-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Reifen mit hoher Querkrümmung, der
ein Krümmungsverhältnis von
nicht weniger als 0,3 hat, insbesondere zur Verwendung bei Kraftfahrzeugen mit
den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 und wie er
aus der EP-A-718 122 bekannt ist.
-
In
der folgenden Beschreibung und in den beiliegenden Ansprüchen wird
der Ausdruck "Seitenwände, die
im Wesentlichen senkrecht zu dem Nutboden sind" für
Wände verwendet,
die, bezogen auf eine Ebene senkrecht zum Boden einen Winkel bilden,
der von 0° bis
5° variiert.
-
Die
Erfindung bezieht sich insbesondere auf einen Vorderreifen für zweirädrige Motorfahrzeuge, wobei
die hohe Querkrümmung
durch spezielle Werte des Verhältnisses
zwischen der Höhe
der Laufflächenkrone
von der Linie einerseits, die durch die axialen Enden der Lauffläche oder "die Kammer" des Laufflächenbandes
geht, wobei die Linie an der Äquatorialebene
gemessen wird, und der Distanz zwischen den Laufflächenbandenden
andererseits definiert wird. Dieser Wert, der vorzugsweise nicht kleiner
als 0,3 ist, ist auf jeden Fall höher als der auf einen entsprechenden
Hinterreifen bezogene Wert, der gewöhnlich nicht kleiner als 0,15
ist.
-
In
der folgenden Beschreibung und in den beiliegenden Ansprüchen ist
dieses Verhältnis
mit dem Ausdruck "Krümmungsverhältnis" bezeichnet.
-
Bekanntlich
werden seit langem Reifen für zweirädrige Fahrzeuge
mit einem Karkassenaufbau hergestellt, der ein paar Lagen aus gummiertem
Gewebe, das mit Korden verstärkt
ist, die bezüglich
der Äquatorialebene
des Reifens symmetrisch geneigt sind, wobei dieser Aufbau gewöhnlich als
Diagonalkarkasse bekannt ist, und möglicherweise einen Gurtaufbau
aufweist, der ebenfalls Paare von Streifen aus gummiertem Gewebe
hat, die mit Korden versehen sind, welche bezüglich der Äquatorialebene des Reifens
geneigt sind.
-
Obwohl
ein solcher Reifenaufbau eine äußerst gleichmäßige Kurvenlage
des Kraftfahrzeugs gewährleisten
könnte,
ergeben sich bei der Verwendung dieser Art von Reifen aufgrund ihrer übermäßigen Steifheit
Probleme hinsichtlich Komfort, Stabilität und Straßenlage des Fahrzeugs sowie
der Ermüdung
des Fahrers.
-
Unter
dem Einfluss einer aufgeprägten
Verformung akkumuliert der Aufbau dieser Reifen tatsächlich elastische
Energie, die nahezu augenblicklich bei Beendigung der Belastung
zurückgegeben wird,
was die von der Straßenoberfläche übertragene Unebenheit
verstärkt
und einen Stabilitätsverlust
des Fahrzeugs nach sich zieht.
-
Insbesondere
verursacht eine solche übermäßige Steifheit
während
der Geradausfahrt mit geringen Geschwindigkeiten hochfrequente (8
bis 10 Hz) Schwingungen am Vorderreifen (Flattereffekt), die das
Fahren riskant machen.
-
Als
Versuch zur Vermeidung dieser Probleme wurde vor kurzem in der anhängenden
Patentanmeldung MI96A001026, eingereicht vom gleichen Anmelder am
23. Mai 1996 die Verwendung eines Radialreifens vorgeschlagen, der
mit einem Gurtaufbau versehen ist, der umfangsausgerichtete Korde, vorzugsweise
Metallkorde, aufweist, die auch mit dem Ausdruck Null-Grad-Korde
bezeichnet werden.
-
Diese
Art von Reifen hat die Situation hinsichtlich Komfort und Fahrstabilität fraglos
verbessert. Tatsächlich
sind die Schwingungen des Fahrzeugs bei hohen Geradeausgeschwindigkeiten
verschwunden und ist insbesondere im Wesentlichen der Flattereffekt
beseitigt.
-
Auch
wenn Verbesserungen bezüglich
des Komforts und eine Reduzierung der Fahrerermüdung erreicht worden sind,
führen
die Reifen der vorstehend erwähnten
Bauweise wenigstens so weit weder zu einer Verbesserung der Nassgriffigkeit
des Fahrzeugs noch zu einer Steigerung des Verschleißwiderstands
und somit der Kilometerleistung des Laufflächenbandes.
-
Der
Anmelder hat nun erfindungsgemäß realisiert,
dass das Problem zur Erzielung solcher erwünschter Eigenschaften dadurch
gelöst
werden kann, dass ein Gurtaufbau mit Null-Grad-Korden und ein spezielles Muster des
Laufflächenbandes
beispielsweise zur Bereitstellung eines gegebenen Verhältnisses
zwischen der von Kautschukblöcken
besetzten Fläche
und der von den Nuten besetzten Fläche (oder Verhältnis von
massiver zu hohler Fläche) kombiniert
werden.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt deshalb einen Reifen bereit, wie er
durch die Merkmale des Anspruchs 1 spezifiziert ist.
-
Der
Anmelder hat gemäß der Erfindung
herausgefunden, dass durch Wählen
eines Gurtaufbaus mit Null-Grad-Korden es möglich ist, einen höheren Freiheitsgrad
bei der Auslegung von Laufflächenmustern
zu erreichen und insbesondere die Grenze zu überwinden, die sich aufgrund
der Forderung nach einer großen
massiven Fläche
stellt (d.h. eine große Fläche, die von
Kautschukblöcken
besetzt ist), um einen ausreichenden Verschleißwiderstand des Reifens zu
gewährleisten.
-
Erfindungsgemäß wurde
tatsächlich überraschenderweise
festgestellt, dass durch Wählen
eines Gurtaufbau mit Null-Grad-Korden es möglich ist, die Fläche der
Kautschukblöcke
zu reduzieren und dadurch das Flächenverhältnis massiv/hohl
bezüglich dem
von Reifen nach dem Stand der Technik zu verringern, ohne den Verschleißwiderstand
des Reifens zu beeinträchtigen,
wobei gleichzeitig die folgenden wesentlichen Vorteile erreicht
werden, nämlich
- a) eine Verbesserung in der Fähigkeit
des Reifens, das Wasser abzuleiten, das unter der Bodenkontaktfläche des
Reifens vorhanden ist (Aquaplaning),
- b) eine Verbesserung des Flatterverhaltens des Reifens trotz
des Vorhandenseins einer großen hohlen
Fläche
unter der Bodenkontaktfläche
des Reifens,
- c) Beibehaltung einer hohen Richtungsstabilität des Reifens
unabhängig
von den Einsatzbedingungen und insbesondere während des Durchlaufens einer
gekrümmten
Bahn und
- d) eine Verbesserung des Bremsverhaltens des Fahrzeugs bei einer
Reduzierung des Fahrzeugbremswegs.
-
Erfindungsgemäß sind solche
Eigenschaften insbesondere dann erreichbar, wenn, wie vorstehend erwähnt, die
Fläche,
die von den Kautschukblöcken eingenommen
wird, die in einem Teil des Laufflächenbandes ausgebildet sind,
der eine Länge,
die gleich einer Teilung des Laufflächenmusters ist, und eine Breite
hat, die gleiche der axialen Abwicklung des Laufflächenbandes
ist, zwischen 70 und 90% der Gesamtfläche dieses Teils beträgt.
-
In
der folgenden Beschreibung und in den beiliegenden Ansprüchen soll
der Ausdruck "axiale Abwicklung
des Laufflächenbandes" die Erstreckung in
dessen Breite gemessen längs
der Umfangsfläche des
Reifens bedeuten.
-
In
der folgenden Beschreibung und in den beiliegenden Ansprüchen soll "Teilung des Laufflächenbandes" die in der Umfangsabwicklung
des Laufflächenbandes
gemessene Länge
eines Teils des Laufflächenbandes
bedeuten, der sich periodisch mit einer endlichen Zahl "n" von Malen über der gesamten Umfangsabwicklung
des Laufflächenbandes
wiederholt.
-
Im
vorliegenden Fall ist deshalb die Teilung des Laufflächenmusters
gleich der Entfernung zwischen den Ausgangspunkten von zwei aufeinanderfolgenden
Wiederholungsteilen des Laufflächenmusters
gemessen längs
der Umfangsabwicklung des Laufflächenbandes.
-
Vorzugsweise
liegt die massive Fläche
zwischen 80% und 85% und beträgt
besonders bevorzugt etwa 83% der Gesamtfläche des Teils, der eine Länge, die
der Teilung des Laufflächenmusters
gleich ist, und eine Breite hat, die der axialen Abwicklung des
Laufflächenbandes
entspricht.
-
Vorteilhafterweise
erlaubt außerdem
die Wahl eines Gurtbandaufbaus mit Null-Grad-Korden in einer radial äußeren Lage
von ihm eine Steigerung sowohl hinsichtlich der Richtungsstabilität als auch hinsichtlich
der Bodenkontaktfläche
des Reifens, d.h. der Fläche,
auf der der Reifen in Berührung
mit dem Boden in jedem Einsatzzustand des Reifens kommt.
-
Aufgrund
dieses Merkmals werden sowohl die Beanspruchungen aufgrund des Rutschens
auf der Straße
als auch der Spannungen aufgrund des Hystereseverlusts in der Kautschukzusammensetzung
des Laufflächenbandes
bei vorteilhafter Zunahme des Verschleißwiderstands des Reifens verringert.
-
Vorteilhafterweise
weisen die Kordwicklungen Korde mit hoher Dehnung auf, die aus Stahldrähten mit
hohem Kohlenstoffgehalt hergestellt sind.
-
Alternativ
können
die Kordwicklungen Aramid-Textilkorde aufweisen. Ferner sind vorzugsweise die
Kordwicklungen, die mit einem im Wesentlichen Null-Grad-Winkel bezüglich der Äquatorialebene
des Reifens angeordnet sind, mit variabler Dicke längs der
axialen Abwicklung des Gurtaufbaus verteilt.
-
Bei
dieser Ausgestaltung der Erfindung ändert sich die Dickenverteilung
der Kordwicklungen progressiv längs
des Gurtaufbaus und nimmt vorzugsweise fortschreitend von der Äquatorialebene
zu den Enden des Gurtaufbaus entsprechend einer vorgegebenen Beziehung
zu.
-
Dadurch
ist es vorteilhafterweise möglich,
einen Gurtaufbau zu erhalten, der gleichzeitig speziell in der Mitte,
um die Vibrationen aufgrund der Bodenrauhigkeit zu absorbieren und
zu dämpfen,
und an den Seiten steif ist, um hohe Rutschdrücke zu entwickeln.
-
Nach
Versuchen des Anmelders kann eine solche Beziehung zweckmäßigerweise
wie folgt lauten
wobei
- – No die
Zahl der Kordwicklungen ist, die in einem zentralen Abschnitt mit
Einheitslänge
angeordnet sind, der sich auf jeder Seite der Äquatorialebene befindet,
- – R
die Entfernung zwischen der Mitte dieses Abschnitts und der Drehachse
des Reifens ist,
- – r
die Entfernung zwischen der Mitte des Einheitsabschnitts zwischen
der Äquatorialebene und
den axialen Enden der radial äußeren Schicht und
der Drehachse des Reifens ist und
- – K
ein Parameter ist, der das Baumaterial und die Kordformation sowie
die Kautschukmenge um den Kord und das Gewicht des radial inneren Schichtteils
des Einheitsabschnitts berücksichtigt, der
bei Änderungen
der Materialart und der strukturellen Eigenschaften der Gurtstreifen
längs des Scheitelprofils
variabel ist, die von einem Bezugswert aus divergieren.
-
Dieser
Parameter K kann einen Wert im Wesentlichen nahe bei 1 annehmen,
wenn die Korde die gleiche Formation und alle miteinander verbundenen Materialien
für die
Schichten bzw. Lagen die gleichen sind, oder unterschiedliche Werte
entsprechend den Änderungen
der Materialien und der Ausbildung der Verstärkungselemente längs der
Umfangserstreckung des Gurtaufbaus annehmen.
-
Eine
Verteilung der Korde entsprechend einer solchen Beziehung gewährleistet
sowohl die Gleichförmigkeit
der auf den Reifenaufbau während des
Einsatzes des Reifens als Folge der anliegenden Zentrifugalkraft
als auch die erforderliche differenzierte Steifigkeit längs der
Axialrichtung.
-
Der
Fachmann kann auch andere Beziehungen finden, die entsprechend den
vorstehenden Auslegungsvariablen es ermöglichen würden, gleichzeitig eine differenzierte
Steifigkeit längs
der Axialrichtung und eine Beanspruchungsgleichförmigkeit in dem Gurtaufbau
des rollenden Reifens zu erhalten, indem in kontrollierter Weise
die Dicke der obigen Korde variiert wird.
-
Vorzugsweise
ist die Wicklungsdicke der Korde mit Null-Grad in dem sich auf jeder
Seite der Äquatorialebene
befindenden Bereich, wo die maximale Ausdünnung erfolgt, nicht größer als
8 und liegt besonders bevorzugt zwischen 3 und 6 Korden/cm.
-
Die
axiale Breite dieser Zone variiert vorzugsweise von 10% bis 30%
der axialen Abwicklung des Gurtes.
-
Vorzugsweise
ist die Menge der Korde im zentralen Bereich gleich einem Wert zwischen
60% und 80% der Menge der Korde in der Nähe der Reifenschultern, wo
die Dicke der Korde vorzugsweise nicht größer als 10 Korde/cm ist und
besonders bevorzugt zwischen 6 und 8 Korden/cm liegt.
-
Die
Kordwicklungen der erwähnten
radial äußeren Schicht
sind auf eine Verstärkungsschicht
in einer radial inneren Position gewickelt, die bei einer bevorzugten
Ausführungsform
im Wesentlichen aus einer Bahn aus elastomerem Material besteht,
die zwischen den Kordwicklungen der Karkassenlage angeordnet und
möglicherweise
mit Bindemitteln gefüllt
ist, die in dem Material dispergiert sind.
-
Diese
Bindemittel weisen vorzugsweise verstärkende Faserfüllstoffe
eines Materials auf, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Textilfasern,
Metallfasern und Glasfasern oder kurzen fibrillierten Aramidfasern
besteht, die willkürlich
angeordnet oder entsprechend einer bevorzugten Richtung bezüglich der Äquatorialebene
geneigt ausgerichtet sind.
-
Die
verstärkenden
Faserfüllstoffe
sind vorzugsweise homogen in der elastomeren Grundmasse mit einer
Dichte pro Volumeneinheit von 0,5% bis 5% des Gesamtvolumens verteilt.
-
Besonders
bevorzugt sind die verstärkenden Faserfüllstoffe
kurze Fasern, die mit Aramidfeinfasern gebildet werden, die in der
Bahn des elastomeren Materials in einer Menge von 1 bis 10 Gewichtsteilen
pro 100 Gewichtsteilen Elastomer (phr) homogen verteilt sind.
-
Entsprechend
einer weiteren Ausführungsform
kann die radial innere Schicht zwei Streifen aufweisen, die axial
Seite an Seite angeordnet und mit verstärkenden Elementen versehen
sind, die entsprechend geneigten Richtungen in jedem Streifen und
in beiden Streifen bezüglich
der Äquatorialebene des
Reifens zueinander entgegengesetzt ausgerichtet sind.
-
Alternativ
kann die radial innere Schicht zwei radial übereinandergelegte Streifen
aufweisen, die mit Verstärkungselementen
versehen sind, die in jedem Streifen parallel zueinander angeordnet
sind und sich mit den Elementen des benachbarten Streifens mit symmetrischer
Neigung bezüglich
der Äquatorialebene
des Streifens kreuzen. In diesem Fall können die Verstärkungselemente
in einem der Streifen aus einem Material bestehen, das sich von
dem der Verstärkungselemente
des radial benachbarten Streifens unterscheidet.
-
Zweckmäßigerweise
werden die Verstärkungselemente
der radial inneren Schicht aus der Gruppe ausgewählt, die Textilkorde und Metallkorde aufweist.
-
Vorteilhafterweise
und in jeder Ausgestaltung kann die radial innere Schicht entsprechend
der Äquatorialebene
in einem breiten Abschnitt unterbrochen sein, der vorzugsweise im
Bereich von 10% bis 30% der axialen Abwicklung des Gurtes liegt.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erstrecken sich die Nuten transversal
längs des
Laufflächenbandes
entsprechend eines Krümmungswegs,
der im Wesentlichen parallel zu den sogenannten Verschleißwellen
(die auch als "Schlamack-Wellen" nach dem Namen des Forschers,
der das Phänomen
theoretisch erfasst hat, bekannt sind) des Laufflächenbandes.
-
Eine
solche Ausgestaltung der Nuten ermöglicht vorteilhafterweise die
Reduzierung des Verschleißes
des Laufflächenbandes
und trägt
zur Verringerung des Reifengeräusches
bei fahrenden Fahrzeugen bei. Um den erwähnten Verschleißwellen besser
zu folgen haben die Nuten vorzugsweise wenigstens ein Krümmungszentrum,
das stromauf von ihnen auf gegenüberliegenden
Seitenbereichen des Laufflächenbandes
außerhalb
der Äquatorialzone angeordnet
ist.
-
In
solchen Seitenzonen haben die Nuten vorzugsweise einen Krümmungsradius
von 120 bis 180 mm.
-
Der
erfindungsgemäße Reifen
hat vorzugsweise wenigstens eine Nut, die sich im Wesentlichen längs der
gesamten axialen Abwicklung des Laufflächenbandes entsprechend einer
gekrümmten
Bahn mit im Wesentlichen Doppelbiegung erstreckt, die gegenüberliegende
seitliche Abschnitte aufweist, die jeweils Krümmungszentren haben, die stromauf
von der Nut und auf gegenüberliegenden
Seiten bezüglich
der Äquatorialebene
des Reifens angeordnet sind.
-
Auch
in diesem Fall haben die gegenüberliegenden
seitlichen Abschnitte einer solchen Nut vorzugsweise einen Krümmungsradius
von 120 bis 180 mm.
-
Weiterhin
erstreckt sich wenigstens einer der seitlichen Abschnitte einer
solchen Nut mit einer Doppelbiegungsbahn transversal längs des
Laufflächenbandes über im Wesentlichen
der gesamten Breite der Äquatorialzone
des Reifens und der gesamten Breite einer der Seitenzonen des Laufflächenbandes.
-
Vorzugsweise
sind die gegenüberliegenden seitlichen
Abschnitte der Nut, die eine Doppelbiegungsbahn hat, durch einen
Zwischenabschnitt verbunden, der ein Krümmungszentrum hat, das stromab
von der Nut liegt und sich extern zu der Äquatorialebene und in wenigstens
einem Teil einer der Seitenzonen des Laufflächenbandes erstreckt.
-
Vorzugsweise
hat ein solcher verbindender Zwischenabschnitt einen Krümmungsradius
von 20 bis 40 mm.
-
Gemäß dieser
Ausführungsform
der Erfindung wirken die Nuten, die eine Doppelbiegungsbahn haben,
als Verbindungselemente zwischen Nuten, die in dem gegenüberliegenden
Teil des Laufflächenbandes
ausgebildet und entsprechend den Verschleißwellen geformt sind.
-
Vorteilhafterweise
optimieren die Doppelbiegungsnuten nicht nur den Verschleiß des Laufflächenbandes
hinsichtlich Gleichförmigkeit
und Verringerung der Verschleißgeschwindigkeit
sondern tragen auch zu einer effektiveren Abführung des Wassers bei, das
sich unter der Bodenkontaktfläche
des Reifens befindet.
-
Auf
diese Weise verbessert sich die Wasserabführfähigkeit des Reifens bis zu
einem solchen Ausmaß,
dass, wenn er an dem Vorderrad eines Kraftfahrzeugs montiert wird,
der hintere Reifen auf einer "Spur" läuft, die
im Wesentlichen frei von Wasser ist.
-
In
der folgenden Beschreibung und in den beiliegenden Ansprüchen bedeuten "Einlass" und "Auslass" bezogen auf die
baulichen Merkmale der Nuten die Teile der Nuten, die zuerst beansprucht werden
oder zuerst mit dem Boden während
des Rollens des Reifens in Berührung
kommen, bzw. die Teile der Nuten, die nach einer vorgegebenen Winkeldrehung
des Rades beansprucht werden.
-
In
gleicher Weise bedeuten bei der folgenden Beschreibung und den beiliegenden
Ansprüchen "aufwärts" und "abwärts" bezogen auf die
Position der Nuten diejenigen Teile des Laufflächenbandes, beispielsweise
die Kautschukblöcke,
die beansprucht werden oder Berührung
mit dem Boden während
des abrollenden Reifens, bzw. nach den Nuten kommen.
-
In
der folgenden Beschreibung und den beiliegenden Ansprüchen werden
außerdem
alle Winkelwerte im Gegenuhrzeigersinn beginnend von einer Ebene
(π) aus
gemessen, die zum Nutboden tangential ist.
-
Wenn
der Wert des Winkels α', der von der Einlasswand
der Nuten gebildet wird, innerhalb des Bereichs der oben erwähnten Werte
liegt, hat man erfindungsgemäß einen
Steifigkeitsanstieg der Kautschukblöcke, die abwärts von
den Nuten in der eigentlichen Zone des Laufflächenbandes positioniert sind,
die beim fahrenden Fahrzeug und insbesondere beim Bremsen größeren Beanspruchungen
ausgesetzt sind, bei eine wesentlichen Verringerung der Verschleißerscheinung
und gleichzeitig einem gleichförmigerem
Verschleiß des
Laufflächenbandes
festgestellt.
-
Aufgrund
dieser Gestaltung der Nutenauslasswände ergeben sich auch die folgenden
zusätzlichen
Vorteile, nämlich
- a) die Möglichkeit
der Verringerung des Gewichts des Reifens und zusammen damit der
Reduzierung sowohl der Störeffekte
auf die Fahrzeugausbalancierung durch Stöße oder Bodenrauhigkeit als
auch des Bremswegs aufgrund der geringeren Trägheit des Reifens,
- b) eine Steigerung der Bremsfähigkeit des Reifens, die eine
Verringerung des Fahrzeugbremswegs ermöglicht,
- c) eine größere Verschleißgleichförmigkeit
der Reifenlauffläche,
was den Vorteil hat, dass ihre Straßenhaftung zunimmt und
- d) ein geringerer Rollwiderstand des Reifens, was eine Verringerung
des Verbrauchs zur Folge hat.
-
Vorzugsweise
liegt der Winkel α' zwischen 110° und 120° und beträgt im besonders
bevorzugten Fall etwa 115°.
Innerhalb dieses Bereichs von Werten hat man eine optimale Steifigkeit
der stromab von den Nuten positionierten Kautschukblöcke festgestellt,
während
oberhalb 130° der
Reifen einen unerwünschten
und fortschreitenden Verlust der Griffigkeit, eine Verschleißzunahme
und eine Abrollungleichförmigkeit
zeigt.
-
Vorzugsweise
erstreckt sich die Äquatorialzone
des Laufflächenbandes,
die sich durch die gewünschte
Neigung der Auslasswände
der Nuten ergibt, auf jeder Seite der Äquatorialebene des Reifens über einen
Abschnitt mit einer Breite von 10% bis 35% der axialen Abwicklung
des Laufflächenbandes.
-
Besonders
bevorzugt erstreckt sich eine solche Äquatorialzone auf jeder Seite
der Äquatorialebene
des Reifens über
einen Abschnitt mit einer Breite von 25% bis 30% der axialen Abwicklung
des Laufflächenbandes.
-
Die
Neigung der Auslasswände
der Nuten, d.h. der Wert des Winkels (α') ist vorzugsweise innerhalb der Äquatorialzone
des Laufflächenbandes,
wie sie oben spezifiziert ist, im Wesentlichen konstant.
-
Es
hat sich gezeigt, dass dieses Merkmal dazu beiträgt, in der eigentlichen, während des
Bremsens stärker
beanspruchten Laufflächenzone
die Steifigkeit der Kautschukblöcke
zu erreichen, die erforderlich ist, um eine wesentliche Reduzierung
der vorstehend erwähnten
Erscheinungen der Verschleißunregelmäßigkeit
zu erzielen, die von einer schnellen Abnutzung der Auslassränder der
Nuten und einem Verlust der Bremsleistung des Reifens begleitet wird.
-
Nach
der Erfindung nimmt auf den gegenüberliegenden Seitenabständen der
Lauffläche
außerhalb
der Äquatorialzone
im Gegensatz dazu der Wert des Winkels (α') linear, wenn man sich von der Äquatorialebene
(X-X) wegbewegt, und entsprechend der Sehne des Reifens auf einen
Minimalwert von 90° bis 100° ab, wobei
dieser Wert in der Nähe
der gegenüberliegenden
Endabschnitte des Laufflächenbandes erreicht
wird.
-
d.h.
mit anderen Worten, dass die Neigung der Auslasswände der
Nuten bezüglich
der Ebene (π),
die zu ihrem Boden tangential ist, fortschreitend zunimmt, bis – und allein
in Übereinstimmung
mit den gegenüberliegenden
Endabschnitten des Laufflächenbandes – die Ausgestaltung
von "im Wesentlichen
senkrecht" erreicht
ist, die von den Nuten gezeigt wird, die an den Reifen nach dem
Stand der Technik über
der gesamten axialen Abwicklung des Laufflächenbandes ausgebildet ist.
-
Da
die Länge
der Nuten gemäß dem speziellen
Laufflächenmuster,
das man verwirklichen möchte,
auch kürzer
als die gesamte axiale Abwicklung des Laufflächenbandes sein kann, folgt
daraus, dass die Neigung der Auslasswand der Nuten einen vorgegebenen
Wert entsprechend der Änderung
der vorstehend definierten Regel abhängig von ihrer Position (Äquatorialzone
anstatt Seitenzonen) an dem Laufflächenband einnimmt.
-
Das
bedeutet, dass die vorstehend erwähnte Änderung der Neigung der Nuteneinlasswände von 130° bis 90° nur für diejenigen
Nuten eintritt, die eine solche Länge haben, dass sie sich über die
gesamte axiale Abwicklung de Laufflächenbandes ausdehnen, während für die diejenigen
Nuten, die nur in den Seitenzonen des Laufflächenbandes angeordnet sind
und eine solche Länge
haben, dass sie außerhalb
der Äquatorialzone
liegen, die Änderung
der Werte von α', die umgekehrt proportional
zur Neigung der Auslasswände
bezüglich
der Ebene π sind,
auf einen Bereich von beispielsweise einem Maximalwert von 115° (minimale
Neigung der Wand) bis zu einem Minimalwert von 95° (maximale
Neigung der Wand) begrenzt werden können, wenn man sich von der Äquatorialebene
des Reifens wegbewegt.
-
Gemäß einem
bevorzugten Merkmal der Erfindung ist außerdem in der Äquatorialzone
des Laufflächenbandes
die Einlasswand der von dem Laufflächenband gebildeten Nuten bezüglich ihres
Bodens zu der Abrollrichtung des Reifens geneigt und bildet bezüglich einer
Ebene (π),
die zum Boden tangential ist, einen Winkel (α) von 80° bis 90°.
-
D.h.
mit anderen Worten, dass die Einlasswände der Nuten in der Äquatorialzone
des Laufflächenbandes
eine Ausgestaltung von "im
Wesentlichen senkrecht" zeigen,
die dem stromauf davon liegenden Kautschukblock die Mobilität gibt,
die erforderlich ist, um eine ausreichende Straßenlage zu geben.
-
Genau
so wie es unter Bezug auf den Winkel α', der von der Auslasswand der Nuten
gebildet wird, der Fall ist, ist vorzugsweise auch der Winkel α für die gesamte Äquatorialzone
des Laufflächenbandes
im Wesentlichen konstant.
-
Gemäß einem
weiteren bevorzugten Merkmal der Erfindung nimmt der von der Einlasswand der
Nuten gebildete Winkel α linear,
wenn man sich von der Äquatorialebene
(X-X) wegbewegt, und entsprechend der Sehne des Reifens in den gegenüberliegenden
Seitenzonen des Laufflächenbandes
außerhalb
der Äquatorialzone
auf einen Minimalwert von 50° bis
80° ab,
der auf gegenüberliegenden
Endabschnitten des Laufflächenbandes
erreicht wird.
-
Vorzugsweise
liegt der Winkel α zwischen 60° und 70° und beträgt im besonders
bevorzugten Fall etwa 65°.
-
D.h.
mit anderen Worten, dass die Einlasswände der Nuten ihre Neigung
bezüglich
der Ebene (π),
die zu ihrem Boden tangential ist, und zu der Reifenabrollrichtung
hin fortschreitend abnehmen, bis sie auf gegenüberliegenden Seitenzonen des
Laufflächenbandes
eine Gestalt erreichen, die "symmetrisch" zu der ist, die
von den Nuten der Äquatorialzone
des Laufflächenbandes
gezeigt wird.
-
Auf
diese Weise wird eine optimale Steifigkeit der Kautschukblöcke, die
stromauf von den Nuten angeordnet sind, was in Verbindung mit der
Mobilität
der stromab positionierten Kautschukblöcke sowohl eine ausreichende
Richtungsstabilität
als auch eine ausreichende Straßenlage
des Reifens ergibt, in den Seitenzonen des Laufflächenbandes
erreicht.
-
In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat sich gezeigt, dass durch
Herstellung der Karkassenwulste aus Aramidfasern ein Reifenaufbau
erhalten wird, der eine verbesserte Flexibilität der Wulste hat, was die Arbeit
zum Montieren des Reifens auf der Felge leichter macht.
-
Weitere
Eigenschaften und Vorteile ergeben sich aus der folgenden Beschreibung
einer bevorzugten Ausgestaltung nach der Erfindung, die nur beispielsweise
und nicht beschränkend
ist, wobei auf die beiliegenden Zeichnungen Bezug genommen wird.
In den Zeichnungen zeigt
-
1 einen
Querschnitt durch einen Reifen der Erfindung längs der Linie I-I von 2,
-
2 eine
Draufsicht auf eine Abwicklung eines Teils des Laufflächenbandes
des erfindungsgemäßen Reifens,
-
3 eine
vereinfachte schematische Draufsicht auf einen Gurtaufbauabschnitt
bei fehlender darunterliegender Karkasse gemäß einer ersten zweckmäßigen Ausgestaltung,
-
4 in
einer Ansicht ähnlich
wie 3 eine andere alternative Ausgestaltung der radial
inneren Schicht des Gurtaufbaus,
-
5 ein
Diagramm der bevorzugten Änderungsregel
des Winkels α bzw. α', der von den Einlass-
und Auslasswänden
der Nuten gebildet wird, als Funktion des Abstands von der Äquatorialebene
gemessen längs
der Sehne des Reifens von 1,
-
6a bis 6c vergrößerte Querschnitte einer
Nut des Reifens von 1 an der Äquatorialebene und jeweils
auf gegenüberliegenden
Endabschnitten des Laufflächenbands
des Reifens von 1 und
-
7 und 8 jeweils
Querschnitte einer Nut an unterschiedlichen Stellen der axialen
Abwicklung des Laufflächenbandes
längs der
Linie A-A' und B-B' von 2.
-
Um
eine gute Richtungsstabilität
und eine gute Steuerbarkeit des Fahrzeugs zu erreichen, muss bekanntlich
der Vorderreifen einen Abschnitt mit reduzierter Breite haben, was
eine hohe Querkrümmung
des Laufflächenbandes
bedingt.
-
Die
Größe dieser
Querkrümmung
wird durch den spezifischen Wert des Verhältnisses zwischen dem Abstand
ht (gemessen längs
der Äquatorialebene
X-X) des Laufflächenscheitels
von der Linie b-b aus, die durch die Enden C des Laufflächenbandes geht,
und dem Abstand wt gemessen längs
der Sehne des Reifens zwischen diesen Enden, bestimmt.
-
Wenn
die Laufflächenenden
nicht genau erkennbar sind, beispielsweise aufgrund des Fehlens eines
genauen Bezugs, wie der mit C in 1 bezeichneten
Ecke, kann der Wert der Maximalsehne des Reifens als Abstand wt
genommen werden.
-
Wie
bereits erwähnt,
wird dieses Verhältnis Krümmungsverhältnis des
Laufflächenbandes
genannt.
-
Das
Krümmungsverhältnis für Vorderreifen von
Kraftfahrzeugen ist gewöhnlich
größer als
0,3 und auf jeden Fall immer größer als
das des entsprechenden Hinterreifens, der ein Krümmungsverhältnis hat, das gewöhnlich nicht
kleiner als 0,15 ist.
-
Der
Reifen 1 hat einen Karkassenaufbau 2 mit einem
zentralen Scheitelabschnitt 16, der wenigstens eine Karkassenlage 3 aufweist,
die zwei Seitenwände
bildet, deren Seitenränder
um die jeweiligen Wulstkerne 4 herumgelegt sind.
-
An
dem äußeren Umfangsrand
der Wulstkerne 4 ist eine elastomere Füllung 5 aufgebracht,
die den Raum füllt,
der zwischen der Karkassenlage 3 und dem entsprechenden
zurückgefalteten
Seitenrand 3a der Karkassenlage 3 gebildet wird.
-
Bekanntlich
bildet die Reifenzone mit dem Wulstkern 4 und der Füllung 5 einen
sogenannten Wulst, der insgesamt mit 15 bezeichnet ist
und zur Festlegung des Reifens an einer entsprechenden nicht gezeigten
Felge vorgesehen ist. Dem Karkassenaufbau 2 ist koaxial
ein Gurtaufbau 6 zugeordnet, der wenigstens eine radial äußere Schicht 9a und vorzugsweise
wenigstens eine radial innere Schicht 9b hat, welche beide
Verstärkungselemente
für den Aufbau
aufweisen.
-
So
sind die Verstärkungselemente
der radial äußeren Schicht 9a Korde 7 oder
wenigstens ein Kord oder ein Streifen von wenigen Korden (vorzugsweise
2 bis 5), die wendelförmig
auf den zentralen Scheitelabschnitt 16 von einem Ende zum
anderen Ende des Karkassenaufbaus 2 gewickelt sind.
-
Bei
dieser Anordnung bilden die Korde 7 eine Vielzahl von Umfangswicklungen 7a,
die im Wesentlichen entsprechend der Abrollrichtung des Reifens ausgerichtet
sind, wobei diese Richtung gewöhnlich als "Null-Grad" bezogen auf ihre
Position bezüglich der Äquatorialebene
X-X des Reifens bezeichnet werden.
-
Vorzugsweise
sind die Kordwicklungen 7a auf den Karkassenaufbau 2 mit
einer variablen Teilung und auf jeden Fall mit einer variablen Dicke
aufgewickelt, die von der Mitte zu den Enden des Gurtaufbaus 6 zunimmt,
wie nachstehend deutlicher wird.
-
Auch
wenn das schraubenförmige
Wickeln und die Gangvariabilität
einen Wickelwinkel bedingen, der von Null verschieden ist, ist dieser
Winkel so klein, dass er im Wesentlichen immer gleich Null Grad
angesehen werden kann. In der folgenden Beschreibung wird immer
auf Korde Bezug genommen, worunter immer dann, wenn der Text es
zulässt,
auch Elementardrähte
oder aufgedrehte Garne zu verstehen sind.
-
Ferner
ist auszuführen,
dass konstante Wicklungsganghöhen
längs der
Umfangserstreckung des Gurtaufbaus 6 auf jeden Fall eine
variable Dicke in Axialrichtung durch den Effekt der Krümmung des Karkassenaufbaus 2 entstehen
lässt.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Korde
7 bekannte metallische Korde mit hoher Dehnung
(HE), deren Einsatz und Merkmale bereits ausführlich beschrieben sind, beispielsweise
in der
EP 0 461 464 des
gleichen Anmelders.
-
Solche
Korde bestehen vorzugsweise aus Stahldrähten mit hohem Kohlenstoffgehalt
(HT), d.h. aus Stahldrähten,
deren Kohlenstoffgehalt höher
als 0,9 Prozent ist. So besteht insbesondere bei einem von dem Anmelder
hergestellten speziellen Prototyp die Schraubenwindung der Schicht
der Umfangskordwicklungen 7a aus einem einzigen Kord 7,
der als 3 × 4 × 0,20 HE
HT bekannt ist, und der wendelförmig
von einem Ende des Gurts zum anderen gelegt wird. Diese Bezeichnung
definiert einen Metallkord, der aus drei Litzen gebildet wird, von
denen jede aus vier Einzeldrähten
besteht, die in der gleichen Richtung wie die Litzen gewickelt sind
und einen Durchmesser von 0,20 mm haben, was bekannt ist, wobei
die Abkürzung
HE "hohe Dehnung" und die Abkürzung HT "hoch zugfester" Stahl bedeutet,
d.h. Stahl mit hohem Kohlenstoffgehalt.
-
Solche
Korde haben eine Bruchdehnung von 4% bis 8% und ein typisches Verhalten
unter Zugspannung, das als sogenanntes "Federverhalten" bekannt ist.
-
Was
die unterschiedlichen Arten des Wickelns der Korde um die Karkasse
angeht, so sind diese ebenfalls bekannt und hier nicht veranschaulicht,
weil sie nicht einen Teil der Erfindung bilden.
-
Die
bevorzugte Verwendung von Metalldrähten schließt für die Zwecke der Erfindung
die Verwendung anderer Korde nicht aus, insbesondere die ebenfalls
bekannten Textilkorde aus Aramidfaser, die im Handel unter Kevlar® bekannt
sind, was eine eingetragene Marke der Firma DuPont ist.
-
Vorzugsweise ändert sich
die Verteilungsdicke der Kordwicklungen 7a fortschreitenden
längs der
Schicht von der Äquatorialebene
X-X zu den Enden hin, vorzugsweise in Übereinstimmung mit einer vorgegebenen
Beziehung.
-
Bei
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung hält sich die erwähnte Beziehung
an einem im Wesentlichen konstanten Wert aus dem Produkt der Masse
der Kordwicklungen, die in einem Einheitsabschnitt mit einem vorgegebenen
Wert längs
der ganzen axialen Abwicklung des Gurtes angeordnet sind und aus
dem Quadrat des Abstands zwischen der Mitte des Abschnitts der Drehachse
r-r des Reifens, so dass während
der Reifenrotation die sich ergebenden Zentrifugalkräfte in jedem
der Abschnitte alle den gleichen Wert haben, was einen gleichförmigen Spannungszustand
von einem Ende zum anderen Ende des Gurts gibt.
-
Vorzugsweise
wird die axiale Verteilungsdicke der Kordwicklungen durch die folgende
Beziehung bestimmt:
wobei
- – No die
Anzahl der Kordwicklungen, die in einem zentralen Abschnitt der
Einheitslänge
angeordnet sind, die sich auf jeder Seite der Äquatorialebene befindet,
- – R
der Abstand zwischen der Mitte des Abschnitts und der Drehachse
des Reifens,
- – r
der Abstand zwischen der Mitte des Einheitsabschnitts zwischen der Äquatorialebene
und den axialen Enden der radial äußeren Schicht und der Drehachse
des Reifens und
- – K
ein Parameter ist, der das Bestandsmaterial und die Kordformation
sowie die Kautschukmenge um den Kord und das Gewicht des radial
inneren Schichtabschnitts des Einheitsabschnitts berücksichtigt,
und mit solchen Änderungen
der Materialart und dem Aufbau der Gurtstreifen längs des
Scheitelprofils variabel ist, die von einem Bezugswert abweichen.
-
Dieser
Parameter K kann einen Wert von im Wesentlichen nahe bei 1 annehmen,
wenn die Korde die gleiche Ausgestaltung haben und alle verbundenen
Materialien durch die Schichten hindurch die gleichen sind, oder
unterschiedliche Werte entsprechend den Änderungen der Materialien und
der Ausbildung der Verstärkungselemente
längs der
Umfangserstreckung des Gurtaufbaus annehmen.
-
So
kann allein beispielsweise eine Null-Grad-Kordschicht aufgeteilt
sein und Textilkorde (aus Aramid) in der zentralen Lage und Metallkorde (HE)
in den angrenzenden Seitenabschnitten und umgekehrt aufweisen.
-
Der
Fachmann kann natürlich
andere Beziehungen finden, die nach den vorstehenden Auslegungsvariablen
erlauben würden,
gleichzeitig eine differenzierte Steifigkeit längs der Axialrichtung und eine
Spannungsgleichförmigkeit
im Gurtaufbau des rotierenden Reifens zu erreichen, indem auf kontrollierte
Weise die Dicke der obigen Korde variiert wird.
-
Vorzugsweise
ist die Wicklungsdicke der Null-Grad-Korde in dem Bereich, der sich
auf jeder Seite der Äquatorialebene
befindet, wo die maximale Ausdünnung
erfolgt, nicht größer als
8 Korde/cm und liegt bevorzugt zwischen 3 und 6 Korden/cm.
-
Die
axiale Breite der Zone variiert vorzugsweise von 10% bis 30% der
axialen Abwicklung des Gurts.
-
Vorzugsweise
ist die Menge der Korde in dem zentralen Bereich gleich einem Wert
zwischen 60% und 80% der Menge der Korde in der Nähe der Reifenschultern,
wo die Dicke der Korde vorzugsweise nicht größer als 10 Korde/cm beträgt und besonders
bevorzugt zwischen 6 und 8 Korden/cm liegt.
-
Bei
der radial inneren Schicht 9b des Gurtaufbaus 6 sind
verschiedene alternative Ausgestaltungen möglich, von denen der Fachmann
die geeignetste entsprechend den spezifischen individuellen Anforderungen
auswählen
kann.
-
Zunächst kann
die Schicht 9b zwei Streifen 17, 18 aus
gummiertem Gewebe aufweisen, das mit Verstärkungselementen versehen ist,
die in einer elastomeren Grundmasse eingeschlossen sind, entsprechend
zwei bevorzugten Ausrichtungen ausgerichtet sind, die einander in
den beiden Streifen kreuzen und vorzugsweise symmetrisch bezüglich der Äquatorialebene
X-X im Wesentlichen in der gleichen Weise wie die herkömmlichen
Gurte nach dem Stand der Technik geneigt sind.
-
Der
wesentliche Unterschied bezüglich
des letzteren Gurtes besteht in einer weiter reduzierten Steifigkeit
des vorliegenden Gurts an einer breiten Zone a (von 10% bis 30%
der axialen Breite des Gurtes) auf jeder Seite der Äquatorialebene
(siehe 3 und 4). Diese stärker reduzierte Steifigkeit
kann zweckmäßigerweise
erreicht werden, indem entweder auf die Dicke der Verstärkungselemente
oder auf das Bestandsmaterial oder auf ihre Ausrichtung bezüglich der Äquatorialebene
oder auf irgendeine Kombination dieser obigen Mittel eingewirkt
wird.
-
Dieser
Steifigkeitswert kann auf verschiedene Arten ausgedrückt werden,
beispielsweise durch die Dicke der Verstärkungselemente (wobei alle
anderen Bedingungen gleich sind), sie lässt sich jedoch allgemeiner
durch den Elastizitätsmodul
oder die Reißfestigkeit
der radial inneren Schicht 9b des Gurtaufbaus 6 gemessen
in der Umfangsrichtung des Reifens ausdrücken. Die Schicht 9b hat
vorzugsweise eine Steifigkeit, die 65% der Steifigkeit äquivalenter
Gurte des Standes der Technik nicht überschreitet.
-
Bei
gleichem Material, gleichem Aufbau und gleichen Legewinkeln überschreitet
die Gesamtdicke der Verstärkungselemente,
die einen geeigneten Abschnitt mit Einheitsbreite auf jeder Seite
der Äquatorialebene
in einer schrägen
Richtung bezüglich
der Ebene kreuzen, wie es in 3 gezeigt
ist, die übliche
Dicke herkömmlicher
Gurte, die bekanntlich in der Größenordnung
von 14 Korden/cm liegt, nicht und ist vorzugsweise niedriger als
diese übliche
Dicke.
-
Die
von den Korden bezüglich
der Äquatorialebene
(X-X) gebildeten Winkel β liegen
zwischen 18° und
50° und
vorzugsweise zwischen 22° und
45°.
-
In
einer vorteilhaften Ausgestaltung sind die übereinandergelegten Streifen 17, 18 an
der Äquatorialebene
X-X unterbrochen, wodurch sich eine Zone a mit einer Breite von
10% bis 30% der axialen Erstreckung des Gurtes ergibt, wobei in
diesen Zonen nur in Umfangsrichtung laufende Verstärkungskorde 7 vorhanden
sind.
-
Die
Endränder
der Streifen haben eine abgestufte Beziehung, wie dies zur Zeit
beim Stand der Technik der Fall ist.
-
Die
vorstehend beschriebene Ausgestaltung hat den Vorteil, dass man
für die
erwähnten
Streifen 17, 18 geeignete Dickenwerte für die Seitenabschnitte
des Gurtaufbaus 6 wählen
kann, ohne seinen zentralen Scheitelabschnitt 16 entsprechend
zu verdicken.
-
Man
hat insbesondere gefunden, dass für Nylonkorde mit dem Titel
940/2 Dickenwerte von 4 bis 8 Korden/cm in Kombination mit Ausrichtungswinkeln
bezüglich
der Radialrichtung von 30° bis
50° geeignet
sind.
-
Die
Verstärkungselemente
der Streifen sind vorzugsweise Einzelfäden und/oder verdrillte oder entdrillte
Garne und ihre Korde bestehen aus verschiedenen Textilmaterialien,
beispielsweise aus Naturfasern, wie Rayon oder Baumwolle, aus synthetischen
Faser, wie Polyamid, Nylon oder Aramid, oder auch aus Metall.
-
Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung weisen beide Streifen 17, 18 Korde
aus dem gleichen Material auf, während
bei anderen Ausgestaltungen die Korde von einem Streifen aus einem
Material hergestellt sind, das verschieden dem des anderen Streifens
ist. Man kann beispielsweise Nylon-Aramid oder Aramid-Metallkombinationen
wählen.
In diesem Fall sind die Winkel (β)
der Korde, die in dem vorstehend erwähnten Bereich liegen, voneinander
vorzugsweise verschieden und nicht symmetrisch.
-
Bei
einer alternativen, in 4 gezeigten Lösung besteht
die radial innere Schicht 9b aus zwei Streifen 17, 18,
die axial Seite an Seite längs
des Umfangsprofils angeordnet sind, wobei jeder von ihnen mit Verstärkungselementen
versehen ist, die in einer gekreuzten Richtung geneigt bezüglich der Äquatorialebene
so ausgerichtet sind, dass die zwei Streifen im Wesentlichen eine
fischgrätenartige
Form der Verstärkungselemente
ergeben.
-
In
diesem Fall können
die beiden Seite an Seite befindlichen Streifen nahe beieinander
gehalten werden oder auch längs
ihrer zugewandten Längsränder verbunden
oder vollständig
getrennt sein. In diesem Falle ist es zweckmäßig, bei übereinandergelegten Streifen
für die
einander zugewandten Ränder
die gleiche, oben erwähnte
axiale Breite beizubehalten.
-
Die
vorstehenden Hinweise in Verbindung mit dem Aufbaumaterial, der
Ausrichtung und der Dicke der Verstärkungselemente der beiden Streifen gelten
auch für
die einzelnen Streifen, wie sie vorstehend erwähnt wurden.
-
Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besteht
die radial innere Schicht 9b aus einer Bahn aus elastomerem
Material, die axial entweder durchgeht oder an der Äquatorialebene X-X,
wie bereits beschrieben, unterbrochen und mit einem verstärkenden
Füllmaterial
beschickt ist, das aus kurzen, nicht zusammenhängenden Fasern besteht, die
willkürlich
in der elastomeren Grundmasse dispergiert sind, jedoch vorzugsweise
im Wesentlichen in einer Axialrichtung oder in einer Richtung, die bezüglich der Äquatorialebene
X-X geneigt ist symmetrisch zur Richtung des benachbarten Bahnabschnitts
ausgerichtet sind.
-
In
diesem Fall kann man nicht länger
von Faserdicke sprechen sondern sollte ihre Verteilungsdichte pro
Volumeneinheit in Betracht ziehen. Die Dichte liegt vorzugsweise
zwischen 0,5% und 5% des Gesamtvolumens.
-
Zweckmäßigerweise
bestehen die faserverstärkten
Füllstoffe
aus einem Material, das aus der Gruppe ausgewählt wird, die Textilfasern,
Metallfasern, Glasfasern oder kurze Fasern in Form von Aramidfeinfasern
aufweist.
-
Für die erfindungsgemäßen Zwecke
hat sich die Verwendung von kurzen fibrillierten Aramidfasern als
vorteilhaft erwiesen, die besser als "Aramidpulpe" oder "Kevlar®-Fasermasse" bekannt sind.
-
Auf
den vorstehend beschriebenen Gurtaufbau 6 wird ein Laufflächenband 8 in
bekannter Weise aufgebracht, über
das der Reifen 1 in Berührung
mit dem Boden kommt.
-
Das
Laufflächenband 8 hat
eine Vielzahl von Kautschukblöcken,
die alle mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet sind und die
zwischen einer Vielzahl von Nuten 11 gebildet werden, die
sich in eine Richtung im Wesentlichen quer zur Laufrichtung des
Reifens erstrecken, die in 2 durch
den Pfeil D veranschaulicht ist.
-
Der
in dieser Beschreibung verwendete Ausdruck "Kautschukblock" bezeichnet einen langgestreckten Abschnitt
des Laufflächenbandes 8,
der sich in einer vorherrschenden axialen Richtung und zwischen
zwei aufeinanderfolgenden Nuten 11 erstreckt.
-
Jede
der Nuten 11 hat ihrerseits einen Boden 12, der
mit gegenüberliegenden
Einlass- und Auslassseitenwänden 13, 14 in
Verbindung steht, die eine vorher festgelegte Neigung bezüg lich des
Bodens 12 entsprechend der in Betracht gezogenen Position
längs der
axialen Abwicklung des Laufflächenbandes 8 haben.
-
Insbesondere
hat erfindungsgemäß die Neigung
der Einlass- und Auslassseitenwände 13, 14 der
Nuten 11 einen konstanten und vorher festgelegten Wert
in einer Äquatorialzone
des Laufflächenbandes 8,
die in 1 und 2 mit E bezeichnet ist.
-
Vorzugsweise
erstreckt sich eine solche Äquatorialzone
E des Laufflächenbandes 8 auf
jeder Seite der Äquatorialebene
X-X des Reifens 1 über eine
Breite von 10% bis 35% der axialen Abwicklung des Laufflächenbandes.
Besonders bevorzugt ist, dass sich die Äquatorialzone E auf jeder Seite
der Äquatorialebene
X-X des Reifens über
eine Länge von
25% bis 30% der axialen Abwicklung des Laufflächenbandes 8 erstreckt.
-
In
der Äquatorialzone
E ist die Einlasswand 13 der Nuten 11 zu der Abrollrichtung
des Reifens geneigt und bildet bezogen auf eine Ebene π, die tangential
zum Boden 12 ist, einen Winkel α, der von 80° bis 90° (7) variiert.
-
Wie
vorstehend beschrieben und wie in 7 und 8 dargestellt
ist, sind die Winkelwerte, welche die Neigung der Einlass- und Auslassseitenwände 13, 14 der
Nuten 11 bestimmen, alle im Gegenuhrzeigersinn ausgehend
von der obigen Ebene π gemessen,
die den Boden 12 der Nuten tangiert.
-
Gemäß einer
bevorzugten, in 7 gezeigten Ausgestaltung bildet
die Einlasswand 13 der Nuten 11 bezogen auf die
Ebene π einen
Winkel α von etwa
85°.
-
D.h.
mit anderen Worten, dass die Einlasswand 13 der Nuten 11 bezüglich einer
Ebene senkrecht zum Boden 12 einen Winkel von etwa 5° bildet.
-
In
der Äquatorialzone
E des Laufflächenbandes 8 ist
die Auslasswand 14 der Nuten 11 stattdessen in
einer Richtung geneigt, die zur Abrollrichtung des Reifens (in 7 zur
linken Seite hin) entgegengesetzt ist, und bildet bezüglich der
Ebene π einen Winkel α' zwischen 100° und 130°.
-
Gemäß einer
bevorzugten, in 7 gezeigten Ausführungsform
bildet die Auslasswand 14 der Nuten 11 bezüglich π einen Winkel α' von etwa 115°.
-
D.h.
mit anderen Worten, dass die Auslasswand 14 der Nuten 11 bezüglich einer
Ebene senkrecht zum Boden 12 einen Winkel von etwa 25° gemessen
in der Richtung bildet, die zur Abrollrichtung des Reifens entgegengesetzt
ist.
-
Erfindungsgemäß ändert sich
in gegenüberliegenden
Seitenzonen F, G des Laufflächenbandes 8 außerhalb
der Äquatorialzone
E die Neigung der Einlass- und Auslassseitenwände 13, 14 der
Nuten 11 linear als Funktion der Sehne des Reifens 1,
wenn man sich von der Äquatorialebene
X-X wegbewegt und sich den gegenüberliegenden
Endabschnitte 8a, 8b des Laufflächenbands
nähert.
-
Insbesondere
nimmt der Winkel α,
der von der Einlasswand 13 der Nuten 11 bezüglich der
Ebene π,
die zum Boden 12 tangential ist, entsprechend der Sehne
linear ab und erreicht einen Wert von 50° bis 80° an den Endabschnitten 8a, 8b des
Laufflächenbandes 8 (siehe 8).
-
D.h.
mit anderen Worten, dass in den gegenüberliegenden Seitenzonen F,
G des Laufflächenbandes 8 die
Neigung bezüglich
der Ebene π der
Einlasswand 13 der Nuten 11 linear abnimmt, bis
sie die minimale Neigung an den Endabschnitten 8a, 8b erreicht.
-
Vorzugsweise
bildet die Einlasswand 13 der Nuten 11 an den
Endabschnitten 8a, 8b bezüglich der Ebene π einen Winkel
von 65°,
d.h. sie bildet bezüglich
einer Ebene senkrecht zum Boden 12 einen Winkel von etwa
25° (siehe 8).
-
Die
bevorzugte Änderungsregel
des Winkels α als
Funktion der Entfernung von der Äquatorialebene
X-X des Reifens 1 gemessen längs seiner Sehne (gekennzeichnet
durch wt) ist in 5 graphisch dargestellt.
-
Nur
diejenigen Nuten 11, die sich über die ganze axiale Abwicklung
des Laufflächenbandes 8 erstrecken,
bekommen durch eine Neigungsänderung
der Einlasswände 13 in
den gesamten Bereich der oben definierten Werte in Betracht, während für diejenigen
Nuten 11, die in der Seitenzone F, G des Laufflächenbandes 8 positioniert
sind, deren Länge nicht
auf die Äquatorialzone
E trifft, die Änderung
des Winkels α auf
ein Intervall begrenzt werden kann, das von einem minimalen Wert
von 50° bis
zu einem maximalen Wert von 80° reicht,
wenn man sich der Äquatorialebene
X-X nähert.
-
Erfindungsgemäß nimmt
der Winkel α', der von der Auslasswand 14 der
Nuten 11 bezüglich
der Ebene π,
die zum Boden 12 tangential ist, linear als Funktion der
Sehne des Reifens in den Seitenzonen F, G des Laufflächenbandes 8 ab
und erreicht einen Wert von 90° bis
100° an
den Endabschnitten 8a, 8b des Laufflächenbandes 8 (8).
-
D.h.
mit anderen Worten, und wie leicht aus 7 und 8 zu
sehen ist, dass in den Seitenzonen F, G des Laufflächenbandes 8 die
Neigung der Auslasswand 14 der Nuten 11 bezüglich der
Ebene π und
in einer Richtung entgegengesetzt zur Abrollrichtung des Reifens
linear zu nimmt, wenn man sich von der Äquatorialebene wegbewegt, bis
sie die maximale Neigung an den erwähnten Endabschnitten 8a, 8b erreicht.
-
An
den Endabschnitten 8a, 8b bildet die Auslasswand 14 der
Nuten 11 bezüglich
der Ebene π vorzugsweise
einen Winkel α' von 95°, d.h. einen Winkel
von etwa 5° bezogen
auf eine Ebene senkrecht zu dem Boden (8).
-
In
diesem Fall gilt ebenfalls nur für
diejenigen Nuten, die sich längs
der axialen Abwicklung des Laufflächenbandes 8 erstrecken,
dass sich die Neigung der Auslasswände 14 in dem gesamten
Bereich der oben definierten Werte ändert, während für diejenigen Nuten 11,
die in den seitlichen Zonen F, G des Laufflächenbandes 8 positioniert
sind und eine Länge haben,
die nicht auf die Äquatorialzone
E trifft, die Änderung
des Winkels α' auf ein Intervall
begrenzt werden kann, das von einem Maximalwert von 130° nach unten
bis zu einem Minimalwert von 100° reicht, wenn
man sich der Äquatorialebene
X-X nähert.
-
Die
bevorzugte Änderungsregel
des Winkels α' als Funktion der
Entfernung von der Äquatorialebene
X-X des Reifens 1 gemessen längs seiner Sehne (gekennzeichnet
durch wt) ist graphisch in 5 gezeigt.
-
Andererseits
zeigen 6A bis 6C Querschnitte
der Nuten 11 längs
der Äquatorialzone des
Reifens 1 und längs
des Endabschnitts 8a, 8b des Laufflächenbandes 8.
-
Bei
der in 2 gezeigten bevorzugten Ausgestaltung des Reifens 1 erstrecken
sich die Nuten 11 quer durch das Laufflächenband auf einer gekrümmten Bahn
im Wesentlichen parallel zu den sogenannten Verschleißwellen
des gleichen Laufflächenbandes
(die auch als "Schalamack-Wellen" bekannt sind).
-
Zu
diesem Zweck haben die Nuten 11 wenigstens ein Krümmungszentrum,
das stromauf von ihnen in den gegenüberliegenden Seitenzonen F,
G des Laufflächenbandes 8 liegt,
wobei die Zonen, wie vorstehend definiert, außerhalb der Äquatorialzone liegen.
-
In
diesen Seitenzonen F, G haben die Nuten 11 einen Krümmungsradius
R1 im Bereich von 120 bis 180 mm, vorzugsweise
zwischen 140 und 160 mm und besonders bevorzugt von etwa 150 mm.
-
In
einem Abschnitt des Laufflächenbandes 8 mit
einer Länge,
die gleich der Teilung des Laufflächenmusters ist, hat der erfindungsgemäße Reifen 1 vorzugsweise
wenigstens eine Nut, zweckmäßigerweise
ein Paar Nuten 11a, 11b, die sich im Wesentlichen über die
gesamte axiale Abwicklung des Laufflächenbandes 8 entsprechend
einer gekrümmten, im
Wesentlichen doppelt gebogenen Bahn erstrecken. Jede der Nuten 11a, 11b hat
gegenüberliegende
seitliche Abschnitte mit entsprechenden Krümmungszentren, die stromauf
von ihnen und auf gegenüberliegenden
Seiten bezüglich
der Äquatorialebene
X-X des Reifens 1 liegen (2).
-
Auch
in diesem Fall haben die gegenüberliegenden
seitlichen Abschnitte der Nuten 11a, 11b, die eine
Doppelbiegungsbahn haben und in den gegenüberliegenden Seitenzonen F,
G des Laufflächenbandes 8 liegen,
vorzugsweise einen Krümmungsradius
von 120 bis 180 mm, vorzugsweise zwischen 140 und 160 mm und besonders
bevorzugt gleich etwa 150 mm.
-
Gemäß einem
weiteren bevorzugten Merkmal der Erfindung erstreckt sich außerdem wenigstens
einer der seitlichen Abschnitte der Nuten 11a, 11b,
die eine Doppelbiegungsbahn haben, quer längs des Laufflächenbandes 8 über im Wesentlichen
die ganze Äquatorialzone
des Reifens 1 und im Wesentlichen über eine ganze Seitenzone F,
G des Laufflächenbandes.
-
Genauer
gesagt hat bei dem vorliegenden Beispiel die Nut 11a einen
seitlichen Abschnitt, der sich im Wesentlichen über die gesamte Breite der Äquatorialzone
E und die ganze Breite der Seitenzone F erstreckt, während die
Nut 11b ein Spiegelbild bezüglich der Äquatorialebene X-X ist und
einen seitlichen Abschnitt hat, der sich im Wesentlichen über der
ganzen Breite der Äquatorialzone
E und die ganze Breite der gegenüberliegenden
Seitenzone G erstreckt.
-
Die
gegenüberliegenden
seitlichen Abschnitte der Nuten 11a, 11b sind
durch einen Zwischenabschnitt verbunden, der sich längs des
Laufflächenbandes 8 außerhalb
der Äquatorialzone
E quer und in wenigstens einen Teil der Seitenzonen F, G erstreckt und
ein Krümmungszentrum
hat, das stromab von der Nut angeordnet ist.
-
Genauer
gesagt erstreckt sich bei dem vorliegenden Beispiel der Zwischenabschnitt
der Nut 11a zwischen der Äquatorialebene X-X und einem Teil
der Seitenzone E, während
der Zwischenabschnitt der Nut 11b sich zwischen der Äquatorialebene
X-X und einem Teil der gegenüberliegenden
Seitenzone F erstreckt.
-
Ein
solcher verbindender Zwischenabschnitt hat vorzugsweise einen Krümmungsradius
R2 von 20 bis 40 mm und vorzugsweise von
etwa 30 mm.
-
Vom
Anmelder wiederholt ausgeführte
Versuche haben gezeigt, dass die erfindungsgemäßen Reifen einerseits das Problem
hinsichtlich einer Verbesserung der Griffigkeit bei Nässe und
der Steigerung des Verschleißwiderstands
und zusammen damit der Kilometerleistung der Reifenlauffläche lösen und
andererseits eine Reihe von Vorteilen verglichen mit den Reifen
des Standes der Technik erreicht werden.
-
Von
diesen Vorteilen können
die folgenden genannt werden:
- a) die Möglichkeit
der Reduzierung des Reifengewichts und zusammen damit die Reduzierung
der störenden
Effekte auf die Fahrzeugausbalancierung verursacht durch Stöße oder
Bodenrauhigkeit sowie eine Reduzierung des Bremswegs aufgrund der
geringeren Trägheit
des Reifens,
- b) eine größere Verschleißgleichförmigkeit
der Reifenlauffläche
mit dem Vorteil der Steigerung der Straßenhaftung,
- c) eine gesteigerte thermische Stabilität der Kautschukblöcke, die
auf dem Laufflächenband
ausgebildet sind,
- d) ein geringerer Abrollwiderstand des Reifens, was eine Verschleißverringerung
zur Folge hat und
- e) eine verbesserte Leistung des Reifens für die Abführung des Wassers unter dem
Bodenkontaktbereich (Aquaplaning).
-
Aufgrund
der Wahl eines Gurtaufbaus mit Null-Grad-Korden erlauben schließlich die
Reifen der Erfindung eine Auslegung des Laufflächenmusters ohne diejenigen
Einschränkungen
bei der Wahl des Verhältnisses
von massiver Fläche
zur hohler Fläche,
das die Form und Position der Nuten in den Reifen nach dem Stand
der Technik beschränkt.
-
Die
sich dadurch ergebende Freiheit in der Auslegung ermöglicht es
nicht nur die Eigenschaften des Reifens, wie sie bereits oben beschrieben
sind, zu verbessern, sondern auch Laufflächenmuster zu erhalten, die
ausgezeichnete Charakteristika auch vom ästhetischen Gesichtspunkt aus
mit allen resultierenden kommerziellen Vorteile haben.
-
Der
Fachmann kann natürlich
Varianten und Modifizierungen der vorstehend beschriebenen Erfindung
vornehmen, um speziellen und kontingenten Erfordernissen zu genügen, wobei
die Änderungen und
Modifizierungen in den Schutzumfang fallen, wie er durch die beiliegenden
Ansprüche
gebildet wird.