DE69403517T2 - Ski und Verfahren seiner Herstellung - Google Patents
Ski und Verfahren seiner HerstellungInfo
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Classifications
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- A—HUMAN NECESSITIES
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- A63C—SKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
- A63C5/00—Skis or snowboards
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Description
- Die Erfindung betrifft einen Ski oder ein anderes Schneegleitbrett (Monoski, Snowboard,...) mit einer Oberseite oder Schutz- und Dekorschale aus Kunststoff. Sie betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung einer Form für einen Ski oder ein anderes Schneegleitbrett.
- Die derzeit verbreitesten Skier können in zwei große Familien unterteilt werden:
- - Die "traditionellen" Skier, deren Konstruktion von unten nach oben im wesentlichen einen von Metallkanten begrenzten Gleitbelag, eine erste beispielsweise aus einem festen Glasfasergewebe bestehende Verstärkungsschicht, einen Kern, seitliche Leisten, die den Kern begrenzen und sich auf den Kanten abstützen, eine zweite Verstärkungsschicht, die den Kern überdeckt, und schließlich eine im allgemeinen plane Oberseite aus Kunststoff wie z.B. ABS (Acrylonitril-Butadien-Styren) umfaßt.
- - Die modernere "Schalenskier", bei denen die Leisten und die oben genannte Oberseite durch eine einzige Kunststoffschale ersetzt sind, deren Querschnitt im wesentlichen der eines Trapezes mit abgerundeten Ecken ist.
- Ein aus kommerzieller Sicht sehr wichtiges Element ist das Dekor, das auf den äußeren, sichtbaren Bereich des Skis aufgebracht ist, d.h. letztlich entweder auf der Kunststoffschicht, die die oben genannte Oberseite eines traditionellen Skis bildet, oder auf der Kunststoffschale eines Schalenskis. Dort sind verschiedene, anziehende Schriftzüge und dekorative Motive aufgebracht, die den Ski unabhängig von seinen wirklichen Qualitäten und technischen Eigenschaften für die Kundschaft attraktiv machen.
- Die Kunststoffschicht, die die Oberseite eines traditionellen Skis oder die Schale eines Schalenskis bildet, wird nachfolgend "Schutz- und Dekorschicht" genannt.
- Eine der Aufgaben der Erfindung ist das Bereitstellen eines Skis oder anderen Schneegleitbretts, dessen Außeres aus ästhetischer Sicht bedeutend verschönert ist und bei dem besonders erstaunliche visuelle Effekte erzielt werden können.
- Bei den üblichen Konzept sind die Motive und Schriftzüge, die an verschiedenen Stellen des oberen Bereichs des Skis angeordnet sind, durch eine dünne Lackschicht geschützt. Dies ist nicht ganz zufriedenstellend, denn der obere Bereich eines Skis erleidet insbesondere vor und hinter dem Bindungsbereich verschiedenartige mechanische Belastungen, sei es wenn der Skifahrer beim Sturz seine Skier überkreuzt, sei es wenn ein anderer Skifahrer über die Skier fährt oder auch über diese während z.B. des Anstellens an einen Skilift steigt. Unter solchen Bedingungen bildet die Lackschicht einen unzureichenden Schutz und der Siebdruck selbst kann schnell angegriffen und beschädigt werden.
- Daher überzieht die Anmelderin derzeit die Dekorschicht ihrer Ski, insbesondere die von Schalenski, mit einer transparenten, schützenden, ausreichend dicken Kunststoffschicht.
- Als Beispiel für den Stand der Technik kann für diese moderne Art der Produktion die diesseitige FR-A-2 660 251 genannt werden.
- Die Wahl des diese transparente Schutzschicht bildenden Materials ist besonders schwierig und hängt stark von dem Herstellungsverfahren ab, das für den betreffenden Ski verwendet wird.
- Ski werden derzeit nach zwei sehr unterschiedlichen Verfahren hergestellt:
- - ein erstes Verfahren ist das Naß-in-Naß-Verfahren, das schematisch umfaßt:
- - zuerst Stapelung der Bauteile des Skis in der offenen Form: des gegebenenfalls durch Kanten begrenzte Belag, einer oder mehrerer unterer Verstärkungsschichten, des gegebenenfalls durch Leisten begrenzten festen Kerns und schließlich der Kunststoffoberseite (flach oder geformt), wobei die Einheit der Bestandteile mit dem mit einem Härter vermischten Harz bestrichen, aber noch nicht verbunden oder ausgehärtet ist;
- - anschließendes Verschließen der Form mit Hilfe ihres Deckels unter einem Druck, der bei z.B. ungefähr 10 bar ausreichend ist, um die richtige Anordnung der Bestandteile zu gewährleisten, und Erwärmen der Einheit für eine vorbestimmte Zeit auf eine Temperatur z.B. in der Größenordnung von 100 ºC, so daß das Verflüssigen und dann das Aushärten des Harzes und schließlich das Aushärten dereinheit bewirkt wird; nach dem Abkühlen der so erhaltenen Konstruktion wird die Form geöffnet, der Ski herausgenommen und die Endbehandlung durchgeführt.
- - Ein zweites, moderneres Verfahren, das sogenannte "Spritzgießverfahren", umfaßt:
- - Einlegen des gegebenenfalls durch die Kanten begrenzten Belags und einer oder mehrerer unterer Verstärkungsschichten, die vorher zusammengefügt und miteinander und mit dem Belag verklebt wurden, dann der vorher mit einer oder mehreren oberen Verstärkungsschichten zusammengefügten Kunststoffschale in die offene Form, wobei diese Schale gebogen wird, um sie in die Form einzubringen, bis sie dort auf die Höhe der Begrenzung des Belags hinabreicht, wobei so ein durch diese Schale begrenzter, leerer innerer Hohlraum festgelegt wird;
- - anschließendes Verschließen der Form mit Hilfe ihres Deckels und Einspritzen der flüssigen Bestandteile eines synthetischen Schaums in diesen inneren Hohlraum, der unter Ausdehnung den Kern bildet und dabei die Schale gegen die Innenseite des Deckels drückt; wenn die oben genannten Schichten schon vorher zusammengefügt sind, wird diese Einspritzung nach einer ersten Variante dieses Verfahrens bei einer relativ niedrigen Temperatur (ungefähr 60ºC) durchgeführt; wenn jedoch die Schichten vorher verklebt wurden, findet die Einspritzung nach einer zweiten, "V.H.P." genannten Variante dieses Verfahrens bei hoher Temperatur (ungefähr 120ºC) statt; nach Aushärten des Klebers und anschließendem Abkühlen des Skis wird dieser aus der Form genommen und es werden die Endbehandlungen durchgeführt.
- Bei Betrachtung der Herstellungsverfahren wird deutlich, daß in einem Fall die Herstellung eines Skis in einer Form bei relativ niedrigen Temperaturen in der Größenordnung von 60ºC durchgeführt wird, was erlaubt, als transparentes Kunststoffmaterial zum Schutz des Siebdrucks ein preiswertes Material zu verwenden, dessen Verwendung aber wegen der kleinen Temperaturbeständigkeit beschränkt ist. Im Gegensatz dazu wird in den zwei anderen Fällen die Herstellung bei Temperaturen größer oder gleich 100ºC durchgeführt, was erfordert, als transparentes Kunststoffmaterial zum Schutz des Siebdrucks ein Material zu wählen, das ein gutes Temperaturverhalten aufweist und dessen Einkaufspreis viel höher ist.
- Als weiteren Stand der Technik für Skidekorationsmaterial können auch die FR-A-2 424 953 und FR-A-2 366 039 genannt werden, die das Dekor eines Skis aus aufeinanderfolgenden Segmenten betreffen, die aus Bereichen von unterschiedlich in der Masse eingefärbten, synthetischen Folien bestehen; die Segmente sind quer zur Längsrichtung des Skis über komplementäre Randbereiche verbunden.
- Als ferner liegenden Stand der Technik zum Schutz insbesondere von beanspruchten Bereichen eines Skis kann die FR- A-2 672 810 genannt werden, die Öffnungen vorsieht, die in die Schale eines Skis an Stellen eingebracht sind, die äußeren Belastungen am stärksten ausgesetzt sind, wobei die Öffnungen mit einem verformbaren und elastischen Schutzschaum angefüllt sind, der selbst von einer Membran überdeckt ist.
- Eine zweite Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung eines Skis oder anderen Schneegleitbretts vorzuschlagen, sowie einen Ski oder ein Brett vorzuschlagen, das nach diesem Verfahren hergestellt ist, das eine dem tatsächlichen Bedarf an Schutz für das Dekor des Skis oder Gleitbretts angepaßte Verbesserung darstellt.
- Daherbetrifft die Erfindung einen Ski oder ein anderes Schneegleitbrett, umfassend eine aus Kunststoff bestehende Oberseite oder Schutz- und Dekorschale,
- - wobei die Oberseite oder Schale einen aus einem Laminat ebener Kunststoffschichten hergestellten Multischichtkomplex umfaßt,
- - und wobei zumindest die obere Schicht des Laminats an mindestens einer Stelle durchbrochen oder unterbrochen ist, und so in diesem Komplex mindestens ein Fenster oder eine Unterbrechung festgelegt ist, die auf diesem Gleitbrett zumindest eine der tieferliegenden Schichten dieses Laminats sichtbar macht.
- Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung eines Ski oder eines anderen Schneegleitbretts in einer Form, umfassend zumindest
- - einen gegebenenfalls von Kanten begrenzten Gleitbelag,
- - einen zentralen Kern,
- - eine oder mehrere Verstärkungsschichten,
- - eine Kunststoffschale oder -oberseite als Schutz und als Dekor,
- wobei das Verfahren in an sich bekannter Art zumindest besteht aus
- - entweder in dem Naß-in-Naß-Verfahren: sukzessive Stapelung des gegebenenfalls durch die Kanten begrenzten Belags, einer oder mehrerer unterer Verstärkungsschichten, des durch etwaige Leisten begrenzten festen Kerns, eines oder mehrerer oberer Verstärkungsschichten und schließlich der besagten Kunststoffoberseite oder -schale in der offenen Form, wobei alle diese Elemente beleimt sind,
- anschließendem Verschluß der Form mit Hilfe ihres Deckels und unter hohem Druck, Erhöhung der Temperatur, etc. ...
- - oder bei dem Spritzgießverfahren:
- Einlegen des gegebenenfalls durch die Kanten begrenzten Belags und einer oder mehrerer unterer Verstärkungsschichten, die vorher zusammengefügt und mit miteinander und mit dem Belag verleimt wurden, dann der vorher mit einer oder mehreren oberen Verstärkungsschichten zusammengefügten Kunststoffschale in die offene Form, wobei diese Schale gebogen wird, um sie in die Form einzubringen bis sie dort auf die Höhe der Begrenzung des Belags hinausreicht, wobei so ein durch diese Schale begrenzter leerer innerer Hohlraum festgelegt wird,
- anschließendem Verschließen der Form mit Hilfe ihres Deckels und Einspritzen der flüssigen Bestandteile eines synthetischen Schaums unter hohem Druck und in den inneren Hohlraum, welcher Schaum unter Ausdehnung dem Kern bildet, und dabei die Schale gegen die Innenseite des Deckels drückt, etc.
- wobei dieses Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß die Kunststoffoberseite der -schale zumindest in ihrem oberen Bereich rechtwinklig zur Lauffläche als aus einem Laminat von sukzessiven Schichten bestehender Multischichtkomplex ausgebildet ist, wobei zumindest die obere Schicht des Laminats mindestens eine in Form eines Fensters oder einer Unterbrechung ausgebildete Diskontinuität umfaßt, die erlaubt, abschließend nach dem Ausformen zumindest einen sorgfältig gewählten Abschnitt zumindest einer der darunterliegenden Schichten des Multischichtkomplexes unverdeckt zu lassen.
- Die Erfindung und alle ihre Vorteile und Merkmale werden anhand nachfolgender Beschreibung eines nicht beschränkenden Ausführungsbeispiels anhand der schematischen Zeichnung erläutert, bei der
- - Figur 1 eine perspektivische Teilansicht des Multischichtkomplexes zeigt, der vorher für die Herstellung eines Skis in einer Form nach der Erfindung hergestellt wurde;
- - Figur 2 die Verformung dieses Multischichtkomplexes während der Herstellung dieses Skis in der Form schematisiert;
- - Figur 3 eine Aufsicht auf diesen nach der Erfindung hergestellten Ski ist;
- - Figuren 4 und 5 Querschnitte dieses Skis entlang der Linien IV-IV bzw. V-V in Figur 3 zeigen;
- - Figuren 6 und 7 ähnliche Ansichten wie die Figuren 1 und 3, jedoch eine andere Ausführungsform des Skis zeigen;
- - Figur 8 einen Querschnitt entlang Linie VIII- VIII in Figur 7 dieses letzteren Skis zeigt;
- - Figur 9 eine ähnliche Ansicht wie Figur 8, jedoch eine andere Ausführungsform zeigt;
- - Figur 10 eine ähnliche Ansicht wie Figur 1 einer weiteren Ausführungsform dieses Multischichtkomplexes zeigt;
- - Figur 11 einen Längsschnitt dieses Multischichtkomplexes nach Figur 10 zeigt;
- - Figur 12 die Verformung dieses Multischichtkomplexes nach Figur 11 während der Herstellung des Skis in der Form schematisiert;
- - Figuren 13 und 14 entsprechende, ähnliche Ansichten wie die Figuren 10 und 12, jedoch eine weitere Ausführungsform des Skis zeigen;
- - Figuren 15 und 16 entsprechende, ähnliche Ansichten wie die Figuren 10 und 12, jedoch noch eine weitere Ausführungsform des Skis zeigen.
- Inden Figuren 1 bis 5 handelt es sich um eine ersten Ausführungsform eines Pistenskis 1 (Figuren 3 bis 5), bei dem der Siebdruck durch eine transparente, ausreichend dicke Kunststoffschicht 2 geschützt ist.
- Nach einem besonders interessanten Merkmal der Erfindung ist dieser Schutz mittels der transparenten Kunststoffschicht 2 nur im vorderen Bereich 3 und im hinteren Bereich 4 des Skis vorgesehen, d.h. nur hinter und vor einem zentralen Bereich 5, der dem die Bindung tragenden Bindungsbereich 6 umfaßt.
- Der zentrale Bereich 5, in dem der Siebdruck nicht durch die transparente Kunststoffschicht 2 geschützt ist, hat beispielsweise eine Länge von ungefähr 550 bis 600 mm; diese liegt nahezu symmetrisch beidseits des Bindungsbereichs.
- Tatsächlich stellt der zentrale Bereich 5 eine Lücke oder Unterbrechung der transparenten und schützenden Kunststoffschicht 2 dar.
- Der Siebdruck ist in dem Bereich 5 nicht geschützt, wenn dies nicht durch eine sehr dünne, übliche Lackschicht geschieht, was bei genauer Überlegung jedoch kein wirklicher Nachteil ist, denn die erfahrung zeigt, daß in dem zentralen bereichs der Siebdruck nahezu nie angegriffen wird, da er ja durch dem Schuh geschützt ist.
- Der Ski nach dem Figuren 3 bis 5 ist auffolgende Weise gefertigt:
- Als Erstes wird, z.B. mittels der Beschichtungstechnik, ein längs ausgerichteter, hier aus zwei Schichten bestehender Multischichtkomplex 7 hergestellt, der nur eine untere Schicht 8 aus opakem und widerstandsfähigem Kunststoff, z.B. aus ABS, und eine obere Schicht 2 aus transparentem und schützendem Kunststoff umfaßt.
- Zurherstellung des Zweischichtkomplexes 7 ist in der transparenten oberen Schicht eine längs ausgerichtete und ungefähr zentrale Unterbrechung 9 vorgesehen, die dem oben genannten zentralen Bereich 5 bildet.
- Die Abmessungen (Länge und Breite) des Zweischichtkomplexes 7 sind ausreichend, damit dieser nach Herstellung des Skis 1 in der Form die Schale 10 des Skis 1 bilden kann, die daher in diesem Beispiel eine vvskischalelw ist.
- Das Dekor an der Oberseite des Skis wurde selbstverständlich mittels einer bekannten Technik wie einem Siebdruck vor dem Zusammenfügen der zwei Schichten 8, 2 des Zweischichtkomplexes 7 hergestellt. Das Dekor kann entweder durch Siebdruck auf die Oberfläche der ABS-Schicht 8 oder durch Zwischenlegen eines vorher verzierten Gewebes, wie in der oben erwähnten Schrift FR-A-2 660 251 beschrieben, hergestellt werden.
- Die Herstellung des Skis 1 in der Form wird dann beispielsweise mit dem derzeit üblichen Spritzgießverfahren fortgesetzt.
- Dazu wird zuerst das obere Schutzgewebe 11 (Figuren 4 und 5) unter dem Zweischichtkomplex 7 geklebt.
- In die offene Form werden dann sukzessive der Gleitbelag 12, die Metallkanten 13 und die untere Verstärkung 14 eingelegt.
- Diese Bestandteile werden dann mit einem mit einem Härter vermischten Harz miteinander verklebt, jedoch noch nicht ausgehärtet.
- Die Schale 10 wird dann in die Form eingelegt, bis sie sich auf dem Kanten 13 abstützt. Sie hat zu diesem Zeitpunkt noch nicht ihre endgültige Form.
- Der Deckel der Form wird dann geschlossen. Danach wird das Innere erwärmt, entweder auf ungefähr 60ºC bei dem vorher erwähnten einfacheren Verfahren, oder auf ungefähr 120ºC bei dem V.H.P.-Verfahren. Dann wird Polyurethan-Schaum eingespritzt, der nach dem Aushärten dem Kern 15 des Skis bildet.
- Der Druck P, der durch den Polyurethan-Schaum während des Einspritzens ausgeübt wird, drückt die Schale 10 gegen die Wand des Formdeckels, so daß die Schale 10 ihre endgültige Form annimmt.
- Der Druck P verformt an der Stelle der Öffnung 9 auch die ABS-Schicht 8, so daß sie an dieser Stelle schließlich auf der selben Höhe wie die transparente Schicht 2 zu liegen kommt, wie schematisch in der Figur 2 gezeigt ist. An der Stelle der Unterbrechung oder Lücke 9 wird daher die untere Schicht 8 des Zweischichtkomplexes 7 unter der Wirkung des Druckes P, der durch dem Polyurethan-Schaum während des Einspritzens des Kern 15 ausgeübt wird, in diese Öffnung 9 "angehoben", um schließlich auf der selben Höhe wie die obere, transparente Schicht 2 zu liegen.
- Nach dem Abkühlen und dem Ausformen fährt man mit dem üblichen Arbeitsschritten Schleifen, Entgraten und der sonstigen weiteren Endbehandlung des Skis 1 fort.
- Dieses Ausführungsbeispiel der Herstellung eines Skis 1 nach einem modernen Spritzgießverfahren ist anschaulich, aber nicht bevorzugt. Im Fall der Herstellung eines Skis nach dem üblichen Herstellungsverfahren in der Form unter hohem Druck und bei hohen Temperaturen wird der Kern nicht eingespritzt, sondern vorgefertigt. Nach Figur 2 erhält man genau die gleiche Verformung der unteren Schicht 8, indem ganz einfach in der Form eine zusätzliche Verstärkuhgsschicht 16 (gestrichelt in Figur 2) eingelegt wird, die ungefähr die Abmessungen der Öffnung 19 hat und unter dem Laminat 7 angeordnet ist. Wenn der Deckel geschlossen wird, übt dieser von oben nach unten einen Druck P auf das Laminat 7 aus. Dieser Druck liegt beispielsweise bei ungefähr 10 bar. Dieser Druck drückt dann beidseits der Öffnung 9 auf die transparente Schicht 2 und "klemmt" diese, so daß sie schließlich gezwungen wird, an der Stelle der Öffnung 9 auf die Höhe der Schicht 8 abzusinken: die Anordnung nach Figur 2 wird dann auch in einem solchen Fall erreicht.
- Die Öffnung 9 kann andere Abmessungen, Formen und Positionen haben. Es können dort mehrere Öffnungen dieses Typs vorhanden sein, die verschiedenste ästhetische Effekte mit sich bringen. Daher zeigen die Figuren 6 bis 14 einige weitere Ausführungsbeispiele unter vielen anderen.
- Die Figuren 6 bis 8 zeigen eine Variante des vorher beschriebenen Skis 1, bei der der Siebdruck nur an dem vorderen und hinteren Rändern des Skis durch die transparente Kunststoffschicht 2 geschützt ist, wieder nur vor und hinter dem oben genannten zentralen Bereich 5. Die Öffnung 9 der Schicht 2 umfaßt dann nicht nur dem zentralen Bereich 5, sondern auch die mittig und längs angeordneten Bereiche vorne 17 und hinten 18 am Ski. Man erhält eine noch wirtschaftlichere Ausführungsform, bei der die transparente Schicht 2 auf das Minimum reduziert ist, das zum Schutz des Siebdrucks vor äußeren Stößen erforderlich ist, und einen noch erstaunlicheren ästhetischen Effekt.
- Die Figur 9 zeigt eine ähnliche Ansicht wie Figur 8, bei der jedoch infolge einer entsprechenden Form des verwendeten Formdeckels der hintere und/oder vordere, mittig angeordnete Bereich 18 vorsteht.
- Die Figuren 10 und 12 zeigen im Vergleich zu den Figuren 1 und 2 eine Variante einer Ausführungsform des Skis 1, bei der außer der oben genannten zentralen Öffnung 9 mindestens eine weitere Öffnung 19 in der Schicht 2 vorgesehen ist, die von einem Fenster gebildet ist. Nach der Herstellung des Skis in der Form (Figur 12), wird die ABS-Schicht 8 ebenso in das Fenster 19 "angehoben", so daß sie auf die selbe Höhe wie die Schicht 2 gelangt.
- Man erhält so nicht nur einen ästhetisch ansehnlichen Effekt, sondern kann auch noch an der Stelle des Fensters 19 die Anordnung eines inneren technischen Teils des Skis, z.B. einer Vibrationsdämpfungsplatte, sichtbar machen.
- Vorstehend wurde eine transparente obere Schicht 2 und eine getönte untere Schicht 8 beschrieben, denn es wurde das Problem des Schutzes des Siebdrucks behandelt. Die Erfindung ist indessen nicht auf diese Ausführungsform beschränkt. Die zwei Schichten 8 und 2 können alle beide in ganz unterschiedlichen Farben getönt sein. Dann ist der bei einer Ausführungsform nach der Erfindung, z.B. nach dem Figuren 1 bis 12, erzielte, ästhetische Effekt besonders erstaunlich. Ebenso können die zwei oben genannten Schichten vertauscht sein, wobei die obere Schicht 2 getönt ist, wogegen die untere Schicht 8 transparent ist. Dann kann man wegen der Transparenz die technischen Bestandteile des Körpers des Skis sehen: Im Fall der Figur 12 kann man beispielsweise die zur Befestigung der Bindung bestimmte Platte an der Stelle der zentralen Öffnung 9 und beispielsweise eine Schwingungsdämpfungsplatte unter dem Fenster 19 sehen.
- Bei Vergleich der Figuren 13 und 14 mit der Ausführungsform nach dem Figuren 1 bis 2 ist zu erkennen, daß man auch mittels einer entsprechenden Form des Formdeckels eine Ausführungsform erhalten kann, bei der der Birndungsbereich 6 erhaben gegenüber der Oberfläche des Skis ist. Die Platte 20, in die die Bindungen eingeschraubt werden, reicht dann in die Öffnung 9 der oberen Kunststoffschicht 2.
- Der Multischichtkomplex 7 kann auch mehr als zwei Schichten umfassen. Zum Beispiel zeigen die Figuren 15 und 16 im Vergleich zu dem Figuren 10 und 12 eine interessante Ausführungsform, bei der das Laminat 7 aus drei übereinander angeordneten Schichten besteht, bei der eine untere Schicht 21 aus transparentem Kunststoff, eine Zwischenschicht 8 aus getöntem ABS und eine obere Schicht 2 aus transparentem Kunststoff ist.
- In einem solchen Fall ist das Fenster 19 zugleich aus der oberen Schicht 2 und der Zwischenschicht 8 ausgeschnitten. In der Form ist unter dem Fenster 19 ein technisches Element 23 wie ein Schwingungsdämpfer angeordnet. Die Unterseite der Form ist plan, d.h. ohne Vorsprünge, so daß nach dem Ausformen das erzielte Ergebnis das nach Figur 16 ist: Das technische Element 22 ist in dem Fenster 19 angeordnet, während in dem Fenster 19 die transparente, untere Schicht 21 auf der selben Höhe wie die transparente, obere Schicht 2 angeordnet ist, so daß sich eine durchgehende Fläche bildet. In Höhe des Fensters 19 ist wegen der Transparenz das technische Element 22 zu sehen, das durch die Schicht 21 gut geschützt ist, während der auf der Schicht 8 sichtbare Siebdruck durch die transparente Schicht 2 gut geschützt ist.
- Die Erfindung ist nicht auf diese Ausführungsbeispiele beschränkt. Die Anzahl der Schichten des Multischichtkomplexes 7 kann größer als 3 sein, die Öffnungen können sehr unterschiedlich sein und an ein und derselben Stelle in einer Anzahl von sorgfältig ausgewählten Schichten angebracht sein. Die Farben der verschiedenen Schichten des Laminats 7 und ihre transparenten oder nicht transparenten Eigenschaften können sehr stark variieren so daß die so erzielten ästhetischen und technischen Effekte unbegrenzt abgewandelt werden können.
Claims (13)
1. Ski oder anderes Schneegleitbrett, umfassend eine aus Kunststoff bestehende
Oberseite oder Schutz- und Dekorschale (10),
- wobei die Oberseite oder Schale (10) einen aus einem Laminat ebener
Kunststoffschichten (8, 2) hergestellten Multischichtkomplex umfaßt (7),
- und wobei zumindest die obere Schicht (2) des Laminats an mindestens einer
Stelle (9, 19) durchbrochen oder unterbrochen ist, und so in diesem Komplex (7)
mindestens ein Fenster (19) oder eine Unterbrechung (9) festgelegt ist, die auf
diesem Gleitbrett (1) zumindest eine der tieferliegenden Schichten (8) dieses
Laminats (7) sichtbar machen.
2. Ski oder anderes Schneegleitbrett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
obere Schicht (2) des Multischichtkomplexes (7) eine transparente Kunststoffschicht
zum Schutz des Dekors dieses Gleitbrettes (1) ist.
3. Ski oder anderes Schneegleitbrett nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
transparente Kunststoffschicht (2) zumindest in dem den Bindungsbereich (6)
umfassenden, zentralen Bereich (5) unterbrochen ist.
4. Ski oder anderes Schneegleitbrett nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
transparente Kunststoffschicht außerdem in den mittleren longitudinalen Bereichen
des vorderen (17) und/oder des hinteren (18) Bereichs des Bretts (1) unterbrochen
ist.
5. Ski oder anderes Schneegleitbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die untere Schicht (8, 21) des Laminats (7) in den Öffnungen
(9) oder Fenstern (19) auf dem selben Niveau wie die obere Schicht (2) liegt.
6. Ski oder anderes Schneegleitbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die untere Schicht (8, 21) des Laminats (7) in den Öffnungen
(19) oder Fenstern (19) oberhalb der oberen Schicht (2) liegt.
7. Ski oder anderes Schneegleitbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Multischichtkomplex (7) mehr als zwei Schichten (21, 8, 2)
umfaßt, daß die obere Schicht (2) und die untere Schicht (21) des
Multischichtkomplexes beide transparent sind, und daß zumindest eine der
Öffnungen oder Fenster (19) aus allen die untere Schicht (21) bedeckenden
Schichten (8, 2) ausgeschnitten ist, so daß schiießlich die transparente obere Schicht
(2) zumindest einen Teil des Brettdekors schützt, während die untere Schicht (21)
einen Teil (22) des inneren Bereichs des Skis sichtbar werden läßt und schützt.
8. Ski oder anderes Schneegleitbrett nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
dieser Teil des inneren Bereichs des Skis ein technisches Element (22) des Skis
umfaßt, wie zum Beispiel eine Vibrationsdämpfiingsplatte oder eine
Befestigungsplatte für Bindungen.
9. Ski oder anderes Schneegleitbrett nach Anspruch 7 oder Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß am Ort der Öfihungen oder Fenster (19) die zwei transparenten
Schichten (2,21) auf gleichem Niveau sind, wobei die eine (21) gewissermaßen in die
andere (2) übergeht.
10. Ski oder anderes Schneegleitbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß sich zumindest die obere Schicht (2) des Multischichtkomplexes
(7) von den anderen Schichten (8) dieses Multischichtkomplexes optisch
unterscheidet.
11. Verfahren zur Herstellung einer Form für einen Ski (1) oder ein anderes
Schneegleitbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 10 und zumindest umfassend
- einen gegebenenfalls von Kanten (13) begrenzten Gleitbelag (12),
- einen zentralen Kern (15),
- eine oder mehrere Verstärkungsschichten (14, 11),
- eine Kunstoffschale oder -oberseite (10) als Schutz und als Dekor,
wobei das Verfahren in an sich bekannter Art zumindest besteht aus
- entweder in dem naß-in-naß-Verfahren:
sukzessiver Stapelung des gegebenenfalls durch die Kanten (13) begrenzten
Belags (12), einer oder mehrerer unterer Verstärkungsschichten (14), des durch
etwaige Leisten begrenzten festen Kerns (15), einer oder mehrerer oberer
Verstärkungsschichten (11), und schließlich der besagten Kunststoffoberseite
oder -schale (10) in der offenen Form, wobei alle diese Elemente beleimt sind,
anschließendem Verschluß der Form mit Hilfe ihres Deckels und unter hohem
Druck, Erhöhung der Temperatur, etc.
- oder bei dem Spritzgießverfahren:
Einlegen des gegebenenfalls durch die Kanten (13) begrenzten Belags (12) und
einer oder mehrerer unterer Verstärkungsschichten (14), die vorher
zusammengefügt und miteinander und mit dem Belag (12) verleimt wurden, dann
der vorher mit einer oder mehreren oberen Verstärkungsschichten (11)
zusammengefligten Kunststoffschale (10) in die offene Form, wobei diese Schale
(10) gebogen wird, um sie in die Form einzubringen bis sie dort bis auf die Höhe
der Begrenzung des Belags (12) hinabreicht, wobei so ein durch diese Schale
begrenzter leerer innerer Hohlraum festgelegt wird,
anschließendem Verschließen der Form mit Hilfe ihres Deckels und Einspritzen
der flüssigen Bestandteile eines synthetischen Schaums unter hohem Druck und in
den inneren Hohlraum, welcher Schaum unter Ausdehnung den Kern (15) bildet,
und dabei die Schale (10) gegen die Innenseite des Deckels drückt, etc.
dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffoberseite oder -schale (10) zumindest in
ihrem oberen Bereich rechtwinklig zur Lauffläche als aus einem Laminat von
sukzessiven Schichten (8, 2) bestehender Multischichtkomplex (7) ausgebildet ist,
wobei zumindest die obere Schicht (2) des Laminats (7) mindestens eine in Form
eines Fensters (19) oder einer Unterbrechung (9) ausgebildete Diskontinuität
umfaßt, die erlaubt, abschließend nach dem Ausformen zumindest einen sorgfältig
gewählten Abschnitt zumindest einer der darunterliegenden Schichten (8) des
Multischichtkomplexes (7) unverdeckt zu lassen.
12. Verfahren nach Anspruch 11, ausgeflihrt als Spritzgießverfahren, dadurch
gekennzeichnet, daß die Innenseite des Deckels eine glatte Fläche ist, damit man
trotz des Vorhandenseins der Unterbrechungen (9, 19) ein einheitliches Niveau an
der Oberfläche diese Brettes (1) erhält, so, daß während des Einspritzens des Kerns
(15) der Einspritzdruck (1)) die untere Schicht (8) des Laminats (7) in diesen
Unterbrechungen (9, 19) verformt und folglich diese untere Schicht (8) dann in jede
dieser Unterbrechnungen (9, 19) "aufsteigt", um schließlich bei dem fertigen Brett
auf dem selben Niveau wie die obere Schicht (2) des Laminats zu liegen.
13. Verfahren nach Anspruch 11, ausgefuhrt als naß-in-naß-Verfahren, dadurch
gekennzeichnet, daß man in der Form eine zusätzliche Verstärkungsschicht (16)
unter jeder Unterbrechung (9, 19) anordnet, damit man trotz des Vorhandenseins der
Unterbrechungen (9, 19) ein einheitliches Niveau an der Oberfläche diese Brettes (1)
erhält, wobei diese zusätzliche Schicht (16) etwa genau die gleichen Abmessungen
wie die zugehörige Unterbrechung (9, 19) hat.
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