DE10221692B4 - Wärmedämmverbundsystem und im System verwendbare Dämmplatte - Google Patents
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Abstract
Wärmedämmverbundsystem
zur Wärmedämmung einer
Wand eines Gebäudes,
mit wenigstens einer Dämmplatte
(1), die zwei zueinander beabstandete große Oberflächen (2, 3) und eine zwischen
den großen
Oberflächen
angeordnete Nut (6) aufweist, mit wenigstens einer an der Wand befestigbaren
Halteschiene und mit wenigstens einer Verbindungsschiene (13), wobei
die Halteschiene und die Verbindungsschiene (13) in die umlaufende
Nut (6) greifen, und wobei die Verbindungsschiene (13) zwischen
der Dämmplatte
(1) und einer benachbarten Dämmplatte
angeordnet ist und sich an der Wand und/oder an der Halteschiene
abstützt,
dadurch gekennzeichnet, dass eine zusätzliche Schiene (9) vorgesehen
ist, die sich an der Wand und/oder an der Halteschiene abstützt, dass die
Dämmplatte
(1) auf der wandseitigen Oberfläche
(3) wenigstens eine Ausnehmung (8) aufweist und dass die zusätzliche
Schiene (9) in die Ausnehmung (8) eingreift.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Wärmedämmverbundsystem zur Wärmedämmung einer Wand eines Gebäudes, mit wenigstens einer Dämmplatte, die zwei zueinander beabstandete große Oberflächen und eine zwischen den großen Oberflächen angeordnete Nut aufweist, mit wenigstens einer an der Wand befestigbaren Halteschiene und mit wenigstens einer Verbindungsschiene, wobei die Halteschiene und die Verbindungsschiene in die umlaufende Nut greifen, und wobei die Verbindungsschiene zwischen der Dämmplatte und einer benachbarten Dämmplatte angeordnet ist und sich an der Wand und/oder an der Halteschiene abstützt. Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Dämmplatte aus Mineralwolle für den Einsatz in einem Wärmedämmverbundsystem, mit zwei zueinander beabstandeten großen Oberflächen, die über eine Nut aufweisende Seitenflächen miteinander verbunden sind, wobei auf der wandseitigen großen Oberfläche der Dämmplatte wenigstens eine Hinterschneidungen aufweisende Ausnehmung zur Aufnahme einer zusätzlichen Schiene vorgesehen ist.
- Ein derartiges Wärmedämmverbundsystem wird bevorzugt bei unebenen Wandflächen verwendet. Zum Anbringen des Wärmedämmverbundsystems werden die in der Regel horizontal verlaufenden Halteschienen an der Wand befestigt, wobei durch Abstandshalter zwischen Halteschiene und Wand die gegebenen Unebenheiten ausgeglichen werden. Die Dämmplatten werden Reihe für Reihe fugenversetzt befestigt. In den vertikalen Nuten zwischen den Dämmplatten jeweils einer Reihe werden die Federn der Verbindungsschienen eingeschoben. Wenn die aus den Dämmplatten gebildete Dämmschicht an angrenzende Bauteile stößt und die Dämmplatten abgeschnitten werden müssen, kann die Befestigung einer Dämmplatte auch durch senkrechte Halteschienen erfolgen.
- Eine Verbindungsschiene zwischen zwei Dämmplatten stützt sich an einer Halteschiene und/oder an der Wand ab. Dies erhöht die Standsicherheit gegen Wandsog und auch den Widerstand des Wärmedämmverbundsystems gegen Druckbeanspruchungen.
- Übliche Plattenformate bei Polystyrol-Hartschaumplatten sind 50 cm mal 50 cm bei Dicken über 40 mm für die Wandfläche beziehungsweise 20 oder 30 mm für Fenster- oder Türlaibungen. Mineralwoll-Dämmplatten weisen handelsüblich das Format 80 cm mal 62,5 cm und für die Anwendung in der Fläche eine Mindestdicke von 5 cm auf.
- Die Halteschienen weisen zur Zeit handelsübliche Längen von ca. 2 m auf. Längere Schienen sind wegen der beengten Arbeitsräume auf den Standard-Gerüsten nicht praktikabel. Neuere Gerüstkonstruktionen weisen demgegenüber wesentlich mehr Freiraum auf. Um den Einbau der Dämmplatten zu beschleunigen, werden deren Längen von üblicherweise 800 mm bei Mineralwolle-Dämmplatten auf ca. 1,5 bis 3 m, vorzugsweise 2 m, vergrößert. Mit größerer Länge sind die Dämmplatten in sich steifer, gleichzeitig wird die Zahl der Versprünge und Fugen zwischen den Dämmplatten verringert. Die Oberfläche der Dämmschicht wird ebener, was die nachfolgende Beschichtung der Dämmplatten wesentlich vereinfacht.
- Durch den Einsatz längerer Dämmplatten verringert sich die Anzahl der Verbindungsschienen des Wärmedämmverbundsystems, die zwischen zwei Dämmplatten geschoben werden. Während im Hinblick auf die Standsicherheit gegenüber Windsog eine Verringerung der Anzahl der Verbindungsschienen unkritisch sein dürfte, kann durch die verringerte Anzahl von Verbindungsschienen der Widerstand des Wärmedämmverbundsystems gegenüber Druckbeanspruchungen zu sehr beeinträchtigt werden.
- Die
DE 697 11 365 T2 offenbart ein Dämmstoffelement für den klemmenden Einbau zwischen Begrenzungsflächen, insbesondere zwischen Sparren von Dächern wie Steildächern, oder zwischen Balken oder dergleichen, insbesondere von Holzrahmenkonstruktionen für Außen- oder Innenwände von Gebäuden oder Holzbalkendecken und dergleichen, insbesondere aus Mineralwolle in Form einer Dämmstoffplatte oder zu einer Rolle aufwickelbaren Dämmstoffbahn oder von durch Durchschneiden der Dämmstoffbahn erhaltenen Dämmstoftplatten. Bereits der Oberbegriff des Anspruchs 1 dieser Druckschrift weist in eine vollständig andere Richtung. Die hier beschriebenen Dämmstoffelemente sind nicht für die Fassadendämmung vorgesehen und werden demzufolge auch nicht bei hinterlüfteten Fassaden mit einem Schienensystem verwendet. - Aus der
ist ferner ein Dämmsystem bekannt, welches aus einer Vielzahl im Verband auf einer Gebäudefläche angeordneten Dämmelementen besteht, die jeweils im Bereich einer der Gebäudefläche zugewandten Oberfläche eine in Längsrichtung verlaufende und hinterschnitten ausgebildete Nut aufweisen, in die eine korrespondierende, an der Gebäudefläche befestigte Schiene eingreift. Die Dämmelemente weisen ferner im Bereich ihrer längeren, horizontal ausgerichteten Seitenflächen Nuten auf, in die eine Verbindungsschiene derart eingelegt ist, dass benachbarte Reihen von Dämmelementen miteinander verbunden sind.FR 2 505 905 A1 - Schließlich sind aus dem Prospekt LOBATHERM Wärmedämm-Verbundsysteme, S.9 und 27 Schienensysteme für die Befestigung von Dämmplatten aus Mineralwolle auf Gebäudeflächen bekannt, bei denen Schienen horizontal und lotrecht auf der Gebäudefläche befestigt sind, die mit einem Schenkel in in den Seitenflächen angeordnete Nuten eingreifen.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Wärmedämmverbundsystem bzw. eine Dämmplatte bereitzustellen, das bzw. die trotz des Einsatzes vergleichsweise langer Dämmplatten einen genügend hohen Widerstand gegen Druckbeanspruchungen aufweist.
- Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass eine zusätzliche Schiene vorgesehen ist, die sich an der Wand und/oder an der Halteschiene abstützt, dass die Dämmplatte auf der wandseitigen Oberfläche wenigstens eine Ausnehmung aufweist und dass die zusätzliche Schiene in die Ausnehmung eingreift. Durch eine zusätzliche Schiene kann der Widerstand gegen Druckbelastung trotz großer Länge der Dämmplatte entsprechend beeinflusst werden. Somit können die mit dem Einsatz längerer Dämmplatten einhergehenden Vorteile wie schnellerer Einbau der Dämmplatten und geringere Anzahl von Versprüngen und Fugen ohne Beeinträchtigung des Widerstands gegen Druckbeanspruchungen ausgenutzt werden.
- Vorzugsweise weist die zusätzliche Schiene ein gleiches Profil wie die Verbindungsschiene auf. Somit kann eine bereits vorhandene Verbindungsschiene als zusätzliche Schiene mit der Ausnehmung auf der wandseitigen großen Oberfläche der Dämmplatte in Eingriff gebracht werden. Dies reduziert die Anzahl verschiedener Teile des Wärmedämmverbundsystems und vereinfacht den Aufbau.
- In einer bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich die Ausnehmung quer zur Längsachse der Dämmplatte. Da die Längsachse der Dämmplatte im Wärmedämmverbundsystem in der Regel horizontal verläuft, erstreckt sich die zusätzliche Schiene in vertikaler Richtung. Die an den vertikalen Seitenflächen angeordneten Verbindungsschienen und die zusätzliche Schiene verlaufen daher parallel zueinander. Dadurch kann die zusätzliche Schiene sich wie die Verbindungsschiene in gleicher Weise an den horizontal verlaufenden Halteschienen abstützten.
- Wenn die Dämmplatte nur eine Ausnehmung aufweist, verläuft diese vorzugsweise in der Mitte der wandseitigen großen Oberfläche. Durch diese Positionierung der Ausnehmung verteilt sich eine Druckbelastung der Dämmplatte optimal auf die zusätzliche Schiene und auf die beiden an den Rändern der Dämmplatten angeordneten Verbindungsschienen.
- Bei mehreren Ausnehmungen können diese im gleichen Abstand zueinander an der wandseitigen Oberfläche der Dämmplatte angebracht sein. Vorteilhafterweise teilen die Ausnehmungen die wandseitige Oberfläche der Dämmplatte in gleichgroße Bereiche, so dass die Abstände zwischen zwei zusätzlichen Schienen und zwischen einer Verbindungsschiene am Rand der Dämmplatte und einer zusätzlichen Schiene gleichgroß sind.
- In einer bevorzugten Ausführungsform ist bei der Ausnehmung eine Hinterschneidung vorgesehen, wobei die zusätzliche Schiene mit einem Vorsprung oder mehreren Vorsprüngen die Ausnehmung hintergreift. In diesem Fall wird die Schiene durch Verschieben entlang der Ausnehmung in die Ausnehmung eingeführt. Die zusätzliche Schiene kann zum Aufbau des Wärmedämmverbundsystems auf der Baustelle oder werkseitig in die Ausnehmung geschoben werden.
- Die Verbindungsschiene kann ein T-förmiges Profil aufweisen. Im Wärmeverbundsystem greift ein erster Quersteg des T-Profils in die umlaufende Nut einer ersten Dämmplatte, und ein zweiter Quersteg des T-Profils greift in die umlaufende Nut ei ner zweiten Dämmplatte, die im Wärmedämmverbundsystem an der ersten Dämmplatte anliegt. Ein zu den Querstegen senkrechter Hauptsteg des T-Profils erstreckt sich in Richtung der Wand. Die Steghöhe des Hauptstegs ist vorzugsweise auf den Abstand der umlaufenden Nut der Dämmplatte von der wandseitigen großen Oberfläche der Dämmplatte abgestimmt.
- Die Ausnehmung ist in vorteilhafter Weise als Nut mit einem T-förmigen Querschnitt ausgebildet. Diese Ausnehmung nimmt eine Schiene mit korrespondierendem T-Profil auf, wobei ein Hauptsteg des T-Profils in Richtung der Wand zeigt.
- Die Halteschiene kann ein T-förmiges Profil aufweisen, wobei ein Quersteg des T-Profils in die horizontal verlaufende Nut einer ersten Dämmplatte greift, und ein zweiter Quersteg in die horizontal verlaufende Nut einer über der ersten Dämmplatte angeordneten zweiten Dämmplatte greift. Um die Halteschiene an der Wand zu befestigen, kann ein Bereich eines Hauptstegs des T-Profils abgewinkelt sein. Der abgewinkelte Bereich des Hauptstegs liegt im wesentlichen an der Wand an und kann durch geeignete Befestigungsmittel an dieser befestigt werden. Zwischen dem abgewinkelten Bereich des Hauptstegs und der Wand lassen sich Abstandshalter anordnen, die auch bei unebener Wand eine parallele Ausrichtung der Halteschienen in einer Ebene ermöglichen.
- Die Ausnehmung kann sich über die gesamte Breite der Dämmplatte erstrecken. Somit lässt sich eine Schiene von beiden Seitenrändern der Dämmplatte in die Ausnehmung schieben. Außerdem kann dadurch die Dämmplatte über ihre gesamte Breite eine Abstützung durch eine in der Ausnehmung greifende Schiene erfahren, soweit die Schiene sich über die gesamte Länge der Ausnehmung erstreckt.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind an den beiden Enden der Verbindungsschiene beziehungsweise der zusätzlichen Schiene die Querstege weggeschnitten. Dadurch lässt sich die Verbindungsschiene mit dem an beiden Enden überstehenden Hauptsteg jeweils unter die Querstege der Halteschiene schieben, auf die die Verbindungsschiene senkrecht stößt. Dies gewährleistet eine gewisse Kraftschlüssigkeit zwischen Verbindungsschiene und Halteschiene.
- Anstelle einer Dämmplatte mit weitgehend gleichmäßig hoher Rohdichte kann die Dämmplatte eine wandseitig verdichtete Oberflächenzone aufweisen, wobei die umlaufende Nut und die Ausnehmung in oder direkt oberhalb der verdichteten Schicht liegen. Durch eine derart verdichtete Zone weist die Dämmplatte im dem Bereich, in dem die Halte- und Verbindungsschienen in Eingriff kommen, eine größere Festigkeit auf.
- Die Erfindung betrifft auch eine aus Mineralwolle bestehende Dämmplatte, die in einem der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele für das erfindungsgemäße Wärmedämmverbundsystem eingesetzt werden kann. Die Dämmplatte umfasst zwei zueinander beabstandete große Oberflächen, die über Seitenflächen miteinander verbunden sind, und eine auf den Seitenflächen umlaufende Nut und zeichnet sich dadurch aus, dass wandseitig eine verdichtete Oberflächenzone vorgesehen ist, wobei die umlaufende Nut und die Ausnehmung in oder direkt oberhalb der verdichteten Oberflächenzone angeordnet sind.
- Vorzugsweise sind zwei Seitenflächen der Dämmplatte planparallel zueinander ausgebildet, wobei der Abstand der beiden Seitenflächen zueinander um weniger als 0,5 mm variiert. Alternativ oder zusätzlich sind zwei aneinander stoßende Seitenflächen im rechten Winkel angeordnet, wobei die Schiefwinkeligkeit dieser beiden Seitenflächen weniger als 1 mm bezogen auf die Länge eines Meters beträgt. Durch diese über die für Mineralwolle-Dämmplatten einschlägige Norm (DIN 18165-1) hinausgehenden Toleranzen können die Dämmplatten im Wärmedämmverbundsystem nahezu ohne Fugen neben- und übereinander angeordnet werden. So werden in der Dämmschicht zum einen Wärmebrücken effektiv vermieden. Zum anderen kann beim Wärmedämmverbundsystem ein auf die Dämmplatten aufzutragender Putz nicht in die Fugen eingedrückt werden. Hierdurch können Risse im Putz vermieden werden, welche entstehen könnten, wenn aufgrund der abrupten Dickenänderung und der Verklammerung in den Fugen die Putzbewegungen beim Schwinden oder Quellen nach Feuchtaufnahme behindert werden.
- Zumindest eine Seitenfläche der Dämmplatte kann eine kompressible Zone aufweisen, die beispielsweise durch gezielte mehrmalige Kompression und Dekompression elastifiziert wurde. Vorzugsweise ist die Zone der Seitenfläche elastifiziert, die in Ein baulage der Dämmplatte im Wärmedämmverbundsystem an einem Hauptsteg einer Verbindungs- oder Halteschiene anliegt. Damit können trotz des zwischen zwei benachbarten Dämmplatten angeordneten Haupt stegs die beiden Dämmplatten an der vom Hauptsteg angewandten großen Oberfläche ohne Fuge oder Spalt aneinander anliegen.
- Es sei darauf hingewiesen, dass auch bei Verwendung von Dämmplatten ohne die erfindungsgemäße Ausnehmung an einer großen Oberfläche die Merkmale hinsichtlich planparalleler Seitenflächen, der Schiefwinkeligkeit, der Dickentoleranz und/oder der kompressiblen Zonen zu einer vorteilhaften Dämmschicht mit wenig Versprüngen, Fugen oder Unebenheiten führt.
- Die Erfindung wird anhand eines in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiels näher beschrieben. Es zeigen
-
1 eine erfindungsgemäße Dämmplatte im Querschnitt und -
2 die Dämmplatte der1 in der Draufsicht. -
1 zeigt eine Dämmplatte1 mit einer ersten großen Oberfläche2 und einer zweiten großen Oberfläche3 . Die beiden großen Oberflächen2 ,3 werden durch vier im rechten Winkel zueinander angeordnete Seitenflächen4a ,4b verbunden. In der1 sind die zwei parallel zueinander verlaufenden Seitenflächen4a und eine dazu rechtwinklig ausgerichtete Seitenfläche4b zu erkennen. - Im Abstand
5 von der zweiten Oberfläche3 erstreckt sich auf den Seitenflächen4a ,4b eine umlaufende Nut6 . Die Nut6 definiert einen verdichteten Bereich7 der Dämmplatte1 . In diesem Bereich7 weist die Dämmplatte1 eine höhere Rohdichte auf. Die zweite Oberfläche3 der Dämmplatte1 ist in Einbaulage im Wärmedämmverbundsystem einer zu dämmenden Wand zugewandt. - In dem Bereich
7 weist die Dämmplatte1 zwei Ausnehmungen8 mit jeweils einem T-förmigen Profil auf. Die Ausnehmungen8 erstrecken sich in der Darstellung der1 in die Zeichenebene hinein und verlaufen parallel zu den Seitenflächen4a . In jeweils eine Ausnehmung8 lässt sich eine Schiene9 mit entsprechendem T-Profil schieben, wobei die Schiene9 in1 nur auf der linken Seite der Dämmplatte1 dargestellt ist. - Die beiden Querstege
10 des T-Profils der Schiene9 greifen hinter die Hinterschneidungen11 der Ausnehmung8 . Der Hauptsteg12 der Schiene9 stützt sich bei Einbaulage der Dämmplatte im Wärmeverbundsystem gegen die zu dämmende Wand und oder gegen eine in1 nicht dargestellte Halteschiene ab. - Parallel zu der Schiene
9 verläuft eine Verbindungsschiene13 , die ebenfalls im Querschnitt T-förmig ausgebildet ist. Auch hier erstreckt sich ein Hauptsteg14 der Verbindungsschiene13 in Richtung der großen Oberfläche3 . Ein Quersteg15 der Verbindungsschiene13 greift in die umlaufende Nut6 , während der andere Quersteg16 zum Eingriff in eine Nut einer zur Dämmplatte1 benachbarten Dämmplatte (nicht dargestellt) bestimmt ist. Der Hauptsteg14 liegt an einer elastifizierten Zone17 der Seitenfläche4a an. Durch die elastifizierte beziehungsweise kompressible Zone17 läßt sich trotz Hauptsteg14 eine weitere Dämmplatte fugenfrei, bezogen auf die große Oberfläche2 , an die Dämmplatte1 anlegen. -
2 zeigt die Dämmplatte1 mit der Oberfläche3 . Ein Nutgrund18 der umlaufenden Nut6 ist lediglich gestrichelt dargestellt, da er in dieser Ansicht durch die Oberfläche3 verdeckt wird. Ebenfalls gestrichelt dargestellt ist ein Nutgrund19 der T-förmigen Ausnehmungen8 . Die beiden hier parallel verlaufenden Ausnehmungen8 erstrecken sich über die gesamte Breite der Dämmplatte1 .
Claims (15)
- Wärmedämmverbundsystem zur Wärmedämmung einer Wand eines Gebäudes, mit wenigstens einer Dämmplatte (
1 ), die zwei zueinander beabstandete große Oberflächen (2 ,3 ) und eine zwischen den großen Oberflächen angeordnete Nut (6 ) aufweist, mit wenigstens einer an der Wand befestigbaren Halteschiene und mit wenigstens einer Verbindungsschiene (13 ), wobei die Halteschiene und die Verbindungsschiene (13 ) in die umlaufende Nut (6 ) greifen, und wobei die Verbindungsschiene (13 ) zwischen der Dämmplatte (1 ) und einer benachbarten Dämmplatte angeordnet ist und sich an der Wand und/oder an der Halteschiene abstützt, dadurch gekennzeichnet, dass eine zusätzliche Schiene (9 ) vorgesehen ist, die sich an der Wand und/oder an der Halteschiene abstützt, dass die Dämmplatte (1 ) auf der wandseitigen Oberfläche (3 ) wenigstens eine Ausnehmung (8 ) aufweist und dass die zusätzliche Schiene (9 ) in die Ausnehmung (8 ) eingreift. - System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Schiene (
9 ) ein gleiches Profil wie die Verbindungsschiene (13 ) aufweist. - System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Ausnehmung (
8 ) quer zur Längsachse der Dämmplatte (1 ) erstreckt. - System nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (
8 ) in der Mitte der wandseitigen Oberfläche (3 ) der Dämmplatte (1 ) angeordnet ist. - System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Ausnehmungen (
8 ) im gleichen Abstand zueinander auf der wandseitigen Oberfläche (3 ) der Dämmplatte (1 ) angeordnet sind. - System nach einem der Ansprüche 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (
8 ) wenigstens eine Hinterschneidung (11 ) aufweist. - System nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (
8 ) T-förmig ausgebildet ist. - System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Schiene (
9 ) ein T-förmiges Profil aufweist. - System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Ausnehmung (
8 ) über die gesamte Breite der Dämmplatte (1 ) erstreckt. - System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Querstege des T-Profils an den Enden der zusätzlichen Schiene (
9 ) weggeschnitten sind - System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmplatte (
1 ) aus Fasermaterialien besteht. - System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmplatte (
1 ) eine wandseitig verdichtete Oberflächenzone (7 ) aufweist, wobei die umlaufende Nut (6 ) und die Ausnehmung (8 ) in oder direkt oberhalb der verdichteten Oberflächenzone (7 ) angeordnet sind. - Dämmplatte aus Mineralwolle für den Einsatz in einem Wärmedämmverbundsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, mit zwei zueinander beabstandeten großen Oberflächen (
2 ,3 ), die über eine Nut (6 ) aufweisende Seitenflächen (4a ,4b ) miteinander verbunden sind, wobei auf der wandseitigen großen Oberfläche (3 ) der Dämmplatte (1 ) wenigstens eine Hinterschneidungen (11 ) aufweisende Ausnehmung (8 ) zur Aufnahme einer zusätzlichen Schiene vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass wandseitig eine verdichtete Oberflächenzone (7 ) vorgesehen ist, wobei die Nut (6 ) und die Ausnehmung (8 ) in oder direkt oberhalb der verdichteten Oberflächenzone (7 ) angeordnet sind. - Dämmplatte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass zwei aneinander stoßende Seitenflächen (
4a ,4b ) im rechten Winkel angeordnet sind, wobei die Schiefwinkeligkeit der zwei Seitenflächen (4a ,4b ) kleiner ist als 1 mm bezogen auf eine Länge von 1 m. - Dämmplatte nach einem der Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Seitenfläche (
4a ,4b ) eine kompressible Zone (17 ) aufweist.
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