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DE69529058T2 - Fussausgang für sitzbett - Google Patents

Fussausgang für sitzbett

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Publication number
DE69529058T2
DE69529058T2 DE69529058T DE69529058T DE69529058T2 DE 69529058 T2 DE69529058 T2 DE 69529058T2 DE 69529058 T DE69529058 T DE 69529058T DE 69529058 T DE69529058 T DE 69529058T DE 69529058 T2 DE69529058 T2 DE 69529058T2
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DE
Germany
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bed
frame
footrest
foot
patient
Prior art date
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Application number
DE69529058T
Other languages
English (en)
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DE69529058D1 (de
Inventor
Dale Foster
Walter Ruehl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hill Rom Services Inc
Original Assignee
Hill Rom Services Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Hill Rom Services Inc filed Critical Hill Rom Services Inc
Publication of DE69529058D1 publication Critical patent/DE69529058D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69529058T2 publication Critical patent/DE69529058T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

    GEBIET DER ERFINDUNG
  • Diese Erfindung bezieht sich auf ein Krankenhausbett, das zu einem Sitz verstellbar ist. Die Bauart der vorliegenden Erfindung ist in erster Linie einsetzbar um einem Patienten zu ermöglichen aus der Rückenlage auf dem Bett in eine aufrechte Körperhaltung und/oder Gehbewegung bzw. in einen Rollstuhl oder ein sonstiges ambulantes Hilfsmittel zu gelangen.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • In der gegenwärtigen Praxis werden vorzugsweise zwei Krankenschwestern bzw. -pfleger oder sonstiges Pflegepersonal eingesetzt, um einem Patienten bei der Bewegung aus der Rückenlage in die aufrechte Körperhaltung zu helfen. Das gilt ganz besonders für einen Patienten, der sich über lange Zeit in der Rückenlage befunden hat. In vielen Fällen möchte ein solcher Patient einfach gar nicht aufstehen, weil das eine schmerzhafte Angelegenheit ist.
  • Um den Patienten in eine stehende Position zu bringen, wird das Bett heruntergelassen und die Seitengitter des Bettes werden abgesenkt. Der Patient wird dann um etwa 90º herumgeschwenkt bzw. gedreht, so daß die Beine des Patienten über die Seite des Bettes hängen. Selbst wenn das Bett heruntergelassen ist, werden die Füße des Patienten nicht fest auf dem Fußboden stehen. Zusätzlich zu den schon erduldeten Unannehmlichkeiten und Schmerzen wird der Patient daher befürchten, er könne vom Bett herunterrutschen, ohne zu wissen, wann seine Füße den Bodenberühren werden.
  • In dieser Situation hilft das Pflegepersonal dem Patienten dabei, mit den Füßen auf dem Boden anzukommen, während er vom Bett herunterrutscht. Die Pfleger sind nicht in der Lage, den Patienten zu heben, da sie sich am Rand des Bettes befinden, und der Schwerpunkt des Gewichts des Patienten sich mehr auf dem Bett als an dessen Rand befindet. Falls der Patient zu fallen drohte, müßten die Pfleger den Patienten unter Anstrengung festhalten, während sie selbst aus einer etwas ungünstigen Haltung das Gleichgewicht halten müßten. Die sich daraus ergebende Situation birgt mögliche Verletzungsgefahren, nicht nur für den Patienten, sondern ebenso für das Pflegepersonal.
  • Eine frühere Lösung dieses Problems ist in U.S.-Patent Nr. 4.862.529 offenbart und dem Rechtsnachfolger der vorliegenden Erfindung übertragen worden. Dieses Patent offenbart ein Bett, das in einen Sitz verstellbar ist und einen auf einen festen Rahmen montierten abklappbaren Rahmen aufweist. Eine Patientenstützfläche wird durch in Serie hintereinander verbundene Auflageplatten gebildet, wobei eine Gesäßauflage an dem abklappbaren Rahmen befestigt ist. Bei Bewegung des abklappbaren Rahmens in Richtung des Fußendes des Bettes wird die Kopfauflage angehoben und die Fußauflage abgesenkt, so daß eine Sitzgelegenheit entsteht. Eine Fußauflage des Bettes liegt nun unter den Füßen des Patienten, wenn es sich in der Sitzposition befindet. Dabei ist ein so genannter "falscher Fußboden" für die Füße des Patienten entstanden, wodurch verhindert wird, daß der Patient seine Füße direkt auf den Fußboden aufsetzt, um zum Stehen zu kommen und das Bett zu verlassen. Ebenso blockiert die Position der Fußauflage bei der Sitzstellung den Zugang zu Patienten und Bett und verhindert es, den Patienten mühelos vom Bett in einen Rollstuhl oder ein sonstiges ambulantes Hilfsmittel umzusetzen.
  • Eine weitere mögliche Lösung kann in so genannten Entbindungsbetten gefunden werden. Bei diesen Betten, z. B. U.S.-Patent Nr. 5.157.800, das ebenfalls dem Rechtsnachfolger der vorliegenden Erfindung übertragen worden ist, wurde das Fußteil des Bettes aus im Zusammenhang mit der Entbindung stehenden Gründen vollständig vom Bett entfernt. Wenn ein solches Verfahren auch in zu Sitzen verstellbaren Betten angewendet werden könnte, um dem Patienten direkten Kontakt seiner Füße mit dem Fußboden zu ermöglichen, setzt eine solche Ausführung doch Entfernen, Aufbewahren und Wiedereinsetzen des Fußteils voraus.
  • Daher fehlt es an einem zu einem Sitz verstellbaren Bett, das relativ weit zum Fußboden heruntergelassen werden kann, so daß die Füße eines Patienten schon den Fußboden berühren, während er noch auf dem Sitzbett sitzt, bei dem aber nicht das Fußteil unter den Füßen des Patienten liegt und bei dem das Fußteil des Bettes nicht entfernt werden muß.
  • EP-A-0178951 beschreibt ein Krankenhausbett mit einem Kopfstück des Rahmens und einer vom Rahmen getragenen Plattform, einschließlich einer Kopfauflage und eines Fußteils. Das Fußteil weist eine Vielzahl von quer verlaufenden, durch zwei Ketten verbundenen Leisten auf. Die Plattform kann in Richtung des Fußendes des Bettes bewegt werden, die Kopfauflage nach oben geschwenkt und die Leisten können unter den Rahmen gerollt werden, wenn das Bett in eine Sitzgelegenheit verwandelt werden soll.
  • Kurze Beschreibung der Erfindung
  • Ein Zweck der Erfindung liegt darin, ein zu einem Sitz verstellbares Krankenhausbett zur Verfügung zu stellen, das es dem Patienten gestattet, das Bett bequem von dessen Fußende her zu verlassen.
  • Ein weiterer Zweck der Erfindung besteht darin, ein zu einem Sitz verstellbares Bett zur Verfügung zu stellen, bei dem die Füße des Patienten direkt auf dem Fußboden aufsetzen, wenn er das in die Sitzposition verstellte Bett verläßt.
  • Noch ein weiterer Zweck der Erfindung besteht darin, ein zu einem Sitz verstellbares Krankenhausbett zur Verfügung zu stellen, wobei am Fußende des in die Sitzposition verstellten Bettes eine Fläche freigegeben wird, um Platz zum Heranfahren eines Rollstuhls oder sonstigen ambulanten Hilfsmittels freizuhalten.
  • Diese und weitere Zwecke der Erfindung werden durch das Anbieten eines Krankenhausbettes mit einem auf das Untergestell montierten Rahmen und einer auf den Rahmen montierten Patientenstützplattform erfüllt. Die Patientenstützplattform weist eine Fußplatte mit einem schwenkbaren Abschnitt und einem einklappbaren oder verschiebbaren Abschnitt auf, welcher umgeklappt bzw. verschoben wird, wenn der schwenkbare Abschnitt umgeschwenkt wird.
  • Zur Verfügung gestellt wird gemäß der Erfindung ein Fußausgang für ein Sitzbett, das sich in einer im Allgemeinen flachen Bettposition befindet und zu einer Sitzposition verstellbar ist und dem Patienten das Fortbewegen vom Fußende desselben gestattet, welches aus einem Untergestell, einem auf dieses Untergestell montierten Rahmen und einer auf diesen Rahmen montierten Patientenstützplattform besteht sowie zusätzlich zumindest eine Kopf- und eine Fußauflage aufweist, wobei die Kopfauflage für eine Schwenkbewegung in eine aufrechte Position relativ zum Rahmen montiert ist, wenn das Bett in eine Sitzposition verstellt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußauflage einen schwenkbaren Abschnitt und einen einklappbaren Abschnitt aufweist, wobei der einklappbare Abschnitt von dem schwenkbaren Abschnitt ausgefahren bzw. in diesen zurückgezogen wird, je nachdem, ob der schwenkbare Abschnitt nach oben oder nach unten geschwenkt wird.
  • Zur Verfügung gestellt wird gemäß der Erfindung ein Verfahren zum Fortbewegen eines Patienten vom Fußende eines zu einem Sitz verstellten Bettes, wobei es sich um ein Bett mit einem Untergestell, einem auf dieses Untergestell montierten Rahmen, einer auf den Rahmen montierten Patientenstützplattform handelt und weiterhin zumindest Kopf- und Fußauflagen, wobei die Kopfauflage für eine Schwenkbewegung in eine eine aufrechte Position relativ zum Rahmen montiert ist, wenn das Bett zur Sitzposition verstellt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußauflage einen schwenkbaren Abschnitt und einen einklappbaren Abschnitt aufweist, wobei der einklappbare Abschnitt von dem schwenkbaren Abschnitt ausgefahren bzw. in diesen zurückgezogen wird, je nachdem, ob der schwenkbare Abschnitt nach oben oder nach unten geschwenkt wird. Bei dem Bett der vorliegenden Erfindung gibt es keine Platte oder sonstige Konstruktion, die sich unter den Füßen des Patienten befindet, wenn das Bett zur Sitzposition verstellt ist, im Unterschied zu vielen früher entworfenen, zu einem Sitz verstellbare Betten. Die Füße eines Patienten befinden sich direkt auf der Fußbodenfläche, wenn das Bett in einen Sitz verwandelt ist, wodurch Unsicherheit oder die mit dem "falschen-Fußboden"-Effekt verbundene Unannehmlichkeit seitens des Patienten vermieden werden. Außerdem wird am Fußende des in die Sitzposition verstellten Bettes eine Fläche freigegeben, um Platz zum Heranfahren eines Rollstuhls, eines Motorrollers, einer motorisierten Gehhilfe, eines Trainingsgerätes oder sonstigen Gerätes zur Therapie/Rehabilitation von Patienten freizuhalten. Dies wird erreicht, ohne daß das Fußteil der Patientenstützplattform tatsächlich vom Bett abgebaut werden muß.
  • Die Plattform ist mit einer Reihe untereinander verbundener Kopf-, Gesäß-, Oberschenkel- und Fußauflagen mit entsprechenden gelenkigen Verbindungsstellen versehen.
  • Um das Bett zu verstellen, werden die Patientenstützplattform sowie die Auflageplatten in Längsrichtung zum Rahmen des Krankenbettes verschoben. Die Patientenstützplattform ist in Längsrichtung relativ zum Untergestell des Bettes mit Hilfe eines Hydraulikzylinders bewegbar. Die Gesäßauflage wird auf dem Bettrahmen mit an die Gesäßauflage montierten und unter dieser befindlichen Rollen bewegt.
  • Zum Verstellen des Bettes in die Sitzposition wird die Patientenstützplattform auf die niedrigst mögliche Stufe abgesenkt und anschließend in Richtung Fußende des Bettes verschoben. Die Fußauflage wird in eine etwa vertikale Stellung geschwenkt, statt über eine zweite Achse zu schwenken um somit unter den Füßen des Patienten zu liegen. Ein Teil der Fußstützplatte wird ineinander geklappt, während die Platte nach unten geschwenkt wird, und sorgt so für Platz am Fußende des Bettes. Ein mittlerer Abschnitt der Fußauflage weist ein schwenkbares und ein einklappbares Teil auf, welches sich um etwa 33 cm in den bzw. aus dem schwenkbaren Abschnitt schieben läßt. Der einklappbare Abschnitt weist einen geringeren Durchmesser auf als der schwenkbare Abschnitt, um das Ein- und Ausschieben zu ermöglichen und ist durch Federkraft relativ zum schwenkbaren Abschnitt zu einer ausgefahrenen Stellung vorgespannt.
  • Zwei gelenkige Verbindungsglieder verbinden den schwenkbaren Abschnitt der Fußauflage mit dem Bettrahmen. Rollen sind an beide Seiten des Bettrahmens montiert sowie unter den seitlichen Rändern des schwenkbaren Abschnitts der Fußauflage. Bewegen der Patientenstützplattform mit dem Hydraulikzylinder in Richtung Fußende des Bettes bewirkt, daß der schwenkbare Abschnitt der Fußauflage in eine im Allgemeinen vertikale Position abgesenkt wird, ausgelöst durch die Verbindung des unteren Endes des schwenkbaren Abschnitts der Fußauflage mit dem Bettrahmen über die Drehgelenke und den wandernden Hebeldrehpunkt-Effekt der unter dem schwenkbaren Abschnitt befindlichen Rollen.
  • Während der schwenkbare Abschnitt der Fußauflage nach unten geschwenkt wird, fährt ein Block gegen eine unter der Fußauflage befindliche Rolle, welche mit dem oberen Ende des einklappbaren Abschnitts verbunden ist. Der Block wird vom unteren Ende der Fußauflage weg bewegt, um den einklappbaren Abschnitt in den schwenkbaren Abschnitt der Fußauflage hineinzuschieben. Durch Bewegen der Patientenstützplattform in Richtung Kopfende des Bettes wird der Block in Richtung Fußende des Bettes bewegt. Der einklappbare Abschnitt ist durch Federkraft relativ zu dem schwenkbaren Abschnitt in Richtung einer nach außen ausgefahrenen Position vorgespannt und ermöglicht es so, daß der einklappbare Abschnitt aus dem schwenkbaren Abschnitt herausragt.
  • Ein unter der Fußauflage befindlicher Abschnitt des Bettrahmens ist im Allgemeinen U-förmig, wobei das offene Ende des U in Richtung Fußende dieses Bettes weist. Ein seitlicher Abschnitt der Fußauflage ist mit der Oberschenkelauflage an deren oberem Ende auf beiden Seiten des mittleren Abschnitts über Gelenke verbunden. Jeder seitliche Abschnitt der Fußauflage wird von einem der Arme des U-förmigen Abschnitts des Bettrahmens getragen. Infolgedessen können die seitlichen Abschnitte der Fußauflage relativ zur Oberschenkelauflage geschwenkt werden, was erforderlich ist, wenn die Oberschenkelauflage nach oben relativ zu der Gesäßauflage geschwenkt wird. Die unteren Enden der seitlichen Abschnitte der Fußauflage bleiben jedoch auf den Armen des U-förmigen Rahmenteils liegen und werden, im Gegensatz zu dem mittleren Abschnitt der Fußauflage, nicht durch den Rahmen hindurch nach unten geschwenkt.
  • Ein schwenkbares Trittbrett ist am äußeren Ende jedes Arms des U-förmigen Rahmenteils montiert. Jedes Trittbrett kann mit den verschiedenen Steuereinrichtungen ausgestattet werden, wie sie zur Zeit für bestehende Trittbretter für Krankenhausbetten angeboten werden. Die Trittbretter können in typischer Trittbrettfunktion eingesetzt werden, wenn sie so weit geschwenkt werden, daß sie im Allgemeinen kolinear zueinander an der Kante des Fußendes des Bettes in einer durchgehenden Anordnung verlaufen. Wenn jedes Trittbrett um ungefähr 90º geschwenkt wird, so daß es mehr oder weniger parallel zu dem anderen verläuft und an der entsprechenden seitlichen Kante des Bettes plaziert ist, kann es vom auf der Patientenstützplattform sitzenden Patienten als Haltegriff benützt werden. In der Sitzposition dienen die als Haltegriffe eingesetzten Trittbretter dem Patienten als Hilfsmittel beim Aufrichten aus der sitzenden in eine stehende Position und umgekehrt. Zusätzlich gestattet die Schwenkfunktion der Trittbretter, daß das gesamte, durch den U-förmigen Abschnitt des Rahmens definierte Fußteil für an das Bett heranfahrende Geräte zur Therapie/Rehabilitation freigegeben wird.
  • Zur Unterstützung des Patienten beim Verlassen des in Sitzposition befindlichen Bettes dieser Erfindung wird ein Patienten-Hebemechanismus bereitgestellt. Der Patienten-Hebemechanismus hebt die Patientenstützplattform an, um dem Patienten beim Aufstehen bzw. Verlassen des Bettes Hilfestellung zu bieten. Der Patienten-Hebemechanismus weist ein aus vier Stäben bestehendes Gestänge auf, das den Rahmen mit dem Untergestell verbindet, sowie einen mit dem Gestänge und dem Untergestell verbundenen Hydraulikzylinder.
  • Zusätzlich kann das Bett dieser Erfindung für weitere Anwendungen genutzt werden, wie zum Beispiel als Entbindungsbett, in welchem Falle die seitlichen-Abschnitte der Fußauflage mit den entsprechenden Haltebügeln versehen sind.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die verschiedenen Merkmale der Erfindung werden leichter erkennbar aus der folgenden, in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen vorgenommenen eingehenden Beschreibung, wobei:
  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des Krankenhausbetts gemäß der vorliegenden Erfindung bietet;
  • Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Krankenhausbetts in Sitzposition bietet;
  • Fig. 3 eine Draufsicht eines Teils der Patientenstützplattform in der Bettposition bietet;
  • Fig. 4A eine Sicht auf den durch die Linie 4A-4A von Abb. 3 verlaufenden Querschnitt bietet;
  • Fig. 4B und 4C Ansichten aus der gleichen Perspektive wie Abb. 4A bieten, und zwar auf die schrittweise Umwandlung des Krankenbettes in die Sitzposition;
  • Fig. 5 eine Ansicht auf den durch die Linie 5-5 von Abb. 3 verlaufenden Querschnitt bietet;
  • Fig. 6 eine Ansicht auf den durch die Linie 6-6 von Abb. 3 verlaufenden Querschnitt bietet;
  • Fig. 7 eine perspektivische Ansicht, auf das Fußende des Bettes in Sitzposition bietet und der mittlere Abschnitt der Fußauflage als teilweise herausgebrochen dargestellt ist;
  • Fig. 8A und 8B eine schematische Perspektive und eine Ansicht eines Seitenquerschnitts auf das Bett der vorliegenden Erfindung in Sitzposition bieten und den Patienten-Hebemechanismus zeigen;
  • Fig. 9A und 9B ähnliche Ansichten wie Abb. 8A und 8B bieten und den Patienten-Hebemechanismus im angehobenen Zustand bei der Unterstützung des Patienten zum Verlassen des Bettes zeigen; und
  • Fig. 10A bis 10D schematische Seitenansichten des Bettes und des Patienten bei der schrittweisen Veränderung von der etwa horizontalen Bettposition in die Sitzposition für den Fußausgang vom Bett dieser Erfindung.
  • Genaue Beschreibung der Erfindung
  • Gemäß Abb. 1 besteht ein Krankenhausbett 10 aus einem Untergestell 12 und einem auf das Untergestell 12 montierten Rahmen 14. Das Krankenhausbett 10 verfügt über Gleitrollen 16 zum Bewegen des Bettes 10 innerhalb des Krankenhauses. Das Bett 10 verfügt über eine Patientenstützplattform 18 unter einer Matratze 20, auf welcher sich der Patient 22 befindet. Zumindest ein Teil der Matratze 20 sollte möglichst aufgepumpt sein. Das Krankenhausbett 10 verfügt über seitliche Patientenschutzgitter 24 und Fußschutzbügel 26 zum Schutz des auf dem Bett 10 befindlichen Patienten 22.
  • Die Patientenstützplattform 18 kann zu bzw. zwischen einer im Allgemeinen horizontalen Bettposition und einer Sitzposition, wie in Abb. 2 dargestellt, verstellt werden. Die Patientenstützplattform 18 besteht aus, hintereinander gelenkig miteinander verbundenen Kopf- 28, Gesäß- 30, Oberschenkel- 32 und Fußauflagen 34. Jede Auflageplatte ist durch schwenkbare Gelenke mit der angrenzenden Auflage mittels Stiften oder sonstigen geeigneten, technisch bewährten Vorrichtungen verbunden. Die Fußauflage 34 besteht aus einem mittleren Abschnitt 38 und zwei seitlichen Abschnitten 40, 40, von welchen einer, wie in Abb. 3 dargestellt, mit einem Stift oder einem Bolzen 42 auf jeder Seite des mittleren Abschnitts 38 schwenkbar an die Oberschenkelauflage 32 montiert ist. Der mittlere Abschnitt 38 der Fußauflage 34 besteht aus einem schwenkbaren Abschnitt 44, der ebenso an der Oberschenkelauflage 32 mit Bolzen oder Stift 42 befestigt ist und einem einklappbaren Abschnitt 46, der einen geringeren Querschnitt aufweist als der schwenkbare Abschnitt 44, um ein Ein- und Ausschieben in den Zwischenraum 48 innerhalb des schwenkbaren Abschnitts 44 zu ermöglichen. Der einklappbare Abschnitt 46 ist durch eine Feder 50 vorgespannt, welche an einem ersten Ende mit einem an dem einklappbaren Abschnitt 46 befestigten Querriegel 52 verbünden ist und an einem zweiten Ende mit einem an dem schwenkbaren Abschnitt 44 befestigten sowie unter diesem liegenden Querriegel 54 verbunden ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsart dieser Erfindung ist der einklappbare Abschnitt 46 in der Bettposition um ungefähr 33 cm aus dem schwenkbaren Abschnitt 44 der Fußauflage 34 herausgefahren.
  • Der Rahmen 14 des Bettes 10 weist ein U-förmiges Rahmenteil 56 am Fußende des Bettes 10 auf. Das U-förmige Rahmenteil 56 ist in Richtung Fußende des Bettes 10 offen und weist ein Paar Arme 58, 58 auf, an deren Enden 60 je ein Fußschutzbügel 26, 26 schwenkbar montiert ist. Wenn sich die Patientenstützplattform 18 in der Bettposition befindet, verlaufen die Fußschutzbügel 26 im Allgemeinen kolinear zueinander und sind so an der Kante am Fußende des Bettes 10 angebracht, daß sie dem Patienten 22 Schutz bieten, wie in Abb. 1 und 3 dargestellt. In der Sitzposition kann jeder Fußschutzbügel 26 um ungefähr 90 geschwenkt werden, um dann an den Seiten des Bettes 10 zu verlaufen und zwar mehr oder weniger parallel zueinander, wie in Abb. 2 dargestellt. Die Füßschutzbügel 26, 26 können in dieser Position von dem sich vom Fußende des Bettes in der Sitzeinstellung fort bewegenden Patienten 22 bequem als Haltegriffe genutzt werden.
  • Die Patientenstützplattform 18 ist in Längsrichtung relativ zum Rahmen 14 hin bewegbar. Je zwei vordere 62, 62 und zwei hintere 64, 64 Rollen sind drehbar an einer Rollenstange 66 montiert, welche mittels Stiften 67 an beiden Seiten des Bettes 10 unbeweglich a:n der Gesäßauflage 30 befestigt ist, wie in Abb. 3, 4A und 5 dargestellt. Die Rollenpaare 62, 64 sind eingelassen und für eine Rollbewegung innerhalb einer C-förmigen, am Rahmen 14 befestigten Schiene 68 angebracht.
  • Zur Unterstützung bei der Bewegung der Plattform 18 in Längsrichtung relativ zum Rahmen 14 ist ein erster Hydraulikzylinder 70 durch einen Stift 72 mit dem U- förmigen Rahmenteil 56 sowie an einem zweiten Ende durch einen Stift 73 mit der Gesäßauflage 30 schwenkbar verbunden. Ein zweiter Hydraulikzylinder 74 ist durch einen Stift 75 an der einen Seite mit der Rollenstange 66 schwenkbar verbunden und über eine Gelenkverbindung 76 an der anderen Seite am unteren Ende der Kopfauflage 28 befestigt. Der zweite Hydraulikzylinder 74 wird dazu eingesetzt, die Kopfauflage 28 aus einer mehr oder weniger horizontalen Betteinstellung nach oben in eine aufrechte Sitzeinstellung zu schwenken, wie in Abb. 6 dargestellt. Ein dritter Hydraulikzylinder 78 ist an der einen Seite durch einen Stift 79 schwenkbar mit der Rollenstange 66 verbunden und an der anderen Seite über eine Gelenkverbindung 80 am unteren Ende der Oberschenkelauflage 32 befestigt. Der dritte Hydraulikzylinder 78 wird dazu eingesetzt, die Verbindungsstelle zwischen der Oberschenkelauflage 32 und der Fußauflage 34 beim Verstellen des Krankenhausbettes 10 in die Sitzposition nach oben zu schwenken.
  • Wie in Abb. 2 und 4C dargestellt, steht die Fußauflage im Allgemeinen vertikal, wenn sich das Bett 10 in der Sitzposition befindet. Um beim Herunterschwenken der Fußauflage 34 unmittelbaren Kontakt der Fußauflage 34 mit dem Fußboden und eine daraus resultierende Beeinträchtigung zu vermeiden, wird der einklappbare Abschnitt 46 des mittleren Abschnitts 38 der Fußauflage 34 in den schwenkbaren Abschnitt 44 mit Hilfe zweier, die Fußauflage 34 mit dem Bettrahmen 14 verbindenden Gelenkverbindungen 82, 84 hiheingeschoben, wie in Abb. 4A-C dargestellt. Die erste Gelenkverbindung 82 ist durch einen Stift 83 an der einen Seite mit der Stange 52, welche an der Unterseite des schwenkbaren Abschnitts 44 der Fußauflage 34 befestigt ist, schwenkbar verbunden. Die andere Seite der ersten Gelenkverbindung 82 ist durch einen Stift 85 mit dem Ende der zweiten Gelenkverbindung 84 schwenkbar verbunden, welche aus dem U-förmigen Rahmenabschnitt 56 nach unten herausragt. Paarweise angeordnete Streben 86, 86 mit je einer drehbar auf dessen oberes Ende montierten Rolle 88 ragen über die Oberseite des U-förmigen Rahmenabschnitts 56 hinaus. Jede Rolle 88 sitzt an je einer Kerbe 90 in einem = Paar an der Unterseite des einklappbaren Abschnitts 46 befestigten Blöcken 92, 92 auf.
  • Das Bett 10 der vorliegenden Erfindung ist weiterhin mit einem Patienten-Hebemechanismus 94 ausgestattet, wie in Abb. 8A, 8B, 9A und 9B dargestellt, um dem Patienten 22 beim Verlassen des Bettes 10 aus der Sitzposition Hilfe zu leisten. Der Hebemechanismus 94 weist ein Gestänge 96 aus vier Stangen mit einem Paar im Allgemeinen vertikaler Gelenkverbindungen 98, 98 sowie einem Paar in Längsrichtung verlaufender Gelenkverbindungen 100, 101 auf. Das vierstängige Gestänge 96 ist mit dem Untergestell 12 und dem Rahmen 14 des Bettes 10 mittels eines am mittleren Abschnitt der oberen in Längsrichtung verlaufenden Gelenkverbindung 100 und dem Untergestell 12 schwenkbar befestigten vierten Hydraulikzylinders 102 verbunden.
  • Um dem Patienten 22 das Verlassen des Krankenhausbettes 10 in der Sitzeinstellung zu ermöglichen, kann ein auf der Fußauflage 34 aufliegender Teil 104 der Matratze 20 umgeklappt werden bzw. die Luft abgelassen werden, wie in Abb. 2, 9A, 10C und 10D dargestellt.
  • Die Umwandlung des Bettes 10 der vorliegenden Erfindung aus der Bettposition in die Sitzposition wird schematisch in den Abb. 10A bis 10D dargestellt. Der Patient 22 befindet sich in Rückenlage auf der Matratze 20, wobei sich die Patientenstützplattform 18 im Allgemeinen horizontal in der niedrigst möglichen vertikalen Position befindet (Abb. 10A). Der Teil der Matratze 20 am Fußende 104 beginnt sich zu entleeren, während die Patientenstützplattform 18 in Längsrichtung relativ zum Rahmen 14 zu dem Fußende des Bettes 10 hin verschoben wird (Abb. 10B). Zusätzlich wird die Kopfauflage 28 nach oben geschwenkt und die Verbindungsstelle zwischen der Oberschenkelauflage 32 und der Fußauflage 34 nach oben geschwenkt. Wenn sich die Fußauflage 34 in mehr oder weniger vertikaler Position befindet und der einklappbare Abschnitt 46 in den schwenkbaren Abschnitt 44 hineingeschoben ist, gelangt der Patient 22 in eine sitzende Position, wobei seine Füße direkt auf dem Fußboden aufsitzen (Abb. 10C). Dem Patienten 22 wird beim Aufstehen Hilfe geleistet, indem der Rahmen 14 relativ zum Untergestell 12 angehoben wird (Abb. 10D).
  • Um das Bett 10 der vorliegenden Erfindung von der in etwa horizontalen Betteinstellung zur Sitzeinstellung zu verstellen und somit dem Patienten 22 das Verlassen des Bettes von dessen Fußende her zu ermöglichen, wird die Patientenstützplattform 18 vertikal in die niedrigst mögliche Stellung herabgelassen, wie in Abb. 8B dargestellt. Dies kann durch Zurückziehen des vierten Hydraulikzylinders 102 erreicht werden, was zum Hereinklappen des vierstängigen Gestänges 96 führt.
  • Die Patientenstützplattform 18 wird durch Zurückziehen des ersten Hydraulikzylinders 70 in Längsrichtung zum Fußende des Bettes 10 hin verschoben (Abb. 2). Die an der Gesäßauflage 30 befestigten Rollen 62, 64 bewegen sich innerhalb der am Rahmen 14 befestigten C-förmigen Schiene 68. Während die Plattform 18 in Richtung Fußende des Bettes 10 verschoben wird, wird der dritte Hydraulikzylinder 78 ausgefahren (Abb. 6), so daß auf diese Weise die Verbindungsstelle zwischen der Oberschenkelauflage 32 und der Fußauflage 34 angehoben und um etwa 5º nach oben geschwenkt wird, wie durch den Winkel α dargestellt (Abb. 4C). Der zweite Hydraulikzylinder 74 wird ausgefahren, um die Kopfauflage 28 nach oben zu schwenken.
  • Während die Verbindungsstelle zwischen der Oberschenkelauflage 32 und der Fußauflage 34 nach oben geschwenkt wird, wird das untere Ende der Fußauflage 34 nach unten geschwenkt, wobei die an dem Streben 86 aufsitzende Rolle 88 als Drehpunkt dient und somit den Block 92 und die daran befestigte Fußauflage 34 um die Rolle 88 geschwenkt werden kann, wie in Abb. 4A-C dargestellt. Während der mittlere Abschnitt 38 der Fußauflage 34 in die vertikale Stellung abgesenkt wird, und die Verbindungsstelle zwischen der Fußauflage 34 und der Oberschenkelauflage 32 relativ zum Rahmen 18 [sic] nach oben geschwenkt wird, wird das obere Ende der seitlichen Abschnitte 40, 40 der Fußauflage 34 ebenfalls nach oben geschwenkt. Die seitlichen Abschnitte 40, 40 werden nicht, wie der mittlere Abschnitt 38, bis unterhalb des Rahmens 18 [sic] abgesenkt, da die seitlichen Abschnitte 40, 40 von den Armen 58, 58 des U-förmigen Rahmenabschnitts 56 gehalten werden, wie in Abb. 7 dargestellt.
  • Der einklappbare Abschnitt 46 der Fußauflage 34 ist durch die Feder 50 in Richtung der nach außen ausgefahrenen Betteinstellung vorgespannt, wie in Abb. 4A dargestellt. Während die Fußauflage 34 nach unten geschwenkt wird und der Block 92 um die Rolle 88 gedreht wird, wird das untere Ende des schwenkbaren Abschnitts 44 der Fußauflage 34 nach unten vom Rahmen 18 [sic] weg geschwenkt, wobei die Feder 50 gespannt und der einklappbare Abschnitt 46 in den schwenkbaren Abschnitt 44 der Fußauflage 34 hineingeschoben wird. Während die Fußauflage 34 nach unten geschwenkt wird, wird die erste Gelenkverbindung 82 ebenfalls nach unten geschwenkt, wobei die Feder 50 gespannt wird, während der Abschnitt 46 in den Zwischenraum 48 der Fußauflage 34 geschoben wird und das untere Ende des schwenkbaren Abschnitts 44 nach unten und weg vom Rahmen 18 [sic] bewegt wird, bis die Fußauflage 34 die in etwa vertikale Stellung erreicht hat, wie Th Abb. 4C der Sitzposition des Bettes der vorliegenden Erfindung dargestellt. In der Sitzeinstellung nehmen die erste Gelenkverbindung 82 und die zweite Gelenkverbindung 84 eine im Allgemeinen vertikale Stellung ein, wie auch die Fußauflage 34 mit dem in den schwenkbaren Abschnitt 44 geschobenen einklappbaren Abschnitt 46.
  • Wenn das Bett 10 in die Sitzeinstellung verstellt worden ist, wie in Abb. 2, 4C, 8A und 8B dargestellt, ist die Luft aus dem Abschnitt 104 der Matratze 20 abgelassen, und eine Fläche am Fußende des Bettes 10 ist freigegeben worden, um dem Patienten 22 das Verlassen des Bettes 10 zu ermöglichen. Vorteilhafterweise ist die abgeklappte Fußauflage 34 in vertikaler Stellung, wodurch der Patient 22 in die Lage versetzt wird, die Füße direkt auf der unter dem Bett 10 befindlichen Fußbodenfläche aufzusetzen (Abb. 8A) um dadurch durch den "falschen-Fußboden"-Effekt verursachte Desorientierung und. Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Ebenso bewirken die Fußschutzbügel 26, 26 in der Sitzeinstellung, die Fußauflage 34 in der abgeklappten vertikalen Stellung und der U-förmige Rahmenabschnitt 56 am Fußende des Bettes 10 gemeinsam, daß eine Fläche freigegeben wird, die es dem Patienten gestattet, das Bett. 10 zu verlassen und eine aufrecht stehende Position einzunehmen. Ebenso kann ein Rollstuhl, ein Motorroller oder eine motorisierte Gehhilfe (nicht abgebildet) auf die frei gewordene Fläche am Fußende des Bettes 10 der vorliegenden Erfindung gefahren werden, wodurch eine bequeme Umsetzung des Patienten 22 vom Bett 10 auf das ambulante Hilfsmittel ermöglicht wird.
  • Um dem Patienten beim Verlassen des Bettes 10 in der Sitzeinstellung Hilfe zu leisten, ist diese Erfindung mit dem Patienten-Hebemechanismus 94 ausgestattet, wie in Abb. 8A-B und 9A-B dargestellt. Der vierte Hydraulikzylinder 102 wird, wie in Abb. 9B dargestellt, gespannt, um das vierstängige Gestänge 96 zu schwenken und den Rahmen 18 [sic] relativ zum Untergestell 12 anzuheben und den Patienten 22 so von der sitzenden Position in eine stehende oder aufrechte Position zu bringen (Abb. 9A).
  • Aus der obigen Offenlegung und den allgemeinen Prinzipien der vorliegenden Erfindung sowie der vorhergehenden eingehenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsart wird ein Fachmann ohne weiteres erfassen, welche verschiedenen Abwandlungen die vorliegende Erfindung zuläßt. Wir wünschen daher, durch nichts als den Umfang der folgenden Patentansprüche und deren volle Entsprechungen beschränkt zu werden.

Claims (35)

1. Ein Krankenbett, das sich in einer im allgemeinen flachen Bettposition befindet und zu einer Sitzposition verstellbar ist und dem Patienten das Verlassen des Bettes über das Fußende desselben gestattet, welches aus einem Untergestell (12), einem auf dieses Untergestell (12) montierten Rahmen (14) und einer auf diesen Rahmen (14) montierten Patientenstützplattform (18) besteht sowie zusätzlich zumindest eine Kopfauflage (28) und eine Fußauflage (34) aufweist, wobei diese Kopfauflage (28) für eine Schwenkbewegung in eine aufrechte Position relativ zum Rahmen (14) montiert ist, wenn das Bett zu einer Sitzposition verstellt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fußauflage (34) ein schwenkbares Teilstück (44) und ein einklappbares Teilstück (46) aufweist, wobei das einklappbare Teilstück (46) relativ zum schwenkbaren Teilstück (44) ausgefahren bzw. in dieses zurückgezogen wird, wenn das schwenkbare Teilstück (44) nach oben bzw. nach unten geschwenkt wird.
2. Ein Bett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verbindung (62, 64, 66, 70, 82, 84, 88) zwischen dem Rahmen (14) und der Plättform (18) angebracht ist, um die Plattform (18) in Längsrichtung relativ zu dem Rahmen (14) zu bewegen, das schwenkbare Teilstück (44) zu schwenken und das einklappbare Teilstück (46) einzuklappen, um die Plattform (18) zu bzw. zwischen der im allgemeinen ebenen Bettposition und der Sitzposition zu verstellen.
3. Ein Bett nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung (62, 64, 66, 70, 82, 84, 88) jeweils an den Rahmen (14) und die Plattform (18) montierte Rollen (62, 64) für eine rollende Bewegung der Plattform (18) relativ zum Rahmen (14) aufweist.
4. Ein Bett nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung (62, 64, 66, 70, 82, 84, 88) entweder an den Rahmen (14) oder die Plattform (18) montierte Rollen (62, 64) für eine rollende Bewegung der Plattform (18) relativ zum Rahmen (14) aufweist sowie eine Verbindung (62, 64, 66, 70, 82, 84, 88) zwischen dem Rahmen (14) und der Plattform (18) aufweist, um die Fußauflage (34) in eine vertikale Position zu bewegen, wenn die Plattform (18) in Längsrichtung zum Fußende des Bettes bewegt wird.
5. Ein Bett nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung (62, 64, 66, 70, 82, 84, 88) entweder an den Rahmen. (14) oder die Plattform (18) montierte Rollen (62, 64) für eine rollende Bewegung der Plattform (18) relativ zum Rahmen (14) aufweist, um die Fußauflage (34) in eine vertikale Position zu bewegen, wenn die Plattform (18) in Längsrichtung zum Fußende des Bettes hin bewegt wird.
6. Ein Bett nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen (62, 64) an die Plattform (18) montiert sind, wobei das Bett weiterhin im allgemeinen C-förmige an dem Rahmen (14) befestigte Profile (68) aufweist und die Rollen (62, 64) bei Bewegung in Längsrichtung in den Profilen (68) laufen, und wobei das Bett eine an dem Rahmen (14) mit einem ersten Ende und an der Plattform (18) mit einem zweiten Ende befestigten Kolben-Zylinder-Einheit (78) umfaßt, um die Plattform (18) in Längsrichtung relativ zum Rahmen (14) zu bewegen.
7. Ein Bett nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung (62, 64, 66, 70, 82, 84, 88) mindestens ein Zwischenstück (82, 84) aufweist, welches das schwenkbare Teilstück der Fußauflage (34) schwenkbar mit dem Rahmen (14) verbindet, um die Fußauflage (34) in eine vertikale Position zu schwenken, wenn die Plattform (18) in Längsrichtung zum Fußende des Bettes hin bewegt wird.
8. Ein Bett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das einklappbare Teilstück (46) nach außen hin relativ zum schwenkbaren Teilstück (44) normalerweise elastisch vorgespannt ist, um sich zur Bettposition hin zu erstrecken.
9. Ein Bett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das einklappbare Teilstück (46) sich in das bzw. aus dem schwenkbaren Teilstück (44) der Fußauflage (34) schieben läßt.
10. Ein Bett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußauflage (34) für eine Schwenkbewegung relativ zu dem Rahmen (14) montiert ist, um beim Verstellen des Bettes in eine Sitzposition in eine niedrigere Position zu schwenken, wobei das einklappbare Teilstück (46) der Fußauflage (34) bei deren Herunterschwenken so weit einklappbar ist, daß das einklappbare Teilstück (46) die Fußauflage (34) freigibt und so beim Verstellen des Bettes in eine Sitzposition störenden Kontakt zwischen der Fußauflage (34) und einem das Bett tragenden Boden verhindert, wenn der Rahmen (14) zur niedrigst möglichen Position abgesenkt worden ist, und es somit zu gestatten, daß der Rahmen (14) so zur niedrigst möglichen Position abgesenkt wird, daß die Füße eines Patienten direkt auf dem Fußboden zu stehen kommen und es dem Patienten somit zu gestatten, sich vom Fußende des Bettes fortzubewegen, wenn sich dieses in der Sitzposition befindet.
11. Ein Bett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußauflage (34) über eine im Allgemeinen horizontale obere Position und eine im Allgemeinen vertikal nach unten verlaufende untere Position verfügt.
12. Ein Bett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußauflage (34) zusätzlich ein nach unten schwenkbares Teilstück (44), seitliche Teilstücke (40) und ein verschiebbares Teilstück (48) aufweist, wobei das verschiebbare Teilstück (48) in einer durch das schwenkbare Teilstück (44) definierten Ebene, weg won und hin zu dem schwenkbaren Teilstück (44) verschoben werden kann, wenn das schwenkbare Teilstück (44) entweder nach oben oder nach unten geschwenkt wird, wobei das schwenkbare sowie das verschiebbare Teilstück (44, 48) unter den Rahmen (14) gesenkt werden können und wobei die seitlichen Teilstücke (40) oberseitig von dem Rahmen (14) getragen werden.
13. Ein Bett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (14) ein U- förmiges Teilstück (56) am Fußende des Bette s aufweist, wobei das U-förmige Teilstück (56) über Arme verfügt und wobei das U-förmige Teilstück (56) über ein offenes Ende in Richtung zum Fußende des Bettes hin verfügt, wobei die Patientenstützplattform (18) die Fußauflage mit einem zentralen Teilstück (38) und seitlichen Teilstücken (40) aufweist, wobei sämtliche Teilstücke (38, 40) relativ zum Rahmen (14) schwenkbar montiert sind und das zentrale Teilstück (38) nach unten durch das U-förmige Teilstück (56) schwenkbar ist und die seitlichen Teilstücke (40) auf den Armen des U-förmigen Teilstücks (56) aufliegen.
14. Ein Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß es mit einem U-förmigen Teilstück (56) als Teil des Rahmens (14) am Fußende des Bettes versehen ist, wobei das U-förmige Teilstück (56) ein Paar Arme sowie ein offenes Ende in Richtung zum Fußende des Bettes hin aufweist, und daß am äußeren Ende jedes Arms des U-förmigen Teilstücks (56) ein Trittbrett (56) schwenkbar montiert ist, wobei die Trittbretter so schwenkbar sind, daß sie im Allgemeinen kolinear zueinander verlaufen, wenn das Bett sich in der Bettposition befindet, so daß sie auf diese Weise als Fußschutzbügel (26) zusammenwirken, um dem Patienten Stabilität am Fußende des Bettes zu bieten, und wobei die Trittbretter geschwenkt werden können, um im Allgemeinen parallel zueinander an den jeweiligen Seitenschenkeln des Bettes zu verlaufen, wenn das Bett sich in der Sitzposition befindet, um vom Patienten für ein Wechseln zwischen der aufrecht sitzenden Position und der stehenden Position verwendet zu werden.
15. Ein Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (14) über ein U- förmiges Teilstück (56) am Fußende des Bettes verfügt, wobei das U = förmige Teilstück (56) ein offenes Ende in Richtung zum Fußende des Bettes hin aufweist, und das Fußende jedes der seitlichen Teilstücke (40) der Fußauflage (34) durch einen Arm des U-förmigen Teilstücks (56) getragen wird sowie das zentrale Teilstück (38) der Fußauflage (34) unter den Rahmen (14) zwischen den Armen des U-förmigen Teilstücks (56) absinkt, wenn es sich in der Sitzposition befindet.
16. Ein Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (14) über ein U- förmiges Teilstück (56) am Fußende des Bettes verfügt, wobei das U-förmige Teilstück (56) ein offenes Ende in Richtung zum Fußende des Bettes hin aufweist, und die Fußauflage (34) schwenkbar relativ zu dem Rahmen (14) montiert ist, um nach unten durch das U- förmige Teilstück (56) zu schwenken.
17. Ein Bett nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußauflage (34) schwenkbar relativ zu dem Rahmen (14) montiert ist, um nach unten durch das U-förmige Teilstück (56) zu schwenken.
18. Ein Bett nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß es mit einem Trittbrett versehen ist, das schwenkbar an das U-förmige Teilstück (56) am Fußende des Bettes jeweils an dessen Seitenschenkeln montiert ist, wobei die Trittbretter so schwenkbar sind, daß sie im Allgemeinen kolinear zueinander verlaufen, so daß sie auf diese Weise als Fußschutzbügel (26) zusammenwirken, um dem Patienten Stabilität am Fußende des Bettes zu bieten, und wobei die Trittbretter geschwenkt werden können, um im Allgemeinen parallel zueinander an den jeweiligen Seitenschenkeln des Bettes zu verlaufen, um von einem Patienten für ein Wechseln' zwischen der aufrecht sitzenden Position und der stehenden Position verwendet zu werden.
19. Ein Bett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (18) Gesäß- und Oberschenkelauflagen (30, 32) aufweist, wobei die Kopf-, Gesäß-, Oberschenkel- und Fußauflagen (28, 30, 32, 34) aufeinander folgend gelenkig miteinander verbunden sind, die Gesäßauflage (30) in einer im Allgemeinen horizontalen Position verbleibt, und eine Verbindungsstelle zwischen den Gesäß- und Oberschenkelauflagen (30, 32) im vertikalen Sinne bewegbar ist.
20. Ein Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Plättform (18) Gesäß- und Oberschenkelauflagen (30, 32) aufweist, wobei die Kopf-, Gesäß-, Oberschenkel- und Fußauflagen (28, 30, 32, 34) aufeinander folgend gelenkig miteinander verbunden sind, die Gesäßauflage (30) in einer im Allgemeinen horizontalen Position verbleibt, eine Verbindungsstelle zwischen den Gesäß- und Oberschenkelauflagen (30, 32) im horizontalen Sinne bewegbar ist, die Fußauflage (34) zusätzlich seitliche Teilstücke (40) aufweist, welche jeweils mit der Oberschenkelauflage schwenkbar verbunden sind, wobei das obere Ende jedes der seitlichen Teilstücke (40) mit der Oberschenkelauflage (32) nach oben bewegt wird und das untere Ende jedes der seitlichen Teilstücke (40) auf dem Rahmen (14) verbleiben, wenn das zentrale Teilstück (38) der Fußauflage unter den Rahmen (14) in die Sitzposition abgesenkt wird.
21. Ein Bett nach entweder Anspruch 19 oder Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß es mit einer Verbindungsstelle zwischen den Fuß- und Oberschenkelauflagen (34, 32) versehen ist, wobei die Verbindungsstelle im vertikalen Sinne bewegbar ist, die Fußauflage (34) zusätzlich seitliche Teilstücke (40) aufweist, welche jeweils schwenkbar mit der Oberschenkelauflage (32) verbunden sind, wobei das obere Ende jedes der seitlichen Teilstücke mit der Oberschenkelauflage (32) nach oben bewegt wird und das untere Ende jedes der seitlichen Teilstücke (40) auf dem Rahmen (14) verbleibt, sobald das zentrale Teilstück (38) der Fußauflage (34) unter den Rahmen (14) in die Sitzposition abgesenkt wird.
22. Ein Bett nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß eine Oberschenkelauflage mit der Fußauflage (34) an einer Verbindungsstelle verbunden ist, und ein Kolben und Zylinder (78) an einem ersten Ende mit dem Rahmen (14) und an einem zweiten Ende mit der Plättform (18) verbunden sind, um die Verbindungsstelle zwischen den Oberschenkel- und Fußauflagen (32, 34) anzuheben bzw. abzusenken, wenn die Plattform (18) zu bzw. zwischen der Bettposition und der Sitzposition verstellt wird.
23. Ein Bett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (14) zusätzlich eine schwenkbar mit der Fußauflage (34) an einer Verbindungsstelle verbundene Oberschenkelauflage (32) aufweist, und die Verbindungsstelle angehoben bzw. abgesenkt wird, wenn die Plattform (18) zu bzw. zwischen der Bettposition und der Sitzposition verstellt wird.
24. Ein Bett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (14) zusätzlich eine in einer im Allgemeinen horizontalen Position verbleibende Gesäßauflage (30) aufweist, wobei die Oberschenkelauflage (32) schwenkbar mit der Gesäßauflage (30) verbunden ist.
25. Ein Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (14) zusätzlich eine in einer im Allgemeinen horizontalen Position verbleibende Gesäßauflage (30) aufweist, wobei die Kopf- und Oberschenkelauflagen (28, 32) schwenkbar mit der Gesäßauflage (30) verbunden sind.
26. Ein Bett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfauflage (28) nach oben schwenkbar ist und die Fußauflage (34) ein nach unten schwenkbares Teilstück (44) aufweist und daß das Bett zusätzlich eine Matratze (20) aufweist, welche auf der Plattform (18) aufliegt und ein gesondert entleerbares Fußteil (104) aufweist, aus dem die Luft abgelassen werden kann, ohne ein weiteres Teil der Matratze (20) zu verändern.
27. Ein Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß es mit einer Matratze (20) versehen ist, welche auf der Patientenstützplattform (18) aufliegt und ein gesondert entleerbares Fußteil (104) aufweist, aus dem die Luft abgelassen werden kann, ohne ein weiteres Teil der Matratze (20) zu verändern, wodurch das Bett die Fortgeh-Position einnimmt, sobald die Fußauflage in die untere Position geschwenkt ist sowie die Luft aus dem entleerbaren Teil (104) der Matratze entwichen ist.
28. Ein Bett nach entweder Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Bett die Sitzposition einnimmt durch Schwenken der Kopfauflage (28) nach oben, Schwenken der Fußauflage (34) nach unten und Entleeren des entleerbaren Teils (104) der Matratze (20).
29. Ein Bett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Block (92) an dem einklappbaren Teilstück (46) der Fußauflage (34) befestigt ist sowie eine Rolle (62, 64) an den Rahmen (14) montiert ist, welche mit dem Block (92) zusammenwirkt, um das einklappbare Teilstück (46) der Fußauflage (34) zurückzuziehen, sobald die Fußauflage (34) in die Sitzposition geschwenkt wird.
30. Ein Bett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Bett um ein Krankenhausbett handelt.
31. Ein Verfahren zum des Fortbewegens eines Patienten vom Fußende eines zu einem Sitz verstellten Bettes, wobei es sich um ein Bett mit einem Untergestell (12), einem auf das Untergestell (12) montierten Rahmen (14), einer auf den Rahmen (14) montierten Patientenstützplattform (18) handelt und weiterhin zumindest Kopf- und Fußauflagen (28, 34); wobei die Kopfauflage (28) für eine Schwenkbewegung in eine aufrechte Position relativ zum Rahmen (14) montiert ist, wenn das Bett zu einer Sitzposition verstellt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußauflage (34) ein schwenkbares Teilstück (44) und ein einklappbares Teilstück (46) aufweist, wobei das einklappbare Teilstück (46) von dem schwenkbaren Teilstück (44) ausgefahren bzw. in dieses zurückgezogen wird, je nachdem, ob das schwenkbare Teilstück (44) nach oben bzw. nach unten geschwenkt wird.
32. Eine Verfahren nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß der zugehörige Rahmen (14) für vertikale Bewegung relativ zu dem Untergestell (12) montiert ist.
33. Ein Verfahren nach Anspruch 31 oder Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfauflage (28) nach oben geschwenkt wird und die zugehörige Fußauflage (34) nach unten geschwenkt wird.
34. Ein Verfahren nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, daß das Bett zusätzlich je einen auf jeder Seite des Rahmens (14) nahe dessen Fußende montierten Schutzbügel (24, 26) aufweist.
35. Ein Verfahren nach einem der Ansprüche 31 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (14) zur niedrigst möglichen Position abgesenkt wird, die Kopfauflage (28) geschwenkt wird, die Fußauflage (34) nach unten geschwenkt und umgeklappt wird, um ein Teilstück der Fußauflage (34) frei zugeben und so störenden Kontakt zwischen der Fußauflage (34) und dem Fußboden zu verhindern, wobei die Füße des Patienten direkt auf dem Fußboden positioniert werden, die Hände des Patienten so positioniert werden, daß sie die Schutzbügel (24, 26) umfassen, um den Patienten beim Erheben aus der sitzenden Position zu unterstützen, und wobei der Bettrahmen (14) nach oben bewegt wird, um den Patienten dabei zu unterstützen, sich bis zu einer stehenden Position zu erheben und sich vom Bett fortzubewegen.
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