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DE20218195U1 - Transportstuhl, insbesondere für die Hygiene körperbehinderter oder gebrechlicher Personen - Google Patents

Transportstuhl, insbesondere für die Hygiene körperbehinderter oder gebrechlicher Personen

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DE20218195U1
DE20218195U1 DE20218195U DE20218195U DE20218195U1 DE 20218195 U1 DE20218195 U1 DE 20218195U1 DE 20218195 U DE20218195 U DE 20218195U DE 20218195 U DE20218195 U DE 20218195U DE 20218195 U1 DE20218195 U1 DE 20218195U1
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seat
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Description

20-1UU
Kurt Brandenberger München, 20. November 2002
CH - 4144 Ariesheim Unser Zeichen: 257 001 G
Transportstuhl, insbesondere für die Hygiene körperbehinderter oder gebrechlicher Personen
Die Erfindung betrifft einen Transportstuhl, der insbesondere für die Hygiene körperbehinderter oder gebrechlicher Personen dient. Der Transportstuhl weist einen Sitz und ein mit Rädern versehenes Fahrgestell, das mit dem Sitz verbunden ist, auf.
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Ein derartiger Transportstuhl wird in der DE 199 30 400 A1 beschrieben. Der bekannte Transportstuhl erleichtert körperbehinderten Personen, ihre hygienischen und sanitären Bedürfnisse zu erfüllen. Zu diesem Zweck weist der Transportstuhl einen Sitz auf, der lösbar mit einem Fahrgestell verbunden ist.
Das Fahrgestell setzt sich aus zusammensteckbaren Rahmenteilen zusammen, die eine Zerlegung des Fahrgestells, beispielsweise für die Reise, gestatten. An den Rahmenteilen sind demontierbare Räder befestigt, die durch mit Gummikappen versehene Beine oder Stützen ersetzt werden können. Die Beine oder Stützen ermöglichen, den Transportstuhl als sogenannten Duschstuhl einzusetzen, der auf glattem Untergrund, wie beispielsweise die Wanne einer Dusche, einen ausreichenden Halt bietet. Nachteilig bei dem bekannten Transportstuhl ist ein sich auf Grund des Austausche der Räder durch die Stützen oder Beine ergebende umständliche Umrüstung in einen Duschstuhl.
Ein als Duschstuhl fungierender Transportstuhl wird weiterhin in der EP 1 088 538 A1 beschrieben. Der bekannte Transportstuhl weist einen lösbar mit einem Fahrgestell verbundenen Sitz auf, an dem eine mit Handgriffen versehene Lenkstange angeordnet ist. Die Lenkstange ermöglicht, bei-
spielsweise gehbehinderte Personen von dem Bett zu einer Dusche zu fahren. Zudem ist an der Lenkstange eine Kupplungseinrichtung angeordnet, die erlaubt, den Sitz mit einem Ausleger einer Transporteinrichtung zu verbinden. Die am Rand der Dusche stationär angeordnete Transporteinrichtung dient dazu, den Sitz einschließlich der auf diesem befindlichen Person von dem Fahrgestell abzuheben und in den Bereich der Dusche zu schwenken. Der Sitz wird mit Hilfe des Auslegers freischwebend in der Dusche gehalten, wohingegen das Fahrgestell am Rande der Dusche verbleibt. Demzufolge ist es nicht erforderlich, daß das Fahrgestell Mittel aufweist, die eine Arretierung auf glattem Untergrund gestattet. Die den Sitz in den Bereich der Dusche befördernde Transporteinrichtung ist allerdings mit einem vergleichsweise hohen Kostenaufwand verbunden und beschränkt die Verwendung des bekannten Transportstuhls als Duschstuhl auf Duschen, die mit einer solchen Transporteinrichtung ausgestattet sind.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Transportstuhl der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß sich auf vergleichsweise einfache und kostengünstige Weise eine zuverlässige Arretierung des Fahrgestells erzielen läßt.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einem Transportstuhl mit den oben genannten Merkmalen in Übereinstimmung mit Anspruch 1 erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Sitz durch Antriebsmittel in vertikaler Richtung verstellbar ist und daß das Fahrgestell mit Führungsmitteln versehen ist, die wenigstens ein Führungsrohr und eine in dem Führungsrohr in vertikaler Richtung geführte Hubstange aufweisen. Die Hubstange ist an einem Ende mit dem Sitz verbunden und an dem anderen Ende aus einer unteren Öffnung des Führungsrohrs herausfahrbar.
Der erfindungsgemäße Transportstuhl macht sich die Erkenntnis zu eigen, den Sitz höhenverstellbar auf dem Fahrgestell anzuordnen, um beispielsweise dem Pflegepersonal eine geeignete Arbeitshöhe zu bieten, und Füh-
rungsmittel vorzusehen, die zum einen die Verstellung des Sitzes in vertikaler Richtung unterstützen und zum anderen eine zuverlässige Arretierung des Fahrgestells ermöglichen. Grund hierfür ist in erster Linie, daß die Führungsmittel eine in vertikaler Richtung durch das Führungsrohr geführte Hubstange aufweisen, die an einem Ende mit dem Sitz verbunden und an dem anderen Ende aus einer unteren Öffnung des Führungsrohrs herausfahrbar ist. Die beim Absenken des Sitzes aus dem Führungsrohr herausfahrbare Hubstange ist so dimensioniert, daß sich das Fahrgestell beim Auftreffen des freien Endes der Hubstange auf den Untergrund anheben läßt. Durch das Anheben des Fahrgestells werden zumindest einige der Räder des Fahrgestells frei, wodurch das Fahrgestell unverrückbar und damit der Transportstuhl zuverlässig arretiert wird.
Die in den Führungsrohren geführte Hubstange bewirkt zudem, daß der Sitz beim Anheben durch die Antriebsmittel eine sichere Führung und eine verhältnismäßig hohe Stabilität erfährt. Darüber hinaus ist es durch eine entsprechende Dimensionierung des Durchmessers der Hubstange möglich, Fertigungsungenauigkeiten, beispielsweise eine leichte Schrägstellung des Führungsrohrs, zu kompensieren, so daß sich eine relativ kostengünstige Fertigung erreichen läßt.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Transportstuhls stellen die Gegenstände der Ansprüche 2 bis 15 dar.
In Hinsicht auf eine präzise und reibungsarme Führung der Hubstange ist es von Vorteil, in das Führungsrohr wenigstens eine Gleitbuchse einzusetzen. Die etwa aus Kunststoff bestehende Gleitbuchse macht Schmiermittel für die Führung der Hubstange in dem Führungsrohr entbehrlich und gewährleistet somit eine reibungsarme und praxisgerechte Handhabung.
Von besonderem Vorteil ist ferner, wenn die Antriebsmittel einen Elektromotor aufweisen, der vorzugsweise als Linearmotor ausgebildet und von einer
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Batterie gespeist ist. Durch die beispielsweise als Linearmotor ausgebildeten Antriebsmittel läßt sich der Sitz auf bequeme Weise exakt in vertikaler Richtung verstellen. Eine ergonomische Anpassung der Höhe des Sitzes an beispielsweise die den Sitz benutzende Person oder das die Person betreuende Pflegepersonal ist somit sichergestellt. Darüber hinaus läßt sich durch einen Linearmotor eine hinreichend große Tragkraft realisieren. Das Vorsehen einer Batterie, um beispielsweise den Linearmotor mit Energie zu versorgen, gewährleistet eine uneingeschränkte Mobilität des Transportstuhls.
Um eine einfache Handhabung auch für körperbehinderte Personen zu ermöglichen, sind die Antriebsmittel vorteilhafterweise durch eine Fernbedienung betätigbar. Die Fernbedienung kann zum Beispiel durch ein in der Länge veränderbares Spiralkabel oder durch Funk mit den Antriebsmitteln verbunden sein.
In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Transportstuhls weist das Fahrgestell zwei durch einen Zwischenraum voneinander beabstandete Horizontalträger auf, an denen jeweils wenigstens ein Führungsrohr angeordnet ist. Auf diese Weise läßt sich eine symmetrische Ausgestaltung des Transportstuhls erreichen, die den Anforderungen der Praxis Rechnung trägt. So ermöglicht beispielsweise der zwischen den Horizontalträgern vorhandene Zwischenraum das Überfahren eines Toilettenbeckens, so daß der Transportstuhl bei entsprechender Ausgestaltung des Sitzes als Toilettenstuhl Anwendung finden kann.
Zweckmäßigerweise sind die Horizontalträger durch wenigstens eine Traverse miteinander verbunden, um eine ausreichende Stabilität des Fahrgestells sicherzustellen. Als zweckmäßig in Hinsicht auf einen einfachen Aufbau hat es sich ferner erwiesen, die vorzugsweise arretierbaren Räder an den Horizontalträgern und/oder der Traverse anzuordnen. Wenngleich der erfindungsgemäße Transportstuhl durch die aus der unteren Öffnung des Führungsrohrs herausfahrbare Hubstange an und für sich keiner arretierbaren
Räder bedarf, können die Räder in an sich bekannter Weise mit Feststellbremsen versehen sein, die zu einer zuverlässigen Arretierung des Fahrgestells beitragen.
Bevorzugt sind auf den Horizontalträgern und/oder der Traverse die Antriebsmittel angeordnet, um eine in konstruktiver Hinsicht einfache Ausgestaltung zu gewährleisten.
Zudem ist es von Vorteil, an der Traverse ein vorzugsweise klappbares Trittbrett anzuordnen. Das Trittbrett ermöglicht ein Abstellen der Füße der den Transportstuhl benutzenden Person, so daß ein praxisgerechter Transport sichergestellt ist. Hierzu trägt auch eine klappbare Anordnung des Trittbretts bei.
In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Transportstuhls ist der Sitz lösbar mit dem Fahrgestell verbunden. Auf diese Weise ist eine einfache Reinigung des beispielsweise als aus Kunststoff bestehender Schalensitz ausgebildeten Sitzes möglich.
Bevorzugt weist der Sitz ein Sitzpolster auf, das mit wenigstens einer Öffnung versehen ist, wobei die Öffnung vorzugsweise durch ein Polsterteil verschließbar ist. Durch die Öffnung ist es möglich, den Transportstuhl als Toilettenstuhl einzusetzen. Demgegenüber trägt das die Öffnung bei Bedarf verschließende Polsterteil zu einem hohen Komfort bei, wenn der Transportstuhl zum Transport von Personen oder als Duschstuhl Anwendung findet.
In Hinsicht auf eine ergonomische Ausgestaltung des Transportstuhls hat es sich als vorteilhaft erwiesen, das Sitzpolster in horizontaler Richtung verschiebbar anzuordnen. Denn auf diese Weise läßt sich beispielsweise der Abstand zwischen der durch das Sitzpolster gebildeten Sitzfläche und einer Rückenlehne des Sitzes körpergerecht einstellen. Zudem ist es auf diese Weise möglich, eine in der Sitzfläche vorhandene Öffnung in bezug auf ein
Toilettenbecken zu zentrieren, wenn der Transportstuhl als Toilettenstuhl dient. Zu einer ergonomischen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Transportstuhls trägt in vorteilhafterweise ferner bei, wenn der Sitz eine Rückenlehne aufweist, an der vorzugsweise klappbare Armlehnen angeordnet sind. Das Vorsehen klappbarer Armlehnen gewährleistet ein einfaches Plazieren einer körperbehinderten Person, zum Beispiel durch Pflegepersonal.
Um ein bequemes Bewegen des erfindungsgemäßen Transportstuhls zu ermöglichen, sind vorteilhafterweise Handgriffe an der Rückenlehne angeordnet. Weiterhin ist es von Vorteil, einen Sicherheitsgurt an der Rückenlehne anzuordnen, der sicherstellt, daß eine auf dem Transportstuhl befindliche Person festgehalten und somit vor Verletzungen geschützt wird.
Einzelheiten und weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Transportstuhl ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung zweier bevorzugter Ausführungsbeispiele. In den die Ausführungsbeispiele lediglich schematisch darstellenden Zeichnungen veranschaulichen im einzelnen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Transportstuhls in einer ers-
ten Ausführungsform und
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Transportstuhls in einer zweiten Aus
führungsform.
Der in Fig. 1 dargestellte Transportstuhl dient für die Hygiene körperbehinderter oder gebrechlicher Personen. Zu diesem Zweck weist der Transportstuhl einen Sitz 10 und ein Fahrgestell 20 auf. Der Sitz 10 ist lösbar mit dem Fahrgestell 20 verbunden und weist ein Sitzpolster 11 auf, das mit einer mittig angeordneten Öffnung 15 versehen ist. Die Öffnung 15 ist durch ein nicht dargestelltes Polsterteil verschließbar und dient für die menschlichen Bedürfnisse einer den Transportstuhl benutzenden Person. Der Transportstuhl 15 läßt sich danach als Toilettenstuhl einsetzen. Weiterhin weist der Sitz 10 eine Rückenlehne 12 auf, an der klappbare Armlehnen 13 und ein Bewegen des
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Transportstuhls, zum Beispiel durch Pflegepersonal, ermöglichende Handgriffe 14 angeordnet sind.
Wie Fig. 1 ferner erkennen läßt, weist das Fahrgestell 20 zwei durch einen Zwischenraum 21 voneinander beabstandete Horizontalträger 22, 23 auf. An den Enden der Horizontalträger 22, 23 sind Räder 25, 26 angeordnet, die um eine in vertikaler Richtung y verlaufende Achse schwenkbar sind. Die im Bedarfsfall mit einer Feststellbremse ausgerüsteten Räder 25, 26 stellen eine hohe Wendigkeit des Transportstuhls sicher.
Die Horizontalträger 22, 23 sind durch eine die Steifigkeit des Fahrgestells 20 erhöhende Traverse 24 miteinander verbunden. Die Traverse 24 ist in horizontaler Richtung &khgr; vor dem Sitzpolster 11 angeordnet. Auf diese Weise ist es möglich, den Transportstuhl in dem Zwischenraum 21 über ein Toilettenbecken zu verfahren, wenn der Transportstuhl als Toilettenstuhl eingesetzt wird. An der Traverse 24 ist ferner ein klappbares Trittbrett 27 angeordnet, das im heruntergeklappten Zustand dazu dient, die Füße einer den Transportstuhl benutzenden Person abzustützen.
Weiterhin sind an den Horizontalträgern 22, 23 jeweils ein Linearmotor 40 angeordnet. Die Linearmotoren 40 werden von einem an dem Horizontalträger 22 angeordneten Akkumulator 42 mit elektrischer Energie versorgt und weisen einen Teleskoparm 41 auf, der in vertikaler Richtung y verfahrbar ist. Das freie Ende des Teleskoparms 41 ist an dem Sitzpolster 11 befestigt. Der Sitz 10 kann auf diese Weise durch die Linearmotoren 40 in vertikaler Richtung y verstellt werden. Um eine einfache Bedienung zu gewährleisten, werden die Linearmotoren 40 durch eine Fernbedienung 43 gesteuert, die durch ein Spiralkabel 44 mit dem Akkumulator 42 verbunden ist. Die Fernbedienung 43 läßt sich durch das Spiralkabel 44 griffbereit an beispielsweise der Rückenlehne 12 festlegen.
Das Fahrgestell 20 ist ferner mit Führungsmittel 30 versehen. Wie aus Fig. 1 ersichtlich, weisen die Führungsmittel 30 zwei Führungsrohre 31 auf, die sich in vertikaler Richtung y erstrecken und an den Horizontalträgern 22, 23 befestigt sind, beispielsweise durch Schweißen. Die Führungsmittel 30 weisen zudem in den Führungsrohren 31 in vertikaler Richtung y geführte Hubstangen 33 auf, die hinsichtlich einer leichtgewichtigen Bauweise als Rohre ausgestaltet sind. Die Hubstangen 33 sind in Gleitbuchsen 34 gelagert, die in die Führungsrohre 31 eingesetzt sind. Zudem sind die Hubstangen 33 an einem in vertikaler Richtung y oberen Ende mit dem Sitzpolster 11 verbunden und an einem unteren Ende aus einer unteren Öffnung 32 der Führungsrohre 31 herausfahrbar.
Der in Fig. 2 gezeigte Transportstuhl unterscheidet sich von der zuvor beschriebenen Ausführungsform vornehmlich in der Ausgestaltung des Sitzes 10. Wie aus Fig. 2 ersichtlich, besteht der Sitz 10 aus einer einteiligen Sitzschale, die beispielsweise aus Kunststoff gefertigt ist. Zudem ist an der Rückenlehne 12 ein Sicherheitsgurt 16 befestigt, der erlaubt, eine den Transportstuhl benutzende Person anzuschnallen.
Gemeinsam ist den in den Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsformen, daß die oberen Enden der Teleskoparme 41 und der Hubstangen 33 in Führungsschienen 17 geführt werden, die parallel zu den Horizontalträgern 22, 23 an der Unterseite des Sitzpolsters 11 beziehungsweise einer Sitzfläche 18 des in Fig. 2 gezeigten Sitzes 10 befestigt sind. Auf diese Weise lassen sich das Sitzpolster 11 und die Sitzfläche 18 in horizontaler Richtung &khgr; verschieben, um zum Beispiel den Abstand zwischen dem Sitzpolster 11 und der Rückenlehne 12 einzustellen oder die Öffnung 15 in bezug auf ein Toilettenbecken zu zentrieren.
Die zuvor beschriebenen Ausführungsformen eines Transportstuhls zeichnen sich durch eine zuverlässige Arretierung des Fahrgestells 20 aus. Grund hierfür ist in erster Linie, daß die Hubstangen 33 aus der Öffnung 32 der Fun-
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rungsrohre 31 beim Absenken des Sitzes 10 herausfahrbar sind. Denn auf diese Weise lassen sich die vorderen Räder 25 anheben, so daß der Transportstuhl auf den hinteren Rädern 26 und den Hubstangen 33 abgestützt wird. Die Hubstangen 33 bewirken somit auf einfache und kostengünstige Weise einen sicheren Stand des Transportstuhls, zum Beispiel auf glattem Untergrund in einer Dusche oder beim Aufsetzen einer Person. Darüber hinaus tragen die Hubstangen 33 zu einer zuverlässigen Führung des Sitzes 10 beim Verstellen in vertikaler Richtung y durch die Linearmotoren 40 bei. Nicht zuletzt gewährleisten die elektrisch angetriebenen und durch die Fembedienung 43 betätigbaren Linearmotoren 40 eine den Anforderungen bei der Pflege von körperbehinderten oder gebrechlichen Personen entsprechende Ausgestaltung.
Bezugszeichenliste
10 10 20 25 40 Sitz 44 Spiralkabel
11 21 41 Sitzpolster
12 22 42 Rückenlehne &khgr; horizontale Richtung
13 23 43 Armlehne y vertikale Richtung
5 14 15 24 Handgriff
15 25 Öffnung
16 26 Sicherheitsgurt
17 27 Führungsschiene
18 20 30 Sitzfläche3
31
32 Fahrgestell
33 Zwischenraum
34 Horizontalträger
Horizontalträger
Traverse
Rad
Rad
Trittbrett
Führungsmittel
Führungsrohr
Öffnung
Hubstange
Gleitbuchse
Linearmotor
Teleskoparm
Akkumulator
Fernbedienung
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Claims (15)

1. Transportstuhl, insbesondere für die Hygiene körperbehinderter oder gebrechlicher Personen, mit einem Sitz (10) und einem mit Rädern (25, 26) versehenen Fahrgestell (20), das mit dem Sitz (10) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Sitz (10) durch Antriebsmittel (40) in vertikaler Richtung (y) verstellbar ist und daß das Fahrgestell (20) mit Führungsmitteln (30) versehen ist, die wenigstens ein Führungsrohr (31) und eine in dem Führungsrohr (31) in vertikaler Richtung (y) geführte Hubstange (33) aufweisen, wobei die Hubstange (33) an einem Ende mit dem Sitz (10) verbunden und an dem anderen Ende aus einer unteren Öffnung (32) des Führungsrohrs (31) herausfahrbar ist.
2. Transportstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in das Führungsrohr (31) wenigstens eine Gleitbuchse (34) eingesetzt ist.
3. Transportstuhl nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsmittel einen Elektromotor aufweisen, der vorzugsweise als Linearmotor (40) ausgebildet und von einer Batterie (42) gespeist ist.
4. Transportstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsmittel (40) durch eine Fernbedienung (43) betätigbar sind.
5. Transportstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrgestell (20) zwei durch einen Zwischenraum (21) voneinander beabstandete Horizontalträger (22, 23) aufweist, an denen jeweils wenigstens ein Führungsrohr (31) angeordnet ist.
6. Transportstuhl nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Horizontalträger (22, 23) durch wenigstens eine Traverse (24) miteinander verbunden sind.
7. Transportstuhl nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die vorzugsweise arretierbaren Räder (25, 26) an den Horizontalträgern (22, 23) und/oder der Traverse (24) angeordnet sind.
8. Transportstuhl nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Horizontalträgern (22, 23) und/oder der Traverse (24) die Antriebsmittel (40) angeordnet sind.
9. Transportstuhl nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an der Traverse (24) ein vorzugsweise klappbares Trittbrett (27) angeordnet ist.
10. Transportstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Sitz (10) lösbar mit dem Fahrgestell (20) verbunden ist.
11. Transportstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Sitz (10) ein Sitzpolster (11) aufweist, das mit wenigstens einer Öffnung (15) versehen ist, wobei die Öffnung (15) vorzugsweise durch ein Polsterteil verschließbar ist.
12. Transportstuhl nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzpolster (11) in horizontaler Richtung (x) verschiebbar angeordnet ist.
13. Transportstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Sitz (10) eine Rückenlehne (12) aufweist, an der vorzugsweise klappbare Armlehnen (13) angeordnet sind.
14. Transportstuhl nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß Handgriffe (14) an der Rückenlehne (12) angeordnet sind.
15. Transportstuhl nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Sicherheitsgurt (16) an der Rückenlehne (12) angeordnet ist.
DE20218195U 2002-11-20 2002-11-20 Transportstuhl, insbesondere für die Hygiene körperbehinderter oder gebrechlicher Personen Expired - Lifetime DE20218195U1 (de)

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