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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zahnbürste, insbesondere eine Zahnbürste mit einem
auswechselbaren Borstenträger.
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Es ist bekannt, daß der Zahnbürstenteil, der am meisten einer Abnutzung unterliegt, die somit
die Lebensdauer der Zahnbürste bestimmt, der die Borsten tragende Kopfteil ist, der den
aktiven Teil beim Zahnreinigungsprozeß bildet.
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Zahnbürsten, bei denen der Borstenträger austauschbar ist, sind seit einiger Zeit auf dem
Markt weit verbreitet: Sie erlauben eine breitere Nutzungsflexibilität, eine Kostenersparnis für
den Verbraucher und eine minimale Auswirkung auf die Umwelt. Der austauschbare
Borstenträger kann in der Tat separat vom Zahnbürstenstiel hergestellt und verkauft werden,
wodurch der Verbraucher den Borstenträgertyp kaufen kann, der für ihn (hinsichtlich der
Eigenschaften der Borsten, wie zum Beispiel Weichheit, Länge, Farbe, etc.) am besten
geeignet ist, und vor allem den Zahnbürstenstiel für eine lange Zeit beibehalten - der die
teuerste Komponente und die größte für die Beseitigung ist - und nur den Borstenträger
auswechseln kann, wenn die Borsten abgenutzt sind.
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Zum Erleichtern des Austauschens des Borstenträgers sollte es möglich sein, ihn leicht in den
Kopf des Zahnbürstenstiels einzusetzen, aber gleichzeitig sollte die Verbindung zwischen
diesen zwei Elementen stabil sein, um ein zufälliges Lösen zu verhindern. Die Möglichkeit,
daß sich der Borstenträger von dem Zahnbürstenkopf löst, bringt einen sehr ernsten Nachteil
mit sich, da dies normalerweise geschieht, während die Zahnbürste benutzt wird und in
diesem Fall der Kopf des Stieles ohne den Borstenträger ein stumpfes Instrument bilden
würde, das geeignet ist, das Zahnfleisch des Verbrauchers zu verletzen.
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Demzufolge bestehen austauschbare Borstenträger normalerweise aus einem Block, der von
der Vorderseite vorragende Borsten und einen von der Rückseite vorragenden Zapfen trägt,
wobei der Zapfen in ein geeignetes Gehäuse eingesetzt ist, das in dem Kopf des
Zahnbürstenstieles ausgebildet ist.
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Mit dem austauschbaren Borstenträger sind vorzugsweise Antidrehmittel verbunden, um zu
verhindern, daß der Träger sich um die Längsachse des Zapfens in dem Fall dreht, daß sein
Gehäuse eine kreisförmige Gestalt aufweisen sollte. Alternativ könnte man sich vorstellen,
daß der Querschnitt des Zapfens keine axial symmetrische Gestalt, sondern z. B. eine
elliptische Gestalt aufweist.
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Um einen stabilen Eingriff sicherzustellen, ist ferner der Zapfen des Borstenträgers
normalerweise mit einer Übergangspassung in ein korrespondierendes Loch eingesetzt, das
im Kopf des Zahnbürstenstieles ausgebildet ist. Besagtes Loch, das den Zapfen führen und
halten muß, sollte ausreichend tief sein und somit den Kopf des Zahnbürstenstieles durch
seine gesamte Dicke durchqueren.
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Zahnbürsten vom vorangehend beschriebenen Typ sind z. B. aus den US-A-5396679, US-A-
5555590 und GB-A-2088710 bekannt.
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Die obengenannte Lösung bringt jedoch einige Nachteile mit sich. Erstens, wenn man sich
nicht an die Nennmaße mit extremer Genauigkeit hält, besteht die Wahrscheinlichkeit, daß
der Zapfen über eine sehr kurze Länge aus dem Durchgangsloch am Kopf der Zahnbürste
vorragt, wodurch eine kleine Stufe gebildet wird, die die Duchgängigkeit der äußeren
Oberfläche des Kopfes unterbricht. Diese leichte Stufe bildet, trotz ihrer minimalen Größe,
eine potentielle Waffe für die weichen fleischigen Teile der Mundhöhle des Benutzers, der,
wenn er die Zahnbürste nicht mit äußerster Vorsicht verwendet, wahrscheinlich ernsthaft
verletzt bzw. verwundet wird.
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Aber selbst wenn der Eingriff zwischen diesen zwei obigen Elementen optimal sein sollte -
was bedeutet, daß der Zapfen, wenn er in sein Aufnahmeloch eingesetzt ist, in einer Linie mit
der äußeren Oberfläche des Zahnbürstenkopfes endet - gibt es weiterhin eine gleiche
geringfügige Kluft zwischen den zwei Kupplungsflächen des Zapfens und des Loches, die der
Umgebung ausgesetzt bleibt und somit eine idealen Sitz für Gehäuse, Schmutz und Bakterien
bildet, die schwer zu entfernen sind.
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In der US 4890349 ist eine auswechselbare Zahnbürste dargestellt, in der zur Ejektion des
Trägers, in einer Bürstenträgerausführungsform, die Rückseite des Gehäuses des Trägers mit
einer sehr dünnen flexiblen Wand und, in einer weiteren Ausführungsform, ein beweglicher
Knopf verwendet wird, der über eine balgenähnliche Verbindung angelenkt ist.
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In der WO 97/49315, die Stand der Technik nach Artikel 54(3) EPÜ bildet, ist eine
Zahnbürste mit einem austauschbaren Borstenträger beschrieben und gezeigt, die einen
scheibenförmigen Knopf aus einem sehr hochflexiblen Material (wie Elastomer) aufweist, der
in ein Kopfeinsetzloch für eine Zunge des austauschbaren Trägers eingesetzt ist. Dieser
Knopf ist an den Innenwänden des Loches von der Rückseite des Gehäuses befestigt und
bedeckt die gesamte Rückseite und das Durchgangsloch und das Ende des Zapfens des
austauschbaren Borstenträgers.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die obengenannten Nachteile zu
überwinden, indem eine Zahnbürste mit einem austauschbaren Borstenträger bereitgestellt
wird - der aus einem Block besteht, in den mehrere Reinigungsborsten eingesetzt sind und
von dem ein Zapfen vorragt, der in ein in einem Gehäuse an dem Kopf des Zahnbürstenstieles
ausgebildetes Durchgangsloch einzusetzen ist - wobei die äußere Oberfläche des Gehäuses
mit einer Schicht aus weichem und elastischem Material verschlossen ist, wobei die Schicht
eine Deckschicht ist, die separat vom Borstenträger ist und auf wenigstens der gesamten
Rückfläche des Gehäuses aufgebracht ist und sich darüber erstreckt, wodurch sie das
Durchgangsloch und das Ende des Zapfens abdeckt.
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Weitere Eigenschaften und Vorteile der Zahnbürste gemäß der vorliegenden Erfindung
werden anhand der folgenden ausführlichen Beschreibung ersichtlicher, die beispielhaft
gebracht wird und in den beigefügten Zeichnungen dargestellt ist, in denen:
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Fig. 1 eine perspektivische Teilexplosionsansicht der Zahnbürste gemäß der vorliegenden
Erfindung ist;
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Fig. 2 eine Explosionsansicht des Zahnbürstenkopfes und des Borstenträgers ist, die Teil der
in Fig. 1 gezeigten Zahnbürste bilden;
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Fig. 2A eine Querschnittsansicht des Gehäuses in dem Zahnbürsfenkopf ist; und
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Fig. 3 eine Seitenhöhenansicht der Zahnbürste ist, wobei der austauschbare Borstenträger
darin eingesetzt ist.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung - wie sie in den Zeichnungen gezeigt ist - besteht ein
Zahnbürstenstiel 1 aus einem Griff 1a und einem Hals 1b, der an seinem Kopf mit einem
Gehäuse 2 für einen austauschbaren Borstenträger 3 endet.
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Der austauschbare Borstenträger 3 besteht aus einem Block 3a, in den mehrere Borsten 3b
eingesetzt sind, wobei ein Verbindungszapfen 3c von der Seite des Blockes gegenüber
derjenigen, die die Borsten trägt, vorragt. Der Borstenträger 3 ist mit einem Festsitz in das
Gehäuse 2 durch Eingriff des Zapfens 3c in ein in der Unterseite 2b des Gehäuses 2
ausgebildetes korrespondierendes Loch 2a eingesetzt. Das Loch 2a und somit das
Querschnittsgebiet des Zapfens 3c können irgendeine Gestalt, zum Beispiel - wie. oben
genannt - eine elliptische Gestalt, aufweisen.
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Das Loch 2a durchquert die Unterseite 2b des Gehäuses 2 durch seine gesamte Dicke. Die
Länge des Zapfens 3c ist derart, daß er vollständig in das Loch 2a eingreift und, schließlich,
etwas aus der Rückseite 2c des Gehäuses 2 (wie in Fig. 3 gezeigt) auftaucht, wodurch die
Gesamteinspannung des Borstenträgers 3 in dem Gehäuse verbessert wird.
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Gemäß der Erfindung ist die gesamte Außenfläche des Gehäuses 2, einschließlich des
Gebietes um das Loch 2a und dieses umfassend, mit einer Deckschicht 4 aus weichem und
elastischem Material verschlossen, das zum Beispiel aus einer Membran aus Gummi oder
Elastomermaterial (künstlicher Kautschuk vom SEBS-Typ, und dergleichen) besteht. Die
Membran 4 ist zum Verschließen der Rückseite 2c und des Durchgangsloches 2a angeordnet,
um dadurch auch das Ende des Zapfens 3c abzudecken. Vorzugsweise ist die Membran 4
gestaltet, um nicht nur die Rückseite 2c des Gehäuses 2, sondern auch den restlichen Teil
seiner Außenfläche und sogar einen kleinen Teil des Halses 1b abzudecken.
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Die Membran 4 erlaubt es, daß das Ende des Zapfens 3c teilweise aus dem Loch 2a vorragt,
während es den Zapfen unter Druck hält; sie bildet somit gleichzeitig eine glatte und
verrundende Oberfläche, die gestaltet ist, um irgendwelche scharfen Ecken zu beseitigen, die
die Mundhöhle verletzen können. Sie überwindet somit einen ersten Nachteil der bekannten
Technik vollständig.
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Ferner erlaubt das Vorhandensein der Membran 4, irgendein Freiliegen der Rückseite 2c -
und insbesondere der Kopplungsflächen des Zapfens 3c und des Loches 2a - zur Umgebung,
wodurch ein mögliches Sammeln von Schmutz verhindert wird und auch die zweite Aufgabe
der Erfindung erzielt wird.
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Es sollte jedoch verständlich sein, daß der Schutzumfang der vorliegenden Erfindung nicht
auf die vorangehend beschriebene besondere Konfiguration beschränkt ist, sondern irgendeine
andere technisch äquivalente konstruktive Variante innerhalb des Umfanges der beigefügten
Ansprüche abdecken kann.
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Obwohl die obige Beschreibung und die obigen Zeichnungen sich immer auf eine elliptische
Anordnung der Borsten beziehen, ist es zum Beispiel gleichermaßen möglich, auch andere
Anordnungen aufzugreifen, ohne dadurch aus dem Schutzumfang der vorliegenden Erfindung
zu gelangen.