DE69600802T2 - Mehrfarben-Siebdruckmaschine für Behälter mit gekrümmter Oberfläche - Google Patents
Mehrfarben-Siebdruckmaschine für Behälter mit gekrümmter OberflächeInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft im allgemeinen eine Mehrfarben- Siebdruckmaschine für Behälter mit gekrümmten Oberflächen und insbesondere eine Siebdruckmaschine mit hoher Produktivität.
- Eine typische, jedoch nicht ausschließliche Verwendung der Erfindung besteht in der Dekoration von zylindrischen oder konischen Glasbehältern.
- Inbesondere in Zusammenhang mit zylindrischen Glasbehältern sind Siebdruckmaschinen beispielsweise dafür bekannt, daß sie eine Ladestation für die mittels Siebdruckverfahren zu bedruckenden Behälter, eine Reihe von Druckstationen und eine Entladestation für die bedruckten Behälter aufweisen, wobei die Druckstationen mit jeweils dem gleichen Winkel zueinander beabstandet entlang einer sich horizontal erstreckenden Kreisbahn angeordnet sind, zu der die Siebe der Druckstationen tangential bewegbar sind, und entlang derer eine Anzahl radialer Spanndorne, die derjenigen der letzteren entspricht, mit stufenförmigen Bewegungen um einen Winkel gedreht werden, der dem Winkel zwischen den Druckstationen entspricht, wobei jeder Spanndorn einen koaxialen Behälter hält, typischerweise aufgrund eines in ihnen erzeugten Vakuums.
- In einer besonderen Form weisen diese bekannten Maschinen vier Druckstationen und folglich insgesamt sechs Stationen auf, die mit einem Winkel von 60º voneinander beabstandet sind.
- Alle oder einige der Druckstationen können in Abhängigkeit von den Bestandteilfarben des Siebdruckes verwendet werden.
- Die Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine Mehrfarben-Siebdruckmaschine zur Verfügung zu stellen, die bei einer gleichen Anzahl von Druckstationen und Farben über eine höhere Produktivität als bekannte Maschinen verfügt.
- Erfindungsgemäß wird dieser Gegenstand dadurch erfüllt, daß jeder Spanndorn zwei um die Längsachse des Spanndorns symmetrisch angeordnete Endstücke aufweist, wobei für jede auf die Behälter aufzubringende Komponentenfarbe des Siebdruckes zwei Druckstationen vorgesehen sind.
- Die beiden jedem Spanndorn zugeordneten Endstücke sind vorzugsweise so angeordnet, daß sie in einer durch den Spanndorn hindurch verlaufenden, vertikalen Ebene liegen, wenn letzterer am Ende einer Stufe anhält, wobei die beiden Stationen für das Aufbringen ein und der selben Farbe vorzugsweise nacheinander angeordnet sind.
- Weiterhin ist jedem Spanndorn ein Antriebsteil zugeordnet, das den Spanndorn während seiner Übertragung von einer Station zur nächsten um 180º dreht, wobei die beiden Endstücke von jedem Spanndorn gehalten und so miteinander verbunden sind, daß während des Bedruckens eines Behälters der nächste Behälter in der richtigen Startposition für das Bedrucken angeordnet wird.
- Erfindungsgemäß besteht das Antriebsteil vorzugsweise aus einem auf der drehbaren Welle des Spanndorns aufgekeilten Kegelzahnrad, das mit einem feststehenden, koaxial zur vom Spanndorn durchlaufenen Kreisbahn angeordneten Kegelzahnkranz in Eingriff steht, und einen 1/(N + 1)-fachen Teilkreisdurchmesser des Teilkreisdurchmessers des feststehenden Kegelzahnkranzes aufweist, wobei N der Anzahl der Bestandteilfarben des Mehrfarben-Siebdruckes entspricht.
- Wenn beispielsweise N gleich 2 ist, so beträgt der Teilkreisdurchmesser des Zahnrades 1/3 des Teilkreisdurchmessers des Zahnkranzes, wobei die Anzahl der Druckstationen vier beträgt, folglich insgesamt sechs Stationen einschließlich Lade- und Entladestationen gegeben sind.
- Auf diese Weise werden alle Gegenstände der Erfindung dadurch erreicht, daß die vorstehend erwähnte Maschine mit sechs Stationen in der Lage ist, eine Produktivi tät zu bieten, die praktisch dem Doppelten des mit einer herkömmlichen Siebdruckmaschine mit sechs Stationen der Art erreichbaren entspricht, die in der Einleitung beschrieben wurde und für Zweifarben-Siebdruck verwendet wird.
- Jedes Endstück weist ein koaxiales Ritzel auf, das so angeordnet ist, daß es mit einer Zahnstange in Eingriff steht, die jeder Druckstation zugeordnet ist.
- Bezüglich der Verbindung zwischen den zwei Endstücken eines jeden Spanndorns besteht diese Verbindung erfindungsgemäß aus zwei identischen, gegenseitig in Eingriff stehenden, jeweils auf den drehbaren Wellen der Endstücke angebrachten Zahnrädern.
- Vorzugsweise ist mindestens eines der Zahnräder mittels einer Reibkupplungsvorrichtung freilaufend auf seiner Welle angeordnet, wobei zwischen den drehbaren Wellen der Endstücke und der Spanndornwelle Mittel angeordnet sind, die die Endstücke in ihre richtige Betriebsstartposition bringen.
- Erfindungsgemäß weisen diese Mittel für jedes Endstück eine Ratschenvorrichtung mit einer Klinke auf, die schwenkbar auf der Welle des Spanndorns gelagert ist, elastisch in Richtung der drehbaren Welle des eigenen Endstückes gedrückt wird und einen Zahn aufweist, der so angeordnet ist, daß er mit einseitigem Eingriff in einen zugeordneten Eingriffssitz eingreift, der mit der drehbaren Welle des Endstückes verbunden ist.
- Die beiden Ratschenvorrichtungen sind so angeordnet, daß sie gegenläufig arbeiten, und zwar derart, daß während jeder Druckstufe die Ratschenvorrichtung, die dem sich im Bedruckvorgang befindlichen Behälter zugeordnet ist, auskuppelt, während die gegenläufige Ratschenvorrichtung einkuppelt.
- Die Konstruktions- und Betriebseigenschaften sowie Vorteile der Erfindung werden in der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung mit Bezugnahme auf die dazugehörigen Figuren noch offensichtlicher, die eine bevorzugte Ausführung anhand eines nicht einschränkenden Beispiels zeigen.
- Fig. 1 ist eine schematische Draufsicht der Erfindung, bei der die mit den Druckstationen verbundenen Siebdruckvorrichtungen ausgelassen wurden, und zwar aus Gründen der Klarheit und weil sie keinen kennzeichnenden Teil der Erfindung darstellen.
- Fig. 2 ist eine Teilansicht, die die Ladestation für die im Siebdruckverfahren zu bedruckenden Behälter zeigt.
- Fig. 3 zeigt eine Ansicht in Richtung III von Fig. 2 in einem vergrößerten Maßstab.
- Fig. 4 zeigt einen Teil des Schnittes auf der Linie IV-IV von Fig. 1 in einem vergrößerten Maßstab.
- Fig. 5 zeigt einen Teil von Fig. 4 in einem vergrößerten Maßstab.
- Fig. 6 zeigt einen Schnitt auf der Linie VI-VI von Fig. 5 in einem vergrößerten Maßstab.
- Es sollte darauf hingewiesen werden, daß obwohl die veranschaulichte Maschine für Zweifarben-Siebdruck ausgelegt ist, diese problemlos auch für Drei- oder Mehrfahrbendruck ausgelegt werden kann, was nachstehend offensichtlich wird.
- Es ist wichtig darauf hinzuweisen, daß für jede Farbe zwei Druckstationen vorgesehen sind, und zwar aus Gründen, die nachstehend offensichtlich werden.
- Wie ersichtlich, weist die Maschine eine Basis 1 (Fig. 1, 2) auf, von der aus sich eine feststehende, zentrale, senkrechte Welle 2 nach oben erstreckt.
- Auf der Welle 2 ist ein Kegelzahnkranz 3 aufgekeilt, unter dem eine drehbare, ringförmige Plattform 4 freilaufend auf der Welle 2 angebracht ist (Fig. 4).
- Auf der Plattform 4 sind jeweils mit dem gleichen Winkel zueinander sechs nachstehend beschriebene, identische, radiale Spanndorne 5 angeordnet, wobei die Plattform 4 in Richtung A (Fig. 1) um aufeinanderfolgende Stufen mit einem Winkel von 60º gedreht wird.
- Dies wird durch einen geeigneten, intermittierenden Bewegungsmechanismus erreicht, der in der Basis 1 untergebracht ist, jedoch nicht dargestellt wird, da dessen Verwendung in diesem Bereich normal ist.
- Sechs mit gleichen Winkeln zueinander beabstandete Betriebsstationen sind mit der Basis 1 verbunden, und zwar eine Ladestation (Fig. 1, 2) für die im Siebdruckverfahren zu bedruckenden Behälter 7, vier Druckstationen 8, von denen nur eine in Teilansicht in Fig. 4 dargestellt wird, und eine Entladestation 9 (Fig. 1) für die bedruckten Behälter 7. Die Drehrichtung der Plattform 4 ist so, daß das erste Paar der Druckstationen 8 eine erste Farbe auf die Behälter 7 aufbringt, und das zweite Paar der Druckstationen 8 eine weitere Farbe auf dieselben Behälter 7 aufbringt.
- Wie aus Fig. 2 ersichtlich, weist die Ladestation 6 ein horizontales Förderband 10 auf, das am Ende seiner Aufwärts-Laufrichtung eine Einstellschraube 11 für die Behälter 7 und am Ende seiner Abwärts-Laufrichtung eine Greif- und Hebevorrichtung für die im Siebdruckverfahren zu bedruckenden Behälter 7 aufweist.
- In dem veranschaulichten Beispiel handelt es sich bei den Behältern 7 um Glasflaschen, wobei es jedoch offensichtlich ist, daß die erfundene Maschine auch für das Bedrucken von anderen Behältern im Mehrfarben- Siebdruckverfahren, wie beispielsweise Glasgefäßen und Kannen und Flaschen aus anderen Materialien geeignet ist. Weiterhin kann die Erfindung auch problemlos für das Bedrucken von kegeligen Behältern verwendet werden, was Fachleuten aus diesem Bereich bekannt ist. Die Erfindung kann beispielsweise für die Dekoration des kegelstumpfförmigen Teils zwischen dem Körper und dem Mund der dargestellten Behälter 7 verwendet werden.
- Das Band 10 wird vorzugsweise ununterbrochen, gleichmäßig und linear angetrieben, und die Abstandsschraube 11 wird vorzugsweise mit ununterbrochener, gleichmäßiger Umfangsgeschwindigkeit gedreht.
- Die Bewegung des Bandes 10 und der Schraube 11 kann entweder von dem Mechanismus abgeleitet, der die Plattform 4 antreibt, oder von einer separaten Motoreneinheit geliefert werden. In beiden Fällen befindet sich die daraus resultierende Bewegung eines jeden Elementes in perfektem Gleichlauf mit der Drehung der Plattform 4.
- Die Schraube 11 ist insbesondere geformt, um für eine ununterbrochene Ausrichtung identischer Gruppen von Behältern 7 auf dem Band 10 zu sorgen, wobei die Gruppen gleichmäßig voneinander beabstandet sind, und jede einzelne Gruppe zwei Behälter 7 aufweist, die voneinander mit einer Entfernung beabstandet sind, die im wesentlichen mit der Entfernung zwischen den Achsen des Paares von Endstücken 30 identisch ist, die mit jedem Spanndorn 5 verbunden sind und nachstehend beschrieben werden.
- Wie in Fig. 3 gezeigt, weist die Greif- und Hebevorrichtung für die Behälter 7 zwei Klauen 12 auf, deren aktive Oberflächen jeweils zwei Ausnehmungen aufweisen, die mit einer Distanz voneinander beabstandet sind, die der Distanz zwischen den Behältern 7 eines jeden Paares entspricht, das von Band 10 ankommt.
- Die Klauen 12 sind am Ende von zwei Kipphebeln 13 vorgesehen, deren andere Enden jeweils auf senkrechten Achsen 14 und auf einer gemeinsamen Trägerhülse 15 schwenkbar gelagert sind.
- Insbesondere ist eine der Klauen 12 (die auf der linken Seite in Fig. 3) starr mit ihrem Hebel 13 verbunden, während die andere Klaue (die auf der rechten Seite) mittels eines senkrechten Stiftes (120) mit ihrem Hebel 13 verbunden ist, damit sie leicht in zwei gegenläufige Richtungen schwingen kann. Der Grund hierfür besteht darin, daß ein ordnungsgemäßes Greifen der zwei Behälter 7 sichergestellt werden soll, selbst wenn deren Außendurchmesser verschieden sind.
- Dieselben Ergebnisse werden erzielt, wenn nur eine der Klauen 12 die zwei Ausnehmungen aufweist, und die andere nicht, und zwar unter der Voraussetzung, daß mindestens eine in bezug auf ihren Hebel 13, wie bereits beschrieben, leicht schwingen kann.
- Auf den Achsen, auf denen sie in der Hülse 15 schwenkbar gelagert sind, weisen die Hebel 13 jeweils gegenseitig in Eingriff stehende, gezahnte Abschnitte 160 auf, wobei mit einem der gezahnten Abschnitte 160 oder mit dem entsprechenden Hebel 13 ein Hebel (nicht dargestellt) für das Öffnen und Schließen der Klauen 12 in Gleichlauf mit den Betriebsstufen der Maschine angeordnet ist.
- Die gemeinsame Trägerhülse 15 für die Hebel 13 ist auf einer horizontalen Welle 16 drehbar angeordnet, die ihrerseits tangential zur Plattform 4 angeordnet und mit einem Steuerungsmittel versehen ist, das diese um die Welle 16 herum zum Kippen in die beiden entgegengesetzten Richtungen veranlaßt.
- Dieses Steuerungsmittel, das beispielsweise aus einem Querhebel besteht, ist so angeordnet, daß es die Klauen 12 wechselweise in einer niedrigeren Stellung positioniert, in der sie ein Paar von Behältern 7 erfassen, und in einer gehobenen Stellung, in der sie die letzteren horizontal anordnen.
- Zusätzlich sollte, obwohl dies nicht detailliert dargestellt ist, darauf hingewiesen werden, daß die Welle 16, die die Hülse 15 trägt, auf einem beweglichen Element 17 angeordnet ist, beispielsweise in Form eines horizontalen Gleitstücks oder Wagens, der radial zur zentralen Maschinenwelle 2 gleiten kann. Durch das bewegliche Mittel 17 werden die Klauen 12 wechselweise in einer Stellung angeordnet, in der sie die aufrechten, vom Band 10 ankommenden Behälter 7 erfassen, und in einer Stellung, in der sie die offenen Enden der horizontalen Behälter 7 in die Endstücke 30 des Spann dorns 5 einführen, der sich zu diesem Zeitpunkt in der Ladestation 6 in Ruhestellung befindet.
- Um sinnlose Wiederholungen zu vermeiden, sollte darauf hingewiesen werden, daß die Entladestation 9 im wesentlichen so wie die vorstehend beschriebene Ladestation 6 ausgebildet ist, weshalb die Entladestation 9 nicht dargestellt wird.
- Die Entladestation 9 weist insbesondere eine Greifervorrichtung der vorstehend beschriebenen Art für das Greifen und Herunterbewegen der im Siebdruckverfahren bedruckten Behälter 7 sowie ein Band auf, das diese entfernt.
- Wie in Fig. 4 dargestellt, weist jede Druckstation 8 ein auswechselbares Sieb 18 auf, das so gelagert ist, daß es mittels eines aufliegenden Flachrahmens 19 radial eingestellt werden kann. Der Rahmen 19 ist auf zwei horizontalen, zylindrischen Stangen 20 (von denen nur eine in den Zeichnungen sichtbar ist) gleitend angebracht, die tangential zur Plattform 4 angeordnet sind, wobei der Rahmen 19 auf der Seite, die der letzteren gegenüberliegt, eine horizontale Zahnstange 21 trägt, die tangential zur Plattform 4 angeordnet ist.
- Die Zähne der Zahnstange gehen über die aktive Oberfläche des Siebes 18 hinaus, wobei das Sieb dort mit einem darüberliegenden, ortsfesten, radialen Farbmesser verbunden ist.
- Wie gewöhnlich sind die jeweiligen Mittel mit den Stangen 20 und dem Messer 22 verbunden, um die Teile wechselweise in einer erhöhten Ruhestellung (während der stufenweisen Drehung der Plattform 4), und einer niedrigen Arbeitsstellung zu positionieren (während dem Drucken).
- Es sind auch weitere Mittel vorgesehen, die das Sieb 18 dazu veranlassen, vollständig aus- und einzufahren, die aber nicht dargestellt sind, da es sich um gewöhnliche Mittel handelt.
- Der Umfang der Aus- und Einfahrbewegung kann je nach Erfordernis eingestellt werden. Zusätzlich ist mit jeder Druckstation ein Teil verbunden, beispielsweise in Form eines beweglichen Sitzes, das so angeordnet ist, daß es mit dem oberen Endstück 30 der Spanndorne 5 zusammenwirkt, um sicherzustellen, daß die oberen Behälter 7 während des Druckens in horizontaler Stellung verbleiben.
- Dieses Teil, dessen Verwendung in diesem Bereich gewöhnlich ist, ist auf der Basis 1 so angeordnet, daß es sich wechselweise zwischen einer Ruhestellung, in der es sich außerhalb des vom Behälter 7 (während der Drehung der Plattform 4) verfolgten Weges befindet, und einer Arbeitsstellung bewegt, in der es sich in Kontakt mit dem Boden der Behälter 7 befindet (während des Druckens).
- Wie dargestellt weist jeder radiale Spanndorn 5 eine an der Plattform 4 angebrachte Hülse 23 auf, die eine drehbare Durchgangswelle 24 trägt.
- Auf dem inneren Ende der Welle 24 ist ein Kegelzahnrad 25 aufgekeilt, das sich mit dem feststehenden Zahnkranz in Eingriff befindet, wobei auf dem äußeren Ende der Welle ein Hohlprofil-Querkörper 26 aufgekeilt ist.
- Der Teilkreisdurchmesser des Zahnrades 25 beträgt 1/3 des Teilkreisdurchmessers des Zahnkranzes 3, so daß sich die Welle 24 bei jeder Stufe der Plattform 4 um 180º um sich selbst dreht.
- Mittels geeigneter Lager 27 (siehe Fig. 4, 5) sind auf dem Körper 26 zwei Durchgangswellen 28 drehbar angebracht, die parallel zur Längsachse 55 des Spanndorns 5 und symmetrisch um diesen herum angeordnet sind. Insbesondere dann, wenn die Plattform 4 stillsteht, befinden sich die Wellen 28 jeweils ober- und unterhalb der Längsachse 55.
- Eine Scheibe 29 ist auf dem inneren Ende einer jeden Welle 28 und ein Endstück 30 ist auf deren äußeres Ende aufgekeilt.
- Die Scheibe 29 weist an ihrem Umfang einen Paarkupplungssitz 130 (siehe Fig. 6) für einseitigen Eingriff mittels dem Zahn 300 einer Klinke 31 auf, die auf dem Körper 26 auf einer parallel zur Welle 28 angeordneten Achse 32 schwenkbar gelagert ist und durch eine Sprungfeder 33 ununterbrochen in Richtung des Sitzes 130 gedrückt wird.
- Jedes Endstück 30, das aus offensichtlichen Gründen heraus austauschbar ist, weist ein Rohr 33 (siehe Fig. 4), das auf der Welle 28 abnehmbar befestigt ist, ein Ritzel 34, das am inneren Ende des Rohres 33 befestigt, und so angeordnet ist, daß es in Eingriff mit der Zahnstange 21 gehen kann, einen sockelförmigen Abschnitt 35 für die Aufnahme und Zentrierung des Mundes des Behälters 7, und eine zylindrische Schürze 36 aus relativ weichem Material (wie beispielsweise Gummi) auf, die in der Lage ist, einen abgedichteten Kontakt mit dem Teil des Behälters 7 herzustellen, der sich hinter dessen Mund befindet.
- Das Ritzel 34 weist einen Teilkreisdurchmesser auf, der mit dem äußeren Durchmesser des zylindrischen Abschnitts des Behälters 7 identisch ist.
- Wie aus Fig. 4 ersichtlich, weist die Hülse 23 eines jeden Spanndorns 5 ebenfalls ein Loch 360 auf, das über geeignete, auf der Welle 24 und den Wellen 28 angeordnete Kanäle zu dem sockelförmigen Abschnitt 35 führt.
- An seinem äußeren Ende ist das Loch 360 mit einer pneumatischen Verteilereinheit verbunden, die während des Maschinenbetriebes die sockelförmigen Abschnitte 35 unter Vakuum hält, damit diese die Behälter 7 halten können, und die jedes Mal, wenn ein Spanndorn 5 die Endladestation 9 erreicht, das Vakuum in den Abschnitten 35 unterbrechen oder Luft in diese hineinblasen, nachdem die Behälter 7 jeweils von der mit der Endladestation 9 verbundenen Greifervorrichtung ergriffen wurden.
- Weiterhin sind, wie in Fig. 4 und 5 dargestellt, zwischen dem hohlen Profilkörper 26 und den Endstücken 30 zwei gegenseitig in Eingriff stehende Zahnräder 37 zwischengeschaltet, die beide denselben Teilkreisdurchmesser aufweisen, und von denen eines (in der Zeichnung das untere) jeweils auf die Welle 28 aufgekeilt ist, und das andere (das obere) auf seiner Welle 28 mittels einer einstellbaren Reibkupplungsvorrichtung drehbar angebracht ist.
- Diese letztere weist eine erste gelochte Scheibe 39 mit hohem Reibungskoeffizienten (wie z. B. eine Scheibe aus Bremsbelagmaterial) auf, die von einem Flansch 38 ausgeht, der starr mit der Welle 28 verbunden ist, und sich mit Bezug auf Fig. 5 nach rechts erstreckt, wobei das Zahnrad 37, eine zweite gelochte Scheibe 390 mit hohem Reibungskoeffizienten, eine gelochte Druckscheibe 40, eine Tellerfeder 41 und eine Abdichtungs- und Einstellmutter 42 auf einen Gewindeabschnitt der Welle 28 aufgeschraubt sind.
- Insbesondere sind die beiden Scheiben 39 und 390 und das Zahnrad 37 in Feinpassung auf einer Buchse 43 freilaufend auf der Welle 28 angebracht, während die Scheibe 40 und die Feder 41 direkt auf der Welle 28 angebracht sind.
- Schließlich sollte darauf hingewiesen werden, daß eine Reibkupplungsvorrichtung der vorstehend beschriebenen Art auch mit dem anderen Zahnrad 37 verbunden werden könnte.
- Der Zweck der Reibkupplung (oder -kupplungen) liegt darin, die richtige anfängliche Betriebsposition der Endstücke 30 sicherzustellen, wobei dies durch den Eingriff zwischen den Zähnen 300 und den jeweiligen Sitzen 130 bewirkt wird, wie in Fig. 6 dargestellt, und bei deren Nichtvorhandensein eine bestimmte Anzahl von Behältern 7 nicht wie gewünscht bedruckt werden würde.
- Solche Situationen können insbesondere zu Beginn einer Produktionsschicht und besonders nach Wartungsarbeiten, Einstellung und Austausch von Teilen auftreten.
- Die vorstehend beschriebene Maschine funktioniert wie folgt.
- Das Laden eines Paares von im Siebdruckverfahren zu bedruckenden Behältern 7 sowie das Entladen des bedruckten Paares von Behältern 7 wurde bereits vollständig abgehandelt. Es genügt zu erwähnen, daß jedes Mal, wenn die Plattform 4 anhält (nach einer Drehung von 60º), zwei bedruckte Behälter 7 in der Station 9 entladen, und zwei zu bedruckende Behälter 7 in die Station 6 geladen werden.
- Wenn die Plattform 4 eine Stufe durchläuft (in Richtung A), werden die zwei gerade geladenen Behälter 7 zur ersten Druckstation übertragen, wobei sie während der Übertragung gleichzeitig um 180º um die Achse 55 des jeweiligen Spanndorns 5 (in Richtung B von Fig. 6) mittels des Eingriffs zwischen dem Kegelzahnrad 25 und dem Zahnkranz 3 gedreht werden.
- Hierdurch befindet sich der Behälter 7, der sich zuvor unterhalb der Achse 55 befand, nun oberhalb derselben.
- An diesem Punkt wird der bewegliche Sitz in eine solche Position bewegt, daß er in Kontakt mit dem Boden des oberen Behälters 7 kommt, wobei das Sieb 18 bis auf eine kurze Entfernung zur zylindrischen Oberfläche des Behälters 7 herunterbewegt wird, wobei bei gleichzeitigem Eingriff der Zahnstange 21 mit dem Ritzel 34 (Fig. 4) das Messer 22 herunterbewegt wird, um das Sieb 18 gegen die oberen Generatoren des Behälters 7 zu drücken, wodurch dann der Rahmen 19 an den Stangen 20 entlanggleitet (in Richtung von Fig. 6), bei gleichzeitiger Drehung des Behälters 7 (in Richtung D von Fig. 6) bei einer Umfangsgeschwindigkeit, die der Bewegungsgeschwindigkeit des Siebes 18 entspricht.
- Das Ausmaß der Drehung des Behälters 7 um sich selbst hängt von der Art der aufzubringenden Dekoration ab, so daß diese beispielsweise viel weniger als 360º be tragen kann, wie dies bei Dekorationen der Fall ist, die aus einem schmalen Längsband bestehen, oder viel mehr als 360º betragen kann, wie dies bei Dekorationen in Form einer Spirale der Fall sein kann.
- Während der Drehung des oberen Behälters 7 in Richtung D dreht sich die jeweilige Scheibe 29 ebenfalls in dieselbe Richtung (siehe Fig. 6), so daß der Zahn 300 mit deren Sitz 130 außer Eingriff geht.
- Diese Drehung D würde auch in einer Drehung der unteren Scheibe 29 in entgegengesetzter Richtung E resultieren, wenn der untere Zahn 300 nicht mit dem jeweiligen Sitz 130 in Eingriff steht. Mittels der Kupplungsvorrichtung bleibt das jeweilige Endstück 30 im Stillstand, während das obere Endstück 30 sich weiterhin, gesteuert durch die Zahnstange 21, um sich selbst drehen kann, sobald die untere Klinke 31 in Eingriff geht.
- Die (vorübergehende) Rotationssperre des unteren Endstückes 30 versetzt das letztere in die Lage, daß es, wie bereits erwähnt, in seiner richtigen Startposition angeordnet werden kann.
- Nach der Fertigstellung des Druckes wird das Messer 22 angehoben, das Sieb 18 wird angehoben, der bewegliche Sitz wird von dem Boden des oberen Behälters 7 zurückgezogen, der Rahmen 20 wird in seine Anfangsposition zurückbewegt, und die Plattform 4 bewegt sich um eine weitere Stufe bei gleichzeitiger Drehung der zwei Behälter 7 um die Achse 55.
- Wenn die Plattform 4 anhält werden die beschriebenen Vorgänge in identischer Form bei dem anderen Behälter 7 des Paares wiederholt.
- Insbesondere während einer vollständigen Drehung der Plattform 4 wird ein erster, einfarbiger Siebdruck in den ersten zwei Druckstationen 8 auf die zwei Behälter 7 aufgebracht, die von ein und demselben Spanndorn 5 getragen werden, und ein zweiter, einfarbiger Siebdruck wird auf dieselben beiden Behälter 7 in den letzten zwei Druckstationen 8 aufgebracht.
- Es sollte darauf hingewiesen werden, daß die zwei mit einer der zwei verschiedenen Farben betriebenen Druckstationen gegen die zwei mit der anderen Farbe betriebenen Druckstationen ausgetauscht werden können, insbesondere dann, wenn die zwei verschiedenen Farbaufträge, aus denen die Dekoration besteht, einander nicht überlagern.
- Die Erfindung ist nicht auf das begrenzt, was dargestellt und beschrieben wird, enthält jedoch alle technischen Gegenstücke der beschriebenen Mittel und ihrer Kombinationen, wenn diese innerhalb des Zusammenhangs der nachfolgenden Ansprüche realisiert werden. So kann die Maschine beispielsweise so ausgebildet sein, daß jeder Spanndorn 5 jedes Mal wie beschrieben zwei Behälter 7 trägt, wobei ein Mehrfarben-Siebdruck mit drei oder mehr Farben auf jeden Behälter 7 aufgebracht wird.
- Um dies zu erreichen, ist es im Fallbeispiel des Dreifarben-Siebdruckes ausreichend, zwei weitere Druckstationen für das Aufbringen der dritten Farbe, plus weitere zwei Spanndorne 5, und somit insgesamt acht, vorzusehen, die mit einem Winkel von 45º zueinander angeordnet sind.
- Die Plattform 4 wird dann um aufeinanderfolgende Stufen von 45º gedreht, wobei der Teilkreisdurchmesser des mit jedem Spanndorn verbundenen Kegelzahnrades 25 1/4 des Zahnkranzes 3 beträgt, so daß sich die Welle 24 eines jeden Spanndorns 5 bei jeder Stufe der Plattform 4 um 180º dreht.
- Für noch kompliziertere Siebdrucke, beispielsweise bei vier Farben, würde man acht Druckstationen einsetzen, d. h. zwei Stationen für jede Farbe. Die Plattform 4 würde dann um aufeinanderfolgende Stufen von 36º gedreht werden und der Teilkreisdurchmesser des mit jedem Spanndorn verbundenen Kegelzahnrades 25 würde 1/5 des Teilkreisdurchmessers des feststehenden Zahnkranzes betragen.
- Im allgemeinen beträgt der Teilkreisdurchmesser des Kegelzahnrades 25 in einer Maschine, in der die Spanndorne 5 so angeordnet sind, daß sie gleichzeitig zwei Behälter halten, 1/(N + 1) mal dem Teilkreisdurchmesser des Zahnkranzes 3, wobei N eine ganze, mit der Anzahl der Bestandteilfarben des Mehrfarben Siebdruckes identische Zahl ist.
Claims (13)
1. Mehrfarben-Siebdruckmaschine für Behälter mit
gekrümmten Oberflächen, mit einer Ladestation (6)
für die mittels Siebdruck zu bedruckenden Behälter
(7), mit einer Reihe von Druckstationen (8) und
einer Entladestation (9) für die mittels Siebdruck
bedruckten Behälter, wobei die Stationen mit
jeweils dem gleichen Winkel zueinander beabstandet
entlang einer sich horizontal erstreckenden
Kreisbahn sind, zu welcher die Siebe (18) der
Druckstationen tangential angeordnet sind, und entlang
welcher eine der Anzahl dieser letzteren
entsprechende Anzahl radialer Spanndorne (5) angeordnet
ist, die die Behälter in einer horizontalen
Position halten, und die um Winkelschritte gedreht
werden, die dem Winkel zwischen den Druckstationen
entsprechen,
dadurch gekennzeichnet, daß
sie folgendes aufweist:
- für jeden Spanndorn (5) zwei Endstücke (30), die
symmetrisch zur Längsachse (55) des letzteren
angeordnet sind;
- zwei Druckstationen (8) für jede
Komponentenfarbe der Mehrfarben-Siebdruckmaschine;
- ein Antriebsteil (25) zum Drehen des Spanndorns
um mehr als 180º während seiner Übertragung von
einer Station zur nächsten; und
- eine Übertragungsverbindung, die die beiden
Endstücke eines jeden Spanndorns miteinander
verbindet, die während des Bedruckens eines
Behälters den gegenüberliegenden Behälter in die
richtige Startposition bringt.
2. Maschine nach Patentanspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden, jedem Spanndorn zugeordneten Endstücke
so angeordnet sind, daß sie in der die Längsachse
(55) des Spanndorns durchquerenden, vertikalen
Ebene liegen, wenn letzterer ortsfest ist.
3. Maschine nach Patentanspruch 1, von der Art, in
der die Ladestation (6) und Entladestation (9)
eine Greifervorrichtung aufweist, die die jeweils zu
ladenden und zu entladenden Behälter (7) ergreift
und so angeordnet ist, daß sie in einer
vertikalen, radial zur Kreisbahn verlaufenden Ebene
schwingen kann,
dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine der Klauen (12) der
Greifervorrichtung zwei, in einem Abstand zueinander
ange
ordnete Ausnehmungen aufweist, der dem Abstand
zwischen den Achsen der zwei Endstücke entspricht.
4. Maschine nach Patentanspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine der Klauen (12) in der Lage ist,
um eine Achse (120) zu schwingen, die parallel zur
Achse der ergriffenen Behälter angeordnet ist.
5. Maschine nach Patentanspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich die Welle (16), um die die Greifervorrichtung
schwingt, auf einem Element (17) befindet, das so
angeordnet ist, daß es horizontal in radialer
Richtung zwischen einer Position gleiten kann, in
der es die Klauen so anhebt, daß diese einem zu
diesem Zeitpunkt ortsfesten Spanndorn
gegenüberstehen, und einer Position, in der es die Klauen
auf die Ebene einer Behältereingangs- oder
Ausgangslinie absenkt.
6. Maschine nach Patentanspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zwei Druckstationen (8), die für das
Aufbringen ein und derselben Farbe Vorgesehen sind,
nacheinander positioniert sind.
7. Maschine nach Patentanspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Antriebsteil (25) aus einem auf der drehbaren
Welle (24) des jeweiligen Spanndorns (5)
aufge
keilten Kegelzahnrad besteht, und mit einem
feststehenden, koaxial zur Kreisbahn positionierten
Kegelzahnkranz (3) in Eingriff steht, und einen
1/(N + 1)-fachen Teilkreisdurchmesser des
Teilkreisdurchmessers des feststehenden Kegelzahnkranzes
(3) aufweist, wobei N der Anzahl der
Bestandteilfarben des Mehrfarben-Siebdruckes entspricht.
8. Maschine nach Patentanspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
jedes Endstück (30) ein Ritzel (34) aufweist, das
so angeordnet ist, daß es mit einer Zahnstange
(21) in Eingriff steht, die jeder Druckstation (8)
zugeordnet ist.
9. Maschine nach Patentanspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zwischen den zwei Endstücken eines jeden
Spanndorns angeordnete Übertragungsverbindung zwei
identische, gegenseitig in Eingriff stehende,
jeweils auf drehbaren Wellen (28) für die Endstücke
angebrachte Zahnräder (37) aufweist.
10. Maschine nach Patentanspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eines der Zahnräder (37) mittels einer
Reibkupplungsvorrichtung freilaufend auf der
jeweiligen drehbaren Welle (28) angeordnet ist, und
daß zwischen den zwei Wellen (28) Mittel
angeordnet sind, die die Endstücke in ihre richtige
Betriebsstartposition bringen.
11. Maschine nach Patentanspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Reibkupplungsvorrichtung in der aufgeführten
Reihenfolge und auf der Welle (28) angebracht eine
erste Kupplungsscheibe (39), das Zahnrad (37),
eine zweite Kupplungsscheibe (390), eine
Druckscheibe (40) und ein elastisches Teil (41) aufweist,
die alle mittels einer Klemm- und Einstellmutter
(42) gemeinsam gegen eine Schulter (38) auf der
Welle (28) fixiert sind.
12. Maschine nach Patentanspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Mittel zwei Ratschenvorrichtungen aufweist,
eine für jede Welle (28), die so angeordnet sind,
daß sie gegenläufig funktionieren, und zwar
derart, daß während jeder Druckstufe die
Ratschenvorrichtung, die dem sich im Bedruckvorgang
befindlichen Behälter zugeordnet ist, auskuppelt, während
die gegenläufige Ratschenvorrichtung einkuppelt.
13. Maschine nach Patentanspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
jede der Ratschenvorrichtungen eine Klinke (31)
aufweist, die schwenkbar auf der Welle (24) des
Spanndorns (5) gelagert ist, und elastisch in
Richtung der Welle (28) des jeweiligen Endstückes
(30) gedrückt wird, wo sie einen Zahn (300)
aufweist, der so angeordnet ist, daß er mit
einseitigem Eingriff in einen zugeordneten Eingriffssitz
(130) eingreift, der mit der Welle (28) verbunden
ist.
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