DE69703225T2 - Fahrzeugsitzelement mit einer auf eine Metallarmatur aufgespannten Haube - Google Patents
Fahrzeugsitzelement mit einer auf eine Metallarmatur aufgespannten HaubeInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft Fahrzeug-Sitzelemente mit einem auf ein Metallgestell gespannten Bezug.
- Insbesondere betrifft die Erfindung ein Sitzelement, das außen folgendes aufweist:
- - eine erste Hauptfläche, die einem Benutzer des Sitzes als Sitzfläche dient,
- - eine zweite Hauptfläche, die der ersten Hauptfläche gegenüberliegt und durch eine bestimmte Dicke von dieser getrennt ist, und
- - vier Seiten, die die erste und zweite Hauptfläche miteinander verbinden und die Dicke des Sitzelementes festlegen,
- wobei das Sitzelement eine Polsterung aufweist, die von einem Gestell aus Metall getragen wird, das sich über die Länge der vier Seiten des Sitzelementes erstreckt, wobei die Polsterung außen mit einem dehnbaren Bezug überzogen ist, der zum einen einen mittleren Bereich aufweist, welcher die erste Hauptfläche des Sitzelements bildet, und zum anderen erste, zweite, dritte und vierte Seitenbahnen, die die Seiten des Sitzelementes bilden, wobei mindestens die erste und zweite Seitenbahn, die zwei gegenüberliegenden Seiten des ersten Sitzelementes entsprechen, jeweils eine freie Kante aufweisen, in deren Nähe Knopflöcher vorgesehen sind, die mit so genannten Haupt-Befestigungsvorrichtungen verbunden sind, die mit dem Gestell fest verbunden und in der Nähe der zweiten Hauptfläche des Sitzelements angeordnet sind, sodass der Bezug auf der Polsterung und auf dem Gestell gespannt wird.
- Unter "Knopfloch" versteht man allgemein jede im Bezug vorgesehene Öffnung, die eine Befestigungsvorrichtung aufnehmen kann, um den Bezug zu befestigen.
- Ein Beispiel für einen solchen Sitz ist in der FR-A-1 601 041 offenbart.
- Bei dem in dieser Druckschrift offenbarten Sitz bilden die freien Kanten der Seitenbahnen des Bezugs Säume, die ein Verstärkungskabel enthalten, was die Herstellung der freien Ränder kostenintensiv macht.
- Außerdem setzen sich die Befestigungsvorrichtungen des in der oben genannten Druckschrift offenbarten Sitzes aus dreikantigen Spitzen mit aggressiver Form zusammen, die zum einen die Personen verletzen können, die während der Herstellung des Sitzes und insbesondere beim Anbringen des Bezugs mit dem Gestell des Sitzkissens zu tun haben, und die zum anderen den Bezug beschädigen können, insbesondere wenn dieser aus einem Material hergestellt ist, das nicht sehr steif und strapazierfähig ist.
- Diese Beschädigung des Bezugs durch die Befestigungsvorrichtungen kann schnell dazu führen, dass dieser seine Spannung verliert, was unbedingt zu vermeiden ist.
- Um diesen Nachteil zu umgehen, wird man im Allgemeinen
- - nur solche Materialien für die Herstellung des Bezugs verwenden, die robust genug sind, um Angriffen durch die Befestigungsvorrichtungen in Form von dreieckigen Spitzen standzuhalten,
- - und zum anderen zur Verstärkung der freien Kanten des Bezugs verhältnismäßig starre Kabel verwenden, die in die oben erwähnten Säume eingeführt werden, oder gar starre Metallstangen.
- Die Verwendung von starren Kabeln oder Stangen treibt zum einen die Kosten des Bezugs weiter in die Höhe und bewirkt zum anderen eine Versteifung der freien Kanten dieses Bezugs, was das Anbringen des Bezugs bei der Herstellung des Sitzes deutlich erschwert.
- Ein weiteres Beispiel für einen Fahrzeugsitz mit einem Sitzelement mit Bezug ist aus der EP-A-0 597 756 der Anmelderin bekannt. Dort sind insbesondere eine biegsame, nicht dehnbare Schur, die direkt entlang der Kante des Bezugs eines Sitzkissens angenäht ist, sowie mit dem Bezug fest verbundene Druckknöpfe (die in den Fig. 2 und 4 dieser Druckschrift sichtbaren Elemente 17a) beschrieben.
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die verschiedenen oben erwähnten Nachteile zu beheben.
- Hierzu ist ein Sitz der fraglichen Art erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet
- - dass die freie Kante der ersten und zweiten Seitenbahn des Bezugs jeweils durch eine biegsame, nicht dehnbare Schnur verstärkt ist, die im Wesentlichen leicht faltbar ist, wobei die Schnur mittels einer Naht am Bezug befestigt ist und im Wesentlichen ohne Knick entlang der freien Kante zwischen den Knopflöchern und der freien Kante verläuft,
- - und dass keine der Haupt-Befestigungsvorrichtungen eine scharfe Kante aufweist, die in den Bezug schneiden könnte.
- Dank dieser Anordnungen ist die freie Kante der Seitenbahnen des Bezugs ausreichend verstärkt, um den Zugbeanspruchungen durch die Befestigung des Bezugs wirksam und dauerhaft standhalten zu können, unter Berücksichtigung der Tatsache dass die Vorrichtungen zur Befestigung des Bezugs keine aggressive Form besitzen.
- Außerdem behalten die freien Kanten des Bezugs ihre Biegsamkeit, sodass sie sich beim Anbringen des Bezugs während der Herstellung des Sitzes gut handhaben lassen.
- In bevorzugten Ausführungsarten kann man darüber hinaus eventuell die eine und/oder andere der folgenden Anordnungen wählen:
- - mindestens die erste und zweite Seitenbahn des Bezugs sind über das Gestell geschlagen und erstrecken sich teilweise über die zweite Hauptfläche des Sitzelements bis zu den Haupt-Befestigungsvorichtungen;
- - die erste, zweite, dritte und vierte Seitenbahn des Bezugs erstrecken sich ohne Unterbrechung entlang der drei aneinander stoßenden Seiten des Sitzelements, wobei die dritte und vierte Seitenbahn jeweils eine freie Endkante aufweisen, die sich im Wesentlichen entlang der Dicke des Sitzelements erstreckt und an die zweite Seitenbahn des Bezugs angrenzt, wobei die dritte und vierte Seitenbahn jeweils ein Knopfloch in der Nähe ihrer freien Endkante aufweisen, die durch eine biegsame, nicht dehnbare Schnur verstärkt ist, welche im Wesentlichen leicht faltbar ist, wobei die Schnur mittels einer Naht am Bezug befestigt ist und im Wesentlichen ohne Knick entlang der freien Endkante zwischen dem entsprechenden Knopfloch und der freien Endkante verläuft, wobei das Knopfloch mit einer so genannten Hilfs-Befestigungsvorrichtung verbunden ist, die mit dem Gestell fest verbunden ist und keine scharfe Kante besitzt, die in den Bezug schneiden könnte;
- - die freie Kante der ersten Seitenbahn wird von derselben nicht dehnbaren Schnur verstärkt wie die freien Endkanten der dritten und vierten Seitenbahn, wobei die Schnur an der ersten, dritten und vierten Seitenbahn an den drei entsprechenden Seiten des Sitzelements entlang verläuft;
- - die Hilfs-Befestigungsvorrichtungen sind an der Seite des Sitzelements angeordnet, die der zweiten Seitenbahn des Bezugs entspricht;
- - die nicht dehnbare Schnur ist eine Textilschnur;
- - das Gestell ist zumindest teilweise aus Blech, wobei die Befestigungsvorrichtungen aus Lappen gebildet sind, die aus dem Gestell ausgeschnitten und entgratet wurden;
- - die Befestigungsvorrichtungen sind jeweils von einem abgeflachten Lappen gebildet, der sich der Länge nach vom Gestell aus bis zu einem verbreiterten Ende mit abgerundeter Form erstreckt;
- - das Sitzelement bildet ein Sitzkissen, wobei die erste und zweite Hauptfläche die obere beziehungsweise untere Fläche dieses Sitzkissens darstellen.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der folgenden detaillierten Beschreibung einer ihrer Ausführungsformen hervor, die auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt und als nicht einschränkendes Beispiel dient. Es zeigen:
- - Fig. 1 eine schematische Ansicht einer Sitzeinheit nach einer erfindungsgemäßen Ausführungsform;
- - Fig. 2 eine schematische Ansicht der Unterseite des Sitzkissens des Sitzes von Fig. 1;
- - Fig. 3 eine schematische Ansicht des Rahmens des in Fig. 2 dargestellten Sitzkissens und
- - Fig. 4 eine Detailansicht der Hinterseite des in Fig. 2 dargestellten Sitzkissens.
- Wie in Fig. 1 dargestellt, betrifft die Erfindung einen Fahrzeugsitz 1, der zum einen ein auf dem Boden 3 des Fahrzeugs befestigtes Sitzkissen 2 und zum anderen eine Rückenlehne 4 umfasst, die am Sitzkissen befestigt ist.
- Das Sitzkissen 2 des Sitzes weist auf:
- - eine obere Fläche 5, auf der der Benutzer des Sitzes sitzt,
- - eine untere Fläche 6, die durch eine bestimmte Dicke von der oberen Fläche 5 getrennt ist, und
- - vier Seiten, die die oberen und unteren Flächen 5, 6 miteinander verbinden und die Dicke des Sitzkissens festlegen, bestehend aus einer vorderen Seite 7, einer hinteren Seite 8 und zwei Längsseiten 9.
- Das Sitzkissen 2 umfasst eine Polsterung, die im Allgemeinen aus einem Kissen aus synthetischem Material besteht, das mit einem Bezug 11 aus dehnbarem Material, insbesondere aus Stoff, Strickgewebe, Leder, lederähnlichem synthetischem Material oder anderem Material, bezogen ist.
- Dieser Bezug 11 setzt sich aus einem mittleren Bereich 12, der die obere Fläche 5 des Sitzkissens bildet, und vier Seitenbahnen zusammen, nämlich:
- - einer vorderen Seitenbahn 13, die die vordere Seite 7 des Sitzkissens bildet,
- - einer hinteren Seitenbahn 14, die die hintere Seite 8 des Sitzkissens bildet,
- - und zwei Längs-Seitenbahnen 15, die die beiden Längsseiten 9 des Sitzkissens bilden.
- Außerdem wird die Polsterung 10 des Sitzkissens von einem Metallgestell 16 getragen, das in den Fig. 2 und 3 gut zu sehen und an der Unterseite 6 des Sitzkissens angeordnet ist.
- Dieses Metallgestell 16 umfasst einen starren Rahmen 17, der sich entlang der vier Seiten des Sitzkissens erstreckt und einen vorderen Querträger 18, einen hinteren Querträger 19 und zwei Längsträger 20 (Fig. 3) umfasst.
- In der Mitte des Rahmens 17 weist das Gestell darüber hinaus gemäß dem in den Figuren dargestellten besonderen Beispiel auf:
- - eine starre Metallplatte 21, die in der Nähe des vorderen Querträgers 18 am Rahmen 17 befestigt ist,
- - und eine horizontale Auflage 22 aus elastischen Metalldrähten, die zum einen an der Platte 21 befestigt und zum anderen durch Federn 23 gespannt ist, die ihrerseits am hinteren Querträger 19 befestigt sind (Fig. 2).
- Der starre Rahmen 17 ist aus Blech, das stellenweise ausgeschnitten ist, sodass es Lappen zum Befestigen des Bezugs bildet (Fig. 2 bis 4), und zwar:
- - zwei Befestigungslappen 24, die sich von dem vorderen Querträger 18 aus nach hinten erstrecken,
- - drei Befestigungslappen 25, die sich vom hinteren Querträger 19 aus nach vorne erstrecken,
- - und zwei Befestigungslappen 26, die an der Außenseite des hinteren Querträgers 19 in der Nähe der beiden Längsträger 20 des Rahmens gebildet sind, wobei die Lappen 26 zueinander zeigen.
- Jeder der Lappen 24, 25, 26 wurde nach dem Ausschneiden entgratet, um eine Beschädigung des Bezugs 11 zu vermeiden.
- Außerdem weist jeder der Lappen 24, 25, 26 abgerundete Formen auf oder ist zumindest frei von scharfen Kanten, damit der Bezug 11 nicht beschädigt wird.
- Vorzugsweise weist einer der Lappen 24, 25, 26 zunächst ein relativ schmales Teilstück 27 auf (Fig. 4), das sich vom Rahmen 17 aus erstreckt und durch ein verbreitertes Ende 28 verlängert wird, auf dessen Nutzen später noch eingegangen wird.
- Wie deutlich aus den Fig. 2 und 4 ersichtlich ist, sind die vordere und hintere Seitenbahn 13 bzw. 14 des Bezugs über den vorderen bzw. hinteren Querträger 18 bzw. 19 des Rahmens geschlagen und erstrecken sich teilweise über die untere Fläche 6 des Sitzkissens bis zu den freien Kanten 29 bzw. 30.
- In der Nähe dieser freien Kanten 29, 30 sind Knopflöcher 31, 32 vorgesehen, in die die Lappen 24, 25 eingeführt sind.
- Durch diese Anordnung ist der mittlere Bereich 12 des Bezugs auf die Polsterung aus Schaumstoff gespannt.
- Zum Verstärken der freien Kanten 29, 30 der Seitenbahnen 13, 14 des Bezugs sind zwei biegsame, nicht dehnbare Schnüre 33, 34 jeweils entlang der freien Kanten 29, 30 mittels Nähten 35 bzw. 36 befestigt. Diese Schnüre erstrecken sich im Wesentlichen ohne Knick entlang der freien Kanten 29, 30 zwischen den Knopflöchern 31, 32 und den freien Kanten.
- Die biegsamen nicht dehnbaren Schnüre 35, 36 können beispielsweise Textilschnüre und insbesondere geflochtene Schnüre sein.
- Vorzugsweise sind die beiden Längs-Seitenbahnen 15 des Bezugs ohne Unterbrechung mit der vorderen Seitenbahn 13 verbunden, und die Schnur 33 erstreckt sich kontinuierlich nicht nur entlang der freien kante 29 der vorderen Seitenbahn 13, sondern auch entlang der freien Längskanten 37 der beiden Längs- Seitenbahnen 15.
- Außerdem verläuft die Schnur 33 auch entlang einer freien Endkante 38 jeder Längs-Seitenahn 15, wobei die freie Endkante in Richtung der Dicke des Sitzkissens in der Nähe der hinteren Seitenbahn 14 des Bezugs verläuft.
- Jede der Längs-Seitenbahnen 15 besitzt darüber hinaus in der Nähe ihrer freien Endkante 38 ein Knopfloch 39, in das einer der Befestigungslappen 26 eingeführt ist, wobei die biegsame Schnur 33 zwischen diesem Knopfloch 39 und der freien Endkante 38 angenäht ist.
- Auf diese Weise ist der vordere Abschnitt des Bezugs des Sitzkissens 2 nach hinten gegen das Sitzkissen gespannt.
- Es ist selbstverständlich und geht im Übrigen aus dem Vorhergehenden hervor, dass die Erfindung nicht auf die soeben beschriebene besondere Ausführungsform beschränkt ist; sie umfasst insbesondere die Varianten, bei denen die Rückenlehne einen Bezug aufweist, der auf ähnliche Weise wie gerade für den Bezug des Sitzkissens beschrieben am Gestell der Rückenlehne befestigt ist, wobei die hintere Fläche dann von einer Schale aus Kunststoff oder einer anderen Abdeckung bedeckt ist.
Claims (9)
1. Sitzelement (2), das außen folgendes aufweist:
- eine erste Hauptfläche (5), die einem Benutzer des Sitzes als Sitzfläche
dient,
- eine zweite Hauptfläche (6), die der ersten Hauptfläche gegenüberliegt
und durch eine bestimmte Dicke von ihr getrennt ist, und
- vier Seiten (7-9), die die erste und zweite Hauptfläche (5, 6)
miteinander verbinden und die Dicke des Sitzelementes festlegen,
wobei das Sitzelement (2) eine Polsterung (10) aufweist, die von einem
Gestell (16) aus Metall getragen wird, das sich mindestens über die Länge
der vier Seiten des Sitzelementes erstreckt, wobei die Polsterung außen mit
einem dehnbaren Bezug (11) überzogen ist, der zum einen einen mittleren
Bereich (12) aufweist, welcher die erste Hauptfläche des Sitzelements bildet,
und zum anderen erste, zweite, dritte und vierte Seitenbahnen (13-15), die die
Seiten des Sitzelementes bilden, wobei mindestens die erste und zweite
Seitenbahn (13, 14), die zwei gegenüberliegenden Seiten (7, 8) des
Sitzelementes entsprechen, jeweils eine freie Kante (29, 30) aufweisen, in deren
Nähe Knopflöcher (31, 32) vorgesehen sind, die mit so genannten Haupt-
Befestigungsvorrichtungen (24, 25) verbunden sind, die mit dem Gestell (16)
fest verbunden und in der Nähe der zweiten Hauptfläche (6) des Sitzelements
angeordnet sind, so dass der Bezug (11) auf der Polsterung (10) und auf dem
Gestell (16) gespannt wird,
dadurch gekennzeichnet, dass die freie Kante (29, 30) der ersten und zweiten
Seitenbahn des Bezugs jeweils durch eine biegsame, nicht dehnbare Schnur
(33, 34) verstärkt ist, die im Wesentlichen leicht faltbar ist, wobei die Schnur
mittels einer Naht (35, 36) am Bezug befestigt ist und im Wesentlichen ohne
Knick entlang der freien Kante (29, 30) zwischen den Knopflöchern (31, 32)
und der freien Kante verläuft, und
dass keine der Haupt-Befestigungsvorrichtungen (24, 25) eine scharfe Kante
aufweist, die in den Bezug (11) schneiden könnte.
2. Sitzelement nach Anspruch 1, bei dem mindestens die erste und zweite
Seitenbahn (13, 14) des Bezugs über das Gestell (16) geschlagen sind und
sich teilweise über die zweite Hauptfläche (6) des Sitzelements (2) bis zu den
Haupt-Befestigungsvorrichtungen (24, 25) erstrecken.
3. Sitzelement nach Anspruch 1 oder 2, bei dem sich die erste, zweite, dritte
und vierte Seitenbahn (13, 15) des Bezugs ohne Unterbrechung entlang der
drei aneinander stoßenden Seiten (7, 9) des Sitzelements (2) erstrecken,
wobei die dritte und vierte Seitenbahn (15) jeweils eine freie Endkante (38)
aufweisen, die sich im Wesentlichen entlang der Dicke des Sitzelements (2)
erstreckt und an die zweite Seitenbahn (14) des Bezugs angrenzt, wobei die
dritte und vierte Seitenbahn (15) jeweils ein Knopfloch (39) in der Nähe ihrer
freien Endkante (38) aufweisen, die durch eine biegsame, nicht dehnbare
Schnur (33) verstärkt ist, welche im Wesentlichen leicht faltbar ist, wobei die
Schnur mittels einer Naht (35) am Bezug (11) befestigt ist und im
Wesentlichen ohne Knick entlang der freien Endkante zwischen dem entsprechenden
Knopfloch (39) und der freien Endkante verläuft, wobei das Knopfloch mit
einer so genannten Hilfs-Befestigungsvorrichtung (26) verbunden ist, die mit
dem Gestell (16) fest verbunden ist und keine scharfe Kante besitzt, die in
den Bezug schneiden könnte.
4. Sitzelement nach Anspruch 3, bei dem die freie Kante (29) der ersten
Seitenbahn von derselben nicht dehnbaren Schnur (33) verstärkt wird wie die freien
Endkanten (38) der dritten und vierten Seitenbahn (15), wobei die Schnur an
der ersten, dritten und vierten Seitenbahn (13, 15) an den drei entsprechenden
Seiten des Sitzelements entlang verläuft.
5. Sitzelement nach Anspruch 3 oder 4, bei dem die
Hilfs-Befestigungsvorrichtungen (26) an der Seite des Sitzelements angeordnet sind, die der
zweiten Seitenbahn (14) des Bezugs entspricht.
6. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die nicht
dehnbare Schnur (33, 34) eine Textilschnur ist.
7. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Gestell
(16) zumindest teilweise aus Blech ist, wobei die Befestigungsvorrichtungen
(24, 25, 26) aus Lappen gebildet sind, die aus dem Gestell ausgeschnitten und
entgratet wurden.
8. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die
Befestigungsvorrichtungen (24, 25, 26) jeweils von einem abgeflachten
Lappen gebildet sind, der sich der Länge nach vom Gestell (16) aus bis zu
einem verbreiterten Ende (28) mit abgerundeter Form erstreckt.
9. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, das ein Sitzkissen
(2) bildet, wobei die erste und zweite Hauptfläche (5, 6) die obere
beziehungsweise untere Fläche dieses Sitzkissens darstellen.
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