DE69600483T2 - Dachgepäckträger für kraftfahrzeuge - Google Patents
Dachgepäckträger für kraftfahrzeugeInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Dachgepäckträger für Kraftfahrzeuge, folgendes aufweisend:
- - eine Traverse mit Endabschnitten und einer Längsführungsschiene, die wenigstens längs jedem der Endabschnitte vorgesehen ist,
- - zwei Traversenträgerbeine, die auf einem Dach eines Kraftfahrzeuges mit der Traverse, die quer zu der Längsrichtung des Kraftfahrzeuges angeordnet ist, getragen werden sollen, wobei jedes Bein gleitbar in jeweils einer der Führungsschienen an der Traverse angebracht ist, und
- - Schrauben-Mutter-Steuermittel, die in Wirkverbindung mit der Traverse und jedem der Beine stehen, um die Bewegung jedes Beins entlang der jeweiligen Führungsschiene zu steuern.
- Ein Dachgepäckträger mit den vorher bezeichneten Merkmalen ist aus US-A-5 226 570 und US-A-5 397 042 bekannt. Die Konstruktion dieses bekannten Gepäckträgers ist jedoch relativ kompliziert und kostspielig.
- Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist das Schaffen eines Dachgepäckträgers für Kraftfahrzeuge, der eine einfache Konstruktion mit einer reduzierten Zahl von Teilen hat, nicht teuer herzustellen und zusammenzubauen ist, der einfach und schnell auf dem Dach eines Kraftfahrzeuges angebracht werden kann, der an auch sehr unterschiedlichen Konstruktionen von Kraftfahrzeugdächern angepaßt werden kann und auch angrenzend an das heckseitige Ende des Daches angebracht werden kann, wobei eine absolute Zuverlässigkeit und Sicherheit der Verbindung zu der Kraftfahrzeugkarosserie gewährleistet ist.
- Um all den vorher erwähnten Ansprüchen vollkommen gerecht zu werden, sieht die vorliegende Erfindung einen Dachgepäckträger für Kraftfahrzeuge der anfänglich beschriebenen Art vor, bei dem die Schrauben-Mutter-Steuermittel folgendes aufweisen:
- - einen mit einem Gewinde versehenen longitudinalen Endkanal, der in jedem Endabschnitt der Traverse ausgebildet ist,
- - zwei Gewindeteile (7), die in jeden der jeweiligen mit einem Gewinde versehenen Endkanäle der Traverse geschraubt sind und in Wirkverbindung mit dem jeweiligen Traversenträgerbein in bezug auf Bewegungen längs der Längsrichtung der Traverse stehen,
- - Mittel zum Drehen jedes der Gewindeteile, um zu bewirken, daß jedes Gewindeteil sich axial in dem mit einem Gewinde versehenen jeweiligen Endkanal bewegt, wobei ebenfalls die Längsbewegung des entsprechenden Beins entlang der Führungsschiene bewirkt wird.
- Die Traverse kann beispielsweise aus einem Profilement bestehen, zum Beispiel aus einem Leichtmetallextrusionselement, in dem die Führungsschienen und Kanäle in einem einzigen Arbeitsgang ausgebildet werden, nach welchem die Kanäle einem Gewindeschneidungsprozeß unterzogen werden. Jedes Traversenträgerbein kann eine Blechstruktur aufweisen, die einfach und billig herzustellen ist.
- Die vorher beschriebenen Mittel zum Drehen jedes der Gewindeteile weisen ein Betätigungswerkzeug auf, das gleitbar in eine axiale Ausnehmung mit einem nichtkreisförmigen Querschnitt, der durch jedes Gewindeteil gebildet wird, eingreift.
- Alternativ können die mit einem Gewinde versehenen Endkanäle mit gegensinnigen Gewinden ausgebildet sein, und die Mittel zum Drehen der Gewindeteile weisen in diesem Fall einen einzigen Stab auf, der drehbar innerhalb der Traverse angebracht ist und gleitbar in die Gewindeteile eingreift, wobei der Stab ein aus der Traverse hervorstehendes Ende hat und mit einem Betätigungsknopf versehen ist, um die simultane und symmetrische Verschiebung der beiden Gewindeteile in bezug auf die Mitte der Traverse zu bewirken.
- Wie es klar gezeigt werden wird, besteht die Struktur des erfindungsgemäßen Gepäckträgers aus einer stark reduzierten Zahl von Teilen und ist einfach und billig herzustellen und zusammenzubauen.
- In einer ersten Ausführungsform der Erfindung sind die Trägerbeine mit Füßen versehen, die zum Aufsitzen auf das Dach des Kraftfahrzeuges angepaßt sind, und der Träger weist zudem zwei Hakeneemente auf, die jeweils mit den zwei Trägerbeinen verbunden sind und in die Seitenkanten eines Kraftfahrzeugdaches eingreifen können.
- Beim Anbringen an dem Kraftfahrzeugdach werden bei der ersten Ausführungsform die Traversenträgerbeine mit ihren Füßen an das Dach plaziert und dann wird die Drehung der beiden Gewindeteile (entweder nacheinander oder simultan in Abhängigkeit davon, welche der vorher erwähnten Formen der Drehungssteuermittel gewählt wurde) durchgeführt, bis die zwei in die Seitenkanten des Kraftfahrzeugs eingreifenden Hakenteile unter Spannung gesetzt sind.
- Bei einer zweiten Ausführungsform, die an zwei an dem Kraftfahrzeugdach befestigten Längsführungen angebracht werden kann, weisen die Trägerbeine des Trägers die Form von zwei äußeren Klemmbacken auf, die gegen die äußeren Seitenflächen der Längsführungen passend drücken, wobei der Träger außerdem folgendes aufweist:
- - ein Paar innere Klemmbacken, die gleitbar in den Führungsschienen der Traverse angebracht sind und gegen die innere Seitenfläche der Längsführungen drücken können,
- - wobei jedes Paar der äußeren und inneren Klemmbacken, die mit jeder Längsführung verbunden sind, Gegeneingriffsflächen haben, die miteinander so zusammenwirken können, daß, wenn jede äußere Backe zu dem jeweiligen Ende der Traverse bewegt wird, sie auch die kooperierende innere Backe über die Gegeneingriffsflächen mitzieht, wogegen, wenn jede äußere Backe auf das Zentrum der Traverse hin bewegt wird, die kooperierende innere Backe in einer relativ zu der Traverse feststehenden Position verbleibt.
- Um bei dieser zweiten Ausführungsform den Gepäckträger an dem Kraftfahrzeugdach anzubringen, wird die Traverse quer zu den beiden auf dem Dach vorgesehenen Längsführungen mit dem jeweiligen Paar von äußeren und inneren Backen in einer geöffneten Position plaziert. Ausgehend von dieser Stellung wird ein Drehen jeden Gewindeteils (nacheinander oder simultan) durchgeführt, um so die äußeren Backen von einander wegzubewegen, d.h., auf das jeweilige Ende der Traververse hin. Diese Bewegung der äußeren Backen bewirkt eine simultane Bewegung in Auswärtsrichtung der jeweiligen inneren Backen, bis diese gegen die jeweilige innere Seitenfläche der Längsführungen anschlagen. Ab diesem Zeitpunkt wird die Drehung jedes Gewindeteiles umgekehrt, so daß jede äußere Backe in Richtung auf die jeweilige Längsführung hin bewegt wird, während die kooperierende innere Backe in einer festen Postion verbleibt, bis die äußeren Backen gegen die äußeren Seitenflächen der Längsführungen drücken, wobei jede Führung zwischen jedes Paar der äußeren und inneren Klemmbacken eingespannt wird.
- Das Demontieren der Traverse von dem Kraftfahrzeugdach erreicht man durch eine umgekehrte Folge der vorher beschriebenen Vorgänge.
- Nach einem weiteren bevorzugten Merkmal sind die Führungsschienen und entsprechenden Abschnitte der Trägerbeine, die gleitbar in den Schienen angebracht sind, so geformt, daß die Winkelposition jedes Beins in bezug auf eine zentrale Achse der Traverse variiert werden kann. Aufgrund dieses Merkmals ist es möglich, die Traverse beispielsweise auch angrenzend an das heckseitige Ende des Kraftfahrzeugdaches anzubringen, dem der heckseitige Fuß des Traversenträgerbeins in Eingriff mit der Kraftfahrzeughecksäule (oder C-Säule) an einer Seite des hinteren Fensters steht.
- Ein bevorzugtes Merkmal der ersten Ausführungsform der Erfindung liegt darin, daß die Trägerfüße mit dem jeweiligen Bein durch eine gelenkige Verbindung verbunden sind, die sowohl Drehungen in einer vertikalen Ebene senkrecht zu der Achse der Traverse als auch in einer vertikalen Ebene parallel zu dieser Achse erlaubt, während Drehungen des Trägerfußes in der horizontalen Ebene verhindert werden.
- Nach einem weiteren Merkmal ist jedes der Hakenelemente von den jeweiligen Traversenträgerbeinen getrennt und weist einen Schlitz auf, mit dem ein Bolzen mit einem vergrößerten Kopf in Eingriff steht, der an dem Bein hervorsteht.
- Vorzugsweise ist der Schlitz in einer versenkten Fläche ausgebildet und der vergrößerte Kopf hat ebenfalls eine versenkte Form, um so geringe Einstellbewegungen des Kopfes in bezug auf die Fläche zu gestatten, um wiederum zu gewährleisten, daß die Traverse an irgendeine Bauweise eines Kraftfahrzeugdaches angepaßt werden kann.
- Aufgrund der im vorhergehenden beschriebenen Merkmale wird die Montage der Traverse an das Dach äußerst einfach und schnell, wobei eine absolute Sicherheit der Verbindung zu der Kraftfahrzeugkarosserie gewährleistet ist. Zudem kann die erfindungsgemäße Vorrichtung sogar an sehr unterschiedliche Bauformen von Kraftfahrzeugen wirkungsvoll angepaßt werden.
- Nach einem weiteren bevorzugten Merkmal der Erfindung ist der Träger mit einer oder mehreren Tragevorrichtungen zum Tragen von Zubehören ausgerüstet, wie beispielsweise einem Skiträger oder einem Fahradträger oder dergleichen, wobei die Tragevorrichtungen ein im wesentlichen starres Element mit einer C-förmigen Bauweise aufweisen, das gleitbar auf der Traverse an einem Ende derselben angebracht ist, wobei der zentrale Teil des C-förmigen Elementes an der oberen Fläche der Traverse angeordnet ist und, wobei das C-förmige Element mit Mitteln zur Verriegelung des Elementes an der Traverse ausgestattet ist.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die anhängenden Zeichnungen klar zu ersehen, die nur als nichteinschränkendes Beispiel dargestellt sind, die folgendes zeigen:
- Figur 1 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Endabschnittes eines Trägers einer erfindungsgemäßen ersten Ausführungsform.
- Figur 2 ist eine partielle Querschnittsvorderansicht des Trägers aus Figur 1, der in einer auf ein Kraftfahrzeugdach angebrachten Postion gezeigt ist.
- Figuren 3, 4 sind zwei Endansichten des Trägers aus Figur 1 in zwei unterschiedlichen Betriebszuständen.
- Figur 5 ist eine schematische perspektivische Ansicht, die eine bei dem erfindungsgemäßen Träger verwendete Zubehörtragevorrichtung zeigt.
- Figur 6 ist eine Ansicht des Endes der Vorrichtung aus Figur 5.
- Figur 7 zeigt eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Endabschnittes einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
- Figuren 8, 9 zeigen eine Querschnittsansicht des Trägers aus Figur 7 in zwei unterschiedlichen Betriebszuständen. Und
- Figur 10 ist eine Querschnittsansicht längs der Linie X-X der Figur 8.
- Bezugnehmend auf die Zeichnungen weist der erfindungsgemäße Träger eine Traverse 1 auf, die beispielsweise aus einem Leichtmetallprofilelement besteht, das durch einen Extrusionsvorgang erhalten worden ist. Die Traverse 1 hat in dem dargestellten Beispiel einen Querschnitt mit einem im wesentlichen elliptischen Profil mit spitz zulaufenden Enden und einem zentralen Kern 2, in dem eine einzige Längsführungsschiene 3 längs mit einem einzigen mit einem Gewinde versehenen Kanal 4 mit einem kreisförmigen Querschnitt ausgebildet ist, wobei sich sowohl die Schiene 3 als auch der Kanal 4 durch die gesamte Länge der Traverse 1 erstrecken. Nach der vorliegenden Erfindung wäre es auch möglich, eine Traverse 1 mit einer Führungsschiene gleich der Schiene 3 und einen mit einem Gewinde versehenen Kanal gleich dem Kanal 4 nur an den Endabschnitten derselben vorzusehen. Außerdem kann auch das die Traverse 1 bildende Material und die Herstellungstechnik der Traverse 1 von irgendeiner Art sein, die unterschiedlich zu dem im vorhergehenden beschiebenen ist.
- An jedem Ende der Traverse 1 ist innerhalb der Führungsschiene 3 der Kopf 5 eines jeweiligen Beins 6 zum Tragen der Traverse 1 gleitbar angebracht. In dem dargestellten Beispiel ist die Struktur des Beins 6 einschließlich der Struktur des Kopfes 5 aus gepreßtem Blech hergestellt. Wie aus den Figuren 1 und 3, 4 zu entnehmen ist, weist in dem dargestellten Beispiel die Führungsschiene 3 einen Querschnitt auf, der wie ein Gewölbe koaxial mit der Achse 4a des mit dem Gewinde versehenen Kanals 4 geformt ist, und der Kopf 5 hat die Form eines Kanals mit einem entsprechenden gewölbten Querschnitt. Daher kann der Kopf 5, während er axial in der Führungsschiene 3 gleitet, verschiedene Winkelpositionen in dieser Schiene rund um die Achse 4a (Figur 3) des Kanals 4 annehmen. Der Kopf 5 hat auch zwei hervorstehende Endzähne 5a, zwischen denen ein Gewindezapfen 7 axial fest sitzt, der in den mit einem Gewinde versehenen Kanal 4 geschraubt ist. Wie bereits gesagt, bezieht sich die hier beschriebene Struktur auf ein einzelnes Ende der Traverse, aber es versteht sich von selbst, daß die gleiche Anordnung der Teile an dem gegenüberliegende Ende vorgesehen ist.
- Bei der in Figur 1 gezeigten Anordnung weist der Gewindezapfen 7 eine axiale Ausnehmung 8 mit einem viereckigen Querschnitt auf, in das ein Betätigungswerkzeug 9 gleitbar eingreifen kann.
- Durch Einführen des Werkzeuges 9 in die Ausnehmung 8 ist es möglich, den Gewindezapfen 7 zu drehen, so daß dieser in den jeweiligen mit einem Gewinde versehenen Kanal 4 eingeschraubt oder herausgeschraubt wird. Folglich wird der Zapfen 7 axial in dem Kanal 4 in Richtung auf oder weg von der Mitte der Traverse bewegt. Während der axialen Bewegung in dem Kanal 4, bewegt der Gewindezapfen 7 das Trägerbein 6 längs desselben, welches Bein während dieser Bewegung durch das Eingreifen des Kopfes 5 in die Führungsschiene 3 geführt wird.
- Jedes Trägerbein 6 der Traverse hat zwei Trägerfüße 10, die beispielsweise aus mit einer Gummischicht bedeckten Metallplatten hergestellt sind, die mit dem Bein 6 durch ein Kugelgelenk 11 verbunden sind. Die Gelenke 11 sind so gefertigt, daß sie ein Drehen des jeweiligen Fußes 10 sowohl in einer vertikalen Ebene orthogonal zu der Achse 4a der Traverse 1 (Pfeil A in Figur 1) als auch ein Drehen in einer vertikalen Ebene parallel zu der Achse 4a (Pfeil B in Figur 1) erlauben. Drehungen jeden Trägerfußes 10 in einer horizontalen Ebene werden jedoch verhindert. Jedes Trägerbein 6 ist an dem Kraftfahrzeugdach durch ein Hakenelement 12 befestigt, das in dem dargestellten Beispiel durch ein geformtes Blechelement, das von der Struktur des jeweiligen Beins 6 getrennt ist, hergestellt ist. Letzteres hat einen Bolzen 13 mit einem vergrößerten Kopf 14, der in einem Schlitz 15 aufgenommen wird, welcher in einem Abschnitt 16 des Hakenelementes 12 ausgebildet ist. Der Abschnitt 16 ist in einer Ebene angeordnet, die in bezug auf eine vertikale Ebene orthogonal zu der Achse 4a der Traverse 1 geneigt ist, so daß während des Anbringens der Traverse, wenn der Gewindezapfen 7 durch das Betätigungswerkzeug 9 gedreht wird, um so das Bein 6 in Richtung auf die Mitte der Traverse 1 zu bewegen (nachdem der Endhaken 17 des Elements 12 an der Seitenkante des Kraftfahrzeugdaches in Eingriff gebracht worden ist), das Element 12 unter Spannung gesetzt wird und eine Sicherheitsverriegelung gewährleistet. In diesem Zustand ist das Bein 6 fest gegen das Kraftfahrzeugdach gepreßt, auf dem die Füße 10 aufsitzen, wogegen der Kopf 5 jeden Beins 6 leicht in der Führungsschiene 3 geneigt ist, um so irgendein mögliches Gleiten in der Führungsschiene 3 zu verhindern. Wenn diese Vorgänge für beide Trägerbeine 6, die mit den zwei Enden der Traverse 1 verbunden sind, wiederholt worden sind, ist die Sicherheit der Verbindung daher vollkommen gewährleistet. Die Möglichkeit, daß die Füße 10 sowohl in der durch den Pfeil A bezeichneten Richtung als auch in der durch den Pfeil B in Figur 1 bezeichneten Richtung drehen, verbunden mit der Möglichkeit, daß das Trägerbein 6 in einer gedrehten Stellung in bezug auf die Achse 4a der Traverse 1 (Figur 4) angeordnet wird, stellen sicher, daß der erfindungsgemäße Träger an irgendeine Bauweise eines Kraftfahrzeugdaches angepaßt werden kann. Der Träger kann auch angrenzend an das heckseitige Ende des Daches angebracht werden, bei dem der hinterste Trägerfuß 10 auf einem niedrigeren Niveau in bezug auf den anderen Trägerfuß (Figur 4) sitzt, wobei er mit der C-Säule des Kraftfahrzeuges in Eingriff steht. Um zu ermöglichen, daß die Traverse 1 auch noch weiter heckseitig angeordnet werden kann, ist es möglich, eine Beinstruktur vorzusehen, bei der der Kopf 5 asymmetrisch in bezug auf die beiden Trägerfüße 10 angeordnet ist, d.h., versezt in Richtung zu dem hintersten Trägerfuß.
- Zurückkommend auf das Hakenelement 12 öffnet sich der Schlitz 15 in einer versenkten Fläche 18, in die der vergrößerte Kopf 14 des Bolzens 13 eingreift, der ebenfalls eine versenkte Form hat, um so Feineinstellungen des Kopfes auf der Fläche 18 zu gestatten (siehe beispielsweise Figur 4). Das Hakenelement 12 weist auch einen oberen Vorsprung auf, der durch Biegen des Blechs des Elementes 12 gefertigt ist, welches der einzige obere Berührungspunkt zwischen dem Element 12 und der Beinstruktur 6 ist, wobei so Beschädigungen der Blechteile vermieden werden, die von einer wechselweisen Gleitbewegung verursacht werden können.
- Figur 2 ziegt den Träger in dem an dem Kraftfahrzeugdach angebrachten Zustand. Diese Figur zeigt auch eine Variante, bei der anstelle des Bereitstellens eines Betätigungsschlüssels 9, der nacheinander in die zwei Gewindezapfen 7 eingreift, um die axiale Bewegung zunächst eines Gewindezapfens und, wenn erforderlich, dann des anderen Gewindezapfens bewirkt, ein einzelner Stab 20 (nur teilweise sichtbar in Figur 2) vorgesehen ist, der drehbar innerhalb des Körpers der Traverse 1 angebracht ist und gleitbar in die beiden Gewindezapfen 7 eingreift, um diese simultan zu drehen. In diesem Fall hat der Kanal 4 gegensinnige Gewindeabschnitte an den Enden der Traverse 1, so daß eine Drehung des Stabes 20 die simultane Bewegung des Gewindezapfens 7 auf einander zu oder von einander weg bewirkt. Eine Drehung des Stabes 20 kann durch einen Knopf 21 durchgeführt werden, der fest an ein Ende des Stabes 20, der aus der Traverse 1 herausragt, befestigt ist.
- Figuren 5, 6 zeigen schematisch eine Vorrichtung 30 zum Tragen eines Zubehörs, wie beispielsweise eines Fahradträgers oder eines Skiträgers oder dergleichen, auf der Traverse 1. Die Vorrichtung 30 weist einen im wesentlichen starren C-förmigen Körper mit einem mittleren Abschnitt 30a und zwei Endflügeln 30b auf. Wie in Figur 6 gezeigt, ist der Querschnitt des Elementes 30 so angepaßt, daß er mit dem Querschnitt der Traverse 1 zusammenpaßt, so daß das Element 30 an der Traverse 1 angebracht werden kann, indem man es beginnend von ihrem einem Ende darüberschiebt, wobei der mittlere Abschnitt 30a über der oberen Fläche der Traverse 1 angeordnet wird.
- Durch diese Anordnung kann der Körper 30 schnell und leicht an der Traverse 1 angebracht werden, wobei er einen stabilen Träger für Zubehör (nicht gezeigt) bildet, das mit dem Körper 30 verbunden wird. Die Zeichnungen zeigen keine Details, die verschiedene Arten von Zubehren betreffen, das von dem Körper 30 getragen werden kann, wie beispielsweise Skiträger, Fahradträger, Bootsträger oder dergleichen. Diese Konstruktionsdetails wurden weggelassen, sowohl weil sie von irgendeiner bekannten Art sein können und nicht, für sich genommen, in den Umfang der vorliegenden Erfindung fallen, als auch weil ihr Weglassen das Verständnis der Zeichnungen leichter macht. Das gleich gilt für die Details, die die Verriegelungsvorrichtung betreffen, die an dem Körper 30 vorgesehen sein kann, um diesen Körper an der Traverse 1 axial zu verriegeln.
- Figuren 7-10 zeigen eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Trägers, der an ein Kraftfahrzeugdach mit zwei Längsführungsschienen 31 (von denen nur eine in Figuren 8, 9 sichtbar ist) angebracht werden kann. Die Bauweise der Ausführungsform der Figuren 7-10 ist im wesentlichen gleich zu der der ersten Ausführungsform, und daher wurden die gleichen Bezugszahlen zur Bezeichnung entsprechender Teile verwendet. Der Hauptunterschied im bezug auf die erste Ausführungsform liegt dann, daß das Trägerbein nicht mit Füßen 10 ausgerüstet ist und in der Form einer äußeren Klemmbacke 60 mit einer V-förmigen Eingriffsfläche 60a gefertigt ist, die in die äußere Seitenfläche einer Längsführung 31 eingreifen soll. In dem montierten Zustand des Trägers ist jede Längsführung 31 zwischen die jeweilige äußere Backe 60 und eine kooperierende innere Backe 61 eingespannt. Bezugnehmend auf Figur 7 können die äußeren und inneren Backen 60, 61 einen Körper aus Gummi oder ähnlichem Material haben und weisen jeweilige Köpfe 60b, 61a mit einem gewölbten Querschnitt auf, so daß sie mit dem Querschnitt der Längsführungsschiene 3 zusammenpassen. Zudem hat der Kopf 61a einen nach oben weisenden hervorstehenden Endzahn Gib, der in geeigneter Weise in einen Haken 60c eingreifen kann, der an dem freien Ende einer verlängerten Platte 60d angeordnet ist, die einen Teil des Kopfes 60b bildet und aus diesem in Richtung auf die innere Backe 61 hervorsteht. Wie in den Figuren 1, 2 zeigen Figuren 7, 8 jeweils eine Traverse 1, die mit zwei Endkanälen 4 versehen ist, in denen zwei Gewindezapfen 7 angeordnet sind, die nacheinander mit dem Betätigungswerkzeug 9 gedreht werden, und (Figur 8) einen einzigen Stab 20, der mit einem Betätigungsknopf 21 ausgerüstet ist, der simultan die zwei Gewindezapfen 7 dreht, die innerhalb der gegensinnigen Gewindeendabschnitte des Kanals 4 angeordnet sind.
- Um den Träger der Figuren 7-10 auf dem Kraftfahrzeugdach anzubringen, wird der Träger 1 auf dem Dach in einer in Figur 8 gezeigten Position plaziert, wobei jedes Paar der äußeren und inneren Backen 60, 61 in ihrem geöffneten Zustand ist. Ausgehend von dieser Stellung wird der Gewindezapfen 7 so gedreht, daß die äußere Backe 60 sich nach links bewegt (bezogen auf Figur 8). Aufgrund des Eingreifens des Hakens 60c in den Zahn 61b bewirkt diese Bewegung auch eine simultane Bewegung der inneren Backe 61, bis letztere gegen die innere Seitenfläche der Längsführung 31 anschlägt. In diesem Zustand wird das Werkzeug 9 des Stabes 20 noch so gedreht, daß der Zahn 61b nach links (Figur 9) geschoben wird, bis der Kopf 61a in der Schiene 3 eine Neigung erhält. Diese Neigung ist mögtich durch das Spiel aufgrund der unterschiedlichen Dicke des Kopfes 61a und der Schiene 3 (siehe auch Figur 10). Aufgrund der Neigung, die der Kopf 61a in der Schiene 3 angenommen hat (siehe Figur 9), wird der Kopf 61a in der Schiene 3 blockiert. Zu diesem Zeitpunkt wird die Drehung des Zapfens 7 umgekehrt, so daß jede äußere Backe 60 in Richtung auf die Längsführung 31 bewegt wird. Während dieser Bewegung verbleibt die innere Backe 61 in ihrer Position gegen die innere Seitenfläche der Längsführung 31, wie es in Figur 9 gezeigt ist. Die Drehung des Zapfens 7 wird fortgesetzt, bis die äußere Backe 60 die Längsführung 31 erreicht, um diese Führung zwischen der äußeren Backe 60 und der inneren Backe 61 einzuspannen. Um den Träger zu demontieren, muß der Zapfen 7 so gedreht werden, daß die äußere Backe 60 von der Längsführung 31 wegbewegt wird. Wenn der in Figur 9 gezeigte Zustand erreicht ist, wird der Träger angehoben. Wenn der Träger von dem Fahrzeugdach getrennt worden ist, können die äußeren Backen 60 wieder in Richtung auf die inneren Backen 61 gebracht werden, bis jede Backe 60 wieder an dem Zahn 61b anschlägt, wobei ein Druck erzeugt wird, der ausreichend ist, um den Kopf 61a zu entsperren, der in eine nichtgeneigte Stellung parallel zu der Schiene 3 zurückkehrt.
- Aus der vorhergehenden Beschreibung ist klar zu ersehen, das die erfindungsgemäße Vorrichtung aus einer extrem reduzierten Zahl von Teilen besteht, die leicht und mit geringen Kosten hergestellt und zusammengebaut werden können. Der Benutzer kann den Träger an das Kraftfahrzeugdach mit einfachen und schnellen Handgriffen anbringen. Die Vorrichtung kann leicht sogar an sehr unterschiedliche Bauformen eines Kraftfahrzeuges angepaßt werden, und die Traverse kann sogar an der äußersten heckseitigen Position angrenzend an die heckseitige Kante des Kraftfahrzeugdaches angeordnet werden. Schließlich ist die Sicherheit der Verbindung zu der Kraftfahrzeugkarosserie vollkommen gewährleistet.
Claims (11)
1. Dachgepäckträger für Kraftfahrzeuge, folgendes aufweisend:
- eine Traverse (1) mit Endabschnitten und einer Längsführungsschiene
(3), die wenigstens längs jedem der Endabschnitte vorgesehen ist,
- zwei Traversenträgerbeine (6, 60), die auf einem Dach eines
Kraftfahrzeuges mit der Traverse (1), die quer zu der Längsrichtung des
Kraftfahrzeugesangeordnetist, getragen werden sollen, wobei jedes Bein (6, 60)
gleitbar in jeweils einer der Führungsschienen an der Traverse (1)
angebracht ist, und
- Schrauben-Mutter-Steuermittel (4, 7), die in Wirkverbindung mit
der Traverse (1) und jedem der Beine (6, 60) stehen, um die Bewegung jedes
Beins (6, 60) entlang der jeweiligen Führungsschiene zu steuern,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schrauben-Mutter-Steuermittel folgendes
aufweisen:
- einen mit einem Gewinde versehenen longitudinalen Endkanal (4), der
in jedem Endabschnitt der Traverse (1) ausgebildet ist,
- zwei Gewindeteile (7), die in jeden der jeweiligen mit einem Gewinde
versehenen Endkanäle (4) der Traverse (1) geschraubt sind und in
Wirkverbindung mit dem jeweiligen Traversenträgerbein (6, 60) in bezug auf
Bewegungen längs der Längsrichtung der Traverse stehen,
- Mittel (9, 20) zum Drehen jedes der Gewindeteile (7), um zu
bewirken, daß jedes Gewindeteil (7) sich axial in dem mit einem Gewinde
versehenen jeweiligen Endkanal (4) bewegt, wobei ebenfalls die
Längsbewegung des entsprechenden Beins (6, 60) entlang der Führungsschiene
bewirkt wird.
2. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Drehen
jedes Gewindetejls (7) ein Betätigungswerkzeug (9) aufweisen, das gleitbar
in eine axiale Ausnehmung (8) mit einem nichtkreisförmigen Querschnitt,
der durch jedes Gewindeteil (7) ausgebildetet ist, eingreift.
3. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mit einem Gewinde
versehenen jeweiligen Endkanäle (4) gegensinnige Gewindeabschnitte
aufweisen, wobei die Mittel zum Drehen der Gewindeteile (7) einen Stab (20)
aufweisen, der drehbar innerhalb der Traverse (1) angebracht ist und
gleitbar in die beiden Gewindeteile (7) eingreift, um so ihre Drehung zu
steuern, wobei der Stab (20) ein aus der Traverse (1) hervorstehendes Ende
hat und mit einem Betätigungsknopf (21) ausgestattet ist, um die simultane
und symmetrische Bewegung der beiden Trägerbeine (6, 60) in bezug auf die
Mitte der Traverse (1) zu bewirken.
4. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienen
(3) und die entsprechenden Abschnitte (5, 60b, 61a) der Trägerbeine (6,
60), die gleitbar innerhalb der Schienen angebracht sind, so geformt sind,
daß eine Variation in der Winkelposition jedes Beins (6, 60) in bezug auf
eine zentrale Achse (4a) der Traverse (1) gestattet ist.
5. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerbeine (6)
mit Füßen (10) versehen sind, die zum Aufsitzen auf dem Kraftfahrzeugdach
angepaßt sind, und der Träger außerdem zwei Hakenelemente (12) aufweist,
die jeweils mit den zwei Trägerbeinen (6) verbunden sind und in die
Seitenkanten eines Kraftfahrzeugdaches eingreifen können.
6. Träger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Füße (10) mit dem
jeweiligen Bein (6) durch eine gelenkige Verbindung (11) verbunden sind,
die Drehungen sowohl in einer vertikalen Ebene senkrecht zu der Achse (4a)
der Traverse (1) als auch in einer vertikalen Ebene parallel zu der Achse
erlauben, während Drehungen des Fußes in einer horizontalen Ebene
verhindert werden.
7. Träger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der
Hakenelemente (12) von dem jeweilgen Traversenträgerbein (6) getrennt ist
und einen Schlitz (15) aufweist, der mit einem Bolzen (13) mit einem
vergrößertem Kopf (14), der an dem Bein (6) hervorsteht, in Eingriff steht,
wobei der Schlitz (15) in einem Abschnitt (16) des Hakenelementes (12)
ausgebildet ist, der längs einer Ebene angeordnet ist, die in bezug auf eine zu
der Achse (4a) der Traverse (1) orthogonalen Ebene geneigt ist, so daß eine
Bewegung des jeweiligen Beins (6) in Richtung auf das Zentrum der Traverse
(1) das Hakenelement (12) unter Spannung setzt, wenn das letztere an dem
Dach des Kraftfahrzeuges in Eingriff gebracht worden ist.
8. Träger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet daß der Schlitz (15) in
einer versenkten Fläche (18) ausgebildet ist ünd der vergrößerte Kopf (14)
ebenfalls eine versenkte Form hat, um so geringe Einstellbewegungen des
Kopfes (14) auf der versenkten Fläche (18) zu gestatten.
9. Träger nach Anspruch 1, der an zwei an dem Dach eines Kraftfahrzeuges
befestigten Längsführungen angebracht werden kann, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägerbeine des Trägers die Form von zwei Außenklemmbacken (60)
aufweisen, die gegen die äußeren Seitenflächen der Längsführungen (31)
drücken, wobei der Träger außerdem folgendes aufweist:
- ein Paar innere Klemmbacken (61), die gleitbar in den
Führungsschienen (3) der Traverse (1) angebracht sind und gegen die innere
Seitenfläche der Längsführungen (31) drücken können,
- wobei jedes Paar der äußeren und inneren Klemmbacken (60, 61), die
mit jeder Längsführung verbunden sind, Gegeneingriffsflächen (60c, 61b)
haben, die miteinander so zusammenwirken können, daß, wenn jede äußere
Backe zu dem jeweiligen Ende der Traverse (1) bewegt wird, sie auch die
kooperierende innere Backe (61) über die Gegeneingriffsflächen (61a, 61b)
mitzieht, wogegen, wenn jede äußere Backe (60) auf das Zentrum der
Traverse (1) hin bewegt wird, die kooperierende innere Backe (61) in einer
relativ zu der Traverse feststehenden Position verbleibt.
10. Träger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß jede innere Backe (61)
einen Kopf (61a) aufweist, der in der entsprechenden Schiene (3) mit Spiel
aufgenommen wird, so daß, wenn die Gegeneingriffsflächen (61a, 61b) die
innere Backe (61) gegen die entsprechende innere Seitenfläche der
Längsführung (31) pressen, der Kopf (61a) in der jeweiligen Schiene (3)
schräg gestellt wird, um so in einer Position in der letzteren blockiert zu
werden.
11. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Traverse (1) ein
Leichtmetallextrusionsprofil ist.
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