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Die vorliegende Erfindung betrifft in einer allgemeinen
Weise die Druckmaschinen der Art, umfassend einen Aufbau
bzw. Drehturm, welcher drehbar um seine Achse festgelegt
bzw. montiert ist, und welcher radial an seinem Umfang eine
Mehrzahl von Haltern für Gegenstände trägt, welche selbst
um den Aufbau drehbar montiert sind, und eine Vielzahl von
Arbeitsstationen, welche kreisförmig um den Aufbau im
Bereich der Halter von Gegenständen verteilt sind, und von
welchen einige Druckposten bzw. Druckstationen sind,
während andere Behandlungsposten bzw. -Stationen sind, wie
beispielsweise Trockenstationen, Lackierstationen,
Ausbleichstationen, Entstaubungsstationen oder andere.
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Diese Druckmaschinen werden beispielsweise für das
Bedrucken von rotationssymmetrischen Gegenständen, wie
beispielsweise weichen Rohren aus synthetischem Material oder
andere, verwendet, welche dafür bestimmt sind,
aufeinanderfolgend mehrere Drucke mit unterschiedlichen Farben
aufzunehmen bzw. zu empfangen.
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Da die Druckstationen beispielsweise durch Siebdruck oder
Offsetdruck eingreifen bzw. arbeiten, oder es sich um
Druckstationen der Art einer Vergolderpresse handelt, ist
es wichtig, daß einer nach dem anderen die Halter für
Gegenstände ein und dieselbe Ausrichtung beibehalten, damit
für jeden derselben der durchgeführte Druck in geeigneter
Weise in bezug auf einen selben Bezug lokalisiert wird.
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Meistens sind, um dieses auszuführen, die Halter für
Gegenstände jeweils gemeinsam mit einem Ritzel rotierbar,
wel
ches mit einem allen gemeinsamen zentralen Kranz bzw.
Zahnrad kämmt.
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Diese Anordnung, welche den Vorteil der Einfachheit
besitzt, da sie in mechanischer Weise die gewünschte
Synchronisation sicherstellt, hat den Nachteil, eine identische
Rotation den Haltern für Gegenstände an allen Arbeitsposten
zu verleihen, d. h. neben den Druckstationen auch
Behandlungsstationen, welche gegebenenfalls zwischen diesen
Druckstationen eingeschaltet sind.
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Daher sind, wenn sich der Aufbau in winkelmäßiger Weise um
einen Schritt von einer der Arbeitsstationen zu der
nächsten vorwärts bewegt, die Halter für Gegenstände in
unvermeidbarer Weise Gegenstand von einer unterschiedlichen
Rotationsbewegung aufgrund der Tatsache, daß ihre Ritzel sich
in Eingriff mit dem zentralen Kranz befinden.
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Falls es möglich ist, diese unterschiedliche
Rotationsbewegung für die Lokalisierung der Drucke in Betracht zu
ziehen, kann es vorkommen, daß für die Arbeitsstationen
bzw. -posten, welche, wie beispielsweise die
Trocknungsstationen mit Ultraviolettlicht, die Rotation der Gegenstände
um mehr als eine Umdrehung benötigen, für diese Gegenstände
das Risiko besteht, daß sie in unpassender Weise an einer
Seite mehr oder weniger überbelichtet sind und an der der
vorhergehenden Seite diametral gegenüberliegenden Seite
mehr oder weniger unterbelichtet sind.
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Für die Aufrechterhaltung der Ausrichtung bzw. Orientierung
der Halter für Gegenstände von einer Arbeitsstation zur
nächsten wurde daher insbesondere in dem US-Patent Nr. 3 253 538
vorgeschlagen, unterschiedlich zu verfahren.
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Genauer wurde vorgeschlagen, jedem der Halter für
Gegenstände in exzentrischer Position in bezug auf seine Achse
einen Rotationsantriebsfinger zuzuordnen und die
Druckmaschine mit einer feststehenden bzw. festgelegten Platte
auszustatten, welche, parallel zu dem Aufbau angeordnet, an
ihrem Umfang eine Rille bzw. Nut aufweist, mit welcher die
Rotationsantriebsfinger der Halter für Gegenstände in
Eingriff sind, wobei lokal von Ort zu Ort diese Rille durch
Rotationsantriebsblöcke unterbrochen ist, welche drehbar
unter der Regelung bzw. Steuerung von Regel- bzw.
Steuermitteln montiert sind, indem sie jeweils individuell für
einige den Druckstationen und für andere den
Behandlungsstationen zugeordnet sind, und welche jeweils selbst eine
Rille umfassen, in welcher die Rotationsmitnahmefinger der
Halter von Gegenständen aufeinanderfolgend jeweils in der
Reihenfolge in Eingriff gelangen.
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So sind die Halter für Gegenstände nicht Gegenstand von
irgendeiner unterschiedlichen bzw. differentiellen
Rotationsbewegung zwischen den Arbeitsstationen.
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Jedoch bleiben bis dato diese Steuer- bzw. Regelmittel für
die Gesamtheit der Rotationsmitnahmeblöcke gemeinsam, so
daß wie zuvor die Rotation der Halter für Gegenstände für
sämtliche Arbeitsstationen dieselbe ist, unabhängig davon,
ob es sich um Druckstationen handelt oder um
Behandlungsstationen handelt.
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Daher ist es wünschenswert, daß unterschiedliche Rotationen
an wenigstens einigen dieser Arbeitsstationen stattfinden.
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Die vorliegende Erfindung hat in allgemeiner Weise eine
Vorrichtung zum Gegenstand, die diesem Wunsch genügt.
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In präziserer Weise hat sie eine Druckmaschine zum
Gegenstand der Art umfassend einen Aufbau bzw. Drehturm, welcher
drehbar um seine Achse festgelegt bzw. montiert ist und
welcher radial an seinem Umfang eine Vielzahl von Haltern
für Gegenstände trägt, welche selbst um den Aufbau drehbar
montiert sind, mit, zugeordnet zu jedem dieser Träger bzw.
Halter von Gegenständen in einer relativ zur Achse eines
derartigen Halters für Gegenstände exzentrischen Position,
einem Rotationsantriebsfinger, eine Vielzahl von
Arbeitsstationen bzw. -posten, welche kreisförmig um den Aufbau im
Bereich des Wegs der Halter für Gegenstände verteilt sind
und von denen einige Druckposten bzw. -Stationen sind,
während andere Behandlungsposten bzw. -Stationen sind, und
eine festgelegte Platte bzw. Scheibe, welche, parallel zum
Aufbau angeordnet, an ihrem Umfang eine Rille bzw. Nut
umfaßt, mit welcher die Rotationsantriebsfinger der Halter
für Gegenstände in Eingriff gelangen, wobei lokal von Ort
zu Ort diese Rille durch Rotationsantriebsblöcke
unterbrochen ist, welche drehbar unter der Regelung bzw. Steuerung
von Regel- bzw. Steuermitteln montiert sind, indem sie
jeweils einzeln für einige den Druckstationen und für andere
den Behandlungsstationen zugeordnet sind, und welche
jeweils selbst eine Rille umfassen, in welche die
Rotationsantriebsfinger der Halter für Gegenstände aufeinander
folgend jeweils in der Reihenfolge in Eingriff gelangen, wobei
diese Druckmaschine in allgemeiner Weise dadurch
gekennzeichnet ist, daß jede Druckstation von einer
Behandlungsstation gefolgt ist und daß die den Druckstationen
zugeordneten Regel- bzw. Steuermittel der Rotationsantriebsblöcke -
verschieden von den Regel- bzw. Steuermitteln der
Rota
tionsantriebsblöcke sind, welche den Behandlungsstationen
zugeordnet sind.
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Es ist so in vorteilhafter Weise möglich, unterschiedliche
Rotationswerte einerseits den Druckstationen und
andererseits den Bearbeitungsstationen zu verleihen.
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Beispielsweise umfassen, gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung, die Regel- bzw. Steuermittel der
Rotationsmitnahmeblöcke, welche den Druckstationen
zugeordnet sind, einen Motor und einen Treibriemen, welcher in
einer Endlosschleife über eine Vielzahl von Riemenscheiben
geführt ist, von welchen eine zu einer Rotation auf die
Ausgangs- bzw. Abtriebswelle des Motors aufgekeilt ist,
wobei dasselbe für die Regel- bzw. Steuermitteln der
Rotationsantriebsblöcke gilt, welche den Behandlungsstationen
zugeordnet sind, und die zwei Treibriemen, welche derart
eingesetzt sind, greifen auf unterschiedlichen Niveaus an.
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Da es sich um Rotationsmitnahmeblöcke handelt, die den
Druckstationen zugeordnet ist, erlaubt der Einsatz eines
derartigen Motor mit numerischer Steuerung in vorteilhafter
Weise, zu jeder Zeit die Winkelposition der Halter für
Gegenstände zu kennen und daher in der Folge diese
Druckstationen zu steuern bzw. zu regeln.
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Wenn beispielsweise diese Druckstationen durch Siebdruck
eingreifen bzw. agieren, ist es so möglich, beliebig die
Verlagerung des entsprechenden Schirms zu modulieren, um
das auf einen Gegenstand aufgebrachte Dekor zu verlängern
bzw. zu verkürzen, entsprechend beispielsweise einer
eventuellen Änderung des Durchmessers desselben als Funktion -
seiner Temperatur.
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Es genügt für jede der Druckstationen, in der Folge die
Verlagerung dieses Schirms mit Hilfe eines individuellen
Motors, der spezifisch für diesen Effekt vorgesehen ist, zu
steuern bzw. zu regeln.
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Um daher diese Operation bzw. diesen Vorgang zu
erleichtern, ist dieser Motor selbst vorzugsweise ein Motor mit
numerischer Steuerung und dieser arbeitet daher nachfolgend
in bezug auf den Motor oder den Hauptmotor, der die
gemeinsame Steuerung bzw. Regelung mit der Gesamtheit der
entsprechenden Rotationsmitnahme- bzw. -antriebsblöcke
sicherstellt.
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Es gibt daher für die Druckstationen zusätzlich zu einem
derartigen für alle gemeinsamen Hauptmotor einen
individuellen Motor für jede Druckstation.
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Im Gegensatz dazu gibt es für die Behandlungsstationen
keinen Motor außer einen Hauptmotor, der die gemeinsame
Steuerung der entsprechenden Rotationsmitnahmeblöcke
sicherstellt.
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Bevorzugt sind schließlich gemäß der Erfindung für
wenigstens einen der Halter für Gegenstände individuelle bzw.
einzelne Kupplungs- bzw. Feststellmittel zwischen einem
derartigen Halter für Gegenstände und dem
Rotationsantriebsfinger, welcher diesem zugeordnet ist, vorgesehen,
welche es, falls gewünscht, ermöglichen, den Halter für
Gegenstände frei um seine Achse unabhängig von anderen
Haltern für Gegenstände zu drehen.
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Es ist so in vorteilhafter Weise möglich, mit einer
erhöhten bzw. gesteigerten Rotation dieser Halter für
Gegenstände an bestimmten Arbeitsstationen zu drucken, wobei
dies beispielsweise für eine Lackier- bzw. Firnisstation
der Fall sein kann, wenn es vor dem ersten Bedrucken von
Gegenständen notwendig ist, diese zu lackieren, um eine
Oxidation zu vermeiden.
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Diese individuellen Kupplungsmittel erlauben auch in
vorteilhafter Weise die ursprüngliche Ortung der Gegenstände,
d. h. die Steuerung bzw. Regelung ihrer Ausrichtung in bezug
auf irgendeinen beliebigen, gegebenen Bezug.
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Die Charakteristika und Vorteile der Erfindung werden sich
darüber hinaus aus der folgenden beispielhaften
Beschreibung unter Bezugnahme auf die schematischen beiliegenden
Zeichnungen ergeben, in welchen:
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die Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Druckmaschine gemäß der
Erfindung ist;
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die Fig. 2 in schematischer Weise in vergrößertem Maßstab
das Detail von Fig. 1 wieder aufnimmt, das durch einen
Rahmen II dieser Fig. 1 lokalisiert ist;
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die Fig. 3 eine Längsschnittansicht der Druckmaschine gemäß
der Erfindung entlang der unterbrochenen Linie III-III der
Fig. 1 ist;
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die Fig. 4 in vergrößertem Maßstab das Detail von Fig. 3,
wieder aufnimmt, das durch einen Rahmen IV in dieser Fig. 3
lokalisiert ist;
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die Fig. 5 in noch vergrößertem Maßstab das Detail von Fig.
4, das durch einen Rahmen V der Fig. 4 lokalisiert ist,
wieder aufnimmt;
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die Fig. 6 eine Teilschnittansicht der Druckmaschine gemäß
der Erfindung entlang der Linie VI-VI der Fig. 5 ist;
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die Fig. 7 eine seitliche Teilschnittansicht entsprechend
dem Pfeil VII der Fig. 6 ist.
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Diese Figuren zeigen in beispielhafter Weise die Anwendung
der Erfindung auf den Fall, wo, wie dies für einen
derselben in Fig. 4 gezeigt ist, die zu bedruckenden Gegenstände
10 weiche Rohre sind, die, wobei sie dazu bestimmt sind,
ein mehr oder weniger pastenförmiges Produkt, wie eine
Creme oder dgl. aufzunehmen, einen Körper 11 und einen Hals
bzw. Kragen 12 umfassen.
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Anfänglich an seinem zu dem Hals bzw. Kragen 12
gegenüberliegenden Ende offen, ist der Körper 11 allgemein
zylindrisch und sein Querschnitt ist im wesentlichen kreisförmig.
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Die Druckmaschine 14, die für das Bedrucken von derartigen
Gegenständen 10 eingesetzt wird, umfaßt allgemein in an
sich bekannter Weise einen Aufbau bzw. Drehturm 15, welcher
drehbar um seine Achse A1, im Beispielsfall um eine
vertikale Achse auf einem Tragelement 16 festgelegt ist, und
welcher radial an seinem Umfang eine Mehrzahl von Haltern
für Gegenstände 17 trägt, welche selbst jeweils
entsprechend drehbar auf diesem Aufbau 15 um Achsen A2, welche im
Beispiel orthogonal zur Achse A1 des Aufbaus 15 sind und
welche daher horizontal sind, drehbar sind.
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In der dargestellten Ausführungsform ist der Aufbau 15 eine
einfache Platte mit kreisförmiger Kontur und er ist drehbar
auf einem Tisch 18, der zum Tragelement 16 gehört,
festgelegt, Fig. 3.
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In an sich bekannter Weise ist dieser Aufbau 15 zu einer
schrittweisen Rotation durch einen Motor 19 angetrieben,
welchem ein Indexierer 20 zugeordnet ist.
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Da die zu bedruckenden Gegenstände 10 weiche Rohre sind,
sind die Halter für Gegenstände 17 zylindrische Dorne, auf
welche die Gegenstände 10 einfach aufzuziehen sind.
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In der dargestellten Ausführungsform, und wie dies auch
besser in Fig. 4 sichtbar ist, sind diese Halter 17 für
Gegenstände hohl und für die Stabilisation der zu
bedruckenden Gegenstände 10 umfassen sie an ihrer Oberfläche ein
Netz von Düsen 21, die mit einer beliebigen Ansaugquelle
verbunden sind.
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Da die entsprechenden Vorrichtungen für sich selbst gesehen
gut bekannt sind, werden sie hier nicht im Detail
beschrieben.
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In ebenfalls an sich bekannter Weise umfaßt die
Druckmaschine 14 eine Mehrzahl von Arbeitsstationen 22, im
vorliegenden Fall Arbeitsstationen 22A, 22B, Fig. 1, die
kreisförmig um den Aufbau 15 am Ort der Bahn der Halter von
Gegenständen 17 verteilt sind, und von welchen einige, 22A,
Druckstationen sind, wohingegen andere, 22B,
Behandlungsstationen sind.
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In der dargestellten Ausführungsform agieren die
Druckstationen 22A, welche vier an der Zahl sind, für einen Druck
in vier Farben der zu bedruckenden Gegenstände 10 durch
Siebdruck.
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Jedoch kann wenigstens eine von ihnen durch eine
Offsetdruckstation und/oder eine Druckstation der Art einer
Vergolderpresse gefolgt oder eine von ihnen dadurch ersetzt
sein.
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Da derartige Druckstationen 22A für sich selbst gesehen gut
bekannt sind und für sich selbst gesehen nicht die
vorliegende Erfindung offenbaren, werden sie hier nicht
beschrieben.
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Es genügt jedoch hier anzugeben, daß vorzugsweise für jede
der Druckstationen 22A ein individueller Motor für die
Steuerung bzw. Regelung der Verlagerung des entsprechenden
Schirms vorgesehen ist und daß dieser Motor ein Motor mit
numerischer Steuerung ist (nicht dargestellt).
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In der dargestellten Ausführungsform sind die
Behandlungsstationen 22B Trockenstationen.
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Beispielsweise arbeiten bzw. agieren diese Trockenstationen
durch ultraviolette Bestrahlung.
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Da derartige Trockenstationen für sich selbst gesehen gut
bekannt sind und für sich gesehen nicht die vorliegende
Erfindung offenbaren, werden sie hier nicht mehr beschrieben.
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In der Praxis wird jede der Druckstationen 22A von einer
Behandlungsstation 22B gefolgt.
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Die Gesamtheit komplettiert sich durch eine Belade- bzw.
Ladestation und eine Entladestation 23 und für eine
Vorbehandlung der Gegenstände 10 vor ihrem Bedrucken durch für
diesen Zweck geeignete Arbeitsstationen 22, d. h.
beispiels
weise durch Bleich- und Entstaubungsstation 22C und eine
Lackier- bzw. Firnisaufbringstation 22D gefolgt von einer
Trockenstation, d. h. einer Behandlungsstation 22B.
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In der dargestellten Ausführungsform gibt es daher fünf
Behandlungsstationen 22B, d. h. vier für die Druckstationen
22A und eine für die Firnisstation 22D.
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In an sich bekannter Weise ist nun an jedem der Halter für
Gegenstände 17 für die sicherzustellende Lokalisierung und
entsprechend den zuvor im Detail beschriebenen Anordnungen
in exzentrischer Position in bezug auf die Achse A2 eines
derartigen Halters von Gegenständen 17 einen
Rotationsmitnahme- bzw. -antriebsfinger 27 zugeordnet und gleichzeitig
umfaßt die Druckmaschine 14 eine feststehende Platte 28,
welche parallel zu dem Aufbau 15 angeordnet an ihrem Umfang
eine Rille 29 umfaßt, mit welcher die
Rotationsantriebsfinger 27 der Halter für Gegenstände 17 in Eingriff sind,
wobei lokal diese Rille 29 an mehreren Stellen durch
Rotationsmitnahmeblöcke 30A, 30B unterbrochen ist, welche
drehbar unter der Steuerung bzw. Regelung von Steuer- bzw.
Regelmitteln 31A, 31B festgelegt sind, indem jeweils
individuell einige mit den Druckstationen 22A und andere mit den
Behandlungsstationen 22B assoziiert sind, und welche
jeweils eine Rille 32 umfassen, in welcher die
Rotationsantriebsfinger 27 der Halter für Gegenstände 17 sukzessive
jeder an seinem Ort in Eingriff steht.
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In der dargestellten Ausführungsform erstreckt sich die
feste Platte 28 oberhalb des Aufbaus bzw. Drehturms 15, und
indem sie insgesamt unter Zwischenschaltung von
Walzenmitteln 33 auf einem Block 34 auf ruht, der axial im Zentrum
des Aufbaus 15 angeordnet ist, ist sie an das Tragegestell
16 durch Hängeelemente 35 gekoppelt, Fig. 3.
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Ebenso wie der Aufbau 15 weist die feststehende Platte 28
am Umfang eine kreisförmige Kontur auf.
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In der dargestellten Ausführungsform weist sie an ihrem
Umfang einen abfallenden Rand 36 auf, und es ist diese äußere
Oberfläche des abfallenden Rands 36, an welcher die Rille
29 eingreift bzw. vorgesehen ist, Fig. 7.
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In der Praxis ist diese Rille 29 zwischen zwei Rippen 37
gebildet, die zu diesem Zweck geeignet parallel zueinander
auf dem geneigten Rand 36 angeordnet sind.
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In gleicher Weise ist die Rille 32 von jedem der
Rotationsantriebsblöcke 30A, 30B zwischen zwei Rippen 38
ausgebildet, die geeignet parallel zueinander auf dem selben
Supportflansch 39 angeordnet sind, der zu einem derartigen
Rotationsantriebsblock 30A, 30B gehört.
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In der Praxis besitzen sämtliche Rotationsmitnahmeblöcke
30A, 30B ein und dieselbe Struktur und ihre Rille 32 hat
eine Breite, die gleich derjenigen der Rille 29 der
feststehenden Platte 28 ist.
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Es seien A3 die Achsen dieser Rotationsmitnahmeblöcke 30A,
30B auf der feststehenden Platte 28.
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Gemäß der Erfindung sind die Steuer- bzw. Regelmittel 31A
der Rotationsmitnahmeblöcke 30A, die den Druckstationen 22A
zugeordnet sind, unterschiedlich von den Steuer- bzw.
Re
gelmitteln 31B der Rotationsmitnahmeblöcke 30B, die den
Behandlungsstationen 22B zugeordnet sind.
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In der dargestellten Ausführungsform umfassen die Steuer-
bzw. Regelmittel 31A der Rotationsmitnahmeblöcke 30A, die
den Druckstationen 22A zugeordnet sind, einen Motor 41A und
einen Treibriemen 42A, der in Form einer Endlosschleife
über eine Mehrzahl von Riemenscheiben 43A1, 43A2, 43A3
läuft, von welchen eine, 43A1, auf die Abtriebswelle dieses
Motors 41A aufgekeilt ist, während die anderen, 43A2,
jeweils zur Rotation auf den Rotationsmitnahmeblöcken 30A
festgelegt sind, und die letzten, d. h. die Rollen 43A3
einfache Umlenk- bzw. Mitnehmerrollen sind, Fig. 1 und 2.
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Dies ist dasselbe für die Steuer- bzw. Regelmittel 31B der
Rotationsmitnahmeblöcke 30B, die mit den
Behandlungsstationen 22B verbunden bzw. diesen zugeordnet sind.
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Anders gesagt, umfassen die Steuer- bzw. Regelmittel 31B
einen Motor 41B, einen Keilriemen 42B und Riemenscheiben
43B1, 43B2 und 43B3.
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In der Praxis sind die zwei Keilriemen 42A, 42B, um nicht
miteinander wechselzuwirken bzw. einander zu beeinflussen,
so angetrieben, daß sie in unterschiedlichen Ebenen
angreifen.
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In der dargestellten Ausführungsform greifen sie parallel
zur feststehenden Platte 28 über derselben ein, wobei die
unterschiedlichen Riemenscheiben 43A1, 43A2, 43A3, 43B1,
43B2, 43B3, über welche sie laufen, jeweils zueinander
parallel Achsen aufweisen, welche senkrecht zu der
fest
stehenden Platte 28 parallel zur Achse A1 des Aufbaus 15
sind.
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Zwischen jedem der Rotationsmitnahmeblöcke 30A, 30B und der
entsprechenden zugehörigen Riemenscheibe 43A2, 43B2 ist
daher unter dem Schutz der feststehenden Platte 28 und des
abgeschrägten Rands 36 desselben ein Kegelzahnrad 45A, 45B
zwischengeschaltet, Fig. 3 und 4.
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Beispielsweise und wie dies für eine Kegelrad 45A in Fig. 4
sichtbar ist, umfaßt jedes der so eingesetzten Kegelräder
45A, 45B ein konisches Ritzel 46, welches durch eine Achse
47, welche den abgeschrägten Rand 36 des feststehenden
Platte 28 durchdringt, zur Rotation auf den Supportflansch
39 des entsprechenden Rotationsmitnahmeblocks 30A, 30B
aufgekeilt ist, und ein konisches Ritzel 48, welches mit dem
zuvor genannten, konischen Ritzel 46 kämmt und welches
durch eine Achse 49, welche die feststehende Platte 28
durchquert, zur Rotation auf die zugehörige Riemenscheibe
43A2, 43B2 aufgekeilt ist.
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Bevorzugt sind die Motoren 41A, 41B, welche in die Steuer-
bzw. Regelmittel 31A, 31B der Rotationsmitnahmeblöcke 30A,
30B eingeschaltet sind, Motoren mit numerischer Steuerung.
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Da derartige Motoren 41A, 41B für sich selbst gesehen gut
bekannt sind und genaugenommen nicht die vorliegende
Erfindung offenbaren, werden sie hier nicht beschrieben.
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Sie wurden daher nur durch unterbrochene Linien in Fig. 2
schematisch angedeutet, ohne in den anderen Figuren
dargestellt zu sein.
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Die Motoren mit numerischer Steuerung, die die Verlagerung
der Blenden bzw. Schirme an den Druckstationen 22A steuern
bzw. regeln, arbeiten jeweils in der Folge in bezug auf den
Motor 41A, der mit den Steuer- bzw. Regelmitteln 31A der
entsprechenden Rotationsmitnahmeblöcke 30A wechselwirkt.
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Vorzugsweise, und dies ist auch der Fall in der
dargestellten Ausführungsform, sind hier für wenigstens einen der
Halter für Gegenstände 17 und beispielsweise für jeden von
denselben, individuelle Festlegungs- bzw. Arretiermittel 50
zwischen einem derartigen Halter für Gegenstände 17 und dem
Rotationsmitnahmefinger 27, der diesem zugeordnet ist,
vorgesehen.
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In der dargestellten Ausführungsform und wie dies auch
besser in Fig. 5 sichtbar ist, ist jeder dieser Halter für
Gegenstände 17 drehbar in bezug auf eine Hülse bzw. Buchse 52
montiert, welche selbst drehbar in bezug auf einen
Supportblock 53 ist, der mit dem Aufbau 15 einstückig bzw.
verbunden ist, und auf welchen der zugehörige
Rotationsmitnahmefinger 27 aufgekeilt ist, und die entsprechenden
individuellen Arretiermittel 50 umfassen ein Ritzel 54,
welches zur Rotation auf den Halter für Gegenstände 17
aufgekeilt ist, und eine Sperrklinke 55, welche durch die Hülse
52 getragen ist und die unter der Steuerung bzw. Regelung
von Steuer- bzw. Regelmittel 56 schwenkbar bzw. drehbar
zwischen einer Mitnahmeposition für welche, wie dies in
durchgehenden Linien in Fig. 5 gezeigt ist, sie mit dem
Ritzel. 54 in Eingriff ist, und einer Freisetzungsposition
montiert ist, für welche, wie dies durch durchbrochene
Linien in Fig. 5 gezeigt ist, sie im Gegensatz dazu in
Abstand diesem Ritzel 54 ist.
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In der Praxis erstreckt sich in der dargestellten
Ausführungsform der Halter für Gegenstände 17 vorhängend bzw.
vorkragend in bezug auf die Hülse 52, welche sie trägt,
indem sie über einen Ring 57 am Ende einer Welle 58 anliegt,
die drehbar in demselben festgelegt ist.
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In gleicher Weise springt der entsprechende Supportblock 53
auf der oberen Oberfläche des Aufbaus 15 vor.
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In der Praxis und ebenfalls in der dargestellten
Ausführungsform ist die Sperrklinge 55 der individuellen
Feststellvorrichtungen 50 dieses Halters für Gegenstände 17
schwenkbar um eine Achse A4 senkrecht zur eigenen Achse A2
dieses Halters von Gegenständen 17 angeordnet und für seine
Führung ebenso wie für die entsprechende Aufnahme der
Rotationsleistung greift sie in eine Kerbe 59 der Hülse 52 ein,
die parallel zu den Erzeugenden dieser Hülse 52 verlängert
ist, d. h. parallel zur Achse A2 des Halters für Gegenstände
17.
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In der dargestellten Ausführungsform umfassen schließlich
die Steuer- bzw. Regelmittel 56 der Sperrklinke 55 auf dem
Aufbau 15 zwischen der Hülse 52 und der Sperrklinke 55 eine
Spannfeder 60, welche sie permanent in der Mitnahmeposition
beaufschlagt, und für jede der betroffenen Arbeitsstationen
22 einen Zylinder 61, welcher durch seinen Kolben 62 fähig
ist, ihn in eine Freisetzungsposition passieren zu lassen,
wie dies mit unterbrochenen Linien in Fig. 5 gezeigt ist.
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Vorzugsweise und wie dies schließlich in der dargestellten
Ausführungsform der Fall ist, umfaßt der
Rotationsmitnahmefinger 27 von jedem der Halter für Gegenstände 17 an seinem
Ende eine Rolle 63, welche drehbar festgelegt ist und durch
welche er fähig ist, in Eingriff mit der Rille 29 der
feststehenden Platte 28 und mit der Rille 32 der
Rotationsmitnahmeblöcke 30A, 30B wechselzuwirken, wie dies mit
unterbrochenen Linien in Fig. 7 schematisiert ist.
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Wenn, geführt durch die Rille 29 der feststehenden Platte
28, der Rotationsmitnahmefinger 27 eines Halters für
Gegenstände 17 an dem Ort eines Rotationsmitnahmeblocks 30A,
30B ankommt, befindet sich die Rille 32 desselben
systematisch in der Verlängerung der Rille 29 der feststehenden
Platte 28, wie dies in Fig. 7 dargestellt ist, so daß der
Rotationsmitnahmefinger 27 ohne Aufprall in die Rille 32
dieses Rotationsmitnahmeblocks 30A, 30B eingreifen kann.
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Der Aufbau 15 wird so gestoppt.
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Durch Konstruktion ist dies derart, daß für einen
derartigen Halt des Aufbaus 15 die Achse A2 des Halters für
Gegenstände 17 sich im wesentlichen in der Verlängerung der
Achse A3 des Rotationsmitnahmeblocks 30A, 30B angeordnet
ist, an dessen Außen- bzw. Vorderseite sie sich befindet.
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Sein Rotationsmitnahmefinger 27 und genauer die durch
diesen getragene Rolle 63 ist in der Folge in Abstand von
dieser Achse A3 angeordnet, wie dies schematisch in den
Fig. 6 und 7 dargestellt ist.
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Es resultiert daher, daß, wenn durch die entsprechenden
Steuer- bzw. Regelmittel 31A, 31B der betroffene
Rotationsmitnahmeblock 30A, 30B zur Rotation angetrieben ist bzw.
mitgenommen wird, er selbst den Antrieb zur Rotation des
Halters für Gegenstände 17 um seine Achse A2 sicherstellt.
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Wenn es beispielsweise in der Firnisstation 22D gewünscht
ist, daß die Halter für Gegenstände 17 sich frei drehen
dürfen, genügt es daher in der Folge, den Zylinder 61 der
Steuer- bzw. Regelmittel 56 der individuellen
Feststellvorrichtungen 50, die an diesem Ort vorhanden sind, zu
betätigen.
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Tatsächlich bewirkt, indem er in Anlage an die Sperrklinke ·
55 dieser individuellen Feststellvorrichtungen 50 gelangt,
der Kolben 62 dieses Zylinders 61 so die Freisetzung bzw.
Freigabe des Halters für Gegenstände 17 in bezug auf die
Hülse 52, welche ihn trägt, und somit seine Freisetzung in
bezug auf den entsprechenden Rotationsantriebsblock 30A,
30B.
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Wenn der Zylinder 61 freigegeben wird, nimmt die Spannfeder
60 die Sperrklinke 55 in ihre ursprüngliche Antriebs- bzw.
Mitnahmeposition mit.
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Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf
die beschriebene und dargestellte Ausführungsform
beschränkt, sondern umfaßt jegliche Ausführungsform im durch
die Patenansprüche definierten Rahmen.