DE29602566U1 - An zu kennzuzeichnenden Behältnissen, Flaschen u.dgl., befestigbarer Informationsträger - Google Patents
An zu kennzuzeichnenden Behältnissen, Flaschen u.dgl., befestigbarer InformationsträgerInfo
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Description
An zu kennzuzeichnenden Behältnissen, Flaschen und dgl.,
befestigbarer Informationsträger.
Die Erfindung betrifft einen an zu kennzuzeichnenden Behältnissen, insbesondere
Flaschen, anzubringenden Informationsträger, der sich auf den zu kennzuzeichnenden
Inhalt des Behältnisses bezieht und die Information in direkter oder auch in kodierter, als auch in beider Form tragen kann.
Diese Kennzeichnung ist an sich nicht neu mit der Anbringung des Informationsträgers
an Seitenwänden oder Kopf des Behältnisses. Doch existieren viele Stoffe, besonders auch wertvolle Weine, die nicht stehend aufzubewahren sind. Bei der üblichen
Verfahrensweise verderben die in den Behältnissen enthaltenen Stoffe oder geraten
in einen gefährlichen Zustand oder der Informationsträger wird beschädigt, geht verloren oder anderweitig nicht mehr lesbar.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, einen Informationsträger so an die Behältnisse
anzubringen, daß die Inhalte auch in liegendem Zustand klar und eindeutig erkennbar
und deutbar sind. Außerdem wird auf maschinelle Lesbarkeit großer Wert gelegt.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Informationsträger am Boden der
Behältnisse, bzw. Flaschen, angebracht und gegebenenfalls mit einer Kodierung verschiedener
Art versehen werden können. Die Kodierung ist so ausgebildet, daß sie mittels tragbaren oder feststehenden Lesegeräten erfaßbar ist und direkt oder indirekt
durch eine Anzeige in für den Menschen erkenn- und deutbaren Form dargestellt oder für Kontrollzwecke weiterverarbeitet werden kann.
Die Weiterbildung nach Anspruch 2 beschreibt eine Ausführung, die sich besonders
für runde Flaschen eignet und vorwiegend mehr oder weniger den Boden des Behältnisses, bzw. der Flasche, bedeckt.
Die Weiterbildung nach Anspruch 3 beschreibt eine Ausführung, die es erlaubt,
die Information auf dem Informationsträger leichter zu lesen, wenn das Behältnis,
bzw. Flasche, mehr oder weniger gedreht gelagert ist.
Die Weiterbildung nach Anspruch 4 beschreibt eine Ausführung, bei der die
Information auf dem Informationsträger in direkter Form dargestellt und somit sofort
lesbar und deutbar ist.
Die Weiterbildung nach Anspruch 5 beschreibt eine Ausführung, bei der die
Information auf dem Informationsträger in kodierter Form dargestellt und damit maschinell
gelesen werden kann.
Die Weiterbildung nach Anspruch 6 beschreibt eine Ausführung, bei der die
Information auf dem Informationsträger sowohl in direkter, als auch in kodierter
Form dargestellt und damit sowohl sofort visuell, als auch maschinell les- und deutbar
ist.
Die Weiterbildungen nach den Ansprüchen 7 und 8 betreffen die Ausführung
der Kodierung in einem Strichkode.
Die Weiterbildung nach Anspruch 9 betrifft eine Ausführung bei der die Information
durch farbliche Markierungen gegenüber benachbarten Bereichen sich abhebt und so leichter erkennbar ist.
Die Weiterbildung nach Anspruch 10 betrifft eine Ausführung bei der die kodierte
Information durch für das Auge nicht oder nicht leicht erkennbarem Druckfarbstoff,
z.B. in UV-Licht floureszierend, dann maschinell gelesen und gedeutet werden kann.
Die Weiterbildung nach Anspruch 11 betrifft eine Ausführung der Informationsdarstellung,
die durch mehrere Ausnehmungen oder Vertiefungen dargestellt ist.
Die Weiterbildung nach Anspruch 12 betrifft eine Ausführung, die eine Verbindung
der beiden Ausführungen nach den Ansprüchen 9 und 11 darstellt.
Die Weiterbildung nach Anspruch 13 betrifft eine Ausführung der Kodierung,
die besonders lange haltbar und noch nach Jahren les- und deutbar ist.
Die Weiterbildungen nach den Ansprüchen 14 und 15 betreffen Ausführungen,
die Verwendung magnetischer Kodierungsträger für die Aufnahme einer Vielzahl magnetisch kodierter Informationen. Dabei kann letztere besonders leicht, einfach
und kostengünstig aufgetragen, gelöscht, modifiziert und mittels eines entsprechenden
Lesegeräts erfaßt werden.
Claims (17)
1. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen,
dadurch gekennzeichnet,
daß dieser Informationsträger nicht an der Seite, am Hals oder am Kopf, sondern
am Boden befestigt ist.
2. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß dieser Informationsträger eine runde Form aufweist, die den Boden der Flasche
ganz oder teilweise bedeckt.
3. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach den Ansprüchen
1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß dieser Informationsträger in mehrere Teile unterteilt ist, die jeweils im wesentlichen
denselben Informationsinhalt besitzen können.
4. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach den Ansprüchen
1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß dieser Informationsträger die sich auf den zu kennzeichnenden Inhalt des Behälters
beziehende Information in direkter Form trägt.
5. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach den Ansprüchen
1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß dieser Informationsträger die sich auf den zu kennzeichnenden Inhalt des Behälters
beziehende Information in Form einer Kodierung trägt, die mittels eines Lesegeräts
maschinell lesbar ist.
6. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach den Ansprüchen
1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß dieser Informationsträger die sich auf den zu kennzeichnenden Inhalt des Behälters
beziehende Information sowohl direkt, als auch in Form einer Kodierung trägt.
7. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach den Ansprüchen
5 und 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kodierung eine Strichkodierung mit mehreren parallel und im Abstand zueinander
angeordneten strichförmigen Markierungen hat.
8. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die einzelnen Markierungen eine unterschiedliche Dicke aufweisen können.
daß die einzelnen Markierungen eine unterschiedliche Dicke aufweisen können.
9. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Informationsdarstellung sich farblich gegenüber den benachbarten Bereichen
des Informationsträgers abhebende Markierungen zeigt.
10. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kodierung aus für das nackte Auge kaum oder nicht erkennbarem Druckfarbstoff,
z. B. fluoreszierend, besteht.
11. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Informationsdarstellung durch mehrere Vertiefungen oder Ausnehmungen
dargestellt ist.
12. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Informationsdarstellung durch farblich und vertieft sich abhebende Markierungen
vorgenommen ist.
13. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kodierung und/oder Information auf Kunststoffmaterial durch Vertiefungen
mittels eines Heißprägeverfahrens aufgebracht ist.
14. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach den Ansprüchen
5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kodierung mittels Magnetstreifen, Magentfolie oder Magnetplättchen auf
dem Informationsträger aufgebracht ist.
15. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kodierung mittels magnetischem Material auf dem Informationsträger aufgedruckt,
aufgesprüht oder aufgetragen ist.
16. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach einem oder
mehreren der Ansprüche 5 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die durch die Kodierung auf dem Informationsträger dargestellte Information
den Inhalt des Behältnisses repräsentiert.
17. Informationsträger für Behältnisse, besonders für Flaschen, nach den Ansprüchen
1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger als Klebeetikett ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29602566U DE29602566U1 (de) | 1996-02-14 | 1996-02-14 | An zu kennzuzeichnenden Behältnissen, Flaschen u.dgl., befestigbarer Informationsträger |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29602566U DE29602566U1 (de) | 1996-02-14 | 1996-02-14 | An zu kennzuzeichnenden Behältnissen, Flaschen u.dgl., befestigbarer Informationsträger |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29602566U1 true DE29602566U1 (de) | 1996-04-04 |
Family
ID=8019456
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29602566U Expired - Lifetime DE29602566U1 (de) | 1996-02-14 | 1996-02-14 | An zu kennzuzeichnenden Behältnissen, Flaschen u.dgl., befestigbarer Informationsträger |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29602566U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0865015A1 (de) * | 1997-03-11 | 1998-09-16 | Jean Pierre Ormancey | Vorrichtung zur Kennzeichnung einer Flasche |
| EP1569189A3 (de) * | 2004-02-27 | 2005-10-12 | Muller Vinosafe Sas | Markiervorrichtung für Flaschenboden |
-
1996
- 1996-02-14 DE DE29602566U patent/DE29602566U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0865015A1 (de) * | 1997-03-11 | 1998-09-16 | Jean Pierre Ormancey | Vorrichtung zur Kennzeichnung einer Flasche |
| FR2760881A1 (fr) * | 1997-03-11 | 1998-09-18 | Jean Pierre Ormancey | Dispositif d'identification de bouteille |
| EP1569189A3 (de) * | 2004-02-27 | 2005-10-12 | Muller Vinosafe Sas | Markiervorrichtung für Flaschenboden |
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