DE3219267C2 - - Google Patents
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- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65B—MACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
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- B65B31/02—Filling, closing, or filling and closing, containers or wrappers in chambers maintained under vacuum or superatmospheric pressure or containing a special atmosphere, e.g. of inert gas
- B65B31/022—Filling, closing, or filling and closing, containers or wrappers in chambers maintained under vacuum or superatmospheric pressure or containing a special atmosphere, e.g. of inert gas the chambers moving in an endless path
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- B65B51/00—Devices for, or methods of, sealing or securing package folds or closures; Devices for gathering or twisting wrappers, or necks of bags
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Description
Die Erfindung betrifft eine automatische Verpackungsvorrichtung
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1. Insbesondere betrifft die Erfindung eine automatische
Vakuumverpackungsvorrichtung, in der die Arbeitsgänge
der Bildung von Beuteln aus einem langen Bogen oder
Streifen einer Plastikfolie, des gleichzeitigen Einhüllens
von Gegenständen oder Waren, die in den Folienbeuteln
zu verpacken sind, und des Verschließens der
Öffnungen der Beutel mitsamt dem Inhalt in einem Vakuumzustand
stetig und automatisch ausgeführt werden.
Eine automatische Verpackungsvorrichtung der eingangs
genannten Art ist aus der US-PS 39 58 391 bekannt. Bei
dieser Verpackungsvorrichtung werden beispielsweise
mit Fleisch oder dergleichen gefüllte Beutel aus verschweißbarem
Kunststoff auf einer Beuteltrageinrichtung
abgelegt, die an einer endlosen Kette befestigt ist, so
daß jede Beuteltrageinrichtung den zugehörigen Beutel
entlang einer Bewegungsbahn transportiert. Die Beuteltrageinrichtung
hat einen Auflagerkopf zur Auflage eines
offenen Endes des zugeführten Beutels, einen Vakuumdeckel,
der zusammen mit der Beuteltrageinrichtung eine
Vakuumkammer bildet, in der das offene Ende des aufgenommenen
Beutels unter einem Vakuum verschlossen wird
und der synchron mit der Beuteltrageinrichtung umläuft.
Durch eine Vertikalbewegung der Beuteltrageinrichtung
wird die Vakuumkammer geschlossen und wieder geöffnet.
Außerdem enthält der Vakuumdeckel ein Heizbauteil zum
Verschluß des offenen Endes eines jeden Beutels sowie
einen Anschluß zu einer Evakuiereinrichtung, damit der
Innenraum der Vakuumkammer evakuiert werden kann.
Bei dieser bekannten Verpackungsvorrichtung werden die
Arbeitsgänge des Öffnens und Schließens der Vakuumkästen,
des Einstellens des Luftdrucks in den Kästen,
des Erhitzens des Heizstabes zum Verschließen der Öffnungen der aus
thermoplastischer Folie bestehenden Beutel und des
Herausnehmens der verschlossenen Beutel aus den Vakuumkästen
automatisch ausgeführt. Ein Nachteil der Vorrichtung
besteht darin, daß die zu verpackenden Gegenstände
nicht automatisch in die Beutel eingegeben werden
und daß die Gegenstände enthaltenden Beutel nicht automatisch
auf die Beuteltrageinrichtungen aufgelegt werden. Diese
Arbeitsgänge sind von Hand auszuführen.
Eine Vorrichtung dieser Art kann mehr als 30 Beutel mit
darin befindlichen Gegenständen pro Minute bearbeiten,
womit die Vorrichtung wenigstens drei Bedienungspersonen
benötigt, von denen zwei die Gegenstände in die Beutel
einführen und die dritte Person die Beutel mit den darin
befindlichen Gegenständen auf die Beuteltrageinrichtung legt, wobei
sie auf die exakte Lage der offenen Beutelenden auf dem Auflagerkopf noch zu achten hat.
Aus der CH-PS 6 10 260 ist eine Vorrichtung zum kontinuierlichen
Herstellen von Beuteln bekannt, die eine
Schlauchfolienausbildungseinrichtung, eine Folienschneideinrichtung
und nachfolgend eine Transporteinrichtung
aufweist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
eine Verpackungsvorrichtung der eingangs genannten Art
so zu verbessern, daß der gesamte Verpackungsvorgang
weitestgehend automatisiert ist. Dabei muß insbesondere
die exakte Ablage des Beutels auf der Beuteltrageinrichtung
ermöglicht werden, damit ein optisch einwandfreies
und dichtes Verschließen der Beutel in der Vakuumkammer
gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen
des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Aufgrund der
erfindungsgemäßen Lösung ist nun eine einzige
Arbeitsperson in der Lage, die gesamte Vorrichtung zu überwachen
und zu betätigen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in
den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
einiger bevorzugter Ausführungsform sowie an Hand der
Zeichnung. Dabei zeigt
Fig. 1 in einer schematischen Seitenansicht ein
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen automatischen
Verpackungsvorrichtung;
Fig. 2 in einer perspektivischen Ansicht eine
Schlauchfolienausbildungseinrichtung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Verformen einer Folie in Bogen- oder Streifenform
zu einer Schlauchfolie;
Fig. 3 in einer Seitenansicht eine Folienverschluß-
und -schneideinrichtung in der erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
Fig. 4 in einer perspektivischen Ansicht eine obere
Walze der Folienverschluß- und -schneideinrichtung;
Fig. 5 einen verschlossenen und geschnittenen
Beutel mit darin befindlichem Gegenstand vor der Bearbeitung
in einer Vakuumkammer;
Fig. 6 in einer Aufsicht eine Vakuumverschlußeinrichtung
mit mehreren Vakuumkammern;
Fig. 7 eine vergrößerte Seitenansicht, in Richtung
der beiden Pfeile VII-VII in Fig. 6 gesehen, die
eine Beuteltrageinrichtung in einem Zustand zeigt, in dem
ihre Tragplatte soeben einen Beutel von einem
Transportband zugeführt bekommen hat;
Fig. 8 einen vergrößerten Vertikalschnitt entlang
der durch die Linie VIII-VIII in Fig. 6 bezeichneten Ebene, in
Pfeilrichtung gesehen, der einen Zustand zeigt, in dem ein
Vakuumdeckel auf der Beuteltrageinrichtung aufruht;
Fig. 9 in einer vergrößerten, teilweise geschnittenen
Vorderansicht eine Vakuumverschlußeinrichtung;
Fig. 10 in einer vergrößerten, teilweise geschnittenen
Seitenansicht ein anderes Ausführungsbeispiel
der Beuteltrageinrichtung;
Fig. 11 eine vergrößerte, teilweise geschnittene
Seitenansicht entlang der durch die Linie XI-XI in
Fig. 10 gekennzeichneten Ebene, in Pfeilrichtung gesehen,
und
Fig. 12 in einer Aufsicht ein weiteres Ausführungsbeispiel
der Vakuumverschlußeinrichtung.
Mit Bezug auf Fig. 1 hat die automatische
Verpackungsvorrichtung eine Beutelausbildungseinrichtung
M₁ zum Ausbilden von Beuteln aus thermoplastischer
Folie, wobei diese gleichzeitig Gegenstände oder
Waren wie Fleisch, Fisch, Gemüse und dergleichen umhüllt,
und eine Vakuumverschlußeinrichtung M₂, die die offenen
Endabschnitte der Beutel in einem Vakuumzustand verschließt.
Die Beutelausbildungseinrichtung M₁ hat ein erstes
Zufuhrtransportband 2 zur Zufuhr der Gegenstände 1, die
auf ihm in bestimmten Abständen angeordnet sind, eine bekannte
Schlauchfolienausbildungseinrichtung 4, die stetig
einen Streifen 3 aus Kunststoffolie, der von einer Folienrolle
R über Führungswalzen r abgegeben wird, zu einem
Schlauch 3a eingeführt werden, ein Paar Verschlußwalzen
5 zum Zusammenfügen der beiden seitlichen Ränder des
Streifens 3 durch Erhitzen, wodurch die Ausbildung des
Schlauchs 3a abgeschlossen ist, zwei Führungstransportbänder
6, die voneinander in vertikaler Richtung beabstandet
sind und den Schlauch 3a führen, eine Folienverschluß-
und -schneideinrichtung 7, die den Schlauch 3b in geeigneten
Abständen zerschneidet, um derart die Beutel auszubilden,
daß die vorderen Endabschnitte der Beutel, in ihrer
Bewegungsrichtung gesehen, voll durch Heißverkleben bzw.
Schweißen durch die Einrichtung 7 verschlossen werden, während
der hintere Teil
der Beutel offen ist, und ein zweites Transportband 8
zur Zufuhr der von der Einrichtung 7 bearbeiteten Beutel
in die Vakuumverschlußeinrichtung M₂.
Die Schlauchausbildungseinrichtung 4 hat die Form
eines Rohres von im wesentlichen rechteckigem Querschnitt,
wie in Fig. 2 dargestellt ist, wobei die Einrichtung 4
eine geneigte Stirnseite 4a an ihrem stromaufwärts gelegenen
Ende sowie einen schmalen Schlitz 4a hat, der sich
in ihrem unteren Wandabschnitt in Längsrichtung erstreckt.
Der Streifen 3 der Folie wird in die Einrichtung 4 durch
die geneigte Rückseite 4a eingeleitet und durch sie in die
Form des Schlauches 3a geführt. Die beiden seitlichen Ränder
des Streifens 3 werden so zusammengebracht, daß sie
durch den Schlitz 4b parallel zueinander durchhängen.
Diese durchhängenden Ränder des Schlauches 3a werden dann
durch Wärmeverkleben bzw. Schweißen durch die Verschluß-
bzw. Schweißwalzen 5 miteinander verbunden.
Die Gegenstände 1 werden stetig in festgelegten Intervallen
der Einrichtung 4 durch die geneigte Stirnseite
4a zugeführt. Auf diese Weise werden die Gegenstände
1 in dem Schlauch 3a in bestimmten Abständen angeordnet
und werden durch den Streifen 3 umhüllt oder eingeschlossen,
während dieser zu dem Schlauch 3a wie oben
beschrieben geformt wird. Der Schlauch 3a, der die Gegenstände
1 enthält, wird dann von den Führungstransportbändern
6 zu der Folienverschluß- und -schneideinrichtung 7
gezogen.
Die Folienverschluß- und -schneideinrichtung 7 hat
ein paralleles Paar oberer und unterer Walzen 7a und 7b,
die sich um ihre jeweiligen Wellen 70 und 71 synchron zueinander
drehen, wie aus Fig. 3 zu ersehen ist. Die oberen
und unteren Walzen 7a und 7b haben obere und untere Köpfe
72 und 73, die jeweils radial nach außen vorstehen und
sich mit ihrer Oberfläche parallel zu den Achsen der
Walzen erstrecken. In dem vorstehenden Außenabschnitt
des Kopfes 72 ist eine Nut 74 ausgebildet (Fig. 4), die
sich in Längsrichtung des Kopfes erstreckt und in der
eine Schneidklinge 75 fest eingesetzt ist.
An der stromaufwärtigen Arbeitsseite der Nut 74
(an der linken Seite in Fig. 4) ist eine Verschlußfläche
oder Schweißfläche 76 ausgebildet, deren gesamte
Fläche den Schlauch 3a berührt, wenn die Einrichtung 7
den Schlauch 3a schneidet. Auf der stromabwärtigen Arbeitsseite
der Nut 74 sind nicht verschließende Flächen
77 ausgebildet, zwischen denen ein Verschlußsteg 78 ausgebildet
ist. Dieser Verschlußsteg 78 berührt den
Schlauch 3a, wenn dieser geschnitten wird. Die Verschlußfläche
76, die nicht verschließenden Flächen 77 und die
Außenfläche des Steges 78 haben im Querschnitt die Form
von Bögen, wobei die nicht verschließenden Flächen 77
näher an der Achse der oberen Walze 7a sind als die Verschlußfläche
76, während die Außenseite des Steges 78
und die Verschlußfläche 76 die gleiche radiale Entfernung
von der Achse der Walze 7a haben. Die Schneidkante
der Schneidklinge 75 hat ebenfalls den gleichen radialen
Abstand von der Achse der Walze. Innerhalb des Kopfes 72
und oberhalb der Verschlußfläche 76 und der nicht verschließenden
Flächen 77 sind jeweils zwei stangenähnliche
Heizeinrichtungen 79 und 80 eingebettet, die mit
einer Heizquelle (nicht dargestellt) verbunden sind, um
den Steg 78 und die Verschlußfläche 76 zu erhitzen.
Die vorstehende Außenfläche 73a des unteren Kopfes
73 der unteren Walze 7b wirkt mit dem oberen Kopf 72 der
oberen Walze 7a so zusammen, daß der Schlauch 3a zwischen
ihnen gehalten ist. Wenn sich die Schneidklinge 75 in der
Ebene befindet, die durch die jeweiligen Achsen der Wellen
70 und 71 geht, wie dies in Fig. 3 dargestellt ist, wird
der Schlauch 3a von der Schneidklinge 75 im Zusammenwirken
mit der Fläche 73a des Kopfes 73 quer durchgeschnitten.
Bevor die Schneidklinge 75 in ihre Schneidposition
gerät, um den Schlauch 3a zu schneiden, wirkt
der erhitzte Steg 78 mit der Außenfläche 73a des Kopfes
73 zusammen, um den verschlossenen Abschnitt 81 im Mittelbereich
des flachen, hinteren, offenen Endes 82 des
Beutels 3b zu bilden, wie dies in Fig. 5 dargestellt
ist. Nachdem die Schneidklinge 75 den Schlauch 3a geschnitten
hat, wirkt die Verschlußfläche 76 des Kopfes
72 mit der Außenfläche 73a des Kopfes zusammen, um
ein flaches, vollständig verschlossenes Ende 83 des
nachfolgenden Beutels 3a an dessen stromabwärtiger Seite
auszubilden.
Die Drehgeschwindigkeit der Einrichtung 7 ist auf
die Bewegungsgeschwindigkeit des Schlauchs 3a eingestellt,
und die Drehung der Einrichtung 7 ist so festgelegt,
daß ein Mittelabschnitt des Schlauchs 3a zwischen
benachbarten Gegenständen 1 in dem Schlauch während einer
Umdrehung der Walzen 7a und 7b durchgeschnitten wird. Die
von der Einrichtung 7 geschnittenen Beutel werden dem
stromabwärtigen Ende des zweiten Transportbandes 8 zugeführt,
das mit größerer Geschwindigkeit als die Bewegung
des Schlauches 3a läuft, um dadurch die Beutel 3b
in geeigneten Abständen der Vakuumverschlußeinrichtung M₂
zuzuführen.
Die Vakuumverschlußeinrichtung M₂ hat eine endlose
Kette 12, die sich um ein Antriebskettenzahnrad 10 und
ein größeres angetriebenes Kettenzahnrad 11 bewegt, wie
aus Fig. 6 zu ersehen ist. Die Kette 12 ist in gleichen
Abständen mit mehreren rechteckigen Beuteltrageinrichtungen
S fest verbunden, die die jeweiligen Beutel halten.
Das Antriebskettenzahnrad 10 wird von einem Antriebsmotor
19 über eine Kette 20, die um ein Antriebskettenzahnrad
90 des Motors 19 und ein angetriebenes Kettenzahnrad
91 geführt ist, ein mit dem Kettenzahnrad 91
verbundenes Schneckenrad 18, ein mit dem Schneckenrad
18 kämmendes Stirnrad 17 und eine Welle 16 angetrieben,
die das Stirnrad 17 mit dem Antriebskettenzahnrad 10
verbindet. Das stromabwärtige Ende des zweiten Transportbandes
8 ist oberhalb eines Umfangsabschnittes des
Antriebskettenzahnrades 10 und der Bewegungsbahn der
Trageinrichtungen S angeordnet. Die Bewegungsbahn der
Kette 12 ist auf der linken Seite in Fig. 6 zwischen
den zwei Kettenzahnrädern 10 und 11 im wesentlichen
geradlinig, während sie auf der rechten Seite von einer
bogenförmigen Führungsplatte 49 gekrümmt ist, wodurch
ein größerer Umfangsabschnitt des angetriebenen Kettenzahnrades
11 in Eingriff mit der Kette 12 steht.
Jede der Trageinrichtungen S hat eine Auflagerplatte
26 mit mehreren Vorsprüngen P, die an der Kette 12
befestigt ist, eine Grundplatte 13, die größer als die
Auflagerplatte 26 ist und über mehrere zusammendrückbare
Schraubenfedern 27 elastisch auf der Auflagerplatte 26
aufgelagert ist, und eine Tragplattform 21, die auf
sich einen Beutel 3b elastisch aufnimmt, der durch das
Transportband 8 zugeführt wird, wie aus Fig. 7 zu ersehen
ist. Jede Auflagerplatte 26 ist kippbar von einem
Gelenk 54 am Außenrand des angetriebenen Kettenzahnrads
11 gehalten. An der Unterseite der Tragplattform 21 sind
mehrere Naben oder Gesenke 25 ausgebildet, in die jeweils
vorstehende Stifte 24 gleitfähig eingesetzt sind,
die an der Grundplatte 13 befestigt sind. Mehrere zusammendrückbare
Schraubenfedern 23 umgeben jeweils einen
Stift 24 und eine Nabe oder ein Gesenk 25, um so die
Tragplattform 21 elastisch auf der Grundplatte 13 aufzulagern.
An der Oberseite einer jeden Grundplatte 13 ist
nahe ihrem stromaufwärtigen Ende ein Auflagerkopf 22
angesetzt, auf dem das stromaufwärtige offene Ende 82
des Beutels 3b aufruht, wenn der Beutel der Tragplatte
21 zugeführt ist, wie in Fig. 8 dargestellt ist.
Die Oberfläche des Auflagerkopfs 22 und diejenige der
Tragplattform 21 liegen in derselben horizontalen Ebene,
und die Schraubenfedern 23 sind stark genug, um
einen Beutel 3b ohne große Zusammendrückung zu tragen.
Das angetriebene Kettenzahnrad 11 ist drehbar an
einem Ständer 28 gehalten, der an einem Unterbau B
über ein ringförmiges Kugellager 92 befestigt ist, wie
in Fig. 9 dargestellt ist. Ein Stab 29 erstreckt sich
vertikal von der Oberseite des Ständers 28 weg, und um
diesen Stab ist eine drehende Hülse 30 drehbar befestigt.
Der Stab 29 hat einen Anschlagkopf 93 an seinem
obersten Abschnitt, der an ihm über einen Anschlagstift
94 befestigt ist. Der Anschlagkopf 93 verhindert, daß
sich die Hülse 30 nach oben bewegt. Die Drehhülse 30
ist an ihrem unteren Endabschnitt über mehrere Befestigungsschrauben
31 an dem angetriebenen Kettenzahnrad 11
befestigt, und ein Drehumschaltventil 48 ist unterhalb
des Mittelabschnitts des angetriebenen Kettenzahnrads 11
angeordnet. An der Außenfläche der Hülse 30 sind mehrere
vertikale Führungsschienen 30a in gleichem Abschnitt in
Umfangsrichtung angeordnet, die sich zwischen oberen und
unteren Flanschen 30b und 30c erstrecken. Jede dieser
Führungsschienen 30a steht in Eingriff mit einem Führungsrad
40, das am inneren Endabschnitt eines zugehörigen
Traghebels 14 drehbar gehalten ist.
Jeder der Hebel 14 ist an seinem Mittelabschnitt
von einem zugehörigen vertikalen Tragstab 33 an dessen
oberen Ende gehalten. Jeder der Stäbe 33 ist gleitend
von einer Führungshülse 32 geführt, die an dem Kettenzahnrad
11 befestigt ist. An dem oberen Endabschnitt
jedes Stabes 33 ist ein Anschlagarm 33a vorgesehen, der
die Hin- und Herbewegung des Traghebels 14 begrenzt.
Jeder der Stäbe 33 hat einen Nockenfolger 34 in der
Form einer kleinen Rolle, die an der Nockenfläche eines
ringförmigen Nocken 36 abrollt, der an dem Unterbau B
koaxial mit dem Ständer 28 befestigt ist.
Der Winkelbereich 57a zwischen einer ersten Position
50 und einer zweiten Position 51 (Fig. 6) der
Nockenfläche des ringförmigen Nockens 36 liegt höher als
der restliche Bereich 57b. Wenn demnach der Nockenfolger
34 auf der Nockenfläche 36a des Nockens 36 abrollt,
bewegt sich der Stab 33 dabei in vertikaler Richtung,
indem der angelenkte Teil des Traghebels 14 angehoben
und gesenkt wird.
Ein kastenähnlicher Vakuumdeckel 15 mit offenem Boden
ist vom äußeren Ende eines jeden Armes 14 über einen
Lagerzapfen 39 und zwei beabstandete Vorsprünge 39b
drehbar abgehängt, wobei die Vorsprünge am dem Mittelteil
der Oberseite des Vakuumdeckels 15
angeformt sind. Jeder Deckel 15 und die zugehörige Beuteltrageinrichtung
S bilden zusammen eine Vakuumkammer
V. Der Boden des Deckels 15 ist offen, und seine untere
Randfläche ist mit einem endlosen Dichtungsring O zum
Abdichten des Raumes zwischen der unteren Randfläche
des Deckels 15 und der Oberseite der Grundplatte 13 versehen.
An der inneren Wandfläche des Deckels 15 sind
mehrere Druckglieder 52 angeformt, die die Randabschnitte
der Tragplattform 21 nach unten drücken und so die
Platte 21 absenken, wobei die Federn 23 zusammengedrückt
werden, wenn der Deckel 15 auf der Grundplatte 13 angeordnet
ist, wie in Fig. 9 dargestellt ist.
Auf der Oberseite eines jeden Deckels 15 ist
ein Luftzylinder 43 zur Betätigung eines Heizstabes 42
befestigt, wobei letzterer mit dem Zylinder 43 über eine
Kolbenstange 44 verbunden und so angeordnet ist, daß er
dem Auflagerkopf 22 auf der Grundplatte 13 gegenüber
liegt, wenn der Deckel 15 sich auf der Beuteltrageinrichtung
S befindet. Der Heizstab 42 wird vertikal von
dem Luftzylinder 43 bewegt und drückt nach unten gegen
das offene Ende 82 des Beutels 3b, das auf der Oberseite
des Auflagerkopfes 22 aufruht, wodurch das offene
Ende 82 verschweißt wird. Da die Tragplattform 21 zu
diesem Zeitpunkt von den Druckgliedern 52 geringfügig
nach unten bewegt ist, liegt das offene Ende des Beutels
3b auf dem Auflagerkopf 22 auf, wodurch es stetig
gehalten ist und von dem Heizstab 42 fehlerlos verschweißt
wird, ohne daß sich Falten bilden.
An der Außenseite einer jeden Auflagerplatte 26 ist
eine nach unten verlaufende Strebe 55 angesetzt, deren
unterer Abschnitt zwei Rollen 95 drehbar hält, die vertikal
voneinander beabstandet sind und eine Führungsschiene
56 lose zwischen sich halten, an der sie entlanglaufen.
Die Führungsschiene 56 erstreckt sich entlang der Bewegungsbahn
der Kette 12 an deren Außenseite und wird von
mehreren vertikalen Stützen 96 getragen, die an dem Unterbau
B befestigt sind. Ein Teil der Führungsschiene 56,
der dem linearen Feld 57c der Bewegungsbahn entspricht,
liegt etwas niedriger als der restliche Teil der Schiene
56. Wenn demnach jede einzelne Beuteltrageinrichtung S
sich das Feld 57c entlangbewegt, kippt sie um das Gelenk
54 nach außen, um den Beutel 3b, der in einem Vakuum verschlossen
wurde, von der Tragplattform 21 fallen zu lassen.
Eine Seitenwand jedes Deckels 15 ist mit einem sie
durchsetzenden Rohrleitungsstück 45 versehen, mit dem
ein Ende eines elastischen Vakuumschlauches 46 verbunden
ist, wobei das andere Ende des Schlauchs mit einer Kupplung
47 verbunden ist, die an einem bestimmten Teil des
Kettenzahnrads 11 angesetzt ist und mit einem der sich
drehenden Leitungen des Drehumschaltventils bzw. Drehabsperrglieds
48 in Verbindung steht. Der Innenraum des Deckels
15 ist somit mit einer Vakuumpumpe (nicht dargestellt)
über den Schlauch 46 und das Ventil 48 verbindbar.
Die Verpackungsvorrichtung der
oben beschriebenen Konstruktion und Gestaltung arbeitet
in der nachfolgend beschriebenen Weise.
Jeder von der Beutelausbildungseinrichtung M₁ erzeugte
Beutel 3b wird mit einer festgelegten zeitlichen
Steuerung auf einen der Beuteltrageinrichtungen S der
Vakuumverschlußeinrichtung M₂ vorgeschoben. Die Laufgeschwindigkeit
der Einrichtungen S ist auf die Geschwindigkeit
des Transportbandes 8 abgestimmt und die Zwischenräume
zwischen den benachbarten Beuteln entsprechen
den Zwischenräumen zwischen den benachbarten
Beuteltrageinrichtungen S, so daß jeder Beutel 3b in
genauester Weise auf die Tragplattform 21 einer Beuteltrageinrichtung
S fallen kann.
Wenn jede Einrichtung S mit dem Beutel 3b auf ihrer
Tragplattform 21 auf ihrer Bewegungsbahn in Umlaufrichtung
die erste Position 50 passiert (Fig. 6), wird ein
Deckel 15 auf die Grundplatte 13 abgesenkt, da der Nockenfolger
34 auf der unteren Nockenfläche zu rollen beginnt.
Zu diesem Zeitpunkt drücken die Druckglieder 52
die Tragplattform 21 mit dem Gewicht des Deckels 15 nach
unten, um das offene Ende des Beutels 3b in einer natürlichen
Weise auf den Auflagerkopf 22 zu legen, und
die gebildete Vakuumkammer V wird mit der
Vakuumpumpe über das Ventil 48 verbunden, um evakuiert
zu werden. Die Federn 27 wirken so, daß der Deckel 15
elastisch auf der Grundplatte 13 aufgenommen wird.
Wenn die Luft in der Vakuumkammer V bis zu einem
bestimmten Grad abgesaugt ist, tritt der Luftzylinder 43
in Tätigkeit, um den Heizstab 42 abzusenken, so daß das
offene Ende des Beutels 3b verschlossen wird. Der Vakuumverschlußvorgang
in einer jeden Vakuumkammer V findet
innerhalb des Bewegungsabschnitts 57a (in Fig. 6) statt.
Nach dem Vakuumverschlußvorgang wird der Vakuumkammer V
Luft zugeführt, wodurch die Wand des Beutels 3b sich an
den oder die darin befindlichen Gegenstände infolge des
Luftdrucks anlegt. Wenn jede Trageinrichtung S die Endposition
51 des Bewegungsabschnitts 57a durchläuft, wird
der Deckel 15 angehoben, da der Nockenfolger 34 auf der
höheren Oberfläche des Nockens 36 abrollt. Zur gleichen
Zeit wird die Tragplattform 21 in ihre Ausgangsposition
angehoben infolge der Rückstellkraft der Federn 23.
Die Einrichtung S bewegt sich entlang des größten
Teils ihrer Bewegungsbahn mit horizontaler Grundplatte 13,
während sie von der Führungsschiene 56 über die Strebe 55
und die Rollen 95 geführt ist. Wenn die Trageinrichtung S
jedoch die gradlinige Strecke 57c der Bewegungsbahn
durchläuft, wird sie um das Gelenk 54 nach außen gekippt,
so daß der Beutel 3b nach außen von der Tragplattform 21
heruntergleitet, da die Rollen 95 der Strebe 55 einen
tieferliegenden Teil der Führungsschiene 56 entlangrollen,
um das äußere Ende der Grundplatte 13 über die Strebe 55
abzusenken.
Somit empfängt jede Beuteltrageinrichtung S fortlaufend
am stromabwärtigen Ende des Förderbandes 8 einen
der Beutel 3b, die von dem Förderband 8 mit festgelegter
zeitlicher Steuerung zugeführt werden, und jeder der Beutel
wird in einer zugehörigen Vakuumkammer V verschlossen.
Wenn der Beutel 3b von dem Förderband 8 auf die Tragplattform
21 fällt, muß das offene Ende 82 des Beutels 3b korrekt
auf den Auflagerkopf 22 gelegt werden, so daß das
Ende 82 zuverlässig und fehlerfrei mit Hilfe des Heizstabes
42 verschlossen wird. Deshalb ist
jede der Tragplattformen 21 in einer Höhe nahe
der Unterseite des Förderbandes 8 angeordnet, um die
Fallstrecke zwischen der Oberseite des Förderbandes 8
und der Oberseite der Tragplattform 21 zu verringern. Nachdem
der Beutel 3b auf der Tragplattform 21 angeordnet
ist, wird die Plattform 21 durch das Gewicht des Deckels
15 über die Druckbauteile 52 abgesenkt, so daß das offene
Ende des Beutels 3b horizontal auf dem Auflagerkopf
22 aufliegt. Damit wird ein zuverlässiger und zwangsläufig
dichter Verschluß des offenen Endes 82 ohne
Falten an dem Endabschnitt 82 durch den Heizstab 42 in
Zusammenwirken mit dem Auflagerkopf 22 ausgeführt.
Bei dem obigen Ausführungsbeispiel der Erfindung
kann die Tragplattform 21 durch das Gewicht des Vakuumdeckels
15 abgesenkt werden. Jedoch kann die Kraft der
Schraubenfedern 23 zum Tragen der Tragplattform 21 so
eingestellt sein, daß die Schraubenfedern 23 die Plattform
21 in einer geeigneten unbeladenen Höhe halten,
während sie sich durch das Gewicht des Beutels 3b zusammenziehen
können, wenn dieser auf der Plattform 21
angeordnet wird.
Die Fig. 10 und 11 zeigen eine weitere Ausführungsform
der Erfindung, wobei jede Beuteltrageinrichtung S₁
eine Auflagerplatte 158 und eine Tragplattform 113 hat,
die von der Auflagerplatte 158 über mehrere zusammendrückbare
Schraubenfedern 159 gehalten ist. Am stromaufwärtigen
Endabschnitt der Tragplattform 113 ist ein Aufnahmebehälter
150 ausgebildet, der sich quer zur Bewegungsbahn
der Einrichtung S₁ erstreckt. In diesem Aufnahmebehälter
150 ist ein Auflagerkopf 122 so angeordnet, daß er
sich vertikal bewegen kann.
An den beiden Enden der Unterseite des Behälters
150 sind zwei Betätigungszylinder 151 befestigt, die
den Auflagerkopf 122 vertikal bewegen können. In jedem
der Zylinder 151 ist ein Kolben 152 angeordnet, der
ständig von einer Feder 154 nach unten beaufschlagt
wird. Jeder Kolben 152 ist mit dem Auflagerkopf 122
über eine Kolbenstange 153 verbunden.
In der Bodenwand eines jeden Zylinders 151 ist
eine Durchgangsbohrung 160 ausgebildet, und in der
Bodenwand des Behälters 150 sind zwei Durchgangsbohrungen
156 vorgesehen, die jeweils die Innenräume 157
innerhalb der Zylinder 151 mit dem Innenraum des Behälters
150 verbinden.
Ein Vakuumdeckel 115, der ähnlich wie der Vakuumdeckel
15 des obigen Ausführungsbeispiels arbeitet, hat
eine Membraneinrichtung 143 zur Betätigung eines Heizstabes
142 auf seiner Deckenplatten, und einen elastischen
Schlauch 146, der an seinem einen Ende mit einem
Verbindungsstück in einer Seitenwand des Deckels 115
verbunden ist und dessen anderes Ende mit einem Umschaltventil
148 in Verbindung steht, das seinerseits mit
einer Vakuumpumpe 155 verbunden ist.
Nachdem ein Beutel 103b von einem Transportband
108 auf die Tragplattform 113 befördert ist, wird der
Deckel 115 auf der Tragplattform 113 angeordnet. Dann wird
durch die Vakuumpumpe 155 der Luftdruck in dem Deckel
115 verringert. Wenn der Raum innerhalb des Deckels 115
abgesaugt ist, sinkt der Luftdruck in dem Raum 157 des
Zylinders 151, wodurch die Kolben 152 hochsteigen, wobei
sie den offenen Endabschnitt des Beutels 103b tragen.
Nachdem sein offener Endabschnitt durch den Heizstab
142 verschlossen ist, wird das Ventil 148 betätigt,
wodurch Luft in den Deckel 115 eingeführt wird. Zu diesem
Zeitpunkt wird der Auflagerkopf 122 durch die Rückstellkraft
der Federn 154 in dem Zylinder 151 nach
unten zurückgezogen.
Somit kann jede Beuteltrageinrichtung
S₁ einen Beutel gleichmäßig und stabil aufnehmen.
Außerdem wird der Auflagerkopf 122 automatisch durch
die Druckdifferenz in dem Zylinder 151 bewegt. Jedoch
können auch zwei andere Zylinder, die durch einen Kompressor
betätigt werden (nicht dargestellt), für die
Zylinder 151 vorgesehen sein.
Fig. 12 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
Vakuumverschlußeinrichtung M₃, die einen großen Drehteller
211 hat, an dessen Rand mehrere Beuteltrageinrichtungen
213, die jeweils einen Auflagerkopf 222 haben,
direkt befestigt sind. Mehrere Hebel 223 erstrecken sich
von einem zentralen Ständer 224 radial nach außen und
halten an ihren äußeren Endabschnitten jeweils Vakuumdeckel
215 im aufgehängten Zustand. Der Drehteller 211
kann von einem Motor 219 über einen die Antriebskraft
übertragenden Mechanismus 225 gedreht werden. Ein Transportband
208 zum Zuführen von Beuteln 203b ist entlang
einer tangentialen Linie des Drehtellers 211 angeordnet,
durch das die Beutel 203b in gleichmäßiger Weise jeweils
zu der zugehörigen Trageinrichtung 213 zugeführt werden
können.
Claims (9)
1. Automatische Verpackungsvorrichtung mit einer
Vakuumverschlußeinrichtung, die die offenen Enden von
gefüllten Beuteln aus Kunststoffolie unter Vakuum verschließt,
mit wenigstens einer Beuteltrageinrichtung,
die eine Tragplattform, auf die der Beutel gelegt wird,
und einen Auflagerkopf zur Auflage des offenen Endes
des Beutels aufweist, und mit wenigstens einem Vakuumdeckel,
der synchron mit der Beuteltrageinrichtung umläuft,
um mit ihr eine Vakuumkammer auszubilden, und
der ein Heizbauteil, das zum Verschluß des offenen Endes
des Beutels mit dem Auflagerkopf zusammenwirkt, sowie
einen Anschluß zu einer Evakuierungseinrichtung aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Beutelausbildungseinrichtung (M₁) zum automatischen
Ausbilden von Beuteln (3b) eine Schlauchfolienausbildungseinrichtung
(4), die stetig aus einem Streifen
(3) einer Folie einen Schlauch (3a) bildet und die dem
Schlauch nacheinander zugeführten Gegenstände umhüllt,
eine Folienverschluß- und -schneideinrichtung (7) zum
Schneiden des Folienschlauches (3a) in bestimmten Abständen
und zum Ausbilden der Beutel (3b) mit den
darin befindlichen Gegenständen, sowie eine Transporteinrichtung
(8, 108) zur Beförderung der erzeugten
Beutel (3b) zu der Vakuumverschlußmaschine (M₂) aufweist,
wobei die Transporteinrichtung (8, 108) sich
synchron zu der Beuteltrageinrichtung (S) bewegt, so daß
jede Beuteltrageinrichtung (S) einen zugehörigen Beutel
(3b) aufnehmen kann, der von der Transporteinrichtung
zugeführt wird, daß entweder der Auflagerkopf (22, 122)
oder die Tragplattform (21, 113) vertikal bewegbar ist,
um ihre relativen Höhen zueinander zu verändern, so daß
die Tragplattform (21, 113) im Übergabebereich zur Verringerung
der Falldistanz dicht unterhalb der Transportebene
der Transporteinrichtung (8, 108) geführt werden
kann.
2. Verpackungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Auflagerkopf (22) an einem Basisteil (13) der
Beuteltrageinrichtung (S) befestigt ist, daß das
plattenartige Tragbauteil (21) von dem Basisteil über
wenigstens ein elastisches Bauteil (23) gehalten ist,
daß die Überseiten des Auflagerkopfes (22) und des
plattenartigen Tragbauteils (21) normalerweise in derselben
horizontalen Ebene liegen und daß das elastische
Bauteil es ermöglicht, daß das plattenartige Tragbauteil
(21) durch das Gewicht des Vakuumdeckels (15) abgesenkt
wird, wenn der Vakuumdeckel auf der Beuteltrageinrichtung
(S) angeordnet wird.
3. Verpackungsvorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Vakuumdeckel (15) Druckglieder (52) aufweist,
die nach innen vorstehen, um an die Oberseite des
plattenartigen Tragbauteils (21) anzustoßen und dieses
abzusenken, wenn der Vakuumdeckel (15) abgesenkt wird.
4. Verpackungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragplattform (113) an einem Endabschnitt
ein kastenartiges Gebilde zur Aufnahme des Auflagerkopfes
(122) unterhalb der Tragplattform (113) aufweist
und daß der Auflagerkopf (122) durch mindestens einen Luftzylinder
(151) vertikal bewegbar ist, der durch Luftdruckunterschied
betätigt wird.
5. Verpackungsvorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftzylinder (151) einen Kolben (152) aufweist, der
sich zur Verbindung mit dem Auflagerkopf (122) nach oben
erstreckt und von einer Feder (154) nach unten gezwängt
wird, um den Auflagerkopf unter die Tragplattform (113)
abzusenken, und daß die untere Zylinderkammer unter dem
Kolben (152) stets mit der Atmosphäre und die obere
Zylinderkammer oberhalb des Kolbens (152) mit der Vakuumkammer
(V) in Verbindung stehen.
6. Verpackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Folienverschluß- und -schneideinrichtung (7)
zur Teilverschweißung einer Beutelöffnung einen Steg
(78) aufweist.
7. Verpackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Transporteinrichtung (8) und der Beuteltrageinrichtung
(S) im Übergabebereich der Beutel (3b)
linear übereinander geführt sind.
8. Verpackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Transporteinrichtung (208) im Übergabebereich
der Beutel (3b) tangential zur Bewegungsbahn der Beuteltrageinrichtung
(S) verläuft.
9. Verpackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Vakuumdeckel (15) vertikal bewegbar ist, um die
Vakuumkammer (V) zu öffnen und zu schließen.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: KABUSHIKI KAISHA FURUKAWA SEISAKUSHO, TOKYO, JP FU |
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8125 | Change of the main classification |
Ipc: B65B 31/02 |
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| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8328 | Change in the person/name/address of the agent |
Free format text: REICHEL, W., DIPL.-ING., PAT.-ANW., 60322 FRANKFURT |