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Die Erfindung bezieht sich auf neue Behälter aus halbsteifem Werkstoff wie
beispielsweise Pappe oder Wellpappe, sowie auf zugeschnittene und gestauchte Zuschnitte,
d. h. Zuschnitte, die durch Zusammendrücken des steifen Werkstoffes entlang Linien
vormarkiert sind, welche den Falzlinien entsprechen, wobei diese Zuschnitte zur Herstellung
dieser Behälter bestimmt sind.
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Bekanntlich werden quasi alle Behälter aus Pappe oder Wellpappe aus
vorgeschnittenen und getauchten Zuschnitten hergestellt, die flach aufgeklappt beim Verwender
angeliefert und gelagert und dann direkt am Verwendungsort in Form gebracht und
zusammengefügt werden.
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Die vorliegende Erfindung befaßt sich dabei mit Behältern der als Schiffchen oder
Steige bezeichneten Art, welche in ihrem oberen Abschnitt einen offenen Korpus
aufweisen, wobei diese Körper einen rechteckförmigen oder quadratischen Boden besitzen, sowie
zwei erste parallele Wandungen, die über zwei parallele Biegelinien an den Boden
angesetzt sind, und zwei zweite parallele Wandungen, welche über senkrecht zu den ersten
verlaufende parallele Biegelinien am Boden angesetzt sind, wobei die ersten und zweiten
Wandungen senkrecht zum Boden aufgerichtet sind und die beiden ersten Wandungen an
ihren beiden seitlichen Enden Laschen aufweisen, die über eine senkrecht zum Boden
verlaufende Biegelinie daran angesetzt sind und zur Anlage gegen die Innenfläche der zweiten
angrenzenden Wandungen dienen.
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Die Verschnitte an Pappe bzw. Wellpappe, die sich beim Zuschneiden der für die
Herstellung dieser Behälter bestimmten Zuschnitte ergeben, stellen in doppelter Hinsicht
ein Problem dar:
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- zum einen bedeuten diese Verschnitte einen beträchtlichen Verlust an
Ausgangsmaterial, der 10% der verwendeten Menge an Pappe bzw. Wellpappe erreichen und sogar
noch übersteigen kann, was sich in erhöhten Mehrkosten bei der Herstellung niederschlägt,
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- zum anderen macht die Beseitigung dieser Verschnitte, die nicht wieder
verwendbare Abfälle darstellen, die Arbeitsgänge beim Zuschneiden und Stauchen von Zuschnitten
hintereinander deutlich komplizierter.
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Aus der europäischen Patentschrift EP-A-09 326 451 ist bereits eine Verpackung aus
Pappe bekannt, welche einen rechteckigen Boden aufweist, bei welchem entlang seiner
beiden parallelen Seiten über Biegelinien zwei erste Wandungen angelenkt sind,
wohingegen zwei zweite Wandungen entlang der beiden anderen Seiten über senkrecht zu den
ersteren verlaufende Biegelinien am Boden angelenkt sind, wobei die ersten und zweiten
Wandungen senkrecht zum Boden aufgerichtet sind und die ersten Wandungen jeweils an
ihren Enden eine Lasche aufweisen, die über eine Biegelinie ansetzt, wobei jede Lasche
gegen die Innenfläche der angrenzenden zweiten Wandung zur Anlage kommt. Im oberen
Teil der beiden an die selbe erste Wandung angesetzten Laschen stehen Stapelnasen über,
wohingegen die an der ersten parallelen Wandung anschließenden Laschen kürzer sind und
keine Stapelnasen besitzen. Wie in Fig. 4 der vorliegenden europäischen Anmeldung
dargestellt, ist es somit möglich, Zuschnitte in direkt aneinander anstoßender Position
zuzuschneiden, wobei die Laschen mit den Stapelnasen eines Zuschnitts sich an die Form des
Endes der Laschen ohne Nasen an einem anschließenden Zuschnitt anlegen. Wegen der
geringeren Länge dieser letzteren Laschen entstehen jedoch während des Zuschneidens der
aneinander angrenzend gelegten Zuschnitte erhebliche Schnittabfälle an Pappe. Außerdem
ist es nicht möglich, diese Art von Nasen an irgendwelche Art von Verpackung
anzupassen, da die Stapelnasen auf zwei an derselben Wandung angesetzten Laschen vorgesehen
sind.
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Außerdem sind aus der US-PS A-3 003 674 Behälter aus Pappe bekannt, welche
einen Korpus und einen über eine Biegelinie auf einer Seitenwandung des Korpus
angelegten Deckel aufweisen, wobei diese Behälter aus Zuschnitten gebildet werden, die in
aneinander anschließender Position praktisch ohne Verschnitt zugeschnitten werden.
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Der Erfindung zielt nun darauf ab, Behälter vorzuschlagen, die sich in analoger
Weise aus Zuschnitten herstellen lassen, welche ein derartiges Profil aufweisen, daß sie
während des Zuschneidens aus ein und demselben Bogen aus halbsteifem Werkstoff
entlang ihrer freien Kanten eng in die anschließenden Zuschnitte verzahnt eingreifen, wobei
auf diese Weise der Anfall an Verschnitt dieses Materials begrenzt wird.
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Hierzu liegt nun der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Behälter der vorstehend
definierten Art zu schaffen, dessen beide erste Wandungen und/oder dessen beide zweite
Wandungen eine Oberkante aufweisen, die nicht geradlinig ist bzw. nicht parallel zum
Boden verläuft, wobei diese Aufgabe mit einem Behälter gelöst wird, der sich dadurch
auszeichnet, daß die ersten und/oder zweiten Wandungen bei Blick auf den Behälter im
Zustand des Zuschnitts im wesentlichen komplementäre Profile aufweisen und, bezogen auf
den Mittelpunkt des Bodens, d. h. bezogen auf den Punkt, an dem die Diagonalen
desselben sich treffen, zueinander symmetrisch sind.
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In an sich bekannter Weise kann gegebenenfalls am oberen Teil der ersten
Wandungen über eine zum Boden parallel verlaufende Biegelinie ein Element angesetzt sein, das
dazu bestimmt ist, parallel zum Boden eine über diesem liegende Bodenfläche zu bilden.
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Des weiteren liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen zugeschnittenen und
gestauchten Zuschnitt aus halbsteifem Werkstoff wie Pappe oder Wellpappe zur
Herstellung eines derartigen Behälters zu schaffen, welcher ein rechteckförmiges oder
quadratisches Bodenteil aufweist, an welchem entlang zweier paralleler Seiten zwei erste parallele
Platten über zwei parallele Biegelinien angesetzt sind, welche zum Aufrichten senkrecht
zum Bodenteil zur Bildung der beiden ersten Wandungen bestimmt sind, und an welchem
entlang zweier anderer paralleler Seiten zwei zweite parallele Platten über zwei parallele
senkrecht zu den ersten verlaufende Biegelinien angesetzt sind, welche ebenfalls zum
Aufrichten senkrecht zum Bodenteil zur Bildung der beiden zweiten Wandungen bestimmt
sind, wobei an den Enden der ersten Plätten über Biegelinien, die senkrecht zu den
Biegelinien verlaufen, mittels derer diese ersten Platten am Bodenteil angelenkt sind, jeweils
zwei erste Laschen angesetzt sind, und wobei die freien Kanten der ersten und/oder
zweiten Platten zur Bildung der Kanten der ersten und/oder zweiten Wandungen bestimmt sind
und nicht geradlinig sind bzw. nicht parallel zur Verbindungslinie zwischen diesen Platten
und dem Bodenteil verlaufen, wobei sich zur Lösung dieser Aufgabe ein Zuschnitt dadurch
auszeichnet, daß die ersten und/oder zweiten Platten im wesentlichen komplementäre
Profile aufweisen und, bezogen auf den Mittelpunkt des Bodenteils, d. h. bezogen auf den
Punkt, an dem die Diagonalen dieses Teils sich treffen, zueinander symmetrisch sind.
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Wegen der im wesentlichen komplementären Profile der ersten und/oder zweiten
Platten und wegen ihrer Symmetrie relativ zur Mitte des rechteckigen Abschnitts des
Bodens ist es somit möglich, die Zuschnitte in einer aneinander anstoßen Position während
des Zuschneidens derselben aus einem Bogen aus halbsteifem Material in verzahntem
Eingriff zu halten, wodurch die beim Zuschneiden anfallenden Verschnittmengen auf ein
Mindestmaß verringert werden. Daraus ergeben sich eine Vereinfachung der Arbeitsgänge
bei der Herstellung der Laschen hintereinander, da nur kleine Verschnittmengen beseitigt
werden müssen, sowie dank der Einsparungen an Ausgangsmaterial eine Senkung der
Kosten.
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Die ersten oder zweiten Wandungen können mindestens eine Stapelnase aufweisen,
die von ihrer Oberkante aus vorsteht, wohingegen an der entsprechenden Position im
Bodenteil bzw. an der Basis dieser Wandungen ein Ausschnitt ausgebildet ist.
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Die Stapelnasen der Wandungen mit komplementärem Profil sind somit um
denselben Abstand zu beiden Seiten einer Mittellinie des Bodenteils, senkrecht zu diesen
Wandungen, versetzt.
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Um die Verlustmengen an Ausgangsmaterial zu begrenzen, sind natürlich die
Laschen an anschließender Position an zwei Zuschnitten bei Ende des Zuschneidens
derselben vorzugsweise so angeordnet, daß ihre Kanten aneinanderstoßen.
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Weitere Merkmale und Vorteil der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden
ausführlichen Beschreibung verschiedener Ausbildungsformen derselben. In dieser
Beschreibung wird auf die beiliegende Zeichnung Bezug genommen, die keinerlei
Einschränkung bedeutet und in welcher:
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Fig. 1 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht eines ersten
erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels von zwei stapelbaren Behältern aus Wellpappe zeigt;
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Fig. 2 eine schematische Draufsicht mit der Darstellung der Herstellung von
Zuschnitten aus einem einzigen Bogen Wellpappe ist, welche zugeschnitten und gestaucht
werden, und aus denen die Behälter aus Fig. 1 gebildet werden;
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Fig. 3 und 4 Ansichten analog zu Fig. 1 und 2 sind, welche eine andere Form
der Ausbildung des Behälters zeigen, bei welcher die Verschnittmengen an
Ausgangsmaterial noch weiter verringert sind;
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Fig. 5 eine Ansicht analog zu Fig. 1 ist, welche ein anderes Ausführungsbeispiel
von zwei erfindungsgemäßen stapelbaren Behältern aus Wellpappe zeigt, und
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Fig. 6 eine schematische Draufsicht mit der Darstellung der Herstellung von
zugeschnittenen und gestauchten Zuschnitten aus einem einzigen Bogen Wellpappe zeigt, aus
denen die Behälter gemäß Fig. 5 gebildet werden.
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Zunächst wird auf Fig. 1 und 2 Bezug genommen.
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Die dargestellten Behälter weisen ein rechteckiges Bodenteil 1 auf, an welchem über
Biegelinien zwei Längswandungen 2 und zwei Querwandungen 3 angesetzt sind, die
senkrecht zum Boden 1 aufgerichtet werden. Die Laschen 4 und 5, die jeweils über eine zum
Boden senkrechte Biegelinie an den Enden der Längswandungen angesetzt sind,
überdecken innen die Wandungen 3, mit denen sie mittels jeder auf diesem Gebiet bekannten
Technik, beispielsweise durch Verkleben, fest verbunden werden können.
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Nach oben stehen am oberen Teil der Wandungen 2 zwei Stapelnasen 6 über,
wohingegen an der Basis dieser Wandungen, in diesen und im Boden 1 an entsprechenden
Positionen ausschnitte 7 und 8 ausgebildet sind, welche dazu bestimmt sind, in Stapelposition
die Nasen 6 eines identischen Behälters aufzunehmen, der unmittelbar unter dem Stapel
angeordnet ist.
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Wie in der Zeichnung dargestellt sind erfindungsgemäß die Nasen 6, die jeweils
einer der Wandungen 2 zugeordnet sind, und die Nasen 6, die der anderen Wandung 2
zugeordnet sind, in Längsrichtung gegeneinander um denselben Abstand bezüglich einer
Mittelquerebene des Bodens 1 senkrecht zu dieser und zu den Wandungen 2 versetzt.
Wie aus Fig. 2 zu entnehmen ist, werden solche Behälter dadurch gebildet, daß
identische Zuschnitte aus ein und demselben Bogen aus Wellpappe zugeschnitten und
gestaucht werden, wobei diese Zuschnitte anschließend am Einsatzort in Form gebracht
werden die Zuschnitte 10 werden an unmittelbar aneinander angrenzenden Positionen
ausgeschnitten, wobei die an einem Abschnitt 2 eines Zuschnitts 10 angesetzten Nasen 6 in
Längsrichtung bezüglich der Nasen 6 versetzt sind, die an einen anderen Abschnitt 2 eines
angrenzenden Zuschnitts 10 anschließen und sich in Kontakt mit der freien Kante dieses
anderen Abschnitts 2 befinden. Somit liegt ein verzahnter Eingriff zwischen den freien
Kanten der aneinander anschließenden Abschnitte der Zuschnitte vor, deren Form teilweise
komplementär ist. Die Oberfläche aus Wellpappe, die zwischen den freien Kanten verloren
geht, entspricht der Fläche, welche die versetzten Nasen voneinander trennt und ist somit
nur geringfügig.
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Die Zuschneidabfälle an Wellpappe werden außerdem noch günstiger reduziert,
wenn die Profile der Abschnitte 3, 4 und 5, die an einem Ende eines Zuschnitts 10 liegen,
komplementär zu den Profilen der entsprechenden Abschnitte des in Längsrichtung in
angrenzender Position angeordneten Zuschnitts sind, und wenn die aneinander grenzenden
Endabschnitte der beiden Zuschnitte eng verzahnt ineinandergreifen.
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Die Fig. 3 und 4, auf denen die bereits anhand von Fig. 1 und 2
beschriebenen Teile mit den selben Bezugszeichen bezeichnet sind, stellen eine andere
Ausführungsform des in diesen Fig. 1 und 2 dargestellten Behälters dar.
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Daraus ist ersichtlich, daß bei dieser Ausführungsvariante beim Zuschneiden die
Längswandungen 2 der Zuschnitte ohne jeglichen Materialverlust dazwischen mit ihren
Rändern seitlich aneinander angeordnet sind, und daß dies einfach mit bogenförmigen
Ausschnitten 9 bewerkstelligt wird, die im oberen Teil der Wandungen 2 ausgebildet sind.
Beim Zuschneiden der Zuschnitte weisen die aneinandergrenzenden Wandungen 2 somit
komplementäre Formen auf, die perfekt verzahnt ineinandergreifen.
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Im Falle der Behälter gemäß Fig. 5 und der Zuschnitte nach Fig. 6 ist wieder ein
Bogenteil 11 zu erkennen, neben Längswandungen 12 und Querwandungen 13. Diese
letzteren werden innen von Laschen 14 und 15 überlappt, die an den Enden der
Wandungen 12 angesetzt sind.
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Bei diesem Ausführungsbeispiel steht eine Stapelnase 16 im oberen Teil jeder
Querwandung 13 über und sind an der entsprechenden Position an der Basis dieser Wandungen
und im Boden 11 Ausschnitte 17 und 18 ausgebildet.
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Die an die beiden Wandungen 13 angesetzten Nasen 16 sind wie zuvor zu beiden
Seiten einer Mittellängsebene des Bodens 11 senkrecht zu diesem und zu den Wandungen
13 in gleichem Abstand von dieser Mittelebene angeordnet.
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Anhand der Fig. 6, welche die Anordnung von Zuschnitten 20 zeigt, welche aus ein
und demselben Bogen Wellpappe geschnitten sind und aus denen diese Behälter gebildet
werden, ist festzustellen, daß die Verschnittmengen ebenso wie bei dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 und 4 verringert sind, da die Längswandungen 12 der beiden
Zuschnitte 20, die an seitlichen aneinanderstoßenden Positionen angeordnet sind, sich über
ihre freien Kanten in gegenseitiger Berührung befinden, und daß die Nasen 16 wie die
Teile 13, 14 und 15 Profile aufweisen, die zu den entsprechenden Abschnitten eines
Zuschnitts 20 komplementär sind, welcher in angrenzender Position in Längsrichtung
angeordnet ist, wobei sie eng miteinander verzahnt sind.
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Die bisher beschriebenen Behälter können zum Verpacken verschiedenster Waren
verwendet werden, insbesondere von Lebensmitteln wie Cremedosen oder Joghurt. Sie
wurden hier mit Belüftungsöffnungen dargestellt, die im Boden, in den Längswandungen
und in den Querwandungen sowie in den diese Wandungen überdeckenden Laschen
ausgebildet sind; doch könnten diese natürlich auch weggelassen werden.
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Somit schafft die Erfindung eine einfache Möglichkeit zur größtmöglichen
Einschränkung der Verluste an Ausgangsmaterial bei der Herstellung von Behältern dieser
Art.