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DE69800777T2 - Rollengepäck mit Schleppelement - Google Patents

Rollengepäck mit Schleppelement

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DE69800777T2
DE69800777T2 DE69800777T DE69800777T DE69800777T2 DE 69800777 T2 DE69800777 T2 DE 69800777T2 DE 69800777 T DE69800777 T DE 69800777T DE 69800777 T DE69800777 T DE 69800777T DE 69800777 T2 DE69800777 T2 DE 69800777T2
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DE
Germany
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main
handle
pulling element
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luggage item
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DE69800777T
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Fabio Pedrini
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Travel Time Srl
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C13/00Details; Accessories
    • A45C13/26Special adaptations of handles
    • A45C13/262Special adaptations of handles for wheeled luggage
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C5/00Rigid or semi-rigid luggage
    • A45C5/14Rigid or semi-rigid luggage with built-in rolling means

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Gepäckstücke der im einleitenden Teil aus Anspruch 1 angegebenen Art. Ein solches Gepäckstück ist in US-AA 792 025 offen gelegt. Der Vorteil dieser bekannten Lösung gegenüber anderen konventionellen Lösungen besteht darin, dass sich an seinem oberen Rand ein einziger Griff befindet, der sowohl zum Anfassen und zum Tragen des Gepäckstückes verwendet werden kann, wenn das Ziehelement eingeschoben ist, als auch als Ziehgriff genutzt werden karin, wenn das Ziehelement herausgezogen ist. Bei anderen bekannten Lösungen werden zwei verschiedene Griffe für die oben genannten zwei unterschiedlichen Zwecke verwendet.
  • In der internationalen Patentanmeldung WO 96/20620 ist z. B. ein Gepäckgegenstand in Form eines Koffers zur Verwendung als Handgepäck während einer Flugreise beschrieben und dargestellt, wobei es sich bei dem Griff des oben erwähnten herausziehbaren Ziehelements um einen Hilfsgriff handelt (separat von dem Hauptgriff des Koffers), der zum Ziehen und Rollen des Koffers auf dessen Rädern genutzt wird. Eine ähnliche Lösung ist weiterhin in US-AA 759 431 offen gelegt.
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffung eines Gepäckstückes der zu Beginn angegebenen Art, welches einen extrem einfachen und kostengünstigen Aufbau hat und gleichzeitig eine außerordentlich effiziente Handhabung ermöglicht.
  • Zum Erreichen dieses Ziels schafft die Erfindung einen Gepäckgegenstand mit allen Merkmalen gemäß Anspruch 1.
  • Der Hauptkörper ist mit einer Arretiereinrichtung versehen, die das Ziehelement in seiner eingeschobenen Position arretiert. Bei der bevorzugten Ausführungsform umfasst die Arretiereinrichtung mindestens ein Hakenelement, das von dem Hauptkörper getragen und von einer Federeinrichtung in eine Position des Eingriffs einer damit zusammenwirkenden Absatzfläche gespannt wird, die an dem Ziehelement ausgebildet ist, sowie einen Entarretierhebel, der ebenfalls von dem Hauptkörper getragen wird und funktionell mit dem Hakenelement verbunden ist, wobei der Entarretierhebel gegen die Wirkung der Federeinrichtung, die das Hakenelement spannt, an eine Position bewegt werden kann, an der er die Trennung des Hakenelementes von der damit zusammenwirkenden Absatzfläche bewirkt.
  • Vorzugsweise ist der Entarretierhebel schwenkbar an dem Hauptkörper angebracht und weist zwei seitliche Flügel auf, die zwei entsprechende Hakenelemente steuern, die schwenkbar an dem Hauptkörper angebracht sind und ihrerseits mit zwei entsprechenden Absatzflächen zusammenwirken, die an zwei aneinander gegenüberliegenden Armen des Ziehelements ausgebildet sind und in Längsrichtung vom oberen Ende des Letzteren vorstehen und quer durch einen brückenartigen Körper verbunden sind, der den Griff bildet.
  • Bei einer speziell bevorzugten Ausführungsform sind der Entarretierhebel und die Hakenelemente in einem Teil ausgebildet.
  • Aufgrund der oben angegebenen Merkmale ist der erfindungsgemäße Gepäckgegenstand extrem effizient in der Handhabung, während er zugleich einen Aufbau hat, der extrem einfach herzustellen und zu montieren ist und daher geringe Kosten verursacht.
  • Weitere Kennzeichen und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung anhand der beigefügten Zeichnungen deutlich, die lediglich als nicht einschränkendes Beispiel angeführt werden, wobei:
  • Fig. 1 eine Perspektivansicht eines erfindungsgemäßen Koffers ist,
  • Fig. 2 eine vergrößerte Schnittdarstellung entlang der Linie II-II aus Fig. 1 ist,
  • Fig. 3 eine Schnittdarstellung entlang der Linie III-III aus Fig. 2 ist, die Fig. 4, 5 und 6 Schnittdarstellungen entlang der Linien IV-IV, V-V und VI-VI aus Fig. 1 sind,
  • Fig. 7 eine Schnittdarstellung entlang der Linie VII-VII aus Fig. 1 ist,
  • Fig. 8 eine Variante von Fig. 3 ist, die sich auf eine weitere Ausführungsform bezieht,
  • Fig. 9 eine Schnittdarstellung entlang der Linie IX-IX aus Fig. 8 und
  • Fig. 10 eine Perspektivdarstellung eines Details des Koffers aus den Fig. 8, 9 ist.
  • In den Zeichnungen gibt die Ziffer 1 allgemein einen Koffer an, der zum Beispiel als Handgepäckstück während einer Flugreise verwendet werden kann und umfasst:
  • einen Hauptkörper 2 aus einem starren Kunststoffmaterial mit zwei gegenüberliegenden Hauptwänden 3 (von denen in Fig. 1 lediglich eine zu sehen ist), zwei Stirnwänden 4 (von denen in Fig. 1 nur eine zu sehen ist), einer oberen Wand 5 und einer Bodenwand 6 (in Fig. 1 nicht abgebildet). Entsprechend einer an sich konventionellen Technologie wird der Hauptkörper 2 aus zwei Halbschalen 2a, 2b hergestellt, die an der Bodenwand 6 zueinander gelenkig angebracht sind und einen inneren Aufbewahrungsraum abgrenzen. Im geschlossenen Zustand, wie in Fig. 1, greifen die beiden Halbschalen 2a, 2b an ihren Außenrändern ineinander und können in diesem Zustand mittels zwei Kipphebel-Schließeinrichtungen 7 (von denen in Fig. 1 nur eine zu sehen ist) an den beiden Stirnwänden 4 und mittels einer weiteren Kipphebel-Schließeinrichtung 8 (Fig. 3) an der mit einem Schloss 9 versehenen oberen Wand 5 verschlossen werden. Die Kipphebel-Arretiereinrichtungen 7, 8 sowie das Schloss 9 sind in den Zeichnungen lediglich schematisch dargestellt und werden nicht näher beschrieben, da sie auf jede bekannte Art und Weise hergestellt werden können und als Einzelelemente nicht in den Schutzumfang der Erfindung fallen. Durch Weglassung von Konstruktionsdetails dieser Einrichtungen aus den Zeichnungen werden Letzte auch leichter verständlich.
  • Der Hauptkörper des Koffers 1 ist am Boden mit zwei Rädern 10 versehen, die so montiert sind, dass sie sich frei um eine Achse 11 (Fig. 7) drehen können, die parallel zu der allgemeinen Ebene der beiden Hauptwände 3 verläuft. Wie aus Fig. 7 hervorgeht, ist jedes Rad 10 frei drehbar auf einem Stift 12 aus Kunststoffmaterial montiert, der wiederum durch Schnappeingriff am Hauptkörper 2 des Koffers befestigt ist, der lokale Aufnahmeflächen 13 für die einzelnen Räder 10 aufweist. In den Fig. 1 und 6 ist zu erkennen, dass eine der beiden Hauptwände 3 in der Mitte eine Führungsrinne 3a aufweist, in der sich ein verschiebbar angebrachtes Element 14 befindet, welches zum Ziehen des Koffers 1 auf den Rädern 10 in eine Position herausgezogen werden kann, die durch die Strichlinien in Fig. 1 angegeben ist.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform besteht das Hilfsziehelement 14 aus einem abgeflachten und länglichen Körper aus Kunststoffmaterial mit zwei seitlichen Flügeln 14a, die mit den jeweiligen Aussparungen 15 der Führungsrinne 3a ineinander greifen.
  • Das Ziehelement 14 endet oben mit zwei längs hervorstehenden und gebogenen Armen 16, die durch einen brückenartigen Körper miteinander verbunden sind, welcher den Hauptgriff 17 des Koffers 1 bildet. Das Ziehelement 14 ist zwischen einer eingeschobenen Ruheposition, dargestellt durch die durchgezogenen Linien in Fig. 1, in der der Griff 15 den Hauptgriff des Koffers bildet, sodass er angehoben und getragen werden kann, und einer ausgefahrenen Betriebsposition (angegeben durch die Strichlinien in Fig. 1) bewegbar, in der der Griff 17 den Griff zum Anfassen des Ziehelements 14 zwecks Ziehen des Koffers 1 auf den Rädern 10 bildet. Die in den Zeichnungen abgebildete Ausführungsform verfügt über zwei Arretierhebel 18 zum Feststellen des Ziehelements 14 in dessen eingeschobener Ruheposition. Die Hebel 18 sind schwenkbar um Achsen 18a (Fig. 2) am Hauptkörper 2 des Koffers montiert und haben hakenförmige Enden 18b, die mit den Aufnahmeflächen 19 an den beiden Armen 16, die einen Teil des Ziehelements 14 bilden, in Eingriff kommen können. Wie aus Fig. 2 ersichtlich, wird die gelenkige Anbringung der Hebel 18 am Körper des Koffers erreicht, indem eine Wulst mit kreisförmigem Querschnitt, die aus dem Körper jedes Hebels 18 hervorsteht, in einen im Körper des Koffers ausgebildeten Sitz mit passendem Querschnitt eingepasst wird. Durch diese Lösung wird eine gelenkige Anbringung auf einfache und billige Art und Weise ermöglicht, ohne dass dazu zusätzliche Teile erforderlich wären. Die beiden Arretierhebel 18 können aus ihrer Eingriffsposition in Fig. 2 herausbewegt werden, indem ein Entarretierhebel 21 gegen die Wirkung der Federn 20 nach unten gedrückt wird. Der Hebel 21 ist um eine Achse 22 am Kofferkörper 2 gelenkig gelagert und hat zwei seitliche Flügel 23, die in den Hohlräumen 24 der Arretierhebel 18 aufgenommen werden, sodass sie funktionell mit diesen Hebeln 18 verbunden sind. Durch Nachuntendrücken des Hebels 21 lösen sich die beiden Haken 18b aus ihren jeweiligen Aufnahmebereichen 19 und ermöglichen das Herausziehen des Ziehelements 14. Wenn das Element 14 vollständig herausgezogen ist, wird dessen Umfallen durch einen Vorsprung 25 am Körper 2 des Koffers verhindert (Fig. 3), der durch das Element 14 überspannt wird, wohingegen ein vollständiges Herausnehmen des Elements 14 aus dem Koffer mit einer Blattfeder 26 verhindert wird, die an einer Fläche 27 des Elements 14 anliegt (siehe ebenfalls Fig. 3). Wenn das Element 14 so weit nach unten bewegt wird, dass es seine eingeschobene Position erreicht, schnappen die beiden Hebel 18 in die jeweiligen Sitzflächen ein, wobei die Federn 20 wirksam werden.
  • Wie bereits dargestellt, ist der erfindungsgemäße Koffer durch eine große Einfachheit in Aufbau und Montage gekennzeichnet, er hat weniger Teile und ist trotzdem außerordentlich effizient in der Handhabung. Konkret besteht ein wesentliches Merkmal der Erfindung in der Tatsache, dass der gesamte Körper des Griffes 17 einen Teil des Hilfselementes 14 bildet, sodass dieser Griff sowohl als Hauptgriff des Koffers 1 zum Anfassen und Anheben des Koffers verwendet wird, wenn das Element 14 eingeschoben ist, als auch als Ziehgriff, wenn das Element 14 herausgezogen ist.
  • Lediglich als Beispiel zeigt Fig. 1 eine Ausführungsform, bei der der Koffer einen Hilfsgriff 28 an einer der beiden Stirnwände 4 besitzt, der ebenfalls zum Anheben des Koffers benutzt werden kann. In den Fig. 4 und 5 ist ein Profildetail im Querschnitt der beiden Halbschalen 2a, 2b dargestellt, deren ineinander greifende Ränder so ausgeformt sind, dass ein labyrinthartiger Verschluss mit einem dazwischen liegenden Gummidichtungsstreifen 29 entsteht. Fig. 5 zeigt im Detail die Schließeinrichtung 7, die, wie bereits angegeben, hier nicht näher beschrieben wird, da sie auf jede bekannte Art und Weise hergestellt werden kann und für sich allein genommen nicht in den Schutzumfang fällt.
  • Die Fig. 8 und 9 zeigen eine weitere Ausführungsform der Erfindung, die sich von der oben Beschriebenen im Wesentlichen dadurch unterscheidet, dass sie einen Körper 50 aufweist, dargestellt in der Perspektivansicht aus Fig. 10, bei dem zwei Arretierhebel 180 sowie ein Entarretierhebel 210 aus einem einzigen Stück ausgebildet sind. Durch den Eingriff einer Rippe 220 mit kreisförmigem Querschnitt, die einen festen Bestandteil dieses Körpers bildet, mit einem Hohlraum mit dem gleichen Querschnitt in der Halbschale 2b ist dieser Körper weiterhin schwenkbar an der Halbschale 2b des Koffers um eine Achse herum angebracht, die parallel und nicht senkrecht zu den Hauptwänden des Koffers verläuft. Der Körper 50 unterliegt so lange der Wirkung einer V-förmigen Blattfeder 200, die zwischen den gegenüberliegenden Seiten der Halbschale 2b und des Hebels 210 eingesetzt ist, bis diese hinter einem Zahn 211 des Hebels 210 einrasten. Die Feder 200 drückt die beiden Arretierhebel in eine Position zum Arretieren des ausziehbaren Elements 14 und wird verformt, wenn dieses Element durch Herunterdrücken des Hebels 210 freigegeben wird. Dadurch ist die in den Fig. 8 bis 10 gezeigte Lösung noch weiter vereinfacht.
  • Wenngleich das erfindungsgemäße Prinzip unverändert bleibt, können natürlich Einzelheiten der lediglich als Beispiel beschriebenen und dargestellten Konstruktion und Ausführungsformen weitgehend verändert werden, ohne vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung gemäß den beiliegenden Ansprüchen abzuweichen.

Claims (8)

1. Gepäckgegenstand, der umfasst:
einen Hauptkörper (2), der einen inneren Aufbewahrungsraum abgrenzt und zwei einander gegenüberliegende Hauptwände (3), zwei Stirnwände (4), eine Bodenwand (6) und eine obere Wand (5) aufweist, wobei die obere Wand (5) mit einem einzelnen äußeren Hauptgriff (17) zum Ergreifen und Tragen des Gepäckgegenstandes (1) versehen ist und die Bodenwand (6) mit unteren Rädern (10) versehen ist, die drehbar um eine Achse (11) im Wesentlichen parallel zu den Hauptwänden (3) gelagert sind, und
ein herausziehbares Ziehelement (14) zum Ziehen des Gepäckgegenstandes (1) auf den Rädern (10), wobei das Element in einer Führungsrinne (3a), die an einer der Hauptwände (3) des Hauptkörpers (2) vorhanden ist, zwischen einer eingeschobenen Ruheposition und einer herausgezogenen Funktionsposition verschiebbar angebracht ist,
wobei der gesamte Körper des einzelnen Hauptgriffs (17) einen Teil des herausziehbaren Ziehelementes (14) bildet, so dass der gesamte Hauptgriff (17) ebenfalls als Ziehgriff des Gepäckgegenstandes (1) wirkt, wenn sich das Ziehelement (14) in seiner herausgezogenen Position befindet, und
wobei das Ziehelement (14) ein oberes Ende hat, das den Griff bildet (17) und das in einer von der Ebene der Führungsrinne (3a) beabstandeten Ebene angeordnet ist, so dass der Griff (17) in der eingeschobenen Position des Ziehelementes (14) mittig an der oberen Wand (5) angeordnet ist, d. h. an einer Position, die von beiden Hauptwänden (3) beabstandet ist,
dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper (1) aus starrem Kunststoffmaterial besteht, das Ziehelement (14) ein abgeflachtes und längliches Teil aus Kunststoffmaterial ist und die Führungsrinne (3a) durch eine Vertiefung in der Außenfläche einer Hauptwand (3) des Körpers (1) des Gepäckgegenstandes gebildet wird, das obere Ende des abgeflachten und länglichen Elementes über der oberen Wand (5) gekrümmt ist, um den einzelnen Hauptgriff (17) zu bilden, so dass im eingeschobenen Zustand des Ziehelementes (14) letzteres eine Außenfläche aufweist, die mit der der ausgesparten Hauptwand (3) und der Oberwand (5) bündig ist, wobei die Führungsrinne (3a) Aussparungen (15) an einander gegenüberliegenden Seiten derselben aufweist, um das Ziehelement (14) verschiebbar in der Führungsrinne (3a) zu halten.
2. Gepäckgegenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper (2) mit einer Arretiereinrichtung (18) versehen ist, die das Ziehelement (14) in seiner eingeschobenen Position arretiert.
3. Gepäckgegenstand nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiereinrichtung wenigstens ein Hakenelement (18), das von dem Hauptkörper (2) getragen wird und von einer Federeinrichtung (20) in eine Position des Eingriffs einer damit zusammenwirkenden Absatzfläche (19) gespannt wird, die an dem Ziehelement (14) ausgebildet ist, sowie einen Entarretierhebel (21) umfasst, der ebenfalls von dem Hauptkörper (2) getragen wird und funktionell mit dem Hakenelement (18) verbunden ist, wobei der Entarretierhebel (21) gegen die Wirkung der Federeinrichtung (20), die das Hakenelement (18) spannt, an eine Position bewegt werden kann, an der er Trennung des Hakenelementes (18) von der damit zusammenwirkenden Absatzfläche (19) bewirkt.
4. Gepäckgegenstand nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Entarretierhebel (21) schwenkbar an dem Hauptkörper (2) angebracht ist und zwei seitliche Flügel (23) aufweist, die zwei entsprechende Hakenelemente (18) steuern, die schwenkbar an dem Hauptkörper (2) angebracht sind und ihrerseits mit zwei entsprechenden Absatzflächen (19) zusammenwirken, die an zwei einander gegenüberliegenden Armen (16) des Ziehelementes (14) ausgebildet sind und in Längsrichtung vom oberen Ende des Letzteren vorstehen und quer durch einen brückenartigen Körper verbunden sind, der den Griff (17) bildet.
5. Gepäckgegenstand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hakenelemente (18) gelenkig um entsprechende Achsen senkrecht zu den einander gegenüberliegenden Hauptwänden des Gepäckgegenstandes gelagert sind, während der Entarretierhebel (21) gelenkig um eine Achse parallel zu den Wänden gelagert ist.
6. Gepäckgegenstand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Entarretierhebel (210) und die Hakenelemente (180) in einem Teil ausgebildet sind.
7. Gepäckgegenstand nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (50), der den Entarretierhebel (210) und die Hakenelemente (180) enthält, um eine Achse parallel zu den einander gegenüberliegenden Hauptwänden schwenkbar an dem Hauptkörper (2) angebracht ist.
8. Gepäckgegenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Einrichtungen zum Arretieren des Ziehelementes (14) in seiner herausgezogenen Position vorhanden sind.
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