DE69430319T2 - Kartonschachtel mit einrichtung zum verriegeln des deckels und zuschnitt zu ihrer herstellung - Google Patents
Kartonschachtel mit einrichtung zum verriegeln des deckels und zuschnitt zu ihrer herstellungInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kiste aus Wellpappfolie oder einem gleichwertigen Material mit einem polygonalen Abschnitt, welche aufweist Seitenflächen, einen Boden und einen Deckel, umfassend zwei einander gegenüberliegende obere Klappen und zwei über den genannten oberen Klappen angeordnete, einander gegenüberliegende untere Klappen, wobei die genannten Klappen jeweils durch Falzlinien mit den Seitenflächen verbunden sind und wobei der Deckel aufweist:
- - zwei Schlitze, welche in den oberen Klappen jeweils beiderseits des Deckels parallel und in einem Abstand d zu den Falzlinien der unteren Klappen ausgebildet sind, und
- - zwei Laschen, die jeweils auf einer Seite aus den unteren Klappen ausgeschnitten und auf der anderen Seite jeweils parallel, zu den Falzlinien der genannten unteren Klappen gelenkig angebracht sind, die genannten oberen Klappen jeweils bedecken und so vorgesehen sind, daß ihre Enden jeweils in entsprechende Schlitze im Deckel eingreifen.
- Sie betrifft auch einen Zuschnitt für die Ausführung einer solchen Kiste. Anwendung findet sie insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, auf dem Gebiet polygonaler Kisten mit mehr als vier Seiten, zum Beispiel solcher mit acht Seiten, von denen vier Ecken abgeschnitten sind, welche, wenn sie nicht vollständig gefüllt sind, im Fall von seitlichen Beanspruchungen Verformungen auf weisen können.
- Bereits bekannt sind Verschlußsysteme, die das Blockieren eines Kistendeckels erlauben, wodurch anschließend nachteili ge Verformungen verhindert werden. Insbesondere handelt es sich um ein Verschließen mittels Klebeband.
- Derartige Systeme weisen jedoch Nachteile auf. Tatsächlich erfordern sie ein zusätzliches Kistenelement, nämlich das Klebeband, und bewirken aus diesem Grund bei der Herstellung zusätzliche Kosten und Arbeitsabläufe.
- Ebenfalls bekannt (US-A-3.302.853) ist eine Kiste des oben beschriebenen Typs, welche jedoch noch weitere Nachteile aufweist. Tatsächlich erfolgt das Verschließen der Laschen durch Eingriff ihres verbreiterten Endes in die entsprechenden Schlitze, was eine wirksame Blockierung des Deckels in geschlossenem Zustand erlaubt, jedoch das neuerliche Öffnen der Kiste erschwert, zum Beispiel um ein Etikett zur Bezeichnung des Inhalts anzubringen oder um dem Inhalt der zuvor erstmals verschlossenen Kiste Teile hinzuzufügen.
- Ebenfalls bekannt (FR-A-1 083 621; US-A-2 167 917) sind Verschlußsysteme mit Laschen, die durch seitliche oder Querausstülpung unter dem gegenüberliegenden Rand von Schlitzen blockiert werden. Auch haben solche Systeme den Nachteil, das neuerliche Öffnen der einmal verschlossenen Kiste zu erschweren oder sogar unmöglich zu machen.
- Die Erfindung betrifft die Herstellung einer Kiste und eines Zuschnitts, die die in der Praxis gestellten Anforderungen besser als die früheren erfüllen, indem sie insbesondere ein System zum Verschließen des Deckels vorschlägt, welches eine gute Winkelhaltigkeit der Kiste beim Verschließen erlaubt, einfach und leicht anzuwenden ist, keine zusätzlichen Kosten verursacht und auf einfache, zuverlässige und reproduzierbare Weise das aufeinanderfolgende Verschließen und Öffnen des Deckels zuläßt.
- Zu diesem Zweck schlägt die Erfindung insbesondere eine Kiste aus Wellpappfolie oder einem gleichwertigen Material mit einem polygonalen Abschnitt vom oben beschriebenen Typ vor, die dadurch gekennzeichnet ist, daß das Ende jeder Lasche die Form einer Spitze hat und so vorgesehen ist, daß es darunter über einen Abstand h, der in der Größenordnung von 5 mm oder kleiner ist, gegen die Unifangskante des entsprechenden, auf der der Falzlinie der genannten Lasche gegenüberliegenden Seite angeordneten Schlitzes stößt.
- Bei vorteilhaften Ausführungsformen wird außerdem von der einen und/oder der anderen der folgenden Anordnungen Gebrauch gemacht:
- - h liegt in der Größenordnung von 2 mm oder kleiner;
- - jeder Schlitz besteht aus zwei Halbschlitzen, die jeweils gegenüber in den Umfangskanten der oberen Klappen vorgesehen sind, wobei die Laschen im Verhältnis zu den entsprechenden unteren Klappen seitlich zentriert sind;
- - jeder Halbschlitz setzt sich in seinem auf der entgegengesetzten Seite des anderen gegenüberliegenden Halbschlitzes angeordneten Endteil durch eine teilbare oder in der entsprechenden oberen Klappe ausgeschnittene Linie fort, wobei die genannte teilbare oder ausgeschnittene Linie der Falzlinie der unteren Klappe der Lasche zugewandt ist, welche dem genannten Halbschlitz über einen bestimmten Abstand entspricht, und sich in Höhe der entsprechenden Kante der genannten Lasche befindet.
- Eine derartige Anordnung gestattet das einwandfreie Funktionieren des Systems bei aufeinanderfolgenden Verschließ- und Öffnungsvorgängen und ermöglicht gleichzeitig eine größere Elastizität des von der Falzlinie der Lasche gebildeten Scharniers.
- - Jede Lasche weist im wesentlichen die Form eines T auf, dessen Querbalken mit der Falzlinie der Lasche im Verhältnis zu der entsprechenden Fläche verbunden ist.
- - Jede Lasche weist die Form eines Rechtecks oder gleichschenkligen Trapezes auf, welches in einem dreieckigen Endabschnitt mit stumpfem Spitzenwinkel ausläuft.
- - Der Boden besteht aus Klappen, die mit den Seitenflächen jeweils durch Falzlinien verbunden sind, nämlich zwei einander gegenüberliegenden Innenklappen und zwei einander gegenüberliegenden Außenklappen, und umfaßt zwei Aussparungen in den genannten Außenklappen, deren Form zu derjenigen der Lasche paßt.
- Die Erfindung betrifft auch einen Zuschnitt aus Wellpappfolie oder einem gleichwertigen Material, welcher zur Ausbildung einer Kiste mit einem polygonalen Abschnitt bestimmt ist und umfaßt:
- - seitliche Umschläge, die miteinander durch erste, parallel verlaufende Falzlinien verbunden sind,
- - eine erste, zur Ausbildung des Kistenbodens geeignete Anordnung von Klappen, die mit einer Seite der genannten seitlichen Umschläge durch zweite, orthogonal zu den genannten ersten Falzlinien verlaufende Falzlinien verbunden sind, und
- - eine zweite, zur Ausbildung des Kistendeckels geeignete Anordnung von Klappen, die mit der anderen Seite der genann ten seitlichen Umschläge durch dritte, orthogonal zu den genannten ersten Falzlinien verlaufende Linien verbunden sind, wobei die genannte Anordnung aus zwei als obere Klappen bezeichneten seitlichen Klappen besteht, welche mit zwei als untere Klappen bezeichneten seitlichen Klappen verschachtelt sind,
- wobei die unteren Klappen jeweils eine Lasche aufweisen, die auf einer Seite aus der genannten Klappe ausgeschnitten und auf der anderen Seite mit dem benachbarten Umschlag durch eine Falzlinie verbunden sind, die sich im wesentlichen mit der dritten Falzlinie der genannten Klappe deckt,
- wobei die Umfangskanten der den dritten Falzlinien gegenüberliegenden oberen Klappen jeweils zwei beiderseits der genannten oberen Klappen angeordnete Schlitzteile in einem bestimmten Abstand d von den seitlichen Kanten der genannten entsprechenden Klappen aufweisen,
- dadurch gekennzeichnet, daß das Ende der Laschen eine Spitze bildet und daß die Länge d' der genannten Laschen zwischen dem Ende der Spitze und der Falzlinie der Lasche mit dem Umschlag, woran sie befestigt ist, etwas größer ist als der genannte Abstand d.
- Weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachstehenden Beschreibung hervor, in der mit Bezug auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele erläutert werden. In den Zeichnungen zeigen:
- - Fig. 1 einen Grundriß eines Zuschnitts nach einer Ausführungsform der Erfindung;
- - die Fig. 2 bis 5 Schritte der Ausbildung und des Verschließvorgangs des Deckels einer Kiste, welche aus einem Zuschnitt der unter Bezugnahme auf Fig. 1 beschriebenen Art gebildet wird;
- - Fig. 6 einen Grundriß einer anderen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Zuschnitts;
- - Fig. 7 einen Grundriß eines Zuschnitts nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung; .
- - Fig. 8 zwei perspektivische Teilansichten der Verschlußlasche des mit dem Zuschnitt aus Fig. 7 hergestellten Deckels in Verschlußposition und beim elastischen Öffnen derselben durch einfachen Druck auf den Deckel;
- Fig. 1 zeigt einen Zuschnitt 1 mit einer Reihe von acht seitlichen Umschlägen, und zwar vier Hauptumschlägen, darunter die beiden großen Umschläge 2 und 3, welche mit zwei kleinen Umschlägen 4 und 5 verschachtelt sind, und vier Zwischenumschlägen 6, welche zur Ausbildung der abgeschnittenen Ecken der Kiste geeignet sind, wobei sich die genannten Zwischenumschläge, wenn die Kiste ausgebildet ist, zwischen einem großen und einem kleinen Umschlag befinden.
- Die Reihe von Umschlägen endet bei der hier insbesondere beschriebenen Ausführungsform einerseits in einer Lasche 7, welche an dem Zwischenumschlag 6 befestigt werden kann, der im Verhältnis zu der genannten Lasche an dem auf der anderen Seite der Reihe von Umschlägen angeordneten Hauptumschlag 2 angebracht ist. Die Umschläge sind miteinander durch die ersten, parallel verlaufenden Falzlinien 8 verbunden.
- Der Zuschnitt umfaßt eine erste Anordnung von Klappen 9, welche auf einer Seite der Umschläge angeordnet und zur Ausbildung des Kistenbodens bestimmt ist, und eine zweite Anordnung 10 von Umschlägen, welche auf der anderen Seite der Umschläge angeordnet und zur Ausbildung des Kistendeckels bestimmt ist.
- Im einzelnen umfaßt die erste Anordnung 9 vier im wesentlichen rechteckige Klappen, die mit den Seitenflächen der vier Hauptumschläge durch Falzlinien 11 verbunden sind, welche senkrecht zu den ersten Falzlinien verlaufen, und zwar zwei große Klappen 12 und 13, die mit den großen Umschlägen 2 und 3 verbunden sind, und zwei kleine Klappen 14 und 15, die mit den kleinen Umschlägen 4 und 5 verbunden sind.
- Die Zwischenumschläge 6 weisen ihrerseits keine Klappen auf.
- Bei der hier besonders beschriebenen Ausführungsform weisen die beiden großen Klappen 12 und 13 in Querrichtung eine Breite auf, die gleich oder im wesentlichen gleich der Hälfte der Breite der ausgebildeten Kiste ist.
- Die großen Klappen 12 und 13 sind identisch. Jede große Klappe umfaßt drei Seiten 12.1, 12.2 und 12.3 (13.1, 13.2 und 13.3), und zwar zwei Seitenflächen 12.1 und 12.3 (13.1 und 13.3), welche beiderseits der genannten Klappe liegen, und eine Seite 12.2 (13.2), die parallel zu und gegenüber der zweiten Falzlinie 11 der Klappe mit dem entsprechenden Umschlag liegt.
- Jede Seitenfläche der großen Klappe umfaßt einen ersten Teil, der, von den beiden Falzlinien ausgehend, zur Innenseite der Klappe hin um 45º abgeschrägt und so ausgeführt ist, daß er den benachbarten Zwischenumschlag berührt, wenn die Kiste ausgebildet ist, wobei sich der erste Teil in einem zweiten, senkrecht zu den genannten zweiten Falzlinien liegenden Teil fortsetzt, während die genannte Seitenfläche im Winkel mit der Umfangskante in einer halbmondförmigen Aussparung 16 mit einem ersten Absatz 17 zur Innenseite der Klappe hin, der beispielsweise abgerundet sein kann, und einem zweiten Absatz 18, der ebenfalls zur Innenseite der Klappe hin gerichtet ist, zum Beispiel in einem rechten Winkel, ausläuft, wobei die Länge der Umfangskante 12.2, 13.2 der parallel verlaufenden Seite zwischen den oberen Enden 16' der halbmondförmigen Aussparungen L beträgt.
- Die kleinen Klappen 14 und 15 sind bei der hier besonders beschriebenen Ausführungsform ihrerseits identisch und rechteckig. Ihre Seiten liegen im übrigen in einem Abstand von den Seiten der entsprechenden großen Umschläge, zum Beispiel in einem Abstand von einigen Millimetern.
- Die zweite Anordnung 10 der Klappen ist mit den vier Hauptumschlägen durch dritte, senkrecht zu den ersten Falzlinien 8 verlaufende Falzlinien 19, 20 und 21 verbunden. Die zweite Anordnung weist im einzelnen zwei große Klappen 22 und 23 auf, die mit den großen Umschlägen jeweils durch die Falzlinien 19 verbunden sind, sowie zwei kleine Klappen 24 und 25, die mit den kleinen Umschlägen jeweils durch die Falzlinien 20 und 21 verbunden sind, wie dies nachstehend noch näher beschrieben wird.
- Die großen Klappen 22 und 23 weisen jeweils drei Seiten 22.1, 22.2 und 22.3 bzw. 23.1, 23.2 und 23.3 auf, und zwar zwei Seiten [22.1 und 22.3; 23.1 und 23.3] und eine parallel zu und gegenüber den dritten Falzlinien angeordnete Seite [22.2 und 23.2].
- Jede Seite umfaßt einen ersten Teil, der, ausgehend von den dritten Falzlinien, in einem Winkel von 45º schräg nach außen verläuft und so ausgeführt ist, daß er mit den entsprechenden Zwischenumschlägen in Berührung kommt, wenn die Kiste ausge bildet ist, einen zweiten, senkrecht zu den dritten Linien angeordneten Teil und einen zur Innenseite der Klappe hin abgeschrägten Endteil 26.
- Die Umfangskanten der Seiten 22.2 und 23.2 umfassen im übrigen jeweils zwei identische, rechteckige oder im wesentlichen rechteckige Schlitze 27 und 28, die senkrecht zu den genannten Kanten verlaufen und beiderseits der Klappe in einem bestimmten Abstand d, zum Beispiel 3 bis 5 mm, von den Seitenkanten 22.1 und 22.3 einerseits, sowie 23.1 und 23.3 andererseits entfernt sind und eine Länge von x/2 und eine Breite von 3 auf weisen.
- Die Breite 1 der Klappen 22 und 23 zwischen den Falzlinien 19 und den Umfangskanten 22.2 und 23.2 ist gleich der Hälfte der Breite des Kistendeckels, so daß die genannten Kanten, wenn die Kiste ausgebildet ist, aneinanderstoßen, wobei die Schlitze 27 und 28 der Klappe 22 den entsprechenden Schlitzen 27 und 28 der Klappe 23 gegenüberliegen, um zwei identische, parallel verlaufende Schlitze zu bilden, welche auf der Verbindungsstelle zwischen den Klappen liegen.
- Die kleinen Klappen 24 und 25 sind ihrerseits rechteckig und haben beispielsweise die gleiche Breite 1 wie die großen Klappen 22 und 23. Sie weisen jeweils eine Lasche 29 auf, welche einerseits aus der Klappe ausgeschnitten und andererseits mit dem Umschlag 4 oder 5 durch eine Falzlinie 21 verbunden ist, die zur Innenseite der Klappe hin leicht versetzt ist, zum Beispiel um 1 oder 2 mm im Verhältnis zur Falzlinie 20, und welche beiderseits der genannten, gegenüber der Klappe zentrierten Lasche liegt.
- Die Lasche weist ein Ende 30 in Form einer Spitze auf, welche zum Beispiel einen stumpfen Spitzenwinkel in der Größenord nung von 160 oder 170º bildet, wobei der Abstand zwischen der Falzlinie 21 und dem Ende der Spitze 30 d' beträgt und wobei d' etwas größer als d, zum Beispiel um zwei bis drei Millimeter größer als d, ist.
- Die Lasche weist im übrigen eine zur Form der beiden symmetrisch ausgeführten halbmondförmigen Aussparungen 16 passende T-Form auf.
- Die Fig. 2 bis 5 zeigen die Ausbildung einer Kiste 31 mit abgeschnittenen Ecken 32, hergestellt mit einem Zuschnitt des in Fig. 1 dargestellten Typs.
- Die Kiste 31 weist Hauptseitenflächen 33, einen Boden 34 und einen Deckel 35 auf, umfassend zwei identische, einander gegenüberliegende obere Klappen 36 und zwei identische, einander gegenüberliegende untere Klappen 37, welche mit den Seitenflächen jeweils durch Falzlinien 38 und 39 verbunden sind.
- Die Fig. 4 und 5 zeigen im einzelnen den Deckel der Kiste, welcher zwei Schlitze 40 aufweist, die in den jeweiligen oberen Klappen beiderseits des Deckels parallel zu den Falzlinien 39 der unteren Klappen 37 und in einem Abstand d zu diesen mit den Flächen, mit denen sie verbunden sind, ausgebildet sind.
- Der Deckel umfaßt ebenfalls zwei Laschen 41, die auf einer Seite aus den genannten unteren Klappen 37 ausgeschnitten und auf der anderen Seite im Verhältnis zu der der genannten Klappe 37 entsprechenden Seitenfläche um die Falzlinien 42, die parallel zu den Falzlinien 39 der unteren Klappen 37 und leicht oberhalb derselben verlaufen, schwenkbar angeordnet sind.
- Die Laschen bedecken die oberen Klappen, welche ihrerseits den dazu passenden Teil des Ausschnitts aus den Laschen der unteren Klappe bedecken, wobei das Ende 43 der genannten Laschen in die Schlitze 40 eingreift.
- Der Kistenboden seinerseits weist zwei kleine Innenklappen 44 und zwei große Außenklappen 45 auf, welche jeweils mit den entsprechenden Seitenflächen durch Falzlinien 46 und 47 verbunden sind.
- Der Boden weist zwei Aussparungen 48 auf, deren Form zu derjenigen der Laschen paßt, so daß beim Übereinanderstapeln der Kisten die Laschen in die Aussparungen einer darüberstehenden Kiste eingreifen, was eine seitliche Blockierung der Kisten im Verhältnis zueinander ermöglicht.
- In Fig. 6 ist eine andere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Zuschnitts 50 dargestellt.
- Der Zuschnitt 50 weist hier nur vier Umschläge 51 und eine Endverklebungslasche 52 zur Ausbildung einer parallelflachen Kiste auf.
- Die den Deckel bildenden Klappen 53 haben hier die gleiche Breite, wobei zwei der genannten Klappen Laschen 54 von im wesentlichen rechteckiger Form aufweisen, deren Enden zum Zusammenwirken mit den Halbschlitzen 55 geeignet sind, welche nach erfolgtem Zusammenbau die Deckelschlitze, wie weiter oben beschrieben, bilden.
- Die den Kistenboden bildenden Klappen 56 besitzen hier zum Beispiel keine halbmondförmigen Aussparungen und sind vom klassischen Typ für amerikanische Kisten.
- Nunmehr wird die Ausbildung des Bodens und des Deckels einer erfindungsgemäßen Kiste unter Bezugnahme auf die Fig. 2 bis 5 beschrieben.
- Die Seitenwände der Kiste werden durch Aufwickeln um einen Dorn ausgebildet, wobei die Innenklappen vorher umgefalzt werden. Anschließend werden die Außenklappen ihrerseits um die Innenklappen gefalzt, wie es schematisch in Fig. 2 dargestellt ist.
- Die Kiste wird dann von oben her gefüllt. Anschließend werden die unteren Klappen des Deckels gefalzt. Aufgrund der versetzten Anordnung zwischen den Falzlinien 20 und 21, wobei die Linien 20 zum Beispiel ebenfalls ausgeprägter sind als die Falzlinien 21, bleiben die Laschen gerade oder vertikal (siehe Fig. 3).
- Dann werden die oberen Klappen des Deckels gefalzt, wobei die Umfangskanten der genannten Klappen aneinanderstoßen (siehe Fig. 4).
- Schließlich werden die Laschen gefalzt, deren Enden in die Schlitze einrasten.
- Fig. 7 zeigt einen Zuschnitt 60 aus doppelseitiger Wellpappe, zum Beispiel in dicker. Ausführung (über 5 mm), nach einer anderen Ausführungsart der Erfindung, welcher vier rechteckige seitliche Umschläge 61, 62, 63 und 64 aufweist, die jeweils paarweise durch parallel zueinander verlaufende Falzlinien 65 verbunden sind.
- Der Zuschnitt endet einerseits seitlich in einer Verklebungslasche 66 und weist auf einer Seite in Querrichtung eine erste Anordnung 67 von vier Klappen auf, welche jeweils mit einer Seite jedes seitlichen Umschlags durch zweite, senkrecht zu den ersten verlaufende Falzlinien 68 verbunden, sind und womit der Kistenboden ausgebildet werden soll, und andererseits eine zweite Anordnung 69 von vier Klappen, die auf der den genannten Umschlägen gegenüberliegenden Seite durch drei Falzlinien 70 verbunden sind und womit der Kistenboden ausgebildet werden soll.
- Die Anordnung 69 besteht aus zwei als obere Klappen bezeichneten rechteckigen seitlichen Klappen 71 und 72, welche mit zwei als untere Klappen bezeichneten seitlichen Klappen 73 und 74 verschachtelt sind.
- Die unteren Klappen sind beispielsweise gleichschenklige Trapeze mit einem Basiswinkel α, welcher in einer Größenordnung zwischen 88º und 70º liegt.
- Sie haben beispielsweise die gleiche Höhe wie die oberen Klappen und weisen jeweils eine Lasche 75 auf, welche aus der Klappe ausgeschnitten und mit dem entsprechenden Umschlag (62 oder 64) verbunden ist, wie es beispielsweise in Fig. 1 zu sehen war.
- Jede Lasche besitzt einen unteren Teil in Form eines gleichschenkligen Trapezes, vorteilhafterweise mit einer Höhe d&sub0; und einem Basiswinkel β (Längsseite des Trapezes), wobei sich die genannte Basis mit der Falzlinie 70 deckt oder im wesentlichen deckt. Der Winkel β liegt zum Beispiel in der Größenordnung zwischen 85º und 60º und beträgt beispielsweise 80º.
- Die Lasche endet in einem dreieckigen Endteil 76 mit einem stumpfen Spitzenwinkel, beispielsweise in der Größenordnung von 160º, und geringer Höhe i, zum Beispiel einer Höhe von 2 mm, aus.
- Die Höhe der Lasche (Abstand d' = d&sub0; + i) ist beispielsweise gleich der Hälfte der Breite H der Klappe.
- Die oberen Klappen 71 und 72 besitzen wiederum beiderseits ihrer den Falzlinien 70 gegenüberliegenden Umfangskante 77 und von dieser ausgehend einen rechteckigen Halbschlitz 78, der senkrecht zu der genannten Umfangskante 77 verläuft und dessen Innenkante 79 (welche der Klappenmitte zugewandt ist) einen Abstand von oder im wesentlichen von d&sub0; zu der nächsten benachbarten, senkrecht zur Umfangskante 77 der genannten Klappe gelegenen Seitenkante 79 aufweist.
- Jeder Halbschlitz 78 endet in einer ausgeschnittenen oder teilbaren Linie 80, welche über eine bestimmte Länge 1, zum Beispiel in der Größenordnung von 1 bis 2 cm, schräg zu der an die Falzlinie 70 angrenzenden Kante 79 ausgerichtet ist.
- Die zur Ausbildung des Kistenbodens bestimmte Anordnung 67 weist ihrerseits zwei im wesentlichen rechteckige Klappen 81 und 82 auf, welche jeweils paarweise mit zwei Klappen in Form eines gleichschenkligen Trapezes 83 und 84 verschachtelt sind.
- Die Klappen 81 und 82 weisen jeweils eine äußere Umfangskante 85 auf, die aus zwei beispielsweise gleichen, parallel zu den zweiten Falzlinien 68 verlaufenden Teilen besteht, wobei die genannte Kante zwischen ihren beiden Teilen mit einem Absatz versehen ist.
- Jedes Ende der Klappen 81 und 82 besitzt im übrigen eine Aussparung 87 oder 88, deren Form zu derjenigen einer Halblasche, wie sie bereits zu sehen war, paßt.
- Die Funktionsweise des Verschließ-/Öffnungsvorgangs, des Deckels wird nunmehr unter Bezugnahme auf Fig. 8 genauer beschrieben.
- Dazu erleichtert das Vorhandensein der ausgeschnittenen Linien 80 die aufeinanderfolgenden Öffnungs- und Verschließvorgänge der Kiste 89.
- Die Lasche 75 wird geöffnet, indem auf die an die Lasche angrenzenden oberen Klappen 71 und 72 ein Druck ausgeübt wird oder indem die Mitte des Kistendeckels eingedrückt wird, wodurch die Lasche, deren Ende unter den oberen Umschlägen jenseits des durch die beiden Halbschlitze 78 gebildeten Schlitzes 90 nur wenig eingeklemmt ist, die Möglichkeit erhält, automatisch mit guter Elastizität freizukommen, wobei der durch die Linien 80 begrenzte Innenteil 91 der oberen Klappen als Rückholfeder fungiert.
Claims (12)
1. Kiste (31, 89) aus Wellpappfolie oder einem gleichwertigen
Material mit einem polygonalen Abschnitt, welche auf weist
Seitenflächen (33), einen Boden (34) und einen Deckel (35),
umfassend zwei einander gegenüberliegende obere Klappen (36)
und zwei über den genannten oberen Klappen angeordnete,
einander gegenüberliegende untere Klappen (37), wobei die
genannten Klappen jeweils durch Falzlinien (38, 39) mit den
Seitenflächen verbunden sind und wobei der Deckel (35)
aufweist:
- zwei Schlitze (40, 90), welche in den oberen Klappen (36,
71, 72) jeweils beiderseits des Deckels parallel und in einem
Abstand (d, do) zu den Falzlinien (39) der unteren Klappen
(37) ausgebildet sind, und
- zwei Laschen (41, 75), die jeweils auf einer Seite aus den
unteren Klappen ausgeschnitten und auf der anderen Seite
jeweils parallel zu den Falzlinien (39) der genannten unteren
Klappen gelenkig angebracht sind, die genannten oberen
Klappen jeweils bedecken und jeweils ein Ende (43) auf weisen,
welches in einen; entsprechenden Schlitz im Deckel eingreift,
dadurch gekennzeichnet, daß das Ende (43) jeder der Laschen
eine Spitze bildet und daß die Länge d' der genannten Laschen
zwischen dem Ende der Spitze und der Falzlinie der Lasche mit
dem Umschlag, woran sie befestigt ist, etwas größer ist als
der genannte Abstand (d, d&sub0;), wobei die genannten Enden
unterhalb jeweils an der auf der gegenüberliegenden Seite der
Falzlinie der Lasche gelegenen Umfangskante des
entsprechenden Schlitzes über einen Abstand h, welcher in der
Größenordnung von 5 mm oder weniger liegt, zum Anschlag kommen.
2. Kiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß h in
der Größenordnung von 2 mm oder weniger liegt.
3. Kiste nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Schlitz (40) aus zwei Halbschlitzen
besteht, die jeweils gegenüberliegend in den Umfangskanten
der oberen Klappen (36) vorgesehen sind, wobei die Laschen
(41) seitlich im Verhältnis zu den entsprechenden unteren
Klappen (37) zentriert sind.
4. Kiste nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
Halbschlitz mit seinem auf der gegenüberliegenden Seite des
anderen Halbschlitzes gelegenen Endteil durch eine teilbare
oder ausgeschnittene Linie (80) in der entsprechenden oberen
Klappe verlängert ist, wobei die genannte Linie über einen
bestimmten Abstand zu der Falzlinie der unteren Klappe der
den genannten Halbschlitzen entsprechenden Lasche (75) hin
verläuft und sich in Höhe der entsprechenden Kante der
genannten Lasche befindet.
5. Kiste nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Lasche (41) im wesentlichen die Form
eines T aufweist, dessen Querbalken im Verhältnis zur
entsprechenden Fläche mit der Falzlinie (39) der Lasche
verbunden ist.
6. Kiste nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Lasche (75) im wesentlichen die Form eines
Rechtecks oder eines gleichschenkligen Trapezes hat, welches
in einem dreieckigen Teil mit stumpfem Spitzenwinkel
ausläuft.
7. Kiste nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Boden (34) aus Klappen (44, 45)
be
steht, die jeweils mit den Seitenflächen durch Falzlinien
(46, 47) verbunden sind, und zwar zwei einander
gegenüberliegenden Innenklappen (44) und zwei einander gegenüberliegenden
Außenklappen (45), wobei der genannte Boden zwei Aussparungen
(48) in den genannten Außenklappen umfaßt, deren Form zu
derjenigen der Laschen (41) paßt.
8. Zuschnitt (1, 50, 60) aus Wellpappfolie oder einem
gleichwertigen Material, bestimmt zur Ausbildung einer Kiste mit
polygonalem Querschnitt, umfassend:
- seitliche Umschläge (2, 3, 4, 5, 6; 51; 61, 62, 63, 64),
die miteinander durch erste, parallel verlaufende Falzlinien
verbunden sind,
- eine erste Anordnung (9, 56, 67) von Klappen, die mit einer
Seite der genannten seitlichen Umschläge durch
zweite/orthogonal zu den genannten ersten Falzlinien verlaufende
Falzlinien verbunden und geeignet sind, den Boden der Kiste zu
bilden, und
- eine zweite Anordnung (10, 53, 69) von Klappen, die mit der
anderen Seite der genannten seitlichen Umschläge durch
dritte, orthogonal zu den genannten ersten Falzlinien verlaufende
Falzlinien verbunden und geeignet sind, den Deckel der Kiste
zu bilden, wobei die genannte Anordnung aus zwei als obere
Klappen bezeichneten Seitenklappen (22, 23; 71, 72) besteht,
zwischen denen zwei als untere Klappen bezeichnete
Seitenklappen (24, 25; 73, 74) liegen, wobei die genannten unteren
Klappen jeweils eine Lasche (29, 54, 75) aufweisen, welche
auf einer Seite aus der genannten Klappe ausgeschnitten und
auf der anderen Seite mit dem angrenzenden Umschlag durch
eine Falzlinie verbunden ist, die im wesentlichen mit der
dritten Falzlinie der genannten Klappe ineinanderfließt,
wobei die Umfangskanten (22.2, 23.2; 77) der den dritten
Falzlinien gegenüberliegenden oberen Klappen jeweils zwei
Schlitzteile (27, 28; 55; 78) aufweisen, die beiderseits der
genannten oberen Klappen in einem bestimmten Abstand (d, d&sub0;)
zu den Seitenkanten der genannten entsprechenden Klappen
liegen, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende der Laschen die
Form einer Spitze hat und die Länge der genannten Laschen d'
zwischen dem Ende der Spitze und der Falzlinie der Lasche mit
dem Umschlag, woran sie befestigt ist, etwas größer ist als
der genannte Abstand (d, do), und zwar um einen Abstand h,
der in der Größenordnung von 5 mm oder weniger liegt.
9. Zuschnitt nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Halbschlitz (78) an seinem Endteil, der der äußeren
Umfangskante (77) der entsprechenden oberen Klappe (71, 72)
gegenüberliegt, durch eine teilbare oder in der genannten
oberen Klappe über einen bestimmten Abstand ausgeschnittene
Linie verlängert ist, wobei die genannte teilbare oder
ausgeschnittene Linie schräg zu der Falzlinie (70) der oberen
Klappe und zu der seitlichen Umfangskante (79) des genannten
oberen Umschlags, der dem genannten Halbschlitz am nächsten
liegt, hin verläuft und so angeordnet ist, daß sie sich nach
Ausbildung der Kiste in Höhe der entsprechenden Kante der
Lasche befindet.
10. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 8 und 9, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Lasche (29) im wesentlichen die Form
eines T hat, dessen Querbalken mit dem mittleren Teil der
entsprechenden dritten Falzlinien (20), parallel dazu und
gegenüber dem Innern der Klappe im Verhältnis zu diesen
leicht versetzt ist.
11. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 8 und 9, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Lasche (54, 75) im wesentlichen die
Form eines Rechtecks oder gleichschenkligen Trapezes hat,
welches in einem dreieckigen Teil mit stumpfem Spitzenwinkel
ausläuft.
12. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Seiten der Bodenklappen, welche den
auf der anderen Seite mit den oberen Klappen versehenen
Seitenflächen entsprechen, halbmondförmige Aussparungen (16; 87,
88) aufweisen, deren Form zu derjenigen einer Halblasche
paßt.
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