DE69603231T2 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Zigarettenschachteln aus Verpackungszuschnitten - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Zigarettenschachteln aus VerpackungszuschnittenInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Hartschachteln für Zigaretten mit einem klappbaren Deckel, welches das Falten eines Zuschnittes von Verpackungsmaterial umfaßt, der im allgemeinen eine rechteckige Form aufweist und der an jeder Längsseite paarweise Streifen aufweist, die, nachdem diese übereinandergelegt sind, die langen Schmalseiten der Schachtel und des Deckels bilden, und um die Streifen zueinander zu befestigen, wird ein Kaltklebemittel, das ein Klebemittel ist, welches bei Umgebungstemperatur in einem flüssigen oder fluiden Zustand ist, auf einer Seite auf einem der Streifen eines jeden Paares, welcher mit einer der Seiten des Zuschnittes verbunden wird, aufgetragen. Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 3.
- Ein Verfahren und eine Vorrichtung dieser Art sind durch die Druckschrift DE-A-37 25 833 bekannt. Bei Anwendung dieses bekannten Verfahrens macht die ausschließliche Verwendung von Kaltklebemittel, welches länger zum Trocknen und Anziehen benötigt, es erforderlich, einige Haltemittel vorzusehen, die die Schachtel in ihrer endgültigen Form halten, bis das Klebemittel genügend angezogen ist. Aus der Druckschrift DE-B-12 17 842 ist bekannt, Punkte von Heißschmelzklebemittel an zumindest einer der einander gegenüberliegenden Oberflächen der zu verbindenden Streifen anzubringen, um diese niederzuhalten, während das Kaltklebemittel trocknet. Dieses Dokument offenbart eine herkömmliche Pappschachtel, welche vier Verschlußstreifen aufweist, die übereinander faltbar sind. Zwei gegenüberliegende Verschlußstreifen weisen Punkte des Heißschmelzklebemittels auf, während die anderen zwei Verschlußstreifen Punkte des Kaltklebemittels aufweisen. Dieses bekannte Verfahren mit der kombinierten Verwendung von Kaltklebemittelpunkten und Heißschmelzklebemittelpunkten zum Verschließen von Pappschachteln kann nicht einfach zu dem Zweck der Befestigung der Streifen von Zigarettenhartschachteln übertragen werden, während das Kaltklebemittel trocknet.
- Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Zigarettenhartschachteln der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, wodurch ermöglicht ist, Heißschmelzklebemittel zum Zwecke der Fixierung von Streifen und dem Halten der fertigen Zigarettenschachtel in der gefalteten Form zu verwenden, bis das Kaltklebemittel angezogen ist, und dies in einer einfachen und kostengünstigen Weise leicht durchzuführen.
- Die Erfindung löst die oben genannten Aufgaben gemäß einem Verfahren der eingangs beschriebenen Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1. Die Erfindung umfaßt auch andere Merkmale, welche ferner das oben genannte Verfahren und die Vorrichtung weiterbilden und den Gegenstand der abhängigen Ansprüche bilden.
- Die besonderen Merkmale der Erfindung und deren Vorteile werden ausführlich in der Beschreibung anhand einer bevorzugten Ausführungsform beispielhaft und nicht einschränkend in den beigefügten Zeichnungen dargestellt, es zeigen:
- Fig. 1 eine schematische Vorderansicht, teilweise im Querschnitt, einer Vorrichtung gemäß der Erfindung,
- Fig. 2 eine vergrößerte Draufsicht, teilweise im Querschnitt der Vorrichtung zum Auftragen von Punkten eines Heißschmelzklebemittels,
- Fig. 3 eine Draufsicht auf den Zuschnitt mit den Punkten von aufgetragenem Heißschmelzklebemittel und mit den Bereichen von aufgetragenem Kaltklebemittel.
- Auf die Figuren bezugnehmend umfaßt eine Vorrichtung zur Herstellung von Schachteln aus Verpackungsbögen, eine Einheit zum Auftragen von Klebemittel auf die gegenseitigen Kontaktflächen der zumindest einen zu verleimenden Ränder, Streifen oder Abschnitte des Verpackungsbogens 1, die insbesondere aus vorgeformten Bögen aus Karton vorgesehen sind, die zur Bildung einer Schachtel gefaltet werden und Streifen, Ränder oder Abschnitte aufweisen, die zum Übereinanderlegen und Befestigen zueinander durch Klebemittel bestimmt sind. Ein Beispiel eines solchen Zuschnittes ist in Fig. 3 dargestellt. Dieser Zuschnitt 1 ist passend gestaltet, um eine rechteckige parallelepipede Schachtel herzustellen und weist Streifen an 101, 101', 201, 201' auf, die in einem gefalteten Zustand des Zuschnittes 1 übereinandergelegt sind, um miteinander fixiert zu werden, und die die langen Schmalseiten der Schachtel und einen damit verbundenen aufschnippbaren Deckel, der entlang der Rückseite der Schachtel aufklappbar ist, bilden.
- Die Zuschnitte 1 sind gestapelt und in einem Magazin 2 angeordnet und werden durch einen Saugarm 3, der durch ein System von Kurbeln 4 und Führungsstangen 5 bewegt wird, einer Saugwalze 6 am Eingang der Klebemittelauftrageinheit zugeführt. Der Saugarm 3 führt eine Querbewegung bezüglich seiner Länge aus, um einen Zuschnitt 1 von dem Boden des Stapels in dem Magazin 2 zu entnehmen und führt in Kombination eine Vor- und Rückwärtsbewegung zu seiner Längsrichtung durch, wodurch der aufgenommene Zuschnitt 1 tangential der Eingangssaugwalze 6 überreicht wird. Die Eingangssaugwalze 6 rotiert um ihre Achse auf einer an einem Ende gestützten Antriebswelle 106 und arbeitet in Kombination mit einer zweiten oder transportierenden Saugwalze 7, welche direkt an diese, eigentlich tangential, aber durch eine kurze Distanz getrennt, angrenzt. Die Transportsaugwalze 7 übernimmt den Zuschnitt von der Eingangswalze 6 und führt diesen einer Station zu, in der Kaltklebemittel aufgetragen wird. Insbesondere weist die Transportwalze 7 zumindest ein Saugsegment 107, vorzugsweise zwei diametral einander gegenüberliegende Saugelemente, auf, wobei ebenso mehrere Saugsegmente auf der Umfangsfläche angeordnet sein können, die um ihre Achse drehbar sind.
- Jedes Saugsegment 107 stimmt mit der Fläche des Zuschnittes 1 im wesentlichen überein. Die Saugsegmente umfassen annähernd radiale Kanäle 207, die vorzugsweise in einer Fächerform angeordnet sind, welche mit einer Niederdruckkammer 307 kommunizieren, die über einen Kanal 407 zu einem Generator abwechselnd mit Nieder- und Hochdruck verbunden sind. Ein Druckgenerator ist vorteilhafterweise eingesetzt, wobei der Kanal 407 abwechselnd mit dem Generator und atmosphärischen Druck durch ein Rotationsventil in Übereinstimmung mit der Winkelposition des Saugsegmentes 107 verbunden ist. Folglich ist das Saugsegment 107, wenn es den Zuschnitt 1 aufnimmt und in der Klebemittelauftragstation ist, mit dem Niedrigdruckgenerator verbunden, wobei es, wenn es in der Ladestation ist, mit dem atmosphärischen Druck verbunden ist. In der Aufnahmestation wird der Zuschnitt durch die Transportwalze 7 einem Entladeförderband 8, z. B. durch ein Band oder ein Paar Bändern, mit Ansaugfunktion übergeben.
- In der Kaltklebemittelauftragstation ist das Saugsegment 107 unmittelbar oberhalb der Kaltklebemittel-Auftragmittel positioniert.
- In dem dargestellten Beispiel umfassen diese Mittel einen oben offenen Kaltklebemitteltank 9, bei dem die offene Oberseite in Richtung der Transportwalze 7 weist, also in Richtung des Saugsegmentes 107, welches zeitweise in der Kaltklebemittelauftragstation ist. Der Tank 9 erstreckt sich unterhalb des kompletten Bereiches des Zuschnittes 1 in beide, die Umfangs- und Axialrichtung der Transportwalze und die Behälterwände 109 sind quer zu der Achse der Transportwalze 7 ausgerichtet, welche eine Konkavität 209 coaxial zu dieser Transportwalze 7 aufweisen. An diesen Wänden sind eine oder mehrere Antriebswellen 110 für eine Vielzahl von Rollen 10 zum Aufnehmen und Auftragen des Kaltklebemittels angebracht. Diese Antriebswellen 110 erstrecken sich längs zueinander und ihre Mittelpunkte sind auf einer Kreislinie coaxial zu der Transportwalze 7, also mit den Vertiefungen 209, angeordnet. Die Rollen 10 und Antriebswellen 110 stimmen in ihrer Position mit den gewünschten Bereichen zum Auftragen des Kaltklebemittels überein und alle Abmessungen sind derart, daß die Rollen 10 zumindest teilweise an das Kaltklebemittel an der der Transportwalze 7 gegenüberliegende Seite eintauchen, während der Teil, der zur Transportwalze 7 weist, außerhalb des Kaltklebemittels liegt.
- Der Behälter 9 ist gemeinsam mit der Kaltklebemittelaufnahme/Auftragrollen 10 an dem freien Ende eines Armes 14 vorgesehen, welcher an seinem gegenüberliegenden Ende gelenkig in 114 derart aufgenommen ist, daß dieser frei um eine Achse parallel zur Achse der Walze schwenkbar ist. Der Arm 14 umfaßt eine quer nach unten verlaufende Verlängerung 214, welche mit zumindest einer Rolle 314 versehen ist, die sich um eine Achse parallel mit der Achse der Transportwalze 7 dreht und die in einer umlaufenden Nockenlaufbahn 15 läuft, welche drehbar um eine exzentrische Achse 115 angeordnet ist. Die exzentrische Achse ist vertikal niedriger als die Achse der umlaufenden Nockenbahn 15, damit die Drehung der Kurvenscheibe den Behälter 9 abwechselnd anhebt, um die Rollen 10 in Kontakt mit der Transportwalze 7, vielmehr mit dem Zuschnitt 1 zu bringen und um dann eine Abwärtsbewegung in eine Position zu bewirken, die im wesentlichen radial von dem Zuschnitt 1 beabstandet ist. Der Drehantrieb der Kurvenscheibe 15 und der Drehantrieb der Kaltklebemittelauftragrollen 10 sind mit der Zuführung des Zuschnittes 1 in die Kaltklebemittelauftragstation synchronisiert, mit anderen Worten, mit fortschreitenden Schritten der Eingangswalze 6 und mit denen der Transportwalze 7. Auf diese Weise wird, der Behälter 9 und die Kleberaufnahme/Auftragrollen 10 getrennt, wenn ein neuer Zuschnitt 1 in die Kaltklebemittelstation eingeführt und dieser zur nachfolgenden Entladestation weitergeleitet wird, wobei der Behälter 9 mit den Rollen 7, während die Transportwalze 7 in ihrer Pausenphase ist, auf diese zubewegt wird, um die Rollen 10 in Kontakt mit dem Zuschnitt zu bringen und dann zu entfernen. Die Rollen 10 übergeben immer dem neuen Zuschnitt 1 in der Kaltklebemittelstation eine Portion von ihrer klebstofftragenden Oberfläche, die bislang noch nicht in Kontakt mit einem Zuschnitt gekommen ist und deshalb das auf sich verteilte Klebemittel noch nicht abgesetzt hat. Das Klebemittel wird deshalb auf die gewünschten Bereiche des Zuschnitts 1 in einer Berühr- oder Druckbewegung übertragen.
- Mit Bezug auf Fig. 3 ist jede Rolle 10 zur Erzeugung eines Druckmusters 16 eines Kaltklebemittels auf einen vorbestimmten Abschnitt eines Zuschnittes 1 bestimmt, im vorliegenden Fall insbesondere auf den Streifen 101' und 201' und in bestimmten dazwischenliegenden Bereichen 301' und 401. Diese Druckmuster müssen vorbestimmte Größen und eine vorbestimmte Menge von Klebemittel aufweisen, um Verschmutzungen zu vermeiden. Der Zuschnitt 1 wird vorteilhafterweise durch die Kaltklebemittelauftragstation in einer Querausrichtung, vorzugsweise rechtwinklig zur Längsachse der Kaltklebemitteldrucke, transportiert, das heißt in diesem Fall mit der Längsachse des Zuschnittes 1 parallel zur Achse der Transportwalze 7. Sobald die Schachtel in ihrem geformten Zustand ist, also wenn der Zuschnitt 1 gefaltet ist, werden weitere angrenzende Streifen oder Abschnitte des Zuschnittes 1, welche mit 101 und 201 bezeichnet sind, mit den Bereichen 101' und 201' übereinandergelegt und diese Abschnitte müssen zu den Streifen 101' und 201' gehalten werden, bis das Kaltklebemittel hinreichend angezogen hat, um zu vermeiden, daß die aneinandergrenzenden übereinanderliegenden Abschnitte sich lösen.
- Damit die Streifen 101, 101' und 201, 201' lange genug zusammengehalten werden, um sicherzustellen, daß das Kaltklebemittel getrocknet ist, ist eine Station unterhalb der Kaltklebestation und vor der nachfolgenden Prozeßeinheit, also bevor der Zuschnitt die Klebemittelauftragseinheit verläßt, vorgesehen, in der Heißklebemittelpunkte auf die Streifen 101, 201 aufgetragen werden. Diese Heißklebemittelpunkte 17 werden vorteilhafterweise auf die Streifen 101, 201, die mit denjenigen verbunden sind, auf welchen das Kaltklebemittel aufgetragen wurde, in einer Position aufgetragen, die sich nicht mit den Druckenmustern des Kaltklebemittels 16 überschneidet, wenn die miteinander zu verbindenden Streifen 101, 101' und 201, 201' einmal in Verbindung gebracht wurden.
- Bezugnehmend auf die Fig. 1 und 2 umfaßt die Heißschmelzklebemittelauftragvorrichtung einen Tank 20 mit Heißschmelzklebemittel, der mit Heizmittel ausgestattet ist, beispielsweise elektrische Widerstände oder dergleichen, die allgemein mit der Nummer 21 gekennzeichnet sind. Eine erste Auftragrolle 22 ist teilweise in das Heißschmelzklebemittel am Boden des Tankes 20 eingetaucht, die synchron mit der Vorwärtsbewegung des Zuschnittes 1 rotiert wird. Eine Auf tragrolle 23 ist um eine Achse parallel zur Aufnahmerolle 22 drehbar gelagert und umfaßt eine Vielzahl von Kissen 123 zur Aufnahme und zum Auftragen des Heißklebemittels, die in gleichmäßigen winkligen Abstand über den Umfang verteilt angeordnet sind: diese sind in einer radial vorspringenden Position von der Rolle 23 getragen und in Umfangsrichtung der Rolle 23 gesehen ausgerichtet. Die Kissen 123 bestehen vorzugsweise aus coaxial kreisförmigen, tangential zu der Umfangsoberfläche der Aufnahmerolle 22 ausgebildeten Bögen. Genauer gesagt, bestehen die Oberflächen, die die Kissen 123 bilden, aus den radial äußersten Oberflächen von kegelstumpf-förmigen Zähnen 223, die in gleichmäßigen winkligen Abständen um die Heißklebemittelauftragrolle 23 positioniert sind. Die Aufnahmerolle 22 und die Auftragrolle 23 sind treibend durch eine Reihe von Zahnrädern 24, 25, 26 miteinander verbunden, die rotierend durch denselben Motor oder Antriebswelle angetrieben werden.
- Bezugnehmend auf den Zuschnitt 1 zur Herstellung von Zigarettenhartschachteln mit klappbaren Deckeln gemäß Fig. 3 werden die Heißschmelzklebepunkte 17 auf der gleichen Seite des Zuschnittes 1 in einer Linie zueinander in Längsrichtung auf den Zuschnitt aufgetragen, die quer zur Vorwärtsbewegung des Zuschnittes 1 ist, wobei jeder an den angrenzenden Enden der Streifen 101, 201 aufgebracht wird, die zur Bildung der inneren Seiten der Längsschmalseiten der Schachtel verwendet werden und für das Übereinanderlegen der inneren Seite der einander zugehörigen Streifen 101', 201' verwendet werden. Die Heißschmelzklebepunkte und die Bereiche des Kaltklebemittels müssen deshalb auf einander gegenüberliegenden Seiten der miteinander zu verbindenden Streifen 101, 101' und 201, 201' aufgetragen werden, so daß also das Kaltklebemittel und Heißklebemittel auf gegenüberliegenden Seiten des Zuschnittes 1 in seinem ungefalteten Zustand aufgetragen werden. Des weiteren ermöglicht die besondere Anordnung der Heißschmelzklebepunkte 17 ein gleichzeitiges Auftragen auf den Streifen 101, 201 auf der gleichen Seite des Zuschnittes 1. Sobald dies durchgeführt wurde, werden die zwei Scheiben 122, 323 aus welchen die Aufnahmerolle 22 und die Auftragrolle 23 besteht, axial zueinander in einem Abstand angeordnet, der dem der Heißschmelzklebepunkte 17 auf den Streifen 101 und 201 entspricht. Jede Scheibe 323 der Auftragrolle 23 weist zwei kegelstumpf-förmige Zähne 223 auf, die winklig getrennt zueinander angeordnet sind, um die Heißschmelzklebepunkte 17 auf den Streifen 101, 201 während des Durchlaufens auf beiden Seiten des Zuschnittes 1, zu erzeugen, wobei dies an der Vorder- und Rückseite, in bezug auf die Vorwärtsrichtung ist, während die Zähne 223 der beiden Scheiben 323 axial in einer Linie zueinander positioniert sind.
- In bezug auf Fig. 1 ist die Vorrichtung zum Auftragen der Heißschmelzklebepunkte, beispielsweise die Auftragstation für die Heißschmelzklebepunkte, vorteilhafterweise am Ende des Zuschnitts-Endladetransportband 8 der Klebeauftragvorrichtung angeordnet. Dies verkürzt die Zeit, welche die Zuschnitte benötigen, um die unmittelbar nachfolgende Faltstation zu erreichen, wodurch ermöglicht wird, daß die Zuschnitte gefaltet und von jetzt an die Streifen 101, 101', 201, 201' übereinandergelegt werden, bevor das Heißschmelzklebemittel getrocknet ist. Nachdem das Falten beendet ist, trocknet das Heißschmelzklebemittel viel schneller als das Kaltklebemittel, was bedeutet, daß die Heißschmelzklebemittelpunkte kurzzeitig die Schachtel in dem geformten Zustand, in dem die Streifen 101, 101' und 201, 201' zueinander verklebt sind, halten, bis das Kaltklebemittel angezogen hat, ohne daß der Einsatz von mechanischen oder anderen Falzmitteln erforderlich ist.
- Dank ihrer Anordnung sind nur vier sehr kleine Heißklebemittelpunkte ausreichend, um die Wirkung sicherzustellen, wonach die Schachtel in dem geformten Zustand für die benötigte Zeitdauer gehalten wird, bis der Kaltkleber getrocknet ist. Für jeden Streifen 101 und 201 der Schachtel und des klappbaren Deckels ist nur ein kleiner Heißschmelzklebemittelpunkt 17 ausreichend. Auf diese Weise ist die benötigte Menge des Heißschmelzklebemittels sehr gering, und es ist ermöglicht, die Form der Schachtel aufrechtzuerhalten, während die Nachteile des Heißschmelzklebemittels vermieden oder auf ein sehr geringes Maß reduziert werden.
- In einer weiteren Verbesserung, die nicht nur ermöglicht, daß die Position der Heißschmelzklebepunkte 17 auf dem Zuschnitt 1 perfekt angeordnet und ausgerichtet sind, sondern auch ermöglicht, daß eine Vielzahl von Heißschmelzklebemittelpunkten in verschiedenen Positionen entlang der Längsachse des Zuschnittes 1, also entlang einer Querachse zur Vorwärtsbewegungsrichtung der Zuschnitte erzeugt werden, ist die Heißschmelzklebemittelauftragvorrichtung auf einem Schlitten 27 vorgesehen, der entlang der Führungsschiene 28 bewegbar ist.
- Die Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen beschränkt, und kann sehr verändert oder modifiziert werden, insbesondere hinsichtlich der Konstruktion. Folglich ist die Konstruktion der Vorrichtungen zum Auftragen des Kaltklebemittels und der Heißschmelzklebemittelpunkte von der Geometrie und Formen, welche für die Schachtel und folglich für den Zuschnitt gewählt werden, abhängig. All dies ist möglich, ohne die Erfindung, wie nachfolgend beansprucht, zu verlassen.
Claims (8)
1. Verfahren zur Herstellung von Zigarettenhartschachteln mit einem klappbaren
Deckel, welches das Falten eines Zuschnittes (1) aus Verpackungsmaterial
umfaßt, der eine im allgemeinen rechteckige Form und auf jeder Längsseite
paarweise Streifen (101, 101'; 201, 201') aufweist, die dafür vorgesehen sind,
die langen Schmalseiten der Schachtel und des Deckels auszubilden, sobald
diese übereinander gelegt werden und um die Streifen (101, 101', 201, 201')
zueinander zu befestigen, wird ein Kaltklebemittel, das ein Klebemittel ist,
welches einen liquiden oder flüssigen Zustand bei Umgebungstemperatur aufweist,
auf einer Seite auf einen der Streifen (101', 201') jedes Paares aufgetragen,
welcher mit einer der Flächen des Zuschnittes (1) verbunden ist, dadurch
gekennzeichnet, daß für den Zweck der Fixierung der Streifen (101, 101'; 201,
201'), während das Kaltklebemittel trocknet,
a) auf der Seite der anderen Streifen (101, 201) auf der gegenüberliegenden
Fläche des Zuschnittes, welche frei von Kaltkleber sind, zumindest ein
Tropfen (17) eines Heißschmelzklebemittels aufgetragen wird, welches ein
Klebemittel ist, das oberhalb Umgebungstemperatur den
Flüssigkeitszustand erreicht und bei Umgebungstemperatur trocknet, erstarrt oder
austrocknet,
b) die Streifen (101, 201), die auf der gleichen Seite des Deckels und der
Packung liegen und auf die die Tropfen (17) des Heißschmelzklebemittels
aufgetragen sind, aneinander angrenzen,
c) das Kaltklebemittel (16) vor dem Auftragen der Tropfen (17) des
Heißschmelzklebemittels aufgetragen wird, wobei letzteres unmittelbar vor dem
Falten oder Formen des Zuschnittes in eine Schachtel aufgetragen wird,
d) das Kaltklebemittel und die Tropfen (17) des Heißschmelzklebemittels auf
Bereiche aufgetragen werden, die nicht miteinander auf den wechselseitig
gegenüberliegenden Kontaktflächen zusammentreffen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuschnitte (1) in
Querrichtung der Zuschnitte und in den Bereichen (16) transportiert werden, in
denen das Kaltklebemittel aufgetragen ist, während die Tropfen (17) des
Heißschmelzklebemittels auf den Steifen (101, 201) auf jeder Seite des Zuschnittes
(1) gleichzeitig und miteinander in Längsrichtung des Zuschnittes, die
rechtwinklig zu der Transportrichtung ist, in einer Linie aufgetragen werden.
3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, die eine Klebemittel-Auftrageeinheit umfaßt mit Mitteln (6, 7, 8) zum
Transport von Verpackungszuschnitten (1), rechtwinklig zu ihren Längsseiten,
von einem Eingang zu einem Ausgang durch zumindest eine Klebemittel-
Auftragestation, mit Transportmittel (8) zum Entladen der Verpackungsbögen
(1) von der Klebemittel-Auftrageeinheit und zu dessen Zuführung zu einer
nachfolgenden Falt-/Formstation, wobei die Klebemittel-Auftrageeinheit eine
erste Kaltklebemittel-Auftragestation mit Mitteln (9, 10, 14, 15) zum Auftragen von
Kaltklebemittel (16) umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung
umfaßt:
a) eine Heißschmelzklebemittel-Auftragstation mit Mitteln (20, 21, 22, 23)
zum Auftragen von Tropfen (17) von Heißschmelzklebemittel auf
entsprechende nicht zusammenfallende Gebiete der Streifen (101, 101'; 201,
201') des Verpackungsbogens (1), wobei die Heißschmefzklebemittel-
Auftragmittel (20, 21, 22, 23) am Ende des Ausganges der Transportmittel
(8) zum Entladen der Verpackungsbögen (1) von der Klebemittel-
Auftrageeinheit und direkt oberhalb der nachfolgenden Einheit, um diese
zu falten und die Schachtel zu formen, angeordnet ist,
b) die Kaltklebemittel- und Heißschmelzklebemittel-Auftragemittel (10, 23),
welche durch Rollen ausgebildet sind, die um eine Achse parallel zur
Längsrichtung des Zuschnittes (1) rotieren und in Kontakt mit den
entsprechenden Bereichen (16, 17) der entsprechenden Streifen (101, 101',
201, 201') auf der gegenüberliegenden Fläche des Zuschnittes (1)
kommen,
c) die Heißschmelzklebemittel-Auftragmittel (20, 21, 22, 23), die unterhalb
der Kaltklebemittel-Auftragmittel (9, 10, 14, 15) in bezug auf die
Transportrichtung des Zuschnittes (1) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schachtel und
der Klappdeckel nur durch zwei sehr kleine Tropfen (17) des
Heißschmelzklebemittels für jede der Teile in Form gehalten wird, wobei jeder Tropfen auf
jedem Streifen (101, 201) der zwei langen Schmalseiten der Schachtel und des
klappbaren Deckels vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum
Auftragen der Tropfen (17) des Heißschmelzklebemittels einen beheizten Tank
(20, 21) für das Heißschmelzklebemittel und eine Auftragerolle (23) aufweisen,
welche um eine Achse rotiert, die parallel zum Zuschnitt (1) und rechtwinklig zu
dessen Bewegungsrichtung vorgesehen ist und über den Umfang verteilt
Kerben oder Kissen (123) aufweist, die radial hervorspringen und abwechselnd mit
den gegenüberliegenden Oberflächen der Zuschnitte (1) und mit dem
verflüssigten Heißschmelzklebemittel in Kontakt kommen, wobei die Rotation der
Rollen mit der Bewegung der Zuschnitte (1) synchronisiert ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftragerolle
(23) zwei oder mehr im Umfang verlaufende Kerben oder Kissen (123) zum
Auftragen der Tropfen (17) des Heißschmelzklebemittels aufweist, die winklig
über den Umfang der Auftragerolle (23) verteilt angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftragerolle
zwei oder mehr Kerben oder Kissen (123) aufweist, die in einer Linie
zueinander oder wahlweise winklig versetzt entlang der Längsachse der Rolle verteilt
sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Auftragerolle (23) aus einer, zwei oder mehreren koaxialen Scheiben (323) besteht, die
auf der selben Achse angeordnet sind, um gemeinsam zu rotieren und um zu
ermöglichen, axial getrennt voneinander angeordnet zu werden.
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