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DE29602566U1 - An zu kennzuzeichnenden Behältnissen, Flaschen u.dgl., befestigbarer Informationsträger - Google Patents

An zu kennzuzeichnenden Behältnissen, Flaschen u.dgl., befestigbarer Informationsträger

Info

Publication number
DE29602566U1
DE29602566U1 DE29602566U DE29602566U DE29602566U1 DE 29602566 U1 DE29602566 U1 DE 29602566U1 DE 29602566 U DE29602566 U DE 29602566U DE 29602566 U DE29602566 U DE 29602566U DE 29602566 U1 DE29602566 U1 DE 29602566U1
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DE
Germany
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information carrier
containers
bottles
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Expired - Lifetime
Application number
DE29602566U
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE29602566U1 publication Critical patent/DE29602566U1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D23/00Details of bottles or jars not otherwise provided for
    • B65D23/12Means for the attachment of smaller articles
    • B65D23/14Means for the attachment of smaller articles of tags, labels, cards, coupons, decorations or the like
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C3/00Labelling other than flat surfaces
    • B65C3/06Affixing labels to short rigid containers
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F23/00Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes
    • G09F23/06Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes the advertising matter being combined with articles for restaurants, shops or offices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D2203/00Decoration means, markings, information elements, contents indicators
    • B65D2203/06Arrangements on packages concerning bar-codes

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Investigating Or Analysing Biological Materials (AREA)

Description

An zu kennzuzeichnenden Behältnissen, Flaschen und dgl., befestigbarer Informationsträger.
Die Erfindung betrifft einen an zu kennzuzeichnenden Behältnissen, insbesondere Flaschen, anzubringenden Informationsträger, der sich auf den zu kennzuzeichnenden Inhalt des Behältnisses bezieht und die Information in direkter oder auch in kodierter, als auch in beider Form tragen kann.
Diese Kennzeichnung ist an sich nicht neu mit der Anbringung des Informationsträgers an Seitenwänden oder Kopf des Behältnisses. Doch existieren viele Stoffe, besonders auch wertvolle Weine, die nicht stehend aufzubewahren sind. Bei der üblichen Verfahrensweise verderben die in den Behältnissen enthaltenen Stoffe oder geraten in einen gefährlichen Zustand oder der Informationsträger wird beschädigt, geht verloren oder anderweitig nicht mehr lesbar.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, einen Informationsträger so an die Behältnisse anzubringen, daß die Inhalte auch in liegendem Zustand klar und eindeutig erkennbar und deutbar sind. Außerdem wird auf maschinelle Lesbarkeit großer Wert gelegt.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Informationsträger am Boden der Behältnisse, bzw. Flaschen, angebracht und gegebenenfalls mit einer Kodierung verschiedener Art versehen werden können. Die Kodierung ist so ausgebildet, daß sie mittels tragbaren oder feststehenden Lesegeräten erfaßbar ist und direkt oder indirekt durch eine Anzeige in für den Menschen erkenn- und deutbaren Form dargestellt oder für Kontrollzwecke weiterverarbeitet werden kann.
Die Weiterbildung nach Anspruch 2 beschreibt eine Ausführung, die sich besonders für runde Flaschen eignet und vorwiegend mehr oder weniger den Boden des Behältnisses, bzw. der Flasche, bedeckt.
Die Weiterbildung nach Anspruch 3 beschreibt eine Ausführung, die es erlaubt, die Information auf dem Informationsträger leichter zu lesen, wenn das Behältnis, bzw. Flasche, mehr oder weniger gedreht gelagert ist.
Die Weiterbildung nach Anspruch 4 beschreibt eine Ausführung, bei der die Information auf dem Informationsträger in direkter Form dargestellt und somit sofort lesbar und deutbar ist.
Die Weiterbildung nach Anspruch 5 beschreibt eine Ausführung, bei der die Information auf dem Informationsträger in kodierter Form dargestellt und damit maschinell gelesen werden kann.
Die Weiterbildung nach Anspruch 6 beschreibt eine Ausführung, bei der die Information auf dem Informationsträger sowohl in direkter, als auch in kodierter Form dargestellt und damit sowohl sofort visuell, als auch maschinell les- und deutbar ist.
Die Weiterbildungen nach den Ansprüchen 7 und 8 betreffen die Ausführung der Kodierung in einem Strichkode.
Die Weiterbildung nach Anspruch 9 betrifft eine Ausführung bei der die Information durch farbliche Markierungen gegenüber benachbarten Bereichen sich abhebt und so leichter erkennbar ist.
Die Weiterbildung nach Anspruch 10 betrifft eine Ausführung bei der die kodierte Information durch für das Auge nicht oder nicht leicht erkennbarem Druckfarbstoff, z.B. in UV-Licht floureszierend, dann maschinell gelesen und gedeutet werden kann.
Die Weiterbildung nach Anspruch 11 betrifft eine Ausführung der Informationsdarstellung, die durch mehrere Ausnehmungen oder Vertiefungen dargestellt ist.
Die Weiterbildung nach Anspruch 12 betrifft eine Ausführung, die eine Verbindung der beiden Ausführungen nach den Ansprüchen 9 und 11 darstellt.
Die Weiterbildung nach Anspruch 13 betrifft eine Ausführung der Kodierung, die besonders lange haltbar und noch nach Jahren les- und deutbar ist.
Die Weiterbildungen nach den Ansprüchen 14 und 15 betreffen Ausführungen, die Verwendung magnetischer Kodierungsträger für die Aufnahme einer Vielzahl magnetisch kodierter Informationen. Dabei kann letztere besonders leicht, einfach und kostengünstig aufgetragen, gelöscht, modifiziert und mittels eines entsprechenden Lesegeräts erfaßt werden.

Claims (17)

An zu kennzuzeichnenden Behältnissen, Flaschen und dgl., befestigbarer Informationsträger. SCHUTZANSPRÜCHE.
1. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen,
dadurch gekennzeichnet,
daß dieser Informationsträger nicht an der Seite, am Hals oder am Kopf, sondern am Boden befestigt ist.
2. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß dieser Informationsträger eine runde Form aufweist, die den Boden der Flasche ganz oder teilweise bedeckt.
3. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach den Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß dieser Informationsträger in mehrere Teile unterteilt ist, die jeweils im wesentlichen denselben Informationsinhalt besitzen können.
4. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach den Ansprüchen 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß dieser Informationsträger die sich auf den zu kennzeichnenden Inhalt des Behälters beziehende Information in direkter Form trägt.
5. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach den Ansprüchen 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß dieser Informationsträger die sich auf den zu kennzeichnenden Inhalt des Behälters beziehende Information in Form einer Kodierung trägt, die mittels eines Lesegeräts maschinell lesbar ist.
6. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach den Ansprüchen 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß dieser Informationsträger die sich auf den zu kennzeichnenden Inhalt des Behälters beziehende Information sowohl direkt, als auch in Form einer Kodierung trägt.
7. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach den Ansprüchen 5 und 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kodierung eine Strichkodierung mit mehreren parallel und im Abstand zueinander angeordneten strichförmigen Markierungen hat.
8. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die einzelnen Markierungen eine unterschiedliche Dicke aufweisen können.
9. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Informationsdarstellung sich farblich gegenüber den benachbarten Bereichen des Informationsträgers abhebende Markierungen zeigt.
10. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kodierung aus für das nackte Auge kaum oder nicht erkennbarem Druckfarbstoff, z. B. fluoreszierend, besteht.
11. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Informationsdarstellung durch mehrere Vertiefungen oder Ausnehmungen dargestellt ist.
12. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Informationsdarstellung durch farblich und vertieft sich abhebende Markierungen vorgenommen ist.
13. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kodierung und/oder Information auf Kunststoffmaterial durch Vertiefungen mittels eines Heißprägeverfahrens aufgebracht ist.
14. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach den Ansprüchen 5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kodierung mittels Magnetstreifen, Magentfolie oder Magnetplättchen auf dem Informationsträger aufgebracht ist.
15. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kodierung mittels magnetischem Material auf dem Informationsträger aufgedruckt, aufgesprüht oder aufgetragen ist.
16. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die durch die Kodierung auf dem Informationsträger dargestellte Information den Inhalt des Behältnisses repräsentiert.
17. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach den Ansprüchen 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger als Klebeetikett ausgebildet ist.
DE29602566U 1996-02-14 1996-02-14 An zu kennzuzeichnenden Behältnissen, Flaschen u.dgl., befestigbarer Informationsträger Expired - Lifetime DE29602566U1 (de)

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DE29602566U1 true DE29602566U1 (de) 1996-04-04

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Country Status (1)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0865015A1 (de) * 1997-03-11 1998-09-16 Jean Pierre Ormancey Vorrichtung zur Kennzeichnung einer Flasche
EP1569189A3 (de) * 2004-02-27 2005-10-12 Muller Vinosafe Sas Markiervorrichtung für Flaschenboden

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0865015A1 (de) * 1997-03-11 1998-09-16 Jean Pierre Ormancey Vorrichtung zur Kennzeichnung einer Flasche
FR2760881A1 (fr) * 1997-03-11 1998-09-18 Jean Pierre Ormancey Dispositif d'identification de bouteille
EP1569189A3 (de) * 2004-02-27 2005-10-12 Muller Vinosafe Sas Markiervorrichtung für Flaschenboden

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