DE69703988T2 - Kabelspleissverschluss - Google Patents
KabelspleissverschlussInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft Kabelspleißverschlüsse, beispielsweise für Telekommunikationskabel.
- Die US-Patente 4 711 975 und 4 492 816 beschreiben jeweils Kabelspleißverschlüsse, bei denen Gehäusehalbschalen durch verrastende Vorsprünge und Öffnungen, die entlang gegenüberliegenden Rändern der Halbschalen angeordnet sind, aneinander befestigt werden. Kabelspleißverschlüsse, wie sie in diesen beiden Patenten beschrieben sind, haben den Nachteil, daß sie allgemein schwierig zu öffnen und zu schließen sind.
- Nach der vorliegenden Erfindung wird ein Kabelspleißverschluß bereitgestellt, der folgendes aufweist: einen ersten und einen zweiten Gehäuseteil, von denen gegenüberliegende Ränder zusammengebracht werden können, um den Verschluß zu verschließen, eine Reihe von Vorsprüngen, die sich entlang dem Äußeren des ersten Gehäuseteils angrenzend an einen genannten Rand erstrecken, und eine Reihe von Öffnungen, die sich angrenzend an einen genannten Rand des zweiten Gehäuseteils in einer sich erstreckenden Wand erstrecken, die, wenn der Verschluß verschlossen ist, das Äußere des ersten Gehäuseteils so überlappt, daß jeder Vorsprung mit einer entsprechenden Öffnung federnd verrastet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Gehäuseteil eine Vielzahl von Öffnungen in seiner sich erstreckenden Wand zur Aufnahme eines Hebels aufweist, um die Gehäuseteile zusammenzudrücken, so daß die jeweiligen Vorsprünge und Öffnungen miteinander verrasten, und/oder um die Gehäuseteile auseinanderzudrücken, so daß die jeweiligen Vorsprünge und Öffnungen außer Eingriff gelangen.
- Der Kabelspleißverschluß nach der Erfindung hat den Vorteil, daß er normalerweise einfacher als bekannte Verschlüsse geöffnet und verschlossen werden kann, weil der zweite Gehäuseteil Öffnungen in seiner sich erstreckenden Wand aufweist, die die Verwendung eines Hebels (beispielsweise eines Schraubendrehers oder dergleichen) zulassen, um die Gehäuseteile zusammen- und/oder auseinanderzudrücken. Die bekannten Verschlüsse haben diesen Vorteil nicht, so daß sie normalerweise von Hand ohne die Verwendung von. Werkzeugen geöffnet und verschlossen werden müssen.
- Bei bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung erstreckt sich jede Öffnung vollständig durch die sich erstreckende Wand von einer äußeren Oberfläche zu einer inneren Oberfläche der Wand, so daß das Einführen eines Hebels durch die Öffnung von der äußeren Oberfläche der Wand und in Eingriff mit dem Äußeren des ersten Gehäuseteils zugelassen wird, um die Gehäuseteile zusammenzudrücken. Bevorzugt weist das Äußere des ersten Gehäuseteils wenigstens eine Schulter auf, die so angeordnet ist, daß ein Hebel, der in einer Öffnung aufgenommen wird, wenn die Gehäuseteile zusammengedrückt werden, mit ihr in Eingriff gelangt.
- Außerdem oder alternativ weist jede Öffnung bevorzugt eine Aussparung in einer inneren Oberfläche der sich erstreckenden Wand auf, die zu einem vorderen Rand der Wand offen ist, so daß das Einführen eines genannten Hebels zwischen die sich erstreckende Wand und das Äußere des ersten Gehäuseteils zugelassen wird, um die jeweiligen Vorsprünge und Öffnungen außer Eingriff zu bringen, wenn sie im Gebrauch miteinander verrastet sind.
- Bevorzugt sind die Öffnungen in der sich erstreckenden Wand in einer Reihe entlang der Wand angeordnet. Vorteilhafterweise kann jeder Öffnung beispielsweise eine jeweilige Öffnung oder ein jeweiliges Paar von Öffnungen zugeordnet sein. Jede Öffnung ist bevorzugt zwischen wenigstens einer jeweiligen Öffnung in der sich erstreckenden Wand und dem vorderen Rand der Wand positioniert. Außerdem oder alternativ kann jede Öffnung zwischen einem jeweiligen Paar von Öffnungen in der sich erstreckenden Wand positioniert sein.
- Der erste und der zweite Gehäuseteil weisen bevorzugt Halbschalen auf. Bei einigen bevorzugten Ausführungsformen sind der erste und der zweite Gehäuseteil vollständig voneinander trennbar, indem sie beispielsweise zwei Paare von gegenüberliegenden Rändern haben, die zu der Richtung, in der sich im Gebrauch Kabel in den Verschluß erstrecken, im wesentlichen parallel sind. Bei anderen Ausführungsformen sind der erste und der zweite Gehäuseteil gelenkig miteinander verbunden, indem sie beispielsweise nur ein Paar von gegenüberliegenden Rändern haben, die im wesentlichen parallel zu der Richtung der Kabel sind. Die Gehäuseteile sind bevorzugt aus einem Polymer, beispielsweise Polyethylen oder Polypropylen, geformt.
- Jedes Paar von gegenüberliegenden Rändern ist im Gebrauch bevorzugt durch wenigstens ein Dichtelement abgedichtet. Das oder jedes Dichtelement ist bevorzugt elastisch, indem es beispielsweise eine geringe Druckverformung hat. Die Druckverformung des Materials des Dichtelements (der Dichtelemente) ist bevorzugt nicht größer als 40%, stärker bevorzugt nicht größer als 30%, gemessen nach ISO 815, d. h. 50% Beanspruchung auf Druck bei 70ºC für 22 h, gemessen nach einer Rückstellzeit von 30 min.
- Die Elastizität und die geringe Druckverformung des (der) bevorzugten Dichtelements (Dichtelemente) haben den Vorteil, daß sie zur Aufrechterhaltung einer guten Abdichtung über die Zeit beitragen. Außerdem können sie auch den Vorteil haben, daß sie das Öffnen des Verschlusses durch Auseinanderschieben der zwei Gehäuseteile erleichtern, während die Vorsprünge und Öffnungen außer Eingriff miteinander gebracht werden.
- Das oder jedes Dichtelement ist bevorzugt hohl, beispielsweise allgemein rohrförmig und/oder aus einem Schaumstoffmaterial gebildet. Das Material des Dichtelements (der Dichtelemente) ist bevorzugt polymer, beispielsweise elastomer. Ein besonders bevorzugtes Material ist Natur- oder Synthesekautschuk, beispielsweise Silicon- oder EPDM-Kautschuk.
- Die Erfindung wird nachstehend beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben; diese zeigen in:
- Fig. 1 zwei voneinander getrennte Gehäuseteile eines Verschlusses nach der Erfindung;
- Fig. 2 die Gehäuseteile von Fig. 1 aneinander befestigt;
- Fig. 3 eine Unteransicht der Gehäuseteile von Fig. 1; und
- Fig. 4 einen der Gehäuseteile der vorhergehenden Figuren für sich.
- Fig. 1 zeigt einen Kabelspleißverschluß nach der Erfindung, der einen ersten Gehäuseteil 1 und einen zweiten Gehäuseteil. 3 aufweist, die jeweils in Form einer Halbschale sind. Der Verschluß hat zwei Paare von gegenüberliegenden (längsverlaufenden) Rändern 5 und 5', die zusammengebracht werden können, um den Verschluß zu verschließen (wie in Fig. 2 gezeigt ist). Der erste Gehäuseteil hat eine Reihe von rampen- oder keilförmigen Vorsprüngen 7, die sich entlang dem Äußeren des ersten Gehäuseteils angrenzend an jeden Rand 5 erstrecken. Der zweite Gehäuseteil 3 hat zwei sich erstreckende Wände 9, die sich jeweils angrenzend an einen jeweiligen Rand 5' befinden und sich in Richtung zu dem ersten Gehäuseteil 1 erstrecken. Jede sich erstreckende Wand 9 hat eine Reihe von Öffnungen 11 darin. Wie Fig. 2 zeigt, ist dann, wenn der Verschluß geschlossen ist, jedes Paar von gegenüberliegenden Rändern 5 und 5' zusammengebracht, und jede sich erstreckende Wand 9 überlappt das Äußere des ersten Teils 1 des Verschlusses, wobei die rampen- oder keilförmigen Vorsprünge 7 mit jeweiligen Öffnungen 11 in Eingriff sind.
- Jede sich erstreckende Wand 9 weist ferner eine Reihe von Öffnungen 13 auf, die sich vollständig durch die sich erstreckende Wand von ihrer äußeren Oberfläche zu ihrer inneren Oberfläche erstrecken. Wie am deutlichsten in Fig. 4 gezeigt ist, weist jede Öffnung 13 ferner eine Aussparung in der inneren Oberfläche der sich erstreckenden Wand 9 auf, wobei die Aussparung zu dem vorderen Rand 15 der sich erstreckenden Wand offen ist. Diese Aussparung wird durch die gekrümmten Bereiche 17 jeder sich erstreckenden Wand erhalten, es könnten jedoch andere Ausbildungen angewandt werden, um ein ähnliches Merkmal zu erhalten. (In Fig. 4 sind die Einzelheiten der Öffnungen 11, der Öffnungen 13 und der gekrümmten Bereiche 17 nur für eine der sich erstreckenden Wände gezeigt).
- Der erste Gehäuseteil 1 hat eine sich entlang seinem Äußeren erstreckende Schulter 19, die so angeordnet ist, daß ein in eine Öffnung 13 eingeführter Hebel (beispielsweise ein Schraubendreher usw.) mit ihr in Eingriff gelangen kann, um die zwei Gehäuseteile zusammenzudrücken und insbesondere um einen Vorsprung 7 dazu zu veranlassen, mit einer jeweiligen Öffnung 11 zu verrasten. Auf diese Weise kann jeder Vorsprung 7 dazu veranlaßt werden, mit seiner jeweiligen Öffnung 11 in Eingriff zu gelangen, indem der Hebel in jede der Öffnungen oder nacheinander in ausgewählte Öffnungen eingeführt wird und der erste und der zweite Gehäuseteil aufeinander zu gedrückt werden.
- Wenn es erforderlich ist, den Verschluß zu öffnen, kann der Schraubendreher oder sonstige Hebel durch das offene Ende der Aussparung in dem vorderen Rand 15 der sich erstreckenden Wand 9 in jede der Öffnungen 13 eingeführt werden, um die sich erstreckende Wand 9 von dem ersten Gehäuseteil seitlich wegzudrücken, so daß bewirkt wird, daß jeder Vorsprung 7 außer Eingriff mit seiner jeweiligen Öffnung gelangt.
- Jeder Rand 5 des ersten Gehäuseteils 1 enthält eine Längsnut 20, die ein Dichtelement enthält, das zwischen den gegenüberliegenden Rändern 5, 5' abdichtet. Wenn ein elastisches Dichtelement verwendet wird, unterstützt seine Elastizität normalerweise das Trennen des ersten und des zweiten Gehäuseteils, indem diese auseinandergedrückt werden, wenn der Hebel die Vorsprünge außer Eingriff mit den Öffnungen bringt.
- In den Zeichnungen sind ferner Kabelöffnungen 21 und Hohlräume 23 in den Enden der Gehäuseteile gezeigt, die Dichtmittel (beispielsweise Geldichtmittel) zum Abdichten um die Kabel herum enthalten.
Claims (12)
1. Kabelspleißverschluß, der folgendes aufweist: einen
ersten und einen zweiten Gehäuseteil (1, 3), von denen
gegenüberliegende Ränder (5, 5') zusammengebracht werden
können, um den Verschluß zu verschließen, eine Reihe von
Vorsprüngen (7), die sich entlang dem Äußeren des ersten
Gehäuseteils (1) angrenzend an einen genannten Rand (5)
erstrecken, und eine Reihe von Öffnungen (11), die sich
angrenzend an einen genannten Rand (5') des zweiten
Gehäuseteils (3) in einer sich erstreckenden Wand (9)
erstrecken, die, wenn der Verschluß verschlossen ist, das
Äußere des ersten Gehäuseteils (1) so überlappt, daß
jeder Vorsprung (7) mit einer entsprechenden Öffnung (11)
federnd verrastet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der
zweite Gehäuseteil (3) eine Vielzahl von Öffnungen (13)
in seiner sich erstreckenden Wand (9) zur Aufnahme eines
Hebels aufweist, um die Gehäuseteile (1, 3)
zusammenzudrücken, so daß die jeweiligen Vorsprünge (7)
und Öffnungen (11) miteinander verrasten, und/oder um die
Gehäuseteile (1, 3) auseinanderzudrücken, so daß die
jeweiligen Vorsprünge (7) und Öffnungen (11) außer
Eingriff gelangen.
2. Verschluß nach Anspruch 1, wobei sich jede Öffnung
(13) vollständig durch die sich erstreckende Wand (9) von
einer äußeren Oberfläche zu einer inneren Oberfläche
davon erstreckt, so daß das Einführen eines genannten
Hebels durch die Öffnung (13) von der äußeren Oberfläche
der Wand (9) und in Eingriff mit dem Äußeren des ersten
Gehäuseteils (1) zugelassen wird, um die Gehäuseteile (1,
3) zusammenzudrücken.
3. Verschluß nach Anspruch 2, wobei das Äußere des
ersten Gehäuseteils (1) wenigstens eine Schulter (19)
aufweist, die so angeordnet ist, daß ein genannter Hebel,
der in einer genannten Öffnung (13) aufgenommen wird,
wenn die Gehäuseteile (1, 3) zusammengedrückt werden, mit
ihr in Eingriff gelangt.
4. Verschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei jede Öffnung (13) folgendes aufweist oder ferner
folgendes aufweist: eine Aussparung in einer inneren
Oberfläche der sich erstreckenden Wand (9), die zu einem
vorderen Rand (15) der Wand (9) offen ist, so daß das
Einführen eines genannten Hebels zwischen die sich
erstreckende Wand (9) und das Äußere des ersten
Gehäuseteils (1) zugelassen wird, um die jeweiligen
Vorsprünge (7) und Öffnungen (11) außer Eingriff zu
bringen, wenn sie im Gebrauch miteinander verrastet sind.
5. Verschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei jede Öffnung (13) zwischen wenigstens einer
jeweiligen Öffnung (11) in der sich erstreckenden Wand
(9) und einem vorderen Rand (15) der Wand positioniert
ist.
6. Verschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei jede Öffnung (13) zwischen einem jeweiligen Paar
der Öffnungen (11) in der sich erstreckenden Wand (9)
positioniert ist.
7. Verschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei der erste und der zweite Gehäuseteil (1, 3)
vollständig voneinander trennbar sind.
8. Verschluß nach Anspruch 7, der zwei der genannten
Paare von gegenüberliegenden Rändern (5, 5') hat, die zu
der Richtung, in der sich im Gebrauch Kabel in den
Verschluß erstrecken, im wesentlichen parallel sind.
9. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei
der erste und der zweite Gehäuseteil (1, 3) gelenkig
miteinander verbunden sind.
10. Verschluß nach Anspruch 9, der nur ein genanntes
Paar von gegenüberliegenden Rändern hat, die zu der
Richtung, in der sich im Gebrauch Kabel in den Verschluß
erstrecken, im wesentlichen parallel sind.
11. Verschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei der erste und der zweite Gehäuseteil (1, 3)
Halbschalen aufweisen.
12. Verschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei das oder jedes Paar von gegenüberliegenden Rändern
(5, 5') im Gebrauch durch wenigstens ein elastisches
Dichtelement abgedichtet ist, das das Öffnen des
Verschlusses durch Auseinanderschieben der zwei
Gehäuseteile (1, 3) erleichtert, während die Vorsprünge
(7) und Öffnungen (11) außer Eingriff gebracht werden.
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Legal Events
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