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DE602004008423T2 - Verschlusszusammenbau für einen flüssigkeitsbehälter - Google Patents

Verschlusszusammenbau für einen flüssigkeitsbehälter Download PDF

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DE602004008423T2
DE602004008423T2 DE602004008423T DE602004008423T DE602004008423T2 DE 602004008423 T2 DE602004008423 T2 DE 602004008423T2 DE 602004008423 T DE602004008423 T DE 602004008423T DE 602004008423 T DE602004008423 T DE 602004008423T DE 602004008423 T2 DE602004008423 T2 DE 602004008423T2
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DE
Germany
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closure
container
closure assembly
shell
opening
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE602004008423T
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English (en)
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DE602004008423D1 (de
Inventor
David W. Thomson
Stuart Glasgow JOHNSON
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Guala Closures Patents BV
Original Assignee
Guala Closures Patents BV
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Publication date
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Publication of DE602004008423T2 publication Critical patent/DE602004008423T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verschlussanordnung, die für die Anbringung an einer Öffnung eines Behälters (z.B. für Flüssigkeit) wie einem Hals einer Flasche ausgelegt ist. Die Erfindung betrifft insbesondere, obwohl nicht ausschließlich, ein einen Eingriff nachweisendes Aufschnapp-Passteil oder ein einen Eingriff nachweisendes Nicht-Wiederbefüllungsaufschnapp-Passteil. Eine Verschlussanordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist z.B. aus der WO 02/096771 bekannt.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Aus diversen Gründen kann es erwünscht sein, dass sicher gestellt ist, dass ein verwendeter Behälter, wie eine Flasche, der für die Aufnahme einer Flüssigkeit, wie einer wertvollen Flüssigkeit (z.B. alkoholhaltige Getränke, wie Hochprozentiges), nicht mit einer Austauschmenge einer anderen Flüssigkeit wiederbefüllt wird, deren Eigenschaften und Qualität sich von dem Originalinhalt unterscheiden kann. Versuche, Verschlüsse bereitzustellen, welche solch eine Wiederbefüllung erschweren, sind nicht immer gefeit gegen entschlossene Wiederbefüllungsanstrengungen.
  • Auch, obwohl es als vorteilhaft angesehen wird, dass ein Eingriffsanzeigemittel bereitgestellt wird, welches einen Nachweis dafür liefert, dass die Flasche und ihr Originalinhalt intakt sind, gibt es, falls die Flasche mit einer Ersatzkappe oder -Verschluss versiegelbar ist, nur wenig, was einen Käufer darauf hinweist, dass die Flasche angebrochen ist und/oder wiederbefüllt wurde und dass der Inhalt schlechter als der Originalinhalt sein könnte.
  • Es hat sich daher die Bereitstellung eines Verschlusses als wünschenswert herausgestellt, der nicht ohne ein extremes Maß an Anstrengung oder ein zu Bruch Gehen der Flasche entfernt werden kann. Solch eine Anordnung ist zum Beispiel im GB-Patent mit der Nr. 2 274 837 auch von dem vorliegenden Anmelder gezeigt, die lediglich der Anschauung dient.
  • Während es sehr wichtig ist, dass ein Originalverschluss nicht ohne sichtbare Beschädigung oder Bruch entweder des Verschlusses und/oder der Flasche entfernt werden kann, wurde festgestellt, dass ein Verschluss, der nicht leicht entfernt werden kann, Ziel von Versuchen ist, den Behälter dadurch wiederzubefüllen, dass das Merkmal, das in dem Verschluss mit der Absicht vorgesehen ist, solche Wiederbefüllung zu behindern oder zu verhindern, überwunden wird. Daher besteht zusätzlich zur Bereitstellung von Vorrichtungen, die ein Wiederbefüllen von Flaschen gestatten, Bedürfnis, solche Vorrichtungen mit weiteren Eingriffsanzeige- oder „Eingriffsnachweis"-Merkmalen zu versehen, die, während sich nicht in irgendeiner behindernden Weise agieren, eine nicht entfernbare und/oder irreversible Anzeige dafür ergeben, dass eine Flasche geöffnet wurde, seit sie mit dem ursprünglich abgefüllten, echten Inhalt befüllt wurde. Solche klare Anzeigen fehlten bisher irgendwie bei vorhergehenden Verschlussausgestaltungen.
  • Des Weiteren besteht Bedarf nach einfachen Ausgestaltungen von Verschlussanordnungen, die eine leichte und zuverlässige Herstellung, Zusammenbau und Aufsetzen auf die Flaschenhälse gestatten. Solche Vereinfachungen fehlten irgendwie bei vorhergehenden Verschlussausgestaltungen.
  • Folglich ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eines der zuvor erwähnten Probleme/Nachteile aus dem Stand der Technik auszuräumen oder wenigstens zu milder.
  • Es ist auch eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Verschlussanordnung bereitzustellen, welche nicht irgendwelche Teile aufweist, die beim Initialöffnen entfernt werden und bei denen die Gefahr besteht, dass sie durch Fälscher oder Dergleichen wieder derart angebracht werden, dass der Eindruck entsteht, dass die Verschlussanordnung nicht zuvor geöffnet wurde.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verschlussanordnung bereitzustellen, bei der die Funktionen eines Eingriffanzeigemittels und eines Nicht-Wiederbefüllventilmittels integriert sind.
  • EP 0 985 607 A zeigt eine Eingriffnachweisverschlussvorrichtung, worin nach dem Initialöffnen des Behälters, als einem Ergebnis des Abschrauben der Kappe, eine Verlängerung in einer Stellung angeordnet ist, bei der sie von der Außenseite des Behälters sichtbar ist und einen Nachweis für das Öffnen darstellt; aber das andere Ende der Verlängerung, die als Eingriffhinweiselement fungiert, fungiert nicht als ein Ventilelement.
  • KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Verschlussanordnung (oder eine Eingriffanzeigevorrichtung), die für die Anbringung an einer Öffnung und Halsabschnitt eines Behälters für Flüssigkeit ausgelegt ist, gemäß Anspruch 1 bereitgestellt.
  • Der Anmelder hat die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung „ALUSNAP" (Marke) -Verschlussanordnung, -Eingriffanzeigevorrichtung, -Aufklippmontagevorrichtung oder -Nicht-Wiederbefüllungsvorrichtung genannt.
  • Auf diese Weise erhält eine Person den eindeutigen Hinweis, dass die Verschlussanordnung geöffnet und wieder verschlossen wurde. Das erste Eingriffanzeigemittel stellt daher ein erstes, sichtbares Eingriffsnachweismittel dar.
  • Das Lösen des ersten Rückhaltemittels gestattet die Bewegung des ersten Eingriffanzeigemittels von einer Initialstellung in eine weitere Stellung, was auf eine Initialöffnung der Verschlussanordnung hinweist.
  • Die Verschlussanordnung kann auch ein Nicht-Wiederbefüllungsmittel, wie ein Ventilmittel, beinhalten.
  • Bevorzugt umfasst das erste Rückhaltemittel eine Kugel, die vom ersten Ende des ersten Eingriffanzeigemittels getragen wird, und eine entsprechende Pfanne, die an dem Schutzschirm vorgesehen ist.
  • Bevorzugt umfasst das zweite Rückhaltemittel einen männlichen Abschnitt, der an dem Schutzschirm vorgesehen ist und einen entsprechenden weiblichen Abschnitt, der an einer Innenfläche des Behälterverschlusselements vorgesehen ist.
  • Die Kugel und Pfanne können miteinander eine lösbare Reib- oder Presssitzpassung bilden. Ein im Radius vergrößerter Abschnitt des männlichen Abschnitts kann in einer Initialstellung mit einem im Radius verkleinerten Abschnitt des weiblichen Abschnitts zusammenwirken, um den männlichen und weiblichen Abschnitt in einem lösbaren Presssitz zusammen zu halten.
  • Die Kugel kann nach der Initialöffnung als ein Ventilelement fungieren.
  • Bevorzugt sind in einer ungeöffneten Initialstellung Mittel zur Verhinderung der Bewegung des ersten Eingriffanzeigemittels in Richtung des Behälterverschlusselements vorgesehen.
  • Bevorzugt umfasst das Bewegungsverhinderungsmittel ein aufgeweitetes, zweites Ende des ersten Eingriffsanzeigemittels und eine Anliegefläche eines Ventilsitzkörpers.
  • Bevorzugt ist das erste Ende des ersten Eingriffanzeigemittels innerhalb des Ventilsitzkörpers und einer Gießauslassvorrichtung oder -Körper vorgesehen.
  • Bevorzugt kann in einer Stellung nach der Initialöffnung die Kugel als ein Ventilelement fungieren.
  • Bevorzugt umfasst das zweite Ende des ersten Eingriffanzeigemittels ein Markierungselement oder Ähnliches.
  • Die Markierung kann geeignet gefärbt sein, um das Auge des Betrachters auf sich zu lenken und/oder kann Information tragen, zum Beispiel Information betreffend die Vermarktung oder Verkaufsförderung.
  • Der Ventilsitzkörper kann aus einem Material hergestellt sein, so dass in einem anfänglichen Zusammenbauvorgang die Kugel durch eine Öffnung in dem Ventilsitzkörper gedrückt wird. Dieses Merkmal ist besonders vorteilhaft für die Einfachheit der Herstellung. Bevorzugt ist die Behälterverschlussanordnung mit der Gießauslassvorrichtung durch im Eingriff stehende jeweils vorhandene Gewindeabschnitte schraubverbunden.
  • Das erste Eingriffanzeigemittel kann aus einem Kunststoffmaterial, z.B. Polycarbonat, hergestellt werden.
  • Bei einer Abwandlung kann vor der Initialöffnung ferner ein Ventilelement innerhalb der Pfanne zwischen der Pfanne und der Kugel vorgesehen sein.
  • Bevorzugt beinhaltet die Gießauslassvorrichtung eine Gießlippe.
  • Die Verschlussanordnung kann einen Aufschnappsitz umfassen.
  • In einer Ausführungsform kann die Verschlussanordnung eine Hülle umfassen, die ausgelegt ist, im Wesentlichen konzentrisch bezüglich der Öffnung zu liegen und die mit Mitteln zur Befestigung der Hülle an dem Behälter versehen ist, wobei die Verschlussanordnung bevorzugt ferner eine erste, äußere Hülle, die einen im Wesentlichen dichten Sitz mit der Hülle aufweist, aber diesbezüglich drehbar ist, und eine von der ersten, äußeren Hülle separate, zweite, äußere Hülle, die in Verbindung mit dem Behälterverschlusselement steht, umfasst, und wobei Mittel vorhanden sind, um anfänglich benachbarte Abschnitte der ersten und zweiten, äußeren Hülle bei dem Wiederverschließen der Anordnung nach der Initialöffnung des Behälters auf Abstand zu halten.
  • Die Hülle und das Behälterverschlusselement können aus geeigneten Kunststoffmaterialien hergestellt werden.
  • Die Abstand haltenden Mittel können eine zweite sichtbare Eingriffsanzeige oder ein Eingriffsnachweismittel bereitstellen.
  • Bevorzugt weist die erste, äußere Hülle ein offenes, erstes und zweites Ende auf, und die zweite, äußere Hülle weist ein erstes, geschlossenes Ende und ein zweites offenes Ende auf.
  • Bevorzugt beinhaltet das Behälterverschlusselement eine Umfangsnut, welche ferner einen Umfangslippenabschnitt bereitstellen dürfte, der unter und benachbart zur Umfangsnut angeordnet ist.
  • Die anfänglich benachbarten Abschnitte können benachbarte, betreffende Umfangsränder der ersten und zweiten, äußeren Hülle aufweisen.
  • Der erste und zweite Umfangsrand kann vor der Initialöffnung in der Umfangsnut angeordnet sein und können aneinander benachbart angeordnet sein.
  • Bevorzugt dehnt sich während der Initialöffnungsbetätigung des Behälters der erste Umfangsrand über den Umfangslippenabschnitt aus oder gleitet darüber und fällt dann oder zieht sich zurück bevorzugt im Wesentlichen in seine Originalumfangsstellung, um so umfänglich hinter dem Umfangslippenabschnitt angeordnet zu werden. Alternativ oder zusätzlich zieht sich während einer Initialöffnungsbetätigung des Behälters der Umfangslippenabschnitt zusammen oder gleitet unter den ersten Umfangsrand und fällt dann oder expandiert bevorzugt im Wesentlichen in seine Originalumfangsstellung, um so umfänglich vor dem ersten Umfangsrand angeordnet zu werden. Dieser Vorgang positioniert die Umfangslippe in Längsrichtung zwischen dem ersten und zweiten Umfangsrand in einer blockierenden Weise, so dass, wenn der Behälter durch Wiederaufbringen des Verschlusselements verschlossen wird, die erste und zweite, äußere Hülle wenigstens durch den dazwischen angeordneten Umfangslippenabschnitt auf Abstand gehalten werden.
  • Das zweite Eingriffsbeweismittel sorgt dafür, dass nach dem Wiederverschließen der erste und zweite Umfangsrand nicht aneinander benachbart sondern beabstandet zueinander sind, wodurch ein Hohlraum oder ein Spalt zwischen dem ersten und zweiten Umfangsrand sichtbar wird. Dieser sichtbare Indikator belegt, dass die Verschlussanordnung (und der Behälter) geöffnet und wieder verschlossen wurde.
  • Der erste Umfangsrand der ersten äußeren Hülle kann eine ersten, gebördelten Umfangsabschnitt an der ersten, äußeren Hülle bereitstellen, und auf die gleiche Weise kann der zweite Umfangsrand der zweiten äußeren Hülle einen zweiten, gebördelten Umfangsabschnitt an der zweiten, äußeren Hülle bereitstellen.
  • Die erste und zweite Hülle kann irgendein geeignetes Material aufweisen, und bevorzugt umfasst das Material ein Metall oder ein metallbasiertes Material.
  • Bevorzugt umfasst das Metall oder metallbasierte Material im Wesentlichen Aluminium oder eine Legierung davon und insbesondere gewalztes Aluminium.
  • In vorteilhafter Weise wird durch Aluminium ein gutes Medium zur Aufbringung von Druckfarbstoffen, Tinten, Farben oder Ähnlichem bereitgestellt, so dass Hinweise, Firmenzeichen, Bilder, Namen und/oder andere Information von der ersten und zweiten, äußeren Hülle getragen werden können. Ein Hinweis kann zum Beispiel Pfeile umfassen, die auf die Drehrichtung zum Öffnen der Verschlussanordnung hinweisen.
  • Das Behälterverschlusselement kann eine Kappe sein, welche wünschenswert einen Gewindeabschnitt beinhaltet, der eine Drehbewegung (normalerweise gegen den Uhrzeigersinn) der Kappe während der Behälteröffnungsbetätigung gestattet.
  • Die Verschlussanordnung kann eine Nicht-Wiederbefüllungsvorrichtung beinhalten, die innerhalb der Gießauslassvorrichtung vorgesehen und ausgelegt ist, an der Öffnung eines Behälters für Flüssigkeit befestigt zu werden. Das Behälterverschlusselement kann eine Kappe sein, die ausgelegt ist, einen Auslass der Gießauslassvorrichtung zu verschließen, und die erste, äußere Hülle kann ausgelegt sein, wenigstens einen Teil der Gießauslassvorrichtung aufzunehmen. Der Auslass kann im Wesentlichen ringförmig sein und die Kappe kann am nach Innen gewandten Ende eine ringförmige Dichtung aufweisen, die entfernbar im ringförmigen Auslass aufgenommen werden kann.
  • Bevorzugt ist das zweite, äußere Hüllelement ausgelegt, wenigstens einen Teil der Kappe aufzunehmen.
  • Die Kappe kann allgemein in einer engen Passung von der zweiten, äußeren Hülle aufgenommen werden, aber kann optional bezüglich der zweiten, äußeren Hülle bei Einwirkung einer ausreichenden Kraft drehbar sein.
  • Wünschenswerterweise ist die Gießauslassvorrichtung einstückig mit der Hülle z.B. durch Spritzgießen hergestellt.
  • Bevorzugt umfasst die Nicht-Wiederbefüllungsvorrichtung ferner einen Ventilsitzkörper, der wenigstens teilweise in wenigstens einem Teil des Halsabschnitts des Behälters aufgenommen werden kann, und wobei der Ventilsitzkörper wenigstens teilweise von der Hülle umgeben ist.
  • Bevorzugt ist wenigstens ein bewegbares Ventilelement in dem Ventilsitzkörper vorgesehen.
  • Bevorzugt sind Mittel vorgesehen, um die erste, äußere Hülle in Längsrelation zur Hülle zu halten, z.B. ist ein Ende der ersten, äußeren Hülle wenigstens teilweise über einem Ende der Hülle ausgebildet.
  • Bevorzugt sind der erste und zweite Umfangsrand der ersten und zweiten Hülle vor dem Initialöffnen der Verschlussanordnung in der Umfangsnut angeordnet, die an der Kappe vorgesehen ist, und sind im Wesentlichen zueinander benachbart. Diese Anordnung gewährleistet, dass, wenn der Behälter durch relatives Verdrehen der Kappe und der Hülle anfänglich geöffnet wird, der zweite Umfangsrand der zweiten, äußeren Hülle in der an der Kappe vorgesehenen Nut verbleibt, und der erste Umfangsrand der ersten, äußeren Hülle allmählich, elastisch gezwungen werden kann, sich in Umfangsrichtung nach außen und aus der Nut zu bewegen, die auf der Kappe vorgesehen ist, während die Kappe von der Gieslassvorrichtung und dem ersten Bereich entfernt wird. Alternativ oder zusätzlich kann bewirkt werden, dass der Umfangslippenabschnitt allmählich umfänglich nach Innen bewegt. Bei Entfernen des Kontakts zwischen der Kappe und dem ersten Umfangsrand der ersten, äußeren Hülle, zieht sich der erste Umfangsrand auf einen wesentlich verringerten Umfang (z.B. seinen ursprünglichen Umfang) zurück, so dass der resultierende Umfang geringer als der des Kappenabschnitts ist, welcher unter der Nut angeordnet ist. Dieser Kappenabschnitt ist bevorzugt als Umfangslippe an der Kappe vorgesehen.
  • Wenn die Kappe wieder auf die Gießauslassvorrichtung aufgebracht wird, wird eine Stoppstellung erreicht, wenn der Umfangslippenabschnitt der Kappe auf dem ersten Umfangsrand der ersten, äußeren Hülle ruht, sitzt oder anliegt, wodurch somit die Rückkehr der Kappe in ihre ursprüngliche, ungeöffnete Stellung verhindert wird. Ein Längsspalt oder – Hohlraum verbleibt somit zwischen der ersten und zweiten, äußeren Hülle, wodurch somit ein Umfangsteil der Kappe freiliegt, welches wenigstens ein Teil der Umfangslippe beinhaltet, welcher ursprünglich von dem ersten Umfangsrand und einer ursprünglichen Kappensitzfläche der Gießvorrichtung umgegeben und umschlossen war.
  • Vorteilhaft kann der freiliegende Umfangsteil der Kappe unterscheidungskräftig gefärbt sein und/oder mit Information, Verkauf fordernden Mitteilungen oder Ähnlichem bedruckt sein.
  • Das Befestigungsmittel kann erste Mittel zur Befestigung der Hülle an dem Behälter umfassen, um so die Drehbewegung der Hülle bezüglich des Halsabschnitts des Behälters einzuschränken.
  • Das Befestigungsmittel kann auch zweite Mittel zur Befestigung der Hülle an dem Behälter aufweisen, um so die Längsbewegung der Hülle bezüglich der Öffnung des Behälters zu unterdrücken.
  • Bevorzugt liegt das zweite Mittel zur Befestigung der Hülle in der Form wenigstens eines vorstehenden Mittels vor, das nach innen von der Hülle vorsteht, wobei das wenigstens eine vorstehende Mittel radial von der Hülle in einer steifelastischen Weise bewegbar ist und mit einem äußeren Lippenabschnitt des Behälters in Eingriff gebracht werden kann.
  • Bevorzugt passt die erste, äußere Hülle mit der Hülle in einer Passung zwischen einer Außenfläche der Hülle und einen Innenfläche der ersten, äußeren Hülle zusammen.
  • Bevorzugt weist die Kappe einen Gewindeabschnitt darauf auf, welcher in einen entsprechenden Gewindeabschnitt an der Gießauslassvorrichtung eingreift.
  • Es ist erwünscht, dass die erste und zweite, äußere Hülle in ästhetischer Hinsicht Gefallen finden, und somit ist es erwünscht, dass die erste und zweite, äußere Hülle Metallfolie aufweisen.
  • Es ist bevorzugt, dass Mittel für den Zusammenbau wenigstens der Hülle und des Ventilsitzkörpers und bevorzugt aller Teile der Verschlussanordnung vor der Anbringung an den Behälter vorgesehen sind. In letzterem Fall kann die Verschlussanordnung als „einstückiges Passelement" bezeichnet werden.
  • Bevorzugt ist das vorstehende Mittel an der Innenwand der Hülle vorgesehen, um elastisch den Halsabschnitt des Behälters zu ergreifen.
  • Bevorzugt enthält die Hülle eine oder mehrere Umfangsöffnungen um die Hülle, welche zwischen axial verlaufenden Abschnitten der Hülle vorgegeben sind. Das/jedes vorstehende Mittel kann angrenzend an den Rand einer der Öffnungen vorgesehen sein. Es ist bevorzugt, dass jedes vorstehende Mittel an einem unteren Umfangsrand einer der Öffnungen angeordnet ist.
  • Typischerweise umfasst die Gießauslassvorrichtung eine in Umfangsrichtung verlaufende Gießlippe.
  • Bequemerweise ist der Schutzschirm mit einer in Umfangsrichtung verlaufenden Krempe versehen, welche am unteren, äußeren Rand des Schutzschirms angeordnet ist. Die Krempe unterstützt die Abwehr unerlaubter Wiederbefüllungsaktivitäten.
  • Die Hülle ist ferner und in bequemer Weise mit mehreren Rippen oder Graten, die auf einer Innenfläche davon ausgebildet sind, bevorzugt in Umfangsrichtung um die Hülle versehen, wobei deren lange Achsen im Wesentlichen axial mit der Hülle angeordnet sind.
  • Diese Rippen oder Grate können bei der Verwendung mit erhöhten Zacken, Graten oder Ähnlichem auf einer Außenoberfläche des Behälters (z.B. einer "Glasoberflächengestaltung" der Flasche) zusammenwirken, um eine ungewünschte Drehbewegung der Hülle zu versuchen zu verhindern.
  • Der Ventilsitzkörper kann einen rohrförmigen Abschnitt aufweisen, dessen freier Endabschnitt einen Ventilsitz bereitstellt, der ausgelegt ist, in dichtender Weise durch ein Ventilelement berührt zu werden, das in dem rohrförmigen Abschnitt gefangen ist.
  • Der Ventilsitz ist bevorzugt ein in Umfangsrichtung verlaufender Flansch, welcher radial nach Innen vom rohrförmigen Abschnitt verläuft. In einer Ausführungsform ist solch ein Ventilsitz an einem Ende des rohrförmigen Abschnitts angeordnet, und dieses Ende des rohrförmigen Abschnitts ist bis auf eine kreisförmige Öffnung verschlossen.
  • Es wird deutlich werden, dass der rohrförmige Abschnitt ausgelegt ist, im Wesentlichen im Öffnungsabschnitt des Behälters aufgenommen zu werden.
  • Der rohrförmige Abschnitt kann ferner wenigstens ein Eingriffsmittel an einer Außenoberfläche davon aufweisen, um in die Innenfläche des Behälters in der Art einer Passung einzugreifen. Das Eingriffsmittel umfasst bevorzugt sich radial erstreckende Umfangsrippen.
  • Am oder nahe am Ende des rohrförmigen Abschnitts und fern von dem Ventilsitz ist ein im Wesentlichen konzentrischer, weiterer rohrförmiger Abschnitt mit größerem Durchmesser als der rohrförmige Abschnitt vorgesehen, und eine Innenoberfläche des weiteren, rohrförmigen Abschnitts ist mit einer Außenoberfläche des rohrförmigen Abschnitts durch einen oder mehrere Stege verbunden.
  • Es ist bevorzugt, dass ein erstes Ende des weiteren, rohrförmigen Abschnitts mit einer Außenoberfläche des rohrförmigen Abschnitts durch einen ringförmigen Flansch verbunden ist.
  • Somit in einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung schafft der Aufbau einen Umfangskanal, der zwischen der äußeren Oberfläche des rohrförmigen Abschnitts und der Innenfläche des weiteren, rohrförmigen Abschnitts ausgebildet ist, wobei der Flansch einen Kanalboden ausbildet. Der Kanal wird in kleinere bogenförmige Kanäle durch die Stege unterteilt.
  • Solch ein Kanal hilft, die Einführung von Gegenständen in den Behälter durch die Verschlussanordnung zu verhindern.
  • Bevorzugt ist ein zweites Ende des weiteren, rohrförmigen Abschnitts im Wesentlichen bündig mit einem Ende des rohrförmigen Abschnitts fern vom Ventilsitz angeordnet.
  • Bei der Verwendung bildet der rohrförmige Abschnitt eine innere Hülle der zusammengebauten Verschlussanordnung aus.
  • In vorteilhafter Weise kommt es zu einer Passung einer äußeren Oberfläche des weiteren, rohrförmigen Abschnitts mit einer Innenfläche der Hülle und/oder der Gießauslassvorrichtung.
  • Bequemerweise ist eine sich radial erstreckende Umfangskante an einem äußeren Rand eines Endes des weiteren, rohrförmigen Abschnitts angeordnet, welche in einem zusammengebauten Zustand der Verschlussanordnung auf einer unteren Fläche einer sich radial erstreckenden Umfangskante aufsitzt, die an einer Innenfläche der Hülle vorgesehen ist.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Verschlussanordnung (oder Eingriffsnachweisvorrichtung), die für die Anbringung an einer Öffnung und einem Halsabschnitt eines Behälters für Flüssigkeiten ausgelegt ist, bereitgestellt, wobei die Anordnung umfasst:
    ein erstes Eingriffanzeigemittel, und ein Behälterverschlusselement, und worin vor dem Initialöffnen das erste Eingriffanzeigemittel und das Verschlusselement in Verbindung miteinander durch das Drucksitz- oder Presssitz-Rückhaltemittel zurückgehalten werden, und worin ferner das Initialöffnen die Freigabe des Drucksitz- oder Presssitz-Rückhaltemittels bewirkt.
  • Anders ausgedrückt, das Initialöffnen bewirkt eine Freigabe des ersten Eingriffanzeigemittels von dem Behälterverschlusselement.
  • Das Drucksitz- oder Presssitz-Rückhaltemittel kann ein erstes Rückhaltemittel, um das erste Eingriffanzeigemittel in Verbindung mit einem Schutzschirm zurückzuhalten, und ein zweites Rückhaltemittel, um den Schutzschirm in Verbindung mit dem Behälterverschlusselement zurückzuhalten, umfassen.
  • Bevorzugt kann die Freigabe des Rückhaltemittels bewirken, dass sich das erste Eingriffanzeigemittel aus einer ersten Stellung in eine zweite Stellung bewegt. Solch eine Bewegung ist ein Nachweis für das Initialöffnen. Bevorzugt ist in der besagten zweiten Stellung das erste Eingriffanzeigemittel innerhalb des Behälters sichtbar, und hängt bevorzugt in dem Behälter.
  • Gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Verschlussanordnung (oder eine Eingriffsnachweisvorrichtung) gemäß Anspruch 1 bereitgestellt, worin vor dem Initialöffnen das erste Element und das Behälterverschlusselement in Verbindung miteinander durch das Rückhaltemittel zurückgehalten werden, und worin ferner das Initialöffnen der Verschlussanordnung eine Freigabe des Rückhaltemittels bewirkt, was wiederum bewirkt, dass das erste Element danach als ein Ventilelement fungiert.
  • Das erste Element kann ein erstes Eingriffsanzeigeelement, z.B. ein sichtbares Eingriffsnachweismittel, umfassen. Das Rückhaltemittel kann ein lösbares Druck-/Klipp-/Pressitz-Rückhaltemittel umfassen.
  • In einer Implementierung kann das Rückhaltemittel ein erstes Rückhaltemittel, um das erste Element in Verbindung mit einem Schutzschirm zurückzuhalten und ein zweites Rückhaltemittel, um den Schutzschirm in Verbindung mit dem Behälterverschlusselement zurückzuhalten, umfassen.
  • In einer alternativen Implementierung kann das Rückhaltemittel ein erstes Rückhaltemittel umfassen, um das erste Element in Verbindung mit dem Behälterverschlusselement zurückzuhalten.
  • In jedem Fall kann das Behälterverschlusselement eine Kappe und ein Rückhalteelement aufweisen.
  • Bevorzugt ist das Rückhalteelement fest mit der Kappe durch Verriegelungsmittel, wie zusammenwirkende Rippen und Nuten an dem Rückhalteelement und der Kappe, verbunden.
  • Vor der Initialöffnung kann das erste Element in der Verbindung mit dem Schutzschirm durch das erste Rückhaltemittel gehalten werden, und der Schutzschirm kann in der Verbindung mit dem Behälterverschlusselement durch das zweite Rückhaltemittel gehalten werden, und worin ferner die Initialöffnung der Verschlussanordnung in Abfolge die Freigabe des ersten Rückhaltemittels und die Freigabe des zweiten Rückhaltemittels bewirken kann.
  • Die Freigabe des Rückhaltemittels kann die Bewegung des ersten Elements aus einer Initialstellung in eine weitere Stellung bewirken oder zulassen, was auf ein Initialöffnen der Verschlussanordnung hinweist.
  • Diese Bewegung kann das Fallen des ersten Elements aus der besagten Initialstellung in die weitere Stellung umfassen.
  • Gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Behälter bereitgestellt, der eine Verschlussanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung beinhaltet.
  • Der Behälter ist bevorzugt ein Behälter für Flüssigkeiten.
  • Der Behälter kann eine Flasche, z.B. eine Glasflasche, sein und kann für die Aufnahme von Flüssigkeiten ausgelegt sein, wie von alkoholischen Mischgetränken oder Getränken, z.B. Hochprozentiges wie Wodka, Whisky, Weinbrand, Gin oder Ähnlichem.
  • Gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird eine Kombination aus einem Behälter und einer Verschlussanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung bereitgestellt.
  • Gemäß einer sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Alkoholgetränkprodukt bereitgestellt, das eine alkoholische Substanz aufweist, die in der Kombination gemäß der vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verpackt ist.
  • Gemäß einer siebten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung einer Verschlussanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung bereitgestellt, welches die folgenden Schritte aufweist:
    (a) Bereitstellen eines äußeren Hüllelements; (b) Bereitstellen einer Gießauslassvorrichtung und einer Hülle, die ausgelegt ist, an einer Öffnung und einem Halsabschnitt eines Behälters für Flüssigkeiten befestigt zu werden, und eines Behälterverschlusselements, das lösbar an der Gießauslassvorrichtung und/oder der Hülle befestigt werden kann; (c) Anordnen der Gießauslassvorrichtung, der Hülle und des Behälterverschlusselements wenigstens teilweise innerhalb des äußeren Hüllelements; (d) Ausbilden des äußeren Hüllelements zu einer ersten, äußeren Hülle und einer separaten, zweiten, äußeren Hülle.
  • Dieses Verfahren ist besonders vorteilhaft bei der Massenherstellung.
  • Bevorzugt wird der Schritt (d) unter Verwendung eines ersten Schneidwerkzeugs, wie einer Klinge einer Werkzeugmaschine, durchgeführt.
  • Bevorzugt umfasst der Schritt (d):
    Ausbilden eines Schnitts um einen Abschnitt des äußeren Hüllelements, um so benachbarte erste und zweite Umfangsränder an der ersten und zweiten, äußeren Hülle zu bilden.
  • Bevorzugt sind der erste und zweite Rand in einer von dem Behälterverschlusselement getragenen Nut ausgebildet.
  • Vorteilhaft weisen der erste und zweite Umfangsrand einen verringerten Durchmesser im Vergleich zu wenigstens benachbarten Abschnitten der ersten beziehungsweise zweiten, äußeren Hülle.
  • Bevorzugt umfasst das Verfahren nach Schritt (c) auch den folgenden Schritt:
    (e) Ausbilden eines Endes der ersten, äußeren Hülle über einem Ende der Hülle, um so die erste, äußere Hülle und die Hülle in Längsrelation zu halten.
  • Bevorzugt wird Schritt (e) unter Verwendung eines zweiten Schneidwerkzeugs, wie einer weiteren Klinge einer Werkzeugmaschine durchgeführt.
  • Die Schritte (d) und (e) können im Wesentlichen simultan durchgeführt werden.
  • Die derart ausgebildete Verschlussanordnung kann eine einheitliche Anordnung zur Aufschnappaufbringung auf eine Öffnung und einen Halsabschnitt eines Behälters umfassen.
  • Gemäß einer achten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren der Faschenabfüllung bereitgestellt, welches umfasst:
    (a) Bereitstellen einer Verschlussanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung; (b) Bereitstellen einer Flasche; (c) Befüllen der Flasche mit einer Flüssigkeit; (d) Verschließen der Flasche durch Aufbringen der Verschlussanordnung an eine Öffnung und Hals der Flasche.
  • Gemäß einer neunten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung einer Verschlussanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung bereitgestellt, worin das Verfahren die folgenden Schritte aufweist:
    (a) Bereitstellen eines Ventilsitzkörper und eines Ventilelements; und (b)
    Zusammensetzen des Ventilsitzkörpers und des Ventilelements durch Drücken des Ventilelements durch eine Öffnung in dem Ventilsitzkörper, wobei eine Breite des Ventilelements größer als eine Weite der Öffnung in dem Ventilsitzkörper ist.
  • Gemäß einer zehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird eine Verschlussanordnung (oder eine Eingriffsnachweisvorrichtung) gemäß der vorliegenden Erfindung bereitgestellt, bei der vor dem Initialöffnen das erste Element und das Behälterverschlusselement durch das Rückhaltemittel in gemeinsamer Verbindung zurückgehalten werden, und worin ferner das Initialöffnen der Verschlussanordnung eine Freigabe des Rückhaltemittels bewirkt, was bewirkt, dass das erste Element als Eingriffsnachweis- oder -Anzeigemittel oder -Element fungiert.
  • Kurzbeschreibung der Figuren
  • Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nun lediglich beispielhaft anhand der begleitenden Figuren erläutert, wobei:
  • 1(a) eine Querschnittsseitenansicht einer Verschlussanordnung gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung vor einem Betätigen zum Initialöffnen ist;
  • 1(b) eine Querschnittsseitenansicht der Verschlussanordnung aus 1(a) während eines Betätigens zum Initialöffnen ist;
  • 1(c) eine Querschnittsseitenansicht der Verschlussanordnung aus 1(a) nach einer initialen (oder nachfolgenden) Öffnungsbetätigung ist;
  • 1(d) eine Querschnittsseitenansicht der Verschlussanordnung aus 1(a) nach einer Wiederverschließbetätigung ist;
  • 2 eine weitere Querschnittsseitenansicht der Verschlussanordnung aus 1(a) vor einem Betätigen zum Initialöffnen ist;
  • 3 eine perspektivische Explosionsdarstellung der Komponenten der Verschlussanordnung aus 1(a) ist;
  • die 4(a) bis (e) eine Abfolge von Querschnittsseitenansichten einer Verschlussanordnung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind:
    (a) ungeöffnet; (b) während des ersten Öffnens; (c) geöffnet; (d) während des Ausgießens; und (e) wieder verschlossen; und
  • die 5(a) bis (e) eine Abfolge von Querschnittsseitenansichten einer Verschlussanordnung gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind:
    (a) ungeöffnet; (b) während des ersten Öffnens; (c) geöffnet; (d) während des Ausgießens; und (e) wieder verschlossen.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • Im Folgenden wird auf die 1(a) bis 3 Bezug genommen, darin ist eine Verschlussanordnung (oder eine Eingriffsnachweisvorrichtung) gezeigt, die insgesamt mit 5 bezeichnet ist und einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung entspricht. Die Verschlussanordnung 5 ist für die Anbringung an einer Öffnung und einen Halsabschnitt eines Behälters für Flüssigkeit (teilweise im Umriss in 2 gezeigt) ausgelegt. Die Verschlussanordnung 5 umfasst: ein erstes Element oder Eingriffanzeigemittel 10; einen Schutzschirm 15; und ein Behälterverschlusselement 20, worin vor dem Initialöffnen das erste Eingriffanzeigemittel 10 in Verbindung mit dem Schutzschirm 15 durch das erste Rückhaltemittel (erste Verbindung) 25 zurückgehalten wird, und der Schutzschirm 15 in Verbindung mit dem Behälterverschlusselement 20 durch das zweite Rückhaltemittel (zweite Verbindung oder Kipp) 30 (1(a)) zurückgehalten wird, und worin ferner das Initialöffnen der Verschlussanordnung 5 in Abfolge die Freigabe des ersten Rückhaltemittels 25 (1(b)) und dann des zweiten Rückhaltemittels 30 (1(c)) bewirkt.
  • Anders ausgedrückt, eine Freigabekraft des ersten Rückhaltemittels 25 ist geringer als die Freigabekraft des zweiten Rückhaltemittels 20.
  • Die Freigabe des ersten Rückhaltemittels 25 gestattet die Bewegung des ersten Eingriffanzeigemittels 10 aus einer Initialstellung in eine weitere Stellung, welche ein Initialöffnen der Verschlussanordnung 5 anzeigt. Das erste Eingriffanzeigemittel 10 kann daher als eine Herunterfallmarkierung bezeichnet werden.
  • Die Verschlussanordnung 5 beinhaltet auch ein Nicht-Wiederbefüllungsmittel, wie ein Ventilmittel, wie es hierin nachfolgend detaillierter beschrieben wird.
  • Das erste Rückhaltemittel 25 umfasst eine Kugel oder ein kugelähnliches Element 35, das von einem ersten Ende 40 des ersten Eingriffanzeigemittels 10 getragen wird, und eine entsprechende Pfanne 45 ist an dem Schutzschirm 15 vorgesehen.
  • Das zweite Rückhaltemittel 30 umfasst einen männlichen Abschnitt 50, der an dem Schutzschirm 15 vorgesehen ist, und einen entsprechenden, weiblichen Abschnitt 55, der an einer Innenfläche 60 des Behälterverschlusselements 20 vorgesehen ist.
  • Die Kugel 35 und die Pfanne 45 befinden sich in lösbaren Reib- oder Presspassung miteinander. Ein im Radius vergrößerter Abschnitt 65 des männlichen Abschnitts 50 wirkt in einer Initialstellung mit einem im Radius verringerten Abschnitt 70 des weiblichen Abschnitts 55 zusammen, um den männlichen und weiblichen Abschnitt 50,55 in einer lösbaren Presspassung zusammenzuhalten.
  • Die Kugel 35 fungiert als Ventilelement 75 nach dem Initialöffnen.
  • In einer ungeöffneten Initialstellung sind Mittel vorgesehen, um eine Bewegung des ersten Eingriffanzeigemittels 10 in Richtung des Behälterverschlusselements 20 zu verhindern. Das Bewegungsverhinderungsmittel umfasst ein aufgeweitetes, zweites Ende 80 des ersten Eingriffanzeigemittels 10 und eine Anlagefläche 85 eines Ventilsitzkörpers 90. Das erste Ende 40 des ersten Eingriffanzeigemittels 10 ist in dem Ventilsitzkörper 90 und einer Gießauslassvorrichtung oder -Körper 95 vorgesehen.
  • In einer Stellung nach dem Initialöffnen, fingiert die Kugel 35, die aus der Pfanne 45 gefallen ist, als ein Ventilelement 75.
  • Das zweite Ende 80 des ersten Eingriffanzeigemittel 10 umfasst ein Markierungselement 100 oder Ähnliches. Die Markierung 100 kann geeignet gefärbt sein, um das Auge des Betrachters auf sich zu lenken und/oder kann Information, z.B. Information betreffend die Vermarktung oder zur Verkaufsförderung, tragen.
  • Der Ventilsitzkörper 90 kann aus einem Material hergestellt sein, das derart ausgewählt wurde, dass in einem anfänglichen Zusammenbauvorgang die Kugel 35 durch eine Öffnung 105 in dem Ventilsitzkörper 90 gedrückt werden kann. Dieses Merkmal ist von besonderem Vorteil für eine Erleichterung der Herstellung.
  • Die Behälterverschlussanordnung 20 ist mittels Gewinde mit der Gießauslassvorrichtung 95 durch den wechselseitigen Eingriff und das Zusammenwirken von Gewindeabschnitten an jedem davon 110, 115 verbunden.
  • Das erste Eingriffsanzeigemittel 10 kann aus einem Kunststoffmaterial, z.B. Polycarbonat, hergestellt werde.
  • Bei einer Abwandlung kann vor dem Initialöffnen ein weiteres Ventilelement (nicht dargestellt) in der Pfanne 45 zwischen der Pfanne 45 und der Kugel 35 vorgesehen sein.
  • Wie aus 3 zu sehen ist, beinhaltet die Gießauslassvorrichtung 75 eine Gießlippe 96.
  • Die Verschlussanordnung 5 umfasst eine Hülle 220, die ausgelegt ist, im Wesentlichen konzentrisch bezüglich der Öffnung 210 zu liegen und die mit Mitteln zur Befestigung der Hülle 220 an dem Behälter 215 versehen ist. Die Verschlussanordnung 5 umfasst ferner eine erste, äußere Hülle 225, die sich in einer im Wesentlichen engen Presspassung mit der Hülle 220 befindet, aber bezüglich dieser bei Aufbringen einer ausreichenden Drehkraft verdreht werden kann. Die Verschlussanordnung 5 umfasst auch eine zweite, äußere Hülle 230, die von der ersten, äußeren Hülle 225 getrennt ist und einem Behälterverschlusselement oder einer Kappe 20 zugehörig ist. Zwischen der anfänglich ungeöffneten, ersten und zweiten Hülle 225, 230 ist eine in Umfangsrichtung verlaufende Schnittlinie 231 (siehe 1(a)) vorgesehen, die wie hierin nachfolgend beschrieben wird, ausgebildet ist. Die Schnittlinie 231 erstreckt sich in 360 ° um die Verschlussanordnung 5 und separiert die erste und zweite, äußere Hülle 225, 230. Die Schnittlinie 231 kann für das unbewaffnete Auge unerkennbar oder wenigstens nahezu unerkennbar sein.
  • Es sind auch Mittel zur Beabstandung von anfänglich benachbarten Abschnitten der ersten und zweiten, äußeren Hülle 225, 230 beim Wiederverschließen der Verschlussanordnung 5 nach einem Initialöffnen des Behälters 215 vorgesehen, wie hierin nachfolgend in größerem Detail beschrieben wird, wobei das Beabstandungsmittel zweite Eingriffanzeige- oder Eingriffnachweismittel umfasst.
  • Die erste, äußere Hülle 225 weist eine offenes, erstes und zweites Ende 240, 245 auf, und die zweite, äußere Hülle 230 hat ein erstes, geschlossenes Ende 250 und ein zweites, offenes Ende 255.
  • Die Kappe 20 beinhaltet eine Umfangsnut 260, und stellt ferner einen Umfangslippenabschnitt 265 bereit, der unter und benachbart an die Umfangsnut 260 angeordnet ist.
  • Die anfangs benachbarten Abschnitte umfassen anfangs benachbarte, betreffende Umfangsränder 270, 275 der ersten und zweiten, äußeren Hülle 225, 230. Der erste und zweite Umfangsrand 270, 275, die vor dem Initialöffnen in der Umfangsnut 260 angeordnet sind, sind im Wesentlichen zueinander benachbart.
  • Während einer Betätigung zum Initialöffnen des Behälters dehnt sich oder reitet der erste Umfangsrand 270 über den Umfangslippenabschnitt 265 und stellt sich oder zieht sich auf im Wesentlichen seine ursprüngliche Umfangsstellung zurück, um dann radial hinter dem Umfangslippenabschnitt 265 angeordnet zu sein. Alternativ oder zusätzlich zieht sich der Umfangslippeabschnitt 265 zurück oder reitet unter dem ersten Umfangsrand 270 und stellt sich dann zurück oder expandiert auf seine im Wesentlichen ursprüngliche Umfangsstellung, um so radial vor dem ersten Umfangsrand 270 angeordnet u werden. Diese Aktion oder diese Aktionen positionieren den Umfangslippenabschnitt 265 in Längsrichtung zwischen dem ersten und zweiten Umfangsrand 270, 275 in einer behindernden Weise, so dass, wenn der Behälter 215 durch Wiederaufbringen der Kappe 20 verschlossen wird, die erste und zweite, äußere Hülle 225, 230 durch den Umfangslippenabschnitt 265, der dazwischen angeordnet ist, voneinander beabstandet sind.
  • Durch diese Anordnung grenzen nach dem Wiederverschließen der erste und zweite Umfangsrand 270, 275 nicht langer aneinander, sondern sind beabstandet, und es ergibt sich ein Hohlraum oder ein Spalt, der im Wesentlichen die Nut 260 und den Lippenabschnitt 265 zwischen dem ersten und zweiten Umfangsrand 270, 275 aufweist. Diese sichtbare Anzeige weist nach, dass die Verschlussanordnung 5 (und der Behälter 215) geöffnet und wieder verschlossen wurde und stellt daher ein weiteres Eingriffsanzeige- oder Eingriffsnachweismittel bereit.
  • In einer Abwandlung kann an oder nah des ersten Umfangsrandes 270 der ersten, äußeren Hülle 225 ein erster, gebördelter Umfangsabschnitt an der ersten, äußeren Hülle 225 benachbart dem ersten Umfangsrand 270 vorgesehen sein, und auf dieselbe Weise kann der zweite Umfangsrand 275 der zweiten, äußeren Hülle 230 mit einem zweiten, gebördelten Umfangsabschnitt an der zweiten, äußeren Hülle 230 benachbart dem zweiten Umfangsrand 275 vorgesehen sein.
  • Die erste und zweite Hülle 225, 230 sind aus irgendeinem geeigneten Material, z.B. einem Metall oder metallbasiertem Material hergestellt. In diesem Fall umfasst das Metall im Wesentlichen Aluminium oder eine Legierung davon, z.B. gewalztes Aluminium. Aluminium stellt ein gutes Medium für die Aufbringung von Druckfarbstoffen, Tinten, Farben oder Ähnlichem bereit, so dass Hinweise, Firmenzeichen, Bilder, Namen und andere Information von der ersten und zweiten, äußeren Hülle 225, 230 getragen werden können.
  • Die Kappe 20 beinhaltet einen Abschnitt mit Innengewinde 110, welcher mit einem Abschnitt mit Außengewinde 115 an der Hülle 220 oder der Gießauslassvorrichtung 95 zusammenwirkt, und gestattet eine Drehbewegung (normalerweise im Gegenuhrzeigersinn) der Kappe 20 während einer Öffnungsbetätigung des Behälters und eine Gegendrehbwegung (normalerweise im Uhrzeigersinn) der Kappe 20 während einer Schließ-(Wiederschließ-)-Betätigung des Behälters.
  • Die Verschlussanordnung 5 beinhaltet eine Nicht-Wiederbefüllungsvorrichtung 290, die ein Ventilelement 75 umfasst und stellt eine Gießauslassvorrichtung 95 für Flüssigkeit bereit, die ausgelegt ist, an der Öffnung 10 des Behälters 215 befestigt zu werden. Die Kappe 20 ist ausgelegt, einen Auslass 300 der Gießauslassvorrichtung 95 zu verschließen, wobei die erste, äußere Hülle 225 optional so angeordnet ist, dass sie wenigstens einen Teil der Gießauslassvorrichtung 95 aufnimmt. Der Auslass 300 ist im Wesentlichen ringförmig, und die Kappe 235 trägt an einem nach Innen gewandten Ende 305 eine ringförmige Dichtung 310, die entfernbar in dem ringförmigen Auslass 300 aufgenommen werden kann. Der ringförmige Auslass 300 gibt eine Umfangsgießlippe 96 vor.
  • Die zweite, äußere Hülle 230 ist ausgelegt, die Kappe 20 aufzunehmen. Die Kappe 20 wird allgemein in einer engen Passung mit der zweiten, äußeren Hülle 230 aufgenommen, aber kann bezüglich der zweiten, äußeren Hülle 235 bei Aufbringen einer ausreichenden Kraft drehbar sein. Zum Beispiel kann beim Wiederverschließen der Verschlussanordnung 5, wenn der Umfangslippenabschnitt 265 an dem ersten Umfangsrand 270 anliegt, eine weitere Wiederverschließbewegung (z.B. Drehen der zweiten, äußeren Hülle 225 im Uhrzeigersinn) bewirken, dass die Kappe 20 stationär verharrt und die äußere Hülle 225 sich relativ dazu dreht. Ferner hält der zweite Umfangsrand 275 die zweite, äußere Hülle 230 in Längsrelation mit der Kappe 20.
  • Die Gießauslassvorrichtung 95 ist in dieser Ausführungsform einstückig mit der Hülle 220, z.B. durch Spritzgießen, hergestellt.
  • Die Nicht-Wiederbefüllungsvorrichtung 290 umfasst ferner einen Ventilsitzkörper 90, welcher wenigstens teilweise in wenigstens einem Teil des Halsabschnitt 211 des Behälters 215 aufgenommen werden kann, wobei der Ventilsitzkörper 90 wenigstens teilweise von der Hülle 220 umgeben ist. Das bewegbare Ventilelement 75 ist in dem Ventilsitzkörper 90 vorgesehen.
  • Eine Einwegeventil wird aus dem Ventilsitzkörper 90 und dem Ventilelement 75 gebildet, welches in einer normalerweise aufrechten Stellung der Flasche 215 verschlossen ist, und welches es gestattet, dass Flüssigkeiten aus der Flasche 215 in einem Gießvorgang ausströmen, das Einströmen von Flüssigkeit in die Flasche 215 durch rudimentäre, ungenehmigte Befüllvorgänge oder weiter entwickelte Verfahren verhindert, welche den Versuch des Einführens von Objekten, Röhren oder Ähnlichem, in den Flaschenmund 210 beinhalten.
  • Es sind Mittel für das Zurückhalten der ersten, äußeren Hülle 225 in Längsverhältnis zur Hülle 220 vorgesehen, z.B. eine Ende 226 der ersten, äußeren Hülle 225 ist über ein Ende 220 der Hülle 220 ausgebildet (gebogen).
  • Der erste und zweite Umfangsrand 270, 275 der ersten und zweiten, äußeren Hülle 270, 275 sind vor einem Initialöffnen der Verschlussanordnung 5 in der Umfangsnut 260 angeordnet, die an der Kappe 20 vorgesehen ist, und sind im Wesentlichen zueinander benachbart. Diese Anordnung stellt sicher, dass, wenn der Behälter 215 zum ersten Mal durch relatives Verdrehen der Kappe 20 und der Hülle 220 geöffnet wird, der zweite Umfangsrand 275 der zweiten, äußeren Hülle 230 in der Nut 260 verbleibt, die an der Kappe 20 vorgesehen ist, und es kann bewirkt werden, dass der erste Umfangsrand 270 der ersten, äußeren Hülle 225 sich in progressiv elastischer Weise in Umfangsrichtung nach außen und aus der Nut 260 bewegt, die an der Kappe 235 vorgesehen ist, während die Kappe 235 von der Gießauslassvorrichtung 295 und dem ersten äußeren Hülle-225-abschnitt entfernt wird. Alternativ oder zusätzlich, wie zuvor erwähnt, kann der Umfangslippenabschnitt 265 sich in progressiv elastischer Weise umfänglich nach Innen bewegen. Durch Wegfall des Kontakts zwischen der Kappe 20 und dem ersten Umfangsrand 270 der ersten, äußeren Hülle 225, zieht sich der erste Umfangsrand 270 auf einem im Wesentlichen verringerten Umfang (z.B. einen ursprünglichen Umfang) zusammen, so dass der resultierende Umfang geringer als der eines Kappenabschnitts, welcher unter der Nut 260 angeordnet ist, z.B. des Umfangslippenabschnitts 265.
  • Wenn die Kappe 20 auf die Gießauslassvorrichtung 95 aufgebracht ist, wird eine Stoppstellung erreicht, wenn der Umfangslippenabschnitt 265 der Kappe 20 auf dem ersten Umfangsrand 270 der ersten, äußeren Hülle 225 ruht, aufsitzt oder anliegt, wodurch somit verhindert wird, dass die Kappe 235 wieder in ihre ursprüngliche Ausgangs-(ungeöffnete)-Stellung zurückkehrt. Ein Längsspalt oder -Hohlraum verbleibt somit zwischen der ersten und zweiten, äußeren Hülle 225, 230, so dass ein Umfangsteil der Kappe 20 freiliegt, welches wenigstens einen Teil des Umfangslippenabschnitts 265 beinhaltet, welcher ursprünglich in der ersten, äußeren Hülle 225 aufgenommen war und von dieser umgeben war. Ein weiterer Hohlraum (nicht dargestellt) existiert auch zwischen dem unteren Rand der Kappe 20 und einer ursprünglichen Kappensitzfläche 320 der Gießauslassvorrichtung 95.
  • Vorteilhaft kann der freiliegende Umfangsteil der Kappe 20 unterscheidungskräftig eingefärbt werden und/oder mit Information, Verkauf fördernden Hinweisen oder Ähnlichem bedruckt werden.
  • Das Befestigungsmittel umfasst erste Mittel 325 zur Befestigung der Hülle 220 an dem Behälter 215, um so die Drehbewegung der Hülle 220 bezüglich des Halsabschnitts 211 des Behälters 215 einzudämmen.
  • Das Befestigungsmittel umfasst auch zweite Mittel 330 zur Befestigung der Hülle 220 an dem Behälter 215, um so die Längsbewegung der Hülle 220 bezüglich der Öffnung 210 des Behälters 215 zu beschränken. Das zweite Mittel 330 zur Befestigung der Hülle 220 liegt in der Form wenigstens eines vorstehenden Mittels 330 vor, das ins Innere der Hülle 220 vorsteht, wobei das wenigstens eine vorstehende Mittel 330 in Radialrichtung der Hülle 230 in einer steifelastischen Weise bewegbar ist und in Eingriff mit einem äußeren Lippenabschnitts 212 des Behälters 215 gebracht werden kann.
  • Die erste, äußere Hülle 225 passt auf die Hülle 220 mittels eines Passsitzes zwischen einer äußeren Oberfläche 340 der Hülle 220 und einer innern Oberfläche 345 der ersten, äußeren Hülle 225. Die Kappe 20 weist darin einen Gewindeabschnitt 285 auf, welcher in einen entsprechenden Gewindeabschnitt 115 an der Gießauslassvorrichtung 95 eingreift.
  • Falls erwünscht ist, dass die erste und zweite, äußere Hülle 225, 230 in ästhetischer Hinsicht Gefallen finden als solche, umfassen die erste und zweite, äußere Hüllen 225, 230 Metallfolie.
  • Es sind Mittel 346 zum Zusammenbau der Hülle 220 und des Ventilsitzkörpers 90 vor der Aufbringung auf den Behälter 215 vorgesehen, wie jeweils davon getragene, zusammenwirkende Rippen und Nuten.
  • Das vorstehende Mittel 330 ist an einer Innenwand der Hülle 220 vorgesehen, um elastisch in den Halsabschnitt 211 und den äußeren Lippenabschnitt 212 des Behälters 215 einzugreifen.
  • Die Hülle 220 umfasst eine oder mehrere Umfangsöffnungen 315 um die Hülle 220, welche zwischen den axial verlaufenden Abschnitten der Hülle 220 vorgegeben sind. Das/jedes vorstehende Mittel 330 ist benachbart an einen Rand eines der Öffnungen 315 angeordnet.
  • Wie bei dieser Verschlussanordnung 5 zu erkennen ist, ist jedes vorstehende Mittel 330 am unteren Umfangsrand 360 der einen der Öffnungen 315 angeordnet.
  • Der Schutzschirm 15 ist mit einem in Umfangsrichtung verlaufender Krempe 390 versehen, welche am unteren, äußeren Rand 395 des Schutzschirms 15 angeordnet.
  • Die Hülle 220 ist ferner bequemer Weise mit mehreren Rippen (oder Graten) 405 versehen, die an einer inneren Oberfläche 410 davon ausgebildet sind, die in dieser Ausführungsform in Umfangsrichtung um die Hülle 220 angeordnet sind und deren lange Achsen im Wesentlichen axial zur Hülle 220 angeordnet sind. Diese Rippen 405 bilden bei der Verwendung erste Anti Drehmittel 325 und wirken mit sich erhebenden Zacken, Graten oder Ähnlichem (nicht dargestellt) auf einer äußeren Oberfläche des Behälters 215 zusammen (umfasst als sogenannte "Glasoberflächengestaltung" der Flasche) mit dem Ziel, eine unerwünschte Drehbewegung der Hülle 220 zu verhindern.
  • Ein geringfügiges Drehspiel entweder im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn kann auftreten, bis eine Stoppstellung gefunden ist, bei der eine Rippe oder die Rippen 405 mit einem Grat oder den Graten zusammenwirkt. Jedoch wird eine weitergehende Kraftaufbringung dazu führen, dass sich respektive die erste, äußere Hülle 235 und/oder die zweite, äußere Hülle 230 relativ zur Hülle 220 und/oder Kappe 235 drehen.
  • Der Ventilsitzkörper 90 umfasst einen rohrförmigen Abschnitt 410, dessen freier Endabschnitt 415 einen Ventilsitz 420 bereithält, der ausgelegt ist, von einem Ventilelement 7 in abdichtender Weise berührt zu werden, das in dem rohrförmigen Abschnitt 410 gefangen ist. Der Ventilsitz 420 umfasst einen in Umfangsrichtung verlaufenden Flansch 421, welcher radial in Innere des rohrförmigen Abschnitts 410 verläuft. In dieser Ausführungsform ist der Ventilsitz 420 an einem Ende des rohrförmigen Abschnitts 410 angeordnet, und jenes Ende des rohrförmigen Abschnitts 410 ist bis auf eine Öffnung geschlossen, welche in diesem Fall eine kreisförmige Öffnung 425 ist.
  • Der rohrförmige Abschnitt 410 ist ausgelegt, im Wesentlichen in dem Öffnungsbereich 210 des Behälters 215 aufgenommen zu werden. Der rohrförmige Abschnitt 410 umfasst ferner wenigstens ein Eingriffsmittel 430 auf einer äußeren Oberfläche 235 davon, um in eine innere Oberfläche 440 des Behälters 215 in einer passsitzartigen Weise einzugreifen. Das Eingriffsmittel 430 umfasst radial verlaufende Umfangsrippen.
  • Am oder nahe am Ende des rohrförmigen Abschnitts 410 und fern von dem Ventilsitz 420 ist ein im Wesentlichen konzentrischer, weiterer rohrförmiger Abschnitt 445 mit größerem Durchmesser als der rohrförmige Abschnitt 410 vorgesehen, und eine Innenoberfläche 445 des weiteren, rohrförmigen Abschnitts 445 ist mit einer Außenoberfläche 455 des rohrförmigen Abschnitts 410 durch einen oder mehrere Stege 460 verbunden. Ferner ist ein erstes Ende 465 des weiteren, rohrförmigen Abschnitts 445 mit einer Außenoberfläche 455 des rohrförmigen Abschnitts 410 durch einen ringförmigen Flansch 475 verbunden. So ein Aufbau schafft einen Umfangskanal 480, der zwischen der Außenoberfläche 470 des rohrförmigen Abschnitts 410 und einer Innenfläche 450 des weiteren, rohrförmigen Abschnitts 475 ausgebildet ist, wobei der Flansch 475 einen Kanalboden ausbildet. Der Kanal 480 wird in kleinere bogenförmige Kanäle 485 durch die Stege 460 unterteilt.
  • Solch ein Kanal 480 und/oder Kanäle helfen, die Einführung von Gegenständen in den Behälter 215 durch die Verschlussanordnung 5 zu verhindern.
  • Ein zweites Ende 490 des weiteren, rohrförmigen Abschnitts 445 ist im Wesentlichen bündig mit einem Ende 495 des rohrförmigen Abschnitts 410 entfernt vom Ventilsitz 420 angeordnet.
  • Bei der Verwendung bildet der rohrförmige Abschnitt 410 eine innere Hülle der zusammengesetzten Verschlussanordnung 5.
  • Es kommt es zu einem Presssitz einer äußeren Oberfläche 500 des weiteren, rohrförmigen Abschnitts 445 mit einer Innenfläche 505 der Hülle 420. Bequemerweise ist eine sich radial erstreckende Umfangskante 510 an einem äußeren Rand 515 eines Endes des weiteren, rohrförmigen Abschnitts angeordnet, welche in einer zusammengebauten Verschlussanordnung 5 auf einer unteren Fläche einer sich radial nach Innen erstreckenden Umfangskante 425 aufsitzt, die an einer Innenfläche der Hülle 220 vorgesehen ist.
  • Der Behälter 215 ist bevorzugt ein Behälter für Flüssigkeiten. Der Behälter 215 ist am wahrscheinlichsten eine Flasche, z.B. eine Glasflasche, die für die Aufnahme einer Flüssigkeit, wie alkoholische Mischgetränke oder Getränke, z.B. Hochprozentiges wie Wodka, Whisky, Weinbrand, Gin oder Ähnliches geeignet ist.
  • Typischerweise sind die Flasche 215 aus Glas oder alternative einem Kunststoffmaterial, die erste und zweite, äußere Hülle 225, 230 aus Aluminium, die Kappe 20 aus niedrig dichtem Polyethylen, die Hülle 220 und Gießauslassvorrichtung 95 aus einem steifelastischen Kunststoffmaterial, wie Polypropylen oder Polystyrol und welches in dieser Ausführungsform ein Polystyrol ist, das unter der Handelsbezeichnung STYROLUX erhältlich ist, das erste Eingriffanzeigemittel 10 aus Polycarbonat, und der Ventilsitzkörper 315 aus niedrig dichtem Polyethylen hergestellt.
  • Ein Verfahren zur Herstellung der Verschlussanordnung 5 gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst die folgenden Schritte:
    (a) Bereitstellen eines äußeren Hüllelements 224; (b) Bereitstellen einer Gießauslassvorrichtung 95 und Hülle 220, die ausgelegt sind, an einer Öffnung und/oder einem Halsabschnitt 210, 211 des Behälters 215 für Flüssigkeiten befestigt zu werden, und eines Behälterverschlusselement 20, das lösbar an der Gießauslassvorrichtung 95 und/oder der Hülle 220 befestigbar ist; (c) Anordnen der Gießauslassvorrichtung 95, Hülle 220 und des Behälterverschlusselements 20 wenigstens teilweise in dem äußeren Hüllelement 224; (d) Ausbilden des äußeren Hüllelements 224 in der ersten, äußeren Hülle 225 und separat zur zweiten, äußeren Hülle 230.
  • Wie hierin zuvor erwähnt, kann die Kugel 35 in den Ventilsitzkörper 90 durch Drücken der Kugel 35 durch die Öffnung 425 eingebracht werden.
  • Dieses Verfahren ist besonders vorteilhaft bei der Massenproduktion. Schritt (d) wird unter Verwendung eines Schneidwerkzeugs, wie einer Klinge einer Werkzeugmaschine (nicht dargestellt) durchgeführt.
  • Schritt (d) umfasst: Bilden eines Schnitts um einen Abschnitt des äußeren Hüllelements 224. um so benachbarte erste und zweite Umfangsränder 270 an der ersten und zweiten, äußeren Hülle 225, 230 zu bilden. Auf diese Weise bildet die Klinge die Schnittlinie 231, die hierin zuvor erwähnt wurde.
  • Wie aus 1(a) zu erkennen, sind, wo vorgesehen, der erste und zweite Umfangsrand in einer Umfangsnut 260, die vom Behälterverschlusselement 20 getragen wird, ausgebildet. Auch kann erkannt werden, dass der erste und zweite Umfangsrand 275 einen verringerten Durchmesser aufweisen im Vergleich zu benachbarten Abschnitten der ersten beziehungsweise zweiten, äußeren Hülle 225, 230.
  • Nach Schritt (c) umfasst das Verfahren auch den Schritt: (e) Ausbilden des Endes 226 der ersten, äußeren Hülle 225 über dem Ende 320 der Hülle 220, um so die erste, äußere Hülle 225 und die Hülle 220 in Längsrelation zurückzuhalten. Der Schritt (e) wird unter Verwendung eines zweiten Schneidwerkzeugs, wie einer weiteren Klinge (nicht dargestellt) einer Werkzeugmaschine durchgeführt. Die Schritte (d) und (e) werden nützlicher Weise im Wesentlichen simultan, z.B. aus Gründen der Geschwindigkeit der Herstellung, durchgeführt.
  • Die Verschlussanordnung 5, die durch dieses Verfahren gebildet wird, umfasst eine einheitliche Anordnung zur Aufschnappaufbringung auf eine Öffnung und einen Halsabschnitt 210, 211 eines Behälters 215.
  • Ein Verfahren zur Flaschenabfüllung gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst:
    (a) Bereitstellen einer Verschlussanordnung 5; (b) Bereitstellen einer Flasche 215; (c) Befüllen der Flasche 215 mit einer Flüssigkeit; (d) Verschließen der Flasche 215 durch Aufbringen der Verschlussanordnung 5 auf eine Öffnung und einen Halsabschnitt 210, 211 der Flasche 215.
  • Im Folgenden wird schließlich auf die 4(a) bis (e) Bezug genommen, darin ist eine Abfolge von Querschnittsseitenansichten einer Verschlussanordnung (Eingriffsnachweisvorrichtung), allgemein mit 5a bezeichnet, gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die zweite Ausführungsform ist in vielerlei Hinsicht ähnlich der ersten Ausführungsform, die hierin zuvor beschrieben wurde, wobei ähnliche Teile mit denselben Ziffern aber mit dem Zusatz „a" bezeichnet wurden.
  • Jedoch umfasst bei der zweiten Ausführungsform das zweite Rückhaltemittel 30a einen weiblichen Abschnitt 50a, der an dem Schutzschirm 15a vorgesehen ist, und einen entsprechenden männlichen Abschnitt 55a, der an einer Innenfläche 60a eines Rückhaltemittels oder Dichtpfropfens 61a vorgesehen ist. Wie aus der 4(a) zu erkennen, werden der weibliche Abschnitt 50a und der männliche Abschnitt 55a anfänglich durch eine Presspassung zusammengehalten, welche mit dem Initialöffnen gelöst wird. Ferner ist das Rückhaltemittel 61 fest an dem Verschlusselement 20a durch ein Verriegelungsmittel 62a, d.h. zusammenwirkende Rippen und Nuten an dem Rückhalteelement 61a und dem Verschlusselement 20a befestigt.
  • Im Folgenden wird schließlich auf die 5(a) bis (e) Bezug genommen, darin ist eine Abfolge von Querschnittsseitenansichten einer Verschlussanordnung (Eingriffsnachweisvorrichtung), allgemein mit 5b bezeichnet, gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die dritte Ausführungsform ist in vielerlei Hinsicht ähnlich der ersten und zweiten Ausführungsform, die hierin zuvor beschrieben wurden, wobei ähnliche Teile mit denselben Ziffern aber mit dem Zusatz „b" bezeichnet wurden.
  • Jedoch gibt es bei der dritten Ausführungsform keinen Schutzschirm oder ein zweites Rückhaltemittel. Vielmehr hält das erste Rückhaltemittel 25b vor dem Initialöffnen das erste Element 10b in Verbindung mit dem Behälterverschlusselement 20b. Das erste Rückhaltemittel 25b umfasst einen weiblichen Abschnitt 50b, der an der Kugel 35b vorgesehen ist, und einen entsprechenden männlichen Abschnitt 55a, der an einer Innenfläche 60b des Rückhalteelements oder des Dichtpfropfens 61b ausgebildet ist. Wie aus der 5(a) zu erkennen ist, werden der weibliche Abschnitt 50b und der männliche Abschnitt 55b anfänglich durch eine Presspassung zusammengehalten, welche mit dem Initialöffnen gelöst wird.
  • Die dritte Ausführungsform stellt eine Reihe von Vorteilen gegenüber den offenbarten Ausführungsformen, z.B. das Erfordernis nur eines Rückhaltemittels, bereit.
  • Bei einer Modifikation der zweiten und dritten Ausführungsform kann die Presspassung zwischen dem weiblichen Abschnitt 50b und dem männlichen Abschnitt 55b durch Vorsehen eines formschlüssigen Klipps dazwischen z.B. zusammenwirkende Nuten und Rippen, Kugel und Pfanne oder Ähnlichem modifiziert werden.
  • Es wird verstanden werden, dass die Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, die hierin beschrieben wurden, nur als nicht einschränkende Beispiele dienen, und dass Modifikationen vorgenommen werden können, ohne dass vom Umfang der vorliegenden Erfindung, wie in den beigefügten Ansprüchen festgelegt, abgewichen wird.
  • Es wird insbesondere deutlich werden, dass das erste Rückhaltemittel schwacher als das zweite Rückhaltemittel ist, dass aber sowohl das erste als auch zweite Rückhaltemittel stabil für Durchlaufzwecke ist.
  • Es wird auch deutlich werden, dass durch das Vorsehen der lösbaren Presspassung an dem ersten und optional dem zweiten Rückhaltemittel eine besonders einfach herzustellende, zusammenzusetzende und zu verwendende Lösung der zuvor erwähnten Probleme im Stand der Technik bereitgestellt wird.
  • Es wird ferner deutlich werden, dass die vorliegende Erfindung ein besonders erwünschtes und elegantes, einteiliges Aufschnapp-Passteil mit funktionalen Vorteilen gegenüber dem Stand der Technik sowie einem verbesserten ästhetischen Äußeren bereitstellt.
  • In einer Abwandlung können die zweite, äußere Hülle und/oder die erste, äußere Hülle geriffelte oder mit Zinnen bewehrte Oberflächen beinhalten, um das Greifen beim Öffnen und Wiederöffnen und/oder Schließen und Wiederverschließen der Verschlussanordnung zu unterstützen.
  • Schließlich wird deutlich werden, dass in wenigstens einer offenbarten Ausführungsform der Verschlussanordnung der vorliegenden Erfindung vor einem Initialöffnen der erste und zweite Umfangsrand der ersten und zweiten, äußeren Hülle im Wesentlichen aneinander angrenzen und sogar aneinander anliegen können. Jedoch sind sie bevorzugt nicht miteinander z.B. durch eine brechbare oder geschwächte Bruchlinie, durch brechbare oder geschwächte Verbindungen oder durch einen brechbaren und/oder entfernbaren Reißring verbunden, sondern sind vielmehr unterschiedlich und voneinander getrennt.

Claims (11)

  1. Verschlussanordnung (5), ausgelegt für die Anbringung an einer Öffnung (210) und einem Halsabschnitt eines Behälters für eine Flüssigkeit, umfassend: – eine Hülle (220), die ausgelegt ist, im Wesentlichen konzentrisch zur Öffnung (210) zu liegen, – Mittel (325) zur Fixierung der Hülle (220) am Behälter, – eine Gießauslassvorrichtung (95) mit einem Flüssigkeitsauslass, die ausgelegt ist, an der Öffnung (210) des Behälters befestigt zu werden, – ein Behälterverschlusselement (20), das entfernbar auf der Gießauslassvorrichtung (95) aufgesetzt ist und ausgelegt ist, den Flüssigkeitsauslass der Gießauslassvorrichtung (95) zu öffnen und zu schließen; – eine Nicht-Wiederbefüllungs-Vorrichtung (290) innerhalb der Gießauslassvorrichtung (95), – wobei die Hülle (220) ausgelegt ist, wenigstens einen Teil der Nicht-Wiederbefüllungs-Vorrichtung (290) aufzunehmen, – wobei die Nicht-Wiederbefüllungs-Vorrichtung (290) einen rohrförmigen Abschnitt (410) umfasst, dessen freies Ende (415) einen Körper (90) für einen Ventilsitz (420) bereitstellt, – ein Eingriffanzeigeelement (10), das in dem rohrförmigen Abschnitt (410) gefangen ist, – wobei das Eingriffanzeigeelement (10) ein erstes Ende (40) und ein zweites Ende (80) aufweist, und durch das Merkmal gekennzeichnet, dass es erste Rückhaltemittel (25) beinhaltet, um das erste Ende (40) des Eingriffanzeigeelements (10) in Verbindung mit dem Behälterverschlusselement (20) vor dem Initialöffnen der Verschlussanordnung (5) zurückzuhalten und um das erste Ende (40) nach dem Initialöffnen der Verschlussanordnung (5) freizugeben, wodurch bewirkt wird, dass das Eingriffanzeigeelement (10) von einer Initialstellung in eine weitere Stellung fällt, welche das Initialöffnen der Verschlussanordnung (5) anzeigt, wodurch bewirkt wird, dass das erste Ende (40) des Eingriffanzeigeelements (10) auf den Ventilsitz (420) in dichtender Weise einwirkt und bewirkt wird, dass das zweite Ende (80) als ein sichtbares Eingriffsnachweis-Anzeigemittel wirkt.
  2. Verschlussanordnung gemäß Anspruch 1, worin das Verschlusselement (20) eine Kappe umfasst, welche mit der Gießauslassvorrichtung (95) durch den wechselseitigen Eingriff von Gewindeabschnitten an beiden schraubverbunden ist.
  3. Verschlussanordnung gemäß den Ansprüchen 1 und 2, worin die ersten Rückhaltemittel (25), um das erste Ende (40) des Eingriffanzeigeelements (10) in Verbindung mit dem Behälterverschlusselement (20) zurückzuhalten, ein lösbares Druck-/Klipp-/Presssitz-Rückhaltemittel umfasst.
  4. Verschlussanordnung gemäß den Ansprüchen 1 bis 3, worin das erste Ende (40) des Eingriffanzeigeelements (10), das auf den Ventilsitz (420) in dichtender Weise nach dem Initialöffnen des Verschlusses einwirkt, einen Kugelabschnitt (35) umfasst.
  5. Verschlussanordnung gemäß den Ansprüchen 1 bis 4, worin das zweite Ende (80) des Eingriffanzeigeelements (10) ein Markierungselement umfasst.
  6. Verschlussanordnung gemäß Anspruch 5, worin die Markierung geeignet gefärbt ist, um das Auge des Betrachters auf sich zu lenken und/oder Information, wie Information betreffend die Vermarktung oder Verkaufsförderung, trägt.
  7. Verschlussanordnung gemäß Anspruch 1 bis 6, worin ein Schutzschirm (15) in Verbindung mit dem Behälterverschlusselement (20) vorgesehen ist, zweite Rückhaltemittel (30) vorgesehen sind, um den Schutzschirm (15) in Verbindung mit dem Behälterverschlusselement (20) zurückzuhalten und die ersten Rückhaltemittel (25) vorgesehen sind, um das erste Ende (40) des Eingriffanzeigeelements (10) in Verbindung mit dem Schutzschirm (15) zurückzuhalten.
  8. Verschlussanordnung gemäß Anspruch 7, worin die ersten Rückhaltemittel (25) eine Kugel (35), die vom ersten Ende (40) des Eingriffanzeigeelements (10) getragen wird und eine entsprechende Pfanne (45), die am Schutzschirm (15) vorgesehen ist, umfassen.
  9. Verschlussanordnung gemäß Anspruch 7, worin die zweiten Rückhaltemittel (30) einen männlichen/weiblichen Abschnitt, der an dem Schutzschirm (15) vorgesehen ist und einen entsprechenden weiblichen/männlichen Abschnitt, der an einer Innenfläche des Behälterverschlusselements (20) vorgesehen ist, umfassen.
  10. Verschlussanordnung gemäß den vorhergehenden Ansprüchen, worin in der ungeöffneten Initialstellung Mittel vorgesehen sind, um die Bewegung des Eingriffanzeigeelements (10) in Richtung des Behälterverschlusselements (20) zu behindern.
  11. Verschlussanordnung gemäß Anspruch 10, worin die Bewegungsverhinderungsmittel ein aufgeweitetes, zweites Ende (80) des Eingriffanzeigeelements (10) und eine Anliegfläche (85) des Ventilsitzkörpers (80) umfassen.
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Inventor name: THOMSON, DAVID W., GLASGOW G66 1ST, GB

Inventor name: JOHNSON, STUART, GLASGOW, G66 1ST, GB

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