DE69618823T2 - Hilfsradanordnung für fahrrad - Google Patents
Hilfsradanordnung für fahrradInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Anbauten für ein Fahrrad und insbesondere auf eine Trainingsradanordnung oder eine Hilfsradanordnung, die die dynamische seitliche Instabilität auf unebenem Gelände reguliert.
- Im Stand der Technik ist es bekannt, ein Paar von seitlichen Hilfsrädern vorzusehen, die lösbar an der Hinterachse eines Fahrrads befestigt werden, um die dynamische seitliche Instabilität eines Fahrrads zu steuern. In der Tat sind Fahrräder Fahrzeuge, deren Grundstabilität sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit dynamisch verbessert; bei niedrigen Geschwindigkeiten ist die seitliche Stabilität schwierig aufrecht zu erhalten, insbesondere für Kinder und andere Personen, die im Umgang mit der Kunst des Fahrradfahrens unerfahren sind. Diese Seitenräder sind im Umgang mit Kindern äußerst erwünscht, die die Grundzüge des Fahrradfahrens lernen und noch eine prekäre Stabilität beim Fahrradfahren haben.
- Viele bestehende Hilfsradanordnungen haben das Problem, dass sie starre Befestigungsmittel zu ihrem Anbau an üblichen Fahrrädern aufweisen. Derartige starre Anbauten sind nachteilig, da die Unebenheit des Untergrunds oft dazu führt, dass eines der Seitenräder gegenüber dem seitlich gegenüberliegenden anderen Seitenrad alleine angehoben wird und daher das Fahrrad nicht so stabilisiert, wie es sollte. Andererseits kann das hintere Fahrradrad über dem Untergrund angehoben werden, so dass der Fahrradfahrer dann zeitweise seinen Vortrieb verliert. Sobald ferner das Fahrrad und sein Fahrer eine Kurve fahren, wird der Stabilität des Fahrzeugs wieder geschadet, da das Fahrrad selbst aufgrund der starren Anordnung der Seitenräder sich selbst nicht neigen kann.
- Einige Patente haben dieses Problem durch das Vorsehen von Aufhängungsmitteln zwischen Fahrrad und Hilfsrädern gelöst.
- US-Patent 5,492,354 offenbart Trainingsräder, die am Ende einer auf jeder Seite der hinteren Fahrrad-Radachse angeordneten Spiralfeder befestigt sind. Die Achsen der Spiralfeder sind linear zueinander und gegenüber der Hinterradachse nach unten abgesetzt und parallel zu dieser Hinterradachse. Soweit als die Spiralfeder eine Aufwärtsbewegung erlaubt, können die Trainingsräder gegen die Kraft der Feder zurückgezogen werden. Ein Nachteil dieser Vorrichtung ist, dass Reibung aufgrund eines unebenen Terrains dazu führen kann, dass ein Rad nach hinten gezogen wird und damit einer Vorwärtsbewegung Widerstand leistet, was zu einer Kurvenfahrt des Fahrrads führt.
- US-Patent 2,450,979 zeigt ein System in Form einer Spiralfederaufhängung, um eine Hilfsradeinrichtung an eine Fahrradhinterachse anzupassen. Die Hilfsradachse wird gegenüber der Fahrrad-Getriebeachse nach unten abgesetzt durch eine L-förmige Klemme gehalten, die die beiden Achsen miteinander verbindet. Die Nabe des Hilfsrads ist beweglich mit der Fahrradhinterachse durch ein Längsspiralfederelement verbunden, das nach oben einwärts geneigt und anpassbar ist. Aufgrund der relativen Winkelwerte zwischen dem länglichen Spiralfederelement und den beiden Radachsen ist das seitliche Spiel beim Verkippen des Hilfsrads relativ zur Fahrrad- Hinterradachse auf einen engen Bereich begrenzt. Diese Vorrichtung wäre aufwendig herzustellen und anfällig dafür, beschädigt zu werden, weil sie aus mehreren getrennten Teilen aufgebaut ist.
- US-Patent 2,793,877 zeigt ein Hilfsrad, das nahe dem Fahrradhinterrad mittels eines im allgemeinen L-förmigen flachen Federblatts befestigt ist. Das vertikale Bein des L- förmigen Blatts und das eines zweiten, starren L-Blatts werden an der Fahrradhinterachse geankert. Das Querbein des starren Blatts überlagert das quer angeordnete Radachsenbein des flexiblen Blatts und ist beweglich mit dem quer angeordneten Bein des flexiblen Blatts durch ein Vertikalelement veränderbarer Länge verbunden. Das relative Winkelspiel zwischen der Hilfsradachse und der Fahrradhinterachse ist wiederum ziemlich begrenzt, insbesondere dadurch, dass die Hilfsradachsbewegung auf eine Abwärtsbewegung relativ zum horizontalen Bein des starren L-Blatts beschränkt ist (das parallel zur Fahrradhinterachse bleibt). Der Gebrauch der Blattfeder erfordert die Anordnung eines zweiten starren Blatts und der Beine, um eine Bewegung der Blattfeder in einer horizontalen Ebene entweder nach vorne oder nach hinten zu verhindern.
- In diesen beiden oben genannten Patenten sind die Hilfsräder zwar funktional, jedoch dadurch kompliziert, dass eine Vielzahl von Teilen für die Montage der Seitenräder am Fahrrad benötigt wird (d.h. Klemmen o.ä. Spindeln o.ä., Federn etc.). Damit ist es viel aufwendiger, die Seitenräder infolge der Anzahl der erforderlichen Teile zu installieren, und es ist viel wahrscheinlicher, dass eine Beschädigung aus den gleichen Gründen auftritt. Ferner besitzen die Federeinstellmittel für die Hilfsräder entweder eine Anpassung nach oben oder eine Anpassung nach unten, jedoch nicht beides. Weder US-Patent 2,450,979, noch US-Patent 2,793,877 könnten dem Fahrradfahrer auch die Möglichkeit geben, effektiv mit einer besonderen Untergrundoberfläche umzugehen, bei der das hintere Fahrrad-Hauptrad in eine Vertiefung in der Straße eingreift, während beide Hilfsräder auf einem erhöhten Untergrundlevel verbleiben. In einem solchen Fall scheint es vielmehr dazu zu kommen, dass das hintere Fahrrad-Hauptrad sich leicht vom Untergrund abhebt und dadurch der Untergrundtraktion schadet.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine Hilfsradeinrichtung für ein Fahrrad vorzusehen, die das Fahrrad in einer im allgemeinen vertikalen Position stabilisiert, insbesondere bei niedriger Geschwindigkeit.
- Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, dass die Hilfsradeinrichtung Federanbaumittel aufweist, um einen fast konstanten Kontakt zum Untergrund für jedes der beiden Hilfsräder zu erlauben. Es ist eine wichtige Aufgabe der Erfindung, Befestigungsmittel für die lösbare Befestigung der Seitenräder am Fahrrad vorzusehen, die einfach sind und leicht am Fahrrad installiert - und von diesem entfernt - werden können.
- Ferner ist es eine weitere Aufgabe der Erfindung, dass die Befestigungsmittel für die lösbare Befestigung der Seitenräder am Fahrrad aus einem einzigen Bauteil bestehen.
- Ein wichtiges Merkmal der Erfindung ist es, eine Hilfsradeinrichtung für ein Fahrrad vorzusehen, die Federmittel umfasst, die sowohl eine aufwärts- als auch eine abwärts gerichtete Winkelanpassung des Hilfsrad relativ zum Fahrrad-Hauptrad ermöglichen.
- Ein weiteres wichtiges Merkmal der Erfindung ist es, die Arbeitssicherheit von Fahrrädern zu erhöhen, die mit seitlichen Hilfsrädern ausgestattet sind.
- Diese Aufgaben werden mit einer Hilfsradeinrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst.
- Vorzugsweise ist das Anbauelement aus einem einzigen Bauteil in Form einer geformten Stange hergestellt. Der Spiralfederabschnitt kann in Vorwärtsrichtung, also in Fahrtrichtung gewunden sein, so dass der Spindelabschnitt vom Federabschnitt gegen eine Rückwärtsbewegung gestützt ist. Vorzugsweise weist der Spiralfederabschnitt etwa zwei und ein Viertel Umdrehungen auf. Der Spindelabschnitt kann sich von Natur aus etwa 5º von der Horizontalen nach unten erstrecken (d.h. ein Winkel von 95º wird zwischen dem vertikalen Abschnitt und dem Spindelabschnitt eingestellt), so dass, wenn Gewicht auf das Hilfsrad aufgebracht wird, sich der Federabschnitt biegt und sich der Spindelabschnitt nach oben zur Horizontalen bewegt.
- Vorzugsweise können auch Radverstellmittel zur Verstellung der Stellung des Hilfsrads auf dem Spindelabschnitt vorgesehen sein, um eine Anpassung an Fahrer mit unterschiedlichem Gewicht vorzunehmen. Die Radverstellmittel können ein Hülsenelement aufweisen, das auf dem Spindelabschnitt geführt ist, wobei das Hilfsrad drehbar über dem Hülsenelement befestigt ist. Höhenverstellmittel können auch vorgesehen sein, die mit Klemmmitteln und Ankermitteln zusammenarbeiten, um den Abstand zwischen der Hinterradachse und dem Spindelabschnitt zur Anpassung an Fahrräder mit unterschiedlichen Hinterradgrößen zu verändern. Der obere vertikale Abschnitt des Befestigungselements kann ein Stangenelement in Form eines auf dem Kopf stehenden U aufweisen, wobei die Ankermittel ein Schraubenelement umfassen, das auf den Achsbolzen der Hinterradachse geschraubt ist. Das Klemmelement weist eine Klemmeinrichtung auf, die mit dem Schraubenelement zur lösbaren Befestigung des U-förmigen Stangenelements auf beiden Seiten sandwichartig zusammenarbeiten. Das Hülsenelement kann entlang dem Spindelabschnitt gleitend befestigt sein und Verriegelungsmittel können vorgesehen sein zur veränderlichen Verriegelung des Hilfsrads an einer ausgewählten Position entlang des Spindelabschnitts. Die Verriegelungsmittel können ein Stellschraubenelement aufweisen, das im Gewindeeingriff mit einer zugehörigen quer angeordneten Gewindebohrung im Hülsenelement steht.
- Die Erfindung ist besser anhand der folgenden detaillierten Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen zu verstehen, die zeigen:
- Fig. 1 eine teilweise Endansicht eines mit einem Paar von Hilfsrädern und Radbefestigungsmitteln ausgestatteten Fahrrads gemäß der Erfindung,
- Fig. 2 einer teilweisen Seitenansicht des hinteren Teils eines Fahrrads, das mit der Hilfsradeinrichtung gemäß Fig. 1 versehen ist,
- Fig. 3, 4 Vorder- und Seitenansicht des Spiralfederelements nach der Erfindung,
- Fig. 5 eine schematische Ansicht gemäß Fig. 1 zur Verdeutlichung, wie Hilfsräder nach dem Stand der Technik ohne Federaufhängung mit einem unebenen Gelände fertig werden, selbst wenn das Fahrrad belastet ist,
- Fig. 6 eine Ansicht ähnlich gemäß Fig. 5, jedoch mit einer Darstellung wie die vorliegende Aufhängung eine verbesserte Fahrradstabilität erreicht, und
- Fig. 7 einen teilweisen Schnitt durch eine zweite Ausführungsform der Erfindung, die insbesondere die veränderliche Anordnung des seitlichen Hilfsrads an der Spindel zeigt.
- Fig. 1 und 2 zeigen ein übliches Fahrrad 10 mit einem starren Rahmen 11, der ein Hinterrad 12 über dem Untergrund G mittels der Achse 14 trägt.
- Das Fahrrad 10 ist mit einem Paar seitlicher Hilfsräder 16 ausgestattet, die im Durchmesser kleiner sind als das Hinterrad 12. Die Räder 16 sind auf jeder Seite des Hinterrads 12 angeordnet. Die Räder 16 sind drehbar an entsprechenden Anbaumitteln oder Befestigungsmitteln 18 für seitliche Hilfsräder angeordnet, die fest und lösbar an entgegengesetzten Enden der Achse 14 des Fahrrads 10 verankert sind. Die Federbefestigungsmittel 18 verbinden daher die seitlichen Hilfsräder 16 mit dem Fahrradrahmen 11.
- Fig. 3 und 4 zeigen, dass jedes der Seitenradbefestigungsmittel 18 ein oberes längliches Ende 20 in Form eines auf dem Kopf stehenden U, einen unteren Spindelendabschnitt 24 für das Hilfsrad und eine dazwischen angeordnete Spiralfeder 22 umfasst. Die Spiralachse der Spiralfeder 22 erstreckt sich ebenfalls quer, relativ zu jedem Bein 20 und 24 des Federelements 18. Gemäß Fig. 4 sind alle Elemente 20,22 und 24 nahezu koplanar zueinander in Endansicht, bilden jedoch im unbelasteten Ausgangszustand in Draufsicht (Fig. 3) eine L-Form. Demgemäß bildet das Spiralelement 22 Federmittel, die es den Beinen 22 und 24 ermöglichen, sich aufeinander zu oder voneinander weg zu bewegen. Fig. 3 zeigt die Seitenradbefestigungsmittel 18 im gelösten oder unbelasteten Zustand des Spiralelements 22, wobei die Beine 20 und 24 ungefähr im rechten Winkel, vorzugsweise in einem Winkel von 95º zueinander stehen. Im unbelasteten Zustand gemäß Fig. 3 ermöglicht das Spiralelement 22 in nachgiebiger Weise die durch eine Kraft hervorgerufene Bewegung der Beine 20 und 24 aufeinander zu oder eine durch eine Kraft hervorgerufene auseinanderspreizende Verschiebung der Beine 20 und 24 bringt noch die Beine 20 und 24 in ihre relative Winkelstellung von 95º gemäß Fig. 3, sobald der Krafteinfluss auf die Beine 20 und/oder 24 nachgelassen hat. Der Winkel zwischen den Beinen 20 und 24 bewegt sich in einem Bereich zwischen vorzugsweise 85º bis 100º. Vorzugsweise ist der Spindelabschnitt 24 vor der Spiralfeder 22 angeordnet, um eine Verbiegung der Spindel 24 nach rückwärts zu verhindern.
- Die Befestigungsmittel 18 für die Seitenräder bestehen aus einem einzigen Stück oder Bauteil einer entsprechend konstruktiv geformten Stange, die in die gewünschte Form gebracht wurde. In der Tat bilden das U-förmige Ende 20 und die Hilfsradspindel 24 die integrierten Bestandteile der beiden Enden der Schraubenfeder 22. Daher können die Seitenradbefestigungsmittel 18 leicht konstruiert und aufgrund der baulichen Einfachheit leicht angebaut werden.
- Das Teil 20 in Form des auf dem Kopf stehenden U der Seitenradbefestigungsmittel 18 wird seitlich an das Fahrrad 12, im allgemeinen parallel dazu, herangebracht, so dass der Endabschnitt 14a der Gewindeachse der hinteren Fahrradachse 14 sich frei zwischen den beiden Beinen 20a, 20b des U-förmigen Endes 20 hindurch und an der Außenseite seitlich über die von dem U-förmigen Ende 20 gebildetenen Ebene hinaus erstreckt (Fig. 1).
- Eine im allgemeinen flache Klemme 26 mit einer Achsbohrung 26a wird flach gegen die Außenseite des Teils 20 angelegt, wobei der Endabschnitt 14a der Achse sich durch die Bohrung 26a erstreckt. Eine Schraube 27 wird dann auf den Endabschnitt 14a der Achse aufgeschraubt, um das U-förmige Ende 20 quer zur Achse 14 und parallel zum Rad 12 fest zu verankern. Selbstverständlich ist der vertikale Abstand zwischen dem Bogen 20c des Radbefestigungsteils 20 und der sichernden Radachse 14 als eine Funktion des Durchmessers des Fahrradrads 12 veränderlich, um es an Fahrräder verschiedener Größe anzupassen.
- Die Klemme 26 hat vorzugsweise einen im allgemeinen C-förmigen Querschnitt und umfasst längliche innere Nuten für die teilweise umfangsmäßige Umfassung um die Seitenbeine 20a, 20b des U-förmigen Endes 20 herum, um das U-förmige Ende 20 in geeigneter Weise dadurch zu halten, dass es zwischen der Klemme 26 und einem parallelen Rahmenteil 28 des Fahrradhauptrahmens 11 gefangen ist. Daher sind die Seitenradbefestigungsmittel 18 lösbar am Fahrrad 10 verankert. Damit kann die Höhe der Seitenradbefestigungsmittel 18 relativ zum Hinterrad 12 durch Lösen der Schraube und anschließendes Verschieben des Seitenradbefestigungsteils 20 zwischen Klemme 26 und Rahmenstruktur 28 angepasst werden. Wenn die gewünschte Relativposition gefunden ist, wird die Schraube 27 angebracht und wieder angezogen.
- Jedes Seitenrad 16 ist frei drehbar auf seiner entsprechenden Spindel 24 in der Nähe des äußeren Endes für eine geeignete Hebellänge befestigt. Wie in Fig. 1 und 2 vorgeschlagen, sind zwei seitlich voneinander beabstandete Muttern 23 und 25 lösbar am Federbein 24 befestigt, um zwischen sich einen Abstand für die freie Rotationsbetätigung der Nabe 16a des Rads 16 zu definieren. Der Abstand zwischen den lösbar fixierten Schrauben 23 und 25 sollte klein genug sein, um eine zufällige teilweise Verkippung des Rads 16 aus seiner Arbeitsebene orthogonal zum Federbein 24 zu vermeiden. Ein größerer Abstand zwischen Seitenrad 16 und Spiralfeder 22 führt zu einem größeren Hebel für die Aufbringung einer Torsionsspannung auf die Feder 22 gleichbedeutend damit, dass das Seitenrad 16 leichter nach oben bewegt werden kann, da die Kraft, die in der Nähe des Außenendes der Spindel 24 aufgebracht wird, zu einem größeren Drehmoment in der Spiralfeder 22 führt, als wenn die Kraft an der Spindel 24 in der Nähe der Spiralfeder 22 aufgebracht wird. Daher wird vorzugsweise das Seitenrad 16 nahe der Extremität der Spindel 24 positioniert, um die Notwendigkeit einer Spiralfeder 22 mit einer erhöhten Anzahl von Windungen oder die Auswahl eines Materials mit einer größeren inherenten Elastizität für den Aufbau der Seitenradbefestigungsmittel 18 zu vermeiden.
- Im Gebrauch hebt die Festlegung der Höhe der Befestigungsmittel 18 relativ zum Hinterrad 12 das Hinterrad 12 vorzugsweise leicht über die Ebene des Untergrunds an, wie in Fig. 1 gezeigt, solange kein Fahrradfahrer das Fahrrad 10 belastet. Daher sind die Seitenräder 16 in den meisten Fällen zu jeder Zeit in Kontakt mit dem Untergrund G, da das Gewicht des Fahrrads 10 die Spiralfeder dazu bringt, einen kontinuierlichen nach unten gerichteten Druck auf die Seitenräder 16 aufzubringen. Wenn ein Fahrradfahrer das Fahrrad 10 besteigt, addiert sich sein Gewicht zu dem des Fahrrads 10, so dass die Spiralfedern 22 sich nachgiebig verdrehen, um dadurch dem Hinterrad 12 einen Kontakt mit dem Untergrund G zu erlauben. Damit bringt dieser Torsionsspannungszustand in den Spiralfedern 22 die Beine 24 und 20 leicht aufeinander zu, von 95º bis zu ungefährt 90º, um einen geeigneten Betrag an Druck nach unten auf die Räder 16 für einen konstanten Kontakt dieser Räder mit dem Untergrund G aufzubringen, während Hinterrad 12 ebenso im Kontakt mit dem Untergrund G für den Vorschub des Fahrrads 10 bleibt.
- Wenn der Untergrund G uneben ist, können sich die Seitenräder 16 nach oben oder nach unten bewegen, um die Unebenheit des Untergrunds zu kompensieren, während das kombinierte Fahrradfahrergewicht und die Aktion der Spiralfeder ständig alle drei Hinterräder 12,16,16 im Kontakt mit dem Untergrund halten.
- Durch Betrachtung der Fig. 5 und 6 wird deutlich, wie die vorliegende Erfindung die seitliche Stabilität und die Untergrundtraktion des Fahrrads selbst bei niedriger Fahrradgeschwindigkeit oder im stationären Zustand verbessert, da das hintere Fahrrad-Hauptrad immer in tatsächlicher Verbindung mit dem Untergrund bleibt, unabhängig davon, wie die Unebenheits-Eigenschaften des Untergrundterrains sind. Da es kein zweites Verbindungselement zwischen dem Hilfsrad und der Hauptradachse - wie in den Patenten nach dem Stand der Technik im vorausgegangen Paragraph "Hintergrund der Erfindung" erläutert - gibt, ist vielmehr das kreisförmige Bewegungsspiel des Hilfsrads beträchtlich. Tatsächlich würde nichts das Hilfsrad 16 bei einem schweren Geländegefälle davon abhalten, sich nach oben um den Spiralfederteil 22 der Federbefestigung bis zu einer Lage nahe der Hauptradachse 14 und nahezu orthogonal zur Ebene des Hauptrads 12 zu verschwenken. Es ist dieser weite Anpassungsbereich, der so vorteilhaft für das Hilfsrad 16 ist.
- Fig. 7 zeigt eine zweite Ausführungsform der Erfindung, bei der die Nabe 16a des Seitenrads 16 drehbar über einem Hülsenelement 30 befestigt ist, das unter Gleiten entlang der Länge der Seitenradspindel 24 anpassbar ist (wie durch die Pfeile verdeutlicht). Hülsenelement 30 kann an einer bestimmten axialen Stellung entlang der Spindel 24 mittels einer Stellschraube 32 verriegelt werden, die in einer zugehörigen Gewindebohrung 24 eingesetzt ist, die in einem integrierten vergrößerten Endabschnitt 30a der Hülse 30 vorgesehen ist. Eine konkave Kappe 36 passt über das äußere Ende der Spindel 24, um zufällige Scherverletzungen zu verhindern und um zu verhindern, dass das Seitenrad 16 von der Radspindel 24 heruntergleitet, entweder während der Anpassung des Seitenrads 16 oder während seines Gebrauchs, falls die Stellschraube 32 nicht stark genug angezogen war.
- Der Zweck dieser veränderbaren Stellung des Seitenrads 16 mit Stellschraube 32 beruht darauf, eine gewünschte Hebellänge zwischen Seitenrad 16 und Spiralfeder 22 einzustellen. Diese veränderbare Hebellänge ist von Vorteil, da sie Fahrradfahrern unterschiedlichen Gewichts die Benutzung eines mit den Seitenrädern 16 ausgestatteten Fahrrads 10 erlaubt. In der Tat muss das Gewicht des Fahrradfahrers ausreichend sein, wenn es zu dem Gewicht des Fahrrads addiert wird, um Hinterrad 12 zu erlauben, mit dem Untergrund G in Kontakt zu bleiben und eine effektive Fahrzeugradtraktion auf das Hinterrad 12 zu übertragen. Ein leichter Fahrradfahrer wird bei einer vorgegebenen Torsionsspannung in der Spiralfeder 22 eine größere Hebellänge als ein schwererer benötigen, um dem Hinterrad einen Kontakt mit dem Untergrund G zu ermöglichen. Damit ist es möglich, die Stellung der seitlichen Hilfsräder 16 an verschiedene Fahrradfahrer für eine maximale Wirksamkeit der Seitenräder 16 anzupassen. Verständlicherweise wäre es möglich, entlang der Spindel 24 eine mit einer Gradeinteilung versehene Skala zu kennzeichnen als eine Funktion des Gewichts des Fahrradfahrers, so dass die gewünschte Stellung der Seitenräder 16 leicht gefunden werden kann.
- Solch eine Hilfsradeinrichtung vergrößert den Sicherheitsbereich des Fahrradfahrers, der sich daher zuversichtlicher fühlt und schneller lernen sollte, wie ein Fahrrad zu bedienen und zu betätigen ist.
- Die Befestigungselemente 20,22,24 sind in der bevorzugten Ausführungsform aus Stahlstangen mit einem Durchmesser von 0,281" (7 mm) und einem Young's Modul von 207 GPa hergestellt. Der Stahl ist vorzugsweise ein OTMB-Stahl und mit einer hitzegetrockneten Farbe gestrichen. Die Länge des Spindelabschnitts beträgt 5" (12,7 cm) ausgehend vom vertikalen Abschnitt; während der Innendurchmesser der Windungen 1,75" (4,45 cm) beträgt. Diese Elemente können aus jedem beliebigen geeigneten elastischen Material wie z.B. einer getemperten Stahlstange oder aus einem elastischen robusten halb-starren Kunststoffstangenmaterial hergestellt sein. Die Lauffläche 16c des Hilfsrads 16 kann aus Kunststoff oder aus einem elastomeren Material bestehen, während die Nabe 16a und die zugehörigen Speichen 16b des seitlichen Hilfsrads aus einem leichtgewichtigen starren Material wie z.B. einem robusten Kunststoffmaterial bestehen sollten.
- Es ist zu bemerken, dass im Stand der Technik bei Hilfsradbefestigungen gemäß Fig. 5 mehrfache vertikale Positionsverstellungen der Schraube N regelmäßig benötigt werden, die fest die Radbefestigung A an der Hinterradhauptachse X des Fahrrads sichern. Der Grund dafür ist, dass es zu bestimmten Zeitintervallen, z.B. zwei Mal pro Monat, wünschenswert ist, die Höhe der Hilfsräder W in Inkrementen anzuheben, um zunehmend bei dem beginnenden Fahrradfahrer das Gefühl für die seitliche Instabilität des Fahrrads bei geringer Geschwindigkeit einzuführen, während bei der Bedienung die Sicherheitsgrenzen auf einem komfortablen Level aufrecht erhalten werden.
- Bei der vorliegenden Erfindung werden im Gegensatz zur Fig. 5 kontinuierliche Höhenverstellungen der Hilfsräder 16 automatisch durchgeführt als Antwort auf die Straßenbedingungen. Solche kontinuierliche Höhenverstellungen sind offensichtlich vorteilhafter, sowohl aus Sicherheitsgründen als auch für die erzieherischen Ziele.
Claims (12)
1. Hilfsradanordnung zur Anbringung an einer Hinterradachse (14) eines Fahrrads
(10) zum Erreichen einer dynamischen seitlichen Stabilität des Fahrrads, wobei
ein Paar derartiger Radanordnungen dafür bestimmt ist, gleichzeitig auf den
jeweils seitlich gegenüberliegenden Seiten der Hinterradachse (14) benutzt zu
werden, wobei jede Radanordnung aufweist:
ein Hilfsrad (16);
ein Klemmmittel (26);
Ankermittel für die lösbare Verankerung des Klemmmittels (26) quer zur
Hinterradachse (14); und
ein Befestigungs- oder Anbaumittel (18) mit einem oberen vertikalen Abschnitt
(20), der mit dem Klemmmittel (26) verbindbar ist, einem zwischen dem
vertikalen und einem horizontalen Spindelabschnitt (24) angeordneten
Spiralfederabschnitt (22) und dem unteren im wesentlichen horizontal angeordneten
Spindelabschnitt (24), der im wesentlichen parallel zur Hinterradachse (14) ist,
wobei das Hilfsrad (16) an einem Ende des Spindelabschnitts (24) befestigt
ist, wobei der Spiralfederabschnitt (22) wenigstens eine und eine Viertel dicht
gewundene Umdrehungen aufweist mit einer Längsachse, wobei das Hilfsrad
(16) sich im wesentlichen frei vertikal bewegt, während es um die Längsachse
des Spiralfederabschnitts (22) rotiert,
dadurch gekennzeichnet, dass sich die Längsachse des Spiralfederabschnitts
(22) in Vorwärtsrichtung des Fahrrads (10) erstreckt und dass das Hilfsrad (16)
sich frei um die Längsachse des Spiralfederabschnitts (22) bewegt und rotiert.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Befestigungsmittel (18) aus einem einzigen konstruktiv geformten Bauteil in Form einer
Stange hergestellt ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Spiralfederabschnitt (22) in Vorwärtsrichtung gewunden ist, wodurch der Spindelabschnitt (24)
durch den Federabschnitt (22) gegen eine rückwärts gerichtete Bewegung
abgestützt ist.
4. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Spiralfederabschnitt (22) etwa zwei und ein Viertel Umdrehungen aufweist.
5. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Spindelabschnitt (24) sich von Natur aus um etwa 5º nach unten von der Horizontalen
erstreckt, wodurch der Spiralfederabschnitt (22) sich verbiegt, sobald Gewicht auf
das Hilfsrad (16) aufgebracht wird, und der Spindelabschnitt (24) sich nach oben
zur Horizontalen bewegt.
6. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er ferner
Radanpassmittel zum Anpassen einer Stellung des Hilfsrads (16) auf dem
Spindelabschnitt (24) umfasst, zur Anpassung an das unterschiedliche Gewicht des
Fahrradfahrers.
7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das
Radanpassungsmittel ein Hülsenelement (30) umfasst, das gleitend an dem
Spindelabschnitt (24) angeordnet ist, wobei das Hilfsrad (16) rotierbar an dem
Hülsenelement (30) angeordnet ist.
8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Hülsenelement
(30) gleitbar entlang dem Spindelabschnitt (24) angeordnet ist und dass ferner
Verriegelungsmittel zur anpassbaren Verriegelung des Hilfsrads (16) an einer
bestimmten Stelle entlang des Spindelabschnitts (24) vorgesehen sind.
9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verriegelungsmittel ein Stellschraubenelement (32) umfassen, das im Gewindeeingriff mit
einer zugehörigen quer angeordneten Gewindebohrung (34) im Hülsenelement
(30) steht.
10. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner
Höhenverstellmittel umfasst, die mit dem Klemmelement (26) und den Ankermitteln
zusammenwirken zur Veränderung des Abstands zwischen der Hinterradachse
(14) und dem Spindelabschnitt (24) zur Anpassung an Fahrräder mit
variierenden Hinterradgrößen.
11. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der obere
vertikale Abschnitt (20) der Befestigungsmittel (18) ein Stangenelement in Form
eines auf den Kopf stehenden U aufweist, dass die Ankermittel eine Schraube (27)
umfassen, die auf den Achsbolzen der Hinterradachse (14) geschraubt ist, und
dass die Klemmmittel (26) eine Klemmeinrichtung aufweisen, die mit dem
Schraubelement (27) zur festen lösbaren Befestigung des U-förmigen
Stangenelements von beiden Seiten sandwichartig zusammenarbeiten.
12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das
Klemmelement (26) einen im allgemeinen C-förmigen Querschnitt hat und eine zentrale
Achsendurchtrittsöffnung (26a) aufweist sowie längliche innere Nuten für die
teilweise umfängliche Betätigung um jeden Seitenfuß des U-förmigen vertikalen
Abschnitts (20) umfasst.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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