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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Verschlussanordnung, die für die Anbringung
an einer Öffnung
eines Behälters
(z.B. für
Flüssigkeit)
wie einem Hals einer Flasche ausgelegt ist. Die Erfindung betrifft
insbesondere, obwohl nicht ausschließlich, ein einen Eingriff nachweisendes
Aufschnapp-Passteil oder ein einen Eingriff nachweisendes Nicht-Wiederbefüllungsaufschnapp-Passteil.
Eine Verschlussanordnung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 ist z.B. aus der
WO
02/096771 bekannt.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Aus
diversen Gründen
kann es erwünscht sein,
dass sicher gestellt ist, dass ein verwendeter Behälter, wie
eine Flasche, der für
die Aufnahme einer Flüssigkeit,
wie einer wertvollen Flüssigkeit
(z.B. alkoholhaltige Getränke,
wie Hochprozentiges), nicht mit einer Austauschmenge einer anderen
Flüssigkeit wiederbefüllt wird,
deren Eigenschaften und Qualität sich
von dem Originalinhalt unterscheiden kann. Versuche, Verschlüsse bereitzustellen,
welche solch eine Wiederbefüllung
erschweren, sind nicht immer gefeit gegen entschlossene Wiederbefüllungsanstrengungen.
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Auch,
obwohl es als vorteilhaft angesehen wird, dass ein Eingriffsanzeigemittel
bereitgestellt wird, welches einen Nachweis dafür liefert, dass die Flasche
und ihr Originalinhalt intakt sind, gibt es, falls die Flasche mit
einer Ersatzkappe oder -Verschluss versiegelbar ist, nur wenig,
was einen Käufer
darauf hinweist, dass die Flasche angebrochen ist und/oder wiederbefüllt wurde
und dass der Inhalt schlechter als der Originalinhalt sein könnte.
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Es
hat sich daher die Bereitstellung eines Verschlusses als wünschenswert
herausgestellt, der nicht ohne ein extremes Maß an Anstrengung oder ein zu
Bruch Gehen der Flasche entfernt werden kann. Solch eine Anordnung
ist zum Beispiel im
GB-Patent
mit der Nr. 2 274 837 auch von dem vorliegenden Anmelder
gezeigt, die lediglich der Anschauung dient.
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Während es
sehr wichtig ist, dass ein Originalverschluss nicht ohne sichtbare
Beschädigung oder
Bruch entweder des Verschlusses und/oder der Flasche entfernt werden
kann, wurde festgestellt, dass ein Verschluss, der nicht leicht
entfernt werden kann, Ziel von Versuchen ist, den Behälter dadurch wiederzubefüllen, dass
das Merkmal, das in dem Verschluss mit der Absicht vorgesehen ist,
solche Wiederbefüllung
zu behindern oder zu verhindern, überwunden wird. Daher besteht
zusätzlich
zur Bereitstellung von Vorrichtungen, die ein Wiederbefüllen von Flaschen
gestatten, Bedürfnis,
solche Vorrichtungen mit weiteren Eingriffsanzeige- oder „Eingriffsnachweis"-Merkmalen zu versehen,
die, während
sich nicht in irgendeiner behindernden Weise agieren, eine nicht
entfernbare und/oder irreversible Anzeige dafür ergeben, dass eine Flasche
geöffnet
wurde, seit sie mit dem ursprünglich
abgefüllten,
echten Inhalt befüllt
wurde. Solche klare Anzeigen fehlten bisher irgendwie bei vorhergehenden
Verschlussausgestaltungen.
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Des
Weiteren besteht Bedarf nach einfachen Ausgestaltungen von Verschlussanordnungen,
die eine leichte und zuverlässige
Herstellung, Zusammenbau und Aufsetzen auf die Flaschenhälse gestatten.
Solche Vereinfachungen fehlten irgendwie bei vorhergehenden Verschlussausgestaltungen.
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Folglich
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eines der zuvor
erwähnten
Probleme/Nachteile aus dem Stand der Technik auszuräumen oder
wenigstens zu milder.
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Es
ist auch eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte
Verschlussanordnung bereitzustellen, welche nicht irgendwelche Teile
aufweist, die beim Initialöffnen
entfernt werden und bei denen die Gefahr besteht, dass sie durch
Fälscher oder
Dergleichen wieder derart angebracht werden, dass der Eindruck entsteht,
dass die Verschlussanordnung nicht zuvor geöffnet wurde.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verschlussanordnung
bereitzustellen, bei der die Funktionen eines Eingriffanzeigemittels
und eines Nicht-Wiederbefüllventilmittels
integriert sind.
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EP 0 985 607 A zeigt
eine Eingriffnachweisverschlussvorrichtung, worin nach dem Initialöffnen des
Behälters,
als einem Ergebnis des Abschrauben der Kappe, eine Verlängerung
in einer Stellung angeordnet ist, bei der sie von der Außenseite
des Behälters
sichtbar ist und einen Nachweis für das Öffnen darstellt; aber das andere
Ende der Verlängerung, die
als Eingriffhinweiselement fungiert, fungiert nicht als ein Ventilelement.
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KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird eine Verschlussanordnung (oder eine Eingriffanzeigevorrichtung),
die für
die Anbringung an einer Öffnung und
Halsabschnitt eines Behälters
für Flüssigkeit ausgelegt
ist, gemäß Anspruch
1 bereitgestellt.
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Der
Anmelder hat die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung „ALUSNAP" (Marke) -Verschlussanordnung,
-Eingriffanzeigevorrichtung, -Aufklippmontagevorrichtung oder -Nicht-Wiederbefüllungsvorrichtung
genannt.
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Auf
diese Weise erhält
eine Person den eindeutigen Hinweis, dass die Verschlussanordnung
geöffnet
und wieder verschlossen wurde. Das erste Eingriffanzeigemittel stellt
daher ein erstes, sichtbares Eingriffsnachweismittel dar.
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Das
Lösen des
ersten Rückhaltemittels
gestattet die Bewegung des ersten Eingriffanzeigemittels von einer
Initialstellung in eine weitere Stellung, was auf eine Initialöffnung der
Verschlussanordnung hinweist.
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Die
Verschlussanordnung kann auch ein Nicht-Wiederbefüllungsmittel,
wie ein Ventilmittel, beinhalten.
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Bevorzugt
umfasst das erste Rückhaltemittel eine
Kugel, die vom ersten Ende des ersten Eingriffanzeigemittels getragen
wird, und eine entsprechende Pfanne, die an dem Schutzschirm vorgesehen
ist.
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Bevorzugt
umfasst das zweite Rückhaltemittel
einen männlichen
Abschnitt, der an dem Schutzschirm vorgesehen ist und einen entsprechenden weiblichen
Abschnitt, der an einer Innenfläche
des Behälterverschlusselements
vorgesehen ist.
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Die
Kugel und Pfanne können
miteinander eine lösbare
Reib- oder Presssitzpassung bilden. Ein im Radius vergrößerter Abschnitt
des männlichen Abschnitts
kann in einer Initialstellung mit einem im Radius verkleinerten
Abschnitt des weiblichen Abschnitts zusammenwirken, um den männlichen
und weiblichen Abschnitt in einem lösbaren Presssitz zusammen zu
halten.
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Die
Kugel kann nach der Initialöffnung
als ein Ventilelement fungieren.
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Bevorzugt
sind in einer ungeöffneten
Initialstellung Mittel zur Verhinderung der Bewegung des ersten
Eingriffanzeigemittels in Richtung des Behälterverschlusselements vorgesehen.
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Bevorzugt
umfasst das Bewegungsverhinderungsmittel ein aufgeweitetes, zweites
Ende des ersten Eingriffsanzeigemittels und eine Anliegefläche eines
Ventilsitzkörpers.
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Bevorzugt
ist das erste Ende des ersten Eingriffanzeigemittels innerhalb des
Ventilsitzkörpers und
einer Gießauslassvorrichtung
oder -Körper
vorgesehen.
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Bevorzugt
kann in einer Stellung nach der Initialöffnung die Kugel als ein Ventilelement
fungieren.
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Bevorzugt
umfasst das zweite Ende des ersten Eingriffanzeigemittels ein Markierungselement oder Ähnliches.
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Die
Markierung kann geeignet gefärbt
sein, um das Auge des Betrachters auf sich zu lenken und/oder kann
Information tragen, zum Beispiel Information betreffend die Vermarktung
oder Verkaufsförderung.
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Der
Ventilsitzkörper
kann aus einem Material hergestellt sein, so dass in einem anfänglichen
Zusammenbauvorgang die Kugel durch eine Öffnung in dem Ventilsitzkörper gedrückt wird.
Dieses Merkmal ist besonders vorteilhaft für die Einfachheit der Herstellung.
Bevorzugt ist die Behälterverschlussanordnung
mit der Gießauslassvorrichtung
durch im Eingriff stehende jeweils vorhandene Gewindeabschnitte
schraubverbunden.
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Das
erste Eingriffanzeigemittel kann aus einem Kunststoffmaterial, z.B.
Polycarbonat, hergestellt werden.
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Bei
einer Abwandlung kann vor der Initialöffnung ferner ein Ventilelement
innerhalb der Pfanne zwischen der Pfanne und der Kugel vorgesehen
sein.
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Bevorzugt
beinhaltet die Gießauslassvorrichtung
eine Gießlippe.
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Die
Verschlussanordnung kann einen Aufschnappsitz umfassen.
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In
einer Ausführungsform
kann die Verschlussanordnung eine Hülle umfassen, die ausgelegt
ist, im Wesentlichen konzentrisch bezüglich der Öffnung zu liegen und die mit
Mitteln zur Befestigung der Hülle
an dem Behälter
versehen ist, wobei die Verschlussanordnung bevorzugt ferner eine
erste, äußere Hülle, die
einen im Wesentlichen dichten Sitz mit der Hülle aufweist, aber diesbezüglich drehbar
ist, und eine von der ersten, äußeren Hülle separate, zweite, äußere Hülle, die
in Verbindung mit dem Behälterverschlusselement
steht, umfasst, und wobei Mittel vorhanden sind, um anfänglich benachbarte Abschnitte
der ersten und zweiten, äußeren Hülle bei dem
Wiederverschließen
der Anordnung nach der Initialöffnung
des Behälters
auf Abstand zu halten.
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Die
Hülle und
das Behälterverschlusselement
können
aus geeigneten Kunststoffmaterialien hergestellt werden.
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Die
Abstand haltenden Mittel können
eine zweite sichtbare Eingriffsanzeige oder ein Eingriffsnachweismittel
bereitstellen.
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Bevorzugt
weist die erste, äußere Hülle ein offenes,
erstes und zweites Ende auf, und die zweite, äußere Hülle weist ein erstes, geschlossenes
Ende und ein zweites offenes Ende auf.
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Bevorzugt
beinhaltet das Behälterverschlusselement
eine Umfangsnut, welche ferner einen Umfangslippenabschnitt bereitstellen
dürfte,
der unter und benachbart zur Umfangsnut angeordnet ist.
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Die
anfänglich
benachbarten Abschnitte können
benachbarte, betreffende Umfangsränder der ersten und zweiten, äußeren Hülle aufweisen.
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Der
erste und zweite Umfangsrand kann vor der Initialöffnung in
der Umfangsnut angeordnet sein und können aneinander benachbart
angeordnet sein.
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Bevorzugt
dehnt sich während
der Initialöffnungsbetätigung des
Behälters
der erste Umfangsrand über
den Umfangslippenabschnitt aus oder gleitet darüber und fällt dann oder zieht sich zurück bevorzugt
im Wesentlichen in seine Originalumfangsstellung, um so umfänglich hinter
dem Umfangslippenabschnitt angeordnet zu werden. Alternativ oder zusätzlich zieht
sich während
einer Initialöffnungsbetätigung des
Behälters
der Umfangslippenabschnitt zusammen oder gleitet unter den ersten
Umfangsrand und fällt
dann oder expandiert bevorzugt im Wesentlichen in seine Originalumfangsstellung,
um so umfänglich
vor dem ersten Umfangsrand angeordnet zu werden. Dieser Vorgang
positioniert die Umfangslippe in Längsrichtung zwischen dem ersten
und zweiten Umfangsrand in einer blockierenden Weise, so dass, wenn
der Behälter
durch Wiederaufbringen des Verschlusselements verschlossen wird,
die erste und zweite, äußere Hülle wenigstens
durch den dazwischen angeordneten Umfangslippenabschnitt auf Abstand
gehalten werden.
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Das
zweite Eingriffsbeweismittel sorgt dafür, dass nach dem Wiederverschließen der
erste und zweite Umfangsrand nicht aneinander benachbart sondern
beabstandet zueinander sind, wodurch ein Hohlraum oder ein Spalt
zwischen dem ersten und zweiten Umfangsrand sichtbar wird. Dieser
sichtbare Indikator belegt, dass die Verschlussanordnung (und der
Behälter)
geöffnet
und wieder verschlossen wurde.
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Der
erste Umfangsrand der ersten äußeren Hülle kann
eine ersten, gebördelten
Umfangsabschnitt an der ersten, äußeren Hülle bereitstellen, und
auf die gleiche Weise kann der zweite Umfangsrand der zweiten äußeren Hülle einen
zweiten, gebördelten
Umfangsabschnitt an der zweiten, äußeren Hülle bereitstellen.
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Die
erste und zweite Hülle
kann irgendein geeignetes Material aufweisen, und bevorzugt umfasst
das Material ein Metall oder ein metallbasiertes Material.
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Bevorzugt
umfasst das Metall oder metallbasierte Material im Wesentlichen
Aluminium oder eine Legierung davon und insbesondere gewalztes Aluminium.
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In
vorteilhafter Weise wird durch Aluminium ein gutes Medium zur Aufbringung
von Druckfarbstoffen, Tinten, Farben oder Ähnlichem bereitgestellt, so
dass Hinweise, Firmenzeichen, Bilder, Namen und/oder andere Information
von der ersten und zweiten, äußeren Hülle getragen
werden können.
Ein Hinweis kann zum Beispiel Pfeile umfassen, die auf die Drehrichtung
zum Öffnen
der Verschlussanordnung hinweisen.
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Das
Behälterverschlusselement
kann eine Kappe sein, welche wünschenswert
einen Gewindeabschnitt beinhaltet, der eine Drehbewegung (normalerweise
gegen den Uhrzeigersinn) der Kappe während der Behälteröffnungsbetätigung gestattet.
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Die
Verschlussanordnung kann eine Nicht-Wiederbefüllungsvorrichtung beinhalten,
die innerhalb der Gießauslassvorrichtung
vorgesehen und ausgelegt ist, an der Öffnung eines Behälters für Flüssigkeit
befestigt zu werden. Das Behälterverschlusselement
kann eine Kappe sein, die ausgelegt ist, einen Auslass der Gießauslassvorrichtung
zu verschließen,
und die erste, äußere Hülle kann
ausgelegt sein, wenigstens einen Teil der Gießauslassvorrichtung aufzunehmen.
Der Auslass kann im Wesentlichen ringförmig sein und die Kappe kann
am nach Innen gewandten Ende eine ringförmige Dichtung aufweisen, die
entfernbar im ringförmigen
Auslass aufgenommen werden kann.
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Bevorzugt
ist das zweite, äußere Hüllelement
ausgelegt, wenigstens einen Teil der Kappe aufzunehmen.
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Die
Kappe kann allgemein in einer engen Passung von der zweiten, äußeren Hülle aufgenommen
werden, aber kann optional bezüglich
der zweiten, äußeren Hülle bei
Einwirkung einer ausreichenden Kraft drehbar sein.
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Wünschenswerterweise
ist die Gießauslassvorrichtung
einstückig
mit der Hülle
z.B. durch Spritzgießen
hergestellt.
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Bevorzugt
umfasst die Nicht-Wiederbefüllungsvorrichtung
ferner einen Ventilsitzkörper,
der wenigstens teilweise in wenigstens einem Teil des Halsabschnitts
des Behälters
aufgenommen werden kann, und wobei der Ventilsitzkörper wenigstens
teilweise von der Hülle
umgeben ist.
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Bevorzugt
ist wenigstens ein bewegbares Ventilelement in dem Ventilsitzkörper vorgesehen.
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Bevorzugt
sind Mittel vorgesehen, um die erste, äußere Hülle in Längsrelation zur Hülle zu halten,
z.B. ist ein Ende der ersten, äußeren Hülle wenigstens
teilweise über
einem Ende der Hülle
ausgebildet.
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Bevorzugt
sind der erste und zweite Umfangsrand der ersten und zweiten Hülle vor
dem Initialöffnen
der Verschlussanordnung in der Umfangsnut angeordnet, die an der
Kappe vorgesehen ist, und sind im Wesentlichen zueinander benachbart. Diese
Anordnung gewährleistet,
dass, wenn der Behälter
durch relatives Verdrehen der Kappe und der Hülle anfänglich geöffnet wird, der zweite Umfangsrand
der zweiten, äußeren Hülle in der
an der Kappe vorgesehenen Nut verbleibt, und der erste Umfangsrand
der ersten, äußeren Hülle allmählich, elastisch gezwungen
werden kann, sich in Umfangsrichtung nach außen und aus der Nut zu bewegen,
die auf der Kappe vorgesehen ist, während die Kappe von der Gieslassvorrichtung
und dem ersten Bereich entfernt wird. Alternativ oder zusätzlich kann
bewirkt werden, dass der Umfangslippenabschnitt allmählich umfänglich nach
Innen bewegt. Bei Entfernen des Kontakts zwischen der Kappe und
dem ersten Umfangsrand der ersten, äußeren Hülle, zieht sich der erste Umfangsrand
auf einen wesentlich verringerten Umfang (z.B. seinen ursprünglichen
Umfang) zurück,
so dass der resultierende Umfang geringer als der des Kappenabschnitts
ist, welcher unter der Nut angeordnet ist. Dieser Kappenabschnitt ist
bevorzugt als Umfangslippe an der Kappe vorgesehen.
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Wenn
die Kappe wieder auf die Gießauslassvorrichtung
aufgebracht wird, wird eine Stoppstellung erreicht, wenn der Umfangslippenabschnitt
der Kappe auf dem ersten Umfangsrand der ersten, äußeren Hülle ruht,
sitzt oder anliegt, wodurch somit die Rückkehr der Kappe in ihre ursprüngliche,
ungeöffnete Stellung
verhindert wird. Ein Längsspalt
oder – Hohlraum
verbleibt somit zwischen der ersten und zweiten, äußeren Hülle, wodurch
somit ein Umfangsteil der Kappe freiliegt, welches wenigstens ein
Teil der Umfangslippe beinhaltet, welcher ursprünglich von dem ersten Umfangsrand
und einer ursprünglichen Kappensitzfläche der
Gießvorrichtung
umgegeben und umschlossen war.
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Vorteilhaft
kann der freiliegende Umfangsteil der Kappe unterscheidungskräftig gefärbt sein und/oder
mit Information, Verkauf fordernden Mitteilungen oder Ähnlichem
bedruckt sein.
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Das
Befestigungsmittel kann erste Mittel zur Befestigung der Hülle an dem
Behälter
umfassen, um so die Drehbewegung der Hülle bezüglich des Halsabschnitts des
Behälters
einzuschränken.
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Das
Befestigungsmittel kann auch zweite Mittel zur Befestigung der Hülle an dem
Behälter
aufweisen, um so die Längsbewegung
der Hülle
bezüglich
der Öffnung
des Behälters
zu unterdrücken.
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Bevorzugt
liegt das zweite Mittel zur Befestigung der Hülle in der Form wenigstens
eines vorstehenden Mittels vor, das nach innen von der Hülle vorsteht,
wobei das wenigstens eine vorstehende Mittel radial von der Hülle in einer
steifelastischen Weise bewegbar ist und mit einem äußeren Lippenabschnitt des
Behälters
in Eingriff gebracht werden kann.
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Bevorzugt
passt die erste, äußere Hülle mit der
Hülle in
einer Passung zwischen einer Außenfläche der
Hülle und
einen Innenfläche
der ersten, äußeren Hülle zusammen.
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Bevorzugt
weist die Kappe einen Gewindeabschnitt darauf auf, welcher in einen
entsprechenden Gewindeabschnitt an der Gießauslassvorrichtung eingreift.
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Es
ist erwünscht,
dass die erste und zweite, äußere Hülle in ästhetischer
Hinsicht Gefallen finden, und somit ist es erwünscht, dass die erste und zweite, äußere Hülle Metallfolie
aufweisen.
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Es
ist bevorzugt, dass Mittel für
den Zusammenbau wenigstens der Hülle
und des Ventilsitzkörpers
und bevorzugt aller Teile der Verschlussanordnung vor der Anbringung
an den Behälter
vorgesehen sind. In letzterem Fall kann die Verschlussanordnung
als „einstückiges Passelement" bezeichnet werden.
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Bevorzugt
ist das vorstehende Mittel an der Innenwand der Hülle vorgesehen,
um elastisch den Halsabschnitt des Behälters zu ergreifen.
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Bevorzugt
enthält
die Hülle
eine oder mehrere Umfangsöffnungen
um die Hülle,
welche zwischen axial verlaufenden Abschnitten der Hülle vorgegeben sind.
Das/jedes vorstehende Mittel kann angrenzend an den Rand einer der Öffnungen
vorgesehen sein. Es ist bevorzugt, dass jedes vorstehende Mittel
an einem unteren Umfangsrand einer der Öffnungen angeordnet ist.
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Typischerweise
umfasst die Gießauslassvorrichtung
eine in Umfangsrichtung verlaufende Gießlippe.
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Bequemerweise
ist der Schutzschirm mit einer in Umfangsrichtung verlaufenden Krempe
versehen, welche am unteren, äußeren Rand
des Schutzschirms angeordnet ist. Die Krempe unterstützt die Abwehr
unerlaubter Wiederbefüllungsaktivitäten.
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Die
Hülle ist
ferner und in bequemer Weise mit mehreren Rippen oder Graten, die
auf einer Innenfläche
davon ausgebildet sind, bevorzugt in Umfangsrichtung um die Hülle versehen,
wobei deren lange Achsen im Wesentlichen axial mit der Hülle angeordnet
sind.
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Diese
Rippen oder Grate können
bei der Verwendung mit erhöhten
Zacken, Graten oder Ähnlichem
auf einer Außenoberfläche des
Behälters
(z.B. einer "Glasoberflächengestaltung" der Flasche) zusammenwirken,
um eine ungewünschte
Drehbewegung der Hülle
zu versuchen zu verhindern.
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Der
Ventilsitzkörper
kann einen rohrförmigen Abschnitt
aufweisen, dessen freier Endabschnitt einen Ventilsitz bereitstellt,
der ausgelegt ist, in dichtender Weise durch ein Ventilelement berührt zu werden,
das in dem rohrförmigen
Abschnitt gefangen ist.
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Der
Ventilsitz ist bevorzugt ein in Umfangsrichtung verlaufender Flansch,
welcher radial nach Innen vom rohrförmigen Abschnitt verläuft. In
einer Ausführungsform
ist solch ein Ventilsitz an einem Ende des rohrförmigen Abschnitts angeordnet,
und dieses Ende des rohrförmigen
Abschnitts ist bis auf eine kreisförmige Öffnung verschlossen.
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Es
wird deutlich werden, dass der rohrförmige Abschnitt ausgelegt ist,
im Wesentlichen im Öffnungsabschnitt
des Behälters
aufgenommen zu werden.
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Der
rohrförmige
Abschnitt kann ferner wenigstens ein Eingriffsmittel an einer Außenoberfläche davon
aufweisen, um in die Innenfläche
des Behälters
in der Art einer Passung einzugreifen. Das Eingriffsmittel umfasst
bevorzugt sich radial erstreckende Umfangsrippen.
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Am
oder nahe am Ende des rohrförmigen Abschnitts
und fern von dem Ventilsitz ist ein im Wesentlichen konzentrischer,
weiterer rohrförmiger
Abschnitt mit größerem Durchmesser
als der rohrförmige
Abschnitt vorgesehen, und eine Innenoberfläche des weiteren, rohrförmigen Abschnitts
ist mit einer Außenoberfläche des
rohrförmigen
Abschnitts durch einen oder mehrere Stege verbunden.
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Es
ist bevorzugt, dass ein erstes Ende des weiteren, rohrförmigen Abschnitts
mit einer Außenoberfläche des
rohrförmigen
Abschnitts durch einen ringförmigen
Flansch verbunden ist.
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Somit
in einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung schafft der Aufbau einen Umfangskanal,
der zwischen der äußeren Oberfläche des rohrförmigen Abschnitts
und der Innenfläche
des weiteren, rohrförmigen
Abschnitts ausgebildet ist, wobei der Flansch einen Kanalboden ausbildet.
Der Kanal wird in kleinere bogenförmige Kanäle durch die Stege unterteilt.
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Solch
ein Kanal hilft, die Einführung
von Gegenständen
in den Behälter
durch die Verschlussanordnung zu verhindern.
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Bevorzugt
ist ein zweites Ende des weiteren, rohrförmigen Abschnitts im Wesentlichen
bündig
mit einem Ende des rohrförmigen
Abschnitts fern vom Ventilsitz angeordnet.
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Bei
der Verwendung bildet der rohrförmige Abschnitt
eine innere Hülle
der zusammengebauten Verschlussanordnung aus.
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In
vorteilhafter Weise kommt es zu einer Passung einer äußeren Oberfläche des
weiteren, rohrförmigen
Abschnitts mit einer Innenfläche
der Hülle
und/oder der Gießauslassvorrichtung.
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Bequemerweise
ist eine sich radial erstreckende Umfangskante an einem äußeren Rand
eines Endes des weiteren, rohrförmigen
Abschnitts angeordnet, welche in einem zusammengebauten Zustand
der Verschlussanordnung auf einer unteren Fläche einer sich radial erstreckenden
Umfangskante aufsitzt, die an einer Innenfläche der Hülle vorgesehen ist.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Verschlussanordnung
(oder Eingriffsnachweisvorrichtung), die für die Anbringung an einer Öffnung und
einem Halsabschnitt eines Behälters
für Flüssigkeiten
ausgelegt ist, bereitgestellt, wobei die Anordnung umfasst:
ein
erstes Eingriffanzeigemittel, und ein Behälterverschlusselement, und
worin vor dem Initialöffnen
das erste Eingriffanzeigemittel und das Verschlusselement in Verbindung
miteinander durch das Drucksitz- oder Presssitz-Rückhaltemittel
zurückgehalten
werden, und worin ferner das Initialöffnen die Freigabe des Drucksitz- oder Presssitz-Rückhaltemittels
bewirkt.
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Anders
ausgedrückt,
das Initialöffnen
bewirkt eine Freigabe des ersten Eingriffanzeigemittels von dem
Behälterverschlusselement.
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Das
Drucksitz- oder Presssitz-Rückhaltemittel
kann ein erstes Rückhaltemittel,
um das erste Eingriffanzeigemittel in Verbindung mit einem Schutzschirm
zurückzuhalten,
und ein zweites Rückhaltemittel,
um den Schutzschirm in Verbindung mit dem Behälterverschlusselement zurückzuhalten,
umfassen.
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Bevorzugt
kann die Freigabe des Rückhaltemittels
bewirken, dass sich das erste Eingriffanzeigemittel aus einer ersten
Stellung in eine zweite Stellung bewegt. Solch eine Bewegung ist
ein Nachweis für
das Initialöffnen.
Bevorzugt ist in der besagten zweiten Stellung das erste Eingriffanzeigemittel
innerhalb des Behälters
sichtbar, und hängt
bevorzugt in dem Behälter.
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Gemäß einem
dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Verschlussanordnung
(oder eine Eingriffsnachweisvorrichtung) gemäß Anspruch 1 bereitgestellt,
worin vor dem Initialöffnen
das erste Element und das Behälterverschlusselement
in Verbindung miteinander durch das Rückhaltemittel zurückgehalten
werden, und worin ferner das Initialöffnen der Verschlussanordnung
eine Freigabe des Rückhaltemittels
bewirkt, was wiederum bewirkt, dass das erste Element danach als
ein Ventilelement fungiert.
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Das
erste Element kann ein erstes Eingriffsanzeigeelement, z.B. ein
sichtbares Eingriffsnachweismittel, umfassen. Das Rückhaltemittel
kann ein lösbares
Druck-/Klipp-/Pressitz-Rückhaltemittel
umfassen.
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In
einer Implementierung kann das Rückhaltemittel
ein erstes Rückhaltemittel,
um das erste Element in Verbindung mit einem Schutzschirm zurückzuhalten
und ein zweites Rückhaltemittel,
um den Schutzschirm in Verbindung mit dem Behälterverschlusselement zurückzuhalten,
umfassen.
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In
einer alternativen Implementierung kann das Rückhaltemittel ein erstes Rückhaltemittel
umfassen, um das erste Element in Verbindung mit dem Behälterverschlusselement
zurückzuhalten.
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In
jedem Fall kann das Behälterverschlusselement
eine Kappe und ein Rückhalteelement
aufweisen.
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Bevorzugt
ist das Rückhalteelement
fest mit der Kappe durch Verriegelungsmittel, wie zusammenwirkende
Rippen und Nuten an dem Rückhalteelement
und der Kappe, verbunden.
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Vor
der Initialöffnung
kann das erste Element in der Verbindung mit dem Schutzschirm durch
das erste Rückhaltemittel
gehalten werden, und der Schutzschirm kann in der Verbindung mit
dem Behälterverschlusselement
durch das zweite Rückhaltemittel
gehalten werden, und worin ferner die Initialöffnung der Verschlussanordnung
in Abfolge die Freigabe des ersten Rückhaltemittels und die Freigabe
des zweiten Rückhaltemittels
bewirken kann.
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Die
Freigabe des Rückhaltemittels
kann die Bewegung des ersten Elements aus einer Initialstellung
in eine weitere Stellung bewirken oder zulassen, was auf ein Initialöffnen der
Verschlussanordnung hinweist.
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Diese
Bewegung kann das Fallen des ersten Elements aus der besagten Initialstellung
in die weitere Stellung umfassen.
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Gemäß einer
vierten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Behälter bereitgestellt, der eine
Verschlussanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung beinhaltet.
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Der
Behälter
ist bevorzugt ein Behälter
für Flüssigkeiten.
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Der
Behälter
kann eine Flasche, z.B. eine Glasflasche, sein und kann für die Aufnahme
von Flüssigkeiten
ausgelegt sein, wie von alkoholischen Mischgetränken oder Getränken, z.B.
Hochprozentiges wie Wodka, Whisky, Weinbrand, Gin oder Ähnlichem.
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Gemäß einer
fünften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird eine Kombination aus einem Behälter und
einer Verschlussanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung bereitgestellt.
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Gemäß einer
sechsten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Alkoholgetränkprodukt bereitgestellt, das
eine alkoholische Substanz aufweist, die in der Kombination gemäß der vierten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verpackt ist.
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Gemäß einer
siebten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung einer
Verschlussanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung bereitgestellt, welches die folgenden Schritte aufweist:
(a)
Bereitstellen eines äußeren Hüllelements;
(b) Bereitstellen einer Gießauslassvorrichtung
und einer Hülle,
die ausgelegt ist, an einer Öffnung
und einem Halsabschnitt eines Behälters für Flüssigkeiten befestigt zu werden,
und eines Behälterverschlusselements,
das lösbar
an der Gießauslassvorrichtung und/oder
der Hülle
befestigt werden kann; (c) Anordnen der Gießauslassvorrichtung, der Hülle und
des Behälterverschlusselements
wenigstens teilweise innerhalb des äußeren Hüllelements; (d) Ausbilden des äußeren Hüllelements
zu einer ersten, äußeren Hülle und
einer separaten, zweiten, äußeren Hülle.
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Dieses
Verfahren ist besonders vorteilhaft bei der Massenherstellung.
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Bevorzugt
wird der Schritt (d) unter Verwendung eines ersten Schneidwerkzeugs,
wie einer Klinge einer Werkzeugmaschine, durchgeführt.
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Bevorzugt
umfasst der Schritt (d):
Ausbilden eines Schnitts um einen
Abschnitt des äußeren Hüllelements,
um so benachbarte erste und zweite Umfangsränder an der ersten und zweiten, äußeren Hülle zu bilden.
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Bevorzugt
sind der erste und zweite Rand in einer von dem Behälterverschlusselement
getragenen Nut ausgebildet.
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Vorteilhaft
weisen der erste und zweite Umfangsrand einen verringerten Durchmesser
im Vergleich zu wenigstens benachbarten Abschnitten der ersten beziehungsweise
zweiten, äußeren Hülle.
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Bevorzugt
umfasst das Verfahren nach Schritt (c) auch den folgenden Schritt:
(e)
Ausbilden eines Endes der ersten, äußeren Hülle über einem Ende der Hülle, um
so die erste, äußere Hülle und
die Hülle
in Längsrelation
zu halten.
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Bevorzugt
wird Schritt (e) unter Verwendung eines zweiten Schneidwerkzeugs,
wie einer weiteren Klinge einer Werkzeugmaschine durchgeführt.
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Die
Schritte (d) und (e) können
im Wesentlichen simultan durchgeführt werden.
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Die
derart ausgebildete Verschlussanordnung kann eine einheitliche Anordnung
zur Aufschnappaufbringung auf eine Öffnung und einen Halsabschnitt
eines Behälters
umfassen.
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Gemäß einer
achten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren der Faschenabfüllung bereitgestellt,
welches umfasst:
(a) Bereitstellen einer Verschlussanordnung
gemäß der vorliegenden
Erfindung; (b) Bereitstellen einer Flasche; (c) Befüllen der
Flasche mit einer Flüssigkeit;
(d) Verschließen
der Flasche durch Aufbringen der Verschlussanordnung an eine Öffnung und
Hals der Flasche.
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Gemäß einer
neunten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung einer
Verschlussanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung bereitgestellt, worin das Verfahren die folgenden Schritte
aufweist:
(a) Bereitstellen eines Ventilsitzkörper und
eines Ventilelements; und (b)
Zusammensetzen des Ventilsitzkörpers und
des Ventilelements durch Drücken
des Ventilelements durch eine Öffnung
in dem Ventilsitzkörper,
wobei eine Breite des Ventilelements größer als eine Weite der Öffnung in
dem Ventilsitzkörper
ist.
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Gemäß einer
zehnten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird eine Verschlussanordnung (oder eine
Eingriffsnachweisvorrichtung) gemäß der vorliegenden Erfindung
bereitgestellt, bei der vor dem Initialöffnen das erste Element und
das Behälterverschlusselement
durch das Rückhaltemittel
in gemeinsamer Verbindung zurückgehalten
werden, und worin ferner das Initialöffnen der Verschlussanordnung
eine Freigabe des Rückhaltemittels
bewirkt, was bewirkt, dass das erste Element als Eingriffsnachweis-
oder -Anzeigemittel oder -Element fungiert.
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Kurzbeschreibung der Figuren
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Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden nun lediglich beispielhaft anhand
der begleitenden Figuren erläutert,
wobei:
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1(a) eine Querschnittsseitenansicht einer Verschlussanordnung
gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung vor einem Betätigen zum Initialöffnen ist;
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1(b) eine Querschnittsseitenansicht der Verschlussanordnung
aus 1(a) während eines Betätigens zum
Initialöffnen
ist;
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1(c) eine Querschnittsseitenansicht der Verschlussanordnung
aus 1(a) nach einer initialen (oder
nachfolgenden) Öffnungsbetätigung ist;
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1(d) eine Querschnittsseitenansicht der Verschlussanordnung
aus 1(a) nach einer Wiederverschließbetätigung ist;
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2 eine
weitere Querschnittsseitenansicht der Verschlussanordnung aus 1(a) vor einem Betätigen zum Initialöffnen ist;
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3 eine
perspektivische Explosionsdarstellung der Komponenten der Verschlussanordnung aus 1(a) ist;
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die 4(a) bis (e) eine Abfolge von Querschnittsseitenansichten
einer Verschlussanordnung gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind:
(a) ungeöffnet; (b) während des
ersten Öffnens;
(c) geöffnet;
(d) während
des Ausgießens;
und (e) wieder verschlossen; und
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die 5(a) bis (e) eine Abfolge von Querschnittsseitenansichten
einer Verschlussanordnung gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind:
(a) ungeöffnet; (b) während des
ersten Öffnens;
(c) geöffnet;
(d) während
des Ausgießens;
und (e) wieder verschlossen.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
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Im
Folgenden wird auf die 1(a) bis 3 Bezug
genommen, darin ist eine Verschlussanordnung (oder eine Eingriffsnachweisvorrichtung)
gezeigt, die insgesamt mit 5 bezeichnet ist und einer ersten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung entspricht. Die Verschlussanordnung 5 ist
für die
Anbringung an einer Öffnung
und einen Halsabschnitt eines Behälters für Flüssigkeit (teilweise im Umriss
in 2 gezeigt) ausgelegt. Die Verschlussanordnung 5 umfasst:
ein erstes Element oder Eingriffanzeigemittel 10; einen
Schutzschirm 15; und ein Behälterverschlusselement 20,
worin vor dem Initialöffnen das
erste Eingriffanzeigemittel 10 in Verbindung mit dem Schutzschirm 15 durch
das erste Rückhaltemittel
(erste Verbindung) 25 zurückgehalten wird, und der Schutzschirm 15 in
Verbindung mit dem Behälterverschlusselement 20 durch
das zweite Rückhaltemittel
(zweite Verbindung oder Kipp) 30 (1(a)) zurückgehalten
wird, und worin ferner das Initialöffnen der Verschlussanordnung 5 in
Abfolge die Freigabe des ersten Rückhaltemittels 25 (1(b)) und dann des zweiten Rückhaltemittels 30 (1(c)) bewirkt.
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Anders
ausgedrückt,
eine Freigabekraft des ersten Rückhaltemittels 25 ist
geringer als die Freigabekraft des zweiten Rückhaltemittels 20.
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Die
Freigabe des ersten Rückhaltemittels 25 gestattet
die Bewegung des ersten Eingriffanzeigemittels 10 aus einer
Initialstellung in eine weitere Stellung, welche ein Initialöffnen der
Verschlussanordnung 5 anzeigt. Das erste Eingriffanzeigemittel 10 kann
daher als eine Herunterfallmarkierung bezeichnet werden.
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Die
Verschlussanordnung 5 beinhaltet auch ein Nicht-Wiederbefüllungsmittel,
wie ein Ventilmittel, wie es hierin nachfolgend detaillierter beschrieben wird.
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Das
erste Rückhaltemittel 25 umfasst
eine Kugel oder ein kugelähnliches
Element 35, das von einem ersten Ende 40 des ersten
Eingriffanzeigemittels 10 getragen wird, und eine entsprechende
Pfanne 45 ist an dem Schutzschirm 15 vorgesehen.
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Das
zweite Rückhaltemittel 30 umfasst
einen männlichen
Abschnitt 50, der an dem Schutzschirm 15 vorgesehen
ist, und einen entsprechenden, weiblichen Abschnitt 55,
der an einer Innenfläche 60 des Behälterverschlusselements 20 vorgesehen
ist.
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Die
Kugel 35 und die Pfanne 45 befinden sich in lösbaren Reib-
oder Presspassung miteinander. Ein im Radius vergrößerter Abschnitt 65 des männlichen
Abschnitts 50 wirkt in einer Initialstellung mit einem
im Radius verringerten Abschnitt 70 des weiblichen Abschnitts 55 zusammen,
um den männlichen
und weiblichen Abschnitt 50,55 in einer lösbaren Presspassung
zusammenzuhalten.
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Die
Kugel 35 fungiert als Ventilelement 75 nach dem
Initialöffnen.
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In
einer ungeöffneten
Initialstellung sind Mittel vorgesehen, um eine Bewegung des ersten
Eingriffanzeigemittels 10 in Richtung des Behälterverschlusselements 20 zu
verhindern. Das Bewegungsverhinderungsmittel umfasst ein aufgeweitetes,
zweites Ende 80 des ersten Eingriffanzeigemittels 10 und eine
Anlagefläche 85 eines
Ventilsitzkörpers 90.
Das erste Ende 40 des ersten Eingriffanzeigemittels 10 ist in
dem Ventilsitzkörper 90 und
einer Gießauslassvorrichtung
oder -Körper 95 vorgesehen.
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In
einer Stellung nach dem Initialöffnen,
fingiert die Kugel 35, die aus der Pfanne 45 gefallen
ist, als ein Ventilelement 75.
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Das
zweite Ende 80 des ersten Eingriffanzeigemittel 10 umfasst
ein Markierungselement 100 oder Ähnliches. Die Markierung 100 kann
geeignet gefärbt
sein, um das Auge des Betrachters auf sich zu lenken und/oder kann
Information, z.B. Information betreffend die Vermarktung oder zur
Verkaufsförderung,
tragen.
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Der
Ventilsitzkörper 90 kann
aus einem Material hergestellt sein, das derart ausgewählt wurde, dass
in einem anfänglichen
Zusammenbauvorgang die Kugel 35 durch eine Öffnung 105 in
dem Ventilsitzkörper 90 gedrückt werden
kann. Dieses Merkmal ist von besonderem Vorteil für eine Erleichterung
der Herstellung.
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Die
Behälterverschlussanordnung 20 ist
mittels Gewinde mit der Gießauslassvorrichtung 95 durch
den wechselseitigen Eingriff und das Zusammenwirken von Gewindeabschnitten
an jedem davon 110, 115 verbunden.
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Das
erste Eingriffsanzeigemittel 10 kann aus einem Kunststoffmaterial,
z.B. Polycarbonat, hergestellt werde.
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Bei
einer Abwandlung kann vor dem Initialöffnen ein weiteres Ventilelement
(nicht dargestellt) in der Pfanne 45 zwischen der Pfanne 45 und
der Kugel 35 vorgesehen sein.
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Wie
aus 3 zu sehen ist, beinhaltet die Gießauslassvorrichtung 75 eine
Gießlippe 96.
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Die
Verschlussanordnung 5 umfasst eine Hülle 220, die ausgelegt
ist, im Wesentlichen konzentrisch bezüglich der Öffnung 210 zu liegen
und die mit Mitteln zur Befestigung der Hülle 220 an dem Behälter 215 versehen
ist. Die Verschlussanordnung 5 umfasst ferner eine erste, äußere Hülle 225,
die sich in einer im Wesentlichen engen Presspassung mit der Hülle 220 befindet,
aber bezüglich
dieser bei Aufbringen einer ausreichenden Drehkraft verdreht werden kann.
Die Verschlussanordnung 5 umfasst auch eine zweite, äußere Hülle 230,
die von der ersten, äußeren Hülle 225 getrennt
ist und einem Behälterverschlusselement
oder einer Kappe 20 zugehörig ist. Zwischen der anfänglich ungeöffneten,
ersten und zweiten Hülle 225, 230 ist
eine in Umfangsrichtung verlaufende Schnittlinie 231 (siehe 1(a)) vorgesehen, die wie hierin nachfolgend beschrieben
wird, ausgebildet ist. Die Schnittlinie 231 erstreckt sich
in 360 ° um
die Verschlussanordnung 5 und separiert die erste und zweite, äußere Hülle 225, 230.
Die Schnittlinie 231 kann für das unbewaffnete Auge unerkennbar oder
wenigstens nahezu unerkennbar sein.
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Es
sind auch Mittel zur Beabstandung von anfänglich benachbarten Abschnitten
der ersten und zweiten, äußeren Hülle 225, 230 beim
Wiederverschließen
der Verschlussanordnung 5 nach einem Initialöffnen des
Behälters 215 vorgesehen,
wie hierin nachfolgend in größerem Detail
beschrieben wird, wobei das Beabstandungsmittel zweite Eingriffanzeige-
oder Eingriffnachweismittel umfasst.
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Die
erste, äußere Hülle 225 weist
eine offenes, erstes und zweites Ende 240, 245 auf,
und die zweite, äußere Hülle 230 hat
ein erstes, geschlossenes Ende 250 und ein zweites, offenes
Ende 255.
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Die
Kappe 20 beinhaltet eine Umfangsnut 260, und stellt
ferner einen Umfangslippenabschnitt 265 bereit, der unter
und benachbart an die Umfangsnut 260 angeordnet ist.
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Die
anfangs benachbarten Abschnitte umfassen anfangs benachbarte, betreffende
Umfangsränder 270, 275 der
ersten und zweiten, äußeren Hülle 225, 230.
Der erste und zweite Umfangsrand 270, 275, die
vor dem Initialöffnen
in der Umfangsnut 260 angeordnet sind, sind im Wesentlichen
zueinander benachbart.
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Während einer
Betätigung
zum Initialöffnen des
Behälters
dehnt sich oder reitet der erste Umfangsrand 270 über den
Umfangslippenabschnitt 265 und stellt sich oder zieht sich
auf im Wesentlichen seine ursprüngliche
Umfangsstellung zurück,
um dann radial hinter dem Umfangslippenabschnitt 265 angeordnet
zu sein. Alternativ oder zusätzlich
zieht sich der Umfangslippeabschnitt 265 zurück oder
reitet unter dem ersten Umfangsrand 270 und stellt sich dann
zurück
oder expandiert auf seine im Wesentlichen ursprüngliche Umfangsstellung, um
so radial vor dem ersten Umfangsrand 270 angeordnet u werden.
Diese Aktion oder diese Aktionen positionieren den Umfangslippenabschnitt 265 in
Längsrichtung zwischen
dem ersten und zweiten Umfangsrand 270, 275 in
einer behindernden Weise, so dass, wenn der Behälter 215 durch Wiederaufbringen
der Kappe 20 verschlossen wird, die erste und zweite, äußere Hülle 225, 230 durch
den Umfangslippenabschnitt 265, der dazwischen angeordnet
ist, voneinander beabstandet sind.
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Durch
diese Anordnung grenzen nach dem Wiederverschließen der erste und zweite Umfangsrand 270, 275 nicht
langer aneinander, sondern sind beabstandet, und es ergibt sich
ein Hohlraum oder ein Spalt, der im Wesentlichen die Nut 260 und
den Lippenabschnitt 265 zwischen dem ersten und zweiten
Umfangsrand 270, 275 aufweist. Diese sichtbare Anzeige
weist nach, dass die Verschlussanordnung 5 (und der Behälter 215)
geöffnet
und wieder verschlossen wurde und stellt daher ein weiteres Eingriffsanzeige-
oder Eingriffsnachweismittel bereit.
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In
einer Abwandlung kann an oder nah des ersten Umfangsrandes 270 der
ersten, äußeren Hülle 225 ein
erster, gebördelter
Umfangsabschnitt an der ersten, äußeren Hülle 225 benachbart
dem ersten Umfangsrand 270 vorgesehen sein, und auf dieselbe
Weise kann der zweite Umfangsrand 275 der zweiten, äußeren Hülle 230 mit
einem zweiten, gebördelten
Umfangsabschnitt an der zweiten, äußeren Hülle 230 benachbart
dem zweiten Umfangsrand 275 vorgesehen sein.
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Die
erste und zweite Hülle 225, 230 sind
aus irgendeinem geeigneten Material, z.B. einem Metall oder metallbasiertem
Material hergestellt. In diesem Fall umfasst das Metall im Wesentlichen
Aluminium oder eine Legierung davon, z.B. gewalztes Aluminium. Aluminium
stellt ein gutes Medium für
die Aufbringung von Druckfarbstoffen, Tinten, Farben oder Ähnlichem
bereit, so dass Hinweise, Firmenzeichen, Bilder, Namen und andere
Information von der ersten und zweiten, äußeren Hülle 225, 230 getragen
werden können.
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Die
Kappe 20 beinhaltet einen Abschnitt mit Innengewinde 110,
welcher mit einem Abschnitt mit Außengewinde 115 an
der Hülle 220 oder
der Gießauslassvorrichtung 95 zusammenwirkt,
und gestattet eine Drehbewegung (normalerweise im Gegenuhrzeigersinn)
der Kappe 20 während
einer Öffnungsbetätigung des
Behälters
und eine Gegendrehbwegung (normalerweise im Uhrzeigersinn) der Kappe 20 während einer
Schließ-(Wiederschließ-)-Betätigung des Behälters.
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Die
Verschlussanordnung 5 beinhaltet eine Nicht-Wiederbefüllungsvorrichtung 290,
die ein Ventilelement 75 umfasst und stellt eine Gießauslassvorrichtung 95 für Flüssigkeit
bereit, die ausgelegt ist, an der Öffnung 10 des Behälters 215 befestigt
zu werden. Die Kappe 20 ist ausgelegt, einen Auslass 300 der
Gießauslassvorrichtung 95 zu
verschließen,
wobei die erste, äußere Hülle 225 optional
so angeordnet ist, dass sie wenigstens einen Teil der Gießauslassvorrichtung 95 aufnimmt.
Der Auslass 300 ist im Wesentlichen ringförmig, und
die Kappe 235 trägt
an einem nach Innen gewandten Ende 305 eine ringförmige Dichtung 310,
die entfernbar in dem ringförmigen
Auslass 300 aufgenommen werden kann. Der ringförmige Auslass 300 gibt
eine Umfangsgießlippe 96 vor.
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Die
zweite, äußere Hülle 230 ist
ausgelegt, die Kappe 20 aufzunehmen. Die Kappe 20 wird
allgemein in einer engen Passung mit der zweiten, äußeren Hülle 230 aufgenommen,
aber kann bezüglich der
zweiten, äußeren Hülle 235 bei
Aufbringen einer ausreichenden Kraft drehbar sein. Zum Beispiel
kann beim Wiederverschließen
der Verschlussanordnung 5, wenn der Umfangslippenabschnitt 265 an
dem ersten Umfangsrand 270 anliegt, eine weitere Wiederverschließbewegung
(z.B. Drehen der zweiten, äußeren Hülle 225 im
Uhrzeigersinn) bewirken, dass die Kappe 20 stationär verharrt
und die äußere Hülle 225 sich
relativ dazu dreht. Ferner hält
der zweite Umfangsrand 275 die zweite, äußere Hülle 230 in Längsrelation
mit der Kappe 20.
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Die
Gießauslassvorrichtung 95 ist
in dieser Ausführungsform
einstückig
mit der Hülle 220,
z.B. durch Spritzgießen,
hergestellt.
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Die
Nicht-Wiederbefüllungsvorrichtung 290 umfasst
ferner einen Ventilsitzkörper 90,
welcher wenigstens teilweise in wenigstens einem Teil des Halsabschnitt 211 des
Behälters 215 aufgenommen
werden kann, wobei der Ventilsitzkörper 90 wenigstens teilweise
von der Hülle 220 umgeben
ist. Das bewegbare Ventilelement 75 ist in dem Ventilsitzkörper 90 vorgesehen.
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Eine
Einwegeventil wird aus dem Ventilsitzkörper 90 und dem Ventilelement 75 gebildet,
welches in einer normalerweise aufrechten Stellung der Flasche 215 verschlossen
ist, und welches es gestattet, dass Flüssigkeiten aus der Flasche 215 in
einem Gießvorgang
ausströmen,
das Einströmen
von Flüssigkeit
in die Flasche 215 durch rudimentäre, ungenehmigte Befüllvorgänge oder
weiter entwickelte Verfahren verhindert, welche den Versuch des
Einführens
von Objekten, Röhren
oder Ähnlichem,
in den Flaschenmund 210 beinhalten.
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Es
sind Mittel für
das Zurückhalten
der ersten, äußeren Hülle 225 in
Längsverhältnis zur
Hülle 220 vorgesehen,
z.B. eine Ende 226 der ersten, äußeren Hülle 225 ist über ein
Ende 220 der Hülle 220 ausgebildet
(gebogen).
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Der
erste und zweite Umfangsrand 270, 275 der ersten
und zweiten, äußeren Hülle 270, 275 sind vor
einem Initialöffnen
der Verschlussanordnung 5 in der Umfangsnut 260 angeordnet,
die an der Kappe 20 vorgesehen ist, und sind im Wesentlichen
zueinander benachbart. Diese Anordnung stellt sicher, dass, wenn
der Behälter 215 zum
ersten Mal durch relatives Verdrehen der Kappe 20 und der
Hülle 220 geöffnet wird,
der zweite Umfangsrand 275 der zweiten, äußeren Hülle 230 in
der Nut 260 verbleibt, die an der Kappe 20 vorgesehen
ist, und es kann bewirkt werden, dass der erste Umfangsrand 270 der
ersten, äußeren Hülle 225 sich
in progressiv elastischer Weise in Umfangsrichtung nach außen und
aus der Nut 260 bewegt, die an der Kappe 235 vorgesehen
ist, während
die Kappe 235 von der Gießauslassvorrichtung 295 und
dem ersten äußeren Hülle-225-abschnitt
entfernt wird. Alternativ oder zusätzlich, wie zuvor erwähnt, kann
der Umfangslippenabschnitt 265 sich in progressiv elastischer
Weise umfänglich nach
Innen bewegen. Durch Wegfall des Kontakts zwischen der Kappe 20 und
dem ersten Umfangsrand 270 der ersten, äußeren Hülle 225, zieht sich der
erste Umfangsrand 270 auf einem im Wesentlichen verringerten
Umfang (z.B. einen ursprünglichen Umfang)
zusammen, so dass der resultierende Umfang geringer als der eines
Kappenabschnitts, welcher unter der Nut 260 angeordnet
ist, z.B. des Umfangslippenabschnitts 265.
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Wenn
die Kappe 20 auf die Gießauslassvorrichtung 95 aufgebracht
ist, wird eine Stoppstellung erreicht, wenn der Umfangslippenabschnitt 265 der Kappe 20 auf
dem ersten Umfangsrand 270 der ersten, äußeren Hülle 225 ruht, aufsitzt
oder anliegt, wodurch somit verhindert wird, dass die Kappe 235 wieder
in ihre ursprüngliche
Ausgangs-(ungeöffnete)-Stellung zurückkehrt.
Ein Längsspalt
oder -Hohlraum verbleibt somit zwischen der ersten und zweiten, äußeren Hülle 225, 230,
so dass ein Umfangsteil der Kappe 20 freiliegt, welches
wenigstens einen Teil des Umfangslippenabschnitts 265 beinhaltet,
welcher ursprünglich
in der ersten, äußeren Hülle 225 aufgenommen
war und von dieser umgeben war. Ein weiterer Hohlraum (nicht dargestellt)
existiert auch zwischen dem unteren Rand der Kappe 20 und
einer ursprünglichen
Kappensitzfläche 320 der
Gießauslassvorrichtung 95.
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Vorteilhaft
kann der freiliegende Umfangsteil der Kappe 20 unterscheidungskräftig eingefärbt werden
und/oder mit Information, Verkauf fördernden Hinweisen oder Ähnlichem
bedruckt werden.
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Das
Befestigungsmittel umfasst erste Mittel 325 zur Befestigung
der Hülle 220 an
dem Behälter 215,
um so die Drehbewegung der Hülle 220 bezüglich des
Halsabschnitts 211 des Behälters 215 einzudämmen.
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Das
Befestigungsmittel umfasst auch zweite Mittel 330 zur Befestigung
der Hülle 220 an
dem Behälter 215,
um so die Längsbewegung
der Hülle 220 bezüglich der Öffnung 210 des
Behälters 215 zu
beschränken.
Das zweite Mittel 330 zur Befestigung der Hülle 220 liegt
in der Form wenigstens eines vorstehenden Mittels 330 vor,
das ins Innere der Hülle 220 vorsteht,
wobei das wenigstens eine vorstehende Mittel 330 in Radialrichtung
der Hülle 230 in
einer steifelastischen Weise bewegbar ist und in Eingriff mit einem äußeren Lippenabschnitts 212 des
Behälters 215 gebracht
werden kann.
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Die
erste, äußere Hülle 225 passt
auf die Hülle 220 mittels
eines Passsitzes zwischen einer äußeren Oberfläche 340 der
Hülle 220 und
einer innern Oberfläche 345 der
ersten, äußeren Hülle 225.
Die Kappe 20 weist darin einen Gewindeabschnitt 285 auf,
welcher in einen entsprechenden Gewindeabschnitt 115 an
der Gießauslassvorrichtung 95 eingreift.
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Falls
erwünscht
ist, dass die erste und zweite, äußere Hülle 225, 230 in ästhetischer
Hinsicht Gefallen finden als solche, umfassen die erste und zweite, äußere Hüllen 225, 230 Metallfolie.
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Es
sind Mittel 346 zum Zusammenbau der Hülle 220 und des Ventilsitzkörpers 90 vor
der Aufbringung auf den Behälter 215 vorgesehen,
wie jeweils davon getragene, zusammenwirkende Rippen und Nuten.
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Das
vorstehende Mittel 330 ist an einer Innenwand der Hülle 220 vorgesehen,
um elastisch in den Halsabschnitt 211 und den äußeren Lippenabschnitt 212 des
Behälters 215 einzugreifen.
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Die
Hülle 220 umfasst
eine oder mehrere Umfangsöffnungen 315 um
die Hülle 220,
welche zwischen den axial verlaufenden Abschnitten der Hülle 220 vorgegeben
sind. Das/jedes vorstehende Mittel 330 ist benachbart an
einen Rand eines der Öffnungen 315 angeordnet.
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Wie
bei dieser Verschlussanordnung 5 zu erkennen ist, ist jedes
vorstehende Mittel 330 am unteren Umfangsrand 360 der
einen der Öffnungen 315 angeordnet.
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Der
Schutzschirm 15 ist mit einem in Umfangsrichtung verlaufender
Krempe 390 versehen, welche am unteren, äußeren Rand 395 des
Schutzschirms 15 angeordnet.
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Die
Hülle 220 ist
ferner bequemer Weise mit mehreren Rippen (oder Graten) 405 versehen,
die an einer inneren Oberfläche 410 davon
ausgebildet sind, die in dieser Ausführungsform in Umfangsrichtung
um die Hülle 220 angeordnet
sind und deren lange Achsen im Wesentlichen axial zur Hülle 220 angeordnet
sind. Diese Rippen 405 bilden bei der Verwendung erste
Anti Drehmittel 325 und wirken mit sich erhebenden Zacken,
Graten oder Ähnlichem (nicht
dargestellt) auf einer äußeren Oberfläche des Behälters 215 zusammen
(umfasst als sogenannte "Glasoberflächengestaltung" der Flasche) mit
dem Ziel, eine unerwünschte
Drehbewegung der Hülle 220 zu
verhindern.
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Ein
geringfügiges
Drehspiel entweder im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn
kann auftreten, bis eine Stoppstellung gefunden ist, bei der eine
Rippe oder die Rippen 405 mit einem Grat oder den Graten
zusammenwirkt. Jedoch wird eine weitergehende Kraftaufbringung dazu
führen,
dass sich respektive die erste, äußere Hülle 235 und/oder
die zweite, äußere Hülle 230 relativ
zur Hülle 220 und/oder
Kappe 235 drehen.
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Der
Ventilsitzkörper 90 umfasst
einen rohrförmigen
Abschnitt 410, dessen freier Endabschnitt 415 einen
Ventilsitz 420 bereithält,
der ausgelegt ist, von einem Ventilelement 7 in abdichtender
Weise berührt
zu werden, das in dem rohrförmigen
Abschnitt 410 gefangen ist. Der Ventilsitz 420 umfasst
einen in Umfangsrichtung verlaufenden Flansch 421, welcher radial
in Innere des rohrförmigen
Abschnitts 410 verläuft.
In dieser Ausführungsform
ist der Ventilsitz 420 an einem Ende des rohrförmigen Abschnitts 410 angeordnet,
und jenes Ende des rohrförmigen
Abschnitts 410 ist bis auf eine Öffnung geschlossen, welche
in diesem Fall eine kreisförmige Öffnung 425 ist.
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Der
rohrförmige
Abschnitt 410 ist ausgelegt, im Wesentlichen in dem Öffnungsbereich 210 des Behälters 215 aufgenommen
zu werden. Der rohrförmige
Abschnitt 410 umfasst ferner wenigstens ein Eingriffsmittel 430 auf
einer äußeren Oberfläche 235 davon,
um in eine innere Oberfläche 440 des
Behälters 215 in
einer passsitzartigen Weise einzugreifen. Das Eingriffsmittel 430 umfasst
radial verlaufende Umfangsrippen.
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Am
oder nahe am Ende des rohrförmigen Abschnitts 410 und
fern von dem Ventilsitz 420 ist ein im Wesentlichen konzentrischer,
weiterer rohrförmiger
Abschnitt 445 mit größerem Durchmesser
als der rohrförmige
Abschnitt 410 vorgesehen, und eine Innenoberfläche 445 des
weiteren, rohrförmigen
Abschnitts 445 ist mit einer Außenoberfläche 455 des rohrförmigen Abschnitts 410 durch
einen oder mehrere Stege 460 verbunden. Ferner ist ein
erstes Ende 465 des weiteren, rohrförmigen Abschnitts 445 mit
einer Außenoberfläche 455 des
rohrförmigen
Abschnitts 410 durch einen ringförmigen Flansch 475 verbunden.
So ein Aufbau schafft einen Umfangskanal 480, der zwischen
der Außenoberfläche 470 des rohrförmigen Abschnitts 410 und
einer Innenfläche 450 des
weiteren, rohrförmigen
Abschnitts 475 ausgebildet ist, wobei der Flansch 475 einen
Kanalboden ausbildet. Der Kanal 480 wird in kleinere bogenförmige Kanäle 485 durch
die Stege 460 unterteilt.
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Solch
ein Kanal 480 und/oder Kanäle helfen, die Einführung von
Gegenständen
in den Behälter 215 durch
die Verschlussanordnung 5 zu verhindern.
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Ein
zweites Ende 490 des weiteren, rohrförmigen Abschnitts 445 ist
im Wesentlichen bündig
mit einem Ende 495 des rohrförmigen Abschnitts 410 entfernt
vom Ventilsitz 420 angeordnet.
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Bei
der Verwendung bildet der rohrförmige Abschnitt 410 eine
innere Hülle
der zusammengesetzten Verschlussanordnung 5.
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Es
kommt es zu einem Presssitz einer äußeren Oberfläche 500 des
weiteren, rohrförmigen
Abschnitts 445 mit einer Innenfläche 505 der Hülle 420. Bequemerweise
ist eine sich radial erstreckende Umfangskante 510 an einem äußeren Rand 515 eines Endes
des weiteren, rohrförmigen
Abschnitts angeordnet, welche in einer zusammengebauten Verschlussanordnung 5 auf
einer unteren Fläche
einer sich radial nach Innen erstreckenden Umfangskante 425 aufsitzt,
die an einer Innenfläche
der Hülle 220 vorgesehen
ist.
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Der
Behälter 215 ist
bevorzugt ein Behälter für Flüssigkeiten.
Der Behälter 215 ist
am wahrscheinlichsten eine Flasche, z.B. eine Glasflasche, die für die Aufnahme
einer Flüssigkeit,
wie alkoholische Mischgetränke
oder Getränke,
z.B. Hochprozentiges wie Wodka, Whisky, Weinbrand, Gin oder Ähnliches
geeignet ist.
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Typischerweise
sind die Flasche 215 aus Glas oder alternative einem Kunststoffmaterial, die erste
und zweite, äußere Hülle 225, 230 aus
Aluminium, die Kappe 20 aus niedrig dichtem Polyethylen, die
Hülle 220 und
Gießauslassvorrichtung 95 aus
einem steifelastischen Kunststoffmaterial, wie Polypropylen oder
Polystyrol und welches in dieser Ausführungsform ein Polystyrol ist,
das unter der Handelsbezeichnung STYROLUX erhältlich ist, das erste Eingriffanzeigemittel 10 aus
Polycarbonat, und der Ventilsitzkörper 315 aus niedrig
dichtem Polyethylen hergestellt.
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Ein
Verfahren zur Herstellung der Verschlussanordnung 5 gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst die folgenden Schritte:
(a) Bereitstellen
eines äußeren Hüllelements 224;
(b) Bereitstellen einer Gießauslassvorrichtung 95 und Hülle 220,
die ausgelegt sind, an einer Öffnung und/oder
einem Halsabschnitt 210, 211 des Behälters 215 für Flüssigkeiten
befestigt zu werden, und eines Behälterverschlusselement 20,
das lösbar
an der Gießauslassvorrichtung 95 und/oder
der Hülle 220 befestigbar
ist; (c) Anordnen der Gießauslassvorrichtung 95,
Hülle 220 und
des Behälterverschlusselements 20 wenigstens
teilweise in dem äußeren Hüllelement 224;
(d) Ausbilden des äußeren Hüllelements 224 in
der ersten, äußeren Hülle 225 und
separat zur zweiten, äußeren Hülle 230.
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Wie
hierin zuvor erwähnt,
kann die Kugel 35 in den Ventilsitzkörper 90 durch Drücken der
Kugel 35 durch die Öffnung 425 eingebracht
werden.
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Dieses
Verfahren ist besonders vorteilhaft bei der Massenproduktion. Schritt
(d) wird unter Verwendung eines Schneidwerkzeugs, wie einer Klinge einer
Werkzeugmaschine (nicht dargestellt) durchgeführt.
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Schritt
(d) umfasst: Bilden eines Schnitts um einen Abschnitt des äußeren Hüllelements 224.
um so benachbarte erste und zweite Umfangsränder 270 an der ersten
und zweiten, äußeren Hülle 225, 230 zu bilden.
Auf diese Weise bildet die Klinge die Schnittlinie 231,
die hierin zuvor erwähnt
wurde.
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Wie
aus 1(a) zu erkennen, sind, wo vorgesehen,
der erste und zweite Umfangsrand in einer Umfangsnut 260,
die vom Behälterverschlusselement 20 getragen
wird, ausgebildet. Auch kann erkannt werden, dass der erste und
zweite Umfangsrand 275 einen verringerten Durchmesser aufweisen im
Vergleich zu benachbarten Abschnitten der ersten beziehungsweise
zweiten, äußeren Hülle 225, 230.
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Nach
Schritt (c) umfasst das Verfahren auch den Schritt: (e) Ausbilden
des Endes 226 der ersten, äußeren Hülle 225 über dem
Ende 320 der Hülle 220, um
so die erste, äußere Hülle 225 und
die Hülle 220 in
Längsrelation
zurückzuhalten.
Der Schritt (e) wird unter Verwendung eines zweiten Schneidwerkzeugs, wie
einer weiteren Klinge (nicht dargestellt) einer Werkzeugmaschine
durchgeführt.
Die Schritte (d) und (e) werden nützlicher Weise im Wesentlichen
simultan, z.B. aus Gründen
der Geschwindigkeit der Herstellung, durchgeführt.
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Die
Verschlussanordnung 5, die durch dieses Verfahren gebildet
wird, umfasst eine einheitliche Anordnung zur Aufschnappaufbringung
auf eine Öffnung
und einen Halsabschnitt 210, 211 eines Behälters 215.
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Ein
Verfahren zur Flaschenabfüllung
gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst:
(a) Bereitstellen einer Verschlussanordnung 5;
(b) Bereitstellen einer Flasche 215; (c) Befüllen der
Flasche 215 mit einer Flüssigkeit; (d) Verschließen der Flasche 215 durch
Aufbringen der Verschlussanordnung 5 auf eine Öffnung und
einen Halsabschnitt 210, 211 der Flasche 215.
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Im
Folgenden wird schließlich
auf die 4(a) bis (e) Bezug genommen,
darin ist eine Abfolge von Querschnittsseitenansichten einer Verschlussanordnung
(Eingriffsnachweisvorrichtung), allgemein mit 5a bezeichnet,
gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die zweite Ausführungsform
ist in vielerlei Hinsicht ähnlich
der ersten Ausführungsform,
die hierin zuvor beschrieben wurde, wobei ähnliche Teile mit denselben
Ziffern aber mit dem Zusatz „a" bezeichnet wurden.
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Jedoch
umfasst bei der zweiten Ausführungsform
das zweite Rückhaltemittel 30a einen weiblichen
Abschnitt 50a, der an dem Schutzschirm 15a vorgesehen
ist, und einen entsprechenden männlichen
Abschnitt 55a, der an einer Innenfläche 60a eines Rückhaltemittels
oder Dichtpfropfens 61a vorgesehen ist. Wie aus der 4(a) zu erkennen, werden der weibliche Abschnitt 50a und
der männliche
Abschnitt 55a anfänglich
durch eine Presspassung zusammengehalten, welche mit dem Initialöffnen gelöst wird.
Ferner ist das Rückhaltemittel 61 fest an
dem Verschlusselement 20a durch ein Verriegelungsmittel 62a,
d.h. zusammenwirkende Rippen und Nuten an dem Rückhalteelement 61a und
dem Verschlusselement 20a befestigt.
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Im
Folgenden wird schließlich
auf die 5(a) bis (e) Bezug genommen,
darin ist eine Abfolge von Querschnittsseitenansichten einer Verschlussanordnung
(Eingriffsnachweisvorrichtung), allgemein mit 5b bezeichnet,
gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die dritte Ausführungsform
ist in vielerlei Hinsicht ähnlich
der ersten und zweiten Ausführungsform,
die hierin zuvor beschrieben wurden, wobei ähnliche Teile mit denselben
Ziffern aber mit dem Zusatz „b" bezeichnet wurden.
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Jedoch
gibt es bei der dritten Ausführungsform
keinen Schutzschirm oder ein zweites Rückhaltemittel. Vielmehr hält das erste
Rückhaltemittel 25b vor
dem Initialöffnen
das erste Element 10b in Verbindung mit dem Behälterverschlusselement 20b. Das
erste Rückhaltemittel 25b umfasst
einen weiblichen Abschnitt 50b, der an der Kugel 35b vorgesehen
ist, und einen entsprechenden männlichen
Abschnitt 55a, der an einer Innenfläche 60b des Rückhalteelements
oder des Dichtpfropfens 61b ausgebildet ist. Wie aus der 5(a) zu erkennen ist, werden der weibliche Abschnitt 50b und
der männliche
Abschnitt 55b anfänglich
durch eine Presspassung zusammengehalten, welche mit dem Initialöffnen gelöst wird.
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Die
dritte Ausführungsform
stellt eine Reihe von Vorteilen gegenüber den offenbarten Ausführungsformen,
z.B. das Erfordernis nur eines Rückhaltemittels,
bereit.
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Bei
einer Modifikation der zweiten und dritten Ausführungsform kann die Presspassung
zwischen dem weiblichen Abschnitt 50b und dem männlichen Abschnitt 55b durch
Vorsehen eines formschlüssigen Klipps
dazwischen z.B. zusammenwirkende Nuten und Rippen, Kugel und Pfanne
oder Ähnlichem
modifiziert werden.
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Es
wird verstanden werden, dass die Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung, die hierin beschrieben wurden, nur als nicht einschränkende Beispiele
dienen, und dass Modifikationen vorgenommen werden können, ohne
dass vom Umfang der vorliegenden Erfindung, wie in den beigefügten Ansprüchen festgelegt,
abgewichen wird.
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Es
wird insbesondere deutlich werden, dass das erste Rückhaltemittel
schwacher als das zweite Rückhaltemittel
ist, dass aber sowohl das erste als auch zweite Rückhaltemittel
stabil für
Durchlaufzwecke ist.
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Es
wird auch deutlich werden, dass durch das Vorsehen der lösbaren Presspassung
an dem ersten und optional dem zweiten Rückhaltemittel eine besonders
einfach herzustellende, zusammenzusetzende und zu verwendende Lösung der
zuvor erwähnten
Probleme im Stand der Technik bereitgestellt wird.
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Es
wird ferner deutlich werden, dass die vorliegende Erfindung ein
besonders erwünschtes
und elegantes, einteiliges Aufschnapp-Passteil mit funktionalen
Vorteilen gegenüber
dem Stand der Technik sowie einem verbesserten ästhetischen Äußeren bereitstellt.
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In
einer Abwandlung können
die zweite, äußere Hülle und/oder
die erste, äußere Hülle geriffelte oder
mit Zinnen bewehrte Oberflächen
beinhalten, um das Greifen beim Öffnen
und Wiederöffnen und/oder
Schließen
und Wiederverschließen
der Verschlussanordnung zu unterstützen.
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Schließlich wird
deutlich werden, dass in wenigstens einer offenbarten Ausführungsform
der Verschlussanordnung der vorliegenden Erfindung vor einem Initialöffnen der
erste und zweite Umfangsrand der ersten und zweiten, äußeren Hülle im Wesentlichen
aneinander angrenzen und sogar aneinander anliegen können. Jedoch
sind sie bevorzugt nicht miteinander z.B. durch eine brechbare oder
geschwächte
Bruchlinie, durch brechbare oder geschwächte Verbindungen oder durch
einen brechbaren und/oder entfernbaren Reißring verbunden, sondern sind
vielmehr unterschiedlich und voneinander getrennt.