DE69608043T2 - Schliessvorrichtung für Sportschuhe - Google Patents
Schliessvorrichtung für SportschuheInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schließvorrichtung für Sportschuhe.
- Es ist bekannt, die Laschen von Sportschuhen, z. B. von Skistiefeln, Rollerskates oder Eisskates mit Schließvorrichtungen zu schließen, welche ein Unterteil aufweisen, das mit einer der zu schließenden Laschen verbunden ist, und von welchem zwei vertikale Wände hochstehen, um einen Hebelarm drehbar zu halten. Ein Zugelement ist an dem Hebelarm angelenkt und greift in Anschlußmittel ein, die mit der anderen zu schließenden Lasche verbunden sind. Das italienische Patent Nr. 182322 beschreibt eine Schließvorrichtung dieses Typs.
- Eines der Probleme, die bei dieser bekannten Schließvorrichtung beobachtet wurden, besteht darin, daß diese vom Außenprofil des Schuhes vorstehen muß, um einen Abstand des Hebeldrehpunktes, d. h. einen Abstand zwischen der Achse des Zugelementes und dem Punkt, an welchem der Hebelarm am Unterteil angelenkt ist, zu bilden. Je größer der Abstand des Hebeldrehpunktes ist, um so fester wird der Schuh verschlossen. Andererseits ist eine Vorrichtung, welche vom Schuh übermäßig vorsteht, den Stößen gegen äußere Objekte ausgesetzt, die während der Sportausübung in Erscheinung treten. Solche Stöße können ein unbeabsichtigtes Aufgehen oder sogar eine Beschädigung der Schließvorrichtung mit Konsequenzen verursachen, die, abgesehen von der Unterbrechung der Sportausübung, für den Benutzer ernst sein können. Die Bemessung der Vorrichtungen ist deshalb ein Kompromiß zwischen zwei gegensätzlichen Erfordernissen: der Notwendigkeit, eine Vorrichtung zu schaffen, welche ein hohes Maß an Festigkeit gewährleistet und deshalb in bezug zum Schuh erheblich vorsteht, und die Notwendigkeit, eine Vorrichtung zu schaffen, welche keinen Stößen ausgesetzt ist und deshalb ein niedriges Profil aufweist.
- Es ist auch zu berücksichtigen, daß eine Verminderung des Vorstehens einen weiteren Nachteil mit sich bringt, welcher darin besteht, daß es für den Benutzer schwierig ist, das freie Ende des Hebelarmes erfassen zu können, um die Vorrichtung zu öffnen. Der beschränkte Abstand zwischen dem Unterteil und dem Hebelarm macht es tatsächlich schwierig, mit den Fingern unterhalb des Hebelarmes einzugreifen; wobei diese Betätigung bei Schuhen für den Wintersport noch schwieriger ist, weil die Benutzer sehr dicke Handschuhe oder Fäustlinge tragen und sich möglicherweise auch noch Schnee oder Eis angesetzt hat.
- Als teilweise Lösung dieses Problems beschreibt die italienische Patentanmeldung 30704 B/78 einen Schließhebel für Skischuhe, welcher aus zwei Teilen zusammengesetzt ist, so daß der Endbereich des Hebels, welcher kürzer ist als der obere Bereich, beweglich ist oder so angehoben werden kann, daß es möglich ist, das Zugelement leichter zu lösen. Zweifellos ist jedoch auch diese Lösung nicht frei von einigen Nachteilen, welche hauptsächlich auf die notwendigerweise geringe Größe des Endbereiches zurückzuführen sind. Es bleibt tatsächlich für den Benutzer schwierig, den Hebel zu ergreifen, was durch den Umstand noch erschwert wird, daß der Zwischenraum zwischen den beiden Bereichen des Hebels schnell einfrieren kann. Der geringe Erfassungsbereich macht es für den Benutzer schwierig, das Eis zu beseitigen, wodurch keine Möglichkeit besteht, den Endbereich des Hebels zu bewegen.
- Eine ähnliche Einrichtung offenbart das US-Patent 4 433 457, in welchem ein Hebel beschrieben wird, der einen begrenzten Überstand aufweist und mit einem anhebbaren Endbereich versehen ist, dessen Länge im Verhältnis zu dem verbleibenden Bereich beschränkt ist. Es sind dieselben Nachteile zu beobachten wie bei der zuvor beschriebenen Lösung.
- Es ist deshalb Ziel der vorliegenden Erfindung, die Nachteile der erwähnten Lösungen des Standes der Technik zu beseitigen, indem eine Schließvorrichtung für Sportschuhe geschaffen wird, deren Überstand in bezug zum Profil des Schuhes vermindert ist, und welche gleichzeitig die Bedienung bei der Öffnung durch den Benutzer erleichtert.
- Im Rahmen dieses Zieles ist es eine wichtige Aufgabe, eine Schließvorrichtung zu schaffen, welche gegenüber unbeabsichtigtem Lösen, das durch Stöße gegen äußere Objekte verursacht wird, unempfindlich ist, und welche deshalb in der Anwendung sicher ist und gleichzeitig ein effektives Schließen des Schuhes ermöglicht.
- Eine wichtige Aufgabe besteht darin, eine Vorrichtung zu schaffen, welche keinen Blockierungen infolge von Schnee oder Eis ausgesetzt ist, und deren Funktionalität durch den Benutzer leicht wieder hergestellt werden kann.
- Eine weitere Aufgabe besteht darin, eine Vorrichtung zu schaffen, welche einen einfachen Aufbau aufweist, mit herkömmlichen Maschinen und Ausrüstungen hergestellt werden kann und geringe Herstellungskosten erfordert.
- Erfindungsgemäß wird eine Schließvorrichtung für Sportschuhe geschaffen, wie sie in den anliegenden Patentansprüchen dargelegt ist.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sollen durch die ausführliche Beschreibung von einigen speziellen jedoch nicht ausschließlichen Ausführungsbeispielen deutlich werden, welche durch Beispiele, die die Erfindung nicht beschränken sollen, in den anliegenden Zeichnungen dargestellt sind. Die Zeichnungen zeigen:
- Fig. 1 ist eine allgemeine perspektivische Ansicht der Schließvorrichtung;
- Fig. 2 ist eine Draufsicht auf die Schließvorrichtung;
- Fig. 3 ist eine Seitenansicht der Schließvorrichtung in geschlossener Position;
- Fig. 4 ist eine der Fig. 3 ähnliche Ansicht, welche die Vorrichtung in einer ersten Zwischenstellung während des Öffnens darstellt;
- Fig. 5 ist eine der Fig. 4 ähnliche Ansicht, welche die Vorrichtung in einer zweiten Zwischenstellung während des Öffnens darstellt;
- Fig. 6 ist eine der Fig. 5 ähnliche Ansicht, welche die Vorrichtung in vollständig geöffnetem Zustand zeigt;
- Fig. 7 ist eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform der Erfindung;
- Fig. 8 ist eine der Fig. 7 ähnliche Ansicht einer dritten Ausführungsform der Erfindung;
- Fig. 9 ist eine perspektivische Ansicht der Schließvorrichtung nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
- Fig. 10 ist eine Querschnittsansicht der Vorrichtung, wie sie sich in der Ebene X-X in Fig. 9 ergibt;
- Fig. 11 ist eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung nach noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
- Fig. 12 ist eine Vorderansicht der Vorrichtung nach Fig. 11;
- Fig. 13 ist eine Draufsicht auf die Vorrichtung nach Fig. 11.
- Nunmehr soll auf die Figuren Bezug genommen werden, und das Bezugszeichen 1 bezeichnet eine Schließvorrichtung für Sportschuhe, welche mindestens zwei Laschen 2 und 3 aufweisen, die miteinander verbunden werden müssen, uni den Schuh zu schließen. Die Schließvorrichtung umfaßt: einen Hebelarm 4; ein Zugelement 5, welches mit einem Ende 5a an dem Hebelarm 4 um eine erste Achse 6 angelenkt ist, und am gegenüberliegenden Ende 5b eine Greifeinrichtung 7 zum lösbaren Zusammenwirken mit einem geeigneten Anschlußmittel, welches mit der Lasche 3 verbunden ist, aufweist; ein Unterteil 9, welches mit der Lasche 2 verbunden ist, von welcher mindestens eine vertikale Wand 10 hochsteht und einen Hebelarm 4 um eine zweite Achse 11 drehbar hält; wobei in der speziellen Ausführungsform, die in den Fig. 1 bis 6 dargestellt ist, das Unterteil 9 zwei vertikale Wände 10 aufweist.
- Das Zugelement 5 wird vorzugsweise durch ein T-förmiges Element gebildet, welches die Greifeinrichtung 7 hält, oder in welches die Greifeinrichtung 7 eingeformt ist. Die Greifeinrichtung kann durch bekannte Elemente, z. B. durch einen Drahtbügel gebildet werden. Die Anschlußeinrichtung 8 wird ebenfalls durch bekannte Elemente, z. B. durch eine Zahnstange gebildet.
- Auf eine ausführliche Beschreibung in Hinblick auf die Verbindung bzw. die gelenkige Verbindung der verschiedenen Elemente untereinander, z. B. mittels Stiften oder Nieten oder anderen bekannten Arten von Befestigungsmitteln, welche dem Durchschnittsfachmann naheliegend sind, wird im weiteren verzichtet.
- Der Hebelarm 4 wird durch mindestens ein erstes Element 12 und ein zweites Element 13 gebildet. Das erste Element 12 umfaßt in der speziell dargestellten Ausführungsform zwei Verbindungsbolzen, welche an einem Ende 12a an den beiden vertikalen Wänden 10 in einer zweiten Achse 11 und am gegenüberliegenden Ende 12b mit einem zweiten Element 13 in einer dritten Achse 14 angelenkt sind.
- In vorteilhafter Weise stimmt in der dargestellten Ausführungsform die dritte Achse 14 mit der ersten Achse 6 überein. In dieser Weise ist, wenn sich der zweite Hebelarm 4 in geschlossener Position befindet, das zweite Element 13 keinen Spannungen ausgesetzt, welche allesamt durch das erste Element 12 aufgenommen werden.
- Das zweite Element 13 besitzt mindestens eine Zunge 15, welche über die dritte Achse 14 hinaus zur vertikalen Wand 10 vorsteht. In der speziell dargestellten Ausführungsform besitzt das zweite Element 13 zwei Zungen 15, welche zu dem Paar von vertikalen Wänden 10 hin gerichtet sind, und zwischen denen ein Lager zur Aufnahme des Zugelementes 5 angeordnet ist. Die beiden Verbindungsbolzen, welche das erste Element 12 bilden, sind vorzugsweise, jedoch nicht notwendigerweise, mit bezug zu den Zungen 15 außerhalb verbunden.
- Die Zungen 15 sind so geformt, daß sie in der geschlossenen Position sich nicht in Kontakt mit der oberen Fläche des Unterteiles 9 befinden. Während des Öffnens beginnen die Zungen 15, ausgehend von einem vorgegebenen Drehwinkel des zweiten Elementes 13 um die dritte Achse 14, mit der Oberfläche des Unterteiles 9 zusammenzuwirken. In dieser Weise wird ein anfänglicher Leerlauf des zweiten Elementes 13 zu einer Position erzeugt, welche zur Anwendung der Öffnungskraft günstiger ist.
- Eine Schwenkbegrenzungseinrichtung ist mit dem ersten Element 12 und mit dem zweiten Element 13 verbunden, und sie wird durch eine Anschlageinrichtung 16 gebildet, welche mit dem ersten Element 12 oder mit dem zweiten Element 13 verbunden ist, sowie durch Anschlagflächen 17, die mit dem jeweils anderen der Elemente verbunden sind. In dem speziell dargestellten Aus führungsbeispiel wird die Anschlageinrichtung 16 durch zwei Vorsprünge gebildet, welche vom zweiten Element 13 vorstehen und etwa parallel zur dritten Achse 14 angeordnet sind, während die Anschlagflächen 17 durch das geschlossene Ende von zwei Nuten gebildet werden, die in die beiden Verbindungsbolzen eingeformt sind, welche das erste Element 12 bilden.
- Die Funktion der Vorrichtung geschieht wie folgt: Ausgehend von der in Fig. 3 dargestellten geschlossenen Position muß der Benutzer ein ersten teilweises Verschwenken des zweiten Elementes 13 um die dritte Achse 14 vornehmen, um die Vorrichtung zu öffnen. Weil die erste Achse 6 und die dritte Achse 14 übereinstimmen, wodurch das zweite Element 13 in der geschlossenen Position frei von Spannung gehalten wird, und infolge der Form der Zungen 15, welche vom Unterteil 9 beabstandet sind, ist es nicht erforderlich, irgendeine Kraft auszuüben, um den ersten Teil des Schwenkens durchzuführen, welcher deshalb im Leerlauf erfolgt und den Zweck hat, dem Benutzer zu ermöglichen, seine Finger unter das freie Ende des Elementes 13 zu bringen und es in eine Position zu bewegen, welche zur Kraftausübung, die zum Öffnen benötigt wird, günstiger ist. Die Endposition des ersten Abschnittes des Schwenkens ist in Fig. 4 dargestellt. Ausgehend von dieser Position beginnen die Zungen 15 mit der oberen Fläche des Unterteiles 9 zusammenzuwirken und eine Reaktionskraft zu erzeugen, welche es ermöglicht, die Kraft auszuüben, welche zum Öffnen erforderlich ist. Die Reaktionskraft verursacht das Schwenken der beiden Verbindungsbolzen, welche das erste Element 12 bilden, um die zweite Achse 11, bis die erste Achse 6, welche in diesem Fall mit der dritten Achse 14 übereinstimmt, sich über die zweite Achse 11 hinaus bewegt. Die in Fig. 5 dargestellten Bedingungen zum Erreichen des vollständigen Öffnens, welches in Fig. 6 dargestellt ist, sind in dieser Weise gegeben.
- Während des Schließens verhalten sich die ersten und zweiten Elemente 12 und 13 als einziger Hebelarm, weil die Anschlageinrichtung 16 die Elemente 12, 13 miteinander durch Zusammenwirken mit den Anschlagflächen 17 starr koppelt, wenn die ersten und zweiten Elemente 12 und 13 annähernd miteinander fluchten. Deshalb ist die Schließfunktion im wesentlichen mit der Funktion von bekannten hebelbetätigten Schließvorrichtungen identisch, und auf dessen Beschreibung wird dementsprechend verzichtet.
- Es zeigt sich somit, daß die Erfindung das beabsichtigte Ziel und die Aufgaben erfüllt, eine Vorrichtung zu schaffen, welche vom Profil des Schuhes in geringerem Maße vorsteht und ebenfalls ein leichteres Öffnen ermöglicht. Der erste leerlaufende Abschnitt beim Schwenken des zweiten Elementes 13 hat den Zweck, ein leichtes Eingreifen des Benutzers zu ermöglichen, um danach die Öffnungskraft unter günstigeren Bedingungen ausüben zu können. In dieser Weise ist es möglich, einen Hebelarm vorzusehen, welcher aus einem ersten Element 12 und einem zweiten Element 13 zusammengesetzt ist, und dessen Profil dem Profil der darunterliegenden Lasche 2 des Schuhes enganliegend folgt.
- Weiterhin ermöglicht es die in dieser Weise gestaltete Vorrichtung, irgendwelchen Stößen gegen äußere Objekte zu begegnen, ohne dadurch ein ungewolltes Lösen oder Brechen der Schließvorrichtung zu verursachen, weil die meiste vom Stoß hervorgerufene Energie während des ersten leerlaufenden Abschnittes der Schwenkbewegung des zweiten Elementes 13 freigesetzt wird, ohne auf die anderen gespannten Bauteile der Vorrichtung übertragen zu werden.
- Schließlich sind die Abmessungen der Bauteile des Hebelarmes 4 so, daß sie irgendwelches Ansetzen von Schnee oder Eis, welches die Funktion der Bauteile und die Bewegungen der Schließvorrichtung blockiert, verhindern, oder in jedem Fall ein leichtes und schnelles Beseitigen ermöglichen.
- Die in dieser Weise geschaffene Erfindung läßt selbstverständlich zahlreiche Modifikationen und Variationen zu, welche alle innerhalb des Schutzumfanges desselben Erfindungsgedankens liegen.
- So zeigt z. B. die Fig. 7 eine zweite Ausführungsform, in welcher das Zugelement 105 insgesamt durch einen Drahtbügel gebildet wird, welcher an einem Ende 105a am zweiten Element 113 in einer ersten Achse 106 angelenkt ist und mit dem anderen Ende, welches die Greifeinrichtung bildet, mit einem bekannten Anschlußelement, z. B. einer Zahnstange (nicht dargestellt) verbunden werden kann.
- In dieser zweiten Ausführungsform sind die Verhältnisse zwischen den Kräften, welche auf die Vorrichtung einwirken, verändert, und deshalb ist die Kraft, welche der Benutzer im ersten Abschnitt des Schwenkens des zweiten Elementes 113 aufbringen muß, nicht Null, jedoch in jedem Fall geringer als die Kraft, welche bei einem bekannten Hebelarm angewendet werden muß.
- Als Alternative kann das Ende 105a des Zugelementes 105 am zweiten Element 113 angelenkt werden, wie dies mit gestrichelten Linien in Fig. 7 dargestellt ist. In dieser Weise liegt die erste Achse 106a zwischen der zweiten Achse 111 und der dritten Achse 114. In diesem Fall erfordert der erste Abschnitt des Schwenkens des Elementes 113 keine Anstrengung, jedoch ist die Wirksamkeit des Verschlusses vermindert, weil die erste Achse 106a benachbart zur zweiten Achse 11 liegt.
- Fig. 8 zeigt eine dritte Ausführungsform in welcher das Unterteil 209 eine einzige vertikale Wand 210 aufweist, an welcher das erste Element 212 in einer zweiten Achse 211 angelenkt ist. Das erste Element wird durch ein einziges Bauteil gebildet, welches im wesentlichen Y-förmig ist. Ein Lager wird zwischen den Zungen 215 des zweiten Elementes 213 gebildet, um das Ende 212b des ersten Elementes 212 aufzunehmen. In dieser Ausführungsform kann die erste Schwenkachse des Zugelementes 205 ebenfalls durch die Achse 206 gebildet werden, welche zum zweiten Element 213 gehört, sie kann mit der dritten Achse 214 übereinstimmen, oder sie kann durch die Achse 206a gebildet werden, welche zwischen der zweiten Achse 211 und der dritten Achse 214 liegt.
- Die Fig. 9 und 10 zeigen eine Schließvorrichtung 301 nach einer vierten Ausführungsform der Erfindung, welche einen Hebelarm 304 umfaßt, der durch ein erstes Element 312 gebildet wird, welches an einem zweiten Element 313 angelenkt ist. Das erste Element 312 ist mit den vertikalen Wänden 310 eines Unterteiles 309 schwenkbar verbunden, welches starr mit einer ersten Lasche des Schuhes verbunden ist.
- Ein Zugelement 305 ist am Hebelarm 304 durch Zapfen 317 angelenkt und besitzt eine Greifeinrichtung 307, die so gestaltet ist, daß sie in eine (nicht dargestellte) Zahnstange eingreift, welche starr mit einer zweiten Lasche verbunden ist, damit sie mit der ersten Lasche des Schuhes verbunden werden kann. Die Zapfen 317 halten auch das zweite Element 313.
- Das erste Element 312 ist einstückig aus Blech hergestellt und besitzt einen doppelt U-förmigen Querschnitt (Fig. 10), damit es an dem Unterteil 309 mittels der Zapfen 316 angelenkt werden kann, und damit es das Zugelement 305 in einem dafür angepaßten mittleren Lager aufnehmen kann. Die Funktion der Schließvorrichtung 301 ist im wesentlichen der Funktion der vorgenannten Ausführungsformen gleich.
- Die einstückige Konstruktion des ersten Elementes 313 hat jedoch verschiedene Vorteile. Der Aufbau des Hebelarmes dieser Ausführungsform ist steifer und zeigt deshalb eine effizientere und präzisere Funktion. Diese Ausführungsform ist auch sicherer und haltbarer.
- Die Fig. 11 bis 13 zeigen eine Schließvorrichtung 401 nach noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, welche einen Hebelarm 404 besitzt, der durch ein erstes Element 412 gebildet wird, das an einem zweiten Element 413 angelenkt ist. Das erste Element 412 ist schwenkbar mit vertikalen Wänden 410 eines Unterteiles 409 verbunden, welches starr an einer ersten Lasche des Schuhes angeordnet ist (nicht dargestellt).
- Ein Zugelement 405 ist am Hebelarm 404 angelenkt und besitzt eine Greifeinrichtung 307, welche zum Eingriff in eine (nicht dargestellte) Zahnstange vorgesehen ist, die starr an einer zweiten Lasche befestigt ist, damit sie mit der ersten Lasche des Schuhes verbunden werden kann. Das Zugelement 405 setzt sich aus einem Hauptteil 455, welches an einem Hebelarm 404 angelenkt und mit einem Schraubelement 456 zur Feinjustierung der wirksamen Länge des Zugelementes 405 verbunden ist, zusammen.
- Das erste Element 412 wird durch Bearbeitung eines massiven Stückes hergestellt und ist an dem Unterteil 409 durch Zapfen 416 angelenkt. Das erste Element 412 hat einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt und bildet ein mittleres Lager zur Aufnahme des Zugelementes 405.
- Das zweite Element 413, welches ebenfalls vorzugsweise einstückig hergestellt wird, besitzt einen vorderen schräg abgewinkelten Bereich 433 mit einer Führungskante 434, welche nahezu bündig mit der Oberfläche des Schuhes verläuft und deshalb für eine erhöhte Sicherheit sorgt, während eine Zugkante 435 vom abgewinkelten Bereich 433 beabstandet ist, um den Eingriff des Fingers des Benutzers zum Anheben des Hebelarmes zu erleichtern.
- Die Funktion der Schließvorrichtung 401 ist im wesentlichen der Funktion der zuvor beschriebenen Ausführungsformen gleich.
- Die verwendeten Materialien sollten, ebenso wie die möglichen Formen und Abmessungen der einzelnen Bauteile der Vorrichtung, die für die speziellen Erfordernisse jeweils geeignetsten sein.
- Wenn den technischen Merkmalen in den einzelnen Patentansprüchen Bezugszeichen folgen, sind diese Bezugszeichen lediglich angefügt, um die Verständlichkeit der Patentansprüche zu erhöhen, und deshalb haben diese Bezugszeichen keine einschränkende Wirkung bei der Auslegung jedes Elementes, welches beispielhaft durch diese Bezugszeichen bezeichnet ist.
Claims (24)
1. Schließvorrichtung für Sportschuhe, welche zumindest mit ersten und
zweiten miteinander zu verbindenden Laschen versehen sind, umfassend:
- einen Hebelarm (4, 104, 204, 304, 404);
- ein Zugelement (5, 105, 205, 305, 405), welches mit einem Ende an den
Hebelarm um eine erste Achse (6) angelenkt ist, und am
gegenüberliegenden Ende eine Greifeinrichtung (7, 107, 207, 307, 407) besitzt, die
so gestaltet ist, daß sie in Anschlußmittel eingreift, welche an der zweiten
Lasche vorgesehen sind;
- ein Unterteil (9, 109, 209, 309, 409), welches mit der ersten Lasche
verbunden ist, und von welchem mindestens eine vertikale Wand (10, 110,
210, 310, 410) hochsteht, um den Hebelarm um eine zweite Achse (11)
drehbar zu halten;
wobei der Hebelarm durch mindestens ein erstes Element (12, 112, 212,
312, 412) und mindestens ein zweites Element (13, 113, 213, 313, 413)
gebildet ist, und das erste Element mit einem Ende an mindestens einer
vertikalen Wand um die zweite Achse (11) angelenkt ist, und das zweite
Element am gegenüberliegenden Ende des ersten Elementes um eine dritte
Achse (14) angelenkt ist;
dadurch gekennzeichnet, daß die erste Achse (6) zu dem zweiten Element
(13) gehört.
2. Schließvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
zweite Element mindestens eine Zunge (15) aufweist, welche über die dritte
Achse hinaus zu der mindestens einen vertikalen Wand vorsteht, und in der
geschlossenen Position die mindestens eine Zunge (15) sich nicht in
Kontakt mit der oberen Fläche des Unterteiles (9) befindet, und die
mindestens eine Zunge (15) mit der oberen Fläche des Unterteiles (9)
innerhalb eines vorgegebenen Drehwinkels des zweiten Elementes (13) um
die dritte Achse (14) während der Öffnung des Hebelarmes (4)
zusammenwirkt.
3. Schließvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste (6) mit der dritten (14) Achse
übereinstimmt.
4. Schließvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste Achse (6) sich zwischen der zweiten
(11) und der dritten (14) Achse befindet und zu dem ersten Element (12)
gehört.
5. Schließvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende der mindestens einen
Zunge (15) so geformt ist, daß es einen ersten Teil des Schwenkens des
zweiten Elementes um die dritte Achse (14) ausführt, in welchem die
mindestens eine Zunge nicht mit der oberen Fläche des Unterteiles (9)
zusammenwirkt, und einen zweiten Teil des Schwenkens ausführt, in
welchem die mindestens eine Zunge (15) mit der oberen Fläche
zusammenwirkt, bis die Greifeinrichtung (7) aus den Anschlußmitteln gelöst
ist.
6. Schließvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß während des Schließens des
Hebelarmes (4) die ersten (12) und zweiten (13) Elemente durch
Schwenkbegrenzungsmittel (16), welche mit den ersten und zweiten Elementen
verbunden sind, miteinander starr gekoppelt sind.
7. Schließvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schwenkbegrenzungsmittel eine Anschlageinrichtung (16) umfassen,
welche mit dem ersten Element (12) oder mit dem zweiten Element (13)
verbunden ist, sowie Anschlagflächen (17), welche in die anderen der ersten
und zweiten Elemente eingeformt sind, wobei die Anschlageinrichtung mit
den Anschlagflächen beim Schließen des Hebelarmes zusammenwirkt.
8. Schließvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anschlageinrichtung (16) mit den Anschlagflächen (17) zusammenwirkt,
wenn die ersten und zweiten Elemente etwa miteinander fluchten.
9. Schließvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anschlageinrichtung (16) durch zwei Vorsprünge gebildet ist, welche
annähernd parallel zur dritten Achse (14) angeordnet sind und von einem
der ersten (12) oder zweiten (13) Elemente vorstehen.
10. Schließvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anschlagflächen (17) durch das geschlossene Ende eines Paares von Nuten
gebildet sind.
11. Schließvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Zugelement (5) mit einem Ende koaxial zum ersten (12) und zweiten (13)
Element angelenkt ist.
12. Schließvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Zugelement (105) mit einem Ende am zweiten Element (113) angelenkt ist.
13. Schließvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Zugelement (105) mit einem Ende am ersten Element (112) angelenkt ist.
14. Schließvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebelarm (4) durch die ersten
Elemente (12) gebildet wird, welche mit einem Ende (12a) an zwei
vertikalen Wänden (10) angelenkt sind, die von dem Unterteil (9) hochstehen,
und durch ein zweites Element (13), welches an dem gegenüberliegenden
Ende der ersten Elemente (12) angelenkt ist, wobei das zweite Element zwei
Zungen aufweist, welche über die dritte Achse hinaus zu den beiden
vertikalen Wänden vorstehen.
15. Schließvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
ersten Elemente (12) aus zwei Verbindungsleisten bestehen.
16. Schließvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Aufnahme zwischen den beiden Zungen (15) gebildet wird, um das
Zugelement aufzunehmen.
17. Schließvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das
Zugelement (5) durch ein T-förmiges Element gebildet ist, welches die
Spanneinrichtung (7) hält oder in welche die Spanneinrichtung eingeformt
ist.
18. Schließvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spanneinrichtung durch einen Drahtbügel (7) gebildet ist.
19. Schließvorrichtung einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (209) eine einzige vertikale
Wand (210) aufweist, an welcher das erste Element (212) in der zweiten
Achse (211) angelenkt ist, wobei das erste Element durch ein einziges
Bauteil gebildet ist, welches im wesentlichen Y-förmig ist.
20. Schließvorrichtung einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Zugelement (105, 205) insgesamt durch
einen Drahtbügel gebildet ist, welcher an einem Ende das Spannelement
aufweist.
21. Schließvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußmittel durch eine
Zahnstange gebildet sind.
22. Schließvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
erste Element (312) einstückig aus Metallblech hergestellt ist und einen
doppelt U-förmigen Querschnitt aufweist, welcher eine mittlere Aufnahme
für das Zugelement (305) bildet.
23. Schließvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
erste Element (312) aus einem Stück mit Vollwänden hergestellt ist und
einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt besitzt, welcher eine
mittlere Aufnahme für das Zugelement (305) bildet.
24. Schließvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
zweite Element (413) einen vorderen, schräg abgewinkelten Bereich (433)
besitzt, welcher eine Führungskante (434) nahe der Lasche aufweist, sowie
eine Zugkante (435), welche zur Lasche beabstandet ist, um den Eingriff des
Fingers des Benutzers zum Anheben des Hebelarmes zu erleichtern.
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| IT95TV000096A IT1279339B1 (it) | 1995-07-31 | 1995-07-31 | Dispositivo di serraggio per calzature sportive |
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