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DE69710123T2 - Elektrischer Anschlussbuchse mit verstärktem Übergangsbereich - Google Patents

Elektrischer Anschlussbuchse mit verstärktem Übergangsbereich

Info

Publication number
DE69710123T2
DE69710123T2 DE69710123T DE69710123T DE69710123T2 DE 69710123 T2 DE69710123 T2 DE 69710123T2 DE 69710123 T DE69710123 T DE 69710123T DE 69710123 T DE69710123 T DE 69710123T DE 69710123 T2 DE69710123 T2 DE 69710123T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
contact
cage
walls
fold
electrical connection
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE69710123T
Other languages
English (en)
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DE69710123D1 (de
Inventor
Patrice Cappe
Georges Chaillot
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FCI SA
Original Assignee
Framatome Connectors International SAS
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Publication date
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Publication of DE69710123D1 publication Critical patent/DE69710123D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69710123T2 publication Critical patent/DE69710123T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/02Contact members
    • H01R13/10Sockets for co-operation with pins or blades
    • H01R13/11Resilient sockets
    • H01R13/113Resilient sockets co-operating with pins or blades having a rectangular transverse section
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R43/00Apparatus or processes specially adapted for manufacturing, assembling, maintaining, or repairing of line connectors or current collectors or for joining electric conductors
    • H01R43/16Apparatus or processes specially adapted for manufacturing, assembling, maintaining, or repairing of line connectors or current collectors or for joining electric conductors for manufacturing contact members, e.g. by punching and by bending

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  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)
  • Cable Accessories (AREA)
  • Connections By Means Of Piercing Elements, Nuts, Or Screws (AREA)
  • Multi-Conductor Connections (AREA)
  • Manufacturing Of Electrical Connectors (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine einstückige elektrische Buchsenkontaktklemme aus ausgeschnittenem und geformtem Blech, die einen Steckkontakt aufnehmen soll. Sie betrifft genauer eine Klemme der Art, die einen vorderen Körper in Form eines Käfigs mit einem Boden, einer oberen Wand und zwei Seitenwänden aufweist, die je eine innere Zunge besitzen, die an sie über einen um 180º umgebogenen Falz angeschlossen ist und vorne einen freitragenden Bereich aufweist, der eine Kontaktfeder bildet.
  • Es sind bereits Kontaktklemmen der oben definierten Art bekannt, die durch Ausschneiden, Falzen, Formen und ggf. Rollen einer Blechbandplatte auf wesentlich wirtschaftlichere Weise als die gedrehten Klemmen hergestellt werden können. Dagegen haben die existierenden Kontakte aus ausgeschnittenem und geformten Blech einige Nachteile. Wenn die Kontaktfedern ursprünglich gegeneinander anliegen und ihrem Auseinanderspreizen eine hohe Kraft entgegensetzen, was für die Herstellung eines hohen Kontaktdrucks günstig ist, der eine elektrische Verbindung guter Qualität garantiert, ist die Steckkraft groß, und es gibt die Gefahr der schwierigen Einführung. Dieser erste Nachteil kann schwerwiegend werden, wenn viele Kontaktklemmen in einem Verbinder vorgesehen sind. Wenn dagegen die Kontaktfedern ursprünglich getrennt sind, kann der von jeder Kontaktfeder ausgeübte Druck in manchen Fällen für eine gute elektrische Verbindung unzureichend sein.
  • Eine Lösung dieses technischen Problems wurde von der französischen Patentanmeldung FR-A-2621180 erbracht, die eine Buchsenkontaktklemme beschreibt, welche sowohl eine zufriedenstellende elektrische Verbindung als auch eine Führung des Steckkontakts bei seiner Einführung garantiert. So weist jede Seitenwand vorne einen nach innen umgebogenen Umschlag auf, der die Kontaktfeder in Biegevorspannung in einer Position hält, in der sie keinen Kontakt mit der anderen Kontaktfeder hat.
  • Viele heute existierende Anschlußklemmen aus gefaltetem Blech weisen außerdem die Gefahr des Zerquetschens bei ihrer Handhabung während der Herstellung oder bei den Kabelbaum-Herstellern auf. Dies ist insbesondere der Fall bei elektrischen Buchsenkontaktklemmen in Form eines Käfigs, aber mit einfacher Wand, wie sie in den Patenten US-A-4453799 oder EP-A-0697752 beschrieben sind, oder auch bei denjenigen, die nicht vorgespannte Kontaktfedern aufweisen, welche nicht zur Steifheit des Käfigs beitragen, wie zum Beispiel diejenigen, die in der Patentanmeldung FR-A-2627020 beschrieben sind.
  • Die elektrischen Klemmen mit einfacher oder doppelter Wand müssen außerdem jeder Einwirkung des Abreißens oder Abscherens des sie bildenden Metallbands widerstehen. Aufgrund der Schneide-, Form- und Faltvorgänge dieser Bleche geringer Stärke können die Schnittpunkte der Schnittlinien sich nämlich abscheren oder unter der Wirkung eines seitlichen mechanischen Schubs, der auf eine Wand oder parallel zu dieser ausgeübt wird, zerreißen.
  • Diese Gefahr ist besonders groß in den verdünnten Bereichen, wie zum Beispiel dem Übergangsbereich zwischen dem hinteren Anschlußbereich an einen elektrischen Draht und dem vorderen, vom Käfig gebildeten Bereich, oder auch in den Fenstern des Käfigs, die vorgesehen sind, um die Befestigung der Klemme in den Kunststoffgehäusen der diese Klemmen aufnehmenden Steckverbinder zu ermäglichen.
  • Schließlich sollte die Gefahr der Einführung eines Steckkontakts unter Krafteinwirkung erwähnt werden, dessen Abmessung größer ist als die Innenabmessungen des Käfigs, und der daher einen Druck auf die Kontaktfedern ausübt, der größer ist als die Druckschwelle der elastischen Verformung des die Kontaktfeder bildenden Metalls, was eine definitive Beschädigung der Feder nach sich zieht, die dann ihre Schwelle der elastischen Verformung erreicht hat.
  • Diese Nachteile werden besonders wichtig, wenn aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen die Hersteller, die kostensparende Lösungen ohne Verringerung der Qualität suchen, die Stärke des die einzige Platte aus elektrisch leitendem Metall bildenden Metallbands verringern wollen.
  • Somit betrifft die Erfindung eine elektrische Buchsenkontaktklemme, die ausgehend von einer einzigen Platte aus elektrisch leitendem Metall erhalten wird, mit einem rückwärtigen Bereich für ihre Quetschverbindung mit einem elektrischen Draht, einer Übergangszone und einem käfigförmigen vorderen Bereich, der aus einem Boden, zwei Seitenwänden, die mit Führungsmitteln für einen Steckkontakt bei seiner Einführung und mit Mitteln zur Befestigung dieses Käfigs in Anschlußgehäusen versehen sind, und zwei oberen Halbwänden besteht, bei der die Wände des Käfigs im Bereich nahe der Übergangszone durch zwei winkelförmige Schenkel verlängert werden.
  • Die Schenkel des Winkels können außerdem mit den Seitenwänden eine Öffnung definieren, die den Durchlaß einer Sekundärverriegelungsvorrichtung ermöglichen.
  • In einer besonderen Ausführungsform können die Winkel zwischen sich einen Durchlaß definieren, in den das Ende des zu quetschenden Drahts eingelegt wird.
  • Die Erfindung wird besser verstanden werden anhand der nachfolgenden Beschreibung einer besonders Ausführungsform der Erfindung, die als nicht einschränkend zu verstehendes Beispiel angegeben wird. Die Beschreibung bezieht sich auf die beiliegenden Zeichnungen, in denen:
  • Fig. 1 in Perspektive eine erfindungsgemäße elektrische Buchsenkontaktklemme zeigt,
  • Fig. 2 eine flächige Ansicht einer Platte zeigt, die umgefaltet wird, um die erfindungsgemäße Klemme zu bilden,
  • die Fig. 3A und 3B Schnittansichten des vorderen, kifigförmigen Bereichs sind,
  • Fig. 4 einen Teilschnitt durch eine in einer Isolierung angeordnete Klemme zeigt,
  • die Fig. 5 und 5A zwei Perspektivansichten der Klemme der Fig. 1 sind, wobei ein Ausschnitt in vergrößertem Maßstab dargestellt ist,
  • die Fig. 6 und 6A zwei Perspektivansichten sind, wobei ein Ausschnitt ein anderes Detail der Klemme der Fig. 1 in vergrößertem Maßstab zeigt,
  • Fig. 7 eine flächige Ansicht einer Platte zeigt, die umgefaltet wird, um eine Klemme gemäß dem Stand der Technik zu bilden.
  • Die Klemme, deren endgültiger Aufbau in den Fig. 1 und 3 bis 6 gezeigt ist und die ausgehend von einer Platte der in Fig. 2 gezeigten Art hergestellt wird, soll in ein Verbindergehäuse eingesetzt werden, dessen allgemeiner Aufbau klassisch sein kann. Die Klemme 10 ist einstückig, sie kann als einen vorderen Körper 11, der einen Steckkontakt 12 aufnehmen soll, und einen zu quetschenden rückwärtigen Bereich oder Schaft 14 aufweisend angesehen werden. Diese beiden Bereiche werden durch eine Übergangszone 15 getrennt. Der Schaft 14 weist zwei Sätze von Zungen 16 bzw. 18 auf, die je dazu bestimmt sind, auf die Seele bzw. die Hülle eines elektrischen Drahts 20 gequetscht zu werden.
  • Der Körper der Klemme 10 hat die Form eines Käfigs mit einem Boden 22 und zwei Seiten 24. Jede Seite 24 ist doppelt. Sie besitzt eine Außenwand 26 und eine innere Zunge 28. Jede Außenwand 26 wird durch Umbiegen der Ursprungsplatte um 90º gemäß einer der Linien 30 hergestellt, die in Fig. 2 strichpunktiert dargestellt sind. Die innere Zunge 28 ist über einen um 180º umgebogenen Falz entlang der in Fig. 2 mit 32 bezeichneten Kante mit der Außenwand 26 verbunden. Die Einheit aus Wand 26 und Zunge 28 weist einen rechtwinkligen Falz gemäß den mit 34 in Fig. 2 bezeichneten Linien auf.
  • Wie in Fig. 2 zu sehen ist, ist jede innere Zunge 28 nur in ihrem rückwärtigen Bereich mit der entsprechenden Außenwand 26 verbunden. Der vordere Bereich jeder inneren Zunge 28 bildet so eine elastische Auflage- Kontaktfeder 29, die einen Druck auf die Oberfläche des Steckkontakts 12 erzeugt, wenn dieser eingeführt wird.
  • In einer anderen, nicht dargestellten Ausführungsform könnte jede Kontaktfeder 29 ausgehend vom freien Ende über einen Teil ihrer Länge durch einen Schlitz geteilt werden, was eine regelmäßigere Auflage ermöglicht, aber diese Aufteilung ist nicht unbedingt notwendig. Einer der beiden Kontakte (oder beide) könnte keinen Schlitz aufweisen. Umgekehrt wäre es möglich, in jeder der Kontaktfedern mehr als einen Schlitz vorzusehen.
  • Zwischen der Wand 26 und der Zunge 28 bildet ein Wandbereich nahe dem 180º-Falz eine Halbdecke des Käfigs. In der dargestellten Ausführungsform bleiben beim Ausschneiden der Ursprungsplatte Zungen 40 in Anschlag-Anlage gegeneinander übrig, die in der freitragenden Zone der Kontaktfedern 29 eine durchgehende Decke bilden. Diese letztere Lösung begrenzt die Gefahren des Verhakens der Klemmen untereinander, wenn sie gebündelt oder lose zusammengefaßt werden, und gewährleistet einen vollständigen Schutz der Kontaktfedern.
  • Jede Kontaktfeder 29 hat vorteilhafterweise eine Form der in den Fig. 3 und 4 gezeigten Art. Der freitragende Bereich, der den elektrischen Kontakt bildet, stellt etwas mehr als die Hälfte der Gesamtlänge der inneren Zunge 28 dar, und er wird so geformt, daß er eine Krümmung nach innen aufweist. Er besitzt außerdem in der direkten Nähe seines freien Endes einen verdickten Knick 27, der zur anderen Kontaktfeder hin gerichtet ist. Die durch die Krümmung der Kontaktfeder 29 entstehende elastische Kraft, die dazu neigt, zwei Federn einander anzunähern, wird von einem Umschlag 46 der entsprechenden Außenwand 26 aufgefangen, der nach hinten umgebogen ist. Dieser Umschlag 46, der außerdem die Führung des Steckkontakts bei seinem Einstecken ermöglicht, hält so die Kontaktfeder 29 in Biegevorspannung in einer Stellung nahe der Außenwand 26, mit der sie verbunden ist, d. h. in einer Stellung, in der sie nicht mit der anderen, ihr gegenüberliegenden Kontaktfeder 29 in Kontakt steht. Man sieht in Fig. 1, daß der Knick der Umschläge sich vor den Endkanten der Seitenwände des Käfigs befindet und abgerundet ist, was die Einführung der Klemme in die Isolierung S I eines nicht dargestellten Verbindergehäuses erleichtert und die Gefahren der Beschädigung dieser Isolierung begrenzt. Um die Gefahr bei der Einführung weiter zu verringern, können die Kanten des Bodens und der Decke abgerundet sein.
  • In den Außenwänden 26 sind Öffnungen 50 ausgebildet, die die Blockierung der Klemme in einer Isolierung 51 mit Hilfe eines Verriegelungsfingers 52 erlauben, der eine beliebige der heute verwendeten Ausbildungen haben kann. In der in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform besteht dieser Finger als einem länglichen Träger, der beim Formen der Isolierung ausgebildet wird und einen Zapfen 53 aufweist, der zur Innenseite der Höh- lung der Isolierung gerichtet ist und sich in das Fenster 50 einfügen kann. Da der Träger 52 sich über den Zapfen 53 hinaus erstreckt, ist es möglich, die Klemme zu entriegeln, indem ein Rohr durch den vorderen Durchlaß 54 der Isolierung hineingedrückt wird (die von einer ringförmigen Lippe begrenzt wird, die eine Lücke aufweist, welche das Einsetzen der Zunge 52 ermöglicht), wobei dieses Rohr sich zwischen die Seite der Klemme und den Träger schiebt. Aufgrund der symmetrischen Anordnung der beiden Fenster 50 kann die Klemme die eine oder die andere von zwei symmetrischen Stellungen in der Höhlung der Isolierung einnehmen.
  • Wie man in den Figuren bis 4 sehen kann, weist das Fenster 50 auf einer seiner Seiten einen Wandabschnitt auf, der bei der Herstellung die Ausbildung einer Verformung des Metallbands derart erlaubt, daß ein Falz 55 gebildet wird. Dieser Falz 55 definiert eine Schulter, deren Oberfläche 56 vorgesehen ist, um mit der oberen Auflagefläche 57 des Zapfens 53 zusammenzuwirken, wodurch die Befestigung der Klemme in der Höhlung der Isolierung ermöglicht wird.
  • Es ist anzumerken, daß das Ende dieser Verformung 55 nach innen gerichtet ist und einen Anschlag bildet, der auf die Außenfläche der Kontaktfeder 29 einwirkt, um jede Gefahr des Überschreitens der Elastizitätsgrenze der Feder zu vermeiden.
  • Durch diese Maßnahme, in Kombination mit der oben beschriebenen Maßnahme, gemäß der der Umschlag 46 die Kontaktfeder 29 in Biegevorspannung zurückhält, ist es möglich, den Kontaktdruck der Feder auf dem Steckkontakt kontinuierlich zu halten, d. h. während der ganzen Lebensdauer der Klemme, bei jedem Einstecken des Steckkontakts.
  • Der Vorteil einer solchen Maßnahme ist es, aufgrund der beiden Verformungen, d. h. des Umschlags 46 und des Falzes 55, die Definition eines Spielraums zu ermöglichen, der die Verschiebung der Kontaktfeder 29 zwischen einer sogenannten passiven Stellung, in der sie vom Umschlag 46 zurückgehalten wird und kein Steckkontakt eingesteckt wird, und einer sogenannten aktiven Stellung begrenzt, in der sie das maximale Abspreizen der Feder aufgrund der durch die Einführung des Steckkontakts erzeugten Kraft begrenzt.
  • Wie in Fig. 3 zu sehen, konvergieren die Falze 55 der beiden Außenwände 26 in der gleichen waagrechten Ebene, so daß die Kontaktpunkte zwischen dem Steckkontakt 12 und den Kontaktfedern 29 einerseits und zwischen den Kontaktfedern 29 und den Falzen 55 andererseits einen Raum definieren, der jede Möglichkeit der Einführung eines nicht den Abmessungen der Buchsenklemme entsprechenden Steckkontakts ausschaltet.
  • Wie in Fig. 4 dargestellt, weist der Falz 55 eine doppelte Ausrichtung auf. Die erste Falzung richtet den vorausgeschnittenen Bandbereich zur Mitte der Klemme aus, und dann richtet ein zweiter Falzvorgang den gleichen Bandbereich um 180º zur Außenseite der Klemme hin aus, wodurch die mechanische Festigkeit der vom Falz 55 gebildeten Schulter verstärkt wird. Es ist andererseits anzumerken, daß die untere Fläche 56 des Falzes 55 eine große Auflagefläche auf die Oberfläche 57 des Zapfens 53 aufweist, wodurch jede Gefahr eines Abscherens der Platte trotz der Verringerung der Stärke des Bands vermieden wird. Diese Fläche 56 ist wesentlich größer als die Auflagefläche 57, so daß die ausgeübte Kraft auf diesen Flächen so homogen wie möglich ist und keinen Überstand erzeugt.
  • Die Ebenen der komplementären Auflageflächen 56 bzw. 57 definieren einen Winkel a mit der Ebene senkrecht zur Längsachse der Klemme, so daß ihre entgegengesetzten Neigungen eine Wirkung der Selbsteinführung zwischen der Klemme und der Isolierung erzeugen. Zum Beispiel liegt der Wert des Winkels α der Fläche 57 des Zapfens zwischen 1º und 45º, und vorzugsweise bei 15º.
  • In Fig. 7 sieht man, daß die Fenster 50a in den Wänden der elektrischen Klemmen gemäß dem Stand der Technik offensichtlich die Falze 55 aufweisen können, obwohl diese Wände einfach sind.
  • Die Fig. 5 und 5A zeigen eine Vorrichtung zur Konsolidierung der Klemme 10. Zur Kompensation der Verringerung der Stärke der Platte besitzt der Umschlag 46 nämlich eine Breite L im wesentlichen gleich der inneren Breite, die von den Wänden der Klemme definiert wird, wenn sie so gefaltet ist, daß die Seitenkanten der Umschläge 46 gegen die Innenfläche des Bodens und der oberen Halbwände der Klemme in Anlage gelangen. Außerdem sind diese Wände mit Öffnungen 60 versehen, in die Stifte 61 eindringen, die auf den Enden der Seitenkanten der Umschläge 46 ausgebildet sind.
  • Abgesehen von der Tatsache, daß die Umschläge 46 dadurch solide befestigt sind, ermöglicht diese Konsolidierung des die Klemme 10 bildenden Käfigs auch eine Verstrebung der Wände dieses Käfigs und erlaubt es, jedes ungewollte Zusammenquetschen zu vermeiden.
  • Es ist anzumerken, daß die Befestigung der Umschläge 46 im Käfig mittels eines einziges Stifts 61 durchgeführt werden kann, der auf der einen oder der anderen der Seitenkanten des Umschlags 46 vorgesehen ist.
  • Die Fig. 6 und 6A zeigen eine andere Anordnung, durch die die allgemeine mechanische Steifigkeit der Klemme verstärkt werden kann.
  • Zwischen dem vorderen Körper 11 der Klemme 10 und dem zusammenzuquetschenden Schaft 14 gibt es nämlich eine sogenannte Übergangszone 15, die Verformungen oder Falschausrichtungen erfahren kann, die für das Einsetzen der Klemmen in die Isolierungen nachteilig sein können.
  • In diesen Figuren sieht man, daß diese Übergangszone eine verringerte Abmessung aufweist. Die Wände 26 des vorderen Körpers 11 werden nämlich durch zwei winkelförmige Schenkel 71 und 72 verlängert, die mit dem Boden 22 und der Wand 26 eine Öffnung 70 definieren, die so aus vier Seiten besteht, die zusammen an der Konsolidierung dieser teilweise ausgehöhlten Zone mitwirken. Es ist anzumerken, daß die Öffnung 70 die Einführung einer beliebigen seitlichen Sekundärverriegelungsvorrichtung der Klemme in ein Verbindergehäuse ermöglicht. Es ist außerdem anzumerken, daß zwischen den beiden Winkelstücken, die je auf einer Wand 26 angeordnet sind, ein Raum 73 vorgesehen ist, der die Positionierung des Endes eines beliebigen zu quetschenden Drahts erlaubt, der die erforderlichen Abmessungen leicht übersteigt, wodurch verhindert wird, daß dieser Draht die Klemme über die für die gute Positionierung der Klemme in ihrer Isolierung erforderlichen Normen hinaus zurückstößt.
  • Es folgt eine kurze Beschreibung eines möglichen Verfahrens zur Herstellung von erfindungsgemäßen Klemmen, mit dem die Klemmen in Bändern zur Speisung einer Maschine zum automatischen Aufquetschen auf Drähte erhalten werden können.
  • Bei erfindungsgemäßen Klemmen, die im Kraftfahrzeugbereich verwendet werden, erfolgt die Herstellung durch Ausschneiden und Formen (Falzen) von Bändern einer Kupferlegierung mit einer Stärke von 0,29 mm. An einer ersten Arbeitsstation wird das Band zerschnitten, um aufeinanderfolgende Platten der in Fig. 2 dargestellten Art zu ergeben, die durch ein Verbindungsband 66 miteinander verbunden sind. Die Falzlinien, die in Fig. 2 strichpunktiert dargestellt sind, können mit einer Presse markiert werden. Die Kontaktfedern 29 werden durch Krümmen und Schlagen in Form gebracht, und die Umschläge 46 werden geformt. Wie Fig. 4 zeigt, ist es vorteilhaft, der aus den Umschlägen und dem freien Endbereich der Kontaktfedern 29 bestehenden Einheit eine Neigung von zum Beispiel 15º zu verleihen, was die Einführung des Steckkontakts erleichtert.
  • Der 180º-Falz zwischen den Zungen und Innen- und Außenwänden und der 90º-Falz nach innen, der den Bereich der inneren Zunge, der zur Seite gehört, und denjenigen, der zu den Decken gehört, trennt, werden geformt; gleichzeitig dringen die Stifte 61 in die Fenster 60 ein, und die geformten Wände kommen mit den Kanten der Umschläge 46 in Berührung.
  • Die Erfindung ist nicht auf die besonderen Ausführungsformen beschränkt, die als Beispiele dargestellt und beschrieben wurden. Sie kann viele Varianten aufweisen. Es ist zum Beispiel möglich, eine Klemme herzustellen, deren Flächen nicht genau parallel sind, sondern eine Neigung aufweisen; eine Aussparung, die den schrägen Durchtritt des Steckkontakts ermöglicht, was bei manchen Ausführungsformen der Dichtheit notwendig ist, die eine Dichtheitszunge aufnehmen soll, kann an der Vorderseite der Decke des Kontakts ausgebildet sein. Selbstverständlich · erstreckt sich das vorliegende Patent auf solche Varianten sowie allgemeiner auf alle anderen, die im Rahmen der Entsprechungen bleiben, wie sie in den beiliegenden Ansprüchen definiert sind.

Claims (3)

1. Buchsenförmige elektrische Anschlußklemme, die ausgehend von einer einzigen, elektrisch leitenden Metallplatte erhalten wird, mit einem rückwärtigen Bereich (14) für ihre Quetschverbindung mit einem elektrischen Draht (20), einer Übergangszone (15) und einem käfigförmigen vorderen Bereich (10), der aus einem Boden (22), zwei Seitenwänden (26), die mit Führungsmitteln für einen Steckkontakt (12) bei seiner Einführung und mit Mitteln zur Befestigung dieses Käfigs in Anschlußgehäusen versehen sind, und zwei oberen Halbwänden besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Wände (26) des Käfigs im Bereich nahe der Übergangszone (15) durch zwei winkelförmige Schenkel (71, 72) verlängert werden.
2. Buchsenförmige elektrische Anschlußklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (71, 72) des Winkels mit den Seitenwänden (26) eine Öffnung (70) definieren, die den Durchlaß einer Sekundärvernegelungsvorrichtung ermöglichen.
3. Buchsenförmige elektrische Anschlußklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkel zwischen sich einen Durchlaß (73) definieren, in den das Ende des zu quetschenden Drahts eingelegt wird.
DE69710123T 1996-06-03 1997-06-02 Elektrischer Anschlussbuchse mit verstärktem Übergangsbereich Expired - Lifetime DE69710123T2 (de)

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