DE69800750T2 - Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen in Beuteln aus flexiblem Material - Google Patents
Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen in Beuteln aus flexiblem MaterialInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft das Verpacken von Gegenständen in Behälter aus flexiblem Material, die vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, aus einem kontinuierlichen, aus zwei übereinanderliegenden flachen Schichten, die gegenseitig jede zur anderen mindestens entlang eines längsverlaufenden Randes davon miteinander verbunden sind, gebildeten Bahn bestehen. Diese Bahnen, die in Verbindung mit der Verpackungstechnik gemäß der Erfindung als geeignet betrachtet werden, können aus einer wärmeverschweißbaren Kunstoffschlauchfolie bestehen (und demgemäß sollen die beiden übereinanderliegenden Folienschichten offensichtlich gegenseitig entlang der beiden longitudinalen Rändern davon verbunden sein), oder aus einer einmal-gefalteten Folie, die ebenfalls aus dem wärmegeschweißten Kunstoffmaterial hergestellt wurde (und in diesem Fall sollen die beiden Folienschichten offensichtlich gegenseitig entlang eines longitudinalen Randes davon verbunden sein). Wie im Folgenden offensichtlich wird, kann die Erfindung nicht nur in Verbindung mit Kunstoff Folien, sondern auch mit Beteiligung weiterer flexibler Materialbahnen verschiedener Arten, so wie, zum Beispiel miteinander verbundene Papier/Kunstoff-Folien; Kunstoff-Folie/Kunstoff-Folie, Aluminium/Kunstoff-Folie, Aluminium mit Polyethylen versehenes Papier und anderen mehrfach verbundenen Bahnen, durchgeführt werden. Die Erfindung kann außerdem vorteilhafterweise erfolgreich in Verbindung mit Verpackungssystemen durchgeführt werden, die, anstatt einer kontinuierlichen Bahn, Umschläge oder ähnliche flexible Materialbehälter, die vorher gemäß einer festen Flachanordnung, mit zwei Rändern, die gegenseitig voneinander ausgebreitet sind, vorgebildet wurden, um dadurch die Einführung von einzupackenden Gegenständen zu ermöglichen, einsetzen.
- Aus der italienischen Patentanmeldung IT-A-67207/96 ist eine automatische Maschine zum Verpacken von Gegenständen, ausgehend von einer Kunstoff-Flachschlauchfolie bekannt, die eine Einfüllstation enthält, in die die Schlauchfolie eingeführt wird, um dann quer verlaufend so durchgeschnitten zu werden, das eine Bahn der gewünschten Größe gebildet wird. Die Vorrichtung enthält weiter Mittel, um die Schnittränder der Schlauchfolienbahn auseinander zu breiten, Greifmittel, um die Ränder während des Einfüllens der Gegenstände zu halten, und Vorrichtung enthalten die Mittel, die die Schnittränder der Folienbahn auseinander breiten, zwei Düsenzusammensetzungen, um einen kräftigen, zu den Schnitträndern tangentialen Preßluftstrom zu erzeugen, so daß ein gegenseitiges Auseinanderstehen davon durch den aerodynamischen Effekt hervorgerufen wird. Die Schlauchfolienränder werden dann zu den jeweilig angrenzenden Oberflächen bewegt, gegen die die Ränder dann gekuppelt werden, um dann weiterhin von dem anderen auseinander zu stehen, wobei die Folienbahn in eine Offene- Tasche-Anordnung gebracht wird, die geeignet ist, die einzupackenden Gegenstände zu empfangen. Am Ende des Füllverfahrens werden die Ränder wieder in die Nähe des anderen gebracht, und durch Wärmeschweißen verschlossen.
- Die bekannte Vorrichtung mit dem verbundenen Luftstromausbreitungssystem, die sich als praktisch und funktionsfähig erwiesen hat, hat einige Einschränkungen und Nachteile.
- Die Hauptbeschränkung betrifft die Materialart, die zum Verpacken verwendet werden kann:
- Dieses Material darf, um die notwendige operative Zuverlässigkeit des pneumatischen Auseinanderbreitsystems zu sichern, weder zu dünn, noch zu dick sein, weil in beiden Fällen das korrekte gegenseitige Öffnen der Ränder der Folienbahn, die jedesmal in die Einfüllstation eingeführt werden, versagen können: ein sehr dünnes Material kann durch den Luftstrom ein Flattern der Ränder verursachen, während die Luftströme bei einem sehr dicken Material keinen nützlichen Effekt bei den Folienbahnrändern hervorrufen können. Folglich besteht die Bahn, die bei der oben genannten, bekannten Vorrichtung verwendet werden kann, in der Praxis in der Regel aus einer Schlauchpolyethylenfolie, die eine Dicke von 0,6-0,13 mm hat. Es ist indessen wünschenswert, verschiedene und auch nützlichere Materialien, wie mehrfach verbundene Bahnen (Papier/Kunststoff-Folien und dergleichen), die nicht nur eine Schlauchstruktur, sondern auch eine sogenannte einmal-gefaltete Form haben, d. h. die aus zwei Schichten, die zueinander in einem flachen Zustand übereinanderliegen und gegenseitig nur entlang eines longitudinalen Randes davon verbunden sind, bestehen.
- Ein weiterer Nachteil der oben genannten bekannten Vorrichtung besteht in einem relativ hohen Risiko des Versagens der Ausbreitung der Bahnränder, jedesmal wenn sie in die Einfüllstation eingeführt werden, was die Notwendigkeit eines recht häufigen manuellen Eingreifen zur Folge hat.
- Weitere Unannehmlichkeiten der bekannten Vorrichtung bestehen in der Schwierigkeit die pneumatische Ausbreitungsvorrichtung korrekt zu justieren, und in dem hohen Energieverbrauch zur Erzeugung der Druckluft, die dem Ausbreitungssystem geliefert wird.
- Ebenso ist aus dem Stand der Technik, aus US-A-2,612,738 ebenso wie aus DE-A-32 34 877, eine Verpackungsmaschine der obengenannten Art bekannt, bei der das Ausbreitungssystem ablösbare klebende Greifglieder, die zwischen einer unwirksamen, entfernten Stellung und einer nahen Kontaktstellung zu den Rändern verschiebbar sind, enthält. Gemäß US-A-2,612,738 enthalten diese klebenden Greifglieder ein Paar Beförderungsklebestreifen, die über die durch jeweilige Schwinghebel getragenen Drehrollen befördert werden, während in DE-A-32 34 877 die klebenden Greifglieder ein Paar querklebender Polster enthalten.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Überwindung der obigen Nachteile, und die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen in Beutel aus flexiblem Material, im Wesentlichen gemäß Anspruch 1, aber ebenfalls gemäß den beigefügten Unteransprüchen, erreicht.
- Kurz zusammengefaßt besteht das charakteristische und elementare Merkmal der Erfindung in der Tatsache, daß das Auseinanderbreiten der Bahnränder, oder ähnlicher Behälter, jedesmal, wenn sie in die Einfüllstation eingeführt werden, durch ein ablösbares klebendes Halten dieser Ränder durchgeführt wird. Solch eine Lösungsidee ermöglicht die Entfernung jeder Beschränkung und Begrenzung in Zusammenhang mit den physikalischen Eigenschaften des Materials, das die Bahn, oder einen ähnlichen Behälter bildet, um so die Anwendungsmöglichkeiten des Verpackungsverfahrens und der Vorrichtung, gemäß der Erfindung, auf flexible Materialien verschiedener Beschaffenheit und unterschiedlicher Dicke, und auch zu mehrfach verbundenen Materialien, die entweder eine Schlauch- oder eine einmalgefaltete Anordnung haben, und bereits als ein Umschlag oder dergleichen flexibler Beutel vorgebildet wurden, zu erweitern. Die Abschaffung der pneumatischen Ausbreitungsanlage, die in der Verpackungsvorrichtung gemäß dem vorherigen Stand der Technik geschaffen ist, ermöglicht jedes Justierungsproblem zu vermeiden und macht die Vorrichtung unter dem Herstellungsgesichtpunkt und in Verbindung mit den Funktionskosten weniger teuer, und alle Probleme, die das Risiko der mißlungenen Öffnung des Bahnanschnitts betreffen, werden praktisch aufgehoben.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden durch die folgende detaillierte Beschreibung, mit Hinweisen auf die beiliegenden, extra auf kein begrenzendes Beispiel beschränkten Zeichnungen, offensichtlich, bei denen:
- - Abb. 1 eine schematische und vereinfachte Perspektive und eine teilweise sektionale Ansicht auf eine automatische Verpackungsvorrichtung gemäß der Erfindung ist,
- - Abb. 2 eine vordere, teilweise sektionale und vereinfachte Ansicht ist, die einen ersten
- - Funktionsschritt der Vorrichtung gemäß der Erfindung zeigt, und
- - Abb. 3-9 die gleichen Ansichten wie Abb. 2, weiter vereinfacht und mit einem vergrößertem Maßstab sind, die jeweilig aufeinanderfolgende Funktionsschritte der Apparatur zeigen.
- Unter Bezug auf Abb. 1 enthält eine erfindungsgemäße automatische Verpackungsmaschine im Wesentlichen eine Anordnung 1, an der am oberen Bereich eine Einfüllstation, im Allgemeinen als 2 bezeichnet, eingebaut ist, in die die in flexible Beutel einzupackenden Gegenstände entweder manuell oder auf mechanischen Wege eingeführt werden. Diese flexiblen Beutel werden ausgehend von einer kontinuierlichen Bahn des wärmegeschweißten, flexiblen Materials 3, das um eine von der Anordnung 1 getragene Spule 4 gewickelt wird und das vorzugsweise durch ein Paar nebeneinanderstehender, motorbetriebener, endloser Förderbänder zu der Einfüllstation 2 gebracht wird, hergestellt. Der obere Antriebsriemen 6 kann durch ein Paar stillstehender Rollen ersetzt werden.
- Im Fall des gezeigten Beispiels wird die Bahn 3 durch eine abgeflachte Schlauchfolie gebildet, d. h. sie wird durch zwei übereinanderliegende Folienschichten, die miteinander entlang beider longitudinalen Ränder der Bahn 3 verbunden sind, gebildet. Diese Folie kann aus jedem zum Verpacken geeigneten Material, und auch aus durch Schichten miteinander verbundenen, verschiedenen Materialien gemacht sein, unter der Voraussetzung, daß diese Materialien mindestens einen wärmegeschweißten Bestandteil (zum Beispiel Polyethylen) enthalten, die eine unterschiedliche Dicke haben und die in jedem Fall gleichmäßig sehr viel ausgedehnter als sehr viel tiefer sind, als die, die im Fall der Verpackungsvorrichtung gemäß dem vorhergenannten Stand der Technik anzuwendenen, angepaßt sind. Zudem kann die Bahn 3 auch aus einer einmalgefalteten Folie, anstatt einer Schlauchfolie, bestehen, d. h. aus einer Folie, die aus zwei übereinandergelagerten abgeflachten Schichten gebildet wird, die miteinander nur entlang eines longitudinalen Randes der Bahn verbunden sind: in diesem Fall soll die Vorrichtung, in Bezug auf die Bestandteile, die detailliert hier weiter unten offenbart werden sollen, mit einer wärmegeschweißten Zusammensetzung dieser zwei Schichten entlang des anderen longitudinalen Bahnrandes, geschaffen werden.
- Die Einfüllfläche 2 ist nach oben hin an einer Seite durch den Führungsschacht 7 für die Bahn 3, und an der anderen Seite durch eine horizontale, verschiebbare Abdeckplatte 8 gegen die Wirkung von Rückstellfedergliedern, zwischen einer vorgeschobenen Stellung und einer eingezogenen Stellung (abgebildet in Abb. 4 und 8) abgegrenzt. Der Führungsschacht 7 lenkt die Bahn 3 ab, die mit Unterbrechungen durch die Transporteinrichtungen 5, 6 entlang einer im Wesentlichen vertikalen Richtung in die Einfüllfläche 2 eingeführt wird.
- Der Führungsschacht 7 und die verschiebbare Abdeckplatte 8 werden durch zwei Betriebsköpfe, als 9 beziehungsweise 10 gezeigt, die relativ gegeneinander in horizontaler Richtung versetzt sein können, d. h. quer in Bezug auf den Abschnitt der Bahn 3, der senkrecht in der Nähe des Führungsschachtes 7 plaziert wird, gehalten.
- Beide Köpfe 9, 10 können bewegt werden oder üblicherweise, wie in dem Fall des gezeigten Beispiels, ist der Kopf 9 feststehend, während der Kopf 10 zu dem Kopf 9 hin- oder weggedreht werden kann. Demnach ist der Kopf 10 verschiebbar entlang geeigneter Schienen montiert, um der Einfachheit willen nicht detailliert in den Zeichnungen gezeigt, und seine Hin- und Herbewegung wird üblicherweise durch einen elektrischen Motor angetrieben, ebenfalls nicht in den Zeichnungen gezeigt.
- Die Köpfe 9, 10 halten zwei Wärmeschweißsysteme, die zwei obere und untere feststehende, vorspringende, von dem feststehenden Kopf 9 getragene Glieder 11 beziehungsweise 12, und zwei obere und untere, bewegliche, von Kopf 10 getragene, und gegenüber von den oberen Abgrenzgliedern 11 beziehungsweise von den unteren Abgrenzgliedern 12 liegende Wärmestangen 13 beziehungsweise 14, enthalten. Die Abgrenzglieder und die Wärmestangen 11, 12, 13, 14 sind horizontal und quer zu dem Abschnitt der Bahn 3, das senkrecht in die Einfilllfläche 2 ausgestreckt wird, angeordnet.
- Die Bezugsziffern 15, 16 bezeichnen zwei Rollen, die drehbar um den feststehenden Kopf 9, in einer zwischen den Abgrenzgliedern 11 und 12 liegenden Fläche, und um den beweglichen Kopf 10, in einer entsprechend zwischen den Wärmestangen 13, 14 liegenden Fläche, unterstützt werden. Die Rollen 15, 16 haben eine identische Anordnung, einschließlich eines zentralen Schaftes 15a, 16a, auf dem abwechselnd coaxiale, zylinderförmige Elemente 15b, 15c und 16b, 16c starr fixiert sind. Die zylinderförmigen Elemente 15b, 16b tragen, über einen winkeligen Abschnitt auf ihrer seitlichen Oberfläche, geeignete selbstklebende Polster 17, 18. Diese klebenden Polster können einfach aus zweifach-klebenden Klebestreifen gebildet werden, zum Beispiel von einer Art, die von 3M unter der Bezeichnung 4658F, deren freigelegte Oberfläche (d. h. die eine, die nicht an das zylinderförmige Element 15b, 16b haftet) mit einem ablösbaren Acrylklebstoff beschichtet ist, hergestellt und gefertigt werden.
- Die Schafte 15a, 16a der Rollen 15, 16 sind wie die Abgrenzglieder 11, 12 und die Wärmestangen 13, 14 orientiert, und die Drehung davon wird gleichzeitig, aber durch eine sich hin- und herbewegende, motorbetriebene Zusammensetzung in entgegengesetzten Richtungen durchgeführt, nicht im Sinne des Praktikers gezeigt, es soll aber im Folgenden verdeutlicht werden.
- Die zylinderförmigen Elemente 15c, 16c der Rollen 15, 16 arbeiten mit den jeweiligen Schwingschuhen 19, 20 zusammen, die drehbar um die Schafte 21, 22 parallel zu den Rollen 15, 16 montiert sind, und die durch die jeweiligen flüssigbetriebenen Verstellorgane 23, 24 angetrieben werden. Die Schuhe 19, 20 können zwischen einer wirkungslosen, erhöhten Stellung und einer abgesenkten Stellung, bei der die jeweiligen freien Enden an die Oberflächen der zylinderförmigen Elemente 15c, 16c grenzen, verrückbar sein.
- Bezugsziffer 25 bezeichnet ein Messer, das aus einer Rundklinge besteht, die durch den feststehenden Kopf 9 in der Ebene direkt unter der Rolle 15 gehalten wird und durch ein feststehenden Kopf 9 in der Ebene direkt unter der Rolle 15 gehalten wird und durch ein Flüssigkeitsverstellorgan 26 parallel entlang des Weges des sich in Einführfläche 2 befindenden Abschnittes der Bahn 3, verrückbar zu dem feststehenden Kopf 9 ist.
- Die Funktionsweise der oben beschriebenen Verpackungsvorrichtung ist wie folgt.
- Es wird vorausgesetzt, ausgehend von der Stellung, gezeigt in Abb. 2, bei der der bewegliche Kopf 10 von dem feststehenden Kopf 9 räumlich geteilt ist, daß die Schuhe 19, 20 in ihrer erhöhten Stellung gehalten werden, und die Rollen 15, 16 winkelig mit den jeweiligen Klebestreifen 17, 18, die bezüglich der Einfilllfläche 2 gegenüber liegen, angeordnet sind. Ein vorbestimmter Abschnitt 3a der Bahn 3, der durch die Förderbänder 5, 6 transportiert wird, wird im Wesentlichen vertikal bezüglich der Einfüllfläche 2 positioniert.
- Im ersten Schritt (Abb. 3) werden die Rollen 15, 16 um 180º in entgegengesetzte Richtungen gedreht, um die jeweiligen Klebestreifen 17, 18 in einem nebeneinanderstehenden Zustand bezüglich der Folienbahn 3a zu positionieren. Gleichzeitig wird der bewegliche Kopf 10 in die Nähe des feststehenden Kopfes 9 gebracht, wobei die bewegliche Platte 8 an den Schacht 7 angrenzt, um von oben die Einfüllfläche 2 zu schließen. Der Versetzung des beweglichen Kopfes 10 relativ zu dem feststehenden Kopf 9 folgend, werden die Klebestreifen 17, 18 von den Rollen 15, 16 von entgegengesetzten Seiten gegen die Folienbahn 3a gedrückt, um selbst an den entsprechenden Schichten der Bahn zu kleben. Die Folienbahn 3a wird dann von der Bahn 3 durch die Rundklinge 25, die durch das Verstellorgan 26 betrieben wird, getrennt (Abb. 4).
- Der nachfolgende Schritt besteht aus dem Ausbreiten der Schnittränder 3b, 3c der Folienbahn 3a, die an den Klebestreifen 17, 18 der jeweiligen Rollen 15, 16 kleben: Das wird durch eine verknüpfte Bewegung einer Teildrehung des beweglichen Kopfes 10 in Relation zu dem feststehenden Kopf 9 und einer Aufwärtsdrehung der Rollen 15, 16, verursacht, so wie in Abb. 5 beschrieben.
- Dann wird eine Absenkung der Schwingschuhe 19 ausgeführt, so wie in Abb. 6 gezeigt, um ein festes Halten der Ränder 3b, 3c gegen die zylinderförmigen Elemente 15c, 16c der Rollen 15, 16, unter Zusatz von dem klebenden Griff, der durch die Streifen 17, 18 erzeugt wird, zu
- TEXT FEHLT Die zwei Rollen 15, 16 werden dann weiter gedreht, um die Klebestreifen 17, 18 in einer Stellung zu positionieren, bei dem diese Rollen auf gegenüberliegenden Seiten bezüglich der Einfüllfläche 2 liegen, während gleichzeitig (oder gleich danach) der bewegliche Kopf 10 komplett von dem feststehenden Kopf 9 weg bewegt wird. Dann werden die Ränder 3b, 3c, die vorher einfach jeder von jedem ausgestreckt wurden, gegenseitig zu solch einer Ausdehnung weggebewegt, daß die Einführung der dazwischen einzupackenden Gegenstände A ermöglicht wird, so wie es in Abb. 7 beschrieben ist.
- Am Ende des Einfüllschrittes wird der bewegliche Kopf 10 wieder in die Nähe des feststehenden Kopfes 9 gebracht und schließt gegen diesen, und die Aktivierung der beiden Wärmeschweißzusammensetzungen, die durch die Abgrenzglieder 11, 12 und die Stangen 13,14 gebildet werden, beginnt. Die obere Wärmeschweißzusammensetzung 11, 13 führt die Schließung des unteren Endes der Folienbahn 3 durch, die dann nach und nach in die Einfüllsation 2 eingeführt werden soll, während die untere Wärmeschweißzusammensetzung 12,14 die Schließung der Ränder 3b, 3c gleich unterhalb der Rollen 15, 16 ausführt. Die Bildung eines verschlossenen Beutels 3d, der die Gegenstände A enthält ist dann folglich komplett. Dieser verschlossene Beutel 3d wird in einen unteren Entleerungssschacht, nicht gezeigt in den Zeichnungen, einfach durch Öffnen der Unterlagen 19, 20 und durch Lösen der Ränder 3b, 3c von den Klebestreifen 17, 18 der Rollen 15, 16 durch die auf das Gewicht der so verpackten Gegenstände A zurückzuführende Schwerkraft, ausgeladen.
- In der oben beschriebenen Ausführungsform wird das Wegschieben der Klebestreifen 17, 18 von der gegenseitigigen, körperfernen, unwirksamen Stellung zu der greifnahen Stellung der Ränder 3b, 3c, wie vorher beschrieben, der Drehung der Rollen 15, 16 in entgegengesetzten Richtungen folgend, ausgeführt.
- In der offenbarten Ausführungsform wird die Vorrichtung gemäß der Erfindung mit einem elektronischen Prüfund Kontrollsystem ausgestattet, um die verschiedenen oben beschriebenen motorbetriebenen Bestandteile in einer übereinstimmenden Weise gemäß den nacheinanderfolgenden, sequentiellen Betriebszyklen zu betreiben. Dieses Prüfund Kontrollsystem, nicht detailliert gezeigt, kann naheliegenderweise so programmiert werden, daß die Betriebscyclen der Vorrichtung den Benutzer-Wünschen entsprechend angepaßt sind.
- Zudem können die Klebestreifen 17, 18 in beiden Ausführungsformen leicht und schnell entfernt und regelmäßig ersetzt werden.
- Natürlich können die Konstruktionsdetails, die Ausführungsformen und die Anwendungsarten der Erfindung in Bezug auf das, was offenbart und veranschaulicht wurde, breit variiert werden, ohne dadurch den Schutzumfang der beigefügten Ansprüche zu verlassen.
- Folglich, zum Beispiel, auch wenn der Lösungsvorschlag auf dem die vorliegende Erfindung basiert, durch einen Beispielweg mit eindeutigen Hinweisen auf eine Verpackungsvorrichtung, die ein kontinuierliches Bahn verwendet, offenbart wurde, kann die Erfindung vorteilhafterweise gleichermaßen bei Verpackungssytemen, die Umschläge oder ähnliche Behälter aus flexiblem Material benutzen, die bereits gemäß einer festen flachen Anordnung, mit zwei, so gegeneinander ausgebreiteten Rändern vorgebildet sind, daß sie eine Einfüllung von dadurch einzupackenden Gegenständen ermöglichen, verwendet werden.
Claims (7)
1. Automatische Vorrichtung für die Verpackung von Gegenständen (A) innerhalb flexibler
Materialbeutel (3d), insbesondere hergestellt aus wärmeverschweißbarem Kunststoffmaterial,
umfassend einen Einfüllbereich (2), Zuführeinrichtungen (5, 6), um dem Einfüllbereich (2)
intermittierend eine kontinuierliche Bahn (3), hergestellt aus diesem flexiblen Material,
zuzuführen, das gebildet ist durch zwei gegenseitig überlagerte flache Schichten, die
miteinander entlang wenigstens einer längsgerichteten Kante davon verbunden sind,
Schneidvorrichtungen (25), um die kontinuierliche Bahn (3) quer zu schneiden, um eine
Bahnlänge (3a) in einer gewünschten Größe zu bilden, Aufspreizeinrichtungen (19, 20), um
die Schnittkanten (3d, 3c) der Bahnlänge (3a) aufzuspreizen (17, 18), Rückhaltemittel (19,
20), um die Kanten (3b, 3c) während des Auffüllens der Gegenstände (A) zu halten, und
Vorrichtungen, um hermetisch den Bahnabschnitt (3a) zu verschließen (12, 14) dadurch
gekennzeichnet, daß
- die Vorrichtungen zum Aufspreizen der Kanten (3a, 3c) der Bahnlänge (3a) ein Walzenpaar
(15, 16) umfassen, die um die jeweiligen Achsen (15a, 16) drehbar sind, und die quer zur
Bahnlänge (3a) ausgerichtet sind und jeweils selbsthaftende Unterlagen (17, 18), die fest an
den Walzeneinrichtungen (15, 16) befestigt sind, tragen,
- Anlageeinrichtungen (15c, 16c) mit den Walzen (15, 16) verbunden sind, wobei die
Anlageeinrichtungen (15c, 16c) nicht mit den selbsthaftenden Unterlagen (17, 18)
ausgestattet sind,
- die Rückhalteeinrichtungen Schwenkschuhe (15, 16) umfassen, die neigbar zwischen einer
Ruhe- und einer Betriebsposition angeordnet sind, in der die Schuhe die Schneidekanten (3a,
3b) der Bahnlänge (3a) gegen die Anlageeinrichtungen (15c, 16c) der Walzen (15, 16)
drücken, die nicht mit den selbsthaftenden Unterlagen (17, 18) ausgestattet sind,
- die Walzen (15, 16), die Anlageeinrichtungen (15c, 16c) und die Schwenkschuhe (19, 20)
durch jeweils Träger (9, 10) getragen werden, die relativ zu einander entlang einer Richtung
senkrecht zu der Bahnlänge (3a) zwischen einer beidseitig proximalen Stellung und einer
beidseitig distalen Stellung verschiebbar sind.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Stellglieder vorgesehen sind,
so daß eine gleichzeitige Rotation der Walzen (15, 16) in entgegengesetzten Richtungen
zwischen einer distalen Position und einer angenäherten Position der Unterlagen (17, 18)
möglich ist.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die distale und proximale
Position untereinander um 180º versetzt ist.
4. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (9, 10) weiterhin
zwei Wärmeschweißeinrichtungen (11, 12, 13, 14) tragen, die oberhalb bzw. unterhalb der
Walzen (15, 16) angeordnet sind.
5. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schneidvorrichtungen ein Kreismesser enthalten.
6. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zuführeinrichtungen, um die Bahn (3) dem Einfüllbereich (2) zuzuführen, ein Paar von
motorbetriebenen endlosen Band fördern (5, 6), umfaßt, die an gegenüberliegenden Seiten
des Gewebes angeordnet sind.
7. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anlageeinrichtungen aus zylindrischen Abschnitten (15c, 16c) der Walzen (15, 16) bestehen.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| IT97TO001105A IT1296654B1 (it) | 1997-12-17 | 1997-12-17 | Metodo e macchina per il confezionamento di articoli in involucri di materiale flessibile. |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
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