DE69708763T2 - Schutzverschluss-Sicherungsetikett und Flaschenkappe - Google Patents
Schutzverschluss-Sicherungsetikett und FlaschenkappeInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen Plastikflaschenkappen von der Art, wie sie für große Flaschen zur Aufnahme von Flüssigkeiten, wie Trinkwasser, Speiseölen und flüssigen chemischen Substanzen verwendet werden, und insbesondere zu der Sonderform von Sicherungsverschlüssen, die Manipulationen anzeigen und darauf angebracht werden.
- Es ist allgemein bekannt und üblich in diesem Gebiet der Technik, daß abnehmbare Kunststoffflaschenkappen auf dem Hals von normalen 5 Gallonen-Flaschen angebracht werden. Solche Flaschenkappen verschließen die Flasche und deren Inhalt, bevor die Flasche in einer Zapfanlage eingebaut wird. Normalerweise wird unter Verwendung eines angebrachten Aufreißstreifens und einer Sollbruchlinie die Flaschenkappe von der zugehörigen Flasche vor der Installation und Verwendung der Flasche entfernt. Beispiele für solche Kappen sind in den folgenden US-Patenten 5 392 939; 5 370 270; 5 295 518; 4 991 635 und 4 699 188 dargestellt.
- Jüngste Entwicklungen in der Flaschenkappenindustrie umfassen eine Kappe, die einen mittigen Rohrabschnitt aufweist, der dazu vorgesehen ist, eine spezielle Zapfsonde von einem Zapfsystem aufzunehmen. Dieser Rohrabschnitt weist eine innere Versiegelung auf, welche verhindert, daß die Flüssigkeit aus der Flasche austritt, bis eine solche Zapfsonde eingeführt wird. Mit dieser Anordnung muß die Flaschenkappe selbst nicht entfernt werden, bevor die Flasche in ein Zapfsystem eingesetzt wird.
- Während diese neueren Arten von Flaschenkappen in der Tat flüssigkeitsdichte Versiegelungen aufweisen, sind die Oberflächen der Flaschenkappe und des mittigen Röhrenabschnitts weiterhin gegen Verschmutzungen von außen empfindlich. Einige Hersteller haben dieses Problem dadurch gelöst, daß sie einfach ein Selbstklebeetikett auf die Oberfläche der Flaschenkappen aufgeklebt haben, wie dies in der bereits erwähnten US 5 295 518 entsprechend dem Oberbegriff von Anspruch 1 offenbart ist. Dieser Versuch, Verschmutzungen zu verhindern, hat zumindest einen größeren Nachteil, indem die Aufkleber, obwohl sie einmal entfernt worden sind, wieder auf die Oberfläche der Flaschenkappe aufgeklebt werden können. Wenn dies sorgfältig gemacht worden ist, gibt es keinen Nachweis, daß mit dem Aufkleber manipuliert worden ist.
- Außerdem haben die Benutzer dieser Systeme es praktisch gefunden, die abgezogenen Etiketten einfach auf die Seiten der Flasche aufzukleben, anstatt diese in einem Abfallbehälter zu entsorgen. Dies hat zwei Nachteile. Zum einen ist es unästhetisch, wenn solcher Müll in der Form eines gebrauchten Etiketts auf der Flasche erscheint, wenn sie in eine Zapfanlage eingebaut ist. Zum zweiten sind die Abfüller gezwungen, den Aufkleber von der Seite der Flasche zu entfernen, bevor die Flasche wieder verwendet wird. Die Klebstoffe, die auf solchen Etiketten verwendet werden, machen diese Aufgabe ziemlich schwierig und kostspielig.
- Ein anderes Problem, welches manchmal bei mit Ventilen versehenen oder anders zu öffnenden Flaschenkappen entsteht, ist, daß diese gelegentlich, wenn auch selten, lecken. 5- Gallonen-Flaschen werden üblicherweise liegend transportiert, wodurch erheblicher hydraulischer Druck auf der Kappe und der jeweiligen Versiegelung, die damit verbunden ist, lastet. Lecks können aufgrund eines kleinen Schadens in der Versiegelung zwischen den Bestandteilen der Kappe oder aufgrund von Montageproblemen auftreten. Druckempfindliche Etiketten, wie sie derzeit in der Industrie über dem oberen Ende von mit Ventilen versehenen oder anders zu öffnenden Kappen verwendet werden, sind nicht geeignet, auch noch eine zweite flüssigkeitsdichte Versiegelung zu bewirken.
- Im Hinblick auf die Sicherheitsprobleme und die zusätzlichen Nachteile, die mit den Schutzetiketten verbunden sind, wie sie derzeit existieren, wird immer noch in diesem Gebiet der Technik ein Manipulationen anzeigendes Etikett benötigt, welches einfach und kostengünstig an einer üblichen Flaschenkappe angebracht werden kann und welches eine flüssigkeitsdichte Versiegelung ermöglicht und nicht auf der Kappe oder irgendeiner anderen Oberfläche wieder angebracht werden kann, wenn es einmal entfernt, worden ist.
- Dementsprechend richtet sich die vorliegende Erfindung auf eine Flaschenkappe für einen Behälter, wobei die Kappe einen mittigen Rohrabschnitt aufweist, der dazu bestimmt ist, eine Sonde aufzunehmen, die Teil eines Zapfsystems ist, und wobei die Kappe eine Versiegelung umfaßt, die verhindert, daß Verschmutzungen von außen den mittigen Rohrabschnitt erreichen und damit den Behälter durch den mittigen Rohrabschnitt, wenn die Kappe auf dem Behälter angebracht wird, und wobei die Versiegelung aus einer Manipulationen anzeigenden Kunststoffmembran besteht, die auf der Oberseite der Kappe durch ein Hitzeversiegelungsband angebracht ist, welches Manipulationen an diesem Siegel Im Falle eines Versuches zur Entfernung dieser Versiegelung anzeigt, wobei diese Manipulationen anzeigende Membran keine Klebstoffe enthält, so daß sie nicht wieder an einer Außenfläche des Behälters oder der Oberseite der Kappe angebracht werden kann.
- Das Manipulationen anzeigende Etikett ist aus einem Material auf der Basis von Kunststoff hergestellt und weist im wesentlichen die gleiche Größe und die gleiche Form wie die flache Oberseite der Flaschenkappe auf. In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird das gesamte Manipulationen nachweisende Etikett bis auf eine Kante ganz am Rand mit der Kappenoberfläche hitzeverschweißt. Die unbefestigte Kante am Rand dient als Angriffspunkt, durch den ein Benutzer das Etikett entfernen kann, bevor die Flasche eingesetzt wird. In einer zweiten Ausführungsform ist das gesamte Etikett mit der Kappenoberfläche hitzeverschweißt mit Ausnahme eines einzelnen Punktes entlang der Seitenkante, der sich über eine "eingekerbte" Kante der Flaschenkappe erstreckt und der von einem Benutzer angefaßt werden kann, um das Etikett zu entfernen. In einer dritten Ausführungsform lenkt ein erhöhter Abschnitt in Form eines umlaufenden Randwulstes auf der oberen Oberfläche der Kappe einen Teil des Etiketts aufwärts, um so das Erfassen und Entfernen des Etiketts zu erleichtern. Die Befestigung des Etiketts auf der Kappe erzeugt eine Versiegelung, die dem Druck widerstehen kann, der auf das Etikett einwirken kann, wenn das Ventil oder die Versiegelung einer mit Ventil versehenen oder zu öffnenden Kappe leckt.
- Sollte jemals an dem Etikett manipuliert werden, absichtlich oder unabsichtlich, würde der unversiegelte Zustand des Etiketts auf der Oberfläche der Flaschenkappe deutlich zur Schau gestellt, da hier kein Klebstoff vorhanden ist, um das Etikett in seiner ursprünglichen versiegelten Stellung festzuhalten. Weiter führt der Vorgang des Hitzeschweißens häufig zu einer "Lockenbildung" auf dem Etikett, wenn es einmal entfernt ist, was es schwierig macht, das Etikett wieder ordentlich aufzusetzen.
- Eine Kappe gemäß der vorliegenden Erfindung kann ein preisgünstiges Mittel zum Schutz derjenigen Bereiche einer Flaschenkappe liefern, welche, wenn sie in einem Zapfsystem eingebaut sind, mit der Flüssigkeit in Berührung kommen, die in dem Behälter enthalten ist.
- Zusätzlich kann eine Kappe nach der vorliegenden Erfindung ein Manipulationen anzeigendes Etikett bilden, welches nicht auf seinem ursprünglichen Platz auf der Flaschenkappe wieder aufgesetzt werden kann, wenn es einmal entfernt worden ist, und auch nicht auf die Seite der Flasche oder irgend eine andere Oberfläche wieder aufgeklebt werden kann, wenn es einmal entfernt ist. Es ist sehr sicher, wenn es einmal angebracht ist, und kann dennoch leicht entfernt werden. Eine solche Kappe kann mit einem manipulationsanzeigenden Etikett versehen sein, bei dem die Kante des Etiketts leicht zum Zwecke der Entfernung des Etiketts ergriffen werden kann. Das Etikett kann eine zusätzliche Versiegelung liefern, um so das Austreten von Flüssigkeit aus einer Flasche durch die erste Versiegelung einer Kappe zu verhindern. Eine solche Flaschenkappe kann zumindest vier Funktionen haben: 1) Liefern von Information hinsichtlich des Lieferanten der Flüssigkeit oder der Flüssigkeit selbst, 2) Schutz für das Ventil einer mit Ventilen versehenen Kappe und der Oberfläche, die das Ventil umgibt, 3) Nachweis von Manipulationen oder Mißbrauch der zugehörigen Flaschenkappe und 4) Bildung einer zweiten oder Reserveversiegelung in dem unwahrscheinlichen Fall, daß ein Leck unter dem Etikett aufgrund eines Problems mit der Herstellung der Versiegelung oder anderweitig auftritt.
- Weitere Vorteile Von Ausführungsformen der Erfindung werden den Fachleuten auf diesem Fachgebiet anhand der folgenden detaillierten Beschreibung, die die Zeichnungen begleitet, und der beigefügten Ansprüche offensichtlich werden.
- Für ein vollständigeres Verständnis dieser Erfindung wird nun auf die Ausführungsform bezug genommen, die mit mehr Einzelheiten in der beigefügten Zeichnung erläutert und im folgenden beschrieben ist.
- Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der manipulationsanzeigenden Etikett/Flaschenkappenkombination in versiegeltem Zustand auf dem Hals einer normalen 5-Gallonen-Flasche;
- Fig. 2 eine seitliche Schnittdarstellung einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, welche eine Darstellung des Übergangs des manipulationsanzeigenden Etikettes vom versiegelten in den geöffneten Zustand zeigt;
- Fig. 3 eine Ansicht von oben der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, welche näherungsweise die Anordnung des manipulationsanzeigenden Etiketts auf der Oberfläche der Flaschenkappe zeigt;
- Fig. 4 eine seitliche Schnittdarstellung einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die die Anordnung des Manipulationen anzeigenden Etiketts im bezug auf die Einkerbung in der Flaschenkappe zeigt;
- Fig. 5 eine Ansicht der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung von oben;
- Fig. 6 eine Ansicht einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung von oben, die eine Leiste auf der oberen Oberfläche der Kappe zeigt;
- Fig. 7 eine Schnittdarstellung der in Fig. 6 dargestellten Kappe;
- Fig. 8 eine vergrößerte Schnittdarstellung der in den Fig. 6 und 7 dargestellten Kappe, auf der ein Etikett angebracht ist und wobei eine Kante des Etiketts nach oben gebogen ist;
- Fig. 9 eine Schnittdarstellung einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 10 eine Schnittdarstellung einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
- Es ist zu beachten, daß die Figuren nicht notwendigerweise maßstabsgetreu sind und daß Ausführungsformen manchmal mit Phantomlinien und diagrammartigen Darstellungen erläutert sind. In manchen Fällen sind Einzelheiten, die für ein Verständnis der vorliegenden Erfindung nicht notwendig sind oder die andere Einzelheiten schwer erkennbar machen, weggelassen worden. Es sollte natürlich beachtet werden, daß die Erfindung nicht notwendigerweise auf die speziellen Ausführungsformen beschränkt ist, die hier erläutert sind.
- In Fig. 1 ist im allgemeinen bei 1 eine perspektivische Darstellung der Flaschenkappe gemäß der vorliegenden Erfindung gezeigt. Diese Flaschenkappe 1 ist in ihrer versiegelten Stellung auf dem Hals 21 einer normalen 5-Gallonen-Flasche 20 dargestellt.
- Die zu öffnende Flaschenkappe 1 gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt einen aufgeschnappten Ringabschnitt 2, einen Rand 3, einen Zuglappen 4 und eine Sollbruchlinie 5. Die normale Montage der Flaschenkappe 1 erfordert, daß der Aufschnappringabschnitt 2 und der Rand 3 sicher auf dem Hals 21 der Flasche 20 befestigt wird. Ein Zuglappen 4 erstreckt sich von der Unterkante des Randes 3 ebenso wie die Sollbruchlinie 5, welche dazu dient, den Rand 3 zu öffnen und erlaubt, den Aufschnappringabschnitt 2 von dem Flaschenhals 21 abzuheben.
- Im Hinblick auf die Hauptaufgabe der Erfindung zeigen die Fig. 1 bis 3 auch das Manipulationen anzeigende Etikett 10 auf der oberen Oberfläche 6 der Flaschenkappe 1. In versiegeltem Zustand schützt das Manipulationen anzeigende Etikett 10 eine Ausgabeöffnung 8 der Flaschenkappe 1 gegen Verschmutzungen. Um die Entfernung des Etiketts 10 zu vereinfachen, ist ein Abziehlappen 31 am Rand des Etiketts 10 ausgebildet.
- Fig. 2 zeigt eine Schnittdarstellung der ersten Ausführungsform der Flaschenkappe 1. Diese Figur zeigt nicht nur den Abziehlappen 4 und die Bruchlinie 5, sondern auch die strukturelle Form sowohl des Aufschnappringabschnitts 2 als auch des Randes 3. Die Flaschenkappe 1 der vorliegenden Erfindung weist auch eine relativ ebene obere Oberfläche 6 auf. Einstückig innerhalb dieser oberen Oberfläche 6 ist die mittige Ausgaberöhre 7 ausgebildet. Die mittige Ausgaberöhre 7 weist eine Öffnung oder einen Auslaß 8 auf, durch den die Flüssigkeit entnommen werden kann. Zum Zwecke der Versiegelung der Flaschenkappe 1 und insbesondere der mittigen Entnahmeröhre 7 und um zu vermeiden, daß Flüssigkeit vor der Installation austritt, ist eine Entnahmeröhrenkappe 9 am innersten Ende der mittigen Entnahmeröhre 7 angebracht. Die Funktion und der Aufbau der Röhrenkappe 9 kann noch besser aus der US- Patentschrift 5 392 939, auf die hiermit bezug genommen wird, entnommen werden.
- Die Flaschenkappe 1 ist von der Art, in der die mittige Röhre 7 dazu geeignet ist, eine Zapfsonde dicht aufzunehmen, die einen Teil des Zapfsystems bildet. Die Zapfsonde (nicht dargestellt) erstreckt sich durch die Öffnung 8 der mittigen Entnahmeröhre 7 und eine Nut in der Sonde verbindet sich mit Entnahmeröhrenkappe 9. Wenn die Sonde sich genügend weit innerhalb des Behälters befindet, erlaubt eine Öffnung in der Seite der Röhre der Flüssigkeit, aus der Flasche auszutreten.
- Das Etikett 10 der vorliegenden Erfindung schützt die Röhre 7 von äußeren Verschmutzungen, solange die Flaschenkappe 1 noch nicht an eine Zapfanlage angeschlossen worden ist, beispielsweise während der Lieferung einer Flasche zum Verbraucher. Ein solcher Schutz wird durch Befestigung des Manipulationen nachweisenden Etiketts 10 auf die obere Oberfläche 6 der Flaschenkappe 1 erreicht. Das Manipulationen nachweisende Etikett 10 ist ein Kunststofffilm, der auf die Oberfläche der Oberseite 6 durch einen Hitzeversiegelungs- oder Hitzeschweißprozeß aufgebracht wird. Ein Band 17 mit einer Breite von etwa 2 mm ist knapp innerhalb der Außenkante des Etiketts 10 gebildet. Andere Materialien, aus denen das Etikett hergestellt werden könnte, umfassen solche auf der Basis von Polyester oder Folien. Die Kompatibilität dieser Materialien mit dem jeweiligen Oberflächenmaterial der Flaschenkappe 1 ist dergestalt, daß eine feste und sichere Versiegelung in Folge des Befestigungsverfahrens immer erreicht wird. Ein wichtiges Kriterium ist, daß dort kein einfacher Weg zur Wiederbefestigung des Etiketts auf einer Oberfläche, wie beispielsweise der oberen Fläche 6 oder der Seite der Flasche gegeben ist, wie wenn druckempfindliche Selbstklebeetiketten verwendet werden.
- Das Band 17, dargestellt in Fig. 5, ist der Punkt, an dem das Etikett 10 mit der oberen Fläche 6 der Kappe 1 verschmolzen ist. Die erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht jedoch nur vor, daß eine sehr dünne Randkante 11 und der Zuglappen 31 nicht mit der oberen Fläche 6 verbunden werden. Dieser Zuglappen 31 dient als Angriffspunkt, mittels dem das Manipulationen nachweisende Etikett 10 entfernt werden kann, obwohl dies nur durch eine sehr gezielte Bemühung der Person gelingen kann, die die Flasche zum Anschluß an ein Zapfsystem vorbereitet.
- Es hat sich als nützlich gezeigt, eine Reihe von kleinen, rundum durchgehenden Vorsprüngen in die obere Oberfläche der Kappe an der Stelle anzuspritzen, wo das Band 17 gebildet werden soll. Die Vorsprünge weisen vorzugsweise eine scharfe obere Kante auf, um sicherzustellen, daß eine konzentrierte oder Punktlast durch den Druck einer Hitzeschweißmatrize erzielt wird, nachdem eine solche Matrize verwendet wird, um das Etikett auf die Kappe aufzubringen. Während des Hitzeschweißprozesses werden die Vorsprünge (vorzugsweise drei Stück) durch die Hitze und den Druck der Hitzeschweißmatrize flachgeschmolzen. Eine solche Anordnung und Vorgehensweise erwies sich als günstig, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, daß eine gute, flüssigkeitsdichte Versiegelung durch die Hitzeschweißbefestigung des Etiketts auf der Kappe erzielt wird.
- Wie in Fig. 2 dargestellt, ergreift die Person, die die Flasche installiert, das Manipulationen nachweisende Etikett 10 an dem Zuglappen 31 und schält es von der oberen Fläche 6 ab. Dementsprechend geht das Manipulationen nachweisende Etikett 10 von einer versiegelten Stellung, die allgemein mit 14 bezeichnet ist, in eine unversiegelte Stellung über, die allgemein mit 15 bezeichnet ist. Es ist wichtig für das Verständnis dieser Erfindung, daß, aufgrund des Befestigungsverfahrens für das Manipulationen nachweisende Etikett 10, bei denen kein verbleibender Klebstoff vorhanden ist, das Etikett 10 weder an der oberen Fläche 6 noch an irgendeinem anderen Teil der Flasche selbst wieder angebracht werden kann, wenn es einmal entfernt ist. Diese Unmöglichkeit, das Manipulationen nachweisende Etikett 10 an der Flaschenkappe 1 wieder anzubringen, liefert eine klare Anzeige, ob die Schutzversiegelung aufgebrochen worden ist und verhindert die Probleme, die mit der Anbringung des Etiketts auf der Seitenfläche der Flasche verbunden sind.
- In Fig. 3 ist eine Ansicht von oben auf die erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt, welche speziell die exakte Anordnung des Manipulationen nachweisenden Etiketts 10 auf dar oberen Fläche 6 beschreibt. Das Manipulationen nachweisende Etikett 10 hat einen Durchmesser 12, der in etwa dem Durchmesser der oberen Fläche 6 entspricht. Wenn das Manipulationen nachweisende Etikett 10 einmal mit der oberen Fläche 6 hitzeverschweißt ist, schützt es klar die Öffnung 8 der mittigen Entnahmeröhre 7 gegen Verschmutzungen von außen.
- In einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die in der Fig. 4 dargestellt ist, stellt eine Einkerbung 25 in der oberen Fläche 6 den Zuglappen 31 frei. Der Zuglappen 31 bleibt unverbunden mit der oberen Fläche 6 und der Zuglappen 31 ist über der Einkerbung 25 angeordnet, die in der oberen Fläche 6 gebildet ist. Die Einkerbung 25 hat eine Höhe, die geringer ist als die Dicke der oberen Fläche 6.
- Fig. 5 zeigt eine Ansicht der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung von oben, die die Anordnung des Manipulationen nachweisenden Etiketts 10 auf der oberen Fläche 6 und die Anordnung des Bandes 17, welches durch den Hitzeversiegelungsvorgang gebildet ist, betont. Die Fläche oberhalb des Auslasses 8 der mittigen Entnahmeröhre 7 wird von dem Etikett 10 überspannt. Wenn das Manipulationen nachweisende Etikett 10 mit der oberen Fläche 6 hitzeverschweißt ist, schützt es wiederum eindeutig die Oberflächen der mittigen Entnahmeröhre 7 gegen Verschmutzungen von außen.
- Es sollte verstanden werden, daß die oben beschriebene Ausführungsform dazu dient, die Erfindung zu beschreiben, und diese nicht beschränken soll, und daß verschiedene Abwandlungen durchgeführt werden könnten, ohne vom Schutzbereich der Erfindung abzuweichen, wie er in den beigefügten Ansprüchen beschrieben ist. Offensichtlich kann der Auslaß 8 der verbesserten Flaschenkappe 1 durch ein Manipulationen nachweisendes Etikett 10 von jeder beliebigen Form und Größe geschützt werden. Beispielsweise könnte der Gesamtdurchmesser 12 des Manipulationen nachweisenden Etiketts 10 nur wenig größer sein als der Durchmesser des Auslasses 8 und dennoch einen daran befestigten, nicht versiegelten Zuglappen haben, mit dem man das Manipulationen nachweisende Etikett 10 von der oberen Fläche 6 entfernen kann. Die Größe des vollen Durchmessers erlaubt jedoch die Anbringung eines Logos oder irgendeiner anderen Identifizierungsmarke auf dem Etikett 10. Viele Abfüller wünschen solche Markierungen, um sich selbst als die Quelle des Inhalts des Behälters zu identifizieren.
- Die Fig. 6, 7 und 8 zeigen eine dritte bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die Kappe 1b ist in ihrer Form ähnlich der Kappe, die in Fig. 4 dargestellt ist, mit der Ausnahme, daß die obere Oberfläche der Kappe einen Randwulst 30 umfaßt. Der Randwulst 30 dient dazu, eine Kante oder den Lappen 31 des Manipulationen nachweisenden Etiketts 10 in eine Stellung abzulenken, indem es für einen Benutzer leicht zugänglich ist. Alternativ kann die Fläche oben auf der Kappe innerhalb des Rings 30 mit Kunststoff gefüllt sein, so daß diese Fläche in der Höhe des oberen Endes des Randwulstes 30 liegt, wodurch die Kante des Etiketts sich seitlich nach außen erstrecken würde, anstatt nach oben. Ein ähnlicher Effekt kann ohne Ausfüllen der Fläche, die von dem Ringwulst begrenzt wird, mit Kunststoff dadurch erreicht werden, daß ein Etikett benutzt wird, welches groß genug ist, um es auf dem oberen Ende des Ringwulstes 30 anzubringen. In dieser Ausführungsform wird das Etikett auf dem oberen Ende des Ringwulstes 30 angebracht, und das Etikett erstreckt sich seitlich über den Raum, der dem Außenabschnitt des Ringwulstes benachbart ist, um einem Benutzer zu erlauben, die Kante des Etiketts (oder einen daran gebildeten Lappen) zu ergreifen.
- Der Abschnitt des Etiketts, der nach oben oder außen durch den Ringwulst 30 abgelenkt ist, könnte ein Lappen 31 oder die gesamte Kante des Etiketts sein. Alternativ könnte sich der Ringwulst 30 nicht um den ganzen Umfang erstrecken, so daß nur ein Teil der Kante des Etiketts angehoben wird oder sich nach außen erstreckt. Durch Umbiegen des Lappens 31 nach oben oder dadurch, daß man ihm erlaubt, sich auswärts über einen leeren Raum zu erstrecken, kann ein Benutzer das Etikett 10 viel leichter ergreifen, um es zu entfernen. Die Kappe, wie sie in den Fig. 6 und 7 dargestellt ist, befindet sich in einem Zustand, in dem das Etikett 10 noch nicht auf die Kappe 1b aufgebracht worden ist. Fig. 8 zeigt die Kappe, bei der das Etikett 10 auf die obere Oberfläche der Kappe im allgemeinen innerhalb der Fläche, die durch den umlaufenden Ringwulst 30 definiert ist, mit Ausnahme des Zuglappens 31, der sich außerhalb der Fläche, die durch den umlaufenden Ringwulst 30 definiert ist, erstreckt, befestigt ist. Wie oben in Verbindung mit der in den Fig. 1 bis 5 dargestellten Kappe diskutiert, ist das Etikett 10 auf der oberen Oberfläche der Kappe 1b mittels einer Hitzeversiegelungsverbindung befestigt. Die Befestigung erfolgt vorzugsweise in der Form eines rundumlaufenden Bandes 17 mit einer Breite von etwa 2 mm, welches knapp innerhalb des umlaufenden Ringwulstes 30 angeordnet ist. Das Band 17 ist in den Fig. 4, 6 und 8 so dargestellt, als ob es in die obere Fläche 6 der Kappe 1b eindringt. Dieses Eindringen ist ein Ergebnis des Hitzeschweißgesenkes, welches Verwendung findet, um die versiegelte Verbindung zwischen dem Etikett 10 und der Kappe 1b herzustellen.
- Es sollte auch beachtet werden, daß die Kappe, wie sie in den Fig. 6 und 7 dargestellt ist, ohne die innere Kappe 9, wie sie in Fig. 2 dargestellt ist, ausgeführt ist. Dies kann wünschenswert sein, insbesondere, wenn die Qualität der Versiegelung an dem Übergang zwischen dem Etikett und der Kappe stark genug ist, und wenn die Vorteile der inneren Kappe, wie sie in US-Patent 5 392 939 beispielsweise beschrieben sind, nicht für wichtig oder notwendig für eine bestimmte Anwendung oder Verwendung betrachtet werden.
- In zwei weiteren Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, wie sie in den Fig. 9 und 10 dargestellt werden, werden zwei überlappende Membranen auf der Kappe angebracht. In der Ausführungsform gemäß Fig. 9 dient die erste oder äußere Membran als Schutz- und Informationsetikett 10, wie oben beschrieben, während eine zweite innere Membran 32 an der oberen Oberfläche der Kappe innerhalb der Fläche angebracht wird, die von dem Band 17 begrenzt wird, und die zumindest dem gleichen anfänglichen Zweck dient, wie die innere Kappe, die oben beschrieben wurde, wie im US-Patent 5 392 939 dargestellt, d. h. also dem Zweck, daß der Behälter auf den Kopf gestellt werden kann, ohne daß ein vorzeitiges Austreten des Inhaltes erfolgt, bevor die Kappe auf eine Zapfsonde aufgesetzt ist. In der Ausführungsform nach Fig. 9 ist das Band 17 gegenüber dem Ringwulst 30 angeordnet, der auf der oberen Oberfläche der Kappe gebildet ist. Die zweite oder innere Membran 32 kann an irgendeinem Teil der Kappe innerhalb des Bandes 17 (oder des Ringwulstes 30) befestigt sein, beispielsweise an einem Platz in der Nähe des Übergangs zwischen dem Rand und der Oberseite der Kappe oder auf der Hülse 7 selbst.
- In der Ausführungsform nach Fig. 10 ist das Etikett 10 durch eine Membran gebildet, die mittels Hitzeversiegelung des Etiketts 10 mit dem Ringwulst 30 gebildet ist und einen Lappen 31 aufweist, der auf der rechten Seite der Fig. 10 dargestellt ist. In dieser Ausführungsform ist jedoch die innere Membran 34 an dem freien Ende der Hülse 7 befestigt, welches sich in den Behälter erstreckt. Das äußere Etikett 10 der Doppelmembranausführungsformen der Fig. 9 und 10 dient dazu, die innere Membran vor Verschmutzung zu schützen, so daß die innere Membran vor Ort belassen werden kann und durch eine Sonde durchstoßen werden kann, über die der Behälter abgesenkt wird. Die innere Membran kann dadurch gebildet werden, daß eine eigene Scheibe auf der Oberfläche der Kappe dicht befestigt wird, die die Öffnung umgibt, die durch die Durchgangsöffnung gebildet wird, die von der Hülse 7 begrenzt wird, wie oben beschrieben.
- Im Zusammenhang mit dem Aufdruck von Informationen auf Etiketten gemäß der vorliegenden Erfindung kann es nützlich sein, ein durchsichtiges Schutzlaminat über der oberen bedruckten Oberfläche des Etiketts anzubringen. Die Materialien, aus denen das Kunststoffetikett hergestellt werden können, umfassen Materialien, die es ermöglichen, daß das Etikett hitzegeschweißt wird, die jedoch keine Tinte annehmen, d. h., die Tinte kann dazu neigen, zu verschmieren.
- Während die vorliegende Erfindung in detaillierter Form entsprechend der bevorzugten Ausführungsform beschrieben worden ist, die in der vorstehenden Zeichnung und Beschreibung dargestellt ist, ist es offensichtlich für den Fachmann, daß Abwandlungen und Äquivalente innerhalb des Geistes und des Umfangs, der ausdrücklich beschrieben worden ist, gemacht werden können. Dementsprechend ist beabsichtigt, daß der Umfang der Erfindung nur durch den Umfang der im folgenden angeschlossenen Ansprüche und nicht durch eine spezielle Formulierung in der vorstehenden Beschreibung beschränkt wird.
Claims (8)
1. Flaschenkappe (1) für einen Behälter (20), wobei die Kappe
(1) einen mittigen Rohrabschnitt (7) aufweist, der dazu
bestimmt ist, eine Sonde aufzunehmen, die Teil eines
Zapfsystems ist, und wobei die Kappe (1) eine Versiegelung (10)
umfaßt, die aus einer Manipulationen anzeigenden
Kunststoffmembran gebildet ist und verhindert, daß Verschmutzungen von
außen den mittigen Rohrabschnitt (7) und damit den Behälter
(20) durch den mittigen Rohrabschnitt (7) erreichen, wenn die
Kappe (1) auf dem Behälter (20) angebracht ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Versiegelung (10) auf der Oberseite der
Kappe (1) durch ein Hitzeversiegelungsband befestigt ist,
welches Manipulationen an diesem Siegel im Falle eines
Versuches zur Entfernung dieser Versiegelung anzeigt, wobei diese
Manipulationen anzeigende Membran frei von Klebstoffen ist,
so daß sie nicht wieder an einer Außenfläche des Behälters
(20) und der Oberseite der Kappe (1) angebracht werden kann.
2. Kappe (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Manipulationen anzeigende Membran als Etikett für den
Behälter (20) dient, indem das Etikett gedruckte Information
enthält.
3. Kappe (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf
das Etikett als Schutz ein durchsichtiges Laminat aufgebracht
ist, um das Verschmieren von Tinte zu verhindern, die zur
Darstellung der gedruckten Information dient.
4. Kappe (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Versiegelung durch Hitzeverschweißen der Membran auf die
obere Fläche der Kappe (1) hergestellt wird.
5. Kappe (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kappe (1) einen äußeren Rand (3) und ein Dach aufweist,
welche so geformt sind, daß sie auf einen Flaschenhals (21) des
Behälters (20) dicht passen.
6. Kappe (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Manipulationen anzeigende Membran einen Zuglappen (4) umfaßt
und die obere Fläche der Kappe (1) eine Einkerbung umfaßt,
wobei der Zuglappen (4) oberhalb der Einkerbung angeordnet
ist.
7. Kappe (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest ein Teil einer Randkante des Etiketts nicht mit der
Kappe (1) verbunden ist, und daß die obere Fläche der Kappe
(1) ein hochstehendes Teil aufweist, um eine Kante des
Etiketts nach oben zu biegen, um das Ergreifen des Etiketts zu
erleichtern.
8. Kappe (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
hochstehende Teil ein umlaufender Randwulst ist, der sich als
im wesentlichen durchgehender Ring über die Fläche erstreckt,
wobei der Randwulst zumindest einen Teil des Etiketts in
Aufwärtsrichtung von der oberen Fläche der Kappe (1) weg
abbiegt.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: BLACKHAWK MOLDING CO.,INC., ADDISON, ILL., US |
|
| 8381 | Inventor (new situation) |
Inventor name: HIDDING, WALTER E., BARRINGTON HILLS, ILL., US Inventor name: HIDDING, DOUGLAS J., BARRINGTON HILLS, ILL., US |