Geschirrspülmaschine
verbessert, da er das Befüllen
und Entleeren des Reinigungsmitteldosiersystems in einer stehenden
Position vollziehen kann.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass der wenigstens eine Aufnahmeraum eine Einschuböffnung für wenigstens
eine Kartusche im Bereich einer Innenseite oder einer Blende der
Tür aufweist.
Alternativ kann eine Einschuböffnung
auch an Seitenkanten der Tür
angeordnet sein, die nur bei geöffneter
Tür zugänglich sind.
So kann eine Bestückung
des Reinigungsmittelspenders im Bereich der Innentür oder im Bereich
einer Blende der Tür
erfolgen. Bei geschlossener Tür
ist damit die Anordnung des erfindungsgemäßen Reinigungsmitteldosiersystems
im Bereich der Tür
von außen
nicht erkennbar. Eine optische Beeinträchtigung der Außentür ist damit
nicht verbunden.
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Der
Reinigungsmittelspender ist vorzugsweise in einem oberen Drittel
der Tür
angeordnet und stellt den Aufnahmeraum für wenigstens eine Kartusche
mit den Reinigungsmitteln bereit. Insbesondere ist der Reinigungsmittelspender
des Reinigungsmitteldosiersystems in einem gegenüber der Mitte der Tür seitlichen
Abschnitt angeordnet. Hierdurch ergibt sich kein räumlicher
Konflikt mit der üblicherweise mittigen
Anordnung des Schlosssystems zum Verschließen der Tür der Geschirrspülmaschine
mit dem Behälter.
Weiterhin können
in der anderen Hälfte
der Stirnseite der Tür
Bedienelemente angeordnet sein.
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In
einer Ausführungsform
umfasst der Reinigungsmittelspender einen Deckel, der in einer geschlossenen
Position in der Ebene der Stirnseite der Tür angeordnet ist und um eine,
in der Ebene der Stirnseite gelegene, Achse verschwenkbar ist, um den
Aufnahmeraum zum Einfüllen
bzw. Entnehmen der Kartusche frei zu geben. Durch das Vorsehen eines
Deckels wird verhindert, dass unbeabsichtigt Verunreinigungen oder
Feuchtigkeit in den Aufnahmeraum gelangen und ggf. in die, die Reinigungsmittel
bevorratende, Kartusche gelangen. Andrerseits sorgt der Deckel für ein einheitliches
Erscheinungsbild der Stirnseite der Tür.
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Zweckmäßigerweise
ist an dem Deckel ein Mitnehmer ausgebildet, der bei einer in dem
Aufnahmeraum angeordneten Kartusche in Wirkverbindung zu dieser
bringbar ist, so dass die Kartusche bei geöffnetem Deckel aus dem Aufnahmeraum
leicht anhebbar ist und bei geschlossenem Deckel die Kartusche in
eine vorbestimmte Position bringbar ist. Neben seiner Schutzfunktion übernimmt
der Deckel damit die Aufgabe, die Kartusche beim Öffnen des
Deckels zur leichteren Entnahme anzuheben, so dass wenigstens eine
Kartusche eine dem Benutzer entgegenkommende Bewegung ausführt. Andererseits wird
der Deckel dazu verwendet, eine Sollposition wenigstens einer Kartusche
in dem Aufnahmeraum des Reinigungsmittelspenders herzustellen.
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Ein
zum Spülraum
des wasserführenden Haushaltsgeräts gerichteter
Abschnitt des Reinigungsmitteldosiersystems weist eine Wäremisolierung
auf, welche einen Wärmestrom
vom Spülraum in
Richtung des Reinigungsmitteldosiersystems begrenzt. Vorteilhafterweise
wird durch dieses Vorgehen die Langzeitstabilität des in dem Reinigungsmitteldosiersystem
bevorrateten Reinigungsmittels sichergestellt. Damit können solche
Reinigungsmittel zum Einsatz kommen, welche temperaturempfindliche
Substanzen aufweisen. Die Wärmeisolierung
in dem zum Spülraum
der Geschirrspülmaschine
gerichteten Abschnitt unterbindet bzw. begrenzt übermäßig starke Temperaturschwankungen
der in dem Reinigungsmitteldosiersystem bevorrateten Reinigungsmittel.
Diese Vorgehensweise ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die
bevorratete Menge an Reinigungsmittel für eine sehr große Gesamtanzahl an
Spülzyklen
ausgelegt ist. Aufgrund des integralen Bestandteils des erfindungsgemäßen Reinigungsmitteldosiersystems
der Geschirrspülmaschine
kann die Isolierung auf die, von der Geschirrspülmaschine durchführbaren
Spülzyklen
und die dabei auftretenden Temperaturverläufe, angepasst werden. Insbesondere
können
hierbei Abschnitte unterschiedlicher Isolationsfähigkeit vorgesehen sein.
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Die
Isolation kann durch ein in dem Abschnitt angeordnetes Gasvolumen
gebildet sein. Eine Herstellung ist durch das aus dem Stand der
Technik bekannte Gasinnendruckverfahren (GID) möglich, beim dem ein Gashohlraum
in den aus einem spritzfähigen Material,
z.B. Kunststoff, hergestellten Abschnitt eingeschlossen wird. Die
Isolation kann auch durch ein in dem Abschnitt angeordnetes Isolatormaterial
gebildet sein. Dieses Isolatormaterial kann zusätzlich zum Material des Gehäusebauteils
vorhanden sein. Das Gehäusebauteil
kann auch durch das Isolatormaterial gebildet sein.
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Der
Reinigungsmittelspender oder wenigstens eine in die Aufnahme eingesetzte
Kartusche verfügen über zumindest
einen mit dem Spülraum
in operativer Verbindung stehenden Auslass, über den eine festgelegte Menge
an Reinigungsmittel der Spülflotte
während
eines Spülzyklus
zuführbar
ist. Der zumindest eine Auslass ist in einer Ausführungsform
an einem Gehäuseabschnitt
des Reinigungsmittelspenders vorgesehen, der in Schwerkraftrichtung unterhalb
des Aufnahmeraums angeordnet ist. Es kann hierbei eine Anzahl an
Auslässen
vorgesehen sein, die der Anzahl der in der Kartusche bevorrateten
Reinigungsmittel oder der Anzahl von, Reinigungsmittel aufnehmenden,
Kammern der Kartusche entspricht.
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Dem
zumindest einen Auslass ist ein Verschluss zum Öffnen und Verschließen des
Auslasses zugeordnet, um eine Zugabe- und/oder Dosierung des Reinigungsmittels
aus wenigstens einer Kartusche in den Spülraum bewirken zu können. Weiter kann
der Reinigungsmittelspender zumindest eine Dosierkammer aufweisen
und der zumindest eine Auslass des Reinigungsmittelspenders in die
zumindest eine Dosierkammer münden,
wobei der Verschluss in der Dosierkammer angeordnet ist. Damit ist
durch den Verschluss die Zugabe von Reinigungsmittel in die Spülkammer
beeinflussbar. Insbesondere ist ein selektives Zudosieren verschiedener
Reinigungsmittel zu unterschiedlichen Zeitpunkten möglich, wenn
jedem Reinigungsmittel oder jeder Kammer wenigstens einer Kartusche
ein eigener Auslass samt Verschluss zugeordnet ist.
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Die
Zugabe und/oder Dosierung wenigstens eines Reinigungsmittels kann
durch eine Pumpe vorgenommen werden. In einer alternativen Ausgestaltung
kann die Vorrichtung zur Abgabe wenigstens eines Reinigungsmittels
durch Schwerkraftwirkung und zur Dosierung über eine festlegbare Auslaufzeit
ausgebildet sein.
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Wenigstens
ein in wenigstens einer Kartusche befindliches Reinigungsmittel
kann in flüssiger und/oder
gelförmiger
Form vorgehalten werden. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass
sämtliche
für einen
Reinigungszyklus notwendigen Reinigungsmittel in der Kartusche vorgehalten
und flüssig
und/oder gelförmig
sind. Das Vorsehen weiterer Reinigungsmittelzugaben, neben dem erfindungsgemäßen Reinigungsmitteldosiersystem,
ist damit entbehrlich.
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Ferner
gehört
zur Erfindung eine Kartusche.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine
mit einem Reinigungsmitteldosiersystem, welches in der Tür der Geschirrspülmaschine
angeordnet ist,
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2 einen
Schnitt durch ein in der Tür
der Geschirrspülmaschine
angeordnetes Reinigungsmitteldosiersystem, und
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3 ein
Ausführungsbeispiel
einer Kartusche zur Verwendung in dem Reinigungsmitteldosiersystem
der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine 1,
die eine verschwenkbar an einem Gehäuse 2 gelagerte Tür 3 aufweist.
Die Tür 3 ist
in der Figur, um einen geringen Winkel verschwenkt, geöffnet. In
einem durch die Tür 3 verschließbaren Spülraum 4 sind
in bekannter Weise Geschirrkörbe
angeordnet, von denen in der Figur lediglich ein oberer Geschirrkorb 5 sichtbar
ist. Ein Reinigungsmitteldosiersystem 10, umfassend einen
Reinigungsmittelspender 11 und eine Kartusche 50,
welche zumindest zwei getrennt voneinander bevorratete Reinigungsmittel
enthält,
ist in der Tür 3 der
Geschirrspülmaschine
angeordnet.
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Das
Bestücken
des Reinigungsmittelspenders 11 mit der Kartusche 50 erfolgt
von einer Stirnseite 8 der Tür her. Die Öffnung zum Bestücken des Reinigungsmittelspenders 11 kann
dabei im Bereich einer Blende der Geschirrspülmaschine oder der Innentür der Tür angeordnet
sein. Der Vorteil der Anordnung des Reinigungsmitteldosiersystems 10 in der
Tür 3,
mit der Möglichkeit,
dieses von oben zu bestücken,
besteht in einem bequemeren Einsetzen und Entnehmen der Kartusche
für den
Benutzer. Wie aus der 1 gut ersichtlich ist, erfolgt
die Bestückung
in einem seitlichen Abschnitt der Stirnseite 8 der Tür 3.
Dadurch ist es nicht notwendig, das üblicherweise mittig angeordnete
Schlosssystem zum Verriegeln der Tür mit dem Gehäuse der
Geschirrspülmaschine 1 konstruktiv
anders gegenüber
herkömmlichen
Geschirrspülmaschinen
auszuführen. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit,
ebenfalls Bedienelemente, an der Stirnseite 8 der Tür 3 anzuordnen.
Hierdurch ergibt sich im Bereich der Außentür der Tür 3 einheitliches
Erscheinungsbild.
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In
der Querschnittsdarstellung der 2 ist die
Ausgestaltung des Reinigungsmitteldosiersystems 10 genauer
dargestellt. Es ist ein Schnitt durch die Tür 3 der in 2 gezeigten
Geschirrspülmaschine
dargestellt. Der Reinigungsmittelspender 11 ist zwischen
einer Blende 34 und einer Innentür 28 angeordnet. Die
Blende 34 grenzt in bekannter Weise an eine von außen für den Benutzer
sichtbare Außentür 29 an.
Der Reinigungsmittelspender 11 verfügt im Bereich seiner Stirnseite über einen
Deckel 14, der verschwenkbar an einem Gehäuse 12 des Reinigungsmittelspenders 11 gelagert
ist. Der Deckel 14 weist zwei Rasthaken auf, von denen
derjenige, welcher der Verschwenkachse näher gelegen ist (Bezugszeichen 16),
in einen an der Kartusche 50 angeformten Vorsprung 56 eingreift.
Beim Öffnen
des Deckels 14 bewirkt dies ein leichtes Anheben der Kartusche 50 zur
leichteren Entnahme für
den Benutzer. Der von der Verschwenkachse weiter entfernt liegende
Rasthaken 17 dient zum Verrasten des Deckels 14 mit
dem Gehäuse 12.
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Beim
Verschließen
des Deckels 14 und eingesetzter Kartusche 50 wird
diese durch den Deckel 14 und die Relativbewegung des Rasthakens 16 und Vorsprungs 56 an
der Kartusche 50 nach unten gedrückt, so dass in dem Reinigungsmittelspender 11 vorgesehene
Kanülen 21 in
der Kartusche 50 korrespondierend angeordnete Verschlüsse durchstoßen. Unterhalb
der Kanülen 21 ist
jeweils eine Dosierkammer 20 angeordnet, die mit korrespondierenden
Auslässen 19 mit
dem Spülraum 4 in
Verbindung steht.
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In
jeder der Dosierkammern 20 ist ein Verschluss angeordnet
(nicht dargestellt), welcher z.B. aus einer in der Dosierkammer 20 beweglich
gelagerten Dichtung und einem Antriebsmechanismus für die Dichtung
besteht. Die Dichtung ist derart geformt, dass diese zwischen einer
den zugehörigen
Auslass verschließenden
und den Auslass freigebenden Stellung bewegbar ist. Zu diesem Zweck
kann die Dichtung mit einem, mit einem Ventilbetätigungshebel in Wirkverbindung
stehenden, Ventilstößel verbunden sein.
Bei Betätigung
des Ventilbetätigungshebels wird
die Dichtung von dem Auslass weg entfernt. Wird der Ventilbetätigungshebel
in seine Ausgangsstellung zurück
bewegt, so wird durch eine zwischen einer Gehäuseabdeckung und einem an dem
Ventilstößel vorgesehenen
Widerlager eingespannten Feder eine Rückstellkraft aufgebaut, welche
die Dichtung innig an den Auslass anlegt.
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Befindet
sich die Dichtung in ihrer Öffnungsstellung,
so kann das in einer zugeordneten Kammer befindliche Reinigungsmittel
aufgrund der Schwerkraft oder einer aktiven Fördereinrichtung, wie z.B. einer
Pumpe, durch die Kanüle 21 in
die Dosierkammer 20 und über den Auslass 19 in
den Spülraum
gelangen.
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Das
Fördern
des Reinigungsmittels kann dabei entweder ausschließlich unter
Ausnutzung der Schwerkraft erfolgen. Die Fördereinrichtung, insbesondere
die Ausgestaltung der Dichtung kann jedoch auch nach dem Prinzip
einer Pumpe aufgebaut sein, so dass durch einen entsprechenden Unterdruck Reinigungsmittel
aus der Reinigungskammer in die Dosierkammer 20 und durch
einen entsprechenden Überdruck
aus der Dosierkammer 20 in den Spülraum gefördert werden.
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Die
mit dem Bezugszeichen 13 gekennzeichnete Gehäusewand
des Reinigungsmittelspenders kann zur Begrenzung eines Wärmestroms
vom Spülraum
in Richtung des Reinigungsmitteldosiersystems 10 bzw. der
in der Kartusche 50 befindlichen Reinigungsmittel mit einer
Isolation ausgestattet sein.
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Eine
beispielhafte Ausgestaltung der Kartusche 50 ist in 3 dargestellt.
Die Kartusche 50 weist beispielhaft fünf Kammern 51a, 51b, 51c, 51d und 51e auf,
zur Aufnahme jeweils eines Reinigungsmittels oder eines Reinigungsmittelgemisches.
Die Größe der einzelnen
Kammern 51a bis 51e ist dabei bevorzugt entsprechend
dem während
einer vorgegebenen Anzahl an Spülzyklen
notwendigen Volumen dimensioniert. Bevorzugt ist das Volumen der verschiedenen
Reinigungsmittel in den Kammern 51a bis 51e derart
bemessen, dass nach einer bestimmten Anzahl an Spülzyklen,
bevorzugt zwischen 20 und 40, weiter bevorzugt ca. 30, sämtliche
der Kammern 51a bis 51e vollständig entleert sind. Jede der
Kammern 51a bis 51e ist mit einem öffenbaren Verschluss 25a bis 25e in
Form einer Membran, einer Folie oder eines Elastomers versehen.
Der Verschluss schließt
die einzelnen Kammern 51a bis 51e dichtend ab,
so dass während
der Lagerung und des Transports der Kartusche 50 kein Reinigungsmittel aus
diesen entweichen kann. Beim Einsetzen der Kartusche 50 in
den Reinigungsmittelspender 11 werden die Verschlüsse von
den korrespondierend in dem Reinigungsmittelspender 11 angeordneten
Kanülen 21 (vgl. 2)
durchstochen, so dass nach Maßgabe
einer entsprechenden Dosiervorrichtung Reinigungsmittel in den Spülraum zugegeben
werden kann.
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Die
Kartusche ist bevorzugt aus einem Kunststoff gefertigt und weist
eine Breite B von ca. 200 mm, eine Höhe H von ca. 125 mm und eine
Tiefe von ca. 25 mm auf. Bei diesen Abmaßen lässt sich das Volumen der verschiedenen
Kammern derart bemessen, dass die gewünschten 20 bis 40 Spülzyklen mittels
einer Kartusche durchführbar
sind.
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Neben
den Kammern 51a bis 51e verfügt die Kartusche 50 über eine
weitere Kammer 52, welche mit einem oder mehreren Belüftungskanälen 53 in Verbindung
steht. Der oder die Belüftungskanäle 53 ihrerseits
weisen eine Verbindung zu den verschiedenen Kammern 51a bis 51e auf.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass mit zunehmender Entleerung
der Kammern 51a bis 51e sich kein Unterdruck in
diesen aufbauen kann, wodurch das Zugeben von Reinigungsmitteln
erschwert oder verfälscht
würde.
Die Belüftungskanäle 53 befinden
sich bevorzugt in einem Deckel 54, welcher nach dem Befüllen der
einzelnen Kammern 51a bis 51e mit den jeweiligen
Reinigungsmitteln auf das Gehäuse
der Kartusche aufgebracht ist. Der Deckel 54 kann ein Überdruckventil 55 aufweisen,
welches gegebenenfalls bei bestimmten Reinigungsmittelkomponenten
notwendig ist.
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Da
die in der Kartusche 50 enthaltenen Reinigungsmittel erst
nach und nach im Rahmen einer Mehrzahl von Spülzyklen dem Spülraum, genauer der
in dem Spülraum
umgewälzten
Spülflotte,
zudosiert werden, sind diese mit jedem Spülzyklus beträchtlichen
absoluten Temperaturen und Temperaturschwankungen ausgesetzt. Um
zu verhindern, dass die Eigenschaften der Reinigungsmittel sich aufgrund
dessen mit der Zeit verändern,
kann zumindest eine zum Spülraum
hin gerichtete Gehäusewand
der Kartusche 50 aus einem isolierenden Material gefertigt
sein oder aber mit einer Isolation 33 umgeben sein. Hierdurch
wird ein Wärmestrom
vom Spülraum
in Richtung des Reinigungsmitteldosiersystems bzw. der in der Kartusche
bevorrateten Reinigungsmittel begrenzt, so dass die Langzeitstabilität der verwendeten
Reinigungsmittel gewährleistet
ist. Die Isolation 33 kann durch ein in dem betreffenden Gehäuseabschnitt
der Kartusche angeordnetes Gasvolumen gebildet sein. Dieses die
Isolation erzeugende Gasvolumen kann im Rahmen der Fertigung des
Deckels bzw. der Kartusche eingebracht werden. Das hierbei verwendete
Verfahren ist als Gasinnendruckverfahren (GID) bekannt.
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Neben
der Aufnahme für
die Kartusche kann der Reinigungsmittelspender 11 eine
weitere Kammer zur Aufnahme eines festen Reinigungsmittels aufweisen
(nicht dargestellt). Bei dem festen Reinigungsmittel kann es sich
beispielsweise um einen 3-in-1-Tab handeln, welcher in die weitere
Kammer eingelegt wird, wenn in dem Aufnahmeraum 15 keine oder
eine leere Kartusche 50 enthalten ist. Das Vorsehen der
weiteren Kammer zur Aufnahme eines festen Reinigungsmittels ermöglicht es,
die Geschirrspülmaschine
auch dann zu nutzen, wenn die Kartusche 50 leer ist und
keine gefüllte
Kartusche verfügbar
ist.
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Das
Reinigungsmitteldosiersystem kann zur Detektion einer leeren oder
nahezu leeren Kartusche über
Mittel zur Abfrage des Füllstandes
der Reinigungsmittel in der Kartusche verfügen. Erreicht das Reinigungsmittel
in einer oder mehreren der Kammern der Kartusche einen vorgegebenen
Füllstand, z.B.
wenn eine vorgegebene Anzahl an Spülzyklen noch möglich ist,
so kann dies dem Nutzer über
ein optisches Signal dargestellt werden. Die Anzeigevorrichtung
kann sich in bekannter Weise z.B. an der Außenseite der Tür, z.B.
der Blende, befinden.
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Die
Abfrage des Füllstandes
kann auf optische, kapazitive oder akustische Weise erfolgen. Bei einer
optischen Abfrage könnte
in die Kartusche ein Lichtleiter eingebracht sein, der über eine
in dem Reinigungsmittelspender vorhandene Lichtquelle den Füllstand
abfragt. Bei einer kapazitiven Abfrage kann das in der Kartusche
vorhandene Reinigungsmittel als Dielektrikum herangezogen werden.
Eine akustische Kupplung kann z.B. unter Ausnutzung des Piezo-Ultraschallprinzips
erfolgen. Alternativ kann ein Zählwerk
zum Zählen
der bereits durchlaufenen Spülzyklen
einer vollen Kartusche eingesetzt werden. Zur Erkennung einer neuen
Kartusche können diese
mit einem durch die Geschirrspülmaschine oder
den Reinigungsmittelspender auslesbaren Transponder versehen sein.
Alternativ kann ein anderer Code, z.B. ein Bar-Code an der Kartusche
angebracht sein. Das Einlesen des Codes kann beim Einsetzen der
Kartusche in den Reinigungsmittelspender erfolgen.
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Die
vorliegende Erfindung schafft eine Geschirrspülmaschine, welche die Handhabung
für ihren
Benutzer erleichtert.
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- 1
- Geschirrspülmaschine
- 2
- Gehäuse
- 3
- Tür
- 4
- Spülraum
- 5
- Geschirrkorb
- 8
- Stirnseite
der Tür
- 10
- Reinigungsmitteldosiersystem
- 11
- Reinigungsmittelspender
- 12
- Gehäuse
- 13
- Gehäusewand
- 14
- Deckel
- 15
- Aufnahmeraum
- 16
- Rasthaken
- 17
- Rasthaken
- 19
- Auslass
- 20
- Dosierkammer
- 21
- Kanüle
- 25a–25e
- Membran
- 28
- Innentür
- 29
- Außentür
- 34
- Blende
- 50
- Kartusche
- 51a–51e
- Kammer
für Reinigungsmittel
- 52
- Kammer
für Entlüftung
- 53
- Belüftungskanal
- 54
- Deckel
- 55
- Überdruckventil
- 56
- Vorsprung
- H
- Höhe
- B
- Breite