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DE69403983T2 - Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für mit einer Kappe oder einer Überkappe versehene Behälter - Google Patents

Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für mit einer Kappe oder einer Überkappe versehene Behälter

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DE69403983T2
DE69403983T2 DE1994603983 DE69403983T DE69403983T2 DE 69403983 T2 DE69403983 T2 DE 69403983T2 DE 1994603983 DE1994603983 DE 1994603983 DE 69403983 T DE69403983 T DE 69403983T DE 69403983 T2 DE69403983 T2 DE 69403983T2
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Germany
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cap
overcap
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Manufacture Lyonnaise de Bouchage SAS MLB
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D55/00Accessories for container closures not otherwise provided for
    • B65D55/02Locking devices; Means for discouraging or indicating unauthorised opening or removal of closure
    • B65D55/028Locking devices; Means for discouraging or indicating unauthorised opening or removal of closure initial opening or unauthorised access being indicated by the presence or absence of an audible or electrical signal
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D2211/00Anti-theft means

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Burglar Alarm Systems (AREA)

Description

  • Vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für mit einer Kappe oder einer Überkappe versehene Behälter, wie insbesondere Flaschen, und mehr noch insbesondere Flaschen, deren Inhalt einen verhältnismäßig hohen Wert besitzt: wie Weine, Liköre, andere alkoholische Getränke...
  • Die Diebstahlproblematik stellt sich speziell bei Selbstbedienungsläden. Diese Problematik wird oft durch das Anbringen von mit geeigneten Mitteln beim Passieren der Kassen oder dem Ladenausgang nachweisbaren Vorrichtungen an den zum Verkauf angebotenen Waren gelöst.
  • Im Falle einzeln verkaufter Flaschen stellt die Eigenform dieser Waren ein besonderes Problem zum Anbringen nachweisbarer, als Diebstahlsicherung wirkende Vorrichtungen dar. Hierfür sind schon besondere Ringe oder Etiketten vorgeschlagen worden, allerdings haben diese Mittel bezüglich des Wertes jeder der zu schützenden Waren verhältnismäßig beträchtliche Kosten. Darüber hinaus sind diese Mittel äußerlich an den Behältern sichtbar und folglich wenig unauffällig und unästhetisch.
  • Vorliegende Erfindung zielt auf eine Vermeidung vorstehend dargelegter Nachteile und stellt eine wirtschaftliche und unauffällige Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für mit einer Kappe oder einer Überkappe versehene Behälter bereit.
  • Hierfür beinhaltet die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für jeden Behälter ein auf elektrischem und/oder magnetischem und/oder elektromagnetischem Wege abtastbares Mittel, das in der Kappe oder der Überkappe des Behälters integriert ist.
  • Auf diese Weise schlägt die Erfindung eine Vorrichtung zur Diebstahlsicherung vor, die sich vorteilhaft die Verschlüsse, oder andere Kappen oder Überkappen, der betreffenden Waren zunutze macht, wobei die Vorrichtung in den Verschluß integriert und insbesondere in die Wand dieses Verschlusses eingeschoben ist. Man vermeidet also jegliche besonderen Etiketten, die durch das Personal des Ladens zu verhältnismäßig hohen Unkosten pro Artikel angebracht werden müssen, wobei die Erfindung eine Reduktion dieser Unkosten ungefähr um die Hälfte erlaubt. Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Diebstahlsicherung tatsächlich unsichtbar und daher im Vergleich zu den Ringen, die momentan an bestimmten Flaschen angebracht werden, besonders unauffällig. Schließlich kann für das eingeschlossene Produkt die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Diebstahlsicherung, wenn sie ein spezifisches, das Produkt identifizierendes Signal emittiert, ein Referenzmittel werden, welches zu einer weiteren Wirtschaftlichkeit bezüglich der Etiketten und bezüglich der Zeit (z.B. durch Ersetzen des üblichen Strichcodes) führt.
  • Das abtastbare Mittel, das in die Kappe oder die Überkappe integriert ist, erscheint vorteilhafterweise als ein elektronischer Schaltkreis oder ein IC oder als ein gedruckter elektronischer Schaltkreis oder als ein Etikett mit magnetischem Code oder als ein Sendefaden oder ferner als Schaltkreis oder Bauteil derselben Charakteristik, welcher durch eine bildliche Darstellung, eine Schwärzung oder einen Lack gebildet ist, wobei die verschiedenen Ausführungsformen durch ihre geringe Dicke gekennzeichnet sind, die ihre Integration in die Kappe oder Überkappe durch Anbringen, Aufbringen oder Aufspritzen nach jeglicher Methode an einem Bereich der genannten Kappe oder Überkappe erlauben.
  • Im Falle eines Behälters wie einer Flasche mit einem Verschluß, der aus einer eine Dichtung in Form einer Scheibe überdeckenden Kapsel gebildet ist, ist das abtastbare Mittel zwischen der Unterseite der Kapsel und der Oberseite der Dichtung angeordnet, was dieses unsichtbar sein läßt, wobei es nur eine geringe Entfernung von der äußeren Oberfläche des Verschlusses entfernt angeordnet ist. Das abtastbare Mittel kann vor dem Anbringen der Dichtung auf der Unterseite der Kapsel angebracht oder befestigt sein. Als Variante ist dieses abtastbare Mittel vor dem Einführen der Dichtung von unten in die Kapsel auf der Oberseite der Dichtung angebracht oder befestigt, was auch zu einem Verstecken im Inneren des Verschlussesführt.
  • Im Falle, daß das abtastbare Mittel durch Aufbringen oder Aufspritzen einer Schwärzung oder eines Lacks mit angepaßten elektrischen oder magnetischen Eigenschaften gebildet ist, kann das Aufbringen oder Aufspritzen, wenn es sich um eine Schwärzung oder einen unsichtbaren Lack in Form eines bloßen Auges handelt, auch ohne Nachteil auf der Außenseite des Verschlusses oder der Kapsel geschehen.
  • Das Abtasten der gegebenenfalls nicht der Kassiererin gezeigten Behälter erfolgt elektromagnetisch oder durch Radiofrequenz, wie es schon Großteils derzeitig praktiziert wird, und geschieht bei Passieren der Kunden durch eine Vorhalle oder zwischen zum Abtasten der genannten, abtastbaren Mittel ausgerüsteter Platten. Im Falle, daß ein Betrüger passiert, der einen nicht der Kassiererin gezeigten Behälter bei sich trägt, gibt die Abtastvorrichtung ein akustisches oder anderweitiges Alarmsignal ab.
  • Für der Kassierin normal gezeigte Behälter kann das genannte, abtastbare Mittel beim Kassieren gleichermaßen elektromagnetisch oder durch Radiofrequenz entsprechend bekannter Methoden neutralisiert werden.
  • In jeder Weise wird die Erfindung mit Hilfe der Beschreibung besser verstanden werden, die unter Bezug auf anliegende schematische Zeichnung folgt, welche als nicht beschränkendes Beispiel einige Ausführungsformen dieser Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für mit einer Kappe oder einer Überkappe versehene Behälter dar stellt:
  • Figur 1 ist eine perspektivische Gesamtansicht einer mit einer vorliegende Erfindung bildenden Vorrichtung zur Diebstahlsicherung versehenen Flasche;
  • Figur 2 ist eine senkrechte Schnittansicht durch den oberen Bereich einer mit einer Vorrichtung zur Diebstahlsicherung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung versehenen Flasche;
  • Figur 3 ist eine ähnliche Ansicht wie Figur 2, die eine Variante darstellt;
  • Figur 4 ist eine Aufsicht auf die Dichtung des Verschlusses nach Figur 3;
  • Figur 5 ist eine ähnliche Ansicht wie Figur 4, die eine andere Variante darstellt;
  • Figur 6 ist eine zu den beiden vorangehenden Figuren ähnliche Ansicht, die eine letzte Variante darstellt.
  • Die Vorrichtung zur Diebstahlsicherung, welche Gegenstand der Erfindung ist, ist in anliegender Zeichnung, insbesondere in Figuren 1 bis 3, für den Falle ihrer Anwendung bei einer Flasche 1 dargestellt, die mit einem Hals 2 versehen ist, der einen Verschluß 3 aufnimmt. Diese Vorrichtung zur Diebstahlsicherung umfaßt, wie in allgemeiner Weise Figur 1 darstellt, ein abtastbares Mittel 4 von geringer Dicke, welches in den Verschluß 3 der Flasche 1 integriert und welches folglich von außen unsichtbar ist.
  • Wie im einzelnen Figur 2 zeigt, ist der Verschluß 3 in üblicher Weise aus einer Kapsel 5 und einer Dichtung 6 gebildet. Die Kapsel 5 umfaßt eine runde Unterseite 7 und einen seitlichen Rand 8, der an dem Hals 2 der Flasche 1 angebracht ist. Die scheibenförmige Dichtung 6 findet sich zwischen der Unterseite 7 der Kapsel 5 und dem Ende des Halses 2 eingeschlossen.
  • Das abtastbare Mittel 4 ist also einfach zwischen der Unterseite 7 der Kapsel 5 und der Dichtung 6 angeordnet. Genauer findet sich dieses abtastbare Mittel 4 bei der Ausführungsform nach Figur 2 an der Unterseite 7 der Kapsel 5 befestigt, wobei des sen Befestigung vor dem Anbringen der Dichtung 6 erfolgt.
  • In der Variante, wie sie Figur 3 darstellt, kann eine gegenteilige und gleichwertige Anordnung angenommen werden, gemäß welcher sich das abtastbare Mittel 4 vor dem Einführen der Dichtung 6 in die Kapsel 5 von ihrer Unterseite her an der Oberseite der Dichtung 6 befestigt findet.
  • Figur 4 ist eine Aufsicht der Dichtung 6 aus Figur 3, auf welcher das abtastbare Mittel 4 angebracht und befestigt ist, wobei dieses in Form eines Etiketts, welches einen durch einen geeigneten Detektor identifizierbaren, magnetischen Code trägt, realisiert ist.
  • Wie Figur 5 zeigt, ist das abtastbare Mittel auch in Form eines elektronischen Schaltkreises oder IC s 9 realisierbar, der hier auf der Dichtung befestigt ist.
  • Das abtastbare Mittel ist außerdem, wie Figur 6 zeigt, in Form eines einfachen Sendefadens 10, von geeigneter Formgebung, realisierbar, der hier ebenfalls auf der Dichtung befestigt ist.
  • Selbstverständlich können letztere abtastbare Mittel 9 und 10 statt an der Dichtung 6 an der Unterseite 7 der Kapsel 5 befestigt sein.
  • In in der Zeichnung nicht dargestellter Weise kann das abtastbare Mittel durch eine bildliche Darstellung, eine Schwärzung oder einen Lack realisiert werden, die durch ihre natürlichen Eigenschaften und/oder ihre Anordnung die Eigenschaften eines Schaltkreises oder einer auf elektromagnetischen Wege oder durch Radiofrequenzen abtastbaren Vorrichtung haben.
  • Auf diese Weise wird der Kunde, der üblich die Flasche 1 der Kassiererin wieder vorzeigt, während des Passierens der Kassen eines Supermarkts abtastbare Mittel 4, 9 oder 10 erhalten, die durch die Kassiererin mittels einer magnetischen Klammer, die über dem Verschluß 3 angebracht wird, neutralisiert sind. Andererseits ist der Betrüger, welcher die Flasche 1 der Kassiererin nicht gezeigt hat, gezwungen, mit dieser Flasche 1 eine Vorhalle oder zwischen Detektorplatten zu passieren, die bezüglich des Passieren des abtastbaren Mittel 4, 9 oder 10 sensibel sind. Ein akustisches oder anderweitiges Signal, welches das Entdecken des Betrügers erlaubt, kann also ausgelöst werden.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Diebstahlsicherung kann an Flaschen 1 aus jeglichem Material, wie Metall, Kunststoff oder Verbundmaterialien, angebracht werden, solange die Maßnahmen oder diese Materialien das Abtasten nicht stören.
  • Wie es sich von selbst versteht und wie es aus Vorstehendem hervorgeht, beschränkt sich die Erfindung nicht nur auf die Ausführungsformen dieser Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für mit einer Kappe oder einer Überkappe versehene Behälter, die obenstehend beispielhaft beschrieben worden sind; sie umfaßt im Gegenteil alle Ausführungsvarianten, die das gleiche Prinzip wahren, ebenso wie alle Anwendungsvarianten, wobei die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für andere Behälter als Flaschen, z.B. für Flakons, Kanister, Glasgefäße oder Töpfe, anwendbar ist und diese Vorrichtung auch für ganz zu Verschlüssen verschiedene Kappen oder Überkappen, z.B. für Töpfe verschließende Deckel, anpaßbar ist.

Claims (11)

1. Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für mit einer Kappe oder einer Überkappe versehene Behälter, dadurch gekennzeichnet, daß sie für jeden Behälter (1) ein auf elektrischem und/oder magnetischem und/oder elektromagnetischem Wege abtastbares Mittel (4; 9; 10) beinhaltet, das in der Kappe oder der Überkappe (3) des Behälters (1) integriert ist.
2. Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für Behälter gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das abtastbare, in die Kappe oder die Überkappe integrierte Mittel ein elektronischer Schaltkreis oder ein "IC" (9) ist.
3. Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für Behälter gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das in die kappe oder die Überkappe integrierte abtastbare Mittel ein gedruckter elektronischer Schaltkreis ist.
4. Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für Behälter gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das in die kappe oder die Überkappe integrierte abtastbare Mittel ein "Etikett" mit magnetischem Code ist (4).
5. Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für Behälter gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das in die Kappe oder die Überkappe integrierte abtastbare Mittel ein Sendefaden (10) ist.
6. Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für Behälter gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das in die Kappe oder die Überkappe integrierte abtastbare Mittel durch eine bildliche Darstellung, eine Schwärzung oder einen Lack, der auf einen Bereich der Kappe oder der Überkappe aufgebracht oder aufgespritzt wird, gebildet ist.
7. Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für Behälter mit einer Kappe (3), die eine eine Dichtung (6) in Form einer Scheibe überdeckende Kapsel (5) beinhaltet, nach einem der Ansprüche 1 - 6, dadurch gekennzeichnet, daß das abtastbare Mittel (4; 9; 10) zwischen der Unterseite (7) der Kapsel (5) und der Oberseite der Dichtung (6) angeordnet ist.
8. Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das abtastbare Mittel (4; 9; 10) auf der Unterseite (7) der Kapsel (5) angebracht oder befestigt ist.
9. Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für Behälter gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das abtastbare Mittel (4; 9; 10) auf der Oberseite der Dichtung (6) angebracht oder befestigt ist.
10. Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Fall, in dem das abtastbare Mittel durch Aufbringen oder Aufspritzen einer Schwärzung oder eines unsichtbaren Lackes gebildet ist, dieses abtastbare Mittel auf der Außenseite der Kappe (3) oder der Kapsel (5) aufgebracht oder aufgespritzt ist.
11. Vorrichtung zur Diebstahlsicherung für Behälter nach einem der Ansprüche 1 - 10, dadurch gekennzeichnet, daß das abtastbare Mittel (4; 9; 10), das in die Kappe oder die Überkappe (3) integriert ist, darüber hinaus als Referenzmittel für das im Behälter (1) enthaltene Produkt benutzt wird.
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