DE69711365T2 - Isolationselement für klemmende befestigung zwischen dachsparren oder balken anderer holzkonstruktionen - Google Patents
Isolationselement für klemmende befestigung zwischen dachsparren oder balken anderer holzkonstruktionenInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Dämmstoffelement gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
- Derartige Dämmstoffelemente sind bekannt und dienen insbesondere für den klemmenden Einbau von Bahnen oder vereinzelten Dämmstoffplatten, die von der Bahn abgeschnitten sind, zwischen Dachsparren, Balkon oder anderen Begrenzungsflächen. Dabei handelt es sich um einen Markt mit seit Jahrzehnten steigenden Produktionszahlen, wobei der Einbau der Dämmstoffbabn vor Ort durch Fachleute aus dem Baugewerbe, aber auch vielfach durch ungeschultes Personal, also durch den Heimwerker, erfolgt. Insbesondere nachdem sich die Dämmung mit Mineralwolle von Steildächern auf dem Markt durchgesetzt hat, haben derartige Dämmstoffbahnen, die auch als Klemmfilze bezeichnet werden, ihren Marktanteil ständig erhöhen können.
- Bei der Produktion und Lagerhaltung eines Dämmstoffelementes muß der Hersteller ganz allgemein berücksichtigen, daß die lichten Weiten zwischen den Sparren von Dächern bzw. Balken von sonstigen Holzkonstruktionen sowie deren Höhen, d. h. Gefachtiefen in erheblichem Maße differieren können. Aus diesen Gründen werden z. B. sogenannte Randleistenmatten in Anpassung an unterschiedliche Breiten zwischen den Sparren bzw. Balken in fein abgestuften Breiten hergestellt und auf Lager gehalten, beispielsweise in Breitenabstufungen von 100 mm. Ferner werden heute Klemmfilzdicken von etwa 80 mm bis 220 mm und darüber angeboten. Dies bedeutet selbstverständlich eine enorme Lagerhaltung in Produktion, Verkauf und Vertrieb, aber auch auf der Baustelle.
- Eine besondere Problematik bei derartigen Produkten besteht aber auch in dem erforderlichen Materialaufwand, den es aus Kostengesichtspunkten stets zu reduzieren gilt und der vor allem deswegen ins Gewicht fällt, weil bei den bevorzugten Anwendungsfällen, wie Steildachdämmung, große Flächen mit dem Dämmaterial belegt werden müssen. Ferner sind die erheblichen Materialkosten nicht zuletzt dadurch bedingt, daß Mineralwolle mehr und mehr aus biologisch abbaubaren Zusammensetzungen hergestellt wird bzw. nach länderspezifischen Vorschriften hergestellt werden muß, was zu wesentlichen Verteuerungen führen kann.
- In der europäischen Patentanmeldung EP-A1-0 125 397 ist eine selbsttragende Platte aus Dämmstoffmaterial mit nachgiebigen Zungen an den Vorderseiten der Platte offenbart. Mittels der nachgiebigen Zungen kann die selbsttragende Platte zwischen Sparren eines Daches angeordnet werden, indem die Platte in den Zwischenraum zwischen die Sparren gedrückt wird.
- Die deutsche Patentanmeldung DE-A1-44 37 457 offenbart ebenfalls ein Dämmstoffelement, welches zwischen Sparren eines Daches durch Einklemmen des Elements zwischen die Sparren anordbar ist. Zu diesem Zweck weist das Dämmstoffelement mehrere Platten auf, die teilweise zueinander verschoben werden können. Zusätzlich weist eine der Platten Federelemente auf, so dass sich diese Platte über die Breite des Dämmstoffelements erstrecken kann, wodurch das Dämmstoffelement zwischen die Sparren des Daches geklemmt werden kann.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine Dämmstoffbahn bzw. Dämmstoffplatte für den klemmenden Einbau zwischen Dachsparren, Balken oder anderen Begrenzungsflächen bereitzustellen, mit der sich der Materialaufwand ohne Einbuße der erforderlichen Dämmeigenschaften reduzieren läßt, d. h. eine Optimierung des Produktes auf den zur Erfüllung des technischen Gebrauchswertes, insbesondere des Wärmedämmvermögens erforderlichen Materialeinsatz.
- Nach einem weiteren Aspekt sollen bei Dämmstoffelementen für den klemmenden Einbau zwischen Dachsparren bzw. Balken von Holzrahmenkonstruktionen neben der Materialeinsparung gegenüber herkömmlichen Dämmstoffelementen und gleichwohl optimaler Klemmwirkung auch Lager-, Transport- und Verpackungsvorteile erreicht werden, indem eingedenk des Umstands, daß derartige Dämmstoffelemente innerhalb einer Folienumpackung auf den Markt gebracht werden, das Verpackungsvolumen vermindert wird.
- Ein weiterer Aspekt der Erfindung besteht darin, im Dickenbereich eine Dämmstoffbahn bzw. Dämmstoffplatten bereitzustellen, die als Dämmstoffelement mit einer bestimmten Dicke bei unterschiedlichen und differierenden Balkendicken (Gefachtiefen) eine Volldämmung gewährleistet und insbesondere eine stufenlose Kompensation unterschiedlicher Dicken ermöglicht. Dabei soll gleichwohl die Dämmstoffbahn einfach herstellbar sein und auch der Einbau der Dämmstoffbahn bzw. von Dämmstoffplatten durch bloßes Klemmen in keiner Weise beeinträchtigt sein.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 enthaltenden Merkmale gelöst, wobei zweckmäßige, insbesondere vorteilhafte Ausbildungen durch die in den Unteransprüchen enthaltenen Merkmale gekennzeichnet sind.
- Die Erfindung zeichnet sich maßgeblich dadurch aus, daß die Dämmstoffbahn bzw. -platte ein spezielles klemmtechnisches Halteelement aufweist, das im folgenden auch mit Klemmschicht bezeichnet wird. Dies erlaubt eine sehr wesentliche Materialreduzierung der gesamten Dämmschicht, da nur der für den klemmenden Einbau erforderliche klemmtechnische Abschnitt der Platte bzw. Bahn in Hinblick auf seine Eigenschaft bezüglich Klemmfunktion ausgelegt werden muß, um einen einwandfreien und dauerhaften Halt des Materials zu gewährleisten. Der Rest bzw. die übrigen Schichten der Platte bzw. Bahn können ohne Bezug auf die Klemm- und Haltefunktion geeignet eingestellt werden, beispielsweise mit geringerer Spannkraft als die Klemmschicht, insbesondere mit geringerer Rohdichte und muß allein nur auf die Anforderung zur Wärmedämmung ausgelegt werden. Durch z. B. einer Abstufung der Rohdichte innerhalb der Platte bzw. Bahn ergeben sich insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, daß bei den hier vorgesehenen Anwendungsfällen der Steildachdämmung erhebliche Flächen gedämmt werden müssen, entsprechend große Materialeinsparungen. Im vorliegenden Fall werden die Eigenschaften der Klemmschicht durch eine höhere Rohdichte gegenüber der übrigen Schicht erreicht. Die höhere Rohdichte dient hier zur Erzielung der Klemmfunktion des klemmtechnischen Halteelements. Die Rohdichte im übrigen Bereich der Dämmstoffbahn bzw. -platte kann entsprechend dem jeweiligen Anforderungsprofil, insbesondere bezüglich Wärmeleitfähigkeit gewählt werden. Selbstverständlich erfüllt auch die Klemmschicht die Anforderung an die verlangte Wärmedämmung.
- In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Platte bzw. Bahn in zwei Schichten aufgeteilt, von denen eine die Klemmschicht bildet und eine höhere Spannkraft aufweist, insbesondere hervorgerufen durch eine höhere Rohdichte, als die übrige Schicht, der nur die Füllfunktion bzw. Dämmfunktion zukommt. Die Eigenschaften, wie Spannkraft des klemmtechnischen Halteelements lassen sich im übrigen nicht nur durch eine erhöhte Rohdichte erzielen, sondern auch durch geeignete Einstellung des Bindesmittelgehalts und/oder der Faserqualität und/oder der Faserorientierung.
- Erfindungsgemäß wird durch die Mehrteilung, insbesondere Zweiteilung des Dämmstoffelements in mindestens zwei Abschnitte mit unterschiedlicher Beschaffenheit eine Materialverminderung bei Beibehaltung bzw. Optimierung der Klemmwirkung gegenüber herkömmlichen Mineralwolledämmstoffen erreicht, wobei mindestens ein Abschnitt klemmtechnisch wirkt. In diesem Zusammenhang kommt es im Einbauzstand z. B. zwischen Dachsparren aufgrund des Eigengewichts des Dämmstoffelements zu einer gewissen Durchbiegung, so daß die in diesem Fall vorzugsweise oben liegende Klemmschicht eine klemminduzierende Wirkung auf die darunterliegende übrige Dämmschicht ausübt. Dadurch, daß sich erfindungsgemäß die Rohdichte der als Füllschicht dienenden übrigen Dämmschicht minimieren läßt, ergeben sich aber nicht nur Materialeinsparungen, sondern auch erhebliche Verpackungsvorteile, da sich das Produkt dann auch besser komprimieren läßt. Dies ist von besonderem Vorteil für in Rollenform gelieferte Dämmelemente, da sich dadurch das Packungsvolumen beträchtlich verkleinern läßt, woraus verringerte Transport- und Lagervoluminas resultieren.
- Neben der besonders bevorzugten zweilagigen Ausführungsform der Dämmstoffbahn bzw. Dämmstoffplatte ist es auch möglich, zwei Füllschichten oder zwei Klemmschichten bei nur einer Füllschicht etc. vorzusehen. Dabei können die Anzahl und Anordnung der Füllschichten und Klemmschichten vom Fachmann entsprechend gewählt werden.
- Wie bereits erwähnt, kann die Eigenschaft der Klemmschicht alternativ zur Einstellung über die Rohdichte auch durch die Fasergeometrie, Faserstellung, Faserformung, Faserorientierung, den Bindemittelgehalt oder sonstige, die Klemmschicht verstärkende Zusätze eingestellt werden. Hierbei ist wesentlich, daß die Klemmschicht eine ausreichende Spreiz- bzw. Spannkraft aufweist, um die erforderlichen Reibungskräfte zwischen Klemmschicht und Begrenzungsflächen zu gewährleisten. Im allgemeinen gilt, daß die Klemmschicht ausreichend steif ausgebildet ist, so daß das Dämmstoffelement mit ausreichendem Druck zwischen die Sparren eingeklemmt werden kann und dort preß sitzt, wohingegen die Füllschicht ausreichend weich und komprimierbar sein kann, um auch eine Dicken-Ausgleichsfunktion bei unterschiedlichen Gefachtiefen zu ermöglichen. Bei der Einstellung der Spannkraft über die Rohdichte ist es hierbei zweckmäßig, daß das Verhältnis aus Rohdichte der Klemmschicht zu Rohdichte der Füllschicht > 1, bevorzugt > 1,5 beträgt.
- Fig. 1 eine perspektivische Teilansicht eines erfindungsgemäßen Dämmstoffelements,
- Fig. 2 eine Schnittansicht, die die Einbauverhältnisse einer Dämmstoffbahn oder Dämmstoffplatte innerhalb eines Sparrenfeldes eines Steildaches darstellt,
- Fig. 3 eine Schnittansicht durch eine Dämmstoffbahn oder Dämmstoffplatte im Zustand zu Beginn des Einbaus zwischen Balken bzw. Ständern einer vertikal stehenden Holzrahmenkonstruktion für eine Gebäudewand oder dgl., wenn eine Dickenangleichung des Dämmstoffelements an eine Gefachtiefe erfolgen soll, die geringer ist als die Dicke des Dämmstoffelements,
- Fig. 4 eine Ansicht analog Fig. 3, jedoch in eingebauter Stellung der Dämmstoffbahn oder Dämmstoffplatte,
- Fig. 5 eine zu einer Rolle aufgewickelte Dämmstoffbahn, teilweise in gestrecktem Zustand zur Darstellung der Vereinzelung von Dämmstoffplatten von dieser Dämmstoffbahn für den klemmenden Einbau zwischen Sparren,
- Fig. 6 ein Diagramm zur Verdeutlichung des Einsparungspotentials bei Verwendung des erfindungsgemäßen Dämmstoffelementes.
- Das in Fig. 1 in perspektivischer Teilansicht dargestellte Dämmstoffelement in Form einer Dämmstoffbahn oder Dämmstoffplatte 1 ist aus zwei Schichten aufgebaut, nämlich einer mit FS bezeichneten Füllschicht 2 und einer mit KS bezeichneten Klemmschicht 3. Beide Schichten weisen unterschiedliche Beschaffenheit und damit auch unterschiedliche Eigenschaften auf. In einem bevorzugten Anwendungsfall, nämlich für den klemmenden Einbau der Dämmstoffbahn bzw. Dämmstoffplatte 1 zwischen Sparren einer Dachkonstruktion bzw. zwischen Ständern einer Holzrahmenkonstruktion, sind die im übrigen aus Mineralwolle mit entsprechenden Bindemitteln hergestellten Schichten mit unterschiedlicher Rohdichte ausgelegt. Hierbei ist die Klemmschicht 3 in ihrer Dichte mit Hinblick auf den klemmenden Einbau der Bahn oder Platte ausgelegt und weist insbesondere eine größere Rohdichte auf als die Füllschicht 2. Diese kann unabhängig von der Klemmfunktion ausgelegt werden und kann demzufolge in bezug auf ihre Rohdichte abgemagert und alleine im Hinblick auf die angestrebten Dämmstoffeigenschaften dichtemäßig ausgewählt werden.
- Fig. 2 zeigt eine von einer zur Dämmstoffrolle aufgerollten Bahn gemäß Fig. 5 abgeschnittene Dämmstoffbahn 1 in Einbaustellung zwischen zwei benachbarten Sparren 4 einer Steildachkonstruktion, wobei mit dem Bezugszeichen 5 eine üblicherweise bei Dachausbauten verwendete Unterspannbahn bezeichnet ist, die oberseitig der Sparren 4 angeordnet ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 ist hierbei die Klemmschicht 3 oberhalb, also dachseitig und damit benachbart der Unterspannbahn 5 angeordnet, wohingegen die Füllschicht 2 zum Rauminneren hin, also unterhalb, angeordnet ist. Die in Fig. 2 dargestellte Dämmstoffbahn 1 ist hierbei dickenmäßig auf die Dicke d3 der Sparren abgestellt, was aber nicht notwendigerweise der Fall sein muß. Die Schichtdicken der Klemmschicht 3 und der Füllschicht 2 sind mit d1 und d2 angegeben. Für den Einbau wird die Dämmstoffbahn 1 mit Übermaß gegenüber der lichten Weite D zwischen den benachbarten Sparren 4 von einer Rolle gemäß Fig. 5 abgeschnitten, wobei das Übermaß so bemessen ist, daß die Dämmstoffbahn 1 klemmend zwischen benachbarten Sparren eingesetzt wird und dann durch Klemmwirkung gehalten ist. Ein taugliches Übermaß bei konventionellen Sparrenfeldern beträgt dabei etwa 1 cm.
- Beide Schichten 2 und 3 sind, wie oben bereits dargelegt, aus Mineralwolle gebildet, sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer mechanischen Eigenschaften. Diese unterschiedlichen Eigenschaften werden bei der Ausführungsform nach Fig. 2 durch unterschiedliche Rohdichten beider Schichten 2 und 3 erzielt. Hierbei weist die Füllschicht 2 eine Rohdichte auf, die geringer als die Rohdichte der Klemmschicht 3 ist. Die Klemmschicht 3 mit ihrer größeren Rohdichte weist eine höhere Spannkraft zwischen den Begrenzungsflächen auf als die Füllschicht 2, und zwar mit einer Spannkraft, daß die Dämmstoffplatte beim Einbringen zwischen benachbarten Dachsparren mit Klemmsitz fest angeordnet werden kann und weitergehende Befestigungsmittel entbehrlich sind. Hierbei eignen sich Rohdichten für die Klemmschicht ≥ 10 kg/m³, wobei ein bevorzugter Anwendungsbereich für den klemmenden Einbau zwischen Sparren oder Ständern einer Holzrahmenkonstruktion ein Dichtewert im Bereich von 10 kg/m³ bis 30 kg/m³ darstelltt. Ein besonders bevorzugter Bereich für die Rohdichte reicht von 15 kg/m³ bis 25 kg/m³ und beispielshalber liegen besonders bevorzugte Rohdichten für die Klemmschicht im Bereich von 17 bis 19 kg/m³.
- Wesentlich für die Rohdichteeinstellung der Klemmschicht 3 im Anwendungsfall für die Dachdämmung, insbesondere bei der Dämmung von horizontal liegenden Holzgefachkonstruktionen, wie z. B. sogenannte Zargen zwischen sich gegenüberstehenden Dachsparren und Sparrenfeldern bei einer Dachschräge von 60º, ist der Umstand, daß die Klemmschicht 3 ausreichend fest und steif, aber gleichwohl unter dem Eigengewicht des aus den beiden Schichten 2 und 3 bestehenden Dämmstoffelements 1 noch biegbar ist, jedoch nicht knickt. In Einbaustellung nach Fig. 2 kann es unter dem Eigengewicht zu einem leichten Durchhängen der Dämmstoffbahn kommen, wobei infolge dieses gewichtsbedingten leichten Durchhängens bzw. Ausbauchens nach unten eine Aufspreizung der in Klemmstellung zwischen den Sparren 4 befindlichen Dämmstoffbahn vor allem im unteren Bereich der Füllschicht 2 resultiert, wodurch Spreizkräfte aufgebaut werden. Die Klemmfixierung der Dämmstoffbahn zwischen den Sparren 4 wird maßgeblich durch die infolge der Klemmschicht 3 aufgebauten Rückstell- und Reibungskräfte bewerkstelligt, die zudem durch die über die Klemmschicht 3 induzierten Spreizkräfte innerhalb der Füllschicht 2 unterstützt wird, wobei selbstverständlich auch die Reibkräfte der Füllschicht 2 gegenüber den Sparren 4 zur Klemmwirkung beitragen. Zur Klemmung tragen bei der Ausführungsform nach Fig. 2 somit sowohl die eigentliche Klemmschicht 3 bei, die festigkeitsmäßig zum Zwecke der Klemmfunktion ausgelegt ist, jedoch auch die Füllschicht 2 über die dort induzierten Spreizkräfte infolge Durchbiegung aufgrund Eigengewichts der Dämmstoffbahn.
- Selbstverständlich ist auch eine umgekehrte Anordnung der Dämmstoffbahn 1 zwischen den Begrenzungsflächen von Dachsparren bzw. Balken von vertikalen Holzrahmenkonstruktionen möglich, wobei im Dachbereich die Füllschicht 2 benachbart der Unterspannbahn 5 liegt und die Klemmschicht zum Rauminneren hin gewandt angeordnet ist. Dagegen bei vertikalen Holzrahmenkonstruktionen füllt die Füllschicht 2 bei bündiger Anordnung der Außenfläche der Klemmschicht 3 mit der Außenfläche der Balken 4 den verbleibenden Raum bis zu einer Wandtafel 5 z. B. Holzwerkstoffplatte aus und kann hierbei als Ausgleichsschicht wirken. D. h., infolge der guten Zusammendrückbarkeit der mit geringer Rohdichte ausgelegten Füllschicht 2 können divergierende Balkendicken d3 mit ein- und demselben Dämmstoffelement überbrückt werden. Beispielsweise ist es denkbar, mit einer Dämmstoffplatte 1 mit einer Dicke von 220 mm unterschiedliche Dicken im Bereich von 140 mm bis 220 mm stufenlos zu überbrücken, indem beim Einbringen der Dämmstoffplatte die Füllschicht 2 mehr oder weniger stark zusammengedrückt wird und insoweit eine Ausgleichsfunktion erfüllt. Selbstverständlich handelt es sich bei dem vorgenannten Wert der Gesamtdicke d1 und d2 der Dämmstoffbahn 1 in Höhe von 220 mm um einen beispielhaften Wert, denn die Dicke des Produktes kann auch auf andere Gefachtiefen abgestimmt werden. Ferner ist es bei Bedarf auch möglich, mit zwei unterschiedlich dicken Produkten bei gleichmäßiger Abstufung oder auch mit drei unterschiedlich dicken Produkten bei gleichmäßiger Abstufung zu arbeiten. Dies ist letztlich vom Marktverhalten, insbesondere von den zu erwartenden Differenzen der Sparren- bzw. Balkendicken abhängig, wie sie bei den einzelnen Konstruktionen verwendet werden. Dies kann von Land zu Land gegebenenfalls unter entsprechender Berücksichtigung von Bauvorschriften differieren.
- Die Fig. 3 und 4 zeigen Einbauverhältnisse einer Dämmstoffplatte bzw. Dämmstoffbahn zwischen einer vertikalen Holzrahmenkonstruktion mit den Ständern bzw. Balken 4, wie sie beispielsweise für Gebäudewände, insbesondere fabrikmäßig vorgefertigten Raumzellenmodulen Verwendung finden. Lediglich beispielshaft ist hier die Außenseite durch die Wandtafel aus Holzwerkstoff 5' Bretterwand 4' verdeutlicht. Fig. 3 zeigt hierbei den Beginn des Einbauvorganges, wobei sich die als Ausgleichsschicht 2' ausgebildete Füllschicht im Raum zwischen den beiden Balken 4' befindet. Die Klemmschicht 3 wird dann unter Aufbringung einer Kraft P zwischen die Balken 4' gedrückt, so daß die Außenfläche der Klemmschicht 3, wie Fig. 4 zeigt, bündig mit der Außenfläche bzw. Außenkante der Balken 4' verläuft. Mit Eindrücken der Klemmschicht 3 wird hierbei die Ausgleichsschicht 2' entsprechend zusammengedrückt und erfüllt somit neben der Dämmfunktion auch eine Ausgleichsfunktion, indem differierende Balkendicken mit ein- und demselben Produkt, also mit einem Dämmstoffelement gleicher Dicke überbrückt werden können. Auch bei diesem Anwendungsfall ist die Klemmschicht 3 wieder mit höherer Festigkeit gegenüber der Ausgleichsschicht 2' ausgelegt, insbesondere mit höherer Rohdichte, wobei die vorgenannten Bereiche auch hier Anwendung finden. Die Rohdichte in beiden Anwendungsfällen für die Füllschicht ist hierbei ≤30 kg/m³, insbesondere ≤15 kg/m³ und bevorzugt ≤10 kg/m³, wobei beide Rohdichten aufeinander so eingestellt sind, daß das Verhältnis von Rohdichte der Klemmschicht zu Rohdichte der Füllschicht > 1 ist.
- Die jeweilige Dicke d1 der Klemmschicht 3 wird bei allen Anwendungsfällen auf die technisch erforderliche Dicke derart minimiert, wie sie zur Fixierung der Dämmschicht zwischen den entsprechenden Begrenzungsflächen von Dachsparren bzw. Balken der Holzgefachkonstruktionen erforderlich ist. Die jeweiligen Werte für die Dicken hängen dabei auch von der Ausführung der Holzrahmenkonstruktion und insbesondere von der zu überbrückenden Weite zwischen benachbarten Sparren bzw. Balken ab. Bezüglich der Füllschicht 2 ist es ganz allgemein vorteilhaft, daß sich diese höher komprimieren läßt als die Klemmschicht 2, was einerseits die oben beschriebene Ausgleichsfunktion ermöglicht und andererseits insbesondere aber Vorteile bei der Verpackung mit sich bringt. Dadurch läßt sich nämlich bei gleicher Länge der Dämmstoffbahn eine im Durchmesser verkleinerte Dämmstoffrolle erzielen, wodurch das Verpackungsvolumen vermindert wird, was erhebliche Transport- und Lagervorteile mit sich bringt. Hierbei ist die Dämmstoffbahn in Form einer Rolle auf Bereiche von 1 : 2,5 bis 1 : 4,5 komprimierbar. Mit einer solchen Dämmstoffbahn bzw. davon abgeschnittenen Dämmstoffplatte kann auch eine Einstufung unter die Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040 nach DIN 18165 erreicht werden, wobei die Füllschicht aufgrund ihrer Rohdichte die Wärmeleitfähigkeitsgruppe 045 und die Klemmschicht aufgrund ihrer Rohdichte in die Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035 fällt, in der Mitte jedoch die Dämmstoffplatte bzw. Dämmstoffbahn die Kriterien der Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040 nach DIN 18165 erfüllt. Bei geeigneter Auswahl der Rohdichten (RD), wobei bekanntlich (Lambda) λ = f (RD) ist, kann auch eine gesamte Wärmeleitfähigkeitsgruppe von 035 erhalten werden.
- Fig. 5 zeigt ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel, und zwar eine zur Rolle aufgewickelte Dämmstoffbahn für den klemmenden Einbau zwischen den Begrenzungsflächen von Sparren oder Balken, insbesondere von Sparren eines Steildaches. Die Dämmstoffbahn 6 ist hierbei teilweise im gestreckten Zustand dargestellt. Mit 2 ist hier wiederum die Füllschicht mit Ausgleichsfunktion und mit 3 die Klemmschicht bezeichnet, die hier in der Wickellage der Dämmstoffrolle außenliegend angeordnet ist. Die Klemmschicht kann auch in der Wickellage innenliegend angeordnet sein, was vom Anwendungsfall entsprechend den Ausführungen nach Fig. 2, also den tatsächlichen Einbauverhältnissen, abhängig ist. Auf die in der Wickellage innenliegende Oberfläche 7 der Schicht, das ist hier im beschriebenen Ausführungsbeispiel die Füllschicht, sind Markierungslinien 8 aufgebracht, die senkrecht zu den seitlichen Rändern 9 der Dämmstoffbabn 6 verlaufen. Im Beispielsfalle sind die Markierungslinien 8 in gleichen Abständen aufgebracht, wobei der Abstand d zwischen zwei benachbarten Markierungslinien bevorzugt 100 mm beträgt. Wie Fig. 5 veranschaulicht, brauchen die Markierungslinien 8 nicht als durchgehende Linien ausgeführt sein, sondern können auch unterbrochene Linien sein. Zweckmäßigerweise sind die Markierungslinien 8 nicht durch Einschnitte oder dgl. gebildet, sondern lediglich optisch wirksam und beeinflussen nicht die Handhabbarkeit und Wirksamkeit des Materials der Mineralwollebahn 6. Um ein Sparrenfeld einer vorgegebenen Breite von beispielsweise 700 mm auszufüllen, wird entlang den Markierungslinien 8 unter Berücksichtigung des für die Klemmpressung erforderlichen Übermaßes von beispielsweise 1 cm ein Längenabschnitt L mit einer Länge von 710 mm ausgehend vom vorderen Rand 10 der Dämmstoffbahn 6 aus gemessen und bei 11 abgeschnitten. Hierzu wird in der in Fig. 5 angedeuteten Weise an der ausgemessenen Schnittlinie ein Messer 12 angesetzt und in Richtung des Pfeils 13 parallel zur benachbarten Markierungslinie 8 durch das Material gezogen.
- Die hierdurch vereinzelte Dämmstoffplatte 14 wird für den Einbau so gedreht, daß die zuvor seitlichen Ränder 9 der Dämmstoffbahn 6 oben und unten zu liegen kommen und mithin der Längenabschnitt L die Breite der Mineralwolleplatte 14 bestimmt. In dieser Stellung wird die Mineralwolleplatte 14 in das Sparrenfeld zwischen zwei benachbarten Dachsparren 4 eingesetzt. Das Übermaß Ü des Längenabschnittes L gegenüber der Breite D des Sparenfeldes an der Einbaustelle von im Beispielsfalle 10 mm oder wenig mehr ergibt dann die gewünschte Klemmpressung der Mineralwolleplatte 14. Nach dem Einsetzen zwischen die Sparren 4 hält die Mineralwolleplatte 14 somit press zwischen den Sparren durch Klemmwirkung. Eine derart ausgebildete Dämmstoffbahn 6 erlaubt es, daß diese mit einheitlicher Breite für die Verlegung in Sparrenfeldern mit unterschiedlicher Breite D zwischen benachbarten Dachsparren verwendet werden kann, indem der Breite D zwischen den Dachsparren entsprechend die Platte 14 von der Dämmstoffbahn abgeschnitten wird. Infolge zugleich der Ausgleichsmöglichkeit läßt sich somit die in Fig. 5 dargestellte Dämmstoffbahn bei einheitlicher Breitenabmessung der Dämmstoffbahn und einheitlicher Dicke der Dämmstoffbahn für Sparrenfelder oder Balkenfelder mit differierender Breite D und differierenden Sparren- und Balkendicken d3 verwenden. Dadurch ergibt sich eine erhebliche Sortimentseinsparung, weil die Dämmstoffbahn 6 nicht mehr in fein abgestuften Dicken gehalten werden muß, vielmehr kann mit einer Dämmstoffbahn einheitlicher Breite und Dicke eine Vielfalt von Dach- und Holzrahmenkonstruktionen mit unterschiedlicher Breite zwischen den Sparren bzw. Balken und mit unterschiedlichen Gefachtiefen abgedeckt werden.
- Anhand der Fig. 6 ist das Einsparungspotential an Dämmstoffmaterial in Prozentwerten gegenüber üblichen Dämmstoffbahnen dargestellt, wie sie auf dem Markt verfügbar sind. Demnach ergeben sich über die üblicherweise insbesondere bei der Dämmung von Dächern verwendeten Dicken von Dämmstoffbahnen bzw. Platten erhebliche Einsparungen im Bereich von 10 bis 23%, was in Anbetracht der Mengen der pro Jahr für diese Zwecke verwendeten Dämmstoffbahn zu einer erheblichen Materialeinsparnis führt.
- Beispielshaft sind in Tabelle 1 Varianten von Schichtenkombinationen mit verschiedenen Dicken, Rohdichten und Flächengewichten der einzelnen Teilschichten aufgezeigt.
- Dieser Tabelle ist zu entnehmen, daß alle Varianten gemäß der Erfindung niedrigere Flächengewichte als die Standardversion besitzen und damit zu einer merklichen Materialeinsparung führen. Ferner ist zu entnehmen, daß dabei Schichtdicke, Rohdichte und Flächengewichte der Teilschichten variabel gestaltet werden können.
- Wird z. B. die Füllschicht so eingestellt, daß ihre Dicke je nach Sparrenhöhe bzw. Holzgefachtiefe beim Einbau zusammengedrückt werden kann, sind neben Materialeinsparungen, die dann zwar geringer sind, auch Sortimentsoptimierungen möglich. So erkennt man in Tabelle 1, daß, wenn z. B. eine Bahn/Platte der Variante 3 mit der Dicke von 220 mm und mit einem Flächengewicht von 2,82 kg/m² zusammengedrückt wird zu einer Balkendicke von 180 mm, sogar noch eine Materialeinsparung gegenüber einer Bahn/Platte der Standardversion mit einer Dicke von 180 mm und einem Flächengewicht von 2,88 kg/m² von 0,06 kg/m² möglich ist. Der Vorteil bei diesem Beispiel liegt hier schwerpunktmäßig bei der Sortimentsoptimierung. Eine deutlichere Materialeinsparung ist jedoch z. B. bei einer Balkendicke d3 von 200 mm gegeben, da hier das Flächengewicht der Standardversion von 3,00 kg/m² gegenüber der Variante 3 mit wiederum 220 mm Dicke und einem Flächengewicht von 2,82 kg/m² beträchtlich höher ist. Die Materialeinsparung beträgt somit bei diesem Beispiel 0,18 kg/m³. Tabelle 1 Vergleich der Flächengewichte in kg/m2 von Dämmbahnen/-platten in verschiedenen Kombinationen von Schichten mit unterschiedlichen Rohdichten
- BH = Höhe der Begreznungsfläche bzw. Holzgefachtiefe (mm) d = Dicke (mm)
- KS = Klemmschicht (3) dKS = Dicke der Klemmschicht
- FS = Füllschicht (2) dFS = Dicke der Füllschicht
- RD = Rohdichte (kg/m³)
Claims (11)
1. Dämmstoffelement für den klemmenden Einbau zwischen Begrenzungsflächen,
insbesondere zwischen Sparren (4) von Dächern wie Steildächern, oder zwischen Balken
(4') oder dgl., insbesondere von Holzrahmenkonstruktionen für Außen- oder
Innenwände von Gebäuden oder Holzbalkendecken und dgl., insbesondere aus
Mineralwolle in Form einer Dämmstoffplatte oder zu einer Rolle aufwickelbaren
Dämmstoffbahn (6) oder von durch Durchschneiden der Dämmstoffbahn erhaltenen
Dämmstoffplatten (1), dadurch gekennzeichnet, daß die Platte/Bahn (1, 6) mehrere senkrecht
zur Dicke des Dämmstoffelements verlaufende Dämmschichten aufweist, von denen
mindestens eine für den klemmenden Einbau der Platte oder Bahn als
klemmtechnisches Halteelement gegenüber den übrigen Dämmschichten so ausgestaltet ist, daß
dieses im Einbauzustand durch seine höhere Spannkraft, übertragen durch seine
Seitenflächen auf die Begrenzungsflächen, einen größeren Druck auf diese ausübt als die
übrigen Dämmschichten.
2. Dämmstoffelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannkraft
des als Klemmschicht (3) ausgebildeten klemmtechnischen Halteelements durch eine
geeignete Festlegung der Rohdichte und/oder des Bindemittelgehaltes und/oder der
Faserqualität und/oder der Faserorientierung und/oder anderen geeigneten
Verstärkungsmitteln erreicht wird.
3. Dämmstoffelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
klemmtechnische Halteelement eine Außenfläche der Platte oder Bahn (1, 6) begrenzt
oder innerhalb der Platte oder Bahn angeordnet ist.
4. Dämmstoffelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klemmschicht (3) in ihrer Dicke im wesentlichen auf die
Klemmfunktion ausgerichtet ist, die technisch zur Fixierung zwischen den
Begrenzungsflächen erforderlich ist.
5. Dämmstoffelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Platte oder Bahn (1, 6) wenigstens zweilagig aus der Klemmschicht
(3) und einer übrigen Dämmschicht als Füllschicht (2) gebildet ist.
6. Dämmstoffelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dicke der Klemmschicht (3) ≤50% der Gesamtdicke der Platte
oder Bahn (1, 6) aus Klemm- und Füllschicht (2, 3) vor Einbau beträgt, vorzugsweise
im Bereich von 20 bis 50%, insbesondere 20 bis 40% und besonders bevorzugt bei
30 bis 40% liegt.
7. Dämmstoffelement ihr den klemmenden Einbau zwischen nicht vertikal verlaufenden
Begrenzungsflächen, insbesondere zwischen Sparren (4) von Steildächern oder
zwischen Balken von sonstigen Holzkonstruktionen, wie Holzbalkendecken und dgl.,
insbesondere nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das klemmtechnische Halteelement gebildet ist durch eine Klemmschicht (3) und
in Einbaulage der Platte/Bahn (1, 6) z. B. zwischen Dachsparren (4) vom Rauminneren
abgewandt angeordnet ist.
8. Dämmstoffelement für den klemmenden Einbau zwischen vertikal verlaufenden
Begrenzungsflächen, insbesondere zwischen Balken (4') von Holzrahmenkonstruktionen
für Außen- oder Innenwände von Gebäuden und dgl., nach den Ansprüchen 5 und 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Füllschicht als Ausgleichsschicht (2') für die
Anpassung an unterschiedliche Balkenhöhen oder Gefachtiefen ausgebildet ist.
9. Dämmstoffelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausgleichsschicht (2') als eine flexible Komprimierzone ausgebildet ist.
10. Dämmstoffelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klemmschicht (3) eine Rohdichte ≤ 10 kg/m³ aufweist, bevorzugt
im Bereich von 10 bis 30 kg/m³, insbesondere im Bereich von 15 bis 25 kg/m³, liegt.
11. Dämmstoffelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Füll- bzw. Ausgleichsschicht (2; 2') eine Rohdichte von < 30
kg/m³, insbesondere bevorzugt ≤ 5 kg/m³ beträgt.
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|---|---|---|---|
| 8363 | Opposition against the patent | ||
| 8328 | Change in the person/name/address of the agent |
Representative=s name: GROSSE, BOCKHORNI, SCHUMACHER, 81476 MUENCHEN |
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| 8328 | Change in the person/name/address of the agent |
Representative=s name: BOCKHORNI & KOLLEGEN, 80687 MUENCHEN |
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| 8366 | Restricted maintained after opposition proceedings |