DE69600295T2 - Vorrichtung zum Aufbewahren von Gegenständen, insbesondere in Kraftfahrzeugen - Google Patents
Vorrichtung zum Aufbewahren von Gegenständen, insbesondere in KraftfahrzeugenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufbewahren von Gegenständen, insbesondere in Kraftfahrzeugen.
- Im Stand der Technik sind bereits Vorrichtungen zum Aufbewahren dieses Typs bekannt, die ein Gehäuse für die Aufnahme der Gegenstände umfassen, das eine Öffnung aufweist, die durch einen Deckel verschlossen ist, der auf dem Gehäuse gelenkig angeordnet ist und durch Kippen, beispielsweise durch einen Verwender, zwischen einer aktiven Position zum Verschließen des Gehäuses und einer eingezogenen Position zum Öffnen desselben verschiebbar ist.
- Im allgemeinen ist der Deckel in dem oberen Teil oder in dem unteren Teil des Gehäuses gelenkig angeordnet, um zu einer eingezogenen Position verschoben werden zu können, die es dem Benutzer ermöglicht, zu den in dem Gehäuse abgelegten Gegenständen zuzugreifen.
- Jedoch ist festzustellen, daß eine gewisse Unordnung in diesen Gehäusen herrschen kann und daß diese eine relativ große Tiefe aufweisen können, so daß der Zugriff zu den Gegenständen dann relativ schwierig ist.
- Ziel der Erfindung ist somit die Lösung dieser Probleme.
- Zu diesem Zweck betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Aufbewahren von Gegenständen, insbesondere in Kraftfahrzeugen, bestehend aus einem Gehäuse für die Aufnahme der Gegenstände, das eine Öffnung aufweist, die durch einen Deckel verschlossen ist, der auf dem Gehäuse gelenkig angeordnet und zwischen einer aktiven Position für den Verschluß des Gehäuses und einer eingezogenen Position für das Öffnen desselben verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel in dem Gehäuse verschiebbar ist und daß die Seite des Deckels, die zu dem Gehäuse gerichtet ist, in Form eines Behälters ausgeführt ist, der mit einem Rand versehen ist, der einen Abstreifer bildet, der derart ausgeführt ist, daß er mit der Innenwandung des Gehäuses beim Verschieben des Deckels aus seiner aktiven Position in seine eingezogene Position zusammenwirkt, um die Gegenstände von dem Gehäuse in den Behälter zu verlagern, damit diese in diesem auf zugreifbare Art und Weise vorhanden sind.
- Vorzugsweise umfaßt der Deckel Seitenflansche, die mit Gelenkmitteln versehen sind, die derart ausgeführt sind, daß sie mit komplementären Mitteln des Gehäuses zusammenwirken.
- Die Erfindung wird durch die Studie der nachfolgenden Beschreibung besser verständlich, die nur beispielhaften Charakter hat und sich auf die beiliegenden Zeichnungen bezieht, wobei:
- - Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Aufbewahren von Gegenständen darstellt; und
- - die Fig. 2 und 3 Schnittansichten einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Aufbewahren darstellen, die einen Deckel derselben in aktiver Verschlußposition bzw. in eingezogener Öffnungsposition für ein Gehäuse dieser Vorrichtung zeigen.
- Wie in diesen Figuren zu sehen, ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Aufbewahren von Gegenständen dazu bestimmt, beispielsweise in einen Ausstattungsteil, wie ein Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs, eingebaut zu werden.
- Diese Vorrichtung zum Aufbewahren umfaßt herkömmlicherweise ein Gehäuse 1 für die Aufnahme der Gegenstände, das eine Öffnung 2 aufweist, die durch einen Deckel 3 verschlossen ist, der auf dem Gehäuse 1 gelenkig angeordnet und zwischen einer aktiven Position für den Verschluß des Gehäuses und einer eingezogenen Position für das Öffnen desselben verschiebbar ist.
- Erfindungsgemäß ist der Deckel 3 in dem Gehäuse 1 verschiebbar, und die Seite des Deckels 3, die zu dem Gehäuse gerichtet ist, weist die Form eines Behälters auf, der mit einem Rand 4 versehen ist, der einen Abstreifer bildet, der derart ausgeführt ist, daß er mit der Innenwandung 5 des Gehäuses 1 beim Verschieben des Deckels aus seiner aktiven Position in seine eingezogene Position zusammenwirkt, um die Gegenstände von dem Gehäuse in den Behälter zu verlagern, damit diese in diesem auf zugreifbare Art und Weise vorhanden sind.
- Zumindest ein unterer Abschnitt der Innenwandung des Gehäuses 1 ist als ein bezogen auf die Gelenkachse des Deckels auf dem Gehäuse zentrierter Kreisbogen ausgebildet.
- Es ist also festzustellen, wie dies in den Fig. 2 und 3 dargestellt ist, daß bei den Verschiebungen des Deckels aus seiner aktiven Position für den Verschluß des Gehäuses, die in Fig. 2 dargestellt ist, in seine eingezogene Position zum Öffnen desselben, die in Fig. 3 dargestellt ist, der Rand, der einen Abstreifer 4 des Deckels 3 bildet, es ermöglicht, die in dem Gehäuse 1 enthaltenen Gegenstände zu sammeln und diese von diesem Gehäuse in den Behälter übergehen zu lassen, der auf der entsprechenden Seite des Deckels ausgebildet ist, um diese dem Benutzer darzubieten, wenn dieser Deckel in der eingezogenen Position für das Öffnen des Gehäuses ist.
- Vorzugsweise ist dieser Deckel mit Seitenflanschen versehen, von denen nur einer, der mit dem Bezugszeichen 6 bezeichnet ist, in diesen Figuren zu sehen ist, wobei diese Seitenflansche mit Gelenkmitteln versehen sind, die derart ausgeführt sind, daß sie mit komplementären Mitteln des Gehäuses zusammenwirken, um die Verschiebungen des Deckels zu ermöglichen.
- In dem dargestellten Ausführungsbeispiel umfassen diese Gelenkmittel jeweils einen mit dem Gehäuse verbundenen Bolzen, der mit dem allgemeinen Bezugszeichen 7 bezeichnet ist, während die komplementären Mittel der Flansche des Deckels jeweils von zwei Schenkeln gebildet werden, die mit den Bezugszeichen 8 und 9 in diesen Figuren bezeichnet und derart ausgeführt sind, daß sie auf beiden Seiten dieses Stiftes 7 eingreifen, um eine gelenkige Befestigung des Deckels in dem Gehäuse zu ermöglichen.
- Es versteht sich natürlich, daß andere Mittel zur Befestigung und gelenkigen Verbindung des Deckels mit dem Gehäuse vorgesehen werden können.
- Es versteht sich auch, daß verschiedene Ausführungsarten des Deckels in Form eines Behälters vorgesehen werden können.
- Dieser kann auch mit Mitteln zur Betätigung durch einen Benutzer, die beispielsweise mit dem Bezugszeichen 10 in diesen Figuren bezeichnet sind, versehen sein, und der Deckel und das Gehäuse können komplementäre Anschlagmittel umfassen, die derart ausgeführt sind, daß sie die aktive und die eingezogene Position dieses Deckels auf herkömmliche Art begrenzen.
- Es ist also festzustellen, daß in der eingezogenen Position des Deckels die Gegenstände in dem Behälter desselben enthalten sind und daß diese auf äußerst zugreifbare Art und Weise dem Benutzer vorgelegt werden.
- Beim Schließen des Deckels werden die Gegenstände wieder in das Gehäuse gelegt.
- Es ist auch anzumerken, daß diese Vorrichtung in verschiedene Ausstattungsteile eines Fahrzeugs, wie beispielsweise das Armaturenbrett, die Türen, die Armlehnen der Sitze, usw. eingebaut werden kann.
- Es versteht sich auch, daß das Gehäuse eine Innenwandung aufweisen kann, die zur Gänze als ein bezogen auf die Achse der Befestigungsmittel des Deckels auf dem Gehäuse zentrierte Kreisbogen ausgebildet ist, und daß der Deckel zwischen seiner aktiven und seiner eingezogenen Position durch Kippen nach unten, wie dies in den Figuren dargestellt ist, oder nach oben verschoben werden kann, wobei der Deckel dann im Vergleich zu dem dargestellten Beispiel umgekehrt ist.
Claims (3)
1. Vorrichtung zum Aufbewahren von Gegenständen,
insbesondere in Kraftfahrzeugen, bestehend aus einem
Gehäuse (1) für die Aufnahme der Gegenstände, das eine
Öffnung (2) aufweist, die durch einen Deckel (3)
verschlossen ist, der auf dem Gehäuse (1) gelenkig
angeordnet und zwischen einer aktiven Position für den
Verschluß des Gehäuses und einer eingezogenen Position
für das Öffnen desselben verschiebbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Deckel (3) in dem Gehäuse (1)
verschiebbar ist und daß die Seite des Deckels (3), die
zu dem Gehäuse gerichtet ist, in Form eines Behälters
ausgeführt ist, der mit einem Rand versehen ist, der
einen Abstreifer (4) bildet, der derart ausgeführt ist,
daß er mit der Innenwandung (5) des Gehäuses beim
Verschieben des Deckels aus seiner aktiven Position in
seine eingezogene Position zusammenwirkt, um die
Gegenstände von dem Gehäuse (1) in den Behälter zu
verlagern, damit diese in diesem auf zugreifbare Art und
Weise vorhanden sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Deckel (3) Seitenflansche (6)
umfaßt, die mit Gelenkmitteln (8, 9) versehen sind, die
derart ausgeführt sind, daß sie mit komplementären
Mitteln (7) des Gehäuses zusammenwirken.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein unterer Abschnitt der
Innenwandung des Gehäuses (1) als ein bezogen auf die
Gelenkachse des Deckels (3) in diesem zentrierter
Kreisbogen ausgebildet ist.
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