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DE69418813T2 - Ausgabevorrichtung, versehen mit einem Rückschlagventil - Google Patents

Ausgabevorrichtung, versehen mit einem Rückschlagventil

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DE69418813T2
DE69418813T2 DE69418813T DE69418813T DE69418813T2 DE 69418813 T2 DE69418813 T2 DE 69418813T2 DE 69418813 T DE69418813 T DE 69418813T DE 69418813 T DE69418813 T DE 69418813T DE 69418813 T2 DE69418813 T2 DE 69418813T2
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dispensing
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LOreal SA
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Description

  • Die Erfindung betrifft einen Spender für ein fließfähiges Produkt in Form einer Flüssigkeit oder Creme (oder Paste), wie beispielsweise ein kosmetisches Produkt, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Es sind zahlreiche Spender bekannt, die einen Behälter aufweisen, der das abzugebende Produkt enthält und auf dem ein Abgabekopf lösbar oder nicht lösbar befestigt wird. Dieser Abgabekopf besitzt eine Vorrichtung, mittels der der Benutzer nach Wunsch die Abgabe des Produkts vornehmen kann, und einen Abgabekanal, der einerseits mit dem Behälter, der das abzugebende Produkt enthält und andererseits mit dem Äußeren in Verbindung ist.
  • Auf bekannte Weise kann der Behälter aus einem einzigen Behältnis bestehen, das durch innere Trennwände in mehrere Kammern unterteilt ist, deren jede mit einem Kanal verbunden ist, wobei die einzelnen Kanäle in einem gemeinsamen Abgabekopf vorgesehen sind.
  • Bekanntlich bleibt nach Abgabe des Produkts ein Teil dieses Produkts im Abgabekanal zurück. Dieser Teil des Produkts ist bei der Luftaufnahme des Abgabekopfs und ggf. bei der Lagerung mit der Luft in Kontakt. Infolgedessen kann das Produkt durch Oxidation zersetzt oder durch die Verunreinigungen und Mikroorganismen der Luft verunreinigt werden, so daß das bei einer späteren Abgabe abgegebene Produkt seine Eigenschaften verloren haben kann oder sogar schädlich geworden ist.
  • US-A-4 124 150 betrifft einen Spender für ein fließfähiges Produkt, der einen Behälter und einen Abgabekopf besitzt, der einen Abgabekanal für das abzugebende Produkt enthält, in dessen nach außen ausmündendem Endteil ein Verschlußsystem vorgesehen ist, das aus einem Absperrelement und einem Sitz besteht, der Teil eines Abgabekopfteils bildet, wobei das Absperrelement aus einer elastischen Zunge besteht, die mit dem Sitz in Kontakt ist, wenn keine Abgabe stattfindet, und sich von diesem Sitz durch Biegung senkrecht zum Sitz unter dem Druck des abzugebenden Produkts abhebt und bei Beendigung der Abgabe durch Elastizität wieder mit diesem Sitz in Kontakt kommt, wobei das Absperrelement der Einwirkung eines Spannorgans ausgesetzt ist, das bestrebt ist, es an den Sitz, mit dem es zusammenwirkt, angedrückt zu halten, um die Abdichtung des Verschlußkontakts zu gewährleisten. Das auf diese Weise geschaffene Verschlußsystem kann als relativ dicht angesehen werden. Das Spannorgan besteht jedoch aus einer nach außen vorstehenden Blattfeder, die relativ viel Raum in Anspruch nimmt, und die Montage dieses Spannorgans scheint nicht sehr sicher zu sein.
  • US-A-1 965 812 (entspricht dem Oberbegriff des Anspruchs 1) beschreibt die Verwendung einer Blattfeder, d. h. einer Metallamelle, die an einem starren Sitz in einem Verschlußorgan aufliegt. Die Verwendung einer Metallamelle kann in dem Fall, in dem der durch das Verschlußsystem verschlossene Behälter ein flüssiges Produkt wie Wasser oder Alkohol enthält, keinen dichten Verschluß herstellen.
  • Ziel der Erfindung ist es, für derartige Spender ein robustes und zuverlässiges Einrichtungs-Verschlußsystem zu schaffen, das im Ruhezustand, d. h. wenn keine Produktabgabe stattfindet, vollkommen dicht sein kann, das sich nur unter dem Druck des abzugebenden Produkts öffnet und das einfach ausgeführt ist.
  • Ein solches Einrichtungs-Verschlußsystem kann keimfrei gemacht werden, was insbesondere dann vorteilhaft ist, wenn abbaubare oder konservierungsmittelfreie Produkte abgegeben werden. Bei zahlreichen Produkten wie beispielsweise Sonnencremes ist eine derartige Keimfreiheit jedoch nicht erforderlich. Dieses Verschlußsystem kann auch in vorteilhafterweise verwendet werden, wenn der Spender einen Behälter besitzt, der aus einer Tube oder einem biegsamen, verformbaren Beutel oder aus einem Behälter mit einem Folgekolben besteht, der das Nichtvorhandensein einer Luftaufnahme erfordert. Wenn jedoch eine Luftaufnahme erforderlich ist, versieht man den Abgabekopf im allgemeinen zusätzlich zu dem aseptischen Verschlußsystem mit einem Luftaufnahmeventil, da dieses Verschlußsystem keine Luftaufnahme gestattet. Dies geht jedoch auf Kosten eines einfachen Aufbaus. Die Erfindung sieht auch vor, eine Luftaufnahme zu ermöglichen und ein System zu schaffen, das gleichzeitig die Abgabe und die Luftaufnahme gestattet, jedoch trotzdem vermeidet, daß in das Produkt während seiner Abgabe oder während der Lagerung Verschmutzungen, beispielsweise im Fall einer Sonnencreme Sand, eingeführt werden.
  • Gegenstand der Erfindung ist deshalb ein Spender für ein fließfähiges Produkt, der einen Behälter und einen Abgabekopf aufweist, der einen Abgabekanal für das abzugebende Produkt enthält, in dessen nach außen ausmündenden Endteil ein Verschlußsystem vorgesehen ist, das aus einem Absperrelement und einem Sitz besteht, der Teil eines Abgabekopfteils bildet, wobei das Absperrelement aus einer elastischen Zunge besteht, die mindestens teilweise mit dem Sitz in Kontakt ist, wenn keine Abgabe stattfindet, und die sich von diesem Sitz durch Biegung unter dem Druck des abzugebenden Produkts mindestens teilweise abhebt und nach Beendigung der Abgabe durch Elastizität wieder in ihre Ausgangsstellung zurückkehrt, wobei das Absperrelement der Einwirkung eines Spannorgans ausgesetzt ist, das bestrebt ist, es in seine Ausgangsstellung zurückzubringen, wobei die das Absperrelement bildende elastische Zunge Teil eines Verschlußorgans aus einem flexiblen Werkstoff bildet und das Spannorgan aus einem Fuß besteht, den das auf dem Abgabekopf befestigte Verschlußorgan aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußorgan einstückig aus einem natürlichen, synthetischen oder thermoplastischen Elastomer hergestellt ist.
  • Die elastische Zunge hat vorzugsweise eine sich ändernde Dicke und/oder Breite. Vorteilhafterweise hat die Zunge in Richtung ihres freien Endes auf mindestens einem Teil ihrer Länge eine kleinere Dicke und/oder Breite.
  • Die elastische Zunge ist mindestens auf Höhe ihres den Verschluß gewährleistenden Endes in die Wand des Abgabekopfs eingelassen.
  • Die oben erwähnte Abdichtung muß so gut sein, daß praktisch jede Luftansaugung durch das Verschlußsystem nach Beendigung der Abgabe des Produkts von beliebiger Viskosität ver hindert wird, wenn keine Luftaufnahme stattfindet. Da die Abdichtung etwas von dem Kontaktbereich zwischen dem Absperrelement und dem Sitz abhängig ist, sieht die Erfindung vor, einen Kontaktbereich zu wählen, der so groß ist, daß diese Abdichtung gewährleistet wird. Das Verschlußsystem bildet also ein Ventil, das sich nur in einer Richtung öffnen kann: in der Richtung der Abgabe des Produkts.
  • Das erfindungsgemäße Verschlußsystem, das praktisch nur aus einem kleinen Kontaktbereich zwischen einem Absperrelement aus flexiblem Werkstoff und einem Sitz besteht, hat den Vorteil, auf alle Abgabeköpfe anwendbar zu sein, ob sie auf verschweißten Tuben, Spendern mit Folgekolben oder biegsamen Beutel oder auf starren Behältern montiert sind. Es kann auch leicht in Abgabeköpfe mit sehr verschiedenen Formen integriert werden. Das Absperrelement und das den Sitz tragende Teil des Absperrelements können nämlich sehr verschiedene Formen haben.
  • Das Absperrelement besteht aus einem natürlichen, synthetischen oder thermoplastischen Elastomer, wie beispielsweise Styrol-Butadien-Copolymere, Nitrilkautschuks, Polychloropren oder Neopren, EPDM-Kautschuk, Polyurethane, Silikonkautschuk und Ethylen-Vinylacetat-Copolymere.
  • Der Sitz besteht vorzugsweise aus einem starren Werkstoff.
  • Das Spannorgan hat die Aufgabe, das Absperrelement während der Lagerung an den Sitz angedrückt zu halten und den Druck zu erhöhen, der erforderlich ist, um die Verformung des Absperrelements zu erhalten. Dadurch wird die Abdichtung des Verschlußsystems verbessert. Es hat ferner die Aufgabe, die Rückkehr des Absperrelements in seine Verschlußstellung zu erleichtern. Wenn das Spannorgan aus einem Fuß besteht, den das Verschlußorgan aufweist, ist es die Elastizität des flexiblen Werkstoffs, kombiniert mit der Winkelanordnung zwischen den Richtungen, in denen sich der Fuß einerseits und die elastische Zunge andererseits erstrecken, die der elastischen Zunge eine Biegevorspannung in der Richtung verleiht, die einem Druck der elastischen Zunge und damit ihres Endes auf den Sitz entspricht, mit dem sie zum Verschließen des Endteils des Abgabekanals, den dieser Sitz umgibt, zusammenwirkt.
  • Wenn eine Luftaufnahme gewünscht wird, schließt die elastische Zunge das Ende des Abgabekanals so gut, daß zufälliges Eintreten von Verunreinigungen verhindert wird, da aber die elastische Zunge mit dem Sitz nicht dicht zusammenwirkt, ist die Luftaufnahme möglich.
  • Der Fuß ist vorteilhafterweise allgemein parallelepipedförmig. Der Fuß besitzt eine langgestreckte Einhaknase.
  • Gemäß einer Abwandlung ist der Fuß allgemein zylindrisch; vorzugsweise ist der Fuß ringförmig.
  • Der Fuß besteht aus zwei Teilen.
  • Der Fuß ist in eine entsprechende Aussparung des Abgabekopfs eingepreßt.
  • Der Fuß erstreckt sich annährend senkrecht zu der Ebene, in der sich die elastische Zunge erstreckt. Gemäß einer Abwandlung bilden der Fuß und die Ebene, in der sich die ela stische Zunge erstreckt, miteinander einen Winkel, der von 90º abweicht.
  • Der Fuß kann quer zur Zunge in deren hinteren Bereich angeordnet sein. Der Fuß kann sich auch parallel zur Längsachse der Zunge erstrecken, wobei er aus zwei Teilen besteht, die auf beiden Seiten der Zunge angeordnet sind. Der Fuß kann dem hinteren Bereich der Zunge nahe sein, und eine Verstärkungsstrebe kann die beiden den Fuß bildenden Teile auf einem der Zunge nahen Teil ihrer Höhe verbinden.
  • Der Fuß kann auch dem mittleren Bereich der Zunge nahe sein.
  • Gemäß einer Ausführungsform besitzt die elastische Zunge drei Abschnitte, die paarweise miteinander einen Winkel bilden.
  • Die Zunge besitzt vorteilhafterweise einen hinteren Teil, der sich jenseits ihres Bereichs des Anschlusses an den Fuß befindet und der auf einem Teil des Abgabekopfs aufliegt. Der hintere Teil wird vorzugsweise nach der Montage des Verschlußorgans auf dem Abgabekopf unter Kompression gesetzt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich die Zunge im Ruhezustand in einer Ebene, die mit einer Ebene, die zu der Ebene, in der sich der Fuß erstreckt, senkrecht ist, einen Winkel bildet, wobei dieser Winkel größer als der Winkel ist, den dieselben Ebenen miteinander bilden, wenn das Verschlußorgan auf dem Abgabekopf befestigt ist.
  • Gemäß einer Abwandlung ist der Abgabekanal zum Teil im Inneren des Verschlußorgans gebildet.
  • Der Abgabekopf, der das Verschlußorgan trägt, ist vorzugsweise auf dem Behälter so montiert, daß er gegenüber diesem beweglich ist.
  • Der das Verschlußorgan tragende Abgabekopf weist vorteilhafterweise eine zylindrische Außenbuchse, eine Haltebuchse und eine Innenbuchse auf, die zylindrisch und koaxial sind und einen kreisförmigen Querschnitt haben und die einen mit einem Längsausschnitt versehenen hohlen Nippel umgeben, wobei der Behälter einen Kanal aufweist, der zwischen dem hohlen Nippel und der Innenbuchse dicht montiert ist und mit einem Ausschnitt versehen ist, wobei der Abgabekanal innen in dem zwischen dem hohlen Nippel und der Innenbuchse abgegrenzten ringförmigen Raum auf Höhe des Ausschnitts des hohlen Nippels ausmündet und wobei der Abgabekopf auf diese Weise auf dem Behälter drehbar montiert ist.
  • Gemäß einer Abwandlung werden das Verschlußorgan und mindestens ein Teil des Abgabekanals von einem beweglichen Organ getragen, das auf dem Abgabekopf und bezüglich dieses beweglich montiert ist. Das bewegliche Organ ist bezüglich des Abgabekopfs translationsbeweglich. Das bewegliche Organ ist auf dem Abgabekopf drehbar montiert.
  • Der Abgabekopf kann durch Einklinkung oder Verschraubung angebracht werden. Vorzugsweise gestatten Schnellöffnungsmittel mit mindestens einer Schräge die Trennung des Abgabekopfs von dem Spender. Derartige Einrichtungen sind beispielsweise in der FR-A-2 470 737 beschrieben.
  • Der Abgabekopf kann mit einem Folienscharnier zur Verbindung zwischen der Wand des Abgabekopfs und einem mit der elastischen Zunge versehenen Teil aus einem Stück gegossen bzw. geformt sein. Der Abgabekopf ist vorzugsweise aus zwei Werkstoffen hergestellt, wobei die elastische Zunge aus einem aufgespritzten Werkstoff hergestellt ist, der flexibler als der Werkstoff des Körpers des Abgabekopfs ist.
  • Zum besseren Verständnis der Erfindung wird im nachstehenden als nur zur Veranschaulichung dienendes und nicht begrenzendes Beispiel eine Ausführungsform beschrieben, die in der beiliegenden Zeichnung dargestellt ist. In dieser Zeichnung zeigen:
  • Fig. 1 eine teilweise im Schnitt gezeigte Teilansicht eines erfindungsgemäßen Spenders,
  • Fig. 1A eine Ansicht einer Einzelheit in Richtung des Pfeils F von Fig. 1, wobei das Verschlußorgan nicht angebracht ist,
  • Fig. 2 ein perspektivische Ansicht des Verschlußorgans für den Abgabekopf des Spenders von Fig. 1 in größerem Maßstab,
  • Fig. 1B, 1C, 2B den Fig. 1, 1A, 2 entsprechende Darstellungen einer Abwandlung,
  • Fig. 3 eine teilweise im Schnitt gezeigte Teilansicht einer Abwandlung des erfindungsgemäßen Spenders,
  • Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des Verschlußorgans des Abgabekopfs des Spenders von Fig. 3 in größerem Maßstab,
  • Fig. 5 einen Schnitt durch eine Einzelheit einer Abwandlung des erfindungsgemäßen Verschlußorgans für einen Abgabekopf,
  • Fig. 6 eine perspektivische Ansicht einer anderen Abwandlung des Verschlußorgans für einen Abgabekopf,
  • Fig. 7 eine Seitenansicht einer Abwandlung des erfindungsgemäßen Spenders,
  • Fig. 8 eine Abwandlung des Verschlußorgans von Fig. 6,
  • Fig. 9 einen Schnitt durch das Verschlußorgan der Abwandlungen gemäß den Fig. 6, 8 und 10 während der Abgabe des Produkts,
  • Fig. 10 eine andere Abwandlung des Verschlußorgans von Fig. 6,
  • Fig. 11 eine teilweise im Schnitt gezeigte Teilansicht einer Abwandlung des erfindungsgemäßen Spenders,
  • Fig. 12 eine Abwandlung von Fig. 11,
  • Fig. 13 eine Abwandlung von Fig. 5,
  • Fig. 14 eine Schnittansicht einer anderen Abwandlung des erfindungsgemäßen Verschlußorgans für einen Abgabekopf,
  • Fig. 15 eine Abwandlung von Fig. 14,
  • Fig. 16 eine teilweise im Schnitt gezeigte Ansicht einer Abwandlung des erfindungsgemäßen Spenders,
  • Fig. 17 eine perspektivische Ansicht einer anderen Abwandlung des Abgabekopfs in Verschlußstellung,
  • Fig. 19 einen Schnitt wie Fig. 18, wobei der Abgabekopf in geöffneter Stellung ist,
  • Fig. 20 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht des Abgabekopfs der Fig. 18 und 19,
  • Fig. 21 eine Ansicht einer weiteren Abwandlung des Abgabekopfs in geschlossener Stellung,
  • Fig. 22 eine der Fig. 21 entsprechende Ansicht, wobei der Abgabekopf in geöffneter Stellung ist,
  • Fig. 23 einen axialen vertikalen Schnitt einer Abwandlung des einstückig aus zwei Werkstoffen gegossenen Abgabekopfs, wobei Teile in Außenansicht gezeigt sind,
  • Fig. 24 eine Draufsicht auf Fig. 23, wobei der Deckel des Abgabekopfs geöffnet ist,
  • Fig. 25 eine Draufsicht auf den Kopf von Fig. 23 mit heruntergeklapptem Deckel während seiner Drehung zwischen der geschlossenen und der geöffneten Stellung,
  • Fig. 26 eine schematische Ansicht einer Abwandlung des einstückig geformten Kopfs von Fig. 1 in einem vertikalen axialen Schnitt,
  • Fig. 27 und 28 schematische perspektivische Darstellungen einer anderen Abwandlung des einstückig geformten Kopfs,
  • Fig. 29 und 30 perspektivische Darstellungen einer anderen Abwandlung des Abgabekopfs.
  • Wie Fig. 1 zeigt, besitzt ein Spender einen das abzugebende Produkt enthaltenden Behälter 2 von der allgemeinen Form eines Zylinders mit nicht kreisförmigem, beispielsweise elliptischem Querschnitt. Am oberen Teil des Behälters ist beispielsweise durch Einrastung ein Träger 3 befestigt, dessen unterer Teil sich an die Form des Behälters 2 anpaßt und dessen oberer Teil durch einen Hals 5 verlängert ist, der über eine Basis 5A angeschlossen ist, wobei der Hals 5 und die Base 5A kreisförmige Querschnitte haben und der Querschnitt der Base 5A etwas größer als der des Halses 5 ist. Die der Basis 5A und dem Hals 5 gemeinsame Achse ist leicht gegen die Längsachse des Behälters 2 und des unteren Teils des Trägers 3 geneigt, wobei dieser untere Teil an die Basis 5A gemäß einer zur Ebene der Fig. 1 senkrechten Ebene anschließt, die mit einer zur Achse des Behälters 2 senkrechten Ebene einen Winkel bildet.
  • Der Hals 5 wird seinerseits durch einen Kanal 6 mit derselben Achse und mit der Form eines Zylinders mit kreisförmigem Querschnitt verlängert, der einen axialen Durchgang 8 abgrenzt. Der Behälter 2 besteht aus relativ biegsamem Kunststoff. Innen sind der Behälter 2 und der Träger 3 so ausgebildet, daß der Durchgang 8 mit dem Inneren des Behälters 2 in Verbindung ist. Auf diese Weise kann das im Behälter 2 enthaltene Produkt durch manuelles Zusammendrükken des Behälters 2 durch den Durchgang 8 gedrückt werden.
  • Auf dem Spender sitzt ein Abgabekopf 4. Genauer gesagt besteht dieser aus einem hohlen Teil, das innen eine Aussparung aufweist, mit der sie auf den Kanal 6 aufgesteckt ist. Im Inneren dieser Aussparung tritt ein hohler Nippel 10 in den Durchgang 8 des Kanals 6 ein. Das Innenvolumen dieser Aussparung ist mit einem Abgabekanal 12 in Verbindung, der seinerseits mit einer Abgabeöffnung 13 zur Abgabe des Produkts nach außen in Verbindung ist. Der Abgabekanal 12 und die Abgabeöffnung 13 sind auch in Fig. 1A sichtbar.
  • Der Kopf 4 besitzt einen Kragen 7, der den Kanal 6 umgibt, der außen eine ringförmige Rippe 6A aufweist, die in eine entsprechende, an der Innenfläche des Kragens 7 vorgesehene Nut eingerastet ist. Auf diese Weise wird der Kopf bezüglich des Halses 5 und des Behältes 2 axial gehalten, wobei er sich gleichzeitig bezüglich dieser drehen kann. Der Kopf 4 wird bei seiner Drehung außerdem durch einen Führungsring 7A geführt, der im Inneren des unteren Teils des Kopfs angebracht ist und durch Reibung mit der Außenwand der Basis 5A des Halses 5 zusammenarbeitet.
  • Der Abgabekanal 12 ist je nach der Drehstellung des Kopfs 4 bezüglich des Kanals 6 mit dem Durchgang 8 verbunden oder nicht: der hohle Nippel 10 besitzt einen Längsausschnitt 11, und der Kanal 6 besitzt an seinem oberen Ende einen Längsausschnitt 9. In der in Fig. 1 dargestellten Stellung liegen die Ausschnitte 11 und 9 nicht einander gegenüber, sondern zueinander in einem Winkel von 180º, und die Verbindung zwischen dem Abgabekanal 12 und dem Durchgang 8 ist damit geschlossen. In dieser Stellung verlängert der Kopf 4 auch außen auf zentrierte Weise den Behälter 2 und den Träger 3. Durch Verdrehen des Kopfs 4 um 180º gegenüber dem Träger 3 und dem Behälter 2 aus der in Fig. 1 dargestellten Stellung heraus gelangen die Ausschnitte 11 und 9 einander gegenüber und die Verbindung ist hergestellt. Infolge der Neigung der Basis 5A, mit der der Kopf 4 zusammenarbeitet, ist der Kopf 4 dabei gegen die Achse des Behälters 2 geneigt, was für den Benutzer die Abgabe erleichtert.
  • Die Abgabeöffnung 13 ist durch ein Einrichtungs-Verschlußorgan 20 verschlossen. Das Verschlußorgan besteht aus einem elastischen Werkstoff. Wie in Fig. 2 besser sichtbar ist, besitzt das Verschlußorgan 20 eine elastische Zunge 22 und einen Fuß 21 zur Befestigung und zum Unterspannungsetzen der Zunge 22, die die allgemeine Form eines Parallelepipeds hat. Bei dieser Ausführungsform erstreckt sich der Fuß 21 ungefähr senkrecht zu der Ebene, in der sich die elastische Zunge 22 erstreckt. Das Verschlußorgan 20 ist so ausgebildet, daß es ein Luftaufnahme gestattet. Zu diesem Zweck besitzt die Zunge 22 in Nähe des Fußes 21 eine Innenseite 23, die dazu bestimmt ist, mit dem vom Abgabekopf 4 getragenen Sitz 15 zusammenzuwirken, und an ihrem Außenende eine leicht nach außen versetzte Endseite 24, auf deren Höhe die von dem Sitz 15 umgebene Abgabeöffnung 13 liegt. Auf diese Weise ist die Öffnung nicht vollständig verschlossen, da die am Zungenende vorgesehene Innenseite 24 sich in einem leichten Abstand von diesem befindet.
  • Die elastische Zunge 22 und der Fuß 21 liegen gewissermaßen auf den Seiten eines Dieders, dessen Kante der Verbindung zwischen Zunge und Fuß entspricht. In Nähe des den Verschluß gewährleistenden Endes der Zunge 22 hat diese Zunge eine kleine Winkelausdehnung auf einem Kreis, dessen Mittelpunkt auf der Achse des Behälters 2 liegt.
  • Der Fuß 21 des Verschlußorgans 20 ist in eine Aussparung eingepreßt, die für seine Aufnahme im Abgabekopf 4 vorgesehen ist. Diese Aussparung erstreckt sich in Querrichtung von einem die Zunge 22 aufnehmenden Falz 20A aus, dessen Umriß also an die Form des Umrisses dieser Zunge angepaßt ist und dessen Boden den Sitz 15 bildet. Die einstückige Ausführung des Verschlußorgans 20 mit ihrer Zunge 22 und ihrem Fuß 21 gestattet es, die elastische Zunge 22 mit ihrer Innenseite 23 an ihren Sitz 15 angedrückt zu halten. Bei dieser Ausführungsform, bei der der Fuß 21 dieselbe Breite wie die Basis der Zunge 22 hat, über die diese an den Fuß 21 anschließt, wurden gute Ergebnisse hinsichtlich des Halts der an ihren Sitz angedrückten Zunge 22 mit einer Dicke des Fußes 21 gleich dem Zweifachen der Dicke der Zunge 22 erzielt, die 2 mm bzw. 1 mm betrugen, wobei die Höhe des Fußes 21 etwa das Fünffache der Dicke der Zunge 22, d. h. 5 mm betrug und die Zunge 22 eine Gesamthöhe von 10 mm hatte.
  • Die Anbringung des Fußes 21 in der Aussparung des Abgabekopfs 4 ist so vorgesehen, daß auf mindestens einem Teil der Zunge 22 eine Biegespannung erzeugt wird, so daß diese sich elastisch an den Sitz 15 anlegt.
  • Die Zunge 22 ist vorteilhafterweise mindestens auf Höhe ihres den Verschluß gewährleistenden Endes in eine entsprechend geformte Aussparung der Wand des Kopfs 4 eingelassen, so daß zusammen mit der Außenfläche des Kopfs 4 in Ruhestellung eine durchgehende glatte Fläche gebildet wird. Auf diese Weise steht die Zunge 22 im Ruhezustand in der geschlossenen Stellung mindestens an ihrem den Verschluß gewährleistenden Ende nicht an der Außenfläche des Kopfs 4 vor.
  • Was die in der vorliegenden Anmeldung beschriebenen Abwandlungen betrifft, so können alle so ausgebildet sein, daß sie eine Luftaufnahme ermöglichen oder nicht. Um beispielsweise die Abwandlung der Fig. 1 und 2 an einen Spender ohne Lufteintritt anzupassen, genügt es, daß sich die Innenseiten 23 und 24 der Zunge 22 in einer gemeinsamen Ebene befinden, und zwar in der Ebene, in der die Zunge 22 auf ihrem die Abgabeöffnung 13 aufweisenden Sitz 15 gehalten wird. Eine solche Ausführungsform ist in den Fig. 1B, 1C und 2B dargestellt, die jeweils den oben beschriebenen Fig. 1, 1A bzw. 2 entsprechen. Bei dieser Abwandlung ohne Luftaufnahme gemäß den Fig. 1B, 1C und 2B wirkt die Zunge 22 mit ihrer Seite 24 mit dem Sitz 15 um die Abgabeöffnung 13 herum zusammen. Wie Fig. 2B zeigt, ist auf der Seite 24 der Zunge 22 auf Höhe der Abgabeöffnung 13 eine Einsenkung 24A vorgesehen, die die Form dieser Abgabeöffnung hat. Dadurch wird vermieden, daß sich der Rand der Öffnung 13 auf der Zunge eindrückt, und es wird eine hervorragende Abdichtung des Verschlusses erreicht. Eine solche Anordnung kann natürlich auch auf die folgenden Abwandlungen angewandt werden.
  • Das Verschlußorgan 20 kann auch so ausgebildet sein, daß es mit zwei Abgabeöffnungen zusammenwirkt, wie in Fig. 7 dargestellt ist. In dieser Figur besitzt der Behälter 2 zwei Kammern 2A, 2B, die durch eine Trennwand 2C abgetrennt sind. Jeder Kammer 2A, 2B ist ein Abgabedurchgang 10A bzw. 10B zugeordnet, der jedes der in den Kammern 2A, 2B enthaltenen Produkte zu den Abgabeöffnungen 13A, 13B leitet, die im Ruhezustand durch das Verschlußorgan 20 geschlossen sind.
  • In den anderen Figuren, die andere Abwandlungen darstellen, sind Organe mit denselben Funktionen wie die anhand der Fig. 1 und 2 beschriebenen Organe der Einfachheit halber mit denselben Bezugszahlen versehen.
  • Wie die Fig. 3 und 4 zeigen, trägt der Träger 3 eine Pumpe oder ein Abgabeventil 14 herkömmlicher Art, deren bzw. dessen Kanal 6 die herausragende Stange bildet, die den einen Druckknopf bildenden Verteilungskopf 4 trägt. Das Verschlußorgan 30 besitzt eine elastische Zunge 32 und einen Befestigungsfuß 31.
  • Der Fuß 31 hat die allgemeine Form eines zylindrischen Rings. Die zylindrische Wand 33 dieses Fußes 31 ist außen mit Längsrippen 36 versehen, die die Außenfläche des Fußes 31 vergrößern, so daß der Fuß 31 gut in den Abgabekopf 4 eingelassen werden kann. Mittels eines Längsausschnitts 37 kann der Fuß 31 auf den Abgabekanal 12 aufgesteckt werden, den der Abgabekopf 4 besitzt, der in seinem oberen Teil eine nach außen offene Aussparung besitzt, die das Verchlußorgan 30 aufnimmt und die eine zur Form dieses Verschlußorgans 30 ergänzende Form hat. Bei der dargestellten Ausführungsform bilden die Achse des Fußes 31 und die Ebene, in der sich die elastische Zunge 32 erstreckt, miteinander einen von 90º abweichenden Winkel von etwa 110º. Die Zunge 32, die die allgemeine Form eines Wassertropfens im Schnitt hat, steht um den ganzen Fuß 31 herum vor, so daß nicht nur ein vorderer Teil 34 gebildet wird, der direkt mit dem Sitz 15 zusammenwirkt, sondern auch ein hinterer Teil 35 (hinter dem Fuß 31 gelegen), der auf dem Abgabekopf 4 aufliegt und die Wirkung des Fußes 31 beim Unterspannungsetzen der Zunge 32 auf dem Sitz 15 verstärkt. Gute Ergebnisse wurden mit einem Fuß mit einer mittleren Länge von 10 mm erzielt, wobei die zylindrische Fläche 33 einen Durchmesser von 8 mm hatte, die Länge der Zunge 32 25 mm und ihre Höchstbreite 16 mm betrugen und die Achse des Fußes 31 mit der Ebene, in der sich die elastische Zunge 32 erstreckt, einen Winkel von etwa 20º bildete.
  • Das Verschlußorgan 40 von Fig. 5 besitzt einen Fuß 41 mit der allgemeinen Form eines Parallelepipeds, der bezüglich des Endes der Zunge 42, das auf Höhe der Abgabeöffnung 13 mit dem Sitz 15 zusammenwirkt, hinten gelegen ist; der Fuß 31 besitzt eine langgestreckte Nase 43 zur Einhakung an einer Wand des Abgekopfs 4. Die Wirkung des Fußes wird außerdem dadurch verstärkt, daß eine Aussparung 44 des Verschlußorgans 40 auf einen entsprechenden Zapfen aufgesteckt ist, der auf dem Abgabekopf 4 vorgesehen ist. Das der Öffnung 13 nahe Ende der Zunge 42 erstreckt sich in einer Richtung, die mit der Richtung des Fußes 41 einen Winkel von etwa 70º bildet. Gemäß einer Abwandlung, die in Fig. 13 dargestellt ist, ist der hintere Teil 45 der Zunge 42 des Verschlußorgans 40 über den Fuß 41 hinaus verlängert. Dadurch, daß dieser hintere Teil 45 an der Wand des Abga bekopfs 4 aufliegt und in diese eingelassen ist, wird die Spannfunktion des Fußes 41 verstärkt.
  • Gemäß den Abwandlungen der Fig. 6, 8, 9 und 10 besitzt das Verschlußorgan 50 einen Fuß aus zwei Teilen 51A, 51B von allgemeiner Parallelepipedform, die jeweils wie das Verschlußorgan 50 von Fig. 5 eine langgestreckte Einhaknase 53A, 53B aufweisen. Statt jedoch in Querrichtung hinter der Zunge 52 angeordnet zu sein, erstreckt sich der aus zwei Teilen 51A, 51B bestehende Fuß parallel zur Längsachse der Zunge 52 auf jeder Seite von dieser. In Fig. 6 ist der Fuß 51A, 51B nahe der hinteren Zone der schnabelförmigen Zunge 52, während der Fuß 51A, 51B gemäß Fig. 8 nahe der mittleren Zone der trapezförmigen Zunge 52 ist. Gemäß Fig. 10 verbindet eine Verstärkungsquerstrebe 51C die beiden Teile 51A, 51B auf einem der Zunge 52 nahen Teil ihrer Höhe. Dadurch wird die Einlassung des Verschlußorgans 50 in den Abgabekopf verstärkt, und damit auch seine Funktion als Organ zum Spannen der elastischen Zunge 52. Für diese Abwandlung zeigt Fig. 9, wie der mittlere Teil der Zunge 52 auf Höhe der Abgabeöffnung 13 bei der Abgabe des den Abgabekanal 12 durchquerenden Produkts (schematisch mit dem in dieser Figur nach oben gerichteten Pfeil dargestellt) abgehoben wird. Die Füße 51A, 51B dieser Abwandlungen erstrecken sich im allgemeinen senkrecht zur Zunge 52. Eine bessere Spannung der Zunge 52 wird erzielt, wenn der Innenwinkel, den sie mit der Zunge 52 bilden, etwas kleiner als 90º ist, wenn das Verschlußorgan 50 im Ruhezustand ist, wobei dieser Winkel 90º beträgt, wenn das Organ 50 auf dem Abgabekopf montiert ist.
  • Gemäß den Fig. 11 und 12 besitzt der Abgabekopf 4, der die Form eines Druckknopfs zur Betätigung einer Pumpe oder eines Abgabeventils 14 hat, die bzw. das vom Träger 3 getragen ist, ein Verschlußorgan 60, dessen Fuß 61 die Form eines zylindrischen Rings hat und der in eine entsprechend geformte Aussparung des Abgabekopfs 4 eingelassen ist. Gemäß Fig. 11 besteht die elastische Zunge 62 des Verschlußorgans 60 aus drei Abschnitten 63, 64, 65, die miteinander einen Winkel bilden, wobei ein Abschnitt, und zwar der Abschnitt 64, mit dem Sitz 15 und der Abgabeöffnung 13 zusammenwirkt. Von außen gesehen bilden die Abschnitte 62 und 63 miteinander einen konvexen Winkel von etwa 115º, während die Abschnitte 63 und 65 einen konkaven Winkel von etwa 135º bilden, wobei der Abschnitt 63 innen den Fuß 61 trägt und die Abschnitte 64 und 65 zu beiden Seiten des Abschnitts 63 angeordnet sind. Ebenso wie bei der Abwandlung der Fig. 3 und 4 verstärkt der hintere Abschnitt 65 die Wirkung des Fußes 61 als Spannorgan für die Zunge 62, genauer gesagt für den Abschnitt 64. Gemäß Fig. 12 hat die Zunge 62 eine allgemein ebene Form und nur der zylindrische ringförmige Fuß 61 stellt die Spannungswirkung her, wobei die Achse des Fußes 61 mit dem Teil der Zunge 62, mit dem er verbunden ist, einen Winkel von etwa 90º und mit dem Ende der Zunge 62 einen Winkel von etwa 45º bildet.
  • Bei der in Fig. 14 gezeigten Abwandlung besitzt das Verschlußorgan 80 zwei Befestigungsfüße: einen parallelepipedförmigen Fuß 81, der mit einer langgestreckten Einhaknase 83 versehen ist, und einen Fuß 81A in Form eines zylindrischen Zapfens, die beide von einer entsprechenden Aussparung des Abgabekopfs 4 aufgenommen werden. Bei dieser Abwandlung erstreckt sich die Zunge 82 in Ruhestellung, d. h. in der in Fig. 14 gezeigten Stellung, in einer Ebene, die einen Winkel von beispielsweise etwa 20º mit einer Ebene bildet, die zu der Ebene, in der sich der Fuß 81-81A erstreckt, senkrecht ist. Dieser Winkel ist größer als der Winkel, den diese Ebenen miteinander bilden, wenn das Verschlußorgan 80 montiert ist, wobei es am Abgabekopf 4 befestigt ist. Dieser Winkel ist hierbei beispielsweise auf die Hälfte reduziert und wird nach Montage dank der Verklammerung des Organs 80 auf dem Kopf 4 durch die Einhaknase 83 des Fußes 81 beibehalten. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß zu der "natürlichen" Wirkung der Unterspannungsetzung der Zunge 80 durch den Fuß 81-81A ein Effekt der Komprimierung der Zunge 82 auf dem Sitz 15 hinzukommt, was zu einer höheren Wirksamkeit des Verschlusses der Abgabeöffnung 13 führt. Diese Wirksamkeit kann noch erhöht werden, indem die Zunge 82 mit einem hinteren Teil 85 versehen wird, der nach Montage ebenfalls unter Komprimierung auf der Außenwand des Kopfs 4 aufliegt, wie Fig. 15 zeigt.
  • Die Fig. 16 und 17 zeigen einen Spender mit einem Behälter 2 aus einem relativ flexiblen Material. Der Hals 5 und der Kanal 6, die kreisförmigen Querschnitt haben, sind einstückig mit dem Behälter 2 ausgeführt, dessen Querschnitt beliebig sein kann, wobei der Kanal 6 für den Behälter 2 einen Hals bildet. Der Abgabekopf 4 besitzt abgesehen von dem hohlen Nippel 10, der mit einem Längsausschnitt 11 versehen ist, wie anhand von Fig. 1 beschrieben wurde, eine zylindrische Außenbuchse 4A mit kreisförmigem Querschnitt, die in ihrem unteren Teil zur Führung mit dem Hals 5 zusammenwirkt. Der Hals 5 ist mit einer die Bewegung begrenzenden Aussparung 18 versehen, in die eine radiale Nase 17 eintritt, die die Außenbuchse 4A in ihrem unteren Teil innen aufweist. Auf diese Weise kann sich der Abgabekopf 4 bezüglich des Behälters 2 innerhalb der Ausschlagsgrenzen der radialen Nase 17 in der Aussparung 18 drehen. Die Stabilität der Endstellung der Nase 17 in dieser Aussparung 18 wird durch Positionierungsstifte 19D, 19 G gewährleistet, die die radiale Nase 17 passieren muß, wobei die Elastizität des Kunststoffs ausgenutzt wird, aus dem der Abgabekopf 4 besteht.
  • Der Abgabekopf 4 besitzt ferner, radial zwischen der Außenbuchse 4A und dem hohlen Nippel 10 angeordnet, eine Haltebuchse 4B und eine Innenbuchse 4C, die zylindrisch mit kreisförmigem Querschnitt und koaxial sind. Das untere Ende der Haltebuchse 4B ist an einem mit dem Behälter 2 fest verbundenen, kreisförmigen Einrastkragen 16 eingeklinkt, der in axialer Richtung zwischen dem Hals 5 und dem Kanal 6 angeordnet ist. Der Durchmesser des Kragens 16 hat einen Wert, der zwischen den Werten der Durchmesser des Halses 5 und des Kanals 6 liegt. Der hohle Nippel 10 und die Innenbuchse 4C haben solche Durchmesser, daß sie einen ringförmigen Raum bilden, der den Kanal 6 dicht aufnehmen kann. Der Abgabekanal 12 ist auf einer Seite mit diesem ringförmigen Raum auf Höhe des Ausschnitts 11 des Nippels 10 verbunden und auf der anderen Seite mit dem Äußeren. In einer der oben beschriebenen Endstellungen des Kopfes 4 bezüglich des Behälters 2 sind die Ausschnitte 9 und 11 und das innere Ende des Abgabekanals 12 auf gleicher Höhe. In dieser Stellung, die in Fig. 16 dargestellt ist, kann das im Behälter 2 enthaltene Produkt durch einen manuellen Druck auf den Behälter 2 zum Abgabekanal 12 gedrückt werden. In der anderen Endstellung des Kopfs 4 befindet sich ein voller Teil der Wand des Kanals 6 zwischen dem Kanal 12 und dem Ausschnitt 11, so daß jede Abgabe verhindert wird. Auf Höhe des äußeren Endes des Kanals 12, der mit der Abgabeöffnung endet, befindet sich die Zunge 92 des Verschlußorgans 90, dessen parallelepipedförmiger Fuß 91 in eine entsprechende Aussparung des Kopfs 4 eingelassen ist. Das Verschlußorgan 90 ist von derselben Art wie das anhand der Fig. 1 und 2 beschriebene Verschlußorgan 20. Das Verschlußorgan 90 besitzt jedoch eine Zunge 92, die sich in einer Ebene erstreckt, die mit dem Fuß 91 einen stumpfen Winkel von etwa 130º bildet. Der beschriebene Spender hat den Vorteil, daß er einfach ausgeführt ist. Er besteht nämlich nur aus drei einzelnen Teilen, und zwar einem Behälter 2, einem Abgabekopf 4 und einem Verschlußorgan 90.
  • Wie anhand der bisher beschriebenen Abwandlungen zu sehen ist, ist das im Behälter enthaltene Produkt in der Verschlußstellung des Spender im Ruhezustand nach außen isoliert, und zwar einerseits durch das Verschlußsystem, das in dem nach außen ausmündenden Endteil des Abgabekanals vorgesehen ist, und andererseits durch den Verschluß der Verbindung zwischen dem Abgabekanal 12 und dem Behälter 2. Den Verschluß dieser Verbindung erhält man durch die Montage des Abgabekopfs 4, der gegenüber dem Behälter 2 entweder drehbeweglich (beispielsweise Fig. 1 und 16) oder translationsbeweglich ist (beispielsweise Fig. 3, 11 und 12)
  • Natürlich kann man dieses selbe Ergebnis unabhängig von der Montage des Abgabekopfs 4 auf dem Behälter 2 (fest oder beweglich) erreichen.
  • Die Fig. 18, 19 und 20 zeigen einen erfindungsgemäßen Spender, der einen Abgabekopf 4 besitzt, der an einem vom Behälter 2 getragenen Ring 7A auf diesem Behälter 2 eingeklinkt ist, wobei nicht dargestellte Mittel vorgesehen sein können, um eine Drehung des Abgabekopfs 4 gegenüber dem Behälter 2 zu verhindern.
  • Der Abgabekopf 4 besteht aus zwei Teilen: einem Träger 103, über den der Abgabekopf 4 auf dem Behälter 2 montiert ist, und einem beweglichen Organ 104, das auf dem oberen Teil des Trägers 103 aufgeklinkt ist, auf dem es durch sich in Längsrichtung erstreckende Einklinknasen 105 gehalten ist, die auf jeder Seite des beweglichen Organs 104 angeordnet sind und mit zu beiden Seiten des Trägers 103 angeordneten, parallelen Schienen zusammenwirken. Auf diese Weise ist das bewegliche Organ 104 bezüglich des Trägers 103 verschiebbar montiert. Wenn der Träger 103 auf dem Behälter 2 montiert ist, wirkt eine ringförmige Lippe 108 des Trägers mit dem Rand des Kanals 6 zusammen, der den Hals 5 des Behälters 2 verlängert, und gewährleistet die Abdichtung der Montage. Die obere Wand des Trägers 103 ist auf Höhe des Durchgangs 8 des Kanals 6 mit einem Durchgang 12C versehen. Das bewegliche Organ 104, das den oberen Teil des Abgabekopfs 4 bildet, ist von einem L-förmigen Abgabekanal 12 durchsetzt, der einen Querteil 12B aufweist, dessen nach außen ausmündendes Ende die Abgabeöffnung 13 aufweist, sowie einen axialen Teil 12A, der im unteren Teil des beweglichen Organs 104 auf Höhe und in der Mitte einer halbkugelförmigen Erhebung 106 ausmündet. In der Mittel seines unteren Teils trägt das bewegliche Organ 104 eine weitere Erhebung 109, die der Erhebung 106 ähnlich ist. Im oberen Teil des Trägers 103 sind ebenfalls halbkugelförmige Vertiefungen 107A, 107B, 107C vorgesehen, die eine ergänzende Form zu den Erhebungen 106, 109 haben. Die Vertiefung 107B befindet sich in der Mitte, indem sie den Durchgang 12C umgibt, und ist in gleichem Abstand von den Vertiefungen 107A, 107C angeordnet, wobei dieser Abstand gleich dem der Erhebungen 106, 109 ist. Die Erhebungen 106, 109 dienen zur Positionierung unter Ausnutzung der Elastizität des Kunststoffs, aus dem der Träger 103 und das bewegliche Organ 104 bestehen. Sie definieren zwei stabile Stellungen des beweglichen Organs gegenüber dem Träger 103, wenn es gegenüber diesem geradlinig verschoben wird. In der in Fig. 18 dargestellten Stellung wirken die Erhebungen 106 und 109 mit den Vertiefungen 107C und 107B zusammen. In dieser Stellung, Verschlußstellung genannt, befindet sich der axiale Teil 12A des Abgabekanals 12 auf Höhe eines vollen Teils des Trägers 103. In der anderen Stellung des beweglichen Organs 104, das in Fig. 19 dargestellt ist, wirken die Erhebungen 106 und 109 mit den Vertiefungen 107B und 107A zusammen. In dieser Stellung, Öffnungsstellung genannt, befindet sich der axiale Teil 12A des Abgabekanals 12 auf der Höhe des Durchgangs 12C.
  • An seinem der Abgabeöffnung 13 benachbarten Enden trägt das bewegliche Organ 104 das Verschlußorgan 100, das aus einer elastischen Zunge 102 und einem Fuß 101 besteht. Bei dieser Abwandlung ist der Fuß 101 ringförmig und umgibt das Ende des beweglichen Organs 104, indem es in eine ebenfalls ringförmige Nut 104A eintritt.
  • Die in den Fig. 21 und 22 dargestellte Abwandlung des Abgabekopfs 4 ist von derselben Art wie die oben beschriebene Abwandlung. Der Abgabekopf 4 besteht aus zwei Teilen, einem Träger 113, mit dem der Abgabekopf 4 auf dem Behälter montiert ist, und einem beweglichen Organ 114. Bei dieser Abwandlung ist das bewegliche Organ 114 auf dem Träger 113 mit Hilfe von zwei Achsenhälften 115, die es seitlich trägt, drehbar montiert. Der Teil 12A des Abgabekanals 12, der sich zum obere Teil des beweglichen Organs 114 schräg erstreckt, besitzt einen unteren Teil, der sich je nach der Stellung des beweglichen Organs 114 bezüglich des Trägers 113 auf Höhe des Durchgangs 12C oder nicht befindet. In einer sogenannten Verschlußstellung, die in Fig. 21 dargestellt ist, befindet sich der Teil 12A des Abgabekanals 12 auf Höhe einer vollen Wand des Trägers 113. In der anderen Stellung, die durch Einwirkung auf den hinteren Teil 116 des beweglichen Organs 114 erreicht wird und die Öffnungsstellung genannt wird, befindet sich dieser Teil 12A auf Höhe des Durchgangs 12C. Das bewegliche Organ 114 trägt ein Verschlußorgan 110 von der anhand von Fig. 16 beschriebenen Art, das eine elastische Zunge 112 und einen Fuß 111 aufweist. Wie man bemerkt, ist das der Zunge 112 benachbarte Ende des beweglichen Organs 114 in Verschlußstellung vollständig eingerückt und durch den Außenmantel des Träger 113 geschützt.
  • Bei allen Abwandlungen des erfindungsgemäßen Spenders ist das Verschlußorgan an dem Abgabekopf angebracht. Dieser Vorgang kann natürlich manuell durchgeführt werden, jedoch auch automatisch beispielsweise bei der Formung des Abgabekopfs, indem beispielsweise eine gleichzeitige Formung von zwei Werkstoffen vorgenommen wird, oder nacheinander durch Umformung bzw. Umgießung, indem Werkstoffe gewählt werden, die keine physikalisch-chemischen Affinitäten haben und das freie Funktionieren der elastischen Zunge bezüglich des Sitzes, mit dem sie zusammenwirkt, gestatten.
  • Die Fig. 23 bis 25 zeigen einen Abgabekopf 4d, der aus einem einzige Teil gegossen ist, der aus zwei Werkstoffen hergestellt ist, und zwar vorteilhafterweise mit selbstbrechenden Zungen, die vor der ersten Benutzung die Unverletztheit des Verschlusses garantieren. Dieser Kopf 4d kann gemäß einer Abwandlung auch aus einem einzigen Werkstoff hergestellt sein.
  • Die einzelnen Elemente des Abgabekopfs der Fig. 23 bis 25, die den bereits anhand von Fig. 1 beschriebenen Elementen ähnlich sind oder eine ähnliche Rolle wie diese spielen, sind mit denselben Bezugszahlen versehen, wobei diesen der Buchstabe d nachgesetzt ist. Diese Elemente werden nicht mehr oder nur kurz beschrieben.
  • Die Kapsel 4d bildet ein einziges Stück mit einem Deckel 200, der durch mindestens ein Folienscharnier F mit der Seitenwand des Abgabekopfs 4d verbunden ist.
  • Bei der in der Zeichnung dargestellten besonderen Ausführungsform ist der Kopf 4d von einer zylindrischen Buchse mit ovalem Querschnitt umgeben. Der Kopf 4d ist mit einem Innenkragen 7d fest verbunden, der an einem vorstehenden Rand des Halses des Behälters 2d durch Einklinkung befestigt werden kann.
  • Ein zum Kragen 7d koaxialer Kanal 6d, der radial in dessen Inneren gelegen ist, weist innen den Durchgang 8d für das Produkt auf. Die Basis des Kanals 6d besitzt einen oder mehrere Ausschnitte 201, in die ergänzende Blockierorgane 202 eintreten können, die auf dem Hals des Behälters 2d vorgesehen sind, um den Kanal 6d bezüglich des Behältes 2d hinsichtlich Drehung zu blockieren.
  • Der Kanal 6d ist mit der Innenwand des Kragens 7d durch gleichmäßig verteilte, selbstbrechende radiale Zungen 203 verbunden.
  • Der im oberen Teil des Kopfs 4d befindliche Deckel 200 hat eine dem Querschnitt des Kopfs 4d entsprechende Form, im dargestellten Fall beispielsweise ovale Form.
  • Unter dem Deckel 200 vorstehend ist eine Umfangsbuchse 200a vorgesehen, die mit einer zugeordneten Aussparung des Kopfs 4d zusammenwirken und den Deckel in der heruntergeklappten Stellung von Fig. 23 halten kann.
  • Der Deckel 200 besitzt in der Mitte seiner Unterseite vorstehend einen hohlen Nippel 10d, der mit einem seine Wand durchquerenden Längskanal 11d versehen ist. Wenn der Deckel 200 auf den Kopf 4d heruntergeklappt ist, wie in Fig. 23 dargestellt ist, ist der Nippel 10d auf das obere Ende des Kanals 6d dicht aufgesteckt. Der Durchgang 8d mündet mit einem zu ihm rechtwinkligen Längskanal 9d nach außen. Der Kanal 9d kann durch eine Drehbewegung des Kopfs 4d vor den Kanal 11d gebracht werden oder diesem diametral entgegengesetzt sein, wie in Fig. 23 dargestellt ist.
  • Dieser Kopf 4d besitzt einen Abgabekanal 12d, der sich radial längs einer kleinen Halbachse des ovalen Querschnitts zwischen der Außenwand des Kanals 6d und einer Abgabeöffnung 13d erstreckt.
  • Der Deckel 200 besitzt eine elastische Zunge 22d, die auf Höhe der Abgabeöffnung 13d angeordnet ist, um diese zu verschließen. Diese elastische Zunge 22d ist in einer Aussparung 204 angeordnet, die an einem Ende der kleinen Achse des Deckels 200 vorgesehen ist. Die Zunge 22d ist in ihrem hinteren Teil durch ein Scharnier 205 mit einem den Fuß 21d bildenden Teil des Deckels verbunden. Dieser Fuß besitzt vorzugsweise einen nach unten vorstehenden Teil, der in eine zwischen der Außenwand des Kanals 6d und der Wand 7d vorgesehene Aussparung eintritt. Gegebenenfalls kann der Fuß 21d einen Teil des Nippels 10d einschließen, der zu diesem Teil 21d entgegengesetzt gelegen ist.
  • Die mit ihrem Deckel 200 einstückig ausgeführte Kapsel 4d kann in der Stellung mit offenem Deckel, wie in Fig. 24 dargestellt ist, aus einem Werkstoff gegossen werden. Vorteilhafterweise wird der Kopf 4d aus zwei Werkstoffen geformt, beispielsweise aus Polypropylen für den Kopf 4d und den auf der der Zunge 22d entgegengesetzten Seite gelegenen Teil des Deckels 200, während die aus Zunge 22d, Fuß 21d und Nippel 10d bestehende Einheit aus einem Elastomermaterial hergestellt wird, das auf den Teil des Deckels 200 aus Polypropylen aufgespritzt wird.
  • Die Arbeitsweise des Abgabekopfs 4d der Fig. 23 bis 25 ergibt sich unmittelbar aus den vorstehenden Erläuterungen.
  • Bei der Lagerung befindet sich der auf den Kopf 4d heruntergeklappte Deckel 200, wie in Fig. 23 dargestellt ist, in einer solchen Winkelstellung bezüglich des Kanals 6d, daß die Längskanäle 11d, 9d einander diametral entgegengesetzt sind. Der Austritt des Produkts ist auf diese Weise geschlossen. Die Unverletztheitszungen 203 gewährleisten eine Verbindung zwischen dem Kanal 6d und der Buchse des Kopf s 4d.
  • Bei der Inbetriebnahme muß der Benutzer den Kopf 4d um die Achse des Behälters um 180º drehen, so daß die selbstbrechenden Zungen 203 gebrochen werden und die Längskanäle 9d und 11d in die gegenseitige Verlängerung gebracht werden. Diese Bewegung ist in Fig. 25 dargestellt, die den Deckel 200 im wesentlichen auf halben Weg zeigt. Bei dieser Bewegung bleibt der Kanal 6d bezüglich des Behälters 2d unbewegt, da er durch das Zusammenwirken der Elemente 201, 202 blockiert wird.
  • Wenn die 180º-Drehung des Deckels 200 beendet ist, ist die Vorrichtung verwendungsbereit, und ein auf die Wände des Behälters 2d ausgeübter Druck bewirkt den Austritt des Produkts über die Kanäle 9d, 11d, den Durchgang 12d und die Abgabeöffnung 13d, wobei sich die Zunge 22d leicht abhebt. Wenn der Druck auf die Wände des Behälters 2d aufhört, nimmt die Zunge 22d unter der durch den Fuß 21d ausgeübten Spannung wieder ihre Verschlußstellung ein.
  • Fig. 26 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform 4e des Abgabekopfs von Fig. 1, gemäß welcher das Verschlußorgan 20e mit dem Kopf 4e einstückig gegossen ist. Der Teil 20e1 des Verschlußorgans, der dem Kopf 4e benachbart ist und den Fuß 21e umfaßt, kann aus demselben Werkstoff wie der Kopf 4e und zwar beispielsweise aus Polypropylen hergestellt wer den. Er ist mit der Wand des Kopfs 4e durch ein Folienscharnier F verbunden. Die Formung wird in der vollständig geöffneten Stellung von Fig. 26 durchgeführt, so daß das Organ 20e nach der Entnahme aus der Form in seine Arbeitsstellung zu bringen ist, indem es in Fig. 26 im Uhrzeigersinn gedreht wird, um den Fuß 21e in eine Aussparung g des Kopfs 4e einzuführen. Der vom Scharnier F am weitesten entfernte Teil des Organs 20e bildet die elastische Zunge 22e. Diese Zunge 22e wird vorteilhafterweise aus einem Elastomermaterial oder, allgemein, aus einem elastischen Material hergestellt, das auf den hinteren Teil 20e1 aufgespritzt wird. Die elastische Zunge 22e kann auch aus anderen Werkstoffen als Elastomer hergestellt werden, und zwar beispielsweise aus Thermoplast oder aus einem unter der Handelsbezeichnung PROFAX bekannten Werkstoff.
  • Die Fig. 27 und 28 zeigen eine andere Abwandlung. Der Abgabekopf 4f ist schnabelförmig und besitzt eine vertikal gerichtete Seite, auf der das Verschlußorgan 20f mit rechteckigem Umriß vorgesehen ist. Dieses Verschlußorgan ist in geöffneter Stellung einstückig mit dem Kopf 4f gegossen, mit dem es durch ein Folienscharnier F verbunden ist. Bei der Entnahme aus der Form befindet sich der Fuß 21f außerhalb der Aussparung g, die im Kopf 4f für seine Aufnahme vorgesehen ist, wie in Fig. 28 dargestellt ist. Durch Heranklappen des Verschlußorgans 20f an die Seite des Kopfs 4f erhält man die Konfiguration von Fig. 27, die den korrekten Betrieb des Kopfs 4f gewährleistet. Die Austrittsöffnung 13f für das Produkt (siehe Fig. 28) befindet sich in Nähe des oberen Randes des Kopfs 4f auf der halben Breite. Diese Öffnung 13f ist bedeckt, wenn das Verschlußorgan 20f auf die in Fig. 27 gezeigte Weise heraufgeklappt ist. Der hin tere Teil 21f des Organs 20f kann aus demselben Werkstoff wie der Kopf 11f hergestellt werden, mit dem er durch das Scharnier F verbunden ist, während die elastische Lamelle 22f aus einem aufgespritzten elastischen Werkstoff hergestellt ist.
  • Die Fig. 29 und 30 zeigen eine Abwandlung des Abgabekopfs 4g, dessen Verschlußorgan 22g dem der Fig. 27 und 28 ähnlich ist. Die obere Wand des Kopfs 4g ist jedoch im wesentlichen horizontal, und das Verschlußorgan 22g befindet sich in der Arbeitsstellung im wesentlichen in einer horizontalen Ebene, während sich das Verschlußorgan 20f im Fall von Fig. 27 in der Arbeitsstellung in einer im wesentlichen vertikalen Ebene befand.

Claims (33)

1. Spender für ein fließfähiges Produkt, der einen Behälter (2) und einen Abgabekopf (4) aufweist, der einen Abgabekanal (12) für das abzugebende Produkt enthält, in dessen nach außen ausmündendem Endteil ein Verschlußsystem vorgesehen ist, das aus einem Absperrelement und einem Sitz (15) besteht, der Teil eines Abgabekopfteils (4) bildet, wobei das Absperrelement aus einer elastischen Zunge (22, 32, 42, 52, 62, 82, 92, 102, 112, 22d, 22e, 22f, 22g) besteht, die mindestens teilweise mit dem Sitz (15) in Kontakt ist, wenn keine Abgabe stattfindet, und die sich von diesem Sitz (15) durch Biegung unter dem Druck des abzugebenden Produkts mindestens teilweise abhebt und nach Beendigung der Abgabe durch Elastizität wieder in ihre Ausgangsstellung zurückkehrt, wobei das Absperrelement der Einwirkung eines Spannorgans ausgesetzt ist, das bestrebt ist, es in seine Ausgangsstellung zurückzubringen, wobei die das Absperrelement bildende elastische Zunge (22, 32, 42, 52, 62, 82, 92, 102, 112, 22d, 22e, 22f, 22g) Teil eines Verschlußorgans (20, 30, 40, 50, 60, 80, 90, 100, 110) aus einem flexiblen Werkstoff bildet und das Spannorgan aus einem Fuß (21, 31, 41, 51A, 51B, 61, 81-81A, 91, 101, 111, 21d, 21e, 21f, 21g) besteht, den das auf dem Abgabekopf (4) befestigte Verschlußorgan aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußorgan einstückig aus einem natürlichen, synthetischen oder thermoplastischen Elastomer hergestellt ist.
2. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Zunge (22, 32, 42, 62, 82, 92, 102, 112) eine sich ändernde Dicke und/oder Breite hat.
3. Spender nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zunge in Richtung ihres freien Endes auf mindestens einem Teil ihrer Länge eine kleinere Dicke und/oder Breite hat.
4. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Zunge (22, 32, 42, 52, 62, 82, 92, 102, 112, 22d, 22e, 22f, 22g) mindestens auf Höhe ihres den Verschluß gewährleistenden Endes in die Wand des Abgabekopfs eingelassen ist.
5. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (41, 51A, 51B, 81, 91, 101, 111) allgemein parallelepipedförmig ist.
6. Spender nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (41, 51A, 51B, 81) eine langgestreckte Einhaknase (43, 53A, 53B, 83) aufweist.
7. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (31, 61, 81A) allgemein zylindrisch ist.
8. Spender nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (31, 61, 101) ringförmig ist.
9. Spender nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß aus zwei Teilen (51A-51B, 81-81A) besteht.
10. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (21, 31, 41, 51A, 51B, 61, 81- 81A, 91) in eine entsprechende Aussparung des Abgabekopfs (4) eingepreßt ist.
11. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (21, 51A, 51B, 61) sich annähernd senkrecht zu der Ebene erstreckt, in der die elastische Zunge (22, 52, 62) liegt.
12. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (31, 41, 81-81A, 101, 111) und die Ebene, in der sich die elastische Zunge (32, 42, 82, 102, 112) erstreckt, miteinander einen von 90º abweichenden Winkel bilden.
13. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (41, 61, 81, 101, 111) quer zur Zunge (42, 62, 82, 102, 112) und in ihrem hinteren Bereich angeordnet ist.
14. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (51A-51B) sich auf jeder Seite der Zunge (52) parallel zu ihrer Längsachse erstreckt.
15. Spender nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (51A, 51B) sich nahe dem hinteren Bereich der Zunge (52) befindet.
16. Spender nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verstärkungsstrebe (51C) die beiden den Fuß bildenden Teile (51A, 51B) auf einem der Zunge (52) nahen Teil ihrer Höhe verbindet.
17. Spender nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (51A, 51B) dem mittleren Bereich der Zunge (52) nahe ist.
18. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Zunge (62) aus drei Abschnitten (63, 64, 65) besteht, die jeweils paarweise miteinander einen Winkel bilden.
19. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Zunge (22, 32, 42, 52, 62, 82, 92, 102, 112) den Endteil des Abgabekanals (12) nicht vollständig verschließt, so daß eine Luftaufnahme in den Behälter (2) möglich ist.
20. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Zunge (32, 42, 62, 82) einen hinteren Teil (35, 45, 65, 85) aufweist, der sich jenseits ihres Bereichs des Anschlusses an den Fuß (31, 41, 61, 81-81A) befindet und der auf einem Teil des Abgabekopfs (4) aufliegt.
21. Spender nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Teil (85) nach der Montage des Verschlußorgans (80) auf dem Abgabekopf (4) unter Kompression gesetzt ist.
22. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Zunge (82) sich im Ruhezustand in einer Ebene erstreckt, die mit einer Ebene, die zu der Ebene, in der sich der Fuß (81-81A) erstreckt, senkrecht ist, einen Winkel bildet, wobei dieser Winkel größer als der Winkel ist, den dieselben Ebenen miteinander bilden, wenn das Verschlußorgan (80) auf dem Abgabekopf (4) befestigt ist.
23. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Abgabekanal (12) zum Teil im Inneren des Verschlußorgans gebildet ist.
24. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der das Verschlußorgan tragende Abgabekopf (4) auf dem Behälter (2) so montiert ist, daß er gegenüber diesem beweglich ist.
25. Spender nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der das Verschlußorgan (90) tragende Abgabekopf (4) eine zylindrische Außenbuchse (4A), eine Haltebuchse (4B) und eine Innenbuchse (4C) aufweist, die zylindrisch und koaxial sind und einen kreisförmigen Querschnitt haben und die einen mit einem Längsausschnitt (11) versehenen hohlen Nippel (10) umgeben, wobei der Behälter (2) einen Kanal (6) aufweist, der zwischen dem hohlen Nippel (10) und der Innenbuchse (4C) dicht montiert ist und mit einem Ausschnitt (9) versehen ist, wobei der Abgabekanal (12) innen in dem zwischen dem hohlen Nippel (10) und der Innenbuchse (4C) abgegrenzten ringförmigen Raum auf Höhe des Ausschnitts (11) des hohlen Nippels (10) ausmündet und wobei der Abgabekopf (4) auf diese Weise auf dem Behälter (2) drehbar montiert ist.
26. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußorgan (100, 110) und mindestens ein Teil des Abgabekanals (12) von einem beweglichen Organ (104, 114) getragen werden, das auf dem Abgabekopf (4) und bezüglich diesem beweglich montiert ist.
27. Spender nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Organ (104) bezüglich des Abgabekopfs (4) translationsbeweglich ist.
28. Spender nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Organ (114) auf dem Abgabekopf (4) drehbar montiert ist.
29. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Abgabekopf (4) durch Einklinkung angebracht ist.
30. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Abgabekopf (4) durch Verschraubung angebracht ist.
31. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß Schnellöffnungsmittel mit mindestens einer Schräge die Trennung des Abgabekopfs (4) von dem Spender gestatten.
32. Spender nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abgabekopf (4d, 4e, 4f, 4g) mit einem Folienscharnier (F) zur Verbindung zwischen der Wand des Abgabekopfs und einem mit der elastischen Zunge (22d, 22e, 22f, 22g) versehenen Teil (10d, 10e1, 21f, 21g) aus einem Stück gegossen bzw. geformt ist.
33. Spender nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Abgabekopf (4d, 4e, 4f, 4g) aus zwei Werkstoffen hergestellt ist, wobei die elastische Zunge (22d, 22e, 22f, 22g) aus einem aufgespritzten Werkstoff hergestellt ist, der flexibler als der Werkstoff des Körpers des Abgabekopfs ist.
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