DE60000906T2 - Vorrichtung zur getrennten Verpackung von zwei Bestandteilen,ihrer Mischung und der Ausgabe der so erhaltenen Mischung - Google Patents
Vorrichtung zur getrennten Verpackung von zwei Bestandteilen,ihrer Mischung und der Ausgabe der so erhaltenen MischungInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur getrennten Verpackung von zwei Bestandteilen, zu ihrer Mischung und zur Ausgabe der so erhaltenen Mischung.
- Es sind bereits viele Vorrichtungen bekannt, um zwei Bestandteile, die bei der ersten Benutzung nach Bedarf gemischt werden sollen, getrennt zu lagern.
- So ist aus der Druckschrift US-A 5 088 627 eine Vorrichtung von der Art bekannt, die einen Behälter mit zwei Abteilen, einen steifen, lösbaren Stopfen, um die beiden Abteile vor der ersten Benutzung zu trennen, ein Ausgabe-Aufsatzteil und ein drehbares Betätigungsorgan aufweist. Dieses Betätigungsorgan kann in einer Ursprungsstellung die Öffnung des Ausgabe-Aufsatzteils verhindern. Es sind Koppelmittel vorgesehen, um die Drehung des Betätigungsorgans in eine Einwirkung auf den Stopfen umzuformen, um die beiden Abteile miteinander in Verbindung zu bringen, wobei die Koppelmittel ein axial sowohl in bezug auf den Behälter als auch in bezug auf das Betätigungsorgan bewegliches Koppelorgan aufweisen. Der Behälter mit zwei Abteilen besteht aus einem einstückigen Körper, wobei eine Übergangszone geringeren Querschnitts zwischen den beiden Abteilen vorgesehen ist. Auf diese Weise wird eine Verengung gebildet, die vor der Vermischung der Bestandteile als Sitz für den Stopfen dient. Diese Vorrichtung entspricht dem Oberbegriff des beiliegenden Anspruchs 1.
- Diese Vorrichtung hat gewisse Nachteile. Insbesondere ist der Körper möglicherweise schwierig herzustellen, insbesondere dann, wenn er einen Bestandteil enthalten soll, dessen Beschaffenheit die Auswahl der zu seiner Herstellung verwendbaren Materialien sowie der anwendbaren Herstellungsverfahren begrenzt. Insbesondere die dichte Anpassung des Stopfens in der Verengungszone des Körpers kann sich aufgrund der Herstellung des Körpers durch Spritzblasen tatsächlich als wenig zuverlässig herausstellen. Durch diese Technik entstehen nämlich große Toleranzwerte des Innenquerschnitts dieser Übergangszone, die für die dichte Montage eines steifen Stopfens nicht tolerierbar sind.
- Die Erfindung hat zum Ziel, eine neue Vorrichtung zum getrennten Verpacken von zwei Bestandteilen, zu ihrer Vermischung und zur Ausgabe der erhaltenen Mischung vorzuschlagen, die relativ bequem und einfach herzustellen und von großer Zuverlässigkeit ist, und die insbesondere zur Verpackung von mindestens zwei Bestandteilen geeignet ist, von denen mindestens eines reizend oder korrodierend sein kann.
- Unter den Produkten, die in der von der vorliegenden Erfindung in Betracht gezogenen Vorrichtung verpackt werden sollen, können insbesondere die Oxidations-Haarfärbemittel oder die Produkte für eine Dauerwelle der Haare angeführt werden. Üblicherweise weist ein solches Produkt mindestens zwei Bestandteile auf, von denen eines ein starkes Reduktions- oder Oxidationsvermögen aufweist, und dessen unbeabsichtigtes Inkontaktbringen mit dem anderen Bestandteil vor der Benutzung zu einer Verschlechterung des Produkts führt.
- Daher schlägt die Erfindung eine Vorrichtung zum bedarfsmäßigen Mischen von mindestens zwei Bestandteilen vor, mit einem Behälter mit einer Längsachse, der zwei Abteile definiert, die voneinander durch einen Stopfen isoliert gehalten werden, wobei eines der Abteile eine Austrittsöffnung für die Ausgabe der Mischung aufweist, wobei ein Öffnungs-/Schließorgan vorgesehen ist, um als Reaktion auf eine Betätigungssteuerung den Stopfen von einer Lagerstellung, in der die beiden Abteile voneinander isoliert sind, in eine Mischstellung übergehen zu lassen, in der die beiden Abteile miteinander in Verbindung stehen, um die Mischung der Bestandteile durchzuführen. Erfindungsgemäß hat der Stopfen in der Lagerstellung einen Querschnitt, der größer ist als der Querschnitt in der Mischstellung.
- Gemäß einem vorteilhaften Aspekt der Erfindung besteht der Stopfen aus einem elastisch verformbaren Material, wobei der Stopfen durch axiales Zusammendrücken als Reaktion auf eine erste Bewegung des Öffnungs-/Schließorgans in die Lagerstellung gebracht wird, wobei das axiale Zusammendrücken eine Vergrößerung des Querschnitts des Stopfens bewirkt, während eine zweite Bewegung des Öffnungs-/Schließorgans entgegengesetzt zur ersten die Dekompression des Stopfens und eine Verringerung seines Querschnitts bewirkt, um die Durchführung der Mischung der beiden Bestandteile zu ermöglichen.
- Vorzugsweise weist der Behälter einen Körper auf, der von einem Zylinder mit einem im wesentlichen konstanten Querschnitt gebildet wird.
- Durch diese Anordnung ist es möglich, in einem einzigen, einstückigen Behälter zwei zueinander fluchtend ausgerichtete Abteile herzustellen, die voneinander durch den elastischen Stopfen getrennt sind. Eine solche Herstellung ist einfach durchzuführen und von geringen Herstellungskosten.
- So ist es erfindungsgemäß nicht mehr notwendig, getrennte Abteile herzustellen, die zusammengebaut werden müssen, und sich um eine gute Dichtheit der Einheit zu kümmern. Es ist auch nicht notwendig, einen einstückigen Behälter mit einer Mittenverengung herzustellen, der von einem axial beweglichen Stopfen der oben erwähnten Art verschlossen wird. Durch die Erfindung wird die Herstellung der Vorrichtung vereinfacht, und die Auswahl der Herstellungstechniken und der Materialien, die verwendet werden können, ist groß.
- Vorteilhafterweise ist der Körper des Behälters mit einem geschlossenen Boden versehen. In diesem Fall kann der Boden in einem Arbeitsgang mit dem zylindrischen Körper hergestellt werden, der aus einem steifen oder vorzugsweise halbsteifen Material besteht. Es ist auch möglich, einen angesetzten Boden zu verwenden. Ein Körper aus halbsteifem Material hat den Vorteil, zusammendrückbar zu sein, was bei der Benutzung die Ausgabe und insbesondere die Dosierung der erhaltenen Mischung von Bestandteilen erleichtert.
- Auch kann der Körper des Behälters mit bekannten Techniken hergestellt werden, insbesondere durch Spritzblasen, durch Extrusionsblasen, durch Mono-Injektion von einem Material, zum Beispiel von PVC (Polyvinylchlorid), oder durch Bi-Injektion von zwei geeigneten Materialien.
- Wenn man die Herstellung des Körpers durch Bi-Injektion wählt, kann dieser vorteilhafterweise eine Innenschicht mit Sperrfunktion und eine Außenschicht aufweisen, die den Halt des Körpers gewährleistet und ihm das gewünschte Aussehen verleiht.
- Vorteilhafterweise besteht das Öffnungs-/Schließorgan aus zwei axial zueinander beweglichen Elementen, zwischen denen der Stopfen angeordnet ist.
- Auf diese Weise ist es möglich, den Stopfen axial zusammendrückbar und radial verformbar zwischen den Elementen anzuordnen. Diese Veränderung der Form des Stopfens ist als Reaktion auf ein axiales Zusammendrücken (Dekompression) umkehrbar, das durch das Öffnungs-/Schließorgan erzeugt wird. Unabhängig von den Toleranzen des Behälterkörpers ist also keine Kalibrierung des Sitzes und/oder des Stopfens notwendig; der Ausgleich von Abmessungsveränderungen des Behälterkörpers oder von Unregelmäßigkeiten seiner Innenfläche erfolgt automatisch.
- Anders gesagt, wenn der Stopfen vom Öffnungs-/Schließorgan in die Lagerstellung gezogen wird, kommt der Umfang des Stopfens in dichten Kontakt mit der Seitenwand des Behälters. Wenn der Stopfen sich in der Mischstellung befindet, wird ein Durchgang zwischen dem Umfang des Stopfens und der Seitenwand des Behälters hergestellt, der den Durchlaß der beiden Bestandteile zu ihrer Mischung ermöglicht.
- Der Stopfen kann aus einem elastischen Material wie zum Beispiel einem geeigneten Elastomermaterial oder einem elastischen Schaumstoff bestehen.
- Vorzugsweise wird das elastische Material ausgewählt unter den natürlichen oder synthetischen Kautschuken, und genauer unter den Nitril-, Butadien-, Neopren®-Kautschuken (von der Firma Du Pont geliefert), den einspritzbaren thermoplastischen Kautschuken, wie zum Beispiel Santopren® (von der Firma Monsanto geliefert), den Siliconkautschuken usw., die mit den beiden im Behälter enthaltenen Bestandteilen kompatibel sind.
- Wenn der Stopfen aus Schaumstoff hergestellt wird, ist der Schaumstoff vorteilhafterweise ein Schaumstoff mit geschlossenen Zellen. Unter den von der Erfindung in Betracht gezogenen Schaumstoffen können insbesondere Polyethylen-, Polyurethan- oder Polyesterschaumstoff erwähnt werden.
- Vorteilhafterweise hat das elastische Material eine Shore A Härte zwischen 30 und 90.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann außerdem Anschlagmittel aufweisen, um die Drehung des Öffnungs-/Schließorgans in bezug auf den Behälter zu verhindern.
- Gemäß einer Ausführungsform wird die Betätigungssteuerung des Öffnungs-/Schließorgans durch ein Betätigungsorgan erzeugt, das mit diesem Öffnungs-/Schließorgan über ein Koppelorgan gekoppelt ist, zum Beispiel durch Einklinken.
- Vorteilhafterweise ist das Betätigungsorgan sowohl in bezug auf den Behälter als auch in bezug auf den Stopfen axial beweglich. Gemäß einer Ausführungsform kann das Betätigungsorgan auf den Behälter geschraubt werden.
- Das Betätigungsorgan kann in einem Arbeitsvorgang durch Formen mit dem Koppelorgan hergestellt werden.
- In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird das Koppelorgan in Form einer Hohlstange ausgebildet, die nach dem Mischen eines der Abteile mit einem Ausgabe-Aufsatzteil in Verbindung setzen kann, das zur Ausrüstung der Austrittsöffnung gehört. Dieses Aufsatzteil ist insbesondere mit einem Austrittskanal verse hen. Das Ausgabe-Aufsatzteil kann von einer lösbaren, zerbrechlichen Lasche oder von einer entfernbaren Kappe verschlossen werden, zum Beispiel einer Schraubkappe. Die Stange verlängert sich vorteilhafterweise in Form eines Halses, der ein freies offenes Ende begrenzt, auf das das Ausgabe-Aufsatzteil montiert ist. Vorteilhafterweise steht die Stange mit dem Abteil über mindestens ein Langloch in Verbindung. Weiter vorteilhafterweise erstreckt sich dieses Langloch im wesentlichen über die ganze Höhe der Stange.
- Der Zusammenbau der Vorrichtung kann auf einfache Weise erfolgen. Der zwischen zwei Elementen des Öffnungs-/Schließorgans montierte Stopfen wird nach der Montage auf das Koppelorgan der Stange innerhalb des Behälters angeordnet. Das Betätigungsorgan liegt vorteilhafterweise in Form eines einzigen Bauteils vor und wird in einem Stück mit der Antriebsstange geformt. Beim Schrauben des Betätigungsorgans auf den Behälter wird das Absenken der Stange und somit das axiale Zusammendrücken des Stopfens mittels des Öffnungs-/Schließorgans bewirkt. Die aus diesem Zusammendrücken entstehende radiale Ausdehnung des Stopfens gewährleistet die dichte und zuverlässige Trennung der in den beiden Abteilen verpackten Bestandteile. Es ist anzumerken, daß der Stopfen beim Zusammenbau in einer ortsfesten axialen Stellung bleibt.
- Die Verwendung der Vorrichtung, die nachfolgend beschrieben wird, ist einfach und ergonomisch.
- Ein weiterer Gegenstand der Erfindung betrifft die Verwendung der soeben beschriebenen Vorrichtung für die Verpackung, das Mischen und die Ausgabe einer Haarbehandlungszusammensetzung, insbesondere eines Haarfärbemittels oder einer Dauerwellenzusammensetzung für die Haare, aus zwei Bestandteilen.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung eines erklärend und nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispiels und aus der Betrachtung der beiliegenden Zeichnung hervor, in der:
- Fig. 1 eine schematische Ansicht einer Vorrichtung 1 gemäß eignem Ausführungsbeispiel in Explosionsdarstellung und im axialen Schnitt ist, die die Verpackung eines ersten Bestandteils zeigt;
- Fig. 2 die Vorrichtung der Fig. 1 während des Einbaus des Stopfens, des Öffnungs-/Schließorgans und des Betätigungsorgans zeigt;
- Fig. 3 die Vorrichtung der Fig. 1 während der Verpackung des zweiten Bestandteils zeigt;
- Fig. 4 die Vorrichtung 1 in der Lagerstellung zeigt;
- Fig. 5 die Vorrichtung der Fig. 1 während der Vermischung der Bestandteile zeigt;
- Fig. 6 eine schematische Ansicht der Vorrichtung 1 gemäß Fig. 1 während des Auftragens der Mischung im axialen Schnitt zeigt.
- In den Fig. 1 bis 6 ist eine Vorrichtung 1 gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
- Diese Vorrichtung 1 besitzt einen länglichen Körper 2a eines Behälters 2, der einen geschlossenen Boden 3 aufweist. Der Körper 2a bildet ein erstes, unteres Abteil 4 und ein zweites, oberes Abteil 5 (Fig. 2 bis 6). Ein Ende 2b, entgegengesetzt zum Boden, ist offen. In der Nähe des offenen Endes besitzt der Körper 2a ein Außengewinde 2c.
- Wie in Fig. 3 zu sehen, sind in der Lagerstellung das erste und das zweite Abteil 4, 5 bis zur ersten Benutzung durch einen Stopfen 8 hermetisch voneinander getrennt, der innerhalb des Behälters 2 angeordnet ist. Diese Stopfen kann sich dicht gegen die Innenfläche des Körpers 2a anlegen, und dies auf umkehrbare Weise.
- Das erste Abteil 4 enthält einen Bestandteil A, zum Beispiel einen Färbungsvorläufer oder ein Reduktionsmittel. Das zweite Abteil 5 enthält einen Bestandteil B, zum Beispiel ein Oxidationsmittel. Die beiden Bestandteile A und B müssen bis zur ersten Benutzung getrennt gelagert werden. Im besonderen beschriebenen Ausführungsbeispiel bestehen die Bestandteile A und B aus zwei Flüssigkeiten.
- Gemäß dem Ausführungsbeispiel besitzt der Körper 2a eine im allgemeinen zylindrische Form, drehsymmetrisch um eine Längsachse X.
- Der Körper 2a wird vorteilhafterweise durch Spritzblasen oder Extrusionsblasen aus einem mit den Bestandteilen A und B, die im Körper verpackt werden sollen, chemisch kompatiblen Kunststoffmaterial hergestellt. Alternativ ist der Körper aus Glas. Wenn zum Beispiel einer der Bestandteile Thioglycolsäure oder Wasserstoffsuperoxid ist, zur Herstellung von Dauerwellen oder Haarfärbungen, wird der Körper 2a vorteilhafterweise aus PVC oder einem Mehr schichtenkomplex PE/EVOH/PE (Polyethylen/Polyvinylalkohol/Polyethylen) hergestellt.
- Der Stopfen 8 hat die Form einer elastischen Scheibe, die in Abwesenheit eines axialen Zusammendrückens eine Stärke H&sub2; aufweist. Er kann zum Beispiel aus einem Schaumstoff mit geschlossenen Zellen hergestellt sein oder aus Nitril/Butadienkautschuk bestehen. Der Stopfen 8 wird von einer steifen Basisplatte 7 getragen, die mit einem zentralen Flachstift 11 versehen ist, der eine zentrale Öffnung 8a des Stopfens 8 durchquert. Das obere Ende des Flachstifts 11 besitzt eine Verdickung 12. Die Basisplatte 7 wird axial in Richtung zum Boden des Behälters durch Rippen 23 blockiert, auf deren freiem Ende sie ruht. Eine ebenfalls steife Ringplatte 9 ist auf der elastischen Scheibe angeordnet, so daß diese sandwichartig zwischen der Basis 7 und der Ringplatte 9 gehalten wird. Die Basisplatte 7 und die Ringplatte 9 haben im wesentlichen die gleichen Abmessungen. Wenn der Stopfen 8 nicht axial beansprucht wird, hat er im wesentlichen den gleichen Durchmesser wie die Basis 7 und die Ringplatte 9. Wenn die Basis 7 und die Ringplatte 9 durch axiale Beanspruchung einander angenähert werden, wird die elastische Scheibe 8 zusammengequetscht und dehnt sich radial aus, so daß ihrer Umfangsrand dicht gegen die Innenfläche des Körpers 2a des Behälters anliegt. Dadurch wird das Abteil 4 dicht vom Abteil 5 isoliert. Anders gesagt, wird bei dieser gegenseitigen Annäherung der Basis 7 und der Ringplatte 9 die elastische Scheibe zusammengedrückt; ihre Stärke verringert sich (siehe H&sub1; in den Fig. 2 und 3), wodurch eine radiale Ausdehnung der elastischen Scheibe entsteht. Wenn eine aus der Basis 7, der elastischen Scheibe 8 und der Ringplatte 9 bestehende Untereinheit im Inneren des zylindrischen Behälters 2 angeordnet wird, bildet diese Untereinheit auf diese Weise ein Mittel für den umkehrbaren Verschluß.
- Die Verdickung 12 des Flachstifts 11 ist dazu bestimmt, an einer Hohlstange 19 befestigt zu werden, die einen seitlich gelochten Bereich aufweist, der von mindestens einem axialen Schlitz 21 gebildet wird. Der Schlitz (die Schlitze) 21 erstreckt (erstrecken) sich im wesentlichen über die ganze Höhe der Stange 19. Die Stange 19 ist hohl und verlängert sich in Form eines zylindrischen Halses 30, der eine Öffnung 30a begrenzt und ein Außengewinde 32 aufweist.
- Der untere Bereich der Stange 19 wird von einer Quertrennwand 25 verschlossen, die mehrere Laschen 24a trägt, die radial flexibel und regelmäßig über den Umfang der Trennwand 25 verteilt sind. Diese Laschen erstrecken sich axial in Richtung der Ringplatte 9. Die freien Enden der Laschen 24a sind als innere Haken 24 ausgebildet, die elastisch verformbar und in der Lage sind, sich auf der Verdickung 12 des Flachstifts 11 festzuhaken. Dadurch bilden diese Laschen ein Koppelorgan zwischen dem Stopfen 8 und einem äußeren Betätigungsorgan 17.
- Es ist anzumerken, daß die Basisplatte 7 auf ihrer Unterseite mit Anschlagmitteln versehen ist, die aus mindestens einer Raste 22 bestehen. Diese Raste ist in der Lage, gegen eine der drehungsverhindernden Rippen 23, die auf der Innenwand des unteren Abteils 4 ausgebildet sind, in seitlichen Anschlag zu kommen. Die Höhe dieser Rippen 23, von denen es vorteilhafterweise drei oder vier gibt, ist für das Volumen des ersten Abteils 4 bestimmend. Wie man weiter unten sehen wird, legt sich nämlich bei der Montage der Einheit die Basisplatte 7 axial auf die Rippen 23, deren oberes Ende 23a einen axialen Anschlag für das Verschlußmittel 7, 8, 9 bildet. Bei der Betätigung des Betätigungsorgans 17 verhindert die Raste 22, die mit einer der Rippen 23 zusammenwirkt, die Drehung des Verschlußmittels 7, 8, 9.
- Der obere Bereich der Stange in der Nähe des Halses 30 ist mit dem Betätigungsorgan 17 verbunden. Dieses Betätigungsorgan 17 hat die Form einer Kappe 35, die als Greifmittel für den Benutzer dient. Die Kappe 35 kann am offenen Ende 2b des Behälters befestigt werden. Zu diesem Zweck ist eine äußere zylindrische Schürze 35a mit einem Innengewinde 17b versehen, das mit dem Außengewinde 2c des Behälters zusammenwirken kann. Die äußere Schürze 35a weist eine ringförmige Randleiste 17a auf, die zur Achse X hin gerichtet und dazu bestimmt ist, nach dem Aufsetzen der Kappe 35 auf den Behälter jenseits eines äußeren Ringwulsts 2d angeordnet zu werden, der auf dem Körper 2a in der Nähe des Gewindes 2c ausgebildet ist. Diese Anordnung bildet einen Anschlag, um zu verhindern, daß die Kappe 35 durch den Benutzer vom Behälter 2 gelöst wird. Eine innere Dichtschürze 34 ist außerdem vorgesehen, die in radiale Anlage gegen die Innenwand des Behälters 2 gelangen soll.
- Mit Hilfe der Gewinde 2c und 17b wird das Betätigungsorgan 17 sowohl in Dreh- als auch in axialer Translation beweglich auf den Körper 2 montiert, um es dem Benutzer zu ermöglichen, das Öffnungs- /Schließorgan 7, 9 zu betätigen. Daher ist es möglich, selektiv den Stopfen 8 zusammenzudrücken oder zu dekomprimieren, und dadurch seinen Radius (R&sub1; in der Lagerstellung und R&sub2; in der Mischstellung, wobei R&sub1; größer ist als R&sub2;) zu variieren.
- Bei der Montage des Betätigungsorgans 17 durch Festschrauben der Kappe 35 wird nämlich durch die Laschen 24a der Stange 19 ein axialer Druck auf die Ringplatte 9 ausgeübt. Folglich wird der Stopfen 8 axial zusammengedrückt und dehnt sich radial aus (R&sub1;). Der Stopfen ist dann in der Lagerstellung. Unter der Wirkung der radialen Ausdehnung des Stopfens legt sich sein Umfangsrand gegen die Innenwand des Behälters 2 an und trennt dadurch hermetisch die Abteile 4, 5.
- Wenn das Betätigungsorgan 17 durch teilweises Losschrauben der Kappe 35 keine Beanspruchung über die Stange 19 auf das Öffnungs-/Schließorgan 7, 9 ausübt, zieht sich der Stopfen 8 radial zusammen (R&sub2;). In dieser Konfiguration befindet der Stopfen sich in der Mischstellung. Dadurch entsteht ein Ringraum (E) zwischen der Innenwand des Behälters 2 und dem Umfang des Stopfens 8. Dieser Ringraum (E) ermöglicht die Verbindung zwischen den beiden Abteilen 4 und 5, wodurch die Mischung der Bestandteile A und B möglich wird.
- Ein Auftrag-Aufsatzteil 18 ist an der Kappe 35 so befestigt, daß es mit dem Inneren der Stange 19 in Verbindung steht. Das Auftrag- Aufsatzteil 18 definiert einen Austrittskanal 18c, der an seinem Ende durch eine lösbare Schließlasche 20 verschlossen wird. Außerdem steht das Innere der Stange 19 mit dem sie umgebenden zweiten Abteil 5 über den (die) erwähnten Schlitz(e) 21 in Verbindung.
- Durch Schütteln der Einheit kann die Benutzerin die Homogenität der Mischung der Bestandteile A und B vervollkommnen.
- Nach dem Abheben der Lasche 20 kann die erhaltene Mischung A + B den Körper 2 mittels des Ausgabe-Aufsatzteils 18 über das (die) Langloch (Langlöcher) 21 verlassen (siehe Fig. 6). Die verdünnte Form des Aufsatzteils 18 begünstigt ein lokalisiertes Auftragen der Mischung an der gewünschten Stelle. Dieses Aufsatzteil 18 wird durch Schraubverbindung mittels eines Innengewindes 18b mit dem Gewinde 32 des Halses 30 der Stange 19 verbunden. Es ist eine zylindrische Dichtschürze 18a vorgesehen, die sich radial gegen die Innenwand des Halses 30 anlegt.
- Vorteilhafterweise ist der Behälterkörper 2a mit mindestens einem verformbaren Abschnitt versehen, dessen Zusammendrücken die dosierte Ausgabe der aufzutragenden Mischung A + B erleichtert.
- Der Zusammenbau und die Verpackung der Vorrichtung 1 werden folgendermaßen durchgerührt.
- Man beginnt damit, das untere Abteil 4 des Behälters 2 mit dem Bestandteil A derart zu füllen, daß der Füllpegel nicht das obere Ende 23a der drehungsverhindernden Rippen 23 überschreitet (siehe Fig. 1).
- Nach dem Einsetzen der elastischen Scheibe 8 zwischen die beiden Elemente 7, 9 des Öffnungs-/Schließorgans wird der vorstehende Abschnitt 12 des Flachstifts 11 zwischen die Laschen 24a eingeklinkt. Indem der Stopfen 8 ins Innere des Körpers 2a eingeführt wird, wird diese so gebildete Untereinheit 7, 8, 9, 19 axial in Richtung des Bodens 3 gezogen. In diesem Stadium wird die Randleiste 17a über das Gewinde 2c gezogen und dann durch Schraubbewegung das Gewinde 17b der Kappe 35 in das Gewinde 2c des Körpers 2a eingeführt. Nach dem vollständigen Verschrauben der Kappe 35 in Richtung des Pfeils F&sub1; befindet sich die Vorrichtung 1 in der in Fig. 2 gezeigten Gestaltung. Das Verschlußmittel 7, 8, 9 liegt dann auf dem oberen Ende 23a der Rippen 23 auf. Der zusammengedrückte Stopfen 8 mit einer Höhe H&sub1; und einem Radius R&sub1; verschließt das erste Abteil 4.
- Wie in Fig. 3 zu sehen ist, wird dann eine geeignete Menge des Bestandteils B durch die Öffnung 30a des Halses 30 in das zweite Abteil 5 eingebracht.
- Nach dem Schrauben des Aufsatzteils 18 auf den Hals 30 der Kappe 35, wie durch den Pfeil F&sub2; symbolisch dargestellt, ist die Vorrichtung 1 zuverlässig verschlossen und kann auf den Markt gebracht werden.
- Um die Vorrichtung zu benutzen, dreht der Benutzer das Betätigungsorgan in Richtung des Pfeils F&sub3;. Bei diesem Vorgang steigt die Kappe 35 axial um eine Höhe H&sub3; hoch und nimmt die Stange 19 axial nach oben mit. Diese Bewegung bewirkt das Lösen der beiden Elemente 7, 9 des Öffnungs-/Schließorgans. Die Gewinde 32 des Halses 30 und des Koppelorgans 17 sind nämlich so ausgebildet, daß die Drehung der Kappe 35 von einer axialen Verschiebung dieser letzteren nach oben begleitet wird, die ausreicht, um die Stange hochzuschieben. Der Anstieg der Stange 19 am Ende eines ausreichenden Hubs H&sub3; beendet die auf die Ringplatte 9 ausgeübte Beanspruchung und ermöglicht es so dem Stopfen 8, sich axial zusammenzuziehen.
- So nimmt der Stopfen durch Elastizität wieder seine ursprüngliche Form an, indem sein Radius sich verringert (R&sub2;) und seine Höhe sich vergrößert (H&sub3;). Zu diesem Zeitpunkt ist seine Höhe (H&sub2;) also etwa gleich (H&sub1; + H&sub3;). Auf diese Weise bildet sich der Ringraum (E) zwischen dem Umfang des Stopfens 8 und der Innenwand des Behälterkörpers, wodurch die Verbindung der Abteile 4, 5 und die Vermischung der Bestandteile möglich wird (siehe Fig. 5).
- Nachdem er die Vorrichtung 1 geschüttelt hat, trennt der Benutzer die Verschlußlasche 20 ab und trägt die Mischung der Bestandteile A + B am gewünschten Ort gemäß dem Schema der Fig. 6 auf.
- In der obigen ausführlichen Beschreibung wurde Bezug genommen auf eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung. Es ist klar, daß Varianten hinzugefügt werden können, ohne den Rahmen der Erfindung, wie sie nachfolgend beansprucht wird, zu verlassen.
Claims (19)
1. Vorrichtung (1) zur bedarfsmäßigen Mischung von mindestens
zwei Bestandteilen (A, B), mit einem Behälter (2) mit einer Achse
(X) , der zwei Abteile (4, 5) definiert, die voneinander durch einen
Stopfen (8) isoliert gehalten werden, wobei eines der Abteile (5)
eine Austrittsöffnung (30a) für die Ausgabe der Mischung
aufweist, wobei ein Öffnungs-/Schließorgan (7, 9) vorgesehen ist,
um als Reaktion auf eine Betätigungssteuerung den Stopfen (8)
von einer Lagerstellung (R&sub1;), in der die beiden Abteile (4, 5)
voneinander isoliert sind, in eine Mischstellung (R&sub2;) übergehen zu
lassen, in der die beiden Abteile miteinander in Verbindung
stehen, um die Mischung der Bestandteile (A, B) durchzuführen,
dadurch gekennzeichnet, daß der Stopfen (8) in der
Lagerstellung einen Querschnitt hat, der größer ist als der Querschnitt in
der Mischstellung.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Stopfen (8) aus einem elastisch verformbaren Material
besteht, wobei der Stopfen durch axiales Zusammendrücken als
Reaktion auf eine erste Bewegung des Öffnungs-/Schließorgans
(7, 9) in die Lagerstellung gebracht wird, wobei das axiale
Zusammendrücken eine Vergrößerung des Querschnitts des
Stopfens (8) bewirkt, wahrend eine zweite Bewegung des Öffnungs-
/Schließorgans (7, 9) entgegengesetzt zur ersten die
Dekomprimierung des Stopfens (8) und eine Verringerung seines
Querschnitts bewirkt, um die Durchführung der Mischung der
beiden Bestandteile (A, B) zu ermöglichen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Behälter (2) einen Körper (2a) aufweist, der aus einem
Zylinder mit konstantem Querschnitt besteht.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Öffnungs-/Schließorgan aus zwei axial
zueinander beweglichen Elementen (7, 9) besteht, zwischen
denen der Stopfen (8) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Betätigungssteuerung von einem
Betätigungsorgan (17) erzeugt wird, das über ein Koppelorgan (19, 24)
mit dem Öffnungs-/Schließorgan (7, 9) gekoppelt ist.
6. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stopfen (8) aus einem elastischen
Material, insbesondere einem Elastomermaterial oder einem
elastischen Schaumstoff mit geschlossenen Zellen, besteht.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Stopfen (8) aus einem Material hergestellt wird, das
ausgewählt wird aus den natürlichen oder synthetischen
Kautschuken, und vorzugsweise aus den Nitril-, Butadien-Kautschuken,
den einspritzbaren thermoplastischen Kautschuken und den
Siliconkautschuken, sowie aus den Polyethylen-, Polyurethan-
oder Polyesterschaumstoffen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stopfen (8) aus einem elastischen
Material mit einer Shore A Härte zwischen 30 und 90 hergestellt
wird.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß sie außerdem Anschlagmittel (22, 23)
aufweist, um die Drehung des Öffnungs-/Schließorgans (7, 9) in
bezug auf den Behälter (2) zu verhindern.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Betätigungsorgan (17) sowohl in bezug
auf den Behälter (2) als auch in bezug auf den Stopfen (8) axial
beweglich ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
das Betätigungsorgan (17, 19) auf den Behälter (2) geschraubt
ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Betätigungsorgan (17) aus einem Stück durch Formen mit
dem Koppelorgan (19, 24) hergestellt wird.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Koppelorgan (19, 24) eine Hohlstange
(19) aufweist, die eines der Abteile (5) mit einem
Ausgabe-Aufsatzteil (18) in Verbindung setzen kann, das zur Ausrüstung der
Austrittsöffnung (30a) gehört.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stange (19) mit dem Abteil (5) über mindestens ein Langloch
(21) in Verbindung steht.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Behälter (2) einen geschlossenen Boden
(3) aufweist, der in einem Stück mit dem Körper (2a) aus einem
steifen oder halbsteifen Material hergestellt wird.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
der Körper (2a) durch Spritzblasen, durch Extrusionsblasen,
durch Monomaterial-Injektion, wie z. B. PVC (Polyvinylchlorid),
oder durch Bi-Injektion von zwei geeigneten Materialien
hergestellt wird.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der Körper (2a) aus einem PE/EVOH/PE-Komplex
(Polyethylen/Polyvinylalkohol/Polyethylen) hergestellt wird.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ausgabe-Aufsatzteil (18) von einer
entfembaren Lasche (20) oder einer entfernbaren Kappe
verschlossen wird.
19. Verwendung einer Vorrichtung (1) nach einem der
vorhergehenden Ansprüche für die Verpackung, das Mischen und die
Ausgabe einer Haarbehandlungszusammensetzung aus zwei
Bestandteilen, insbesondere eines Haarfärbemittels oder einer
Dauerwellenzusammensetzung für die Haare.
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