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DE69600914T2 - Kanalzuweisung in mobilen funksystemen - Google Patents

Kanalzuweisung in mobilen funksystemen

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DE69600914T2
DE69600914T2 DE69600914T DE69600914T DE69600914T2 DE 69600914 T2 DE69600914 T2 DE 69600914T2 DE 69600914 T DE69600914 T DE 69600914T DE 69600914 T DE69600914 T DE 69600914T DE 69600914 T2 DE69600914 T2 DE 69600914T2
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DE
Germany
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mobile
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channel
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DE69600914T
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Chris J. Cambridge Cb3 0Nr Lowdon
Martti Fin-33900 Tampere Tuulos
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Airbus Defence and Space Oy
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Nokia Telecommunications Oy
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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    • H04W16/02Resource partitioning among network components, e.g. reuse partitioning
    • H04W16/10Dynamic resource partitioning
    • HELECTRICITY
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    • H04W72/00Local resource management
    • H04W72/50Allocation or scheduling criteria for wireless resources
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    • HELECTRICITY
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Quality & Reliability (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)

Description

    Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Kanalzuweisung in einem Mobilkommunikationssystem, das eine Datenbank, eine erste Basisstation und mit der ersten Basisstation interferierende zweite Basisstationen, isolierte Mobilfunkgeräte, von denen jedes normalerweise befähigt ist, lediglich innerhalb eines Sendebereichs einer speziellen Basisstation zu kommunizieren, und freie Mobilfunkgeräte, von denen jedes befähigt ist, mit irgendeiner der Basisstationen zu kommunizieren, umfaßt.
  • Die Erfindung betrifft das Gebiet von Funktelefonsystemen. Ein Teilnehmer in einem Funktelefonsystem, d. h., eine Funkeinheit oder ein Teilnehmerendgerät wie beispielsweise ein Funktelefon oder eine andere Kommunikationseinrichtung kann in einem Funknetzwerk oder Funksystem registriert sein, wobei es in dem Funknetzwerk über System- und Verkehrskanäle registriert ist, die seitens der Basisstationen des Funknetzwerks aufrechterhalten werden.
  • Das Verfahren der Erfindung ist insbesondere zur Verwendung in als Bündelfunk-Netzwerken ("trunked networks") bekannten Netzwerken entwickelt, bei denen es sich typischerweise um Firmennetzwerke oder Regierungsnetzwerke handelt, bei denen sich eine oder mehrere Firmen oder Regierungsbehörden alle Kanäle teilen.
  • Diese Erfindung ist insbesondere für Funksysteme geeignet, bei denen ein Teil der Funkteilnehmer, oder eine Gruppe von Teilnehmern, sich stets in derart isolierten Bereichen befinden können, daß die von diesen verwendeten Kanäle bereits bei der benachbarten Basisstationen wiederverwendet werden könnten. Derartige Teilnehmergruppen können beispielsweise in unterirdischen (Bahn) Systemen (U-Bahn) gefunden werden.
  • Die Erfindung ist zur Verwendung in Mobilfunksystemen mit digitalen als auch analogen Funkwegen geeignet. Analoge Mobilfunksysteme wurden beispielsweise in MPT 1327, Januar 1988, überarbeitete Neuauflage November 1991, "A Signalling Standard for Trunked Private Land Mobile Radio Systems" sowie MPT 1343, Januar 1988, überarbeitete Neuauflage vom September 1991, "Performance Specification, United Kingdom Department of Trade and Industry Radiocommunications Agency" beschrieben.
  • Hintergrund der Erfindung
  • In mobilen Telekommunikationssystemen ist die Anzahl verwendbarer Funkkanäle sehr oft eingeschränkt. Dies ist oft insbesondere bei Bündelfunk- oder PMR- (privater Mobilfunk = "Private Mobile Radio") Netzwerken der Fall. Somit besteht das seitens dieser Erfindung zu lösende Problem darin, wie die Anzahl von in einem Mobilfunksystem, insbesondere in einem PMR-System, verwendeten Funkkanälen verringert werden kann.
  • Bei einem herkömmlichen Kanalverwaltungssystem müssen Kanäle zwischen Basisstationsstandorten auf eine Weise aufgeteilt werden, die sicherstellt, daß die Basisstationen nicht miteinander interferieren. Der gleiche Kanal kann nicht an Standorte vergeben werden, die einander nahe genug sind, um eine Interferenz hervorzurufen. Dies ermöglicht es, irgendeinen Kanal zu irgendeiner Zeit zu verwenden, ohne zu überprüfen, ob der Kanal bereits verwendet wird.
  • Diese grundlegende Lösung schränkt die Planung ein und verringert die Effizienz in Systemen, in denen die Anzahl von Kanälen begrenzt ist. Nahe beieinander angeordnete Basisstationsstandorte müssen unterschiedliche Kanäle haben. Das bedeutet, daß die gesamte Kanalkapazität eines Standorts reserviert sein kann, und die Teilnehmer in einer Warteschlange sind, selbst wenn freie Kanäle an benachbarten Standorten verfügbar wären.
  • Ein Beispiel eines Verfahrens zur Kanalzuweisung gemäß dem Stand der Technik ist in der Patentschrift GB 1 393 614 beschrieben.
  • Ein neueres aus dem Stand der Technik bekanntes Verfahren zur Kanalzuweisung wird als dynamische Kanalzuweisung bezeichnet. Die Grundidee bei der dynamischen Kanalzuweisung besteht darin, daß die gleichen Kanäle von Basisstationsstandorten geteilt werden können, selbst wenn sie geographisch nahe genug beieinander liegen, um Interferenz zu bedingen. Einander nahe bzw. benachbarte Standorte, die die gleichen Kanäle teilen, sind in der Vermittlungsstation aufgelistet, und wann immer ein geteilter Kanal einem Gespräch zugewiesen wird, wird er für den Gebrauch an Standorten gesperrt, an denen es Interferenzen geben könnte. Wenn der Kanal freigegeben wurde, ist er wieder für jeden dieser Standorte verfügbar.
  • Aufgrund dynamischer Kanalzuweisung kann das Sendegebiet des Systems erweitert werden, ohne daß es notwendig ist, mehr Kanäle hinzuzufügen. Die Kanäle des Systems können an jedem Basisstationsstandort entsprechend der Verkehrslast verwendet werden. Die maximale Anrufvermittlungskapazität des Systems wird jedoch nicht vergrößert.
  • Beschreibung der Erfindung
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die bei den gemäß dem Stand der Technik bekannten Lösungen auftretenden Probleme zu vermeiden. Es ist folglich Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Funkkanalzuweisung in einem Mobilkommunikationssystem bzw. Mobilfunksystem zu schaffen, bei dem die Anzahl verwendeter Funkkanäle so gering wie möglich ist.
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Kanalzuweisung in einem Mobilkommunikationssystem, das eine Datenbank, eine erste Basisstation und mit der ersten Basisstation interferierende zweite Basisstationen, isoliert mobile Mobilfunkgeräte, von denen es jedem normalerweise möglich ist, nur innerhalb eines Sendebereichs einer bestimmten Basisstation zu kommunizieren, und frei mobile Mobilfunkgeräte umfaßt, von denen es jedem möglich ist, über irgendeine der Basisstationen zu kommunizieren, das dadurch gekennzeichnet ist, daß das Verfahren die folgenden Schritte umfaßt: Führen einer die interferierenden Basisstationen für die erste Basisstation betreffenden Datei in der Datenbank, Auswählen eines einem anfordernden Mobilfunkgerät bei der ersten Basisstation zuzuweisenden freien Kanals, Überprüfen, ob das Mobilfunkgerät ein isoliert mobiles Mobilfunkgerät oder ein frei mobiles Mobilfunkgerät ist, Überprüfen, ob der ausgewählte Kanal bei den mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen frei ist, Zuweisen des ausgewählten Kanals, wenn der ausgewählte Kanal lediglich einem oder mehreren isoliert mobilen Mobilfunkgeräten bei einer oder mehreren mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen zugewiesen ist und wenn das anfordernde Mobilfunkgerät ein isoliert mobiles Mobilfunkgerät ist, Verhindern der Zuweisung des ausgewählten Kanals, wenn der ausgewählte Kanal einem frei mobilen Mobilfunkgerät bei irgendeiner der mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten interferierenden Basisstationen zugewiesen ist, Verhindern der Zuweisung des ausgewählten Kanals, wenn der ausgewählte Kanal bei irgendeiner der mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen zugewiesen ist und wenn das anfordernde Mobilfunkgerät ein frei mobiles Mobilfunkgerät ist.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft zudem ein Mobilkommunikationssystem, mit einer ersten Basisstation und mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen, isoliert mobilen Mobilfunkgeräten, von denen es jedem normalerweise möglich ist, nur innerhalb eines Sendebereichs einer bestimmten Basisstation zu kommunizieren, und frei mobilen Mobilfunkgeräten, von denen es jedem möglich ist, über irgendeine der Basisstationen zu kommunizieren, das gekennzeichnet ist durch eine Datenbank zum Führen einer Datei für die erste Basisstation bezüglich der mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen, eine Auswahleinrichtung zum Auswählen eines einem anfordernden Mobilfunkgerät bei der ersten Basisstation zuzuweisenden freien Kanals, eine erste Überprüfungseinrichtung zum Überprüfen, ob das Mobilfunkgerät ein isoliert mobiles Mobilfunkgerät oder ein frei mobiles Mobilfunkgerät ist, eine zweite Überprüfungseinrichtung zum Überprüfen, ob der ausgewählte Kanal bei den mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen frei ist, eine erste Zuweisungseinrichtung zum Zuweisen des ausgewählten Kanals, wenn der ausgewählte Kanal bei den mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen frei ist, eine zweite Zuweisungseinrichtung zum Zuweisen des ausgewählten Kanals, wenn der ausgewählte Kanal lediglich einem oder mehreren isoliert mobilen Mobilfunkgeräten bei einer oder mehreren interferierenden Basisstationen zugewiesen ist und wenn das anfordernde Mobilfunkgerät ein isoliert mobiles Mobilfunkgerät ist, eine erste Verhinderungseinrichtung zum Verhindern der Zuweisung des ausgewählten Kanals, wenn der ausgewählte Kanal einem frei mobilen Mobilfunkgerät bei irgendeiner der mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen zugewiesen ist, und eine zweite Verhinderungseinrichtung zum Verhindern der Zuweisung des ausgewählten Kanals, wenn der ausgewählte Kanal bei irgendeiner der mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen zugewiesen ist und wenn das anfordernde Mobilfunkgerät ein frei mobiles Mobilfunkgerät ist.
  • Die Erfindung beruht auf der Idee, daß die Kanalreservierungssituation des Mobilkommunikationssystems stets auch bei den interferierenden Basisstationen überprüft wird, wenn ein neuer Kanal einer Basisstation zugewiesen wird. Gemäß dem neuen Verfahren überprüft das System jedesmal, wenn es einem Mobilfunkgerät an einem (ersten) Basisstationsstandort einen neuen Kanal zuweist, ob es einen freien Kanal für das Mobilfunkgerät bei diesem Standort gibt. Wenn es einen zu findenden freien Kanal gibt, wird daraufhin überprüft, ob es noch irgendwelche Basisstandorte gibt, die mit dem ersten Basisstationsstandort interferieren. Wenn es keine interferierende Standorte mehr um den ersten Standort herum gibt, dann wird der Kanal einem isolierten Mobilfunkgerät bei dem ersten Basisstationsstandort zugewiesen. Wenn mehrere interferierende Standorte vorhanden sind, wird daher überprüft, ob der gleiche Kanal an dem zweiten, interferierenden, Basisstationsstandort frei ist, der dem ersten Basisstationsstandort benachbart ist. Wenn der Kanal bei der anderen (zweiten) interferierenden Basisstation in der Nähe der ersten Basisstation frei ist, dann kehrt der Vorgang zu der Phase zurück, in der überprüft wird, ob es noch irgendwelche Basisstationsstandorte gibt, die mit dem ersten Basisstationsstandort interferieren. Wenn jedoch der Kanal an der zweiten Basisstation nicht frei ist, wird überprüft, ob der zuzuweisende Kanal von einem isolierten Funkgerät (IR = "isolated radio") benutzt wird, d. h., von einem Funkgerät, dem es normalerweise möglich ist, lediglich innerhalb des Sendebereichs einer speziellen Basisstation zu kommunizieren. Wenn der zuzuweisende Kanal lediglich von einem oder mehreren isolierten Funkgeräten verwendet wird, dann ist es klar, daß hinsichtlich des zweiten Basisstationsstandortes der spezielle Kanal an dem ersten Basisstationsstandort verwendet werden kann. Wenn andererseits der Kanal von einem freien Mobilfunkgerät (FR) verwendet wird, dem es möglich ist, über irgendeine Basisstation des Netzwerks zu kommunizieren, dann kann dieser Kanal nicht für den beabsichtigten Gebrauch zugewiesen werden.
  • Gemäß dem neuen Verfahren erfolgt eine Überprüfung, ob das Mobilgerät, das den Kanal zu verwenden beabsichtigt, ein isoliert mobiles Mobilfunkgerät ist, dem es normalerweise nur möglich ist, innerhalb des Sendebereichs einer speziellen Basisstation zu kommunizieren, oder ob es sich bei dem Mobilgerät um ein frei mobiles Mobilfunkgerät handelt, dem es möglich ist, über irgendeine Basisstation des Netzwerks zu kommunizieren.
  • Vorteile der Erfindung
  • Es ist ein Vorteil eines derartigen Verfahrens und einer Mobilvermittlung in einem Mobilfunksystem, daß erfindungsgemäß das Verfahren sowie die Mobilvermittlung die Kanalzuweisungseffizienz bzw. den Kanalzuweisungswirkungsgrad in Mobilkommunikationssystemen verbessern.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht im Fall eines Mobilkommunikationssystems mit lediglich isolierten Funkgeräte (IR), denen es normalerweise nur möglich ist, innerhalb eines Sendebereichs einer speziellen Basisstation zu kommunizieren, und mit einer begrenzten Anzahl von Kanälen darin, daß dann aufgrund der Erfindung die Anzahl von an einem Basisstationsstandort verfügbaren Kanälen mit der Anzahl interferierender Standorte multipliziert werden kann.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht noch darin, daß wenn das System sowohl IR- als auch FR-Mobilfunkgeräte umfaßt, die Anzahl von an einem Basisstationsstandort verfügbaren Kanäle aufgrund der Erfindung mit der Anzahl interferierender Standorte im Verhältnis von NIR/(NIR + NFR) multipliziert werden kann.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • Nachfolgend wird die Erfindung ausführlich mit Bezug auf die beigefügte Zeichnung beschrieben, wobei
  • Fig. 1 eine vereinfachte schematische Darstellung eines unterirdischen (Bahn) Systems (U-Bahn) darstellt, bei dem die Erfindung eingesetzt ist,
  • Fig. 2 ein Flußdiagramm der Funktionsweise der Erfindung zeigt, und
  • Fig. 3 ein Blockdiagramm ist, das die Datenbank gemäß der Erfindung darstellt.
  • Fig. 1 ist eine vereinfachte schematische Darstellung eines unterirdischen (Bahn) Systems (U-Bahn), bei dem die Erfindung implementiert ist. Bei unterirdischen Funksystemen wie beispielsweise in der Stadt von London gibt es eine Basis station BS1, BS2, BS3 in jeder Bahnstation bzw. U-Bahnstation S1, S2, S3, geschlitzte Antennenkoaxialkabel LF1 seitlich von Gleisen 101 als auch an den Stationen S1 bis S3. Benachbarte Basisstationen BS1, BS2; BS2, BS3 interferieren lediglich in einem kleinen Bereich I1; I2 zwischen Stationen S1, S2; S2, S3, wo ihre geschlitzten Antennenkabel LF1 einander treffen. Dies bedeutet, daß tragbare Endgeräte MS1, MS3, die jeweils lediglich an Stationen S1 und S3 verwendet werden, nie Interferenzprobleme miteinander haben werden, selbst wenn sie zur gleichen Zeit die gleichen Frequenzen nutzen. In dem System gibt es ebenfalls ein in der Hand tragbares Mobilfunkendgerät MS2, bei dem es sich um ein frei mobiles Mobilfunkgerät (FR) handelt, dem es möglich ist, gemäß dem Konzept interferierender Standorte mit irgendeiner Basisstation des Netzwerks zu kommunizieren.
  • Andererseits können Mobilfunkgeräte, die in Zügen angeordnet sind und tragbare Endgeräte innerhalb von Zügen miteinander interferieren und auch mit isolierten Funkgeräten MS1, MS3 an Stationen S1, S2, S3 interferieren. Für diese frei mobilen Mobilfunkgeräte ist es folglich wesentlich, geeignete Interferenzstandortdefinitionen bzw. Definitionen interferierender Standorte in dem System zu haben.
  • Um mehr Kanalkapazität für in der Hand tragbare Endgeräte bzw. Handendgeräte in den Stationen zu haben, sollte es dem System möglich sein, zwischen Stations-Handendgeräten, d. h. isoliert mobilen Funkgeräten (IR), denen es normalerweise möglich ist, innerhalb eines Sendebereichs einer speziellen Basisstation zu kommunizieren, und zuggestützten Funkgeräten, d. h. frei mobilen Mobilfunkgeräten (FR), denen es möglich ist, gemäß dem Konzept interferierender Standorte über irgendeine Basisstation des Netzwerks zu kommunizieren, zu unterscheiden.
  • Fig. 2 zeigt ein Flußdiagramm bezüglich der Funktionsweise der Erfindung. Die Funktion gemäß dem Verfahren beginnt in Phase 200. Gemäß dem neuen erfindungsgemäßen Verfahren überprüft das System jedesmal, wenn es einem Mobilfunkgerät an einem (ersten) Basisstationsstandort einen neuen Kanal zuweist, 201, daß es einen freien Kanal C für das Mobilfunkgerät an diesem Standort S gibt. Wenn es einen zu findenden freien Kanal gibt, wird dann überprüft, 202, ob es noch irgendwelche Basisstationsstandorte gibt, die mit dem ersten Basisstationsstandort interferieren. Wenn es keine, 205, interferierenden Standorte für den ersten Standort mehr gibt, dann wird der Kanal C, 206, einem isolierten Funkgerät an dem ersten Basisstationsstandort zugewiesen.
  • Wenn es jedoch, 203, mehrere interferierende Standorte für den ersten Standort gibt, wird überprüft, 204, ob der gleiche Kanal an dem zweiten, interferierenden, Basisstationsstandort frei ist, der an den ersten Basisstationsstandort angrenzend ist. Wenn der Kanal an der anderen (zweiten), interferierenden Basisstation in der Nähe der ersten Basisstation frei ist, 207, dann geht der Vorgang zurück zu Phase 202. Wenn jedoch der Kanal an der zweiten Basisstation nicht frei ist, 208, dann wird überprüft, 209, ob der zuzuweisende Kanal von einem isoliert mobilen Funkgerät (IR), d. h., einem Funkgerät, dem es normalerweise möglich ist, lediglich innerhalb eines Sendebereichs einer speziellen Basisstation zu kommunizieren, genutzt wird. Wenn der zuzuweisende Kanal von einem isoliert mobilen Funkgerät benutzt wird, 210, dann ist es klar, daß hinsichtlich dieses zweiten Basisstationsstandortes der spezielle Kanal an dem ersten Basisstationsstandort benutzt werden kann. Das System kehrt dann, 210, zurück zu Phase 202. Wenn der Kanal andererseits seitens eines frei mobilen Mobilfunkgeräts benutzt wird, 211, dem es möglich ist, mit irgendeiner Basisstation des Netzwerks zu kommunizieren, dann kann dieser Kanal nicht für den beabsichtigten Gebrauch zugewiesen werden, 212.
  • Als nächstes werden die Kanalzuweisungsbedingungen für. Kanäle an interferierenden Basisstationsstandorten klargestellt. Im folgenden bezeichnet FR ein frei mobiles Mobilfunkgerät, d. h. frei mobile Mobilfunkgeräte, denen es möglich ist, über irgendeine Basisstation des Netzwerks zu kommunizieren. Ferner bezeichnet IR ein isoliert mobiles Funkgerät, dem es normalerweise möglich ist, lediglich innerhalb eines Funkbereichs einer speziellen Basisstation zu kommunizieren. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor damit begonnen wird, die gleichen Kanäle an interferierenden Basisstationsstandorten zu benutzen.
  • 1. Der Kanal wird durch ein IR benutzt werden.
  • 2. Der Kanal wird nicht von irgendeinem FR an diesem oder irgendeinem interferierenden Standort benutzt.
  • Es ist möglich, in der Teilnehmerdatenbank des Mobilkommunikationssystems benutzerbasiert oder benutzergruppenbasiert zu definieren, ob der Teilnehmer ein FR- oder IR- Teilnehmer ist.
  • Fig. 3 ist ein Blockdiagramm, das die Datenbank gemäß der Erfindung darstellt. Die Datenbank enthält die Identifikationen bzw. Kennungen MS ID der Mobilstationen MS1, MS2, MS3. In der Datenbank sind zwei Zustandsmerker bzw. Flags für jede Kennung MS1, MS2, MS3 der Mobilstation vorhanden. Der IR-Flag zeigt an, ob die betreffende Mobilstation ein isoliert mobiles Funkgerät ist, und der FR-Flag zeigt an, ob die betreffende Mobilstation ein frei mobiles Mobilfunkgerät ist.
  • In der Datenbank wird ebenfalls eine Datei bezüglich der interferierenden Basisstationen für alle der Basisstationen, insbesondere für die erste Basisstation geführt.
  • Die Zeichnungen und die auf diese bezogene Beschreibung beabsichtigen lediglich, die Idee der Erfindung darzulegen. Das Verfahren und die Mobilvermittlung in einem Mobilfunksystem zum Zuweisen von Kanälen in einem Mobilfunksystem gemäß der Erfindung können in Einzelheiten innerhalb des Schutzbereichs der Patentansprüche variieren. Obwohl die Erfindung vorstehend vorrangig in Verbindung mit PMR- Systemen beschrieben wurde, kann sie bei anderen Arten von Funktelefonsystemen und Mobiltelefonsystemen gleichfalls implementiert werden.

Claims (2)

1. Verfahren zur Kanalzuweisung in einem Mobilkommunikationssystem, das eine Datenbank, eine erste Basisstation und mit der ersten Basisstation interferierende zweite Basisstationen, isoliert mobile Mobilfunkgeräte (MS1, MS3), von denen es jedem normalerweise möglich ist, nur innerhalb eines Sendebereichs einer bestimmten Basisstation (BS1, BS3) zu kommunizieren, und frei mobile Mobilfunkgeräte (MS2) umfaßt, von denen es jedem möglich ist, über irgendeine der Basisstationen (BS1, BS2, BS3) zu kommunizieren,
dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren die folgenden Schritte umfaßt:
Führen einer die interferierenden Basisstationen für die erste Basisstation betreffenden Datei in der Datenbank,
Auswählen eines einem anfordernden Mobilfunkgerät bei der ersten Basisstation zuzuweisenden freien Kanals,
Überprüfen, ob das Mobilfunkgerät ein isoliert mobiles Mobilfunkgerät oder ein frei mobiles Mobilfunkgerät ist,
Überprüfen, ob der ausgewählte Kanal bei den mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen frei ist,
Zuweisen des ausgewählten Kanals, wenn der ausgewählte Kanal bei den mit der ersten Basisstation interferiernden zweiten Basisstationen frei ist,
Zuweisen des ausgewählten Kanals, wenn der ausgewählte Kanal lediglich einem oder mehreren isoliert mobilen Mobilfunkgeräten bei einer oder mehreren mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen zugewiesen ist und wenn das anfordernde Mobilfunkgerät ein isoliert mobiles Mobilfunkgerät ist,
Verhindern der Zuweisung des ausgewählten Kanals, wenn der ausgewählte Kanal einem frei mobilen Mobilfunkgerät bei irgendeiner der mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten interferierenden Basisstationen zugewiesen ist,
Verhindern der Zuweisung des ausgewählten Kanals, wenn der ausgewählte Kanal bei irgendeiner der mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen zugewiesen ist und wenn das anfordernde Mobilfunkgerät ein frei mobiles Mobilfunkgerät ist.
2. Mobilkommunikationssystem, mit
einer ersten Basisstation und mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen,
isoliert mobilen Mobilfunkgeräten (MS1, MS3), von denen es jedem normalerweise möglich ist, nur innerhalb eines Sendebereichs einer bestimmten Basisstation (BS1, BS3) zu kommunizieren, und
frei mobilen Mobilfunkgeräten (MS2), von denen es jedem möglich ist, über irgendeine der Basisstationen (BS1, BS2, BS3) zu kommunizieren,
gekennzeichnet durch
eine Datenbank zum Führen einer Datei für die erste Basisstation bezüglich der mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen,
eine Auswahleinrichtung zum Auswählen eines einem anfordernden Mobilfunkgerät bei der ersten Basisstation zuzuweisenden freien Kanals,
eine erste Überprüfungseinrichtung zum Überprüfen, ob das Mobilfunkgerät ein isoliert mobiles Mobilfunkgerät oder ein frei mobiles Mobilfunkgerät ist,
eine zweite Überprüfungseinrichtung zum Überprüfen, ob der ausgewählte Kanal bei den mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen frei ist,
eine erste Zuweisungseinrichtung zum Zuweisen des ausgewählten Kanals, wenn der ausgewählte Kanal bei den mit der ersten Basisstation interferiernden zweiten Basisstationen frei ist,
eine zweite Zuweisungseinrichtung zum Zuweisen des ausgewählten Kanals, wenn der ausgewählte Kanal lediglich einem oder mehreren isoliert mobilen Mobilfunkgeräten bei einer oder mehreren interferierenden Basisstationen zugewiesen ist und wenn das anfordernde Mobilfunkgerät ein isoliert mobiles Mobilfunkgerät ist,
eine erste Verhinderungseinrichtung zum Verhindern der Zuweisung des ausgewählten Kanals, wenn der ausgewählte Kanal einem frei mobilen Mobilfunkgerät bei irgendeiner der mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen zugewiesen ist, und
eine zweite Verhinderungseinrichtung zum Verhindern der Zuweisung des ausgewählten Kanals, wenn der ausgewählte Kanal bei irgendeiner der mit der ersten Basisstation interferierenden zweiten Basisstationen zugewiesen ist und wenn das anfordernde Mobilfunkgerät ein frei mobiles Mobilfunkgerät ist.
DE69600914T 1995-06-16 1996-05-31 Kanalzuweisung in mobilen funksystemen Expired - Fee Related DE69600914T2 (de)

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