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DE69713221T2 - Personenkraftwagentürschloss - Google Patents

Personenkraftwagentürschloss

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Publication number
DE69713221T2
DE69713221T2 DE69713221T DE69713221T DE69713221T2 DE 69713221 T2 DE69713221 T2 DE 69713221T2 DE 69713221 T DE69713221 T DE 69713221T DE 69713221 T DE69713221 T DE 69713221T DE 69713221 T2 DE69713221 T2 DE 69713221T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lock
housing
cylinder
adapter
lever
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69713221T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69713221D1 (de
Inventor
Jonas Adolfsson
Janik Delaure
Joel Girard
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Valeo Comfort and Driving Assistance SAS
Volvo Car Corp
Original Assignee
Valeo Securite Habitacle SAS
Volvo Car Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Valeo Securite Habitacle SAS, Volvo Car Corp filed Critical Valeo Securite Habitacle SAS
Publication of DE69713221D1 publication Critical patent/DE69713221D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69713221T2 publication Critical patent/DE69713221T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B17/00Accessories in connection with locks
    • E05B17/0012Accessories in connection with locks for lock parts held in place before or during mounting on the wing
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B83/00Vehicle locks specially adapted for particular types of wing or vehicle
    • E05B83/36Locks for passenger or like doors
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    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T292/00Closure fasteners
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    • Y10T292/1043Swinging
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Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schloß für eine Kraftfahrzeugtür, insbesondere ein Schloß mit Schließzylinderbetätigung oder Zylinderschloß.
  • Ein Kraftfahrzeug ist üblicherweise mit einem Zylinderschloß entweder an beiden vorderen Türen oder nur an einer der vorderen Türen ausgerüstet. In dem zuletzt genannten Fall befindet sich die obligatorisch mit dem Zylinderschloß ausgestattete Tür auf der rechten bzw. auf der linken Seite, je nachdem, ob das Fahrzeug mit Rechtslenkung oder mit Linkslenkung ausgeführt ist. Es gibt daher grundsätzlich zwei verschiedene Ausführungsarten für die Zylinderschlösser, und zwar ein rechtes Schloß und ein linkes Schloß.
  • Wenn ein Fahrzeug mit einem Zylinderschloß an nur einer Tür, beispielsweise an der rechten Tür ausgerüstet ist, ist die linke Tür mit einem Schloß ohne Schließzylinder ausgestattet. Dieses Schloß ohne Schließzylinder kann aus Sicherheitsgründen nicht das gleiche wie das entsprechende Zylinderschloß sein. Denn das Zylinderschloß trägt einen Hebel, der für seine Betätigung durch den Schließzylinder bestimmt ist, wobei dieser Hebel, im Verhältnis zum Schloßgehäuse vorsteht. Bei Fehlen eines Schließzylinders ist dieser Hebel nicht mehr mit dem Schließzylinder verbunden, so daß er leicht durch einen beispielsweise durch die Fensterdichtung in die Tür hineingesteckten Haken zugänglich ist. Dieser Haken würde die Betätigung des Hebels ermöglichen, wodurch das Schloß von außen entriegelt und geöffnet werden könnte. Um dieses Risiko zu vermeiden, sind die Schlösser ohne Schließzylinder ohne Schließzylinderhebel ausgeführt. Bei diesen Schlössern für die rechte bzw. linke Seite handelt es sich um zwei verschiedene Ausführungsarten.
  • Daraus ergibt sich insgesamt die Notwendigkeit, vier Schloßausführungsarten vorzusehen, und zwar zwei Schloßarten für rechts bzw. links mit einem Schließzylinderhebel und zwei Schloßarten für rechts bzw. links ohne Schließzylinderhebel.
  • Eine der Aufgaben der Erfindung besteht darin, die Anzahl der Schloßausführungsarten zu verringern, indem die Wegfassung des Schließzylinderhebels an den Schlössern für die rechte bzw. linke Seite, die ohne Schließzylinder einzubauen sind, vermieden wird, ohne daß die Schlösser dadurch mit Hilfe eines auf den Schließzylinderhebel einwirkenden Hakens entriegelt werden können.
  • Wenn im übrigen in einem Zylinderschloß der Schließzylinderhebel nicht mit dem Schließzylinder verbunden ist, können dadurch unangenehme Geräusche verursacht werden, da der Schließzylinderhebel und die daran angebrachte Endhalterung nicht gesichert sind. Eine andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, diese Geräusche zu vermeiden.
  • Wenn schließlich ein Zylinderschloß an einer Fahrzeugtür eingebaut wird, muß sich der Schließbolzen des Schließzylinders in einer mittleren Position auf seinem Verstellweg befinden, während sich im Schloß der Schließzylinderhebel ebenfalls in einer mittleren Position befinden muß, damit eine normale Funktionsweise des Schlosses sichergestellt ist. Das Verbindungselement (Gestänge, Seilzug, direkte Kupplung) zwischen dem Schließbolzen des Schließzylinders und dem Schließzylinderhebel des Schlosses hat notwendigerweise eine Überlänge, um die Verbindung in einem Toleranzbereich für den Einbau des Schlosses in der Tür herbeiführen zu können. Wenn sich der Schließzylinderhebel zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verbindung hergestellt wird, nicht in seiner mittleren Position befindet, kann die Verbindung aufgrund der Überlänge des Verbindungselements trotzdem ausgeführt werden, wobei sich jedoch eine fehlerhafte Funktionsweise des Schlosses ergibt, da der Verstellweg des Hebels nicht ausreichend ist, damit er seine Funktion bei der Verriegelung oder bei der Entriegelung erfüllen kann.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Schloß vorzuschlagen, dessen Schließzylinderhebel sich zum Zeitpunkt des Einbaus in seiner geeigneten Position für den Einbau befindet.
  • Die Erfindung hat ein Schloß in der Ausführung als "Zylinderschloß" für eine Kraftfahrzeugtür zum Gegenstand, das ein Schloßgehäuse und einen Schließzylinderhebel aufweist, der für die Betätigung des Schlosses durch den Schließzylinder anhand eines Verbindungselements bestimmt und entlang einer Wand des Gehäuses verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Öffnung in der Wand des Gehäuses und eine Öffnung im Schließzylinderhebel umfaßt, wobei die beiden Öffnungen einander gegenüberliegen, wenn sich der Schließzylinderhebel in der geeigneten Position für seinen Zusammenbau mit dem zum Schließzylinder gehörenden Verbindungselement befindet, und daß es außerdem ein Paßstück umfaßt, das in die beiden Öffnungen eingesetzt ist und mit ihnen zusammenwirkt, um den Schließzylinderhebel im Verhältnis zum Schloßgehäuse zu sichern, wobei das besagte Paßstück so gestaltet ist, daß es nach dem Einbau des Schloßgehäuses an einer Kraftfahrzeugtür ohne Schließzylinder in seiner Position belassen werden kann und abnehmbar ist, damit es nach dem Einbau des Schloßgehäuses an einer Kraftfahrzeugtür mit einem Schließzylinder und nach dem Einbau des Verbindungselements zwischen dem Schließzylinderhebel und dem Schließzylinder herausgenommen werden kann.
  • Aus der FR-A-2 199 363 ist bereits eine Befestigungsvorrichtung bekannt, die es ermöglicht, ein Element, beispielsweise eine Platte, an einer Halterung zu befestigen, wobei diese Vorrichtung ein Teil umfaßt, das einen Nocken bildet, der mit einem an einer Achse befestigten Kopf mit einer allgemein länglichen Form versehen ist. Während des Betriebs werden der Kopf und die Achse in längliche Schlitzlöcher eingesetzt, die einander gegenüberliegend in das Element und in die Halterung, die aneinander befestigt werden sollen, eingearbeitet sind, und das als Nocken dienende Teil wird anschließend um 90º gedreht, um die Verriegelung der Baueinheit sicherzustellen. In dieser Druckschrift ist nicht vorgesehen, eine solche Befestigungsvorrichtung mit einem Zylinderschloß zu kombinieren, um die Probleme zu lösen, die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegen.
  • Nach anderen Merkmalen der Erfindung ist folgendes vorgesehen:
  • - Das Paßstück weist einen Wirkteil und ein Betätigungselement auf, die durch einen Gelenkbereich verbunden sind.
  • - Der Wirkteil des Paßstücks umfaßt eine Achse, die in die Öffnung des Gehäuses und anschließend in die Öffnung des Hebels eindringt, wobei die besagte Achse an ihrem Ende ein Arretiermittel trägt, das sein Herausziehen nach einer Drehung des Paßstücks verhindert.
  • - Das an der Achse des Wirkteils des Paßstücks angebrachte Arretiermittel besteht aus zwei Nasen, die radial beiderseits der Achse angeordnet sind, wobei die besagten Nasen durch die Öffnungen der Wand des Gehäuses und des Schließzylinderhebels hindurchgehen und anschließend, nach einer Drehung, hinter dem Schließzylinderhebel arretiert werden können.
  • - Die Achse ist an einer Trägerplatte angebracht, die außerhalb des Gehäuses bleibt, wenn das Paßstück in den beiden Öffnungen, mit denen es zusammenwirkt, eingesetzt ist.
  • - Die Trägerplatte trägt beiderseits der Achse Vorsprünge, die dazu bestimmt sind, sich an das Gehäuse anzudrücken, um im Zusammenwirken mit dem an der Achse angebrachten Arretiermittel das Halten des Schließzylinderhebels an der Wand des Gehäuses zu bewirken, um das Spiel zwischen dem Hebel und der Wand des Gehäuses zu vermeiden.
  • - Das Betätigungselement ist eine Zunge, deren mittlere Ebene im Ruhezustand den Gelenkbereich enthält; es kann eine mittige Einsenkung aufweisen, um sein Greifen beim Einsetzen des Paßstücks zu erleichtern, wobei es aber vorzugsweise keine Öffnung aufweist, um sein Verhaken zu verhindern.
  • - Das Paßstück besteht vollständig aus Kunststoff, wobei der Gelenkbereich dünner gestaltet ist, um eine Gelenkfolie zu bilden und das Kippen des Betätigungselements im Verhältnis zum Wirkteil des Paßstücks zu ermöglichen.
  • Weitere Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung. In dieser Zeichnung zeigen im einzelnen:
  • - Fig. 1 eine perspektivische Gesamtansicht eines Schlosses für eine Fahrzeugtür gemäß der Erfindung;
  • - Fig. 2 eine Ansicht in der gleichen Perspektive wie Fig. 1 zur Darstellung des Paßstücks zum Arretieren des Schließzylinderhebels nach dem Einbau der Fensterführungsschiene im Falle eines Schlosses ohne Schließzylinder;
  • - Fig. 3 eine Draufsicht des Paßstücks zum Arretieren des Schließzylinderhebels mit einem Teilschnitt entlang der Linie III-III von Fig. 1;
  • - Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des Paßstücks zum Arretieren des Schließzylinderhebels mit Darstellung seines Wirkteils.
  • In Fig. 1 ist ein Gehäuse 1 eines Zylinderschlosses für eine Kraftfahrzeugtür dargestellt.
  • Dieses Gehäuse 1 weist eine Wand 2 auf, an der sich ein Schließzylinderhebel 3 entlang bewegen kann, von dem nur der außerhalb des Gehäuses 1 vorstehende Teil dargestellt ist. Dieser Schließzylinderhebel 3 weist eine Öse 4 für die Befestigung des Verbindungselements zwischen dem Schließbolzen des Schließzylinders und dem Schließzylinderhebel 3 auf.
  • Um die Bewegungen des Schließzylinderhebels 3 zu ermöglichen, enthält das Gehäuses 1 einen Schlitz 5, der im dargestellten Ausführungsbeispiel vertikal verläuft.
  • Der Schließzylinderhebel 3 kann sich in einer vertikalen Ebene durch Drehung um eine nicht dargestellte Achse parallel zur Wand 2 des Gehäuses 1 zwischen einer unteren Position und einer oberen Position bewegen, die sich unterhalb bzw. oberhalb seiner dargestellten mittleren Position befinden. In dieser mittleren Position ist der Hebel erfindungsgemäß im Verhältnis zum Gehäuse mittels eines Paßstücks 6 gesichert.
  • Die Fig. 3 und 4 ermöglichen die Beschreibung des Paßstücks und seiner verschiedenen Bestandteile. Das Paßstück 6 umfaßt einen Wirkteil 7 und ein Betätigungselement 8, die durch einen Gelenkbereich 9 verbunden sind.
  • Der Wirkteil besteht in dem beschriebenen Ausführungsbeispiel aus einer Trägerplatte 10, einer Achse 11, zwei Nasen 12 und 13 und zwei Vorsprüngen 14, 15. Die Trägerplatte 10 ist eine Platte, die dazu bestimmt ist, parallel zur Wand 2 des Schloßgehäuses angeordnet zu sein. Auf einer ihrer Flächen ist die Trägerplatte 10 fest mit dem Gelenkbereich 9 verbunden. In der Mitte ihrer dem Gelenkbereich 9 gegenüberliegenden Fläche trägt die Trägerplatte 10 die Achse 11, die zylindrisch ausgeführt ist und die an ihrem freien Ende die zwei Nasen 12 und 13 trägt. Diese Nasen 12, 13 sind radial und symmetrisch zueinander bezogen auf die Achse 11 angeordnet. Außerdem trägt die Trägerplatte 10 auf der gleichen, dem Gelenkbereich 9 gegenüberliegenden Fläche, das heißt auf ihrer zum Schloßgehäuse 1 gerichteten Fläche, die beiden Vorsprünge 14 und 15, die symmetrisch zueinander bezogen auf die Achse 11 angeordnet sind. In dem dargestellten Beispiel haben die beiden Vorsprünge 14 und 15 die Form von zylindrischen Stiften. Die beiden Vorsprünge 14 und 15 haben die gleiche Höhe bezogen auf die Fläche der Trägerplatte 10, die sie trägt.
  • Die beiden Vorsprünge 14 und 15 sind dazu bestimmt, sich außen an der Fläche 2 des Gehäuses anzudrücken, während die beiden Nasen 12 und 13 dazu bestimmt sind, sich innen an den Schließzylinderhebel 3 anzudrücken, wie dies in Fig. 3 dargestellt ist. Die Rückseite der Nasen 12, 13 definiert eine erste zur Achse 11 senkrechte Ebene. Die Vorderseite der Vorsprünge 14, 15 definiert eine zweite zur Achse 11 senkrechte Ebene, die parallel zur ersten Ebene verläuft. Der Abstand zwischen diesen beiden Ebenen ist gleich der Summe der Dicken des Hebels 3 und der Gehäusewand 2 vorgesehen, so daß der Hebel 3 spielfrei an der Gehäusewand 2 gehalten wird, um jedes unangenehme Geräusch zu vermeiden, wenn die Tür ohne Schließzylinder ausgeführt ist.
  • Um das korrekte Einsetzen des Paßstücks 6 zu gewährleisten, sind die Wand 2 des Gehäuses 1 und der Schließzylinderhebel 3 jeweils mit einer Öffnung 16 bzw. 17 versehen, die in Fig. 3 zu erkennen ist und deren Form der Abschlußfläche 18 der Achse 11 und der Nasen 12 und 13 entspricht, wie dies in Fig. 4 zu erkennen ist. Das Paßstück 6 ist so ausgerichtet, daß die Nasen 12, 13 in die Öffnungen 16 und 17 hineingehen. Anschließend wird das Paßstück 6 um eine Vierteldrehung um die Achse 11 als Drehachse gedreht, woraufhin sie sich in der in den Fig. 3 und 4 dargestellten Position befindet: Die Nasen 12, 13 liegen an der Innenfläche des Hebels 3 an, während die Vorsprünge 14, 15 an der Außenfläche der Gehäusewand 2 anliegen. Der Hebel 3 wird dadurch in Anlage an der Wand 2 des Gehäuses 1 gehalten.
  • Der Gelenkbereich 9, der dünner gestaltet ist, um eine als Gelenk dienende biegsame Folie zu bilden, ist entlang der Längsachse der Trägerplatte 10 angeordnet, so daß er horizontal verläuft, wenn sich das Paßstück 6 in Position am Schloßgehäuse 1 befindet, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist.
  • Auf der anderen Seite des Gelenkbereichs 9 befindet sich das Betätigungselement 8, das aus einer Zunge besteht, deren Mittelebene im Ruhezustand den Gelenkbereich 9 enthält, wie dies in den Fig. 1, 3 und 4 dargestellt ist. Das Betätigungselement 4 weist eine bestimmte Dicke an seinem in Fig. 4 erkennbaren Umfang und eine geringere Dicke in seinem Mittelteil 19 auf, um eine Einsenkung zu bilden und dadurch sein Greifen beim Einsetzen des Paßstücks 6 zu erleichtern. Der Mittelteil 19 des Betätigungselements enthält keine Öffnung, um sein Einhaken mittels eines, beispielsweise durch die Fensterdichtung, in die Tür eingesteckten Hakens zu verhindern. Das Paßstück 6 ist insgesamt aus Kunststoff ausgeführt.
  • Das Zylinderschloß weist erfindungsgemäß zwei übereinstimmende Öffnungen 16, 17 in der Gehäusewand 2 bzw. im Schließzylinderhebel 3 auf, die so positioniert sind, daß sie der mittleren Position des Schließzylinderhebels 3 entsprechen. Das Schloß ist mit dem Paßstück 6 bestückt und wird mit dem Paßstück in Position geliefert, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist.
  • Wenn das Schloß mit einem Schließzylinder zusammenwirken soll, wird das Gehäuse an der Tür eingebaut, und das Verbindungselement zwischen dem Schließbolzen des Schließzylinders und dem Schließzylinderhebel 3 wird eingesetzt, wobei sichergestellt ist, daß sich der Schließzylinderhebel aufgrund des Vorhandenseins des Paßstücks 6 in seiner mittleren Position befindet, woraufhin das Paßstück 6 herausgenommen wird, um die Betätigung des Schlosses durch den Schließzylinder zu ermöglichen.
  • Wenn hingegen das Schloß nicht mit einem Schließzylinder zusammenwirken soll, wird das Gehäuse 1 an der Tür eingebaut, wobei das Paßstück 6 in seiner Position belassen wird. Anschließend wird die Fensterführungsschiene 20 vertikal in Richtung des in Fig. 2 dargestellten Pfeils eingesetzt. Im Zuge dieses Einsetzens drückt die Fensterführungsschiene 20 auf das Betätigungselement 8 des Paßstücks 6 und klappt es durch Drehung in Höhe des Gelenkbereichs 9 um. Das Betätigungselement 8 ist dann gegen die Wand 2 des Gehäuses 1 geklappt und zwischen dem Gehäuse 1 und der Fensterführungsschiene 20 gehalten, wobei der Wirkteil 7 des Paßstücks 6 in die Öffnungen 16, 17 eingesetzt wird und die Arretierung des Schließzylinderhebels 3 bewirkt. Diese Arretierung hält den Hebel 3 spielfrei an der Gehäusewand 2, wobei unangenehme Geräusche vermieden werden. Außerdem verhindert diese Arretierung das Einhaken des Schließzylinderhebels 3, da die Achse 11 mit einem Durchmesser von etwa 5 mm einer Zugkraft von ungefähr 500 Newton standhält.
  • Mit der Anordnung eines Paßstücks 6 gemäß der Erfindung ist es nur noch notwendig, zwei verschiedene Schloßarten vorzusehen, eine für die rechte Tür und die andere für die linke Tür. Es entfällt die Notwendigkeit, das Zylinderschloß von einem Schloß ohne Schließzylinder zu unterscheiden. Beim Einbau des Schlosses ist ein Vorgang zum Herausziehen des Paßstücks 6 im Falle eines Zylinderschlosses vorzusehen, aber erst nach dem Einbau des Verbindungselements, um eine korrekte Positionierung des Schließzylinderhebels 3 in der mittleren Position zu nutzen, die durch das Paßstück sichergestellt ist.
  • Das Paßstück 6, mit dem die erfindungsgemäßen Schlösser bestückt sind, ermöglicht es daher, nur einen Schloßtyp für jede Fahrzeugtür zu verwenden. Es hat eine Funktion zur Geräuschbeseitigung, da es bei Schlössern ohne Schließzylinder den Hebel 3 gegen die Wand 2 des Schloßgehäuses 1 hält, wobei es seine Bewegungen oder Vibrationen verhindert. Außerdem erfüllt es eine Funktion als Einhakschutz, da es bei Schlössern ohne Schließzylinder der Einwirkung einer hohen Zugkraft auf einen eingehakten Hebel standhält. Darüber hinaus erfüllt es eine Funktion zur korrekten Positionierung des Schließzylinderhebels 3 in Zylinderschlössern beim Vorgang zum Einbau des Verbindungselements zwischen dem Schließzylinder und dem Schließzylinderhebel 3.
  • Das Paßstück 6 des erfindungsgemäßen Schlosses ist in einem besonderen Ausführungsbeispiel beschrieben und dargestellt worden, dessen Form keinerlei einschränkende Wirkung besitzt.

Claims (9)

1. Schloß in der Ausführung als Zylinderschloß für eine Kraftfahrzeugtür, das ein Schloßgehäuse (1) und einen Schließzylinderhebel (3) aufweist, der für die Betätigung des Schlosses durch den Schließzylinder anhand eines Verbindungselements bestimmt und entlang einer Wand (2) des Gehäuses verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Öffnung (16) in der Wand (2) des Gehäuses und eine Öffnung (17) im Schließzylinderhebel (3) umfaßt, wobei die beiden Öffnungen (16, 17) einander gegenüberliegen, wenn sich der Schließzylinderhebel in der geeigneten Position für seinen Zusammenbau mit dem zum Schließzylinder gehörenden Verbindungselement befindet, und daß es außerdem ein Paßstück (6) umfaßt, das in die beiden Öffnungen (16, 17) eingesetzt ist und mit ihnen zusammenwirkt, um den Schließzylinderhebel (3) im Verhältnis zum Schloßgehäuse (1) zu sichern, wobei das besagte Paßstück so gestaltet ist, daß es nach dem Einbau des Schloßgehäuses an einer Kraftfahrzeugtür ohne Schließzylinder in seiner Position belassen werden kann und abnehmbar ist, damit es nach dem Einbau des Schloßgehäuses an einer Kraftfahrzeugtür mit einem Schließzylinder und nach dem Einbau des Verbindungselements zwischen dem Schließzylinderhebel und dem Schließzylinder herausgenommen werden kann.
2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Paßstück (6) einen Wirkteil (7) und ein Betätigungselement (8) aufweist, die durch einen Gelenkbereich (9) verbunden sind.
3. Schloß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wirkteil (7) des Paßstücks (6) eine Achse (11) umfaßt, die in die Öffnung (16) des Gehäuses (1) und anschließend in die Öffnung (17) des Hebels (3) eindringt, wobei die besagte Achse an ihrem Ende ein Arretiermittel trägt, das sein Herausziehen nach einer Drehung des Paßstücks (6) verhindert.
4. Schloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das an der Achse (11)des Wirkteils (7) des Paßstücks (6) angebrachte Arretiermittel aus zwei Nasen (12, 13) besteht, die radial beiderseits der Achse (11) angeordnet sind, wobei die besagten Nasen durch die Öffnungen (16, 17) der Wand (2) des Gehäuses (1) und des Schließzylinderhebels (3) hindurchgehen und anschließend, nach einer Drehung, hinter dem Schließzylinderhebel (3) arretiert werden können.
5. Schloß nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (11) an einer Trägerplatte (10) angebracht ist, die außerhalb des Gehäuses (1) bleibt, wenn das Paßstück (6) in den beiden Öffnungen (16, 17), mit denen es zusammenwirkt, eingesetzt ist.
6. Schloß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (10) beiderseits der Achse (11) Vorsprünge (14, 15) trägt, die dazu bestimmt sind, sich an das Gehäuse (1) anzudrücken, um im Zusammenwirken mit dem an der Achse (11) angebrachten Arretiermittel das Halten des Schließzylinderhebels (3) an der Wand (2) des Gehäuses (1) zu bewirken.
7. Schloß nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (8) eine Zunge ist, deren mittlere Ebene im Ruhezustand den Gelenkbereich (9) enthält.
8. Schloß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (8) eine mittige Einsenkung aufweist, um sein Greifen beim Einsetzen des Paßstücks (6) zu erleichtern.
9. Schloß nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Paßstück (6) vollständig aus Kunststoff besteht, wobei der Gelenkbereich (9) dünner gestaltet ist, um das Kippen des Betätigungselements (8) im Verhältnis zum Wirkteil (7) des Paßstücks (6) zu ermöglichen.
DE69713221T 1996-08-07 1997-08-06 Personenkraftwagentürschloss Expired - Lifetime DE69713221T2 (de)

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